ERGEBNISBETEILIGUNG - HHLA
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§ 7 schlussbEstImmungEn<br />
1. Der Tarifvertrag tritt mit seiner Unterzeich-<br />
nung in Kraft und kann mit einer Frist von drei<br />
Monaten zum Jahresende, frühestens zum<br />
31. Dezember 2012, gekündigt werden.<br />
2. Die Nachwirkung wird ausgeschlossen.<br />
3. Bei Abschluss eines Tarifvertrages zum<br />
Regelungsgegenstand Ergebnisbeteiligung<br />
auf Verbandsebene besteht ein Sonderkün-<br />
digungsrecht der Tarifvertragsparteien zum<br />
Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verbands-<br />
tarifvertrages.<br />
4. Eine Änderung des Sockelbetrages der<br />
tarifvertraglichen Zulage sowie eine Änderung<br />
in der Zuordnung zu den Kategorien auf Ver-<br />
bandsebene ist beim Umfang der Ergebnisbe-<br />
teiligung und bei der Festlegung der Höhe der<br />
persönlichen Ergebnisbeteiligung (§§ 3 und 4)<br />
zu berücksichtigen.<br />
5. Sollte eine Bestimmung oder sollten meh-<br />
rere Bestimmungen dieses Tarifvertrages ganz<br />
oder teilweise unwirksam und/oder undurchführbar<br />
sein oder werden, so wird davon die<br />
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />
Vielmehr treten die Vertragsparteien unverzüglich<br />
in Verhandlungen ein mit dem Ziel einer<br />
Anpassung/Nachbesserung des Tarif vertrags,<br />
ohne dass er gekündigt werden muss.<br />
Hamburg, den<br />
protoKollnotIZEn:<br />
1. Die Tarifvertragsparteien sind sich einig,<br />
dass dieser Tarifvertrag auch auf die Beschäf-<br />
tigten der KTH angewendet werden soll.<br />
2. Die Tarifvertragsparteien sind sich einig,<br />
dass die individuelle Grundvergütung (§ 3<br />
Abs. 3, § 4 Abs. 1) berechnet wird nach § 14<br />
Abs. 3 RTV-ZdS.<br />
1. protokollnotiz<br />
Zum tarifvertrag über die beteiligung der<br />
arbeitnehmer am Ergebnis des unternehmens<br />
zwischen der hhla container-terminal<br />
altenwerder gmbh und der Vereinte<br />
dienstleistungsgewerkschaft, landesbezirk<br />
hamburg vom 06.11.2007<br />
Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig,<br />
dass der Tarifvertrag zur Ergebnisbeteiligung bei<br />
der KTH Kombi-Transeuropa Terminal Hamburg<br />
GmbH entsprechend angewandt wird.<br />
Hamburg, den 06.11.2007<br />
<strong>HHLA</strong> Container-Terminal<br />
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,<br />
Altenwerder GmbH<br />
Landesbezirk Hamburg<br />
2. protokollnotiz<br />
Zum tarifvertrag über die beteiligung der<br />
arbeitnehmer am Ergebnis des unterneh-<br />
mens zwischen der hhla container-ter-<br />
minal altenwerder gmbh und der Vereinte<br />
dienstleistungsgewerkschaft, landesbezirk<br />
hamburg vom 06.11.2007<br />
Für die Bestimmung der individuellen Grundvergütung<br />
gem. §§ 3 und 4 des Tarifvertrags<br />
werden die jeweiligen rahmentariflichen Bestimmungen<br />
zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle<br />
angewandt.<br />
1. § 14 (3) des Rahmentarifvertrags für die<br />
Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe<br />
2. § 12 des Rahmentarifvertrags für die<br />
technischen Angestellten in den Stückgut-<br />
Kaibetrieben<br />
tarIfVErtrag 17