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ERGEBNISBETEILIGUNG - HHLA

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§ 7 schlussbEstImmungEn<br />

1. Der Tarifvertrag tritt mit seiner Unterzeich-<br />

nung in Kraft und kann mit einer Frist von drei<br />

Monaten zum Jahresende, frühestens zum<br />

31. Dezember 2012, gekündigt werden.<br />

2. Die Nachwirkung wird ausgeschlossen.<br />

3. Bei Abschluss eines Tarifvertrages zum<br />

Regelungsgegenstand Ergebnisbeteiligung<br />

auf Verbandsebene besteht ein Sonderkün-<br />

digungsrecht der Tarifvertragsparteien zum<br />

Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verbands-<br />

tarifvertrages.<br />

4. Eine Änderung des Sockelbetrages der<br />

tarifvertraglichen Zulage sowie eine Änderung<br />

in der Zuordnung zu den Kategorien auf Ver-<br />

bandsebene ist beim Umfang der Ergebnisbe-<br />

teiligung und bei der Festlegung der Höhe der<br />

persönlichen Ergebnisbeteiligung (§§ 3 und 4)<br />

zu berücksichtigen.<br />

5. Sollte eine Bestimmung oder sollten meh-<br />

rere Bestimmungen dieses Tarifvertrages ganz<br />

oder teilweise unwirksam und/oder undurchführbar<br />

sein oder werden, so wird davon die<br />

Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />

Vielmehr treten die Vertragsparteien unverzüglich<br />

in Verhandlungen ein mit dem Ziel einer<br />

Anpassung/Nachbesserung des Tarif vertrags,<br />

ohne dass er gekündigt werden muss.<br />

Hamburg, den<br />

protoKollnotIZEn:<br />

1. Die Tarifvertragsparteien sind sich einig,<br />

dass dieser Tarifvertrag auch auf die Beschäf-<br />

tigten der KTH angewendet werden soll.<br />

2. Die Tarifvertragsparteien sind sich einig,<br />

dass die individuelle Grundvergütung (§ 3<br />

Abs. 3, § 4 Abs. 1) berechnet wird nach § 14<br />

Abs. 3 RTV-ZdS.<br />

1. protokollnotiz<br />

Zum tarifvertrag über die beteiligung der<br />

arbeitnehmer am Ergebnis des unternehmens<br />

zwischen der hhla container-terminal<br />

altenwerder gmbh und der Vereinte<br />

dienstleistungsgewerkschaft, landesbezirk<br />

hamburg vom 06.11.2007<br />

Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig,<br />

dass der Tarifvertrag zur Ergebnisbeteiligung bei<br />

der KTH Kombi-Transeuropa Terminal Hamburg<br />

GmbH entsprechend angewandt wird.<br />

Hamburg, den 06.11.2007<br />

<strong>HHLA</strong> Container-Terminal<br />

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,<br />

Altenwerder GmbH<br />

Landesbezirk Hamburg<br />

2. protokollnotiz<br />

Zum tarifvertrag über die beteiligung der<br />

arbeitnehmer am Ergebnis des unterneh-<br />

mens zwischen der hhla container-ter-<br />

minal altenwerder gmbh und der Vereinte<br />

dienstleistungsgewerkschaft, landesbezirk<br />

hamburg vom 06.11.2007<br />

Für die Bestimmung der individuellen Grundvergütung<br />

gem. §§ 3 und 4 des Tarifvertrags<br />

werden die jeweiligen rahmentariflichen Bestimmungen<br />

zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle<br />

angewandt.<br />

1. § 14 (3) des Rahmentarifvertrags für die<br />

Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe<br />

2. § 12 des Rahmentarifvertrags für die<br />

technischen Angestellten in den Stückgut-<br />

Kaibetrieben<br />

tarIfVErtrag 17

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