Startpaket für Gemeindepolitiker
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erstellt<br />
Mehrjahreshaushalt<br />
——<br />
3 bis 5 Jahre<br />
——<br />
Jährliche Aktualisierung<br />
——<br />
1.Jahr = Haushaltsvoranschlag<br />
——<br />
Gliederung entspricht dem<br />
jährlichen HHV<br />
——<br />
Bezugnahme auf<br />
Programmatische Erklärung<br />
Begleitbericht zum HHV<br />
——<br />
Allgemeinen und nicht<br />
bindenden Charakter<br />
——<br />
Strukturinformationen<br />
——<br />
Analyse der Einnahmen<br />
——<br />
Programme, Projekte<br />
(Ausgaben)<br />
——<br />
Stand Durchführung<br />
Programme<br />
——<br />
Konsolidierung der<br />
öffentlichen Konten<br />
Gemeinderat<br />
Programmatische Erklärung<br />
Leitlinien, Initiativen, Projekte<br />
5 Jahre (Amtsperiode)<br />
Jährlicher Haushaltsvoranschlag<br />
(HHV)<br />
——<br />
Voraussichtliche<br />
Einnahmen und Ausgaben<br />
——<br />
Erstellt vom Gemeindeausschuss<br />
——<br />
Genehmigung durch<br />
Gemeinderat<br />
Abschlussrechnung<br />
——<br />
Haushalts-, Erfolgs- und<br />
Vermögensrechnung<br />
——<br />
Begleitbericht<br />
genehmigt<br />
Strategische Ziele<br />
Programmatische Erklärung des<br />
Bürgermeisters<br />
Zu Beginn der fünfjährigen Amtsperiode legt der<br />
Bürgermeister dem Gemeinderat die programmatische<br />
Erklärung zur Behandlung und Genehmigung<br />
vor. Dies muss nach Anhören des Gemeindeausschusses<br />
innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen,<br />
welche in der Gemeindesatzung festgelegt ist. In<br />
der programmatischen Erklärung sind die im Laufe<br />
des Mandats zu erreichende Ziele, Initiativen und<br />
Projekte enthalten.<br />
Die Satzung bestimmt, wie der Gemeinderat an der<br />
Anpassung und regelmäßigen Überprüfung der programmatischen<br />
Erklärung teilnimmt. Meist erfolgt<br />
dies im Zusammenhang mit der Genehmigung des<br />
Haushaltsvoranschlages und des Rechnungsabschlusses.<br />
Mehrjahreshaushalt<br />
Der Mehrjahreshaushalt ist <strong>für</strong> die Programmierung<br />
der Haushaltswirtschaft der Gemeinde wesentlich.<br />
Er ist ein Instrument zur mittelfristigen Finanzplanung,<br />
das die finanziellen Mittel <strong>für</strong> jedes der<br />
betreffenden Jahre beinhaltet. Der Zeitraum darf<br />
nicht kürzer als drei und nicht länger als fünf Jahre<br />
(Dauer der Amtszeit) sein. Der Mehrjahreshaushaltsplan<br />
muss jährlich aktualisiert werden. Dies ist<br />
auch während des Haushaltsjahres möglich. Er hat<br />
Ermächtigungscharakter, das heißt auf mehrjährige<br />
Ausgabeverpflichtungen darf nur eingegangen<br />
werden, wenn im Mehrjahreshaushalt der entsprechende<br />
Ausgabenvoranschlag mit der erforderlichen<br />
Verfügbarkeit vorgesehen ist. Auf dem Mehrjahreshaushalt<br />
aufbauend, werden die Haushaltsvoranschläge<br />
der einzelnen Jahre erstellt.<br />
Bürgermeister und<br />
Gemeindeausschuss<br />
Politik<br />
Verwaltung<br />
Haushaltsvollzugsplan PEG<br />
——<br />
Analytischer Haushaltsplan, wird vom Ausschuss genehmigt<br />
——<br />
Zuständigkeit beim Ausschuss<br />
——<br />
Ziele, Ressourcen und Verantwortung<br />
——<br />
Verpflichtend in Gemeinden über 10.000 Einwohner<br />
——<br />
Unter 10.000 Einwohner: operativer Plan<br />
Operative Ziele<br />
Administratives Ausführungssystem<br />
Gemeindesekretär<br />
Leiter Dienststelle<br />
Mitarbeiter<br />
Individualziele,<br />
Mitarbeiterziele<br />
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