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G em eindezeitun g - Marktgemeinde Rauris

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März 2011<br />

Verbrennen im Freien<br />

Aufgrund der Novelle des Bundesluftreinhaltegesetzes<br />

(BGBl I 77/2010) ergeben sich für das<br />

„Verbrennen im Freien“ folgende Änderungen:<br />

Das Verbrennen von biogenen und nicht-biogenen<br />

Materialien außerhalb von dafür bestimmten Anlagen<br />

ist generell verboten. Die Ausnahmen für die biogenen<br />

Materialien sind neu geregelt, wobei sich wesentliche<br />

Änderungen ergeben.<br />

Die für das Land Salzburg relevanten, unmittelbar im<br />

Bundesluftreinhaltegesetz festgelegten Ausnahmen<br />

vom Verbrennungsverbot umfassen:<br />

� � Lager und Grillfeuer, wobei zur Beschickung<br />

ausschließlich trockenes unbehandeltes Holz<br />

oder Holzkohle zulässig ist, und<br />

� � das punktuelle Verbrennen von geschwendet<strong>em</strong><br />

Material in schwer zugänglichen alpinen<br />

Lagen zur Verhinderung der Verbuschung.<br />

� � Weitere festgelegte Ausnahm<strong>em</strong>öglichkeiten<br />

können mit Verordnung zugelassen werden<br />

(Schädlingsbekämpfung, Brauchtum, Lawinenabgänge).<br />

WICHTIG!<br />

� � Die bisher bestehende allg<strong>em</strong>eine Ausnahme<br />

für die Land- und Forstwirtschaft, wonach in<br />

der Zeit vom 16. Sept<strong>em</strong>ber bis zum 30. April<br />

das Verbrennen biogener Materialien im<br />

Freien erlaubt war, existiert nicht mehr!<br />

� � Die Verordnung der Landeshauptfrau vom<br />

02.11.2007 über das punktuelle Verbrennen<br />

von mit bestimmten Schadorganismen befallenen<br />

biogenen Materialien, die sich auf den<br />

Borkenkäfer und den Feuerbrand bezieht,<br />

bleibt bis auf weiteres in Kraft!<br />

� � Für die anerkannten Brauchtumsfeuer<br />

(Osterfeuer, Sonnwendfeuer, …) wurde im<br />

März 2011 eine entsprechende Verordnung<br />

erlassen.<br />

Im Fall des Verstoßes gegen das Verbrennungsverbot<br />

hat die Bezirksverwaltungsbehörde d<strong>em</strong> Verpflichteten<br />

das unverzügliche Löschen des Feuers<br />

aufzutragen. Bei Nichtbefolgung des Auftrags ist die<br />

Löschung gegen Ersatz der Kosten durch den Verpflichteten<br />

nötigenfalls unverzüglich durchführen zulassen.<br />

GEM EINDE ZEI TUNG<br />

Regional / Land<br />

Berichte — Info<br />

Fragen rund um Verhütung, Erste Liebe,<br />

Sexualität?<br />

Beratung und Hilfe für Jugendliche in der First Love<br />

Ambulanz Zell am See!<br />

Da Fragen rund um den eigenen Körper, Gefühle<br />

und Sexualität meist sehr persönlich sind und es<br />

jungen Menschen oft schwer fällt mit j<strong>em</strong>and<strong>em</strong> darüber<br />

zu sprechen, gibt es seit einiger Zeit die First<br />

Love Ambulanz im Krankenhaus Zell am See, eine<br />

Beratungsstelle des Familienreferates. Ein Team von<br />

Sozialarbeiterinnen, Hebammen, Krankenschwestern<br />

und ÄrztInnen informiert Jugendliche über Verhütungsmittel,<br />

beantwortet Fragen zum Th<strong>em</strong>a Beziehung<br />

oder Erste Liebe und auf Wunsch kann auch<br />

eine gynäkologische Untersuchung durchgeführt<br />

werden. Ein ganz besonderes Angebot der First Love<br />

Ambulanz ist der kostenlose Bezug von Verhütungsmitteln<br />

wie z.B. der Anti-Baby Pille für den Zeitraum<br />

von drei Monaten – natürlich immer verbunden<br />

mit ein<strong>em</strong> ausführlichen, persönlichen Gespräch mit<br />

den Sozialarbeiterinnen bzw. ÄrztInnen. Die Beraterinnen<br />

nehmen sich sehr viel Zeit, alle Anliegen werden<br />

vertraulich behandelt und es ist auch möglich<br />

anonym zu bleiben (die Vorlage der E-Card ist nicht<br />

notwendig).<br />

Das Angebot richtet sich an Jugendliche. Gerne können<br />

auch Begleitpersonen mitgebracht werden.<br />

Wo: Krankenhaus Zell am See, gynäkologische Ambulanz,<br />

Paracelsusstr. 8, 5700 Zell am See<br />

Wann: Jeden Mittwoch von 15:30 – 17:30 Uhr, ohne<br />

Voranmeldung<br />

Mehr unter: http://www.firstlove-salzburg.at<br />

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