AMS Geschäftsbericht 2010 - Arbeitsmarktservice Österreich
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BEGRIFFSDEFINITIONEN UND ABKÜRZUNGEN<br />
Erwerbsbevölkerung<br />
Die Erwerbsbevölkerung ist die Summe der Erwerbstätigen<br />
und der Arbeitslosen. Damit sind also alle Personen<br />
gemeint, die am Erwerbsleben teilnehmen oder dies<br />
anstreben.<br />
Erwerbstätige nach dem Labour-<br />
Force-Konzept (LFK)<br />
Nach dem Labour-Force-Konzept gilt eine Person dann<br />
als erwerbstätig, wenn sie in der Referenzwoche (das<br />
ist jene Woche, zu der die Person befragt wird) mindestens<br />
eine Stunde als UnselbständigeR, SelbständigeR<br />
oder MithelfendeR gearbeitet hat. Hat er/sie aufgrund<br />
von Urlaub, Krankheit etc. nicht gearbeitet, geht aber<br />
normalerweise einer Arbeit nach, gilt er/sie ebenfalls<br />
als erwerbstätig. Personen in Elternkarenz und KinderbetreuungsgeldbezieherInnen<br />
mit aufrechtem Dienstverhältnis<br />
sowie Lehrlinge zählen ebenfalls zu den Erwerbstätigen.<br />
Langzeitarbeitslose Personen<br />
Personen gelten als langzeitarbeitslos, wenn sie zumindest<br />
zwölf Monate als arbeitslos oder lehrstellensuchend<br />
gemeldet sind. Im Gegensatz zur nachstehenden<br />
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Unterbrechung von mehr als 28 Tagen die Dauer der<br />
Arbeitslosigkeit.<br />
Langzeitbeschäftigungslose Personen<br />
Personen gelten als langzeitbeschäftigungslos, wenn<br />
sie zumindest 365 Tage beim <strong>AMS</strong> als arbeitslos und/<br />
oder lehrstellensuchend gemeldet sind und/oder sich<br />
�����������������������������������������������beitslosigkeit<br />
und des Kursbesuches werden also zusammengezählt<br />
und Kursmaßnahmen beenden nicht die<br />
Langzeitbeschäftigungslosigkeit. Die Langzeitbeschäftigungslosigkeit<br />
wird erst beendet, wenn eine Person<br />
länger als 62 Tage – etwa wegen Aufnahme einer Beschäftigung<br />
– nicht mehr beim <strong>AMS</strong> gemeldet ist (als<br />
Meldung beim <strong>AMS</strong> zählt dabei auch die Teilnahme an<br />
Kursen).<br />
Lehrstellensuchende Personen<br />
Lehrstellensuchend sind alle Personen, die vorrangig<br />
eine Vermittlung durch das <strong>AMS</strong> auf eine Lehrstelle<br />
oder in ein ähnliches Ausbildungsverhältnis wünschen<br />
und ansonsten alle Voraussetzungen für die Vormerkung<br />
als arbeitsuchende oder arbeitslose Person erfüllen, das<br />
sind sofort verfügbare und nicht sofort verfügbare Lehrstellensuchende.<br />
Die im <strong>Geschäftsbericht</strong> ausgewiesene Zahl von lehrstellensuchenden<br />
Personen bezieht sich ausschließlich<br />
auf sofort verfügbare Lehrstellensuchende.<br />
Neu geförderte Personen<br />
Personen, für die ab Beginn des Kalenderjahres eine<br />
oder mehrere Beihilfen neu genehmigt wurden.<br />
RADAR/RADARa (analysis)<br />
Die RADAR-Logik ist eine Methode des Qualitätsmanagements<br />
zur systematischen und fundierten<br />
Vorgehensweise (Results – Approach – Deployment<br />
– Assessment & Review). Zur Überprüfung des gleichstellungsorientierten<br />
Vorgehens wurde diese Methode<br />
<strong>AMS</strong>-intern weiterentwickelt und zusätzlich ein besonderer<br />
Schwerpunkt auf (Gender-)Analyse gelegt: RA-<br />
DARa (analysis).<br />
Personen mit gesundheitlichen<br />
Vermittlungseinschränkungen<br />
Das <strong>AMS</strong> verwendet bei seiner Zuordnung der vorgemerkten<br />
arbeitslosen Personen mit gesundheitlichen<br />
Vermittlungseinschränkungen zusätzlich zu den begünstigten<br />
behinderten Personen nach dem Behinderteneinstellgesetz,<br />
dem Opferfürsorgegesetz und den<br />
Landesbehindertengesetzen sowie den begünstigbaren<br />
Personen mit Behindertenpass (in Summe die Personengruppe<br />
mit Behinderungen) weitere Kriterien. Zum<br />
Personenkreis der sonst vom <strong>AMS</strong> erfassten Personen<br />
mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen<br />
zählen Menschen mit einer physischen, psychischen<br />
oder geistigen Einschränkung (unabhängig vom<br />
Grad ihrer Behinderung), die durch ein ärztliches Gutachten<br />
belegt ist, sofern sie aufgrund dieser Einschränkung<br />
Schwierigkeiten bei der Vermittlung oder nur ein<br />
eingeschränktes Spektrum an Berufsmöglichkeiten haben.<br />
Für Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen<br />
können zur Reduktion ihrer erhöhten<br />
Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt höhere oder längere<br />
Förderungen gewährt werden.<br />
Teilzeitbeschäftigte<br />
Die Zuordnung Teilzeit/Vollzeit erfolgt nach der direkten<br />
Frage zum Vorliegen von Teilzeitarbeit auf Basis der<br />
Arbeitskräfteerhebung der Bundesanstalt Statistik Austria.<br />
<strong>AMS</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong>