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AMS Geschäftsbericht 2010 - Arbeitsmarktservice Österreich

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BEGRIFFSDEFINITIONEN UND ABKÜRZUNGEN<br />

Erwerbsbevölkerung<br />

Die Erwerbsbevölkerung ist die Summe der Erwerbstätigen<br />

und der Arbeitslosen. Damit sind also alle Personen<br />

gemeint, die am Erwerbsleben teilnehmen oder dies<br />

anstreben.<br />

Erwerbstätige nach dem Labour-<br />

Force-Konzept (LFK)<br />

Nach dem Labour-Force-Konzept gilt eine Person dann<br />

als erwerbstätig, wenn sie in der Referenzwoche (das<br />

ist jene Woche, zu der die Person befragt wird) mindestens<br />

eine Stunde als UnselbständigeR, SelbständigeR<br />

oder MithelfendeR gearbeitet hat. Hat er/sie aufgrund<br />

von Urlaub, Krankheit etc. nicht gearbeitet, geht aber<br />

normalerweise einer Arbeit nach, gilt er/sie ebenfalls<br />

als erwerbstätig. Personen in Elternkarenz und KinderbetreuungsgeldbezieherInnen<br />

mit aufrechtem Dienstverhältnis<br />

sowie Lehrlinge zählen ebenfalls zu den Erwerbstätigen.<br />

Langzeitarbeitslose Personen<br />

Personen gelten als langzeitarbeitslos, wenn sie zumindest<br />

zwölf Monate als arbeitslos oder lehrstellensuchend<br />

gemeldet sind. Im Gegensatz zur nachstehenden<br />

������������������������������������������������������<br />

Unterbrechung von mehr als 28 Tagen die Dauer der<br />

Arbeitslosigkeit.<br />

Langzeitbeschäftigungslose Personen<br />

Personen gelten als langzeitbeschäftigungslos, wenn<br />

sie zumindest 365 Tage beim <strong>AMS</strong> als arbeitslos und/<br />

oder lehrstellensuchend gemeldet sind und/oder sich<br />

�����������������������������������������������beitslosigkeit<br />

und des Kursbesuches werden also zusammengezählt<br />

und Kursmaßnahmen beenden nicht die<br />

Langzeitbeschäftigungslosigkeit. Die Langzeitbeschäftigungslosigkeit<br />

wird erst beendet, wenn eine Person<br />

länger als 62 Tage – etwa wegen Aufnahme einer Beschäftigung<br />

– nicht mehr beim <strong>AMS</strong> gemeldet ist (als<br />

Meldung beim <strong>AMS</strong> zählt dabei auch die Teilnahme an<br />

Kursen).<br />

Lehrstellensuchende Personen<br />

Lehrstellensuchend sind alle Personen, die vorrangig<br />

eine Vermittlung durch das <strong>AMS</strong> auf eine Lehrstelle<br />

oder in ein ähnliches Ausbildungsverhältnis wünschen<br />

und ansonsten alle Voraussetzungen für die Vormerkung<br />

als arbeitsuchende oder arbeitslose Person erfüllen, das<br />

sind sofort verfügbare und nicht sofort verfügbare Lehrstellensuchende.<br />

Die im <strong>Geschäftsbericht</strong> ausgewiesene Zahl von lehrstellensuchenden<br />

Personen bezieht sich ausschließlich<br />

auf sofort verfügbare Lehrstellensuchende.<br />

Neu geförderte Personen<br />

Personen, für die ab Beginn des Kalenderjahres eine<br />

oder mehrere Beihilfen neu genehmigt wurden.<br />

RADAR/RADARa (analysis)<br />

Die RADAR-Logik ist eine Methode des Qualitätsmanagements<br />

zur systematischen und fundierten<br />

Vorgehensweise (Results – Approach – Deployment<br />

– Assessment & Review). Zur Überprüfung des gleichstellungsorientierten<br />

Vorgehens wurde diese Methode<br />

<strong>AMS</strong>-intern weiterentwickelt und zusätzlich ein besonderer<br />

Schwerpunkt auf (Gender-)Analyse gelegt: RA-<br />

DARa (analysis).<br />

Personen mit gesundheitlichen<br />

Vermittlungseinschränkungen<br />

Das <strong>AMS</strong> verwendet bei seiner Zuordnung der vorgemerkten<br />

arbeitslosen Personen mit gesundheitlichen<br />

Vermittlungseinschränkungen zusätzlich zu den begünstigten<br />

behinderten Personen nach dem Behinderteneinstellgesetz,<br />

dem Opferfürsorgegesetz und den<br />

Landesbehindertengesetzen sowie den begünstigbaren<br />

Personen mit Behindertenpass (in Summe die Personengruppe<br />

mit Behinderungen) weitere Kriterien. Zum<br />

Personenkreis der sonst vom <strong>AMS</strong> erfassten Personen<br />

mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen<br />

zählen Menschen mit einer physischen, psychischen<br />

oder geistigen Einschränkung (unabhängig vom<br />

Grad ihrer Behinderung), die durch ein ärztliches Gutachten<br />

belegt ist, sofern sie aufgrund dieser Einschränkung<br />

Schwierigkeiten bei der Vermittlung oder nur ein<br />

eingeschränktes Spektrum an Berufsmöglichkeiten haben.<br />

Für Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen<br />

können zur Reduktion ihrer erhöhten<br />

Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt höhere oder längere<br />

Förderungen gewährt werden.<br />

Teilzeitbeschäftigte<br />

Die Zuordnung Teilzeit/Vollzeit erfolgt nach der direkten<br />

Frage zum Vorliegen von Teilzeitarbeit auf Basis der<br />

Arbeitskräfteerhebung der Bundesanstalt Statistik Austria.<br />

<strong>AMS</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong>

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