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AMS Geschäftsbericht 2010 - Arbeitsmarktservice Österreich

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Unselbständig Beschäftigte<br />

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger<br />

erfasst als unselbständig Beschäftigte<br />

alle Personen, deren Beschäftigungsverhältnis aufrecht<br />

ist, zuzüglich sonstiger in die Krankenversicherung<br />

einbezogener Personen (das sind den DienstnehmerInnen<br />

gleichgestellte sowie aufgrund eines Ausbildungsverhältnisses<br />

einbezogene Personen). KarenzgeldbezieherInnen,<br />

Präsenz-/Zivildienstleistende sowie im<br />

������������� ����������� ���������� ������ ���������gungsverhältnis<br />

aufrecht ist, sind mitgezählt. Geringfügig<br />

Beschäftigte werden nicht erfasst.<br />

Verweildauer<br />

Die Verweildauer ist jene Zeitspanne, die zwischen dem<br />

Beginn und dem Ende einer Arbeitslosigkeit liegt. Sie<br />

entspricht somit der „echten“ Dauer einer Arbeitslosigkeitsepisode<br />

und kann nur aus Abgangsmengen berechnet<br />

werden. Unterbrechungen bis zu 28 Tagen bleiben<br />

unberücksichtigt.<br />

Vormerkdauer<br />

Die Vormerkdauer ist jene Zeitspanne, die zwischen<br />

dem Beginn einer Arbeitslosigkeit und dem Statistikstichtag<br />

liegt. Sie stellt die nicht vollendete Dauer der<br />

Arbeitslosigkeit dar und wird nur aus Bestandsmengen<br />

berechnet. Um bei kurzfristigen Unterbrechungen einer<br />

Arbeitslosigkeit diese nicht in einzelne Kurzperioden zu<br />

unterteilen und damit die Berechnung der Vormerkdauer<br />

immer wieder von vorne beginnen zu lassen, werden<br />

Unterbrechungen bis zu 28 Tagen nicht berücksichtigt.<br />

Zugänge arbeitsloser Personen<br />

Ein Zugang ist gegeben, wenn der Beginn einer Arbeitslosigkeitsperiode<br />

zwischen dem aktuellen und dem letzten<br />

Stichtag liegt.<br />

<strong>AMS</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

BEGRIFFSDEFINITIONEN UND ABKÜRZUNGEN<br />

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