AMS Geschäftsbericht 2010 - Arbeitsmarktservice Österreich
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Unselbständig Beschäftigte<br />
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger<br />
erfasst als unselbständig Beschäftigte<br />
alle Personen, deren Beschäftigungsverhältnis aufrecht<br />
ist, zuzüglich sonstiger in die Krankenversicherung<br />
einbezogener Personen (das sind den DienstnehmerInnen<br />
gleichgestellte sowie aufgrund eines Ausbildungsverhältnisses<br />
einbezogene Personen). KarenzgeldbezieherInnen,<br />
Präsenz-/Zivildienstleistende sowie im<br />
������������� ����������� ���������� ������ ���������gungsverhältnis<br />
aufrecht ist, sind mitgezählt. Geringfügig<br />
Beschäftigte werden nicht erfasst.<br />
Verweildauer<br />
Die Verweildauer ist jene Zeitspanne, die zwischen dem<br />
Beginn und dem Ende einer Arbeitslosigkeit liegt. Sie<br />
entspricht somit der „echten“ Dauer einer Arbeitslosigkeitsepisode<br />
und kann nur aus Abgangsmengen berechnet<br />
werden. Unterbrechungen bis zu 28 Tagen bleiben<br />
unberücksichtigt.<br />
Vormerkdauer<br />
Die Vormerkdauer ist jene Zeitspanne, die zwischen<br />
dem Beginn einer Arbeitslosigkeit und dem Statistikstichtag<br />
liegt. Sie stellt die nicht vollendete Dauer der<br />
Arbeitslosigkeit dar und wird nur aus Bestandsmengen<br />
berechnet. Um bei kurzfristigen Unterbrechungen einer<br />
Arbeitslosigkeit diese nicht in einzelne Kurzperioden zu<br />
unterteilen und damit die Berechnung der Vormerkdauer<br />
immer wieder von vorne beginnen zu lassen, werden<br />
Unterbrechungen bis zu 28 Tagen nicht berücksichtigt.<br />
Zugänge arbeitsloser Personen<br />
Ein Zugang ist gegeben, wenn der Beginn einer Arbeitslosigkeitsperiode<br />
zwischen dem aktuellen und dem letzten<br />
Stichtag liegt.<br />
<strong>AMS</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
BEGRIFFSDEFINITIONEN UND ABKÜRZUNGEN<br />
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