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Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft (GWG) Meissen eG ...

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§ Nur ca. 67 % der Bundesbürger besitzen eine private<br />

Haftpflichtversicherung. Dabei handelt es sich um eine<br />

Versicherung, deren Abschluss zwingend anzuraten<br />

ist. Bei der privaten Haftpflichtversicherung handelt<br />

es sich, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung,<br />

um einen freiwilligen Versicherungsvertrag,<br />

der einen Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen<br />

infolge der gegen den Versicherungsnehmer<br />

gerichteten Schadensersatzansprüche<br />

verpflichtet. Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen<br />

besteht nicht nur, wenn der Versicherungsnehmer<br />

seine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt,<br />

sondern auch dann, wenn er sich Gefahr<br />

erhöhend verhalten hat und dadurch einem Dritten<br />

ein Schaden zugefügt wurde. Außerdem gewährt die<br />

Haftpflichtversicherung bei der Abwehr unberechtigter<br />

Ansprüche Rechtsschutz. Sie ergänzt insofern<br />

eine evtl. bestehende Rechtsschutzversicherung.<br />

Die private Haftpflichtversicherung ist daher eine der<br />

wichtigsten Versicherungen überhaupt.<br />

Rechtsecke – Lohnt sich eine private Haftpflichtversicherung?<br />

Im Folgenden soll am Beispiel der Nutzung einer Genossenschaftswohnung<br />

gezeigt werden, dass sich<br />

ein Genossenschaftsmitglied bei einem durch die<br />

Nutzung der Wohnung entstehenden Schaden<br />

durch die Genossenschaft und evtl. Dritter Schadensersatzansprüchen<br />

ausgesetzt sehen kann.<br />

Der Nutzer N bewohnt eine Genossenschaftswohnung<br />

im zweiten Stock. Die von ihm betriebene<br />

Waschmaschine erleidet beispielsweise aufgrund<br />

des hohen Alters einen Defekt, der zur Folge hat,<br />

6<br />

dass sich das Maschinenwasser ins Bad ergießt. Neben<br />

dem Schaden, den N an seinen eigenen im Bad<br />

befindlichen Möbeln erleidet, erfährt die Bausubstanz<br />

des Hauses aufgrund des eindringenden Wassers<br />

einen Schaden, der nur durch eine teilweise Sanierung<br />

beseitigt werden kann. Außerdem werden<br />

auch die Möbel des unter ihm wohnenden A beschädigt.<br />

Die Genossenschaft begehrt nunmehr von N den Ersatz<br />

der für die Beseitigung des Schadens an der<br />

Bausubstanz entstandenen Kosten. Zudem möchte<br />

A Schadensersatz für die vom Wasser beschädigten<br />

Möbel.<br />

Als Grundlage für eine Schadensersatzpflicht ist zunächst<br />

der mit der Genossenschaft bestehende Dauernutzungsvertrag<br />

über die Wohnung zu sehen. Die-<br />

Giebelgestaltung an den Wohngebäuden der Max-Haarig-Straße 1-15<br />

Mit der Gestaltung von vier Gebäudegiebeln hat die<br />

Genossenschaft für farbige Akzente im Stadtteil Meißen-Cölln<br />

gesorgt. Die Auswahl der verschiedenen<br />

Blinkwinkel, mit der die Meißner Ansichten von Albrechtsburg<br />

und Dom dargestellt wurden, vermittelt<br />

dem Betrachter immer wieder ein anderes Bild. Bei<br />

der Durchführung der Gestaltungsarbeiten gelang<br />

es, zum einen die Aufmerksamkeit aus der Ferne der<br />

Zaschendorfer Straße auf die harmonischen Farbtöne<br />

und klaren geometrischen Formen der Giebelbemalung<br />

zu lenken und zum anderen die Ansicht der<br />

Gebäude zu beleben.<br />

Da ohnehin eine Instandsetzung der Fassadenflächen<br />

dringend erforderlich war, um die deutlichen<br />

Spuren der Witterungseinflüsse zu beseitigen, konnte<br />

gleichzeitig das Notwendige mit dem Schönen<br />

verbunden werden.<br />

Abschließend kann man sagen, dass diese Fassadengestaltung<br />

in ihrer Form das Wohngebiet aufwertet<br />

und damit die Wohnqualität unserer Mieter<br />

verbessert werden konnte.<br />

ser Vertrag, der inhaltlich im Wesentlichen einem<br />

Mietvertrag gleicht, regelt sämtliche Rechte und<br />

Pflichten des Nutzers in Bezug auf Benutzung der<br />

Wohnung, auf Nutzungsentgelt, auf Reparaturen,<br />

Nebenkosten etc. Verstößt der Nutzer der Wohnung<br />

gegen diesen Vertrag und erwächst der Genossenschaft<br />

hieraus ein Schaden, so ist der Nutzer der Genossenschaft<br />

gegenüber grundsätzlich zum Schadensersatz<br />

verpflichtet. Weiterhin kann sich eine<br />

Schadensersatzpflicht aus dem sog. Deliktsrecht ergeben,<br />

der Nutzer also eine ihm obliegende Sorgfaltspflicht<br />

schuldhaft verletzt hat.<br />

Mag der Schaden des A noch relativ überschaubar<br />

sein, so können jedoch für die Sanierung der Bausubstanz<br />

solch hohe Kosten entstehen, dass deren<br />

Ersatz für N existenzbedrohende Auswirkungen hat.<br />

Allerdings schließt eine drohende Existenzgefährdung<br />

den Ersatz des entstandenen Schadens nicht<br />

aus.<br />

Um eben diese weitreichenden finanziellen Folgen einer<br />

möglichen Schadensersatzpflicht abzumildern,<br />

ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung<br />

zwingend anzuraten, wobei die zu erbringenden<br />

Beiträge überschaubar sind. Der Versicherer<br />

übernimmt dann in der Regel die Schadenskosten,<br />

die den Geschädigten entstanden sind. Seinen eigenen<br />

Schaden kann N hingegen unter Umständen<br />

über seine Hausratsversicherung abwickeln.<br />

Rechtsanwalt René Kuball

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