Im Internet: www.vettweiss.de - Gemeinde Vettweiss
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Um Gefahrensituationen von vornherein zu vermei<strong>de</strong>n und allen<br />
Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie<br />
folgen<strong>de</strong> Hinweise zu beachten:<br />
1. Beachten Sie schon vor <strong>de</strong>m Pflanzen, welches Ausmaß Sträucher,<br />
Bäume und Hecken schon nach wenigen Jahren annehmen können.<br />
Entschei<strong>de</strong>n Sie sich für schwach wachsen<strong>de</strong> Pflanzen o<strong>de</strong>r halten<br />
Sie ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze. Parkbäume, so<br />
schön sie auch sein mögen, haben in Hausgärten nichts zu suchen.<br />
2. Schnei<strong>de</strong>n Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Wegen<br />
und Gehwegen rechtzeitig so weit zurück, dass Fußgänger und<br />
an<strong>de</strong>re Verkehrsteilnehmer <strong>de</strong>n ihnen zugedachten Verkehrsraum<br />
auch ohne Gefahren nutzen können.<br />
3. Beachten Sie auch das sog. „Lichtraumprofil“, das von allen<br />
Grundstückseigentümern einzuhalten ist, <strong>de</strong>ren Grundstücke an<br />
öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der<br />
Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über<br />
<strong>de</strong>n Gehweg ragen (bei<br />
Radwegen ist eine Höhe<br />
von 2,50 Metern einzuhalten).<br />
Grenzt das Grundstück<br />
direkt an eine öffentliche<br />
Straße, dürfen die<br />
Pflanzen bis zu einer Höhe<br />
von 4 Metern nicht in die<br />
Straße hineinragen. Über<br />
die gesamte Fahrbahn muss<br />
ein Lichtraum von 4,5<br />
Metern frei bleiben.<br />
4. Schnei<strong>de</strong>n Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereichen von<br />
Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass Sichtbehin<strong>de</strong>rungen<br />
und Verkehrsgefährdungen aus geschlossen sind.<br />
Achten Sie darauf, dass die Anpflanzungen nicht über die Grundstücksgrenze<br />
hinausragen.<br />
5. Schnei<strong>de</strong>n Sie auch Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich<br />
von Straßenlampen und Verkehrsschil<strong>de</strong>rn so weit zurück, dass<br />
die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schil<strong>de</strong>r<br />
mühelos gelesen wer<strong>de</strong>n können. Beson<strong>de</strong>rs die Straßenlampen sind<br />
ein wesentlicher Bestandteil <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit. Deren einwandfreie<br />
Funktion soll auch Sie in <strong>de</strong>r Dunkelheit vor möglichen Gefahren<br />
schützen.<br />
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6. Als Eigentümer bzw. Besitzer eines Grundstücks, das im Kreuzungsbereich<br />
von Straßen liegt, achten Sie bitte darauf, dass das<br />
Sichtdreieck frei gehalten wird.<br />
Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie<br />
diese Hinweise. Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass an<strong>de</strong>re<br />
Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie<br />
selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie<br />
diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte<br />
auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrs -<br />
sicherungspflichtig sind und im Scha<strong>de</strong>nsfall mit erheblichen<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen konfrontiert wer<strong>de</strong>n können.<br />
Straßenreinigung geht uns alle an<br />
-Für ein sauberes Ortsbild-<br />
Wenn alle richtig mitmachen<br />
wür<strong>de</strong>n, hätten wir in <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong> Vettweiß überall<br />
ein schönes, weil sauberes,<br />
Ortsbild. Lei<strong>de</strong>r ist <strong>de</strong>m<br />
nicht so. Ob aus Unwissenheit,<br />
Nachlässigkeit, wegen<br />
eines Gebrechens o<strong>de</strong>r wegen<br />
<strong>de</strong>s Alters. Der Pflicht, die<br />
Straßenreinigung entsprechend<br />
<strong>de</strong>r gemeindlichen<br />
Satzung durchzuführen, kommen aus <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nsten Grün<strong>de</strong>n<br />
nicht alle Bürgerinnen und Bürger nach. Es ist aber die Pflicht aller.<br />
Die älteren o<strong>de</strong>r gebrechlichen Menschen müssen da vielleicht auf<br />
Nachbarschaftshilfe o<strong>de</strong>r einen <strong>de</strong>r vielen Dienstleistungsanbieter<br />
zurückgreifen.<br />
Schauen Sie sich doch mal<br />
<strong>de</strong>n Gehweg vor Ihrem Haus<br />
ganz bewusst an. Und auch<br />
die Straße, falls dort nicht die<br />
Gemein<strong>de</strong> mittels Kehrmaschine<br />
reinigen lässt. Ist<br />
Schmutz, Unrat, Unkraut zu<br />
sehen o<strong>de</strong>r sieht es sogar aus,<br />
wie auf <strong>de</strong>m Bild? Dann ist<br />
es höchste Zeit, zum Besen<br />
zu greifen und für die Beseitigung zu sorgen.<br />
Die Satzung, die das regelt, gibt es in <strong>de</strong>r Grundfassung bereits seit<br />
über 30 Jahren. Das heißt, an <strong>de</strong>r Pflicht hat sich nichts geän<strong>de</strong>rt.<br />
Die Satzung regelt sogar, dass die Straßenreinigung je<strong>de</strong>n Samstag<br />
vorzunehmen ist und falls <strong>de</strong>r Samstag auf einen gesetzlichen Feiertag<br />
fällt, die Reinigung an <strong>de</strong>m vorangehen<strong>de</strong>n Werktag auszuführen<br />
Amtsblatt für die Gemein<strong>de</strong><br />
VETTWEISS 5