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Im Internet: www.vettweiss.de - Gemeinde Vettweiss

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Um Gefahrensituationen von vornherein zu vermei<strong>de</strong>n und allen<br />

Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie<br />

folgen<strong>de</strong> Hinweise zu beachten:<br />

1. Beachten Sie schon vor <strong>de</strong>m Pflanzen, welches Ausmaß Sträucher,<br />

Bäume und Hecken schon nach wenigen Jahren annehmen können.<br />

Entschei<strong>de</strong>n Sie sich für schwach wachsen<strong>de</strong> Pflanzen o<strong>de</strong>r halten<br />

Sie ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze. Parkbäume, so<br />

schön sie auch sein mögen, haben in Hausgärten nichts zu suchen.<br />

2. Schnei<strong>de</strong>n Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Wegen<br />

und Gehwegen rechtzeitig so weit zurück, dass Fußgänger und<br />

an<strong>de</strong>re Verkehrsteilnehmer <strong>de</strong>n ihnen zugedachten Verkehrsraum<br />

auch ohne Gefahren nutzen können.<br />

3. Beachten Sie auch das sog. „Lichtraumprofil“, das von allen<br />

Grundstückseigentümern einzuhalten ist, <strong>de</strong>ren Grundstücke an<br />

öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der<br />

Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über<br />

<strong>de</strong>n Gehweg ragen (bei<br />

Radwegen ist eine Höhe<br />

von 2,50 Metern einzuhalten).<br />

Grenzt das Grundstück<br />

direkt an eine öffentliche<br />

Straße, dürfen die<br />

Pflanzen bis zu einer Höhe<br />

von 4 Metern nicht in die<br />

Straße hineinragen. Über<br />

die gesamte Fahrbahn muss<br />

ein Lichtraum von 4,5<br />

Metern frei bleiben.<br />

4. Schnei<strong>de</strong>n Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereichen von<br />

Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass Sichtbehin<strong>de</strong>rungen<br />

und Verkehrsgefährdungen aus geschlossen sind.<br />

Achten Sie darauf, dass die Anpflanzungen nicht über die Grundstücksgrenze<br />

hinausragen.<br />

5. Schnei<strong>de</strong>n Sie auch Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich<br />

von Straßenlampen und Verkehrsschil<strong>de</strong>rn so weit zurück, dass<br />

die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schil<strong>de</strong>r<br />

mühelos gelesen wer<strong>de</strong>n können. Beson<strong>de</strong>rs die Straßenlampen sind<br />

ein wesentlicher Bestandteil <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit. Deren einwandfreie<br />

Funktion soll auch Sie in <strong>de</strong>r Dunkelheit vor möglichen Gefahren<br />

schützen.<br />

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6. Als Eigentümer bzw. Besitzer eines Grundstücks, das im Kreuzungsbereich<br />

von Straßen liegt, achten Sie bitte darauf, dass das<br />

Sichtdreieck frei gehalten wird.<br />

Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie<br />

diese Hinweise. Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass an<strong>de</strong>re<br />

Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie<br />

selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie<br />

diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte<br />

auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrs -<br />

sicherungspflichtig sind und im Scha<strong>de</strong>nsfall mit erheblichen<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen konfrontiert wer<strong>de</strong>n können.<br />

Straßenreinigung geht uns alle an<br />

-Für ein sauberes Ortsbild-<br />

Wenn alle richtig mitmachen<br />

wür<strong>de</strong>n, hätten wir in <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> Vettweiß überall<br />

ein schönes, weil sauberes,<br />

Ortsbild. Lei<strong>de</strong>r ist <strong>de</strong>m<br />

nicht so. Ob aus Unwissenheit,<br />

Nachlässigkeit, wegen<br />

eines Gebrechens o<strong>de</strong>r wegen<br />

<strong>de</strong>s Alters. Der Pflicht, die<br />

Straßenreinigung entsprechend<br />

<strong>de</strong>r gemeindlichen<br />

Satzung durchzuführen, kommen aus <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nsten Grün<strong>de</strong>n<br />

nicht alle Bürgerinnen und Bürger nach. Es ist aber die Pflicht aller.<br />

Die älteren o<strong>de</strong>r gebrechlichen Menschen müssen da vielleicht auf<br />

Nachbarschaftshilfe o<strong>de</strong>r einen <strong>de</strong>r vielen Dienstleistungsanbieter<br />

zurückgreifen.<br />

Schauen Sie sich doch mal<br />

<strong>de</strong>n Gehweg vor Ihrem Haus<br />

ganz bewusst an. Und auch<br />

die Straße, falls dort nicht die<br />

Gemein<strong>de</strong> mittels Kehrmaschine<br />

reinigen lässt. Ist<br />

Schmutz, Unrat, Unkraut zu<br />

sehen o<strong>de</strong>r sieht es sogar aus,<br />

wie auf <strong>de</strong>m Bild? Dann ist<br />

es höchste Zeit, zum Besen<br />

zu greifen und für die Beseitigung zu sorgen.<br />

Die Satzung, die das regelt, gibt es in <strong>de</strong>r Grundfassung bereits seit<br />

über 30 Jahren. Das heißt, an <strong>de</strong>r Pflicht hat sich nichts geän<strong>de</strong>rt.<br />

Die Satzung regelt sogar, dass die Straßenreinigung je<strong>de</strong>n Samstag<br />

vorzunehmen ist und falls <strong>de</strong>r Samstag auf einen gesetzlichen Feiertag<br />

fällt, die Reinigung an <strong>de</strong>m vorangehen<strong>de</strong>n Werktag auszuführen<br />

Amtsblatt für die Gemein<strong>de</strong><br />

VETTWEISS 5

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