1. Bildungs - Gemeinde Denkendorf
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4. Geld/Finanzen<br />
Kindergeld<br />
Kindergeld wird für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz<br />
haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Für ein über<br />
18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres<br />
Kindergeld geleistet werden, wenn es sich in einer<br />
Berufsausbildung befindet. Für arbeitslose Kinder kann Kindergeld<br />
bis zur Vollendung des 2<strong>1.</strong> Lebensjahres gezahlt<br />
werden. Für behinderte Kinder wird Kindergeld ohne Altersbegrenzung<br />
gezahlt.<br />
Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind je 164 €,<br />
für das dritte Kind 170 € und für jedes weitere Kind 195 €.<br />
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren<br />
Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden<br />
Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen<br />
das Kindergeld erhalten soll.<br />
Bundesagentur für Arbeit Göppingen<br />
Familienkasse<br />
Freihofstraße 76, 73033 Göppingen<br />
Telefon: 01801 / 546337<br />
Telefax: 07161 / 9770410821<br />
E-Mail: Familienkasse-Goeppingen@arbeitsagentur.de<br />
Internet:www.familienkasse.de<br />
ww.sozialministerium-bw.de oder www.bzst.de<br />
Unterhaltsvorschuss<br />
Zur Unterstützung von Alleinerziehenden, die vom anderen<br />
Elternteil keine oder zu wenig Unterhaltsleistungen für ihr<br />
Kind erhalten, gibt es den Unterhaltsvorschuss.<br />
Für Kinder kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres<br />
Unterhaltsvorschuss beantragt werden, wenn sie bei einem<br />
allein erziehenden Elternteil leben. Diese Leistung wird<br />
maximal 72 Monate für ein Kind gewährt. Hierbei gibt<br />
es eine Einkommensgrenze für Eltern. Ist der andere Elternteil<br />
ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig,<br />
wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses<br />
in Anspruch genommen.<br />
26<br />
Landratsamt Esslingen<br />
Kreisjugendamt<br />
Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen<br />
Telefon: 0711 / 3902-2650<br />
Telefax: 0711 / 39632-2650<br />
E-Mail: jugendamt@lra.es.de<br />
Internet:www.landkreis-esslingen.de<br />
Steuerliche Vorteile<br />
Der Kinderfreibetrag soll das Existenzminimum des Kindes<br />
steuerfrei stellen. Die aktuelle Höhe dieses Freibetrags beträgt<br />
3.648 € für Verheiratete und <strong>1.</strong>824 € für allein Erziehende.<br />
Grundsätzlich gilt der Freibetrag für alle Kinder unter 18 Jahren.<br />
Danach greifen besondere Regelungen. Ausnahmen<br />
sind etwa möglich, wenn ein Kind noch in der Ausbildung<br />
oder dauerhaft behindert ist.<br />
Der Erziehungsfreibetrag steht Eltern für jedes Kind unter<br />
25 Jahren zu. Die Höhe des Freibetrags beträgt 2.160 € für<br />
Verheiratete und <strong>1.</strong>080 € für allein Erziehende.<br />
Kindergeld und Freibetrag werden steuerlich gegeneinander<br />
abgewogen. Zunächst erhalten Sie jeden Monat das<br />
Kindergeld. Wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben, klärt<br />
das Finanzamt dann jeweils, was für Sie günstiger ist: Kindergeld<br />
oder Ausnützen des Kinderfreibetrags.<br />
Den Ausbildungsfreibetrag gibt es für volljährige Kinder in<br />
Ausbildung, die nicht bei ihren Eltern leben. Pro Kind und<br />
Kalenderjahr können 924 € geltend gemacht werden.<br />
Auf den Freibetrag angerechnet werden aber alle Einkünfte<br />
und Bezüge des Kindes, die über einem Betrag von <strong>1.</strong>848 €<br />
liegen.<br />
Erwerbstätige Alleinerziehende und Paare, bei denen beide<br />
Partner erwerbstätig sind, können für ihre Kinder von der<br />
Geburt bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten,<br />
bis max. 4.000 € pro Kind und Jahr, als Werbungskosten<br />
oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.<br />
Haushaltshilfe im Krankheitsfall<br />
Wenn die Weiterführung des Haushalts wegen eines Krankenhaus-<br />
oder Kuraufenthalts oder häuslicher Kranken-