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1. Bildungs - Gemeinde Denkendorf

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4. Geld/Finanzen<br />

Kindergeld<br />

Kindergeld wird für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz<br />

haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Für ein über<br />

18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres<br />

Kindergeld geleistet werden, wenn es sich in einer<br />

Berufsausbildung befindet. Für arbeitslose Kinder kann Kindergeld<br />

bis zur Vollendung des 2<strong>1.</strong> Lebensjahres gezahlt<br />

werden. Für behinderte Kinder wird Kindergeld ohne Altersbegrenzung<br />

gezahlt.<br />

Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind je 164 €,<br />

für das dritte Kind 170 € und für jedes weitere Kind 195 €.<br />

Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren<br />

Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden<br />

Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen<br />

das Kindergeld erhalten soll.<br />

Bundesagentur für Arbeit Göppingen<br />

Familienkasse<br />

Freihofstraße 76, 73033 Göppingen<br />

Telefon: 01801 / 546337<br />

Telefax: 07161 / 9770410821<br />

E-Mail: Familienkasse-Goeppingen@arbeitsagentur.de<br />

Internet:www.familienkasse.de<br />

ww.sozialministerium-bw.de oder www.bzst.de<br />

Unterhaltsvorschuss<br />

Zur Unterstützung von Alleinerziehenden, die vom anderen<br />

Elternteil keine oder zu wenig Unterhaltsleistungen für ihr<br />

Kind erhalten, gibt es den Unterhaltsvorschuss.<br />

Für Kinder kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres<br />

Unterhaltsvorschuss beantragt werden, wenn sie bei einem<br />

allein erziehenden Elternteil leben. Diese Leistung wird<br />

maximal 72 Monate für ein Kind gewährt. Hierbei gibt<br />

es eine Einkommensgrenze für Eltern. Ist der andere Elternteil<br />

ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig,<br />

wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses<br />

in Anspruch genommen.<br />

26<br />

Landratsamt Esslingen<br />

Kreisjugendamt<br />

Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen<br />

Telefon: 0711 / 3902-2650<br />

Telefax: 0711 / 39632-2650<br />

E-Mail: jugendamt@lra.es.de<br />

Internet:www.landkreis-esslingen.de<br />

Steuerliche Vorteile<br />

Der Kinderfreibetrag soll das Existenzminimum des Kindes<br />

steuerfrei stellen. Die aktuelle Höhe dieses Freibetrags beträgt<br />

3.648 € für Verheiratete und <strong>1.</strong>824 € für allein Erziehende.<br />

Grundsätzlich gilt der Freibetrag für alle Kinder unter 18 Jahren.<br />

Danach greifen besondere Regelungen. Ausnahmen<br />

sind etwa möglich, wenn ein Kind noch in der Ausbildung<br />

oder dauerhaft behindert ist.<br />

Der Erziehungsfreibetrag steht Eltern für jedes Kind unter<br />

25 Jahren zu. Die Höhe des Freibetrags beträgt 2.160 € für<br />

Verheiratete und <strong>1.</strong>080 € für allein Erziehende.<br />

Kindergeld und Freibetrag werden steuerlich gegeneinander<br />

abgewogen. Zunächst erhalten Sie jeden Monat das<br />

Kindergeld. Wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben, klärt<br />

das Finanzamt dann jeweils, was für Sie günstiger ist: Kindergeld<br />

oder Ausnützen des Kinderfreibetrags.<br />

Den Ausbildungsfreibetrag gibt es für volljährige Kinder in<br />

Ausbildung, die nicht bei ihren Eltern leben. Pro Kind und<br />

Kalenderjahr können 924 € geltend gemacht werden.<br />

Auf den Freibetrag angerechnet werden aber alle Einkünfte<br />

und Bezüge des Kindes, die über einem Betrag von <strong>1.</strong>848 €<br />

liegen.<br />

Erwerbstätige Alleinerziehende und Paare, bei denen beide<br />

Partner erwerbstätig sind, können für ihre Kinder von der<br />

Geburt bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten,<br />

bis max. 4.000 € pro Kind und Jahr, als Werbungskosten<br />

oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.<br />

Haushaltshilfe im Krankheitsfall<br />

Wenn die Weiterführung des Haushalts wegen eines Krankenhaus-<br />

oder Kuraufenthalts oder häuslicher Kranken-

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