vde09.pdf, Seiten 1-14 - INOTEC Sicherheitstechnik GmbH
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Muster-Hochhausrichtlinie von 04/08 und<br />
Muster-Bauordnung MBO von 11/02, Stand 10/08<br />
Definition gem. MBO<br />
Hochhäuser sind Gebäude, bei denen die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen<br />
Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, im Mittel mehr<br />
als 22 m über der Geländeoberfläche liegt.<br />
Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein<br />
in Rettungswegen,<br />
in Vorräumen von Aufzügen,<br />
für Sicherheitszeichen von Rettungswegen,<br />
in innenliegenden, notwendigen Treppenräumen in Gebäuden mit einer Höhe<br />
von mehr als 13m.<br />
Muster-Garagenverordnung von 05/08<br />
Definition<br />
Großgaragen sind Garagen mit einer Nutzfläche über 1.000m².<br />
„Offene Mittel- und Großgaragen sind Garagen, die unmittelbar ins Freie führende, unverschließbare<br />
Öffnungen in einer Größe von insgesamt mindestens einem Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände<br />
haben, bei denen mindestens zwei sich gegenüberliegende Umfassungswände mit den ins<br />
Freie führenden Öffnungen nicht mehr als 70m voneinander entfernt sind und bei denen eine ständige<br />
Querlüftung vorhanden ist.<br />
Geschlossene Garagen sind Garagen, die die Voraussetzungen der offenen Garagen nicht erfüllen“.<br />
Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein<br />
für die Beleuchtung der Rettungswege<br />
in geschlossenen Großgaragen (Nutzfläche<br />
> 1000m²) , ausgenommen eingeschossige<br />
Großgaragen mit festem<br />
Benutzerkreis.<br />
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<strong>Sicherheitstechnik</strong> <strong>GmbH</strong><br />
www.inotec-licht.de