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vde09.pdf, Seiten 1-14 - INOTEC Sicherheitstechnik GmbH

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Optische Sicherheitsleitsysteme (Dyn. Fluchtweglenkung)<br />

Wann ist ein optisches Sicherheitsleitsystem zu errichten?<br />

Arbeitsstättenregel ASR A2.3 von 08/07, Stand 06/11<br />

Die Arbeitsstättenregel ASR A2.3 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung<br />

hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten<br />

Schutzmaßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber<br />

insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung für sich<br />

geltend machen.Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit die gleiche Sicherheit<br />

und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Grundlage hierfür ist die<br />

Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die Verpflichtung zur Dokumentation der<br />

umgesetzten Maßnahmen ergibt sich aus § 6 des Arbeitsschutzgesetzes.<br />

7. Kennzeichnung<br />

(2) Ein Sicherheitsleitsystem ist einzurichten, wenn aufgrund der örtlichen oder betrieblichen Bedingungen<br />

eine erhöhte Gefährdung vorliegt, z.B.<br />

- in großen zusammenhängenden oder mehrgeschossigen Gebäudekomplexen,<br />

- bei hohem Anteil ortsunkundiger Personen,<br />

- bei hohem Anteil an Personen mit eingeschränkter Mobilität.<br />

Dabei kann ein Sicherheitsleitsystem notwendig sein, das auf eine Gefährdung reagiert und die<br />

günstigste Fluchtrichtung anzeigt.<br />

Arbeitsstättenregel ASR A3.4/3 von 05/09, Stand 06/11<br />

5.1 Allgemeines<br />

(1) Die ASR A2.3 regelt unter Punkt 7 in welchen Fällen ein Optisches Sicherheitsleitsystem<br />

für Fluchtwege erforderlich ist. Darin wird u.a. gefordert, dass<br />

der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen hat, damit sich die Beschäftigten<br />

bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden<br />

können.<br />

Dabei ist der höchst möglichen Anzahl der anwesenden Personen<br />

inkl. betriebsfremder Personen Rechnung zu tragen.<br />

(2) Der Einsatz von optischen Sicherheitsleitsystemen mit<br />

einer beidseitigen Kennzeichnung der Fluchtwege ist<br />

immer dann erforderlich, wenn eine Gefährdung durch<br />

Verrauchung nicht sicher ausgeschlossen werden kann.<br />

<strong>Sicherheitstechnik</strong> <strong>GmbH</strong><br />

www.inotec-licht.de 49

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