vde09.pdf, Seiten 1-14 - INOTEC Sicherheitstechnik GmbH
vde09.pdf, Seiten 1-14 - INOTEC Sicherheitstechnik GmbH
vde09.pdf, Seiten 1-14 - INOTEC Sicherheitstechnik GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Optische Sicherheitsleitsysteme (Dyn. Fluchtweglenkung)<br />
Wann ist ein optisches Sicherheitsleitsystem zu errichten?<br />
Arbeitsstättenregel ASR A2.3 von 08/07, Stand 06/11<br />
Die Arbeitsstättenregel ASR A2.3 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung<br />
hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten<br />
Schutzmaßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber<br />
insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung für sich<br />
geltend machen.Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit die gleiche Sicherheit<br />
und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Grundlage hierfür ist die<br />
Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die Verpflichtung zur Dokumentation der<br />
umgesetzten Maßnahmen ergibt sich aus § 6 des Arbeitsschutzgesetzes.<br />
7. Kennzeichnung<br />
(2) Ein Sicherheitsleitsystem ist einzurichten, wenn aufgrund der örtlichen oder betrieblichen Bedingungen<br />
eine erhöhte Gefährdung vorliegt, z.B.<br />
- in großen zusammenhängenden oder mehrgeschossigen Gebäudekomplexen,<br />
- bei hohem Anteil ortsunkundiger Personen,<br />
- bei hohem Anteil an Personen mit eingeschränkter Mobilität.<br />
Dabei kann ein Sicherheitsleitsystem notwendig sein, das auf eine Gefährdung reagiert und die<br />
günstigste Fluchtrichtung anzeigt.<br />
Arbeitsstättenregel ASR A3.4/3 von 05/09, Stand 06/11<br />
5.1 Allgemeines<br />
(1) Die ASR A2.3 regelt unter Punkt 7 in welchen Fällen ein Optisches Sicherheitsleitsystem<br />
für Fluchtwege erforderlich ist. Darin wird u.a. gefordert, dass<br />
der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen hat, damit sich die Beschäftigten<br />
bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden<br />
können.<br />
Dabei ist der höchst möglichen Anzahl der anwesenden Personen<br />
inkl. betriebsfremder Personen Rechnung zu tragen.<br />
(2) Der Einsatz von optischen Sicherheitsleitsystemen mit<br />
einer beidseitigen Kennzeichnung der Fluchtwege ist<br />
immer dann erforderlich, wenn eine Gefährdung durch<br />
Verrauchung nicht sicher ausgeschlossen werden kann.<br />
<strong>Sicherheitstechnik</strong> <strong>GmbH</strong><br />
www.inotec-licht.de 49