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PRISMA 4_15_1-28

Informationszeitung der VP Sitzenberg-Reidling, Winter 2015

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Gemeinderats-Stenogramm vom 10. Dez. 20<strong>15</strong><br />

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung hat GR Martin Feichtinger seitens<br />

der Fraktion „Freiheitliche und Unabhängige“ einen Dringlichkeitsantrag<br />

gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung betreffend<br />

„NEIN zum Durchgriffsrecht der Bundesregierung!“ eingebracht.<br />

Da bei derartigen Anträgen lediglich die Dringlichkeit zu beurteilen<br />

ist und in der Sache selbst keine Diskussion gemäß NÖ Gemeindeordnung<br />

zulässig ist, wurde diesem Antrag keine Dringlichkeit zuerkannt<br />

und daher diese Angelegenheit nicht auf die Tagesordnung<br />

genommen.<br />

Warum GR Feichtinger derartige Themen nicht in die Ausschussarbeit<br />

der Gemeinderäte/Innen zur Sachdebatte einbringt anstatt<br />

Dringlichkeitsanträge zu stellen, bleibt rätselhaft.<br />

Das Gemeinderatssitzungsprotokoll vom<br />

3. November 20<strong>15</strong> wurde einstimmig genehmigt.<br />

n Für die Tagesordnungpunkte 2 – 5 werden die Raumplanerin<br />

Frau Diplomingenieur Margit Aufhauser-Pinz und Herr Magister<br />

Stefan Aufhauser zur Berichterstattung beigezogen.<br />

n Die 1. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes wurde<br />

mehrheitlich beschlossen. Der Entwurf zur 1. Änderung des<br />

Örtlichen Raumordnungsprogramms lag vom <strong>28</strong>. Juli 20<strong>15</strong> bis<br />

8. September 20<strong>15</strong> zur allgemeinen Einsichtnahme auf.<br />

Während der Auflagefrist sind keine Stellungnahmen von Gemeindebürgern<br />

eingelangt. Im Wesentlichen wurde die verkehrsmäßige<br />

Erschließung des Seeprojekts Sitzenberg sowie<br />

eine geringfügige Anpassung im Bereich Kirchenweg beschlossen.<br />

n Ergänzend zu der 1. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />

ist auch die Erlassung eines Teilbebauungsplanes<br />

für den Bereich Seeprojekt Sitzenberg notwendig. In diesem<br />

sind unter anderem Ortsbildgestaltung, Bauwerke und Bauwich,<br />

Einfriedungen sowie auch die Abstellflächen für KFZ geregelt.<br />

n Über die 2. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />

wurde informiert, hierbei handelt es ich um die Vorbereitung<br />

der Auflage zur Widmung der Sondergebietszone gegenüber<br />

der Gärtnerei in der KG Sitzenberg, damit der weiteren<br />

Planung des Gesundheitszentrums der BVA nichts mehr im<br />

Wege steht.<br />

n Um die Ansiedlung weiterer Betriebe im Gewerbepark NÖ<br />

Zentral zu ermöglichen, wurde ein Erschließungskonzept einstimmig<br />

beschlossen.<br />

n GGR Dr. Gustav Dressler und GR Gerhard Hartweger präsentierten<br />

den Voranschlag 2016 sowie den mittelfristigen Finanzplan.<br />

Im ordentlichen Haushalt betragen die Einnahmen<br />

und Ausgaben € 3.496.300,00 im außerordentlichen Haushalt<br />

€ 2.632.600,00. Darlehensaufnahmen sind in der Höhe von<br />

€ 529.100,00 sowie Darlehensrückzahlungen in der Höhe von<br />

€ 948.088,00 veranschlagt (Aufnahmen für die Infrastrukturschaffung<br />

im Siedlungswasserbau).<br />

An Rücklagen werden je € 30.000,00 für Abwasser- bzw. Wasserversorgungsanlagen<br />

zugeführt.<br />

Der Dienstpostenplan bleibt im Gesamtvolumen unverändert.<br />

Während der öffentlichen Auflage wurden keine Erinnerungen<br />

am Gemeindeamt eingebracht.<br />

GGR Dr. Dressler betonte die Wichtigkeit der weiteren Einhaltung<br />

des Sparkurses auf der Ausgabenseite – gerade jetzt in der<br />

Tiefzinsphase, nur so kann für die Zukunft, für unsere Kinder,<br />

eine gute Basis geschaffen werden. Der Voranschlag 2016 samt<br />

mittelfristigem Finanzplan wurde einstimmig beschlossen.<br />

n GR Petra Neumann berichtete über die unangesagte Kassaprüfung<br />

vom 24.November 20<strong>15</strong>, es wurden keine Beanstandungen<br />

vorgenommen.<br />

n Für den Fischverkauf der Teichwirtschaft Sitzenberg-Reidling<br />

wurden die Verkaufspreise festgelegt.<br />

n Ein Teilungsplan betreffend die Landesstraße 2202, KG Ahrenberg,<br />

Teilungsplan GZ 50536, wurde einstimmig beschlossen.<br />

n Für die Errichtung der Abwasserbeseitigungsanlage Bauabschnitt<br />

07, wurde der Gemeinde eine Förderung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds<br />

in der Höhe von € 2.500,00 zugesichert.<br />

n Das ehemalige Berni`s Cafe wird wiedereröffnet. Frau Silvia<br />

Wallner (die Kirchenwirtin bzw. Schlossbräu-Betreiberin in<br />

Atzenbrugg-Heiligeneich) hat um Verpachtung des Lokals angesucht.<br />

Diesem Ansuchen wurde einstimmig entsprochen.<br />

n Für das neue Dienstkraftfahrzeug des Bauhofs wurde eine<br />

Kaskoversicherung beschlossen.<br />

n Die Arbeiten zur Verlegung der Kabel für die Straßenbeleuchtung<br />

in den Bereichen Ziegelofengasse und Tulpengasse wurde<br />

an die Firma Ploier & Hörmann vergeben.<br />

n Für die Landesstraße 5009 im Bereich des Kanalpumpwerkes<br />

Kremserstraße-Sanierung war der Abschluss eines Sondernutzungsvertrages<br />

notwendig.<br />

n Im Bereich KG Sitzenberg, Wimmergraben, werden 61 m²<br />

Grundfläche an Herrn Dr. Gustav Dressler zum Preis von €10,00<br />

pro m² verkauft (Abstellfläche für Müllbehälter).<br />

n Der im Besitz der Gemeinden Sitzenberg-Reidling und Traismauer<br />

stehende Trafo in der KG Frauendorf soll an den Abwasserverband<br />

an der Traisen übertragen werden. Die Kosten für<br />

beide Gemeinden Betrag € <strong>15</strong>.000,00, davon übernimmt die<br />

Stadtgemeinde Traismauer 45%.<br />

n Kanalabgabenverordnung und Wasserabgabenordnung,<br />

Gebührenanpassung<br />

Um die Betriebe der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung<br />

weiterhin positiv führen zu können, ist eine Gebührenanpassung<br />

notwendig.<br />

Die Wassergebühren wurden das letzte Mal im Jahr 2010 angepasst,<br />

die der Abwasserbeseitigung im Jahr 2013.<br />

Seitens der ÖVP-Fraktion wurde der Vorschlag gemacht, nicht<br />

– wie üblich – den Verbraucherpreisindex heran zu ziehen (dieser<br />

liegt bei ca. 1,9%) sondern den Richtwert zur Erhöhung<br />

der Pensionen anzuwenden. Dieser beträgt für das Jahr 2016<br />

1,2%. Die Kanalbenützungsgebühr beträgt daher ab 1.1.2016<br />

€ 2,38 pro m² (vorher € 2,35) und die Wasserbezugsgebühr € 1,52<br />

pro m³ (vorher € 1,50), alle Tarife exkl. Umsatzsteuer.<br />

n Die Arbeiten betreffend des Baumkatasters wurden an den<br />

GVU Melk – in weiterer Folge an die österreichischen Bundesforste,<br />

vergeben.<br />

n Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden Personalmaßnahmen<br />

beraten und beschlossen.<br />

Verfasser: GR Gerhard Hartweger<br />

Prisma Winter 20<strong>15</strong> 23

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