PRISMA 4_15_1-28
Informationszeitung der VP Sitzenberg-Reidling, Winter 2015
Informationszeitung der VP Sitzenberg-Reidling, Winter 2015
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Gemeinderats-Stenogramm vom 10. Dez. 20<strong>15</strong><br />
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung hat GR Martin Feichtinger seitens<br />
der Fraktion „Freiheitliche und Unabhängige“ einen Dringlichkeitsantrag<br />
gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung betreffend<br />
„NEIN zum Durchgriffsrecht der Bundesregierung!“ eingebracht.<br />
Da bei derartigen Anträgen lediglich die Dringlichkeit zu beurteilen<br />
ist und in der Sache selbst keine Diskussion gemäß NÖ Gemeindeordnung<br />
zulässig ist, wurde diesem Antrag keine Dringlichkeit zuerkannt<br />
und daher diese Angelegenheit nicht auf die Tagesordnung<br />
genommen.<br />
Warum GR Feichtinger derartige Themen nicht in die Ausschussarbeit<br />
der Gemeinderäte/Innen zur Sachdebatte einbringt anstatt<br />
Dringlichkeitsanträge zu stellen, bleibt rätselhaft.<br />
Das Gemeinderatssitzungsprotokoll vom<br />
3. November 20<strong>15</strong> wurde einstimmig genehmigt.<br />
n Für die Tagesordnungpunkte 2 – 5 werden die Raumplanerin<br />
Frau Diplomingenieur Margit Aufhauser-Pinz und Herr Magister<br />
Stefan Aufhauser zur Berichterstattung beigezogen.<br />
n Die 1. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes wurde<br />
mehrheitlich beschlossen. Der Entwurf zur 1. Änderung des<br />
Örtlichen Raumordnungsprogramms lag vom <strong>28</strong>. Juli 20<strong>15</strong> bis<br />
8. September 20<strong>15</strong> zur allgemeinen Einsichtnahme auf.<br />
Während der Auflagefrist sind keine Stellungnahmen von Gemeindebürgern<br />
eingelangt. Im Wesentlichen wurde die verkehrsmäßige<br />
Erschließung des Seeprojekts Sitzenberg sowie<br />
eine geringfügige Anpassung im Bereich Kirchenweg beschlossen.<br />
n Ergänzend zu der 1. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />
ist auch die Erlassung eines Teilbebauungsplanes<br />
für den Bereich Seeprojekt Sitzenberg notwendig. In diesem<br />
sind unter anderem Ortsbildgestaltung, Bauwerke und Bauwich,<br />
Einfriedungen sowie auch die Abstellflächen für KFZ geregelt.<br />
n Über die 2. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />
wurde informiert, hierbei handelt es ich um die Vorbereitung<br />
der Auflage zur Widmung der Sondergebietszone gegenüber<br />
der Gärtnerei in der KG Sitzenberg, damit der weiteren<br />
Planung des Gesundheitszentrums der BVA nichts mehr im<br />
Wege steht.<br />
n Um die Ansiedlung weiterer Betriebe im Gewerbepark NÖ<br />
Zentral zu ermöglichen, wurde ein Erschließungskonzept einstimmig<br />
beschlossen.<br />
n GGR Dr. Gustav Dressler und GR Gerhard Hartweger präsentierten<br />
den Voranschlag 2016 sowie den mittelfristigen Finanzplan.<br />
Im ordentlichen Haushalt betragen die Einnahmen<br />
und Ausgaben € 3.496.300,00 im außerordentlichen Haushalt<br />
€ 2.632.600,00. Darlehensaufnahmen sind in der Höhe von<br />
€ 529.100,00 sowie Darlehensrückzahlungen in der Höhe von<br />
€ 948.088,00 veranschlagt (Aufnahmen für die Infrastrukturschaffung<br />
im Siedlungswasserbau).<br />
An Rücklagen werden je € 30.000,00 für Abwasser- bzw. Wasserversorgungsanlagen<br />
zugeführt.<br />
Der Dienstpostenplan bleibt im Gesamtvolumen unverändert.<br />
Während der öffentlichen Auflage wurden keine Erinnerungen<br />
am Gemeindeamt eingebracht.<br />
GGR Dr. Dressler betonte die Wichtigkeit der weiteren Einhaltung<br />
des Sparkurses auf der Ausgabenseite – gerade jetzt in der<br />
Tiefzinsphase, nur so kann für die Zukunft, für unsere Kinder,<br />
eine gute Basis geschaffen werden. Der Voranschlag 2016 samt<br />
mittelfristigem Finanzplan wurde einstimmig beschlossen.<br />
n GR Petra Neumann berichtete über die unangesagte Kassaprüfung<br />
vom 24.November 20<strong>15</strong>, es wurden keine Beanstandungen<br />
vorgenommen.<br />
n Für den Fischverkauf der Teichwirtschaft Sitzenberg-Reidling<br />
wurden die Verkaufspreise festgelegt.<br />
n Ein Teilungsplan betreffend die Landesstraße 2202, KG Ahrenberg,<br />
Teilungsplan GZ 50536, wurde einstimmig beschlossen.<br />
n Für die Errichtung der Abwasserbeseitigungsanlage Bauabschnitt<br />
07, wurde der Gemeinde eine Förderung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds<br />
in der Höhe von € 2.500,00 zugesichert.<br />
n Das ehemalige Berni`s Cafe wird wiedereröffnet. Frau Silvia<br />
Wallner (die Kirchenwirtin bzw. Schlossbräu-Betreiberin in<br />
Atzenbrugg-Heiligeneich) hat um Verpachtung des Lokals angesucht.<br />
Diesem Ansuchen wurde einstimmig entsprochen.<br />
n Für das neue Dienstkraftfahrzeug des Bauhofs wurde eine<br />
Kaskoversicherung beschlossen.<br />
n Die Arbeiten zur Verlegung der Kabel für die Straßenbeleuchtung<br />
in den Bereichen Ziegelofengasse und Tulpengasse wurde<br />
an die Firma Ploier & Hörmann vergeben.<br />
n Für die Landesstraße 5009 im Bereich des Kanalpumpwerkes<br />
Kremserstraße-Sanierung war der Abschluss eines Sondernutzungsvertrages<br />
notwendig.<br />
n Im Bereich KG Sitzenberg, Wimmergraben, werden 61 m²<br />
Grundfläche an Herrn Dr. Gustav Dressler zum Preis von €10,00<br />
pro m² verkauft (Abstellfläche für Müllbehälter).<br />
n Der im Besitz der Gemeinden Sitzenberg-Reidling und Traismauer<br />
stehende Trafo in der KG Frauendorf soll an den Abwasserverband<br />
an der Traisen übertragen werden. Die Kosten für<br />
beide Gemeinden Betrag € <strong>15</strong>.000,00, davon übernimmt die<br />
Stadtgemeinde Traismauer 45%.<br />
n Kanalabgabenverordnung und Wasserabgabenordnung,<br />
Gebührenanpassung<br />
Um die Betriebe der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung<br />
weiterhin positiv führen zu können, ist eine Gebührenanpassung<br />
notwendig.<br />
Die Wassergebühren wurden das letzte Mal im Jahr 2010 angepasst,<br />
die der Abwasserbeseitigung im Jahr 2013.<br />
Seitens der ÖVP-Fraktion wurde der Vorschlag gemacht, nicht<br />
– wie üblich – den Verbraucherpreisindex heran zu ziehen (dieser<br />
liegt bei ca. 1,9%) sondern den Richtwert zur Erhöhung<br />
der Pensionen anzuwenden. Dieser beträgt für das Jahr 2016<br />
1,2%. Die Kanalbenützungsgebühr beträgt daher ab 1.1.2016<br />
€ 2,38 pro m² (vorher € 2,35) und die Wasserbezugsgebühr € 1,52<br />
pro m³ (vorher € 1,50), alle Tarife exkl. Umsatzsteuer.<br />
n Die Arbeiten betreffend des Baumkatasters wurden an den<br />
GVU Melk – in weiterer Folge an die österreichischen Bundesforste,<br />
vergeben.<br />
n Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden Personalmaßnahmen<br />
beraten und beschlossen.<br />
Verfasser: GR Gerhard Hartweger<br />
Prisma Winter 20<strong>15</strong> 23