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Seite 2<br />
Anhang zum Protokoll der Jah<strong>re</strong>stagung 2011<br />
2. Die Stundentafel wird an die Inhalte des Lehrplans 21 angepasst und in allen<br />
Deuts<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>weizer Kantonen verbindli<strong>ch</strong> erklärt. Die Pensen der Lehrpersonen<br />
beg<strong>re</strong>nzen die Pensen der S<strong>ch</strong>ülerinnen und S<strong>ch</strong>üler ni<strong>ch</strong>t.<br />
3. Der ganzheitli<strong>ch</strong>en Bildung (Kopf, Herz und Hand) wird im Lehrplan 21 sowie<br />
der Stundentafel mit dem Modell „4x2“ Re<strong>ch</strong>nung getragen. Das heisst, die<br />
Fä<strong>ch</strong>er Zei<strong>ch</strong>nen und Gestalten, textiles Werken, ni<strong>ch</strong>ttextiles Werken und<br />
Musik sind mit je zwei Lektionen dotiert.<br />
4. Lehrmittelf<strong>re</strong>iheit: Der Lehrplan gibt die zu er<strong>re</strong>i<strong>ch</strong>enden Ziele vor. Jede Lehrperson<br />
ents<strong>ch</strong>eidet f<strong>re</strong>i, mit wel<strong>ch</strong>en Lehrmitteln sie diese Ziele er<strong>re</strong>i<strong>ch</strong>t.<br />
Integration<br />
1. Die Integration bedeutet eine Mehrleistung für Lehrpersonen und Klasse. Sie<br />
muss sinnvoll und für alle Beteiligten zumutbar sein.<br />
2. Kanton und S<strong>ch</strong>ulgemeinden sorgen für angemessene Rahmenbedingungen<br />
und Unterstützung. Zuständigkeiten und Kompetenzen sind klar ge<strong>re</strong>gelt.<br />
3. Kinder und Lehrpersonen müssen in jeder Gemeinde die glei<strong>ch</strong>en Chancen<br />
erhalten.<br />
4. Bei Bedarf muss es jedem Kind mögli<strong>ch</strong> sein, eine Kleinklasse zu besu<strong>ch</strong>en.<br />
5. Die Dispensation von den F<strong>re</strong>mdspra<strong>ch</strong>en soll lei<strong>ch</strong>ter ermögli<strong>ch</strong>t werden.<br />
Ausbildung - Weiterbildung<br />
1. Die Ausbildung an der PH Thurgau deckt so viele Fä<strong>ch</strong>er ab, dass alle Lehrpersonen<br />
mit einer abges<strong>ch</strong>lossenen Ausbildung ein 100%-Pensum an einer<br />
Klasse unterri<strong>ch</strong>ten können.<br />
2. Fa<strong>ch</strong>erweiterungen müssen in einem tragba<strong>re</strong>n Rahmen erworben werden<br />
können. Tragbar bedeutet, dass die Kurse jährli<strong>ch</strong> angeboten und au<strong>ch</strong><br />
dur<strong>ch</strong>geführt werden müssen zu Zeiten, wenn die Lehrpersonen f<strong>re</strong>i oder Ferien<br />
haben. Falls das ni<strong>ch</strong>t der Fall ist, übernimmt der Kanton die Kosten für<br />
den Arbeitsausfall der Lehrperson.<br />
3. Na<strong>ch</strong> jeweils 8 Dienstjah<strong>re</strong>n besteht die Mögli<strong>ch</strong>keit 8 zusammenhängende<br />
und bezahlte S<strong>ch</strong>ulwo<strong>ch</strong>en Weiterbildung – in Ergänzung zur permanenten<br />
Weiterbildung – zu beziehen.<br />
4. Im Angebot der Weiterbildung haben praxisorientierte Kurse weiterhin einen<br />
grossen Stellenwert.<br />
5. Weiterbildungskosten werden vollumfängli<strong>ch</strong> von den S<strong>ch</strong>ulgemeinden übernommen.<br />
14 Jah<strong>re</strong>stagung 2012