voilà - Regierungsrat - Basel-Stadt
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oder Krankheit<br />
zwischen dem 16. und 24. Monat – also<br />
bereits nach dem Inkrafttreten der Kündigung.<br />
Das ist laut Philippe Cottet, Geschäftsführer<br />
der Rimas Insurance-Broker AG eine Lösung,<br />
die fair ist und sich auch im Vergleich<br />
mit grossen privaten Arbeitgebern in der<br />
Region absolut sehen lassen kann. Neu ist<br />
zudem, dass das Unfalltaggeld nun über<br />
den maximal versicherten Verdienst bei der<br />
SUVA von 106 800 Franken entschädigt<br />
wird.<br />
Sehr wichtig für die Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer von BASEL-STADT ist<br />
zudem die Information, dass man diese<br />
Kranken- und Unfalltaggeld-Regelungen,<br />
die die Rimas Insurance-Broker AG zusammen<br />
mit privaten Versicherungen auf die<br />
Beine gestellt hat, bei einer Beendigung des<br />
Arbeitsverhältnisses als Einzelversicherung<br />
weiterführen kann. «Wir empfehlen den<br />
Abschluss einer Einzelkrankenversicherung<br />
allen Personen, die keine neue Anstellung<br />
finden und Leistungen der Arbeitslosenversicherung<br />
beziehen. Interessant ist der<br />
Übertritt in die Einzelversicherung auch für<br />
alle jene, die zum Beispiel auf eine längere<br />
Reise gehen, selbstständig werden oder für<br />
Frauen, die ihre Berufstätigkeit vorübergehend<br />
unterbrechen möchten», sagt<br />
Philippe Cottet. Vorteilhaft aber ist diese<br />
Einzelversicherung insbesondere deswegen,<br />
da auf vorbestandene Krankheiten keine<br />
Deckungseinschränkungen vorgenommen<br />
werden. Der Übertritt in die Einzelkrankentaggeld-Versicherung<br />
muss innert<br />
90 Tagen nach dem Ende des Arbeitsver-<br />
hältnisses beantragt werden. Für die Unfallversicherung<br />
gelten die Bestimmungen<br />
gemäss UVG. Die Personalverantwortlichen<br />
verfügen über Unterlagen und genauere<br />
Informationen.<br />
TEXT: MARKUS WÜEST<br />
PORTRÄTFOTO: STEPH BERGER<br />
9<br />
PIBS NR.161/10.2000