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voilà - Regierungsrat - Basel-Stadt

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oder Krankheit<br />

zwischen dem 16. und 24. Monat – also<br />

bereits nach dem Inkrafttreten der Kündigung.<br />

Das ist laut Philippe Cottet, Geschäftsführer<br />

der Rimas Insurance-Broker AG eine Lösung,<br />

die fair ist und sich auch im Vergleich<br />

mit grossen privaten Arbeitgebern in der<br />

Region absolut sehen lassen kann. Neu ist<br />

zudem, dass das Unfalltaggeld nun über<br />

den maximal versicherten Verdienst bei der<br />

SUVA von 106 800 Franken entschädigt<br />

wird.<br />

Sehr wichtig für die Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer von BASEL-STADT ist<br />

zudem die Information, dass man diese<br />

Kranken- und Unfalltaggeld-Regelungen,<br />

die die Rimas Insurance-Broker AG zusammen<br />

mit privaten Versicherungen auf die<br />

Beine gestellt hat, bei einer Beendigung des<br />

Arbeitsverhältnisses als Einzelversicherung<br />

weiterführen kann. «Wir empfehlen den<br />

Abschluss einer Einzelkrankenversicherung<br />

allen Personen, die keine neue Anstellung<br />

finden und Leistungen der Arbeitslosenversicherung<br />

beziehen. Interessant ist der<br />

Übertritt in die Einzelversicherung auch für<br />

alle jene, die zum Beispiel auf eine längere<br />

Reise gehen, selbstständig werden oder für<br />

Frauen, die ihre Berufstätigkeit vorübergehend<br />

unterbrechen möchten», sagt<br />

Philippe Cottet. Vorteilhaft aber ist diese<br />

Einzelversicherung insbesondere deswegen,<br />

da auf vorbestandene Krankheiten keine<br />

Deckungseinschränkungen vorgenommen<br />

werden. Der Übertritt in die Einzelkrankentaggeld-Versicherung<br />

muss innert<br />

90 Tagen nach dem Ende des Arbeitsver-<br />

hältnisses beantragt werden. Für die Unfallversicherung<br />

gelten die Bestimmungen<br />

gemäss UVG. Die Personalverantwortlichen<br />

verfügen über Unterlagen und genauere<br />

Informationen.<br />

TEXT: MARKUS WÜEST<br />

PORTRÄTFOTO: STEPH BERGER<br />

9<br />

PIBS NR.161/10.2000

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