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Jahresbericht 2010 - Georg Boll

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Ermittlung der Bonitätsstufe im Rahmen der Deckungsfähigkeit nach § 20 PfandBG<br />

Der Arbeitskreis § 20 PfandBG und der Ausschuss für Staatsfinanzierung des vdp befassen<br />

sich seit Jahren mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ermittlung der Bonitätsstufe im<br />

Rahmen der Deckungsfähigkeit. Hintergrund: Forderungen die nach § 20 PfandBG deckungsfähig<br />

sind, erfüllen zugleich die Anforderungen an Deckungswerte für „gedeckte Schuldverschreibungen“<br />

im Sinne der Bankenrichtlinie (RL 2006/48/EG). Dies wiederum ermöglicht die<br />

günstige Risikogewichtung Öffentlicher Pfandbriefe, ohne dass der Investor die Kriterien einzeln<br />

prüfen muss. Für (unter)staatliche Stellen in den Drittstaaten Schweiz, USA, Kanada und<br />

Japan setzt dies konkret die Bonitätsstufe 1 voraus.<br />

Die wesentlichen Facetten dieser komplexen Thematik sind in der vdp-Ausarbeitung<br />

„Ermittlung der Bonitätsstufe 1 im Rahmen des § 20 PfandBG“ zusammengefasst:<br />

Teil eins erläutert die Bedeutung der Bonitätsstufe im Rahmen der Deckungsfähigkeit. Neben<br />

dem „historischen“ Hintergrund des Kriteriums „Bonitätsstufe“ (Basel II, EU-Bankenrichtlinie<br />

mit den Anforderungen an Deckungswerte für gedeckte Schuldverschreibungen)<br />

wird dargestellt, wie dieses Kriterium nunmehr im PfandBG verankert worden ist. In diesem<br />

Zusammenhang wird auch auf die Bestandsschutzregelungen (§ 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3;<br />

§ 49 Abs. 2 PfandBG) eingegangen.<br />

Teil zwei erklärt, wie die Bonitätsstufe bei den deckungsfähigen Drittstaaten und deren<br />

unterstaatlichen Stellen ermittelt werden kann und fasst die wesentlichen Aussagen in<br />

Form von Länderübersichten zusammen.<br />

Der dritte Teil der Ausarbeitung befasst sich mit der Ermittlung der Bonitätsstufe bei<br />

Forderungen gegen Kreditinstitute.<br />

Aktualisierte Fassung des vdp-Grundsatzpapiers zum europäischen Beihilfenrecht<br />

In den letzten Jahren ist das Beihilfenrecht auf europäischer Ebene immer mehr ausdifferenziert<br />

worden. Es stellt heute ein kompliziertes Regelungssystem aus EG-Verordnungen,<br />

Kommissionsmitteilungen, Gemeinschaftsrahmen und Urteilen des Europäischen Gerichtshofes<br />

dar. Daher befasst sich der Arbeitskreis Beihilfenrecht des vdp-Ausschusses für Staatsfinanzierung<br />

seit langem kontinuierlich mit juristischen Fragen des EU-Beihilfenrechts. Auf<br />

dieser Grundlage war bereits im Jahr 2006 das vdp-Grundsatzpapier „Grundlagen des EU-<br />

Beihilfenrechts“ erarbeitet worden, welches sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

des für die Staatsfinanzierung relevanten Beihilfenrechts befasst. Eine erste Aktualisierung<br />

und Ergänzung der Ausarbeitung ist im Jahr 2008 erfolgt. Das Inkrafttreten des Vertrages von<br />

Lissabon Ende 2009, aber auch einige Kommissionsentscheidungen im Zusammenhang mit<br />

der Finanzkrise, haben eine erneute Aktualisierung und Ergänzung erforderlich gemacht,<br />

die seit Ende <strong>2010</strong> vorliegt.<br />

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