Jahresbericht 2010 - Georg Boll
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Ermittlung der Bonitätsstufe im Rahmen der Deckungsfähigkeit nach § 20 PfandBG<br />
Der Arbeitskreis § 20 PfandBG und der Ausschuss für Staatsfinanzierung des vdp befassen<br />
sich seit Jahren mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ermittlung der Bonitätsstufe im<br />
Rahmen der Deckungsfähigkeit. Hintergrund: Forderungen die nach § 20 PfandBG deckungsfähig<br />
sind, erfüllen zugleich die Anforderungen an Deckungswerte für „gedeckte Schuldverschreibungen“<br />
im Sinne der Bankenrichtlinie (RL 2006/48/EG). Dies wiederum ermöglicht die<br />
günstige Risikogewichtung Öffentlicher Pfandbriefe, ohne dass der Investor die Kriterien einzeln<br />
prüfen muss. Für (unter)staatliche Stellen in den Drittstaaten Schweiz, USA, Kanada und<br />
Japan setzt dies konkret die Bonitätsstufe 1 voraus.<br />
Die wesentlichen Facetten dieser komplexen Thematik sind in der vdp-Ausarbeitung<br />
„Ermittlung der Bonitätsstufe 1 im Rahmen des § 20 PfandBG“ zusammengefasst:<br />
Teil eins erläutert die Bedeutung der Bonitätsstufe im Rahmen der Deckungsfähigkeit. Neben<br />
dem „historischen“ Hintergrund des Kriteriums „Bonitätsstufe“ (Basel II, EU-Bankenrichtlinie<br />
mit den Anforderungen an Deckungswerte für gedeckte Schuldverschreibungen)<br />
wird dargestellt, wie dieses Kriterium nunmehr im PfandBG verankert worden ist. In diesem<br />
Zusammenhang wird auch auf die Bestandsschutzregelungen (§ 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3;<br />
§ 49 Abs. 2 PfandBG) eingegangen.<br />
Teil zwei erklärt, wie die Bonitätsstufe bei den deckungsfähigen Drittstaaten und deren<br />
unterstaatlichen Stellen ermittelt werden kann und fasst die wesentlichen Aussagen in<br />
Form von Länderübersichten zusammen.<br />
Der dritte Teil der Ausarbeitung befasst sich mit der Ermittlung der Bonitätsstufe bei<br />
Forderungen gegen Kreditinstitute.<br />
Aktualisierte Fassung des vdp-Grundsatzpapiers zum europäischen Beihilfenrecht<br />
In den letzten Jahren ist das Beihilfenrecht auf europäischer Ebene immer mehr ausdifferenziert<br />
worden. Es stellt heute ein kompliziertes Regelungssystem aus EG-Verordnungen,<br />
Kommissionsmitteilungen, Gemeinschaftsrahmen und Urteilen des Europäischen Gerichtshofes<br />
dar. Daher befasst sich der Arbeitskreis Beihilfenrecht des vdp-Ausschusses für Staatsfinanzierung<br />
seit langem kontinuierlich mit juristischen Fragen des EU-Beihilfenrechts. Auf<br />
dieser Grundlage war bereits im Jahr 2006 das vdp-Grundsatzpapier „Grundlagen des EU-<br />
Beihilfenrechts“ erarbeitet worden, welches sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
des für die Staatsfinanzierung relevanten Beihilfenrechts befasst. Eine erste Aktualisierung<br />
und Ergänzung der Ausarbeitung ist im Jahr 2008 erfolgt. Das Inkrafttreten des Vertrages von<br />
Lissabon Ende 2009, aber auch einige Kommissionsentscheidungen im Zusammenhang mit<br />
der Finanzkrise, haben eine erneute Aktualisierung und Ergänzung erforderlich gemacht,<br />
die seit Ende <strong>2010</strong> vorliegt.<br />
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