Hengstkatalog der Hengststation Maas J. Hell 2016
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1. Die Decksaison beginnt am 01.02. eines jeden Jahres und endet am<br />
15.08. eines jeden Jahres.<br />
2. Samenbestellungen können telefonisch o<strong>der</strong> per Fax, jedoch nur<br />
bis spätestens 10.00 Uhr aufgegeben werden.<br />
Die Fax-Nr. lautet: +(0) 4126 - 38 274. Aus <strong>der</strong> Samenbestellung<br />
müssen folgende Angaben ersichtlich sein:<br />
• gewünschter Hengst<br />
• Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers<br />
• genaue Versandanschrift, falls diese abweichend vom<br />
Stutenbesitzer ist<br />
• Name <strong>der</strong> Stute, Lebensnummer <strong>der</strong> Stute sowie Kopie<br />
<strong>der</strong> Abstammung und Alter<br />
• Mitgliedsnummer des Zuchtverbandes, dem die<br />
Besamung gemeldet werden soll<br />
3. Der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet<br />
werden.<br />
4. Eine Trächtigkeitsgarantie wird nicht übernommen. Das Deckgeld<br />
ist in jedem Fall zu entrichten.<br />
5. Die Deckscheine sind vor <strong>der</strong> Bedeckung bei <strong>der</strong> <strong>Hengststation</strong><br />
einzureichen. Das Deckgeld ist vor <strong>der</strong> ersten Besamung<br />
gegen Rechnung fällig. Bei einem Embryotransfer ist das Deckgeld<br />
für jeden gespülten Embryo zu entrichten. Sollten mehrere erfolgreiche<br />
Spülungen vorgenommen werden, wird ein Nachlass gewährt.<br />
Die Aushändigung des Deckscheins sowie die Weitergabe an den Verband<br />
erfolgt erst, wenn die gesamte Deckgeldrechnung beglichen ist.<br />
6. Die Kosten für den Versand des Samens gehen zu Lasten des<br />
Züchters. Die Kosten belaufen sich innerhalb Deutschlands werktags<br />
auf 25,00 €, samstags auf 70,00 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Ein Versand an Sonn- und Feiertagen findet nicht statt. An<br />
diesen Tagen ist jedoch eine persönliche Abholung möglich. Innerhalb<br />
Europas, unter Ausklammerung von Deutschland, erfolgt <strong>der</strong><br />
Samenversand ausschließlich von Montag bis Donnerstag. Die<br />
Kosten müssen einzeln erfragt werden.<br />
7. Steht ein Hengst im Laufe <strong>der</strong> Decksaison aus beson<strong>der</strong>en Gründen<br />
(z.B. wegen Turniereinsatzes o<strong>der</strong> Krankheit) nicht zur Verfügung,<br />
besteht die Möglichkeit, TG-Sperma einzusetzen. Es wird auch<br />
die Möglichkeit eingeräumt, auf Wunsch einen an<strong>der</strong>en Hengst <strong>der</strong><br />
Station zu nutzen. Bei <strong>der</strong> Abrechnung wird <strong>der</strong> zuerst in Anspruch<br />
genommene Hengst in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Rückzahlung<br />
des Deckgeldes besteht nicht.<br />
8. Bei stark frequentierten Hengsten wird darauf hingewiesen, dass<br />
vorrangig die Stuten auf <strong>der</strong> Station <strong>Hell</strong> Stallion Stud in Klein<br />
Offenseth besamt werden.<br />
9. Bei Hengsten, die kein Deckgeldsplitting haben, gilt: die Decktaxe<br />
verbleibt voll bei <strong>der</strong> <strong>Hengststation</strong>, wenn die Nichtträchtigkeit