Psyche und Soma Psyche und Soma - Medical Tribune
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Ekzematöse Veränderungen von Mamille <strong>und</strong> Areola<br />
Bei ekzemartigen Veränderungen<br />
der Brustwarze <strong>und</strong><br />
des Warzenhofes können<br />
zunächst Salben verordnet<br />
werden. Eine Patientin<br />
wurde aber zu lange mit<br />
Salben behandelt, dadurch<br />
wurde die Diagnose Paget-<br />
Karzinom verschleppt.<br />
Der Fall landete vor der<br />
Schlichtungsstelle für<br />
Arzthaftpflichtfragen.<br />
Im Januar 1999 suchte eine 63jährige<br />
Patientin wegen oberflächlicher,<br />
erosiver Hautveränderungen<br />
an der linken Brustwarze ihren<br />
Gynäkologen auf. Der Arzt verordnete<br />
eine Triamcinolon-Clotrimazol-Zink-Salbe.<br />
Im Mai, also viereinhalb<br />
Monate später, ging die<br />
Patientin erneut zum Gynäkologen,<br />
die Hautveränderungen waren<br />
nun von einer Kruste bedeckt.<br />
Dieses Mal verschrieb der Gynäkologe<br />
eine Dexpanthenol-Salbe. Da<br />
auch diese Therapie keine Besserung<br />
brachte, überwies er die Patientin<br />
im Juli zur Mammographie<br />
<strong>und</strong> an einen Dermatologen zur<br />
Probeexzision.<br />
Paget-Karzinom<br />
nicht übersehen<br />
In der Mammographie zeigte<br />
sich im unteren inneren Quadranten<br />
der linken Brust ein Verdichtungsherd,<br />
der als krebsverdächtig<br />
eingestuft wurde. Der Dermatologe<br />
behandelte zunächst zwar kurzfristig<br />
auch mit einer Salbe. Da<br />
aber auch dieser Versuch ohne Erfolg<br />
blieb, nahm er noch im Juli<br />
eine Biopsie aus der linken Brustwarze<br />
vor. Histologischer Bef<strong>und</strong>:<br />
FÜR DIE PRAXIS<br />
Wie lange mit Salben behandeln?<br />
Paget-Karzinom. Im August wurde<br />
die Patientin operiert. Zunächst<br />
erfolgte eine Segmentresektion<br />
unter Einschluss von Brustwarze<br />
<strong>und</strong> Warzenhof, nach postoperativer<br />
histopathologischer Aufarbeitung<br />
wurden dann eine Mastektomie<br />
sowie eine axilläre Lymphonodektomie<br />
durchgeführt.<br />
Die Patientin stellte einen<br />
Schlichtungsantrag. Sie warf dem<br />
Frauenarzt einen Behandlungsfehler<br />
vor, weil er die Abklärung der<br />
Hautveränderung an ihrer linken<br />
Brust um fünf Monate verzögert<br />
habe. Der Frauenarzt wies diesen<br />
Vorwurf zurück. Seiner Meinung<br />
nach habe die Patientin selbst zur<br />
Verzögerung der Diagnose beigetragen,<br />
da sie zwischen den einzelnen<br />
Praxisbesuchen zu viel Zeit<br />
verstreichen liess. Der Gutachter<br />
sah das ganz anders, schreibt Professor<br />
Dr. Kurt Rothe, ärztliches<br />
Mitglied der Schlichtungsstelle für<br />
Arzthaftpflichtfragen in Hannover,<br />
im »Niedersächsischen Ärzteblatt«.<br />
Nach Meinung des Gutachters<br />
seien nässende oder schuppende<br />
Entzündungen, Knoten, Verhärtung,<br />
grau-weisse Krustenbildung<br />
<strong>und</strong> jedes Geschwür an der Brust-<br />
warze <strong>und</strong> am Warzenhof als<br />
krebsverdächtig anzusehen. Von<br />
daher sei jeder behandelnde Arzt<br />
gut beraten, derartige Bef<strong>und</strong>e zügig<br />
histologisch abklären zu lassen.<br />
Eine Salbenbehandlung dürfe<br />
höchstens über einen Zeitraum<br />
von drei Wochen durchgeführt<br />
werden, zudem sei die Patientin<br />
während der Therapie wöchentlich<br />
in die Praxis einzubestellen.<br />
»Ferner habe der Arzt darüber aufzuklären,<br />
dass es sich eventuell um<br />
eine maligne Veränderung handeln<br />
könne <strong>und</strong> die Salbenbehandlung<br />
nur ein zeitlich eng bemessener<br />
Therapieversuch sein<br />
dürfe.«<br />
Die Unterlassung der rechtzeitigen<br />
Diagnostik sei als Fehler einzustufen<br />
<strong>und</strong> dem Gynäkologen alleine<br />
die fünfmonatige Verzögerung<br />
der Diagnose anzulasten. Allerdings,<br />
räumte der Gutachter ein,<br />
wären auch bei einer fünf Monate<br />
früher gestellten Diagnose Therapie<br />
<strong>und</strong> Prognose gleich geblieben.<br />
Die Schlichtungsstelle folgte den<br />
Wertungen des Gutachters. bg<br />
Niedersächsisches Ärzteblatt 2003;<br />
8: 25 – 26<br />
Sexualmedizin Heft 1 / 2004 5