22.03.2016 Aufrufe

asecos – Gefahrstofflagerung und -handling 2018-2020

Im neuen Katalog von asecos zu Gefahrstofflagerung und -handling finden Sie auch diesmal wieder die komplette, aktuelle Produktpalette rund um diese Themen. Entdecken Sie hilfreiche Details zur Auswahl des richtigen Produktes und für den Arbeitsalltag aufbereitet. Zusätzlich zum Thema Gefahrstoffschränke erwarten Sie außerdem praktische Tipps im Hinblick auf das passende Zubehör. Technische Zeichnungen vermitteln Ihnen weitere notwendige Details zu den Abmessungen und Ausstattungsvarianten. Wie gewohnt erhalten Sie im Katalog von asecos auch wichtiges Hintergrundwissen zu gesetzlichen Vorschriften. Anwendungsbeispiele und zahlreiche Tipps rund um die Arbeit mit Gefahrstoffen unterstützen Sie zusätzlich in Ihrer täglichen Arbeit. Im Servicebereich stellt asecos das Sicherheitskonzept rund um die Wartung der sicherheitstechnischen Einrichtungen vor.

Im neuen Katalog von asecos zu Gefahrstofflagerung und -handling finden Sie auch diesmal wieder die komplette, aktuelle Produktpalette rund um diese Themen.

Entdecken Sie hilfreiche Details zur Auswahl des richtigen Produktes und für den Arbeitsalltag aufbereitet. Zusätzlich zum Thema Gefahrstoffschränke erwarten Sie außerdem praktische Tipps im Hinblick auf das passende Zubehör. Technische Zeichnungen vermitteln Ihnen weitere notwendige Details zu den Abmessungen und Ausstattungsvarianten.

Wie gewohnt erhalten Sie im Katalog von asecos auch wichtiges Hintergrundwissen zu gesetzlichen Vorschriften. Anwendungsbeispiele und zahlreiche Tipps rund um die Arbeit mit Gefahrstoffen unterstützen Sie zusätzlich in Ihrer täglichen Arbeit. Im Servicebereich stellt asecos das Sicherheitskonzept rund um die Wartung der sicherheitstechnischen Einrichtungen vor.

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Lagerung von Gefahrstoffen <strong>–</strong> Fachinformationen<br />

ALLGEMEIN <strong>–</strong> BEGRIFFSBESTIMMUNGEN<br />

Lagern<br />

Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe<br />

an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die<br />

Beförderung nicht innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en nach der Bereitstellung<br />

oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag,<br />

so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. Die Mengen bereitgestellter<br />

Gefahrstoffe sind auf den Tages-/Schichtbedarf zu begrenzen,<br />

darüber hinausgehende Mengen sind zu lagern. Soweit regelmäßig kleine<br />

Mengen verwendet werden, kann auch die kleinste handelsübliche<br />

Gebindegröße bereitgestellt werden. Werden in einem Lager Tätigkeiten<br />

wie z. B. Umfüllen, Entnehmen, Instandhaltungsarbeiten durchgeführt, so<br />

ist hierfür eine eigene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.<br />

In der TRGS 510 sind Schutzmaßnahmen zur Lagerung von Gefahrstoffen<br />

ab bestimmten Mengenschwellen festgelegt.<br />

Lagerabschnitt<br />

Ein Lagerabschnitt ist der Teil eines Lagers, der von anderen Lagerabschnitten<br />

oder angrenzenden Räumen getrennt ist<br />

• in Gebäuden durch Wände <strong>und</strong> Decken, die die sicherheitstechnischen<br />

Anforderungen erfüllen,<br />

• im Freien durch entsprechende Abstände oder durch Wände.<br />

WICHTIG: Als Lagerabschnitt gelten auch Sicherheitsschränke<br />

mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von min. 90 Minuten.<br />

Lagerklasse<br />

Lagerklassen (LGK) stellen eine Klassifizierung des Lagergutes anhand<br />

spezifischer Gefahrenmerkmale dar <strong>und</strong> werden ausschließlich im Zusammenhang<br />

mit der Zusammenlagerung benötigt.<br />

Brand(bekämpfungs)abschnitt<br />

Ein Brand(bekämpfungs)abschnitt ist ein nach Baurecht brandschutztechnisch<br />

getrennter Gebäudebereich, bei dem durch Anforderungen<br />

an die umschließenden Bauteile eine Brandübertragung auf andere<br />

Gebäudebereiche im Allgemeinen nicht zu erwarten ist.<br />

Aufbewahren, Bereitstellen <strong>und</strong> Bereithalten<br />

Bereitstellen ist das kurzzeitige Aufbewahren für eine konkret vorgesehene<br />

Verwendung, für in der Regel nicht länger als 24 St<strong>und</strong>en oder bis<br />

zum darauffolgenden Werktag. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet<br />

die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Zur Bereitstellung gehört<br />

u.a.:<br />

• Bereithalten für den Fortgang der Arbeiten erforderlichen Menge an<br />

Einsatzstoffen oder Betriebsmittel in oder an Produktionsstätten.<br />

Die erforderliche Menge darf den Tagesbedarf nicht überschreiten.<br />

• Abstellen von Fertig- oder Zwischenprodukten.<br />

• Bereithalten für den werksinternen Transport, Beförderung,<br />

zum Umschlag oder zur Einlagerung.<br />

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die hier getroffenen Aussagen, aufgeführten technischen Regeln <strong>und</strong> Gesetzgebungen<br />

in Deutschland gelten. Abweichend hierzu sind die in Österreich <strong>und</strong> der Schweiz geltende nationalen<br />

Gesetzgebungen <strong>und</strong> Regeln zur Lagerung von Gefahrstoffen zu beachten.<br />

Zusammenlagerung<br />

Eine Zusammenlagerung liegt vor, wenn sich verschiedene Stoffe in<br />

einem Lagerabschnitt, einem Container, einem Sicherheitsschrank oder<br />

einem Auffangraum befinden.<br />

Dürfen Chemikalien zusammengelagert werden?<br />

Gefahrstoffe dürfen nur zusammengelagert werden, wenn hierdurch<br />

keine Gefährdungserhöhung entsteht. Dies ist beispielsweise als Ergebnis<br />

der Gefährdungsbeurteilung oder über eine Begrenzung der Mengen<br />

möglich. Zur Festlegung der Zusammenlagerungsmöglichkeiten werden<br />

in der TRGS 510 die Gefahrstoffe in Lagerklassen (LGK) eingeteilt. Diese<br />

formale Einteilung dient dazu, die Zusammenlagerung unterschiedlicher<br />

Gefahrstoffe zu steuern.<br />

Getrenntlagerung<br />

Getrenntlagerung liegt vor, wenn verschiedene Lagergüter innerhalb<br />

eines Lagerabschnittes voneinander getrennt werden durch<br />

• ausreichende Abstände<br />

• Barrieren, z. B. Wände, Schränke aus nicht brennbarem Material, Produkte<br />

aus nicht brennbaren Stoffen der LGK 12 oder 13 oder<br />

• baulich getrennte Auffangräume<br />

Eine Getrenntlagerung kann zur Reduzierung von Gefährdungen für<br />

Lagergüter derselben LGK oder Stoffe unterschiedlicher LGK erforderlich<br />

sein. Hinweise auf eine erforderliche Getrenntlagerung ergeben sich z. B.<br />

aus<br />

• der Kennzeichnung mit ihren Gefahrenhinweisen (H- bzw. R-Sätzen),<br />

ergänzenden Gefahrenmerkmalen (EUH-Sätzen) <strong>und</strong> Sicherheitshinweisen<br />

(P- bzw. S-Sätzen)<br />

• den produktspezifischen Sicherheitsinformationen, wie beispielsweise<br />

den Sicherheitsdatenblättern (Abschnitt 5 Maßnahmen zur<br />

Brandbekämpfung <strong>und</strong> Abschnitt 7 Handhabung <strong>und</strong> Lagerung; erfahrungsgemäß<br />

weniger detailliert sind die Angaben im Abschnitt 10<br />

Stabilität <strong>und</strong> Reaktivität)<br />

• den Merkblättern der Unfallversicherungsträger.<br />

Separatlagerung<br />

Separatlagerung ist eine Getrenntlagerung in unterschiedlichen Lagerabschnitten.<br />

Diese müssen von anderen Lagerabschnitten oder angrenzenden<br />

Räumen getrennt sein:<br />

• in Gebäuden durch Wände <strong>und</strong> Decken mit einer Feuerwiderstandsdauer<br />

von mindestens 90 Minuten, oder<br />

• im Freien durch entsprechende Abstände oder durch Wände.<br />

WICHTIG: Sicherheitsschränke mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit<br />

von mindestens 90 Minuten gelten als eigener Lagerabschnitt.<br />

Die Abstände dienen dazu,<br />

• ein Lager vor äußeren Schadensereignissen (z. B. mechanischer Beschädigung,<br />

Erwärmung infolge einer Brandbelastung) zu schützen,<br />

• vor Wechselwirkungen zwischen den gelagerten Gefahrstoffen zu<br />

schützen,<br />

• die Gefährdung der Beschäftigten o. anderer Personen durch Undichtigkeiten<br />

an ortsbeweglichen Behältern oder durch Störungen des bestimmungsgemäßen<br />

Betriebsablaufs so gering wie möglich zu halten.<br />

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