22.03.2016 Aufrufe

asecos – Gefahrstofflagerung und -handling 2018-2020

Im neuen Katalog von asecos zu Gefahrstofflagerung und -handling finden Sie auch diesmal wieder die komplette, aktuelle Produktpalette rund um diese Themen. Entdecken Sie hilfreiche Details zur Auswahl des richtigen Produktes und für den Arbeitsalltag aufbereitet. Zusätzlich zum Thema Gefahrstoffschränke erwarten Sie außerdem praktische Tipps im Hinblick auf das passende Zubehör. Technische Zeichnungen vermitteln Ihnen weitere notwendige Details zu den Abmessungen und Ausstattungsvarianten. Wie gewohnt erhalten Sie im Katalog von asecos auch wichtiges Hintergrundwissen zu gesetzlichen Vorschriften. Anwendungsbeispiele und zahlreiche Tipps rund um die Arbeit mit Gefahrstoffen unterstützen Sie zusätzlich in Ihrer täglichen Arbeit. Im Servicebereich stellt asecos das Sicherheitskonzept rund um die Wartung der sicherheitstechnischen Einrichtungen vor.

Im neuen Katalog von asecos zu Gefahrstofflagerung und -handling finden Sie auch diesmal wieder die komplette, aktuelle Produktpalette rund um diese Themen.

Entdecken Sie hilfreiche Details zur Auswahl des richtigen Produktes und für den Arbeitsalltag aufbereitet. Zusätzlich zum Thema Gefahrstoffschränke erwarten Sie außerdem praktische Tipps im Hinblick auf das passende Zubehör. Technische Zeichnungen vermitteln Ihnen weitere notwendige Details zu den Abmessungen und Ausstattungsvarianten.

Wie gewohnt erhalten Sie im Katalog von asecos auch wichtiges Hintergrundwissen zu gesetzlichen Vorschriften. Anwendungsbeispiele und zahlreiche Tipps rund um die Arbeit mit Gefahrstoffen unterstützen Sie zusätzlich in Ihrer täglichen Arbeit. Im Servicebereich stellt asecos das Sicherheitskonzept rund um die Wartung der sicherheitstechnischen Einrichtungen vor.

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Informationen<br />

Gewässergefährdende Stoffe<br />

sind mit diesem Symbol gekennzeichnet<br />

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet<br />

den Hauptteil des deutschen Wasserrechts <strong>und</strong><br />

enthält Bestimmungen über den Schutz <strong>und</strong><br />

die Nutzung von Oberflächengewässern <strong>und</strong><br />

des Gr<strong>und</strong>wassers.<br />

Der Besorgnisgr<strong>und</strong>satz des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

(WHG) besagt, dass der Umgang<br />

<strong>und</strong> das Lagern von Gefahrstoffen nur dann<br />

zulässig sind, wenn es nach menschlichen<br />

Erfahrungen unwahrscheinlich ist, dass eine<br />

nachteilige Veränderung von Gewässern eintreten<br />

könnte.<br />

In den Paragraphen 62 <strong>und</strong> 63 des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

sind die Anforderungen<br />

an den Umgang mit gewässergefährdenden<br />

Stoffen detailliert beschrieben. Generell gilt,<br />

dass Behälter mit entzündbaren <strong>und</strong>/oder<br />

gewässergefährdenden Flüssigkeiten in bzw. auf<br />

geeigneten Auffangwannen zu lagern sind, so<br />

dass einem Auslaufen von Flüssigkeit in ausreichender<br />

Art <strong>und</strong> Weise vorgebeugt wird.<br />

Als gewässergefährdend gelten feste, flüssige<br />

<strong>und</strong> gasförmige Stoffe, die geeignet sind,<br />

dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen<br />

Ausmaß nachteilige Veränderungen der<br />

Wasserbeschaffenheit herbeizuführen (WHG §<br />

62 Abs. 3).<br />

Gewässergefährdende Stoffe werden nach<br />

ihrem Gefährdungspotenzial eingestuft. Dies<br />

geschieht mit den folgenden Wassergefährdungsklassen:<br />

WGK 1<br />

schwach wassergefährdende Stoffe<br />

WGK 2<br />

deutlich wassergefährdende Stoffe<br />

WGK 3<br />

stark wassergefährdende Stoffe<br />

Wenn keine Einstufung vorliegt, ist eine Selbsteinstufung<br />

durch den Betreiber erforderlich.<br />

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), gültig seit 1.8.2017<br />

Hier finden Sie detaillierte Angaben:<br />

4 zur Einstufung von Stoffen in Wassergefährdungsklassen,<br />

4 zu den Betreiber-, Fachbetriebs- <strong>und</strong> Anzeigepflichten sowie<br />

4 zu den jeweiligen technischen Anforderungen.<br />

Aufstellung <strong>und</strong> Lagerung<br />

Behälter, in denen entzündbare oder nicht<br />

entzündbare gewässergefährdende Flüssigkeiten<br />

gelagert werden, müssen durch geeignete<br />

Auffangwannen gegen Auslaufen gesichert sein<br />

(Schutz des Gr<strong>und</strong>wassers). Eine Auffangwanne<br />

muss den Inhalt des größten Behälters (mind.<br />

10 % der eingelagerten Menge) aufnehmen<br />

können.<br />

Beispiel:<br />

Auffangwanne für 2 Fässer à 200 L 10 % =<br />

40 Liter / größtes Gebinde = 200 Liter / notwendiges<br />

Auffangvolumen der Auffangwanne<br />

= 200 Liter<br />

ACHTUNG: Bei Lagerung in Wasserschutzgebieten<br />

(soweit zugelassen), muss die<br />

gesamte Lagermenge zurückgehalten<br />

werden können (100 %).<br />

Beständigkeit<br />

Die Korrosionsbeständigkeit der verwendeten<br />

Werkstoffe der Auffangwanne sowie ihre Verträglichkeit<br />

mit den eingelagerten Stoffen, muss<br />

nachweislich gegeben sein.<br />

HINWEIS: Falls aus Beständigkeitslisten<br />

keine Vorgaben zu entnehmen sind, kann<br />

der Werkstoff der Auffangwanne dem<br />

Werkstoff der Lagerbehälter entsprechen.<br />

Auffangwannen aus Polyethylen<br />

Einsetzbar für gewässergefährdende Flüssigkeiten<br />

sowie Säuren <strong>und</strong> Laugen; nicht zur Lagerung<br />

entzündbarer Flüssigkeiten verwendbar.<br />

Zusammenlagerung<br />

Bei der Zusammenlagerung in/auf Auffangwannen<br />

ist neben den Zusammenlagerungsverboten<br />

zusätzlich zu beachten, dass keine<br />

Stoffe über einer Wanne gelagert werden, die<br />

beim „Zusammentreffen“ miteinander reagieren<br />

können. Zu beachten sind hierbei nicht nur<br />

die Beständigkeit, sondern besonders bei den<br />

Auffangwannen aus Polyethylen auch mögliche<br />

exotherme Reaktionen. Bei der dort entstehenden<br />

Hitze wird die Statik der Auffangwanne<br />

zerstört.<br />

Betreiberpflichten<br />

Umgang mit Auffangwannen<br />

In den entsprechenden Regelwerken <strong>und</strong> Zulassungen<br />

werden auch Pflichten für den Betreiber<br />

einer Lagereinrichtung festgelegt.<br />

Danach ist dieser verantwortlich für:<br />

• den bestimmungsgemäßen Gebrauch<br />

• Unterhaltung <strong>und</strong> Wartung<br />

• die Beseitigung von Schäden am Oberflächenschutz<br />

• regelmäßige Überprüfungen<br />

Alle Angaben dienen der Information.<br />

Maßgeblich für den Einzelfall ist die jeweils<br />

gültige Gesetzgebung. Bitte beachten Sie<br />

die für Sie verbindlichen länderspezifischen<br />

Vorschriften <strong>und</strong> Bestimmungen!<br />

WICHTIG<br />

Zusätzlich ist der Zustand der Auffangwanne<br />

alle 2 Jahre durch Inaugenscheinnahme<br />

zu prüfen. Das Ergebnis<br />

ist zu protokollieren <strong>und</strong> muss auf<br />

Verlangen der Unteren Wasserbehörde<br />

vorgelegt werden.<br />

• Auffangwannen dürfen nur auf regengeschützten,<br />

ebenen Flächen aufgestellt<br />

werden.<br />

• Ob ein Anfahrschutz notwendig ist,<br />

ergibt sich aus den räumlichen Gegebenheiten.<br />

• Die Gebinde sind auf der Wanne so zu<br />

lagern, dass sie nicht über die Wanne<br />

hinausstehen. Dadurch wird ein Herunterfallen<br />

verhindert <strong>und</strong> im Falle einer<br />

Leckage werden austretende Flüssigkeiten<br />

aufgefangen.<br />

• Wird aus einem Gebinde auf der Wanne<br />

abgefüllt, so ist darauf zu achten, dass<br />

sich die Auslauföffnung über der Wanne<br />

befindet. Sollte dies aufgr<strong>und</strong> der Maße<br />

der Gebinde nicht möglich sein, so sollte<br />

ein Vorsatzbehälter verwendet werden.<br />

• Leckagen aus Undichtigkeiten des<br />

Hahnes sowie nachtropfende Flüssigkeit<br />

werden somit sicher aufgefangen.<br />

• Ist die Höhe zur Abfüllung in Kleingebinde<br />

oder ist die Viskosität der Flüssigkeit<br />

nicht gegeben, so ist der Einsatz einer<br />

erhöhten, geneigten Stellfläche zu<br />

empfehlen.<br />

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