22.03.2016 Aufrufe

asecos – Gefahrstofflagerung und -handling 2018-2020

Im neuen Katalog von asecos zu Gefahrstofflagerung und -handling finden Sie auch diesmal wieder die komplette, aktuelle Produktpalette rund um diese Themen. Entdecken Sie hilfreiche Details zur Auswahl des richtigen Produktes und für den Arbeitsalltag aufbereitet. Zusätzlich zum Thema Gefahrstoffschränke erwarten Sie außerdem praktische Tipps im Hinblick auf das passende Zubehör. Technische Zeichnungen vermitteln Ihnen weitere notwendige Details zu den Abmessungen und Ausstattungsvarianten. Wie gewohnt erhalten Sie im Katalog von asecos auch wichtiges Hintergrundwissen zu gesetzlichen Vorschriften. Anwendungsbeispiele und zahlreiche Tipps rund um die Arbeit mit Gefahrstoffen unterstützen Sie zusätzlich in Ihrer täglichen Arbeit. Im Servicebereich stellt asecos das Sicherheitskonzept rund um die Wartung der sicherheitstechnischen Einrichtungen vor.

Im neuen Katalog von asecos zu Gefahrstofflagerung und -handling finden Sie auch diesmal wieder die komplette, aktuelle Produktpalette rund um diese Themen.

Entdecken Sie hilfreiche Details zur Auswahl des richtigen Produktes und für den Arbeitsalltag aufbereitet. Zusätzlich zum Thema Gefahrstoffschränke erwarten Sie außerdem praktische Tipps im Hinblick auf das passende Zubehör. Technische Zeichnungen vermitteln Ihnen weitere notwendige Details zu den Abmessungen und Ausstattungsvarianten.

Wie gewohnt erhalten Sie im Katalog von asecos auch wichtiges Hintergrundwissen zu gesetzlichen Vorschriften. Anwendungsbeispiele und zahlreiche Tipps rund um die Arbeit mit Gefahrstoffen unterstützen Sie zusätzlich in Ihrer täglichen Arbeit. Im Servicebereich stellt asecos das Sicherheitskonzept rund um die Wartung der sicherheitstechnischen Einrichtungen vor.

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Lagerung von Gefahrstoffen<strong>–</strong> Fachinformationen<br />

Bei der Lagerung von Gefahrstoffen ist ein großer<br />

Anteil in die Kategorie entzündbar eingestuft. In<br />

Vorschriften <strong>und</strong> Regelwerken, wie der Europäischen<br />

Norm (EN) 14470-1 <strong>und</strong> den Technischen<br />

Regeln für Gefahrstoffe (z. B. TRGS 510) werden<br />

u. a. Maßnahmen zu Brand- <strong>und</strong> Explosionsschutz<br />

beschrieben.<br />

WICHTIG: Entzündbare Flüssigkeiten (H224 bis 226) dürfen in<br />

Arbeitsräumen nur dann gelagert werden, wenn die Lagerung<br />

brandgeschützt erfolgt. Dies geschieht üblicherweise in Sicherheitsschränken,<br />

die nach der EN 14470-1 auf ihre Feuerwiderstandsfähigkeit<br />

typgeprüft sind.<br />

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung<br />

nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5 <strong>und</strong> 6 <strong>und</strong> Gefahrstoffverordnung<br />

(GefStoffV) § 7 zu ermitteln, ob sich durch die Lagerung<br />

von Gefahrstoffen Gefährdungen für Beschäftigte oder andere<br />

Personen ergeben. Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung<br />

wird insbesondere auf die TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung“<br />

verwiesen.<br />

Was sind die besonderen Gefahren entzündbarer Flüssigkeiten?<br />

Entzündbare Flüssigkeiten <strong>und</strong> deren Dämpfe können Brände <strong>und</strong> Explosionen<br />

verursachen.<br />

Einstufung <strong>und</strong> Kenngrößen entzündbarer Flüssigkeiten<br />

Die Einstufung <strong>und</strong> Kennzeichnung der entzündbaren Flüssigkeiten richtet<br />

sich nach dem Flammpunkt der Flüssigkeit.<br />

Definition Flammpunkt<br />

Temperatur, bei der aus einer Flüssigkeit so viele Dämpfe entweichen,<br />

dass daraus mit der Umgebungsluft ein zündfähiges Dampf-Luft-Gemisch<br />

entsteht (EN 1127-1). Dabei gelten bei verschiedenen Regelwerken unterschiedliche<br />

Einstufungskriterien.<br />

Lagerung in Sicherheitsschränken gemäß DIN EN 14470-1<br />

Lagerorte <strong>und</strong> -räume<br />

• Gefahrstoffe dürfen gr<strong>und</strong>sätzlich nicht an solchen Orten gelagert<br />

werden, an denen dies zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder<br />

anderer Personen führen kann.<br />

• Solche Orte sind insbesondere Verkehrswege. Zu Verkehrswegen<br />

zählen unter anderem Treppenräume, Flure, Flucht- <strong>und</strong> Rettungswege,<br />

Durchgänge, Durchfahrten <strong>und</strong> enge Höfe.<br />

• Gefahrstoffe dürfen in Arbeitsräumen nur gelagert werden, wenn die<br />

Lagerung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist <strong>und</strong> in besonderen<br />

Einrichtungen erfolgt, die dem Stand der Technik entsprechen<br />

(z. B. Sicherheitsschränke Typ 90 nach EN 14470-1) <strong>–</strong> vgl. TRGS 510<br />

(4.2) <strong>–</strong> Lagerorte <strong>und</strong> -räume<br />

Bei der Lagerung von Gefahrstoffen in Arbeitsräumen ist in erster Linie<br />

das Minimierungsgebot der GefStoffV zu berücksichtigen. Mengengrenzen<br />

u. Kleinmengenregelungen sind in der TRGS 510 beschrieben.<br />

Lüftung<br />

Eine wichtige Bedeutung nimmt auch die Lüftung ein. Sicherheitsschränke<br />

sollten gr<strong>und</strong>sätzlich mit einer technischen Lüftung ausgestattet<br />

sein. Die Vorteile hierfür <strong>und</strong> weitere, detaillierte Informationen erhalten<br />

Sie im Kapitel "Absaugung von Gefahrstoffen" in diesem Katalog.<br />

Zusammenlagerung von Gefahrstoffen / Lagermengen in<br />

Sicherheitsschränken gemäß DIN EN 14470-1<br />

In der Praxis kann eine Vielzahl unterschiedlicher Gefahrstoffe in<br />

Gefahrstoffschränken gelagert werden. Große Mengen werden aufgr<strong>und</strong><br />

der begrenzten Lagerkapazitäten der Sicherheitsschränke eher selten<br />

erreicht. Bei jeder Einlagerung muss geprüft werden, ob durch die Stoffe<br />

unkontrollierte Reaktionen möglich sind. Um dies schnell zu überprüfen,<br />

empfiehlt es sich, ein Gefahrstoffverzeichnis pro Gefahrstoffschrank<br />

anzulegen.<br />

Wichtige weitere Kenngrößen für entzündbare Flüssigkeiten<br />

sind die Zündtemperatur <strong>und</strong> die Explosionsgrenzen<br />

Tipp: Typ 90 Sicherheitsschränke ermöglichen auch die brandgeschützte<br />

Lagerung von Spraydosen in Arbeitsräumen.<br />

Definition Zündtemperatur<br />

Zündtemperatur (eines brennbaren Gases oder einer entzündbaren<br />

Flüssigkeit) ist die unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen<br />

ermittelte niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der die<br />

Entzündung eines entzündbaren Stoffes als Gas-Luft-Gemisch oder<br />

Dampf-Luft-Gemisch eintritt.<br />

Definition Explosionsgrenzen<br />

Untere Explosionsgrenze (UEG) <strong>und</strong> obere Explosionsgrenze (OEG)<br />

ist der untere bzw. obere Grenzwert der Konzentration eines brennbaren<br />

Stoffes in einem Gemisch von Gasen, Dämpfen, Nebeln <strong>und</strong>/<br />

oder Stäuben, in dem sich nach dem Zünden eine von der Zündquelle<br />

unabhängige Flamme gerade nicht mehr selbstständig fortpflanzen kann.<br />

Darüber hinaus spielt bei brennbaren Flüssigkeiten mit einem<br />

Flammpunkt > 35 °C die Weiterbrennbarkeit eine große Rolle.<br />

Definition Weiterbrennbarkeit<br />

Um auszuschließen, dass eine Substanz überhaupt nach Gefahrstoff-<br />

<strong>und</strong> Gefahrgutrecht als „entzündliche/entzündbare Flüssigkeit“<br />

einzustufen ist, muss geprüft werden, ob sie bei definierter Temperatur<br />

eine Verbrennung selbstständig unterhält (UN-Prüfhandbuch <strong>–</strong> Manual<br />

of Tests and Criteria Teil III, Unterabschnitt 32.5.2.). Falls die Prüfsubstanz<br />

nach Entzündung nicht weiter brennt, entfällt die Einstufung als<br />

entzündbare Flüssigkeit.<br />

Typ 90 Sicherheitsschränke <strong>–</strong> die Vorteile liegen auf der Hand<br />

• Erfüllung elementarer Anforderungen an Brand- u. Explosionsschutz<br />

• Rechtssicherheit <strong>–</strong> zur Aufstellung sind keine baulichen<br />

Maßnahmen erforderlich <strong>und</strong> eine baurechtliche Genehmigung muss<br />

ebenfalls nicht eingeholt werden<br />

• Flexibilität der Lagerorte <strong>–</strong> der Sicherheitsschrank kann leicht an neue<br />

Standorte versetzt werden, wenn es betriebliche Abläufe erfordern<br />

• Effizienz <strong>–</strong> die kurzen Wege zwischen Arbeitsplatz <strong>und</strong> Sicherheitsschrank<br />

im Arbeitsbereich erleichtern die organisatorische Einhaltung<br />

der Tagesbedarf-Grenze am Arbeitsplatz (z. B. Wegräumen nach<br />

Arbeitsende), Lagerräume können einer effizienteren Nutzung<br />

zugeführt werden<br />

• Risikominimierung <strong>–</strong> Reduzierung des hausinternen Transports<br />

von Gefahrstoffen <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Risiken<br />

• Zentral, übersichtlich, sicher <strong>–</strong> schnelle, effiziente Einlagerung der<br />

Gefahrstoffe nach Arbeitsende in den Sicherheitsschrank, Minimierung<br />

der ungeschützten Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz<br />

• Die Aufstellung von Sicherheitsschränken ist in Fluren nach<br />

Abstimmung mit den örtlichen Feuerwehren bei Einhaltung der Fluchtwegbreite<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich möglich.<br />

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