INFINUS VERKAUFSPROSPEKT
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SONDERREGLEMENT<br />
<strong>INFINUS</strong> – Balanced Fund<br />
Artikel 1 DER FONDS<br />
Der Fonds „<strong>INFINUS</strong>“ (der "Fonds") besteht aus einem<br />
oder mehreren Teilfonds im Sinne von Artikel 133 des<br />
Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen. Die Gesamtheit der<br />
Teilfonds ergibt den Fonds. Für den Fonds ist das am<br />
17. August 2009 im Mémorial C, Recueil des Sociétés<br />
et Associations ("Mémorial") mittels<br />
Hinterlegungsvermerk veröffentlichte<br />
Verwaltungsreglement integraler Bestandteil.<br />
Ergänzend bzw. abweichend hiervon gelten für den<br />
Teilfonds <strong>INFINUS</strong> – Balanced Fund (nachfolgend „der<br />
Teilfonds“) die Bestimmungen dieses<br />
Sonderreglements.<br />
Artikel 2 ANLAGEPOLITIK<br />
Ziel der Anlagepolitik ist die Erhaltung des Kapitals<br />
sowie die Erzielung eines kontinuierlichen<br />
Wertzuwachses unter Investition auf den<br />
internationalen Kapitalmärkten.<br />
Das Teilfondsvermögen wird überwiegend angelegt in<br />
Aktien, Aktienindex- und Aktienzertifikate sowie<br />
sonstige Zertifikate, fest- und variabel verzinslichen<br />
Anleihen einschließlich Zerobonds, Renten- und<br />
Rentenindexzertifikate,<br />
Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen,<br />
deren Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, und,<br />
sofern diese als Wertpapiere gemäß Artikel 41 des<br />
Luxemburger Gesetzes über Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen gelten, in Genuss- und<br />
Partizipationsscheinen von Unternehmen sowie in<br />
Optionsscheinen auf Wertpapiere investiert werden.<br />
Die genannten Anlagen werden an Wertpapierbörsen<br />
oder an anderen geregelten Märkten gehandelt, die<br />
anerkannt und für das Publikum offen sind und deren<br />
Funktionsweise ordnungsgemäß ist.<br />
Im Teilfonds gelangen strukturierte<br />
Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Bedingung<br />
zum Einsatz, dass es sich um Wertpapiere gemäß Art<br />
41 (I) des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2<br />
der Richtlinie 2007/16 sowie Punkt 17 CESR/07-044<br />
handelt. Die Basiswerte der Zertifikate sind die<br />
folgenden: Beteiligungspapiere,<br />
Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und<br />
Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien,<br />
aktienähnliche Wertpapiere, Partizipations- und<br />
Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche<br />
Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-<br />
Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto-<br />
Teilfondsvermögens“), Hedgefonds, Rohstoffe,<br />
Währungen, Zinsen, Fonds auf die genannten<br />
Basiswerte sowie entsprechende Indizes auf die<br />
vorgenannten Basiswerte.<br />
Bei den genannten Finanzindizes wird sichergestellt,<br />
dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes<br />
werden so gewählt, dass sie eine adäquate<br />
Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie<br />
sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in<br />
angemessener Weise veröffentlicht. Bei den oben<br />
genannten strukturierten Wertpapieren handelt es sich<br />
nicht um Wertpapiere, die ein eingebettetes Derivat<br />
enthalten (gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 von der<br />
Richtlinie 2007/16 und Punkt 23 CESR/07-044).<br />
Bis zu 10 % des Netto-Teilfondsvermögens dürfen in<br />
Anteilen an offenen Aktien-, Renten-, Genussschein-,<br />
Wandelanleihen-, Devisen-, Geldmarktfonds,<br />
gemischten Fonds sowie offenen Zielfonds mit<br />
Anlageschwerpunkt Immobilien angelegt werden. Die<br />
Grenze von 10 % des Teilfondsvermögens umfasst<br />
auch Investments in nicht notierte Wertpapiere und<br />
nicht notierte Geldmarktinstrumente. Bei den<br />
Aktienfonds handelt es sich sowohl um Länder- und<br />
Regionenfonds, Branchenfonds als auch um breit<br />
diversifizierte Fonds, die in Standardaktien als auch in<br />
Wachstumswerte (sog. „Mid- und Small-Caps“)<br />
investieren. Bei den erworbenen Fondsanteilen wird<br />
es sich ausschließlich um solche handeln, die unter<br />
dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz,<br />
Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und<br />
Norwegen aufgelegt wurden. Die<br />
Verwaltungsgebühren, der vom Teilfonds erworbenen<br />
Fonds betragen maximal 2,5 % p.a. des Netto-<br />
Teilfondsvermögens.<br />
Der Teilfonds kann auch zu 100%<br />
Geldmarktinstrumente, flüssige Mittel und Festgelder<br />
in jeder Währung halten.<br />
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und<br />
Einschränkungen ist der Erwerb oder die Veräußerung<br />
von Optionen, Futures und der Abschluss sonstiger<br />
Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen<br />
mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten als<br />
auch zur Renditeoptimierung gestattet. Bei den<br />
Basiswerten handelt es sich dabei um Instrumente im<br />
Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 20.<br />
Dezember 2002 oder um Finanzindizes, Zinssätze,<br />
Wechselkurse oder Währungen. Mit dem Einsatz von<br />
Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte<br />
Risiken verbunden sein.<br />
Artikel 3 ANTEILE<br />
1. Die Anteile werden in Globalurkunden verbrieft;<br />
ein Anspruch auf die Auslieferung effektiver<br />
Stücke besteht nicht.<br />
2. Anteile am Teilfonds sind frei übertragbar.<br />
3. Derzeit werden Anteile der Klassen „I“ und „P“<br />
ausgegeben. Die besonderen Merkmale der<br />
Anteilklassen sind im „Überblick zum Teilfonds“<br />
beschrieben.<br />
Artikel 4 WÄHRUNG, AUSGABE, RÜCKNAHME<br />
UND UMTAUSCH VON ANTEILEN<br />
1. Die Währung des Teilfonds ist der Euro.<br />
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