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INFINUS VERKAUFSPROSPEKT

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SONDERREGLEMENT<br />

<strong>INFINUS</strong> – Balanced Fund<br />

Artikel 1 DER FONDS<br />

Der Fonds „<strong>INFINUS</strong>“ (der "Fonds") besteht aus einem<br />

oder mehreren Teilfonds im Sinne von Artikel 133 des<br />

Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen<br />

für gemeinsame Anlagen. Die Gesamtheit der<br />

Teilfonds ergibt den Fonds. Für den Fonds ist das am<br />

17. August 2009 im Mémorial C, Recueil des Sociétés<br />

et Associations ("Mémorial") mittels<br />

Hinterlegungsvermerk veröffentlichte<br />

Verwaltungsreglement integraler Bestandteil.<br />

Ergänzend bzw. abweichend hiervon gelten für den<br />

Teilfonds <strong>INFINUS</strong> – Balanced Fund (nachfolgend „der<br />

Teilfonds“) die Bestimmungen dieses<br />

Sonderreglements.<br />

Artikel 2 ANLAGEPOLITIK<br />

Ziel der Anlagepolitik ist die Erhaltung des Kapitals<br />

sowie die Erzielung eines kontinuierlichen<br />

Wertzuwachses unter Investition auf den<br />

internationalen Kapitalmärkten.<br />

Das Teilfondsvermögen wird überwiegend angelegt in<br />

Aktien, Aktienindex- und Aktienzertifikate sowie<br />

sonstige Zertifikate, fest- und variabel verzinslichen<br />

Anleihen einschließlich Zerobonds, Renten- und<br />

Rentenindexzertifikate,<br />

Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen,<br />

deren Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, und,<br />

sofern diese als Wertpapiere gemäß Artikel 41 des<br />

Luxemburger Gesetzes über Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen gelten, in Genuss- und<br />

Partizipationsscheinen von Unternehmen sowie in<br />

Optionsscheinen auf Wertpapiere investiert werden.<br />

Die genannten Anlagen werden an Wertpapierbörsen<br />

oder an anderen geregelten Märkten gehandelt, die<br />

anerkannt und für das Publikum offen sind und deren<br />

Funktionsweise ordnungsgemäß ist.<br />

Im Teilfonds gelangen strukturierte<br />

Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Bedingung<br />

zum Einsatz, dass es sich um Wertpapiere gemäß Art<br />

41 (I) des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2<br />

der Richtlinie 2007/16 sowie Punkt 17 CESR/07-044<br />

handelt. Die Basiswerte der Zertifikate sind die<br />

folgenden: Beteiligungspapiere,<br />

Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und<br />

Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien,<br />

aktienähnliche Wertpapiere, Partizipations- und<br />

Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche<br />

Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-<br />

Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto-<br />

Teilfondsvermögens“), Hedgefonds, Rohstoffe,<br />

Währungen, Zinsen, Fonds auf die genannten<br />

Basiswerte sowie entsprechende Indizes auf die<br />

vorgenannten Basiswerte.<br />

Bei den genannten Finanzindizes wird sichergestellt,<br />

dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes<br />

werden so gewählt, dass sie eine adäquate<br />

Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie<br />

sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in<br />

angemessener Weise veröffentlicht. Bei den oben<br />

genannten strukturierten Wertpapieren handelt es sich<br />

nicht um Wertpapiere, die ein eingebettetes Derivat<br />

enthalten (gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 von der<br />

Richtlinie 2007/16 und Punkt 23 CESR/07-044).<br />

Bis zu 10 % des Netto-Teilfondsvermögens dürfen in<br />

Anteilen an offenen Aktien-, Renten-, Genussschein-,<br />

Wandelanleihen-, Devisen-, Geldmarktfonds,<br />

gemischten Fonds sowie offenen Zielfonds mit<br />

Anlageschwerpunkt Immobilien angelegt werden. Die<br />

Grenze von 10 % des Teilfondsvermögens umfasst<br />

auch Investments in nicht notierte Wertpapiere und<br />

nicht notierte Geldmarktinstrumente. Bei den<br />

Aktienfonds handelt es sich sowohl um Länder- und<br />

Regionenfonds, Branchenfonds als auch um breit<br />

diversifizierte Fonds, die in Standardaktien als auch in<br />

Wachstumswerte (sog. „Mid- und Small-Caps“)<br />

investieren. Bei den erworbenen Fondsanteilen wird<br />

es sich ausschließlich um solche handeln, die unter<br />

dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz,<br />

Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und<br />

Norwegen aufgelegt wurden. Die<br />

Verwaltungsgebühren, der vom Teilfonds erworbenen<br />

Fonds betragen maximal 2,5 % p.a. des Netto-<br />

Teilfondsvermögens.<br />

Der Teilfonds kann auch zu 100%<br />

Geldmarktinstrumente, flüssige Mittel und Festgelder<br />

in jeder Währung halten.<br />

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und<br />

Einschränkungen ist der Erwerb oder die Veräußerung<br />

von Optionen, Futures und der Abschluss sonstiger<br />

Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen<br />

mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten als<br />

auch zur Renditeoptimierung gestattet. Bei den<br />

Basiswerten handelt es sich dabei um Instrumente im<br />

Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 20.<br />

Dezember 2002 oder um Finanzindizes, Zinssätze,<br />

Wechselkurse oder Währungen. Mit dem Einsatz von<br />

Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte<br />

Risiken verbunden sein.<br />

Artikel 3 ANTEILE<br />

1. Die Anteile werden in Globalurkunden verbrieft;<br />

ein Anspruch auf die Auslieferung effektiver<br />

Stücke besteht nicht.<br />

2. Anteile am Teilfonds sind frei übertragbar.<br />

3. Derzeit werden Anteile der Klassen „I“ und „P“<br />

ausgegeben. Die besonderen Merkmale der<br />

Anteilklassen sind im „Überblick zum Teilfonds“<br />

beschrieben.<br />

Artikel 4 WÄHRUNG, AUSGABE, RÜCKNAHME<br />

UND UMTAUSCH VON ANTEILEN<br />

1. Die Währung des Teilfonds ist der Euro.<br />

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