INFINUS VERKAUFSPROSPEKT
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4. Die Depotbank erhält aus dem Vermögen des<br />
Teilfonds:<br />
a. Ein Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank<br />
und Zentralverwaltungsstelle von bis zu 0,19<br />
% p.a., Minimum EUR 25.500,-- p.a. des<br />
Netto-Teilfondsvermögens, das auf der Basis<br />
des durchschnittlichen Teilfondsvermögens<br />
eines jeden Kalendermonats pro rata<br />
temporis berechnet und monatlich<br />
nachträglich ausgezahlt wird;<br />
b. Eine Bearbeitungsgebühr für die Tätigkeit als<br />
Depotbank in Höhe von bis zu EUR 100 pro<br />
Wertpapiertransaktion;<br />
c. Kosten und Auslagen, die der Depotbank<br />
aufgrund einer zulässigen und marktüblichen<br />
Beauftragung Dritter mit der Verwahrung von<br />
Vermögenswerten des Teilfonds gemäß<br />
Artikel 3 Absatz 3 des Verwaltungsreglements<br />
entstehen;<br />
Artikel 8 RECHNUNGSJAHR<br />
Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am<br />
30. September, erstmals am 30. September 2010.<br />
Artikel 9 DAUER DES TEILFONDS<br />
Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
Artikel 10 INKRAFTTRETEN<br />
Das Sonderreglement tritt am 4. August 2009 in Kraft.<br />
Luxemburg, den 3. August 2009<br />
___________________________<br />
Die Verwaltungsgesellschaft<br />
Axxion S.A.<br />
___________________________<br />
Die Depotbank<br />
Banque de Luxembourg<br />
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