08.12.2012 Aufrufe

INFINUS VERKAUFSPROSPEKT

INFINUS VERKAUFSPROSPEKT

INFINUS VERKAUFSPROSPEKT

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4. Die Depotbank erhält aus dem Vermögen des<br />

Teilfonds:<br />

a. Ein Entgelt für die Tätigkeit als Depotbank<br />

und Zentralverwaltungsstelle von bis zu 0,19<br />

% p.a., Minimum EUR 25.500,-- p.a. des<br />

Netto-Teilfondsvermögens, das auf der Basis<br />

des durchschnittlichen Teilfondsvermögens<br />

eines jeden Kalendermonats pro rata<br />

temporis berechnet und monatlich<br />

nachträglich ausgezahlt wird;<br />

b. Eine Bearbeitungsgebühr für die Tätigkeit als<br />

Depotbank in Höhe von bis zu EUR 100 pro<br />

Wertpapiertransaktion;<br />

c. Kosten und Auslagen, die der Depotbank<br />

aufgrund einer zulässigen und marktüblichen<br />

Beauftragung Dritter mit der Verwahrung von<br />

Vermögenswerten des Teilfonds gemäß<br />

Artikel 3 Absatz 3 des Verwaltungsreglements<br />

entstehen;<br />

Artikel 8 RECHNUNGSJAHR<br />

Das Rechnungsjahr endet jedes Jahr am<br />

30. September, erstmals am 30. September 2010.<br />

Artikel 9 DAUER DES TEILFONDS<br />

Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

Artikel 10 INKRAFTTRETEN<br />

Das Sonderreglement tritt am 4. August 2009 in Kraft.<br />

Luxemburg, den 3. August 2009<br />

___________________________<br />

Die Verwaltungsgesellschaft<br />

Axxion S.A.<br />

___________________________<br />

Die Depotbank<br />

Banque de Luxembourg<br />

38

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!