SLT_BR_Festakt_H_54_27.1
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Ansprache<br />
des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen<br />
Stanislaw Tillich<br />
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,<br />
sehr geehrter Herr Vizepräsident des<br />
Sächsischen Verfassungsgerichtshofes,<br />
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,<br />
sehr geehrte Ehrengäste,<br />
sehr geehrter Herr Dr. Haritonow,<br />
meine Damen und Herren!<br />
Wir gedenken an jedem 27. Januar derer, die Opfer der nationalsozialistischen<br />
Gewaltherrschaft wurden. In der Zeit des Nationalsozialismus ist<br />
Millionen von Menschen in Europa und in der Welt schweres Unrecht angetan<br />
worden. Und wir erinnern dabei immer auch an das Tun der Täter, die die<br />
Verbrechen verübten.<br />
Ich glaube, ich kann nicht nur für mich, sondern für alle Anwesenden<br />
sprechen: Das Gedenken an die Opfer und ihr unermessliches Leid ist uns<br />
deshalb ein inneres und bleibendes Bedürfnis. Denn angesichts der nationalsozialistischen<br />
Verbrechen kann man nur sagen: So etwas darf es nie,<br />
nie wieder geben. Und wer etwas anderes sagt, dem fehlt es nicht nur an<br />
Mitgefühl und Verstand. Der steht auch nicht mehr auf dem Boden unserer<br />
Verfassung.<br />
»Nie wieder« heißt deshalb: Unsere Demokratie muss wehrhaft sein.<br />
»Nie wieder« heißt, dass wir den Verfassungsfeinden entgegentreten müssen.<br />
Und »nie wieder« heißt auch, dass unser Rechtsstaat die Straftaten<br />
von politischen Extremisten konsequent ahndet. Es gilt, die Freiheit aller,<br />
die auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen, vor Übergriffen<br />
zu schützen – auch das verbinde ich mit dem Gedenken an die Opfer<br />
des Nationalsozialismus.<br />
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