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SLT_BR_Festakt_H_54_27.1

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Ansprache<br />

des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen<br />

Stanislaw Tillich<br />

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,<br />

sehr geehrter Herr Vizepräsident des<br />

Sächsischen Verfassungsgerichtshofes,<br />

sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,<br />

sehr geehrte Ehrengäste,<br />

sehr geehrter Herr Dr. Haritonow,<br />

meine Damen und Herren!<br />

Wir gedenken an jedem 27. Januar derer, die Opfer der nationalsozialistischen<br />

Gewaltherrschaft wurden. In der Zeit des Nationalsozialismus ist<br />

Millionen von Menschen in Europa und in der Welt schweres Unrecht angetan<br />

worden. Und wir erinnern dabei immer auch an das Tun der Täter, die die<br />

Verbrechen verübten.<br />

Ich glaube, ich kann nicht nur für mich, sondern für alle Anwesenden<br />

sprechen: Das Gedenken an die Opfer und ihr unermessliches Leid ist uns<br />

deshalb ein inneres und bleibendes Bedürfnis. Denn angesichts der nationalsozialistischen<br />

Verbrechen kann man nur sagen: So etwas darf es nie,<br />

nie wieder geben. Und wer etwas anderes sagt, dem fehlt es nicht nur an<br />

Mitgefühl und Verstand. Der steht auch nicht mehr auf dem Boden unserer<br />

Verfassung.<br />

»Nie wieder« heißt deshalb: Unsere Demokratie muss wehrhaft sein.<br />

»Nie wieder« heißt, dass wir den Verfassungsfeinden entgegentreten müssen.<br />

Und »nie wieder« heißt auch, dass unser Rechtsstaat die Straftaten<br />

von politischen Extremisten konsequent ahndet. Es gilt, die Freiheit aller,<br />

die auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen, vor Übergriffen<br />

zu schützen – auch das verbinde ich mit dem Gedenken an die Opfer<br />

des Nationalsozialismus.<br />

| 14 | Ansprache des Ministerpräsidenten

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