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0732/66 32 41-21, Fax - Pensionistenverband Oberösterreich

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Die Arbeiterkammer informiert<br />

Mindestsicherung: jetzt auch in <strong>Oberösterreich</strong><br />

Hilfe für die Ärmsten<br />

Die Bedarfsorientierte<br />

Mindestsicherung ersetzt<br />

die bisherige Sozialhilfe.<br />

Seit 1. Oktober 2011 ist sie<br />

auch in <strong>Oberösterreich</strong> in<br />

Kraft. Mindestsicherung<br />

bekommen all jene, die in<br />

einer sozialen Notlage sind.<br />

Sie bringt wichtige<br />

Verbesserungen.<br />

Viele Menschen, die früher Anspruch auf<br />

Sozialhilfe hatten, haben diese aus verschiedenen<br />

Gründen nicht beantragt: aus Scham,<br />

Informationsmangel oder wegen der Rückzahlungspflicht.<br />

Mit der Einführung der Bedarfsorientierten<br />

Mindestsicherung (BMS)<br />

sollten diese Probleme der Vergangenheit<br />

angehören.<br />

Die Antragstellung ist künftig auch beim<br />

Arbeitsmarktservice (AMS) möglich. Neu ist<br />

auch, dass alle Bezieherinnen und Bezieher<br />

der Mindestsicherung krankenversichert<br />

sind. Und ein besonders wichtiger Schritt<br />

aus Sicht der AK ist, dass die Mindestsicherung<br />

im Gegensatz zur früheren Sozialhilfe<br />

nicht zurückgezahlt werden muss, wenn<br />

man später wieder verdient. Ersparnisse<br />

bleiben bis zu einer Höhe von 3.764,70 Euro<br />

pro Haushalt unangetastet.<br />

Zu wenig zum Leben<br />

Anspruch auf Mindestsicherung hat, wer<br />

seinen Lebensunterhalt oder den seiner Angehörigen<br />

mit eigenen Mitteln – also Lohn<br />

oder Gehalt, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe<br />

– nicht bestreiten kann. Voraussetzung<br />

für den Bezug der Mindestsicherung<br />

ist aber, dass all jene, die arbeitsfähig<br />

sind, grundsätzlich auch bereit sein müssen,<br />

zu arbeiten. Dabei wird aber auf die<br />

jeweilige persönliche oder familiäre Situation<br />

Rücksicht genommen. Wer zum Beispiel<br />

über 60 ist oder einen Angehörigen<br />

pflegt oder Betreuungspflichten für kleine<br />

Kinder hat, der ist unter bestimmten Voraussetzungen<br />

von der „Arbeitspflicht“ ausgenommen.<br />

Wer seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht decken kann, kann Mindestsicherung beantragen.<br />

Die Mindestsicherung macht monatlich<br />

für Alleinstehende oder Alleinerziehende<br />

8<strong>21</strong>,50 Euro aus, für (Ehe)paare 1.157,60<br />

Euro. Für jedes minderjährige Kind kommen<br />

monatlich 189 Euro dazu. Das sind allerdings<br />

nur sogenannte Mindeststandards.<br />

Wieviel Mindestsicherung man tatsächlich<br />

bekommt, hängt von der Höhe des gesamten<br />

Haushaltseinkommen ab. Die Mindestsicherung<br />

ist quasi eine „Aufzahlung“ bis zu<br />

diesen Mindeststandards.<br />

Ein Beispiel: Verdient eine Frau nur sehr<br />

wenig – ihr Partner, der im gemeinsamen<br />

Haushalt lebt, jedoch viel mehr und liegt<br />

das Haushaltseinkommen über den Mindeststandards,<br />

so gebührt keine Mindestsicherung.<br />

Häuser oder Eigentumswohnungen,<br />

in denen Mindestsicherungsbezieher/-innen<br />

leben, müssen nicht verkauft werden,<br />

ebenso das Auto, das man für die Arbeit<br />

oder aufgrund einer Behinderung braucht.<br />

Zurückgezahlt werden muss die Mindest-<br />

sicherung nicht, wenn man später wieder<br />

verdient. Ausnahmen: Man hat Vermögen<br />

geerbt oder durch falsche Angaben die Unterstützung<br />

zu Unrecht bezogen.<br />

AK fordert: Armut vermeiden<br />

Für AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer<br />

ist klar: „Die Mindestsicherung ist ein erster<br />

wichtiger Schritt gegen die Armut, weitere<br />

müssen aber dringend folgen“. Er fordert<br />

eine Erhöhung der Mindestsicherung zumindest<br />

bis über die Armutsschwelle. Diese<br />

lag im Jahr 2010 bei 1.031 Euro monatlich<br />

bei einem Einpersonenhaushalt. Und damit<br />

es erst gar nicht soweit kommt, dass Menschen<br />

Mindestsicherung beantragen müssen,<br />

braucht es ein höheres Arbeitslosengeld<br />

und den Mindestlohn von 1300 Euro brutto<br />

bei Vollzeit für alle Beschäftigten.<br />

Noch Fragen zur Mindestsicherung? Die<br />

Rechtsexperten/-innen der AK beraten Sie<br />

gerne unter der Telefonnummer 050/6906-1.

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