0732/66 32 41-21, Fax - Pensionistenverband Oberösterreich
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Die Arbeiterkammer informiert<br />
Mindestsicherung: jetzt auch in <strong>Oberösterreich</strong><br />
Hilfe für die Ärmsten<br />
Die Bedarfsorientierte<br />
Mindestsicherung ersetzt<br />
die bisherige Sozialhilfe.<br />
Seit 1. Oktober 2011 ist sie<br />
auch in <strong>Oberösterreich</strong> in<br />
Kraft. Mindestsicherung<br />
bekommen all jene, die in<br />
einer sozialen Notlage sind.<br />
Sie bringt wichtige<br />
Verbesserungen.<br />
Viele Menschen, die früher Anspruch auf<br />
Sozialhilfe hatten, haben diese aus verschiedenen<br />
Gründen nicht beantragt: aus Scham,<br />
Informationsmangel oder wegen der Rückzahlungspflicht.<br />
Mit der Einführung der Bedarfsorientierten<br />
Mindestsicherung (BMS)<br />
sollten diese Probleme der Vergangenheit<br />
angehören.<br />
Die Antragstellung ist künftig auch beim<br />
Arbeitsmarktservice (AMS) möglich. Neu ist<br />
auch, dass alle Bezieherinnen und Bezieher<br />
der Mindestsicherung krankenversichert<br />
sind. Und ein besonders wichtiger Schritt<br />
aus Sicht der AK ist, dass die Mindestsicherung<br />
im Gegensatz zur früheren Sozialhilfe<br />
nicht zurückgezahlt werden muss, wenn<br />
man später wieder verdient. Ersparnisse<br />
bleiben bis zu einer Höhe von 3.764,70 Euro<br />
pro Haushalt unangetastet.<br />
Zu wenig zum Leben<br />
Anspruch auf Mindestsicherung hat, wer<br />
seinen Lebensunterhalt oder den seiner Angehörigen<br />
mit eigenen Mitteln – also Lohn<br />
oder Gehalt, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe<br />
– nicht bestreiten kann. Voraussetzung<br />
für den Bezug der Mindestsicherung<br />
ist aber, dass all jene, die arbeitsfähig<br />
sind, grundsätzlich auch bereit sein müssen,<br />
zu arbeiten. Dabei wird aber auf die<br />
jeweilige persönliche oder familiäre Situation<br />
Rücksicht genommen. Wer zum Beispiel<br />
über 60 ist oder einen Angehörigen<br />
pflegt oder Betreuungspflichten für kleine<br />
Kinder hat, der ist unter bestimmten Voraussetzungen<br />
von der „Arbeitspflicht“ ausgenommen.<br />
Wer seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht decken kann, kann Mindestsicherung beantragen.<br />
Die Mindestsicherung macht monatlich<br />
für Alleinstehende oder Alleinerziehende<br />
8<strong>21</strong>,50 Euro aus, für (Ehe)paare 1.157,60<br />
Euro. Für jedes minderjährige Kind kommen<br />
monatlich 189 Euro dazu. Das sind allerdings<br />
nur sogenannte Mindeststandards.<br />
Wieviel Mindestsicherung man tatsächlich<br />
bekommt, hängt von der Höhe des gesamten<br />
Haushaltseinkommen ab. Die Mindestsicherung<br />
ist quasi eine „Aufzahlung“ bis zu<br />
diesen Mindeststandards.<br />
Ein Beispiel: Verdient eine Frau nur sehr<br />
wenig – ihr Partner, der im gemeinsamen<br />
Haushalt lebt, jedoch viel mehr und liegt<br />
das Haushaltseinkommen über den Mindeststandards,<br />
so gebührt keine Mindestsicherung.<br />
Häuser oder Eigentumswohnungen,<br />
in denen Mindestsicherungsbezieher/-innen<br />
leben, müssen nicht verkauft werden,<br />
ebenso das Auto, das man für die Arbeit<br />
oder aufgrund einer Behinderung braucht.<br />
Zurückgezahlt werden muss die Mindest-<br />
sicherung nicht, wenn man später wieder<br />
verdient. Ausnahmen: Man hat Vermögen<br />
geerbt oder durch falsche Angaben die Unterstützung<br />
zu Unrecht bezogen.<br />
AK fordert: Armut vermeiden<br />
Für AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer<br />
ist klar: „Die Mindestsicherung ist ein erster<br />
wichtiger Schritt gegen die Armut, weitere<br />
müssen aber dringend folgen“. Er fordert<br />
eine Erhöhung der Mindestsicherung zumindest<br />
bis über die Armutsschwelle. Diese<br />
lag im Jahr 2010 bei 1.031 Euro monatlich<br />
bei einem Einpersonenhaushalt. Und damit<br />
es erst gar nicht soweit kommt, dass Menschen<br />
Mindestsicherung beantragen müssen,<br />
braucht es ein höheres Arbeitslosengeld<br />
und den Mindestlohn von 1300 Euro brutto<br />
bei Vollzeit für alle Beschäftigten.<br />
Noch Fragen zur Mindestsicherung? Die<br />
Rechtsexperten/-innen der AK beraten Sie<br />
gerne unter der Telefonnummer 050/6906-1.