05.07.2016 Aufrufe

b+Magazin bahner+blank steuerberatung Ausgabe 04/Juli 2016

Das b+ Magazin ist eine Ausgabe der bahner+blank steuerberatung. Es werden fachspezifische Berichte/Artikel in dem Magazin vorgestellt, sowie Artikel zu den Bereichen Wirtschaft, Genuss und Lifestyle. Das Layout und die Gestaltung wurde von der Firma zettelwerk24 gmbh gemacht.

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steuer+recht<br />

<strong>Juli</strong> l <strong>2016</strong><br />

finanzamt online<br />

elektronischer Datenaustausch<br />

Im Jahr 1996 wurde vom Finanzministerium eine Arbeitsgruppe eingesetzt,<br />

um die Möglichkeiten des elektronischen Datenaustausches mit den Steuerbürgern<br />

zu untersuchen. Knapp 20 Jahre später sind die technischen Entwicklungen<br />

abgeschlossen, um alle Steuererklärungen und Steuerbescheide auf<br />

elektronischem Wege zu übermitteln. Das „elektronische Finanzamt“ ist ein weiterer<br />

Baustein auf dem Wege zum gläsernen Bürger. Wie bei jedem technischen<br />

Fortschritt, liegen auch hier Segen und Fluch dicht beieinander.<br />

Die wichtigsten elektronischen Instrumente der Finanzverwaltung haben wir<br />

nachfolgend für Sie zusammengestellt.<br />

Das Online-Steuerkonto<br />

steuer+recht<br />

Die Finanzämter werden von einer Vielzahl an telefonischen<br />

und schriftlichen Rückfragen entlastet. Die<br />

Steuerpflichtigen und deren Berater sind an keine<br />

Öffnungs- oder Arbeitszeiten der Behörde gebunden.<br />

Die elektronische Abfrage ist rund um die Uhr an 365<br />

Tage im Jahr möglich.<br />

Wer hat Zugriff:<br />

Jedem Steuerpflichtigen wird die Möglichkeit eingeräumt<br />

sein ELSTER-Steuerkonto abzufragen.<br />

Angehörige der steuerberatenden Berufe wird die<br />

Möglichkeit eröffnet, über das Internet Einsicht in<br />

das eigene Speicherkonto, bzw. in das Speicherkonto<br />

seines Mandanten zu nehmen. Dazu ist die Zustimmung<br />

(Vollmacht) der Steuerpflichtigen erforderlich.<br />

Die Abfragemöglichkeiten umfassen folgende Informationen:<br />

• Offene Beträge<br />

• Geleistete Zahlungen<br />

• Sollstellungen<br />

Im Bestreben, den Datenschutz für jeden einzelnen<br />

Steuerbürger zu optimieren, sind einige Sicherheitsstufen<br />

eingebaut worden. Erfahrungsgemäß entstehen<br />

Verunsicherung und Ärger genau an diesen<br />

Schutzmechanismen.<br />

Erledigt der Bürger seine Steuersachen selbst, bekommt<br />

er per Email einen Sicherheitscode übermittelt,<br />

der ihm einen gesicherten Zugang zu seinem<br />

Steuerkonto verschafft.<br />

Die Steuerberater haben allermeist eine zertifizierte<br />

Berufsträgerkarte. Diese berechtigt sie grundsätzlich,<br />

für ihre Mandanten auf deren Steuerkonto<br />

zuzugreifen. Zur Vermeidung von Missbrauchsfällen,<br />

ist auf dem Antrag die Sicherheitsnummer des Berufsträgers<br />

zu vermerken. Das Finanzamt überprüft<br />

diese Angaben und schaltet dann den Zugang frei.<br />

Kommt es bei der Überprüfung zu Unstimmigkeiten,<br />

sendet die Finanzverwaltung zur Absicherung ein vorgefertigtes<br />

Schreiben zu Prüfung. Erst wenn diese<br />

Ausfertigung vom Steuerbürger unterschrieben an<br />

die Finanzverwaltung zurückgesandt wird, kann die<br />

Vollmacht in Kraft treten. Insbesondere bei diesen<br />

Fällen kommt es zu Rückfragen und Missverständnissen.<br />

Ferner ist bei jeder Veränderung der persönlichen<br />

Verhältnisse, (z.B. Umzug, Heirat, Scheidung, etc.)<br />

des Steuerbürgers und bei jedem Wechsel der Steuernummer,<br />

auch wenn dieser Vorgang z.B. aus einer<br />

Veränderung der Zuständigkeit vom Finanzamt selbst<br />

veranlasst wurde, eine neuer Online Zugang zu beantragen.<br />

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