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<strong>Dezember</strong> | <strong>2016</strong><br />
<strong>bahner+blank</strong>
editorial<br />
Magazin 05<br />
Wir machen Weihnachten<br />
Weihnachten ist kein Zeitpunkt<br />
und keine Jahreszeit,<br />
sondern eine Gefühlslage.<br />
Herzlichen Dank für die spannenden Herausforderungen,<br />
Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.<br />
Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir eine schöne und<br />
friedliche Weihnachtszeit. Wir hoffen, dass 2017<br />
für Sie ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr wird.<br />
Pünktlich zu den Feiertagen wurde die aktuelle <strong>Ausgabe</strong><br />
fertig. Auch diesmal waren wir bestrebt, Ihnen einen<br />
interessanten Mix an Themen zusammenzustellen.<br />
Genuss und Lebensfreude kommen auch diesmal nicht<br />
zu kurz. Mit einer Mischung aus „Facts and Feelings“<br />
wollen wir Ihnen die eher schwer verdaulichen und oft<br />
unverständlichen Steuerregelungen besser vermitteln.<br />
In der letzten <strong>Ausgabe</strong> haben wir bereits die Digitalisierung<br />
im Dienstleistungssektor angesprochen.<br />
Aktuell bestimmt der Wandel hin zur Digitalisierung,<br />
die Schlagzeilen über die Branchen hinweg. Im Automobilsektor<br />
zum Beispiel scheint es, als ob das „Heilige<br />
Blechle“ als Statussymbol offensichtlich an Wert<br />
verliert. Vor uns liegt das Zeitalter der digitalen Mobilität<br />
mit Allem was wir uns heute schon vorstellen<br />
können, oder eben auch nicht. Wie diese, in allen Lebensbereichen<br />
immer weiter fortschreitende Digitalisierung<br />
unser Leben verändern wird, lässt sich heute<br />
für uns nur erahnen.<br />
Wie immer im Leben hat jede Entwicklung zwei Seiten.<br />
Jeder ist eingeladen und hat die Wahl diese Veränderrung<br />
zuzulassen und die Herausforderung „Zukunft“<br />
anzunehmen. Die Anderen werden früher oder später<br />
feststellen, dass keine echte Alternative bleibt. Diese<br />
Gruppe fühlt sich zunehmend abgehängt und ausgegrenzt.<br />
Der Zustand des Auseinanderdriftens und<br />
einer sich schleichend ausbreitenden Verunsicherung,<br />
erleben wir gerade in ganz vielen Bereichen und Nationen.<br />
Jeder von uns entscheidet eigenverantwortlich<br />
welcher Gruppe er angehören möchte.<br />
chen auf. Die Einstellung zu Freizeit, Arbeit und Familie<br />
unterzieht sich derzeit einem enormen Wandel. Auch<br />
an unsere Kanzlei geht dieser Zeitgeist nicht vorbei.<br />
Die Herausforderung sehen wir im Umbau der Arbeitsprozesse,<br />
bei größtmöglicher Flexibilität die Qualität<br />
und Erreichbarkeit in gewohntem Level zu erhalten. Die<br />
Frage einer echten Alternative stellt sich jedoch nicht<br />
mehr.<br />
Wenn es uns auch im kommenden Jahr gelingt, diese<br />
Veränderungen positiv anzugehen, die unmittelbare<br />
Umgebung jeden Tag ein Stück lebenswerter und gerechter<br />
zu gestalten, ist der Grundstein für nachhaltigen<br />
Erfolg gelegt.<br />
In diesem Sinne bedanken wir uns bei allen Mitarbeitern,<br />
Mandanten, Freunden und Geschäftspartnern<br />
für die gute Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr.<br />
Für Fehler sagen wir SORRY und für Lob nochmals DANKE!<br />
Das Jahr 2017 wird sicher nicht weniger spannend,<br />
wir freuen uns auf interessante Projekte und gute Gespräche.<br />
Auch im neuen Jahr bleiben wir Ihnen ein verlässlicher<br />
Partner.<br />
Mit einem herzlichen Gruß<br />
Udo Blank<br />
Gabriele Bahner<br />
Udo Blank<br />
Auch im Bereich der Arbeitswelten, der Arbeitsumgebungen<br />
macht der Wandel und die Veränderung hin<br />
zur Digitalisierung und Mobilität nicht Halt. Bereits<br />
heute haben sich viele große Unternehmen auf die Art<br />
des digitalen Arbeitens in den Büros neu ausgerichtet.<br />
Die Möglichkeit des mobilen und flexiblen Arbeitens<br />
von Überall und das 24 Stunden an sieben Tagen<br />
in der Woche, wird die Arbeitswelt der Zukunft sein.<br />
Anwesenheitspflichten mit Kernzeiten von „Nine to<br />
Five“ ist bei den Arbeitnehmern nicht mehr gefragt.<br />
Die Y-Generation wächst ohnehin, wie selbstverständlich,<br />
mit den digitalen Werkzeugen in allen Berei-<br />
3
<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />
inhaltsverzeichnis<br />
genuss<br />
05-07 genuss für alle sinne<br />
08-09 restaurant plenum<br />
<strong>Dezember</strong> <strong>2016</strong><br />
genuss<br />
steuer+recht<br />
10-12 künstlersozialkasse<br />
13 zettelwerk24 gmbh<br />
14-15 pflege – mehr zeit für familie<br />
16-18 das außergewöhnliche<br />
im steuerrecht<br />
19-20 der finanzbeamte als caddie<br />
21-22 team building activity<br />
23-25 form wahren<br />
26-27 auf 2 Rädern<br />
zur steuerersparnis<br />
lifestyle<br />
28-29 fotografie<br />
nicklas walther<br />
30-31 die gartenmalerin<br />
sybille besemer<br />
32-33 feng shui<br />
Bärbel Schwecht<br />
wirtschaft<br />
34-37 bio-hof zörlaut<br />
38 Quali Plus WERTzeit<br />
impressum<br />
39 cartoon<br />
28<br />
29<br />
08<br />
09<br />
21<br />
22<br />
4 5
genuss<br />
<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />
genuss für alle sinne<br />
Wein, Salami, Schinken, Käse<br />
und andere Leckereien<br />
Die „cantina adornetto“ bietet Genuss für Gaumen,<br />
Auge und Nase. In einer Atmosphäre, die ganz auf<br />
den Weingenuss abgestimmt ist, können Sie in den<br />
Verkaufs- und Bewirtungsräumen der Hektik des Alltags<br />
entfliehen. Bei optimaler Lagertemperatur von 14 bis<br />
16°C und Bouquet schonendem weichen Licht, wird der<br />
Aufenthalt in der Cantina zum Erlebnis. Ganz sicher ist<br />
bei über 20.000 Flaschen für jeden Geschmack ein edler<br />
Tropfen dabei.<br />
Vor 2 Jahren hat sich der gebürtige Sizilianer, zusammen mit seiner<br />
belgischen Lebensgefährtin Bettina Verlinden, diesen Traum erfüllt. Mit<br />
italienischer Leidenschaft schwärmt er von den hervorragenden Weinen<br />
seines Sortiments. Anschaulich erklärte er die Vorzüge großer Flaschen<br />
bei der Reifung und Lagerung und die Vorteile von Schraubverschlüssen.<br />
Er schwelgt in Schilderungen von Genussexplosionen, wenn edler<br />
Wein auf edlen Käse aus Südtirol, oder edlen Schinken aus Cuneo<br />
im Piemont trifft – und lässt seine Gäste in der Cantina gerne daran<br />
teilhaben, indem er ihnen diese Leckereien auf dem großen, rustikalen<br />
Holztisch zu ausgesuchten Weinen kredenzt.<br />
„Bei Mario“ hat die Stufe des Geheimtipps schon lange verlassen. Die<br />
Cantina hat sich zu einem familiären Gourmetkeller entwickelt. Gleichgültig<br />
ob Käse, Schinken, Salami und Olivenöl, alles hochwertig und von<br />
kleinen ausgesuchten Herstellern. Alles was in der Cantina angeboten<br />
wird, wurde vom Chef vorher vor Ort geprüft und getestet. Nur nachhaltig<br />
und ehrlich hergestellte Produkte schaffen es in sein Sortiment. Mario<br />
kennt den Olivenbauer von dem er sein Olivenöl bezieht. Er besucht<br />
regelmäßig die Familie bei der er die Salami von schwarzen Schweinen<br />
einkauft. Nichts bleibt hier dem Zufall überlassen.<br />
Mario Adornetto macht Weinverkostung und Weinkauf zu einem Erlebnis<br />
und freut sich, wenn er dabei seinen Kunden auch ein wenig Wissen<br />
über Wein im Allgemeinen, und über Lagen, Reben und Winzer im Besonderen,<br />
mit auf den Weg geben kann. „Besonders freut es mich, dass<br />
immer mehr junge Menschen ihre Liebe zu qualitativ hochwertigen<br />
Weinen entdecken.“ gesteht er lächelnd. „Hervorragender Wein muss<br />
dabei nicht immer teuer sein“, erklärt Adornetto. In seinen Regalen finden<br />
sich 0,75l Flaschen für unter 10 Euro genauso, wie die 12 Liter<br />
Balthazar für 1.500 Euro.<br />
Zu seinen Kunden zählen neben privaten Weinliebhabern auch viele Gastronomen.<br />
Auch die drei Wirte des Kirchheimer Weindorfes hat er überzeugt.<br />
Sie vertrauen auf sein Fachwissen und seinen Geschmack bei der<br />
Auswahl der Weine, die sie ihren Gästen anbieten.<br />
Mario Adornetto ist immer auf der Suche nach neuen edlen Tropfen. So<br />
hat er dieses Jahr 3 Kellereien aus der Pfalz und eine von der Mosel neu<br />
in sein Sortiment aufgenommen.<br />
6<br />
Die beeindruckende Kulisse aus Magnumflaschen mit erlesenen Tropfen erfreut nicht nur das Auge,<br />
sondern auch die Kenner unter den Weintrinkern. Denn je größer das Volumen einer Flasche, desto<br />
besser ist der Wein gegen schädliche Umwelteinflüsse geschützt. Die Weine reifen in Magnumflaschen<br />
langsam, gleichmäßig und harmonisch.<br />
Man muss kein Sommelier sein, um einen guten Wein genießen zu können. „Selbst bei Blindverkostungen<br />
bevorzugen 80 % der Nichtweinkenner die guten Lagen gegenüber den weniger Guten“, weiß Mario<br />
Adornetto aus Erfahrung. Und an Erfahrung mangelt es dem Eigentümer der „Cantina Adornetto“<br />
nicht. Mario’s Eltern hatten einen kleinen Weinberg in Sizilien. Schon vor 30 Jahren hat Mario angefangen<br />
Wein zu importieren. Am Anfang aber nur zum Verbrauch im eigenem Restaurant und Café.<br />
Jeden Freitagabend von 17 bis 20 Uhr und Samstagnachmittag, von 12 bis 17 Uhr, oder nach telefonischer<br />
Vereinbarung öffnet er seinen Gourmet-Keller in der Teckstraße für Verkostung und Verkauf.<br />
Hier warten in ansprechendem Ambiente Weine aus Italien, Deutschland und Österreich auf neugierige<br />
Weinliebhaber.<br />
90 % seiner Weine stammen von kleinen Weinbauern. Bei über 40 Winzern,<br />
u. a. im Piemont, der Toskana, dem Veneto, aber auch dem Weinviertel<br />
oder der Steiermark ist er in den Jahren fündig geworden. Seine<br />
Entdeckungen teilt er gerne mit seinen Gästen.<br />
Noch mehr Wissenswertes zur „Cantina Adornetto“ finden Sie auf<br />
www.cantinaadornetto.de oder bei facebook.com/cantinaadornetto.<br />
Informationen<br />
Holzbau Schäfer GmbH<br />
cantina adornetto<br />
Teckstraße 12<br />
73230 Kirchheim unter Teck<br />
Tel.: 07021 - 978886<br />
E-Mail: info@cantinaadornetto.de<br />
7
genuss<br />
<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />
restaurant plenum<br />
im Landtag Baden-Württemberg<br />
Das kulinarische Mandat im Landtag Baden-Württemberg wurde<br />
in diesem Jahr neu an die Benz-Gastronomie vergeben. Mit dem<br />
Stammhaus Hotel-Restaurant Schwanen, dem Cateringbetrieb<br />
Benz & Co. und der eigenen Event-Location Villa Benz hat sich die<br />
Benz-Gastronomie in den vergangenen Jahren einen hervorragenden<br />
Ruf in der regionalen Gastronomie- und Veranstaltungslandschaft erarbeitet.<br />
Mit der Übernahme des Restaurant Plenum im Landtag Baden-<br />
Württemberg wird nun ein neues Kapitel in der Erfolgsgeschichte des<br />
Familienunternehmens geschrieben.<br />
Im Juni diesen Jahres wurde das Restaurant Plenum<br />
im Herzen Stuttgarts übernommen. Die vorangehenden<br />
Umbaumaßnahmen konnten erst kurz<br />
vor der Eröffnung abgeschlossen werden. Gleichzeitig<br />
galt es, ein neues Team aufzubauen, kulinarische<br />
Inhalte vorzubereiten und die internen Abläufe einzustudieren.<br />
„Das war eine absolute Punktlandung,<br />
aber dann durften wir uns über einen tollen Start<br />
freuen!“ resümiert Geschäftsführer Marcel Benz,<br />
der mit der Entwicklung in den ersten Monaten zufrieden<br />
ist. „Das Feedback, das wir von unseren Gästen<br />
erhalten ist sehr positiv und mit den Erfahrungen<br />
der ersten Monate haben wir unser Programm<br />
natürlich auch immer wieder etwas angepasst.“<br />
Kulinarisch setzt man im Hause Benz auf die bewährte<br />
Philosophie, sich an der heimischen Vielfalt<br />
zu bedienen und diese gekonnt und kreativ auf dem<br />
Teller zu präsentieren. So findet man beispielsweise<br />
mit der Schwarzwälder Goldforelle, dem Stauferico-<br />
Schwein oder dem Hohenloher Rind typische Produkte<br />
baden-württembergischer Herkunft. „In dieser<br />
besonderen Location verstehen wir uns auch als<br />
kulinarisches Aushängeschild unseres Landes und<br />
wollen deswegen ein besonderes Augenmerk auf<br />
Zutaten legen, die uns unsere Region bietet.“<br />
Durch die zentrale Lage mitten in Stuttgart will<br />
man im Plenum verschiedensten Gästegruppen gerecht<br />
werden. Wer mittags kurz Zeit hat für das<br />
Mittagessen, soll sich genauso wohlfühlen, wie die<br />
Gruppe, die am Abend ein mehrgängiges Menü genießt<br />
oder der Opernbesucher, der einen Aperitif mit<br />
ansprechendem Fingerfood zu sich nehmen will. In<br />
den warmen Monaten gehört die Sommerterrasse,<br />
mit herrlichem Blick, zu einem der schönsten Verweilplätze<br />
in der Stuttgarter City.<br />
Informationen<br />
Holzbau Schäfer GmbH<br />
Restaurant Plenum im Landtag<br />
Baden-Württemberg<br />
Konrad-Adenauer-Str. 3<br />
70173 Stuttgart<br />
Tel: +49 0711 300000 16<br />
Tel: +49 0711 300000 17<br />
Das Plenum, das an 7 Tagen in der Woche geöffnet<br />
hat, ist aber nicht nur als Restaurant ein Gästemagnet.<br />
Wer seine Firmenfeier oder Hochzeit in zentraler<br />
Stuttgarter Lage plant, hat die Möglichkeit<br />
die Räumlichkeiten exklusiv anzumieten. Kleinere<br />
Gruppen bis zu 20 Teilnehmer finden außerdem im<br />
„Private Dining Room“ den ungestörten Rahmen für<br />
das gemeinsame Essen.<br />
8<br />
E-Mail: info@benz-plenum.de<br />
Internet: www.benz-plenum.de<br />
9
steuer+recht<br />
<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />
künstlersozialkasse<br />
Komando Spezial Kräfte der Sozialversicherungen<br />
Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?<br />
Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der Sozialversicherung und<br />
ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten den Zugang zur<br />
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die Mitglieder genießen das<br />
Privileg im Vergleich zu „normalen Selbständigen“ nur die Hälfte Ihrer<br />
Beiträge entrichten zu müssen, während die andere Hälfte durch Zuschüsse<br />
vom Bund (20%) und von Unternehmen (30%) finanziert wird.<br />
steuer+recht<br />
Wer ist versichert?<br />
Für die Versicherungsveranlagung und die Beitragserhebung ist die<br />
Künstlersozialkasse (KSK) zuständig. Über viele Jahre war diese Abgabe<br />
eine unbedeutende Randerscheinung. Niemand schien so richtig dafür<br />
zuständig zu sein. Dies hat sich grundlegend verändert. Der Staat<br />
hat die „sprudelnde Abgabenquelle“ erkannt und beginnt nun mit der<br />
systemathischen Ausbeute.<br />
Gerade der durch die Unternehmen finanzierte Anteil sorgt in der Umsetzung<br />
für viel Bürokratie und hohe Rechtsunsicherheit.<br />
1) Künstler: Künstler ist, wer Musik, darstellende<br />
oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.<br />
2) Publizist: Publizist ist, wer als Schriftsteller,<br />
Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig<br />
ist oder Publizistik lehrt, z.B. Fotografen, Grafiker,<br />
Webdesigner, Journalisten, Autoren etc.<br />
Diese gesetzliche Definition der Künstler ist wenig<br />
hilfreich aber sehr weit auszulegen, wenn selbst die<br />
Leistungen von Dieter Bohlen & Co. als Juroren bei<br />
„Deutschland sucht den Superstar“ vom Bundessozialgericht<br />
als künstlerisch eingestuft wurden.<br />
Wer ist abgabepflichtig?<br />
Zunächst sind einmal sog. typische Verwerter (z.B.<br />
Presse- und Buchverlage, Theater, öffentliche und<br />
private Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und<br />
Musikproduzenten, Werbeagenturen usw.) abgabepflichtig.<br />
Abgabepflichtig sind aber auch alle Unternehmen,<br />
die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit<br />
betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge<br />
an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen<br />
(sog. „Eigenwerber“). Somit ist auch außerhalb des<br />
„kreativen Bereichs“ fast jedes Unternehmen in<br />
Deutschland abgabepflichtig. Die Gestaltung von<br />
Flyern, Werbebroschüren, Visitenkarten, der Unternehmenshomepage<br />
o.ä. ist meistens schon ausreichend<br />
für das Entstehen der Abgabepflicht.<br />
Was bedeutet „nicht nur gelegentlich“?<br />
Seit dem 01.01.2015 wurde der Begriff „nicht nur<br />
gelegentlich“ im Gesetz konkretisiert. Eine gelegentliche<br />
Auftragserteilung liegt dann vor, wenn die<br />
Summe aller gezahlten Entgelte in einem Kalenderjahr<br />
EUR 450,00 nicht übersteigt.<br />
Werden im Rahmen von Veranstaltungen künstlerische<br />
oder publizistische Werke oder Leistungen<br />
aufgeführt, dann liegt eine nur gelegentliche Auftragserteilung<br />
– unabhängig von der Höhe der Entgelte-<br />
auch dann vor, wenn jährlich nicht mehr als 3<br />
Veranstaltungen durchgeführt werden.<br />
10<br />
11
steuer+recht<br />
<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />
Wie hoch ist die Abgabe?<br />
Die Höhe der Abgabe wird jährlich neu festgelegt.<br />
Sie beträgt für das Jahr <strong>2016</strong> 5,2 %. Für das Jahr<br />
2017 sinkt die Abgabe auf 4,8 %<br />
Was ist Bemessungsgrundlage?<br />
Grundlage für die Berechnung der Höhe der Abgabe<br />
sind alle Rechnungen (netto), die von selbständigen<br />
Künstlern bzw. Publizisten in einem Jahr gestellt<br />
wurden. Dabei ist es unerheblich, ob der Rechnungssteller<br />
selbst Mitglied in der Künstlersozialversicherung<br />
ist.<br />
Beispiel:<br />
Unternehmer A hat im Jahr <strong>2016</strong> insgesamt EUR<br />
10.000,00 für die Gestaltung seiner Homepage<br />
und der Visitenkarten gezahlt. Er müsste somit für<br />
<strong>2016</strong> Künstlersozialabgabe in Höhe EUR 520,00<br />
(EUR 10.000,00 x 5,2 %) abführen. Liegt der insgesamt<br />
in einem Jahr an selbständige Kreative gezahlte<br />
Betrag unter EUR 450,00 netto, so muss<br />
keine Abgabe geleistet werden (Bagatellgrenze).<br />
Steuertipp<br />
Zunächst kann bereits bei der Auftragserteilung<br />
darauf geachtet<br />
werden, dass der Auftragnehmer<br />
in der Rechtsform einer GmbH,<br />
KG, GmbH & Co. KG oder OHG firmiert.<br />
Dann müssen keine Abgaben<br />
geleistet werden. Kommt es doch<br />
zu einer Abgabepflicht ist darauf zu<br />
achten, dass in der Rechnung die<br />
Kosten für den Druck oder sonstige<br />
Materialkosten separat ausgewiesen<br />
werden. Denn nur die künstlerische<br />
Leistung unterliegt der Abgabepflicht.<br />
Welche Zahlungen unterliegen nicht der Künstlersozialabgabe?<br />
Zahlungen an juristische Personen des privaten<br />
oder öffentlichen Rechts (z.B. GmbH, AG, e.V. öffentliche<br />
Körperschaften) sind nicht abgabepflichtig.<br />
Des Weiteren sind u.a. folgende Zahlungen nicht abgabepflichtig:<br />
• Zahlungen an eine Kommanditgesellschaft<br />
(KG und GmbH & Co. KG)<br />
• Zahlungen an eine offene Handelsgesellschaft<br />
(OHG)<br />
• Zahlungen die im Rahmen der sog. Übungsleiterpauschale<br />
nach § 3 Nr. 26 EStG und als<br />
Ehrenamtpauschale nach § 3 Nr. 26a EStG<br />
geleistet werden<br />
• Übernommene Aufwendungen für nachgewiesene<br />
Reise- und Bewirtungskosten der selbständigen<br />
Künstler/Publizisten<br />
Welche Pflichten haben abgabepflichtige Unternehmen?<br />
Abgabepflichtige Unternehmen müssen sich unaufgefordert<br />
bei der Künstlersozialkasse melden. Sie<br />
müssen spätestens bis zum 31. März des Folgejahres<br />
die Summe aller der Künstlersozialabgabe<br />
unterliegenden Zahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres<br />
melden. Die Entgelte müssen gesondert<br />
aufgezeichnet werden. Rechnungen müssen<br />
nur nach Aufforderung durch die KSK eingereicht<br />
werden.<br />
Verfasser: Udo Blank<br />
12<br />
13
steuer+recht<br />
<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />
pflege<br />
• Eine Freistellung bis zu 6 Monate<br />
Nach dem Pflegezeitgesetz und nach dem Familienpflegezeitgesetz haben<br />
Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf<br />
vollständige, oder teilweise Freistellung von der Arbeit. Je nach Pflegeerfordernis<br />
bestehen folgende Möglichkeiten:<br />
• 10-tägige Auszeit im Akutfall<br />
Zeit für die Familie<br />
Es gibt die Phase im Leben, in der die Vereinbarkeit<br />
von Arbeit, Familie und Pflege extrem belastet<br />
sein kann. Für viele Menschen war dies aus<br />
organisatorischen Gründen schlicht unmöglich. Seit<br />
2015 gibt es gesetzliche Verbesserungen.<br />
Eine Freistellung von bis zu 10 Arbeitstagen ist möglich, um in einer<br />
akuten Pflegesituation eine bedarfsgerechte Betreuung der<br />
pflegebedürftigen Person zu organisieren, oder eine angemessene<br />
Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Für den freigestellten<br />
Beschäftigten ist für diese Zeit eine Lohnersatzleistung – das Pflegeunterstützungsgeld<br />
– vorgesehen.<br />
Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Auszeit ist, dass<br />
der nahe Angehörige voraussichtlich die Voraussetzungen einer Pflegebedürftigkeit<br />
im Sinne des Sozialgesetzbuches erfüllt. Die bloße<br />
Möglichkeit einer Pflegebedürftigkeit genügt nicht. Die Arbeitsverhinderung<br />
und deren voraussichtliche Dauer müssen dem Arbeitgeber<br />
unverzüglich mitgeteilt werden. Der Anspruch besteht unabhängig<br />
von der Größe des Unternehmens.<br />
Wird ein pflegebedürftiger naher Angehöriger in häuslicher<br />
Umgebung gepflegt, besteht der Anspruch, bis zu 6 Monate<br />
teilweise, oder ganz sich von der Arbeit freistellen zu lassen.<br />
Ferner besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit zur<br />
Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase<br />
bis zu 3 Monate vollständig oder teilweise zu Hause<br />
zu bleiben. Dies kommt z.B. für die Begleitung während eines<br />
Hospizaufenthalts des nahen Angehörigen in Betracht.<br />
Für diese Ansprüche gilt:<br />
Arbeitnehmer, die diese Freistellungen in Anspruch<br />
nehmen wollen, müssen dies dem Arbeitgeber spätestens<br />
10 Arbeitstage vor Freistellungsbeginn<br />
schriftlich mitteilen. Bei Arbeitgebern bis zu 15<br />
Beschäftigten (Kleinunternehmen) besteht jedoch<br />
kein Rechtsanspruch auf Freistellung.<br />
• Freistellung bis zu 24 Monate<br />
Sind nahe Angehörige über einen längeren Zeitraum<br />
pflegebedürftig, dann besteht grundsätzlich<br />
ein Anspruch, bis zu 24 Monate die Arbeit, auf bis<br />
zu 15 Stunden pro Woche, zu reduzieren. Dies ist<br />
auch als Blockmodell möglich – die geforderte Mindestarbeitszeit<br />
muss jedoch im Durchschnitt eines<br />
Jahres vorliegen. Der Gesetzgeber will damit<br />
die Rahmenbedingungen für eine häusliche Pflege<br />
deutlich verbessern.<br />
Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber diese<br />
Ansprüche spätestens 8 Wochen vor Beginn der<br />
Arbeitszeitreduzierung schriftlich ankündigen. Ein<br />
Rechtsanspruch für diese deutliche Arbeitsreduzierung<br />
besteht erst gegenüber Arbeitgebern mit<br />
mehr als 25 Beschäftigten (ohne Auszubildende).<br />
• Für alle Möglichkeiten gilt:<br />
Von der Ankündigung, höchstens jedoch 12 Wochen<br />
vor dem angekündigten Beginn, bis zur Beendigung<br />
der Freistellung, besteht Kündigungsschutz.<br />
Für die Zeit der Freistellungen kann zudem, unter<br />
gewissen Voraussetzungen, ein zinsloses Darlehen<br />
beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche<br />
Aufgaben beantragt werden, um den Einkommensverlust<br />
in dieser Zeit abzufedern.<br />
Verfasser: Gabriele Bahner<br />
Steuertipp<br />
Für die kurzfristige Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen, oder<br />
Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (oder vor Vollendung<br />
des 25. Lebensjahres eingetretener körperlichen, geistigen oder<br />
seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten)<br />
kann dem Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen bis zu 600<br />
Euro pro Kalenderjahr steuerfrei gezahlt werden. Die Steuerfreiheit gilt<br />
nur bei Zahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.<br />
14<br />
15
steuer+recht<br />
<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />
…das außergewöhnliche<br />
im Steuerrecht<br />
Kosten, die aufgrund besonderer Umstände<br />
zwangsläufig anfallen, werden steuerrechtlich<br />
als außergewöhnliche Belastung bezeichnet.<br />
Hierzu zählen u.A. auch Krankheitskosten. Von diesen<br />
Kosten wird eine sogenannte zumutbare Belastung<br />
abgezogen. Erst wenn dieser Betrag überschritten<br />
wird, wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen<br />
steuermindernd aus. Die Höhe dieser zumutbaren<br />
Belastung hängt vom Jahreseinkommen, dem Familienstand<br />
und der Kinderzahl ab.<br />
Was sind außergewöhnliche Belastungen?<br />
Nach der gesetzlichen Definition liegt eine außergewöhnliche<br />
Belastung vor, wenn einem Steuerpflichtigen<br />
zwangsläufig größere Aufwendungen als<br />
der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen<br />
gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse<br />
und gleichen Familienstands erwachsen. Der Steuerpflichtige<br />
muss also durch zwangsläufige Aufwendungen,<br />
denen er sich aus rechtlichen, tatsächlichen<br />
oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann,<br />
belastet sein. Dabei müssen die Aufwendungen den<br />
Umständen nach notwendig sein und dürfen einen<br />
angemessenen Betrag nicht übersteigen. Zu den<br />
außergewöhnlichen Belastungen zählen beispielsweise<br />
auch, auf Naturkatastrophen beruhende Gebäudeschäden,<br />
Behinderungskosten, sowie mit gewissen<br />
Einschränkungen auch Beerdigungskosten oder<br />
Unterhaltskosten.<br />
Krankheitskosten<br />
Krankheitskosten sind durch eine Krankheit verursachte<br />
Kosten. Als Krankheitskosten gelten aber<br />
solche Aufwendungen, die zum Zwecke der Heilung<br />
oder mit dem Ziel aufgewendet werden, die Krankheit<br />
erträglicher zu machen bzw. zu heilen oder zu<br />
lindern.<br />
Zu den Krankheitskosten zählen beispielsweise<br />
Aufwendungen für:<br />
• Arzt, Zahnarzt und Heilpraktiker<br />
• ärztlich verordnete Arzneimittel<br />
(inklusive Rezeptgebühren)<br />
• Zahnersatz<br />
• vorbeugende Untersuchungen wie<br />
Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung<br />
von Krankheiten (Vorbeugung einer Krankheit)<br />
• Brillen und Kontaktlinsen oder Hörgeräte<br />
und Gehhilfen.<br />
Nachweis und Erstattungen<br />
Die Kosten müssen dem Finanzamt nachgewiesen<br />
werden. Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von<br />
Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige,<br />
durch eine Verordnung eines Arztes oder<br />
Heilpraktikers für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, zu<br />
erbringen.<br />
Hat der Steuerpflichtige eine andauernde Erkrankung<br />
und benötigt anhaltend bestimmte Arznei-,<br />
Heil- und Hilfsmittel, reicht es für den Nachweis<br />
aus, wenn die Verordnung des Arztes einmalig vorgelegt<br />
wird. Werden die Kosten durch eine Krankenversicherung<br />
erstattet, mindert diese Erstattung<br />
den abzugsfähigen Betrag.<br />
Nicht zu den Krankheitskosten zählen Schönheitsoperationen,<br />
die nicht medizinisch notwendig sind.<br />
Die Kosten für eine nicht medizinisch notwendige<br />
Empfängnisverhütung stellen ebenso keine Krankheitskosten<br />
dar.<br />
Krankenhaus / Geburt eines Kindes<br />
Zu den Krankenhauskosten zählen Aufwendungen<br />
für die ambulante, oder stationäre Behandlung: Umfasst<br />
sind der Eigenanteil an den Krankenhauskosten,<br />
sowie Krankentransporte und Laborrechnungen.<br />
Zu den Kosten bei der Geburt eines Kindes zählen<br />
Aufwendungen für den Arzt, die Hebamme und die<br />
Säuglingsschwester, notwendige Medikamente, sowie<br />
Geburtsvorbereitungslehrgänge.<br />
Kurkosten<br />
Die Kosten für eine Kur werden berücksichtigt, wenn<br />
die Kur nachweislich zur Heilung oder Linderung notwendig<br />
ist. Neben einem ärztlichen Attest dient als<br />
Nachweis die Bescheinigung der Krankenversicherung<br />
oder der Beihilfebescheid bzw. die Abrechnung<br />
der privaten Krankenversicherung. Als Kurkosten<br />
können die Kosten für Unterkunft und Verpflegung,<br />
Kuranwendungen /-mittel und Medikamente und<br />
Kosten für eine notwendige Begleitperson abgezogen<br />
werden.<br />
Schuldzinsen für die Finanzierung von Krankheitskosten<br />
Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung<br />
der Krankheitskosten aufgenommen wurde, sind außergewöhnliche<br />
Belastungen, wenn die Darlehensaufnahme<br />
durch fehlende Eigenmittel zwangsläufig<br />
erfolgt ist.<br />
Fahrtkosten<br />
Fahrtkosten, die beispielsweise durch die Fahrt zum<br />
Arzt, zur Apotheke, etc. entstanden sind, können<br />
als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht<br />
werden. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel<br />
sind immer die tatsächlich angefallenen Kosten<br />
abzugsfähig. Für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug<br />
werden die Kosten mittels der Kilometerpauschale<br />
in Höhe von EUR 0,30 angesetzt.<br />
16<br />
17
steuer+recht<br />
<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />
Zumutbare Belastung<br />
Es müssen zwangsläufig größere Aufwendungen entstanden sein, als der<br />
Mehrzahl der Steuerpflichtigen. Auch wenn die Krankheitskosten die Kriterien<br />
einer allgemeinen außergewöhnlichen Belastung erfüllen, werden<br />
sie nicht in voller Höhe bei der Steuererklärung berücksichtigt. Das Finanzamt<br />
zieht eine „zumutbare Belastung“ von den <strong>Ausgabe</strong>n ab.<br />
der finanzbeamte als caddie<br />
Betriebsausgabenabzug bei der Ausrichtung<br />
von Golfturnieren<br />
Die Höhe der zumutbaren Belastung beträgt:<br />
Bei einem Gesamtbetrag<br />
der Einkünfte<br />
Bei Steuerpflichtigen, die keine<br />
Kinder haben und bei denen die<br />
Einkommensteuer nach dem<br />
Grundtarif (Einzelpersonen)<br />
zu berechnen ist<br />
bis<br />
EUR 15.340<br />
über EUR 15.340<br />
bis EUR 51.130<br />
über<br />
EUR 51.130<br />
5 % 6 % 7 %<br />
Der Bundesfinanzhof hat in zwei neuen Entscheidungen zu der Frage<br />
Stellung bezogen, unter welchen Voraussetzungen die Aufwendungen<br />
im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Golfturnieren als Betriebsausgaben<br />
abgezogen werden können. Dabei kam das höchste Finanzgericht<br />
zu einer unterschiedlichen Beurteilung der steuerlichen Würdigung.<br />
Bei Steuerpflichtigen, die keine<br />
Kinder haben und bei denen die<br />
Einkommensteuer nach dem<br />
Splittingtarif (zusammen veranlagte<br />
Ehegatten/Lebenspartner)<br />
zu berechnen ist<br />
4 % 5 % 6 %<br />
Bei Steuerpflichtigen mit einem<br />
Kind oder zwei Kindern 2 % 3 % 4 %<br />
Bei Steuerpflichtigen mit drei<br />
oder mehr Kindern 1 % 1 % 2 %<br />
Verfasser: Udo Blank<br />
Betrieblich veranlasste Aufwendungen<br />
Durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen<br />
sind grundsätzlich als Betriebsausgaben<br />
abzugsfähig. Eine Ausnahme<br />
davon macht das Einkommensteuergesetz<br />
aber für solche Kosten, die als sogenannte<br />
Repräsentationsaufwendungen mit der<br />
gesellschaftlichen Stellung des Unternehmers,<br />
oder seiner Geschäftspartner zusammenhängen.<br />
Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG dürfen<br />
Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für<br />
Segeljachten oder Motorjachten, sowie<br />
für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden<br />
Bewirtungen den Gewinn<br />
nicht mindern, soweit die damit verfolgten<br />
Zwecke nicht selbst Gegenstand<br />
einer mit Gewinnabsicht ausgeübten Betätigung<br />
des Steuerpflichtigen sind.<br />
Brauerei: ja<br />
Anders urteilte der BFH aber mit Urteil vom 14. Oktober 2015<br />
im Fall einer Brauerei. Im Rahmen von Bierlieferungsverträgen<br />
verpflichtete sich die Brauerei die Golfvereine finanziell bei der<br />
Durchführung einer Serie von Golfturnieren zu unterstützen.<br />
Die Turniere dienten nach Ansicht des Gerichts, angesichts der<br />
freien Teilnahmemöglichkeit für jeden Interessenten, keinem besonderen<br />
Repräsentationszweck gegenüber diesem Personenkreis,<br />
der Grundlage für einen Abzugsausschluss wäre. Vielmehr<br />
dienten die Turniere ausschließlich dazu, die Verpflichtung der<br />
Brauerei aus den Bierliefervereinbarungen zu erfüllen und im Zusammenhang<br />
mit den Veranstaltungen den Fortbestand dieser<br />
Liefermöglichkeiten auch für die Zukunft zu sichern.<br />
18<br />
19
steuer+recht<br />
<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />
Versicherungsagentur: nein<br />
Der BFH hat mit Urteil vom 16. <strong>Dezember</strong> 2015 im<br />
Fall einer Versicherungsagentur entschieden, dass die<br />
Aufwendungen für die Durchführung der Golfturniere<br />
einschließlich der Aufwendungen für die Bewirtung im<br />
Rahmen der Abendveranstaltungen nicht abziehbare Betriebsausgaben<br />
sind.<br />
Das Gericht sah in dem Fall einen den Aufwendungen für<br />
Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten<br />
„ähnlichen Zweck“. Unter den Begriff der Aufwendungen<br />
für „ähnliche Zwecke“ fallen Aufwendungen, die der sportlichen<br />
Betätigung, der Unterhaltung von Geschäftsfreunden,<br />
der Freizeitgestaltung, oder der Repräsentation<br />
dienen.<br />
Gegen eine betriebliche Veranlassung sprach in diesem<br />
Fall weiter, dass die Golfturniere nicht, bzw. nur untergeordnet,<br />
dem Interesse der Versicherungsagentur gedient<br />
hätten, Neukunden zu werben bzw. bestehende Kunden<br />
an die Agentur zu binden.<br />
Hauptzweck sei offensichtlich die Unterstützung krebskranker<br />
Kinder durch die mit den Veranstaltungen verbundenen<br />
Spendenaufrufen gewesen. Diese Motivation<br />
der Versicherungsagentur schloss eine betriebliche Veranlassung<br />
von vornherein aus und stand dem Betriebsausgabenabzug<br />
entgegen.<br />
Die beiden Entscheidungen des BFH erscheinen<br />
auf den ersten Blick schwer verständlich, sind<br />
jedoch bei genauerer Betrachtung nachvollziehbar:<br />
Während die Turniere im Fall der Brauerei<br />
ausschließlich den Zweck hatten, den Warenabsatz<br />
zu sichern, diente die Veranstaltung der<br />
Versicherungsagentur auch oder sogar überwiegend<br />
einem Wohltätigkeitszweck. Für die Versicherungsagentur<br />
wäre es im entschiedenen Fall<br />
günstiger gewesen unmittelbar für den guten<br />
Zweck zu spenden. Diese Zahlung wäre im Rahmen<br />
der steuerlichen Höchstbeträge als Spende<br />
abzugsfähig gewesen.<br />
Verfasser: Barbara Volz<br />
Steuer- und abgabenfrei gönnt der Fiskus einem<br />
Mitarbeiter für Betriebsausflüge und -feiern maximal<br />
110 Euro im Jahr. Zu berücksichtigen sind die<br />
gesamten Kosten, also alle Leistungen, die der Betrieb<br />
kauft – vom Reisebus für den Transport über<br />
die Saalmiete und Verpflegungskosten am Ort der<br />
Veranstaltung bis zu den Geschenktütchen für die<br />
Gäste. Die Summe wird durch die Zahl der Anwesenden<br />
geteilt, eine Begleitperson dann dem jeweiligen<br />
Mitarbeiter zugerechnet. Liegen die Aufwenteam<br />
building activity<br />
Betriebsausflug<br />
Gemeinsame Veranstaltungen fördern Teamgeist und Motivation. Wer<br />
seine Firmenfeiern, oder -reisen richtig plant, kann die <strong>Ausgabe</strong>n dafür<br />
weitgehend von der Steuer absetzen und so die Kostenbelastung<br />
der Teilnehmer minimal halten. Der Gesetzgeber hat dafür einen klaren Rahmen<br />
geschaffen, innerhalb dessen ein Arbeitgeber den Mitarbeitern steuer-<br />
und abgabenfreie Leistungen zuwenden kann.<br />
Viele Unternehmer nutzen Betriebsfest und Firmenausflug<br />
als Instrument der Mitarbeitermotivation<br />
und -bindung, weil sich darin die Besonderheit einer<br />
Organisation ausdrücken kann. Da gibt es die Bauern-Olympiade<br />
als Teamevent, gemeinsame Ruderregatta<br />
für sonst eher „trockene“ Typen oder einfach<br />
nur den bayerischen Hüttenabend auf der Alm,<br />
wo alle Kollegen die Seele baumeln und es sich in<br />
entspannter Atmosphäre gut gehen lassen können.<br />
dungen bei 60 Euro pro Kopf, entfallen 120 Euro<br />
auf einen Beschäftigten, der mit Lebenspartner<br />
oder Kind teilnimmt. Das sind zehn Euro über dem<br />
Freibetrag, die später als geldwerter Vorteil auf der<br />
Lohnabrechnung stehen. Darauf entfallen Steuern<br />
und Sozialabgaben – es sei denn, der Arbeitgeber<br />
übernimmt dafür die pauschale Lohnsteuer von 25<br />
Prozent.<br />
Um bei großen Aktionen die Kostenbeteiligung der<br />
Beschäftigten, oder die pauschale Lohnsteuer<br />
durch den Arbeitgeber möglichst gering zu halten,<br />
ist es ratsam, einen Teil der Veranstaltung als Fortbildungsmaßnahme<br />
zu planen, die komplett als Betriebsausgabe<br />
zählt. Hier kommt z.B. eine Betriebsbesichtigung<br />
bei Kunden oder Lieferanten genauso<br />
in Betracht, wie etwa ein Fachvortrag zur betrieblichen<br />
Altersversorgung oder einem Workshop zum<br />
Thema Rhetorik im Alltag… Hier ist der Kreativität<br />
keine Grenze gesetzt.<br />
20<br />
21
steuer+recht<br />
<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />
Das müssen Sie bei Feiern beachten:<br />
form wahren<br />
Voraussetzung:<br />
Steuerlich begünstigt sind Veranstaltungen, die allen<br />
Mitarbeitern des Betriebs, oder einer Abteilung<br />
offenstehen, nicht aber Belohnungen nur für ausgewählte<br />
Beschäftigte.<br />
Freibetrag:<br />
Ohne Abzüge dürfen Unternehmer jedem Mitarbeiter<br />
bis zu 110 Euro und maximal zwei Veranstaltungen<br />
im Jahr spendieren. Für jeden Cent mehr zahlt<br />
der Arbeitgeber eine Lohnsteuerpauschale von 25<br />
Prozent oder der Begünstigte Steuern und Sozialabgaben.<br />
Wird der Freibetrag überschritten entfällt<br />
auch der Vorsteuerabzug für die ganze Summe<br />
für das Unternehmen.<br />
Gesamtkosten:<br />
Interner Aufwand, etwa zur Vorbereitung, bleibt unberücksichtigt.<br />
Zählen An- und Abreise nicht zur Veranstaltung,<br />
können die <strong>Ausgabe</strong>n getrennt geltend gemacht<br />
werden.<br />
Kostenaufteilung:<br />
Wird ein Ausflug mit einer Fortbildung kombiniert, etwa<br />
einem Fachseminar oder Teamentwicklungsprojekt, sind<br />
die beruflich veranlassten Kosten für die Mitarbeiter<br />
steuer- und abgabenfrei, der Arbeitgeber kann Vorsteuer<br />
geltend machen. Der Anteil muss mit Zeitplänen und getrennten<br />
Rechnungen belegt werden, was am besten im<br />
Vorfeld mit dem Steuerberater zu klären ist.<br />
Unfallversicherung:<br />
Der Schutz greift, wenn alle Beschäftigten des Betriebes<br />
oder der Abteilung eingeladen und mindestens 20 Prozent<br />
anwesend sind – von Beginn bis Ende der Veranstaltung,<br />
sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg. Aber Vorsicht:<br />
Wer zu viel Alkohol trinkt kann den Schutz verlieren!<br />
Verfasser: Gabriele Bahner<br />
Pflichtprogramm Rechnung<br />
Eine Rechnung muss grundsätzlich nachfolgende Angaben enthalten:<br />
• Name und Anschrift des leistenden Unternehmers<br />
und des Leistungsempfängers<br />
• Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />
des leistenden Unternehmers<br />
• Ausstellungsdatum der Rechnung<br />
• Fortlaufende Rechnungsnummer<br />
• Menge und handelsübliche Bezeichnung der<br />
gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung<br />
• Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung<br />
• Netto-Entgelt der Lieferung oder sonstigen Leistung<br />
• den auf das Entgelt entfallenden Umsatzsteuerbetrag und den<br />
anzuwendenden Steuersatz oder im Fall der Steuerbefreiung<br />
einen Hinweis auf die zutreffende Steuerbefreiung<br />
Lediglich für Kleinbetragsrechnungen, das heißt Rechnungen, deren Gesamtbetrag<br />
150,00 Euro (Bruttobetrag) nicht übersteigt, gelten Erleichterungen.<br />
Bei diesen Rechnungen sind nur die nachfolgenden Angaben erforderlich:<br />
• Name und Anschrift des leistenden Unternehmers<br />
• Ausstellungsdatum der Rechnung<br />
• Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten<br />
Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung<br />
• Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag in einer Summe (Bruttobetrag)<br />
• Anzuwendender Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung<br />
Einzelheiten zu den neuen Rechnungspflichtangaben:<br />
Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers.<br />
Der Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers<br />
müssen jeweils vollständig angegeben werden. Dabei ist es<br />
jedoch ausreichend, wenn sich aufgrund der in die Rechnung aufgenommenen<br />
Bezeichnungen der Name und die Anschrift, sowohl des leistenden Unternehmers,<br />
als auch des Leistungsempfängers eindeutig feststellen lassen.<br />
22<br />
23
steuer+recht<br />
<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden<br />
Unternehmers<br />
Auf Rechnungen ist die Steuernummer, oder alternativ die USt-IdNr. des leistenden<br />
Unternehmers anzugeben. Dies gilt auch bei der Abrechnung von Dauerleistungen<br />
(z.B. Miete), bei denen vielfach keine gesonderten Rechnungen<br />
gestellt werden. Diese Verträge müssen die Steuernummer, oder USt-IdNr.<br />
des leistenden Unternehmers enthalten. Dies gilt auch für Altverträge (Verträge,<br />
die vor dem 01.01.2004 geschlossen wurden). Diese sind anzupassen<br />
und müssen für Zwecke des Vorsteuerabzugs eine Steuernummer oder USt-<br />
IdNr. enthalten.<br />
Als Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung kann auch der Kalendermonat<br />
angegeben werden, in dem die Leistung ausgeführt wird.<br />
In Fällen, in denen der Zeitpunkt nicht feststeht, etwa bei einer Rechnung über<br />
Voraus- oder Anzahlungen, ist eine Angabe entbehrlich. Allerdings ist in der<br />
Rechnung kenntlich zu machen, dass über eine noch nicht erbrachte Leistung<br />
abgerechnet wird.<br />
Fortlaufende Rechnungsnummer<br />
Durch die fortlaufende Nummer soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer<br />
erstellte Rechnung einmalig ist. Es ist hierbei die Bildung beliebig<br />
vieler separater Nummernkreise für zeitlich, geografisch oder organisatorisch<br />
abgegrenzte Bereiche zulässig, z. B. für Zeiträume (Monate, Wochen, Tage),<br />
verschiedene Filialen, Betriebsstätten einschließlich Organgesellschaften.<br />
Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich. Bei Verträgen<br />
über Dauerleistungen ist es unschädlich, wenn Altverträge keine fortlaufende<br />
Nummer enthalten. Es ist nicht erforderlich, diese Verträge um eine fortlaufende<br />
Nummer zu ergänzen. Bei ab dem 01.01.2004 geschlossenen Verträgen<br />
über Dauerleistungen ist es ausreichend, wenn diese Verträge eine einmalige<br />
Nummer enthalten, wie z.B. die Wohnungs- oder Objektnummer, Mieternummer.<br />
Es ist nicht erforderlich, dass Zahlungsbelege, wie Kontoauszüge, oder Überweisungsträger,<br />
eine gesonderte fortlaufende Nummer enthalten. Der Vorsteuerabzug<br />
bleibt jedoch erhalten, wenn die Rechnungsnummer unrichtig ist<br />
und der Leistungsempfänger dies nicht erkennen konnte, wenn im Übrigen die<br />
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gegeben sind.<br />
Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung<br />
In der Rechnung ist der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung anzugeben.<br />
Dies gilt auch dann, wenn das Ausstellungsdatum der Rechnung mit<br />
dem Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung übereinstimmt. In<br />
diesen Fällen genügt jedoch eine Angabe wie etwa „Leistungsdatum entspricht<br />
Rechnungsdatum“.<br />
Netto-Entgelt der Lieferung oder sonstigen Leistung<br />
Die Rechnung muss das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen<br />
aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung und sonstige Leistung enthalten.<br />
In der Rechnung ist also zwingend das Nettoentgelt anzugeben. Sind in einer<br />
Rechnung verschiedene Steuersätze anzuwenden oder gelten unterschiedliche<br />
Steuerbefreiungen, ist das Entgelt auf die einzelnen Steuersätze oder Steuerbefreiungen<br />
aufzuschlüsseln.<br />
Im Fall der Vereinbarung von Boni, Skonti und Rabatten, bei denen im Zeitpunkt<br />
der Rechnungserstellung die Höhe der Entgeltminderung nicht feststeht, ist<br />
in der Rechnung auf die entsprechende Vereinbarung hinzuweisen. Bei Skontovereinbarungen<br />
genügt eine Angabe, wie z.B. „3 % Skonto bei Zahlung bis ...“.<br />
Bei Rabatt- bzw. Bonusvereinbarungen genügt ein allgemeiner Hinweis hierauf,<br />
wie z.B. „Es ergeben sich Entgeltminderungen aufgrund von Rabatt- oder<br />
Bonusvereinbarungen“, oder: „Entgeltminderungen ergeben sich aus unseren<br />
aktuellen Rahmen- und Konditionsvereinbarungen“, oder: „Es bestehen Rabattoder<br />
Bonusvereinbarungen“.<br />
Auf das Entgelt entfallender Umsatzsteuerbetrag und der anzuwendende<br />
Steuersatz, oder im Fall der Steuerbefreiung Hinweis auf die zutreffende<br />
Steuerbefreiung<br />
In Rechnungen über steuerpflichtige Leistungen, sind der auf das Entgelt entfallende<br />
Umsatzsteuerbetrag sowie der Steuersatz anzugeben. Der Regelbesteuerung<br />
unterliegende Unternehmer, müssen entweder den allgemeinen<br />
Steuersatz von 19 v. H. oder den ermäßigten Steuersatz von 7 v. H. angeben.<br />
Beim Hinweis auf die Steuerbefreiung ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer<br />
die entsprechende Vorschrift nennt. In der Rechnung soll jedoch<br />
ein Hinweis auf den Grund der Steuerbefreiung enthalten sein. Es genügt eine<br />
Angabe in umgangssprachlicher Form.<br />
Verfasser: Udo Blank<br />
24<br />
25
steuer+recht<br />
<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />
auf 2 rädern…<br />
…zur Steuerersparnis<br />
Nicht nur der Umwelt zuliebe! Fahrradfahren hält fit,<br />
spart Geld, erhöht die Mitarbeitermotivation und<br />
stärkt nicht zuletzt das Firmenimage. Arbeitgeber<br />
können ihrem Arbeitnehmer ein Fahrrad unentgeltlich zur<br />
Nutzung überlassen. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich<br />
z.B. um ein Mountainbike, Rennrad, E-Bike oder Pedelec<br />
handelt.<br />
Durch die relativ hohen Anschaffungskosten von<br />
Dienstfahrrädern wird das leasen immer beliebter<br />
und liegt voll im Trend. Es gibt inzwischen viele Leasing-Dienstleister<br />
die ein „Rundum-Sorglos-Paket“<br />
für Arbeitgeber anbieten. Bei der Überlassung eines<br />
hochwertigen Dienstfahrrades sollten arbeitssteuer-<br />
und versicherungsrechtliche Dinge sauber<br />
geregelt sein. Aus diesem Grund kommt dem Überlassungsvertrag<br />
zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />
eine besondere Bedeutung zu und muss<br />
sorgfältig formuliert sein. Damit die Vereinbarung<br />
vom Finanzamt akzeptiert wird, sollte die Formulierung<br />
von einem Experten überprüft werden. Wir<br />
stehen Ihnen dazu gerne mit Rat und Tat zur Seite.<br />
Beabsichtigt der Arbeitnehmer das Leasing-Fahrrad<br />
am Ende der Vertragslaufzeit zu übernehmen, so ist<br />
dies nur zu dem tatsächlichen Zeitwert möglich,<br />
damit die Steuerfalle nicht doch noch zuschnappt.<br />
Erwirbt der Arbeitnehmer das Fahrrad z. B. zu einem<br />
geringeren Preis als dessen Zeitwert, ist der<br />
Differenzbetrag als regulärer Arbeitslohn zu versteuern.<br />
Dies kann auch nicht dadurch vermieden werden,<br />
dass der Arbeitnehmer das Fahrrad direkt von der<br />
Leasinggesellschaft übernimmt.<br />
Seit 2012 gilt das Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder. Für ein qualitativ<br />
hochwertiges Fahrrad sind schnell ein paar tausend Euro zu investieren.<br />
Bei diesem Lösungsansatz spart sich der Arbeitnehmer den Kauf des<br />
eigenen Fahrrads. Der Arbeitgeber kann zudem die Kosten für Wartung und<br />
Inspektion in voller Höhe übernehmen. Der Vorteil für den Arbeitgeber: Die<br />
Kosten für das Dienstrad werden als Betriebsausgaben gewinnmindernd<br />
berücksichtigt. Falls das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist,<br />
können Vorsteuern aus der Anschaffung beim Finanzamt geltend gemacht<br />
werden.<br />
Sofern das Fahrrad dem Arbeitnehmer auch privat zur Verfügung steht, ist<br />
der durch die private Nutzung entstehende geldwerte Vorteil zu versteuern.<br />
Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils ist zu unterscheiden, ob<br />
das Fahrrad verkehrsrechtlich als Kfz einzustufen ist oder nicht.<br />
Elektrofahrräder, deren Motor Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützt,<br />
gelten dabei als Kraftfahrzeuge. Das Fahrrad bekommt dann ein<br />
Kennzeichen und muss versichert werden. Der geldwerte Vorteil ist mit<br />
monatlich 1% des auf volle 100 Euro abgerundeten Bruttolistenpreises<br />
anzusetzen. Dies kann, wie bei einem „normalen“ Firmenwagen, nur durch<br />
ein lückenlos geführtes und steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch vermieden<br />
werden. Als steuerliche Subvention für die „E-Mobilität“ darf ein Teil der<br />
Batteriekosten vom Bruttolistenpreis abgezogen werden. Für Fahrten zwischen<br />
Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zusätzlich ein geldwerter<br />
Vorteil von 0,03 Prozent des Listenpreises für die einfache Entfernung zu<br />
versteuern.<br />
Handelt es sich um ein Elektrofahrrad ohne Kennzeichen- und Versicherungspflicht,<br />
so errechnet sich der geldwerte Vorteil aus 1% der auf volle<br />
100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers.<br />
Zudem muss der Weg zur Arbeit nicht zusätzlich mit 0,03% je Entfernungskilometer<br />
versteuert werden.<br />
Als weiteren Anreiz kann der Arbeitgeber dem<br />
Arbeitnehmer künftig ermöglichen, sein E-Bike am<br />
Arbeitsplatz kostenfrei aufzuladen. Dieser finanzielle<br />
Vorteil ist für den Arbeitnehmer zudem steuerfrei.<br />
Ermöglicht wird dies durch das Gesetz zur<br />
steuerlichen Förderung der Elektromobilität, das im<br />
September <strong>2016</strong> verabschiedet wurde.<br />
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich<br />
oder verbilligt eine Ladevorrichtung zur<br />
Verfügung, so kann dieser geldwerte Vorteil vom<br />
Arbeitgeber mit 25% pauschal versteuert werden.<br />
Wird die Ladestation vom Arbeitnehmer direkt angeschafft<br />
und gewährt der Arbeitgeber dazu einen<br />
Zuschuss, kann darauf die pauschalierte Besteuerung<br />
ebenfalls angewandt werden.<br />
Informationen<br />
Holzbau Schäfer GmbH<br />
Verfasser:<br />
Marianne Jehl-Zoller, Bilanzbuchhalterin<br />
und Irina Pipus, Steuerfachwirtin<br />
Experten in der Lohnsachbearbeitung<br />
der SVM Steuerberatungsgesellschaft AG<br />
www.svm.ag<br />
Ein weiterer Pluspunkt: In der privaten Steuererklärung kann die Entfernungspauschale<br />
von 0,30 Euro je Entfernungskilometer, unabhängig vom<br />
Verkehrsmittel, immer geltend gemacht werden.<br />
26<br />
27
lifestyle<br />
Juli l <strong>2016</strong><br />
nicklas walther<br />
der besondere Blick auf Blumen, Bäche, Berge<br />
Manchmal entsteht aus einer unbekannten „Facebook-Freundschaft“<br />
eine reale Begegnung. So erging es uns mit dem jungen Fotografen<br />
Nicklas Walther aus Mössingen. Seine besondere Art mit dem Arbeitsgerät<br />
Kamera umzugehen, hat uns beeindruckt. Bereits im letzten Heft<br />
hatten wir ein Bild von ihm abgedruckt. Im Rahmen der Umgestaltung unseres<br />
Büros nach Feng Shui Gesichtspunkten, kamen u.a. auch Bilder von ihm zum<br />
Einsatz. Bei einer persönlichen Begegnung haben wir Hintergründe und intressante<br />
Aspekte über den Mensch Nicklas Walther und sein Hobby erfahren.<br />
Die Naturfotografie hat es dem Mössinger besonders<br />
angetan. Schon als kleines Kind war der heute 21-Jährige<br />
viel in der Natur unterwegs und eignete sich dadurch,<br />
quasi nebenbei, viel Wissen an, nicht nur über<br />
die heimische Tierwelt. Seine ersten ernstzunehmenden<br />
Schritte zur professionellen Fotografie unternahm<br />
Nicklas Walther Anfang 2011. Sein Ziel ist es, vor allem<br />
junge Menschen für die Natur zu begeistern. Der Mössinger<br />
möchte „Emotionen wecken und auf Tierarten<br />
und Landschaften aufmerksam machen, die den meisten<br />
Menschen verborgen bleiben“.<br />
Zeit zum Fotografieren findet er „eigentlich immer“:<br />
Nach der Arbeit, am Wochenende oder im Urlaub. Mit<br />
seiner Vollformat-Spiegelreflex-Kamera zieht Nicklas<br />
Walther über die Alb, so oft es geht. Weithin bekannt<br />
ist etwa der spektakuläre Ausblick von der Albhochfläche<br />
über die Täler. „Besonders zum Sonnenuntergang<br />
zieht es mich oft an die Aussichtsplätze.“ erklärte<br />
er uns. Dabei entstehen stimmungsvolle Aufnahmen:<br />
Wald- und Feldwege, von der Sonne in warmes Licht<br />
getaucht; Blumenwiesen oder Kornfelder, umrahmt von<br />
imposanten Wolkengebilden; idyllisch plätschernde Bäche<br />
und Berge aus allen möglichen Blickwinkeln.<br />
Seine Arbeiten zeigt Nicklas Walther in erster Linie in<br />
den Sozialen Netzwerken. Auf seiner Homepage im Internet<br />
gibt es die Rubrik „Minimalistic“. Dort versucht<br />
Walther, Tiere nicht in der klassischen Form oder im<br />
Porträt abzubilden, sondern sie künstlerisch als Gestaltungselement<br />
zu verwenden. Um auf das Wesentliche<br />
hinzuweisen sind diese Aufnahmen oft schwarzweiß.<br />
Bislang hat es den Mössinger auf seinen Reisen<br />
meistens auf die Alb oder in die Berge gezogen. Im Allgäu<br />
war er, im Harz, in Frankreich, der Schweiz, in Österreich<br />
und im Schwarzwald. Im September reiste er<br />
mit einem befreundeten Fotografen die portugiesische<br />
Küste entlang.<br />
Ein interessanter Typ und begabter Fotograf der seinen<br />
Weg macht – wir wünschen ihm viel Erfolg!<br />
Informationen<br />
und Eindrücke<br />
nicklaswaltherphotography.jimdo.com<br />
lifestyle<br />
Auf Facebook und Instagram unter:<br />
Nicklaswaltherphotography<br />
29
lifestyle<br />
<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />
die gartenmalerin<br />
Künstlerin Sybille Besemer<br />
Anfang November besuchte Martina Mattes<br />
vom b+ magazin, die in Frickenhausen lebende<br />
Künstlerin Sybille Besemer. Sie öffnete nicht<br />
nur ihre Tür, sondern lies auch einen Blick „hinter die<br />
Kulissen“ zu.<br />
“Ich liebe meinen Garten, die Natur, meine Heimat.<br />
Landschaften und Dinge sehe ich bewusst<br />
und in meinen Gedanken entstehen viele Bilder,<br />
die ich malen könnte.“ Man merkt es ihrer Stimme<br />
an wie tief sich bei ihr Kunst und Wirklichkeit verbinden.<br />
Ihre Begeisterung zum Detail vertieft sie in der<br />
Malerei. Die Jahreszeiten geben unserer Umgebung<br />
ständig ein neues Gesicht. Dieser natürliche Wandel<br />
überträgt sich auf ihre Bilder.<br />
Interesse?<br />
Holzbau Schäfer GmbH<br />
dann wenden Sie sich an<br />
zettelwerk24 gmbh<br />
info@zettelwerk24.de<br />
www.zettelwerk24.de<br />
Die Malerei schlängelt sich wie ein roter Faden durch<br />
ihr Leben, mal mehr und mal weniger stark ausgeprägt.<br />
Als berufstätige Frau mit 2 Kindern verbleit<br />
nur wenig Zeit um ihre Begabung auszuleben.<br />
Sie hat viele Stilarten ausprobiert. Über verschiedene<br />
Maltechniken kam sie jedoch immer wieder zur<br />
Aquarellmalerei zurück. Durch „learning by doing“<br />
formte sich ihr eigener Malstil, der in drei bis vier<br />
Arbeitsschritten ihre Aquarelle mit satten Farben<br />
und klaren Linien auszeichnet.<br />
2005 fing sie an intensiver zu malen. Sie begann<br />
bewusst sich einzelnen Bereichen zu nähern und<br />
machte sich immer wieder ein Thema zum Projekt.<br />
In ihrem ersten Projekt widmete sie sich der Stadt<br />
Meersburg. Die Stadt am Bodensee beeindruckte<br />
die junge Künstlerin so sehr, dass daraus eine ganze<br />
Serie von gemalten Eindrücken und Stimmungen<br />
entstand. In ihrer weiteren Entwicklung malte sie<br />
ihre Heimat. Frickenhausen nahm in ihrem künstlerischen<br />
Dasein für längere Zeit einen großen<br />
Platz ein – was dann folgte, war ein Strauß von<br />
Impressionen aus dem Schwabenländle. Mit einem<br />
Strahlen in den Augen berichtete sie mir von ihrem<br />
ersten künstlerischen Ausflug über die Grenzen<br />
hinweg. Ihre große Liebe und Nähe zur Côte d´ Azur<br />
und Provence hat sich nun in ihrem Künstlerleben<br />
festgesetzt. Über ein Jahr lang beschäftigte sie<br />
sich mit den eindrucksvollen Bildern von Sonne, Lavendel<br />
und dem besonderen Flair dieser Gegend.<br />
„Ein Bild zu malen ist wie einen Garten zu bepflanzen.<br />
Zuerst ist alles karg und leer, doch Pflanze für<br />
Pflanze bekommt es Farbe und Form und beginnt zu<br />
blühen“, erklärt mir Frau Besemer.<br />
Es begann alles mit ihrer Begeisterung zu Hobbyfotografie.<br />
Schon ganz am Anfang hatte sie das Bedürfnis,<br />
den Augenblick festzuhalten und nie mehr<br />
loszulassen. Auch mit dem richtigen Blick fürs Detail,<br />
trotzdem nur ein Klick mit dem Fotoapparat. In<br />
einem Bild spiegelt sich aber nicht nur das Motiv, es<br />
gibt uns auch einen Einblick in die Stimmung der Malerin.<br />
Ihre Aquarelle entstanden aus den Fotografien,<br />
die sie im Urlaub, bei Ausflügen, oder im Garten<br />
machte. Sie veränderte oft die Vorlage, indem sie<br />
auch persönliche Dinge einbrachte, störende Bäume<br />
versetzte, Dinge hinzufügte oder weg lies. Eine Art<br />
„Fotomontage“ mit künstlerischem Geschick.<br />
Sie blieb nicht stehen. Heute stellt sie zusätzlich<br />
Geschenkkarten aus den Fotografien ihrer Aquarelle<br />
her und vertreibt sie über verschiedene Kanäle<br />
– seit <strong>2016</strong> auch auf Märkten. Ihre Ideen und Träume<br />
für die Zukunft sind hochwertige Kunstdrucke<br />
Ihrer Arbeiten und ein Geschenkbuch „Aquarelle<br />
und Gedanken“, zu erstellen. Ich bin sicher, es wird<br />
Beides ein Erfolg.<br />
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lifestyle<br />
<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />
feng shui<br />
Energie durch Raumgestaltung<br />
Feng Shui, ist eine besondere Harmonielehre aus<br />
China. Ziel des Feng Shui ist die Harmonisierung<br />
des Menschen mit seiner Umgebung, die durch<br />
eine besondere Gestaltung der Wohn- und Lebensräume<br />
erreicht werden soll.<br />
Yin und Yang – Gleichgewicht und Harmonie<br />
Yin und Yang bedingen sich immer gegenseitig. Sie<br />
symbolisieren die gegensätzlichen Kräfte von Himmel<br />
und Erde. Sind Yin und Yang im Gleichgewicht, fördern<br />
sie nach Feng Shui den Chi-Fluss in unserer Umgebung<br />
und sorgen für Harmonie in unserer Beziehung zur Umwelt.<br />
nach Außen. Es gibt zwei Zugänge zu den Räumlichkeiten<br />
(Aufzug und Treppe) von bahner + blank. Aus<br />
diesem Grunde war eines der Ziele meiner Feng Shui<br />
Beratung, die Energie in die Räumlichkeiten hineinzubringen,<br />
sie zu zentrieren und dann zu verteilen.<br />
Dies gelingt durch die neue Gestaltung eines<br />
Empfangsbereiches:<br />
Informationen<br />
Holzbau Schäfer GmbH<br />
Bärbel Schwecht<br />
Feng Shui Beraterin<br />
www.bazimente.de<br />
Die Farbe im Besprechungsraum unterstützt eine<br />
zielorientierte und erfolgreiche Kommunikation.<br />
Auch Bilder und ihre Motive haben einen energetischen<br />
Einfluss auf die Räumlichkeiten.<br />
Durch eine Feng Shui Beratung und die Umsetzung<br />
der Empfehlungen verändern sich spürbar die Energien<br />
in den Räumlichkeiten. Am Beispiel der Kanzlei von<br />
bahner + blank kann man dies deutlich nachvollziehen.<br />
Die Fünf Elemente des Feng Shui<br />
Alle fünf Elemente haben bestimmte Qualitäten und<br />
werden unter Anderem durch Gegenstände, Farben<br />
und Formen symbolisiert.<br />
• Das Element Wasser ist zum Beispiel dadurch<br />
charakterisiert, dass es ständig im Fluss ist.<br />
Als Symbole gelten die Farben Schwarz und Blau.<br />
• Holz ist dagegen als nach oben strebend und durch<br />
die Farbe Grün gekennzeichnet. Symbolisiert wird<br />
es u.a. durch Pflanzen oder Bäume.<br />
• Als strahlend und sich ausbreitend gilt das Feuer,<br />
für das die Farben Rot, Orange und Violett<br />
stehen. Es findet sich in spitzen oder dreieckigen<br />
Formen wieder, zudem natürlich in Lampen, brennenden<br />
Kerzen oder einem Kamin.<br />
• Das vierte Element ist Erde, stabil und formgebend.<br />
Farben wie Gelb, Braun oder Beige stehen<br />
ebenso stellvertretend für Erde wie Gegenstände<br />
aus Ton und Porzellan.<br />
• Vervollständigt wird der Kreis der fünf Elemente<br />
von Metall. Es ist zentrierend und nach innen<br />
dringend und wird symbolisiert durch die Farben<br />
Weiß, Grau, Silber und Gold. Runde Gegenstände<br />
sowie Windspiele oder Spiralen sind typisch<br />
für Metall.<br />
Das bedeutet zum Beispiel, dass in Ruheräumen wie<br />
dem Schlafzimmer, Yin-Energie überwiegt und in aktiven<br />
Räumen, wie dem Arbeitszimmer, anregende Yang-<br />
Energie vorherrschen sollte.<br />
Die individuelle Einrichtung eines Raumes hängt nicht<br />
nur von dessen Nutzung ab, sondern auch von dessen<br />
"Hauptnutzer". Ein geschulter Feng Shui Experte wird<br />
sich daher nicht nur intensiv mit der Ausrichtung und<br />
dem Zweck des Raumes, der Wohnung, des Hauses<br />
oder des Gartens befassen, sondern auch mit dessen<br />
Besitzer.<br />
Feng Shui im Büro<br />
Wird ein Büro nach Feng Shui Gesetzen gestaltet, so<br />
hat es einen repräsentativen Eingang, einen zentralen<br />
Empfangsbereich und einen einladenden Wartebereich<br />
– alles Dinge, die einen Kunden willkommen heißen. Nach<br />
der Umsetzung der Feng Shui Empfehlungen fühlen<br />
sich Kunden und Mitarbeiter wohler in den Räumlichkeiten,<br />
da diese mit mehr Energie durchflutet werden.<br />
Feng Shui bei bahner + blank<br />
Die Kanzlei hat mit der obersten Etage in einem Bürogebäude<br />
nach Feng Shui Gesichtspunkten einen sehr<br />
guten prominenten Platz. Jedoch war die Kanzlei von<br />
der Straße aus nicht zu erkennen. Im Feng Shui lautet<br />
die Devise: die Energie folgt der Aufmerksamkeit. – deswegen<br />
war eine Feng Shui Maßnahme: mehr Schilder<br />
am Gebäude und dadurch eine bessere Positionierung<br />
Empfang vorher<br />
Empfang nachher<br />
Bei der Feng Shui Beratung ermittelt man mittels<br />
eines chinesischen Kompasses die Energie aus den<br />
Himmelsrichtungen. Nach der Fünf Elementenlehre<br />
werden den Himmelsrichtungen Farben zugeordnet.<br />
So bekommen Räume durch die richtige Farbgebung<br />
mehr Energie. Es wurde zur Unterstützung einer<br />
positiven Atmosphäre, z.B. im Empfangsbereich und<br />
den sich anschließenden Arbeitsplätzen Bilder und<br />
Accessoires im Grundton der Erdfarben angebracht.<br />
Besprechungsraum vorher<br />
Besprechungsraum nachher<br />
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wirtschaft<br />
<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />
wirtschaft<br />
bio-hof zörlaut<br />
Landwirtschaft auf besondere Art<br />
Es gibt sie noch, die kleinen Paradiese in unserer „Hektomatik-Welt“.<br />
Der nachfolgende Bericht ist kein politisches Statement und hat auch<br />
nichts mit TTIP oder CETA zu tun. Er stellt weder einen Spiegel für die<br />
Massentierhaltung dar, noch ist es ein Fachbeitrag für überzeugte Veganer.<br />
Wir kennen die Familie Zörlaut und wissen deshalb – es<br />
ist keine Marketing-Idee. Sie sehen es ganz einfach als<br />
gute Verbindung von leben und arbeiten.<br />
Der Hof liegt in Missen im schönen Oberallgäu auf 1.000<br />
m ü. NN. Die junge Jeanette verschlug es vor ca. 30 Jahren<br />
von Wendlingen in diese Gegend und wie es kommen<br />
musste – die Liebe war stärker und sie blieb dort. Das<br />
heute so abgenutzte Wort von der „worklife-balance“<br />
waren ihr Lebensmotto vom ersten Tag. In den zurückliegenden<br />
Jahrzehnten haben die Zörlauts neben der<br />
Landwirtschaft noch 3 Jungs großgezogen, die heute alle<br />
ihren eigenen Berufen nachgehen.<br />
Unabhängigkeit, Lebensqualität und ein gewisser Grad<br />
an Selbstversorgung ist ein Gefühl, das glücklich und zufrieden<br />
macht. Dieses Lebensmotto haben die Zörlauts<br />
nie aus den Augen verloren. Das Ziel ist es, das Leben so<br />
zu gestalten, dass sie den Hof selbständig bewirtschaften,<br />
davon den Lebensunterhalt bestreiten können und<br />
ihre Gesundheit darunter nicht leidet.<br />
Aus dem Bio-Hof Zörlaut entstand über die Jahre ein Archipel<br />
der guten Energie. In 2 einfachen, aber schönen Ferienwohnungen<br />
können gestresste Stadtmenschen, oder<br />
Familien mit Kindern das Hofleben genießen. Im selbstgebauten<br />
Schwimmteich mit Gartenanlage, einem Gartenhaus<br />
mit Sauna und einem Grill- und Spielplatz sind<br />
schnell die Alltagsprobleme in der Allgäuer Luft verflogen.<br />
Träume zu haben und sich davon auch einige zu erfüllen.<br />
Die meisten Menschen vergessen das Wichtigste – es<br />
einfach zu tun. Es geht nicht immer alles glatt, oder<br />
geradeaus. Das muss kein Nachteil sein, kleine kurvige<br />
Wege sind oftmals interessanter und schöner!<br />
Das Ziel, den Bio-Hof auch bei der Energieversorgung<br />
unabhängig zu machen, ist weitgehend erreicht. Eine<br />
Kombination von PV- und Solaranlage mit entsprechender<br />
Speicherlösung stellen das Herzstück dar und versorgen<br />
Haus- und Hof mit der notwendigen Energie.<br />
Nach dem Prinzip der Permakultur wird im selbst erbauten<br />
Gewächshaus einheimisches Gemüse nach ökologischen<br />
und biologischen Gesichtspunkten angebaut. Das<br />
Angebot ist so groß, dass es nicht nur im Sommer zur<br />
kompletten Selbstversorgung der Familie reicht, es verbleibt<br />
zudem ein beachtlicher Teil zur Vorratshaltung für<br />
die Winterzeit.<br />
Die wichtigste Einnahmequelle ist die Direktvermarktung<br />
des ehrlichen Bio-Rindfleisches. Es kommen ausschließlich<br />
Jungrinder (Färse) in den Verkauf.<br />
Diese Einrichtungen sind aber nicht nur für die Feriengäste<br />
erdacht und gebaut. Hier leben die Besitzer mit<br />
den Feriengästen, sie genießen dieses "time out" auch für<br />
sich selbst. „Es nützt nichts an einem wunderschönen<br />
Fleckchen Erde zu wohnen, wenn man sich nicht die Zeit<br />
nimmt, es zu genießen“, berichtet uns die Bäuerin. Es ist<br />
ein gutes Gefühl etwas für ein erfülltes Leben zu tun,<br />
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<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />
Die Besitzer sind überzeugt, die Tiere wachsen glücklich<br />
auf und man sieht es ihnen an. Sie kennen Ihre Kühe beim<br />
Namen, den Charakter und die Macken eines jeden Herdemitglieds.<br />
„Ob es einer Kuh gut geht, sehe ich in ihren<br />
Augen und an ihrem Ohrenspiel“ berichtet uns Winfried<br />
Zörlaut. Dies funktioniert jedoch nur, wenn man viel Zeit<br />
mit seinen Tieren verbringt. Die Herde fühlt sich zudem<br />
wohler, wenn der Verband über einen längeren Zeitraum<br />
zusammen lebt.<br />
Der Kunde bekommt ein wirklich wertvolles Lebensmittel.<br />
Nicht zuletzt im Umgang mit den Tieren wird dem Kunden<br />
die Wertigkeit des Produktes vermittelt.<br />
Das Fleisch wird ausschließlich in Mischpaketen zu 10 kg<br />
oder 20 kg vermarktet. Dahinter steckt die Philosophie<br />
möglichst wenig vom Tier wegzuwerfen. Der Verbraucher<br />
bekommt vom Soßenknochen bis zum Filet ein Stück vom<br />
Rind. Und siehe da, die Kunden werden kreativ und besinnen<br />
sich auf traditionelle Gerichte und kreative Neukompositionen.<br />
wirtschaft<br />
Das jüngste Projekt der Zörlauts beschäftigt sich damit,<br />
wie sie aus der Haut der Tiere in Zusammenarbeit<br />
mit einem lokalen Gerber Leder herstellen und zu Gürtel<br />
und Lederhosen verarbeiten können.<br />
Der Zörlaut-Hof produziert so viel Fleisch wie die natürliche<br />
Ressourcen es zulassen. Es gibt eben nicht mehr<br />
wie die Natur hergibt. Die Bestellungen werden nach<br />
Eingang und nicht über den Preis geregelt. Hier schließt<br />
sich das Wertegerüst dieser Familie.<br />
Das wirklich Besondere des Bauernhofes, ist die „etwas<br />
andere Tierhaltung“.<br />
Die Jungtiere bleiben bei den Müttern bis zum Schlachttag.<br />
Es ist den Besitzern wichtig, dass die Kälber im Verbund<br />
der Herde und mit der Zuneigung und Fürsorge bei<br />
den Muttertieren groß werden. In den meisten Betrieben<br />
wird aus Kostengründen das Jungtier nach 4-6 Monaten<br />
von der Mutterkuh getrennt und ausgemästet. Der Trennungsschmerz<br />
ist nicht tiergerecht und hat einen negativen<br />
Einfluss auf die Fleischqualität.<br />
Informationen<br />
Holzbau Schäfer GmbH<br />
Jeanette & Winfried Zörlaut<br />
87547 Missen, Falkatweg 1<br />
facebook.com/biohofzoerlaut<br />
Die Herde umfasst im Durchschnitt 25 Tiere. 10 - 12<br />
Mutterkühe weiden im Sommer mit ihren Kälbern auf<br />
den kräuterreichen Alpflächen am Hauchenberg. Der<br />
angrenzende, naturbelassene Wald ist Schattenspender<br />
und Rückzugsgebiet für die Tiere. Erst im Spätsommer<br />
kommen die Tiere auf die Weideflächen in Hofnähe.<br />
Nicht nur um die Fleischqualität zu erhalten, einfach aus<br />
purer Überzeugung wird der Weg zum Schlachter nach<br />
besten Kräften und Möglichkeiten für das Tier stressfrei<br />
gestaltet. Eine Kuh ist ein Nutztier, aber verdient in jeder<br />
Situation eine schonende und respektvolle Behandlung.<br />
Die Kühe bekommen ausschließlich natürliches Grundfutter,<br />
kein Kraftfutter. Es werden keine Antibiotikas, oder<br />
chemische Arzneimittel verwendet, im Bedarfsfall wird<br />
auf homöopathische Behandlungsmethoden zurückgegriffen.<br />
Bei richtiger Therapie lassen sich die allermeisten Gesundheitsprobleme<br />
auch beim Tier auf natürlicher Basis<br />
lösen.<br />
Die Kühe sind weder bei der Milchproduktion noch beim<br />
Wachstum auf Hochleistung und Schnelligkeit ausgelegt.<br />
Den Tieren wird eine möglichst tier- und artgerechte Lebensweise<br />
geboten. So wurde z.B. das übliche Tränkefass<br />
abgeschafft. Dies hat oft einen zu kleinen Saufteller und zu<br />
langsamen Wasseraustritt. Das Problem wurde mit einem<br />
extra eingezäunten Zugang zum vorhanden Bach gelöst.<br />
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impressum<br />
<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />
Quali Plus WERTzeit<br />
eine attraktive Alternative für rentennahe Mitarbeiter<br />
Sie überlegen schon lange, wie Sie mit älteren Mitarbeitern umgehen<br />
sollen, für die die Einführung eines neuen Systems z.B. im Lager,<br />
oder in der Entwicklung kaum zu schaffen sein wird.<br />
Oder Sie stellen sich die Frage, wie Sie die Überalterung im Unternehmen<br />
– insbesondere auch aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes<br />
für ältere Mitarbeiter – lösen können.<br />
Informationen<br />
Holzbau Schäfer GmbH<br />
QUALI PLUS<br />
Transfergesellschaft mbH<br />
Schillerstraße 6<br />
73240 Wendlingen<br />
Tel: 07024 466-10<br />
E-Mail: kontakt@qualiplus.de<br />
Internet: www.qualiplus.de<br />
Diese Fragen werden zu einer großen Herausforderung, denn immer geht es –<br />
neben der moralischen und sozialen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern<br />
– gleichzeitig auch um die Frage, wie bestehende Besitzstände, die Mitarbeiter<br />
im Unternehmen haben, sinnvoll für beide Seiten aufgebrochen und in eine<br />
kurzfristige und risikolose Trennung umgesetzt werden können. Dabei spielt<br />
die Lösung des Problems, wie es für den Mitarbeiter konkret weiter gehen<br />
soll und wie man dessen Zukunft planbarer und sicherer machen kann, eine<br />
zentrale Rolle.<br />
Die Lösung heißt Quali Plus WERTzeit:<br />
Über dieses Programm erhalten rentennahe Beschäftigte ein attraktives<br />
und individuelles Angebot, das Unternehmen freiwillig zu verlassen. Natürlich<br />
beinhaltet dieses Angebot sowohl eine finanzielle Absicherung (monatliches<br />
Einkommen) bis zum gesetzlichen Renteneintritt, wie auch die Kranken- und<br />
Sozialversicherung über diesen Zeitraum. Damit ist die Sorge vor dem Abrutschen<br />
in soziale Sicherungssysteme (Stichwort Hartz 4) kein Thema mehr ist.<br />
www.tommi-suessmilch.de<br />
38<br />
Quali Plus plant, strukturiert und optimiert dabei die Zeitspanne bis zum<br />
Renteneintritt nach den individuellen Bedürfnissen der Beschäftigten. Die Finanzierung<br />
erfolgt über ein durch Quali Plus insolvenzgesichert und treuhänderisch<br />
verwaltetes Wertguthaben, das zum Ausscheidetermin durch den<br />
Arbeitgeber für die Beschäftigten bereitgestellt wird. Es werden in der Regel<br />
noch staatliche Fördermöglichkeiten (bis zu 36 Monate!) mit in das WERTzeit-Programm<br />
eingebunden, was zu einer deutlichen Reduktion der Kosten<br />
im Vergleich zur klassischen Altersteilzeit oder zur Freistellung bei vollen<br />
Bezügen bzw. zur Variante, dass der Mitarbeiter komplett im Unternehmen<br />
verbleibt, führt.<br />
Natürlich kann das Quali Plus WERTzeit-Konzept auch im Zusammenhang mit<br />
anderen Restrukturierungen im Rahmen von z.B. Sozialplanmaßnahmen eingesetzt<br />
werden, um zu vermeiden, dass ausschließlich jüngere Mitarbeiter<br />
das Unternehmen verlassen müssen, wodurch die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens<br />
gefährdet werden könnte. Quali Plus betreut die aus dem Unternehmen<br />
ausscheidenden Mitarbeiter in allen Fragen bis zum Eintritt in<br />
die gesetzliche Rente und schafft somit Vertrauen und Sicherheit, was den<br />
freiwilligen Schritt zum Ausscheiden aus der Firma begünstigt und einfacher<br />
macht.<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
bahner + blank gmbh<br />
steuerberatungsgesellschaft<br />
Gabriele Bahner - Udo Blank<br />
Oberdorfstr.8<br />
73257 Köngen<br />
Tel: 07024 / 809 50 0<br />
info@steuerberatung24.de<br />
Layout & Gestaltung:<br />
zettelwerk24 gmbh<br />
Erscheinungsweise:<br />
dreimal im Jahr<br />
Tel: 07024 / 809 50-20<br />
info@zettelwerk24.de<br />
Druck:<br />
Förster & Borries GmbH & Co. KG<br />
Industrierandstraße 23<br />
08060 Zwickau<br />
Tel.: 0375 / 501 620<br />
info@foebo.de<br />
Allgemeine Hinweise:<br />
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www.steuerberatung24.de<br />
Zeichnung: Sybille Besemer