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b+Magazin / bahner+blank / Ausgabe Dezember 2016

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<strong>Dezember</strong> | <strong>2016</strong><br />

<strong>bahner+blank</strong>


editorial<br />

Magazin 05<br />

Wir machen Weihnachten<br />

Weihnachten ist kein Zeitpunkt<br />

und keine Jahreszeit,<br />

sondern eine Gefühlslage.<br />

Herzlichen Dank für die spannenden Herausforderungen,<br />

Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.<br />

Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir eine schöne und<br />

friedliche Weihnachtszeit. Wir hoffen, dass 2017<br />

für Sie ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr wird.<br />

Pünktlich zu den Feiertagen wurde die aktuelle <strong>Ausgabe</strong><br />

fertig. Auch diesmal waren wir bestrebt, Ihnen einen<br />

interessanten Mix an Themen zusammenzustellen.<br />

Genuss und Lebensfreude kommen auch diesmal nicht<br />

zu kurz. Mit einer Mischung aus „Facts and Feelings“<br />

wollen wir Ihnen die eher schwer verdaulichen und oft<br />

unverständlichen Steuerregelungen besser vermitteln.<br />

In der letzten <strong>Ausgabe</strong> haben wir bereits die Digitalisierung<br />

im Dienstleistungssektor angesprochen.<br />

Aktuell bestimmt der Wandel hin zur Digitalisierung,<br />

die Schlagzeilen über die Branchen hinweg. Im Automobilsektor<br />

zum Beispiel scheint es, als ob das „Heilige<br />

Blechle“ als Statussymbol offensichtlich an Wert<br />

verliert. Vor uns liegt das Zeitalter der digitalen Mobilität<br />

mit Allem was wir uns heute schon vorstellen<br />

können, oder eben auch nicht. Wie diese, in allen Lebensbereichen<br />

immer weiter fortschreitende Digitalisierung<br />

unser Leben verändern wird, lässt sich heute<br />

für uns nur erahnen.<br />

Wie immer im Leben hat jede Entwicklung zwei Seiten.<br />

Jeder ist eingeladen und hat die Wahl diese Veränderrung<br />

zuzulassen und die Herausforderung „Zukunft“<br />

anzunehmen. Die Anderen werden früher oder später<br />

feststellen, dass keine echte Alternative bleibt. Diese<br />

Gruppe fühlt sich zunehmend abgehängt und ausgegrenzt.<br />

Der Zustand des Auseinanderdriftens und<br />

einer sich schleichend ausbreitenden Verunsicherung,<br />

erleben wir gerade in ganz vielen Bereichen und Nationen.<br />

Jeder von uns entscheidet eigenverantwortlich<br />

welcher Gruppe er angehören möchte.<br />

chen auf. Die Einstellung zu Freizeit, Arbeit und Familie<br />

unterzieht sich derzeit einem enormen Wandel. Auch<br />

an unsere Kanzlei geht dieser Zeitgeist nicht vorbei.<br />

Die Herausforderung sehen wir im Umbau der Arbeitsprozesse,<br />

bei größtmöglicher Flexibilität die Qualität<br />

und Erreichbarkeit in gewohntem Level zu erhalten. Die<br />

Frage einer echten Alternative stellt sich jedoch nicht<br />

mehr.<br />

Wenn es uns auch im kommenden Jahr gelingt, diese<br />

Veränderungen positiv anzugehen, die unmittelbare<br />

Umgebung jeden Tag ein Stück lebenswerter und gerechter<br />

zu gestalten, ist der Grundstein für nachhaltigen<br />

Erfolg gelegt.<br />

In diesem Sinne bedanken wir uns bei allen Mitarbeitern,<br />

Mandanten, Freunden und Geschäftspartnern<br />

für die gute Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr.<br />

Für Fehler sagen wir SORRY und für Lob nochmals DANKE!<br />

Das Jahr 2017 wird sicher nicht weniger spannend,<br />

wir freuen uns auf interessante Projekte und gute Gespräche.<br />

Auch im neuen Jahr bleiben wir Ihnen ein verlässlicher<br />

Partner.<br />

Mit einem herzlichen Gruß<br />

Udo Blank<br />

Gabriele Bahner<br />

Udo Blank<br />

Auch im Bereich der Arbeitswelten, der Arbeitsumgebungen<br />

macht der Wandel und die Veränderung hin<br />

zur Digitalisierung und Mobilität nicht Halt. Bereits<br />

heute haben sich viele große Unternehmen auf die Art<br />

des digitalen Arbeitens in den Büros neu ausgerichtet.<br />

Die Möglichkeit des mobilen und flexiblen Arbeitens<br />

von Überall und das 24 Stunden an sieben Tagen<br />

in der Woche, wird die Arbeitswelt der Zukunft sein.<br />

Anwesenheitspflichten mit Kernzeiten von „Nine to<br />

Five“ ist bei den Arbeitnehmern nicht mehr gefragt.<br />

Die Y-Generation wächst ohnehin, wie selbstverständlich,<br />

mit den digitalen Werkzeugen in allen Berei-<br />

3


<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />

inhaltsverzeichnis<br />

genuss<br />

05-07 genuss für alle sinne<br />

08-09 restaurant plenum<br />

<strong>Dezember</strong> <strong>2016</strong><br />

genuss<br />

steuer+recht<br />

10-12 künstlersozialkasse<br />

13 zettelwerk24 gmbh<br />

14-15 pflege – mehr zeit für familie<br />

16-18 das außergewöhnliche<br />

im steuerrecht<br />

19-20 der finanzbeamte als caddie<br />

21-22 team building activity<br />

23-25 form wahren<br />

26-27 auf 2 Rädern<br />

zur steuerersparnis<br />

lifestyle<br />

28-29 fotografie<br />

nicklas walther<br />

30-31 die gartenmalerin<br />

sybille besemer<br />

32-33 feng shui<br />

Bärbel Schwecht<br />

wirtschaft<br />

34-37 bio-hof zörlaut<br />

38 Quali Plus WERTzeit<br />

impressum<br />

39 cartoon<br />

28<br />

29<br />

08<br />

09<br />

21<br />

22<br />

4 5


genuss<br />

<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />

genuss für alle sinne<br />

Wein, Salami, Schinken, Käse<br />

und andere Leckereien<br />

Die „cantina adornetto“ bietet Genuss für Gaumen,<br />

Auge und Nase. In einer Atmosphäre, die ganz auf<br />

den Weingenuss abgestimmt ist, können Sie in den<br />

Verkaufs- und Bewirtungsräumen der Hektik des Alltags<br />

entfliehen. Bei optimaler Lagertemperatur von 14 bis<br />

16°C und Bouquet schonendem weichen Licht, wird der<br />

Aufenthalt in der Cantina zum Erlebnis. Ganz sicher ist<br />

bei über 20.000 Flaschen für jeden Geschmack ein edler<br />

Tropfen dabei.<br />

Vor 2 Jahren hat sich der gebürtige Sizilianer, zusammen mit seiner<br />

belgischen Lebensgefährtin Bettina Verlinden, diesen Traum erfüllt. Mit<br />

italienischer Leidenschaft schwärmt er von den hervorragenden Weinen<br />

seines Sortiments. Anschaulich erklärte er die Vorzüge großer Flaschen<br />

bei der Reifung und Lagerung und die Vorteile von Schraubverschlüssen.<br />

Er schwelgt in Schilderungen von Genussexplosionen, wenn edler<br />

Wein auf edlen Käse aus Südtirol, oder edlen Schinken aus Cuneo<br />

im Piemont trifft – und lässt seine Gäste in der Cantina gerne daran<br />

teilhaben, indem er ihnen diese Leckereien auf dem großen, rustikalen<br />

Holztisch zu ausgesuchten Weinen kredenzt.<br />

„Bei Mario“ hat die Stufe des Geheimtipps schon lange verlassen. Die<br />

Cantina hat sich zu einem familiären Gourmetkeller entwickelt. Gleichgültig<br />

ob Käse, Schinken, Salami und Olivenöl, alles hochwertig und von<br />

kleinen ausgesuchten Herstellern. Alles was in der Cantina angeboten<br />

wird, wurde vom Chef vorher vor Ort geprüft und getestet. Nur nachhaltig<br />

und ehrlich hergestellte Produkte schaffen es in sein Sortiment. Mario<br />

kennt den Olivenbauer von dem er sein Olivenöl bezieht. Er besucht<br />

regelmäßig die Familie bei der er die Salami von schwarzen Schweinen<br />

einkauft. Nichts bleibt hier dem Zufall überlassen.<br />

Mario Adornetto macht Weinverkostung und Weinkauf zu einem Erlebnis<br />

und freut sich, wenn er dabei seinen Kunden auch ein wenig Wissen<br />

über Wein im Allgemeinen, und über Lagen, Reben und Winzer im Besonderen,<br />

mit auf den Weg geben kann. „Besonders freut es mich, dass<br />

immer mehr junge Menschen ihre Liebe zu qualitativ hochwertigen<br />

Weinen entdecken.“ gesteht er lächelnd. „Hervorragender Wein muss<br />

dabei nicht immer teuer sein“, erklärt Adornetto. In seinen Regalen finden<br />

sich 0,75l Flaschen für unter 10 Euro genauso, wie die 12 Liter<br />

Balthazar für 1.500 Euro.<br />

Zu seinen Kunden zählen neben privaten Weinliebhabern auch viele Gastronomen.<br />

Auch die drei Wirte des Kirchheimer Weindorfes hat er überzeugt.<br />

Sie vertrauen auf sein Fachwissen und seinen Geschmack bei der<br />

Auswahl der Weine, die sie ihren Gästen anbieten.<br />

Mario Adornetto ist immer auf der Suche nach neuen edlen Tropfen. So<br />

hat er dieses Jahr 3 Kellereien aus der Pfalz und eine von der Mosel neu<br />

in sein Sortiment aufgenommen.<br />

6<br />

Die beeindruckende Kulisse aus Magnumflaschen mit erlesenen Tropfen erfreut nicht nur das Auge,<br />

sondern auch die Kenner unter den Weintrinkern. Denn je größer das Volumen einer Flasche, desto<br />

besser ist der Wein gegen schädliche Umwelteinflüsse geschützt. Die Weine reifen in Magnumflaschen<br />

langsam, gleichmäßig und harmonisch.<br />

Man muss kein Sommelier sein, um einen guten Wein genießen zu können. „Selbst bei Blindverkostungen<br />

bevorzugen 80 % der Nichtweinkenner die guten Lagen gegenüber den weniger Guten“, weiß Mario<br />

Adornetto aus Erfahrung. Und an Erfahrung mangelt es dem Eigentümer der „Cantina Adornetto“<br />

nicht. Mario’s Eltern hatten einen kleinen Weinberg in Sizilien. Schon vor 30 Jahren hat Mario angefangen<br />

Wein zu importieren. Am Anfang aber nur zum Verbrauch im eigenem Restaurant und Café.<br />

Jeden Freitagabend von 17 bis 20 Uhr und Samstagnachmittag, von 12 bis 17 Uhr, oder nach telefonischer<br />

Vereinbarung öffnet er seinen Gourmet-Keller in der Teckstraße für Verkostung und Verkauf.<br />

Hier warten in ansprechendem Ambiente Weine aus Italien, Deutschland und Österreich auf neugierige<br />

Weinliebhaber.<br />

90 % seiner Weine stammen von kleinen Weinbauern. Bei über 40 Winzern,<br />

u. a. im Piemont, der Toskana, dem Veneto, aber auch dem Weinviertel<br />

oder der Steiermark ist er in den Jahren fündig geworden. Seine<br />

Entdeckungen teilt er gerne mit seinen Gästen.<br />

Noch mehr Wissenswertes zur „Cantina Adornetto“ finden Sie auf<br />

www.cantinaadornetto.de oder bei facebook.com/cantinaadornetto.<br />

Informationen<br />

Holzbau Schäfer GmbH<br />

cantina adornetto<br />

Teckstraße 12<br />

73230 Kirchheim unter Teck<br />

Tel.: 07021 - 978886<br />

E-Mail: info@cantinaadornetto.de<br />

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genuss<br />

<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />

restaurant plenum<br />

im Landtag Baden-Württemberg<br />

Das kulinarische Mandat im Landtag Baden-Württemberg wurde<br />

in diesem Jahr neu an die Benz-Gastronomie vergeben. Mit dem<br />

Stammhaus Hotel-Restaurant Schwanen, dem Cateringbetrieb<br />

Benz & Co. und der eigenen Event-Location Villa Benz hat sich die<br />

Benz-Gastronomie in den vergangenen Jahren einen hervorragenden<br />

Ruf in der regionalen Gastronomie- und Veranstaltungslandschaft erarbeitet.<br />

Mit der Übernahme des Restaurant Plenum im Landtag Baden-<br />

Württemberg wird nun ein neues Kapitel in der Erfolgsgeschichte des<br />

Familienunternehmens geschrieben.<br />

Im Juni diesen Jahres wurde das Restaurant Plenum<br />

im Herzen Stuttgarts übernommen. Die vorangehenden<br />

Umbaumaßnahmen konnten erst kurz<br />

vor der Eröffnung abgeschlossen werden. Gleichzeitig<br />

galt es, ein neues Team aufzubauen, kulinarische<br />

Inhalte vorzubereiten und die internen Abläufe einzustudieren.<br />

„Das war eine absolute Punktlandung,<br />

aber dann durften wir uns über einen tollen Start<br />

freuen!“ resümiert Geschäftsführer Marcel Benz,<br />

der mit der Entwicklung in den ersten Monaten zufrieden<br />

ist. „Das Feedback, das wir von unseren Gästen<br />

erhalten ist sehr positiv und mit den Erfahrungen<br />

der ersten Monate haben wir unser Programm<br />

natürlich auch immer wieder etwas angepasst.“<br />

Kulinarisch setzt man im Hause Benz auf die bewährte<br />

Philosophie, sich an der heimischen Vielfalt<br />

zu bedienen und diese gekonnt und kreativ auf dem<br />

Teller zu präsentieren. So findet man beispielsweise<br />

mit der Schwarzwälder Goldforelle, dem Stauferico-<br />

Schwein oder dem Hohenloher Rind typische Produkte<br />

baden-württembergischer Herkunft. „In dieser<br />

besonderen Location verstehen wir uns auch als<br />

kulinarisches Aushängeschild unseres Landes und<br />

wollen deswegen ein besonderes Augenmerk auf<br />

Zutaten legen, die uns unsere Region bietet.“<br />

Durch die zentrale Lage mitten in Stuttgart will<br />

man im Plenum verschiedensten Gästegruppen gerecht<br />

werden. Wer mittags kurz Zeit hat für das<br />

Mittagessen, soll sich genauso wohlfühlen, wie die<br />

Gruppe, die am Abend ein mehrgängiges Menü genießt<br />

oder der Opernbesucher, der einen Aperitif mit<br />

ansprechendem Fingerfood zu sich nehmen will. In<br />

den warmen Monaten gehört die Sommerterrasse,<br />

mit herrlichem Blick, zu einem der schönsten Verweilplätze<br />

in der Stuttgarter City.<br />

Informationen<br />

Holzbau Schäfer GmbH<br />

Restaurant Plenum im Landtag<br />

Baden-Württemberg<br />

Konrad-Adenauer-Str. 3<br />

70173 Stuttgart<br />

Tel: +49 0711 300000 16<br />

Tel: +49 0711 300000 17<br />

Das Plenum, das an 7 Tagen in der Woche geöffnet<br />

hat, ist aber nicht nur als Restaurant ein Gästemagnet.<br />

Wer seine Firmenfeier oder Hochzeit in zentraler<br />

Stuttgarter Lage plant, hat die Möglichkeit<br />

die Räumlichkeiten exklusiv anzumieten. Kleinere<br />

Gruppen bis zu 20 Teilnehmer finden außerdem im<br />

„Private Dining Room“ den ungestörten Rahmen für<br />

das gemeinsame Essen.<br />

8<br />

E-Mail: info@benz-plenum.de<br />

Internet: www.benz-plenum.de<br />

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steuer+recht<br />

<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />

künstlersozialkasse<br />

Komando Spezial Kräfte der Sozialversicherungen<br />

Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?<br />

Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der Sozialversicherung und<br />

ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten den Zugang zur<br />

Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die Mitglieder genießen das<br />

Privileg im Vergleich zu „normalen Selbständigen“ nur die Hälfte Ihrer<br />

Beiträge entrichten zu müssen, während die andere Hälfte durch Zuschüsse<br />

vom Bund (20%) und von Unternehmen (30%) finanziert wird.<br />

steuer+recht<br />

Wer ist versichert?<br />

Für die Versicherungsveranlagung und die Beitragserhebung ist die<br />

Künstlersozialkasse (KSK) zuständig. Über viele Jahre war diese Abgabe<br />

eine unbedeutende Randerscheinung. Niemand schien so richtig dafür<br />

zuständig zu sein. Dies hat sich grundlegend verändert. Der Staat<br />

hat die „sprudelnde Abgabenquelle“ erkannt und beginnt nun mit der<br />

systemathischen Ausbeute.<br />

Gerade der durch die Unternehmen finanzierte Anteil sorgt in der Umsetzung<br />

für viel Bürokratie und hohe Rechtsunsicherheit.<br />

1) Künstler: Künstler ist, wer Musik, darstellende<br />

oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.<br />

2) Publizist: Publizist ist, wer als Schriftsteller,<br />

Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig<br />

ist oder Publizistik lehrt, z.B. Fotografen, Grafiker,<br />

Webdesigner, Journalisten, Autoren etc.<br />

Diese gesetzliche Definition der Künstler ist wenig<br />

hilfreich aber sehr weit auszulegen, wenn selbst die<br />

Leistungen von Dieter Bohlen & Co. als Juroren bei<br />

„Deutschland sucht den Superstar“ vom Bundessozialgericht<br />

als künstlerisch eingestuft wurden.<br />

Wer ist abgabepflichtig?<br />

Zunächst sind einmal sog. typische Verwerter (z.B.<br />

Presse- und Buchverlage, Theater, öffentliche und<br />

private Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und<br />

Musikproduzenten, Werbeagenturen usw.) abgabepflichtig.<br />

Abgabepflichtig sind aber auch alle Unternehmen,<br />

die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit<br />

betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge<br />

an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen<br />

(sog. „Eigenwerber“). Somit ist auch außerhalb des<br />

„kreativen Bereichs“ fast jedes Unternehmen in<br />

Deutschland abgabepflichtig. Die Gestaltung von<br />

Flyern, Werbebroschüren, Visitenkarten, der Unternehmenshomepage<br />

o.ä. ist meistens schon ausreichend<br />

für das Entstehen der Abgabepflicht.<br />

Was bedeutet „nicht nur gelegentlich“?<br />

Seit dem 01.01.2015 wurde der Begriff „nicht nur<br />

gelegentlich“ im Gesetz konkretisiert. Eine gelegentliche<br />

Auftragserteilung liegt dann vor, wenn die<br />

Summe aller gezahlten Entgelte in einem Kalenderjahr<br />

EUR 450,00 nicht übersteigt.<br />

Werden im Rahmen von Veranstaltungen künstlerische<br />

oder publizistische Werke oder Leistungen<br />

aufgeführt, dann liegt eine nur gelegentliche Auftragserteilung<br />

– unabhängig von der Höhe der Entgelte-<br />

auch dann vor, wenn jährlich nicht mehr als 3<br />

Veranstaltungen durchgeführt werden.<br />

10<br />

11


steuer+recht<br />

<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />

Wie hoch ist die Abgabe?<br />

Die Höhe der Abgabe wird jährlich neu festgelegt.<br />

Sie beträgt für das Jahr <strong>2016</strong> 5,2 %. Für das Jahr<br />

2017 sinkt die Abgabe auf 4,8 %<br />

Was ist Bemessungsgrundlage?<br />

Grundlage für die Berechnung der Höhe der Abgabe<br />

sind alle Rechnungen (netto), die von selbständigen<br />

Künstlern bzw. Publizisten in einem Jahr gestellt<br />

wurden. Dabei ist es unerheblich, ob der Rechnungssteller<br />

selbst Mitglied in der Künstlersozialversicherung<br />

ist.<br />

Beispiel:<br />

Unternehmer A hat im Jahr <strong>2016</strong> insgesamt EUR<br />

10.000,00 für die Gestaltung seiner Homepage<br />

und der Visitenkarten gezahlt. Er müsste somit für<br />

<strong>2016</strong> Künstlersozialabgabe in Höhe EUR 520,00<br />

(EUR 10.000,00 x 5,2 %) abführen. Liegt der insgesamt<br />

in einem Jahr an selbständige Kreative gezahlte<br />

Betrag unter EUR 450,00 netto, so muss<br />

keine Abgabe geleistet werden (Bagatellgrenze).<br />

Steuertipp<br />

Zunächst kann bereits bei der Auftragserteilung<br />

darauf geachtet<br />

werden, dass der Auftragnehmer<br />

in der Rechtsform einer GmbH,<br />

KG, GmbH & Co. KG oder OHG firmiert.<br />

Dann müssen keine Abgaben<br />

geleistet werden. Kommt es doch<br />

zu einer Abgabepflicht ist darauf zu<br />

achten, dass in der Rechnung die<br />

Kosten für den Druck oder sonstige<br />

Materialkosten separat ausgewiesen<br />

werden. Denn nur die künstlerische<br />

Leistung unterliegt der Abgabepflicht.<br />

Welche Zahlungen unterliegen nicht der Künstlersozialabgabe?<br />

Zahlungen an juristische Personen des privaten<br />

oder öffentlichen Rechts (z.B. GmbH, AG, e.V. öffentliche<br />

Körperschaften) sind nicht abgabepflichtig.<br />

Des Weiteren sind u.a. folgende Zahlungen nicht abgabepflichtig:<br />

• Zahlungen an eine Kommanditgesellschaft<br />

(KG und GmbH & Co. KG)<br />

• Zahlungen an eine offene Handelsgesellschaft<br />

(OHG)<br />

• Zahlungen die im Rahmen der sog. Übungsleiterpauschale<br />

nach § 3 Nr. 26 EStG und als<br />

Ehrenamtpauschale nach § 3 Nr. 26a EStG<br />

geleistet werden<br />

• Übernommene Aufwendungen für nachgewiesene<br />

Reise- und Bewirtungskosten der selbständigen<br />

Künstler/Publizisten<br />

Welche Pflichten haben abgabepflichtige Unternehmen?<br />

Abgabepflichtige Unternehmen müssen sich unaufgefordert<br />

bei der Künstlersozialkasse melden. Sie<br />

müssen spätestens bis zum 31. März des Folgejahres<br />

die Summe aller der Künstlersozialabgabe<br />

unterliegenden Zahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres<br />

melden. Die Entgelte müssen gesondert<br />

aufgezeichnet werden. Rechnungen müssen<br />

nur nach Aufforderung durch die KSK eingereicht<br />

werden.<br />

Verfasser: Udo Blank<br />

12<br />

13


steuer+recht<br />

<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />

pflege<br />

• Eine Freistellung bis zu 6 Monate<br />

Nach dem Pflegezeitgesetz und nach dem Familienpflegezeitgesetz haben<br />

Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf<br />

vollständige, oder teilweise Freistellung von der Arbeit. Je nach Pflegeerfordernis<br />

bestehen folgende Möglichkeiten:<br />

• 10-tägige Auszeit im Akutfall<br />

Zeit für die Familie<br />

Es gibt die Phase im Leben, in der die Vereinbarkeit<br />

von Arbeit, Familie und Pflege extrem belastet<br />

sein kann. Für viele Menschen war dies aus<br />

organisatorischen Gründen schlicht unmöglich. Seit<br />

2015 gibt es gesetzliche Verbesserungen.<br />

Eine Freistellung von bis zu 10 Arbeitstagen ist möglich, um in einer<br />

akuten Pflegesituation eine bedarfsgerechte Betreuung der<br />

pflegebedürftigen Person zu organisieren, oder eine angemessene<br />

Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Für den freigestellten<br />

Beschäftigten ist für diese Zeit eine Lohnersatzleistung – das Pflegeunterstützungsgeld<br />

– vorgesehen.<br />

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Auszeit ist, dass<br />

der nahe Angehörige voraussichtlich die Voraussetzungen einer Pflegebedürftigkeit<br />

im Sinne des Sozialgesetzbuches erfüllt. Die bloße<br />

Möglichkeit einer Pflegebedürftigkeit genügt nicht. Die Arbeitsverhinderung<br />

und deren voraussichtliche Dauer müssen dem Arbeitgeber<br />

unverzüglich mitgeteilt werden. Der Anspruch besteht unabhängig<br />

von der Größe des Unternehmens.<br />

Wird ein pflegebedürftiger naher Angehöriger in häuslicher<br />

Umgebung gepflegt, besteht der Anspruch, bis zu 6 Monate<br />

teilweise, oder ganz sich von der Arbeit freistellen zu lassen.<br />

Ferner besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit zur<br />

Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase<br />

bis zu 3 Monate vollständig oder teilweise zu Hause<br />

zu bleiben. Dies kommt z.B. für die Begleitung während eines<br />

Hospizaufenthalts des nahen Angehörigen in Betracht.<br />

Für diese Ansprüche gilt:<br />

Arbeitnehmer, die diese Freistellungen in Anspruch<br />

nehmen wollen, müssen dies dem Arbeitgeber spätestens<br />

10 Arbeitstage vor Freistellungsbeginn<br />

schriftlich mitteilen. Bei Arbeitgebern bis zu 15<br />

Beschäftigten (Kleinunternehmen) besteht jedoch<br />

kein Rechtsanspruch auf Freistellung.<br />

• Freistellung bis zu 24 Monate<br />

Sind nahe Angehörige über einen längeren Zeitraum<br />

pflegebedürftig, dann besteht grundsätzlich<br />

ein Anspruch, bis zu 24 Monate die Arbeit, auf bis<br />

zu 15 Stunden pro Woche, zu reduzieren. Dies ist<br />

auch als Blockmodell möglich – die geforderte Mindestarbeitszeit<br />

muss jedoch im Durchschnitt eines<br />

Jahres vorliegen. Der Gesetzgeber will damit<br />

die Rahmenbedingungen für eine häusliche Pflege<br />

deutlich verbessern.<br />

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber diese<br />

Ansprüche spätestens 8 Wochen vor Beginn der<br />

Arbeitszeitreduzierung schriftlich ankündigen. Ein<br />

Rechtsanspruch für diese deutliche Arbeitsreduzierung<br />

besteht erst gegenüber Arbeitgebern mit<br />

mehr als 25 Beschäftigten (ohne Auszubildende).<br />

• Für alle Möglichkeiten gilt:<br />

Von der Ankündigung, höchstens jedoch 12 Wochen<br />

vor dem angekündigten Beginn, bis zur Beendigung<br />

der Freistellung, besteht Kündigungsschutz.<br />

Für die Zeit der Freistellungen kann zudem, unter<br />

gewissen Voraussetzungen, ein zinsloses Darlehen<br />

beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche<br />

Aufgaben beantragt werden, um den Einkommensverlust<br />

in dieser Zeit abzufedern.<br />

Verfasser: Gabriele Bahner<br />

Steuertipp<br />

Für die kurzfristige Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen, oder<br />

Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (oder vor Vollendung<br />

des 25. Lebensjahres eingetretener körperlichen, geistigen oder<br />

seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten)<br />

kann dem Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen bis zu 600<br />

Euro pro Kalenderjahr steuerfrei gezahlt werden. Die Steuerfreiheit gilt<br />

nur bei Zahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.<br />

14<br />

15


steuer+recht<br />

<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />

…das außergewöhnliche<br />

im Steuerrecht<br />

Kosten, die aufgrund besonderer Umstände<br />

zwangsläufig anfallen, werden steuerrechtlich<br />

als außergewöhnliche Belastung bezeichnet.<br />

Hierzu zählen u.A. auch Krankheitskosten. Von diesen<br />

Kosten wird eine sogenannte zumutbare Belastung<br />

abgezogen. Erst wenn dieser Betrag überschritten<br />

wird, wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen<br />

steuermindernd aus. Die Höhe dieser zumutbaren<br />

Belastung hängt vom Jahreseinkommen, dem Familienstand<br />

und der Kinderzahl ab.<br />

Was sind außergewöhnliche Belastungen?<br />

Nach der gesetzlichen Definition liegt eine außergewöhnliche<br />

Belastung vor, wenn einem Steuerpflichtigen<br />

zwangsläufig größere Aufwendungen als<br />

der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen<br />

gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse<br />

und gleichen Familienstands erwachsen. Der Steuerpflichtige<br />

muss also durch zwangsläufige Aufwendungen,<br />

denen er sich aus rechtlichen, tatsächlichen<br />

oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann,<br />

belastet sein. Dabei müssen die Aufwendungen den<br />

Umständen nach notwendig sein und dürfen einen<br />

angemessenen Betrag nicht übersteigen. Zu den<br />

außergewöhnlichen Belastungen zählen beispielsweise<br />

auch, auf Naturkatastrophen beruhende Gebäudeschäden,<br />

Behinderungskosten, sowie mit gewissen<br />

Einschränkungen auch Beerdigungskosten oder<br />

Unterhaltskosten.<br />

Krankheitskosten<br />

Krankheitskosten sind durch eine Krankheit verursachte<br />

Kosten. Als Krankheitskosten gelten aber<br />

solche Aufwendungen, die zum Zwecke der Heilung<br />

oder mit dem Ziel aufgewendet werden, die Krankheit<br />

erträglicher zu machen bzw. zu heilen oder zu<br />

lindern.<br />

Zu den Krankheitskosten zählen beispielsweise<br />

Aufwendungen für:<br />

• Arzt, Zahnarzt und Heilpraktiker<br />

• ärztlich verordnete Arzneimittel<br />

(inklusive Rezeptgebühren)<br />

• Zahnersatz<br />

• vorbeugende Untersuchungen wie<br />

Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung<br />

von Krankheiten (Vorbeugung einer Krankheit)<br />

• Brillen und Kontaktlinsen oder Hörgeräte<br />

und Gehhilfen.<br />

Nachweis und Erstattungen<br />

Die Kosten müssen dem Finanzamt nachgewiesen<br />

werden. Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von<br />

Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige,<br />

durch eine Verordnung eines Arztes oder<br />

Heilpraktikers für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, zu<br />

erbringen.<br />

Hat der Steuerpflichtige eine andauernde Erkrankung<br />

und benötigt anhaltend bestimmte Arznei-,<br />

Heil- und Hilfsmittel, reicht es für den Nachweis<br />

aus, wenn die Verordnung des Arztes einmalig vorgelegt<br />

wird. Werden die Kosten durch eine Krankenversicherung<br />

erstattet, mindert diese Erstattung<br />

den abzugsfähigen Betrag.<br />

Nicht zu den Krankheitskosten zählen Schönheitsoperationen,<br />

die nicht medizinisch notwendig sind.<br />

Die Kosten für eine nicht medizinisch notwendige<br />

Empfängnisverhütung stellen ebenso keine Krankheitskosten<br />

dar.<br />

Krankenhaus / Geburt eines Kindes<br />

Zu den Krankenhauskosten zählen Aufwendungen<br />

für die ambulante, oder stationäre Behandlung: Umfasst<br />

sind der Eigenanteil an den Krankenhauskosten,<br />

sowie Krankentransporte und Laborrechnungen.<br />

Zu den Kosten bei der Geburt eines Kindes zählen<br />

Aufwendungen für den Arzt, die Hebamme und die<br />

Säuglingsschwester, notwendige Medikamente, sowie<br />

Geburtsvorbereitungslehrgänge.<br />

Kurkosten<br />

Die Kosten für eine Kur werden berücksichtigt, wenn<br />

die Kur nachweislich zur Heilung oder Linderung notwendig<br />

ist. Neben einem ärztlichen Attest dient als<br />

Nachweis die Bescheinigung der Krankenversicherung<br />

oder der Beihilfebescheid bzw. die Abrechnung<br />

der privaten Krankenversicherung. Als Kurkosten<br />

können die Kosten für Unterkunft und Verpflegung,<br />

Kuranwendungen /-mittel und Medikamente und<br />

Kosten für eine notwendige Begleitperson abgezogen<br />

werden.<br />

Schuldzinsen für die Finanzierung von Krankheitskosten<br />

Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung<br />

der Krankheitskosten aufgenommen wurde, sind außergewöhnliche<br />

Belastungen, wenn die Darlehensaufnahme<br />

durch fehlende Eigenmittel zwangsläufig<br />

erfolgt ist.<br />

Fahrtkosten<br />

Fahrtkosten, die beispielsweise durch die Fahrt zum<br />

Arzt, zur Apotheke, etc. entstanden sind, können<br />

als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht<br />

werden. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel<br />

sind immer die tatsächlich angefallenen Kosten<br />

abzugsfähig. Für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug<br />

werden die Kosten mittels der Kilometerpauschale<br />

in Höhe von EUR 0,30 angesetzt.<br />

16<br />

17


steuer+recht<br />

<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />

Zumutbare Belastung<br />

Es müssen zwangsläufig größere Aufwendungen entstanden sein, als der<br />

Mehrzahl der Steuerpflichtigen. Auch wenn die Krankheitskosten die Kriterien<br />

einer allgemeinen außergewöhnlichen Belastung erfüllen, werden<br />

sie nicht in voller Höhe bei der Steuererklärung berücksichtigt. Das Finanzamt<br />

zieht eine „zumutbare Belastung“ von den <strong>Ausgabe</strong>n ab.<br />

der finanzbeamte als caddie<br />

Betriebsausgabenabzug bei der Ausrichtung<br />

von Golfturnieren<br />

Die Höhe der zumutbaren Belastung beträgt:<br />

Bei einem Gesamtbetrag<br />

der Einkünfte<br />

Bei Steuerpflichtigen, die keine<br />

Kinder haben und bei denen die<br />

Einkommensteuer nach dem<br />

Grundtarif (Einzelpersonen)<br />

zu berechnen ist<br />

bis<br />

EUR 15.340<br />

über EUR 15.340<br />

bis EUR 51.130<br />

über<br />

EUR 51.130<br />

5 % 6 % 7 %<br />

Der Bundesfinanzhof hat in zwei neuen Entscheidungen zu der Frage<br />

Stellung bezogen, unter welchen Voraussetzungen die Aufwendungen<br />

im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Golfturnieren als Betriebsausgaben<br />

abgezogen werden können. Dabei kam das höchste Finanzgericht<br />

zu einer unterschiedlichen Beurteilung der steuerlichen Würdigung.<br />

Bei Steuerpflichtigen, die keine<br />

Kinder haben und bei denen die<br />

Einkommensteuer nach dem<br />

Splittingtarif (zusammen veranlagte<br />

Ehegatten/Lebenspartner)<br />

zu berechnen ist<br />

4 % 5 % 6 %<br />

Bei Steuerpflichtigen mit einem<br />

Kind oder zwei Kindern 2 % 3 % 4 %<br />

Bei Steuerpflichtigen mit drei<br />

oder mehr Kindern 1 % 1 % 2 %<br />

Verfasser: Udo Blank<br />

Betrieblich veranlasste Aufwendungen<br />

Durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen<br />

sind grundsätzlich als Betriebsausgaben<br />

abzugsfähig. Eine Ausnahme<br />

davon macht das Einkommensteuergesetz<br />

aber für solche Kosten, die als sogenannte<br />

Repräsentationsaufwendungen mit der<br />

gesellschaftlichen Stellung des Unternehmers,<br />

oder seiner Geschäftspartner zusammenhängen.<br />

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG dürfen<br />

Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für<br />

Segeljachten oder Motorjachten, sowie<br />

für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden<br />

Bewirtungen den Gewinn<br />

nicht mindern, soweit die damit verfolgten<br />

Zwecke nicht selbst Gegenstand<br />

einer mit Gewinnabsicht ausgeübten Betätigung<br />

des Steuerpflichtigen sind.<br />

Brauerei: ja<br />

Anders urteilte der BFH aber mit Urteil vom 14. Oktober 2015<br />

im Fall einer Brauerei. Im Rahmen von Bierlieferungsverträgen<br />

verpflichtete sich die Brauerei die Golfvereine finanziell bei der<br />

Durchführung einer Serie von Golfturnieren zu unterstützen.<br />

Die Turniere dienten nach Ansicht des Gerichts, angesichts der<br />

freien Teilnahmemöglichkeit für jeden Interessenten, keinem besonderen<br />

Repräsentationszweck gegenüber diesem Personenkreis,<br />

der Grundlage für einen Abzugsausschluss wäre. Vielmehr<br />

dienten die Turniere ausschließlich dazu, die Verpflichtung der<br />

Brauerei aus den Bierliefervereinbarungen zu erfüllen und im Zusammenhang<br />

mit den Veranstaltungen den Fortbestand dieser<br />

Liefermöglichkeiten auch für die Zukunft zu sichern.<br />

18<br />

19


steuer+recht<br />

<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />

Versicherungsagentur: nein<br />

Der BFH hat mit Urteil vom 16. <strong>Dezember</strong> 2015 im<br />

Fall einer Versicherungsagentur entschieden, dass die<br />

Aufwendungen für die Durchführung der Golfturniere<br />

einschließlich der Aufwendungen für die Bewirtung im<br />

Rahmen der Abendveranstaltungen nicht abziehbare Betriebsausgaben<br />

sind.<br />

Das Gericht sah in dem Fall einen den Aufwendungen für<br />

Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten<br />

„ähnlichen Zweck“. Unter den Begriff der Aufwendungen<br />

für „ähnliche Zwecke“ fallen Aufwendungen, die der sportlichen<br />

Betätigung, der Unterhaltung von Geschäftsfreunden,<br />

der Freizeitgestaltung, oder der Repräsentation<br />

dienen.<br />

Gegen eine betriebliche Veranlassung sprach in diesem<br />

Fall weiter, dass die Golfturniere nicht, bzw. nur untergeordnet,<br />

dem Interesse der Versicherungsagentur gedient<br />

hätten, Neukunden zu werben bzw. bestehende Kunden<br />

an die Agentur zu binden.<br />

Hauptzweck sei offensichtlich die Unterstützung krebskranker<br />

Kinder durch die mit den Veranstaltungen verbundenen<br />

Spendenaufrufen gewesen. Diese Motivation<br />

der Versicherungsagentur schloss eine betriebliche Veranlassung<br />

von vornherein aus und stand dem Betriebsausgabenabzug<br />

entgegen.<br />

Die beiden Entscheidungen des BFH erscheinen<br />

auf den ersten Blick schwer verständlich, sind<br />

jedoch bei genauerer Betrachtung nachvollziehbar:<br />

Während die Turniere im Fall der Brauerei<br />

ausschließlich den Zweck hatten, den Warenabsatz<br />

zu sichern, diente die Veranstaltung der<br />

Versicherungsagentur auch oder sogar überwiegend<br />

einem Wohltätigkeitszweck. Für die Versicherungsagentur<br />

wäre es im entschiedenen Fall<br />

günstiger gewesen unmittelbar für den guten<br />

Zweck zu spenden. Diese Zahlung wäre im Rahmen<br />

der steuerlichen Höchstbeträge als Spende<br />

abzugsfähig gewesen.<br />

Verfasser: Barbara Volz<br />

Steuer- und abgabenfrei gönnt der Fiskus einem<br />

Mitarbeiter für Betriebsausflüge und -feiern maximal<br />

110 Euro im Jahr. Zu berücksichtigen sind die<br />

gesamten Kosten, also alle Leistungen, die der Betrieb<br />

kauft – vom Reisebus für den Transport über<br />

die Saalmiete und Verpflegungskosten am Ort der<br />

Veranstaltung bis zu den Geschenktütchen für die<br />

Gäste. Die Summe wird durch die Zahl der Anwesenden<br />

geteilt, eine Begleitperson dann dem jeweiligen<br />

Mitarbeiter zugerechnet. Liegen die Aufwenteam<br />

building activity<br />

Betriebsausflug<br />

Gemeinsame Veranstaltungen fördern Teamgeist und Motivation. Wer<br />

seine Firmenfeiern, oder -reisen richtig plant, kann die <strong>Ausgabe</strong>n dafür<br />

weitgehend von der Steuer absetzen und so die Kostenbelastung<br />

der Teilnehmer minimal halten. Der Gesetzgeber hat dafür einen klaren Rahmen<br />

geschaffen, innerhalb dessen ein Arbeitgeber den Mitarbeitern steuer-<br />

und abgabenfreie Leistungen zuwenden kann.<br />

Viele Unternehmer nutzen Betriebsfest und Firmenausflug<br />

als Instrument der Mitarbeitermotivation<br />

und -bindung, weil sich darin die Besonderheit einer<br />

Organisation ausdrücken kann. Da gibt es die Bauern-Olympiade<br />

als Teamevent, gemeinsame Ruderregatta<br />

für sonst eher „trockene“ Typen oder einfach<br />

nur den bayerischen Hüttenabend auf der Alm,<br />

wo alle Kollegen die Seele baumeln und es sich in<br />

entspannter Atmosphäre gut gehen lassen können.<br />

dungen bei 60 Euro pro Kopf, entfallen 120 Euro<br />

auf einen Beschäftigten, der mit Lebenspartner<br />

oder Kind teilnimmt. Das sind zehn Euro über dem<br />

Freibetrag, die später als geldwerter Vorteil auf der<br />

Lohnabrechnung stehen. Darauf entfallen Steuern<br />

und Sozialabgaben – es sei denn, der Arbeitgeber<br />

übernimmt dafür die pauschale Lohnsteuer von 25<br />

Prozent.<br />

Um bei großen Aktionen die Kostenbeteiligung der<br />

Beschäftigten, oder die pauschale Lohnsteuer<br />

durch den Arbeitgeber möglichst gering zu halten,<br />

ist es ratsam, einen Teil der Veranstaltung als Fortbildungsmaßnahme<br />

zu planen, die komplett als Betriebsausgabe<br />

zählt. Hier kommt z.B. eine Betriebsbesichtigung<br />

bei Kunden oder Lieferanten genauso<br />

in Betracht, wie etwa ein Fachvortrag zur betrieblichen<br />

Altersversorgung oder einem Workshop zum<br />

Thema Rhetorik im Alltag… Hier ist der Kreativität<br />

keine Grenze gesetzt.<br />

20<br />

21


steuer+recht<br />

<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />

Das müssen Sie bei Feiern beachten:<br />

form wahren<br />

Voraussetzung:<br />

Steuerlich begünstigt sind Veranstaltungen, die allen<br />

Mitarbeitern des Betriebs, oder einer Abteilung<br />

offenstehen, nicht aber Belohnungen nur für ausgewählte<br />

Beschäftigte.<br />

Freibetrag:<br />

Ohne Abzüge dürfen Unternehmer jedem Mitarbeiter<br />

bis zu 110 Euro und maximal zwei Veranstaltungen<br />

im Jahr spendieren. Für jeden Cent mehr zahlt<br />

der Arbeitgeber eine Lohnsteuerpauschale von 25<br />

Prozent oder der Begünstigte Steuern und Sozialabgaben.<br />

Wird der Freibetrag überschritten entfällt<br />

auch der Vorsteuerabzug für die ganze Summe<br />

für das Unternehmen.<br />

Gesamtkosten:<br />

Interner Aufwand, etwa zur Vorbereitung, bleibt unberücksichtigt.<br />

Zählen An- und Abreise nicht zur Veranstaltung,<br />

können die <strong>Ausgabe</strong>n getrennt geltend gemacht<br />

werden.<br />

Kostenaufteilung:<br />

Wird ein Ausflug mit einer Fortbildung kombiniert, etwa<br />

einem Fachseminar oder Teamentwicklungsprojekt, sind<br />

die beruflich veranlassten Kosten für die Mitarbeiter<br />

steuer- und abgabenfrei, der Arbeitgeber kann Vorsteuer<br />

geltend machen. Der Anteil muss mit Zeitplänen und getrennten<br />

Rechnungen belegt werden, was am besten im<br />

Vorfeld mit dem Steuerberater zu klären ist.<br />

Unfallversicherung:<br />

Der Schutz greift, wenn alle Beschäftigten des Betriebes<br />

oder der Abteilung eingeladen und mindestens 20 Prozent<br />

anwesend sind – von Beginn bis Ende der Veranstaltung,<br />

sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg. Aber Vorsicht:<br />

Wer zu viel Alkohol trinkt kann den Schutz verlieren!<br />

Verfasser: Gabriele Bahner<br />

Pflichtprogramm Rechnung<br />

Eine Rechnung muss grundsätzlich nachfolgende Angaben enthalten:<br />

• Name und Anschrift des leistenden Unternehmers<br />

und des Leistungsempfängers<br />

• Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />

des leistenden Unternehmers<br />

• Ausstellungsdatum der Rechnung<br />

• Fortlaufende Rechnungsnummer<br />

• Menge und handelsübliche Bezeichnung der<br />

gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung<br />

• Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung<br />

• Netto-Entgelt der Lieferung oder sonstigen Leistung<br />

• den auf das Entgelt entfallenden Umsatzsteuerbetrag und den<br />

anzuwendenden Steuersatz oder im Fall der Steuerbefreiung<br />

einen Hinweis auf die zutreffende Steuerbefreiung<br />

Lediglich für Kleinbetragsrechnungen, das heißt Rechnungen, deren Gesamtbetrag<br />

150,00 Euro (Bruttobetrag) nicht übersteigt, gelten Erleichterungen.<br />

Bei diesen Rechnungen sind nur die nachfolgenden Angaben erforderlich:<br />

• Name und Anschrift des leistenden Unternehmers<br />

• Ausstellungsdatum der Rechnung<br />

• Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten<br />

Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung<br />

• Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag in einer Summe (Bruttobetrag)<br />

• Anzuwendender Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung<br />

Einzelheiten zu den neuen Rechnungspflichtangaben:<br />

Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers.<br />

Der Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers<br />

müssen jeweils vollständig angegeben werden. Dabei ist es<br />

jedoch ausreichend, wenn sich aufgrund der in die Rechnung aufgenommenen<br />

Bezeichnungen der Name und die Anschrift, sowohl des leistenden Unternehmers,<br />

als auch des Leistungsempfängers eindeutig feststellen lassen.<br />

22<br />

23


steuer+recht<br />

<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />

Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden<br />

Unternehmers<br />

Auf Rechnungen ist die Steuernummer, oder alternativ die USt-IdNr. des leistenden<br />

Unternehmers anzugeben. Dies gilt auch bei der Abrechnung von Dauerleistungen<br />

(z.B. Miete), bei denen vielfach keine gesonderten Rechnungen<br />

gestellt werden. Diese Verträge müssen die Steuernummer, oder USt-IdNr.<br />

des leistenden Unternehmers enthalten. Dies gilt auch für Altverträge (Verträge,<br />

die vor dem 01.01.2004 geschlossen wurden). Diese sind anzupassen<br />

und müssen für Zwecke des Vorsteuerabzugs eine Steuernummer oder USt-<br />

IdNr. enthalten.<br />

Als Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung kann auch der Kalendermonat<br />

angegeben werden, in dem die Leistung ausgeführt wird.<br />

In Fällen, in denen der Zeitpunkt nicht feststeht, etwa bei einer Rechnung über<br />

Voraus- oder Anzahlungen, ist eine Angabe entbehrlich. Allerdings ist in der<br />

Rechnung kenntlich zu machen, dass über eine noch nicht erbrachte Leistung<br />

abgerechnet wird.<br />

Fortlaufende Rechnungsnummer<br />

Durch die fortlaufende Nummer soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer<br />

erstellte Rechnung einmalig ist. Es ist hierbei die Bildung beliebig<br />

vieler separater Nummernkreise für zeitlich, geografisch oder organisatorisch<br />

abgegrenzte Bereiche zulässig, z. B. für Zeiträume (Monate, Wochen, Tage),<br />

verschiedene Filialen, Betriebsstätten einschließlich Organgesellschaften.<br />

Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich. Bei Verträgen<br />

über Dauerleistungen ist es unschädlich, wenn Altverträge keine fortlaufende<br />

Nummer enthalten. Es ist nicht erforderlich, diese Verträge um eine fortlaufende<br />

Nummer zu ergänzen. Bei ab dem 01.01.2004 geschlossenen Verträgen<br />

über Dauerleistungen ist es ausreichend, wenn diese Verträge eine einmalige<br />

Nummer enthalten, wie z.B. die Wohnungs- oder Objektnummer, Mieternummer.<br />

Es ist nicht erforderlich, dass Zahlungsbelege, wie Kontoauszüge, oder Überweisungsträger,<br />

eine gesonderte fortlaufende Nummer enthalten. Der Vorsteuerabzug<br />

bleibt jedoch erhalten, wenn die Rechnungsnummer unrichtig ist<br />

und der Leistungsempfänger dies nicht erkennen konnte, wenn im Übrigen die<br />

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gegeben sind.<br />

Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung<br />

In der Rechnung ist der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung anzugeben.<br />

Dies gilt auch dann, wenn das Ausstellungsdatum der Rechnung mit<br />

dem Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung übereinstimmt. In<br />

diesen Fällen genügt jedoch eine Angabe wie etwa „Leistungsdatum entspricht<br />

Rechnungsdatum“.<br />

Netto-Entgelt der Lieferung oder sonstigen Leistung<br />

Die Rechnung muss das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen<br />

aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung und sonstige Leistung enthalten.<br />

In der Rechnung ist also zwingend das Nettoentgelt anzugeben. Sind in einer<br />

Rechnung verschiedene Steuersätze anzuwenden oder gelten unterschiedliche<br />

Steuerbefreiungen, ist das Entgelt auf die einzelnen Steuersätze oder Steuerbefreiungen<br />

aufzuschlüsseln.<br />

Im Fall der Vereinbarung von Boni, Skonti und Rabatten, bei denen im Zeitpunkt<br />

der Rechnungserstellung die Höhe der Entgeltminderung nicht feststeht, ist<br />

in der Rechnung auf die entsprechende Vereinbarung hinzuweisen. Bei Skontovereinbarungen<br />

genügt eine Angabe, wie z.B. „3 % Skonto bei Zahlung bis ...“.<br />

Bei Rabatt- bzw. Bonusvereinbarungen genügt ein allgemeiner Hinweis hierauf,<br />

wie z.B. „Es ergeben sich Entgeltminderungen aufgrund von Rabatt- oder<br />

Bonusvereinbarungen“, oder: „Entgeltminderungen ergeben sich aus unseren<br />

aktuellen Rahmen- und Konditionsvereinbarungen“, oder: „Es bestehen Rabattoder<br />

Bonusvereinbarungen“.<br />

Auf das Entgelt entfallender Umsatzsteuerbetrag und der anzuwendende<br />

Steuersatz, oder im Fall der Steuerbefreiung Hinweis auf die zutreffende<br />

Steuerbefreiung<br />

In Rechnungen über steuerpflichtige Leistungen, sind der auf das Entgelt entfallende<br />

Umsatzsteuerbetrag sowie der Steuersatz anzugeben. Der Regelbesteuerung<br />

unterliegende Unternehmer, müssen entweder den allgemeinen<br />

Steuersatz von 19 v. H. oder den ermäßigten Steuersatz von 7 v. H. angeben.<br />

Beim Hinweis auf die Steuerbefreiung ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer<br />

die entsprechende Vorschrift nennt. In der Rechnung soll jedoch<br />

ein Hinweis auf den Grund der Steuerbefreiung enthalten sein. Es genügt eine<br />

Angabe in umgangssprachlicher Form.<br />

Verfasser: Udo Blank<br />

24<br />

25


steuer+recht<br />

<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />

auf 2 rädern…<br />

…zur Steuerersparnis<br />

Nicht nur der Umwelt zuliebe! Fahrradfahren hält fit,<br />

spart Geld, erhöht die Mitarbeitermotivation und<br />

stärkt nicht zuletzt das Firmenimage. Arbeitgeber<br />

können ihrem Arbeitnehmer ein Fahrrad unentgeltlich zur<br />

Nutzung überlassen. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich<br />

z.B. um ein Mountainbike, Rennrad, E-Bike oder Pedelec<br />

handelt.<br />

Durch die relativ hohen Anschaffungskosten von<br />

Dienstfahrrädern wird das leasen immer beliebter<br />

und liegt voll im Trend. Es gibt inzwischen viele Leasing-Dienstleister<br />

die ein „Rundum-Sorglos-Paket“<br />

für Arbeitgeber anbieten. Bei der Überlassung eines<br />

hochwertigen Dienstfahrrades sollten arbeitssteuer-<br />

und versicherungsrechtliche Dinge sauber<br />

geregelt sein. Aus diesem Grund kommt dem Überlassungsvertrag<br />

zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />

eine besondere Bedeutung zu und muss<br />

sorgfältig formuliert sein. Damit die Vereinbarung<br />

vom Finanzamt akzeptiert wird, sollte die Formulierung<br />

von einem Experten überprüft werden. Wir<br />

stehen Ihnen dazu gerne mit Rat und Tat zur Seite.<br />

Beabsichtigt der Arbeitnehmer das Leasing-Fahrrad<br />

am Ende der Vertragslaufzeit zu übernehmen, so ist<br />

dies nur zu dem tatsächlichen Zeitwert möglich,<br />

damit die Steuerfalle nicht doch noch zuschnappt.<br />

Erwirbt der Arbeitnehmer das Fahrrad z. B. zu einem<br />

geringeren Preis als dessen Zeitwert, ist der<br />

Differenzbetrag als regulärer Arbeitslohn zu versteuern.<br />

Dies kann auch nicht dadurch vermieden werden,<br />

dass der Arbeitnehmer das Fahrrad direkt von der<br />

Leasinggesellschaft übernimmt.<br />

Seit 2012 gilt das Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder. Für ein qualitativ<br />

hochwertiges Fahrrad sind schnell ein paar tausend Euro zu investieren.<br />

Bei diesem Lösungsansatz spart sich der Arbeitnehmer den Kauf des<br />

eigenen Fahrrads. Der Arbeitgeber kann zudem die Kosten für Wartung und<br />

Inspektion in voller Höhe übernehmen. Der Vorteil für den Arbeitgeber: Die<br />

Kosten für das Dienstrad werden als Betriebsausgaben gewinnmindernd<br />

berücksichtigt. Falls das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist,<br />

können Vorsteuern aus der Anschaffung beim Finanzamt geltend gemacht<br />

werden.<br />

Sofern das Fahrrad dem Arbeitnehmer auch privat zur Verfügung steht, ist<br />

der durch die private Nutzung entstehende geldwerte Vorteil zu versteuern.<br />

Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils ist zu unterscheiden, ob<br />

das Fahrrad verkehrsrechtlich als Kfz einzustufen ist oder nicht.<br />

Elektrofahrräder, deren Motor Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützt,<br />

gelten dabei als Kraftfahrzeuge. Das Fahrrad bekommt dann ein<br />

Kennzeichen und muss versichert werden. Der geldwerte Vorteil ist mit<br />

monatlich 1% des auf volle 100 Euro abgerundeten Bruttolistenpreises<br />

anzusetzen. Dies kann, wie bei einem „normalen“ Firmenwagen, nur durch<br />

ein lückenlos geführtes und steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch vermieden<br />

werden. Als steuerliche Subvention für die „E-Mobilität“ darf ein Teil der<br />

Batteriekosten vom Bruttolistenpreis abgezogen werden. Für Fahrten zwischen<br />

Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zusätzlich ein geldwerter<br />

Vorteil von 0,03 Prozent des Listenpreises für die einfache Entfernung zu<br />

versteuern.<br />

Handelt es sich um ein Elektrofahrrad ohne Kennzeichen- und Versicherungspflicht,<br />

so errechnet sich der geldwerte Vorteil aus 1% der auf volle<br />

100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers.<br />

Zudem muss der Weg zur Arbeit nicht zusätzlich mit 0,03% je Entfernungskilometer<br />

versteuert werden.<br />

Als weiteren Anreiz kann der Arbeitgeber dem<br />

Arbeitnehmer künftig ermöglichen, sein E-Bike am<br />

Arbeitsplatz kostenfrei aufzuladen. Dieser finanzielle<br />

Vorteil ist für den Arbeitnehmer zudem steuerfrei.<br />

Ermöglicht wird dies durch das Gesetz zur<br />

steuerlichen Förderung der Elektromobilität, das im<br />

September <strong>2016</strong> verabschiedet wurde.<br />

Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich<br />

oder verbilligt eine Ladevorrichtung zur<br />

Verfügung, so kann dieser geldwerte Vorteil vom<br />

Arbeitgeber mit 25% pauschal versteuert werden.<br />

Wird die Ladestation vom Arbeitnehmer direkt angeschafft<br />

und gewährt der Arbeitgeber dazu einen<br />

Zuschuss, kann darauf die pauschalierte Besteuerung<br />

ebenfalls angewandt werden.<br />

Informationen<br />

Holzbau Schäfer GmbH<br />

Verfasser:<br />

Marianne Jehl-Zoller, Bilanzbuchhalterin<br />

und Irina Pipus, Steuerfachwirtin<br />

Experten in der Lohnsachbearbeitung<br />

der SVM Steuerberatungsgesellschaft AG<br />

www.svm.ag<br />

Ein weiterer Pluspunkt: In der privaten Steuererklärung kann die Entfernungspauschale<br />

von 0,30 Euro je Entfernungskilometer, unabhängig vom<br />

Verkehrsmittel, immer geltend gemacht werden.<br />

26<br />

27


lifestyle<br />

Juli l <strong>2016</strong><br />

nicklas walther<br />

der besondere Blick auf Blumen, Bäche, Berge<br />

Manchmal entsteht aus einer unbekannten „Facebook-Freundschaft“<br />

eine reale Begegnung. So erging es uns mit dem jungen Fotografen<br />

Nicklas Walther aus Mössingen. Seine besondere Art mit dem Arbeitsgerät<br />

Kamera umzugehen, hat uns beeindruckt. Bereits im letzten Heft<br />

hatten wir ein Bild von ihm abgedruckt. Im Rahmen der Umgestaltung unseres<br />

Büros nach Feng Shui Gesichtspunkten, kamen u.a. auch Bilder von ihm zum<br />

Einsatz. Bei einer persönlichen Begegnung haben wir Hintergründe und intressante<br />

Aspekte über den Mensch Nicklas Walther und sein Hobby erfahren.<br />

Die Naturfotografie hat es dem Mössinger besonders<br />

angetan. Schon als kleines Kind war der heute 21-Jährige<br />

viel in der Natur unterwegs und eignete sich dadurch,<br />

quasi nebenbei, viel Wissen an, nicht nur über<br />

die heimische Tierwelt. Seine ersten ernstzunehmenden<br />

Schritte zur professionellen Fotografie unternahm<br />

Nicklas Walther Anfang 2011. Sein Ziel ist es, vor allem<br />

junge Menschen für die Natur zu begeistern. Der Mössinger<br />

möchte „Emotionen wecken und auf Tierarten<br />

und Landschaften aufmerksam machen, die den meisten<br />

Menschen verborgen bleiben“.<br />

Zeit zum Fotografieren findet er „eigentlich immer“:<br />

Nach der Arbeit, am Wochenende oder im Urlaub. Mit<br />

seiner Vollformat-Spiegelreflex-Kamera zieht Nicklas<br />

Walther über die Alb, so oft es geht. Weithin bekannt<br />

ist etwa der spektakuläre Ausblick von der Albhochfläche<br />

über die Täler. „Besonders zum Sonnenuntergang<br />

zieht es mich oft an die Aussichtsplätze.“ erklärte<br />

er uns. Dabei entstehen stimmungsvolle Aufnahmen:<br />

Wald- und Feldwege, von der Sonne in warmes Licht<br />

getaucht; Blumenwiesen oder Kornfelder, umrahmt von<br />

imposanten Wolkengebilden; idyllisch plätschernde Bäche<br />

und Berge aus allen möglichen Blickwinkeln.<br />

Seine Arbeiten zeigt Nicklas Walther in erster Linie in<br />

den Sozialen Netzwerken. Auf seiner Homepage im Internet<br />

gibt es die Rubrik „Minimalistic“. Dort versucht<br />

Walther, Tiere nicht in der klassischen Form oder im<br />

Porträt abzubilden, sondern sie künstlerisch als Gestaltungselement<br />

zu verwenden. Um auf das Wesentliche<br />

hinzuweisen sind diese Aufnahmen oft schwarzweiß.<br />

Bislang hat es den Mössinger auf seinen Reisen<br />

meistens auf die Alb oder in die Berge gezogen. Im Allgäu<br />

war er, im Harz, in Frankreich, der Schweiz, in Österreich<br />

und im Schwarzwald. Im September reiste er<br />

mit einem befreundeten Fotografen die portugiesische<br />

Küste entlang.<br />

Ein interessanter Typ und begabter Fotograf der seinen<br />

Weg macht – wir wünschen ihm viel Erfolg!<br />

Informationen<br />

und Eindrücke<br />

nicklaswaltherphotography.jimdo.com<br />

lifestyle<br />

Auf Facebook und Instagram unter:<br />

Nicklaswaltherphotography<br />

29


lifestyle<br />

<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />

die gartenmalerin<br />

Künstlerin Sybille Besemer<br />

Anfang November besuchte Martina Mattes<br />

vom b+ magazin, die in Frickenhausen lebende<br />

Künstlerin Sybille Besemer. Sie öffnete nicht<br />

nur ihre Tür, sondern lies auch einen Blick „hinter die<br />

Kulissen“ zu.<br />

“Ich liebe meinen Garten, die Natur, meine Heimat.<br />

Landschaften und Dinge sehe ich bewusst<br />

und in meinen Gedanken entstehen viele Bilder,<br />

die ich malen könnte.“ Man merkt es ihrer Stimme<br />

an wie tief sich bei ihr Kunst und Wirklichkeit verbinden.<br />

Ihre Begeisterung zum Detail vertieft sie in der<br />

Malerei. Die Jahreszeiten geben unserer Umgebung<br />

ständig ein neues Gesicht. Dieser natürliche Wandel<br />

überträgt sich auf ihre Bilder.<br />

Interesse?<br />

Holzbau Schäfer GmbH<br />

dann wenden Sie sich an<br />

zettelwerk24 gmbh<br />

info@zettelwerk24.de<br />

www.zettelwerk24.de<br />

Die Malerei schlängelt sich wie ein roter Faden durch<br />

ihr Leben, mal mehr und mal weniger stark ausgeprägt.<br />

Als berufstätige Frau mit 2 Kindern verbleit<br />

nur wenig Zeit um ihre Begabung auszuleben.<br />

Sie hat viele Stilarten ausprobiert. Über verschiedene<br />

Maltechniken kam sie jedoch immer wieder zur<br />

Aquarellmalerei zurück. Durch „learning by doing“<br />

formte sich ihr eigener Malstil, der in drei bis vier<br />

Arbeitsschritten ihre Aquarelle mit satten Farben<br />

und klaren Linien auszeichnet.<br />

2005 fing sie an intensiver zu malen. Sie begann<br />

bewusst sich einzelnen Bereichen zu nähern und<br />

machte sich immer wieder ein Thema zum Projekt.<br />

In ihrem ersten Projekt widmete sie sich der Stadt<br />

Meersburg. Die Stadt am Bodensee beeindruckte<br />

die junge Künstlerin so sehr, dass daraus eine ganze<br />

Serie von gemalten Eindrücken und Stimmungen<br />

entstand. In ihrer weiteren Entwicklung malte sie<br />

ihre Heimat. Frickenhausen nahm in ihrem künstlerischen<br />

Dasein für längere Zeit einen großen<br />

Platz ein – was dann folgte, war ein Strauß von<br />

Impressionen aus dem Schwabenländle. Mit einem<br />

Strahlen in den Augen berichtete sie mir von ihrem<br />

ersten künstlerischen Ausflug über die Grenzen<br />

hinweg. Ihre große Liebe und Nähe zur Côte d´ Azur<br />

und Provence hat sich nun in ihrem Künstlerleben<br />

festgesetzt. Über ein Jahr lang beschäftigte sie<br />

sich mit den eindrucksvollen Bildern von Sonne, Lavendel<br />

und dem besonderen Flair dieser Gegend.<br />

„Ein Bild zu malen ist wie einen Garten zu bepflanzen.<br />

Zuerst ist alles karg und leer, doch Pflanze für<br />

Pflanze bekommt es Farbe und Form und beginnt zu<br />

blühen“, erklärt mir Frau Besemer.<br />

Es begann alles mit ihrer Begeisterung zu Hobbyfotografie.<br />

Schon ganz am Anfang hatte sie das Bedürfnis,<br />

den Augenblick festzuhalten und nie mehr<br />

loszulassen. Auch mit dem richtigen Blick fürs Detail,<br />

trotzdem nur ein Klick mit dem Fotoapparat. In<br />

einem Bild spiegelt sich aber nicht nur das Motiv, es<br />

gibt uns auch einen Einblick in die Stimmung der Malerin.<br />

Ihre Aquarelle entstanden aus den Fotografien,<br />

die sie im Urlaub, bei Ausflügen, oder im Garten<br />

machte. Sie veränderte oft die Vorlage, indem sie<br />

auch persönliche Dinge einbrachte, störende Bäume<br />

versetzte, Dinge hinzufügte oder weg lies. Eine Art<br />

„Fotomontage“ mit künstlerischem Geschick.<br />

Sie blieb nicht stehen. Heute stellt sie zusätzlich<br />

Geschenkkarten aus den Fotografien ihrer Aquarelle<br />

her und vertreibt sie über verschiedene Kanäle<br />

– seit <strong>2016</strong> auch auf Märkten. Ihre Ideen und Träume<br />

für die Zukunft sind hochwertige Kunstdrucke<br />

Ihrer Arbeiten und ein Geschenkbuch „Aquarelle<br />

und Gedanken“, zu erstellen. Ich bin sicher, es wird<br />

Beides ein Erfolg.<br />

30<br />

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lifestyle<br />

<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />

feng shui<br />

Energie durch Raumgestaltung<br />

Feng Shui, ist eine besondere Harmonielehre aus<br />

China. Ziel des Feng Shui ist die Harmonisierung<br />

des Menschen mit seiner Umgebung, die durch<br />

eine besondere Gestaltung der Wohn- und Lebensräume<br />

erreicht werden soll.<br />

Yin und Yang – Gleichgewicht und Harmonie<br />

Yin und Yang bedingen sich immer gegenseitig. Sie<br />

symbolisieren die gegensätzlichen Kräfte von Himmel<br />

und Erde. Sind Yin und Yang im Gleichgewicht, fördern<br />

sie nach Feng Shui den Chi-Fluss in unserer Umgebung<br />

und sorgen für Harmonie in unserer Beziehung zur Umwelt.<br />

nach Außen. Es gibt zwei Zugänge zu den Räumlichkeiten<br />

(Aufzug und Treppe) von bahner + blank. Aus<br />

diesem Grunde war eines der Ziele meiner Feng Shui<br />

Beratung, die Energie in die Räumlichkeiten hineinzubringen,<br />

sie zu zentrieren und dann zu verteilen.<br />

Dies gelingt durch die neue Gestaltung eines<br />

Empfangsbereiches:<br />

Informationen<br />

Holzbau Schäfer GmbH<br />

Bärbel Schwecht<br />

Feng Shui Beraterin<br />

www.bazimente.de<br />

Die Farbe im Besprechungsraum unterstützt eine<br />

zielorientierte und erfolgreiche Kommunikation.<br />

Auch Bilder und ihre Motive haben einen energetischen<br />

Einfluss auf die Räumlichkeiten.<br />

Durch eine Feng Shui Beratung und die Umsetzung<br />

der Empfehlungen verändern sich spürbar die Energien<br />

in den Räumlichkeiten. Am Beispiel der Kanzlei von<br />

bahner + blank kann man dies deutlich nachvollziehen.<br />

Die Fünf Elemente des Feng Shui<br />

Alle fünf Elemente haben bestimmte Qualitäten und<br />

werden unter Anderem durch Gegenstände, Farben<br />

und Formen symbolisiert.<br />

• Das Element Wasser ist zum Beispiel dadurch<br />

charakterisiert, dass es ständig im Fluss ist.<br />

Als Symbole gelten die Farben Schwarz und Blau.<br />

• Holz ist dagegen als nach oben strebend und durch<br />

die Farbe Grün gekennzeichnet. Symbolisiert wird<br />

es u.a. durch Pflanzen oder Bäume.<br />

• Als strahlend und sich ausbreitend gilt das Feuer,<br />

für das die Farben Rot, Orange und Violett<br />

stehen. Es findet sich in spitzen oder dreieckigen<br />

Formen wieder, zudem natürlich in Lampen, brennenden<br />

Kerzen oder einem Kamin.<br />

• Das vierte Element ist Erde, stabil und formgebend.<br />

Farben wie Gelb, Braun oder Beige stehen<br />

ebenso stellvertretend für Erde wie Gegenstände<br />

aus Ton und Porzellan.<br />

• Vervollständigt wird der Kreis der fünf Elemente<br />

von Metall. Es ist zentrierend und nach innen<br />

dringend und wird symbolisiert durch die Farben<br />

Weiß, Grau, Silber und Gold. Runde Gegenstände<br />

sowie Windspiele oder Spiralen sind typisch<br />

für Metall.<br />

Das bedeutet zum Beispiel, dass in Ruheräumen wie<br />

dem Schlafzimmer, Yin-Energie überwiegt und in aktiven<br />

Räumen, wie dem Arbeitszimmer, anregende Yang-<br />

Energie vorherrschen sollte.<br />

Die individuelle Einrichtung eines Raumes hängt nicht<br />

nur von dessen Nutzung ab, sondern auch von dessen<br />

"Hauptnutzer". Ein geschulter Feng Shui Experte wird<br />

sich daher nicht nur intensiv mit der Ausrichtung und<br />

dem Zweck des Raumes, der Wohnung, des Hauses<br />

oder des Gartens befassen, sondern auch mit dessen<br />

Besitzer.<br />

Feng Shui im Büro<br />

Wird ein Büro nach Feng Shui Gesetzen gestaltet, so<br />

hat es einen repräsentativen Eingang, einen zentralen<br />

Empfangsbereich und einen einladenden Wartebereich<br />

– alles Dinge, die einen Kunden willkommen heißen. Nach<br />

der Umsetzung der Feng Shui Empfehlungen fühlen<br />

sich Kunden und Mitarbeiter wohler in den Räumlichkeiten,<br />

da diese mit mehr Energie durchflutet werden.<br />

Feng Shui bei bahner + blank<br />

Die Kanzlei hat mit der obersten Etage in einem Bürogebäude<br />

nach Feng Shui Gesichtspunkten einen sehr<br />

guten prominenten Platz. Jedoch war die Kanzlei von<br />

der Straße aus nicht zu erkennen. Im Feng Shui lautet<br />

die Devise: die Energie folgt der Aufmerksamkeit. – deswegen<br />

war eine Feng Shui Maßnahme: mehr Schilder<br />

am Gebäude und dadurch eine bessere Positionierung<br />

Empfang vorher<br />

Empfang nachher<br />

Bei der Feng Shui Beratung ermittelt man mittels<br />

eines chinesischen Kompasses die Energie aus den<br />

Himmelsrichtungen. Nach der Fünf Elementenlehre<br />

werden den Himmelsrichtungen Farben zugeordnet.<br />

So bekommen Räume durch die richtige Farbgebung<br />

mehr Energie. Es wurde zur Unterstützung einer<br />

positiven Atmosphäre, z.B. im Empfangsbereich und<br />

den sich anschließenden Arbeitsplätzen Bilder und<br />

Accessoires im Grundton der Erdfarben angebracht.<br />

Besprechungsraum vorher<br />

Besprechungsraum nachher<br />

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wirtschaft<br />

<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />

wirtschaft<br />

bio-hof zörlaut<br />

Landwirtschaft auf besondere Art<br />

Es gibt sie noch, die kleinen Paradiese in unserer „Hektomatik-Welt“.<br />

Der nachfolgende Bericht ist kein politisches Statement und hat auch<br />

nichts mit TTIP oder CETA zu tun. Er stellt weder einen Spiegel für die<br />

Massentierhaltung dar, noch ist es ein Fachbeitrag für überzeugte Veganer.<br />

Wir kennen die Familie Zörlaut und wissen deshalb – es<br />

ist keine Marketing-Idee. Sie sehen es ganz einfach als<br />

gute Verbindung von leben und arbeiten.<br />

Der Hof liegt in Missen im schönen Oberallgäu auf 1.000<br />

m ü. NN. Die junge Jeanette verschlug es vor ca. 30 Jahren<br />

von Wendlingen in diese Gegend und wie es kommen<br />

musste – die Liebe war stärker und sie blieb dort. Das<br />

heute so abgenutzte Wort von der „worklife-balance“<br />

waren ihr Lebensmotto vom ersten Tag. In den zurückliegenden<br />

Jahrzehnten haben die Zörlauts neben der<br />

Landwirtschaft noch 3 Jungs großgezogen, die heute alle<br />

ihren eigenen Berufen nachgehen.<br />

Unabhängigkeit, Lebensqualität und ein gewisser Grad<br />

an Selbstversorgung ist ein Gefühl, das glücklich und zufrieden<br />

macht. Dieses Lebensmotto haben die Zörlauts<br />

nie aus den Augen verloren. Das Ziel ist es, das Leben so<br />

zu gestalten, dass sie den Hof selbständig bewirtschaften,<br />

davon den Lebensunterhalt bestreiten können und<br />

ihre Gesundheit darunter nicht leidet.<br />

Aus dem Bio-Hof Zörlaut entstand über die Jahre ein Archipel<br />

der guten Energie. In 2 einfachen, aber schönen Ferienwohnungen<br />

können gestresste Stadtmenschen, oder<br />

Familien mit Kindern das Hofleben genießen. Im selbstgebauten<br />

Schwimmteich mit Gartenanlage, einem Gartenhaus<br />

mit Sauna und einem Grill- und Spielplatz sind<br />

schnell die Alltagsprobleme in der Allgäuer Luft verflogen.<br />

Träume zu haben und sich davon auch einige zu erfüllen.<br />

Die meisten Menschen vergessen das Wichtigste – es<br />

einfach zu tun. Es geht nicht immer alles glatt, oder<br />

geradeaus. Das muss kein Nachteil sein, kleine kurvige<br />

Wege sind oftmals interessanter und schöner!<br />

Das Ziel, den Bio-Hof auch bei der Energieversorgung<br />

unabhängig zu machen, ist weitgehend erreicht. Eine<br />

Kombination von PV- und Solaranlage mit entsprechender<br />

Speicherlösung stellen das Herzstück dar und versorgen<br />

Haus- und Hof mit der notwendigen Energie.<br />

Nach dem Prinzip der Permakultur wird im selbst erbauten<br />

Gewächshaus einheimisches Gemüse nach ökologischen<br />

und biologischen Gesichtspunkten angebaut. Das<br />

Angebot ist so groß, dass es nicht nur im Sommer zur<br />

kompletten Selbstversorgung der Familie reicht, es verbleibt<br />

zudem ein beachtlicher Teil zur Vorratshaltung für<br />

die Winterzeit.<br />

Die wichtigste Einnahmequelle ist die Direktvermarktung<br />

des ehrlichen Bio-Rindfleisches. Es kommen ausschließlich<br />

Jungrinder (Färse) in den Verkauf.<br />

Diese Einrichtungen sind aber nicht nur für die Feriengäste<br />

erdacht und gebaut. Hier leben die Besitzer mit<br />

den Feriengästen, sie genießen dieses "time out" auch für<br />

sich selbst. „Es nützt nichts an einem wunderschönen<br />

Fleckchen Erde zu wohnen, wenn man sich nicht die Zeit<br />

nimmt, es zu genießen“, berichtet uns die Bäuerin. Es ist<br />

ein gutes Gefühl etwas für ein erfülltes Leben zu tun,<br />

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<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />

Die Besitzer sind überzeugt, die Tiere wachsen glücklich<br />

auf und man sieht es ihnen an. Sie kennen Ihre Kühe beim<br />

Namen, den Charakter und die Macken eines jeden Herdemitglieds.<br />

„Ob es einer Kuh gut geht, sehe ich in ihren<br />

Augen und an ihrem Ohrenspiel“ berichtet uns Winfried<br />

Zörlaut. Dies funktioniert jedoch nur, wenn man viel Zeit<br />

mit seinen Tieren verbringt. Die Herde fühlt sich zudem<br />

wohler, wenn der Verband über einen längeren Zeitraum<br />

zusammen lebt.<br />

Der Kunde bekommt ein wirklich wertvolles Lebensmittel.<br />

Nicht zuletzt im Umgang mit den Tieren wird dem Kunden<br />

die Wertigkeit des Produktes vermittelt.<br />

Das Fleisch wird ausschließlich in Mischpaketen zu 10 kg<br />

oder 20 kg vermarktet. Dahinter steckt die Philosophie<br />

möglichst wenig vom Tier wegzuwerfen. Der Verbraucher<br />

bekommt vom Soßenknochen bis zum Filet ein Stück vom<br />

Rind. Und siehe da, die Kunden werden kreativ und besinnen<br />

sich auf traditionelle Gerichte und kreative Neukompositionen.<br />

wirtschaft<br />

Das jüngste Projekt der Zörlauts beschäftigt sich damit,<br />

wie sie aus der Haut der Tiere in Zusammenarbeit<br />

mit einem lokalen Gerber Leder herstellen und zu Gürtel<br />

und Lederhosen verarbeiten können.<br />

Der Zörlaut-Hof produziert so viel Fleisch wie die natürliche<br />

Ressourcen es zulassen. Es gibt eben nicht mehr<br />

wie die Natur hergibt. Die Bestellungen werden nach<br />

Eingang und nicht über den Preis geregelt. Hier schließt<br />

sich das Wertegerüst dieser Familie.<br />

Das wirklich Besondere des Bauernhofes, ist die „etwas<br />

andere Tierhaltung“.<br />

Die Jungtiere bleiben bei den Müttern bis zum Schlachttag.<br />

Es ist den Besitzern wichtig, dass die Kälber im Verbund<br />

der Herde und mit der Zuneigung und Fürsorge bei<br />

den Muttertieren groß werden. In den meisten Betrieben<br />

wird aus Kostengründen das Jungtier nach 4-6 Monaten<br />

von der Mutterkuh getrennt und ausgemästet. Der Trennungsschmerz<br />

ist nicht tiergerecht und hat einen negativen<br />

Einfluss auf die Fleischqualität.<br />

Informationen<br />

Holzbau Schäfer GmbH<br />

Jeanette & Winfried Zörlaut<br />

87547 Missen, Falkatweg 1<br />

facebook.com/biohofzoerlaut<br />

Die Herde umfasst im Durchschnitt 25 Tiere. 10 - 12<br />

Mutterkühe weiden im Sommer mit ihren Kälbern auf<br />

den kräuterreichen Alpflächen am Hauchenberg. Der<br />

angrenzende, naturbelassene Wald ist Schattenspender<br />

und Rückzugsgebiet für die Tiere. Erst im Spätsommer<br />

kommen die Tiere auf die Weideflächen in Hofnähe.<br />

Nicht nur um die Fleischqualität zu erhalten, einfach aus<br />

purer Überzeugung wird der Weg zum Schlachter nach<br />

besten Kräften und Möglichkeiten für das Tier stressfrei<br />

gestaltet. Eine Kuh ist ein Nutztier, aber verdient in jeder<br />

Situation eine schonende und respektvolle Behandlung.<br />

Die Kühe bekommen ausschließlich natürliches Grundfutter,<br />

kein Kraftfutter. Es werden keine Antibiotikas, oder<br />

chemische Arzneimittel verwendet, im Bedarfsfall wird<br />

auf homöopathische Behandlungsmethoden zurückgegriffen.<br />

Bei richtiger Therapie lassen sich die allermeisten Gesundheitsprobleme<br />

auch beim Tier auf natürlicher Basis<br />

lösen.<br />

Die Kühe sind weder bei der Milchproduktion noch beim<br />

Wachstum auf Hochleistung und Schnelligkeit ausgelegt.<br />

Den Tieren wird eine möglichst tier- und artgerechte Lebensweise<br />

geboten. So wurde z.B. das übliche Tränkefass<br />

abgeschafft. Dies hat oft einen zu kleinen Saufteller und zu<br />

langsamen Wasseraustritt. Das Problem wurde mit einem<br />

extra eingezäunten Zugang zum vorhanden Bach gelöst.<br />

36<br />

37


impressum<br />

<strong>Dezember</strong> l <strong>2016</strong><br />

Quali Plus WERTzeit<br />

eine attraktive Alternative für rentennahe Mitarbeiter<br />

Sie überlegen schon lange, wie Sie mit älteren Mitarbeitern umgehen<br />

sollen, für die die Einführung eines neuen Systems z.B. im Lager,<br />

oder in der Entwicklung kaum zu schaffen sein wird.<br />

Oder Sie stellen sich die Frage, wie Sie die Überalterung im Unternehmen<br />

– insbesondere auch aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes<br />

für ältere Mitarbeiter – lösen können.<br />

Informationen<br />

Holzbau Schäfer GmbH<br />

QUALI PLUS<br />

Transfergesellschaft mbH<br />

Schillerstraße 6<br />

73240 Wendlingen<br />

Tel: 07024 466-10<br />

E-Mail: kontakt@qualiplus.de<br />

Internet: www.qualiplus.de<br />

Diese Fragen werden zu einer großen Herausforderung, denn immer geht es –<br />

neben der moralischen und sozialen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern<br />

– gleichzeitig auch um die Frage, wie bestehende Besitzstände, die Mitarbeiter<br />

im Unternehmen haben, sinnvoll für beide Seiten aufgebrochen und in eine<br />

kurzfristige und risikolose Trennung umgesetzt werden können. Dabei spielt<br />

die Lösung des Problems, wie es für den Mitarbeiter konkret weiter gehen<br />

soll und wie man dessen Zukunft planbarer und sicherer machen kann, eine<br />

zentrale Rolle.<br />

Die Lösung heißt Quali Plus WERTzeit:<br />

Über dieses Programm erhalten rentennahe Beschäftigte ein attraktives<br />

und individuelles Angebot, das Unternehmen freiwillig zu verlassen. Natürlich<br />

beinhaltet dieses Angebot sowohl eine finanzielle Absicherung (monatliches<br />

Einkommen) bis zum gesetzlichen Renteneintritt, wie auch die Kranken- und<br />

Sozialversicherung über diesen Zeitraum. Damit ist die Sorge vor dem Abrutschen<br />

in soziale Sicherungssysteme (Stichwort Hartz 4) kein Thema mehr ist.<br />

www.tommi-suessmilch.de<br />

38<br />

Quali Plus plant, strukturiert und optimiert dabei die Zeitspanne bis zum<br />

Renteneintritt nach den individuellen Bedürfnissen der Beschäftigten. Die Finanzierung<br />

erfolgt über ein durch Quali Plus insolvenzgesichert und treuhänderisch<br />

verwaltetes Wertguthaben, das zum Ausscheidetermin durch den<br />

Arbeitgeber für die Beschäftigten bereitgestellt wird. Es werden in der Regel<br />

noch staatliche Fördermöglichkeiten (bis zu 36 Monate!) mit in das WERTzeit-Programm<br />

eingebunden, was zu einer deutlichen Reduktion der Kosten<br />

im Vergleich zur klassischen Altersteilzeit oder zur Freistellung bei vollen<br />

Bezügen bzw. zur Variante, dass der Mitarbeiter komplett im Unternehmen<br />

verbleibt, führt.<br />

Natürlich kann das Quali Plus WERTzeit-Konzept auch im Zusammenhang mit<br />

anderen Restrukturierungen im Rahmen von z.B. Sozialplanmaßnahmen eingesetzt<br />

werden, um zu vermeiden, dass ausschließlich jüngere Mitarbeiter<br />

das Unternehmen verlassen müssen, wodurch die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens<br />

gefährdet werden könnte. Quali Plus betreut die aus dem Unternehmen<br />

ausscheidenden Mitarbeiter in allen Fragen bis zum Eintritt in<br />

die gesetzliche Rente und schafft somit Vertrauen und Sicherheit, was den<br />

freiwilligen Schritt zum Ausscheiden aus der Firma begünstigt und einfacher<br />

macht.<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

bahner + blank gmbh<br />

steuerberatungsgesellschaft<br />

Gabriele Bahner - Udo Blank<br />

Oberdorfstr.8<br />

73257 Köngen<br />

Tel: 07024 / 809 50 0<br />

info@steuerberatung24.de<br />

Layout & Gestaltung:<br />

zettelwerk24 gmbh<br />

Erscheinungsweise:<br />

dreimal im Jahr<br />

Tel: 07024 / 809 50-20<br />

info@zettelwerk24.de<br />

Druck:<br />

Förster & Borries GmbH & Co. KG<br />

Industrierandstraße 23<br />

08060 Zwickau<br />

Tel.: 0375 / 501 620<br />

info@foebo.de<br />

Allgemeine Hinweise:<br />

Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt (Stand 11/<strong>2016</strong>). Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir für etwaige enthaltene Informationsfehler<br />

– einschließlich der angegebenen Internetlinks – keine Haftung übernehmen. Wir machen uns die Inhalte der über die angegebenen<br />

Internetlinks erreichbaren Internetseiten Dritter nicht zu eigen. Die Angaben sollen nur den Zugriff auf weiter gehende Informationen ermöglichen.<br />

Nachdruck sowie Übernahme von Texten und Abbildungen (auch Teilen davon) nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Herausgeber.


www.steuerberatung24.de<br />

Zeichnung: Sybille Besemer

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