Broschüre Stadt Lienz 2. #E471B
Broschüre Stadt Lienz 2. #E471B
Broschüre Stadt Lienz 2. #E471B
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
36<br />
Welche Unterlagen ?<br />
Anzeige einer Geburt<br />
Zur Anmeldung Ihres Kindes beim Standesamt werden folgende Dokumente im<br />
Original oder gerichtlich bzw. notariell beglaubigter Kopie benötigt:<br />
(bitte um rasche Abgabe der Dokumente nach der Geburt)<br />
• bei ehelichen Kindern von österreichischen Staatsbürgern<br />
- standesamtliche Heiratsurkunde<br />
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern<br />
- Geburtsurkunde der Eltern<br />
Bei Eltern, sofern ein akademischer Grad vorhanden ist und dieser nicht in der<br />
Heiratsurkunde aufscheint, Sponsions- bzw. Promotionsurkunde mitbringen.<br />
Die Wohnsitzanmeldung des Neugeborenen kann im Zuge der Beurkundung der Geburt am Standesamt<br />
durchgeführt werden.<br />
• bei unehelichen Kindern von österreichischen Staatsbürgern<br />
- Geburtsurkunde der Mutter<br />
- Staatbürgerschaftsnachweis der Mutter<br />
• Bei geschiedenen Müttern zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil und die Heiratsurkunde<br />
• Bei verwitweten Müttern die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Mannes.<br />
• für die Vaterschaftsanerkennung werden benötigt:<br />
Der Kindesvater hat die Möglichkeit, die Vaterschaft zu seinem Kind in Rahmen der Erstbeurkundung<br />
anzuerkennen. Dies hat den Vorteil, dass er sofort in der Geburtsurkunde aufscheint.<br />
- Geburtsurkunde des Vaters<br />
- Staatsbürgerschaftsnachweis<br />
- Lichtbildausweis<br />
- Nachweis eines akademischen Grades<br />
Der Vater muss persönlich im Standesamt vorsprechen<br />
Hinweis:<br />
Alle Dokumente die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes stehen, sind gebührenfrei.