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Broschüre Stadt Lienz 2. #E471B

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Welche Unterlagen ?<br />

Baubewilligung:<br />

Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben gemäß § 20 Abs.1 der TBO 2001 wie Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden,<br />

sonstige Änderungen von Gebäuden, Änderungen des Verwendungszweckes von Gebäuden, Verwendung von bisher<br />

anderweitig verwendeten Gebäuden, Wohnungen oder sonstigen Gebäudeteilen als Freizeitwohnsitz, Errichtung und<br />

Änderungen von sonstigen baulichen Anlagen, wenn allgemeine bautechnische Erfordernisse wesentlich berührt sind,<br />

sind dem Bauansuchen (Formular) die Planunterlagen gemäß § 23 der TBO 2001 in 3facher Ausfertigung, Baupläne,<br />

Lageplan beizulegen. Weiters erforderliche Unterlagen (1fach) je nach Bauvorhaben, wie Eigentumsnachweis,<br />

Nachweis des Baurechts, Zustimmung der Miteigentümer sind ebenfalls dem Bauansuchen anzuschließen.<br />

Bauanzeige:<br />

Für anzeigenpflichtige Bauvorhaben gemäß § 20 Abs.2 der TBO 2001 wie Änderungen von Gebäuden, Errichtung<br />

und Änderungen von baulichen Anlagen sofern sie nicht bewilligungspflichtig sind, Anbringung und Änderung von<br />

untergeordneten Bauteilen, Errichtung und Änderungen von Stützmauern, Einfriedungen usw. bis zu einer Höhe von<br />

insgesamt 2 m, Errichtung und Änderung von Terrassen, Bergolen udgl. sowie Geräteschuppen, Holzschuppen bis zu<br />

einer Grundfläche von 10 m2, Errichtung und Änderung von ortsüblichen Städeln in Holzbauweise, Bienenhäusern,<br />

Folientunnels, Errichtung und Änderung von Sportplätzen, Reitplätzen udgl. ist eine Bauanzeige formlos einzubringen.<br />

Dieser Bauanzeige sind Bau- und Lageplan in 2facher Ausfertigung anzuschließen.<br />

Für weitere Informationen zu Bauvorhaben und Bauanzeige und den dazu beizubringenden Unterlagen stehen Ihnen<br />

die Mitarbeiter des <strong>Stadt</strong>bauamtes gerne zur Verfügung:<br />

Ansprechpartner im Bauamt:<br />

Dipl.- Ing. Klaus Seirer, Telefon: 600 - 401

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