Broschüre Stadt Lienz 2. #E471B
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Welche Unterlagen ?<br />
Baubewilligung:<br />
Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben gemäß § 20 Abs.1 der TBO 2001 wie Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden,<br />
sonstige Änderungen von Gebäuden, Änderungen des Verwendungszweckes von Gebäuden, Verwendung von bisher<br />
anderweitig verwendeten Gebäuden, Wohnungen oder sonstigen Gebäudeteilen als Freizeitwohnsitz, Errichtung und<br />
Änderungen von sonstigen baulichen Anlagen, wenn allgemeine bautechnische Erfordernisse wesentlich berührt sind,<br />
sind dem Bauansuchen (Formular) die Planunterlagen gemäß § 23 der TBO 2001 in 3facher Ausfertigung, Baupläne,<br />
Lageplan beizulegen. Weiters erforderliche Unterlagen (1fach) je nach Bauvorhaben, wie Eigentumsnachweis,<br />
Nachweis des Baurechts, Zustimmung der Miteigentümer sind ebenfalls dem Bauansuchen anzuschließen.<br />
Bauanzeige:<br />
Für anzeigenpflichtige Bauvorhaben gemäß § 20 Abs.2 der TBO 2001 wie Änderungen von Gebäuden, Errichtung<br />
und Änderungen von baulichen Anlagen sofern sie nicht bewilligungspflichtig sind, Anbringung und Änderung von<br />
untergeordneten Bauteilen, Errichtung und Änderungen von Stützmauern, Einfriedungen usw. bis zu einer Höhe von<br />
insgesamt 2 m, Errichtung und Änderung von Terrassen, Bergolen udgl. sowie Geräteschuppen, Holzschuppen bis zu<br />
einer Grundfläche von 10 m2, Errichtung und Änderung von ortsüblichen Städeln in Holzbauweise, Bienenhäusern,<br />
Folientunnels, Errichtung und Änderung von Sportplätzen, Reitplätzen udgl. ist eine Bauanzeige formlos einzubringen.<br />
Dieser Bauanzeige sind Bau- und Lageplan in 2facher Ausfertigung anzuschließen.<br />
Für weitere Informationen zu Bauvorhaben und Bauanzeige und den dazu beizubringenden Unterlagen stehen Ihnen<br />
die Mitarbeiter des <strong>Stadt</strong>bauamtes gerne zur Verfügung:<br />
Ansprechpartner im Bauamt:<br />
Dipl.- Ing. Klaus Seirer, Telefon: 600 - 401