Kleine Wunder vollbringen. - IKK classic
Kleine Wunder vollbringen. - IKK classic
Kleine Wunder vollbringen. - IKK classic
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
16 Nachsorge<br />
Nachsorge 17<br />
Für ein gesundes Leben<br />
Stillen<br />
Gut gestillt startet Ihr Baby in ein gesundes<br />
Leben. Muttermilch enthält die<br />
optimale Nährstoffkombination, die<br />
sich dem Bedarf und der Entwicklung<br />
des Kindes anpasst und nicht überdosiert<br />
werden kann.<br />
Gut für das Immunsystem<br />
Stillen ist für die körperliche und geistige<br />
Entwicklung Ihres Kindes sehr<br />
wichtig. Wissenschaftlich bewiesen<br />
sind zum Beispiel die positive Auswirkung<br />
auf die Intelligenzentwicklung<br />
sowie die Allergieabwehr. Das Risiko<br />
eine Allergie zu bekommen, ist für<br />
Kinder im ersten Lebensjahr am größten,<br />
da das Immunsystem noch nicht<br />
ausgereift ist.<br />
Muttermilch ist ein allergenarmes<br />
Nahrungsmittel und enthält Immunglobin<br />
A. Es schützt Babys Schleimhäute<br />
und sorgt für eine bessere<br />
Toleranz von Allergenen. Gerade bei<br />
Säuglingen mit Allergien in der Familie<br />
empfiehlt es sich mindestens sechs<br />
Monate zu stillen, bevor ab dem siebten<br />
Monat eine Beikost zugefüttert<br />
werden kann. Zusätzliche Nahrungsmittel<br />
sollten nur nach und nach den<br />
Speiseplan ergänzen, um mögliche<br />
Unverträglichkeiten rasch zu erkennen.<br />
Nahrungsmittel mit hohem Allergierisiko<br />
wie Hülsenfrüchte, Kuhmilch, Ei,<br />
Tomaten oder Weizenprodukte sollten<br />
dem Baby erst ab dem ersten Lebensjahr<br />
angeboten werden. Generell empfiehlt<br />
die Deutsche Gesellschaft für<br />
Ernährung frühestens ab dem fünften<br />
oder sechsten Monat eine Milchmahlzeit<br />
mit einem Babybrei zu ersetzen<br />
und einen Monat später eine zweite<br />
Beikostmahlzeit anzubieten.<br />
Ihre Zeit zu zweit<br />
Nutzen Sie das Stillen als Zeit für sich<br />
und Ihr Baby: Schaffen Sie eine ruhige<br />
Umgebung ohne Stress und Hektik.<br />
Trinken Sie während der gesamten Stillzeit<br />
viel und regelmäßig und achten<br />
Sie auf Ihre Ernährung.<br />
Genussmittel wie Alkohol, Nikotin oder<br />
viel Koffein wirken sich negativ auf<br />
die Milchbildung aus und können der<br />
Gesundheit Ihres Kindes schaden.<br />
Unser Tipp!<br />
Ihr Baby zu stillen ist immer förder licher,<br />
als auf das Stillen ganz zu verzichten.<br />
Ihre Familienversicherung<br />
Damit Ihr Nachwuchs vom ersten Tag<br />
an in guten Händen ist und von dem<br />
umfangreichen Leistungsangebot der<br />
<strong>IKK</strong> <strong>classic</strong> profitieren kann, melden<br />
Sie ihn bitte gleich nach der Geburt<br />
bei uns an. Dazu benötigen wir die<br />
Geburtsbescheinigung, die Sie vom<br />
Standesamt des Geburtsortes erhalten.<br />
Nachdem wir festgestellt haben, dass<br />
Sie familienversichert sind, stellen wir<br />
Ihnen eine Versichertenkarte für Ihr<br />
Kind aus. Somit ist es dann kostenlos<br />
familienversichert.<br />
Unter dem Motto „Da fühl ich mich<br />
gut“ bieten wir Kranken- und Pflegeversicherungsschutz<br />
für die gesamte<br />
Familie – maßgeschneidert und kostenlos.<br />
Ihr Ehegatte beziehungsweise<br />
Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz)<br />
sowie Ihre Kinder<br />
sind bei uns ohne zusätzlichen Beitrag<br />
versichert, wenn sie nicht selbst versichert<br />
sind und sich gewöhnlich im<br />
Inland aufhalten.<br />
Wir versichern Ihre Angehörigen mit,<br />
wenn deren Bruttoeinnahmen 360 Euro<br />
beziehungsweise bei geringfügig entlohnten<br />
Beschäftigten 400 Euro nicht<br />
übersteigen und sie nicht hauptberuflich<br />
selbstständig sind.<br />
Wichtig!<br />
Für Ihre Kinder besteht eine kostenfreie<br />
Familienversicherung:<br />
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
beziehungsweise<br />
bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie<br />
nicht erwerbstätig sind oder<br />
bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie<br />
sich in schulischer oder beruflicher<br />
Ausbildung befinden oder ein freiwilliges<br />
soziales Jahr ableisten.<br />
Die Kinder von verheirateten Eltern<br />
dürfen wir nur dann familienversichern,<br />
wenn der Elternteil mit dem höheren<br />
Einkommen nicht privat versichert ist.<br />
Seine Einnahmen müssen unter der<br />
für ihn maßgeblichen Versicherungspflichtgrenze<br />
liegen. Ist Ihr Ehepartner<br />
Mitglied einer anderen gesetzlichen<br />
Krankenkasse, können Ihre Kinder bei<br />
der <strong>IKK</strong> <strong>classic</strong> versichert werden. Ihr<br />
Ehepartner kann sich selbstverständlich<br />
auch für uns entscheiden. So können<br />
Sie sicher sein, dass Ihre Familie<br />
bestens versorgt ist. Übrigens haben<br />
versicherte Familienangehörige die<br />
gleichen Leistungsansprüche wie das<br />
Mitglied. Geldleistungen wie Krankengeld,<br />
Mutterschaftsgeld beziehungsweise<br />
Kinderpflegekrankengeld<br />
erhalten sie jedoch nicht.