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Kleine Wunder vollbringen. - IKK classic

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16 Nachsorge<br />

Nachsorge 17<br />

Für ein gesundes Leben<br />

Stillen<br />

Gut gestillt startet Ihr Baby in ein gesundes<br />

Leben. Muttermilch enthält die<br />

optimale Nährstoffkombination, die<br />

sich dem Bedarf und der Entwicklung<br />

des Kindes anpasst und nicht überdosiert<br />

werden kann.<br />

Gut für das Immunsystem<br />

Stillen ist für die körperliche und geistige<br />

Entwicklung Ihres Kindes sehr<br />

wichtig. Wissenschaftlich bewiesen<br />

sind zum Beispiel die positive Auswirkung<br />

auf die Intelligenzentwicklung<br />

sowie die Allergieabwehr. Das Risiko<br />

eine Allergie zu bekommen, ist für<br />

Kinder im ersten Lebensjahr am größten,<br />

da das Immunsystem noch nicht<br />

ausgereift ist.<br />

Muttermilch ist ein allergenarmes<br />

Nahrungsmittel und enthält Immunglobin<br />

A. Es schützt Babys Schleimhäute<br />

und sorgt für eine bessere<br />

Toleranz von Allergenen. Gerade bei<br />

Säuglingen mit Allergien in der Familie<br />

empfiehlt es sich mindestens sechs<br />

Monate zu stillen, bevor ab dem siebten<br />

Monat eine Beikost zugefüttert<br />

werden kann. Zusätzliche Nahrungsmittel<br />

sollten nur nach und nach den<br />

Speiseplan ergänzen, um mögliche<br />

Unverträglichkeiten rasch zu erkennen.<br />

Nahrungsmittel mit hohem Allergierisiko<br />

wie Hülsenfrüchte, Kuhmilch, Ei,<br />

Tomaten oder Weizenprodukte sollten<br />

dem Baby erst ab dem ersten Lebensjahr<br />

angeboten werden. Generell empfiehlt<br />

die Deutsche Gesellschaft für<br />

Ernährung frühestens ab dem fünften<br />

oder sechsten Monat eine Milchmahlzeit<br />

mit einem Babybrei zu ersetzen<br />

und einen Monat später eine zweite<br />

Beikostmahlzeit anzubieten.<br />

Ihre Zeit zu zweit<br />

Nutzen Sie das Stillen als Zeit für sich<br />

und Ihr Baby: Schaffen Sie eine ruhige<br />

Umgebung ohne Stress und Hektik.<br />

Trinken Sie während der gesamten Stillzeit<br />

viel und regelmäßig und achten<br />

Sie auf Ihre Ernährung.<br />

Genussmittel wie Alkohol, Nikotin oder<br />

viel Koffein wirken sich negativ auf<br />

die Milchbildung aus und können der<br />

Gesundheit Ihres Kindes schaden.<br />

Unser Tipp!<br />

Ihr Baby zu stillen ist immer förder licher,<br />

als auf das Stillen ganz zu verzichten.<br />

Ihre Familienversicherung<br />

Damit Ihr Nachwuchs vom ersten Tag<br />

an in guten Händen ist und von dem<br />

umfangreichen Leistungsangebot der<br />

<strong>IKK</strong> <strong>classic</strong> profitieren kann, melden<br />

Sie ihn bitte gleich nach der Geburt<br />

bei uns an. Dazu benötigen wir die<br />

Geburtsbescheinigung, die Sie vom<br />

Standesamt des Geburtsortes erhalten.<br />

Nachdem wir festgestellt haben, dass<br />

Sie familienversichert sind, stellen wir<br />

Ihnen eine Versichertenkarte für Ihr<br />

Kind aus. Somit ist es dann kostenlos<br />

familienversichert.<br />

Unter dem Motto „Da fühl ich mich<br />

gut“ bieten wir Kranken- und Pflegeversicherungsschutz<br />

für die gesamte<br />

Familie – maßgeschneidert und kostenlos.<br />

Ihr Ehegatte beziehungsweise<br />

Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz)<br />

sowie Ihre Kinder<br />

sind bei uns ohne zusätzlichen Beitrag<br />

versichert, wenn sie nicht selbst versichert<br />

sind und sich gewöhnlich im<br />

Inland aufhalten.<br />

Wir versichern Ihre Angehörigen mit,<br />

wenn deren Bruttoeinnahmen 360 Euro<br />

beziehungsweise bei geringfügig entlohnten<br />

Beschäftigten 400 Euro nicht<br />

übersteigen und sie nicht hauptberuflich<br />

selbstständig sind.<br />

Wichtig!<br />

Für Ihre Kinder besteht eine kostenfreie<br />

Familienversicherung:<br />

bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

beziehungsweise<br />

bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie<br />

nicht erwerbstätig sind oder<br />

bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie<br />

sich in schulischer oder beruflicher<br />

Ausbildung befinden oder ein freiwilliges<br />

soziales Jahr ableisten.<br />

Die Kinder von verheirateten Eltern<br />

dürfen wir nur dann familienversichern,<br />

wenn der Elternteil mit dem höheren<br />

Einkommen nicht privat versichert ist.<br />

Seine Einnahmen müssen unter der<br />

für ihn maßgeblichen Versicherungspflichtgrenze<br />

liegen. Ist Ihr Ehepartner<br />

Mitglied einer anderen gesetzlichen<br />

Krankenkasse, können Ihre Kinder bei<br />

der <strong>IKK</strong> <strong>classic</strong> versichert werden. Ihr<br />

Ehepartner kann sich selbstverständlich<br />

auch für uns entscheiden. So können<br />

Sie sicher sein, dass Ihre Familie<br />

bestens versorgt ist. Übrigens haben<br />

versicherte Familienangehörige die<br />

gleichen Leistungsansprüche wie das<br />

Mitglied. Geldleistungen wie Krankengeld,<br />

Mutterschaftsgeld beziehungsweise<br />

Kinderpflegekrankengeld<br />

erhalten sie jedoch nicht.

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