Schutz vor Veruntreuung - Euler Hermes Kreditversicherungs-AG
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Versicherte Schäden sind:<br />
Vermögensschäden, die von Betriebsangehörigen und anderen<br />
Vertrauenspersonen <strong>vor</strong>sätzlich verursacht werden – und das bis zu<br />
12 Monate nach deren Ausscheiden<br />
Schäden durch Diebstahl, Unterschlagung, Betrug (auch Computer -<br />
betrug), Geheimnisverrat, Untreue oder andere <strong>vor</strong>sätzliche<br />
unerlaubte Handlungen, die zum Schadenersatz verpflichten<br />
(z. B. Sachbeschädigung oder Sabotage)<br />
Schäden, die Dritten durch Ihre Mitarbeiter <strong>vor</strong>sätzlich zugefügt werden.<br />
Unmittelbare Vermögensschäden sind bis zur Höhe der Versicherungs -<br />
summe gedeckt<br />
Übernahme externer und interner Schadenermittlungs- und<br />
Rechtsverfolgungskosten bis zu maximal 50 % des versicherten<br />
Schadens<br />
Zahlreiche Sonderrisiken beim Premium-<strong>Schutz</strong>:<br />
Hackerrisiken durch Eingriffe von Dritten in ihre EDV<br />
Schäden durch Geheimnisverrat<br />
Schäden durch Dritte in Form von Raub, Diebstahl und Betrug<br />
Vertragsstrafen<br />
Aufwendungen zur Minderung von Reputationsschäden<br />
Vertrauenspersonen sind:<br />
Alle Arbeitnehmer, Aushilfen, Volontäre, Auszubildende, Praktikanten<br />
und Gaststudenten<br />
Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder sowie Aufsichts-, Verwaltungsund<br />
Beiräte mit maximal 20 % Anteilsbesitz<br />
Zeitarbeitskräfte und Fremdpersonal<br />
EDV-Dienstleister, die sich um Hard- oder Software des versicherten<br />
Unternehmens kümmern<br />
Externe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte<br />
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