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Spotlight 3-2012: Hilfe der Betrieb steht still - GrECo

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Fotos: © JLT<br />

Unsichere Wirtschaftslage, Finanzkrise, Absatzeinbruch<br />

– die Industrie hat sich in den vergangenen<br />

Jahren mehrfach auf verän<strong>der</strong>te wirtschaftliche<br />

Bedingungen einstellen müssen.<br />

Auch stetig steigen<strong>der</strong> Termindruck und die zunehmende<br />

Komplexität globaler Lieferketten erfor<strong>der</strong>n die permanente<br />

Anpassung von Prozessen. Wie diese Umbrüche die Effektivität<br />

betrieblicher Sicherheitskonzepte beeinflussen, variiert von Unter -<br />

nehmen zu Unternehmen und von Standort zu Standort.<br />

In jedem Fall gilt: Maßgeschnei<strong>der</strong>tes Risikomanagement ist heute<br />

wichtiger denn je, um <strong>Betrieb</strong>sunterbrechungen zu vermeiden.<br />

Nach großen Schadenereignissen wie Feuer, Explosion o<strong>der</strong><br />

Überschwemmung ist <strong>der</strong> Verlust von Sachwerten häufig nicht die<br />

größte Herausfor<strong>der</strong>ung für Industriebetriebe! Viel schwer er wiegt<br />

die Unterbrechung des <strong>Betrieb</strong>s – mit oftmals unabsehbaren<br />

Folgen. Zwar erstattet die Versicherung einen Teil <strong>der</strong> Schaden -<br />

kosten, doch schwer greifbare Faktoren – wie Verlust von Zeit,<br />

Markanteilen, Kunden und <strong>der</strong> Firmen reputation – verursachen<br />

zusätzliche Kosten, die im Allge mei nen nicht vom Versicherungs -<br />

schutz gedeckt sind.<br />

Für Geräte und Anlagen, die innerhalb weniger Minuten zerstört<br />

wurden, ist unter Umständen erst nach Monaten ein Ersatz<br />

verfügbar. Zudem muss Zeit für die Installation und Einstellung <strong>der</strong><br />

neuen Anlagen aufgewendet werden. Das Management befasst sich<br />

dann in erster Linie mit <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> Schadenfolgen anstatt<br />

mit <strong>der</strong> Geschäftsplanung für das kommende Jahr.<br />

Ziel eines Risikoreduzierungs-Programms muss es deshalb sein,<br />

langanhaltende <strong>Betrieb</strong>sunterbrechungen zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

<strong>Betrieb</strong>spensionen<br />

Nur ein Viertel <strong>der</strong> österreichischen <strong>Betrieb</strong>e haben ein kollektives<br />

Zusatz-Pensionssystem für ihre Dienstnehmer. Informieren Sie<br />

sich über die Zweckmäßigkeit von <strong>Betrieb</strong>spensionen für Ihr<br />

Unternehmen.<br />

Sparpaket auch Mietobjekte<br />

Seite 2<br />

Das Sparpaket <strong>2012</strong> macht die Anpassung von Versicherungs -<br />

summen bei diversen Mietobjekten notwendig. Die steu erpflichtige<br />

Vermietung bei Unternehmen beschränkt sich auf<br />

Mieter die vorsteuerabzugsberechtigt sind.<br />

Transporte nach Ungarn<br />

Seite 3<br />

Ein BGH-Urteil in Deutschland wirft die Frage auf, ob in <strong>der</strong> D&O<br />

Versicherung die Fehlhandlung eines einzelnen (versicherten)<br />

Managers die Deckung für alle Manager gefährdet. Wie sieht die<br />

Situation <strong>der</strong>zeit in Österreich aus?<br />

Seite 3<br />

Seite 4<br />

<strong>GrECo</strong> informiert über neue Regelungen für österreichische<br />

Frächter und Spediteure bei Transporten nach Ungarn. Im<br />

nächsten Jahr soll dieses neue Gesetz in Kraft treten.<br />

Das Positive: Die Mehrzahl aller etwa durch Feuer o<strong>der</strong> Explosion<br />

ver ursachten Schäden ist vermeidbar – vorausgesetzt, man kennt<br />

seine Risiken und sorgt entsprechend vor.<br />

Bei einem Schaden katastrophalen Ausmaßes kann das Vorhan -<br />

densein eines „Business Continuity Plan“ (BCP) für das Fortbe -<br />

stehen des Unternehmens entscheidend sein. Mit <strong>Hilfe</strong> eines<br />

solchen Plans können im Notfall Sachschäden minimiert, <strong>Betrieb</strong>s -<br />

unterbrech ung en reduziert und Geschäftsbeziehungen aufrecht<br />

erhalten werden.<br />

Der BCP umfasst die Untersuchung einer eventuellen <strong>Betrieb</strong>s unter -<br />

brechung und ihre Auswirkungen auf Produk tionsabläufe und<br />

Liefer verpflichtungen. Dabei sollten betriebswichtige Aufgaben und<br />

die Kosten zu ihrer Wie<strong>der</strong>aufnahme identifiziert werden. Bei <strong>der</strong><br />

vorge nommenen Studie wird jede <strong>Betrieb</strong>seinheit überprüft, um<br />

die Auswirkungen einer <strong>Betrieb</strong>sunterbrechung festzustellen.<br />

Ein gut ausgearbeiteter Plan für potentielle <strong>Betrieb</strong>sunter brech -<br />

ung en kann die Ausfallzeit reduzieren und Marktanteile schützen.<br />

Der erste Schritt bei <strong>der</strong> Ausarbeitung eines BCPs be<strong>steht</strong> darin,<br />

eine Gefahrenanalyse sowie Untersuchung durchzuführen, welche<br />

Art von <strong>Betrieb</strong>sunterbrechung möglich ist. Diese Analyse ist<br />

Ausgangspunkt für die Vorgehensweise im Falle einer <strong>Betrieb</strong>s -<br />

unter brechung und dient als Planungsgrundlage. Sie sollte Ziel -<br />

setzungen enthalten, wie ungeplante <strong>Betrieb</strong>sunterbrechungen<br />

vermeidbar und beherrschbar sind und dies verständlich darlegen.<br />

Ein effektiver BCP sollte alle Risiken berücksichtigen, von möglichen<br />

Elementarrisiken, die den gesamten <strong>Betrieb</strong> zerstören können, bis<br />

hin zu Reparaturanweisungen für betriebswichtige Anlagen.<br />

Hierbei ist es wichtig, sämtliche <strong>Betrieb</strong>svorgänge zu be trachten –<br />

begonnen bei <strong>der</strong> Rohmaterialbeschaffung o<strong>der</strong> den Liefer lei stun -<br />

gen bis zum Vertrieb. Diagramme o<strong>der</strong> Pläne zur Darstellung <strong>der</strong><br />

Fertigungsverfahren, <strong>der</strong> Abhängigkeiten zwischen einzelnen Abtei -<br />

lungen und Werken sind für ein allgemeines Verständnis notwendig.<br />

Risikomanagement zahlt sich aus<br />

Die Minimierung von <strong>Betrieb</strong>sunterbrechungsrisiken zählt zu den<br />

Kernkompetenzen von <strong>GrECo</strong> JLT Risk Consulting. Unsere<br />

Risikomanagement-Experten empfehlen in <strong>der</strong> Regel einen Mix aus<br />

verschiedenen organisatorischen und technischen Maßnahmen.<br />

Hierzu zählen unter an<strong>der</strong>em Schulungen und Notfallpläne welche<br />

festlegen, wer im Ernstfall was zu tun hat.<br />

Die Erfahrung zeigt: Langfristig zahlen sich Investitionen ins<br />

Risikomanagement aus! Bei <strong>der</strong> Erarbeitung eines betrieb lichen<br />

Schutzkonzepts gibt es nicht nur einen Weg. Die skiz zierten<br />

Verän<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>n vielmehr die permanente Anpassung des<br />

Schutzkonzepts und regelmäßig wie<strong>der</strong>holte, standortspezifische<br />

Risikoanalysen.<br />

Österreichische Post AG<br />

Info.Mail Entgelt bezahlt<br />

Die Kundenzeitung <strong>der</strong> <strong>GrECo</strong> International AG Ausgabe 03 | September <strong>2012</strong><br />

<strong>Hilfe</strong>, <strong>der</strong> <strong>Betrieb</strong> <strong>steht</strong> <strong>still</strong>!<br />

Risikomanagement sorgt bei <strong>Betrieb</strong>sunterbrechung vor<br />

In dieser Ausgabe:<br />

D&O Versicherung –<br />

Gefährdung <strong>der</strong> Deckung?<br />

Dipl.-Ing. David Vanek<br />

Telefon: +43 (0)5 04 04-160<br />

d.vanek@greco.at<br />

Dipl.-Ing. Georg Winter<br />

Telefon: +43 (0)5 04 04-290<br />

g.winter@greco.at


|2|<br />

<strong>GrECo</strong> | NEWS<br />

<strong>GrECo</strong> Kabarett: Volumen Ö<br />

Auch in diesem Jahr fand <strong>der</strong> traditionelle <strong>GrECo</strong><br />

Kabarett-Abend wie<strong>der</strong> im Kabarett Nie<strong>der</strong>mair statt.<br />

Pigor & Eichhorn sind ein Berliner Kabarett- und<br />

Chanson-Duo die durch ihren Salon-Hip-Hop bekannt<br />

geworden sind.<br />

Es handelt sich dabei um eine mo<strong>der</strong>ne Spielart des<br />

kabarettistischen Liedes, das aktuelle Musik mit<br />

satirischen Inhalten zusammenbringt. Volumen Ö ist<br />

ein speziell für das österreichische Publikum<br />

zusammengestellter Abend.<br />

Die Erneuerer des kabarettistischen Chansons haben<br />

es in kürzester Zeit geschafft sich eine treue Fan -<br />

gemeinde in Wien zu erspielen.<br />

Beim anschließenden Sektempfang konnte man sich<br />

über die vermeintlichen Gegensätze o<strong>der</strong> auch Af fini -<br />

täten in den dargebrachten Chansons zwischen Wien<br />

und Berlin austauschen.<br />

Mag. Judith Fleck<br />

j.fleck@greco.at<br />

Foto: © Pigor & Eichhorn<br />

Vorsorge für die<br />

Berufsunfähigkeit<br />

Weniger Staat – mehr privat<br />

Durch ein Sozialversicherungs-Än<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

<strong>2012</strong> (SVÄG <strong>2012</strong>) wird ab 2014 die<br />

befristete Berufsunfähigkeits-/Invaliditätspension<br />

für alle unter 50-jährigen abgeschafft und<br />

durch ein Rehabilitationsgeld ersetzt.<br />

Diese Regelung wird zukünftig etappenweise auch auf über<br />

50-jährige ausgeweitet. Gleichzeitig wird bei Angestellten<br />

<strong>der</strong> bisherige „Berufsschutz“ in einen nicht ganz so hoch -<br />

wertigen „Qualitätsschutz“ umgewandelt.<br />

Ziel dieser Maßnahmen ist ein erschwerter Zugang zur<br />

Berufs unfähigkeits-/Invaliditätspension und damit ver bun -<br />

Nach einer Studie des WIFO basierend auf Daten<br />

des Jahres 2010 haben nur etwa ein Viertel <strong>der</strong><br />

österreichischen <strong>Betrieb</strong>e ein kollektives<br />

Zusatz-Pensionssystem für ihre Dienstnehmer.<br />

Dies sind in <strong>der</strong> Regel größere Unternehmen, für die<br />

<strong>der</strong>artige Benefits meist zur <strong>Betrieb</strong>skultur gehören.<br />

An<strong>der</strong>s jedoch bei den KMU’s – <strong>der</strong> großen Mehrheit <strong>der</strong><br />

österreichischen <strong>Betrieb</strong>e – bei denen die Botschaft von<br />

<strong>der</strong> Notwendigkeit bzw. Zweckmäßigkeit von <strong>Betrieb</strong>s -<br />

pensionen noch nicht ganz angekommen zu sein scheint.<br />

Die Durchdringung <strong>der</strong> KMU’s mit kollektiven Pensi ons -<br />

systemen ist jedoch entscheidend für die weitere<br />

Ent wicklung <strong>der</strong> <strong>Betrieb</strong>lichen Altersvorsorge, weil<br />

an<strong>der</strong>nfalls die überwiegende Mehrheit <strong>der</strong> öster -<br />

reichischen Dienstnehmer – nämlich etwa 60% – von<br />

<strong>der</strong>en Leistungen ausgeschlossen bleibt.<br />

Ein positives Signal in diese Richtung kann in <strong>der</strong><br />

weitergehenden Flexibilisierung <strong>der</strong> fixen und variablen<br />

Beitragsleistungen gesehen werden: nach <strong>der</strong> PKG/BPG-<br />

Novelle können zukünftig bis zu 10% <strong>der</strong> Brutto -<br />

lohnsumme ohne Angabe von Gründen zugezahlt o<strong>der</strong><br />

eingestellt werden, wenn mindestens 2% nachhaltig als<br />

Fixbeitrag weiterbezahlt werden. Damit wird eine<br />

steuerlich zulässige „Entgeltumwandlung“ von Erfolgs -<br />

prämien bzw. Bonuszahlungen erleichtert!<br />

den eine Anhebung des tatsächlichen Pen si ons antrittsalters<br />

um 1,5 bis 3,5 Jahre in den nächsten 7 Jahren. Tatsächlich<br />

bringt ein 1 Jahr späterer Pensionsantritt eine Ersparnis von<br />

etwa 1 Mrd. € an Pensionskosten. Das tatsächliche Pen -<br />

sions antrittsalter liegt <strong>der</strong>zeit bei 58 Jahren!<br />

Der teilweise staatliche Rückzug aus diesem Bereich lässt<br />

die Vorsorge für das Risiko <strong>der</strong> Berufsunfähigkeit bzw.<br />

Invalidität in einem neuen Licht erscheinen. Die betriebliche<br />

o<strong>der</strong> private Vorsorge für dieses im Ansteigen begriffene<br />

Risiko wird damit zwangsläufig vorrangig!<br />

<strong>GrECo</strong> <strong>steht</strong> mit Lösungsvorschlägen zur Abdeckung des<br />

Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätsrisikos zur Verfügung.<br />

<strong>Betrieb</strong>spensionen –<br />

Neue Chancen im KMU-Bereich<br />

Aktuelles zur PKG/BPG-Novelle<br />

In <strong>der</strong> klassischen (konservativen) Lebens- und<br />

Rentenversicherung droht zum Jahresende <strong>2012</strong><br />

eine weitere Reduktion des Garantiezinssatzes<br />

von <strong>der</strong>zeit 2% auf dem Vernehmen nach 1,75%.<br />

Die FMA hat zwar noch keine diesbezügliche Verordnung<br />

erlassen, doch wird in <strong>der</strong> Versicherungsbranche dies als<br />

offenes Geheimnis gehandelt!<br />

Der Garantiezins in <strong>der</strong> Lebens- und Rentenversicherung ist<br />

jener Zinssatz, <strong>der</strong> auf das investierte Kapital, also die<br />

Nettoprämie (Bruttoprämie abzüglich Versicherungs steuer,<br />

Ansonsten sieht die BAV-Novelle lediglich die „Sanie -<br />

rung“ von Alt-Systemen vor, die mit überhöhten Zins -<br />

annahmen implementiert wurden:<br />

1) Für das Jahr <strong>2012</strong> wird ein Zeitfenster für Pen -<br />

sionisten und Vorruheständler geöffnet, in dem diese<br />

mit einer „Vorwegsteuer“ einen Teil ihrer Lohnsteuer<br />

akontieren können. Strittig ist, wie vorteilhaft diese<br />

Lösung für die Betroffenen ist. <strong>GrECo</strong> hat dafür ein<br />

finanz mathe matisches Tool entwickelt, dass diese<br />

Frage ob jek tivieren soll.<br />

2) Für das Jahr 2013 wird ein weiteres Zeitfenster für<br />

Pensionisten geöffnet, in dem diese in eine „Sicher -<br />

heits-VRG“ ihrer Pensionskasse o<strong>der</strong> in eine Be triebliche<br />

Kollektivversicherung umsteigen kön nen.<br />

Dies gilt auch für Aktive ab dem vollendeten<br />

55. Lebensjahr. Damit soll dem steigenden Sicher -<br />

heits bedürfnis <strong>der</strong> betroffenen Pensionisten und<br />

Dienst nehmer entsprochen werden.<br />

Durch die Novelle lassen sich bestehende Pensions -<br />

systeme optimieren und neue Pensionssysteme ver -<br />

bessert installieren.<br />

Der Beratungsbedarf wird durch die zunehmende Kom -<br />

plexität <strong>der</strong> Rechtsvorschriften jedenfalls noch größer<br />

und die Einschaltung eines Beraters wie <strong>GrECo</strong> noch<br />

notwendiger!<br />

Aviso: Reduktion des<br />

Garantiezinssatzes droht!<br />

Thomas Semrau<br />

Telefon: +43 (0)5 04 04-263<br />

t.semrau@greco.at<br />

Abschlüsse von geplanten Lebens- und Rentenversicherungen vorziehen<br />

Kosten und Risikoanteile) gezahlt wird. Dieser Zinssatz gilt für<br />

die gesamte Versicherungslaufzeit, kann also seitens <strong>der</strong><br />

Versicherung während <strong>der</strong> Laufzeit nicht verän<strong>der</strong>t werden.<br />

<strong>GrECo</strong> empfiehlt daher geplante Abschlüsse von Lebens- o<strong>der</strong><br />

Rentenversicherungen zur privaten o<strong>der</strong> <strong>Betrieb</strong> lichen<br />

Vorsorge noch im Jahr <strong>2012</strong> bzw. vor Inkrafttreten des<br />

reduzierten Zinssatzes zu tätigen. Dies ist umso ratsamer, als<br />

zum gleichen Zeitpunkt zumindest im Bereich <strong>der</strong> privaten<br />

Vorsorge die Unisex-Tarifierung eingeführt wird, die hinsicht -<br />

lich des Langlebensrisikos bei Männern und hinsichtlich des<br />

Ablebensrisikos bei Frauen zu Nachteilen gegenüber <strong>der</strong><br />

bisherigen Tarifierung führen wird!


Achtung! Eventuelle Notwendigkeit<br />

<strong>der</strong> Anpassung von Versicherungssummen<br />

aus Bestimmungen des Sparpakets <strong>2012</strong><br />

D as<br />

neue Stabilitätsgesetz (vulgo „Sparpaket“)<br />

<strong>2012</strong> legt fest, dass die steuer pflichtige<br />

Vermietung bei Unter nehmen auf Mieter<br />

beschränkt wird, die auf Grund ihrer Ge -<br />

schäftstätigkeit nahezu ausschließlich (bis 95%)<br />

vorsteuerabzugsberechtigt sind.<br />

Auf die Miete, die von vorsteuerbefreiten Mietern<br />

entrichtet wird, ist somit keine Umsatzsteuer aufzu -<br />

schlagen. Für den Vermieter sinkt dadurch die Vor -<br />

steuerabzugsberechtigung im Ausmaß <strong>der</strong> weniger<br />

verrechneten Umsatzsteuer. Ausgenommen ist die<br />

Vermietung zu Wohnzwecken.<br />

Nicht übersehen werden darf, dass bei gewerblich<br />

genutzten Mietobjekten diese neue Regelung eine<br />

direkte Auswirkung auf die Festsetzung <strong>der</strong> Ver siche -<br />

rungssumme hat! Diese muss den Wert des Objekts<br />

repräsentieren, <strong>der</strong> im Schadenfall (Totalschaden und<br />

Teilschaden) für den Wie<strong>der</strong>aufbau o<strong>der</strong> Reparaturen zur<br />

Verfügung stehen soll. Neben <strong>der</strong> technischen Be wer -<br />

tung des materiellen Werts des Gebäudes (idR Neu -<br />

bau wert) wird <strong>der</strong> Umstand berücksichtigt, dass <strong>der</strong><br />

Versicherungsnehmer, sofern er selbst vorsteuerabzugs -<br />

berechtigt ist, vom Versicherer nur den um die<br />

Um satzsteuer verringerten Teil seiner Aufwendungen<br />

erhält.<br />

Die Versicherungssumme ist z.B. bei einer vollen<br />

Vorsteuerabzugsberechtigung um 20% geringer als <strong>der</strong><br />

tatsächliche materielle Wert des Objektes. Sinkt nun die<br />

Vorsteuerabzugsberechtigung, muss parallel dazu die<br />

Versicherungssumme angehoben werden, um eine<br />

Unterversicherung zu vermeiden.<br />

Eine Bestandsaufnahme <strong>der</strong> im Besitz des Vermieters<br />

stehenden Objekte ist zu empfehlen, um festzustellen,<br />

ob bei einer ausschließlichen Vermietung an Nicht-<br />

Vorsteuerabzugsberechtigte die Versicherungssumme<br />

um 20% angehoben werden muss o<strong>der</strong> bei einer aus -<br />

schließlichen Vermietung an sonstige Gewerbe treibende<br />

gleichbleiben kann. Bei verschiedenen Mieterkategorien<br />

kommt es zu einer Teilvorsteuer abzugsberechtigung, die<br />

sich ebenfalls auf den zu versichernden Wert auswirkt.<br />

Da es in <strong>der</strong> Realität zu laufenden Verän<strong>der</strong>ungen und<br />

unterschiedlichen Mietverhältnissen kommt, erarbeitet<br />

<strong>GrECo</strong> <strong>der</strong>zeit eine Lösung mit <strong>der</strong> Versiche rungs wirt -<br />

schaft, um über ein Vorsorgemodell je<strong>der</strong>zeit über eine<br />

ausreichende summenmäßige Deckung zu verfügen.<br />

Voraussetzung dafür ist aber, dass <strong>der</strong> aktuelle Status <strong>der</strong><br />

Mietverhältnisse erhoben und dem Versicherer<br />

angezeigt wird.<br />

Managerhaftplicht:<br />

Gefährdung <strong>der</strong> Deckung?<br />

…für alle durch Fehlhandlungen Einzelner?<br />

Ein BGH-Urteil in Deutschland führte zur Diskussion,<br />

ob <strong>der</strong> Versicherungsschutz für die<br />

Managerhaftpflicht (D&O) verwirkt wird,<br />

wenn eine o<strong>der</strong> mehrere versicherte Personen<br />

aus einem Organ eine Obliegenheitsverletzung<br />

o<strong>der</strong> einen an<strong>der</strong>s herbeigeführten Ausschlusstatbestand<br />

setzen.<br />

Dies könnte eventuell aus dem Urteil, bei dem es um die<br />

arglistige Täuschung des Versicherers bei Vertrags ab -<br />

schluss ging, abgeleitet werden.<br />

<strong>GrECo</strong> sieht eine Analogie für in Österreich<br />

abgeschlossene D&O-Verträge als nicht zwingend gege -<br />

ben. Die Versicherer drücken ganz allgemein in ihren<br />

Bedingungen aus, dass sie sich im Schadenfall nicht auf<br />

die Solidarhaftung aller Organe berufen.<br />

Es wird festgehalten, dass Ausschlusstatbestände den<br />

versicherten Personen untereinan<strong>der</strong> nicht zugerechnet<br />

werden, ebenso wenig wie Kenntnis, Verhalten o<strong>der</strong><br />

Verschulden einer Person nicht den an<strong>der</strong>en<br />

versicherten Personen hinsichtlich <strong>der</strong> Deckungs ge -<br />

währung zugerechnet werden.<br />

Rechtliche Überlegungen sind in Österreich nicht von<br />

jenen in Deutschland zu trennen.<br />

Sollte daraus eine grundlegende Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> D&O-<br />

Versicherung abgeleitet werden – etwa <strong>der</strong> Umstieg auf<br />

Einzelpolizzen für jede versicherte Person – wird die<br />

Umsetzung für österreichische Klienten zu prüfen sein.<br />

Mag. Peter Hietsch<br />

Telefon: +43 (0)5 04 04-146<br />

p.hietsch@greco.at<br />

TIPP<br />

Akad.Vkfm.Ing. Günter Hubmann<br />

Telefon: +43 (0)5 04 04-219<br />

g.hubmann@greco.at<br />

Versicherungsvertragsgesetz<br />

erlaubt elektronische<br />

Kommunikation<br />

In <strong>der</strong> mit 01.07.<strong>2012</strong> in Kraft getretenen Abände -<br />

rung des VersVG wird u.a. die Möglichkeit <strong>der</strong> Kom -<br />

munikation zwischen Versicherungsnehmer und Ver -<br />

sicherer auf dem elektronischen Weg fest ge halten.<br />

Unsere Recherche ergibt, dass die Versicherer im<br />

Rahmen des Gesetzes noch darauf beharren, dass<br />

wichtige Vertragserklärungen in Schriftform (be deu -<br />

tet: mit eigenhändiger Unterschrift) getätigt werden.<br />

Die Übermittlung dieser Schriftstücke ist elektronisch<br />

möglich. Daneben wird bereits die Kommunikation in<br />

geschriebener Form (bedeutet: nur <strong>der</strong> Absen<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Nachricht muss klar erkennbar sein) vorbereitet.<br />

Die Beson<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> Kommunikation von Versiche -<br />

rungsnehmer über -makler wird noch geprüft. Durch<br />

das Bestehen einer Maklervollmacht werden <strong>GrECo</strong>-<br />

Klienten davon aber nur am Rande betroffen sein.<br />

Wir werden über Neuigkeiten laufend berichten.<br />

|3|


|4|<br />

CEE | NEWS<br />

Charterer’s Liability?<br />

What’s that?<br />

Eine Charterer´s Liability ist eine Schutz- und Scha -<br />

dens ersatzversicherung für den Charterer, die sich<br />

aus den Risiken eines Chartervertrags ergeben, wie<br />

z.B. Kaskoversicherung für das Schiff, Personen -<br />

schäden, Schäden an Fremdladung, Wrackbe sei -<br />

tigungskosten, Verschmutzungsschäden, Strafen u. a.<br />

Der größte Bereich einer potentiellen Haftung be -<br />

zieht sich auf Schäden am gecharterten Schiff, die<br />

vom Hafen-Spediteur während des Be- und Ent la -<br />

dens, durch die transportierte Fracht o<strong>der</strong> durch<br />

einen unsicheren Hafen bzw. Liegeplatz verursacht<br />

werden.<br />

Aber auch Schäden am Eigentum Dritter, Zusam -<br />

menstöße, Havarie-Grosse, Kosten für offizielle<br />

Untersuchungen, Umweltverschmutzung, etc. kön -<br />

nen den Charterer treffen.<br />

In vielen Charter verträgen haftet <strong>der</strong> Charterer auch<br />

für eine Reihe von Umständen, die zum Verlust o<strong>der</strong><br />

zur Beschä di gung <strong>der</strong> Fracht führen.<br />

Die Prämien dafür sind abhängig von <strong>der</strong> BRT<br />

(Bruttoregistertonnen) des gecharterten Schiffes<br />

und <strong>der</strong> Gestaltung des jeweiligen Chartervertrags.<br />

Der Vertrag kann sich entwe<strong>der</strong> auf eine bestimmte<br />

Reise (Reisecharter) o<strong>der</strong> auf einen bestimmten<br />

Zeitabschnitt (Zeitcharter) erstrecken.<br />

Die passende Ergänzung zur Charterer’s Liability<br />

Insurance ist eine entsprechende See-Rechtschutz-<br />

Versicherung (FD&D – Freight/Demurrage/Defence).<br />

Sie deckt die Kosten für die Durchsetzung rechtlicher<br />

Belange, die einem Charterer als Ergebnis einer<br />

Streitigkeit mit einer Partei, die an <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Güter beteiligt ist, entstehen.<br />

Der Versicherungsmarkt in Österreich als Bin nen -<br />

land ist für solche Risiken nicht entwickelt; Anfragen<br />

am österreichischen Markt ergeben unisono Leer -<br />

meldungen.<br />

Über unseren Netzwerkpartner JLT in London, wo<br />

die größten Kapazitäten in diesem Bereich zu finden<br />

sind, konnte <strong>GrECo</strong> erst kürzlich eine entsprechende<br />

Deckung für einen Komplettcharter im Commo -<br />

ditiybereich platzieren.<br />

Akad. Vkfm. Ernst Lakatos<br />

Telefon: +54 (0)5 0100-78012<br />

E-Mail: ernst.lakatos@vmg.at<br />

IMPRESSUM:<br />

Medieninhaber und Herausgeber: <strong>GrECo</strong> International AG<br />

Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />

Reg.Nr. 13962G01/08 | A-1191 Wien, Elmargasse 2-4<br />

Tel. 05 04 04 – 0 | Fax 05 04 04 –11 999 | www.greco.eu<br />

Layout & Satz: TrendDESIGN NEXt Generation/GrafiX Media 1130 Wien<br />

Fotos: Fotolia.com/GrafiX Media 1130 Wien/<strong>GrECo</strong><br />

Repro: GrafiX Media 1130 Wien<br />

Druck: Ueberreuter Print GmbH, 2100 Korneuburg<br />

Redaktion: <strong>GrECo</strong> International AG, Mag. Judith Fleck<br />

Grundlegende Richtung laut § 25 Mediengesetz:<br />

<strong>Spotlight</strong> ist ein unabhängiges Medium, das sich zu 100% im Besitz <strong>der</strong> <strong>GrECo</strong> International AG<br />

befindet.<br />

Es dient <strong>der</strong> Information über Produkte und Dienstleistungen <strong>der</strong> <strong>GrECo</strong> International AG.<br />

Transporte nach Ungarn<br />

Neue Regelungen für Frächter und Spediteure<br />

Das ungarische Parlament erarbeitet <strong>der</strong>zeit<br />

ein Gesetz mit neue Regelungen für Frächter<br />

und Spediteure, welches 2013 in Kraft<br />

treten soll. Die Erneuerung des Fracht- und Speditionsrechts<br />

erfolgt durch eine Erneuerung des<br />

geltenden ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs<br />

(BGB). Der gültige Wortlaut bleibt im Wesen<br />

erhalten, die neuen Gesetze werden darin integriert.<br />

Selbstverständlich wurde auch das EU-<br />

Recht berücksichtigt.<br />

Die wesentlichen Punkte sind:<br />

Im Frachtgeschäft ist eine neue Regelung hervor -<br />

zuheben. Der Frachtführer kann eine Sicherheit für den<br />

Fall verlangen, dass Unregelmäßigkeiten, die einen<br />

Schaden verursachen können, erst nach <strong>der</strong> Übernahme<br />

des Guts bekannt werden. Dasselbe Recht <strong>steht</strong> dem<br />

Beför<strong>der</strong>er zu, wenn ihm die Erfüllung durch eine nach<br />

Beginn <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung erteilte Anweisung beschwer -<br />

licher wird. Auch die durch den Empfänger erteilte<br />

Anweisung kann an eine Sicherheit gebunden werden.<br />

Der Frachtführer verfügt über ein Pfandrecht über die in<br />

seiner Verfügungsgewalt befindlichen Güter, sofern dies<br />

durch Dokumente belegt ist. Mit dem Pfandrecht ist auch<br />

seine, aus einem an<strong>der</strong>en Frachtvertrag bestehende,<br />

fällige und nicht bestrittene For<strong>der</strong>ung gesichert (sog.<br />

Inconnexes Pfandrecht).<br />

Das zu verabschiedende BGB sieht beim Frachtgeschäft<br />

keine gesetzliche Haftungsbeschränkung vor. Eine<br />

gewisse Parität wurde dadurch erreicht, dass im Fall,<br />

wenn <strong>der</strong> Absen<strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong> ist, <strong>der</strong> vom Frachtführer<br />

zu zahlende Schadenersatz nicht höher sein darf, als <strong>der</strong><br />

nach dem Recht des Staates des Absen<strong>der</strong>s zu zahlende<br />

Höchstbetrag.<br />

Im Falle einer multimodalen Beför<strong>der</strong>ung, wenn nicht<br />

festgestellt werden kann, wo <strong>der</strong> Schaden entstanden ist,<br />

sind auf die Haftung des Frachtführers die Vorschriften<br />

des BGB anzuwenden.<br />

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist anstelle <strong>der</strong><br />

Verjährungsfrist von einem Jahr, die allgemeine<br />

Verjährungsfrist anzuwenden. Im Falle <strong>der</strong> multimodalen<br />

Beför<strong>der</strong>ung gilt <strong>der</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> Auslieferung des Guts<br />

an den Empfänger als Beginn <strong>der</strong> Verjährung.<br />

Der Spediteur war nach <strong>der</strong> bisherigen gesetzlichen<br />

Regelung auf Anweisung, Kosten und Gefahr des<br />

Auftraggebers dem Frachtführer gegenüber mit <strong>der</strong><br />

Pflicht zur Geltendmachung des Anspruchs belastet. Laut<br />

<strong>der</strong> neuen Regelung wird diese Pflicht auf alle durch den<br />

Spediteur in Anspruch genommenen Mitwirkenden<br />

ausgedehnt.<br />

Der Selbsteintritt ist zulässig, ist aber mit dem Begriff des<br />

Fixkostenspediteurs nicht verbunden, sei <strong>der</strong> Eintritt de<br />

facto o<strong>der</strong> de iure. Im zu verabschiedenden Gesetz sind<br />

die Fälle bestimmt, wann <strong>der</strong> Spediteur als Frachtführer<br />

haftet: Beför<strong>der</strong>ung zusammen mit den Gütern an<strong>der</strong>er<br />

Auftraggeber und wenn <strong>der</strong> Schaden aus diesem Grund<br />

ent<strong>steht</strong>, o<strong>der</strong> wenn das in seinem Besitz befindliche Gut<br />

verlorengeht o<strong>der</strong> beschädigt wird.<br />

Wenn <strong>der</strong> Auftraggeber Auslän<strong>der</strong> ist, sind die im<br />

Frachtrecht bekannten Regeln anzuwenden, d.h. <strong>der</strong><br />

durch den Spediteur zu zahlende Schadenersatz kann<br />

nicht höher sein als <strong>der</strong> Höchstbetrag, <strong>der</strong> nach dem<br />

Recht des Staates des Auftraggebers zu zahlen ist.<br />

Die Verjährungsfrist wird mit dem Frachtrecht har mo ni -<br />

siert, und diese beträgt mit Ausnahme des Falls des<br />

Vorsatzes und <strong>der</strong> groben Fahrlässigkeit ein Jahr<br />

(ansonsten sind die Regeln <strong>der</strong> allgemeinen Verjährung<br />

anzuwenden).<br />

Der Spediteur kann vom Auftraggeber eine Sicherheit<br />

verlangen, wenn die Gefahr <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung einer<br />

Drittperson ihm gegenüber be<strong>steht</strong>. Wenn <strong>der</strong><br />

Auftraggeber keine Sicherheit leistet, kann <strong>der</strong> Spediteur<br />

den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.<br />

Für das Pfandrecht werden die beim Frachtrecht gültigen<br />

Regeln angewendet.<br />

Dr. Grafl-Fülöp Gyöngyi<br />

Telefon: +36 (0)1 266 65 65<br />

E-mail: graafl@t-online.hu<br />

Mag. Johannes Sturm<br />

Telefon: +43 (0)5 04 04-370<br />

E-mail: j.sturm@greco.at

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