Spotlight 3-2012: Hilfe der Betrieb steht still - GrECo
Spotlight 3-2012: Hilfe der Betrieb steht still - GrECo
Spotlight 3-2012: Hilfe der Betrieb steht still - GrECo
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Fotos: © JLT<br />
Unsichere Wirtschaftslage, Finanzkrise, Absatzeinbruch<br />
– die Industrie hat sich in den vergangenen<br />
Jahren mehrfach auf verän<strong>der</strong>te wirtschaftliche<br />
Bedingungen einstellen müssen.<br />
Auch stetig steigen<strong>der</strong> Termindruck und die zunehmende<br />
Komplexität globaler Lieferketten erfor<strong>der</strong>n die permanente<br />
Anpassung von Prozessen. Wie diese Umbrüche die Effektivität<br />
betrieblicher Sicherheitskonzepte beeinflussen, variiert von Unter -<br />
nehmen zu Unternehmen und von Standort zu Standort.<br />
In jedem Fall gilt: Maßgeschnei<strong>der</strong>tes Risikomanagement ist heute<br />
wichtiger denn je, um <strong>Betrieb</strong>sunterbrechungen zu vermeiden.<br />
Nach großen Schadenereignissen wie Feuer, Explosion o<strong>der</strong><br />
Überschwemmung ist <strong>der</strong> Verlust von Sachwerten häufig nicht die<br />
größte Herausfor<strong>der</strong>ung für Industriebetriebe! Viel schwer er wiegt<br />
die Unterbrechung des <strong>Betrieb</strong>s – mit oftmals unabsehbaren<br />
Folgen. Zwar erstattet die Versicherung einen Teil <strong>der</strong> Schaden -<br />
kosten, doch schwer greifbare Faktoren – wie Verlust von Zeit,<br />
Markanteilen, Kunden und <strong>der</strong> Firmen reputation – verursachen<br />
zusätzliche Kosten, die im Allge mei nen nicht vom Versicherungs -<br />
schutz gedeckt sind.<br />
Für Geräte und Anlagen, die innerhalb weniger Minuten zerstört<br />
wurden, ist unter Umständen erst nach Monaten ein Ersatz<br />
verfügbar. Zudem muss Zeit für die Installation und Einstellung <strong>der</strong><br />
neuen Anlagen aufgewendet werden. Das Management befasst sich<br />
dann in erster Linie mit <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> Schadenfolgen anstatt<br />
mit <strong>der</strong> Geschäftsplanung für das kommende Jahr.<br />
Ziel eines Risikoreduzierungs-Programms muss es deshalb sein,<br />
langanhaltende <strong>Betrieb</strong>sunterbrechungen zu verhin<strong>der</strong>n.<br />
<strong>Betrieb</strong>spensionen<br />
Nur ein Viertel <strong>der</strong> österreichischen <strong>Betrieb</strong>e haben ein kollektives<br />
Zusatz-Pensionssystem für ihre Dienstnehmer. Informieren Sie<br />
sich über die Zweckmäßigkeit von <strong>Betrieb</strong>spensionen für Ihr<br />
Unternehmen.<br />
Sparpaket auch Mietobjekte<br />
Seite 2<br />
Das Sparpaket <strong>2012</strong> macht die Anpassung von Versicherungs -<br />
summen bei diversen Mietobjekten notwendig. Die steu erpflichtige<br />
Vermietung bei Unternehmen beschränkt sich auf<br />
Mieter die vorsteuerabzugsberechtigt sind.<br />
Transporte nach Ungarn<br />
Seite 3<br />
Ein BGH-Urteil in Deutschland wirft die Frage auf, ob in <strong>der</strong> D&O<br />
Versicherung die Fehlhandlung eines einzelnen (versicherten)<br />
Managers die Deckung für alle Manager gefährdet. Wie sieht die<br />
Situation <strong>der</strong>zeit in Österreich aus?<br />
Seite 3<br />
Seite 4<br />
<strong>GrECo</strong> informiert über neue Regelungen für österreichische<br />
Frächter und Spediteure bei Transporten nach Ungarn. Im<br />
nächsten Jahr soll dieses neue Gesetz in Kraft treten.<br />
Das Positive: Die Mehrzahl aller etwa durch Feuer o<strong>der</strong> Explosion<br />
ver ursachten Schäden ist vermeidbar – vorausgesetzt, man kennt<br />
seine Risiken und sorgt entsprechend vor.<br />
Bei einem Schaden katastrophalen Ausmaßes kann das Vorhan -<br />
densein eines „Business Continuity Plan“ (BCP) für das Fortbe -<br />
stehen des Unternehmens entscheidend sein. Mit <strong>Hilfe</strong> eines<br />
solchen Plans können im Notfall Sachschäden minimiert, <strong>Betrieb</strong>s -<br />
unterbrech ung en reduziert und Geschäftsbeziehungen aufrecht<br />
erhalten werden.<br />
Der BCP umfasst die Untersuchung einer eventuellen <strong>Betrieb</strong>s unter -<br />
brechung und ihre Auswirkungen auf Produk tionsabläufe und<br />
Liefer verpflichtungen. Dabei sollten betriebswichtige Aufgaben und<br />
die Kosten zu ihrer Wie<strong>der</strong>aufnahme identifiziert werden. Bei <strong>der</strong><br />
vorge nommenen Studie wird jede <strong>Betrieb</strong>seinheit überprüft, um<br />
die Auswirkungen einer <strong>Betrieb</strong>sunterbrechung festzustellen.<br />
Ein gut ausgearbeiteter Plan für potentielle <strong>Betrieb</strong>sunter brech -<br />
ung en kann die Ausfallzeit reduzieren und Marktanteile schützen.<br />
Der erste Schritt bei <strong>der</strong> Ausarbeitung eines BCPs be<strong>steht</strong> darin,<br />
eine Gefahrenanalyse sowie Untersuchung durchzuführen, welche<br />
Art von <strong>Betrieb</strong>sunterbrechung möglich ist. Diese Analyse ist<br />
Ausgangspunkt für die Vorgehensweise im Falle einer <strong>Betrieb</strong>s -<br />
unter brechung und dient als Planungsgrundlage. Sie sollte Ziel -<br />
setzungen enthalten, wie ungeplante <strong>Betrieb</strong>sunterbrechungen<br />
vermeidbar und beherrschbar sind und dies verständlich darlegen.<br />
Ein effektiver BCP sollte alle Risiken berücksichtigen, von möglichen<br />
Elementarrisiken, die den gesamten <strong>Betrieb</strong> zerstören können, bis<br />
hin zu Reparaturanweisungen für betriebswichtige Anlagen.<br />
Hierbei ist es wichtig, sämtliche <strong>Betrieb</strong>svorgänge zu be trachten –<br />
begonnen bei <strong>der</strong> Rohmaterialbeschaffung o<strong>der</strong> den Liefer lei stun -<br />
gen bis zum Vertrieb. Diagramme o<strong>der</strong> Pläne zur Darstellung <strong>der</strong><br />
Fertigungsverfahren, <strong>der</strong> Abhängigkeiten zwischen einzelnen Abtei -<br />
lungen und Werken sind für ein allgemeines Verständnis notwendig.<br />
Risikomanagement zahlt sich aus<br />
Die Minimierung von <strong>Betrieb</strong>sunterbrechungsrisiken zählt zu den<br />
Kernkompetenzen von <strong>GrECo</strong> JLT Risk Consulting. Unsere<br />
Risikomanagement-Experten empfehlen in <strong>der</strong> Regel einen Mix aus<br />
verschiedenen organisatorischen und technischen Maßnahmen.<br />
Hierzu zählen unter an<strong>der</strong>em Schulungen und Notfallpläne welche<br />
festlegen, wer im Ernstfall was zu tun hat.<br />
Die Erfahrung zeigt: Langfristig zahlen sich Investitionen ins<br />
Risikomanagement aus! Bei <strong>der</strong> Erarbeitung eines betrieb lichen<br />
Schutzkonzepts gibt es nicht nur einen Weg. Die skiz zierten<br />
Verän<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>n vielmehr die permanente Anpassung des<br />
Schutzkonzepts und regelmäßig wie<strong>der</strong>holte, standortspezifische<br />
Risikoanalysen.<br />
Österreichische Post AG<br />
Info.Mail Entgelt bezahlt<br />
Die Kundenzeitung <strong>der</strong> <strong>GrECo</strong> International AG Ausgabe 03 | September <strong>2012</strong><br />
<strong>Hilfe</strong>, <strong>der</strong> <strong>Betrieb</strong> <strong>steht</strong> <strong>still</strong>!<br />
Risikomanagement sorgt bei <strong>Betrieb</strong>sunterbrechung vor<br />
In dieser Ausgabe:<br />
D&O Versicherung –<br />
Gefährdung <strong>der</strong> Deckung?<br />
Dipl.-Ing. David Vanek<br />
Telefon: +43 (0)5 04 04-160<br />
d.vanek@greco.at<br />
Dipl.-Ing. Georg Winter<br />
Telefon: +43 (0)5 04 04-290<br />
g.winter@greco.at
|2|<br />
<strong>GrECo</strong> | NEWS<br />
<strong>GrECo</strong> Kabarett: Volumen Ö<br />
Auch in diesem Jahr fand <strong>der</strong> traditionelle <strong>GrECo</strong><br />
Kabarett-Abend wie<strong>der</strong> im Kabarett Nie<strong>der</strong>mair statt.<br />
Pigor & Eichhorn sind ein Berliner Kabarett- und<br />
Chanson-Duo die durch ihren Salon-Hip-Hop bekannt<br />
geworden sind.<br />
Es handelt sich dabei um eine mo<strong>der</strong>ne Spielart des<br />
kabarettistischen Liedes, das aktuelle Musik mit<br />
satirischen Inhalten zusammenbringt. Volumen Ö ist<br />
ein speziell für das österreichische Publikum<br />
zusammengestellter Abend.<br />
Die Erneuerer des kabarettistischen Chansons haben<br />
es in kürzester Zeit geschafft sich eine treue Fan -<br />
gemeinde in Wien zu erspielen.<br />
Beim anschließenden Sektempfang konnte man sich<br />
über die vermeintlichen Gegensätze o<strong>der</strong> auch Af fini -<br />
täten in den dargebrachten Chansons zwischen Wien<br />
und Berlin austauschen.<br />
Mag. Judith Fleck<br />
j.fleck@greco.at<br />
Foto: © Pigor & Eichhorn<br />
Vorsorge für die<br />
Berufsunfähigkeit<br />
Weniger Staat – mehr privat<br />
Durch ein Sozialversicherungs-Än<strong>der</strong>ungsgesetz<br />
<strong>2012</strong> (SVÄG <strong>2012</strong>) wird ab 2014 die<br />
befristete Berufsunfähigkeits-/Invaliditätspension<br />
für alle unter 50-jährigen abgeschafft und<br />
durch ein Rehabilitationsgeld ersetzt.<br />
Diese Regelung wird zukünftig etappenweise auch auf über<br />
50-jährige ausgeweitet. Gleichzeitig wird bei Angestellten<br />
<strong>der</strong> bisherige „Berufsschutz“ in einen nicht ganz so hoch -<br />
wertigen „Qualitätsschutz“ umgewandelt.<br />
Ziel dieser Maßnahmen ist ein erschwerter Zugang zur<br />
Berufs unfähigkeits-/Invaliditätspension und damit ver bun -<br />
Nach einer Studie des WIFO basierend auf Daten<br />
des Jahres 2010 haben nur etwa ein Viertel <strong>der</strong><br />
österreichischen <strong>Betrieb</strong>e ein kollektives<br />
Zusatz-Pensionssystem für ihre Dienstnehmer.<br />
Dies sind in <strong>der</strong> Regel größere Unternehmen, für die<br />
<strong>der</strong>artige Benefits meist zur <strong>Betrieb</strong>skultur gehören.<br />
An<strong>der</strong>s jedoch bei den KMU’s – <strong>der</strong> großen Mehrheit <strong>der</strong><br />
österreichischen <strong>Betrieb</strong>e – bei denen die Botschaft von<br />
<strong>der</strong> Notwendigkeit bzw. Zweckmäßigkeit von <strong>Betrieb</strong>s -<br />
pensionen noch nicht ganz angekommen zu sein scheint.<br />
Die Durchdringung <strong>der</strong> KMU’s mit kollektiven Pensi ons -<br />
systemen ist jedoch entscheidend für die weitere<br />
Ent wicklung <strong>der</strong> <strong>Betrieb</strong>lichen Altersvorsorge, weil<br />
an<strong>der</strong>nfalls die überwiegende Mehrheit <strong>der</strong> öster -<br />
reichischen Dienstnehmer – nämlich etwa 60% – von<br />
<strong>der</strong>en Leistungen ausgeschlossen bleibt.<br />
Ein positives Signal in diese Richtung kann in <strong>der</strong><br />
weitergehenden Flexibilisierung <strong>der</strong> fixen und variablen<br />
Beitragsleistungen gesehen werden: nach <strong>der</strong> PKG/BPG-<br />
Novelle können zukünftig bis zu 10% <strong>der</strong> Brutto -<br />
lohnsumme ohne Angabe von Gründen zugezahlt o<strong>der</strong><br />
eingestellt werden, wenn mindestens 2% nachhaltig als<br />
Fixbeitrag weiterbezahlt werden. Damit wird eine<br />
steuerlich zulässige „Entgeltumwandlung“ von Erfolgs -<br />
prämien bzw. Bonuszahlungen erleichtert!<br />
den eine Anhebung des tatsächlichen Pen si ons antrittsalters<br />
um 1,5 bis 3,5 Jahre in den nächsten 7 Jahren. Tatsächlich<br />
bringt ein 1 Jahr späterer Pensionsantritt eine Ersparnis von<br />
etwa 1 Mrd. € an Pensionskosten. Das tatsächliche Pen -<br />
sions antrittsalter liegt <strong>der</strong>zeit bei 58 Jahren!<br />
Der teilweise staatliche Rückzug aus diesem Bereich lässt<br />
die Vorsorge für das Risiko <strong>der</strong> Berufsunfähigkeit bzw.<br />
Invalidität in einem neuen Licht erscheinen. Die betriebliche<br />
o<strong>der</strong> private Vorsorge für dieses im Ansteigen begriffene<br />
Risiko wird damit zwangsläufig vorrangig!<br />
<strong>GrECo</strong> <strong>steht</strong> mit Lösungsvorschlägen zur Abdeckung des<br />
Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätsrisikos zur Verfügung.<br />
<strong>Betrieb</strong>spensionen –<br />
Neue Chancen im KMU-Bereich<br />
Aktuelles zur PKG/BPG-Novelle<br />
In <strong>der</strong> klassischen (konservativen) Lebens- und<br />
Rentenversicherung droht zum Jahresende <strong>2012</strong><br />
eine weitere Reduktion des Garantiezinssatzes<br />
von <strong>der</strong>zeit 2% auf dem Vernehmen nach 1,75%.<br />
Die FMA hat zwar noch keine diesbezügliche Verordnung<br />
erlassen, doch wird in <strong>der</strong> Versicherungsbranche dies als<br />
offenes Geheimnis gehandelt!<br />
Der Garantiezins in <strong>der</strong> Lebens- und Rentenversicherung ist<br />
jener Zinssatz, <strong>der</strong> auf das investierte Kapital, also die<br />
Nettoprämie (Bruttoprämie abzüglich Versicherungs steuer,<br />
Ansonsten sieht die BAV-Novelle lediglich die „Sanie -<br />
rung“ von Alt-Systemen vor, die mit überhöhten Zins -<br />
annahmen implementiert wurden:<br />
1) Für das Jahr <strong>2012</strong> wird ein Zeitfenster für Pen -<br />
sionisten und Vorruheständler geöffnet, in dem diese<br />
mit einer „Vorwegsteuer“ einen Teil ihrer Lohnsteuer<br />
akontieren können. Strittig ist, wie vorteilhaft diese<br />
Lösung für die Betroffenen ist. <strong>GrECo</strong> hat dafür ein<br />
finanz mathe matisches Tool entwickelt, dass diese<br />
Frage ob jek tivieren soll.<br />
2) Für das Jahr 2013 wird ein weiteres Zeitfenster für<br />
Pensionisten geöffnet, in dem diese in eine „Sicher -<br />
heits-VRG“ ihrer Pensionskasse o<strong>der</strong> in eine Be triebliche<br />
Kollektivversicherung umsteigen kön nen.<br />
Dies gilt auch für Aktive ab dem vollendeten<br />
55. Lebensjahr. Damit soll dem steigenden Sicher -<br />
heits bedürfnis <strong>der</strong> betroffenen Pensionisten und<br />
Dienst nehmer entsprochen werden.<br />
Durch die Novelle lassen sich bestehende Pensions -<br />
systeme optimieren und neue Pensionssysteme ver -<br />
bessert installieren.<br />
Der Beratungsbedarf wird durch die zunehmende Kom -<br />
plexität <strong>der</strong> Rechtsvorschriften jedenfalls noch größer<br />
und die Einschaltung eines Beraters wie <strong>GrECo</strong> noch<br />
notwendiger!<br />
Aviso: Reduktion des<br />
Garantiezinssatzes droht!<br />
Thomas Semrau<br />
Telefon: +43 (0)5 04 04-263<br />
t.semrau@greco.at<br />
Abschlüsse von geplanten Lebens- und Rentenversicherungen vorziehen<br />
Kosten und Risikoanteile) gezahlt wird. Dieser Zinssatz gilt für<br />
die gesamte Versicherungslaufzeit, kann also seitens <strong>der</strong><br />
Versicherung während <strong>der</strong> Laufzeit nicht verän<strong>der</strong>t werden.<br />
<strong>GrECo</strong> empfiehlt daher geplante Abschlüsse von Lebens- o<strong>der</strong><br />
Rentenversicherungen zur privaten o<strong>der</strong> <strong>Betrieb</strong> lichen<br />
Vorsorge noch im Jahr <strong>2012</strong> bzw. vor Inkrafttreten des<br />
reduzierten Zinssatzes zu tätigen. Dies ist umso ratsamer, als<br />
zum gleichen Zeitpunkt zumindest im Bereich <strong>der</strong> privaten<br />
Vorsorge die Unisex-Tarifierung eingeführt wird, die hinsicht -<br />
lich des Langlebensrisikos bei Männern und hinsichtlich des<br />
Ablebensrisikos bei Frauen zu Nachteilen gegenüber <strong>der</strong><br />
bisherigen Tarifierung führen wird!
Achtung! Eventuelle Notwendigkeit<br />
<strong>der</strong> Anpassung von Versicherungssummen<br />
aus Bestimmungen des Sparpakets <strong>2012</strong><br />
D as<br />
neue Stabilitätsgesetz (vulgo „Sparpaket“)<br />
<strong>2012</strong> legt fest, dass die steuer pflichtige<br />
Vermietung bei Unter nehmen auf Mieter<br />
beschränkt wird, die auf Grund ihrer Ge -<br />
schäftstätigkeit nahezu ausschließlich (bis 95%)<br />
vorsteuerabzugsberechtigt sind.<br />
Auf die Miete, die von vorsteuerbefreiten Mietern<br />
entrichtet wird, ist somit keine Umsatzsteuer aufzu -<br />
schlagen. Für den Vermieter sinkt dadurch die Vor -<br />
steuerabzugsberechtigung im Ausmaß <strong>der</strong> weniger<br />
verrechneten Umsatzsteuer. Ausgenommen ist die<br />
Vermietung zu Wohnzwecken.<br />
Nicht übersehen werden darf, dass bei gewerblich<br />
genutzten Mietobjekten diese neue Regelung eine<br />
direkte Auswirkung auf die Festsetzung <strong>der</strong> Ver siche -<br />
rungssumme hat! Diese muss den Wert des Objekts<br />
repräsentieren, <strong>der</strong> im Schadenfall (Totalschaden und<br />
Teilschaden) für den Wie<strong>der</strong>aufbau o<strong>der</strong> Reparaturen zur<br />
Verfügung stehen soll. Neben <strong>der</strong> technischen Be wer -<br />
tung des materiellen Werts des Gebäudes (idR Neu -<br />
bau wert) wird <strong>der</strong> Umstand berücksichtigt, dass <strong>der</strong><br />
Versicherungsnehmer, sofern er selbst vorsteuerabzugs -<br />
berechtigt ist, vom Versicherer nur den um die<br />
Um satzsteuer verringerten Teil seiner Aufwendungen<br />
erhält.<br />
Die Versicherungssumme ist z.B. bei einer vollen<br />
Vorsteuerabzugsberechtigung um 20% geringer als <strong>der</strong><br />
tatsächliche materielle Wert des Objektes. Sinkt nun die<br />
Vorsteuerabzugsberechtigung, muss parallel dazu die<br />
Versicherungssumme angehoben werden, um eine<br />
Unterversicherung zu vermeiden.<br />
Eine Bestandsaufnahme <strong>der</strong> im Besitz des Vermieters<br />
stehenden Objekte ist zu empfehlen, um festzustellen,<br />
ob bei einer ausschließlichen Vermietung an Nicht-<br />
Vorsteuerabzugsberechtigte die Versicherungssumme<br />
um 20% angehoben werden muss o<strong>der</strong> bei einer aus -<br />
schließlichen Vermietung an sonstige Gewerbe treibende<br />
gleichbleiben kann. Bei verschiedenen Mieterkategorien<br />
kommt es zu einer Teilvorsteuer abzugsberechtigung, die<br />
sich ebenfalls auf den zu versichernden Wert auswirkt.<br />
Da es in <strong>der</strong> Realität zu laufenden Verän<strong>der</strong>ungen und<br />
unterschiedlichen Mietverhältnissen kommt, erarbeitet<br />
<strong>GrECo</strong> <strong>der</strong>zeit eine Lösung mit <strong>der</strong> Versiche rungs wirt -<br />
schaft, um über ein Vorsorgemodell je<strong>der</strong>zeit über eine<br />
ausreichende summenmäßige Deckung zu verfügen.<br />
Voraussetzung dafür ist aber, dass <strong>der</strong> aktuelle Status <strong>der</strong><br />
Mietverhältnisse erhoben und dem Versicherer<br />
angezeigt wird.<br />
Managerhaftplicht:<br />
Gefährdung <strong>der</strong> Deckung?<br />
…für alle durch Fehlhandlungen Einzelner?<br />
Ein BGH-Urteil in Deutschland führte zur Diskussion,<br />
ob <strong>der</strong> Versicherungsschutz für die<br />
Managerhaftpflicht (D&O) verwirkt wird,<br />
wenn eine o<strong>der</strong> mehrere versicherte Personen<br />
aus einem Organ eine Obliegenheitsverletzung<br />
o<strong>der</strong> einen an<strong>der</strong>s herbeigeführten Ausschlusstatbestand<br />
setzen.<br />
Dies könnte eventuell aus dem Urteil, bei dem es um die<br />
arglistige Täuschung des Versicherers bei Vertrags ab -<br />
schluss ging, abgeleitet werden.<br />
<strong>GrECo</strong> sieht eine Analogie für in Österreich<br />
abgeschlossene D&O-Verträge als nicht zwingend gege -<br />
ben. Die Versicherer drücken ganz allgemein in ihren<br />
Bedingungen aus, dass sie sich im Schadenfall nicht auf<br />
die Solidarhaftung aller Organe berufen.<br />
Es wird festgehalten, dass Ausschlusstatbestände den<br />
versicherten Personen untereinan<strong>der</strong> nicht zugerechnet<br />
werden, ebenso wenig wie Kenntnis, Verhalten o<strong>der</strong><br />
Verschulden einer Person nicht den an<strong>der</strong>en<br />
versicherten Personen hinsichtlich <strong>der</strong> Deckungs ge -<br />
währung zugerechnet werden.<br />
Rechtliche Überlegungen sind in Österreich nicht von<br />
jenen in Deutschland zu trennen.<br />
Sollte daraus eine grundlegende Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> D&O-<br />
Versicherung abgeleitet werden – etwa <strong>der</strong> Umstieg auf<br />
Einzelpolizzen für jede versicherte Person – wird die<br />
Umsetzung für österreichische Klienten zu prüfen sein.<br />
Mag. Peter Hietsch<br />
Telefon: +43 (0)5 04 04-146<br />
p.hietsch@greco.at<br />
TIPP<br />
Akad.Vkfm.Ing. Günter Hubmann<br />
Telefon: +43 (0)5 04 04-219<br />
g.hubmann@greco.at<br />
Versicherungsvertragsgesetz<br />
erlaubt elektronische<br />
Kommunikation<br />
In <strong>der</strong> mit 01.07.<strong>2012</strong> in Kraft getretenen Abände -<br />
rung des VersVG wird u.a. die Möglichkeit <strong>der</strong> Kom -<br />
munikation zwischen Versicherungsnehmer und Ver -<br />
sicherer auf dem elektronischen Weg fest ge halten.<br />
Unsere Recherche ergibt, dass die Versicherer im<br />
Rahmen des Gesetzes noch darauf beharren, dass<br />
wichtige Vertragserklärungen in Schriftform (be deu -<br />
tet: mit eigenhändiger Unterschrift) getätigt werden.<br />
Die Übermittlung dieser Schriftstücke ist elektronisch<br />
möglich. Daneben wird bereits die Kommunikation in<br />
geschriebener Form (bedeutet: nur <strong>der</strong> Absen<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Nachricht muss klar erkennbar sein) vorbereitet.<br />
Die Beson<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> Kommunikation von Versiche -<br />
rungsnehmer über -makler wird noch geprüft. Durch<br />
das Bestehen einer Maklervollmacht werden <strong>GrECo</strong>-<br />
Klienten davon aber nur am Rande betroffen sein.<br />
Wir werden über Neuigkeiten laufend berichten.<br />
|3|
|4|<br />
CEE | NEWS<br />
Charterer’s Liability?<br />
What’s that?<br />
Eine Charterer´s Liability ist eine Schutz- und Scha -<br />
dens ersatzversicherung für den Charterer, die sich<br />
aus den Risiken eines Chartervertrags ergeben, wie<br />
z.B. Kaskoversicherung für das Schiff, Personen -<br />
schäden, Schäden an Fremdladung, Wrackbe sei -<br />
tigungskosten, Verschmutzungsschäden, Strafen u. a.<br />
Der größte Bereich einer potentiellen Haftung be -<br />
zieht sich auf Schäden am gecharterten Schiff, die<br />
vom Hafen-Spediteur während des Be- und Ent la -<br />
dens, durch die transportierte Fracht o<strong>der</strong> durch<br />
einen unsicheren Hafen bzw. Liegeplatz verursacht<br />
werden.<br />
Aber auch Schäden am Eigentum Dritter, Zusam -<br />
menstöße, Havarie-Grosse, Kosten für offizielle<br />
Untersuchungen, Umweltverschmutzung, etc. kön -<br />
nen den Charterer treffen.<br />
In vielen Charter verträgen haftet <strong>der</strong> Charterer auch<br />
für eine Reihe von Umständen, die zum Verlust o<strong>der</strong><br />
zur Beschä di gung <strong>der</strong> Fracht führen.<br />
Die Prämien dafür sind abhängig von <strong>der</strong> BRT<br />
(Bruttoregistertonnen) des gecharterten Schiffes<br />
und <strong>der</strong> Gestaltung des jeweiligen Chartervertrags.<br />
Der Vertrag kann sich entwe<strong>der</strong> auf eine bestimmte<br />
Reise (Reisecharter) o<strong>der</strong> auf einen bestimmten<br />
Zeitabschnitt (Zeitcharter) erstrecken.<br />
Die passende Ergänzung zur Charterer’s Liability<br />
Insurance ist eine entsprechende See-Rechtschutz-<br />
Versicherung (FD&D – Freight/Demurrage/Defence).<br />
Sie deckt die Kosten für die Durchsetzung rechtlicher<br />
Belange, die einem Charterer als Ergebnis einer<br />
Streitigkeit mit einer Partei, die an <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Güter beteiligt ist, entstehen.<br />
Der Versicherungsmarkt in Österreich als Bin nen -<br />
land ist für solche Risiken nicht entwickelt; Anfragen<br />
am österreichischen Markt ergeben unisono Leer -<br />
meldungen.<br />
Über unseren Netzwerkpartner JLT in London, wo<br />
die größten Kapazitäten in diesem Bereich zu finden<br />
sind, konnte <strong>GrECo</strong> erst kürzlich eine entsprechende<br />
Deckung für einen Komplettcharter im Commo -<br />
ditiybereich platzieren.<br />
Akad. Vkfm. Ernst Lakatos<br />
Telefon: +54 (0)5 0100-78012<br />
E-Mail: ernst.lakatos@vmg.at<br />
IMPRESSUM:<br />
Medieninhaber und Herausgeber: <strong>GrECo</strong> International AG<br />
Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten<br />
Reg.Nr. 13962G01/08 | A-1191 Wien, Elmargasse 2-4<br />
Tel. 05 04 04 – 0 | Fax 05 04 04 –11 999 | www.greco.eu<br />
Layout & Satz: TrendDESIGN NEXt Generation/GrafiX Media 1130 Wien<br />
Fotos: Fotolia.com/GrafiX Media 1130 Wien/<strong>GrECo</strong><br />
Repro: GrafiX Media 1130 Wien<br />
Druck: Ueberreuter Print GmbH, 2100 Korneuburg<br />
Redaktion: <strong>GrECo</strong> International AG, Mag. Judith Fleck<br />
Grundlegende Richtung laut § 25 Mediengesetz:<br />
<strong>Spotlight</strong> ist ein unabhängiges Medium, das sich zu 100% im Besitz <strong>der</strong> <strong>GrECo</strong> International AG<br />
befindet.<br />
Es dient <strong>der</strong> Information über Produkte und Dienstleistungen <strong>der</strong> <strong>GrECo</strong> International AG.<br />
Transporte nach Ungarn<br />
Neue Regelungen für Frächter und Spediteure<br />
Das ungarische Parlament erarbeitet <strong>der</strong>zeit<br />
ein Gesetz mit neue Regelungen für Frächter<br />
und Spediteure, welches 2013 in Kraft<br />
treten soll. Die Erneuerung des Fracht- und Speditionsrechts<br />
erfolgt durch eine Erneuerung des<br />
geltenden ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs<br />
(BGB). Der gültige Wortlaut bleibt im Wesen<br />
erhalten, die neuen Gesetze werden darin integriert.<br />
Selbstverständlich wurde auch das EU-<br />
Recht berücksichtigt.<br />
Die wesentlichen Punkte sind:<br />
Im Frachtgeschäft ist eine neue Regelung hervor -<br />
zuheben. Der Frachtführer kann eine Sicherheit für den<br />
Fall verlangen, dass Unregelmäßigkeiten, die einen<br />
Schaden verursachen können, erst nach <strong>der</strong> Übernahme<br />
des Guts bekannt werden. Dasselbe Recht <strong>steht</strong> dem<br />
Beför<strong>der</strong>er zu, wenn ihm die Erfüllung durch eine nach<br />
Beginn <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung erteilte Anweisung beschwer -<br />
licher wird. Auch die durch den Empfänger erteilte<br />
Anweisung kann an eine Sicherheit gebunden werden.<br />
Der Frachtführer verfügt über ein Pfandrecht über die in<br />
seiner Verfügungsgewalt befindlichen Güter, sofern dies<br />
durch Dokumente belegt ist. Mit dem Pfandrecht ist auch<br />
seine, aus einem an<strong>der</strong>en Frachtvertrag bestehende,<br />
fällige und nicht bestrittene For<strong>der</strong>ung gesichert (sog.<br />
Inconnexes Pfandrecht).<br />
Das zu verabschiedende BGB sieht beim Frachtgeschäft<br />
keine gesetzliche Haftungsbeschränkung vor. Eine<br />
gewisse Parität wurde dadurch erreicht, dass im Fall,<br />
wenn <strong>der</strong> Absen<strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong> ist, <strong>der</strong> vom Frachtführer<br />
zu zahlende Schadenersatz nicht höher sein darf, als <strong>der</strong><br />
nach dem Recht des Staates des Absen<strong>der</strong>s zu zahlende<br />
Höchstbetrag.<br />
Im Falle einer multimodalen Beför<strong>der</strong>ung, wenn nicht<br />
festgestellt werden kann, wo <strong>der</strong> Schaden entstanden ist,<br />
sind auf die Haftung des Frachtführers die Vorschriften<br />
des BGB anzuwenden.<br />
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist anstelle <strong>der</strong><br />
Verjährungsfrist von einem Jahr, die allgemeine<br />
Verjährungsfrist anzuwenden. Im Falle <strong>der</strong> multimodalen<br />
Beför<strong>der</strong>ung gilt <strong>der</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> Auslieferung des Guts<br />
an den Empfänger als Beginn <strong>der</strong> Verjährung.<br />
Der Spediteur war nach <strong>der</strong> bisherigen gesetzlichen<br />
Regelung auf Anweisung, Kosten und Gefahr des<br />
Auftraggebers dem Frachtführer gegenüber mit <strong>der</strong><br />
Pflicht zur Geltendmachung des Anspruchs belastet. Laut<br />
<strong>der</strong> neuen Regelung wird diese Pflicht auf alle durch den<br />
Spediteur in Anspruch genommenen Mitwirkenden<br />
ausgedehnt.<br />
Der Selbsteintritt ist zulässig, ist aber mit dem Begriff des<br />
Fixkostenspediteurs nicht verbunden, sei <strong>der</strong> Eintritt de<br />
facto o<strong>der</strong> de iure. Im zu verabschiedenden Gesetz sind<br />
die Fälle bestimmt, wann <strong>der</strong> Spediteur als Frachtführer<br />
haftet: Beför<strong>der</strong>ung zusammen mit den Gütern an<strong>der</strong>er<br />
Auftraggeber und wenn <strong>der</strong> Schaden aus diesem Grund<br />
ent<strong>steht</strong>, o<strong>der</strong> wenn das in seinem Besitz befindliche Gut<br />
verlorengeht o<strong>der</strong> beschädigt wird.<br />
Wenn <strong>der</strong> Auftraggeber Auslän<strong>der</strong> ist, sind die im<br />
Frachtrecht bekannten Regeln anzuwenden, d.h. <strong>der</strong><br />
durch den Spediteur zu zahlende Schadenersatz kann<br />
nicht höher sein als <strong>der</strong> Höchstbetrag, <strong>der</strong> nach dem<br />
Recht des Staates des Auftraggebers zu zahlen ist.<br />
Die Verjährungsfrist wird mit dem Frachtrecht har mo ni -<br />
siert, und diese beträgt mit Ausnahme des Falls des<br />
Vorsatzes und <strong>der</strong> groben Fahrlässigkeit ein Jahr<br />
(ansonsten sind die Regeln <strong>der</strong> allgemeinen Verjährung<br />
anzuwenden).<br />
Der Spediteur kann vom Auftraggeber eine Sicherheit<br />
verlangen, wenn die Gefahr <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung einer<br />
Drittperson ihm gegenüber be<strong>steht</strong>. Wenn <strong>der</strong><br />
Auftraggeber keine Sicherheit leistet, kann <strong>der</strong> Spediteur<br />
den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.<br />
Für das Pfandrecht werden die beim Frachtrecht gültigen<br />
Regeln angewendet.<br />
Dr. Grafl-Fülöp Gyöngyi<br />
Telefon: +36 (0)1 266 65 65<br />
E-mail: graafl@t-online.hu<br />
Mag. Johannes Sturm<br />
Telefon: +43 (0)5 04 04-370<br />
E-mail: j.sturm@greco.at