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Heino Kuhlemann - Elektronische Signatur - d.velop AG

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Mehr Raum, mehr Zeit!?<br />

Die elektronische <strong>Signatur</strong> als Voraussetzung zur Vernichtung von<br />

Papierbelegen.<br />

…und vor allem zur Vermeidung von Papier!<br />

<strong>Heino</strong> <strong>Kuhlemann</strong>, Dipl.-Inform. Med.<br />

Bereichsleitung Gesundheitswesen in der d.<strong>velop</strong> <strong>AG</strong><br />

Geschäftsführer der eHealthOpen Ltd.<br />

www.eHealthOpen.com<br />

Zeit für … ein Wort zu eHealthOpen<br />

Business De<strong>velop</strong>ment | Networking | Sales für IT-<br />

Anbieter | IT-Beratung | Projektmanagement |<br />

Veranstaltung von IT-Konferenzen im eHealth |<br />

Lobbyarbeit | Politikberatung<br />

www.eHealthOpen.com


www.eHealthOpen.com<br />

E = mc 2 …oder von der Äquivalenz von Dokumenten und Informationen<br />

…und der Ambivalenz des Nutzens in Medizin und Ökonomie<br />

Die digitale <strong>Signatur</strong> ist eine von mehreren Voraussetzungen,<br />

um die Neuproduktion von Papier zu minimieren und das<br />

beweissichere Scannen von Papier zu ermöglichen.<br />

Projekte sind aber nur erfolgreich, wenn<br />

1.Der medizinische Nutzen herausgearbeitet wird und in den<br />

Mittelpunkt rückt<br />

2.Der ökonomische Nutzen unter der Voraussetzung von 1.<br />

klar verfolgt wird<br />

3.eHealth als Werkzeug für hochwertige Medizin strategisch<br />

erkannt und erklärtes Ziel ist<br />

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Ausgangslage<br />

• Insgesamt werden im deutschen Gesundheitswesen ca. 5,5 Mrd.<br />

Dokumente pro Jahr erzeugt<br />

• Allein die Kosten für deren Archivierung betragen ca. 2,5 Mrd. €<br />

• Im Gesundheitswesen sind bis zu 50 Prozent dieser Summe,<br />

d. h. ungefähr 0,5 bis 1 Mrd. € pro Jahr als quantitatives<br />

Einsparungspotential durch Reduzierung von Sachkosten<br />

nutzbar<br />

• Der wichtigere Nutzen liegt jedoch in einer höheren Qualität und<br />

einer Optimierung der medizinischen Versorgungsprozesse<br />

durch eine verbesserte Informationslogistik, also letztendlich in<br />

einer deutlich erhöhten Effizienz bei der Behandlung von<br />

Patienten.<br />

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Rechtlicher Rahmen und Handlungsleitfaden…<br />

1. Eindeutige Rechtslage bei digital signierten digitalen Originalen<br />

2. In der Medizin bei gescannten Dokumenten inzwischen<br />

„abgesicherter Interpretationsraum“ trotz fehlender Rechtssicherheit,<br />

die es ohnehin kaum geben kann<br />

3. IT-Strategie der Bundesregierung und der EU legen sich klar auf<br />

Strategien zur elektronischen Patientenakte fest<br />

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Beweissicherheit digitaler Dokumente?<br />

1. Das digital erzeugte und qualifiziert digital signierte Dokument stellt<br />

ein beweissicheres Objekt dar, bei dem vor Gericht eine Echtheit<br />

angenommen wird („Echtheitsvermutung“). Gegenteilige<br />

Behauptungen wären zu beweisen (Beweislast) -<br />

„Anscheinsbeweis bei qualifizierter elektronischer <strong>Signatur</strong>“ § 371a<br />

ZPO . <strong>Signatur</strong>gesetz SigG kennt nur digitale Originale. Vgl.<br />

Projekt „Schlierseer Memorandum“<br />

2. Das digitalisierte Dokument unterliegt der freien Beweiswürdigung<br />

des Richters (§ 371, Abs. 1, ZPO )<br />

Ab dem Zeitpunkt des Scannens und der <strong>Signatur</strong> ist die Integrität<br />

beweisbar (Integritätsziel). Prozess bis zum Digitalisieren sicher<br />

gestalten, Bsp: Frühes Digitalisieren mit qualifiziertem Zeitstempel.<br />

Erfahrungswert: Stand heute haben Kliniken Probleme, falls<br />

Unterlagen unauffindbar sind, jedoch nicht wegen<br />

Nichtanerkennung digitalisierter Dokumente! Dennoch wird in<br />

Zukunft wegen der Integritätsziele die <strong>Signatur</strong> erwartet werden<br />

können.<br />

Empfehlung: Möglichst hohe Beweiskraft dem Dokument mitgeben, da<br />

sie nachträglich nicht weiter erhöht werden kann.<br />

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Trugschlüsse:<br />

„Das digital erzeugte und qualifiziert digital signierte Dokument wird vor<br />

Gericht immer anerkannt.“<br />

Nein, vielmehr wir zunächst eine Echtheit angenommen. Beweist jedoch<br />

der vermeintliche Unterzeichner, dass z.B. ggf. seine Karte<br />

gestohlen, seine PIN ausgespäht wurde oder bei offenem<br />

Kartenbetriebssystem die Karte von einem Dritten verwendet<br />

wurde), liegt die Beweiswürdigung wie gehabt beim Richter: Eine<br />

Ablehnung scheint wahrscheinlich.<br />

2. „Das digitalisierte Dokument ist unsicher, da freie Beweiswürdigung<br />

vor Gericht. Papier ist sicherer.“<br />

Nein, digitale Archive gibt es seit über 10 Jahren. Aus der<br />

Vergangenheit sind keine Fällen bekannt, in denen ein digitales<br />

Dokument vor Gericht abgelehnt worden ist. Kliniken haben aber<br />

sehr wohl ein Problem mit verschwundenen Papierakten.<br />

Die Praxiserfahrung und die Möglichkeiten, System und Verfahren mit<br />

einem hohen Sicherheitszielen ergeben bereits heute die<br />

Möglichkeit, die Weichen für digitale Archive zu stellen.<br />

Verbesserung ggf. durch das Schlierseer Memorandum.<br />

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Schlierseer Memorandum als Handlungsleitfaden für<br />

ersetzendes Scannen<br />

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Zeit zum Simplifizieren: Wie funktioniert die elektronische <strong>Signatur</strong>?<br />

live is life – Demo digitale <strong>Signatur</strong><br />

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Use Cases spezifizieren…<br />

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Einzelsignatur:<br />

Die sichere <strong>Signatur</strong>erstellungseinheit (SSEE) erlaubt nach einmaliger<br />

erfolgreicher Authentisierung des <strong>Signatur</strong>schlüssel-Inhabers die<br />

Erzeugung höchstens 1 <strong>Signatur</strong><br />

Nachteile: Performance, Ausspähen der PIN als Sicherheitsrisiko<br />

Mehrfachsignatur:<br />

Erstellung einer begrenzten Anzahl <strong>Signatur</strong>en nach der einmaligen<br />

Authentisierung des <strong>Signatur</strong>schlüssel-Inhabers gegenüber der<br />

SSEE<br />

Nachteile: gesteckte Karte bei offenem Kartenbetriebssystem als<br />

Sicherheitsrisiko. <strong>Signatur</strong> durch Unberechtigte.<br />

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Stapelsignatur<br />

Erstellung einer begrenzten Anzahl <strong>Signatur</strong>en nach den zeitlich<br />

unmittelbar aufeinander folgenden Prozessen der Anzeige der zu<br />

signierenden Daten und der einmaligen Authentisierung des<br />

<strong>Signatur</strong>schlüssel-Inhabers gegenüber der SSEE.<br />

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v1.0 © d.<strong>velop</strong><br />

TimeStamp Server


Standardisierungs-Initiativen SigDMSArchive und CCeSigG<br />

1. SigDMSArchive im VHiTG: Alle namhaften Anbieter aus dem Bereich KIS,<br />

DMS, digitale <strong>Signatur</strong>, Scandienstleistungen. Zur Leitung gewählt: d.<strong>velop</strong> <strong>AG</strong><br />

/ <strong>Heino</strong> <strong>Kuhlemann</strong><br />

2. CCeSigG: Land Niedersachsen, Klinikum Braunschweig, TU Braunschweig …<br />

GMDS, BVMI, einige Unternehmen und Kliniken<br />

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d.<strong>velop</strong> your rapid methodology<br />

1. Bestandsaufnahme Organisation, Akten, Dokumente und Prozesse<br />

2. Definition der Sicherheitsziele (BSI-Zertifizierung / SigG-Zulassung…),<br />

Qualitätsziele<br />

3. Spezifikation der Use Cases im KIS, eHealth, Telemedizin, Telematik etc.<br />

4. Definition von Architektur, Roadmap und Einführungsstrategie<br />

5. Zeitplan und Qualitätsmanagement in der Einführung nach z.B. PDCA-Zyklus:<br />

Plan –Do –Check –Act<br />

Methodische Hilfestellungen:<br />

Vom Innovator zum zurückhaltenden Anwender<br />

Vom Leichten zum Schweren<br />

Vom Bekannten zum Unbekannten<br />

Von der Optimierung der Prozesse in der Medizin zur Technologie und zurück<br />

Von branchenbewährten Verfahren zu innovativen Konzepten<br />

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Tipps zu Links und Terminen<br />

• www.archisafe.de / www.transidoc.de<br />

• www.vhitg.de / www.ccesigg.de<br />

• www.gmds.de - Arbeitsgruppe Archivierung von<br />

Krankenunterlagen<br />

• www.eHealthOpen.com – Schlierseer Memorandum<br />

Termine@eHealthOpen:<br />

eHealth- und IT-Sicherheitskonferenz am 15./16.7.09<br />

Schlierseer Jahresauftakt 25./26.1.2010<br />

Fragen office@eHealthOpen.com<br />

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