Buschtrommel Nr-313
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Information vom Deutschen Konsulat<br />
Kanaren Nachrichten<br />
Festgenommen und in Haft auf Gran Canaria?<br />
Die Behörden des Gastlandes sind durch<br />
die Wiener Konvention verpflichtet, die<br />
deutsche Auslandsvertretung unverzüglich<br />
zu unterrichten, sofern der oder die<br />
Verhaftete dies verlangt. Leider kennt<br />
nicht jeder Polizeibeamte dieses internationale<br />
Abkommen. Bestehen Sie bei<br />
einer Verhaftung darauf, die nächstgelegene<br />
deutsche Auslandsvertretung informieren<br />
zu können. Im Ausland können Sie<br />
sich nur durch einen dort zugelassenen<br />
Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen.<br />
Dies kann auch ein Pflichtverteidiger sein,<br />
der für seine Tätigkeit keine Gebühren<br />
verlangt. Falls Sie einen Pflichtverteidiger<br />
nicht für ausreichend halten, müssen Sie<br />
auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt<br />
Ihrer Wahl beauftragen. Hierbei ist Ihnen<br />
der Konsularbeamte behilflich. Er hat<br />
eine Liste vertrauenswürdiger Anwälte,<br />
(sofern erforderlich, mit Fremdsprachenkenntnissen),<br />
zur Verfügung. Der Konsularbeamte<br />
darf inhaftierte Landsleute<br />
im Gefängnis besuchen und mit ihnen<br />
korrespondieren. Er vergewissert sich,<br />
welche Gründe für die Verhaftung vorliegen,<br />
ob die Behandlung korrekt ist und<br />
ob die Verpflegung und gesundheitliche<br />
Betreuung ausreichend sind. Auf Wunsch<br />
<strong>Buschtrommel</strong> <strong>313</strong><br />
unterrichtet er Angehörige und leitet deren<br />
Geldüberweisungen weiter. In diesem<br />
Zusammenhang warnt das Auswärtige<br />
Amt noch einmal eindringlich vor Erwerb,<br />
Besitz, Verteilung, Ein- und Ausfuhr von<br />
Rauschgiften aller Art. Rauschgiftdelikte<br />
werden in der ganzen Welt strafrechtlich<br />
verfolgt, in vielen Ländern drohen harte,<br />
teilweise drakonische Strafen: Schon<br />
der Besitz von geringen Rauschgiftmengen<br />
führt oft zu hohen Freiheitsstrafen<br />
bis hin zu lebenslänglicher Haft, wobei<br />
vielerorts eine spätere Begnadigung<br />
zwingend ausgeschlossen ist. In einigen<br />
Ländern ist von bestimmten Mengen an<br />
die Todesstrafe vorgeschrieben. Diese ist<br />
auch schon an westlichen Ausländern<br />
vollstreckt worden. Einflussnahme auf<br />
das Strafverfahren an sich ist den Botschaften<br />
und Konsulaten nicht möglich.<br />
Wenn Sie Doppelstaatler sind und neben<br />
der deutschen auch die Staatsangehörigkeit<br />
des Urlaubslandes besitzen, ist konsularische<br />
Hilfe - wenn überhaupt - nur<br />
eingeschränkt möglich. Die Behörden des<br />
anderen Landes betrachten Sie dann als<br />
ihren eigenen Staatsbürger und verbitten<br />
sich eine konsularische „Einmischung“<br />
deutscher Auslandsvertretungen.<br />
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