29.10.2016 Aufrufe

Buschtrommel Nr-313

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Information vom Deutschen Konsulat<br />

Kanaren Nachrichten<br />

Festgenommen und in Haft auf Gran Canaria?<br />

Die Behörden des Gastlandes sind durch<br />

die Wiener Konvention verpflichtet, die<br />

deutsche Auslandsvertretung unverzüglich<br />

zu unterrichten, sofern der oder die<br />

Verhaftete dies verlangt. Leider kennt<br />

nicht jeder Polizeibeamte dieses internationale<br />

Abkommen. Bestehen Sie bei<br />

einer Verhaftung darauf, die nächstgelegene<br />

deutsche Auslandsvertretung informieren<br />

zu können. Im Ausland können Sie<br />

sich nur durch einen dort zugelassenen<br />

Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen.<br />

Dies kann auch ein Pflichtverteidiger sein,<br />

der für seine Tätigkeit keine Gebühren<br />

verlangt. Falls Sie einen Pflichtverteidiger<br />

nicht für ausreichend halten, müssen Sie<br />

auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt<br />

Ihrer Wahl beauftragen. Hierbei ist Ihnen<br />

der Konsularbeamte behilflich. Er hat<br />

eine Liste vertrauenswürdiger Anwälte,<br />

(sofern erforderlich, mit Fremdsprachenkenntnissen),<br />

zur Verfügung. Der Konsularbeamte<br />

darf inhaftierte Landsleute<br />

im Gefängnis besuchen und mit ihnen<br />

korrespondieren. Er vergewissert sich,<br />

welche Gründe für die Verhaftung vorliegen,<br />

ob die Behandlung korrekt ist und<br />

ob die Verpflegung und gesundheitliche<br />

Betreuung ausreichend sind. Auf Wunsch<br />

<strong>Buschtrommel</strong> <strong>313</strong><br />

unterrichtet er Angehörige und leitet deren<br />

Geldüberweisungen weiter. In diesem<br />

Zusammenhang warnt das Auswärtige<br />

Amt noch einmal eindringlich vor Erwerb,<br />

Besitz, Verteilung, Ein- und Ausfuhr von<br />

Rauschgiften aller Art. Rauschgiftdelikte<br />

werden in der ganzen Welt strafrechtlich<br />

verfolgt, in vielen Ländern drohen harte,<br />

teilweise drakonische Strafen: Schon<br />

der Besitz von geringen Rauschgiftmengen<br />

führt oft zu hohen Freiheitsstrafen<br />

bis hin zu lebenslänglicher Haft, wobei<br />

vielerorts eine spätere Begnadigung<br />

zwingend ausgeschlossen ist. In einigen<br />

Ländern ist von bestimmten Mengen an<br />

die Todesstrafe vorgeschrieben. Diese ist<br />

auch schon an westlichen Ausländern<br />

vollstreckt worden. Einflussnahme auf<br />

das Strafverfahren an sich ist den Botschaften<br />

und Konsulaten nicht möglich.<br />

Wenn Sie Doppelstaatler sind und neben<br />

der deutschen auch die Staatsangehörigkeit<br />

des Urlaubslandes besitzen, ist konsularische<br />

Hilfe - wenn überhaupt - nur<br />

eingeschränkt möglich. Die Behörden des<br />

anderen Landes betrachten Sie dann als<br />

ihren eigenen Staatsbürger und verbitten<br />

sich eine konsularische „Einmischung“<br />

deutscher Auslandsvertretungen.<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!