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Unvollständige<br />

Bauverträge erschweren<br />

den Weg ins Eigenheim<br />

Bevor es losgeht mit dem Bau einer eigenen Immobilie,<br />

müssen Bauherren erst einmal einen Bauvertrag abschließen.<br />

Damit stellen sie bereits wichtige Weichen für den<br />

Weg ins Eigenheim. „Fehlende oder nicht eindeutige vertragliche<br />

Regelungen sowie verbraucherfeindliche Vertragsklauseln<br />

verursachen rechtliche und wirtschaftliche<br />

Risiken und sind häufig Quelle für Konflikte“, weiß Peter<br />

Mauel, Vertrauensanwalt und erster Vorsitzender des Bauherren-Schutzbund<br />

e.V. (BSB). Die Verbraucherschutzorganisation<br />

stellt in Studien und Analysen immer wieder<br />

fest, dass Unternehmen Vertragswerke vorlegen, in denen<br />

Regelungen nicht eindeutig formuliert sind, ganz fehlen<br />

oder die verbraucherfeindliche Klauseln enthalten.<br />

Foto: djd/Bauherren-Schutzbund<br />

Kostenrisiken durch lückenhafte<br />

Leistungsbeschreibungen<br />

So sei das Herzstück jedes Bauvertrags - die Bau- und<br />

Leistungsbeschreibung - in jedem zweiten Vertragswerk<br />

lückenhaft oder unvollständig. Der Bauherr könne dann<br />

nicht immer sicher sein, was genau er am Ende für sein<br />

Geld bekomme. „Zudem ziehen unvollständige Beschreibungen<br />

Kostenrisiken nach sich, wenn etwa wichtige Leistungen<br />

fehlen und bei teuren Nachträgen Finanzierungslücken<br />

auftreten“, warnt Peter Mauel. Zur Vorsicht rät Mauel<br />

auch im Hinblick auf Zahlungspläne und die Verbindlichkeit<br />

von sogenannten Festpreisgarantien. Sicherheiten gegen<br />

Insolvenzrisiken des Bauunternehmers oder Vertragsstrafen<br />

für Bauzeitverzögerungen seien andere Punkte, die ein<br />

Bauherr sorgfältig berücksichtigen sollte.<br />

Da Lücken in Bauverträgen und verbraucherfeindliche Regelungen<br />

für den normalen Bauherrn nur schwer durchschaubar<br />

sind, sollte man in jedem Fall vor Vertragsschluss<br />

unabhängigen Rat einholen. Sinnvoll ist eine technische<br />

und rechtliche Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibungen<br />

und der sonstigen Vertragsbestandteile zum Beispiel<br />

durch einen Vertrauensanwalt oder einen Bauherrenberater<br />

des BSB. Typische Problemstellen in Bauverträgen<br />

beschreibt auch das Ratgeberblatt „Prüfsteine zum Bauvertrag“,<br />

das der Verbraucherschutzverein auf der Website<br />

www.bsb-ev.de kostenlos zur Verfügung stellt.<br />

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