09.11.2016 Aufrufe

IVD plus Magazin 2015/2016

Ein regionales Fachmagazin für Immobilienprofis als Kern einer Mehrwertkampagne des führenden Berufsverbandes IVD in Berlin und Brandenburg

Ein regionales Fachmagazin für Immobilienprofis als Kern einer Mehrwertkampagne des führenden Berufsverbandes IVD in Berlin und Brandenburg

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+ + + Jahrgang <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong> + + +<br />

Ein <strong>Magazin</strong><br />

für Immobilienprofis<br />

der Region<br />

Berlin-Brandenburg+ <strong>plus</strong><br />

Interessenvertretung<br />

Netzwerk<br />

Produkte +Services<br />

Immobilienwirtschaftliches<br />

Fachwissen<br />

auf den neuesten +Stand


<strong>IVD</strong> Berlin-Brandenburg<br />

Hier ist Immobilienkompetenz zu Hause<br />

10 Jahre führender Berufsverband,<br />

mehr als 500 Unternehmen, 1 App<br />

...mit den aktuellsten Immobilienangeboten der<br />

geprüften Experten in Berlin und Brandenburg<br />

Entgeltfrei<br />

im Appstore<br />

laden


Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

+<br />

1<br />

VORWORT<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

Eigentumspolitik als Chance für einen<br />

wohnungspolitischen Aufbruch zu verstehen,<br />

so dass sich Ludwig Erhards<br />

einstige Devise „Wohlstand für alle“<br />

zu „Eigentum für jeden“ fortentwickelt,<br />

davon sind wir aktuell leider so weit entfernt<br />

wie noch nie.<br />

Die soziale Marktwirtschaft hat eine<br />

Gesellschaft von Teilhabern zum Ziel,<br />

auch am Wohnungsmarkt. Dazu ist es<br />

erforderlich, die Mieter nicht weiter<br />

durch Placebo-Gesetze zu brav folgen<br />

fden Wählern zu machen, die sehenden<br />

Auges in eine wohnungspolitische Sackgasse<br />

geführt werden.<br />

Auch muss endlich Schluss sein damit,<br />

Immobilienexperten zu Profiteuren oder<br />

gar Verursachern einer verfehlten Wohnungs-<br />

und Baupolitik zu machen.<br />

Immer wieder wird vergessen, dass der<br />

Großteil der Mietverhältnisse harmonisch<br />

und im Einklang von Vermieter und<br />

Mieterschaft stattfinden. Ausnahmen<br />

bestimmen durch mediale Inszenierung<br />

das öffentliche Bild des bösen verdrängenden<br />

Investors. Wählerstimmenfangende<br />

Politiker besorgen den Rest.<br />

Es ist enttäuschend, dass immer wieder<br />

zu Lasten der Immobilienwirtschaft und<br />

der privaten Kapitalgeber politischer<br />

Kuhhandel betrieben wird. Eigentumsrechte<br />

und die Vertragsfreiheit werden<br />

zugunsten der Späteinschulung Berliner<br />

Kinder geopfert. Einnahmen aus der<br />

Grunderwerbsteuer sichern Beamtenpensionen.<br />

Nach Einführung der Mietpreisbremse<br />

und des Bestellerprinzips<br />

auf Bundesebene und nach der Erhöhung<br />

der Grunderwerbsteuer und<br />

Reduzierung der Kappungsgrenze ist<br />

die sogenannte Umwandlungsverordnung<br />

die fünfte Ohrfeige innerhalb<br />

weniger Jahre für die Berliner Immobilienbranche<br />

und deren Experten, für Eigentümer,<br />

Vermieter und die, die Wohneigentum<br />

erwerben wollen.<br />

Eine Lösung des Luxusproblems der<br />

großen Zuwanderung und Nachfrage<br />

am Wohnungsmarkt finden wir nur,<br />

wenn Eigentumsbildung vorangetrieben<br />

und Sie alle, die tagtäglich als Makler,<br />

Verwalter, Sachverständige, Berater oder<br />

in anderen Berufen rund um die Immobilie<br />

im Einsatz sind, Ihren Job vernünftig<br />

machen können. Dafür setzt sich Ihr<br />

Berufsverband – der Immobilienverband<br />

<strong>IVD</strong> – auf verschiedensten Ebenen für<br />

Sie ein.<br />

Um Sie mitzunehmen in das Leistungsspektrum<br />

des <strong>IVD</strong>, Ihnen die aktuellen<br />

Themen, Leistungen und Partner vorzustellen,<br />

dafür steht <strong>IVD</strong> PLUS. Wir wünschen<br />

Ihnen viel Spaß bei der Lektüre<br />

und weiterhin den notwendigen Ehrgeiz,<br />

das Glück und die Freude, die man<br />

benötigt, um in einem komplexen Beratungsberuf<br />

erfolgreich zu sein.<br />

Herzlichst Ihr Dirk Wohltorf<br />

Vorstandsvorsitzender <strong>IVD</strong> Berlin-Brandenburg


36<br />

Das neue Widerrufsrecht<br />

nach der Verbraucherrechterichtlinie<br />

18<br />

Mobiler Erfolg für<br />

Immobilienmakler<br />

Aufzugbetreiber<br />

in der Pflicht<br />

60<br />

Foto: MK-Photo, stockphoto-graf, Rawpixel - Fotolia.com<br />

INHALT<br />

DER <strong>IVD</strong>+<br />

Vorwort 1<br />

Der Fels in der Brandung 4<br />

Die Marke sind SIE! 8<br />

Hohe Erschwinglichkeit 10<br />

bei geringem Angebot<br />

MARKETING<br />

Die Relevanz von Bewertungs 14<br />

und Immobilienportalen für<br />

das Empfehlungsmarketing<br />

Blättern Sie noch oder verkaufen 16<br />

Sie schon?<br />

IT/INTERNET<br />

Mobiler Erfolg für 18<br />

Immobilienmakler<br />

Datenschutz im 20<br />

Immobilienbereich<br />

Warum die Akquiseim Netz 22<br />

oft (noch) klemmt<br />

OnOffice Enterprise 1.0: 24<br />

Fit für den immobilienmarkt 26<br />

Anwenderbericht HV MAXX<br />

Online gibt es den besten 28<br />

Kundenschutz für Makler<br />

Immobilienvermarktung über 30<br />

Smartphone und Tablet<br />

Zwei Fragen zum GG-Ticker 32


Soziale<br />

Medien aktiv<br />

für die<br />

Vermarktung<br />

nutzen<br />

Starke Marke für mehr Verbraucherschutz<br />

+ 3<br />

50<br />

8<br />

64<br />

Lizenznr. 20191<br />

Die richtigen Karten und Fotos<br />

als Erfolgsfaktor für die Immobilienwirtschaft<br />

RECHT<br />

Probleme der Wartefrist 34<br />

zwischen Entwurf und<br />

Beurkundung des Kaufvertrages<br />

Das neue Widerrufsrecht nach 36<br />

der Verbraucherrechterichtlinie<br />

Die Verwalterzustimmung zum 42<br />

Verkauf einer Eigentumswohnung<br />

VERSICHERUNG<br />

Hausverwalter im Visier der 46<br />

Staatsanwaltschaft<br />

Provisionsrechtschutz 48<br />

VERBRAUCHERSCHUTZ<br />

Starke Marke für mehr 50<br />

Verbraucherschutz<br />

SERVICE<br />

Meldepflicht für neue Messgeräte 54<br />

Rauch und Schall – Rauch- 56<br />

melderpflicht<br />

Risiken bei der Suche nach 58<br />

günstigen Energietarifen<br />

Aufzugsbetreiber in der Pflicht: 60<br />

Mehr Anforderungen für<br />

mehr Sicherheit<br />

Moderne und umweltfreundliche 62<br />

Markenhäuser aus Deutschland<br />

Lage, Lage, Lage – 64<br />

die richtigen Kartenausschnitte<br />

Energiekostennachhaltig 66<br />

optimieren<br />

Home Staging 68<br />

Partner im Überblick 70<br />

Antwortfax 71<br />

Impressum 72


4<br />

+<br />

Der <strong>IVD</strong><br />

DER FELS<br />

IN DER BRANDUNG<br />

Nils Werner + Geschäftsführer <strong>IVD</strong> Berlin-Brandenburg<br />

„System […] dessen kapitalistische Interessengruppen<br />

unter Einsatz […] geeigneter Methoden wie<br />

Bestechungen, Erpressungen u.a., hinter den Kulissen<br />

des Parlaments die Parlamentarier in ihrem Interesse<br />

beeinflussen […].“ So definierten Sozialisten in einem<br />

„Ökonomischen Lexikon“ der DDR von 1967 in der<br />

Hochphase der Auseinandersetzung zweier<br />

Wirtschaftssysteme die Rolle des Lobbyismus. Der<br />

Wahrheit entsprach das nie, aber verwunderlich war<br />

diese Sichtweise auch nicht in einem Staat ohne<br />

Demokratieverständnis und regiert von einer Einheitspartei<br />

als einzig gestaltende Kraft.<br />

Foto: Robert Mayer - Fotolia.com


Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

+ 5<br />

+„Auch aus Steinen, die einem in den Weg<br />

gelegt werden , kann man Schönes Bauen.“<br />

Johann Wolfgang von Goethe<br />

In unserer modernen parlamentarischen<br />

Mehrparteiendemokratie sieht man das<br />

freilich anders. Gerade in der jetzigen Zeit,<br />

in der sich viele freiheitlich und unternehmerisch<br />

denkende Menschen die Augen<br />

reiben. Grund ist die zunehmende Informationsresistenz<br />

unserer Regierung. Wer<br />

Politik seriös gestalten möchte, ist auf verlässliche<br />

Informationen aus der Praxis und<br />

der Realität der Märkte angewiesen. Die<br />

zunehmende Komplexität, auch in wohnungspolitischen<br />

Sachfragen, überfordert<br />

offensichtlich den Gesetzgeber. Konsequenzen<br />

politischer Entscheidungen werden<br />

nicht hinreichend erfasst und am<br />

Ende des Prozesses stehen größere Probleme<br />

als die, die man scheinbar lösen<br />

wollte.<br />

INTERESSENVERTRETUNG IST TEUER,<br />

KEINE INTERESSENVERTRETUNG<br />

IST VIEL TEURER<br />

Ein gutes Beispiel dafür ist die kürzlich<br />

beschlossene Mietpreisbremse und das<br />

Bestellerprinzip. Im Rahmen der mehr als<br />

zwei Jahre anhaltenden Debatte und dem<br />

Gesetzgebungsverfahren hat der <strong>IVD</strong> die<br />

politischen Entscheider stetig mit allen<br />

wichtigen Informationen versorgt und<br />

Konsequenzen aufgezeigt, die sich durch<br />

regulative Eingriffe wie diese ergeben.<br />

Parallel wurden die Branche und die dort<br />

aktiven Experten informiert und vorbereitet<br />

auf das Eintreffen handwerklich<br />

schlecht gemachter und populistischer<br />

Gesetze, die mit guten Argumenten nicht<br />

zu verhindern waren. Beides sind für die<br />

Individuen, deren Interessen ein Verband<br />

vertritt, immanent wichtige Informationsflüsse.<br />

Diese sind sehr aufwendig und<br />

erfordern hohe Investitionen der Mitgliedergemeinschaft<br />

eines Verbandes. Hier<br />

dürfte aber das Motto gelten: Interessenvertretung<br />

ist teuer, keine Interessenvertretung<br />

ist viel teurer.<br />

Unternehmer, die sich den Beitrag für<br />

Ihren Berufsverband sparen, sind somit<br />

nicht Teil eines wichtigen Investments und<br />

sollten sich im Sinne ihrer Unternehmung<br />

stets die Frage stellen, ob sie hier nicht<br />

am falschen Ende sparen.<br />

INTERESSENVERTRETUNG AN SICH<br />

IST ALTERNATIVLOS<br />

„Mein Verband macht zu wenig für mein<br />

Unternehmen!“ oder „Mein Verband ist<br />

ein schlechter Interessenvertreter!“ hört<br />

und liest man manchmal in Branchen, die<br />

politisch unter Druck stehen. Auch wenn<br />

wir davon absehen, dass die zweite Aussage<br />

eine hinreichend tiefe Fachkenntnis<br />

des Politikbetriebes erfordert, erübrigt<br />

sich eine Diskussion über gute Interessenvertretung.<br />

Denn diese Frage muss in<br />

erster Linie die Politik beantworten. Neben<br />

der Informationsfunktion kommt<br />

dem Verband die Rolle des stetigen Sparringspartners<br />

in Sachfragen zu, auch nach<br />

und zwischen Gesetzgebungsverfahren.<br />

Wie qualitativ wertvoll diese Gespräche<br />

sind, zeigt die Häufigkeit der Anfragen<br />

durch die politischen Vertreter.<br />

Klar ist: Schlechte Lobbyisten werden auf<br />

Dauer nicht kontaktiert. Ein wenig Werbung<br />

in eigener Sache darf an dieser<br />

Stelle erlaubt sein – denn die Terminkalender<br />

der Verantwortlichen beim <strong>IVD</strong><br />

Bundesverband und der sechs Regional-


6<br />

+<br />

Der <strong>IVD</strong><br />

verbände sind prall gefüllt. Das spricht für<br />

sich. Der <strong>IVD</strong> steht auch dann Rede und<br />

Antwort, wenn es nicht unmittelbar um<br />

die Interessen seiner Mitglieder geht.<br />

Diese Eigenschaft als politischer Dienstleister<br />

und Stimme der Immobilienexperten<br />

ist zukunftsfähig und auch wenn sich<br />

gegen den aktuellen politischen Mainstream<br />

des starken alles regulierenden<br />

Staates schwer anschwimmen lässt, die<br />

Interessenvertretung an sich ist alternativlos.<br />

Der Verzicht darauf käme einer Selbstaufgabe<br />

gleich.<br />

INTERESSENVERTRETUNG PLUS<br />

Neben der Kollektivleistung Interessenvertretung,<br />

mit der sich der <strong>IVD</strong> aktuell als<br />

Fels in der Brandung präsentiert, wird er<br />

dem genauen Blick seiner Mitglieder auf<br />

ein Return on Investment gerecht und<br />

baut seinen Charakter als Dienstleistungsverband<br />

laufend aus. In diesem umfangreichen<br />

Angebot findet jeder sein entscheidendes<br />

PLUS, sei es die starke<br />

Stimme der Interessenvertretung, Netzwerk,<br />

Informationen, Fortbildung oder ein<br />

zunehmend bekanntes Markenzeichen<br />

für seine Kunden.<br />

DAS PLUS VOM <strong>IVD</strong> BERLIN-BRANDENBURG<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + Juristisches + + + + + Monitoring<br />

+ Politische<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

aktueller<br />

+ + + +<br />

Rechtsprechung<br />

+ + + + + + + + + + + +<br />

+ Aufbau,<br />

+ + +<br />

Pflege<br />

+ + +<br />

und<br />

Interessenvertretung<br />

+ + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Wettbewerbsrechtlicher<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + +<br />

Bereitstellung<br />

+ + + + +<br />

eines<br />

+ Lobbying<br />

+ + + + + + + + +<br />

Beistand + Hotlines<br />

Markenzeichens<br />

+ + + + + + + + + + + + + Aktuellste + + + + Informationen + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Erstberatung durch<br />

+ Presse und<br />

+ + + + + + + + + + + + + zu + Gesetzgebungsverfahren<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

Vertragsanwälte<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

+ + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Laufendes Monitoring<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + Aktiver + + + Verbraucherschutz<br />

+ + im + Sinne + + + der + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + +<br />

+ Laufende Marktberichterstattung<br />

mit Daten von<br />

+ + + + + + + + + + + professionellen + + + + + + Mitglieder + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + durch + + + Standesregeln + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

Experten für Experten,<br />

+ + + + + + + + + + + + + Pflichtversicherungen<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + Ombudsstelle + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + Umfangreiche + + + + + + Präsenz + + + in + + + + + + Aus- + + und + + Fortbildung + + + + der + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + den + + neuen + + Medien, + + + + Begleitung<br />

+ + von + + Trends + + im + Internet + + + + + + + + + zahlreiche + + + + Seminare + + + des + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + vertretenen + + + + Berufe + + + über + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Netzwerkausbau und<br />

+ + + + + + + + + + +<br />

–pflege für die Mitglieder<br />

+ + + + + + + + + + + + + Webseite + + + mit + + internen + + + + + + + + + + Bildungsinstituts + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Kooperationen<br />

+ + + + + + + + + + + + + Mitgliederbereich<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + Ausbildungsspektrum<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Förderung von Gemeinschaftsgeschäften<br />

+ + + + + + + + + + + + <strong>IVD</strong> + App + + mit + + entgeltfreien + + + + + + + + + + + vom + + zertifizierten + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + Immobilienmarktplatz + + + + + + + + + und + + + + + + + + Maklerkurs + + + + bis + zum + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + +<br />

Expertensuche<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

Hochschulstudium<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +


Europäische Immobilien Akademie<br />

Fit für die Zukunft<br />

Studienorte: Saarbrücken, Berlin, Leipzig, Köln, Mainz<br />

Praxisbezogen studieren<br />

“Baustein für Baustein”<br />

Praxisorientierte Lehrgänge<br />

Immobilienmakler<br />

Immobilienverwalter<br />

Immobilien-Projektentwickler<br />

Immobilienwertermittler<br />

Management von Gewerbeimmobilien<br />

Internationale Immobiliengeschäfte<br />

Online-Lehrgänge<br />

Immobilienverwaltung<br />

Europäische<br />

Immobilien<br />

Akademie<br />

www.eia-akademie.de<br />

Tel.: 0681 927 38 0<br />

Info@eia-akademie.de<br />

staatlich anerkannte Fachschule des ivd


8<br />

+<br />

Der <strong>IVD</strong><br />

DIE MARKE SIND SIE!<br />

Frank Schütze<br />

Wer erfolgreich verkaufen will, braucht Ausdauer und Branchenexpertise.<br />

Mindestens genauso wichtig ist dabei eine Außendarstellung,<br />

die dem Kunden signalisiert, dass er den richtigen<br />

Partner für das anstehende Geschäft gefunden hat. Das Image<br />

ist also entscheidend und das muss noch nicht einmal viel kosten.<br />

Für Makler gilt: Die wichtigste Marke ist er selbst.<br />

„Kunden du<br />

Internet. Da<br />

+Facebo<br />

Foto: stockphoto-graf - Fotolia.com


egion<br />

in<br />

g.de<br />

Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

rchleuchten ihren Dienstleister im<br />

wirkt das Spaßfoto als Profilbild bei<br />

ok schnell verkaufshemmend“<br />

Frank Schütze<br />

Das Maklergeschäft lebt vom direkten<br />

Kontakt mit dem Kunden. Neben<br />

dem passenden Angebot und professionellen<br />

Dienstleistungen entscheidet oft<br />

die gegenseitige Sympathie und der Eindruck,<br />

den man als Immobilienprofi hinterlässt,<br />

ob ein Geschäft zu Stande<br />

kommt und man im Nachgang sogar weiter<br />

empfohlen wird. Der Teufel steckt<br />

dabei wie so oft im Detail. Vor allem größere<br />

Unternehmen investieren teilweise<br />

große Budgets in die Gestaltung der<br />

Webseite, in ansprechende Visitenkarten<br />

und tolle Logos.<br />

Einzelunternehmer scheuen diesen finanziellen<br />

Aufwand oftmals und begründen<br />

ihr geringes Engagement zudem mit<br />

mangelnden zeitlichen Ressourcen, weil<br />

man sich doch auf das Kerngeschäft konzentrieren<br />

müsse.<br />

Beide Aussagen sind falsch. Zum einen<br />

braucht es kein riesiges Budget, um bei<br />

der Öffentlichkeitsarbeit erfolgreich zu<br />

sein, zum anderen ist der Aufwand bei der<br />

eigenen Markenbildung kein Zeitfaktor,<br />

sondern ein wesentliches Element im Vertrieb.<br />

Da es letztendlich um das erfolgreiche<br />

Verkaufen geht, ist diese Begründung<br />

hinfällig.<br />

vor. Es ist selbstverständlich, dass man für<br />

die schriftliche Korrespondenz eine ordentliche<br />

Geschäftsadresse angibt und<br />

nicht mit einem anonymisierten Postfach<br />

arbeitet. Bei der elektronischen Post<br />

scheint sich dies jedoch noch nicht vollends<br />

0herumgesprochen zu haben. Denn<br />

noch immer finden sich Berufskollegen,<br />

die in der E-Mail-Kommunikation mit<br />

Adressen arbeiten, die auf @t-online.de,<br />

@gmx.de oder dergleichen enden. Nach<br />

einem professionellen Dienstleister sieht<br />

das nicht aus.<br />

Gleiches gilt für die Email-Signatur. Auch<br />

hier wird viel Geschäftspotenzial verschenkt.<br />

Anders ist nicht zu erklären,<br />

warum es oftmals keinen direkten Link zu<br />

den eigenen Immobilienangeboten gibt?<br />

Einen Link auf die Offerten auf der eigenen<br />

Webseite beziehungsweise auf ein<br />

genutztes Immobilienportal zu setzen, ist<br />

schnell gemacht. Gleiches gilt für den Hinweis<br />

auf die berufliche Vernetzung bei<br />

Xing, LinkedIn oder sogar Facebook.<br />

Und wenn wir schon über das Thema<br />

Soziale Netzwerke sprechen, verwundert<br />

es immer wieder, wie viele Marktteilnehmer<br />

statt eines professionellen Porträtfotos<br />

den Schnappschuss der Handykamera<br />

vom letzten Urlaub verwenden. Bedenkt<br />

man, dass es für Kunden mittlerweile völlig<br />

normal ist, auch den möglichen Dienstleister<br />

im Internet zu durchleuchten, ist<br />

das Spaßfoto als Profilbild im Netz eher<br />

verkaufshemmend. Wer sich ein eigenes<br />

Bild über seine Außendarstellung machen<br />

+ 9<br />

möchte, sollte einfach mal nach seinem<br />

Namen im Netz googlen. Finden sich dort<br />

weniger oder gar negative Eindrücke,<br />

gilt es aktiv zu werden. Verlinken Sie sich<br />

und Ihr Unternehmen auf vielen Plattformen<br />

und achten Sie darauf, dass Sie<br />

die für Ihren Geschäftserfolg wichtigen<br />

Suchbegriffe häufig eintragen. Wer beispielsweise<br />

Einfamilienhäuser in einem<br />

bestimmten Viertel verkauft, sollte im<br />

Netz so oft er kann auch darauf hinweisen.<br />

Und auch die aktive Arbeit mit den<br />

Medienvertretern vor Ort sorgt für einen<br />

kontinuierlichen Markenaufbau. Wer als<br />

Ansprechpartner zur Verfügung steht und<br />

dabei mit Fachkompetenz überzeugen<br />

kann, kann sich sicher sein, dass seine<br />

Expertise auch von den Kunden wahrgenommen<br />

wird.<br />

All diese Maßnahmen kosten lediglich<br />

eigene Arbeitskraft, zahlen sich aber langfristig<br />

aus. Wer sich selbst als erfolgreiche<br />

Marke positionieren will, tut gut daran,<br />

auch die Kraft bereits bestehender Marken<br />

für seinen eigenen Vorteil zu nutzen.<br />

So ist beispielsweise das <strong>IVD</strong>-Logo seit<br />

vielen Jahren ein deutliches Signal für<br />

seriöse und kompetente Beratung in der<br />

Immobilienbranche. Nutzen Sie diesen<br />

Vertrauensvorschuss für Ihr Unternehmen<br />

und integrieren Sie das Logo des Verbandes<br />

in Ihre eigene Kommunikation. Der<br />

gute Ruf des Verbandes strahlt dabei auf<br />

Ihr Unternehmen ab. Ein klares PLUS in<br />

der Außendarstellung.<br />

Wer als Immobilienprofi zur Marke werden<br />

will, muss zunächst den Blick auf sich<br />

selbst richten. Es fängt bei kleinen Sachen<br />

an, die in der Regel mit nur wenigen<br />

Handgriffen und nahezu ohne Kosten<br />

umsetzbar sind. Wir reden hier von den<br />

Standards, die erstaunlicherweise teils<br />

sträflich vernachlässigt werden. Denn<br />

obwohl das Internet unser Privat- und<br />

Arbeitsleben revolutioniert hat, gelten<br />

die klassischen Umgangsformen nach wie<br />

D)<br />

kler,<br />

73 53 68<br />

<strong>IVD</strong> Berlin-Brandenburg<br />

Nutzen Sie dieses einmalige, exklusive und kostenlos Angebot.<br />

Gern würden wir Sie in unserem gemeinsamen Ziel<br />

Erhöhung der Bekanntheit des<br />

<strong>IVD</strong>-Zeichens als Markenzeichen<br />

unterstützen.<br />

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Markenzeichen –<br />

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Kontakt zur<br />

Geschäftsstelle<br />

Der <strong>IVD</strong> gestaltet professionell und entgeltfrei die<br />

Schaufenster seiner Mitglieder mit dem Markenzeichen für<br />

geprüfte Makler, Verwalter und Sachverständige. Informieren Sie<br />

sich in der Geschäftsstelle des <strong>IVD</strong> Berlin-Brandenburg unter<br />

info@ivd-berlin-brandenburg.de


10<br />

+<br />

Der<br />

<strong>IVD</strong><br />

BERLIN BLEIBT<br />

ERSCHWINGLICH<br />

Katja Giller, Vorsitzende Wertermittlungsausschuss <strong>IVD</strong> Berlin-Brandenburg<br />

Chance verpasst? Dieses<br />

Gefühl haben jedenfalls eine<br />

Vielzahl von Anlegern, die die<br />

günstig verfügbaren Kredite<br />

gern für ein Immobilieninvestment<br />

in der Hauptstadt nutzen<br />

würden. Und Fakt ist, es gibt<br />

derzeit immer weniger<br />

adäquate Angebote.<br />

Foto: nito - Fotolia.com<br />

+ „Es hängt von dir ab, ob<br />

du das neue Jahr als<br />

Bremse oder als Motor<br />

benutzen willst.“<br />

Die wenigen Verkäufe konzentrieren<br />

sich meist auf sogenannte Core-Immobilien,<br />

also Top-Objekte in Top-Lagen,<br />

die zu Spitzenpreisen gehandelt werden.<br />

Aber auch der Eigennutzer findet nur ein<br />

geringes Angebot und durchschnittlich<br />

Preisanstiege der letzten fünf Jahre von<br />

rd. 25 bis 30 Prozent für<br />

Eigentumswohnungen<br />

auf im Schwerpunkt<br />

1.300 Euro/m 2 bis 3.000<br />

Euro/m 2 und rd. 20 Prozent<br />

für Einfamilienhäuser<br />

auf im Schwerpunkt<br />

210.000 Euro bis<br />

600.000 Euro werfen<br />

Henry Ford<br />

auch hier die Frage auf,<br />

ob man den Zeitpunkt<br />

zum Eigentumserwerb<br />

verpasst hat. Doch wer alternativ eine<br />

Wohnung oder ein Haus neu anmieten<br />

müsste, müsste gegenüber einem Vergleichszeitraum<br />

vor 5 Jahren ebenfalls rd.<br />

24 bis 25 Prozent tiefer in die Haushaltskasse<br />

greifen.<br />

Eine jüngste Auswertung des Wertermittlungsausschusses<br />

des <strong>IVD</strong> Berlin-Brandenburg<br />

e.V. hat gezeigt, dass die gleichzeitig<br />

stark gesunkenen Hypothekenzinsen<br />

trotz der Preisanstiege dazu führen,<br />

dass übliche Kreditraten für Eigentumswohnungen<br />

deutlich unter einer vergleichbaren<br />

Mietbelastung bei Neuabschluss<br />

eines Vertrages liegen. Auch<br />

bleibt der durchschnittliche Anstieg der<br />

Restschulden nach 10 Jahren, also dem<br />

dann noch abzulösenden Kreditbeträgen,<br />

hinter den Kaufpreisanstiegen zurück.<br />

Damit unterscheidet sich Berlin deutlich<br />

von anderen bundesdeutschen Städten,<br />

die erheblich höhere Preis- und Mietzu-


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Auf den Punkt.


+<br />

12<br />

+<br />

Der <strong>IVD</strong><br />

Chance verpasst? Wahrscheinlich hat man<br />

gute Chancen verpasst aber erfreulicher<br />

Weise haben und werden sich neue<br />

ergeben. Nur den, der unter Zeitdruck steht,<br />

wird dies wenig trösten.<br />

Berlin/Ost<br />

Berlin/West<br />

Dortmund<br />

Dresden<br />

Düsseldorf<br />

Frankfurt a. M.<br />

Hamburg<br />

Hannover<br />

Köln<br />

Leipzig<br />

München<br />

Stuttgart<br />

wächse zu verzeichnen haben. Der vom<br />

Bundesverband des <strong>IVD</strong> erhobene Erschwinglichkeitsindex<br />

für Wohnimmobilien<br />

gibt an, inwieweit es für einen<br />

durchschnittlichen Haushalt möglich ist,<br />

vor Ort Wohneigentum zu erwerben.<br />

Neben den gesunkenen Kreditzinsen fließen<br />

auch die in den letzten Jahren gestiegenen<br />

Haushaltseinkommen ein. Insgesamt<br />

steht die Erschwinglichkeit für Einfamilienhäuser<br />

nach einem leichten<br />

Einbruch in 2013 heute auf einem historischen<br />

Höchststand.<br />

Für Berlin ist ein deutlicher Unterschied<br />

zwischen dem östlichen und westlichen<br />

Stadtgebiet festzustellen. Im Vergleich der<br />

bundesweiten Großstädte führt Berlin<br />

(Ost) klar die erschwinglichsten Märkte<br />

an, gefolgt von Dresden und Leipzig. Berlin<br />

(West) ordnet sich auf Rang 6 ein, das<br />

Schlusslicht bildet München.<br />

Der Berliner Immobilienmarkt profitiert<br />

dabei von noch verfügbaren oder neu be<br />

Erschwinglichkeitswerte für Einfamilienhäuser<br />

in Großstädten<br />

123,1<br />

139,5<br />

94,7<br />

106,0<br />

90,6<br />

96,9<br />

123,1<br />

135,2<br />

71,9<br />

79,0<br />

69,9<br />

76,8<br />

113,7<br />

124,8<br />

118,6<br />

130,2<br />

86,8<br />

95,3<br />

120,8<br />

132,6<br />

53,4<br />

58,6<br />

2013 Q4<br />

71,6<br />

78,6<br />

2014 Q4<br />

0 20 40 60 80 100 120 140 160 180<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt, Bundesbank, <strong>IVD</strong>-Wohn-Preisspiegel, eigene Berechnungen (<strong>IVD</strong>). © <strong>IVD</strong> <strong>2015</strong><br />

erfolgten Preisanstiege bei den Bestandsimmobilien<br />

und stetig steigender Energiekosten<br />

wurde der effiziente Neubau<br />

trotz stark gestiegener Baupreise in den<br />

letzten Jahren wieder interessanter und<br />

die Bautätigkeit hat stark zugenommen.<br />

Gleichzeitig sorgt die Möglichkeit und<br />

Preistransparenz eines Neubaus für etwas<br />

mehr Bodenhaftung bei den Preisen der<br />

Bestandsimmobilien, da Käufer beide<br />

Optionen sowohl hinsichtlich der Anschaffung<br />

als auch der zu erwartenden<br />

monatlichen Nebenkosten abwägen.<br />

Nach wie vor gering sind jedoch die Bauwilligen,<br />

die sich aus den westlichen in die<br />

östlichen Stadtbezirke orientieren. In Berlin<br />

West ist das Bodenpreisniveau deutlich<br />

höher. Entsprechend mehr muss man hier<br />

für sein Eigenheim investieren, woraus<br />

auch die ermittelte geringere Erschwinglichkeit<br />

resultiert.<br />

Vom Neubau geradezu dominiert war im<br />

vergangenen Jahr der Markt der Eigentumswohnungen.<br />

Hier gab es eine breite<br />

Auswahl in vielen Berliner Stadtlagen und<br />

zu erschwinglichen Einstiegspreisen. Die<br />

Verbreiterung des Angebots hat vor allem<br />

im oberen Preissegment für Bodenhaftung<br />

gesorgt. Hier konnte das hohe<br />

Preisniveau des Vorjahres oft nicht mehr<br />

gehalten werden.<br />

Die marktüblichen Spannen für Eigentumswohnungen<br />

lagen bei 1.800 Euro/m²<br />

bis 4.200 Euro/m² in Standardlagen und<br />

2.500 Euro/m² bis 6.000 Euro/m² in Vorzugslagen.<br />

In <strong>2015</strong> sind in den unteren<br />

Spannenbereichen kaum noch Angebote<br />

verfügbar und die oberen Angebotsspannen<br />

werden wieder ausgedehnt, insbesondere<br />

da weniger neue Projekte angeboten<br />

werden.<br />

Foto: Vladitto - Fotolia.com<br />

baubaren Grundstücken mit veraltetem<br />

Baubestand. Besonders im Osten Berlins<br />

sind mit Preisen ab 100 Euro/m² noch vergleichsweise<br />

günstige Grundstücke für<br />

Ein- und Zweifamilienhäuser verfügbar.<br />

Auf Grund der in den letzten Jahren<br />

Da der Berliner Senat am 15. Januar <strong>2015</strong><br />

ein Aufteilungsverbot in Milieuschutzgebieten<br />

beschlossen hat, kann insbesondere<br />

in den stark nachgefragten, zentralen<br />

Innenstadtlagen, nur eingeschränkt<br />

eine Entlastung durch Bildung neuer


Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

Eigentumswohnungen in Sanierungsobjekten<br />

erwartet werden. Damit wird die<br />

oft günstigere Alternative zum Kauf weiter<br />

häufig an mangelndem Angebot<br />

scheitern. Auf dem Mietmarkt ist eine<br />

deutliche Zurückhaltung bei Wohnungswechseln<br />

spürbar.<br />

+<br />

Determinanten des Erschwinglichkeitsindex<br />

Indexwert<br />

140<br />

120<br />

100<br />

+<br />

13<br />

Wie sich die Mietpreisbremse für Neuabschlussmieten<br />

auf die künftige Mietentwicklung<br />

und den Berliner Investmentmarkt<br />

auswirken wird, bleibt abzuwarten.<br />

Unstrittig in der Branche ist jedoch, dass<br />

insbesondere dem finanziell schwächeren<br />

Mietinteressenten hiermit nicht geholfen<br />

wird.<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

Verfügbares Einkommen<br />

Immobilienpreise EFH<br />

Effektivzinssätze<br />

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt, Bundesbank, <strong>IVD</strong>-Wohn-Preisspiegel, eigene Berechnungen (<strong>IVD</strong>). © <strong>IVD</strong> <strong>2015</strong><br />

Für den kleinen Anleger kann sich das<br />

Risiko seines Immobilieninvestments im<br />

Einzelfall deutlich erhöhen. In jedem Fall<br />

erfolgt hier ein deutlicher, künstlicher Eingriff<br />

in das Marktgeschehen, mit denen<br />

man nun versucht wohnungspolitische<br />

Versäumnisse zu Lasten der Vermieter<br />

aber auch der besser verdienenden Mieter<br />

– denn nicht zuletzt ergibt sich hier<br />

regelmäßig eine Mischkalkulation – auszugleichen.<br />

Doch bekanntlich kommt man<br />

ja nur schwer voran, wenn man auf der<br />

Bremse steht.<br />

Aber bereits heute wird unsere Immobilienpreisentwicklung<br />

deutlich von außen<br />

gesteuert und profitiert insbesondere von<br />

den Folgen der europäischen Finanzkrise.<br />

Die erfolgten Preisanstiege der letzten<br />

Jahre werden wesentlich von dem niedrigen<br />

Hypothekenzinsniveau getragen. Entsprechend<br />

wird auch die weitere Entwicklung<br />

entscheidend von der Zinspolitik<br />

und den weiteren wirtschaftlichen Rahmenfaktoren<br />

abhängen.<br />

Große Änderungen werden hier kurzfristig<br />

aber nicht erwartet. Damit bleibt insbesondere<br />

die eigengenutzte Immobilie<br />

attraktiv und insbesondere im Hinblick auf<br />

die Altersversorge ein wichtiges Anlageziel.<br />

Bisher wohnen nur ca. 15 Prozent der<br />

Berliner in der eigenen Immobilie, bundesweit<br />

sind es ca. 45 Prozent. Damit ist<br />

das Risiko, sich insbesondere im Alter sein<br />

gewohntes Wohnumfeld nicht mehr leisten/mieten<br />

zu können, in der Hauptstadt<br />

besonders hoch.<br />

DAS LAND BRANDENBURG<br />

WEITER IM AUFWIND<br />

Während in Berlin auf Grund mangelndem<br />

Angebot und stark gestiegenen Preisen<br />

das Investitionsklima<br />

eingetrübt wurde, haben Immobilienpreise in Berlin<br />

Investoren in den kreisfreien<br />

Städten Branden-<br />

und Brandenburg 2014/<strong>2015</strong><br />

+<br />

burg und Cottbus und den<br />

berlinnahen, vorzugsweise<br />

an das S-Bahnnetz angeschlossenen<br />

Gemeinden<br />

interessante Anlagealternativen<br />

gefunden.<br />

Der Immobilienpreisservice des <strong>IVD</strong><br />

Hier sind weiter steigende Berlin-Brandenburg e. V. ist für Immobilienexperten<br />

Transaktionszahlen und<br />

sowie Verbraucher ein<br />

Kaufpreise zu verzeichnen.<br />

Auch der Wohnimmobilienmarkt<br />

entwickelt hat<br />

sich positiv. Die günstigeren<br />

Grundstückspreise und<br />

vielerorts verbesserte Infrastruktur<br />

lockt wieder vermehrt<br />

Nachschlagewerk, das Mieten und<br />

Kaufpreise für Wohnungen und Häuser<br />

in der Region Berlin-Brandenburg<br />

transparent und vergleichbar macht.<br />

Die Publikation ist, wie die meisten<br />

Marktanalysen, für Mitglieder des <strong>IVD</strong><br />

entgeltfrei.<br />

junge Familien und<br />

Bauherren in das Umland.<br />

Unangefochtener Spitzenreiter<br />

bleibt hier die Landeshauptstadt<br />

Potsdam, die jedoch wie Berlin ein zu<br />

geringes Angebot beklagt.


14<br />

+<br />

Marketing<br />

DIE RELEVANZ VON BEWERTUNGS-<br />

UND IMMOBILIENPORTALEN FÜR DAS<br />

EMPFEHLUNGSMARKETING<br />

Martin Meyer<br />

Bewertungs- und Immobilienportale sind der aktuelle Trend, mit denen sich Makler eine<br />

digitale Reputation aufbauen können – die Darstellung und das Gefunden-Werden begeisterter<br />

Kundenstimmen führt zu mehr Erfolg im Netz! Entscheidend hierbei: Die<br />

Glaubwürdigkeit der Bewertungen und die Klärung der Frage, wem die eigenen Bewertungen<br />

gehören – dem Makler oder dem Portal!<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

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+ + + + + Immobilienportal + + + + + + + + + für + + die + + + +<br />

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+ + + + + Maklern + + + + in + Deutschland,<br />

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empfohlen vom <strong>IVD</strong> Berlin-<br />

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+ + + + + ausgereiftes + + + + + + Qualitätsmanagement.<br />

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+ + + + +<br />

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+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

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Tel.: 08031 - 8871550<br />

Fax: 08031 - 8871551<br />

service@makler-empfehlung.de<br />

www.makler-empfehlung.de<br />

Für Immobilienverkäufer ist es oft eine<br />

der größten Entscheidungen ihres Lebens:<br />

Wem vertraue ich mein zu verkaufendes<br />

Haus an? Eine Fehlentscheidung<br />

kann schnell zu zehntausend Euro Verlust<br />

und Frust führen. So wie sich Kunden<br />

heute vor einem Einkauf bei eBay die Bewertungen<br />

des Anbieters genau anschauen,<br />

so wächst auch das Bedürfnis<br />

nach authentischen Beurteilungen im<br />

Maklersektor – insbesondere seitens der<br />

Verkäufer von Immobilien. Wen wundert<br />

es also, dass zur Entscheidungsfindung<br />

vier von fünf Verkäufern nach Empfehlungen<br />

und Bewertungen von Maklern im Internet<br />

suchen. Für Immobilienmakler ist<br />

dies insofern fatal, da bei ihnen oft noch<br />

das Bewusstsein um die Bedeutung dieser<br />

Kundenbewertungen fehlt.<br />

BEWERTUNGEN AUCH FÜR GOOGLE<br />

GANZ WICHTIG<br />

Seit etwa vier Jahren wird nutzergenerierter<br />

Content auch für den Suchmaschinenalgorithmus<br />

von Google immer relevanter.<br />

Bewertungen führen dazu, dass ein<br />

Eintrag mehr Aufmerksamkeit erregt, was<br />

zu höheren Klickraten und zu einer höheren<br />

Relevanz des jeweiligen Eintrages<br />

führt. Hier gilt folgende Faustregel: Je<br />

mehr Bewertungen ein Anbieter hat und<br />

je aktueller diese Bewertungen sind, desto<br />

besser.<br />

WIE BAUE ICH MIR ALS MAKLER<br />

EINE REPUTATION IM NETZ AUF?<br />

Für Makler ist es demnach nicht nur zentral,<br />

die wertvollen Stimmen begeisteter<br />

Kunden einzusammeln, um für sich selbst<br />

daraus zu lernen, sondern diese vor allem<br />

publik zu machen. Eine erste Strategie<br />

kann die Veröffentlichung auf der eigenen<br />

Homepage sein – nur leider scheitert<br />

es da oftmals an dem zentralen Kriterium<br />

im Kontext von Bewertungen: der Glaubwürdigkeit.<br />

Man traut vom Makler selbst<br />

oder dessen Büro verwalteten Seiten weniger<br />

Objektivität zu.<br />

MIT PROFESSIONELLEN BEWERTUNGEN<br />

NEUE KUNDEN GEWINNEN<br />

Welche Möglichkeiten bieten sich dem interessierten<br />

Makler, um diesem Manko<br />

abzuhelfen und eine möglichst hohe An-


Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

+<br />

15<br />

zahl authentischer Bewertungen zu sammeln,<br />

die darüber hinaus auch noch der<br />

Akquise förderlich sind?<br />

HIERZU BIETEN SICH DREI<br />

HANDLUNGSOPTIONEN AN:<br />

Die erste Option heißt, einfach gar nichts<br />

zu unternehmen und sich passiv von denjenigen<br />

Kunden, die es wollen, auf Bewertungsportalen<br />

wie z. B. yelp bewerten<br />

zu lassen. Hier tun sich erhebliche Risiken<br />

auf, da sich das Bewertungsverhalten wie<br />

ein Eisberg darstellt: Einige wenige Kunden,<br />

die unzufrieden waren, suchen ein<br />

Ventil um dieses lautstark kundzutun und<br />

verderben den Ruf des Unternehmens.<br />

Die große Mehrheit der zufriedenen Kunden<br />

jedoch geht hier vollkommen unter<br />

und bleibt der Netzöffentlichkeit verborgen,<br />

weil diese Kunden sich nicht von sich<br />

aus bemüßigt fühlen, eine Bewertung abzugeben.<br />

Hier gilt zu bedenken, dass ein<br />

zufriedener Kunde wenig Motivation hat,<br />

einen Makler positiv zu bewerten, weil<br />

das ja die Voraussetzung für seine Beauftragung<br />

war. So gesehen sind zufriedene<br />

Kunden die „träge Masse“.<br />

Die zweite Möglichkeit ist, sich auf den<br />

einschlägigen Immobilienportalen bewerten<br />

zu lassen. Doch auch hier muss man<br />

die Nachteile kennen: Es fehlen u.a. ausformulierte<br />

Bewertungen, und gerade die<br />

sind sowohl für die Interessenten als auch<br />

die Suchmaschine interessant. Zum anderen<br />

kann hier jeder bewerten, auch wenn<br />

er gar keine Transaktion mit dem Makler<br />

abgeschlossen hat. Das führt insofern zu<br />

Verzerrungen, da der nicht zum Zuge gekommene<br />

Miet- oder Kaufinteressent seinen<br />

Frust durch eine negative Bewertung<br />

abbauen könnte.<br />

Bewertungen in den Immobilien-Portalen<br />

zählen außerhalb der Plattform nicht viel<br />

und sind für Googles Suchmaschine nicht<br />

relevant. Außerdem besitzt der Makler<br />

nicht das Verfügungsrecht an den über<br />

ihn auf den jeweiligen Portalen gespeicherten<br />

Daten. Bei beiden hier genannten<br />

Optionen tut sich ein weiteres Problem<br />

auf: Der Makler besitzt nicht das<br />

Verfügungsrecht an den über ihn auf den<br />

jeweiligen Portalen gespeicherten Daten.<br />

Sollte er also einen Umzug zu einem anderen<br />

Immobilienportal in Erwägung ziehen,<br />

muss er mit dem Verlust des bisher<br />

generierten Contents rechnen, da dieser<br />

stets dem Seitenbetreiber gehört. Das<br />

würde in der Praxis dazu führen, den gesamten<br />

Bewertungsstamm zu verlieren,<br />

der dann in mühevoller Kleinarbeit wieder<br />

aufgebaut werden müsste. Genau<br />

hier setzt Makler-Empfehlung.de an.<br />

MAKLER-EMPFEHLUNG.DE IST<br />

GOOGLE-RELEVANT UND BEWERTUNGEN<br />

GEHÖREN DORT DEM MAKLER<br />

Bleibt also noch eine dritte Option: Die Inanspruchnahme<br />

von Experten wie Makler-Empfehlung.de<br />

für die Maklerbranche,<br />

die sich auf die professionelle Bewertung<br />

von Produkten und Dienstleistungen spezialisiert<br />

haben. Dieses erste und unabhängige<br />

Bewertungsportal für Immobilienmakler<br />

bietet eine neutrale, transaktionsbasierte,<br />

professionelle und kontrollierte<br />

Form der Bewertung an.<br />

Hier werden die für die Beurteilung eines<br />

Maklers relevanten Kriterien abgefragt<br />

und dargestellt, gleichzeitig aber auch<br />

eine Kontrolle der Einträge vorgenommen<br />

und nur geprüfte Einträge tatsächlicher<br />

Kunden, mit denen auch eine Transaktion<br />

getätigt wurde, veröffentlicht. Zudem gehören<br />

die dort veröffentlichten Bewertungen<br />

immer dem Makler, das heißt er kann<br />

zum einen über seine Bewertungen verfügen,<br />

auch wenn er nicht mehr mit dem<br />

Portal zusammenarbeiten sollte, zum anderen<br />

würden die Bewertungen dann<br />

dennoch ebenso wie sein Profil auffindbar<br />

sein.<br />

Last but not least weist Makler-Empfehlung.de<br />

eine hohe Relevanz im Hinblick<br />

auf Google aus: Hier wird die Klickrate<br />

positiv beeinflusst, was wiederum den<br />

Google Quality Score steigert und schlussendlich<br />

zu einem besseren Google-Ranking<br />

führt.<br />

Nicht zu vergessen ist, dass ein Google-<br />

Eintrag mit Bewertungssternen über eine<br />

Zeile mehr verfügt, was ebenfalls die Wirkung<br />

auf den Betrachter erhöht und beinhaltet<br />

dadurch gleichzeitig mehr Information.<br />

Ebenfalls von Vorteil bei der Positionierung:<br />

Makler-Empfehlung.de sammelt<br />

nicht nur Sterne, sondern den vom<br />

User generierten Textcontent. Dieser führt<br />

in Verbindung mit einer hohen Anzahl an<br />

Bewertungen dazu, dass das Portal mit der<br />

Zeit immer weiter nach oben rutscht und<br />

andere Bewertungsportale verdrängt. So<br />

geschehen, wenn man bei Google z. B.<br />

nach „Wer ist der beste Makler in Berlin?“<br />

oder „Wer kann mir einen Immobilienmakler<br />

in Berlin empfehlen?“ sucht.<br />

DER FRÜHE MAKLER ...<br />

Die positiven Erfahrungen anderer Branchen<br />

haben gezeigt, dass das Empfehlungsmarketing<br />

via Internet zukünftig<br />

einen immer größeren Beitrag zum Neukundengeschäft<br />

leisten wird. Der Faktor<br />

Zeit ist also eine entscheidende Variable,<br />

weswegen gerade auch die unter einem<br />

hohen Nachholbedarf leidenden Makler<br />

so bald als möglich damit anfangen sollten,<br />

ihr Portfolio an Bewertungen aufzubauen.<br />

Bewertungen werden zu einer neuen<br />

Währung im Internet. Wer sich hier passiv<br />

verhält wird trotzdem bewertet, dann<br />

aber tendenziell eher negativ. Bewertungen<br />

in den Immobilien-Portalen zählen<br />

außerhalb der Plattform nicht viel und sind<br />

für Googles Suchmaschine nicht relevant<br />

und gehören nicht dem Makler. Bewertungen<br />

mit „User generiertem Content“<br />

dagegen fördern das Ranking in den<br />

Suchmaschinen und bieten einen „Eye-<br />

Catcher“ in den Ergebnislisten.<br />

Wer die Bewertungen durch Käufer, Mieter<br />

und Eigentümer aktiv angeht, erhält<br />

tendenziell mehr positive Bewertungen.<br />

Der Faktor Zeit spielt eine wesentliche<br />

Rolle. Wenn Wettbewerber bereits zahlreiche,<br />

positive Bewertungen aufgebaut<br />

haben, sind sie kaum noch einzuholen.


16<br />

+<br />

Marketing<br />

BLÄTTERN SIE NOCH ODER<br />

VERKAUFEN SIE SCHON?<br />

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schon angeboten wurde und wie es<br />

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Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

+<br />

17<br />

+<br />

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WIE FUNKTIONIERT UNSER SERVICE?<br />

Sie entscheiden zunächst, über welche<br />

Gebiete (Landkreise/kreisfreie Städte) Sie<br />

künftig informiert werden möchten.<br />

Anschließend erhalten Sie mittels Download-Link<br />

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ISD-2 und installieren dieses als Einzelplatz-<br />

oder als Serverversion.<br />

Nach Eingabe von Kundennummer und<br />

Key-Code werden Ihre Gebiete sichtbar<br />

und Sie können die Startdaten hierfür herunterladen.<br />

Künftige Datenaktualisierungen<br />

erfolgen Ihrerseits auf Knopfdruck<br />

und können beliebig häufig durchgeführt<br />

werden.<br />

MIT WELCHEN KOSTEN MUSS ICH<br />

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Unser Service ist in Form eines Abonnements<br />

erhältlich und ist schon ab 75 Euro<br />

zzgl. MwSt monatlich buchbar. Die Nutzung<br />

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ISD-2 ist im Abopreis enthalten – es kommen<br />

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Sie gehen keine langfristigen Vertragsbindungen<br />

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Frist von 6 Wochen zum Quartalsende<br />

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Die Immobilieninserate werden von<br />

immo-info „rund um die Uhr“ erfasst. Auf<br />

Knopfdruck spielen Sie diese Daten auf<br />

Ihren Rechner ein. Die Datenaktualisierung<br />

können Sie zu jeder beliebigen Zeit<br />

und so oft Sie es möchten vornehmen.<br />

HINTERGRUNDINFORMATIONEN DURCH<br />

DETAILLIERTE DATENBANK<br />

Immo-Info liefert Daten über die Geschichte<br />

eines jeden Objekts. Entscheidende<br />

Kaufargumente, Statistiken über<br />

die Wohnlage und Vergleichsangebote<br />

sind auf einen Blick sichtbar.<br />

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+ Nur + + wer + + seinen + + + + Markt + + + kennt, + + + + findet + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

<strong>plus</strong><br />

seinen Anteil daran. Mitglieder + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

des<br />

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<strong>IVD</strong><br />

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info@immo-info.de, www.immo-info.de


+<br />

Dies<br />

18 IT/Internet<br />

gelingt jedoch nur, wenn folgende<br />

Kundenanforderungen berücksichtigt<br />

werden:<br />

MOBILER ERFOLG FÜR<br />

IMMOBILIENMAKLER<br />

Ina Culemann<br />

Die Entwicklung des Smartphone-Marktes mit seinen<br />

Kommunikations- und Interaktionsmöglichkeiten ist rasant. Dies<br />

betrifft auch die Immobilienbranche. Wohnungssuchende sind<br />

zunehmend mobil unterwegs. Auf dieses neue Suchverhalten ihrer<br />

Kunden müssen Makler reagieren. Die Basis für den mobilen Erfolg<br />

sind individuelle Software-Applikationen.<br />

1. Mobil gefunden werden<br />

Online-Auftritte müssen mobil erreichbar<br />

sein. 82 Prozent 2 aller Smartphone-Suchanfragen<br />

in Google beziehen sich auf<br />

lokale Dienstleister und Produkte. Treffen<br />

Nutzer dabei auf eine nicht mobil-optimierte<br />

Seite, verlassen 81 Pozent 4 diese<br />

direkt wieder. Doch im mobilen Web<br />

gefunden zu werden, reicht heutzutage<br />

nicht mehr aus. Kunden erwarten ein<br />

mobiles Angebot, das intuitiv, informativ<br />

und vor allem interaktiv ist.<br />

2. Mobil Kunden direkt erreichen<br />

Kunden wollen heute überall über Neuigkeiten<br />

informiert werden. Wenn eine neue<br />

Immobilie eingestellt wird, möchten Kunden<br />

das nicht erst abends am heimischen<br />

PC erfahren, sondern am liebsten schon<br />

unterwegs. Mehr als 10 Millionen Mal<br />

wurde allein die App von Immobilien<br />

Scout24 bis Anfang <strong>2015</strong> heruntergeladen<br />

5 .<br />

MOBILER ERFOLG FÜR<br />

IMMOBILIENMAKLER<br />

Noch vor wenigen Jahren dominierten Zeitungen<br />

die Medienlandschaft. Auch bei<br />

der Immobiliensuche waren die Immobilieninserate<br />

der Wochenendausgaben<br />

die erste Informationsquelle. Auf die Zeitung<br />

folgten die Onlineportale.<br />

Mehr als neun Millionen Internetnutzer<br />

nutzen laut aktuellen Zahlen der Arbeitsgemeinschaft<br />

Online Forschung (AGOF)<br />

regelmäßig die Seiten der Immobilienbörsen.<br />

„ImmobilienScout24“ war 2014 nach<br />

„WM 2014“, „Michael Schumacher“ und<br />

„iPhone 6“ der beliebteste Suchbegriff<br />

deutscher Nutzer bei Google 1 .<br />

MOBILE INTERNETNUTZUNG<br />

STEIGT RASANT<br />

Zeitgleich ist die Entwicklung des Smartphone-Marktes<br />

mit seinen Kommunikations-<br />

und Interaktionsmöglichkeiten<br />

rasant und immer mehr Kunden sind<br />

heute mobil unterwegs. 2014 waren<br />

mehr Menschen mit einem Smartphone<br />

im Internet als mit einem PC 2 . Bereits<br />

64 Prozent 2 der Smartphone-Nutzer sind<br />

täglich mobil online. Die Mobile Facts der<br />

Arbeitsgemeinschaft für Onlineforschung<br />

belegt, dass sie dabei nicht nur kommunizieren,<br />

sondern suchen, finden und entscheiden<br />

3 . Auch Immobilienmakler müssen<br />

auf das neue Entscheidungs- und<br />

Konsumverhalten ihrer Kunden reagieren.<br />

Mit einer App auf den Smartphones seiner<br />

Kunden verfügt der Makler über ein<br />

wertvolles Kundenbindungsinstrument,<br />

denn er kann die App Nutzer direkt per<br />

Push Nachricht erreichen. Mehr als 40 Prozent<br />

der Nutzer lassen sich laut der Studie<br />

Mobile Effects persönliche Push-Nachrichten<br />

auf ihr Smartphone schicken 5 . Nachrichten<br />

über neue Immobilienobjekte<br />

kommen dadurch beim Kunden sofort<br />

und ohne Zeitverzögerung an.<br />

3. Mobil auf Kundenanfragen reagieren<br />

Makler müssen auch außerhalb des Büros<br />

schnell auf Kundenanfragen reagieren<br />

können. Mobile Kommunikation und<br />

soziale Medien haben die erwarteten<br />

Reaktionszeiten der Kunden verkürzt. Eine<br />

Studie von Novomind zeigt, dass Kunden<br />

bei digitalen Anfragen eine Antwort<br />

innerhalb von 24 Stunden erwarten. Dauert<br />

die Rückmeldung mehr als einen Tag,<br />

sind 66 Prozent 6 der digitalen Kunden<br />

unzufrieden.


Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

+<br />

19<br />

MIT EINER EIGENEN APP ZUM ERFOLG<br />

Die neueste Lösung für die Kunden-<br />

Anforderungen der mobilen Welt ist eine<br />

eigene Business App. Sie ist mobile Website<br />

(Web App) und App (Native App) in<br />

einem. Die Business App wird in den App<br />

Stores veröffentlicht und steht dort zum<br />

Download zur Verfügung. Per Push-Nachricht<br />

erreichen neue Immobilienangebote,<br />

aktuelle Nachrichten aus dem Unternehmen,<br />

Aktionen oder Veranstaltungen die<br />

Kunden direkt auf ihrem Smartphone. Eine<br />

eigene App kann zwar den Rundgang vor<br />

Ort noch nicht ersetzen, doch Bildergalerien<br />

und Videos vermitteln dem Kunden<br />

einen realistischen ersten Eindruck von<br />

neuen Objekten.<br />

Mit einem Klick ermöglicht die Anwendung<br />

den Kunden die Kontaktaufnahme<br />

für Anrufe, Rückrufwünsche oder Terminvereinbarungen.<br />

Per E-Mail kann sich der<br />

Immobilienmakler über eingehende Kundenanfragen<br />

informieren lassen. Damit ist<br />

die Business App das mobile Büro des<br />

Maklers, mit dem er keinen Kundenwunsch<br />

mehr verpasst, Termine vereinbaren<br />

und über die Nutzungsstatistiken auf<br />

das Verhalten seiner Kunden reagieren<br />

kann. Kundenservice und Marketing sind<br />

damit direkt und einfach umsetzbar. Beispiele<br />

für eine Business App finden Sie<br />

unter demo.bfb-apps.de.<br />

DIE ZUKUNFT DER IMMOBILIENSUCHE<br />

Medientrends werden auch in Zukunft die<br />

Suche nach Immobilien verändern. Aktuelle<br />

Trends zeichnen sich bereits jetzt ab.<br />

Die Suche nach Schlagworten wie „Am<br />

Wasser“ oder „Studenten, personalisierte<br />

Suchen, standortbasierte Dienste oder<br />

Wearables wie Datenbrillen bieten großes<br />

Potenzial für Wohnungssuchende und<br />

Immobilienmakler.<br />

1<br />

Google Zeitgeist 2014<br />

2<br />

Google/Ipsos MediaCT Studie 2014<br />

3<br />

AGOF mobile facts 2014-III<br />

4<br />

Netbiscuits “The People’s Web Report 2014”<br />

5<br />

Mobile Effects 2014-2<br />

6<br />

Novomind 2011<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

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Ihr Ansprechpartner: Verkaufsleitung Ulf Förster<br />

Tel.: 030 - 86 30 3-460, Mobil: 0151 - 15 13 04 44, E-Mail: u.foerster@bfb.de<br />

Foto: App Yourself


20<br />

+<br />

IT/Internet<br />

DATENSCHUTZ IM IMMOBILIENBEREICH<br />

– WAS SIE BEACHTEN SOLLTEN<br />

Stephan Knapp, Eric Drissler und Julian Rother<br />

Foto: vege, Kurhan - Fotolia.com<br />

In unseren Nachrichten gibt es kaum<br />

eine Woche ohne eine Meldung zum<br />

Thema Datenschutz und Datendiebstahl<br />

wie Emailkennwörter oder Kreditkartendaten.<br />

Die Empörung über solche Meldungen<br />

schlägt dabei große Wellen.<br />

Doch was machen Sie eigentlich zum<br />

Schutz personenbezogener Daten? Das<br />

Internet bietet neben kriminellen Netzbetrügern<br />

auch staatlichen und kommerziellen<br />

Datensammlern paradiesische<br />

Zustände zur Beschaffung von personenbezogenen<br />

Daten. Facebook und Google<br />

machen mittlerweile überhaupt keinen<br />

Hehl mehr darum, zu welchem Zweck<br />

Ihre Daten verwendet werden und Kenn-<br />

„Ich will nicht in einer Welt<br />

leben, in der alles, was ich<br />

sage, alles was ich mache, der<br />

Name jedes Gesprächspartners,<br />

jeder Ausdruck von<br />

Kreativität, Liebe oder Freundschaft<br />

aufgezeichnet wird.“<br />

+<br />

Edward Snowden<br />

wörter sind in der Regel relativ simpel Umgang mit Ihren eigenen Unternehmensdaten<br />

auch die Frage, welche gehalten und werden für viele verschie-<br />

Ein-<br />

dene Systeme einfach doppelt und dreifach<br />

verwendet. Die Meinung in der aufgrund der aktuellen Datenschutzschränkungen<br />

und Verpflichtungen Sie<br />

Bevölkerung ist weitestgehend eindeutig. gesetze beachten müssen um mit den Ihnen<br />

anvertrauten Daten korrekt umzuge-<br />

Datenschutz nimmt einen immer größeren<br />

Stellenwert in unserer Gesellschaft ein, hen. Bei der Erhebung dieser Daten ist ein<br />

noch kaum einer weiß: – Was umfasst wichtiger Unterschied zwischen personenbezogenen<br />

Daten zu beachten. Diese<br />

Datenschutz eigentlich genau?<br />

werden dabei in schützenswerte und besonders<br />

schützenswerte Daten klassifi-<br />

Datenschutz ist ein weitreichender Begriff<br />

dessen genaue Definition sich mit dem ziert. Als besonders schützenswerte Daten<br />

gelten Daten über:<br />

Schutz vor Missbrauch personenbezogener<br />

und personenbeziehbarer Daten während<br />

der Erhebung, Verarbeitung und rassische und ethnische Herkunft<br />

Nutzung befasst. Der wichtigste Aspekt politische Meinung<br />

dabei ist, dass dabei das Recht auf informationelle<br />

Selbstbestimmung gewährleis-<br />

Überzeugung<br />

religiöse oder philosophische<br />

tet bleibt und Sie dabei selbst bestimmen Gewerkschaftszugehörigkeit<br />

dürfen, was mit Ihren persönlichen Daten Gesundheit<br />

passiert und was nicht. Haben Sie und Sexualleben<br />

Ihr Unternehmen sich bereits Gedanken<br />

zum Thema Datenschutz gemacht? In der Auf diese und natürlich auch alle anderen<br />

Immobilienbranche stellt sich neben dem personenbezogenen Daten müssen Sie


esonders achten, dass diese nicht an<br />

Dritte übermittelt oder ohne Rechtsmäßigkeit<br />

erfasst werden.<br />

Neben der Weitergabe von personenbezogenen<br />

Daten, sollten Sie als Immobilienmakler<br />

ein besonderes Augenmerk<br />

auf das Thema Auftragsdatenverarbeitung<br />

(kurz ADV) legen. Denn als Makler<br />

beauftragen Sie bspw. durch die Sammlung<br />

von Interessentendaten über ein<br />

Immobilienportal, einen Dritten, Daten in<br />

Ihrem Auftrag zu verarbeiten. Durch die<br />

Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung<br />

von personenbezogenen Daten durch<br />

einen Dritten sind Sie in Sachen Datenschutz<br />

jedoch nicht „aus dem Schneider“.<br />

Die Verantwortung zur Einhaltung des<br />

BDSG bleibt zu 100Prozent bei Ihnen (§ 3<br />

Abs. 7 BDSG), solange Sie, wie in unserem<br />

Beispiel, mit dem Portalbetreiber keinen<br />

ADV schließen und den Auftragnehmer<br />

prüfen.<br />

Nun stellt sich die Frage, wie kann Ihr<br />

Unternehmen in Sachen Datenschutz für<br />

Rechtssicherheit sorgen um bei Verstößen<br />

gegen das Bundesdatenschutzgesetz entsprechend<br />

handeln zu können? Um es<br />

kurz zu fassen muss, um die Einhaltung<br />

des Datenschutzes sicher zu stellen, mit<br />

jedem Dienstleister, der in Ihrem Auftrag<br />

personenbezogene Daten verarbeitet, ein<br />

Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abgeschlossen<br />

werden und sich vor dessen<br />

Beginn von den technischen und organisatorischen<br />

Maßnahmen (kurz TOMs)<br />

überzeugt werden. Beachten Sie dabei,<br />

dass ein vollständiger ADV-Vertrag nicht<br />

so einfach erstellt ist. Holen Sie sich hier<br />

Hilfe von Ihrem Rechtsberater oder speziell<br />

ausgebildeten Datenschutzbeauftragten.<br />

Viele Dienstleister bieten Ihnen<br />

hier zusätzlich noch Hilfe und Auskunft zu<br />

den unterschiedlichen Maßnahmen im<br />

Rahmen des Datenschutzes. In einigen<br />

Fällen erhalten Sie auf Nachfrage sogar<br />

einen bereits bestehenden Mustervertrag<br />

zur Auftragsdatenverarbeitung.<br />

Erstellen Sie sich eine Liste Ihrer Dienstleister,<br />

die wie in diesem Artikel beschrie-<br />

ben Daten für Sie erheben, verarbeiten<br />

und nutzen. Dazu gehören nicht nur die<br />

Immobilienportale sondern u.a. auch<br />

Webhoster, IT-Dienstleister oder Ihr Telefonsekretariat.<br />

Sollte sich Ihr Vertragspartner<br />

gegen eine solche Vereinbarung aussprechen,<br />

sollten Sie sich einmal genau<br />

überlegen ob Sie dessen Dienste wirklich<br />

in Anspruch nehmen wollen. Denn<br />

der Auftrag an Ihren Dienstleiter ist eindeutig<br />

– dieser darf ausschließlich Daten<br />

im Rahmen des Auftrags und nur gemäß<br />

Ihren Weisungen, nicht aber zum eigenen<br />

Mehrwert erheben oder nutzen.<br />

HILFE – BRAUCHE ICH EINEN<br />

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN?<br />

Gemäß § 4f BDSG muss Ihr Unternehmen<br />

einen Datenschutzbeauftragen schriftlich<br />

bestellen, wenn personenbezogene<br />

Daten automatisiert verarbeitet werden.<br />

Und das wiederum trifft auf die meisten<br />

Immobilienunternehmen zu. Zum Glück<br />

gibt es in diesem Fall eine Ausnahmeregelung.<br />

Bei kleinen Unternehmen mit<br />

einer Mitarbeitergröße von höchstens<br />

neun Personen, übernimmt die Geschäftsführung<br />

die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.<br />

Sie sind somit<br />

nicht von den Pflichten entbunden, es<br />

entfällt lediglich die Bestellungspflicht.<br />

Das Thema Datenschutz ist aktuell eines<br />

der kritischsten Themen in der Geschäftswelt.<br />

Durch die vielen Regularien wird es<br />

den Unternehmen zunehmend schwerer<br />

gemacht im Rahmen der Datenschutzgesetze<br />

zu handeln. Um im Alltag für alle<br />

Fragen gerüstet zu sein, hilft das Internet<br />

mit den aktuellen Gesetzestexten und<br />

Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden in<br />

der Regel weiter. Auf der Webseite<br />

www.gesetze-im-internet.de finden Sie<br />

alles was Sie und Ihre Arbeitnehmer zum<br />

Thema Datenschutz wissen sollten. Weiter<br />

gibt es mittlerweile viele Beratungsunternehmen<br />

und Anwaltskanzleien, bei<br />

denen Sie mit Ihren Fragen an der<br />

richtigen Stelle sind. Als Inhaber oder<br />

Geschäftsführer sind Sie verantwortlich,<br />

wenn Ihre Arbeitnehmer und Dienstleister<br />

nicht mit der gebotenen Sorgfalt beim<br />

+ 21<br />

Umgang mit personenbezogenen Daten<br />

Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

+<br />

vorgehen und haften für Vergehen und<br />

Verstöße im empfindlichen Maße mit<br />

Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen von<br />

zwei Jahren. Eine Verpflichtung auf das<br />

Datengeheimnis nach §5 BDSG ist vor<br />

Aufnahme der Tätigkeit Ihres Arbeitnehmers<br />

als Anlage zum Arbeitsvertrag seit<br />

langem zur Pflicht geworden.<br />

Damit also in den nächsten Nachrichten<br />

nicht Ihr Unternehmen in den Schlagzeilen<br />

steht, sollten Sie das Thema Datenschutz<br />

zu einem täglichen Begleiter in<br />

Ihren Arbeitsabläufen machen. Denn nur<br />

wenn Sie sich ernsthaft damit beschäftigen<br />

können Sie danach handeln. Alles<br />

zum Schutz der personenbezogenen<br />

Daten.<br />

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Fax: 0221 - 28 88 77 67<br />

E-Mail: info@edcud.de, www.edcud.de


22<br />

+<br />

IT/Internet<br />

WARUM DIE AKQUISE<br />

IM NETZ OFT<br />

(NOCH) KLEMMT<br />

Foto: vetkit - Fotolia.com<br />

Inzwischen haben es die meisten begriffen:<br />

Ja, als Immobilienmakler benötigt<br />

man auch eine Webseite. Zumindest<br />

sollte man sie haben … irgendwie …<br />

oder irgendwas machen in dieser Richtung.<br />

Oder?<br />

Dass sich der Markt in den vergangenen<br />

Jahren fast vollständig auf das Internet<br />

verlegt hat, wird spätestens beim Blick in<br />

die Wochenendausgabe der Tageszeitungen<br />

deutlich. Während der Immobilienteil<br />

immer mickriger wird, steigen die<br />

Zugriffszahlen bei den Immobilienportalen<br />

ungebremst weiter an. Und damit<br />

auch die Abhängigkeit der Immobilienmakler<br />

zu Portalen. Doch wo ist eigentlich<br />

der Makler im Netz?<br />

Womit wir wieder bei der Webseite<br />

wären. Technisch gesehen, existiert sie bei<br />

Maklern. Auch ist ab und an sogar ein<br />

guter Designer am Werk gewesen. Vor<br />

allem aber mangelt es nicht an ellenlangen<br />

Texten und Allgemeinplätzen. Ihre<br />

Immobilie ist bei uns in guten Händen,<br />

30 Jahre Markterfahrung können nicht<br />

lügen, Kompetenz und Leidenschaft für<br />

das Zuhause – schon klar. Alles Übertreibung?<br />

Leider nein. Wer meint, dass Phrasen<br />

wie diese die Ausnahme sind, liegt<br />

falsch. Macht aber nichts, denn auch die<br />

Mitbewerber machen mit. Herzlich Willkommen<br />

bei Copy & Paste. Fit für die<br />

Zukunft sieht aber anders aus. Doch wer<br />

will es Ihnen verübeln? Auch größere Markennamen<br />

haben zuweilen noch gigantische<br />

Textanteile. Da muss man sich nur<br />

mal bei den Top-Umzugsunternehmern<br />

umschauen. Die Behörde ist den Deutschen<br />

offenbar auch bei der Online-Kommunikation<br />

fest eingeschrieben.<br />

Das Bedürfnis in die Unternehmenskommunikation<br />

alles hineinzupacken, was ein<br />

potentieller Kunde wissen muss, ist nach<br />

vollziehbar. Sicher haben Sie gute Argumente<br />

und ja, Sie wissen natürlich auch,<br />

was Eigentümer beschäftigt. Aber wissen<br />

Sie auch, ob Ihre Texte bis zu Ende gelesen<br />

werden? Schafft man das überhaupt bei<br />

einer durchschnittlichen Verweildauer von<br />

unter einer Minute auf einer Webseite?<br />

Nicht, dass wir uns falsch verstehen. Auch<br />

wenn die Lesebereitschaft sinkt, niemand<br />

will das Lesen abschaffen. Es haben nur<br />

nicht immer alle Zeit dafür. Vor allem<br />

nicht, wer ein mobiles Endgerät in der<br />

Hand hält oder sich nur mal schnell einen<br />

Überblick verschaffen will. Das Internet ist<br />

zu unserem ständigen Begleiter geworden.<br />

Nichts hat sich so massiv verändert<br />

wie die Mediennutzung.<br />

Als ich vor vielen Jahren bei der Zeitung<br />

anfing, war das mit den Lesern so eine Sache.<br />

Man konnte nur sehr umständlich<br />

messen, wann ein Artikel bei den Lesern<br />

tatsächlich ankam und wie er geschrieben<br />

sein musste. Der Leserbrief-Service hatte<br />

einen hohen Stellenwert bei den Redakteuren.<br />

Letztendlich wusste aber niemand<br />

so genau, was die Menschen da draußen<br />

tatsächlich interessiert. Und beim Radio<br />

hieß es: Du musst das Doppelte an Wirkung<br />

hineinlegen, um die Hälfte der Wirkung<br />

rauszubekommen. Selektion, Platzierung<br />

und Übertreibung waren die Zutaten,<br />

um möglichst viel Medienwirkung zu<br />

erzeugen. Egal ob Zeitung, Radio oder<br />

TV – die Inhalte waren begrenzt, gingen<br />

über den Zeitungsrand nicht hinaus oder<br />

stießen spätestens bei der Sendezeit an.<br />

Im Gegensatz zu den traditionellen<br />

Medien, die auf eine passive Mediennutzung<br />

ausgerichtet sind, haben wir<br />

es im Internet heute mit einer aktiven<br />

Mediennutzung zu tun. Noch nie konnten<br />

sich so viele Menschen von selbst auf<br />

Inhalte zubewegen, für die sie sich interessieren.<br />

Und sie tun das in rasend<br />

schneller Geschwindigkeit. Musste man<br />

vor dem Internet sich noch zeitaufwendig<br />

in eine Bibliothek bewegen und Kataloge<br />

durchforsten, genügt heute oft schon die<br />

Verschlagwortung in einer Suchmaschine,<br />

um zum Ziel zu kommen.<br />

Der Internetbenutzer tut es in zwei verschiedenen<br />

Grundhaltungen. Im „Lean-


Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

Back-Modus“ lehnt er sich zurück, survt<br />

ziellos durch das Internet, lässt sich<br />

inspirieren. Anders im „Lean-Forward-<br />

Modus“. Den Blick konzentriert nach<br />

vorne gerichtet, sucht er in einer ganz<br />

konkreten Bedürfnishaltung nach einem<br />

Inhalt, für den er sich interessiert. Letztere<br />

Haltung ist häufiger der Fall.<br />

ABER WAS BEDEUTET DAS KONKRET FÜR<br />

DAS GESCHÄFT DES IMMOBILIENMAKLERS<br />

UND SEINE WEBSEITE?<br />

Derzeit werden beim Großteil der Maklerseiten<br />

sowohl Nachfrager als auch Eigentümer<br />

in derselben Umgebung angesprochen.<br />

Diese Vermischung stellt die erste<br />

Hemmschwelle dar, die es zu überwinden<br />

gilt, denn bevor er sich dem gewünschten<br />

Inhalt widmen kann, muss der Besucher<br />

erst einmal suchen, wo er überhaupt<br />

hingehen muss. Doch selbst wenn die<br />

Zielgruppen getrennt wären, fragt sich,<br />

wie wer wen ansprechen muss, um überhaupt<br />

als relevant wahrgenommen zu<br />

werden.<br />

Fangen wir mit den Nachfragern an: Standard<br />

ist das Einbinden der angebotenen<br />

Objekte über eine Schnittstelle. Das geht<br />

mal mehr mal weniger gut. Fragwürdig ist<br />

die Einbindung bei den meisten Webseiten<br />

auch nicht so sehr technisch sondern<br />

vor allem inhaltlich. Denn in den meisten<br />

Fällen wird der Nachfrager, die Angebote<br />

Webgerechter Inhalt<br />

statt Copy & Paste<br />

Jan Kricheldorf<br />

schon in einem Immobilienportal gefunden<br />

haben. Es gibt für ihn also keinen<br />

echten Mehrwert, sich auf der Webseite<br />

des Maklers länger aufzuhalten. Anders<br />

wäre das, wenn sich unter den Nachfragern<br />

einer Region herumsprechen würde,<br />

dass der Makler auf seiner Seite Immobilien<br />

anbieten würde, die nur dort zu finden<br />

sind. Dann gewinnt die Seite des<br />

Maklers schlagartig an Relevanz. Es gibt<br />

Immobilienprofis, die auf ihren Webseiten<br />

deswegen VIP-Bereiche einrichten. Nachfrager<br />

können sich registrieren und erhalten<br />

eine Nachricht, sobald eine neue Immobilien<br />

auf den Vormarkt gelangt. In<br />

nachfrageschwachen Regionen wird das<br />

jedoch nicht funktionieren. Dort sollte immer<br />

über eine Seite vermarktet werden,<br />

die den höchsten Traffic hat. Das sind in<br />

aller Regel die Immobilienportale.<br />

Bei den Eigentümern wird es komplizierter.<br />

Die Konfrontation mit dem Portfolio<br />

des Maklers löst viele Zweifel des Eigentümers<br />

nicht auf, viele seiner Fragen bleiben<br />

ungeklärt. Denn die meisten Leistungsversprechen<br />

sind eben doch nur<br />

erstmal Behauptungen, die sich auf der<br />

Seite anderer Anbieter ebenso wieder<br />

finden. Auch wenn die Mehrwerte stimmen,<br />

der potentielle Kunde kann kaum<br />

überprüfen, ob der Anbieter einlösen<br />

kann, was er verspricht. Bewertungsportale<br />

und Zertifikate hin oder her. Jeder<br />

+<br />

23<br />

weiß, wie schnell sich so etwas manipulieren<br />

lässt. Und das Qualitätssiegel<br />

könnte selbst designt sein. Hinzu kommt,<br />

dass vielen Eigentümern die Kontaktaufnahme<br />

äußerst schwer gemacht wird.<br />

Telefonnummern sind nicht sichtbar auf<br />

der Frontseite eingebunden, die Webformulare<br />

sind zu kompliziert oder auf<br />

Unterseiten versteckt. Und dann sieht<br />

man auf einer Seite die Max Mustermann<br />

Immobilien heißt, tatsächlich nur Max<br />

Mustermänner. Statt eines echten Fotos<br />

eines echten Immobilienmaklers in einer<br />

echten Region sieht man Models oder<br />

Archivfotos mit Schlüsseln und Landschaftsaufnahmen,<br />

die garantiert nicht<br />

aus dem Vertriebsgebiet des Maklers<br />

stammen. Eine Identifikation kann nicht<br />

stattfinden. Dabei kann schon mit wenigen<br />

Mitteln etwas getan werden: Gut<br />

sichtbare Kontaktmöglichkeiten, Fotos<br />

vom Team, Fotos von der Region, weniger<br />

Text auf der Frontseite, Videos, die<br />

Antwort geben auf wichtige Fragen von<br />

Eigentümern.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

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+ Makler?“, + + + + + „Mein + + + + MinuMent“ + + + + + + + + + + + +<br />

+ und + + „Warum + + + + + Immobilienverrentung?<br />

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WORDLINER GMBH<br />

Paul-Robeson-Straße 10, 10439 Berlin<br />

Tel.: 030 - 80 95 20 88-1<br />

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Gutscheincode: X3<strong>IVD</strong>BB


24<br />

+<br />

IT/Internet<br />

OnOffice ENTERPRISE 1.0:<br />

FIT FÜR DEN IMMOBILIENMARKT<br />

Stefan Mantl<br />

Die kommende Besteller-Ära ist in aller Munde und wird heiß diskutiert. Das von der Koalition ins Leben<br />

gerufene Bestellerprinzip sieht vor, dass die Leistung des Maklers künftig von demjenigen bezahlt<br />

werden soll, der sie bestellt. Und das bedeutet für Immobilienmakler mehr denn je Ihre Dienstleistungen<br />

so effizient und präzise wie möglich an Kundenbedürfnissen auszurichten und vor allem<br />

Ihre qualitativen Dienstleistungen nach außen hin sichtbar zu machen.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

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Tel.: 0241 - 4 46 86-0<br />

Fax: 0241 - 4 46 86-250<br />

E-Mail: info@onoffice.com<br />

www.onoffice.de<br />

OnOffice „enterprise 1.0“ aus der<br />

Cloud hilft. Einzige Voraussetzung<br />

sind eine Internetverbindung und leistungsstarke<br />

mobile Endgeräte, wie Tablets,<br />

Notebooks oder Smartphones, dann<br />

steht dem „mobile makeln“ nichts mehr<br />

im Weg. Diesen Trend haben onOffice<br />

Software-Programmierer bereits vor 14<br />

Jahren erkannt und in enger Zusammenarbeit<br />

mit Immobilienmaklern in die Tat<br />

umgesetzt. Heute heißt die neue Software-Generation<br />

auf diesem Gebiet<br />

„enterprise 1.0“ und bietet in Kombination<br />

mit der dazugehörigen App ganz<br />

neue Dimensionen in der Kommunikation<br />

– intern wie extern – was dem Maklerprofi<br />

klare Wettbewerbsvorteile verschafft.<br />

ÜBERSICHT<br />

Das in „enterprise 1.0“ völlig überarbeitete<br />

Dashboard (siehe Abb. 1) macht den<br />

Makler zum Piloten seines Unternehmens.<br />

Es besticht nicht nur durch sein zukunftsweisendes<br />

Design sondern bietet ein<br />

Übermaß an Übersichtlichkeit. Dabei ist es<br />

keineswegs statisch und für jeden Nutzer<br />

gleich. Hier können je nach Arbeitsfeld die<br />

wichtigsten Funktionen ausgewählt und<br />

dargestellt werden. So hat der Makler alle<br />

für ihn wichtigen Informationen gleichzeitig<br />

vor Augen und kann mit einer Aktualisierung<br />

direkt mehrere Module einsehen.<br />

Hierbei kann es sich beispielsweise um<br />

die Abfrage mehrerer E-Mail-Identitäten,<br />

Statistiken, Termine, Aufgaben oder Prozessaktivitäten<br />

handeln. Diese elegante<br />

Cockpit Ansicht spart Profimaklern viel<br />

Zeit, was ihn nicht zum Überflieger, aber<br />

zum Durchblicker macht.<br />

TRANSPARENZ<br />

Durch die Schnittstelle zwischen Datenbankanalyse<br />

– intern, und Makler-Homepage<br />

– extern, ist der Makler in der Lage<br />

seine Marktaktivitäten für potentielle Auftraggeber<br />

transparent zu machen. Dies ist<br />

ein gutes Verkaufsargument, da mögliche<br />

Vermieter über die Webseite des Maklers<br />

abfragen können, wie viele passende<br />

Interessenten er in seinem Kundenstamm<br />

zu bieten hat. Weiterhin hat der Makler<br />

die Option Eigentümern Einblicke in seine<br />

Aktivitäten zu gewährleisten. So wird<br />

ersichtlich, welche Objektkategorien der<br />

Makler bedient und wie viele Exposés er<br />

beispielsweise in der letzten Zeit zu seiner<br />

Immobilien verschickte.<br />

QUALITÄT<br />

Mit nur zwei „Tipps“ kann der „enterprise<br />

1.0“-Makler ganz bequem von unterwegs<br />

beispielsweise Portalanfragen über<br />

sein iPhone beantworten. Der Interessent<br />

erhält so zeitnah alle wichtigen Informationen<br />

rund um die gewünschte Immobilie<br />

und das auf professionellste Art in<br />

Form von virtuellen 3D-Rundgängen oder<br />

professionell gestalteten Exposés. Hierzu


+<br />

25<br />

Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

Rainer Bethke vom Immobilien Rheinprojekt:<br />

„Durch die ogulo 3D Rundgänge<br />

kann ich meinen Kunden eine virtuelle<br />

Besichtigung vorab bieten. Die Einbindung<br />

in onOffice enterprise 1.0 erleichtert<br />

den Prozess ungemein. So kann ich z. B.<br />

mit wenigen Klicks einem Interessenten<br />

einen Direkteinstieg zur Tour zusenden.<br />

Im Unterschied zum üblichen ogulo-<br />

Login muss sich der Besucher nicht<br />

mehr registrieren. Anschließend erhalte<br />

ich einen automatischen Maklerbucheintrag<br />

als Besichtigungsnachweis und kann<br />

über die Statistik einsehen, wie lange er<br />

welchen Raum eingesehen hat. Die echten<br />

Besichtigungen führe ich nur noch mit<br />

den wirklich interessierten Kunden durch.“<br />

Desweiteren erkennt das Programm, ob<br />

es sich bei dem Interessenten bereits um<br />

einen bestehenden Kunden handelt. Ist<br />

dies nicht der Fall, werden über die<br />

Schnittstellen alle benötigen Kontaktdaten<br />

in die Software eingespielt und der<br />

Interessent registriert. (Abb. 2)<br />

GEMEINSCHAFT<br />

Innerhalb der Maklersoftware bietet sich<br />

zudem die Option sich einer Börse anzuschließen<br />

und von der Gemeinschaft der<br />

über 10.000 Software-Nutzer zu profitieren.<br />

So hat der Makler die Möglichkeit<br />

im Verbund vernetzt zu makeln, Objekte<br />

im Austausch anzubieten und Gemeinschaftsgeschäfte<br />

zu tätigen. Dies ermöglicht<br />

schnellere Vertragsabschlüsse und<br />

hilft dem Makler, wenn sich in der eigenen<br />

Datenbank keine passenden Interessenten<br />

für sein Objekt finden lassen. (Abb. 3)<br />

STRUKTUR<br />

Auch wenn einzelne Maklerbüros unterschiedlich<br />

arbeiten, letztendlich folgen alle<br />

Prozesse der Immobilienbranche<br />

gewissen Masterplänen. Bei der<br />

Immobilienakquise sind es beispielsweise<br />

die Prozessabschnitte<br />

Kontaktaufnahmen, Besichtigung,<br />

Objektauswahl und Vertragserlangung.<br />

Diese und andere Prozesse<br />

wurden von onOffice Entwicklern<br />

marktnah analysiert und<br />

in der Software für den Kunden<br />

bereitgestellt. Dies unterstützt das<br />

strukturierte Arbeiten aller Mitarbeiter<br />

im Unternehmen. Neue<br />

Mitarbeiter bekommen damit<br />

einfache Leitfäden und langjährige<br />

Mitarbeiter arbeiten noch<br />

produktiver. Individuelle Prozesse<br />

oder Prozessanpassungen sind<br />

hier natürlich möglich.<br />

AUSSENDARSTELLUNG<br />

Last but not least gehört die professionelle<br />

Makler-Webseite zu<br />

den wichtigsten Instrumenten bezüglich<br />

Immobilienvermarktung, Kundenbindung<br />

und Interessentenakquise. Makler erhalten<br />

daher mit dem speziell für die Immobilienbranche<br />

konzipierten Homepage-<br />

Baukasten „smart site 2.0“ die beste<br />

Möglichkeit, einfach und schnell Ihre<br />

eigene Webseite zu kreiieren, um das<br />

Unternehmen sowie das vorhandene<br />

Immobilienportfolio optimal zu präsentieren.<br />

Dabei ist es einfach, macht Spaß und<br />

der Makler benötigt keine Programmierkenntnisse.<br />

Echtzeitaktualisierungen von<br />

Immobiliendaten mit der jeweiligen Maklerwebseite<br />

machen dabei die Pflege und<br />

das Einspielen neuer Objekte kinderleicht.<br />

Weiterhin steht dem Makler ein Team von<br />

6 Webdesignern zur Verfügung, die ihm<br />

mit fundiertem Branchenwissen von über<br />

1.000 Website-Launches kompetent zur<br />

Seite stehen. Der individuellen und kreativen<br />

Webseiten-Erstellung nach kundenmaß<br />

sind also keine Grenzen gesetzt.<br />

FAZIT<br />

Mit den oben genannten Mehrwerten<br />

können Profimakler Ihre Arbeitsqualität<br />

verbessern und sich stark auf dem Markt<br />

präsentieren. Selbstverständlich kann eine<br />

CRM Software aus der Cloud keine Wirtschaftswunder<br />

vollbringen.<br />

In Zeiten steigenden Wettbewerbs bietet<br />

sie allerdings Zeitersparnis für das wichtige<br />

Kerngeschäft und ermöglicht dem<br />

Makler mit zeitgemäßen Marketinginstrumenten<br />

zu zeigen wer er ist – ein Experte.<br />

Abb.1<br />

Abb.2<br />

Abb.3


26<br />

+<br />

IT/Internet<br />

Anwenderbericht<br />

HV MAXX<br />

Dr. Jürgen Rakow<br />

Software für die Hausverwaltung –<br />

bedienbar und bezahlbar<br />

Foto: bonninturina - Fotolia.com


+<br />

27<br />

Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

TIPP:<br />

Zur Webseite<br />

Die <strong>IVD</strong> Verwalterdatenbank gibt die Möglichkeit,<br />

die Daten einer jeden Eigentümergemeinschaft für<br />

den Eigentümer passwortgeschützt online zu stellen.<br />

www.ivd-berlin-brandenburg.de<br />

Die Hausverwaltung OGAMISTRA in<br />

Berlin nutzt für die komplette Mieterverwaltung<br />

ihrer Objekte eine Hausverwaltungssoftware.<br />

Im Interview stellt<br />

sich die Geschäftsführerin unseren Fragen.<br />

WOFÜR SETZEN SIE IN IHREM<br />

UNTERNEHMEN EINE<br />

HAUSVERWALTUNGSSOFTWARE EIN?<br />

Wir machen damit komplett alle kaufmännischen<br />

Prozesse im Hausverwaltungsbetrieb.<br />

Das Beste ist, dass wir mit<br />

dieser Software alle Aufgaben rund ums<br />

Vermieten in einem einzigen Programm<br />

haben.<br />

WELCHE FUNKTIONEN SIND DABEI FÜR SIE<br />

BESONDERS KOMFORTABEL?<br />

Wir nutzen zum Beispiel die Mietsoll-Buchhaltung,<br />

das Mahnwesen, die Monatsabrechnungen,<br />

die Betriebskostenabrechnungen,<br />

die Mieterhöhungsverfahren, die<br />

Bezahlung von Handwerker-Rechnungen<br />

und der öffentlichen Betriebe. Außerdem<br />

haben wir mit HV MAXX viele Auswertungen<br />

und Übersichten per Knopfdruck.<br />

Und die Software hat auch noch alle Termine<br />

„im Blick“, so dass wir nichts Zeitkritisches<br />

verpassen. Und uns gefällt, dass<br />

auch noch alle notwendigen Formschreiben<br />

in der Software drin sind. So haben<br />

wir ruckzuck die passenden Textteile oder<br />

ganze Formulare. Und die Vorlagen sind<br />

sogar für uns extra gestaltet.<br />

WARUM NUTZEN SIE ÜBERHAUPT EINE<br />

HAUSVERWALTUNGSSOFTWARE?<br />

Seit wir die Software haben geht alles viel<br />

zügiger. Und wir haben viel seltener Fehler.<br />

Früher hatten wir die Aufgaben auf<br />

einzelne Programme und Dateien verteilt.<br />

Das war manchmal riskant, weil wir ja<br />

gesetzliche Regelungen beachten müssen.<br />

Jetzt geht alles seinen geregelten<br />

Weg.<br />

WELCHE FUNKTIONEN KÖNNTEN IN<br />

ZUKUNFT FÜR SIE ZUSÄTZLICH WICHTIG<br />

WERDEN?<br />

Für uns könnte noch die Wohneigentumsverwaltung<br />

(WEG) mit Wirtschaftsplänen<br />

und Hausgeldabrechnungen interessant<br />

werden. Das hängt von der weiteren Geschäftsentwicklung<br />

ab. Wir wissen aber<br />

schon jetzt, dass HV MAXX das kann.<br />

WIE MUSS FÜR SIE EINE HAUSVERWAL-<br />

TUNGSSOFTWARE „DENKEN“?<br />

Die Software muss wie wir denken. Also<br />

so funktionieren wie unser tatsächlicher<br />

Arbeitsablauf und der tatsächliche Belegfluss<br />

sind. Und genau das macht unsere<br />

Software. Und ist dabei ganz einfach zu<br />

bedienen. Übrigens zu einem bezahlbaren<br />

Preis, da wir nur die Teile kaufen<br />

mussten, die wir auch wirklich brauchen.<br />

WAS ERWARTEN SIE VOM ANBIETER<br />

IHRER HAUSVERWALTUNGSSOFTWARE?<br />

Ich erwarte, dass sie großes Verständnis<br />

von der Branche haben, also darauf spezialisiert<br />

sind. Sie müssen genau wissen,<br />

was wir brauchen und wie wir arbeiten.<br />

Und dafür müssen sie halt unser<br />

Geschäft verstehen. Zudem wünsche ich<br />

mir, dass die Software an unsere spezifischen<br />

Bedürfnisse angepasst werden<br />

kann, zum Beispiel die Auswertungen, die<br />

wir brauchen. Oder die Formschreiben<br />

müssen zu unserem Firmenauftritt passen.<br />

Schließlich erwarte ich, dass ich einen<br />

guten Support bekomme und die Software<br />

immer weiterentwickelt wird. Bislang<br />

ist das bei HV MAXX alles erfüllt.<br />

SIE HABEN SICH FÜR DIE HAUSVERWAL-<br />

TUNGSSOFTWARE HV MAXX DER CHIPSET<br />

GMBH IN BERLIN ENTSCHIEDEN. WARUM?<br />

Wir haben eine Lösung gesucht, die kompetent<br />

ist und einfach zu bedienen. Und<br />

die für die Größe unserer Verwaltungsumfänge<br />

passt. HV MAXX ist dafür genau<br />

richtig und wir sind mit der Lösung sehr<br />

zufrieden. Hinzu kommt, dass sich Chip-<br />

Set sehr persönlich um uns und unsere<br />

Anforderungen gekümmert hat. Bei der<br />

Produktpräsentation war der Chef sogar<br />

persönlich da und hat uns mit seinem<br />

Sachverstand überzeugt.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

<strong>IVD</strong>-Mitglieder<br />

+ + + + + + + +<br />

erhalten<br />

+ + + + + + + + + + + + +<br />

+ 15 + Prozent + + + + + Rabatt + + + auf + + die + + + + + + + + + +<br />

+ Anschaffungskosten.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ +<br />

<strong>plus</strong><br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

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+ + + + + + + + + + + + + + + +<br />

CHIPSET COMPUTERSYSTEME<br />

UND SERVICE GMBH<br />

Dr. Jürgen Rakow, Geschäftsführer<br />

Forckenbeckstr. 9 – 13, Haus 201A,<br />

14199 Berlin<br />

Tel.: 030 - 5 21 07 07 00<br />

Fax: 030 - 5 21 07 07 09<br />

gebührenfrei: 0800 - 1 00 90 11<br />

E-Mail: info@chipset.de, www.chipset.de<br />

Foto: milosducati - Fotolia.com


28<br />

+<br />

IT/Internet<br />

ONLINE GIBT ES DEN<br />

BESTEN KUNDENSCHUTZ<br />

FÜR MAKLER<br />

Axel Winckler<br />

Die Märkte in den Metropolen sind aktuell von einer großen<br />

Nachfrage geprägt, der ein kleines Angebot gegenüber steht –<br />

nicht jeder Makler kann daher die Bedürfnisse seiner Kaufinteressenten<br />

aus dem eigenen Immobilienbestand befriedigen.<br />

Dieses Sicherheitsbedürfnis des Maklers<br />

ist durchaus begründet, da es keine<br />

gesetzlichen Vorschriften zu Gemeinschaftsgeschäften<br />

gibt, auf die im Zweifelsfall<br />

zurückgegriffen werden könnte.<br />

Foto: Sergey Nivens - Fotolia.com<br />

Aufgrund dieses Mangels an Objektliquidität,<br />

sieht sich der Makler oft<br />

gezwungen, auf das Immobilienangebot<br />

seiner Kollegen zuzugreifen und seinem<br />

Kunden hieraus Immobilien zu präsentieren.<br />

Dieses Teilungsgeschäft funktioniert<br />

aber nur, wenn die involvierten<br />

Makler offen für eine Kooperation sind.<br />

Grundsätzlich haben aber Makler Angst,<br />

die Daten ihrer Kunden vermeintlichen<br />

Konkurrenten preiszugeben.<br />

Möchten zwei Makler deshalb in einem<br />

konkreten Fall zusammenarbeiten, müssen<br />

sie sich zunächst darüber unterhalten,<br />

auf welcher Basis diese Zusammenarbeit<br />

stattfinden soll. Um spätere Differenzen<br />

über die Provisionsverteilung zu<br />

vermeiden, sollte im Vorhinein schriftlich<br />

festgehalten und geregelt werden, welche<br />

Leistungen der jeweils andere Makler<br />

erbringen und wie die Vergütung erfolgen<br />

soll.<br />

100 PROZENT KUNDENSCHUTZ<br />

NUR ONLINE MÖGLICH<br />

Überraschenderweise lässt sich online<br />

ein Gemeinschaftsgeschäft dagegen für<br />

Makler einfacher und sicherer durchführen.<br />

So haben diese beispielsweise bei<br />

realbest.de die Möglichkeit, Kunden, die<br />

sie mit ihrem eigenen Portfolio nicht


Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

+<br />

29<br />

Das Immobiliennetzwerk realbest.de ist ein neugegründetes Unternehmen mit Sitz in Berlin.<br />

Ziel des Unternehmens ist es, Bauträger, Makler, private Verkäufer, Käufer und Vermittler von<br />

Wohnungen online schneller und effizienter zusammenzubringen – von der Anzeige bis zum<br />

Notartermin. Der Netzwerkcharakter der Immobilien-Plattform beschleunigt dabei den<br />

Verkaufsprozess und ermöglicht allen Beteiligten, einen schnelleren Abschluss zu erzielen.<br />

Mit realbest.de kann erstmals der gesamte Vermittlungsprozess von Immobilien auf einem<br />

in Deutschland einzigartigen Portal online abgewickelt werden.<br />

bedienen können, auf das weitaus größere<br />

Portfolio von realbest.de zu verweisen.<br />

Durch einen transparenten Einladungsprozess<br />

wird der Kunde online auf unbegrenzte<br />

Zeit auf seinen entsprechenden<br />

Makler geschützt, die so ihre Reichweite<br />

vergrößern können und dabei den Kaufinteressenten<br />

nicht als Kunden verlieren.<br />

Dabei ist es unerheblich, wo und wann<br />

der Kunde letztendlich die Immobilie<br />

kauft.<br />

Der Makler, der ihn zu realbest.de geführt<br />

hat, bleibt auch bei dem Gemeinschaftsgeschäft<br />

in jedem Fall an der Provision<br />

beteiligt. Die Höhe der Provision ist dabei<br />

stets im Exposé der jeweiligen Immobilie<br />

angegeben, sodass der Makler weiß,<br />

was ihm im Erfolgsfall an Provision zusteht.<br />

Zudem hat er jederzeit die Übersicht,<br />

wie der aktuelle Status mit Blick auf den<br />

Immobilienkauf seines Kunden ist – ein<br />

Vorteil, der nur online möglich ist, nicht<br />

aber in der klassischen Immobilienvermittlung.<br />

Ferner wird der gesamte Prozess<br />

der Vermittlung über realbest.de<br />

abgewickelt. Das macht den Prozess<br />

nicht nur besonders effizient, sondern<br />

führt auch zu einer hohen Transparenz<br />

für alle Beteiligten, denn alle relevanten<br />

Informationen sind jederzeit für den Makler<br />

abrufbar.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + 100 + + Prozent + + + + Kundenschutz<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + Zugriff + + + + auf + + attraktives + + + + + Immobilienportfolio<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + Vorteile + + + + als + + Premiummakler + + + + + + + + + sichern + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

<strong>plus</strong><br />

Transparenz und Sicherheit bei + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

Gemeinschaftsgeschäften<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

+<br />

+ + Zusätzliche + + + + + + Provisionen + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

REALBEST GERMANY GMBH<br />

Kostja Martin<br />

Friedenstraße 91, 10249 Berlin<br />

Tel.: 030 - 5 85 81 79-30<br />

E-Mail: kostja.martin@realbest.de, www.realbest.de


30<br />

+<br />

IT/Internet<br />

IMMOBILIENVERMARKTUNG ÜBER<br />

SMARTPHONE UND TABLET<br />

Florian Frey<br />

Smartphones und Tablets haben das Internet mobil gemacht, werden für vieles ganz selbstverständlich<br />

genutzt - doch welcher Nutzen steckt tatsächlich für die Immobilienbranche drin?<br />

Florian Frey, Gründer und Geschäftsführer von SmartExposé gibt Antwort, welche Änderungen und<br />

Chancen Smartphones und Tablets für die Immobilienbranche mit sich bringen.<br />

ÜBERALL HÖRT MAN: MOBILE IST DIE<br />

ZUKUNFT! TABLETS UND SMARTPHONES<br />

SIND DIE NEUEN GERÄTE, DIE VON ALLER<br />

WELT GENUTZT WERDEN. – WAS DAVON<br />

GILT DENN FÜR DIE IMMOBILIENBRANCHE?<br />

Einerseits verwenden viele Makler und<br />

Bauträger bereits Tablets und Smartphones,<br />

um unterwegs viele administrative<br />

Arbeiten (Emails, Dokumentation, etc.) zu<br />

erledigen, die früher ausschließlich im<br />

Büro bearbeitet werden konnten. Andererseits<br />

nutzen die Immobiliensuchenden<br />

Immobilien-Apps, um den Markt zu<br />

beobachten und sich bequem über<br />

passende Immobilienangebote zu informieren.<br />

Tablets verschaffen allen Marktteilnehmern<br />

einen echten Zeit- und Informationsvorteil.<br />

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Tel.: 030 - 27 87 73 50<br />

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Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

+<br />

31<br />

HAT SICH DAS SUCHVERHALTEN VON<br />

KÄUFERN UND MIETERN BEREITS<br />

VERÄNDERT? WAS ERWARTEN DIE<br />

KUNDEN HEUTE UND IN ZUKUNFT?<br />

Bei den großen Immobilienportalen kommen<br />

schon mehr als 60 Prozent der<br />

Zugriffe von mobilen Endgeräten, deren<br />

Nutzung jedoch unterschiedlich ist.<br />

Smartphones werden vorwiegend unterwegs<br />

zur schnellen Informationsbeschaffung<br />

oder Umkreissuche verwendet,<br />

während Tablets meist abends in entspanntem<br />

Ambiente zum Stöbern und<br />

Recherchieren genutzt werden. Speziell<br />

Tabletnutzer fühlen sich von hochauflösenden<br />

Bildern, Videos oder 360° Rundgängen<br />

besonders angeregt.<br />

WAS EMPFEHLEN SIE DENN FORTSCHRITT-<br />

LICHEN MAKLERN ODER BAUTRÄGERN –<br />

WAS BENÖTIGEN SIE WIRKLICH, UM SICH<br />

BESTMÖGLICH ZU VERMARKTEN?<br />

Klassische, für den Desktop konzipierte<br />

Webseiten, verlieren in der mobilen Welt<br />

an Bedeutung, da sie ohne Maus oder<br />

Tastatur nur sehr umständlich bedient<br />

werden können. Laut Comscore (2012),<br />

verlassen 40 Prozent der Website-Besucher<br />

die Website direkt wieder, wenn<br />

diese nicht mobile-optimiert ist.<br />

Ich empfehle deshalb allen Maklern, sich<br />

zumindest eine responsive Webseite (für<br />

mobile Endgeräte optimiert) erstellen zu<br />

lassen, da sich diese automatisch allen<br />

Bildschirmgrößen anpasst. Wer seinen<br />

Kunden mehr Funktionalität und Nutzerfreundlichkeit<br />

bieten möchte, sollte über<br />

eine native App nachdenken.<br />

Native Apps sind Mini-Programme, die<br />

über den App Store installiert werden,<br />

eine verbesserte Immobiliendarstellung<br />

ermöglichen und auch ohne Internetverbindung<br />

genutzt werden können.<br />

Ist eine App erst mal auf dem Endgerät<br />

installiert, können Interessenten mittels<br />

sog. „Push-Nachrichten“ kontaktiert und<br />

auf neue Angebote hingewiesen werden.<br />

(Quelle: Comscore Studie 2012)<br />

HEUTE SIND DIE GROSSEN IMMOBILIEN-<br />

PORTALE DER WICHTIGSTE KANAL, UM IN-<br />

TERESSENTEN ZU GEWINNEN. WESHALB<br />

SOLLTEN IMMOBILIENANBIETER KÜNFTIG<br />

EIGENE APPS NUTZEN?<br />

Über 2,54 Mio Menschen in Deutschland<br />

suchen bereits im App Store nach Immobilien<br />

(Quelle: Statista 2014). Man muss<br />

sich die App Store Suche ähnlich wie die<br />

Google-Suche vorstellen, nur dass im App<br />

Store noch sehr wenige Anbieter vertreten<br />

sind. Das bedeutet: Immobilienanbieter<br />

können jetzt noch leicht auf den<br />

oberen Plätzen in den Suchergebnissen<br />

landen. Eine App muss nicht kostspielig<br />

sein. Es gibt Baukastensysteme, wie sie<br />

SmartExposé anbietet, mit der sich auch<br />

kleine und mittelständische Unternehmen<br />

eine App leisten können. Für jeden innovativen<br />

Unternehmer lohnt sich der Start<br />

jetzt in jedem Fall.<br />

VIELE IMMOBILIENPROFIS SCHEUEN DEN<br />

AUFWAND UND WARTEN ERST MAL AB,<br />

OB SICH DIE NEUEN TECHNOLOGIEN<br />

WIRKLICH DURCHSETZEN. IST DIESE<br />

SKEPSIS BERECHTIGT?<br />

Mobiles Internet und Apps sind nicht<br />

mehr wegzudenken. Eine App sollte man<br />

zudem nicht nur als Vermarktungskanal<br />

sehen, sondern auch als nützliches<br />

Akquise- und Arbeitstool, denn Funktionen<br />

wie Kamera, Scanner, Notizbuch und<br />

PDF-Versand erleichtern die Arbeit.<br />

Gerade auf Tablets installierte Apps eignen<br />

sich hervorragend als digitale Makler-Mappe,<br />

mit der alle wichtigen Dokumente<br />

vor Ort dabei sind. Bauträger<br />

nutzen neue Technologien, wie z. B. Augmented<br />

Reality (= erweiterte Realität), um<br />

Neubauprojekte sichtbar und erlebbar zu<br />

machen, bevor diese realisiert sind. Mit<br />

einem mobile-optimierten Internetauftritt<br />

und einer gut durchdachten App präsentieren<br />

sich Makler und Bauträger innovativ<br />

und stärken Ihre eigene Marke. Immobilienanbieter,<br />

die mit der Zeit gehen, überzeugen<br />

Eigentümer leichter als Immobilienanbieter,<br />

die sich gar nicht mit mobilen<br />

Endgeräten auseinandersetzen. Makler &<br />

Bauträger, die es jetzt verstehen auf neue<br />

Technologien zu setzen, werden besser<br />

wahrgenommen und nachhaltig auch in<br />

den App Stores von Top-Platzierungen<br />

profitieren.<br />

WIE PROFITIEREN IHRE KUNDEN VON DEN<br />

NEUEN TECHNOLOGIEN UND WAS KOMMT<br />

DA NOCH IN ZUKUNFT?<br />

Unsere innovativen Maklerkunden, wie<br />

z. B. MPW Immobilien aus Berlin, Bannasch<br />

Immobilien aus Leonberg oder Kaste<br />

Immobilien aus Hannover, nutzen ihre<br />

Apps erfolgreich im Vertrieb und bei der<br />

Objektakquise. MPW Immobilien punktet<br />

z. B. mit Ihrer App bei Eigentümern, die<br />

ihnen mit diesem zusätzlichen Kanal eine<br />

moderne Vermarktung zutrauen. Bannasch<br />

Immobilien und Kaste Immobilien<br />

profitieren von Ihrem modernen Unternehmensauftritt<br />

und Kunden, die dankbar<br />

sind über Alternativen zu unhandlichen<br />

Papierexposés oder freudlosen digitalen<br />

PDF-Exposés. Auch Bauträger wie Grossmann<br />

& Berger und Dahler & Company<br />

nutzen Apps von SmartExposé für die Objektakquise.<br />

Aber auch zur Präsentation<br />

auf Messen oder als Immobilien-App mit<br />

eigenem <strong>Magazin</strong> (Dahler & Company,<br />

Engel & Völkers).<br />

Was die Zukunft angeht: SmartExposé<br />

startet im ersten Quartal <strong>2015</strong> u.a. mit<br />

„Elastic Search“, einer neuen Immobilien-<br />

Suchfunktion, damit können Nutzer und<br />

Anbieter sich über noch schnellere, einfachere<br />

und treffsichere Ergebnisse freuen.<br />

Um Makler und Bauträger in der Akquise<br />

zu stärken, entwickeln wir eine live-vor-<br />

Ort Marktdatenanalyse und Bauträger<br />

dürfen sich auf neue Funktionen für Neubauprojekte<br />

freuen: bereits vorhandene<br />

Technologien, wie Augmented Reality,<br />

werden als Standardfunktion in unsere<br />

Software integriert.<br />

Foto: Tiberius Gracchus - Fotolia.com


32<br />

+<br />

IT/Internet<br />

ZWEI FRAGEN<br />

ZUM GG-TICKER<br />

an Janusch-Nayarit Hichert-Singh<br />

Foto: pressmaster - Fotolia.com<br />

Viele Mitglieder des<br />

<strong>IVD</strong> Berlin-Brandenburg nutzen bereits den<br />

<strong>IVD</strong> Gemeinschaftsgeschäfte-Ticker (GGTicker).


+<br />

Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

+<br />

+ 33<br />

Zusätzliche Vermarktung für meine Objekte, verbesserte Chance für den Verkauf<br />

Plattform für Kaufgesuche, mehr Objektangebote für Käuferkunden<br />

Verbesserte Serviceleistung für den Kunden durch Netzwerkmarketing<br />

Neue Geschäftspartnerschaften und Netzwerke aufbauen<br />

Verbesserung der Arbeitseffizienz durch beschleunigten Absatz<br />

Intention beim GG-Ticker ist ein verbandeigener<br />

Mehrwert für die Mitglieder<br />

des <strong>IVD</strong> und die Stärkung und<br />

der Schutz des Berufsstandes. Janusch-<br />

Nayarit Hichert- Singh ist einer der Mitinitiatoren<br />

des GG-Tickers und erklärt<br />

die Vorteile, die sich für ihn und sein<br />

Unternehmen aus diesem Tool ergeben.<br />

<strong>IVD</strong> PLUS:<br />

Geht es um Gemeinschaftsgeschäfte,<br />

herrscht bei vielen Maklern in Deutschland<br />

die Meinung vor, dass 1 + 1 = 1/2<br />

ist. Sie rechnen anders. Wie und warum?<br />

JANUSCH-NAYARIT HICHERT-SINGH:<br />

Bei mir und meinen Kollegen lautet die<br />

Rechnung: 1 + 1 = 3. Und zwar weil<br />

Gemeinschaftsgeschäfte eine winwinwin-<br />

Situation darstellen: Für die beiden beteiligten<br />

Makler und für den Kunden. Die<br />

Vermarktunsgszeit wird erheblich verkürzt,<br />

was den Kunden zufriedenstellt,<br />

dem Hauptmakler Kapazität schafft, um<br />

sich auf neue Objekte zu konzentrieren,<br />

und dem „CoMakler“ zusätzlichen schnellen<br />

Umsatz generiert. Ein Multiplikator von<br />

550 Maklerkollegen (demnächst erweitert<br />

der <strong>IVD</strong> den GG-Ticker auf ganz<br />

<strong>IVD</strong>-Deutschland mit über 5000 Kollegen),<br />

wie beim GG-Ticker in Berlin-Brandenburg,<br />

ist auch ein schlagendes Argument<br />

gegenüber dem Verkäufer, der nur<br />

einen Makler als Ansprechpartner hat, mit<br />

seinem Objekt aber einen weit größeren<br />

Kundenkreis erreicht, ohne die Exklusivität<br />

der Vermarktung aufs Spiel zu setzen.<br />

Allein der Hauptmakler bewirbt das<br />

Objekt auf seiner Homepage, den Portalen<br />

und in Zeitungsanzeigen, stellt aber<br />

dem Maklerkollegen ein fertiges Exposé<br />

zur Verfü̈gung, das er vorgemerkten Kunden<br />

präsentieren kann. Alle halten sich an<br />

die Spielregeln, weil alle davon provitieren.<br />

<strong>IVD</strong> PLUS:<br />

Sind Gemeinschaftsgeschäfte auch in Zeiten<br />

des Nachfrageüberhangs ein Mittel<br />

der Wahl?<br />

JANUSCH-NAYARIT HICHERT-SINGH:<br />

Natürlich stellt sich die Frage bei einem<br />

absoluten Premiumobjekt nicht, ob man<br />

es im GG-Ticker veröffentlicht. In der<br />

Regel hat man dafür selbst eine Vielzahl<br />

an vorgemerkten Kunden, dass zusätzliche<br />

Interessenten den Arbeitsaufwand<br />

nur unnötig erhöhen würden. Aber bei<br />

„normalen“ Objekten ist es immer von<br />

Vorteil, den Interessentenkreis über den<br />

GG-Ticker zu erweitern. Denn was nützt<br />

es, zehn Objekte exklusiv zu betreuen,<br />

wenn am Ende vier wegen Überschreitung<br />

der vereinbarten Vermarktungszeit<br />

an andere Makler vergeben werden?<br />

Dann lohnt es sich doch, anderthalb<br />

Minuten zu investieren – länger dauert es<br />

nicht, ein Angebot in den GG-Ticker zu<br />

stellen – um das Objekt schneller zu drehen.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Als + + Partner + + + + der + + <strong>IVD</strong> + + Berlin- + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

Brandenburg<br />

+ + + + + + +<br />

fördert<br />

+ + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

RE-SHARE<br />

+ + + + +<br />

den<br />

+ +<br />

Netzwerkgedanken<br />

+ + + + + + und + + Gemein-<br />

+ + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

+ schaftsgeschäfte + + + + + + + + + durch + + + + + + + + + + + +<br />

+ den + + Betrieb + + + + des + + für + + <strong>IVD</strong>-Mitglieder<br />

+ + + + entgeltfreien + + + + + + + „GG- + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + +<br />

+<br />

+<br />

Tickers“.<br />

+ + + +<br />

Den<br />

+ + +<br />

Mitgliedern<br />

+ + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

wird<br />

+ +<br />

mit<br />

+ +<br />

dem<br />

+ + +<br />

eExposé<br />

+ + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Rechtssicherheit + + + + + + + + + zu + <strong>IVD</strong> + + Sonderkonditionen<br />

+ + + + + + + + geboten.“ + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + +<br />

+<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

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34<br />

+<br />

Recht<br />

PROBLEME DER WARTEFRIST<br />

ZWISCHEN ENTWURF<br />

UND BEURKUNDUNG DES<br />

KAUFVERTRAGES<br />

Dr. Klaus F. Hildebrandt + Rechtsanwalt und Notar<br />

Nach § 17 Abs. 2 a BeurkG soll<br />

bei Verbraucherkaufverträgen<br />

der beabsichtigte Text dem<br />

Verbraucher im Regelfall zwei<br />

Wochen vor Beurkundung zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Die Auszeit zwischen Erhalt des Entwurfstextes<br />

und der Beurkundung<br />

soll den Verbraucher vor Übereilung<br />

schützen und ihm gleichzeitig eine Prüfungsmöglichkeit<br />

zu allen Belangen eröffnen,<br />

die der Notar nicht für den Verbraucher<br />

prüft (z. B. Werthaltigkeit der<br />

Immobilie, Steuerbelastung, Finanzierung<br />

und Wirtschaftlichkeit des Objekts, technische<br />

Aspekte). In der Praxis tritt oft<br />

ein Problem dadurch auf, dass der vom<br />

Gesetzgeber als schutzbedürftig angesehene<br />

Verbraucher diesen Schutz nicht<br />

wünscht, sondern eine schnelle Beurkundung<br />

bevorzugt, beispielsweise deshalb,<br />

weil ihm als Käufer sonst das Objekt zu<br />

entgehen droht. Gerade in diesen Fällen<br />

ist es dann wichtig, die Vorschrift zutreffend<br />

anzuwenden und nicht völlig ohne<br />

Not zwei Wochen bis zur Beurkundung<br />

zuzuwarten.<br />

DIE FRIST GILT NUR BEI EINEM<br />

„VERBRAUCHERVERTRAG“<br />

Bei einem Verkauf „von Verbraucher an<br />

Verbraucher“ gilt die Regelung nicht, in<br />

diesen Fällen ist also keine Frist einzuhalten.<br />

Es kann sofort nach Erstellung<br />

des Entwurfs beurkundet werden. Das<br />

Gleiche gilt, wenn sowohl Verkäufer als<br />

auch Käufer jeweils „Unternehmer“ sind,<br />

weil auch in diesem Fall kein Schutzbedürfnis<br />

besteht. Die Zwei-Wochen-Frist<br />

ist dementsprechend nur einzuhalten in<br />

zwei Fällen:<br />

Der Verkäufer ist „Unternehmer“, der<br />

Käufer ist „Verbraucher“.<br />

Der Verkäufer ist „Verbraucher“, der<br />

Käufer ist „Unternehmer“.<br />

Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift ist<br />

eine Vertragspartei dann, wenn sie den<br />

Kauf in ihrer gewerblichen oder selbstständigen<br />

beruflichen Tätigkeit vollzieht,<br />

wobei allerdings bei juristischen Personen<br />

stets die Unternehmer-Eigenschaft vorliegt.<br />

Unternehmer ist auch der gewerbliche<br />

Grundstückshändler, der nach Außen<br />

ohne Einschaltung einer Firma als Privatperson<br />

auftritt. Personengesellschaften<br />

wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts,<br />

die offene Handelsgesellschaft oder die<br />

Kommanditgesellschaft sind nicht per se<br />

Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift.<br />

Hier kommt es dann auf die Tätigkeit der<br />

Gesellschaft im Einzelnen an.<br />

ÄNDERUNGEN DES VERTRAGSTEXTES<br />

Dem Verbraucher muss der beabsichtigte<br />

Text nicht in exakt der Fassung vorliegen,<br />

wie er später beurkundet wird.<br />

Auch von den Parteien gewünschte<br />

Änderungen führen nicht in jedem Fall<br />

zum Ingangsetzen einer neuen Frist.<br />

Dies gilt insbesondere dann, wenn sämtliche<br />

Änderungswünsche vom Verbraucher<br />

stammen.<br />

Abänderungen des ersten Entwurfs<br />

setzen daher grundsätzlich die Zwei-<br />

Wochen-Frist nicht neu in Gang, es


Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

+<br />

35<br />

sei denn, die Änderungen kommen vom<br />

Unternehmer und betreffen wesentliche<br />

Vertragspunkte.<br />

ÜBERSENDUNG DES ENTWURFS DURCH<br />

DEN NOTAR ERFORDERLICH<br />

Der beabsichtigte Text der Beurkundung<br />

muss dem Verbraucher direkt durch den<br />

Notar überreicht werden, die Überreichung<br />

durch einen Dritten ist nicht ausreichend.<br />

Es genügt also nicht, wenn der<br />

Notar den Entwurf dem Makler übersendet<br />

und der Makler ihn an die Parteien<br />

verteilt.<br />

Diese Verteilung über Dritte ist zwar<br />

rechtlich zulässig, die Zwei-Wochen-Frist<br />

beginnt allerdings erst zu laufen, wenn<br />

darüber hinaus noch eine Verteilung über<br />

den Notar erfolgt.<br />

KEIN VERZICHT AUF DIE EINHALTUNG<br />

DER FRIST<br />

Auf die Einhaltung der Frist darf der Notar<br />

aus dienstrechtlichen Gründen nicht verzichten.<br />

Neben einer Dienstpflichtverletzung<br />

kann die Nichteinhaltung der Frist<br />

auch zur Haftung des Notars führen.<br />

Dementsprechend gibt es nur eng umgrenzte<br />

Ausnahmefälle, bei denen eine<br />

Abkürzung der Zwei-Wochen-Frist in<br />

Betracht kommt.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

Verbandsjuristen bieten<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Mitgliedern + + + + + + des + + <strong>IVD</strong>-Berlin- + + + + + + + + + + + + +<br />

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speziellen<br />

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Fragen<br />

+ + + +<br />

steht<br />

+ + + + + + + + + +<br />

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der<br />

+ +<br />

Wettbewerbsrechtsexperte<br />

+ + + + Rudolf + + + + Koch + + + zur + + + + + + + + + +<br />

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+ + + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

+ +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + +<br />

LÖST ALLEIN DIE MAKLERKLAUSEL DIE<br />

ZWEI-WOCHEN-FRIST AUS?<br />

In der Literatur wird diskutiert, ob bei<br />

Beteiligung eines Maklers über eine<br />

„Maklerklausel" im Grundstückskaufvertrag<br />

auch ein zwischen Verbrau-<br />

+<br />

chern abgeschlossener Kaufvertrag zum<br />

„Unternehmer-Verbraucher-Vertrag“ wird,<br />

weil mit dem Makler<br />

ein „Unternehmer“ am Existenzgründerabende für<br />

Vertrag beteiligt ist.<br />

Immobilienmakler<br />

Infos<br />

Dies würde im Ergebnis<br />

bedeuten, dass bei<br />

Aufnahme einer Maklerklausel<br />

als echter Vertrag<br />

zugunsten Dritter<br />

in den Grundstückskaufvertrag<br />

stets eine Brandenburg treffen sich Existenzgründer der<br />

In der Geschäftsstelle des <strong>IVD</strong> Berlin-<br />

Zwei-Wochen-Wartefrist<br />

einzuhalten wäre. Gedanken tragen, ein Immobilienbüro zu er-<br />

Immobilienbranche und die, die sich mit dem<br />

Überwiegend wird in öffnen. Es erwarten Sie spannende Impulsvorträge,<br />

viele Angebote und Hilfestellungen.<br />

der juristischen Literatur<br />

allerdings angenommen,<br />

es komme auf<br />

den eigentlichen Kaufvertrag<br />

an und dieser werde zwischen<br />

zwei Verbrauchern geschlossen. Allein<br />

durch die Maklerklausel wird also der<br />

Vertrag also nicht zum „Verbrauchervertrag“,<br />

bei dem die Wartefrist einzuhalten<br />

wäre.<br />

Foto: grafik<strong>plus</strong>foto - Fotolia.com


36<br />

+<br />

Recht<br />

DAS NEUE WIDERRUFSRECHT NACH<br />

DER VERBRAUCHERRECHTERICHTLINIE<br />

Ulrich Joerss + Rechtsanwalt und Notar<br />

Durch Umsetzung der<br />

Europäischen Richtlinie<br />

2011/83/EU hat der deutsche<br />

Gesetzgeber das Widerrufsrecht<br />

für Verbraucher im BGB<br />

weitgehend umgestaltet.<br />

Ziel der Neuregelung ist die<br />

Vereinheitlichung der<br />

Verbraucherrechte auf<br />

Europäischer Ebene.<br />

Die bereits zum Teil seit 1985 geltenden<br />

europarechtlichen Vorgaben<br />

waren vorher in den Mitgliedstaaten<br />

unterschiedlich umgesetzt worden. Auch<br />

soll mehr Transparenz für Verbraucher<br />

geschaffen werden. Die in Deutschland<br />

am 13. Juni 2014 in Kraft getretene Neuregelung<br />

führt zu einer Umstellung der<br />

bisher üblichen Geschäftsabläufe, was<br />

sich aber in der Praxis als durchaus handhabbar<br />

zeigt.<br />

ANWENDUNG DES WIDERRUFSRECHTS<br />

AUF VERBRAUCHER-MAKLERVERTRÄGE<br />

STEHT NUN FEST<br />

Wenngleich nach der bis zum 12. Juni<br />

+<br />

2014 geltenden Rechtslage umstritten<br />

war, ob Maklerverträge unter das Widerrufsrecht<br />

fallen (nach Landgericht Hamburg<br />

307 O 42/12 kein<br />

Widerrufsrecht; nach<br />

14. Berlin-Brandenburger Immobilientag Landgericht Bochum I –<br />

14.10.<strong>2015</strong> + IHK Potsdam<br />

2 O 498/12 Widerrufsrecht<br />

auch für Maklerverträge),<br />

ist nach der<br />

u.a. mit aktuellen juristischen<br />

Themen für Makler,<br />

neuen Rechtslage davon<br />

auszugehen, dass<br />

Verwalter und Sachverständige<br />

auch Maklerverträge<br />

dem Widerrufsrecht unterliegen.<br />

Nach dem Wortlaut des Gesetzes<br />

gilt das Widerrufsrecht für „Verträge<br />

über Dienstleistungen“. Im eigentlichen<br />

Sinn erbringt der Makler keine Dienstleistung,<br />

denn er wird nur im Erfolgsfall<br />

bezahlt. Auch unterscheidet den Makler<br />

vom üblichen Dienstleister, dass für ihn<br />

üblicherweise keine Pflicht zum Erbringen<br />

seiner Tätigkeit besteht. Unter Randziffer<br />

26 der Europäischen Richtlinie sind die<br />

Leistungen von Immobilienmaklern aber<br />

ausdrücklich genannt. Der Gesetzgeber<br />

hat bei der Umsetzung der Richtlinie<br />

dementsprechend vergütungspflichtige<br />

Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher<br />

grundsätzlich dem Widerrufsrecht<br />

bei Vorliegen einer Widerrufssituation<br />

unterworfen (§§ 312 Abs. 1, 310 Abs. 3<br />

BGB). Das Widerrufsrecht gilt bei Verträgen,<br />

die außerhalb der Geschäftsräume<br />

des Unternehmers geschlossen werden<br />

(§ 312b Abs. 1 BGB) und bei Verträgen,<br />

die im Fernabsatz geschlossen werden<br />

(§ 312c Abs. 1, Abs. 2 BGB), also Verträgen,<br />

die unter Verwendung von Internet, E-<br />

Mails, SMS, Telefon und Briefen geschlossen<br />

werden. Das Widerrufsrecht gilt mithin<br />

für sämtliche Maklerverträge, die nicht im<br />

Büro des Maklers abgeschlossen werden.<br />

AUSNAHME: VERTRÄGE MIT<br />

UNTERNEHMERN, NICHT GRÜNDERN<br />

Das Widerrufsrecht gilt für Verträge mit<br />

Verbrauchern. Ein Vertrag zwischen zwei<br />

Unternehmern kann daher nicht widerrufen<br />

werden. Diese Ausnahme kommt insbesondere<br />

bei der Gewerbevermietung


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38 Recht<br />

VERTRAGLICHES EINRÄUMEN<br />

VON WIDERRUFSRECHTEN<br />

Um einem unternehmerisch handelnden<br />

Interessenten nicht „versehentlich“ ein<br />

Widerrufsrecht einzuräumen, ist bei den<br />

Hinweisen auf das Widerrufsrecht in den<br />

Geschäftsunterlagen drauf zu achten,<br />

dass eine Formulierung gewählt wird,<br />

nach der das Widerrufsrecht nur bei<br />

Verbrauchern gilt. Ein genereller Verweis<br />

auf ein Widerrufsrecht kann dazu führen,<br />

dass ein gesetzlich nicht bestehendes<br />

Widerrufsrecht auch dem unternehmerisch<br />

handelnden Vertragspartner freiwillig<br />

eingeräumt wird.<br />

oder dem Verkauf von Grundstücken an<br />

unternehmerisch handelnde Immobiliengesellschaften<br />

in Betracht. Hierbei ist zu<br />

berücksichtigen, dass ein Unternehmensgründer,<br />

der beispielsweise Geschäftsräume<br />

zum Betrieb eines Restaurants anmietet,<br />

bei Abschluss des Maklervertrags<br />

und auch der Anmietung in der Regel<br />

noch nicht unternehmerisch handelt. Hier<br />

handelt es sich in der Regel nur um Vorbereitungshandlungen<br />

zur Gründung des<br />

Gewerbebetriebs. Auch bei der Vermietung<br />

von Gewerbeflächen sind Verbraucherrechte<br />

daher erst einmal zu berücksichtigen.<br />

KONSEQUENZ DER NEUEN<br />

VERBRAUCHERRECHTE –<br />

KEINE VERGÜTUNG BEI VERSTOSS<br />

Übt der Vertragspartner das ihm zustehende<br />

Widerrufsrecht aus, ist er an den<br />

mit dem Unternehmer geschlossenen<br />

Vertrag nicht mehr gebunden (§§ 355,<br />

357 BGB). Erhaltene Gegenstände sind<br />

zurückzugeben. Dies ist bei Leistungen<br />

von Immobilienmaklern typischerweise<br />

nicht möglich. Wertersatz für eine erhaltene<br />

Dienstleistung muss der Verbraucher<br />

nach Ausübung des Widerrufs nur leisten,<br />

wenn er a) ordnungsgemäß über seine<br />

Verbraucherrechte informiert wurde und<br />

er b) ausdrücklich verlangt hatte, dass mit<br />

der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist<br />

begonnen werde. Liegen diese Voraussetzungen<br />

nicht vor, muss er für erhaltene<br />

Dienstleistungen keinen Wertersatz<br />

Nach der bis einschließlich zum<br />

12. Juni 2014 geltenden Rechtslage war<br />

dies noch anders, der Verbraucher musste<br />

auch ohne Widerrufsbelehrung Wertersatz<br />

leisten. Das Landgericht Bochum<br />

(siehe oben) schätzte den Wertersatz mit<br />

20 Prozent der Provision.<br />

UNTERSCHIEDLICHE DAUER DER<br />

WIDERRUFSFRIST – BEGINN DER FRIST<br />

Erhält der Verbraucher eine ordnungsgemäße<br />

Belehrung über den Widerruf mit<br />

Musterwiderrufserklärung, beträgt die<br />

Widerrufsfrist 14 Tage ab Vertragsschluss<br />

(§ 355 Abs. 2 BGB). Hierbei ist der Vertragsschluss<br />

nicht mit dem Versand von<br />

Exposé und Widerrufsbelehrung gleichzusetzen.<br />

Erhält der Verbraucher Exposé und<br />

Widerrufsbelehrung unaufgefordert, ist<br />

eine bestätigende Handlung des Verbrauchers<br />

für den Vertragsschluss und somit<br />

Beginn der Widerrufsfrist erforderlich. Nur<br />

wenn der Verbraucher die Informationen<br />

zur Immobilie in Kenntnis der Provisionspflicht<br />

beim Makler für dieses Objekt von<br />

sich aus angefordert hat, liegt der Vertragsschluss<br />

in der Übersendung der<br />

Unterlagen durch den Makler. Erhält der<br />

Verbraucher keine ordnungsgemäßen<br />

Informationen über die Widerrufsrechte<br />

oder kein Widerrufsmuster, kann er den<br />

Vertrag 12 Monate und 14 Tage lang<br />

widerrufen (§ 356 Abs. 3 BGB). Ausreichend<br />

für das Einhalten der Widerrufsfrist<br />

ist die Absendung des Widerrufs durch<br />

den Verbraucher.<br />

Foto: MK-Photo - Fotolia.com<br />

AUSNAHMEN VOM WIDERRUFSRECHT –<br />

KUNDENSPEZIFISCHE WARE<br />

Vom Widerrufsrecht sind verschiedene<br />

Leistungen ausgenommen, zum Beispiel<br />

die Lieferung von schnell verderblichen<br />

Waren, Verträge über die Beförderung von<br />

Personen, Investments am Finanzmarkt<br />

mit schwankenden Preisen, eine Lotterie<br />

etc. (§ 312g BGB). Eine wichtige Ausnahme<br />

bilden Verträge zur Lieferung von<br />

Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt<br />

werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).<br />

Dies kann für einzelne immobilienbezogene<br />

Leistungen durchaus anwendbar<br />

sein. Erforderlich ist dafür nach Artikel 2


Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

+<br />

39<br />

Abs. 3 der EU-Richtlinie, dass es sich bei<br />

der hergestellten Ware um einen körperlichen<br />

Gegenstand handelt. Digitale<br />

Inhalte gelten hier nicht als Ware. Denkbar<br />

ist diese Ausnahmeregelung für Gegenstände,<br />

die zur Vermarktung der Immobilie<br />

hergestellt werden, beispielsweise<br />

Werbemittel. Bei einem Gutachterauftrag<br />

ist der Inhalt des Auftrags entscheidend.<br />

Ist der Auftrag auf die Bewertung<br />

einer Immobilie gerichtet, so<br />

steht bei der Beauftragung die<br />

Dienstleistung die Bewertung im<br />

Vordergrund, selbst wenn ein Gutachten<br />

hergestellt wird. Auf Mietverträge<br />

über Wohnraum ist das Widerrufsrecht<br />

übrigens auch anwendbar,<br />

wenn der Vermieter Unternehmer und<br />

der Mieter Verbraucher ist und der Mieter<br />

die Wohnung nicht zuvor besichtigt hat<br />

(§ 312 Abs. 4 BGB).<br />

GESTIEGENE QUALITÄT DER ANFRAGEN<br />

Die von der Neuregelung vorgesehen<br />

Transparenz des Vertragsschlusses führte<br />

zunächst von Überraschungseffekten am<br />

Markt zu teilweiser Ablehnung durch<br />

Kunden, da Maklerverträge in der Vergangenheit<br />

zumeist unbewusst, wenngleich<br />

verbindlich geschlossen wurden.<br />

Das neue Bewusstsein der Vertragsbindung<br />

führt auch heute noch teilweise zu<br />

zurückhaltendem Verhalten der Interessenten.<br />

Der zahlenmäßige Rückgang der<br />

Anfragen ist dabei üblicherweise mit<br />

einer Steigerung der Rechtssicherheit und<br />

der Qualität der Anfragen verbunden. Die<br />

Anpassung der Geschäftsabläufe an die<br />

neue Rechtslage erfordert eine Abstimmung<br />

mit den individuellen Geschäftsabläufen<br />

eines Immobiliendienstleisters. Ein<br />

einheitliches Vorgehen sämtlicher Immobilienmakler,<br />

-verwalter oder -gutachter ist<br />

daher nicht möglich. In der Praxis haben<br />

sich folgende Methoden zur Umsetzung<br />

der neuen Rechtslage bewährt.<br />

INFORMATION ÜBER WIDERRUFSRECHT,<br />

WIDERRUFSBELEHRUNG UND<br />

MUSTERWIDERRUF<br />

Beim Vertragsschluss sollte der Kunde<br />

stets über die Widerrufsrechtssituation<br />

Da nach einer Kontaktaufnahme<br />

zum Kunden<br />

üblicherweise auch für<br />

andere Objekte Angebote übermittelt<br />

werden, ist die eigene Versendung von<br />

a) informiert werden, außerdem sind Widerrufsbelehrung/Musterwider-rufsformular<br />

erforderlich, da Maklerverträge in<br />

b) eine Widerrufsbelehrung und c) ein<br />

Widerrufsmuster, die sich an den im Gesetz<br />

enthaltenen Formularen orientieren, bezogen abgeschlossen werden. Ändert<br />

der Regel nur auf eine Einzelimmobilie<br />

zu übermitteln. Etwas anderes gilt nur, sich der Maklerauftrag, ist eine neue Belehrung<br />

erforderlich. Nur bei Einhalten<br />

wenn sichergestellt ist, dass der Vertragsschluss<br />

ausschließlich mit Gewerbetreibenden<br />

erfolgt oder in den Geschäftsräurecht<br />

für 14 Tage. Anderenfalls dauert es<br />

der Formalitäten besteht das Widerrufsmen<br />

des Unternehmers stattfindet. Die 12 Monate und 14 Tage an. Ein Kunde<br />

größeren Immobilienportale bieten hier könnte dann zumeist auch nach erhaltener<br />

Leistung den Vertrag Widerrufen, ohne<br />

bereits Module zur Übermittlung dieser<br />

Unterlagen an. Zum Teil ist hier aber auch zu einer Zahlung verpflichtet zu sein.<br />

in <strong>2015</strong> noch festzustellen, dass auch bei<br />

bekannten Portalen zwar o. g. Information<br />

nach a) erbracht wird, dem Unter-<br />

„WIDERRUFSVERZICHT“<br />

SOFORTIGES LEISTUNGSVERLANGEN<br />

nehmer die Übermittlung der Texte nach Der Gesetzgeber hat berücksichtigt, dass<br />

b) und c) nicht abgenommen wird. ein bestehendes Widerrufsrecht das so-<br />

EINMALIGE ZUSAMMENFASSENDE WIDERRUFSBELEHRUNG BEI SUCHAUFTRAG<br />

Erteilt der Verbraucher einem Makler einen provisionspflichtigen Suchauftrag, so sind in<br />

diesem Rahmenvertrag sämtliche Immobilien zusammengefasst, die den Suchkriterien<br />

entsprechen. Dies hat zur Folge, dass die Informationen über das Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung<br />

und Musterwiderruf einheitlich bei Erteilung des Suchauftrags erfolgen können.<br />

Bei später dem Interessenten vorgestellten Folgeobjekten tritt dann ein unkomplizierter<br />

Geschäftsablauf ein, wenn nach Ablauf der Überlegungsfrist des Verbrauchers Rechtssicherheit<br />

eingetreten ist. Auch für den Kunden wird der Geschäftsablauf bei Einsatz von<br />

Suchaufträgen erleichtert, da nach Ablauf der Widerrufsfrist ohne weitere Formalitäten<br />

sofortige Besichtigungen ohne weiteren Aufwand möglich sind.<br />

Foto: destina - Fotolia.com


Immobilienverband Deutschland <strong>IVD</strong><br />

Verband der Immobilienberater, Makler,<br />

Verwalter und Sachverständigen<br />

Region Berlin-Brandenburg e. V.<br />

40<br />

+<br />

Recht<br />

+<br />

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fortige Erbringen von Dienstleistungen<br />

erschwert. Der Verbraucher kann daher<br />

freiwillig seine Rechte einschränken und<br />

die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist<br />

verlangen. Hierzu ist es erforderlich, dass<br />

der Verbraucher:<br />

1. ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht<br />

informiert wird,<br />

2. eine Widerrufsbelehrung und ein<br />

Musterwiderrufsformular erhält und<br />

3. ausdrücklich verlangt, dass die<br />

Leistung vor Ablauf des Widerrufsrechts<br />

beginnt.<br />

Die Praxis zeigt, dass zur Akzeptanz einer<br />

solchen Leistungsbeschleunigung ein<br />

deutlicher Hinweis erforderlich ist, dass<br />

der Makler eine Bezahlung ausschließlich<br />

bei Ankauf bzw. Anmietung verlangt.<br />

ZUSAMMENFASSUNG:<br />

Bei Maklerverträgen sollte immer auf das Widerrufsrecht für Verbraucher hingewiesen<br />

werden. Zusätzlich zu den Angeboten der Portale sollte der eigene Versand von Widerrufsbelehrung<br />

und Widerrufsmuster sichergestellt werden. Der Abschluss von Suchaufträgen<br />

als Rahmenvertrag entbindet von Formalitäten für umfasste Folgegeschäfte. Für sofort<br />

abzufordernde Leistungen sollte ein spezielles Modul zur Information des Kunden und<br />

Dokumentation des sofortigen Leistungsverlangens verwendet werden. Für spontane<br />

Besichtigungen ist ein Formular zur Information des Kunden und Dokumentation des<br />

Leistungsverlangens bereitzuhalten.<br />

Für das vorzeitige Leistungsverlangen<br />

bieten mehrere Softwareanbieter entsprechende<br />

Module an (z. B. RE-SHARE,<br />

onOffice, FlowFact, …). Die Erklärung des<br />

Kunden per E-Mail, dass er den Leistungsbeginn<br />

vor Ablauf der Widerrufsfrist<br />

verlange, gestaltet sich hingegen<br />

unpraktikabel, da die Erklärung des Kunden<br />

nach dem Wortlaut des Gesetzes<br />

„ausdrücklich“ erfolgen muss und vorformulierte<br />

E-Mails nur umständlich zu<br />

gestalten sind. Verlangt der Kunde die<br />

vorzeitige Leistung vor Ort, also vor<br />

Beginn der Besichtigung, muss diese<br />

Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger<br />

erfolgen, zum Beispiel Papier. Ein<br />

entsprechendes Formular, auf welchem<br />

die Widerrufsbelehrung, der Musterwiderruf<br />

und das vorzeitige Leistungsverlangen<br />

wiedergegeben sind, stellt der <strong>IVD</strong><br />

zur Verfügung.<br />

VERTRAGSSCHLUSS NUR NOCH IM BÜRO<br />

Bei Maklern und Immobiliendienstleistern<br />

mit starker Kundenbindung finden die<br />

Planung und Besprechung neuer Vorhaben<br />

oder Gesuche des Kunden teilweise<br />

im Büro des Unternehmers statt. Verträge<br />

über die Beauftragung des Unternehmers,<br />

die in den Geschäftsräumen geschlossen<br />

werden, unterliegen keinem Widerrufsrecht.<br />

Gelingt es, den Geschäftsablauf so<br />

zu gestalten, dass diese Verträge in den<br />

eigenen Geschäftsräumen geschlossen<br />

werden, kann der Ablauf von den Formalitäten<br />

der neuen Rechtslage entfrachtet<br />

werden. Ein Kunde, der den Unternehmer<br />

in den Geschäftsräumen aufsucht, ist vom<br />

Abschluss eines vergütungspflichtigen<br />

Vertrags nach Wertung des Gesetzgebers<br />

nicht überrascht, es bestehen daher keine<br />

Widerrufsrechte. Dieser Grundsatz – Termine<br />

grundsätzlich im Büro – wird sich allerdings<br />

nur bei einem geringen Anteil der<br />

Immobiliendienstleister umsetzen lassen.<br />

WEITERE INFORMATIONSPFLICHTEN, VER-<br />

TRAGSBESTÄTIGUNG UND -ABSCHRIFTEN<br />

Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen<br />

abgeschlossen werden, ist<br />

der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher<br />

Abschriften auf Papier zur Verfügung<br />

zu stellen (§ 312f BGB). Bei Verträgen,<br />

die im Fernabsatz geschlossen werden<br />

(Internet, E-Mail, Telefon, Post, …) ist<br />

der Unternehmer verpflichtet, eine Bestätigung<br />

des Vertragsinhalts und eine Korrekturmöglichkeit<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Dieses Prozedere ist von anderen<br />

online abgeschlossenen Verbraucherverträgen,<br />

zum Beispiel dem Versandhandel<br />

her, bereits bekannt. Die Erfüllung der Informationspflichten<br />

hat sich am Markt<br />

noch nicht umfassend durchgesetzt, hier<br />

werden sich transparente und kundenfreundliche<br />

Formulierungen noch bewähren,<br />

mit denen dem Kunden zum Beispiel<br />

für den erteilten Auftrag gedankt und auf<br />

eine Korrekturmöglichkeit für unrichtig<br />

aufgenommene Daten hingewiesen wird.


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zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden.<br />

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42<br />

+<br />

Recht<br />

DIE VERWALTERZUSTIMMUNG<br />

ZUM VERKAUF EINER<br />

EIGENTUMSWOHNUNG<br />

Sebastian Wörner + Rechtsanwalt<br />

Wird eine Eigentumswohnung verkauft, wendet sich der beurkundende Notar in<br />

manchen Fällen an den Verwalter der Wohnungseigentumsanlage und bittet diesen, dem<br />

Verkauf zuzustimmen. Hintergrund einer solchen Anfrage an den Verwalter ist dann eine Regelung<br />

in der Teilungserklärung. Nach § 12 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) können die<br />

Wohnungseigentümer vereinbaren, den Verkauf einer Eigentumswohnung von der Zustimmung<br />

der Wohnungseigentümer oder eines Dritten abhängig zu machen.<br />

Regelmäßig wird in der Praxis die Zustimmung<br />

des Verwalters gefordert.<br />

Nachfolgend werden die praktischen Fragen,<br />

welche mit der Verwalterzustimmung<br />

zusammenhängen, behandelt. Dargestellt<br />

werden insbesondere folgende<br />

Fragen:<br />

Welches Ziel wird mit der<br />

Verwalterzustimmung verfolgt?<br />

Aus welchen Gründen darf bzw.<br />

muss die Verwalterzustimmung<br />

versagt werden?<br />

Woher bekommt der Verwalter<br />

die Informationen, die er für seine<br />

Entscheidung benötigt?<br />

Wer trägt die Kosten der<br />

Zustimmung?<br />

ZIEL DER VERWALTERZUSTIMMUNG<br />

Die Verwalterzustimmung ist ein Schutzmechanismus<br />

zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft.<br />

Sie soll<br />

der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

die Möglichkeit geben, den Eintritt neuer<br />

Wohnungseigentümer zu verhindern. Insbesondere<br />

soll verhindert werden, dass Eigentümer<br />

in die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

eintreten, die ersichtlich<br />

nicht in der Lage sind, das Wohngeld an<br />

die Eigentümergemeinschaft zu bezahlen.<br />

Ebenso soll verhindert werden, dass der<br />

Friede in der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

gestört wird. Es sollen also<br />

keine Personen Wohnungseigentümer<br />

werden, die voraussichtlich die Regeln der<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft missachten.<br />

Erreicht wird dieser Schutz durch<br />

die gesetzliche Anordnung, wonach ein<br />

Kaufvertrag ohne eine Zustimmung unwirksam<br />

ist.<br />

VERÄUSSERUNGEN, DIE EINER<br />

ZUSTIMMUNG BEDÜRFEN<br />

Nicht jede Veräußerung einer Eigentumswohnung<br />

bedarf der Zustimmung des<br />

Verwalters. Zunächst ist Voraussetzung<br />

dafür, dass überhaupt eine Zustimmung<br />

des Verwalters benötigt wird, eine entsprechende<br />

Regelung in der Teilungserklärung<br />

oder in einer sonstigen Vereinbarung<br />

der Wohnungseigentümer. Ohne<br />

eine solche Regelung kann jede Eigentumswohnung<br />

ohne die Zustimmung des<br />

Verwalters veräußert werden.<br />

Zunächst sind maßgeblich für die Frage,<br />

welche Veräußerungen zustimmungsbedürftig<br />

sind, die Regelungen in der Teilungserklärung.<br />

Dort findet sich häufig


Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

+<br />

43<br />

pp+ t<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

HINWEIS:<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

Manche Teilungserklärungen sehen<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

auch vor, dass die Zustimmung aller<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

Wohnungseigentümer statt der<br />

+<br />

Zustimmung<br />

+ + + + +<br />

des<br />

+ +<br />

Verwalters<br />

+ + + +<br />

benötigt<br />

+ + +<br />

+<br />

wird.<br />

+ +<br />

In<br />

+<br />

diesen<br />

+ + +<br />

Fällen<br />

+ +<br />

ist<br />

+<br />

der<br />

+ +<br />

Verwalter<br />

+ + +<br />

+ nicht + + in + die + Veräußerung + + + + + einer + + + + +<br />

+ Wohnung + + + + eingebunden. + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

Foto: sepy - Fotolia.com


44<br />

+<br />

Recht<br />

Kein wichtiger Grund für die Verweigerung<br />

der Zustimmung ist das Bestehen<br />

von Wohngeldrückständen des Verkäufers.<br />

Solche Wohngeldrückstände können<br />

auf keinen Fall einen wichtigen Grund in<br />

Der Eigentumserwerb durch Zuschlag<br />

der Person des Käufers darstellen.<br />

in der Zwangsvollstreckung wird damit<br />

erst wirksam, wenn die notwendige<br />

INFORMATIONSQUELLEN FÜR<br />

Verwalterzustimmung erteilt wird.<br />

DEN VERWALTER<br />

Der Verwalter darf seine Entscheidungen<br />

nicht auf reine Vermutungen stützen.<br />

Notwendig sind konkrete Anhaltspunkte<br />

für das Vorliegen wichtiger Gründe zur<br />

Verweigerung der Zustimmung. Solche<br />

Anhaltspunkte können sich im Hinblick<br />

auf die finanzielle Zuverlässigkeit z. B.<br />

daraus ergeben, dass der Käufer bereits<br />

Mieter einer Wohnung in der Wohnungseigentumsanlage<br />

ist und bekannter-<br />

die Regelung, dass der erste Verkauf<br />

verweigert werden. Vielmehr muss ein<br />

maßen seinen Mietzahlungsverpflichtun-<br />

durch den teilenden Eigentümer nicht der<br />

wichtiger Grund für die Versagung der<br />

gen regelmäßig nicht nachkam.<br />

Zustimmung des Verwalters bedarf.<br />

Zustimmung vorliegen, § 12 Abs. 2 WEG.<br />

Hiervon kann nach der gesetzlichen An-<br />

In dieser Konstellation sind auch die per-<br />

Ebenso findet sich häufig die Regelung,<br />

ordnung weder durch eine Vereinbarung<br />

sönlichen Eigenschaften des Käufers in<br />

dass die Übertragung auf enge Familien-<br />

(z. B. die Teilungserklärung) noch durch<br />

der Eigentümergemeinschaft regelmäßig<br />

angehörige zustimmungsfrei ist. Ohne<br />

einen Beschluss abgewichen werden. Ein<br />

bekannt. In solchen Fällen ist es ver-<br />

eine solche Freistellung von einer grund-<br />

wichtiger Grund muss also immer vorlie-<br />

gleichsweise einfach, die Entscheidung<br />

sätzlich angeordneten Veräußerungszu-<br />

gen. Da das Zustimmungserfordernis<br />

auf fundierte Tatsachen zu gründen.<br />

stimmung muss auch für den Verkauf<br />

dazu dient, die Wohnungseigentümer-<br />

einer Wohnung an den Ehegatten eines<br />

gemeinschaft vor dem Eintritt unzumut-<br />

Handelt es sich jedoch – wie regelmäßig<br />

Wohnungseigentümers eine Zustim-<br />

barer neuer Eigentümer in die Gemein-<br />

– um einen sowohl dem Verwalter als<br />

mung vorliegen. Keine Veräußerung ist<br />

schaft zu schützen, muss der wichtige<br />

auch der Eigentümergemeinschaft völlig<br />

der Eigentumsübergang kraft Gesetzes,<br />

Grund in der Person des Käufers liegen.<br />

fremden Käufer, stellt sich dem Verwalter<br />

z. B. bei einem Erbfall. Obwohl auch die<br />

das Problem, woher er die erforderlichen<br />

Ersteigerung einer Wohnung im Zwangs-<br />

Ein wichtiger Grund in der Person des<br />

Informationen erhält. Der Erwerber ist<br />

versteigerungsverfahren kein rechts-<br />

Käufers liegt z. B. in folgenden Fällen vor:<br />

gegenüber der Wohnungseigentümer-<br />

geschäftlicher Erwerb ist, wird die<br />

gemeinschaft und deren Verwalter nicht<br />

Zwangsversteigerung im Hinblick auf die<br />

begründete Zweifel an der Fähigkeit<br />

zur Erteilung von Auskünften verpflichtet.<br />

Verwalterzustimmung einem Verkauf<br />

zur Zahlung des Wohngeldes<br />

Zwischen dem Erwerber und der Eigen-<br />

gleichgestellt, § 12 Abs. 3 S. 2 WEG. Auch<br />

begründete Zweifel an der Fähigkeit<br />

tümergemeinschaft und dem Verwalter<br />

der Eigentumserwerb durch Zuschlag in<br />

zur Zahlung einer bereits feststehen-<br />

bestehen zum Zeitpunkt des Abschlusses<br />

der Zwangsvollstreckung wird damit erst<br />

den Sonderumlage<br />

des Kaufvertrages noch keine Rechtsbe-<br />

wirksam, wenn die notwendige Verwal-<br />

nachhaltige Ruhestörungen und Ver-<br />

ziehungen, aus denen sich ein Auskunfts-<br />

terzustimmung erteilt wird.<br />

stöße gegen die Hausordnung<br />

anspruch ergeben könnte.<br />

beabsichtigte unzulässige Nutzung<br />

WICHTIGE GRÜNDE ZUR VERSAGUNG<br />

der gekauften Wohnung<br />

Rechtsbeziehungen bestehen aber zwi-<br />

DER ZUSTIMMUNG<br />

beabsichtigte Haustierhaltung,<br />

schen dem Verkäufer und der Woh-<br />

Foto: Kzenon - Fotolia.com<br />

Die Freiheit, seine Eigentumswohnung zu<br />

verkaufen, gehört zu den grundgesetzlich<br />

geschützten Rechten eines jeden Wohnungseigentümers.<br />

Deshalb darf nicht aus<br />

jedem beliebigen Grund die Veräußerung<br />

obwohl dies in der Teilungserklärung<br />

ausgeschlossen ist<br />

nachgewiesene Streitsucht des Erwerbers,<br />

die zu Unfrieden in der Gemeinschaft<br />

führen wird<br />

nungseigentümergemeinschaft bzw. ihrem<br />

Verwalter. Nach herrschender<br />

Rechtsprechung muss der Veräußerer<br />

dem Verwalter jede ihm mögliche Information<br />

über den Erwerber zukommen


Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

lassen, damit der Verwalter eine sachgerechte<br />

Entscheidung treffen kann. Über<br />

den Verkäufer kann der Verwalter damit<br />

z. B. eine Selbstauskunft über die Einkommensverhältnisse<br />

des Käufers anfordern<br />

und auf deren Grundlage überprüfen, ob<br />

der Käufer in der Lage ist, das Wohngeld<br />

zu bezahlen.<br />

Für diese Prüfung steht dem Verwalter –<br />

ab Erhalt der notwendigen Unterlagen<br />

und Informationen – eine Woche zur Verfügung,<br />

innerhalb der er dann auch dem<br />

Kaufvertrag zustimmen muss. Die Zustimmung<br />

muss in öffentlich beglaubigter<br />

Form erfolgen, also z. B. durch notariell<br />

beglaubigte Erklärung.<br />

KOSTEN DER VERWALTERZUSTIMMUNG<br />

Ohne gesonderte Regelungen – z. B. im<br />

Verwaltervertrag oder in der Teilungserklärung<br />

– stellen die Kosten der Verwalterzustimmung<br />

Kosten der Verwaltung<br />

des gemeinschaftlichen Eigentumes dar,<br />

die von allen Wohnungseigentümern<br />

gemeinsam getragen werden. Die Verteilung<br />

unter den Wohnungseigentümern<br />

erfolgt entweder nach dem gesetzlichen<br />

Verteilungsschlüssel (Miteigentumsanteile)<br />

oder nach einem gegebenenfalls<br />

durch die Teilungserklärung angeordneten<br />

Verteilungsschlüssel.<br />

Durch den Verwaltervertrag oder die<br />

Teilungserklärung kann eine Regelung<br />

getroffen werden, wonach die Kosten der<br />

Zustimmung durch den Verkäufer zu tragen<br />

sind. Zulasten des Käufers kann dies<br />

weder im Verwaltervertrag noch in der<br />

Teilungserklärung wirksam geregelt werden.<br />

Der Käufer ist zum Zeitpunkt des<br />

Kaufs noch nicht Miteigentümer und<br />

damit nicht an den Verwaltervertrag oder<br />

die Teilungserklärung gebunden.<br />

Achtung: Wenn eine Regelung im Verwaltervertrag<br />

vorsieht, dass der Verkäufer<br />

die Kosten der Zustimmung zu tragen hat,<br />

betrifft dies ausschließlich das Honorar für<br />

den Verwalter. Die Notarkosten sind in<br />

diesem Fall gleichwohl von der Eigentümergemeinschaft<br />

zu tragen.<br />

t pp<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

Zwischen Verkäufer und Käufer wird häufig vereinbart, dass der Verkäufer auch die<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

Kosten der Verwalterzustimmung zu tragen hat. Diese Regelung wirkt aber nur im Innenverhältnis<br />

zwischen den Kaufvertragsparteien. Die Eigentümergemeinschaft kann aus<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

dieser Regelung keine Zahlungsansprüche herleiten. In der Praxis zahlt gleichwohl der<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

Käufer auf Anforderung die anfallenden Kosten regelmäßig problemlos.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

ÄNDERUNG DER<br />

TEILUNGSERKLÄRUNG<br />

Der Gesetzgeber hat den Wohnungseigentümern<br />

die Möglichkeit gegeben,<br />

ein in der Teilungserklärung geregeltes<br />

Zustimmungserfordernis durch einen einfachen<br />

Mehrheitsbeschluss zu beseitigen.<br />

Notwendig ist die Zustimmung einer<br />

Mehrheit der anwesenden Wohnungseigentümer<br />

in einer beschlussfähigen<br />

Eigentümerversammlung. Um das<br />

Zustimmungserfordernis aus dem Grundbuch<br />

zu beseitigen, ist dann ein Antrag an<br />

das Grundbuchamt zu richten. Zum Nachweis<br />

der Voraussetzungen für die Änderung<br />

des Grundbuchs ist dem Grundbuchamt<br />

das Protokoll zu der Eigentümerversammlung<br />

vorzulegen. Hierbei müssen<br />

die Unterschriften des Vorsitzenden der<br />

Eigentümerversammlung (regelmäßig des<br />

Verwalters), eines Wohnungseigentümers<br />

und, falls ein Verwaltungsbeirat bestellt ist,<br />

auch die Unterschrift des Vorsitzenden des<br />

Verwaltungsbeirates notariell beglaubigt<br />

werden.<br />

TIPP:<br />

+<br />

45<br />

Der <strong>IVD</strong> veranstaltet für seine Mitglieder regelmäßige entgeltfreie<br />

Verwaltertreffs zu aktuellen Themen. Regelmäßig referieren<br />

hier RA Wörner und weitere Experten und Partner des<br />

Verbandes.<br />

www.ivd-berlin-brandenburg.de<br />

Foto: Rawpixel - Fotolia.com


46<br />

+<br />

Versicherung<br />

HAUSVERWALTER<br />

IM VISIER DER<br />

STAATSANWALTSCHAFT<br />

Carsten Wiegel<br />

Neben immer neuen Haftungsfallen<br />

sehen sich Verwalter<br />

vermehrt mit behördlichen<br />

Ordnungsverfügungen, Bußgeldverfahren<br />

oder gar<br />

strafrechtlichen Ermittlungen<br />

konfrontiert. Soll ein spezialisierter<br />

Anwalt zu Hilfe gerufen<br />

werden, wird es schnell teuer.<br />

Denn oft endet an dieser<br />

Stelle der bestehende<br />

Versicherungsschutz.<br />

Im Zuge der WEG-Novelle 2007 ist mit<br />

dem teilrechtsfähigen Verband Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

quasi eine<br />

juristische Person entstanden. Die Auswirkungen<br />

dieser Gesetzesreform zeigen<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

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+Foto: fotogestoeber -<br />

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Thomas Baum, Standort: Potsdam, Tel.: 0331 - 7 47 54-18, Fax: 0331 - 747 54-22<br />

E-Mail: thomas.baum@csmail.de, www.caninenberg-schouten.de<br />

sich erst jetzt einige Jahre nach Inkrafttreten<br />

des Gesetzes. Immer öfter nehmen<br />

Ordnungsbehörden nun Verwalter in die<br />

Pflicht. Sie tun dies in der Annahme, der<br />

Verwalter entspräche einem Organ der<br />

verwalteten Eigentümergemeinschaft,<br />

vergleichbar etwa mit der Stellung des<br />

GmbH-Geschäftsführers. Auskunfts- und<br />

Mitwirkungspflichten wie beim Zensus<br />

manifestieren die Stellung des Verwalters<br />

als Ansprechpartner für die Behörden. So<br />

ist es vermeintlich folgerichtig, dass Ordnungsbehörden<br />

dann Verfügungen und<br />

Bußgeldbescheide an den Verwalter als<br />

angeblichen Handlungspflichtigen adressieren<br />

(s. hierzu die Kritik in „Deckert kompakt“,<br />

Entscheidung des Monats Februar<br />

2011). Bußgeldbewehrte Verordnungen<br />

rund um die Immobilie sind mittlerweile<br />

an der Tagesordnung. Jüngste Beispiele<br />

sind die Trinkwasserverordnung oder die<br />

Richtlinien zum Datenschutz. Der Verwalter<br />

als weisungsgebundener Umsetzer<br />

von Beschlüssen steht plötzlich im Fadenkreuz<br />

der Behörden. Wird die Ordnungsverfügung<br />

gegen den Verwalter selbst


+<br />

47<br />

Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

herrschender Meinung zwar letztlich auch Beachtung der Vorschriften über den TIPP:<br />

bei der WEG. Nur geht die Ordnungsbehörde<br />

Datenschutz sicherzustellen, verlangt der Häufig folgt dem strafrechtlichen<br />

davon aus, dass der Verwalter Gesetzgeber, dass Verwalter technische Verfahren die Geltendmachung zivil-<br />

auch ohne Beschluss der Eigentümer die und organisatorische Maßnahmen treffen. rechtlicher Ansprüche. Von daher ist<br />

Befugnis zur Umsetzung hat.<br />

Die Durchführung des Datenschutzes wird eine bedarfsgerechte und ganzheitliche<br />

in einigen Bundesländern bereits sehr Ausgestaltung des Versicherungsschutzes<br />

VIER SZENARIEN AUS DER PRAXIS rigide kontrolliert. So führen Datenschutzbeauftragte<br />

für Hausverwalter unerlässlich.<br />

DES VERWALTERS BELEGEN DEN<br />

der Länder unangemeldete Insbesondere die Verzahnung mit den<br />

HANDLUNGSBEDARF:<br />

Besuche in Betrieben durch, um die Einhaltung<br />

Vermögensschaden- und Betriebs-<br />

Verletzung von Verkehrssicherungspflichten<br />

der Regelungen konkret vor Ort haftpflicht-Versicherungen des<br />

Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht<br />

zu überprüfen. Kooperiert der Verwalter Verwalters sorgt für wirksamen Schutz<br />

mit Personenschaden, etwa bei nicht und beruft sich auf sein Hausrecht, vor unliebsamen Überraschungen.<br />

einem Brand im verwalteten Objekt, ruft kann ohne weitere Ankündigung ein Ordnungsgeld<br />

in der Regel den Staatsanwalt auf den<br />

verhängt werden.<br />

Plan. Dieser muss aus öffentlichem Strafverfolgungsinteresse<br />

Ermittlungen wegen Vorwurf der Untreue des Verwalters<br />

Körperverletzung bis hin zur fahrlässigen Untreue-Vorwürfe stehen schnell im<br />

Tötung veranlassen. Dabei liegt es nahe, Raum. Sei es aus Unzufriedenheit mit der<br />

dass neben beauftragten Firmen auch Arbeit des Verwalters oder auch durch<br />

der Verwalter, möglicherweise sogar der bloße Zweifel an der Rechtmäßigkeit von<br />

Objektbetreuer, strafrechtlichen Ermittlungen<br />

Zahlungen oder Verbuchungen von Konsicherungspflichten<br />

ausgesetzt ist. Werden die Verkehrsten<br />

der Wohnungseigentümergemein-<br />

von Dritten wahrgenommen,<br />

schaft, instrumentalisieren Eigentümer<br />

z. B. durch Winterdienstvergabe, zunehmend die Behörden für das Vorgeschaft,<br />

Vollwartungsverträge für Aufzüge, Rolltore<br />

hen gegen den Verwalter. Eine polizeiliche<br />

etc., verbleiben die Kontrollpflichten<br />

und die Haftung aus Auswahlverschulden<br />

beim Verwalter.<br />

Anzeige zieht unweigerlich eine<br />

Kette von Ermittlungen nach sich. Liegen<br />

Anhaltspunkte für einen begründeten<br />

Verdacht vor, zögern Staatsanwälte nicht<br />

cherungen des Verwalters oder der WEG<br />

decken zudem stets nur die zivilrechtlichen<br />

Schadenersatzansprüche ab.<br />

Revision des Mess- und Eichgesetzes<br />

Seit Anfang <strong>2015</strong> müssen alle neuen<br />

Messgeräte an die nach Landesrecht<br />

zuständige Behörde gemeldet werden.<br />

Mit der Gesetzesänderung sollen im<br />

Interesse aller Marktbeteiligten die Regelungen<br />

über die Neueinführung von<br />

Messgeräten vereinheitlicht werden. Die<br />

Anzeigepflicht betrifft alle Zähler, die<br />

gewerblich zur Abrechnung von Nebenkosten<br />

genutzt werden. Meldet der Verwalter<br />

neue Geräte nicht, muss er mit<br />

Bußgeld rechnen.<br />

Verstöße gegen Datenschutzrichtlinien<br />

Dem Verwalter ist untersagt, geschützte<br />

personenbezogene Daten unbefugt Dritten<br />

bekannt zu geben. In der Praxis führt<br />

dies immer wieder zu kniffligen Situationen,<br />

z. B. im Datenaustausch mit Dienstleistern<br />

und Versorgern der WEG oder bei<br />

der internen Verwaltung von sensiblen<br />

mit Durchsuchungsbeschlüssen für Wohnung<br />

und Büro des Hausverwalters. Die<br />

in der Regel übliche Beschlagnahme von<br />

PCs, Akten und Unterlagen gefährdet den<br />

Geschäftsbetrieb unmittelbar. Sind erst die<br />

Geschäftskonten eingefroren, besteht<br />

akute Insolvenzgefahr.<br />

RECHTSBEISTAND EINHOLEN<br />

Ob Ordnungsverfügung, Bußgeld- oder<br />

Strafverfahren, begründet oder unbegründet:<br />

Anwaltliche Hilfe ist unabdingbar.<br />

Der Beschuldigte will und muss sich<br />

umgehend wehren. Bußgeldbescheide<br />

werden andernfalls rechtskräftig. Anders<br />

als im Zivilprozess verbleibt beim Betroffenen<br />

ein erhebliches Kostenproblem.<br />

Strafverteidiger berechnen Stundensätze<br />

zwischen 200,00 und 400,00 Euro. Eine<br />

Kostenbeteiligung durch die WEG dürfte<br />

in den meisten Fällen ausgeschlossen<br />

sein.Etwaige bestehende Haftpflichtversi-<br />

DIE STRAF-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG<br />

FÜR VERWALTER<br />

Zur Absicherung von Anwalts- und Verfahrenskosten<br />

ist daher eine spezielle<br />

Straf-Rechtsschutzversicherung für Immobilienverwalter<br />

nötig. Im Falle einer strafrechtlichen<br />

Verfolgung sind Mitarbeiter<br />

des Verwalters ebenso versichert wie<br />

Inhaber oder Geschäftsführer. Die freie<br />

Wahl des Anwalts sorgt für eine bestmögliche<br />

Verteidigung. Drohen Durchsuchungs-<br />

und Beschlagnahme-Maßnahmen<br />

gegen den Verwalter, stellt der Versicherer<br />

Experten für die Sofortunterstützung<br />

zur Seite. Der Versicherungsschutz umfasst<br />

auch eine externe Beratung für notwendige<br />

Öffentlichkeitsarbeit. Das sog. U-Haft-<br />

Paket hilft mit wertvollen Assistance-Leistungen<br />

und Tagegeldern, die Zeit im<br />

Gefängnis zu überbrücken. Die Kosten für<br />

die Police sind überschaubar und hängen<br />

vom Umfang der Geschäftstätigkeit ab.<br />

erlassen, liegt die Verantwortlichkeit nach<br />

Kontodaten einzelner Eigentümer. Um die


48<br />

+<br />

Versicherung<br />

PROVISIONSRECHTSSCHUTZ<br />

Lars Rückert<br />

Wenn die Provision schon<br />

verdient, aber noch<br />

erstritten werden muss.<br />

Exklusiv für <strong>IVD</strong> Mitglieder.<br />

Aufgrund vielfältiger Ursachen kommt<br />

es immer häufiger dazu, dass Immobilienmakler<br />

ihre Provision nicht nur verdienen,<br />

sondern außerdem auch noch<br />

erstreiten müssen.<br />

Bisher musste der Makler sein Recht hier<br />

immer auf eigenes Risiko verfolgen. Das<br />

führte häufig dazu, dass ein zustehender<br />

Provisionsanspruch aufgegeben wurde.<br />

Der DIA Deutschen Industrie Assekuranzkontor<br />

GmbH & Co.KG ist es gelungen,<br />

mit der R+V Versicherung einen Rechtsschutz-Rahmentarif<br />

zu kreieren, der den<br />

für die Verfolgung von Provisionsansprüchen<br />

wesentlichen Baustein „Vertragsrechtsschutz“<br />

enthält. Mit der neuen<br />

Absicherung des Provisionsrechtsschutzes<br />

können Mitglieder des <strong>IVD</strong> Kostenbeistand<br />

für Provisionsstreitigkeiten über<br />

einen von Ihm gewählten Rechtsanwalt<br />

einfordern.


+<br />

49<br />

Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

DECKUNGSUMFANG RECHTSSCHUTZ:<br />

Firma<br />

Deckt Ihre Rechtsstreitigkeiten ab, die unmittelbar mit Ihrem Geschäft zusammenhängen.<br />

Typische Fälle sind:<br />

Die Berufsgenossenschaft stellt Regressansprüche.<br />

Das Finanzamt erkennt Betriebskosten nicht an.<br />

Man belangt Sie nach einem Arbeitsunfall strafrechtlich, weil Sie angeblich Sicherheitsvorschriften<br />

missachtet haben.<br />

Fuhrpark<br />

Schützt Ihr Recht, wenn es um Geschäftsfahrten und Ihre Firmenfahrzeuge geht.<br />

Typische Fälle sind:<br />

Der Führerschein wird Ihnen entzogen – nach Ihrer Meinung zu Unrecht.<br />

Nach einer Reparatur fallen die Bremsen aus, Sie klagen gegen die Werkstatt.<br />

Bei der Rückgabe des Leasing-Fahrzeugs stellt man an Sie überhöhte Forderungen.<br />

Der von Ihnen gekaufte Gebrauchtwagen ist mehr gelaufen als angegeben wurde.<br />

Immobilien<br />

Sichert Sie als Mieter von Geschäftsräumen oder als Eigentümer selbst genutzter<br />

Gewerbeimmobilien ab.<br />

Typische Fälle sind:<br />

Als Mieter eines Objekts haben Sie einen Konflikt wegen Kündigung, Mieterhöhung oder<br />

Räumungsklage.<br />

Sie zweifeln die Korrektheit der Abrechnung von Nebenkosten an.<br />

Sie haben einen steuer- oder abgabenrechtlichen Konflikt vor einem deutschen<br />

Finanz-/Verwaltungsgericht, weil laufende Grundsteuer, Abwasser-, Straßenreinigungsoder<br />

Abfallbeseitigungsgebühren strittig sind.<br />

Provisionsrechtsschutz<br />

Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen<br />

Zivilgerichten für vertragliche Provisionsstreitigkeiten.<br />

Typische Fälle sind:<br />

Käufer möchte die Provision nicht zahlen, da er behauptet Ehepartner hätte gekauft.<br />

Käufer behauptet Objektvorkenntnis zu haben und verweigert die Zahlung der Provision.<br />

Darüber hinaus kann im Leistungspaket PLUS das gewerbliche Anwaltstelefon unbegrenzt<br />

genutzt werden. Die telefonische Anwaltsauskunft versteht sich ohne Risikoausschlüsse<br />

d.h. Sie erhalten zu jeder Rechtsfrage eine fachkundige Antwort.<br />

Weitere Punkte im Leistungspaket PLUS:<br />

Internet-Domänen-Rechtsschutz<br />

Vertrags-Rechtsschutz für Büro- und Hilfsgeschäfte z. B. Stromanbieter, Telefon<br />

uvm.<br />

Der Provisionsrechtsschutz stärkt verbandsorganisierten<br />

Immobilienmaklern<br />

den Rücken, wenn es um Provisionsstreitigkeiten<br />

mit Käufern geht. Neben dem<br />

Provisionsrechtsschutz sind die klassischen<br />

Rechtsschutzvarianten Firma, Fuhrpark<br />

und Immobilien für das Maklerunternehmen<br />

im Rahmenvertrag mitversichert. Der<br />

Privatrechtsschutz für den/die Inhaber<br />

bzw. Geschäftsführer des Maklerhauses<br />

ist ebenfalls eingeschlossen.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

Neben der preiswerten<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />

+ + + + + + + + + + hat + + der + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

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+ <strong>IVD</strong> + + Partner + + + + mit + + der + + Entwicklung<br />

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Tel.: 030 - 98 36 70 84<br />

E-Mail: info@dia-kg.de, www.dia-kg.de


50<br />

+<br />

Verbraucherschutz<br />

Wer als Privatperson eine<br />

Immobilie kaufen oder verkaufen<br />

möchte, tut das meistens<br />

nur einmal im Leben. Umso<br />

wichtiger ist es für ihn, einen<br />

kompetenten Partner an seiner<br />

Seite zu haben, dem er vertrauen<br />

kann. Ein qualifizierter<br />

Makler hat als Vermittler die<br />

Aufgabe, seine Auftraggeber<br />

umfassend, vollständig und<br />

fachgemäß zu beraten sowie<br />

einen angemessenen und<br />

fairen Preis für das Objekt<br />

auszuhandeln. Als Immobilienprofi<br />

kennt er die örtlichen<br />

Marktpreise. Deshalb veröffentlicht<br />

er nicht nur Immobiliendaten<br />

im Internet, sondern<br />

begutachtet Grundstücke und<br />

Gebäude, erstellt Marktanalysen,<br />

prüft Objektunterlagen,<br />

analysiert bestehende<br />

Mietverträge und gibt wertvolle<br />

Hinweise zum Kaufvertrag.<br />

Schließlich unterstützt er<br />

seine Kunden auch dabei,<br />

die passende Finanzierung<br />

zu finden.<br />

STARKE MARKE<br />

FÜR MEHR<br />

VERBRAUCHERSCHUTZ<br />

Jürgen Micheal Schick + Vizepräsident <strong>IVD</strong> Bundesverband<br />

Foto: Rawpixel - Fotolia.com


+<br />

51<br />

Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

TIPP:<br />

Zur<br />

Registrierung<br />

Regionale Informationen finden Immobilienexperten<br />

im monatlichen Newsletter des <strong>IVD</strong> Berlin-Brandenburg.<br />

Die Anmeldung finden Sie auf der Website des Verbandes.<br />

Wenn Wohnungs- und Hauseigentümer<br />

einen Verwalter suchen, sind<br />

sie ebenfalls darauf angewiesen, einen<br />

zuverlässigen und kompetenten Partner<br />

zu finden. Immobilienverwalter betreuen<br />

nicht nur einen erheblichen Anteil des<br />

Vermögens ihrer Kunden, die Tätigkeit<br />

erfordert auch großes Spezialwissen. Von<br />

der Kontrolle und Buchung der Mietzahlungen<br />

über die Betriebskostenabrechnung<br />

und Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />

bis hin zur technischen Betreuung<br />

der Immobilie gibt es viele wichtige Pflichten<br />

eines Verwalters. Daher sollte man bei<br />

der Auswahl sorgfältig vorgehen.<br />

In Anbetracht der Vielzahl verantwortungsvoller<br />

Aufgaben von Maklern und<br />

Verwaltern ist es durchaus verwunderlich,<br />

dass beide Berufsbezeichnungen bisher<br />

noch nicht geschützt sind und praktisch<br />

jeder, der nicht vorbestraft ist und einen<br />

Gewerbeschein vorweisen kann, Makler<br />

und Verwalter werden darf. Für den Verbraucher<br />

ist es deswegen schwer, seriöse<br />

und gut qualifizierte Dienstleister von<br />

„schwarzen Schafen“ zu unterscheiden.<br />

Der Immobilienverband <strong>IVD</strong> hat seit seiner<br />

Gründung vor über 90 Jahren eine Reihe<br />

von Instrumenten und Maßnahmen entwickelt,<br />

durch die eine professionelle und<br />

seriöse Berufsausübung seiner Mitglieder<br />

sichergestellt und Verbraucher vor<br />

unqualifizierten Beratern und Dienstleistern<br />

geschützt werden. Mit den Standesregeln,<br />

den Wettbewerbsregeln hat der<br />

<strong>IVD</strong> für seine Mitglieder ein enges Korsett<br />

an Verhaltensregeln geschaffen, das<br />

Verbraucher vor unseriösen Praktiken<br />

schützt.<br />

In den Standesregeln ist genau formuliert,<br />

wie Aufträge durchgeführt und Immobilienangebote<br />

beworben werden sollen.<br />

Auch der Umgang mit Kunden und Kollegen<br />

ist festgeschrieben. Dabei gehen die<br />

Regularien weit über die gesetzlichen Vorgaben<br />

hinaus und dienen so aktiv dem<br />

Schutz von Verbrauchern. Seit 1925 werden<br />

die Standesregeln fortlaufend anhand<br />

typischer, konkreter Beispiele aus dem<br />

Berufsalltag präzisiert, zuletzt im Jahre<br />

2010. Zuvor war es immer<br />

wieder zu Problemen<br />

und Verwirrungen<br />

gekommen, weil Immobilienmakler<br />

Grundstücke<br />

ohne konkreten<br />

Auftrag des Eigentümers<br />

angeboten haben.<br />

Um ein Zeichen<br />

für ihre Kunden zu setzen,<br />

stimmten die Mitglieder<br />

des <strong>IVD</strong> einstimmig<br />

einer Verschärfung der Standesregeln<br />

zu. Jedes <strong>IVD</strong>-Mitglied muss seitdem<br />

einen konkreten Auftrag des Eigentümers<br />

haben, damit er eine Immobilie<br />

aktiv am Markt anbieten darf. Ebenfalls<br />

einstimmig beschlossen wurde, dass<br />

Regelverletzungen geahndet werden<br />

können - von der Abmahnung bis zum<br />

Ausschluss aus dem Verband.<br />

Eine weitere wichtige Säule für einen<br />

umfassenden Verbraucherschutz ist die<br />

per Satzung festgelegte fachliche Qualifikation.<br />

Immobiliendienstleister werden<br />

nahezu täglich mit neuen gesetzlichen<br />

Regelungen konfrontiert. Um ihre Kunden<br />

fachgerecht und optimal beraten zu können.<br />

müssen sie sich daher permanent<br />

+<br />

„Verbraucher sind für die<br />

Wirtschaft das, was der Wähler<br />

für die Politik ist.“<br />

Jim Turner, amerik. Wirtschaftsjournalist


52<br />

+<br />

Verbraucherschutz<br />

und umfassend über wirtschaftliche und<br />

rechtliche Gegebenheiten informieren. Da<br />

seitens des Gesetzgebers für Makler und<br />

Verwalter bisher keine Zulassungsbeschränkungen<br />

und Fortbildungsverpflichtungen<br />

ergangen sind, gibt der <strong>IVD</strong> entsprechende<br />

Regelungen vor. In den<br />

Verband werden nur Immobiliendienstleister<br />

aufgenommen, die einen entsprechenden<br />

Abschluss vorweisen können<br />

oder eine umfassende Aufnahmeprüfung<br />

bestehen, in der das notwendige immobilienwirtschaftliche<br />

Wissen überprüft<br />

+<br />

wird. Themen rund um die Grundbuchordnung,<br />

das Wohnungseigentumsrecht,<br />

dem Wohn- und Gewerbemietrecht, aber<br />

auch bautechnische Fragen<br />

werden darin abgefragt.<br />

TIPP<br />

Über die Standesregeln sind<br />

Mitglieder außerdem dazu<br />

verpflichtet, regelmäßig<br />

Schulungen und Seminare<br />

zu besuchen. Sechs <strong>IVD</strong>-<br />

Regionalverbände bieten<br />

mehrere hundert Seminare<br />

im Jahr an, damit Mitglieder<br />

immer auf dem aktuellen<br />

Wissensstand sind. Darüber<br />

hinaus betreibt der <strong>IVD</strong><br />

Aktiv in vielen sozialen Medien<br />

eigene Akademien, die als<br />

www.facebook.com/<br />

Ergänzungsschulen staatlich<br />

ivd.berlin.brandenburg.ev<br />

anerkannt sind.<br />

Zur Facebook-Seite<br />

Nach Ansicht des <strong>IVD</strong> muss<br />

es generell der Vergangenheit<br />

angehören, dass (fast)<br />

jeder Makler und Verwalter<br />

werden kann, ohne eine<br />

Qualifikation nachweisen zu<br />

müssen. Die Aufgaben und<br />

die Verantwortung sind in den letzten<br />

Jahren so umfangreich geworden, dass<br />

eine Qualifikation zwingend notwendig<br />

ist. Um die Wohnungsvermittlung und –<br />

verwaltung für die Verbraucher in<br />

Deutschland wirklich zu verbessern, fordert<br />

der <strong>IVD</strong>, den Sach- und Fachkundenachweis<br />

gesetzlich zu verankern. Seit Jahr-<br />

zehnten setzt sich der <strong>IVD</strong> auf politischer<br />

Ebene für entsprechende Zulassungsvoraussetzungen<br />

ein.<br />

Aber auch ausgewiesenen Profis unterlaufen<br />

Fehler. Die im <strong>IVD</strong> organisierten Sachverständigen,<br />

Verwalter und Makler müssen<br />

sich und damit ihre Kunden vor<br />

möglichen Schäden aufgrund eines Irrtums<br />

oder eines Versehens absichern. Eine<br />

solche „Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung“<br />

kommt im Schadensfall für<br />

die finanziellen Schäden der Eigentümer<br />

auf, zum Beispiel wenn der Makler seinem<br />

Kunden falsche Informationen zum Verkehrswert<br />

der Immobilien mitteilt. Zusätzlich<br />

unterhält der <strong>IVD</strong> für alle Mitglieder<br />

die strafrechtlich relevante „Vertrauensschadenversicherung“.<br />

Für Kunden und<br />

Verbraucher ist das ein ganz wichtiges<br />

Argument, bei der Auswahl eines Maklers<br />

oder Verwalters noch genauer hinzuschauen.<br />

Neben der Vertrauensschadenversicherung<br />

trägt auch die Ombudsstelle erheblich<br />

zur Vertrauensbildung zwischen<br />

Kunde und Immobiliendienstleister bei.<br />

Der Ombudsmann Immobilien im <strong>IVD</strong><br />

ist die neutrale Anlaufstelle für alle Verbraucher,<br />

die eine Beschwerde wegen der<br />

Arbeitsweise eines Immobilienexperten<br />

im <strong>IVD</strong> vorbringen wollen. Durch die Satzung<br />

sind alle Verbandsmitglieder verpflichtet,<br />

an einem vom Ombudsmann<br />

eingeleiteten Verfahren mitzuwirken.<br />

Die Kernkompetenz des <strong>IVD</strong> ist die Sicherstellung<br />

professioneller, seriöser Immobiliengeschäfte<br />

und einwandfreier<br />

Kundenbetreuung durch seine Mitglieder.<br />

Damit bürgen wir mit dem <strong>IVD</strong>-Markenzeichen.<br />

Wenn Sie eine professionelle<br />

Betreuung wünschen, wenden Sie sich an<br />

Mitglieder des <strong>IVD</strong> und scheuen Sie sich<br />

nicht, den Immobiliendienstleister gegebenenfalls<br />

danach zu fragen, ob er dem<br />

<strong>IVD</strong> als Berufsverband angehört.


Rauchwarnmelder<br />

Trinkwasser-Hygiene<br />

ene<br />

S eit vielen Jahren sind<br />

wir als leistungs- und<br />

servicestarker Partner der Wohnungswirtschaft<br />

anerkannt. Mit umfassenden Serviceleistungen un-<br />

terstützen wir Hausverwaltungen im ganzen Bun-<br />

desgebiet rund um die Bereiche Rauchwarnmelder<br />

und Trinkwasser-Hygiene. Mit<br />

beinahe einer er Million<br />

Rauchwarnmeldern ern<br />

im Wartungsbestand<br />

gehören<br />

wir zu den führenden Spezialanbietern für sicher-<br />

heitsrelevante Dienstleistungen in der Wohnungs-<br />

wirtschaft.<br />

Als herausragendes Merkmal<br />

hat sich<br />

unser einzigartiges ges<br />

Eskalationsmanagement ment<br />

zur<br />

Behandlung von<br />

Störfällen aller<br />

Art erwiesen. en. Insbe-<br />

sondere unser System zur „Sanften Türöffnung“ fnung“ im<br />

Störfall hat sich<br />

etabliert. Vielen Wohnungseigen-ngseigen-<br />

tümern konnten dadurch<br />

bereits erhebliche e Kosten<br />

erspart werden,<br />

die nach einem Feuerwehreinsatz<br />

für den Austausch aufgebrochener Wohnungstüren<br />

ngstüren<br />

angefallen wären.<br />

I m Bereich der Trinkwasser-Hygiene<br />

sind wir seit<br />

Novellierung<br />

der Trinkwasserverordnung mit un-<br />

seren Spezialisten rund um die Legionellenprüfung<br />

und den daran anschließenden Prozessen eben-<br />

falls bundesweit im<br />

Einsatz. Mit unserem erwei-<br />

terten Eskalationsmanagement ationsmanagement bieten<br />

wir Lösun-<br />

gen für alle erforderlichen Prozesse,<br />

die sich aus<br />

einem<br />

lebensbedrohlichen Legionellenbefall nbefall erge-<br />

ben. In enger er Zusammenarbeit mit maßgeblichen<br />

Institutionen wie den Gesundheitsämtern ern und dem<br />

TÜV übernehmen wir im Rahmen unseres Sanierungsmanagements<br />

von der Gefährdungsanalyse<br />

bis zur Rohrsanierung alle erforderlichen Arbeiten.<br />

Die hohe Komplexität der Aufgaben erfordert<br />

Sachverstand<br />

und Einsatzbereitschaft.<br />

Beides bietet<br />

OBJEKTuS in professioneller Qualität.<br />

Wo anderee aufhören machen wir<br />

weiter.<br />

Eskalationsmanagement<br />

bei Legionellenbefall und<br />

Trinkwasserschutz durch<br />

Sanierungsmanagement<br />

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Zentrale Hamburg<br />

Gutenbergring 55<br />

22848 Norderstedt<br />

Tel.: 040 500 18 23-0,<br />

Fax: 040 500 18 23-23<br />

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www.objektus.de<br />

Bundesweiter Service<br />

Partner des <strong>IVD</strong><br />

OBJEKTuS ist ein führender Spezialanbieter<br />

für sicherheitsrelevante Dienstleistungen in der Wohnungswirtschaft.


54<br />

+<br />

Service<br />

MELDEPFLICHT<br />

FÜR NEUE GERÄTE<br />

Verena Lenzko<br />

Foto: robert - Fotolia.com<br />

Seit Anfang des Jahres ist das novellierte Mess- und Eichgesetz<br />

(MessEG) in Kraft. Messgeräte, die nach dem 1. Januar <strong>2015</strong><br />

neu installiert oder erneuert wurden, müssen nach § 32, des<br />

MessEG innerhalb von sechs Wochen der zuständigen<br />

Eichbehörde gemeldet werden. Das gilt für Wärmezähler sowie<br />

Kalt- und Warmwasserzähler. Die ebenfalls betroffenen Strom- und<br />

+<br />

Gaszähler werden in der Regel direkt von den Energieversorgern<br />

gemeldet. Geräte, die vor <strong>2015</strong> installiert wurden, sind von der<br />

Regelung nicht betroffen.


+<br />

55<br />

Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

Immobilienverwalter sind verpflichtet,<br />

ihre Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

über<br />

die Gesetzesänderung aufzuklären. Ein<br />

Verwalter, der seiner Informationspflicht<br />

nicht nachkommt, kann wegen schuldhafter<br />

Pflichtverletzung haften. Wer seiner<br />

Meldepflicht gegenüber den Behörden<br />

nicht nachkommt, dem droht ein Bußgeld<br />

von bis zu 20.000 Euro.<br />

Um der gesetzlichen Regelung Genüge<br />

zu tun, müssen mindestens zwei Angaben<br />

übermittelt werden: die Anschrift<br />

desjenigen, der das Messgerät verwendet<br />

und die Art des Geräts. Auf Anfrage<br />

müssen die ausführlichen Gerätedaten<br />

(Hersteller, Typenbezeichnung und Jahr<br />

der Kennzeichnung) der Eichbehörde sofort<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

Bei der Novellierung des MessEG handelt<br />

es sich um die europaweite Harmonisierung<br />

des Mess- und Eichrechts. Künftig<br />

gelten für Messgeräte, die in Europa auf<br />

den Markt gelangen, überall die gleichen<br />

Anforderungen. Die bisher in Deutschland<br />

übliche Bauartzulassung und die soge-<br />

nannte Ersteichung werden durch eine<br />

Konformitätsbewertung ersetzt. Damit<br />

weist der Hersteller nach, dass er die<br />

geforderten grundlegenden Sicherheitsanforderungen<br />

eingehalten hat. Hersteller<br />

müssen das Verfahren für jedes Produkt<br />

vor dem erstmaligen Inverkehrbringen<br />

durchführen.<br />

Wohnungsunternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

haben die<br />

Möglichkeit, Messdienstunternehmen mit<br />

der Meldepflicht zu beauftragen.<br />

Eines der größten Messdienstunternehmen<br />

und unser Partner zeigt sich dabei<br />

besonders serviceorientiert: Der Hamburger<br />

Dienstleister Kalo übernimmt diese<br />

zusätzlichen Aufgaben für alle Kunden, die<br />

einen Miet- oder Garantiewartungsvertrag<br />

abgeschlossen haben, automatisch und<br />

kostenfrei.<br />

Damit unterstreicht Kalo seinen Fokus<br />

Kundenservice: Schon seit Jahren bietet<br />

Kalo eine der schnellsten Verbrauchsabrechnungen<br />

an – rund 84 Prozent werden<br />

in nur sieben Tagen erstellt.<br />

+ + + + + + + + + + + +<br />

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Verena Lenzko – Büro Berlin<br />

Spichernstraße 1, 10777 Berlin<br />

Tel.: 030 - 23 09 76 65<br />

Fax: 030 - 23 09 76 68 65<br />

E-Mail: verena.lenzko@kalo.de<br />

www.kalo.de<br />

Foto: B. Wylezich - Fotolia.com


56<br />

+<br />

Service<br />

RAUCH UND SCHALL<br />

Peter Güttler<br />

Die Rauchmelderpflicht in<br />

Berlin wird kommen. Auch wenn<br />

das Datum noch unbekannt<br />

ist, empfiehlt es sich, bald<br />

zu handeln – und auf<br />

Qualität zu achten.<br />

Die Rauchmelderpflicht in Berlin wird<br />

kommen. Auch wenn das Datum<br />

noch unbekannt ist, empfiehlt es sich,<br />

bald zu handeln – und auf Qualität zu<br />

achten.<br />

Mit Gesetzesvorhaben ist es häufig wie<br />

mit einer Ketchupflasche: erst kommt<br />

lange nichts und dann geht es plötzlich<br />

ganz schnell. Es spricht einiges dafür, dass<br />

die Rauchmelderpflicht in Berlin recht<br />

schnell umgesetzt werden könnte und die<br />

neue Bauordnung ab <strong>2016</strong> in Kraft tritt. In<br />

Neubauten wären Rauchmelder ab diesem<br />

Zeitpunkt Pflicht. Für bestehende<br />

Wohnungen wird es voraussichtlich eine<br />

mehrjährige Übergangsfrist geben. Was<br />

sich anhört, wie reichlich Zeit, wird schnell<br />

sehr knapp, wenn man bedenkt, dass<br />

mehrere Millionen Rauchmelder geliefert<br />

und montiert werden müssen.<br />

Da zwischen der Verabschiedung des<br />

Gesetzes und der nächsten WEG-Versammlung,<br />

die zunächst die Auftragsvergabe<br />

beschließen muss, durchaus mehrere<br />

Monate vergehen können, konzentriert<br />

sich die Montage größtenteils auf<br />

die letzten Monate. In Baden-Württemberg<br />

führte dies 2014 zu erheblichen Lieferengpässen<br />

bei den Herstellern sowie<br />

zu fehlenden Kapazitäten bei den Fachmonteuren.<br />

Es spricht also – nicht zuletzt im Sinne der<br />

Sicherheit der Wohnungsnutzer – einiges


+<br />

57<br />

Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

Das „Q“-Label kennzeichnet Rauchmelder<br />

mit verschärfter Qualitätsprüfung<br />

dafür, frühzeitig tätig zu werden. Zwei<br />

wichtige Fragen gilt es jedoch, vorab zu<br />

klären: welche Rauchmelder sollen angeschafft<br />

werden und wer soll sie montieren?<br />

Rauchmelder müssen so eingebaut, angebracht<br />

und betrieben werden, dass<br />

Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet<br />

wird. Um dies zu gewährleisten, müssen<br />

die Montage- und Wartungsvorschriften<br />

nach DIN 14676 eingehalten werden.<br />

Einmal jährlich muss eine Funktions- und<br />

Alarmprüfung durchgeführt und dokumentiert<br />

werden. Das geschieht entweder<br />

per Prüfung vor Ort oder – bei dafür<br />

geeigneten Geräten – durch eine Fernprüfung.<br />

Bei der Auswahl der Geräte hat<br />

der Kunde die Wahl zwischen einer Vielzahl<br />

von Modellen. Von außen betrachtet,<br />

unterscheiden sich die unterschiedlichen<br />

Typen allerdings oft nur minimal.<br />

Die Optik ist – zu Recht – kein Kaufkriterium<br />

bei den kleinen Lebensrettern.<br />

Auch die weithin bekannte CE-Kennzeichnung<br />

bietet diesbezüglich keine<br />

eindeutige Hilfestellung. Seit 2008 dürfen<br />

ohnehin nur noch Rauchmelder verkauft<br />

werden, die nach EN 14604 geprüft<br />

und entsprechend mit CE-Kennzeichnung<br />

inklusive der Zertifikatsnummer und der<br />

Angabe „EN 14604“ versehen sind. Die<br />

Einhaltung dieser Norm wird durch unabhängige<br />

Prüfinstitute (zum Beispiel VdS<br />

oder Kriwan) getestet.<br />

Um dem Käufer die Orientierung zu erleichtern,<br />

wurde 2011 zusätzlich das „Q“-<br />

Label eingeführt. Das „Q“ erhalten nur<br />

Rauchmelder, die aufgrund ihrer erhöhten<br />

Stabilität sowie einer fest eingebauten<br />

10-Jahresbatterie über besondere Langlebigkeit<br />

und Zuverlässigkeit verfügen.<br />

Voraussetzung für das „Q“-Label ist eine<br />

Prüfung mit erhöhten Anforderungen<br />

nach der vfdb-Richtlinie 14-01.<br />

Die für den Nutzer nicht<br />

zugängliche Langzeitbatterie<br />

erscheint auf den ersten Blick<br />

unpraktisch, dient aber im Alltagseinsatz<br />

der Sicherheit. „Es kommt gar nicht so selten<br />

vor, dass Nutzer im Rauchmelder nach<br />

Ersatz suchen, wenn zum Beispiel die Batterie<br />

einer Fernbedienung leer ist“, weiß<br />

Nicola Ascher. Sie ist zertifizierte Trainerin<br />

für die Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder<br />

gemäß DIN 14676 beim<br />

wohnungswirtschaftlichen Dienstleister<br />

BRUNATA-METRONA. „Der gute Vorsatz,<br />

die Batterie umgehend zu ersetzen, wird<br />

anschließend leider schnell vergessen.“<br />

Die fest verbaute Batterie eines Qualitätsrauchmelders<br />

muss nicht ersetzt werden,<br />

denn sie hält mindestens zehn Jahre.<br />

Nach Ablauf dieser Zeit ist es vorgeschrieben,<br />

den kompletten Rauchmelder auszutauschen.<br />

Mangels beweglicher Teile<br />

unterliegen die Geräte zwar keinem offensichtlichen<br />

Verschleiß. Es gibt aber Faktoren,<br />

die auf lange Sicht eine zuverlässige<br />

Funktionsfähigkeit beeinträchtigen<br />

können: Staub und andere Kleinstpartikel<br />

in der Raumluft, Luftfeuchtigkeit, Materialbelastung<br />

durch Temperaturwechsel<br />

oder Korrosion durch Schadstoffe, beispielsweise<br />

Schwefeldioxid.<br />

Um während der Nutzungsdauer Funktionsbeeinträchtigungen<br />

durch die vorgenannten<br />

Einflüsse zu verhindern, verfügen<br />

Qualitätsrauchmelder über intelligente<br />

Verfahren zum Selbsttest und zur Kompensation<br />

von allmählicher Verschmutzung.<br />

Im Selbsttest wird mittels einer<br />

Verschmutzungsprognose, die sich am<br />

bisherigen Verschmutzungsverlauf orientiert,<br />

festgestellt, ob der Rauchmelder die<br />

nächsten 15 Monate weiterhin voll funktionsfähig<br />

sein wird. Bei der Verschmutzungskompensation<br />

wird die Rauchkammer<br />

des Rauchmelders kontinuierlich auf<br />

Verschmutzung überprüft. Nimmt der<br />

Schmutzpartikelanteil in<br />

der Messkammer (=<br />

Rauchkammer) zu, wird<br />

die Alarmschwelle automatisch angepasst,<br />

sodass die Empfindlichkeit konstant<br />

bleibt. Dadurch werden Fehlalarmsicherheit<br />

und Lebensdauer des Rauchmelders<br />

erhöht.<br />

Es gibt also durchaus zahlreiche und<br />

gewichtige Gründe, sowohl beim Kauf<br />

von Rauchmeldern als auch bei der Auswahl<br />

des Dienstleistungspartners auf<br />

Qualität zu achten. Und es empfiehlt sich,<br />

frühzeitig aktiv zu werden, um Geldbeutel<br />

und Nerven zu schonen.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Kundennah + + + + + + ausgerichtet<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ setzt + + + der + + Partner + + + + des + + <strong>IVD</strong> + + + + + + + + + +<br />

+<br />

Berlin-Brandenburg<br />

+ + + + + + + + + +<br />

auf<br />

+ + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

Kundenzufriedenheit<br />

+ + + + + + + + + + +<br />

durch<br />

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+ Servicequalität, + + + + + + + + umfangreiches<br />

+ + + + Verfahrens-Know-<br />

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+<br />

+ how + + + und + + seine + + + profunden + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Erfahrungen.<br />

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<strong>plus</strong><br />

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www.brunata-metrona.de


58<br />

+<br />

Service<br />

RISIKEN BEI DER<br />

SUCHE NACH GÜNSTIGEN<br />

ENERGIETARIFEN<br />

Simone Spörl<br />

Immer öfter werden Verwalter<br />

mit Ausdrucken von günstigen<br />

Energietarifen der Vergleichsportale,<br />

wie zum Beispiel<br />

„verivox” oder „Check 24”,<br />

seitens der Eigentümer/<br />

Beiräte konfrontiert. Dies sind in<br />

der Regel jedoch keine Tarife<br />

für Hausverwaltungen!<br />

Grundsätzlich müssen „Gewerbetarif”,<br />

Festpreisgarantie 12 oder 24 Monate<br />

und die Vertragslaufzeit von Ihnen bei<br />

der Suche angeklickt werden.<br />

Die Häkchen bei Bonuszahlungen<br />

müssen Sie löschen, da die Bonuszahlungen<br />

meist an die ungekündigte<br />

Laufzeit eines Vertrages geknüpft<br />

sind.<br />

Die ersten Positionen auf den Vergleichsportalen,<br />

also die günstigsten<br />

Anbieter, sind meist Onlinetarife. Bei<br />

einem Wechsel kann bei diesen<br />

Anbietern das Adressfeld nicht mit<br />

„c/o Hausverwaltung Mustermann”<br />

versehen werden und es muss ein<br />

Geburtsdatum eingegeben werden<br />

Eine Stichtagabrechnung zum<br />

gewünschten Termin ist nicht<br />

Das bedeutet für Sie, wenn man zum<br />

gewährleistet.<br />

Ende der Vertragslaufzeit den Versorger<br />

Vertragslaufzeiten sind 12 oder<br />

wechseln möchte, dass durch die fristge-<br />

24 Monate – also somit auch kein<br />

rechte Kündigung der Anspruch auf den<br />

geschlossenes Wirtschaftsjahr; es sei<br />

Bonus entfällt. Kündigt man den Vertrag<br />

denn es erfolgt ein Wechsel zum<br />

nicht fristgerecht, verlängert sich dieser<br />

01.01. eines Jahres.<br />

Foto: chones - Fotolia.com<br />

RICHTIGES AUSFÜLLEN DER<br />

ONLINE-MASKE IST WICHTIG<br />

Deshalb ist es wichtig bereits bei der<br />

Suche nach Energietarifen „die richtigen<br />

Häkchen zu setzen“ :<br />

automatisch.<br />

Zwar erhält man in diesem Fall den Bonus,<br />

jedoch nur zu schlechteren Konditionen<br />

für das laufende Vertragsjahr.<br />

Besonders trügerisch sind Angebote<br />

mit sehr niedrigen Arbeitspreisen.<br />

In der Regel holt sich der Energie-<br />

Versorger den Bonus über sehr teure<br />

Grundpreise wieder.


+<br />

59<br />

Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Attraktive + + + + + Gaspreise + + + + + + und + + Rabatte + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

<strong>plus</strong><br />

für Verbandsmitglieder durch die + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

Bündelung<br />

+ + + + + +<br />

der<br />

+ +<br />

Jahresverbräuche<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

+<br />

+<br />

der<br />

+ +<br />

<strong>IVD</strong><br />

+ +<br />

angeschlossenen<br />

+ + + + + + + + + +<br />

Verwaltungen.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

ENERGIEFORUM DEUTSCHLAND GMBH & CO.KG<br />

Eulenkrugstraße 66, 22359 Hamburg<br />

Claudia Roschkowski, Tel.: 040 - 6 96 35 15-30, Fax: 040 - 53 16 07 77<br />

E-Mail: info@energieforum-deutschland.de, www.energieforum-deutschland.de<br />

FIXKOSTEN GERING HALTEN BEI<br />

KLEINEN VERBRÄUCHEN<br />

Bestes Beispiel ist „gas.de“ oder „Grünwelt<br />

Energie“ (eine Marke der gas.de). Bei<br />

einem Verbrauch von 130.000 kWh<br />

liegt der Arbeitspreis zum Beispiel bei<br />

4,22 ct/kWh (guter Preis) und der Grundpreis<br />

bei 2.700,- Euro netto im Jahr.<br />

Der Grundpreis liegt bei anderen Anbietern<br />

bei circa 160,- Euro netto pro Jahr<br />

und somit circa 2.500,- Euro günstiger! In<br />

diesem Fall frisst der teurere Grundpreis<br />

den günstigen Arbeitspreis auf. Ratsam<br />

ist gerade auch bei kleineren Verbräuchen<br />

die Fixkosten gering zu halten und einen<br />

marktgerechten Arbeitspreis zu erzielen.<br />

Die Jagd nach dem billigsten Preis bringt<br />

meist nichts ein und ist am Ende teurer.<br />

Werden Kündigungsfristen versäumt<br />

verlängern sich die Verträge zu teureren<br />

Konditionen um ein weiteres<br />

Jahr.<br />

IHR EINSPARPOTENZIAL BEI DER<br />

ENERGIEVERSORGUNG<br />

Beim ersten Wechsel des Energie- Versorgers<br />

kann man häufig bis zu 20 Prozent<br />

Kosten einsparen. Dies lässt sich in der<br />

Folge jedoch nicht mehr in dieser Höhe<br />

wiederholen.<br />

Das Bestreben bei einer Vertragsverlängerung<br />

sollte sein, dass Preisniveau zu<br />

halten, denn logischerweise kann man<br />

nicht jedes Jahr oder alle zwei Jahre 20<br />

Prozent einsparen.<br />

Viele Verwalter haben Ihre Objekte bei<br />

mehreren Energie-Versorgern unterge-<br />

bracht. Ohne es zu wissen sind häufig<br />

auch Zähler in der Grundversorgung –<br />

also den teuersten Tarif überhaupt – angemeldet.<br />

VERTRÄGE REGELMÄSSIG PRÜFEN –<br />

VORSICHT BEI SONDERVERTRÄGEN<br />

Ein weiterer Trugschluss sind die Sonderverträge<br />

für die Wohnungswirtschaft. Im<br />

Glauben, dass man hier einen besonders<br />

guten Tarif abgeschlossen hat, stellt sich<br />

bei einer Prüfung jedoch heraus, dass oftmals<br />

diese Verträge teurer sind als andere<br />

Tarife des Versorgers; manchmal sogar<br />

teurer als die Grundversorgung. Das liegt<br />

oftmals an versteckten vertraglich vereinbarten<br />

Preisanpassungsklauseln.<br />

Eine regelmäßige und gewissenhafte Prüfung<br />

Ihrer Energie-Lieferverträge empfiehlt<br />

sich.


60<br />

+<br />

Service<br />

BETREIBER IN DER PFLICHT:<br />

MEHR ANFORDERUNGEN FÜR<br />

MEHR SICHERHEIT<br />

Christian Müller<br />

Die schlechte Nachricht zuerst: Auf Aufzugsbetreiber<br />

kommen ab dem 1. Juni weitere Pflichten und strengere<br />

Vorschriften zu. Denn dann treten neue Bestimmungen für den<br />

Betrieb von Aufzügen in Kraft. Die gute Nachricht gleich<br />

hinterher: Im besten Fall führen diese dazu, dass das sicherste<br />

Verkehrsmittel der Welt noch sicherer und zudem das<br />

subjektive Sicherheitsgefühl der Aufzugnutzer gesteigert wird.


+<br />

61<br />

Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

Grund für die neuen Bestimmungen<br />

ist die 2002 eingeführte Betriebssicherheitsverordnung<br />

(BetrSichV, die in vielen<br />

Punkten überarbeitet wurde und in<br />

der Neufassung auch einige Änderungen<br />

für Aufzugsbetreiber bereithält. Das<br />

betrifft alle sogenannten überwachungsbedürftigen<br />

Aufzugsanlagen. Dazu zählen<br />

Aufzüge, mit denen auch Personen<br />

befördert werden: Lastenaufzüge ebenso<br />

wie Bauaufzüge, Paternoster und selbstredend<br />

Personenaufzüge.<br />

PRÜFPLAKETTE FÜR MEHR TRANSPARENZ<br />

Die offensichtlichste Änderung, zumindest<br />

für die Aufzugsnutzer, ist die Prüfplakette,<br />

die verpflichtend im Aufzug anzubringen<br />

ist. Bisher war das freiwillig. Auf<br />

diese Weise soll der Benutzer des Lifts in<br />

Zukunft – ähnlich wie bei der Plakette am<br />

Auto – sehen können, wann die nächste<br />

Prüfung des Aufzugs ansteht. Damit<br />

kommt der Gesetzgeber einer schon oft<br />

in der Branche geforderten Kennzeichnungspflicht<br />

nach. Bisher gibt es für die<br />

Nutzer eines Aufzugs keine Möglichkeit,<br />

bereits beim Betreten eines Aufzugs zu<br />

erkennen, ob die Anlage regelmäßig<br />

gewartet und geprüft wird. Das wird<br />

künftig anders sein.<br />

Was Betreiber insbesondere interessieren<br />

dürfte: Die Frist für die alle zwei<br />

Jahre anstehende Hauptprüfung durch<br />

die zugelassenen Überwachungsstellen<br />

kann verkürzt werden, wenn die Anlage<br />

in einem schlechten Zustand ist. Die drohende<br />

Fristverkürzung sollte jedoch keinen<br />

Betreiber beunruhigen – darüber entscheidet<br />

schließlich die Qualität und<br />

Intensität der Instandhaltung. Wer mit<br />

einem qualifizierten Wartungsunternehmen<br />

ein vorausschauendes Instandhaltungskonzept<br />

vereinbart, hat bereits viel<br />

für die Sicherheit seiner Anlage getan.<br />

MIT PRÜFUNG PLUS<br />

AUF DER SICHEREN SEITE<br />

Bei Schindler sind die meisten Anforderungen<br />

der neuen BetrSichV schon heute<br />

Bestandteil des Servicemoduls Prüfung<br />

<strong>plus</strong> – von der Koordination der Prüftermine<br />

über die Dokumentation bis zur<br />

Gefährdungsbeurteilung zum Abgleich<br />

des Anlagenzustands mit dem aktuellen<br />

Stand der Technik. Hinzu kommt: Der<br />

Betreiber entscheidet selbst, welche<br />

Pflichten und Ausgaben er an das Serviceunternehmen<br />

delegiert, und um was<br />

er sich selbst kümmert. In Verbindung mit<br />

einem Schindler Wartungsvertrag ist der<br />

Betreiber hier auf der sicheren Seite.<br />

Auf die leichte Schulter nehmen sollte<br />

man die Betreiberpflichten jedoch nicht:<br />

Erhöhte Haftungsrisiken und Bußgelder<br />

drohen, da mit der neuen BetrSichV alle<br />

Aufzüge wie Arbeitsmittel behandelt und<br />

die Betreiber Arbeitgebern gleichgestellt<br />

werden. Daher ist jeder Betreiber gut<br />

beraten, eine Gefährdungsbeurteilung für<br />

seine Anlagen erstellen zu lassen, und mit<br />

dem Serviceunternehmen zu definieren,<br />

was notwendig ist, damit die gesetzlichen<br />

Auflagen erfüllt und die Sicherheit der<br />

Nutzer gewährleistet ist.<br />

NOTRUFSYSTEM MUSS<br />

NACHGERÜSTET WERDEN<br />

Dazu zählt beispielsweise auch, dass in<br />

Zukunft jeder Aufzug mit einem Notrufsystem<br />

ausgestattet sein muss. Mit einem<br />

solchen Zwei-Wege-Kommunikationssystem<br />

wird eine Verbindung zur Notrufzentrale<br />

hergestellt, die eine Personenbefreiung<br />

schnell organisiert. Auch wenn der<br />

Gesetzgeber zur Nachrüstung eine Frist<br />

bis 2020 vorsieht, ist es ratsam, die Installation<br />

des Notrufsystems kurzfristig in<br />

Angriff zu nehmen. Schon heute haftet<br />

der Betreiber, wenn die Befreiung einer<br />

eingeschlossenen Person nicht rechtzeitig<br />

eingeleitet werden kann. Die Nachrüstung<br />

eines Fernnotrufsystems über einen kostengünstigen<br />

Mobilfunkanschluss lässt<br />

sich an jedem Aufzug problemlos realisieren<br />

und sichert die direkte Sprechverbindung<br />

zur 24 Stunden besetzten Notrufzentrale<br />

des Aufzugsunternehmens.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

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SCHINDLER AUFZÜGE UND<br />

FAHRTREPPEN GMBH<br />

Ringstraße 45, 12105 Berlin<br />

Tel.: 030 - 70 29 23 28<br />

Fax: 030 - 70 29 28 79<br />

E-Mail: christian.mueller@de.schindler.com<br />

www.schindler.de


62<br />

+<br />

Service<br />

MODERNE UND UMWELTFREUNDLICHE<br />

MARKENHÄUSER AUS DEUTSCHLAND<br />

Dr. Michael Kolodzie<br />

Die ScanHaus Marlow GmbH<br />

ist ein deutscher Hersteller von<br />

Fertigteilhäusern in modernster<br />

Holzständerbauweise.<br />

Möbelindustrie war, mit 36 Mitarbeitern.<br />

Kontinuierlich sind seit dem umfangreiche<br />

Investitionen, ausschließlich aus eigenen<br />

Mitteln, in das Wachstum und die Stabilität<br />

des Unternehmens geflossen. Als mittelständisches<br />

Unternehmen beschäftigt<br />

ScanHaus Marlow heute mehr als 400<br />

Mitarbeiter und ist inzwischen deutschlandweit<br />

an über 40 Standorten mit Musterhäusern<br />

bzw. Vertriebsbüros präsent.<br />

Das fest etablierte Architektenteam sichert<br />

den Bauherren Kontinuität und Sicherheit<br />

bei ihren Bauvorhaben. 2008 baut Scan-<br />

Haus aus firmeneigenen Mitteln auf dem<br />

Grund und Boden der ehemaligen Kossow<br />

Villa ein 4-Sterne-Hotel. Das Recknitztal-Hotel<br />

Marlow gehört mittlerweile<br />

zu den touristischen Highlights im Küstenvorland<br />

von Fischland-Darss-Zingst.<br />

Die Bauherren erleben anlässlich Ihrer<br />

Baubesprechung einen eintägigen kostenfreien<br />

Aufenthalt und können sich von<br />

dem Ambiente, unter anderem der hauseigenen<br />

Brauerei, verzaubern lassen.<br />

Fertigteilhäuser von ScanHaus Marlow<br />

gehören auf Grund ihrer Bauweise zu<br />

den energieeffizientesten Wohngebäuden<br />

der heutigen Zeit. Der Firmensitz mit seinem<br />

Produktionsbetrieb befindet sich in<br />

der Kleinstadt Marlow im Norden Mecklenburg-Vorpommerns,<br />

etwa 30 Kilometer<br />

östlich der Hansestadt Rostock. Der Firmensitz<br />

und die Produktionsstätte der<br />

ScanHaus Marlow GmbH haben eine<br />

lange Tradition als Familienunternehmen.<br />

Bereits 1891 gründete Robert Kossow, der<br />

Ururgroßvater von Friedemann Kunz,<br />

Gründer und Inhaber von ScanHaus Marlow,<br />

an gleicher Stelle die Fassfabrik „R.<br />

Kossow & Levermann“ mit später angeschlossenem<br />

Sägewerk. Nach der deutschen<br />

Wiedervereinigung übernahm Friedemann<br />

Kunz das Werk, das bis zu<br />

diesem Zeitpunkt Zulieferbetrieb für die


+<br />

63<br />

Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

2014 folgte ein, für die gesamte Region<br />

bedeutendes Ereignis – ScanHaus baute<br />

und eröffnet das eigene Brauhaus Marlow<br />

–. Die hohen Ansprüche, die die ScanHaus<br />

GmbH an sich stellt, stellt sie auch an<br />

ihre Kooperationspartner. Deshalb gehören<br />

große und verlässliche Firmen zu ihren<br />

Zulieferern. Im Energiebereich: Buderus,<br />

Thermia- ein Unternehmen der Danfoss<br />

Gruppe-, Kömmerling, Aereco und Zehnder,<br />

die Lüftungsspezialisten, Kneer Südfenster<br />

und Roto liefern Türen und Fenster<br />

und für das Dach sind Creaton und Benders<br />

bekannte Partner wie auch die Kellerspezialisten<br />

Glatthaar und Südwestkeller.<br />

Als Kooperationspartner des <strong>IVD</strong> Berlin-<br />

Brandenburg wird die ScanHaus Marlow<br />

GmbH ihren Beitrag zum Gelingen des<br />

größten Traums von mehr als 1/3 der<br />

Deutschen leisten – den Traum vom eigenen<br />

Heim zu verwirklichen –.<br />

DIE SCANHAUS MARLOW GMBH HAT 3 ENTSCHEIDENDE, IN DER<br />

FIRMENPHILOSOPHIE FESTGESCHRIEBENE, PRÄMISSEN:<br />

1. Bauen mit Sicherheit – die komplette Bausumme wird erst fällig, wenn das fertige Haus an<br />

den Bauherren übergeben wird! Voraussetzung ist ein finanziell starkes Unternehmen mit<br />

ausgezeichneter Bonität. Das bestätigt im Januar 2014 die Wirtschaftsauskunftei Creditreform<br />

und zeichnet ScanHaus als zahlungskräftigstes Unternehmen in Mecklenburg Vorpommern<br />

aus – 70 Millionen Umsatz, keine Schulden und hohes Eigenkapital –.<br />

2. Hohe Energieeffizienz – Energie sparen, das ist eines der großen Themen der Gegenwart<br />

und der Zukunft. Und damit ist es längst auch für alle, die ein Haus bauen möchten, immer<br />

mehr in den Fokus gerückt. Und deshalb hat die Entwicklungsabteilung von ScanHaus ihr<br />

Wissen und Können auf die Häuser konzentriert, die so wenig wie möglich Energie verbrauchen.<br />

Das Ergebnis ist das Gütesiegel „Blue Living“. Alle Blue Living-Häuser erfüllen schon<br />

heute die Anforderungen der Energiesparverordnung für das Jahr <strong>2016</strong>.<br />

3. Hoher Service – Bei ScanHaus Marlow bestimmen die Wünsche der Kunden jeden Tag das<br />

Denken und Handeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihr Wissen und ihre Erfahrung<br />

sind Quelle des Erfolgs. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ScanHaus Marlow<br />

leben und arbeiten die Werte: aufrichtig, ehrlich, offen, fair, glaubwürdig, verlässlich, positiv<br />

denkend, kreativ, innovativ. ScanHaus Marlow bietet mehr als 50 verschiedene Haustypen.<br />

Persönliche Betreuung vom 1. Tag an – Ihr Vertriebsberater, Ihr Architekt, Ihr Bauleiter und<br />

Ihr Bauteam sichern kurze Wege, kurze Bearbeitungszeiten und schnelle Kommunikation.<br />

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+ <strong>IVD</strong>-Mitglieder + + + + + + + + haben + + + + + + + + + + + + +<br />

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<strong>plus</strong><br />

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+ + + + + + + + + + + + + + + +<br />

SCANHAUS MARLOW GMBH<br />

Dr. Michael Kolodzie – Gebietsleiter<br />

Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt<br />

Gartenstraße 2, 12683 Berlin<br />

Tel.: 030 - 54 98 05 10<br />

Mobil: 0172 - 3 20 91 25<br />

E-Mail: gl.kolodzie@scanhaus.de<br />

www.scanhaus.de


64<br />

+<br />

Service<br />

Lizenznr. 20191<br />

LAGE, LAGE, LAGE<br />

Dr. h.c. Hans Biermann<br />

DIE RICHTIGEN<br />

KARTEN UND FOTOS<br />

ALS ERFOLGSFAKTOR<br />

FÜR DIE IMMOBILIEN-<br />

WIRTSCHAFT<br />

+<br />

Die Immobilien-Regel "Lage,<br />

Lage, Lage!" ist in der Immobilienwirtschaft<br />

bei Anbietern<br />

wie Kunden mittlerweile<br />

gleichermaßen bekannt. Und<br />

auch wenn in den letzten<br />

Jahren eine zunehmende<br />

Professionalisierung im Immobilienmarketing<br />

zu vernehmen<br />

ist, wird gerade beim Schlüsselfaktor<br />

„Kommunikation und<br />

Darstellung der Lage“ immer<br />

noch viel zu viel dem Zufall<br />

überlassen oder bewusst<br />

ignoriert.<br />

Keine Frage: Eine Lagebeschreibung<br />

kann im Zweifel auf vielerlei Arten<br />

sehr schnell zu einer heiklen Angelegenheit<br />

und somit für viele zu einer Grundsatzfrage<br />

werden: Beschreibe ich die Lage<br />

des Objekts rein textlich und mit einer einfachen<br />

Skizze, um eine erste, ungefähre<br />

Orientierung zu ermöglichen? Das wirkt<br />

auf den potentiellen Käufer gegebenenfalls<br />

schon nicht mehr professionell – ist<br />

also eher kontraproduktiv.<br />

Nehme ich einfach einen Screenshot von<br />

z. B. Google Maps mit genauem Standort<br />

des Objekts? Abseits dessen, dass sich<br />

der Kunde bei einer bekannt gegebenen<br />

Adresse auch ohne die pixelige gedruckte<br />

Karte selber im Internet umsehen kann,<br />

tut sich der Makler auch keinen Gefallen,<br />

dem Interessenten den Weg zum Veräußerer<br />

an ihm vorbei zu weisen. Der Griff<br />

zu diesen Diensten ist aber vor allem<br />

eines: Schlichtweg illegal. Abdrucke dieser<br />

Karten verletzen allesamt die Urheberrechte<br />

der Kartenanbieter. Und die Zeiten,<br />

in denen schnell die Praktikantin den<br />

Autoatlas scannte und ins Exposé bastelte<br />

sind hoffentlich überall vorbei – denn das<br />

zog schon damals viel zu oft kostspielige<br />

Abmahnungen der bekannten Kartenverlage<br />

wie z. B. Falk nach sich.<br />

Also was bleibt? Lizenzen für gedruckte<br />

Exposés oder auch die Verwendung in<br />

Online-Immobilienportalen bei den professionellen<br />

Anbietern einholen. Ein sehr<br />

kosten- und zeitintensives Unterfangen,<br />

da die Lizenzierung von urheberrechtlich<br />

geschütztem Material ein recht komplexes<br />

Thema ist.<br />

WIE KANN EIN IMMOBLIEN-EXPOSÉ EINE<br />

ENTSCHEIDUNG BEEINFLUSSEN?<br />

Der Köder muss dem Fisch schmecken,<br />

nicht dem Angler: Mit der richtigen Auswahl<br />

an Karten- und Fotomaterial können<br />

Sie dem Interessenten seinen Bedürfnissen<br />

entsprechend zeigen, warum dieses<br />

Objekt für ihn genau das richtige ist. Zeigen<br />

Sie ihm statt einem lieblosen Online-<br />

Exposé samt nichtssagendem Kartenausschnitt<br />

die für Ihn relevanten Informationen<br />

im Zusammenhang, denn genau<br />

das ist, was ein qualifiziertes Exposé am<br />

besten kann. Ein solches Exposé enthält<br />

Werke von Karten- und Fotoanbietern, die<br />

Kauf- oder Mietentscheidungen tatsächlich<br />

beeinflussen können.<br />

Eine gute Karte für die Mikrolage sollte<br />

nicht nur Straßenzüge deutlich zeigen<br />

können, sondern nach Möglichkeit im<br />

Umkreis des Objekts auch den öffentlichen<br />

Personennahverkehr, die Einkaufs-


Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

+<br />

65<br />

möglichkeiten bis hin zur nächsten Apotheke<br />

und – für Familien besonders wichtig<br />

– die naheliegenden Kindergärten,<br />

Schulen u.s.w. Mit Informationen wie diesen<br />

in einer Karte ist der Makler schon<br />

mal einen guten Schritt voraus. Auch für<br />

die Darstellung der Makrolage ist die<br />

Wahl der richtigen Karte entscheidend: Ist<br />

die Gegend von viel Natur oder auch Gewässern<br />

gezeichnet, bietet sich eher ein<br />

Anbieter mit farbenfroher Kartensubstanz<br />

an, wo Wasser blau leuchtet und Wiesen<br />

und Wälder saftig grün sind. Ist ein guter<br />

Autobahnanschluss oder die nächstgelegene<br />

Stadt in der erweiterten Umgebung<br />

ein herauszustellender Vorzug empfiehlt<br />

sich vielleicht eher das nüchterne, klare<br />

Kartenbild eines anderen Anbieters.<br />

Auch Luftbilder können zur Lagedarstellung<br />

sehr hilfreich sein. Noch schöner als<br />

mit den herkömmlichen Senkrechtaufnahmen<br />

zeigen Sie ihrem Kunden den<br />

Charakter eines Gebäudes und seiner<br />

Umgebung mit Schrägluftbildern („Birds<br />

Eye View“, Vogelperspektive) aus allen<br />

vier Himmelsrichtungen. Diesen „Aha“-<br />

Effekt verstärkt zusätzlich ein 360 Grad-<br />

Straßenpanorama (Cyclorama) des Objektes<br />

im Exposé oder sogar live am Laptop<br />

präsentiert. Wird nun noch ein amtlicher<br />

Lageplan hinzugefügt, haben Sie<br />

genug aussagefähiges Material auf hohem<br />

Niveau für Ihr Exposé zusammen.<br />

Das Objekt zeigt sich und seine Umgebung<br />

von der besten Seite, der Interessent<br />

hat alles Wesentliche im Blick und im<br />

wahrsten Sinne des Wortes „in der Hand“.<br />

Sachverständige haben andere Fragestellungen<br />

als Makler oder Bauträger. Allen<br />

ist gleich, dass das verwendete Material<br />

möglichst aktuell sein muss. Nun kann<br />

kein Kartenhersteller garantieren, dass die<br />

letzten Umbauten im Straßenverkehr binnen<br />

weniger Wochen in den Karten verarbeitet<br />

sind, die öffentlichen Vermessungsämter<br />

ohnehin nicht. Gute Kartographie-<br />

Dienstleister kann man daran messen, wie<br />

schnell sie auf Hinweise ihrer Kundschaft<br />

reagieren. Oft sind es Immobilienprofis vor<br />

Ort, die über Veränderungen als Erste<br />

informiert sind Unterlagen dazu haben.<br />

Lassen sie diese dann dem Kartenanbieter<br />

zukommen, können Änderungen schon<br />

binnen 24 Stunden vorgenommen<br />

werden. Das ist heute technisch<br />

möglich und etwas, worauf<br />

man als zahlender Kunde<br />

auch ruhig Wert legen darf.<br />

Bodenrichtwerte gehören<br />

zwar nicht in ein Exposé, dafür aber in<br />

den Wissensfundus von Maklern oder<br />

Sachverständigen. Dafür gibt es verschiedene<br />

Quellen, aber am bequemsten geht<br />

es über Dienste, die diese Daten ebenfalls<br />

auf neuesten Stand online anbieten.<br />

GÜNSTIGER SERVICE MIT MEHRWERT:<br />

<strong>IVD</strong>-Mitglieder erhalten für einen monatlichen<br />

Beitrag in Höhe von nur 10,00 Euro<br />

(20,00 Euro für juristische Personen) eine<br />

Flatrate mit unbegrenztem Kartenvolumen<br />

bei Webmaps.de. (Die Normalpreise<br />

für Nicht-Mitglieder des <strong>IVD</strong> liegen zwischen<br />

12,00 und 30,00 Euro für fünf Karten-<br />

bzw. Bildausschnitte je Objekt.) Das<br />

dazugehörige automatische digitale Rechtemanagement<br />

macht den unangenehmen<br />

Folgen von Urheberrechtsverletzungen<br />

ein Ende. Es gibt einen mit dem<br />

<strong>IVD</strong> Bundesverband abgestimmten Erinnerungsmodus<br />

sowie einen Abmahnschutz<br />

ERSTER EXTRA-DIENST BEI WEBMAPS IN<br />

DEN STARTLÖCHERN:<br />

Freshpics ist ein individueller Service für<br />

Objektfotos auf Bestellung: Ob für einen<br />

ersten Eindruck, eine Bestandsaufnahme<br />

oder Immobilien- und Portfoliobewertungen:<br />

Immobilienprofis investieren für<br />

Objektbesichtigungen viel Zeit und Geld.<br />

Aber für einen Großteil der Zwecke wie<br />

Vorabeinschätzungen, Gutachten oder<br />

Berichte reicht meist eine kleine Sammlung<br />

tagesaktueller Objektfotos um sich<br />

ein Bild zu machen. Freshpics fährt umgehend<br />

zu jeder bestellten Adresse in<br />

Deutschland, und in oft schon weniger<br />

als zwei Werktagen geben sechs frische<br />

Fotos oder ein detaillierter Besichtigungsbogen<br />

einen aktuellen Blick auf die Lage.<br />

Mit Freshpics hat man das Objekt schon<br />

vorab vom Schreibtisch besichtigt und<br />

kann beispielsweise einschätzen ob die<br />

Vergabe eines teuren Gutachtens notwendig<br />

ist oder nicht.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

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<strong>plus</strong><br />

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WEBMAPS - GEKA MBH<br />

Bismarckallee 41, 14193 Berlin<br />

Geschäftsführer: Dr. h.c. Hans Biermann, Tel.: 030 - 8 87 11 11-0, Fax: 030 - 8 87 11 1-29<br />

E-Mail: webmaps@webmaps.de, www.webmaps.de/Home/Partner<strong>IVD</strong><br />

Foto: Fiedels - Fotolia.com


66<br />

+<br />

Service<br />

ENERGIEKOSTEN<br />

NACHHALTIG<br />

OPTIMIEREN<br />

Nicole Raab<br />

Beim Blick auf die Betriebskosten<br />

von Immobilien ist<br />

Energie regelmäßig eine der<br />

größten Kostenpositionen. Und<br />

damit eine Chance mit den<br />

richtigen Maßnahmen erhebliche<br />

Summen einzusparen.<br />

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+ + + + der + + Vertrags-<br />

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Nicole Raab, Kantstraße 2, 04275 Leipzig<br />

Foto: stockphoto-graf - Fotolia.com<br />

<strong>IVD</strong>-Servicenummer: 0 85 09 - 90 06-71 70<br />

<strong>IVD</strong>-Faxnummer: 0 85 09 - 90 06-71 71<br />

E-Mail: energiekosten@wattline.de<br />

www.wattline.de


+<br />

67<br />

Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

UNSERE GANZE KRAFT + LEISTUNGEN:<br />

Optimierung der Energiekosten ohne zusätzliche Kosten für Ihre betreuten Objekte<br />

Laufzeitharmonisierung der Vertragsarten mit einheitlich fixiertem Vertragsende<br />

Einheitliche Definition und Dokumentation der Datenerfassung nach WEG-Rechnungslegungsvorschrift<br />

Generierung weiterer Einsparmöglichkeiten,<br />

z. B. durch die Optimierung von Netzentgelten<br />

Beim Blick auf die Betriebskosten von<br />

Immobilien ist Energie regelmäßig<br />

eine der größten Kostenpositionen. Und<br />

damit eine Chance mit den richtigen<br />

Maßnahmen erhebliche Summen einzusparen.<br />

Hierfür ist das neue <strong>IVD</strong>-Mitglied<br />

WATTLINE GmbH der richtige Partner.<br />

Das Unternehmen optimiert die Energiekosten<br />

seiner Kunden ganzheitlich und<br />

nutzt dafür alle möglichen Stellschrauben:<br />

Energieeinkauf, Verbrauchsreduzierung<br />

und Beratung bei Steuern und Abgaben.<br />

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, welche<br />

Kostenersparnis allein bei einem Bestandteil<br />

dieser Stellschrauben möglich ist.<br />

Bei der Aufnahme eines neuen Kunden<br />

erfolgt immer zuerst eine umfassende<br />

Analyse. Bei der Prüfung der aktuellen<br />

Energielieferverträge und Abrechnungen<br />

eines Kunden stellten die Experten fest,<br />

dass zwei Verbrauchsstellen mit einem<br />

hohen Stromverbrauch von 400.000 kWh<br />

und 200.000 kWh vorhanden waren.<br />

Diese wurden mit Standardnetzentgelten<br />

abgerechnet, die nicht ideal auf das<br />

Verbrauchsverhalten des Kunden eingestellt<br />

waren. Die Netznutzungsentgelte<br />

machen ca. 25 – 30 Prozent der Gesamtstromkosten<br />

aus. Sie werden für die<br />

Durchleitung des Stroms an die Netzbetreiber<br />

fällig. Eine Berechnung ergab hier<br />

durch eine Anpassung ans Verbrauchsverhalten<br />

und einen Umbau der Messeinrichtung<br />

ein jährliches Einsparpotenzial<br />

von 11.300 Euro – nur bei den Netznut-<br />

zungsentgelten. Die Umbaumaßnahmen<br />

schlugen einmalig mit 4.500 Euro zu<br />

Buche. So ergab sich für den Kunden<br />

bereits im ersten Jahr nach der Umstellung<br />

nicht nur die Amortisation seiner<br />

Investition, sondern bereits eine erste<br />

Ersparnis.<br />

Der Service des Unternehmens sorgt<br />

neben Kosten- auch für Zeitersparnis.<br />

Denn es trägt den besonderen Anforderungen<br />

der Immobilienverwalter Rechnung<br />

und entlastet sie von Routinearbeiten.<br />

Stichtagsbezogene Abrechnung,<br />

Laufzeitharmonisierung der Verträge, kostenlose<br />

Abrechnungserstellung abweichend<br />

vom Ablesetermin des Netzbetreibers<br />

und schnelle Rechnungslegung und<br />

Kontierungsinformationen beim Abbuchungsvorgang<br />

gehören dazu.<br />

Das nötige Branchen Know-how für alle<br />

Verträge und Vertragsarten gewährleistet<br />

dabei eine eigene Fachabteilung, die nur<br />

für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />

zuständig ist. Diese übernimmt die<br />

gesamte Abwicklung und Kommunikation<br />

mit den Energieversorgern. Für persönliche<br />

Gespräche beim Kunden vor Ort<br />

steht ein bundesweites Partnernetzwerk<br />

zur Verfügung.<br />

Verwalter können so nicht nur ihre Pflicht<br />

gegenüber Eigentümern und Mietern<br />

erfüllen, den wirtschaftlich optimalen<br />

Anbieter für die Energieversorgung zu<br />

wählen, sondern Sie sparen auch noch<br />

Zeit.<br />

Bundesweit greift bereits eine Vielzahl<br />

von Immobilienverwaltungen auf die<br />

Dienstleistung des Unternehmens zurück.<br />

Branchenkollegin Ramona Sickert -<br />

Geschäftsführerin der Ramona Sickert<br />

Hausverwaltungs GmbH – beurteilt die<br />

langjährige Zusammenarbeit mit der<br />

WATTLINE GmbH folgendermaßen:<br />

„Mit WATTLINE habe ich einen verlässlichen,<br />

kundenorientierten und kompetenten<br />

Partner für alle energierelevanten Themen<br />

gefunden, der mich doppelt<br />

unterstützt. Mit seinem umfassenden<br />

Dienstleistungsportfolio kann ich meine<br />

Tätigkeit als Verwalter im Sinne meiner<br />

Auftraggeber optimieren und gleichzeitig<br />

+<br />

meine Betriebskosten bei Gas und Strom<br />

senken.“


68<br />

+<br />

Service<br />

HOME STAGING BEGEISTERT<br />

Christina Wellhausen<br />

Was unterscheidet Sie von Ihrem Mitbewerber? Bieten Sie<br />

an – oder begeistern Sie schon? Sicherlich kennen Sie<br />

solche Geschichten aus Ihrer Praxis.<br />

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+ + + + + Die + + Mitglieder + + + + + der + + DGHR + + + + e.V. + +<br />

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in Berlin-Brandenburg bieten<br />

+ + Ihnen + + + eine + + + kostenlose + + + + + + +<br />

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-Auftrages.<br />

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+ <strong>plus</strong><br />

+ + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + +<br />

Foto: virtua73 - Fotolia.com<br />

DGHR E.V.<br />

Wörthstraße 5<br />

65185 Wiesbaden<br />

www.dghr-info.de<br />

In einer nördlichen Randlage einer bekannten<br />

deutschen Stadt lag eine kleine,<br />

in die Jahre gekommene Immobilie mit<br />

verstecktem Charme aus dem Jahre 1912,<br />

die jedoch durch viele selbst durchgeführte<br />

Renovierungsarbeiten über die<br />

Jahre noch „verschlimmschönert“ wurde.<br />

Das Erdgeschoss war komplett leberwurstfarben<br />

gefliest, wobei viele Fliesen<br />

defekt waren. Alle Räume hatten dunkle<br />

Decken, die Leitungen lagen über Putz<br />

und das Gebäude auf dem Nebenbaugrundstück<br />

stand zum Abriss bereit.<br />

Zusätzlich führte die Anfahrt zur Immobilie<br />

durch einen Stadtteil mit starkem<br />

Migrationshintergrund und die durchschnittlichen<br />

Verkaufspreise waren in dieser<br />

Region sehr niedrig. Das Haus wurde<br />

von einem Makler über 6 Monate zu<br />

einem Preis von 160.000 Euro erfolglos<br />

angeboten. Die Nerven der Verkäufer<br />

lagen inzwischen blank. Alle sagten „Es<br />

geht nicht.“<br />

Doch dann kam einer, der wusste das<br />

nicht und hat es gemacht: Der Makler<br />

suchte nach einer innovativen Vermarktungs-Lösung:<br />

Eine Home Stagerin wurde<br />

hinzugezogen! Diese gestaltete das Haus<br />

optimal für den Verkauf, betonte die<br />

Vorzüge der Immobilie, führte kleinere<br />

Renovierungsarbeiten durch und legte in<br />

einem der Räume Laminat-Fußboden.<br />

Investition: ca. 1,5 Prozent des Angebotspreises.<br />

„Phantastisch. Hier könnte man<br />

glatt wieder einziehen!“, strahlte der verblüffte<br />

Verkäufer erwartungsfroh. Auch<br />

der Makler war überzeugt: „Die Besichtigungstermine<br />

lasse ich von meiner Mitarbeiterin<br />

durchführen. In diesem tollen<br />

Zustand ist das ja ein Kinderspiel.“<br />

Und tatsächlich stieg die Nachfrage nach<br />

diesem Objekt enorm und nach nur<br />

10 Besichtigungen innerhalb von 3 Wochen<br />

und 2 Kaufangeboten wurde das<br />

Haus verkauft: für 170.000 Euro! Alle<br />

Beteiligten waren höchst zufrieden:<br />

„Genau auf diese Immobilie haben wir<br />

gewartet, am liebsten würde ich hier<br />

direkt einziehen.“, strahlten die späteren<br />

Käufer bereits bei der ersten Besichtigung.<br />

Mit Home Staging bieten Sie Ihre Objekte<br />

nicht nur an, sondern begeistern sowohl<br />

Verkäufer als auch Käufer mit optimalen<br />

Ergebnissen UND heben sich von Ihren<br />

Mitbewerbern deutlich ab. Ab wann wol-


+<br />

69<br />

Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

len auch SIE begeistern? Die Home Stager<br />

aus dem Berufsverband DGHR e.V. in der<br />

Region Berlin- Brandenburg unterstützen<br />

Sie gern dabei!<br />

+<br />

Die Deutsche Gesellschaft für Home Staging<br />

und Redesign e.V. (DGHR) ist der<br />

offizielle Berufsverband der deutschen<br />

Home Stager und erster Ansprechpartner<br />

in allen Fragen rund um die Themen<br />

Home Staging und ReDesign in Deutschland.<br />

Die DGHR versteht sich als offizielles<br />

Aus- und Weiterbildungsorgan der deutschen<br />

Home Stager. Sie vertritt ihre Mitglieder<br />

gegenüber der Immobilienwirtschaft,<br />

Medien und Verbrauchern sowie<br />

gegenüber Kammern und Verbänden.<br />

VORHER<br />

NACHHER<br />

VORHER<br />

NACHHER<br />

Die Mitglieder der DGHR e.V. in Berlin-Brandenburg<br />

Zu den<br />

Mitgliedern


70<br />

+<br />

PARTNER IM ÜBERBLICK


<strong>IVD</strong> Berlin-Brandenburg<br />

ANTWORTFAX<br />

✓<br />

Ja, ich habe Interesse an einer Mitgliedschaft im <strong>IVD</strong> Berlin-Brandenburg.<br />

Bitte senden Sie mir weitere Informationen zu.<br />

Firma<br />

Name, Vorname<br />

Straße PLZ Ort<br />

Tel.:<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Im Rahmen der Initiative „<strong>IVD</strong> Plus <strong>2015</strong>“ bietet der <strong>IVD</strong> Berlin-Brandenburg allen Neumitgliedern,<br />

die über <strong>IVD</strong> Plus auf den Verband aufmerksam wurden, einen Bildungsgutschein<br />

für das <strong>IVD</strong> Bildungsinstitut in Höhe von 250,- Euro an. Der Bildungsgutschein kann für<br />

Seminare im Jahr <strong>2015</strong> genutzt werden und gilt auch für die Mitarbeiter des neuen<br />

<strong>IVD</strong>-Mitgliedsunternehmens.<br />

Wir freuen uns darauf, Sie als Teil dieser starken Gemeinschaft begrüßen zu dürfen.<br />

Bitte ausfüllen und<br />

per Fax an +49 30 - 89 73 53 68<br />

oder<br />

per E-Mail an info@ivd-berlin-brandenburg.de.<br />

<strong>IVD</strong> Berlin-Brandenburg e.V., Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Tel.: (030) 89 73 53 64, Fax: (030) 89 73 53 68<br />

info@ivd-berlin-brandenburg.de, www.ivd-berlin-brandenburg.de


72<br />

+<br />

Herausgeber:<br />

<strong>IVD</strong> Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg GmbH im Auftrag des Immobilienverband Deutschland (<strong>IVD</strong>)<br />

Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Berlin-Brandenburg e.V.<br />

Vorsitzender des Vorstandes: Dirk Wohltorf<br />

Knesebeckstraße 59 – 61, 10719 Berlin, Tel. 030 - 89 73 53 64, Fax 030 - 89 73 53 68<br />

info@ivd-berlin-brandenburg.de, www.ivd-berlin-brandenburg.de<br />

Layout:<br />

LOMITSCHKA media-solutions, Berlin<br />

Druck:<br />

Resch Druck<br />

Titelfoto:<br />

© lassedesignen - Fotolia.com<br />

Copyright:<br />

Dieses <strong>Magazin</strong> ist urheberrechtlich geschützt. Alle Urheber-, Nutzungs- und Verlagsrechte sind vorbehalten<br />

und liegen beim Herausgeber. Jede Verwertung ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung<br />

des Herausgebers unzulässig. Dies gilt vor allem für die herkömmliche Vervielfältigung (darunter Fotokopien,<br />

Scan, Nachdruck), Übersetzung, Aufnahme in Mikrofilmarchive, Aufnahme in Internet-Datenbanken,<br />

elektronische Datenbanken und Internet-Webseiten sowie die Vervielfältigung auf CD-ROM oder<br />

anderen digitalen Datenträgern. Auch die Herstellung von elektronischen Kopien und der Weiterversand<br />

per E-Mail unterliegt dem Urheberrecht. Der Herausgeber übernimmt keine Verantwortung für den<br />

Inhalt von Texten Dritter.<br />

Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten. Stand: April <strong>2015</strong>


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