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IVD plus Magazin 2015/2016

Ein regionales Fachmagazin für Immobilienprofis als Kern einer Mehrwertkampagne des führenden Berufsverbandes IVD in Berlin und Brandenburg

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Recht<br />

DIE VERWALTERZUSTIMMUNG<br />

ZUM VERKAUF EINER<br />

EIGENTUMSWOHNUNG<br />

Sebastian Wörner + Rechtsanwalt<br />

Wird eine Eigentumswohnung verkauft, wendet sich der beurkundende Notar in<br />

manchen Fällen an den Verwalter der Wohnungseigentumsanlage und bittet diesen, dem<br />

Verkauf zuzustimmen. Hintergrund einer solchen Anfrage an den Verwalter ist dann eine Regelung<br />

in der Teilungserklärung. Nach § 12 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) können die<br />

Wohnungseigentümer vereinbaren, den Verkauf einer Eigentumswohnung von der Zustimmung<br />

der Wohnungseigentümer oder eines Dritten abhängig zu machen.<br />

Regelmäßig wird in der Praxis die Zustimmung<br />

des Verwalters gefordert.<br />

Nachfolgend werden die praktischen Fragen,<br />

welche mit der Verwalterzustimmung<br />

zusammenhängen, behandelt. Dargestellt<br />

werden insbesondere folgende<br />

Fragen:<br />

Welches Ziel wird mit der<br />

Verwalterzustimmung verfolgt?<br />

Aus welchen Gründen darf bzw.<br />

muss die Verwalterzustimmung<br />

versagt werden?<br />

Woher bekommt der Verwalter<br />

die Informationen, die er für seine<br />

Entscheidung benötigt?<br />

Wer trägt die Kosten der<br />

Zustimmung?<br />

ZIEL DER VERWALTERZUSTIMMUNG<br />

Die Verwalterzustimmung ist ein Schutzmechanismus<br />

zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft.<br />

Sie soll<br />

der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

die Möglichkeit geben, den Eintritt neuer<br />

Wohnungseigentümer zu verhindern. Insbesondere<br />

soll verhindert werden, dass Eigentümer<br />

in die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

eintreten, die ersichtlich<br />

nicht in der Lage sind, das Wohngeld an<br />

die Eigentümergemeinschaft zu bezahlen.<br />

Ebenso soll verhindert werden, dass der<br />

Friede in der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

gestört wird. Es sollen also<br />

keine Personen Wohnungseigentümer<br />

werden, die voraussichtlich die Regeln der<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft missachten.<br />

Erreicht wird dieser Schutz durch<br />

die gesetzliche Anordnung, wonach ein<br />

Kaufvertrag ohne eine Zustimmung unwirksam<br />

ist.<br />

VERÄUSSERUNGEN, DIE EINER<br />

ZUSTIMMUNG BEDÜRFEN<br />

Nicht jede Veräußerung einer Eigentumswohnung<br />

bedarf der Zustimmung des<br />

Verwalters. Zunächst ist Voraussetzung<br />

dafür, dass überhaupt eine Zustimmung<br />

des Verwalters benötigt wird, eine entsprechende<br />

Regelung in der Teilungserklärung<br />

oder in einer sonstigen Vereinbarung<br />

der Wohnungseigentümer. Ohne<br />

eine solche Regelung kann jede Eigentumswohnung<br />

ohne die Zustimmung des<br />

Verwalters veräußert werden.<br />

Zunächst sind maßgeblich für die Frage,<br />

welche Veräußerungen zustimmungsbedürftig<br />

sind, die Regelungen in der Teilungserklärung.<br />

Dort findet sich häufig

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