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IVD plus Magazin 2015/2016

Ein regionales Fachmagazin für Immobilienprofis als Kern einer Mehrwertkampagne des führenden Berufsverbandes IVD in Berlin und Brandenburg

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Service<br />

MELDEPFLICHT<br />

FÜR NEUE GERÄTE<br />

Verena Lenzko<br />

Foto: robert - Fotolia.com<br />

Seit Anfang des Jahres ist das novellierte Mess- und Eichgesetz<br />

(MessEG) in Kraft. Messgeräte, die nach dem 1. Januar <strong>2015</strong><br />

neu installiert oder erneuert wurden, müssen nach § 32, des<br />

MessEG innerhalb von sechs Wochen der zuständigen<br />

Eichbehörde gemeldet werden. Das gilt für Wärmezähler sowie<br />

Kalt- und Warmwasserzähler. Die ebenfalls betroffenen Strom- und<br />

+<br />

Gaszähler werden in der Regel direkt von den Energieversorgern<br />

gemeldet. Geräte, die vor <strong>2015</strong> installiert wurden, sind von der<br />

Regelung nicht betroffen.

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