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IVD plus Magazin 2015/2016

Ein regionales Fachmagazin für Immobilienprofis als Kern einer Mehrwertkampagne des führenden Berufsverbandes IVD in Berlin und Brandenburg

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Ausgabe <strong>2015</strong>/<strong>2016</strong><br />

herrschender Meinung zwar letztlich auch Beachtung der Vorschriften über den TIPP:<br />

bei der WEG. Nur geht die Ordnungsbehörde<br />

Datenschutz sicherzustellen, verlangt der Häufig folgt dem strafrechtlichen<br />

davon aus, dass der Verwalter Gesetzgeber, dass Verwalter technische Verfahren die Geltendmachung zivil-<br />

auch ohne Beschluss der Eigentümer die und organisatorische Maßnahmen treffen. rechtlicher Ansprüche. Von daher ist<br />

Befugnis zur Umsetzung hat.<br />

Die Durchführung des Datenschutzes wird eine bedarfsgerechte und ganzheitliche<br />

in einigen Bundesländern bereits sehr Ausgestaltung des Versicherungsschutzes<br />

VIER SZENARIEN AUS DER PRAXIS rigide kontrolliert. So führen Datenschutzbeauftragte<br />

für Hausverwalter unerlässlich.<br />

DES VERWALTERS BELEGEN DEN<br />

der Länder unangemeldete Insbesondere die Verzahnung mit den<br />

HANDLUNGSBEDARF:<br />

Besuche in Betrieben durch, um die Einhaltung<br />

Vermögensschaden- und Betriebs-<br />

Verletzung von Verkehrssicherungspflichten<br />

der Regelungen konkret vor Ort haftpflicht-Versicherungen des<br />

Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht<br />

zu überprüfen. Kooperiert der Verwalter Verwalters sorgt für wirksamen Schutz<br />

mit Personenschaden, etwa bei nicht und beruft sich auf sein Hausrecht, vor unliebsamen Überraschungen.<br />

einem Brand im verwalteten Objekt, ruft kann ohne weitere Ankündigung ein Ordnungsgeld<br />

in der Regel den Staatsanwalt auf den<br />

verhängt werden.<br />

Plan. Dieser muss aus öffentlichem Strafverfolgungsinteresse<br />

Ermittlungen wegen Vorwurf der Untreue des Verwalters<br />

Körperverletzung bis hin zur fahrlässigen Untreue-Vorwürfe stehen schnell im<br />

Tötung veranlassen. Dabei liegt es nahe, Raum. Sei es aus Unzufriedenheit mit der<br />

dass neben beauftragten Firmen auch Arbeit des Verwalters oder auch durch<br />

der Verwalter, möglicherweise sogar der bloße Zweifel an der Rechtmäßigkeit von<br />

Objektbetreuer, strafrechtlichen Ermittlungen<br />

Zahlungen oder Verbuchungen von Konsicherungspflichten<br />

ausgesetzt ist. Werden die Verkehrsten<br />

der Wohnungseigentümergemein-<br />

von Dritten wahrgenommen,<br />

schaft, instrumentalisieren Eigentümer<br />

z. B. durch Winterdienstvergabe, zunehmend die Behörden für das Vorgeschaft,<br />

Vollwartungsverträge für Aufzüge, Rolltore<br />

hen gegen den Verwalter. Eine polizeiliche<br />

etc., verbleiben die Kontrollpflichten<br />

und die Haftung aus Auswahlverschulden<br />

beim Verwalter.<br />

Anzeige zieht unweigerlich eine<br />

Kette von Ermittlungen nach sich. Liegen<br />

Anhaltspunkte für einen begründeten<br />

Verdacht vor, zögern Staatsanwälte nicht<br />

cherungen des Verwalters oder der WEG<br />

decken zudem stets nur die zivilrechtlichen<br />

Schadenersatzansprüche ab.<br />

Revision des Mess- und Eichgesetzes<br />

Seit Anfang <strong>2015</strong> müssen alle neuen<br />

Messgeräte an die nach Landesrecht<br />

zuständige Behörde gemeldet werden.<br />

Mit der Gesetzesänderung sollen im<br />

Interesse aller Marktbeteiligten die Regelungen<br />

über die Neueinführung von<br />

Messgeräten vereinheitlicht werden. Die<br />

Anzeigepflicht betrifft alle Zähler, die<br />

gewerblich zur Abrechnung von Nebenkosten<br />

genutzt werden. Meldet der Verwalter<br />

neue Geräte nicht, muss er mit<br />

Bußgeld rechnen.<br />

Verstöße gegen Datenschutzrichtlinien<br />

Dem Verwalter ist untersagt, geschützte<br />

personenbezogene Daten unbefugt Dritten<br />

bekannt zu geben. In der Praxis führt<br />

dies immer wieder zu kniffligen Situationen,<br />

z. B. im Datenaustausch mit Dienstleistern<br />

und Versorgern der WEG oder bei<br />

der internen Verwaltung von sensiblen<br />

mit Durchsuchungsbeschlüssen für Wohnung<br />

und Büro des Hausverwalters. Die<br />

in der Regel übliche Beschlagnahme von<br />

PCs, Akten und Unterlagen gefährdet den<br />

Geschäftsbetrieb unmittelbar. Sind erst die<br />

Geschäftskonten eingefroren, besteht<br />

akute Insolvenzgefahr.<br />

RECHTSBEISTAND EINHOLEN<br />

Ob Ordnungsverfügung, Bußgeld- oder<br />

Strafverfahren, begründet oder unbegründet:<br />

Anwaltliche Hilfe ist unabdingbar.<br />

Der Beschuldigte will und muss sich<br />

umgehend wehren. Bußgeldbescheide<br />

werden andernfalls rechtskräftig. Anders<br />

als im Zivilprozess verbleibt beim Betroffenen<br />

ein erhebliches Kostenproblem.<br />

Strafverteidiger berechnen Stundensätze<br />

zwischen 200,00 und 400,00 Euro. Eine<br />

Kostenbeteiligung durch die WEG dürfte<br />

in den meisten Fällen ausgeschlossen<br />

sein.Etwaige bestehende Haftpflichtversi-<br />

DIE STRAF-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG<br />

FÜR VERWALTER<br />

Zur Absicherung von Anwalts- und Verfahrenskosten<br />

ist daher eine spezielle<br />

Straf-Rechtsschutzversicherung für Immobilienverwalter<br />

nötig. Im Falle einer strafrechtlichen<br />

Verfolgung sind Mitarbeiter<br />

des Verwalters ebenso versichert wie<br />

Inhaber oder Geschäftsführer. Die freie<br />

Wahl des Anwalts sorgt für eine bestmögliche<br />

Verteidigung. Drohen Durchsuchungs-<br />

und Beschlagnahme-Maßnahmen<br />

gegen den Verwalter, stellt der Versicherer<br />

Experten für die Sofortunterstützung<br />

zur Seite. Der Versicherungsschutz umfasst<br />

auch eine externe Beratung für notwendige<br />

Öffentlichkeitsarbeit. Das sog. U-Haft-<br />

Paket hilft mit wertvollen Assistance-Leistungen<br />

und Tagegeldern, die Zeit im<br />

Gefängnis zu überbrücken. Die Kosten für<br />

die Police sind überschaubar und hängen<br />

vom Umfang der Geschäftstätigkeit ab.<br />

erlassen, liegt die Verantwortlichkeit nach<br />

Kontodaten einzelner Eigentümer. Um die

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