MACHEN SIE IHR VERMÖGEN UNVERGÄNGLICH - L'or
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PALLADIUM SILBER PLATIN<br />
<strong>MACHEN</strong> <strong>SIE</strong> <strong>IHR</strong><br />
<strong>VERMÖGEN</strong><br />
<strong>UNVERGÄNGLICH</strong><br />
WKN A0JD8Z ISIN DE000A0JD8Z1 Geschlossener Fonds für Edelmetalle
2<br />
Anbieter<br />
<strong>L'or</strong> capital fine art AG<br />
Schmersahlstr. 26<br />
29664 Walsrode<br />
Telefon 05161 - 8020 80<br />
Telefax 05161 - 8020 88<br />
Datum der Prospektaufstellung 23.03.2006<br />
Stephan Wolff (Vorstandsvorsitzender) Marcus Meyn (Vorstand)
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Themen Seite<br />
Hinweise 4<br />
Vorwort 5<br />
Beteiligungsangebot im Überblick 8<br />
Wesentliche Risiken der Beteiligung 13<br />
Der Edelmetallmarkt 20<br />
Wesentliche Chancen der Beteiligung 25<br />
Die Anlageobjekte 28<br />
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
Ergänzende Informationen zur Vermögensanlagen -<br />
34<br />
Verkaufsprospektverordnung (VERMVERKPROSPV) 36<br />
Mittelherkunft / Mittelverwendung 38<br />
Verträge und Vertragspartner 38<br />
Kosten und Gebühren 42<br />
Unternehmensplanung 43<br />
Sensitivitätsanalyse 52<br />
Beteiligte Partner im Überblick 62<br />
Rechtliche Grundlagen 64<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Gesellschaftsvertrag der<br />
75<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG 79<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten 89<br />
Treuhandvertrag 93<br />
Anlagen<br />
Handelsregistervollmacht<br />
Verbraucherinformationen<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Beitrittserklärung<br />
PRÜFUNG DES PROSPEKTES<br />
Die Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />
hat nicht die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben zum Gegenstand.<br />
3
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
4<br />
1 HINWEISE<br />
INHALTLICHE PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />
Die Anbieterin <strong>L'or</strong> capital fine art AG, Schmersahlstr. 26, 29664 Walsrode (Sitz der Gesellschaft), vertreten<br />
durch ihre Vorstände, Stephan Wolff und Marcus Meyn, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt<br />
dieses Verkaufsprospektes und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospekt richtig<br />
und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind.<br />
Stephan Wolff (Vorstandsvorsitzender) Marcus Meyn (Vorstand)
2 VORWORT<br />
Sehr geehrte Anlegerin,<br />
Sehr geehrter Anleger,<br />
unser Geldsystem war viele Jahre mit<br />
verschiedenen Edelmetallstandards ausgestattet,<br />
d.h. man konnte seinen Papiergeldschein<br />
jederzeit in ein Edelmetall, mit dem<br />
die Währung zur Wertsicherung des Geldes<br />
hinterlegt war, eintauschen (sog. Konvertibilität).<br />
Der Geldschein als Wertpapier war mit realen<br />
Werten - mit Edelmetallen - unterlegt. Historisch<br />
war der Goldstandard international verbreitet.<br />
Seit 1971 ist kein Goldstandard mehr in den<br />
international gängigen Währungen vorhanden.<br />
Die Verpflichtung zur Konvertibilität begrenzt<br />
die Ausgabe von Bargeld durch die Zentralbank<br />
und schränkt außerdem deren Handlungsfähigkeit<br />
ein, auf wirtschaftliche Schwankungen<br />
mit Änderung der Geldpolitik zu reagieren.<br />
Dadurch kann es zu kurzfristigen deflationären<br />
Phasen kommen. Andererseits begrenzt ein<br />
voller Goldstandard in gleichem Maße auch die<br />
Inflation. Auf Dauer gesehen wird davon<br />
ausgegangen, eine auf dem vollen Goldstandard<br />
basierende Währung sei deflations- und inflationsneutral.<br />
Daher meinen Befürworter des<br />
Goldstandards auch, dass die Aufhebung des<br />
klassischen Goldstandards in den Jahren 1914<br />
und 1922 in vielen Ländern, das Überschwemmen<br />
der Welt mit neu geschaffenem Geld zur<br />
ungesunden Wirtschaftsaufblähung in den 20er<br />
Jahren ("the roaring twenties", die "Goldenen<br />
Zwanziger") führte, und als Folge den<br />
Börsencrash (Schwarzer Donnerstag) und die<br />
Wirtschaftskrise in den 30er Jahren auslöste.<br />
In den USA wurde 1933 die Konvertibilität für<br />
das allgemeine Publikum aufgehoben (d.h. die<br />
Möglichkeit Papiergeld in Gold umzutauschen).<br />
Gold wurde aber weiterhin verwendet, um<br />
Verbindlichkeiten zwischen Zentralbanken zu<br />
regeln. Am 18. März 1968 hob der Kongress der<br />
USA die Bestimmung auf, Goldreserven bilden<br />
zu müssen. Am 15. August 1971 wurde unter<br />
der Regierung Nixon die Konvertibilität des<br />
Dollar zu Gold auch für die Zentralbank<br />
aufgehoben.<br />
Dies markierte das Ende einer 150jährigen<br />
Tradition. Seither hat die US-Regierung größere<br />
Freiheiten, die Geldmenge zu bestimmen<br />
(umgangssprachlich: die Notenpresse zu<br />
bedienen). Allerdings haben die meisten<br />
westlichen Demokratien die Verfügungsgewalt<br />
über Geldmenge und Zinspolitik an unabhängige<br />
Notenbanken delegiert. Daher ist<br />
die tatsächliche Macht der Exekutive über die<br />
Geldpolitik stark eingeschränkt.<br />
Dennoch kann Geld quasi ohne Aufwand<br />
gedruckt werden. Stets sollte man sich vor<br />
Augen halten, dass Geld keinen immanenten<br />
Eigenwert hat. Der reale Geldwert wird nur von<br />
der Kaufkraft allein, also durch ein funktionierendes,<br />
stetig wachsendes und gesundes<br />
Wirtschaftssystem bestimmt.<br />
Als Spezialist für Edelmetallfonds erschließt<br />
Ihnen die <strong>L'or</strong> capital fine art AG mit der<br />
Investition in real existierende Edelmetalle,<br />
VORRWORT<br />
5
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
6<br />
nämlich Palladium, Silber und Platin, die Chance<br />
Ihr Vermögen einerseits zu sichern, indem Sie<br />
es unabhängig von dem tatsächlichen Geldwert<br />
machen, andererseits die Möglichkeit an<br />
Preissteigerungen der Marktpreise für Palladium,<br />
Silber und Platin zu partizipieren. Die<br />
unternehmerische Beteiligung an der Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co.<br />
KG ist somit die ideale Ergänzung zu Ihrem<br />
Gesamtportfolio an Kapitalanlagen.<br />
Wir freuen uns, Sie als Anleger begrüßen zu<br />
dürfen.<br />
Ihr Vorstand<br />
Stephan Wolff Marcus Meyn
KAPITEL 1<br />
DAS PRODUKT<br />
Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />
Das Anlageobjekt<br />
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
7
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
8<br />
3 BETEILIGUNGSANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />
DER EMITTENT<br />
Emittent ist die Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />
Industrie GmbH & Co. KG (nachfolgend auch<br />
"Gesellschaft" oder "Emittentin" genannt).<br />
DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />
Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co.KG wird im Ankauf, Halten, Verwalten<br />
und Verkauf von real existierenden, zertifizierten<br />
Edelmetallen, nämlich Palladium, Silber und Platin<br />
in Barrenform tätig.<br />
Über die Beteiligung an der Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG fließt das<br />
Anlegerkapital somit dem Kapitalmarkt für<br />
Edelmetalle zu. Ausschließlich mit Eigenmitteln wird<br />
das Kommanditkapital in real existierende Edelmetalle<br />
investiert, die zentral bei der Kreissparkasse<br />
Fallingbostel in Walsrode verwahrt werden.<br />
Die Anlageform ist streng auf die Investition in<br />
Palladium, Silber und Platin in real existierenden<br />
Barren beschränkt, die von der Emittentin erworben<br />
werden. Die Emittentin soll die genannten Edelmetalle<br />
zu gleichen Teilen erwerben, ist hierzu aber<br />
nicht zwingend verpflichtet. Sofern nach Ansicht<br />
der Emittentin daher günstige Konditionen und<br />
Entwicklungen für ein bestimmtes Edelmetall zu<br />
erwarten sind, kann sie in das entsprechende<br />
Edelmetall sodann mehr Vermögen investieren als<br />
in die anderen Edelmetalle. Hierzu kann die<br />
Emittentin das Depot mittelfristig umschichten. Die<br />
Emittentin wird lediglich einen Anteil von maximal<br />
10 % der eingezahlten Einlagen auf einem Girooder<br />
Tagesgeldkonto halten, um Anleger auch ohne<br />
den Verkauf von Edelmetallen auszahlen zu können<br />
und um Kosten für die Verwahrung der Edelmetalle,<br />
die Verwaltung der Beteiligungen und alle weiteren<br />
laufenden Kosten abdecken zu können.<br />
Die zukunftsorientierte Erfolgsprognose der Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co.<br />
KG liegt in der wachsenden Marktnachfrage nach<br />
Vermögensanlagen in real existierenden Vermögenswerten.<br />
Diese unterliegen aufgrund ihres immanenten<br />
Wertes, anders als z.B. Währungen, nur in<br />
wesentlich geringerem Umfang Entwertungsrisiken<br />
durch Inflation. Beispiele in der Vergangenheit haben<br />
gezeigt, dass sich Schwankungen an den internationalen<br />
Kapitalmärkten auf den Preis von Palladium,<br />
Silber und Platin häufig reziprok auswirken. Daher<br />
geht die Emittentin davon aus, dass die Preise für<br />
Palladium, Silber und Platin in der Zukunft steigen<br />
werden. Für eine positive Entwicklung der<br />
Edelmetallpreise übernimmt die Emittentin keine<br />
Garantie.<br />
ART UND FORM DER BETEILIGUNG<br />
Bei der hier angebotenen Vermögensanlage handelt<br />
es sich um eine Kommanditbeteiligung. Der Anleger<br />
kann sich entweder unmittelbar als Kommanditist<br />
oder mittelbar über einen Treuhandkommanditisten<br />
an der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG beteiligen. Im Fall der Beteiligung<br />
über einenTreuhandkommanditisten wird der<br />
Anleger im Innenverhältnis und wirtschaftlich wie<br />
ein direkt beigetretener Kommanditist behandelt.<br />
Bei einer unmittelbaren Beteiligung als Kommanditist<br />
ist der Anleger namentlich und der Betrag<br />
seiner Einlage dem Handelsregister mitzuteilen.<br />
Diese Anmeldung nimmt die Popp AG, als<br />
geschäftsführende Kommanditistin, vor. Für Handelsregisteranmeldungen<br />
fallen Kosten an, die vom<br />
Anleger zu tragen sind.<br />
ANLEGERKREIS<br />
Das Angebot der Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />
Industrie GmbH & Co. KG richtet sich an Anleger,<br />
die ihr Kapital langfristig anlegen möchten. Dabei<br />
ist durch die kurzfristige Kündigungsmöglichkeit<br />
der Beteiligung, mit einer Frist von drei Werktagen<br />
zum Monatsende eine langfristige Anlage zwar<br />
wünschenswert, aber nicht zwingend vorgeschrieben.<br />
GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG<br />
Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />
obliegt der Popp AG als geschäftsführender<br />
Kommanditistin (die "geschäftsführende<br />
Kommanditistin"). Die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin (Komplementärin), die VSG<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH, ist im Innenverhältnis<br />
von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Sie ist<br />
aber nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften<br />
des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Vertretung der<br />
Gesellschaft ermächtigt. Neben der Popp AG ist die<br />
<strong>L'or</strong> capital fine art AG im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages<br />
mit der Wahrnehmung der
operativen Geschäftsführungsaufgaben, insbesondere<br />
mit dem Vertrieb der Beteiligungen, betraut<br />
worden.<br />
EMISSIONSVOLUMEN<br />
Das Emissionsvolumen ist nicht begrenzt. Geplant<br />
ist die Einwerbung von Kommanditeinlagen von<br />
Anlegern in Höhe von EUR 15.000.000 bis zum 31.<br />
Dezember 2007. Danach kann sich das Emissionsvolumen<br />
durch die Einlagen der Ratenzahler weiter<br />
erhöhen. Die Geschäftsführung wird die Emission<br />
daher auch bei Erreichen des Emissionsvolumens<br />
von EUR 15.000.000 nicht vorzeitig schließen.<br />
MINDESTBETEILIGUNG<br />
Die Mindestbeteiligungssumme beträgt für einen<br />
Anleger, der sich mit einem einmaligen Betrag<br />
beteiligt EUR 2.500,00 zzgl. 5,5 % Agio. Höhere<br />
Zeichnungssummen müssen durch 100 teilbar sein.<br />
Der Anleger hat die Wahlmöglichkeit zwischen den<br />
Beteiligungsformen VSG Industrie Direkt (einmalige<br />
Einzahlung unmittelbar nach Beitritt) und VSG<br />
Industrie Spar (monatliche Zahlungen ab EUR 50,00<br />
inkl. 5,5% Agio). Bei der Anlageform VSG Industrie<br />
Spar ist ein Einmalbetrag in Höhe von mindestens<br />
EUR 500,00 inkl. 5,5 % Agio auf den Einmalbetrag<br />
anfänglich zu leisten. Danach sind monatliche Raten<br />
in Höhe von mindestens EUR 50,00 zu leisten, in<br />
denen das Agio in Höhe von 5,5% bereits enthalten<br />
ist. Eine monatliche Rate in Höhe von EUR 50,00<br />
setzt sich daher aus EUR 47,39 Einlage und Agio in<br />
Höhe von EUR 2,61 zusammen, die anfängliche<br />
Zahlung setzt sich je EUR 500,00 aus einer Einlage<br />
in Höhe von EUR 473,93 und Agio in Höhe von EUR<br />
26,07 zusammen. Die Einzahlungslaufzeit ist nicht<br />
begrenzt. Die Mindestzeichnungshöhe für die VSG<br />
Industrie Spar beträgt EUR 500,00. Eine<br />
Mindestlaufzeit existiert nicht. Die Beteiligung ist<br />
monatlich kündbar. Die Gesamtzahl der angebotenen<br />
Beteiligungen an der Vermögensanlage<br />
steht noch nicht fest. Bei einem geplanten<br />
Emissionsvolumen von EUR 15.000.000 können<br />
maximal 30.000 Anteile à EUR 500, mindestens<br />
aber ein Anteil à 15.000.000 ausgegeben werden.<br />
ERWERBSPREIS<br />
100 % der Zeichnungssumme zzgl. 5,5 % Agio<br />
gemäß Beitrittserklärung.<br />
EINZAHLUNGEN<br />
Anleger, die sich für die VSG Industrie Direkt<br />
entscheiden, zahlen 100 % der Zeichnungssumme<br />
zzgl. 5,5 % Agio unmittelbar nach Annahme des<br />
Beitritts auf das Konto der Gesellschaft. Anleger,<br />
die die VSG Industrie Spar wählen, leisten unmittelbar<br />
nach Annahme des Beitritts eine Anzahlung<br />
von mindestens EUR 500,00 inkl. des Agios auf die<br />
Einmalzahlung. In den Folgemonaten, jeweils zum<br />
ersten Werktag des Monats, leistet der VSG Industrie<br />
Spar Anleger Raten von mindestens EUR 50,00 inkl.<br />
5,5% Agio auf das Konto der Gesellschaft.<br />
MITTELVERWENDUNG<br />
Über die Verwendung der Anlegergelder entscheidet<br />
die geschäftsführende Kommanditistin, die Popp<br />
AG nach dem Gesellschaftszweck (§ 2 des Gesellschaftsvertrages)<br />
und den Regelungen über die<br />
Geschäftsführung (§ 11 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Die Kapitaleinzahlungen der Anleger werden jeweils<br />
zum ersten Werktag eines Monats auf ein Konto der<br />
Gesellschaft eingezahlt, über das die Geschäftsführung<br />
verfügen kann. Von diesen Mitteln erwirbt<br />
die Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin, die Popp AG, Palladium,<br />
Silber und Platin zum jeweiligen Tagespreis. Die<br />
Gesellschaft wird ständig versuchen, mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmannes, den möglichst<br />
günstigsten Preis zu erzielen. Sie wird hierzu den<br />
Markt für Edelmetalle beobachten und entsprechend<br />
ihrer Einschätzung bis zum Ablauf des laufenden<br />
Monats, mindestens 90% der Anlegergelder in<br />
Palladium, Silber und Platin in Barrenform<br />
investieren. Maximal 10 % dürfen als Barreserve<br />
auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto zurückbehalten<br />
werden.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin wird auch<br />
bei fallenden Edelmetallpreisen die verwahrten<br />
Edelmetalle nicht kurzfristig verkaufen. Ziel der<br />
Gesellschaft ist die langfristige Vermögensanlage,<br />
ohne auf kurzfristige Marktschwankungen zu reagieren.<br />
Langfristige Trends wird die Geschäftsführung<br />
jedoch beobachten und bei der Gewichtung der<br />
Edelmetalle berücksichtigen. Der Anleger hat zum<br />
Monatsende die Möglichkeit, seine Beteiligung mit<br />
einer Frist von drei Werktagen zu kündigen, so dass<br />
der Anleger auch selbst die Chance hat, auf eine<br />
Schwankung der Edelmetallpreise zu reagieren.<br />
LAUFZEIT<br />
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit<br />
geschlossen. Sie kann von jedem Gesellschafter mit<br />
einer Frist von drei Werktagen zum Ende eines<br />
BETEILIGUNGSANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />
9
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
10<br />
Monats, eingehend bei der Emittentin, schriftlich<br />
gekündigt werden.<br />
ERSTER ZEICHNUNGSTAG; ZEICHNUNGSFRIST<br />
Diese Kapitalanlage kann einen Werktag nach<br />
Veröffentlichung des Verkaufsprospektes erstmals<br />
gezeichnet werden. Eine Zeichnung ist auch zu jedem<br />
späteren Zeitpunkt bis mindestens zum 31.<br />
Dezember 2007 möglich. Eine Zeichnung nach dem<br />
31. Dezember 2007 ist nicht mehr möglich.<br />
KAPITALHERKUNFT ·<br />
MITTELVERWENDUNG / PROVISIONEN<br />
Der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG fließen bis zum 31. Dezember 2007,<br />
Anlegergelder in einer unbezifferten Höhe zu.<br />
Plangemäß fließen bis zum 31. Dezember 2007 EUR<br />
15.000.000 der Gesellschaft zu. Dieser Betrag ist<br />
geschätzt und wird durch weitere Ratenzahlungen<br />
nach Ablauf der Zeichnungsfrist in unbestimmter<br />
Höhe weiter erhöht. Im Einzelnen fallen folgende<br />
einmalige Kosten in der Investitionsphase bis zum<br />
31. Dezember 2007 an:<br />
An den Anbieter und an die mit ihm verbundenen<br />
Unternehmen fließen bezogen auf ein<br />
Emissionsvolumen von EUR 15.000.000 insgesamt<br />
einmalige Kosten oder Provisionen in Höhe von EUR<br />
825.000 zu. Neben diesen einmaligen Gebühren<br />
fallen in der Investitionsphase bis zum 31. 12. 2007<br />
annahmegemäß weitere Kosten und Gebühren von<br />
insgesamt EUR 600.042,02 an, die an den Anbieter<br />
oder mit ihm verbundene Unternehmen fließen. In<br />
diesem Betrag in Höhe von EUR 600.042,02 ist ein<br />
Posten für "sonstige Kosten" in Höhe von EUR<br />
85.655,17 enthalten, der nur bei tatsächlichem<br />
Anfall der Kosten beansprucht wird (z.B. Kosten für<br />
den Jahresabschluss, rechtliche oder steuerliche<br />
Beratung und vergleichbaren außerordentlichen<br />
Aufwendungen im Sinne des § 11 Ziff. 7 des<br />
Gesellschaftsvertrages).<br />
PROGNOSE (BIS ZUM 31. DEZEMBER 2007)<br />
Geplantes Emissionsvolumen 15.000.000,00 EUR 100,00%<br />
Fremdkapital 0,00 EUR 0,00%<br />
Einmalige Kosten:<br />
Agio 5,5% 825.000,00 EUR 5,50%<br />
Laufende Kosten:<br />
Vertriebsmanagement, Verwahrung<br />
und Verwaltung für die<br />
Investitionsphase bis zum<br />
31.12.2007 1 (Prognose) 600.042,02 EUR<br />
davon:<br />
Verwaltung durch die Popp AG<br />
inkl. gesetzlicher USt. 216.000,00 EUR<br />
Vertrieb durch die <strong>L'or</strong> capital<br />
fine art AG inkl. gesetzl. USt. 108.000,00 EUR<br />
Komplementärvergütung 5.586,21 EUR<br />
Treuhänderverwaltung inkl. gesetzl. USt. 31.655,17 EUR<br />
Sichere Verwahrung der Edelmetalle 2 153.145,47 EUR<br />
inkl. gesetzl. USt.<br />
Sonstige laufende Kosten für 2006/2007<br />
inkl. gesetzl. USt. (Prognose) 85.655,17 EUR<br />
Anschaffung Edelmetalle: max 14.399.958,00 EUR<br />
1 Berechnet nach der Summe der Anschaffungskosten aller noch im Depot<br />
befindlichen Edelmetalle (ca. 90% des Emissionsvolumens).<br />
2 Berechnet nach dem jeweiligen Wert der verwahrten Edelmetalle.<br />
3 Eine Zwischenfinanzierung ist nicht vorgesehen.<br />
ERGEBNISBETEILIGUNG<br />
Die Ergebnisbeteiligung erfolgt grundsätzlich auf<br />
der Grundlage des festgestellten Jahresabschlusses<br />
der Gesellschaft entsprechend dem Verhältnis der<br />
auf einem Konto der Gesellschaft oder - bei<br />
Treugebern auf dem Konto des Treuhänders -<br />
eingezahlten Kommanditanteilen und der Einlagen<br />
der Komplementärin. Im Falle der gestaffelten<br />
Einzahlung von Einlagen (VSG Industrie Spar) wird<br />
der Stand des Kapitalkontos I zum jeweiligen 30.<br />
Juni eines jeden Geschäftsjahres zugrunde gelegt,<br />
soweit die Raten vertragsgemäß gezahlt wurden.<br />
Entscheidend für die Beteiligung an Gewinn und<br />
Verlust der Gesellschaft ist dabei das Kapitalkonto<br />
I, das die Nominalbeteiligung am Kapital der<br />
Gesellschaft wiedergibt. Die Popp AG erhält als<br />
geschäftsführende Kommanditistin eine<br />
erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung, wenn der<br />
Depotwert nach Kosten 105% der Summe aller<br />
Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der<br />
Anleger (ohne Agio) übersteigt. Diese
Gewinnbeteiligung beträgt 10% von dem jeweils<br />
übersteigenden Wert des Depots über die Summe<br />
aller Kapitaleinzahlungen.<br />
AUSZAHLUNGEN<br />
Vorhandene Liquiditätsüberschüsse werden von der<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />
& Co. KG nicht an die Anleger ausgeschüttet, sondern<br />
weiter in die Edelmetalle Palladium, Silber und Platin<br />
investiert (thesauriert).<br />
Anleger erhalten lediglich bei der (Teil-) Kündigung<br />
von Beteiligungen Auszahlungen in Form einer<br />
Abfindung in Höhe ihrer anteiligen Beteiligung am<br />
Depotwert abzüglich der anteiligen Kosten<br />
(ausführlich dazu sogleich unter "Beendigung der<br />
Kapitalanlage"). Zu den steuerrechtlichen Auswirkungen<br />
dieser Anlagestrategie vergl. S. 75<br />
"Steuerliche Grundlagen".<br />
BEENDIGUNG DER KAPITALANLAGE<br />
In Fällen des Ausscheidens eines Anlegers nach<br />
einer ordentlichen Kündigung erhält dieser<br />
entsprechend dem Verhältnis seines eingezahlten<br />
Kommanditanteils auf dem Kapitalkonto I zu dem<br />
Gesamtbetrag der erbrachten Einlagen aller Anleger<br />
einen Anteil an dem seit seinem Beitritt zu der<br />
Gesellschaft gebildeten Vermögen. Die Höhe der<br />
Abfindung ergibt sich aus der Addition der Beträge<br />
von Kapitalkonto I und Kapitalkonto II.<br />
BESTEUERUNG<br />
Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co.KG wird konzeptionsgemäß nur<br />
vermögensverwaltend tätig. Sie räumt ihren<br />
Anlegern steuerlich daher keine Stellung als<br />
Mitunternehmer ein. Der Anleger, der seine<br />
Beteiligung in seinem steuerlichen Privatvermögen<br />
hält, erzielt nur bei Verkauf der Beteiligung selbst<br />
oder beim Verkauf der Edelmetalle durch die<br />
Gesellschaft selbst sonstige Einkünfte aus<br />
Veräußerungsgewinnen. Diese sind jedoch nach<br />
geltendem Recht steuerbefreit, wenn sowohl der<br />
Anleger seine Beteiligung und auch die Emittentin<br />
die veräußerten Edelmetalle länger als 12 Monate<br />
gehalten hat (sog. Spekulationsfrist). Es ist im<br />
Rahmen des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU<br />
und SPD aus November 2005 allerdings beschlossen<br />
worden, dass Veräußerungsgewinne ab dem Jahr<br />
2007 besteuert werden sollen.<br />
Die Gesellschaft bezweckt nicht die Erzielung<br />
steuerlicher Verluste. Gleichwohl kann es durch<br />
Änderungen der Kurse von Palladium, Silber und<br />
Platin auf den Märkten auch dazu kommen, dass<br />
Verluste erzielt werden, die den Anlegern anteilig<br />
zugerechnet werden, aber steuerlich unbeachtlich<br />
sind.<br />
Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG wird konzeptionsgemäß zwar<br />
ertragsteuerlich vermögensverwaltend, für Zwecke<br />
der Umsatzsteuer aber als umsatzsteuerlicher<br />
Unternehmer tätig werden. Es kann aber nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass der tatsächliche<br />
Verlauf dieser Kapitalanlage von den Planungen und<br />
Prognosen abweicht oder künftige Änderungen der<br />
steuerlichen Gesetzgebung, und der Interpretation<br />
der steuerrelevanten Vorschriften durch die<br />
Finanzverwaltung oder Rechtssprechung zu einer<br />
anderen Bewertung des Sachverhaltes führen (Vergl.<br />
auch S. 75 "Steuerliche Grundlagen" sowie S. 13<br />
"Wesentliche Risiken") werden, aber steuerlich<br />
unbeachtlich sind.<br />
HAFTUNG<br />
Der Anleger haftet nur in Höhe seiner Hafteinlage.<br />
Diese entspricht 10% seiner geleisteten<br />
Zeichnungssumme. Es besteht keine Nachschusspflicht.<br />
Ausschüttungen oder Entnahmen sind nach<br />
dem Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen. Die<br />
Haftung kann daher nicht gemäß § 172 Abs. 4 HGB<br />
auch nach vollständiger Erbringung der Hafteinlage<br />
wieder aufleben, da das Kapitalkonto I des Anlegers<br />
ohne Ausschüttungen oder Entnahmen nicht unter<br />
die Hafteinlage sinken kann. Der Anleger ist nicht<br />
verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen,<br />
insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.<br />
BETEILIGUNGSANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />
11
4 WESENTLICHE RISIKEN DER BETEILIGUNG<br />
ALLGEMEINE HINWEISE<br />
Diese Vermögensanlage richtet sich an Anleger, die<br />
ihr Kapital langfristig anlegen möchten und die<br />
Risiken, die mit einer unternehmerischen<br />
Beteiligung, welche nicht an regulierten Märkten<br />
ge-handelt wird, einschätzen können. Die<br />
Vermögens-anlage sollte ohne Übergewichtung<br />
einem Portfolio beigemischt werden. Die Beteiligung<br />
an der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG beinhaltet - wie jede andere<br />
Unternehmensbeteiligung auch -ihre eigenen<br />
Risiken. Eine Anlageentscheidung sollte daher erst<br />
nach sorgfältiger Prüfung aller Aspekte des Angebots<br />
getroffen werden. Wer das Risiko als zu hoch<br />
einschätzt, sollte von einer Beteiligung absehen.<br />
Der wirtschaftliche Erfolg einer Beteiligung an der<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />
& Co. KG hängt ganz wesentlich von der Entwicklung<br />
der Preise von Palladium, Silber und Platin auf dem<br />
Weltmarkt und nicht zuletzt von den unternehmerischen<br />
Entscheidungen der Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG und der für<br />
dieses Unternehmen handelnden Personen ab, in<br />
welchem Umfang welche Edelmetalle gekauft<br />
werden. Der wirtschaftliche Erfolg der Beteiligung<br />
kann vor diesem Hintergrund nicht garantiert<br />
werden.<br />
Eine vorzeitige Kündigung der Kapitalanlage ist zum<br />
jeweiligen Monatsende mit einer Frist von drei<br />
Werktagen möglich. Trotz der nicht zwingenden<br />
langfristigen Kapitalbindung (Mindestvertragslaufzeit<br />
1 Monat) wird jedem Anleger empfohlen,<br />
nur einen Teil seines frei verfügbaren Vermögens<br />
bzw. seines frei verfügbaren Einkommens in<br />
unternehmerische Beteiligungen wie die vorliegende<br />
zu investieren. Jedem Anleger wird zudem empfohlen,<br />
nur den Teil seines Vermögens zu investieren, dessen<br />
Verlust er im Zweifel wirtschaftlich verkraften kann.<br />
ANLEGERGEFÄHRDENDE RISIKEN<br />
Im Folgenden werden die Risiken beschrieben, die<br />
den Anleger, bzw. sein Vermögen insgesamt, selbst<br />
gefährden können. Das sind solche Risiken, die über<br />
den Verlust der Pflichteinlage als solcher hinausgehen<br />
können und damit auch das weitere Vermögen<br />
des Anlegers gefährden können.<br />
HAFTUNG DER KOMMANDITISTEN, TREUGEBER<br />
Anleger, die sich direkt als Kommanditisten an der<br />
Gesellschaft beteiligen, haften gemäß den<br />
gesetzlichen Bestimmungen beschränkt, d. h. soweit<br />
die Einlage geleistet ist, ist die Haftung ausgeschlossen.<br />
Solange und soweit der Saldo der<br />
Kapitalkonten in der Handelsbilanz durch Auszahlungen<br />
(Entnahmen/Ausschüttungen) und Gewinnund<br />
Verlustzurechnungen einen Nominalwert unter<br />
der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme<br />
(Kapitalkonto I) aufweist, lebt die Haftung jedoch<br />
gemäß § 172 Abs. 4 HGB bis zur Höhe der<br />
Auszahlung (Entnahme/Ausschüttung) wieder auf<br />
- dies gilt auch für Wiederanleger. Im Ergebnis gilt<br />
dies ebenfalls für die sich als Treugeber an der<br />
Gesellschaft über den Treuhandkommanditisten<br />
beteiligenden Anleger. Entnahmen und Ausschüttungen<br />
sind nach § 15 Ziff. 2. u. 3 des<br />
Gesellschaftsvertrages nicht vorgesehen. Dieses<br />
Risiko kann sich daher nur verwirklichen, wenn<br />
Gesellschafter unter Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
Entnahmen und Ausschüttungen<br />
beschließen.<br />
FREMDFINANZIERUNG<br />
Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung auf der<br />
Ebene des Anlegers ist konzeptionell nicht<br />
vorgesehen und wird als wirtschaftliche Einheit in<br />
Verbindung mit der Beteiligung auch nicht angeboten.<br />
Ungeachtet dessen ist zu berücksichtigen,<br />
dass im Falle einer sonstigen Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligung diese unabhängig vom Beteiligungserfolg<br />
bedient und zurückgeführt werden<br />
muss, also auch wenn die erwartete Entwicklung<br />
der Palladium-, Silber- und Platinpreise ausbleibt<br />
sowie bei Totalverlust der Kapitaleinlage.<br />
ANLAGEGEFÄHRDENDE RISIKEN<br />
Nachfolgend werden die sog. anlagegefährdenden<br />
Risiken dargestellt. Dies sind solche Ereignisse, die<br />
entweder das Anlageobjekt oder die gesamte<br />
Vermögensanlage gefährden und zum teilweisen<br />
oder vollständigen Verlust der geleisteten Einlage<br />
führen können.<br />
GENERELLES VERLUSTRISIKO<br />
Im Falle eines negativen Verlaufs der Investition,<br />
der eine Fortführung der Gesellschaft nicht zulässt,<br />
kann der Totalverlust der Kapitaleinlage des<br />
Gesellschafters bzw. Treugebers eintreten. Dieses<br />
Risiko kann sich bei einer Entwertung von Palladium,<br />
Silber und Platin realisieren.<br />
WESENTLICHE RISIKEN DER BETEILIGUNG<br />
13
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
14<br />
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG<br />
Der wirtschaftliche Verlauf einer Beteiligung an der<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />
& Co. KG hängt maßgeblich von der Entwicklung der<br />
Palladium-, Silber- und Platinpreise auf den<br />
Weltmärkten ab.<br />
Als primäres Risiko ist bei den durch die Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />
durchgeführten Geschäften ein Verlust durch<br />
fallende Preise für Palladium, Silber und Platin<br />
vorhanden. Falls sich dieses Risiko realisiert, besteht<br />
das Risiko einer nur unter Verlusten gegebenen<br />
Verwertbarkeit der Anlagegüter, was zu einer<br />
Verringerung des Abfindungsguthabens eines<br />
Anlegers, im schlimmsten Fall sogar zu einem<br />
Totalausfall seines Investments führen kann.<br />
Der vorliegende Prospekt enthält eine Prognose der<br />
erwarteten Unternehmensentwicklung der<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />
& Co. KG für die Jahre 2006 bis 2016. Naturgemäß<br />
ist auch eine sorgfältige und gewissenhafte Planung<br />
bzw. Prognose mit Unsicherheiten behaftet, die<br />
umso höher sind, je weiter die Planung in die Zukunft<br />
reicht. Ebenso schwer lassen sich künftige<br />
Veränderungen der wirtschaftlichen, rechtlichen,<br />
steuerrechtlichen und politischen Rahmenbedingungen<br />
vorhersehen sowie konjunkturelle<br />
Entwicklungen der Gesamtwirtschaft oder einzelner<br />
Marktsegmente. Von diesen Faktoren hängt die<br />
Entwicklung des Marktpreises für Palladium, Silber<br />
und Platin ganz erheblich ab. Weitere Entwicklungsrisiken<br />
liegen im Einfluss der (inter-)nationalen<br />
Finanzmärkte, an denen der Preis für Palladium,<br />
Silber und Platin bestimmt wird. Auch bei einer<br />
wirtschaftlich positiven Entwicklung und einer hohen<br />
Nachfrage nach Edelmetallen können die Preise für<br />
Palladium, Silber und Platin an den internationalen<br />
Finanzmärkten fallen. Diese Faktoren können zu<br />
einer schlechteren Entwicklung führen als<br />
angenommen. Palladium, Silber und Platin sind<br />
Edelmetalle, die bisher für diverse industrielle<br />
Fertigungen benötigt werden (ausführlich hierzu S.<br />
28, "Die Anlageobjekte"). Es kann etwa durch neue<br />
synthetische Produkte, die in der Industrie als Ersatz<br />
für Edelmetalle wie Palladium, Silber und Platin<br />
dienen, zu einer sinkenden Nachfrage im<br />
industriellen Sektor kommen, was einen Wertverlust<br />
der Vermögensgegenstände der Gesellschaft nach<br />
sich ziehen kann. Silber z.B. kann in der industriellen<br />
Anwendung durch Aluminium, Rhodium, Tantalum,<br />
aber auch Edelstahl substituiert werden. Bei hohen<br />
Silberpreisen werden die Unternehmen, die Silber<br />
als Einsatzstoff verwenden, daher auf diese Metalle<br />
ausweichen.<br />
Die der Unternehmensprognose zugrunde liegenden<br />
Entwicklungen der Preise für Palladium, Silber und<br />
Platin, die Umsatzzahlen und angestrebten<br />
Verwertungserlöse, die sonstigen Erträge sowie die<br />
Kosten können daher von der Unternehmensprognose<br />
negativ abweichen. Dies würde sich auf<br />
die Gewinnprognosen auswirken. Bei einer<br />
negativen Preisentwicklung für Palladium, Silber<br />
und Platin kann die Gesellschaft zu einem Verkauf<br />
von Edelmetallen zu einem Preis gezwungen sein,<br />
der deutlich unterhalb des aktuellen Preises liegt,<br />
nämlich wenn die Barreserve bei niedrigen<br />
Edelmetallpreisen nicht ausreicht, ausscheidende<br />
Gesellschafter abzufinden, oder die anfallenden<br />
Kosten nicht bedient werden können.<br />
RISIKO AUS WECHSELKURSSCHWANKUNGEN<br />
Die Edelmetalle, welche die Gesellschaft erwerben<br />
wird, unterliegen zur Zeit einer Preisbindung an den<br />
US Dollar. Die Gesellschaft erwirbt die Edelmetalle<br />
zwar in EUR, doch besteht durch die Preisbindung<br />
an den US Dollar immer noch ein direktes<br />
Wechselkursrisiko. Auch bei steigenden Preisen von<br />
Palladium, Silber und Platin kann es daher trotzdem<br />
zu Verlusten für den Anleger kommen. Dieses Risiko<br />
kann sich realisieren, wenn der US-Dollar in der<br />
Bewertung gegenüber dem EUR stärker fällt als der<br />
Preis der Edelmetalle steigt. Diese preislichen<br />
Auswirkungen können dann zu einer geringeren<br />
Abfindungszahlung für den Anleger bei einer<br />
Kündigung der Beteiligung führen.<br />
Dieser Effekt verhält sich umgekehrt proportional<br />
bei steigenden US-Dollarkursen. Die Gesellschaft<br />
erhält bei steigenden Dollarkursen insgesamt nur<br />
eine geringere Menge an Edelmetallen.<br />
Die Entwicklung der Preise von Palladium, Silber<br />
und Platin in US-Dollar und EUR sind ausführlich im<br />
Kapitel "Das Anlageobjekt" auf den Seiten 28 ff.<br />
dargestellt.
SCHLÜSSELPERSONEN(RISIKO)<br />
VERTRAGSPARTNER<br />
Die Entwicklung der Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG hängt in<br />
gewissem Maße von den unternehmerischen<br />
Fähigkeiten und Erfahrungen der Geschäftsführung<br />
des vertraglichen Geschäftsbesorgers ab. Einen<br />
nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche<br />
Entwicklung der Gesellschaft könnte somit das<br />
Ausscheiden einer bzw. mehrerer unternehmenstragender<br />
Personen verursachen. Weiterhin müssten<br />
beim Ausfall von Vertragspartnern für die entsprechenden<br />
Dienstleistungsbereiche - z. B.<br />
Anlegerverwaltung - neue Vertragspartner gefunden<br />
werden. Daraus resultierende Mehraufwendungen<br />
sind nicht auszuschließen.<br />
INTERESSENKONFLIKTE<br />
Die Vorstände und Aktionäre der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin und der <strong>L'or</strong> capital fine art AG, Herr<br />
Andreas Popp und Herr Stephan Wolff, sind<br />
Gesellschafter und mittelbar geschäftsführend tätig<br />
für die Vermögen Sicherung Gemeinschaft I, II und<br />
Industrie (GbR), sowie für die Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft GmbH & Co. KG (siehe auch S. 35,<br />
"bisherige Projekte"). Diese sind direkte Wettbewerber<br />
der Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />
Industrie GmbH & Co. KG. Es bestehen keine<br />
Absprachen zwischen Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft I, II, Industrie und der Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft GmbH & Co. KG und der<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />
& Co. KG über eine Aufteilung bzw. Zuteilung von<br />
Investitionsmöglichkeiten in Anlagegüter. Es kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle eines<br />
Interessenkonfliktes zwischen Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft I, II, Industrie (GbR) und Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft GmbH & Co. KG und der<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />
& CO. KG dieser zu Lasten der Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG ausgeht<br />
und die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG insoweit nicht zum Zuge kommt.<br />
KOSTENRISIKO<br />
Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG finanziert ihre Investitionen mit den<br />
von den Anlegern einzuzahlenden Kommanditeinlagen.<br />
Diese Art der Kapitalbeschaffung durch<br />
die Aufnahme und Verwaltung einer Vielzahl von<br />
Anlegern ist mit Kosten verbunden, die im Ergebnis<br />
wirtschaftlich von den Anlegern zu tragen sind.<br />
Daher reduziert sich auch das für Investitionen zur<br />
Verfügung stehende Gesellschaftskapital um diese<br />
Kosten.<br />
Der weit überwiegende Teil dieser Kosten (sog.<br />
Weichkosten) ist prozentual an die von den Anlegern<br />
auf der Beitrittserklärung eingetragenen Zeichnungssumme<br />
geknüpft. Daneben gibt es aber auch der<br />
Höhe nach feststehende Kosten (z.B. Kosten für den<br />
Jahresabschluss usw.) die auch dann in voller Höhe<br />
anfallen, wenn die Gesellschaft mit einem deutlich<br />
geringeren Investitionsvolumen schließen muss.<br />
Dies kann dazu führen, dass der prozentuale<br />
Kostenanteil deutlich zunimmt.<br />
BESCHLÜSSE<br />
Im Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen, dass die<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />
& Co. KG für bestimmte Maßnahmen eines<br />
Gesellschafterbeschlusses bedarf. Der VSG<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH als Komplementärin<br />
stehen entsprechend ihrem eingezahlten Kapital<br />
Stimmrechte zu. Erfahrungsgemäß nehmen häufig<br />
nur wenige der Anleger an Abstimmungen teil - dies<br />
kann dazu führen, dass Gesellschafterbeschlüsse<br />
von einer Minderheit gefasst werden und von allen<br />
Anlegern getragen werden müssen. Sofern einem<br />
Vertreter des Anlegers bzw. Treuhandkommanditisten<br />
keine besonderen Weisungen erteilt werden<br />
sollten, kann dies zur Folge haben, dass das Ergebnis<br />
der Beschlussfassungen von einer Minderheit<br />
abhängt, da sich der Treuhänder bei fehlender<br />
Weisung der Stimme enthält.<br />
STEUERLICHE RISIKEN<br />
Änderungen bzw. Entwicklungen des Steuerrechts<br />
und der Rechtsprechung sowie der Verwaltungsauffassung<br />
und deren Interpretationen sind nicht<br />
auszuschließen. Die seit Oktober 2005 gewählte<br />
Regierungskoalition zwischen CDU/CSU und SPD<br />
hat im Rahmen der Koalitionsvereinbarung beschlossen,<br />
dass Veräußerungsgewinne künftig besteuert<br />
werden sollen. Derzeit ist eine pauschale Besteuerung<br />
i. H. v. 20% etwaiger Veräußerungsgewinne<br />
bei Immobilien und Aktien im Gespräch.<br />
Ob und wann eine entsprechende Regelung in<br />
geltendes Recht umgesetzt wird und wie diese<br />
konkrete Regelung aussehen wird, lässt sich derzeit<br />
noch nicht absehen. Es ist aber damit zu rechnen,<br />
dass künftig eine steuerfreie Veräußerung auch von<br />
Edelmetallen nicht mehr möglich sein wird. Dies<br />
wird ggf. zu entsprechenden Steuerlasten bei dem<br />
Anleger führen. Daher sind Abweichungen und<br />
WESENTLICHE RISIKEN DER BETEILIGUNG<br />
15
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
16<br />
Verschiebungen der steuerlichen Ergebnisse möglich.<br />
STEUERZAHLUNG OHNE AUSSCHÜTTUNG<br />
Die Vermögensanlage ist darauf ausgerichtet,<br />
langfristige Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu kann<br />
es jedoch notwendig sein, dass das Verhältnis der<br />
einzelnen Edelmetalle zueinander wegen<br />
prognostizierter künftiger Wertzuwächse einzelner<br />
Edelmetalle geändert wird. Hierzu werden Verkäufe<br />
von Teilen der Edelmetallen notwendig sein. In<br />
diesem Fall der Vermögensumschichtung kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass auch Edelmetalle mit<br />
Gewinn veräußert werden, die noch keine 12 Monate<br />
von der Gesellschaft gehalten werden, oder dass<br />
einzelne Anleger ihre Beteiligung noch keine 12<br />
Monate halten. In diesen Fällen stellt der Gewinn<br />
einen einkommensteuerlichen relevanten<br />
Veräußerungsgewinn dar, der von dem jeweiligen<br />
Anleger - unabhängig von einer Ausschüttung/<br />
Entnahme des Gewinns - im Rahmen der persönlichen<br />
Einkommensteuererklärung zu versteuern<br />
ist. Der Anleger muss sich daher darauf einstellen,<br />
dass er Steuerzahlungen aufgrund seiner<br />
Beteiligung zu leisten hat, ohne tatsächlich Ausschüttungen/Entnahmen<br />
erhalten zu haben.<br />
UMSATZSTEUERLICHE RISIKEN<br />
Beim Erwerb von Palladium, Silber und Platin ist die<br />
Emittentin konzeptionsgemäß zum Vorsteuerabzug<br />
berechtigt und kann zusätzliche Gelder in<br />
Edelmetalle investieren. Im Zeitpunkt des Verkaufes<br />
ist die Umsatzsteuer sodann auf dem Veräußerungspreis<br />
zu entrichten.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin hat bisher<br />
in der Rechtsform der Gemeinschaft vergleichbare<br />
Edelmetallanlagen unter dem Namen "Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft" angeboten. (Vergleich<br />
hierzu S. 35, "bisherige Projekte")<br />
Im Rahmen einer Betriebsprüfung der Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft im Juli 2005 hat das zuständige<br />
Finanzamt Soltau die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft<br />
der Gemeinschaft angezweifelt<br />
und angekündigt, dass ein Recht zum Vorsteuerabzug<br />
zu Unrecht gewährt wurde. Folge einer<br />
nachträglichen Aberkennung der Unternehmereigenschaft<br />
wäre eine Rückforderung der<br />
ausgezahlten Vorsteuerbeträge. Auch wenn das<br />
Unterneh-menskonzept der Emittentin nicht in allen<br />
Punkten mit der Anlagestrategie der Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft vergleichbar ist, ist es nicht<br />
auszuschließen, dass das zuständige Finanzamt<br />
Soltau auch für die Emittentin die umsatzsteuerliche<br />
Unternehmereigenschaft verneint und einen<br />
Vorsteuerabzug nicht gewährt. In diesem Fall wäre<br />
die Emittentin auf den finanzgerichtlichen Klageweg<br />
verwiesen, der mehrere Jahre in Anspruch nehmen<br />
kann.<br />
Es besteht zudem das Risiko, dass der Emittentin<br />
erst nach Durchführung einer Betriebsprüfung die<br />
umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft<br />
aberkannt wird und diese Betriebsprüfung erst nach<br />
mehreren Jahren durchgeführt wird. In diesem Fall<br />
wäre die Emittentin verpflichtet, die bereits<br />
erhaltenen Vorsteuerbeträge nebst 6% Zinsen<br />
zurück zu erstatten. Angesichts der begrenzten<br />
freien Liquidität der Gesellschaft könnte die<br />
Emittentin daher dazu gezwungen sein, Teile der<br />
Edelmetalle zu veräußern, auch wenn nach<br />
Einschätzung der Geschäftsführung kein günstiger<br />
Verkaufszeitpunkt ist.<br />
Derzeit wird die Frage der umsatzsteuerlichen<br />
Unternehmereigenschaft bei der Vermögensanlage<br />
"Vermögen Sicherung Gemeinschaft" im Rahmen<br />
eines finanzgerichtlichen Verfahrens geklärt. Der<br />
Ausgang dieses Gerichtsverfahrens ist noch<br />
ungewiss. Es ist nicht ausgeschlossen, dass<br />
entschieden wird, dass eine unternehmerische<br />
Tätigkeit im umsatzsteuerlichen Sinne nicht<br />
vorgelegen hat und das diese Entscheidung letztlich<br />
dann auch für die Emittentin von Bedeutung sein<br />
wird.<br />
Es besteht ebenfalls das Risiko, dass die Finanzverwaltung<br />
der Gesellschaft die umsatzsteuerliche<br />
Unternehmereigenschaft nicht anerkennt und der<br />
zuvor dargestellte umsatzsteuerrechtliche<br />
Stundungsvorteil durch die Vorsteuerabzugsberechtigung<br />
nicht besteht.<br />
Im Rahmen der Koalitionsvereinbarung aus<br />
November 2005 zwischen CDU/CSU und SPD wurde<br />
die Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 % auf 19 %<br />
ab 2007 vereinbart. Sofern dieses Vorhaben<br />
umgesetzt wird, erhöhen sich insoweit auch die<br />
umsatzsteuerlichen Risiken wenn das steuerliche<br />
Konzept der Emittentin von den Finanzgerichten<br />
nicht akzeptiert wird.
GEWERBESTEUER<br />
Die Gesellschaft ist so konzipiert, dass sie als nicht<br />
gewerblich tätige Anbieterin im einkommenssteuerlichen<br />
Sinne, sondern als lediglich<br />
vermögensverwaltend anzusehen ist. Sie ist daher<br />
nicht mit Gewerbesteuern belastet.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung<br />
ihre Ansicht zu der Einstufung einer Tätigkeit als<br />
vermögensverwaltend ändert und die Gesellschaft<br />
sodann gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 EStG<br />
erzielt. Dies würde zu einer Erhöhung der Steuerlast<br />
bei der Gesellschaft durch anfallende Gewerbesteuer<br />
und bei einem Privatanleger zur generellen<br />
Steuerpflicht möglicherweise erzielter Veräusserungsgewinne<br />
führen, da in diesem Fall von den<br />
Gesellschaftern gewerbliche Einkünfte erzielt<br />
würden.<br />
HÖHE DER STEUERLICHEN ERGEBNISSE<br />
Die steuerlichen Ergebnisse der Gesellschaft werden<br />
in ihrer Höhe erst nach Abschluss einer<br />
Betriebsprüfung endgültig festgestellt. In der Regel<br />
erfolgt diese erst einige Jahre nach Aufnahme der<br />
Geschäftstätigkeit. Dies kann zu Steuernachzahlungen<br />
bei jedem einzelnen Gesellschafter<br />
führen, die ggf. zu verzinsen sind.<br />
FUNGIBILITÄT DER BETEILIGUNG<br />
Dem Engagement in einer unternehmerischen<br />
Beteiligung sollten stets langfristige Aspekte<br />
zugrunde liegen. Der Anleger sollte sich auf ein<br />
mehrjähriges Engagement einrichten. Der vorzeitige<br />
Verkauf von Beteiligungen ist jederzeit möglich.<br />
Erforderlich hierfür ist aber die Zustimmung der<br />
Gesellschaft, vertreten durch die Popp AG. Es wird<br />
jedoch darauf hingewiesen, dass kein amtlicher<br />
oder institutionalisierter Markt existiert, an dem<br />
eine Beteiligung an der Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG gehandelt<br />
werden kann. Deshalb sollten die Gesellschafter<br />
berücksichtigen, dass ein vorzeitiger Verkauf der<br />
Beteiligung insbesondere in der Startphase und bei<br />
nicht prognosegemäßer Entwicklung wahrscheinlich<br />
nur mit Preisabschlägen auf den Nominalwert, oder<br />
unter Umständen gar nicht zu realisieren ist.<br />
Bei vorzeitigem Verkauf besteht weiterhin das Risiko,<br />
dass unter Berücksichtigung des Veräußerungserlöses<br />
der Beteiligung nicht insgesamt ein<br />
steuerlicher Gewinn (Totalgewinn) erzielt wird. Dann<br />
bestünde die Möglichkeit, dass die Finanzverwaltung<br />
die Beteiligung des betreffenden Gesellschafters<br />
an der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG als Liebhaberei einstuft,<br />
insbesondere wenn Anhaltspunkte gegeben sind,<br />
dass dieses Vorhaben von Anfang an vorgesehen<br />
war. Daraus würde folgen, dass die bis zum Zeitpunkt<br />
der Veräußerung geltend gemachten negativen<br />
Betriebsergebnisse nachzuversteuern und Zinsen<br />
zu zahlen wären. Etwaige Einkommensteuererstattungen<br />
finden keinen Eingang in die<br />
Berechnung des Totalgewinns.<br />
ÄNDERUNGEN DER RECHTLICHEN UND<br />
STEUERLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich<br />
die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern. So<br />
besteht die Möglichkeit, dass Änderungen<br />
bestehender Gesetze für die Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG oder die<br />
Anleger negative Folgen haben. Die steuerlichen<br />
Aspekte dieses Prospektes beruhen nicht auf einer<br />
verbindlichen Auskunft der zuständigen<br />
Finanzbehörden. Daher kann keine Gewähr dafür<br />
übernommen werden, dass die zur Zeit der<br />
Herausgabe dieses Prospektes geltenden<br />
Steuergesetze und -verordnungen sowie die<br />
Finanzrechtsprechung und Verwaltungspraxis in<br />
unveränderter Form fortbestehen. Die steuerliche<br />
Behandlung der Erträge steht erst nach Bestandskraft<br />
der Steuerbescheide der Fondsgesellschaft<br />
endgültig fest.<br />
WEITERE WESENTLICHE RISIKEN<br />
Über die in diesem Abschnitt dargestellten<br />
tatsächlichen und rechtlichen Risiken sind dem<br />
Prospektverantwortlichen zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung keine weiteren wesentlichen<br />
tatsächlichen oder rechtlichen Risiken bekannt.<br />
WESENTLICHE RISIKEN DER BETEILIGUNG<br />
17
5 DER EDELMETALLMARKT<br />
1. DIE AUSGANGSSITUATION<br />
Unsere Welt ist atemberaubend schnell geworden,<br />
und die Beschleunigung nimmt noch zu. Kaum noch<br />
ein Mensch hat die Zeit, sich in Ruhe mit unserer<br />
natürlichen Welt auseinander zu setzen, geschweige<br />
denn mit den systemimmanenten Problemen unserer<br />
Ökonomie.<br />
Unser verzinstes Geldsystem zwingt uns zu einem<br />
unendlichen Wirtschaftswachstum, was bei<br />
gesättigten Märkten schwer möglich ist. Die Folge<br />
ist eine nahezu unkontrollierbare Globalisierung,<br />
die auf den einzelnen Menschen immer bedrohlicher<br />
wirkt. Eine Nachfragestörung der Binnenkonjunktur<br />
ist deutlich erkennbar.<br />
Eine Lösung dieser Situation ist mit den bisherigen<br />
"Mitteln" wohl kaum zu bewerkstelligen.<br />
Geld kann man quasi ohne Aufwand drucken, was<br />
in der jüngeren Vergangenheit von den Notenbanken<br />
massiv praktiziert wurde und zum Teil dramatische<br />
Formen angenommen hat.<br />
In regelmäßigen Intervallen wurden in der<br />
Weltgeschichte in allen Ländern der Erde<br />
Währungsschnitte vorgenommen, bei dem viele<br />
Menschen zum Teil ihr gesamtes erarbeitetes<br />
Vermögen verloren.<br />
Unser Volkseinkommen setzt sich aus zwei großen<br />
Komponenten zusammen:<br />
- Einkommen aus Arbeit (Arbeitnehmer und<br />
Unternehmer) und<br />
- Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinseinahmen<br />
aus Sparvermögen)<br />
In den letzten Jahrzehnten stiegen die Einnahmen<br />
aus Arbeit nur noch extrem gering im Verhältnis zu<br />
den Zinseinnahmen.<br />
Im Klartext bedeutet das eine starke Umverteilung<br />
des Kapitals von den arbeitenden Personen zu den<br />
"leistungslosen" Kapitalbeziehern. Diese Schere<br />
wird noch weiter auseinander gehen.<br />
Es geht bei diesen Aussagen definitiv nicht um eine<br />
Wertung oder gar Verunglimpfung der vermögenden<br />
WESENTLICHE RISIKEN DER BETEILIGUNG<br />
19
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
20<br />
Menschen unseres Landes, die zum Teil selbst sehr<br />
hart dafür gearbeitet haben (oder Erben dieser<br />
Leistungsträger sind), nein es geht nur um eine<br />
sachliche Beschreibung eines Systems, das<br />
zwangsläufig auf eine Neuordnung der Geldsysteme<br />
hinausläuft.<br />
2. FUNDAMENT FÜR <strong>IHR</strong> <strong>VERMÖGEN</strong><br />
Ihr ganz persönlicher Vermögensstandard<br />
Monetäres Vermögen<br />
Wer heute von Vermögen spricht, meint damit seine<br />
Anleihen, Aktien, Lebensversicherungen, seine<br />
Immobilien und sein Bargeld. Deren Wert ist<br />
bestimmt durch Angebot und Nachfrage und wird<br />
ausgedrückt in Geld (einer Währung wie Euro, US<br />
$, etc.).<br />
Aber auch der Wert des Geldes selbst ist bestimmt<br />
durch Angebot und Nachfrage. Ist mehr Geld im<br />
Umlauf, als es Güter zu kaufen gibt, so steigt deren<br />
Preis und es entsteht Inflation. Umgekehrt führt ein<br />
Überschuss an Waren zu fallenden Preisen und man<br />
spricht von Deflation.<br />
Edelmetall-Standards<br />
Seit jeher wurde versucht, das Verhältnis von Geld<br />
und Gütern in einem Gleichgewicht zu halten. In der<br />
Vergangenheit bediente man sich hierzu<br />
verschiedener Gold- und Silber-Standards. Sie hatten<br />
die Aufgabe dem (Papier-) Geld etwas Werthaltiges<br />
- nicht beliebig Reproduzierbares -<br />
gegenüberzustellen.<br />
Abschaffung offizieller Standards<br />
Anfang der 70er Jahre wurde mit dem Bretton Woods<br />
Abkommen der letzte weltweite Goldstandard<br />
abgeschafft. Bis dahin musste jeder US $ zu 25%<br />
mit reinem Gold rückgedeckt sein.<br />
Seit der Aufgabe dieses regulierenden Standards<br />
steigt nun die Menge an verfügbarem Geld weltweit<br />
viel stärker als die Menge der produzierten Güter.<br />
Die Auswirkungen sind vielschichtig. Bis Anfang der<br />
80er Jahre stiegen die Inflationsraten stark an, dann<br />
folgten die Kurse der Aktien mit einem beispiellosen<br />
Anstieg über 20 Jahre.<br />
Privater Vermögensstandard<br />
Von "offiziellen" Seiten, Regierungen einzelner<br />
Staaten, ist nicht mit einer Wiederbelebung eines<br />
regulierenden Standards zu rechnen.<br />
Eine grundsätzliche Reform der Weltwährungen<br />
rückt näher!<br />
Gleichwohl spricht nichts dagegen, sich eigenverantwortlich<br />
sein persönliches Vermögensfundament<br />
zu schaffen. Dies ist möglich durch die<br />
"Reaktivierung" und Anpassung eines altbewährten<br />
Standards, der dem Geldwert etwas dauerhaft<br />
werthaltiges - unvergängliches - gegenüberstellt.
3. WEITSICHT<br />
Zusammenhänge - Geld, Schulden und Aktien<br />
"Zumindest die letzten 5 Jahre befand sich die<br />
amerikanische Wirtschaft im Griff einer<br />
apokalyptisch anmutenden Begeisterungswelle,<br />
ausgelöst durch die beispiellosen Gewinne, welche<br />
die ‚Neue Zeit' mit sich brachte."<br />
Business Week, 1929<br />
Wir betrachten beispielhaft einige Zahlen der<br />
größten Volkswirtschaft, den USA:<br />
US-Zahlen März 1959 September 2005 Faktor<br />
Dow Jones<br />
Index 614 Punkte 10.557,63 Punkte 17-fach<br />
Geldmenge<br />
(M3) 290 Mrd. 9,95 Billionen 34-fach<br />
Private<br />
Kredite 50 Mrd. 2,2 Billionen 44-fach<br />
Unternehmens-<br />
Kredite 410 Mrd. 8,5 Billionen 21-fach<br />
Bruttosozial-<br />
produkt 2,2 Billionen 11,95 Billionen 5-fach<br />
Folgende Zusammenhänge lassen sich erkennen:<br />
Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen<br />
der Ausweitung der Geldmenge (WEISS) und der<br />
Verschuldung von privaten Haushalten (HELL-<br />
ORANGE) und den Schulden der Unternehmen<br />
(BRAUN).<br />
Die zusätzlichen Kredite erlauben es Unternehmern,<br />
mehr zu investieren und privaten Haushalten, mehr<br />
zu konsumieren.<br />
Steigt das Angebot an Geld aber deutlich schneller<br />
als das Angebot an Gütern, so bilden sich<br />
Ungleichgewichte.<br />
Das Bruttosozialprodukt, als Summe aller Leistungen<br />
und Güter einer Volkswirtschaft, hat sich in den<br />
letzten 50 Jahren verfünffacht. Die Bewertung der<br />
Unternehmen, die diese Wertschöpfung erbringen,<br />
nahm jedoch um das 17-fache zu.<br />
Das zusätzliche Geld führte so zu einer Inflationierung<br />
der Bewertung von Unternehmen<br />
(Aktienmärkte).<br />
DER EDELMETALLMARKT<br />
21
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22<br />
Eine exponentielle Zunahme dieser Mißverhältnisse<br />
läuft weiter!<br />
Dieser Vorgang ist nichts Ungewöhnliches in der<br />
Geschichte und wiederholt sich ständig. So<br />
benötigte der Dow Jones zuletzt 18 Jahre (von 1965<br />
bis 1983) um Übertreibungen aus der Nachkriegszeit<br />
zu konsolidieren. Der japanisiche Nikkei Index<br />
befindet sich derzeit auf einem 20- Jahres-Tief und<br />
"verarbeitet" dadurch die Übertreibungen während<br />
der Immobilien- Spekulationen der 80er Jahre.<br />
Die beispiellose Ausweitung der Geldmenge war<br />
erst möglich, nachdem das bisherige Korrektiv - der<br />
Goldstandard - 1971 abgeschafft wurde.<br />
4. DIE EDELMETALLE<br />
Angebot und Nachfrage (Prognose) -<br />
Vorausschauend betrachtet<br />
Drei weltbekannte Milliardäre sind bereits in<br />
Edelmetallen engagiert<br />
Warren Buffett - der erfolgreichste Anleger<br />
aller Zeiten.<br />
Bill Gates - der reichste Mann der Erde.<br />
George Soros - ein weltbekannter<br />
Spekulant.<br />
Auch in der vorhergehenden Aufschwungphase der<br />
Wirtschaft haben sich Palladium, Silber und Platin<br />
in den letzten 20 Jahren nur moderat oder sogar<br />
nach unten entwickelt.<br />
Die tendenziell fallenden Edelmetallpreise in den<br />
90er Jahren bedeutete für viele Minengesellschaften<br />
das Aus. Kapazitäten wurden abgebaut, Minen<br />
geschlossen und die Suche nach neuen Fördervorkommen<br />
kam nahezu zum Stillstand. Auch heute<br />
noch sind die Förder- und Produktionskosten vieler<br />
Minengesellschaften höher als die aktuellen<br />
Marktpreise.<br />
Die Nachfrage nach Palladium, Silber und Platin<br />
übersteigt jedoch das Angebot, welches von Minen<br />
gefördert wird, seit Jahren. Gleichfalls übersteigt<br />
das jährliche prozentuale Wachstum der Nachfrage<br />
nach Palladium-, Silber- und Platin das des jährlichen<br />
Angebotes durch Minenförderung.<br />
Bei Silber ist eine Situation erreicht, in der nahezu<br />
sämtliche Silber-Lagervorräte verbraucht wurden.<br />
Traditionelle Angebots- /Nachfrage- Fundamentaldaten<br />
werden in naher Zukunft erheblichen Druck<br />
auf die Edelmetallpreise ausüben.<br />
Hierzu folgende Fakten:<br />
- Fortwährendes Angebots-Defizit in allen drei<br />
Metallen. Das jährliche Angebots-Defizit wurde<br />
hauptsächlich durch Leasing gebildet, und stellt<br />
nun eine enorme tatsächliche Short-Position im<br />
Silber dar.<br />
- Zunehmende Nachfrage aufgrund neuer High-<br />
Tech Anwendungen in allen drei Metallen<br />
- Zunehmende Nachfrage wegen der Öffnung des<br />
chinesischen Kapitalmarktes<br />
- Sinkendes Angebot wegen geringer Exploration<br />
neuer Vorkommen von Seiten der Minengesellschaften<br />
- Steigende Investitionsnachfrage
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24<br />
- Zunehmende Nachfrage von Minengesellschaften<br />
selbst, aufgrund der Rückabwicklung der Hedge-<br />
Bücher und der Forward Sales (Verkauf von<br />
Edelmetallen auf Termin)<br />
Ihren Tiefststand haben Palladium, Silber und Platin<br />
um das Jahr 2000/2001 markiert, dem Beginn der<br />
Konsolidierungsphase an den Aktienmärkten.<br />
Seither beginnen alle drei Edelmetalle bereits wieder<br />
zu steigen.<br />
"Der eine wartet,<br />
dass die Zeit sich wandelt,<br />
der andere packt sie kräftig an<br />
und handelt." Dante
6 WESENTLICHE CHANCEN DER BETEILIGUNG<br />
VORTEILE AUFGRUND VON<br />
WECHSELKURSSCHWANKUNGEN<br />
Für den in der EU-Region ansässigen Anleger können<br />
mit Wechselkursschwankungen zwischen der Euro-<br />
Währung und dem US Dollar natürlich auch Vorteile<br />
verbunden sein, wenn nämlich per Saldo im Zeitraum<br />
zwischen Investition und endgültigem Ausscheiden<br />
des Anlegers aus der Fondsgesellschaft sich die<br />
Parität Euro zu US Dollar vorteilhaft im Sinne des<br />
US Dollar entwickelt (hat).<br />
VORTEILE AUFGRUND GÜNSTIGER PREISE<br />
Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG kauft in sehr großen Stückzahlen<br />
Edelmetalle, dadurch erhält sie Rabatte beim Kauf.<br />
Hierdurch erhält der Anleger günstigere Einkaufspreise<br />
als bei einem Direktkauf über die Bank. Der<br />
Anleger bekommt somit von Beginn an mehr<br />
Edelmetalle für das investierte Geld.<br />
MÖGLICHER HÖHERER RÜCKNAHMEPREIS<br />
Bei Verkauf der Edelmetalle hat die Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />
im Normalfall einen höheren Rücknahmepreis als<br />
es die Banken oder Investmenthäuser haben. Durch<br />
den Tausch der Edelmetalle mit neuen Einsteigern<br />
entstehen Kauf- und Rücknahmepreisdifferenzen,<br />
die der Gesellschaft zu 100% gehören und somit<br />
den verbleibenden Anlegern. Eine andere<br />
Möglichkeit besteht in dem direkten Verkauf an den<br />
Markt (Industrie). Hierdurch lassen sich<br />
möglicherweise höhere Gewinne für die Anleger<br />
erzielen als bei Verkauf an die Bank.<br />
VORTEILE AUFGRUND DER SCHNELLEN<br />
VERFÜGBARKEIT<br />
Der Anleger hat den Vorteil sehr schnell über sein<br />
Kapital zu verfügen, da er nur eine monatliche<br />
Kündigungsfrist einhalten muss. Dies ermöglicht<br />
ihm eine große Flexibilität.<br />
VORTEIL DURCH DEN WEGFALL DER<br />
ECHTHEITSPRÜFUNG<br />
Ein weiterer Faktor für das günstige Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />
Konzept ist, dass die "Echtheitsprüfung" der<br />
Edelmetalle bei Rücknahme oder Verkauf entfällt.<br />
Bei Eigenerwerb behält sich logischerweise der<br />
"Rückkäufer" (im Normalfall die Bank) immer vor,<br />
auf Kosten des Verkäufers, eine Prüfung der Barren<br />
zu vollziehen, ob diese echt sind.<br />
VORTEIL DURCH DEN ERWERB VON BARREN<br />
Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG erwirbt nur Barren. Bei dem Erwerb<br />
von Münzen oder Sonderprägungen ist der Preis<br />
durch die Prägekosten höher als der Edelmetallwert<br />
selbst. Dies würde zu erhöhten Kosten führen, die<br />
in der vorliegenden Beteiligung nicht anfallen.<br />
Ferner versucht die Gesellschaft überwiegend<br />
Kilobarren zu erwerben, um unnötige Stückelungskosten<br />
zu vermeiden. Dadurch können mehr<br />
Edelmetalle für die Gesellschaft erworben werden,<br />
als bei dem Kauf kleiner Stückelungen oder bei dem<br />
Erwerb von Münzen.<br />
WESENTLICHE CHANCEN DER BETEILIGUNG<br />
25
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26<br />
VORTEIL DURCH DEN EINKAUF IM DRITTELMIX<br />
Es geht nicht nur um ein Edelmetall, sondern um<br />
Palladium, Silber und Platin. Diese Aufteilung der<br />
Edelmetalle ist wichtig, da somit eine Streuung der<br />
Anlage sichergestellt ist. Gerade Palladium, Silber<br />
und Platin sind als Industrierohstoff immens<br />
interessant. Um zum günstigen Preis im monetären<br />
Drittelmix Edelmetalle zu erwerben, bedarf es zurzeit<br />
ca. EUR 84.000,- 1)<br />
. Diesen Betrag hat nicht jeder zur<br />
Verfügung. Dieser Betrag ist aber notwendig, denn<br />
ein Kilo Platin kostet allein zurzeit ca. EUR 28.000,plus<br />
Umsatzsteuer.<br />
1) Bezieht sich auf die Kilopreise für Palladium, Silber und Platin am<br />
13.01.2006.
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28<br />
7 DIE ANLAGEOBJEKTE<br />
DIE ANLAGEOBJEKTE<br />
Warum Edelmetalle?<br />
Sachwerte kann man nicht drucken, sie sind<br />
unabhängig von wirtschaftlichen Entwicklungen<br />
vorhanden.<br />
Die meisten Menschen investieren z.B. unter<br />
anderem in Immobilien, weil die Erfahrung gezeigt<br />
hat, dass selbst in Krisenzeiten Grund und Boden<br />
werthaltig sind. Edelmetalle in physischer Form<br />
haben die gleiche Eigenschaft mit dem Vorteil, dass<br />
diese Werte sogar mobil sind. Man kann sie einfach<br />
dorthin mitnehmen, wo man sie haben möchte.<br />
Gold gilt in den Köpfen der Menschen schon immer<br />
als Zahlungsmittel. Es war in jeder wirtschaftlichen<br />
Krise ein werthaltiges Tauschmittel. Gerade deshalb<br />
haben sich die Notenbanken auf dieses seltene<br />
Metall als Währungshinterlegung in der Geschichte<br />
fokussiert (siehe zur Abschaffung der Goldstandards,<br />
S. 5, "Vorwort"). Notenbanken tauschen Geld nicht<br />
mehr in Gold, der Anleger kann jedoch durch diese<br />
vorliegende Beteiligungsform seinen eigenen<br />
Edelmetallstandard aufbauen. Die Gesellschaft<br />
investiert in Palladium, Silber und Platin, so dass<br />
Preisschwankungen einzelner Edelmetalle durch<br />
den angestrebten Mix des Depots (in Palladium,<br />
Silber und Platin, vgl. hierzu jedoch auch S. 67<br />
"Angaben über die Geschäftstätigkeit" und S. 79,<br />
§ 2 des Gesellschaftsvertrages) relativiert werden<br />
können. Diese Edelmetalle haben durch ihre<br />
Eigenschaft als Industriemetalle einen zusätzlichen<br />
Gebrauchswert in der Industrie. Das macht sie noch<br />
interessanter, als eine reine Investition in das<br />
Notenbankmetall Gold.<br />
Eine wesentliche Eigenschaft der Metalle ist die<br />
beliebige Teilbarkeit und Umformbarkeit. Der<br />
Gebrauchswert der Edelmetalle ist natürlich<br />
ebenfalls von hohem Interesse.<br />
PALLADIUM<br />
Dieses Industriemetall gehört zu der Gruppe der<br />
Platinmetalle. Benötigt wird Palladium vor allem in<br />
der Katalysatorentechnik, da es ein extrem hohes<br />
Absorbtionsvermögen für Wasserstoff besitzt und<br />
deutlich preiswerter als Platin ist. Weiterhin findet<br />
Palladium in der Schmuckindustrie immer mehr<br />
Abnehmer. Der Preis von Palladium hat sich von<br />
1999 bis 2001 Verdreifacht. Dieses kam durch<br />
mögliche Lieferschwierigkeiten des Hauptproduzenten,<br />
Russland, zu Stande. Nach dem<br />
Platzen der Palladiumblase und der nachfolgenden<br />
Korrektur verläuft der Palladiumpreis ähnlich wie<br />
die anderen Edelmetallpreise. Seit 2003 entwickelt<br />
sich der Palladiumpreis wieder aufwärts, wie der<br />
nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist:<br />
Quelle: www.kitco.com (Stichwort: Charts & Data /<br />
Palladium, Datum: 16.02.2006)<br />
Langfristig hat sich der Palladiumpreis wie folgt<br />
entwickelt:<br />
Quelle: www.markt-daten.de (Stichwort: Daten und<br />
Charts/ Palladiumpreis in US-Dollar, Datum:<br />
16.02.2006)
Umgerechnet in EUR-Preise ergibt sich dabei die<br />
folgende Entwicklung:<br />
Quelle: www.markt-daten.de (Stichwort: Daten und<br />
Charts/ Palladiumpreis in EUR, Datum: 16.02.2006)<br />
SILBER<br />
Die Eigenschaften dieses Industriemetalls sind<br />
einzigartig:<br />
- keimtötende Wirkung<br />
- hohe Lichtempfindlichkeit<br />
- extrem hohe Reflexionseigenschaft<br />
- enorme Dehnbarkeit<br />
- sehr gute Schmiedbarkeit<br />
- hohes Wärmeleitvermögen<br />
Silber begegnet uns täglich. Ob in Spiegeln,<br />
Thermoskannen, CDs, Batterien, in der<br />
Trinkwasseraufbereitung oder beim Schmuck, es<br />
gehört zu unserem Leben, meist ohne es zu<br />
bemerken.<br />
Viele weitere Eigenschaften, z.B. die Supraleitfähigkeit<br />
können die Nachfrage nach Silber noch<br />
massiv ansteigen lassen. Auch bei Silber spielt die<br />
Endlichkeit dieses Rohstoffes eine große Rolle.<br />
Der Preis von Silber hat sich in den letzten Jahren<br />
gegensätzlich zu den Entwicklungen an den<br />
Aktienmärkten entwickelt. Der Preis pro Feinunze<br />
Silber in US-Dollar ist in den letzten fünf Jahren<br />
insgesamt gestiegen. Nach einer Seitwärtsbewegung<br />
in den Jahren 2000 bis Mitte 2003, kam<br />
es im letzten Quartal 2003 und im ersten Quartal<br />
2004 zu ernormen Preissteigerungen. Diese<br />
Steigerungen haben sich nach starken Schwankungen<br />
in den folgenden drei Quartalen in 2004 bis ins<br />
erste Quartal 2005 bis zum heutigen Tage behaupten<br />
können.<br />
Die Entwicklung ist den nachfolgenden Übersichten<br />
zu entnehmen:<br />
Quelle: www.kitco.com (Stichwort: Charts & Data /<br />
Silver, Datum: 16.02.2006)<br />
Langfristig hat sich der Silberpreis wie folgt<br />
entwickelt:<br />
Quelle: www.markt-daten.de (Stichwort: Daten und<br />
Charts/ Silberpreis in US-Dollar, Datum: 16.02.2006)<br />
DIE ANLAGEOBJEKTE<br />
29
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30<br />
Umgerechnet in EUR-Preise ergibt sich dabei die<br />
folgende Entwicklung:<br />
Quelle: www.markt-daten.de (Stichwort: Daten und<br />
Charts/ Silberpreis in EUR, Datum: 16.02.2006)<br />
PLATIN<br />
Dieses sehr teure und seltene Metall kommt zum<br />
"Einsatz" bei:<br />
- medizinischen Geräten<br />
- Glasfaserkabeln<br />
- PC - Festplatten<br />
- LCD - Bildschirmen<br />
- Katalysatorentechnik<br />
Der Preis von Platin hat sich in den letzten Jahren<br />
gegensätzlich zu den Bewegungen an den<br />
Aktienmärkten entwickelt. Der Preis pro Feinunze<br />
Platin in US-Dollar ist in den letzten fünf Jahren<br />
kontinuierlich gestiegen, wie der nachfolgenden<br />
Übersicht zu entnehmen ist:<br />
Quelle: www.kitco.com (Stichwort: Charts & Data /<br />
Platin, Datum: 16.02.2006)<br />
Langfristig hat sich der Platinpreis wie folgt<br />
entwickelt:<br />
Quelle: www.markt-daten.de (Stichwort: Daten und<br />
Charts/ Platinpreis in US-Dollar, Datum: 16.02.2006)<br />
Umgerechnet in EUR-Preise ergibt sich dabei die<br />
folgende Entwicklung:<br />
Quelle: www.markt-daten.de (Stichwort: Daten und<br />
Charts/ Platinpreis in USD, Euro und Yen, Datum:<br />
16.02.2006)<br />
ZUSAMMENFASSUNG<br />
Unsere schwer zu kalkulierende Weltwirtschaftslage,<br />
sowie die permanent steigende Nachfrage nach den<br />
begrenzten Edelmetallen lässt nach Ansicht vieler<br />
Experten eine stark steigende Preisentwicklung von<br />
Palladium, Silber und Platin erwarten. Auch die<br />
zurzeit fundamental meist überbewerteten Aktien<br />
sprechen deutlich für diese Einschätzung, da deren<br />
Kursentwicklung erfahrungsgemäß zu Edelmetallen
in einer Wechselwirkung verlaufen.<br />
Bei der Emittentin geht es neben einer Möglichkeit<br />
zur Wertsteigerung der Vermögensanlage auch um<br />
eine echte Vermögenssicherung. Neben den<br />
Immobilien (Grundstück, Haus, Wohnung) stellen<br />
die Mobilien (Edelmetalle) eine echte zusätzliche<br />
Sicherung des Vermögens dar.<br />
Ein wichtiger Faktor bei diesem Beteiligungsangebot<br />
ist die geplante Drittelung der drei Edelmetalle.<br />
Preisschwankungen eines Edelmetalls können so<br />
durch die anderen Edelmetalle zumindest zum Teil<br />
wieder aufgefangen werden.<br />
Die Gesellschaft investiert nicht in Aktien oder<br />
Zertifikate (also Papier), sondern ausschließlich<br />
direkt in physische Edelmetalle, die in<br />
Sparkassentresoren eingelagert werden.<br />
WEITERES WACHSTUM ERWARTET<br />
Prozentual sind Edelmetallpreise in den vergangenen<br />
15 Jahren im Wert bereits erheblich gestiegen.<br />
Gegenüber Aktien verhält sich der Anstieg immer<br />
noch sehr moderat. Die prozentuale Preisentwicklung<br />
der wichtigsten Edelmetalle im Vergleich<br />
ist in der folgenden Abbildung dargestellt:<br />
Quelle: www.markt-daten.de (Stichwort: Daten und<br />
Charts/Edelmetalle im Vergleich seit 1990, Datum:<br />
16.02.2006)<br />
STRUKTUR DES MARKTES FÜR PALLADIUM,<br />
SILBER UND PLATIN:<br />
Angebot und Nachfrage<br />
Edelmetalle sind nicht in unendlicher Menge vorhanden.<br />
Gerade das macht sie wertvoll.<br />
PALLADIUM<br />
Die Gewinnung von reinem Palladium erwies sich<br />
auf Grund der großen chemischen Ähnlichkeit<br />
innerhalb der PGM-Gruppe zunächst als sehr<br />
schwierig, was darauf zurückzuführen ist, dass<br />
Palladium in der Natur in geringen Mengen fast<br />
immer zusammen mit den übrigen Elementen der<br />
PGM-Gruppe auftritt und nie allein als konzentriertes<br />
Erz vorhanden ist. Das führte dazu, dass bis zum<br />
Ende des Ersten Weltkrieges gerade einmal 70 kg<br />
Palladium weltweit gewonnen werden konnten.<br />
Heute fällt Palladium nur als Nebenprodukt bei der<br />
Nickel-, Kupfer-, Blei-, Silber-, Gold- und<br />
Platinproduktion an. Große Mengen der jährlichen<br />
Palladiumproduktion fallen bei der Platinproduktion<br />
in Südafrika und der Nickelproduktion in<br />
Nordamerika und Russland an.<br />
Russland ist mit einem Anteil von 46% der weltweit<br />
größte Produzent für Palladium. An zweiter Stelle<br />
folgt Südafrika mit 36% und an Dritter Nordamerika<br />
mit 14%. Die Produktion von Palladium nimmt seit<br />
2002 kontinuierlich zu und lag Ende 2005 bei ca.<br />
250 Tonnen weltweit.<br />
Die Autoindustrie ist mit 50% der Hauptabnehmer<br />
für Palladium, wobei hier stark nach Ländern<br />
unterschieden werden muss. Während in Europa<br />
die Nachfrage unter der Berücksichtigung der<br />
Rückgewinnung von 2003 auf 2004 um 11% auf 32<br />
Tonnen zurück ging, konnte sie in Japan um 8% auf<br />
17,3 Tonnen und in den USA um 10,5% auf 32,5<br />
Tonnen zunehmen.<br />
Zurückzuführen ist dieses auf Grund der vermehrt<br />
eingesetzten Dieseltechnologie in Europa bei neuen<br />
Fahrzeugen, wo Palladium noch nicht marktreif ist<br />
für diese Technologie. Mittelfristig (2010/2011)<br />
könnte sich die Nachfrage stark erhöhen, da mit der<br />
nächsten Euro-V-Norm der Schadstoffgehalt weiter<br />
reduziert werden muss. Da dies nur unter sehr hohen<br />
Temperaturen möglich ist, wird die Nachfrage nach<br />
wesentlich preiswerterem Palladium dann wohl<br />
kräftig zunehmen, denn Platin kann nur bis ca. 650°C<br />
eingesetzt werden, während Palladium bis 950°C<br />
eingesetzt werden kann.<br />
Die weiteren Nachfrager nach Palladium sind der<br />
Dentalbereich mit 14% und einem Verbrauch von<br />
25,7 Tonnen, die Elektronikindustrie mit 15% und<br />
einem Verbrauch von 33,4 Tonnen, die Chemiebranche<br />
mit 5,5% und einem Verbrauch von 12,2<br />
Tonnen und die Schmuckindustrie.<br />
Die Schmuckindustrie zeigt in den letzten Jahren<br />
einen deutlich steigenden Bedarf nach Palladium.<br />
In den letzten 3 Jahren stieg der Bedarf hier um<br />
durchschnittlich 100% pro Jahr auf heute ca. 28<br />
Tonnen an. Die Nachfrage nach Palladium aus der<br />
Schmuckindustrie und der Autoindustrie wird für<br />
DIE ANLAGEOBJEKTE<br />
31
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
32<br />
die Preisentwicklung in den nächsten Jahren<br />
ausschlaggebend sein.<br />
Durch die günstigen Preise von Palladium, im<br />
Verhältnis zu Platin, kann die Nachfrage auch in<br />
anderen Bereichen deutlich ansteigen.<br />
Palladium wird weltweit an drei Börsen gehandelt:<br />
-New York Mercantile Exchange (Abteilung COMEX,<br />
Futures und Optitionen)<br />
-London Platin und Palladium Market (Cash und<br />
Forwords)<br />
-Tokyo Commodity Exchange (Futures)<br />
SILBER<br />
2003 lag die Minenproduktion von Silber bei rund<br />
19.000 Tonnen und damit 5% niedriger als im<br />
Vorjahr. Wichtigste Produzenten waren Mexiko mit<br />
14,8% Marktanteil, gefolgt von Peru (14,5%), China<br />
(12,1%) und Australien (11,5%). 2004 wird<br />
schätzungsweise etwa 25% der Silberproduktion<br />
aus dem Recycling von silberhaltigem Schrott<br />
stammen. Diese Quote nahm in den letzten Jahren<br />
stetig zu.<br />
Seit 1991 kann der Primärmarktbedarf nicht mehr<br />
durch die Silber-Produktion gedeckt werden (Quelle:<br />
CPM World Silver Survey 2004). Eine große<br />
Bedeutung für das Silberangebot hat mit einem<br />
Anteil von 21% die Raffination von Altsilber, die zu<br />
großen Teilen aus der Photo-Industrie stammt. Die<br />
fehlende Angebotsmenge wurde durch Regierungsverkäufe<br />
(ca. acht Prozent) gedeckt. Deshalb<br />
nehmen die Lagerbestände tendenziell ab.<br />
42,7% der Weltproduktion werden in der Industrie<br />
verarbeitet. Da Bakterien und Keime auf einer<br />
Silberoberfläche nicht überleben können, wird Silber<br />
in der Lebensmitteltechnik, der chemischen Industrie<br />
und der Pharmazie eingesetzt. Auch in der Elektrotechnik,<br />
beispielsweise bei der Batterieherstellung,<br />
findet Silber Anwendung.<br />
Die Schmuck- und Silberwarenherstellung (z.B.<br />
Essbesteck) nimmt 31,6% der Jahresproduktion ab.<br />
Dieser Bereich bleibt relativ konstant. Grund hierfür<br />
ist die geringe Preiselastizität; Silberschmuck ist,<br />
im Gegensatz zu Gold- oder Platinschmuck, weitgehend<br />
preisunelastisch. Drittwichtigster Abnehmer<br />
ist die Fototechnik. 22% der Silberproduktion<br />
werden in dieser Branche weiterverarbeitet, obwohl<br />
sie von Jahr zu Jahr an Bedeutung verliert, da<br />
Digitalkameras die herkömmlichen Fotoapparate<br />
zunehmend verdrängen. Die restlichen 3,7% gehen<br />
in die Münz- und Medaillenherstellung.<br />
Silber wird weltweit an vier Börsen gehandelt:<br />
- New York Mercantile Exchange (Abteilung COMEX)<br />
Futures und Optionen<br />
- Chicago Board of Trade - Futures<br />
- London Bullion Market - Cash und Forwards<br />
- Tokyo Commodity Exchange - Futures<br />
PLATIN<br />
In der heutigen Zeit kommt fast drei Viertel der<br />
weltweiten Platinproduktion aus Südafrika, hier<br />
liegen auch ca. 90% der bekannten Reserven.<br />
Mehrheitlich kommt die Produktion aus dem<br />
Bushveld Igenous Complex (BCI), der aus drei<br />
(riesigen) abbaubaren Erzkörpern mit einer Größe<br />
von 66.000 Quadratkilometern besteht; der PGM-<br />
Gehalt des Erzes liegt hier zwischen vier und sieben<br />
Gramm je Tonne.<br />
Das Gesamtangebot an Platin ist von 1998 von 168<br />
Tonnen nur langsam bis auf etwas über 200 Tonnen<br />
im Jahr 2004 gestiegen. Dieses relativ knappe<br />
Angebot konnte die vorhandene Nachfrage bisher<br />
nur durch Lagerverkäufe decken. Von Ende Oktober<br />
2001 bis zum Februar 2004 konnte sich der Preis<br />
von Platin so mehr als verdoppeln.<br />
Der größte Anteil der Platinproduktion (46%) wird<br />
in der Automobilbranche bei der Herstellung von<br />
Katalysatoren eingesetzt. Zweitwichtigster Abnehmer<br />
ist die Schmuckindustrie mit 41%. Die<br />
verbleibenden 13% verteilen sich unter anderem<br />
auf die chemische Industrie, den High-Tech-Bereich<br />
(Herstellung von Computerfestplatten) und die<br />
Glasherstellung.<br />
Grundsätzlich wird Platin überall dort verarbeitet,<br />
wo Stoffe benötigt werden, die nicht korrodieren.<br />
Mit einem Anteil von 0,1% ist die Brennstoffzellen-<br />
Produktion heute noch relativ unbedeutend für den<br />
Platinverbrauch. Bis 2015 soll dieser Bereich<br />
schätzungsweise 10% der Platinproduktion<br />
abnehmen.<br />
Die Automobil- und die Schmuckindustrie werden<br />
aber auch bis 2015 die wichtigsten Abnehmer des<br />
Edelmetalls bleiben. Der Kfz-Emissionsnorm Euro<br />
IV, die am 1.1.2005 in Kraft trat, folgt 2008 Euro V<br />
und 2010/2011 Euro VI. Mit der Entwicklung neuer<br />
leistungsfähigerer Katalysatoren wird auch die<br />
Nachfrage nach Platin zunehmen.
Während heute nur 2,61 Mio. Unzen Platin<br />
verarbeitet werden, sollten es 2015 5,31 Mio. Unzen<br />
sein. Dies wird einem Anteil von 50% des<br />
Platinverbrauchs entsprechen.<br />
Die Nachfrage im nächsten Jahr im Bereich der Auto-<br />
Katalysatoren dürfte, speziell in Europa, weiter<br />
steigen, da Palladium-Katalysatoren für Diesel-<br />
Fahrzeuge noch nicht marktreif sind. In der Industrie<br />
gibt es bisher zu Platin keine Alternativen, so dass<br />
bei wachsender Wirtschaft auch in diesem Bereich<br />
mit steigender Nachfrage zu rechnen ist. Daher wird<br />
es auf der Nachfrageseite maßgeblich davon<br />
abhängen, ob sich der Trend in der japanischen und<br />
chinesischen Schmuckindustrie fortsetzt, verstärkt<br />
Palladium anstelle von Platin einzusetzen.<br />
Platin wird weltweit an vier Börsen gehandelt:<br />
- New York Mercantile Exchange (Abteilung COMEX)<br />
Futures und Optionen<br />
- Chicago Board of Trade - Futures<br />
- London Platin & Palladium Market - Cash und<br />
Forwards<br />
- Tokyo Commodity Exchange - Futures<br />
WETTBEWERBSSITUATION<br />
Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG steht in keinem tatsächlichen<br />
Wettbewerb mit anderen, am Markt teilnehmenden<br />
Gesellschaften, die in Edelmetalle investieren.<br />
Dennoch ist die Nachfrage nach Edelmetallen, wie<br />
zuvor beschrieben, groß. Die Gesellschaft steht<br />
daher faktisch mit allen Nachfragern von Palladium,<br />
Silber und Platin im Wettbewerb.<br />
Die Gesellschaft tritt primär zwar als Nachfrager auf,<br />
kann aber ebenso als Anbieter am Markt teilnehmen<br />
(z.B. bei Ausscheiden von Gesellschaftern und dem<br />
Verkauf von Edelmetallen zur Bedienung des<br />
Abfindungsanspruchs, oder der Umschichtung des<br />
Portfolios).<br />
DIE ANLAGEOBJEKTE<br />
33
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34<br />
8 ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK<br />
Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG wird im Ankauf, Halten, Verwalten<br />
und Verkauf von real existierenden, zertifizierten<br />
Edelmetallen, nämlich Palladium, Silber und Platin<br />
in Barrenform tätig.<br />
Diese Metalle werden zentral in Tresorräumen von<br />
Sparkassen eingelagert. Bei einer entsprechenden<br />
Anlegerzahl behält sich die Gesellschaft vor,<br />
anzuschaffende Edelmetalle auch an anderen Orten<br />
verwahren zu lassen.<br />
Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co KG wird zur Realisierung der Anlageziele<br />
nur das nach Abzug aller Provisionen und Gebühren<br />
verbleibende Eigenkapital (Nettoeinnahmen)<br />
verwenden und kein Fremdkapital aufnehmen.<br />
Grund hierfür ist die Annahme, die Nettoeinnahmen<br />
werden auch ohne die Aufnahme von Fremdkapital<br />
ausreichen, die Anlageziele der Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG in vollem<br />
Umfang zu realisieren. Außer für den Erwerb der<br />
Edelmetalle Palladium, Silber und Platin sowie zur<br />
Begleichung der laufenden Kosten der Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />
werden die Nettoeinnahmen nicht genutzt.<br />
Derzeit wurden noch keine Projekte von der<br />
Emittentin realisiert.<br />
DER MARKTZUGANG<br />
Die Gesellschaft kann nicht selbstständig an den<br />
Edelmetallbörsen auftreten und Palladium, Silber<br />
und Platin erwerben oder mit den Metallen an den<br />
Börsen handeln. Für den Ankauf von Palladium,<br />
Silber und Platin über die Edelmetallbörsen ist die<br />
Gesellschaft auf Vermittler, wie Broker, Banken oder<br />
Sparkassen angewiesen. Diese Vermittlung ist mit<br />
Kosten verbunden.<br />
Ein Vorteil der Gesellschaft ist, dass sie Edelmetalle<br />
in sehr großen Stückzahlen kauft. Dadurch erhält<br />
sie Rabatte beim Kauf. Hierdurch erhält der Anleger<br />
günstigere Einkaufspreise als bei einem Direktkauf<br />
über die Bank. Diese Vergünstigungen kommen<br />
unmittelbar dem Anleger zugute.<br />
Eine andere Möglichkeit besteht in dem direkten<br />
Verkauf an andere Nachfrager, z.B. verarbeitende<br />
Unternehmen, ohne den Umweg über die<br />
Edelmetallbörsen. Die Gesellschaft ist tatsächlicher<br />
Besitzer der Edelmetalle und kann diese an<br />
Abnehmer auch herausgeben. Diese Möglichkeit ist<br />
dem einzelnen Anleger in aller Regel versperrt.<br />
Hierdurch lassen sich möglicherweise höhere<br />
Gewinne für die Anleger erzielen, als bei Verkauf an<br />
den Edelmetallbörsen. Außerdem fallen bei einem<br />
unmittelbaren Verkauf keine Kosten und Provisionen<br />
für Broker und Banken oder Sparkassen an.<br />
DIE MANAGEMENT KOMPETENZEN<br />
Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG verfügt über die geschäftsführende<br />
Kommanditistin, die Popp AG, und diese durch ihre<br />
Vorstände Herrn Andreas Popp und Herrn Stephan<br />
Wolff über fundiertes Know-how in den Bereichen<br />
des Edelmetallinvestments.<br />
Andreas Popp<br />
Vorstandsvorsitzender Popp AG<br />
Der Unternehmer und Manager ist durch seine<br />
zahlreichen Vorträge in der Finanzökonomie bekannt<br />
geworden. Der Experte für Finanzsysteme und<br />
Makroökonomie zeichnet sich besonders dadurch<br />
aus, die komplizierten Zusammenhänge der<br />
Wirtschaft einfach und verständlich zu kommunizieren.<br />
Stephan Wolff<br />
Vorstand der Popp AG<br />
Schon während seines Wirtschaftsstudiums erwarb<br />
er sich profunde Kenntnisse im internationalen<br />
Handelsrecht und gilt heute als anerkannter<br />
Manager im Finanzwesen. Er gilt als analytischer<br />
Denker, mit der Fähigkeit der pragmatischen<br />
Umsetzung komplizierter Sachverhalte.<br />
Beide Geschäftsführer verfügen über eine jahrelange<br />
Erfahrung des Edelmetallmarktes, sowie den<br />
Preisentwicklungen der Metalle im Konsens zur<br />
volkswirtschaftlichen Entwicklung.
BISHERIGE PROJEKTE<br />
Im Dezember 2005 hat die <strong>L'or</strong> capital fine art AG,<br />
als Emissionshaus für geschlossene Beteiligungsmodelle,<br />
die Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />
GmbH & Co.KG initiert. Diese kauft Gold, Silber und<br />
Platin in physischer Form für die Anleger ein. Hierbei<br />
handelt es sich um das erste geschlossene<br />
Beiteiligungsmodell im Bereich Edelmetalle am<br />
deutschen Markt. Die Popp AG hat in der<br />
Vergangenheit bereits 3 Edelmetall - Beteiligungsmodelle<br />
im Markt etabliert. Im September 2002<br />
wurde die Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />
gegründet, die bis heute ein Kapital von EUR<br />
12.589.443,31 einwerben konnte. Die Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft hat bis heute 1.212<br />
Gemeinschafter begrüßen dürfen. Diese<br />
Gemeinschaft hat Gold, Silber und Platin im<br />
Drittelmix für natürliche Personen erworben und in<br />
Tresoren eingelagert.<br />
Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft II wurde im<br />
November 2004 ins Leben gerufen, um gewerblichen<br />
Anlegern ebenfalls die Möglichkeit des Kaufs von<br />
Edelmetallen im Drittelmix zu ermöglichen. Hier<br />
wurden bis dato 12 Gemeinschafter aufgenommen<br />
mit einem Kapital von EUR 668.397,44.<br />
Als letzter Baustein kam die Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie (GbR) Industrie im Juli 2005<br />
dazu. Diese richtete sich nur an natürliche Personen,<br />
die sich im Drittelmix an den Industriemetallen<br />
Palladium, Silber und Platin beteiligen wollten. Die<br />
Gemeinschaft hat 17 Mitglieder und ein Kapital von<br />
EUR 322.345,75 eingeworben.<br />
KEINE BETEILIGUNG AN ANDEREN<br />
UNTERNEHMEN<br />
Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG wird sich nicht an anderen Unternehmen<br />
beteiligen.<br />
ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK<br />
35
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
36<br />
9 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN ZUR <strong>VERMÖGEN</strong>SANLAGEN-<br />
VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG (VERMVERKPROSPV)<br />
HINWEISE NACH DER<br />
<strong>VERMÖGEN</strong>SANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKT-<br />
VERORDNUNG (NEGATIVHINWEISE)<br />
Nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
vom 16. Dezember 2004 sind zur<br />
Darstellung des Vermögensanlagenangebots im<br />
Prospekt auch Angaben zu Sachverhalten zu<br />
machen, die auf den konkreten Fall der Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />
nicht zutreffen.<br />
Der Emittent ist nicht von Patenten, Lizenzen oder<br />
neuen Herstellungsverfahren abhängig, die von<br />
wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />
oder die Ertragslage der Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG sind.<br />
Hinsichtlich der Abhängigkeit der Emittentin von<br />
einzelnen Verträgen wird auf das Kapitel "Verträge<br />
und Vertragspartner" (Seite 38) verwiesen.<br />
(§ 8 Abs. 1 Nr.2 VermVerkProspV)<br />
Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen<br />
wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage<br />
der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG haben könnten, liegen mit<br />
Ausnahme des auf Seite 17 erläuterten finanzgerichtlichen<br />
Verfahrens nicht vor.<br />
(§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV)<br />
Weder Prospektverantwortlichen noch Gründungsgesellschaftern,<br />
Treuhänder oder Mitgliedern der<br />
Geschäftsführung steht oder stand das Eigentum<br />
am Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben<br />
zu, noch steht diesen Personen aus anderen<br />
Gründen eine dingliche Berechtigung am<br />
Anlageobjekt zu.<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerk-ProspV)<br />
Es bestehen keine dinglichen Belastungen des<br />
Anlageobjektes.<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV)<br />
Es bestehen keine rechtlichen oder tatsächlichen<br />
Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
des Anlageobjekts, insbesondere im Hinblick auf<br />
das Anlageziel .<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV)<br />
Für den Geschäftsbetrieb der Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG liegen alle<br />
behördlichen Genehmigungen vor.<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 5 VermVerkProspV)<br />
Die Emittentin hat mit Ausnahme der auf Seite 38<br />
ff. dargestellten Verträge keine Verträge über die<br />
Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjektes<br />
oder wesentlicher Teile davon geschlossen.<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 6 VermVerkProspV)<br />
Es wurden keine Bewertungsgutachten für das<br />
Anlageobjekt erstellt.<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV)<br />
Es wurden keine nicht nur geringfügigen Leistungen<br />
und Lieferungen durch Prospektverantwortliche,<br />
Gründungsgesellschafter, Treuhänder oder<br />
Mitgliedern der Geschäftsführung erbracht.<br />
(§ 9 Abs. 2. Nr. 8 VermVerkProspV)<br />
Die Emittentin wurde am 17.01.2006 gegründet. Es<br />
existiert somit noch kein abgeschlossenes Geschäftsjahr.<br />
Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr<br />
wurden somit Geschäftsführung, Vorstand,<br />
Aufsichtsgremien oder Beiräten keine Gehälter,<br />
Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder Art gewährt.<br />
(§ 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV)
KAPITEL 2<br />
ZAHLEN & PROGNOSEN<br />
Mittelherkunft / Mittelverwendung<br />
Verträge und Vertragspartner<br />
Kosten und Gebühren<br />
Unternehmensplanung<br />
Sensitivitätsanalyse<br />
37
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
38<br />
10 MITTELHERKUNFT/MITTELVERWENDUNG<br />
INVESTITIONEN (PROGNOSE):<br />
Das eingeworbene Kommanditkapital wird in die<br />
Edelmetalle Palladium, Silber und Platin investiert.<br />
In dem Zeitraum bis zum 31. Dezember 2007<br />
beabsichtigt die Gesellschaft für EUR 14.350.000<br />
Palladium, Silber und Platin zu erwerben. Dies<br />
entspricht ca. 96 % des angestrebten<br />
Emissionsvolumens von EUR 15.000.000, das bis<br />
zum 31. Dezember 2007 von der Gesellschaft von<br />
Anlegern aufgenommen werden soll. Dieser Betrag<br />
ist keinesfalls eine Ober-oder Mindestgrenze.<br />
11 VERTRÄGE UND VERTRAGSPARTNER<br />
ÜBERSICHT ÜBER BESTEHENDE VERTRÄGE UND<br />
DARAUS ERWACHSENDE KOSTEN<br />
Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG hat im Rahmen dieser Kapitalanlage<br />
Verträge mit der Popp AG, dem Steuerberater<br />
Rüdiger Frenzel, der Kreissparkasse Fallingbostel<br />
in Walsrode und der <strong>L'or</strong> capital fine art AG<br />
geschlossen. Die Vergütung, die für die<br />
Durchführung der Verträge von der Gesellschaft zu<br />
entrichten ist, richtet sich nach der Höhe der<br />
Gesamteinlage der Anleger (das Emissionsvolumen),<br />
nach dem Depotwert der Edelmetalle oder nach der<br />
Summe aller Anschaffungskosten der noch im Depot<br />
befindlichen Edelmetalle.<br />
Die Gesellschaft belastet die Anleger mit den<br />
anfallenden Gebühren. Unabhängig von der<br />
tatsächlichen Höhe des Emissionsvolumen trägt der<br />
Anleger für die Durchführung der Verträge die<br />
jeweiligen Gebühren zuzüglich der zum Zeitpunkt<br />
der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer (mit<br />
Ausnahme der Komplementärvergütung, für die keine<br />
Umsatzsteuer anfällt). Alle Kosten und Gebühren<br />
werden nicht jährlich festgesetzt, sondern jeweils<br />
zum Ende eines Monats. Die Höhe der monatlichen<br />
Gebühren beträgt 1/12 aller vorgenannten Kosten<br />
und Gebühren. Zu diesen laufenden Gebühren<br />
kommt die Zahlung eines Agios in Höhe von<br />
üblicherweise 5,5% der Anlagesumme.<br />
Das Emissionsvolumen ist weder festgelegt noch<br />
begrenzt. Die Höhe der Gesamtvergütung, die in<br />
den folgenden Punkten dargestellt wird, ist daher<br />
lediglich eine Prognose für die Zeit bis zum 31.<br />
Dezember 2007. Die Prognose basiert auf der<br />
Annahme, dass bis zum 31. Dezember 2007<br />
insgesamt Einlagen in Höhe von EUR 15.000.000<br />
erzielt werden. Die Vergütung der Popp AG, der VSG<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH, des Steuerberaters<br />
Rüdiger Frenzel, der Kreissparkasse Fallingbostel<br />
in Walsrode und der <strong>L'or</strong> capital fine art AG wird nur<br />
anhand des tatsächlichen Emissionsvolumens bzw.<br />
des investierten Kapitals festgelegt. Sollte das<br />
Emissionsvolumen hinter den prognostizierten EUR<br />
15.000.000 zurückbleiben, wird sich die Vergütung<br />
entsprechend verringern, im Falle eines höheren<br />
Emissionsvolumens entsprechend erhöhen.<br />
PLATZIERUNGS- UND<br />
GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRÄGE<br />
Die Platzierung der Kapitalanlage wird durch die<br />
Popp AG und das Emissionshaus <strong>L'or</strong> capital fine<br />
art AG, beide geschäftsansässig in Walsrode,<br />
durchgeführt. Die Verträge wurden am 17. Januar<br />
2006 geschlossen.<br />
VERTRAG MIT DER POPP AG<br />
Im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages<br />
vom 17. Janaur 2006 wurde die Popp AG als<br />
geschäftsführende Kommanditistin von der<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />
& Co. KG beauftragt, den Vertrieb dieser<br />
Kapitalanlage und die laufende Verwaltung der<br />
Einlagen zu organisieren, insbesondere die richtigen<br />
Vertriebspartner zu suchen, die Anleger mit den<br />
erforderlichen Informationen zu bedienen und für<br />
den kaufmännisch bestmöglichen Erwerb sowie eine<br />
sichere Verwahrung der Vermögenswerte der
Vermögen Sicherheit Gemeinschaft Industrie GmbH<br />
& Co. KG zu sorgen.<br />
Für die laufende Verwaltung erhält die Popp AG eine<br />
Vergütung in Höhe von monatlich 1/12 von 1,0 %<br />
der Summe aller Anschaffungskosten der noch im<br />
Depot befindlichen Edelmetalle zuzüglich der zum<br />
Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen<br />
Umsatzsteuer.<br />
Bei einem geplanten Emissionsvolumen von EUR<br />
15.000.000 bis zum 31. Dezember 2007 erhält die<br />
Popp AG eine Vergütung für die Jahre 2006 bis<br />
einschließlich 2007 in Höhe von voraussichtlich ca.<br />
EUR 216.000 inkl. Umsatzsteuer. Hiervon entfallen<br />
auf das Jahr 2007, in dem annahmegemäß ein<br />
Emissionsvolumen von EUR 15.000.000 platziert<br />
wurde, EUR 143.500 inkl. Umsatzsteuer.<br />
Für den Vertrieb erhält sie das von ihr eingeworbene<br />
Agio, in der Regel 5,5% auf das gesamte Emissionsvolumen.<br />
Bei dem geplanten Emissionsvolumen<br />
erhält die Popp AG somit für die Vertriebstätigkeit<br />
EUR 825.000.<br />
Neben der prozentualen Bestandsvergütung erhält<br />
die Popp AG als geschäftsführende Kommanditistin<br />
eine erfolgsabhängige Vergütung für den Fall, dass<br />
der Depotwert nach Kosten 105% der Summe aller<br />
Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der<br />
Anleger (ohne Agio) übersteigt. Die erfolgsabhängige<br />
Vergütung beträgt in diesem Fall 10% von dem<br />
übersteigenden Wert.<br />
Nach dem Vertrag zur Verwaltung der laufenden<br />
Geschäfte der Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />
Industrie GmbH & Co. KG schuldet die Popp AG<br />
folgende Dienstleistungen:<br />
- Suche, Auswahl und Prüfung von Möglichkeiten<br />
zum möglichst günstigen Erwerb von Palladium,<br />
Silber und Platin in Barrenform<br />
- Durchführung von Vertragsverhandlungen über<br />
den Erwerb und Verkauf von Palladium, Silber<br />
und Platin in Barrenform<br />
- Erstellung von Ertragsberechnungen<br />
- Mitteilungen an die Anleger über die Entwicklung<br />
der Vermögenswerte der Gesellschaft sowie des<br />
jeweiligen Anteilswertes des Anlegers<br />
- Koordinierung der Erstellung und Durchführung<br />
aller für den Erwerb, das Halten, Verwalten und<br />
den Verkauf der Edelmetalle erforderlichen<br />
Verträge<br />
Gemäß dem Vertrag zur Durchführung des Vertriebs<br />
der Kapitalanlage mit der Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG schuldet<br />
die Popp AG unter anderem den Aufbau bzw. die<br />
Fortführung und die Unterhaltung eines<br />
Vertriebsnetzes, insbesondere die Auswahl<br />
zuverlässiger Vertriebspartner.<br />
Darüber hinaus erbringt die Popp AG für die<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />
& Co. KG folgende Verwaltungsleistungen:<br />
- Einrichtung und Durchführung der Buchführung<br />
und des Controllings der Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG;<br />
- Vorbereitung des Jahresabschlusses<br />
einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung;<br />
- Vorbereitung und Abgabe von Steuererklärungen<br />
einschließlich der Aufteilung der steuerlichen<br />
Jahresergebnisse;<br />
- Auszahlungen von Abfindungsguthaben;<br />
- Erstellung eines schriftlichen Berichts nach<br />
Vorliegen des geprüften Jahresabschlusses und<br />
Übersendung an die Gesellschafter/Treugeber;<br />
- Unterrichtung der Gesellschafter und Treugeber<br />
in besonderen Fällen;<br />
- Verhandlungen und Korrespondenz mit Behörden<br />
und Gerichten;<br />
- Erbringung von Verwaltungsleistungen im<br />
Zusammenhang mit Verfügungen über Anteile<br />
von Gesellschaftern und Treugebern sowie deren<br />
Wechsel bei Erbfällen;<br />
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co.KG<br />
sowie aller weiteren allgemeinen<br />
Verwaltungsaufgaben, soweit diese nicht Dritten,<br />
insbesondere dem Treuhänder oder der<br />
Komplementärin, vorbehalten und/oder<br />
übertragen sind.<br />
Der Vertrag ist mit einer Laufzeit bis zum 31.<br />
Dezember 2007 abgeschlossen. Der Vertrag<br />
verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn dieser<br />
nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von<br />
zwei Monaten durch die Gesellschaft gekündigt<br />
wird.<br />
VERTRAG MIT DER L'OR CAPITAL FINE ART AG<br />
Das Emissionshaus <strong>L'or</strong> capital fine art AG, Walsrode,<br />
wurde ebenfalls im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages<br />
vom 17. Januar 2006 von der Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />
beauftragt, den Vertrieb dieser Kapitalanlage zu<br />
organisieren und die Kapitalanlage insbesondere<br />
über die Filialen ihrer Gesellschafterin, der<br />
Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode anzubieten.<br />
VERTRÄGE UND VERTRAGSPARTNER<br />
39
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
40<br />
Hierfür erhält die <strong>L'or</strong> capital fine art AG für die Zeit<br />
bis zum 31. Dezember 2007 eine Vergütung in Höhe<br />
von monatlich 1/12 von 0,5 % der Summe aller<br />
Anschaffungskosten der noch im Depot befindlichen<br />
Edelmetalle zuzüglich der zum Zeitpunkt der<br />
Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer. Ab dem<br />
Jahr 2008 erhält die <strong>L'or</strong> capital fine art AG eine<br />
Vergütung in Höhe von monatlich 1/12 von 0,4 %<br />
der Summe aller Anschaffungskosten der noch im<br />
Depot befindlichen Edelmetalle zuzüglich der zum<br />
Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen<br />
Umsatzsteuer. Bei einem geplanten<br />
Emissionsvolumen von EUR 15.000.000 bis zum 31.<br />
Dezember 2007 erhält die <strong>L'or</strong> capital fine art AG<br />
eine Vergütung für die Jahre 2006 bis einschließlich<br />
2007 in Höhe von voraus-sichtlich ca. EUR 108.000<br />
inkl. Umsatzsteuer. Hier-von entfallen auf das Jahr<br />
2007, in dem annahme-gemäß ein<br />
Emissionsvolumen von EUR 15.000.000 platziert<br />
wurde EUR 71.750 inkl. Umsatzsteuer.<br />
Nach dem Vertrag zur Durchführung des Vertriebs<br />
der Kapitalanlage mit der Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG schuldet<br />
die <strong>L'or</strong> capital fine art AG folgende Dienstleistungen:<br />
- Vertrieb der Kapitalanlage über das Filialnetz<br />
ihrer Gesellschafterin, die Kreissparkasse<br />
Fallingbostel in Walsrode<br />
- Aktive Bewerbung der Kapitalanlage in den<br />
Filialen der Kreissparkasse Fallingbostel in<br />
Walsrode<br />
Der Vertrag ist mit einer Laufzeit bis zum 31.<br />
Dezember 2007 abgeschlossen. Der Vertrag<br />
verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn dieser<br />
nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von<br />
zwei Monaten durch die Gesellschaft gekündigt<br />
wird.<br />
Sämtliche Kosten der Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />
Industrie GmbH & Co. KG, die mit der<br />
Vorbereitung, Analyse, Projektierung und<br />
Prospektierung dieser Kapitalanlage beauftragt<br />
wurden, sind mit diesen Vergütungen abgegolten.<br />
Für die Konzeption dieser Kapitalanlage erhält die<br />
<strong>L'or</strong> capital fine art AG keine zusätzliche Vergütung.<br />
TREUHANDVERTRAG UND<br />
ANLEGERVERWALTUNG<br />
Anleger, die sich mittelbar an der Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />
beteiligen, schließen mit dem Treuhandkommanditisten,<br />
Steuerberater Rüdiger Frenzel,<br />
einen Treuhandvertrag. Der Treuhandkommanditist<br />
wird danach im eigenen Namen, aber auf Rechnung<br />
des jeweiligen Anlegers eine Kommanditbeteiligung<br />
an der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG erwerben. Der Treuhandkommanditist<br />
übt alle Rechte und Pflichten als Gesellschafter<br />
der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG bezüglich der treuhänderisch<br />
gehaltenen Beteiligung nach den Weisungen des<br />
Anlegers aus.<br />
Der Anleger stellt den Treuhandkommanditisten von<br />
seinen Kapitaleinzahlungsverpflichtungen frei,<br />
indem er den jeweils fälligen Betrag auf das in der<br />
Beitrittserklärung angegebene Konto der Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />
überweist. Gerät der Anleger mit seiner Verpflichtung<br />
zur Freistellung des Treuhandkommanditisten in<br />
Verzug, ist der Treuhandkommanditist zur<br />
Kündigung des Treuhandvertrages berechtigt. Für<br />
den Fall einer solchen Kündigung des Treuhandvertrages<br />
überträgt der Treuhandkommanditist den<br />
für den Anleger gehaltenen Kommanditanteil an der<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />
& Co. KG an den Anleger. Die aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
sich ergebenden Verzugsfolgen gelten<br />
insoweit auch für den sich mittelbar als Treugeber<br />
beteiligenden Anleger.<br />
Der Treuhandkommanditist handelt mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmannes und haftet - soweit<br />
er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht<br />
verletzt - nach den gesetzlichen Vorschriften. In allen<br />
anderen Fällen ist die Haftung des Treuhandkommanditisten<br />
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
beschränkt.<br />
Das Treuhandverhältnis wird seitens des Treuhandkommanditisten<br />
für die Zeit der Beteiligung als<br />
Treuhandkommanditisten an der Gesellschaft<br />
geschlossen. Eine Kündigung des Treuhandvertrages<br />
durch den Treuhandkommanditist kann nur aus<br />
wichtigem Grund oder nach Maßgabe der Regelung<br />
des Gesellschaftsvertrages erfolgen. Der Anleger<br />
ist berechtigt, zu jeder Zeit die Übertragung des<br />
anteilig von dem Treuhandkommanditisten für ihn<br />
gehaltenen Kommanditanteils einschließlich der<br />
damit im Zusammenhang stehenden Rechten und<br />
Pflichten auf sich zu verlangen.<br />
Der Treuhandkommanditist wird in Gesellschafterversammlungen<br />
nur nach Weisung des jeweiligen<br />
Anlegers abstimmen. Erteilt ein Anleger keine<br />
Weisung, wird sich der Treuhandkommanditist<br />
insoweit seiner Stimme enthalten.<br />
Der Treuhandkommanditist erhält für seine Tätigkeit
eine Vergütung in Höhe von monatlich 1/12 von<br />
0,15% der Summe aller Anschaffungskosten der<br />
noch im Depot befindlichen Edelmetalle zuzüglich<br />
der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen<br />
Umsatzsteuer. Bei einem geplanten Emissionsvolumen<br />
von EUR 15.000.000 bis zum 31. Dezember<br />
2007 erhält der Treuhandkommanditist eine<br />
Vergütung für die Jahre 2006 bis einschließlich 2007<br />
in Höhe von voraussichtlich ca. EUR 31.655 inkl.<br />
Umsatzsteuer. Hiervon entfallen auf das Jahr 2007,<br />
in dem annahmegemäß ein Emissionsvolumen von<br />
EUR 15.000.000 platziert wurde EUR 21.030 inkl.<br />
Umsatzsteuer. Bis zum 31.12.2016 erhält der<br />
Treuhandkommanditist auf der Grundlage der<br />
Prognoserechnung (Seite 44f.) insgesamt EUR<br />
217.765 inkl. Umsatzsteuer. Der Treuhandvertrag<br />
ist mit seinem vollständigen Wortlaut ab Seite 93<br />
abgedruckt.<br />
Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />
begründen könnten, bestehen nicht.<br />
Neben der Treuhandtätigkeit übernimmt der<br />
Steuerberater Rüdiger Frenzel auch die Anlegerverwaltung.<br />
Gegenstand dieser Tätigkeit ist insbesondere<br />
- die Einrichtung und Durchführung der<br />
Anlegerbuchhaltung,<br />
- die Stammdatenpflege,<br />
- die Vorbereitung der Abfindungszahlung an<br />
ausscheidende Anleger<br />
- die steuerliche Betreuung der Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft Indstrie GmbH & Co.<br />
KG sowie<br />
- die umfassende Erstellung der<br />
Finanzbuchhaltung der Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG.<br />
VERWAHRVERTRAG<br />
Im Rahmen eines Verwahrvertrages vom 17. Janaur<br />
2006 wurde die Kreisparkasse Fallingbostel in<br />
Walsrode mit der Lagerung der Vermögenswerte<br />
(Palladium-, Silber-und Platinbarren) von der<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />
& Co. KG beauftragt. Die Kreissparkasse Fallingbostel<br />
in Walsrode lagert die von der Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG erworbenen<br />
Barren in Tresorräumen getrennt von anderen<br />
Vermögensgütern Dritter.<br />
Die Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode hat<br />
sich dabei insbesondere vertraglich verpflichtet:<br />
- für einen ausreichenden Versicherungsschutz<br />
der Vermögenswerte der Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG gegen<br />
Einbruchdiebstahl und Raub Sorge zu tragen.<br />
- der Emittentin mindestens einmal monatlich eine<br />
Übersicht über die aktuelle Entwicklung und den<br />
Stand der verwahrten Edelmetalle zur Verfügung<br />
zu stellen<br />
Die Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode erhält<br />
für die sichere Verwahrung der Edelmetalle eine<br />
monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 auf 0,65%<br />
des Wertes der in ihren Tresorräumen für die<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />
& Co. KG verwahrten Edelmetalle zuzüglich der zum<br />
Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen<br />
Umsatzsteuer. Bei einem geplanten<br />
Emissionsvolumen von EUR 15.000.000 bis zum 31.<br />
Dezember 2007 erhält die Kreissparkasse<br />
Fallingbostel in Walsrode eine Vergütung für die<br />
Jahre 2006 bis einschließlich 2007 in Höhe von<br />
voraussichtlich ca. EUR 153.145 inkl. Umsatzsteuer.<br />
Hiervon entfallen auf das Jahr 2007, in dem<br />
annahmegemäß ein Emissionsvolumen von EUR<br />
15.000.000 platziert wurde EUR 102.337 inkl.<br />
Umsatzsteuer.<br />
VERTRÄGE UND VERTRAGSPARTNER<br />
41
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
42<br />
12 KOSTEN UND GEBÜHREN<br />
EINMALIGE KOSTEN UND GEBÜHREN<br />
AUSGABEAUFSCHLAG<br />
Bei Zeichnung eines Anteils an der Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />
fällt ein Ausgabeaufschlag (Agio) in Höhe von 5,5%<br />
der gezeichneten Kapitaleinlage an (EUR 825.000<br />
bei einem geschätzten Emissionsvolumen von EUR<br />
15.000.000). Der Ausgabeaufschlag ist vom Anleger<br />
zusätzlich zu seiner übernommenen Kapitaleinlage<br />
zu entrichten, bei Ratenanlegern ist das Agio in der<br />
monatlichen Rate und der ersten Zahlung von<br />
mindestens EUR 500,00 enthalten (auf je EUR 50,00<br />
entfällt EUR 47,39 Einlage und EUR 2,61 Agio, auf<br />
die Anfangszahlung in Höhe EUR 500,00 entfällt<br />
EUR 473,93 Einlage und EUR 26,07 Agio.) und wird<br />
zur Finanzierung der Platzierungskosten verwendet.<br />
Insgesamt werden 5,5 % der gezeichneten Kapitaleinlage<br />
an Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />
oder vergleichbare Vergütungen geleistet.<br />
KEINE WEITEREN EINMALIGEN GEBÜHREN<br />
Die <strong>L'or</strong> capital fine art AG und die Popp AG sind<br />
von der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG mit der Auswahl und der<br />
Koordination des Vertriebs dieser Kapitalanlage<br />
beauftragt worden. Die <strong>L'or</strong> capital fine art AG ist<br />
von der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG mit der Vorbereitung, Analyse,<br />
Projektierung und Prospektierung dieser<br />
Kapitalanlage beauftragt worden. Sämtliche<br />
Platzierungskosten sind mit der Zahlung des<br />
Ausgabeaufschlags (Agio) abgegolten, das<br />
ausschließlich der Popp AG in der jeweils<br />
eingeworbenen Höhe zusteht. Der Anleger zahlt<br />
keine weiteren einmaligen Konzeptions-,<br />
Platzierungs- oder Vertriebsgebühren.<br />
LAUFENDE KOSTEN UND GEBÜHREN<br />
Diese Gebühren werden nicht jährlich festgesetzt,<br />
sondern jeweils zum Ende eines Monats.<br />
KOMPLEMENTÄRVERGÜTUNG<br />
Die VSG Verwaltungsgesellschaft mbH erhält eine<br />
Haftungs- und Geschäftsbesorgungsvergütung in<br />
Höhe von monatlich 1/12 auf 0,03% der Summe<br />
aller Anschaffungskosten der noch im Depot<br />
befindlichen Edelmetalle. Bezogen auf das geplante<br />
Investitionsvolumen in Höhe von 14.350.000 zum<br />
31.12.2007 erhält die Komplementärin eine<br />
Vergütung von ca. EUR 5.586 p.a..<br />
GESCHÄFTSBESORGER<br />
Die mit der Geschäftsbesorgung beauftragte Popp<br />
AG erhält für die Übernahme der operativen<br />
Geschäftstätigkeit und die Anlegerverwaltung eine<br />
Vergütung in Höhe von monatlich 1/12 auf 1,00 %<br />
der Summe aller Anschaffungskosten der noch im<br />
Depot befindlichen Edelmetalle zuzüglich der zum<br />
Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen<br />
Umsatzsteuer. Bei einem geplanten Emissionsvolumen<br />
von EUR 15.000.000 bis zum 31. Dezember<br />
2007 erhält Popp AG eine Vergütung für die Jahre<br />
2006 bis einschließlich 2007 in Höhe von<br />
voraussichtlich ca. EUR 216.000 inkl. Umsatzsteuer.<br />
Hiervon entfallen auf das Jahr 2007, in dem<br />
annahmegemäß ein Emissionsvolumen von EUR<br />
15.000.000 platziert wurde, EUR 143.500 inkl.<br />
Umsatzsteuer .<br />
Neben der prozentualen Bestandsvergütung erhält<br />
die Popp AG als geschäftsführende Kommanditistin<br />
eine erfolgsabhängige Vergütung für den Fall, dass<br />
der Depotwert nach Kosten 105% der Summe aller<br />
Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der<br />
Anleger (ohne Agio) übersteigt. Die erfolgsabhängige<br />
Vergütung beträgt in diesem Fall 10% von dem<br />
übersteigenden Wert.<br />
INITIATORIN<br />
Die mit dem Vertrieb beauftrage <strong>L'or</strong> capital fine art<br />
AG erhält eine laufende Vergütung in Höhe von<br />
monatlich 1/12 auf 0,5% der Summe aller<br />
Anschaffungskosten der noch im Depot befindlichen<br />
Edelmetalle für die Zeit bis zum 31. Dezember 2007,<br />
ab dem Jahr 2008 ermäßigt auf 0,4%, jeweils<br />
zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung<br />
gültigen Umsatzsteuer. Bei einem geplanten<br />
Emissionsvolumen von EUR 15.000.000 bis zum 31.<br />
Dezember 2007 erhält <strong>L'or</strong> capital fine art AG eine<br />
Vergütung für die Jahre 2006 bis einschließlich 2007<br />
in Höhe von voraussichtlich ca. EUR 108.000 inkl.<br />
Umsatzsteuer. Hiervon entfallen auf das Jahr 2007,<br />
in dem annahmegemäß ein Emissionsvolumen von<br />
EUR 15.000.000 platziert wurde, EUR 71.750 inkl.<br />
Umsatzsteuer.<br />
TREUHÄNDER<br />
Der Steuerberater Rüdiger Frenzel erhält für die<br />
Übernahme der Treuhänderschaft und die
Übernahme der Treugeberverwaltung eine monatliche<br />
Vergütung von 1/12 auf 0,15 % der Summe<br />
aller Anschaffungskosten der noch im Depot<br />
befindlichen Edelmetalle zuzüglich der zum<br />
Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen<br />
Umsatzsteuer. Bei einem geplanten Emissionsvolumen<br />
von EUR 15.000.000 bis zum 31. Dezember<br />
2007 erhält der Treuhandkommanditist eine<br />
Vergütung für die Jahre 2006 bis einschließlich 2007<br />
in Höhe von voraussichtlich ca. EUR 31.655 inkl.<br />
Umsatzsteuer. Hiervon entfallen auf das Jahr 2007,<br />
in dem annahmegemäß ein Emissionsvolumen von<br />
EUR 15.000.000 platziert wurde, EUR 21.030 inkl.<br />
Umsatzsteuer.<br />
Über die zuvor dargestellten Bezüge, Provisionen oder<br />
sonstigen Vergüteten hinaus stehen den<br />
Gründungsgesellschaftern (einschließlich Anbieter)<br />
sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />
keine weiteren Gewinnbeteiligungen,<br />
Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge,<br />
insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu.<br />
VERWAHRKOSTEN<br />
Die Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode erhält<br />
für die sichere Verwahrung der Edelmetalle eine<br />
monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 auf 0,65%<br />
13 UNTERNEHMENSPLANUNG<br />
Grundlage der vorliegenden Unternehmensplanung<br />
der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG ist die Erhöhung der Eigenmittel<br />
durch Beitritt bzw. Einlagen von Kommanditisten,<br />
um somit das Geschäftsvolumen mit Hilfe dieses<br />
zusätzlichen Kapitals auszuweiten.<br />
Das Emissionsvolumen ist bei dieser Art von Fonds<br />
immer ein zunächst angenommener Wert und liegt<br />
nicht endgültig fest. Bei der Planung des<br />
vorliegenden Fonds wurde von einem platzierten<br />
Emissionsvolumen bis zum 31. Dezember 2007 von<br />
EUR 15 Mio. ausgegangen. Sollte sich das<br />
Emissionsvolumen ermäßigen oder erhöhen, so<br />
würden sich die Planzahlen - insb. das angestrebte<br />
Neugeschäftsvolumen - entsprechend im Verhältnis<br />
ändern.<br />
Im Nachfolgenden sollen die wichtigsten Parameter<br />
und Grundlagen der Unternehmensprognose<br />
erläutert werden.<br />
des Depotwerts vor Kosten der Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG zuzüglich<br />
der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen<br />
Umsatzsteuer. Bei einem geplanten Emissionsvolumen<br />
von EUR 15.000.000 bis zum 31. Dezember<br />
2007 erhält die Kreissparkasse Fallingbostel in<br />
Walsrode eine Vergütung für die Jahre 2005 bis<br />
einschließlich 2007 in Höhe von voraussichtlich ca.<br />
EUR 153.145 inkl. Umsatzsteuer. Hiervon entfallen<br />
auf das Jahr 2007, in dem annahmegemäß ein<br />
Emissionsvolumen von EUR 15.000.000 platziert<br />
wurde EUR 102.337 inkl. Umsatzsteuer.<br />
SONSTIGE LAUFENDE KOSTEN<br />
Über die vorstehend genannten Vergütungen hinaus<br />
trägt die Gesellschaft ihre eigenen Kosten, die zur<br />
Durchführung des Anlagegeschäftes anfallen. Die<br />
Gesellschaft kalkuliert für die Kosten einen Betrag<br />
in den Jahren 2006 bis einschließlich 2007 von<br />
insgesamt EUR 85.655 inkl. Umsatzsteuer. Für die<br />
Jahre ab 2008 wird von einer prozentualen<br />
Verringerung dieser Kosten auf prognostizierte 0,1%<br />
p.a. zuzüglich der zum Zeitpunkt der<br />
Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer ausgegangen,<br />
da es sich hierbei um Kosten handelt,<br />
die nicht von der Höhe des Gesamtvolumens der<br />
Anlegergelder abhängen und daher mit dem<br />
Zuwachs des Gesellschaftsvermögens prozentual<br />
abnehmen.<br />
KOSTEN UND GEBÜHREN<br />
43
A<br />
1 eingezahltes Kapital 7.500.000,00 7.500.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />
B<br />
2 Kauf Edelmetalle 7.250.000,00 7.100.000,00 342.000,00 240.000,00 260.000,00<br />
3 davon Palladium 33,3 -16 2.416.666,67 2.083.333,33 2.366.666,67 4.123.563,22 114.000,00 4.221.839,08 80.000,00 4.290.804,60 86.666,67<br />
4 davon Silber 33,3 -16 2.416.666,67 2.083.333,33 2.366.666,67 4.123.563,22 114.000,00 4.221.839,08 80.000,00 4.290.804,60 86.666,67<br />
5 davon Platin 33,3 -16 2.416.666,67 2.083.333,33 2.366.666,67 4.123.563,22 114.000,00 4.221.839,08 80.000,00 4.290.804,60 86.666,67<br />
6 Summe (3,4,5) 6.250.000,00 12.370.689,66 12.665.517,24 12.872.413,79<br />
C<br />
7 Steigerung Palladium 6 125.000,00 247.413,79 253.310,34 257.448,28 261.931,03<br />
8 Steigerung Silber 5 104.166,67 206.178,16 211.091,95 214.540,23 218.275,86<br />
9 Steigerung Platin 5 104.166,67 206.178,16 211.091,95 214.540,23 218.275,86<br />
10 Kursgewinne u. Vortrag 5,3 351.000,00 1.064.340,93 1.832.046,45 2.652.059,67<br />
11 Summe (7,8,9,10,) 333.333,33 1.010.770,11 1.739.835,18 2.518.575,18<br />
D<br />
12 plus vorläufige Barreserve 250.000,00 452.347,81 341.207,55 390.006,34<br />
13 Zinserträge 1,45 3.625,00 6.559,04 4.947,51 5.655,09<br />
14 Summe (12,13) 253.625,00 458.906,86 346.155,06 395.661,44<br />
E<br />
15 Depotwert 6.836.958,33 13.840.366,63 14.751.507,49 15.786.650,41<br />
F<br />
16 Verwaltung durch Popp AG (1% zzgl. USt) 1,16 72.500,00 143.500,00 146.920,00 149.320,00<br />
17 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,5% zzgl. USt) 0,58 36.250,00 71.750,00<br />
18 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,4% zzgl. USt) 0,46 58.261,38 59.213,10<br />
19 Verwahrung der Edelmetalle (0,65% zzgl. USt) 0,75 51.277,19 103.802,75 110.636,31 118.399,88<br />
20 Treuhänderverwaltung (0,15% zzgl. USt) 0,17 10.625,00 21.030,17 21.531,38 21.883,10<br />
21 Komplementärvergütung (0,03%) 0,03 1.875,00 3.711,21 3.799,66 3.861,72<br />
22 sonstige Kosten (0,4% zzgl. USt)) 0,46 28.750,00 56.905,17<br />
23 sonstige Kosten ab 2008 (0,1% zzgl.USt) 0,12 15.198,62 15.446,90<br />
G<br />
24 Summe Barreserve 253.625,00 458.906,86 346.155,06 395.661,44<br />
25 abzüglich Kosten 201.277,19 400.699,30 341.148,72 368.124,71<br />
26 neue Barreserve 52.347,81 58.207,55 5.006,34 27.536,73<br />
H<br />
27 Depotwert nach Kosten 6.635.681,15 13.439.667,32 14.468.620,15 15.418.525,71<br />
I<br />
28 Gewinnbeteiligung (10%) - - - -<br />
J<br />
29 Depotwert nach Gewinnbeteiligung 6.635.681,15 13.439.667,32 14.468.620,15 15.418.525,71<br />
44<br />
PROGNOSERECHNUNG: PROGNOSTIZIERTE<br />
LIQUIDITÄTS- UND ERGEBNISRECHNUNG<br />
% % 2006 2007 2008 2009 2010<br />
Anmerkung zu den Zeilen 16, 17, 18, 19, 20, 22,23:<br />
Die Prognose basiert auf einem Umsatzsteuersatz von 16%. Die ab 2007 geplante Erhöhung auf 19% wurde in der Prognose nicht berücksichtigt.
2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />
625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />
230.000,00 215.000,00 220.000,00 200.000,00 184.000,00 160.000,00<br />
4.365.517,24 76.666,67 4.431.609,20 71.666,67 4.493.390,80 73.333,33 4.556.609,20 66.666,67 4.614.080,46 61.333,33 4.666.954,02 53.333,33 4.712.931,03<br />
4.365.517,24 76.666,67 4.431.609,20 71.666,67 4.493.390,80 73.333,33 4.556.609,20 66.666,67 4.614.080,46 61.333,33 4.666.954,02 53.333,33 4.712.931,03<br />
4.365.517,24 76.666,67 4.431.609,20 71.666,67 4.493.390,80 73.333,33 4.556.609,20 66.666,67 4.614.080,46 61.333,33 4.666.954,02 53.333,33 4.712.931,03<br />
13.096.551,72 13.294.827,59 13.480.172,41 13.669.827,59 13.842.241,38 14.000.862,07 14.138.793,10<br />
265.896,55 269.603,45 273.396,55 276.844,83 280.017,24 282.775,86<br />
221.580,46 224.669,54 227.830,46 230.704,02 233.347,70 235.646,55<br />
221.580,46 224.669,54 227.830,46 230.704,02 233.347,70 235.646,55<br />
3.528.121,18 4.461.749,12 5.455.268,30 6.512.095,04 7.634.616,35 8.825.539,43<br />
3.350.542,43 4.237.178,65 5.180.691,64 6.184.325,77 7.250.347,91 8.381.329,00 9.579.608,40<br />
392.536,73 412.815,49 436.250,60 442.785,09 456.735,63 474.149,20 502.933,53<br />
5.691,78 5.985,82 6.325,63 6.420,38 6.622,67 6.875,16 7.292,54<br />
398.228,51 418.801,31 442.576,24 449.205,47 463.358,29 481.024,37 510.226,06<br />
16.845.322,66 17.950.807,55 19.103.440,29 20.303.358,83 21.555.947,58 22.863.215,43 24.228.627,56<br />
151.920,00 154.220,00 156.370,00 158.570,00 160.570,00 162.410,00 164.010,00<br />
60.244,14 61.156,21 62.008,79 62.881,21 63.674,31 64.403,97 65.038,45<br />
126.339,92 134.631,06 143.275,80 152.275,19 161.669,61 171.474,12 181.714,71<br />
22.264,14 22.601,21 22.916,29 23.238,71 23.531,81 23.801,47 24.035,95<br />
3.928,97 3.988,45 4.044,05 4.100,95 4.152,67 4.200,26 4.241,64<br />
15.715,86 15.953,79 16.176,21 16.403,79 16.610,69 16.801,03 16.966,55<br />
398.228,51 418.801,31 442.576,24 449.205,47 463.358,29 481.024,37 510.226,06<br />
380.413,02 392.550,71 404.791,15 417.469,85 430.209,09 443.090,84 456.007,29<br />
17.815,49 26.250,60 37.785,09 31.735,63 33.149,20 37.933,53 54.218,77<br />
16.464.909,64 17.558.256,84 18.698.649,15 19.885.888,99 21.125.738,50 22.420.124,59 23.772.620,27<br />
- - - 19.838,90 78.198,85 142.012,46 211.637,03<br />
16.464.909,64 17.558.256,84 18.698.649,15 19.866.050,09 21.047.539,65 22.278.112,13 23.560.983,24<br />
45
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
46<br />
ERLÄUTERUNGEN ZUR PROGNOSERECHNUNG<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Für die Prognoserechnung wird davon ausgegangen,<br />
dass im Jahr 2006, EUR 7,5 Mio. im Jahr 2007, EUR<br />
7,5 Mio.(ohne Agio) platziert werden. In den<br />
folgenden Jahren wird davon ausgegangen, dass<br />
jährlich EUR 625.000 Kapital von den Anlegern<br />
zufließt, die auch in Form von Ratenzahlungen in<br />
die Gesellschaft einzahlen. Dabei wurde eine<br />
Aufteilung von 75% Einmalzahlungen und 25 %<br />
Sparverträgen unterstellt (vergleiche Ziffer A). Die<br />
Beträge aus den jeweiligen Vorjahren nehmen an<br />
der Prognoserechnung teil.<br />
Diese Prognoserechnung basiert auf Annahmen und<br />
wird in der dargestellten Form sehr wahrscheinlich<br />
nicht eintreten. Die Darstellung soll vielmehr<br />
vorrangig die Wirkungsweise der einzelnen<br />
Parameter dieser Kapitalanlage untereinander<br />
darstellen und eine Vorausschätzung für die<br />
kommenden Zeiträume aus den jetzt (unter derzeit<br />
realistischen Prämissen) getroffenen Annahmen<br />
und Wirkungszusammenhängen abgeben.<br />
Demzufolge lässt die Prognoserechnung keine<br />
verbindlichen Schlüsse zu über den Wahrscheinlichkeitsgrad<br />
und die Höhe möglicher Abweichungen<br />
der zukünftig tatsächlich eintretenden wirtschaftlichen<br />
Ergebnisse der Gesellschaft und damit der<br />
Kapitalrückzahlungsmodalitäten an den Anleger.<br />
Insbesondere bei den erläuterten Positionen der<br />
Prognoserechnung: Ziffer B, Ziffer C, Ziffer D und<br />
Ziffer F handelt es sich nicht um fixe Werte, sondern<br />
um Werte die unmittelbar miteinander verwoben<br />
sind.<br />
Ergänzend hierzu sind auch die "Sensitivitätsanalysen"<br />
(vergleiche Seite 52) heranzuziehen, die<br />
die Auswirkungen auf das Investment, bei<br />
verschiedenen, aus heutiger Sicht nicht gänzlich<br />
unrealistischen, denkbar abweichenden, Verläufen<br />
und deren Alternativen, aufzeigen.<br />
Es handelt sich bei der Prognoserechnung um mittelbzw.<br />
langfristige auf die Liquidität bezogene<br />
Planzahlen. Abweichungen in den Folgejahren bei<br />
den einzelnen Positionen, können Auswirkungen<br />
auf die Gesamtjahresergebnisse haben (Hinweis<br />
auf die Kapitel "Wesentliche Risiken der<br />
Beteiligung" sowie "Wesentliche Chancen der<br />
Beteiligung" und "Sensitivitätsanalyse").<br />
Sämtliche in der Prognoserechnung - in Euro -<br />
aufgeführten Beträge (vereinzelt mit Rundungsdifferenzen<br />
im Centbereich) wurden in Jahreswerten<br />
zusammengefasst - ohne Differenzierung von<br />
Beträgen, die unterjährig in kürzeren Zeitabschnitten<br />
(z.B. Monaten) anfallen.<br />
Die Prognoserechnung basiert auf der derzeitigen<br />
Gesetzeslage und berücksichtigt einen Umsatzsteuersatz<br />
von 16%. Die im Rahmen der Koalitionsverhandlung<br />
zwischen CDU/CSU und SPD<br />
vereinbarte Anhebung der Umsatzsteuer auf 19%,<br />
ab 2007, wurde nicht berücksichtigt.<br />
ZIFFER B<br />
Bei den Edelmetallkäufen wird unterstellt, dass der<br />
überwiegende Teil des Kapitals hierfür verwendet<br />
wird. Die Aufteilung auf die 3 einzelnen Edelmetalle<br />
erfolgt in der Prognose zu gleichen Teilen. Wir haben<br />
unterstellt, dass wir die anfallende Umsatzsteuer<br />
nicht erstattet bekommen. Die Ziffern 3,4 und 5<br />
drücken dies aus.<br />
ZIFFER C<br />
Unter Ziffer C haben wir die prognostizierte<br />
Preissteigerung der einzelnen Edelmetalle<br />
aufgeführt. Diese sind bei Palladium mit 6% p.a.,<br />
bei Silber mit 5% p.a. und bei Platin mit 5% p.a.<br />
veranschlagt worden. Diese prozentualen<br />
Entwicklungen sind Schätzungen. Es handelt sich<br />
hierbei jedoch um extrem konservative Schätzungen,<br />
da sich Palladium von 1992 bis 2005 um<br />
durchschnittlich 11,21% je Feinunze, Silber von<br />
1971 bis 2005 um durchschnittlich 5,31% je<br />
Feinunze und Platin von 1992 bis 2005 um<br />
durchschnittlich 14,44% p.a. entwickelt hat. Diese<br />
Werte beziehen sich auf Euro - Werte. Durch die<br />
Preisbindung der Edelmetalle an den US Dollar kann<br />
es für die Zukunft zu unterschiedlichen Ergebnissen<br />
auf Euro - Basis kommen. Diese Preissteigerungen<br />
können zu einer höheren Bewertung der Gesellschaft<br />
führen, was sich positiv für den Anleger auswirkt.<br />
Dieser partizipiert unmittelbar von diesen Preissteigerungen<br />
in dem Verhältnis seiner Beteiligung. Aus<br />
Vereinfachungsgründen haben wir hier eine lineare<br />
Entwicklung der Preissteigerungen zu Grunde gelegt.<br />
Die Preissteigerungen der Edelmetalle werden immer<br />
auf den kumulierten Wert berechnet (vergleiche<br />
Ziffer 10).<br />
ZIFFER D<br />
Es ist in der Prognose unterstellt, dass eine<br />
Barreserve auf dem Konto der Gesellschaft verbleibt.<br />
Die Barreserve ist auf max. 10 % des Depotwertes<br />
nach Kosten beschränkt. Auf dieses Kapital erhält<br />
die Gesellschaft eine Verzinsung in Höhe von:<br />
ab 5.000,- EUR 0,5% p.a.<br />
ab 12.500,- EUR 1,1% p.a.<br />
ab 25.000,- EUR 1,3% p.a.<br />
ab 50.000,- EUR 1,45% p.a.
Da sich bereits ab dem ersten Jahr der Beteiligung<br />
ein Kapital von über EUR 50.000,- auf dem Konto<br />
befindet, baut die Prognose auf eine Verzinsung<br />
von 1,45% p.a. auf.<br />
ZIFFER E<br />
Der Depotwert vor Kosten ergibt sich aus den<br />
Edelmetallkäufen (Ziffer 6), den Preissteigerungen<br />
der Edelmetalle (Ziffer 10) zuzüglich der Barreserve<br />
und dem Zinsertrag auf die Barreserve (Ziffer 14).<br />
ZIFFER F<br />
Alle nachstehend aufgeführten bewertungsabhängigen<br />
bzw. preisabhängigen zu vergütenden<br />
bzw. anfallenden Kostenpositionen beziehen sich<br />
auf die Edelmetallkäufe (Ziffer 6). Eine Ausnahme<br />
ist die Verwahrung der Edelmetalle (Ziffer 19). Diese<br />
bezieht sich auf den kalkulierten Depotwert vor<br />
Kosten (Ziffer 15), da die Versicherungsprämien für<br />
die Edelmetalle durch Preisentwicklungen steigen.<br />
Somit muss die Kostennote sich hierfür auf den<br />
Depotwert vor Kosten beziehen.<br />
16. VERWALTUNG DURCH POPP AG<br />
Gemäß den Kalkulationsansätzen wurde in der<br />
Prognoserechnung der Popp AG ein Kostenanteil<br />
von 1% p.a. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer auf die<br />
Edelmetallkäufe zugerechnet.<br />
17. VERTRIEB DURCH L'OR CAPITAL FINE ART AG<br />
Für den mit dem Vertrieb und der Akquisition<br />
verbundenen Aufwand der <strong>L'or</strong> capital fine art AG,<br />
ist in der Prognose, die Kostennote mit 0,5% p.a.<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer auf die<br />
Edelmetallkäufe berücksichtigt worden. Ab dem<br />
Jahr 2008 ist dieser Wert auf 0,4% p.a. zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer gesenkt worden (Ziffer<br />
18).<br />
19. VERWAHRUNG DER EDELMETALLE<br />
Für die sichere Verwahrung der Edelmetalle ist in<br />
der Prognoserechnung ebenfalls der Kostenanteil<br />
an dem Depotwert vor Kosten mit 0,65% p.a. zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer berücksichtigt worden.<br />
20. TREUHÄNDERWALTUNG<br />
Der Treuhänder erhält eine Gebühr, bezogen auf die<br />
Summe der Edelmetallkäufe, von 0,15% p.a. zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
21. KOMPLEMENTÄRVERGÜTUNG<br />
Die Vergütung für den Komplementär beträgt 0,03%<br />
p.a., bezogen auf die Summe der Edelmetallankäufe.<br />
22. SONSTIGE KOSTEN<br />
Der für diese Position veranschlagte Betrag in Höhe<br />
von 0,4% p.a. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
bezogen auf die Summe der Edelmetallankäufe ist<br />
im wesentlichen vorgesehen für den Jahresabschluss<br />
der Gesellschaft, die Steuerberatungskosten, die<br />
Erstellung des Prospektes und weitere im<br />
Zusammenhang mit der Gesellschaft stehenden<br />
Rechts- und Beratungskosten. Diese Kosten werden<br />
plangemäß ab dem Jahr 2008 auf 0,1% p.a. zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer gesenkt.<br />
ZIFFER G<br />
Unter Ziffer G ist die Summe der Barreserve für das<br />
jeweilige Jahr inkl. Zinserträge (Ziffer 24) von den<br />
kumulierten Kosten in dem jeweiligen Jahr (Ziffer<br />
25) subtrahiert worden. Das Ergebnis ist eine neue<br />
Barreserve (Ziffer 26), die für das darauf folgende<br />
Jahr noch zur Verfügung steht.<br />
ZIFFER H<br />
Unter Ziffer H ist der Depotwert nach Kosten (Ziffer<br />
27) dargestellt, jedoch vor Gewinnbeteiligung.<br />
ZIFFER I<br />
Die Popp AG, als geschäftsführende Kommanditistin,<br />
erhält eine Gewinnbeteiligung, wenn der Depotwert<br />
nach Kosten 105% der Summe aller<br />
Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der<br />
Anleger (ohne Agio) übersteigt. Diese beträgt 10%<br />
von dem übersteigenden Wert (Ziffer 28).<br />
ZIFFER J<br />
Unter Ziffer J ist der Depotwert nach Gewinnbeteiligung<br />
dargestellt, der aufzeigen soll, wie sich eine<br />
Beteiligung an der Gesellschaft bei den o.g.<br />
Parametern verhalten kann.<br />
Wir haben in der Prognoserechnung den Verkauf<br />
der Edelmetalle nicht berücksichtigt. Nicht, weil er<br />
nicht stattfinden wird, sondern weil es aus heutiger<br />
Sicht keine realistischen Einschätzungen gibt, wann<br />
und welches Edelmetall in welchem Verhältnis zu<br />
verkaufen ist. Durch den Verkauf werden dann für<br />
den Anleger noch weitere Vorteile (Verkaufserlöse)<br />
entstehen. Diese werden den Gesamtdepotwert<br />
erhöhen.<br />
ERLÄUTERUNGEN ZUR PROGNOSERECHNUNG<br />
47
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
48<br />
BEISPIELRECHNUNG FÜR DEN ANLEGER (PROGNOSE)<br />
(BEI EINER BETEILIGUNG VON EUR 10.000 UND EINEM AGIO VON 5,5% (EUR 550) /<br />
BA<strong>SIE</strong>REND AUF DER PROGNOSRECHNUNG)<br />
A<br />
1 eingezahltes Kapital 10.000,00<br />
2006 2007 2008 2009<br />
B<br />
6 Edelmetallsumme (3,4,5) 8.333,33 8.247,13 8.105,93 7.921,49<br />
C<br />
11 Summe Steigerung Edelmetalle<br />
(7,8,9,10)<br />
D<br />
444,44 673,85 1.113,49 1.549,89<br />
14 Summe Barreserve (12,13) 338,17 305,94 221,54 243,48<br />
E<br />
15 Depotwert vor Kosten 9.115,94 9.226,92 9.440,96 9.714,86<br />
F<br />
25 abzüglich Kosten 268,37 267,13 218,32 226,54<br />
H<br />
27 Depotwert nach Kosten 8.847,57 8.959,79 9.222,64 9.488,32<br />
I<br />
28 Gewinnbeteiligung (10%) - - - -<br />
J<br />
29 Depotwert nach Gewinnbeteiligung 8.847,57 8.959,79 9.222,64 9.488,32<br />
abzgl. Agio 8.297,57 8.409,79 8.672,64 8.938,32
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />
7.760,92 7.597,04 7.437,34 7.290,57 7.144,38 7.000,43 6.855,17<br />
1.985,51 2.421,24 2.858,31 3.298,31 3.742,12 4.190,66 4.644,66<br />
235,99 239,32 244,18 239,58 239,15 240,51 247,38<br />
9.982,42 10.257,60 10.539,83 10.828,46 11.125,65 11.431,60 11.747,21<br />
225,41 224,30 223,33 222,65 222,04 221,55 221,09<br />
9.757,01 10.033,30 10.316,50 10.605,81 10.903,61 11.210,05 11.526,12<br />
- - - 10,58 40,36 71,01 102,61<br />
9.757,01 10.033,30 10.316,50 10.595,23 10.863,25 11.139,05 11.423,50<br />
9.207,01 9.483,30 9.766,50 10.045,23 10.313,25 10.589,05 10.873,50<br />
BEISPIELRECHNUNG FÜR DEN ANLEGER<br />
49
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
50<br />
ERLÄUTERUNGEN ZU DER BEISPIELRECHNUNG<br />
VORBEMERKUNGEN<br />
Die prognostizierte Liquiditäts- und Ergebnisrechnung<br />
behandelt - auf der Ebene der<br />
Fondsgesellschaft - schwerpunktmäßig die wirtschaftlich<br />
relevanten Daten in der Zeitspanne von<br />
2006 bis 2016. Es ist unterstellt, dass der Anleger<br />
in 2006 der Gesellschaft beitritt. Die hier<br />
erwirtschafteten Zinserträge und die Preissteigerungen<br />
sind Grundlage der Kalkulation für<br />
den Anleger, abzüglich der anfallenden Kosten.<br />
In diesem Zusammenhang ist - wie bei den<br />
Erläuterungen zur Prognoserechnung - darauf<br />
hinzuweisen, dass es sich um Planzahlen handelt.<br />
In der Beispielrechnung wurden aus Sicht eines<br />
Anlegers, der als natürliche Person beitritt, mit einer<br />
Beteiligungssumme von EUR 10.000,- die<br />
Auswirkungen seiner wirtschaftlichen Beziehungen<br />
zu der Fondsgesellschaft - insbesondere aus<br />
Liquiditätssicht - behandelt.<br />
Dabei wurden - aus Gründen der Übersichtlichkeit<br />
- lediglich die, die Anleger gemeinsam betreffenden<br />
Daten verarbeitet, nicht jedoch die auf den Einzelnen<br />
zutreffenden Kriterien berücksichtigt, wie z.B. seine<br />
tatsächliche Beteiligungsdauer, sein Alter und sein<br />
Familienstand. Je nach individueller Situation und<br />
Lebensperspektiven des Anlegers ist auch der<br />
steuerliche Gesichtspunkt von hervorragender<br />
Bedeutung, da aus dem Investment auch - je nach<br />
Anlegertyp - differierende steuerliche Auswirkungen<br />
auf die Situation nach dem Ausscheiden aus der<br />
Fondsgesellschaft als Kommanditist erwachsen<br />
können (z.B. bezüglich der Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen (wegen Zinsen), der eventuellen<br />
Besteuerung des anteiligen Spekulationsgewinnes<br />
(in Abhängigkeit von der Haltedauer der Beteiligung<br />
etc.).<br />
Sämtliche aufgeführten Beträge wurden in<br />
Jahreswerten zusammengefasst - ohne Differenzierung<br />
von Beträgen, die unterjährig in kürzeren<br />
Zeitabschnitten (z.B. Monate) anfallen. Insofern<br />
können vorliegende Berechnungen keinesfalls als<br />
ausschließlicher "Wegweiser" für die Anlegerentscheidungen<br />
dienen, etwa ob und in welcher<br />
Höhe die Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />
einzugehen ist.<br />
Die Beispielrechnung zeigt in Ziffer B auf, wie viel<br />
Edelmetalle (aus monetärer Sicht) der Anleger für<br />
seine Beteiligung erhält. Ab dem Jahr 2006 kommen<br />
die jährlich zu Grunde gelegten Preissteigerungen<br />
der Edelmetalle auf die Anfangsbestände seiner<br />
Beteiligung dazu (Ziffer C, Zeile 11). Die auf dem<br />
Konto der Gesellschaft verbleibende Barreserve<br />
zuzüglich der Zinserträge, ergibt kumuliert die<br />
Summe der Barreserve (Ziffer D, Zeile 14). Der<br />
Depotwert vor Kosten (Zeile 15) ergibt sich daher<br />
aus der Addition der Edelmetallsumme (Zeile 6),<br />
der Steigerung der Edelmetalle (Zeile 11) und der<br />
Summe der Barreserve (Zeile 14).<br />
Von dem Depotwert werden die unter Ziffer F (Zeile<br />
25) anfallenden Kosten subtrahiert. Die Kosten<br />
ermitteln sich als Prozentwert von der<br />
Edelmetallsumme (Ziffer B, Zeile 6), mit Ausnahme<br />
der Kosten für die Verwahrung der Edelmetalle.<br />
Diese Kosten ermitteln sich als Prozentwert vom<br />
Depotwert vor Kosten.<br />
Das Ergebnis bildet der Depotwert nach Kosten<br />
(Ziffer H, Zeile 27). Von dem Depotwert nach Kosten<br />
werden, sofern sie anfallen, die Gewinnbeteiligungen<br />
abgezogen. Diese fällt dann an, wenn der Depotwert<br />
nach Kosten 105% der Summe aller<br />
Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr<br />
übersteigt. Von dem übersteigenden Betrag ist die<br />
Gewinnbeteiligung 10%. Das Ergebnis ist der<br />
Depotwert nach Gewinnbeteiligung (Ziffer J, Zeile<br />
29). Das mit dem Eingang der Beteiligung anfallende<br />
Agio wird nun von dem Depotwert nach<br />
Gewinnbeteiligung abgezogen. Im Ergebnis ergibt<br />
sich für den Anleger bei einer Beteiligung von 2006<br />
bis 2016 eine Vermögen Sicherung.
A<br />
1 eingezahltes Kapital 7.500.000,00 7.500.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />
B<br />
2 Kauf Edelmetalle 7.250.000,00 7.000.000,00 300.000,00 210.000,00 195.000,00<br />
3 davon Palladium 30 2.416.666,67 2.416.666,67 2.333.333,33 4.750.000,00 100.000,00 4.850.000,00 70.000,00 4.920.000,00 65.000,00<br />
4 davon Silber 30 2.416.666,67 2.416.666,67 2.333.333,33 4.750.000,00 100.000,00 4.850.000,00 70.000,00 4.920.000,00 65.000,00<br />
5 davon Platin 30 2.416.666,67 2.416.666,67 2.333.333,33 4.750.000,00 100.000,00 4.850.000,00 70.000,00 4.920.000,00 65.000,00<br />
6 Summe (3,4,5) 7.250.000,00 14.250.000,00 14.550.000,00 14.760.000,00<br />
C<br />
7 Steigerung Palladium 6 145.000,00 285.000,00 291.000,00 295.200,00 299.100,00<br />
8 Steigerung Silber 5 120.833,33 237.500,00 242.500,00 246.000,00 249.250,00<br />
9 Steigerung Platin 5 120.833,33 237.500,00 242.500,00 246.000,00 249.250,00<br />
10 Kursgewinne u. Vortrag 5,3 407.160,00 1.229.019,48 2.111.285,51 3.052.105,24<br />
11 Summe (7,8,9,10,) 386.666,67 1.167.160,00 2.005.019,48 2.898.485,51<br />
D<br />
12 plus vorläufige Barreserve 250.000,00 516.822,81 387.755,67 416.455,14<br />
13 Zinserträge 1,45 3.625,00 7.493,93 5.622,46 6.038,60<br />
14 Summe (12,13) 253.625,00 524.316,74 393.378,12 422.493,74<br />
E<br />
15 Depotwert 7.890.291,67 15.941.476,74 16.948.397,60 18.080.979,25<br />
F<br />
16 Verwaltung durch Popp AG (1% zzgl. USt) 1,16 84.100,00 165.300,00 168.780,00 171.216,00<br />
17 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,5% zzgl. USt) 0,58 42.050,00 82.650,00<br />
18 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,4% zzgl. USt) 0,46 66.930,00 67.896,00<br />
19 Verwahrung der Edelmetalle (0,65% zzgl. USt) 0,75 59.177,19 119.561,08 127.112,98 135.607,34<br />
20 Treuhänderverwaltung (0,15% zzgl. USt) 0,17 12.325,00 24.225,00 24.735,00 25.092,00<br />
21 Komplementärvergütung (0,03%) 0,03 2.175,00 4.275,00 4.365,00 4.428,00<br />
22 sonstige Kosten (0,4% zzgl. USt)) 0,46 33.350,00 65.550,00<br />
23 sonstige Kosten ab 2008 (0,1% zzgl.USt) 0,12 17.460,00 17.712,00<br />
G<br />
24 Summe Barreserve 250.000,00 524.316,74 393.378,12 422.493,74<br />
25 abzüglich Kosten 233.177,19 461.561,08 391.922,98 421.951,34<br />
26 neue Barreserve 16.822,81 62.755,67 1.455,14 542,40<br />
H<br />
27 Depotwert nach Kosten 7.657.114,48 15.479.915,67 16.623.404,62 17.659.027,91<br />
I<br />
28Gewinnbeteiligung (10%) - - 21.715,46 59.652,79<br />
J<br />
29 Depotwert nach Gewinnbeteiligung 7.657.114,48 15.479.915,67 16.601.689,16 17.599.375,12<br />
52<br />
14 SENSITIVITÄTSANALYSE<br />
(ABWEICHUNG VON DER PROGNOSE)<br />
BEISPIEL 1 / NORMAL UND UMSATZSTEUER FLIESST ZURÜCK<br />
% % 2006 2007 2008 2009 2010<br />
Anmerkung zu den Zeilen 16, 17, 18, 19, 20, 22,23:<br />
Die Prognose basiert auf einem Umsatzsteuersatz von 16%. Die ab 2007 geplante Erhöhung auf 19% wurde in der Prognose nicht berücksichtigt.
2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />
625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />
185.000,00 170.000,00 160.000,00 145.000,00 135.000,00 120.000,00<br />
4.985.000,00 61.666,67 5.046.666,67 56.666,67 5.103.333,33 53.333,33 5.156.666,67 48.333,33 5.205.000,00 45.000,00 5.250.000,00 40.000,00 5.290.000,00<br />
4.985.000,00 61.666,67 5.046.666,67 56.666,67 5.103.333,33 53.333,33 5.156.666,67 48.333,33 5.205.000,00 45.000,00 5.250.000,00 40.000,00 5.290.000,00<br />
4.985.000,00 61.666,67 5.046.666,67 56.666,67 5.103.333,33 53.333,33 5.156.666,67 48.333,33 5.205.000,00 45.000,00 5.250.000,00 40.000,00 5.290.000,00<br />
14.955.000,00 15.140.000,00 15.310.000,00 15.470.000,00 15.615.000,00 15.750.000,00 15.870.000,00<br />
302.800,00 306.200,00 309.400,00 312.300,00 315.000,00 317.400,00<br />
252.333,33 255.166,67 257.833,33 260.250,00 262.500,00 264.500,00<br />
252.333,33 255.166,67 257.833,33 260.250,00 262.500,00 264.500,00<br />
4.053.739,62 5.118.850,22 6.249.958,88 7.450.001,91 8.721.790,41 10.068.565,30<br />
3.849.705,24 4.861.206,29 5.935.383,56 7.075.025,55 8.282.801,91 9.561.790,41 10.914.965,30<br />
430.542,40 442.347,08 456.670,36 468.463,01 482.485,62 493.646,03 506.659,44<br />
6.242,86 6.414,03 6.621,72 6.792,71 6.996,04 7.157,87 7.346,56<br />
436.785,26 448.761,12 463.292,08 475.255,73 489.481,66 500.803,90 514.006,01<br />
19.241.490,51 20.449.967,41 21.708.675,64 23.020.281,28 24.387.283,56 25.812.594,31 27.298.971,30<br />
173.478,00 175.624,00 177.596,00 179.452,00 181.134,00 182.700,00 184.092,00<br />
68.793,00 69.644,00 70.426,00 71.162,00 71.829,00 72.450,00 73.002,00<br />
144.311,18 153.374,76 162.815,07 172.652,11 182.904,63 193.594,46 204.742,28<br />
25.423,50 25.738,00 26.027,00 26.299,00 26.545,50 26.775,00 26.979,00<br />
4.486,50 4.542,00 4.593,00 4.641,00 4.684,50 4.725,00 4.761,00<br />
17.946,00 18.168,00 18.372,00 18.564,00 18.738,00 18.900,00 19.044,00<br />
436.785,26 448.761,12 463.292,08 475.255,73 489.481,66 500.803,90 514.006,01<br />
434.438,18 447.090,76 459.829,07 472.770,11 485.835,63 499.144,46 512.620,28<br />
2.347,08 1.670,36 3.463,01 2.485,62 3.646,03 1.659,44 1.385,72<br />
18.807.052,33 20.002.876,65 21.248.846,57 22.547.511,17 23.901.447,94 25.313.449,85 26.786.351,02<br />
108.830,23 162.787,67 221.759,66 286.001,12 355.769,79 431.344,98 513.010,10<br />
18.698.222,10 19.840.088,99 21.027.086,91 22.261.510,05 23.545.678,14 24.882.104,86 26.273.340,92<br />
53
A<br />
1 eingezahltes Kapital 7.500.000,00 7.500.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />
B<br />
2 Kauf Edelmetalle 7.250.000,00 7.100.000,00 345.000,00 240.000,00 260.000,00<br />
3 davon Palladium 30 -16 2.416.666,67 2.083.333,33 2.366.666,67 4.123.563,22 115.000,00 4.222.701,15 80.000,00 4.291.666,67 86.666,67<br />
4 davon Silber 30 -16 2.416.666,67 2.083.333,33 2.366.666,67 4.123.563,22 115.000,00 4.222.701,15 80.000,00 4.291.666,67 86.666,67<br />
5 davon Platin 30 -16 2.416.666,67 2.083.333,33 2.366.666,67 4.123.563,22 115.000,00 4.222.701,15 80.000,00 4.291.666,67 86.666,67<br />
6 Summe (3,4,5) 6.250.000,00 12.370.689,66 12.668.103,45 12.875.000,00<br />
C<br />
7 Steigerung Palladium 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
8 Steigerung Silber 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
9 Steigerung Platin 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
10 Kursgewinne u. Vortrag 0 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
11 Summe (7,8,9,10,) - - - -<br />
D<br />
12 plus vorläufige Barreserve 250.000,00 451.222,81 344.655,58 406.460,43<br />
13 Zinserträge 1,45 3.625,00 6.542,73 4.997,51 5.893,68<br />
14 Summe (12,13) 253.625,00 457.765,54 349.653,08 412.354,10<br />
E<br />
15 Depotwert 6.503.625,00 12.828.455,20 13.017.756,53 13.287.354,10<br />
F<br />
16 Verwaltung durch Popp AG (1% zzgl. USt) 1,16 72.500,00 143.500,00 146.950,00 149.350,00<br />
17 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,5% zzgl. USt) 0,58 36.250,00 71.750,00<br />
18 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,4% zzgl. USt) 0,46 58.273,28 59.225,00<br />
19 Verwahrung der Edelmetalle (0,65% zzgl. USt) 0,75 48.777,19 96.213,41 97.633,17 99.655,16<br />
20 Treuhänderverwaltung (0,15% zzgl. USt) 0,17 10.625,00 21.030,17 21.535,78 21.887,50<br />
21 Komplementärvergütung (0,03%) 0,03 1.875,00 3.711,21 3.800,43 3.862,50<br />
22 sonstige Kosten (0,4% zzgl. USt)) 0,46 28.750,00 56.905,17<br />
23 sonstige Kosten ab 2008 (0,1% zzgl.USt) 0,12 15.201,72 15.450,00<br />
G<br />
24 Summe Barreserve 250.000,00 457.765,54 349.653,08 412.354,10<br />
25 abzüglich Kosten 198.777,19 393.109,97 328.192,66 349.430,16<br />
26 neue Barreserve 51.222,81 64.655,58 21.460,43 62.923,95<br />
H<br />
27 Depotwert nach Kosten 6.304.847,81 12.435.345,23 12.747.837,15 12.937.923,95<br />
I<br />
28Gewinnbeteiligung (10%) - - - -<br />
J<br />
29 Depotwert nach Gewinnbeteiligung 6.304.847,81 12.435.345,23 12.747.837,15 12.937.923,95<br />
54<br />
SENSITIVITÄTSANALYSE<br />
(ABWEICHUNG VON DER PROGNOSE)<br />
BEISPIEL 2 / PREISSTEIGERUNG UM 0%<br />
% % 2006 2007 2008 2009 2010<br />
Anmerkung zu den Zeilen 16, 17, 18, 19, 20, 22,23:<br />
Die Prognose basiert auf einem Umsatzsteuersatz von 16%. Die ab 2007 geplante Erhöhung auf 19% wurde in der Prognose nicht berücksichtigt.
2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />
625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />
230.000,00 215.000,00 220.000,00 200.000,00 184.000,00 160.000,00<br />
4.366.379,31 76.666,67 4.432.471,26 71.666,67 4.494.252,87 73.333,33 4.557.471,26 66.666,67 4.614.942,53 61.333,33 4.667.816,09 53.333,33 4.713.793,10<br />
4.366.379,31 76.666,67 4.432.471,26 71.666,67 4.494.252,87 73.333,33 4.557.471,26 66.666,67 4.614.942,53 61.333,33 4.667.816,09 53.333,33 4.713.793,10<br />
4.366.379,31 76.666,67 4.432.471,26 71.666,67 4.494.252,87 73.333,33 4.557.471,26 66.666,67 4.614.942,53 61.333,33 4.667.816,09 53.333,33 4.713.793,10<br />
13.099.137,93 13.297.413,79 13.482.758,62 13.672.413,79 13.844.827,59 14.003.448,28 14.141.379,31<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
- - - - - - -<br />
427.923,95 473.506,07 529.068,69 575.028,42 636.203,16 709.161,53 802.355,78<br />
6.204,90 6.865,84 7.671,50 8.337,91 9.224,95 10.282,84 11.634,16<br />
434.128,84 480.371,91 536.740,18 583.366,34 645.428,10 719.444,37 813.989,94<br />
13.533.266,78 13.777.785,70 14.019.498,80 14.255.780,13 14.490.255,69 14.722.892,65 14.955.369,25<br />
151.950,00 154.250,00 156.400,00 158.600,00 160.600,00 162.440,00 164.040,00<br />
60.256,03 61.168,10 62.020,69 62.893,10 63.686,21 64.415,86 65.050,34<br />
101.499,50 103.333,39 105.146,24 106.918,35 108.676,92 110.421,69 112.165,27<br />
22.268,53 22.605,60 22.920,69 23.243,10 23.536,21 23.805,86 24.040,34<br />
3.929,74 3.989,22 4.044,83 4.101,72 4.153,45 4.201,03 4.242,41<br />
15.718,97 15.956,90 16.179,31 16.406,90 16.613,79 16.804,14 16.969,66<br />
434.128,84 480.371,91 536.740,18 583.366,34 645.428,10 719.444,37 813.989,94<br />
355.622,78 361.303,22 366.711,76 372.163,18 377.266,57 382.088,59 386.508,03<br />
78.506,07 119.068,69 170.028,42 211.203,16 268.161,53 337.355,78 427.481,91<br />
13.177.644,00 13.416.482,48 13.652.787,04 13.883.616,95 14.112.989,12 14.340.804,06 14.568.861,22<br />
- - - - - - -<br />
13.177.644,00 13.416.482,48 13.652.787,04 13.883.616,95 14.112.989,12 14.340.804,06 14.568.861,22<br />
55
A<br />
1 eingezahltes Kapital 7.500.000,00 7.500.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />
B<br />
2 Kauf Edelmetalle 7.250.000,00 7.000.000,00 270.000,00 190.000,00 160.000,00<br />
3 davon Palladium 30 2.416.666,67 2.416.666,67 2.333.333,33 4.750.000,00 90.000,00 4.840.000,00 63.333,33 4.903.333,33 53.333,33<br />
4 davon Silber 30 2.416.666,67 2.416.666,67 2.333.333,33 4.750.000,00 90.000,00 4.840.000,00 63.333,33 4.903.333,33 53.333,33<br />
5 davon Platin 30 2.416.666,67 2.416.666,67 2.333.333,33 4.750.000,00 90.000,00 4.840.000,00 63.333,33 4.903.333,33 53.333,33<br />
6 Summe (3,4,5) 7.250.000,00 14.250.000,00 14.520.000,00 14.710.000,00<br />
C<br />
7 Steigerung Palladium 12 290.000,00 570.000,00 580.800,00 588.400,00 594.800,00<br />
8 Steigerung Silber 10 241.666,67 475.000,00 484.000,00 490.333,33 495.666,67<br />
9 Steigerung Platin 10 241.666,67 475.000,00 484.000,00 490.333,33 495.666,67<br />
10 Kursgewinne u. Vortrag 10,6 855.306,67 2.627.089,17 4.618.533,43 6.843.485,70<br />
11Summe (7,8,9,10,) 773.333,33 2.375.306,67 4.175.889,17 6.187.600,09<br />
D<br />
12 plus vorläufige Barreserve 250.000,00 513.922,81 405.774,58 439.087,71<br />
13 Zinserträge 1,45 3.625,00 7.451,88 5.883,73 6.366,77<br />
14 Summe (12,13) 253.625,00 521.374,69 411.658,31 445.454,48<br />
E<br />
15 Depotwert 8.276.958,33 17.146.681,36 19.107.547,49 21.343.054,57<br />
F<br />
16 Verwaltung durch Popp AG (1% zzgl. USt) 1,16 84.100,00 165.300,00 168.432,00 170.636,00<br />
17 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,5% zzgl. USt) 0,58 42.050,00 82.650,00<br />
18 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,4% zzgl. USt) 0,46 66.792,00 67.666,00<br />
19 Verwahrung der Edelmetalle (0,65% zzgl. USt) 0,75 62.077,19 128.600,11 143.306,61 160.072,91<br />
20 Treuhänderverwaltung (0,15% zzgl. USt) 0,17 12.325,00 24.225,00 24.684,00 25.007,00<br />
21 Komplementärvergütung (0,03%) 0,03 2.175,00 4.275,00 4.356,00 4.413,00<br />
22 sonstige Kosten (0,4% zzgl. USt)) 0,46 33.350,00 65.550,00<br />
23 sonstige Kosten ab 2008 (0,1% zzgl.USt) 0,12 17.424,00 17.652,00<br />
G<br />
24 Summe Barreserve 250.000,00 521.374,69 411.658,31 445.454,48<br />
25 abzüglich Kosten 236.077,19 470.600,11 407.570,61 445.446,91<br />
26 neue Barreserve 13.922,81 50.774,58 4.087,71 7,57<br />
H<br />
27 Depotwert nach Kosten 8.040.881,15 16.676.081,25 18.766.768,88 20.897.607,66<br />
I<br />
28Gewinnbeteiligung (10%) 16.588,11 92.608,12 236.051,89 383.510,77<br />
J<br />
29 Depotwert nach Gewinnbeteiligung 8.024.293,03 16.583.473,12 18.530.716,99 20.514.096,90<br />
56<br />
SENSITIVITÄTSANALYSE<br />
(ABWEICHUNG VON DER PROGNOSE)<br />
BEISPIEL 3 / PREISSTEIGERUNG UM 10,6% UND DIE UMSATZSTEUER FLIESST ZURÜCK<br />
% % 2006 2007 2008 2009 2010<br />
Anmerkung zu den Zeilen 16, 17, 18, 19, 20, 22,23:<br />
Die Prognose basiert auf einem Umsatzsteuersatz von 16%. Die ab 2007 geplante Erhöhung auf 19% wurde in der Prognose nicht berücksichtigt.
2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />
625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />
145.000,00 120.000,00 90.000,00 70.000,00 35.000,00 8.000,00<br />
4.956.666,67 48.333,33 5.005.000,00 40.000,00 5.045.000,00 30.000,00 5.075.000,00 23.333,33 5.098.333,33 11.666,67 5.110.000,00 2.666,67 5.112.666,67<br />
4.956.666,67 48.333,33 5.005.000,00 40.000,00 5.045.000,00 30.000,00 5.075.000,00 23.333,33 5.098.333,33 11.666,67 5.110.000,00 2.666,67 5.112.666,67<br />
4.956.666,67 48.333,33 5.005.000,00 40.000,00 5.045.000,00 30.000,00 5.075.000,00 23.333,33 5.098.333,33 11.666,67 5.110.000,00 2.666,67 5.112.666,67<br />
14.870.000,00 15.015.000,00 15.135.000,00 15.225.000,00 15.295.000,00 15.330.000,00 15.338.000,00<br />
600.600,00 605.400,00 609.000,00 611.800,00 613.200,00 613.520,00<br />
500.500,00 504.500,00 507.500,00 509.833,33 511.000,00 511.266,67<br />
500.500,00 504.500,00 507.500,00 509.833,33 511.000,00 511.266,67<br />
9.323.158,65 12.082.783,07 15.149.084,48 18.551.031,43 22.321.842,90 26.496.489,44<br />
8.429.619,04 10.924.758,65 13.697.183,07 16.773.084,48 20.182.498,10 23.957.042,90 28.132.542,78<br />
465.007,57 484.986,91 507.489,89 536.126,75 559.470,70 590.521,92 619.536,53<br />
6.742,61 7.032,31 7.358,60 7.773,84 8.112,33 8.562,57 8.983,28<br />
471.750,18 492.019,22 514.848,49 543.900,59 567.583,03 599.084,49 628.519,81<br />
23.771.369,22 26.431.777,87 29.347.031,56 32.541.985,07 36.045.081,13 39.886.127,38 44.099.062,59<br />
172.492,00 174.174,00 175.566,00 176.610,00 177.422,00 177.828,00 177.920,80<br />
68.402,00 69.069,00 69.621,00 70.035,00 70.357,00 70.518,00 70.554,80<br />
178.285,27 198.238,33 220.102,74 244.064,89 270.338,11 299.145,96 330.742,97<br />
25.279,00 25.525,50 25.729,50 25.882,50 26.001,50 26.061,00 26.074,60<br />
4.461,00 4.504,50 4.540,50 4.567,50 4.588,50 4.599,00 4.601,40<br />
17.844,00 18.018,00 18.162,00 18.270,00 18.354,00 18.396,00 18.405,60<br />
471.750,18 492.019,22 514.848,49 543.900,59 567.583,03 599.084,49 628.519,81<br />
466.763,27 489.529,33 513.721,74 539.429,89 567.061,11 596.547,96 628.300,17<br />
4.986,91 2.489,89 1.126,75 4.470,70 521,92 2.536,53 219,64<br />
23.304.605,95 25.942.248,54 28.833.309,82 32.002.555,18 35.478.020,02 39.289.579,43 43.470.762,42<br />
558.585,59 756.724,85 980.205,98 1.231.505,52 1.513.427,00 1.828.957,94 2.181.451,24<br />
22.746.020,35 25.185.523,69 27.853.103,84 30.771.049,66 33.964.593,02 37.460.621,49 41.289.311,18<br />
57
A<br />
1 eingezahltes Kapital 7.500.000,00 7.500.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />
B<br />
2 Kauf Edelmetalle 7.250.000,00 7.100.000,00 300.000,00 240.000,00 240.000,00<br />
3 davon Palladium 30 -16 2.416.666,67 2.083.333,33 2.366.666,67 4.123.563,22 100.000,00 4.209.770,11 80.000,00 4.278.735,63 80.000,00<br />
4 davon Silber 30 -16 2.416.666,67 2.083.333,33 2.366.666,67 4.123.563,22 100.000,00 4.209.770,11 80.000,00 4.278.735,63 80.000,00<br />
5 davon Platin 30 -16 2.416.666,67 2.083.333,33 2.366.666,67 4.123.563,22 100.000,00 4.209.770,11 80.000,00 4.278.735,63 80.000,00<br />
6 Summe (3,4,5) 6.250.000,00 12.370.689,66 12.629.310,34 12.836.206,90<br />
C<br />
7 Steigerung Palladium 12 250.000,00 494.827,59 505.172,41 513.448,28 521.724,14<br />
8 Steigerung Silber 10 208.333,33 412.356,32 420.977,01 427.873,56 434.770,11<br />
9 Steigerung Platin 10 208.333,33 412.356,32 420.977,01 427.873,56 434.770,11<br />
10 Kursgewinne u. Vortrag 10,6 737.333,33 2.274.902,16 4.005.963,63 5.944.925,89<br />
11 Summe (7,8,9,10,) 666.666,67 2.056.873,56 3.622.028,60 5.375.159,03<br />
D<br />
12 plus vorläufige Barreserve 250.000,00 446.222,81 369.194,57 405.000,29<br />
13 Zinserträge 1,45 3.625,00 6.470,23 5.353,32 5.872,50<br />
14 Summe (12,13) 253.625,00 452.693,04 374.547,89 410.872,80<br />
E<br />
15 Depotwert 7.170.291,67 14.880.256,26 16.625.886,83 18.622.238,72<br />
F<br />
16 Verwaltung durch Popp AG (1% zzgl. USt) 1,16 72.500,00 143.500,00 146.500,00 148.900,00<br />
17 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,5% zzgl. USt) 0,58 36.250,00 71.750,00<br />
18 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,4% zzgl. USt) 0,46 58.094,83 59.046,55<br />
19 Verwahrung der Edelmetalle (0,65% zzgl. USt) 0,75 53.777,19 111.601,92 124.694,15 139.666,79<br />
20 Treuhänderverwaltung (0,15% zzgl. USt) 0,17 10.625,00 21.030,17 21.469,83 21.821,55<br />
21 Komplementärvergütung (0,03%) 0,03 1.875,00 3.711,21 3.788,79 3.850,86<br />
22 sonstige Kosten (0,4% zzgl. USt)) 0,46 28.750,00 56.905,17<br />
23 sonstige Kosten ab 2008 (0,1% zzgl.USt) 0,12 15.155,17 15.403,45<br />
G<br />
24 Summe Barreserve 250.000,00 452.693,04 374.547,89 410.872,80<br />
25 abzüglich Kosten 203.777,19 408.498,47 354.547,60 388.689,20<br />
26 neue Barreserve 46.222,81 44.194,57 20.000,29 22.183,59<br />
H<br />
27 Depotwert nach Kosten 6.966.514,48 14.471.757,79 16.329.434,06 18.233.549,52<br />
I<br />
28 Gewinnbeteiligung (10%) - - - 117.104,95<br />
J<br />
29 Depotwert nach Gewinnbeteiligung 6.966.514,48 14.471.757,79 16.329.434,06 18.116.444,57<br />
58<br />
SENSITIVITÄTSANALYSE<br />
(ABWEICHUNG VON DER PROGNOSE)<br />
BEISPIEL 4 / PREISSTEIGERUNG UM 10,6%<br />
% % 2006 2007 2008 2009 2010<br />
Anmerkung zu den Zeilen 16, 17, 18, 19, 20, 22,23:<br />
Die Prognose basiert auf einem Umsatzsteuersatz von 16%. Die ab 2007 geplante Erhöhung auf 19% wurde in der Prognose nicht berücksichtigt.
2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />
625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />
200.000,00 180.000,00 145.000,00 140.000,00 100.000,00 70.000,00<br />
4.347.701,15 66.666,67 4.405.172,41 60.000,00 4.456.896,55 48.333,33 4.498.563,22 46.666,67 4.538.793,10 33.333,33 4.567.528,74 23.333,33 4.587.643,68<br />
4.347.701,15 66.666,67 4.405.172,41 60.000,00 4.456.896,55 48.333,33 4.498.563,22 46.666,67 4.538.793,10 33.333,33 4.567.528,74 23.333,33 4.587.643,68<br />
4.347.701,15 66.666,67 4.405.172,41 60.000,00 4.456.896,55 48.333,33 4.498.563,22 46.666,67 4.538.793,10 33.333,33 4.567.528,74 23.333,33 4.587.643,68<br />
13.043.103,45 13.215.517,24 13.370.689,66 13.495.689,66 13.616.379,31 13.702.586,21 13.762.931,03<br />
528.620,69 534.827,59 539.827,59 544.655,17 548.103,45 550.517,24<br />
440.517,24 445.689,66 449.856,32 453.879,31 456.752,87 458.764,37<br />
440.517,24 445.689,66 449.856,32 453.879,31 456.752,87 458.764,37<br />
8.113.826,42 10.532.970,65 13.226.850,36 16.221.027,99 19.546.826,62 23.235.330,01<br />
7.336.190,26 9.523.481,60 11.959.177,54 14.666.390,59 17.673.441,79 21.008.435,81 24.703.375,98<br />
407.183,59 429.108,69 450.142,26 483.878,91 499.181,46 528.790,03 561.271,22<br />
5.904,16 6.222,08 6.527,06 7.016,24 7.238,13 7.667,46 8.138,43<br />
413.087,75 435.330,76 456.669,32 490.895,16 506.419,60 536.457,49 569.409,65<br />
20.792.381,46 23.174.329,60 25.786.536,51 28.652.975,41 31.796.240,69 35.247.479,51 39.035.716,67<br />
151.300,00 153.300,00 155.100,00 156.550,00 157.950,00 158.950,00 159.650,00<br />
59.998,28 60.791,38 61.505,17 62.080,17 62.635,34 63.031,90 63.309,48<br />
155.942,86 173.807,47 193.399,02 214.897,32 238.471,81 264.356,10 292.767,88<br />
22.173,28 22.466,38 22.730,17 22.942,67 23.147,84 23.294,40 23.396,98<br />
3.912,93 3.964,66 4.011,21 4.048,71 4.084,91 4.110,78 4.128,88<br />
15.651,72 15.858,62 16.044,83 16.194,83 16.339,66 16.443,10 16.515,52<br />
413.087,75 435.330,76 456.669,32 490.895,16 506.419,60 536.457,49 569.409,65<br />
408.979,07 430.188,51 452.790,40 476.713,69 502.629,56 530.186,27 559.768,74<br />
4.108,69 5.142,26 3.878,91 14.181,46 3.790,03 6.271,22 9.640,91<br />
20.383.402,39 22.744.141,09 25.333.746,11 28.176.261,71 31.293.611,13 34.717.293,24 38.475.947,93<br />
266.465,24 436.914,11 630.249,61 848.876,17 1.094.986,11 1.371.729,32 1.681.969,79<br />
20.116.937,15 22.307.226,98 24.703.496,50 27.327.385,54 30.198.625,02 33.345.563,91 36.793.978,14<br />
59
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
60<br />
ERLÄUTERUNGEN ZUR SENSITIVITÄTSANALYSE<br />
Die in der prognostizierten Liquiditäts- und<br />
Ergebnisrechnung aufgeführten Erlös- und<br />
Kostenpositionen beruhen auf Verträgen bzw. auf<br />
Annahmen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung.<br />
Die vorliegende Sensitivitätsanalyse, abgeleitet aus<br />
der Prognoserechnung, thematisiert -beispielhaft-<br />
Auswirkungen von Parameterveränderungen<br />
gegenüber den Prospektansätzen auf die liquiditätsmäßigen<br />
Folgen im Prognosezeitraum bis 2016.<br />
Die Parameterveränderungen können sich z.B. in<br />
folgenden Bereichen ergeben:<br />
- Erhöhungen oder Verminderungen der<br />
Preissteigerungen und / oder Veränderungen<br />
der umsatzsteuerlichen Betrachtungsweise, z.B.<br />
aufgrund marktspezifischer Ursachen und / oder<br />
einer veränderten Verwaltungsauffassung.<br />
- Veränderte Wechselkurse Euro / US Dollar, da<br />
die Edelmetalle zurzeit noch einer Preisbindung<br />
an den US Dollar unterliegen.<br />
Diese - beispielhaften - Veränderungen können<br />
gegenüber den o.a. Parametern - in beiden<br />
Richtungen - mit noch erheblich größeren Ausschlägen<br />
abweichen und müssen nicht jeweils<br />
einheitlich in die eine oder andere Richtung<br />
tendieren, sie können sich zueinander gegenläufig<br />
- und zu verschiedenen Zeiten - entwickeln, was<br />
sich auf die Kapitalrückzahlungsbeträge bzw.<br />
Überschüsse per Saldo auswirken kann.<br />
In der Sensitivitätsanalyse werden diese Parameterveränderungen<br />
durch 4 Beispiele berücksichtigt.<br />
Beispiel 1 enthält die gleichen Peissteigerungsraten,<br />
wie die Prognoserechnung. Allerdings fließen hier<br />
die Umsatzsteuerbeträge aus dem Ankauf von<br />
Palladium, Silber und Platin zurück, was eine<br />
Erhöhung der Edelmetallbestände nach sich zieht.<br />
Dies folgt aus dem zusätzlichen Kapital, welches<br />
zum Ankauf verwand werden kann.<br />
Beispiel 2 enthält eine Preissteigerungsrate von 0%<br />
während der gesamten Laufzeit und kalkuliert auch<br />
nicht mit Rückflüssen der Umsatzsteuerbeträge vom<br />
Finanzamt.<br />
Dieses Beispiel ist einem "worse case" gleich zusetzen.<br />
Beispiel 3 zielt auf eine Rückerstattung der<br />
Umsatzsteuerbeträge ab und auf eine positivere<br />
Preisentwicklung der Edelmetalle als in der<br />
Prognoseberechnung. Während in der Prog-<br />
noseberechnung mit durchschnittlich 5,3% (im<br />
Drittelmix) kalkuliert wurde, wird hier eine<br />
durchschnittliche Preissteigerung von 10,6% (im<br />
Drittelmix) kalkuliert.<br />
Beispiel 4 weicht von der Prognoseberechnung<br />
durch eine höhere Preissteigerung ab. Es sind hier<br />
10,6%, statt 5,3% in der Prognoseberechnung, im<br />
Drittelmix zu Grunde gelegt. Bei diesem Beispiel<br />
wird davon ausgegangen, dass die Umsatzsteuer<br />
nicht erstattet wird.<br />
Auf eine "Renditeermittlung" - z.B. nach der internen<br />
Zinsfußmethode - wurde hierbei verzichtet, zumal<br />
der Sinn und die für den Leser notwendige<br />
Verständlichkeit dieses "Renditeausweises" in<br />
Fachkreisen zusehends umstritten ist.<br />
Aus heutiger Sicht lässt sich jedoch seriöserweise<br />
keineswegs vorhersagen, mit welchem Wahrscheinlichkeitsgrad<br />
und in welcher Höhe die oben<br />
beispielhaft aufgeführten Parameterveränderungen,<br />
sowie eventuell weitere ergebnisbeeinflussende<br />
Konstellationen die spätere Überschuss- und<br />
Rückzahlungssituation der Gesellschaft bzw. der<br />
Anleger gegenüber der Prognoserechnung verändern<br />
wird.
KAPITEL 3<br />
KONZEPTE UND VERTRÄGE<br />
Beteiligte Parteien im Überblick<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Gesellschaftsvertrag Vermögen Sicherung Gemeinschaft GmbH & Co. KG<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten<br />
Treuhandvertrag<br />
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15 BETEILIGTE PARTNER IM ÜBERBLICK<br />
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Sitz Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode (Geschäftsanschrift)<br />
Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRA 200064<br />
Gesellschafter VSG Verwaltungsgesellschaft mbH, Popp AG, <strong>L'or</strong> capital fine art AG,<br />
Steuerberater Rüdiger Frenzel<br />
Gründung 17. Januar 2006, eingetragen im Handelsregister am 06. März 2006<br />
Gezeichnetes Kapital Pflichteinlagen in Höhe von EUR 2.000 zum 17.01.2006 voll eingezahlt<br />
(Kommanditkapital) Hafteinlagen in Höhe von EUR 3.000 zum 17.01.2006<br />
Aufgaben Emittent<br />
VSG VERWALTUNGSGESELLSCHAFT MBH<br />
Sitz Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode (Geschäftsanschrift)<br />
Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 200040<br />
Stammkapital EUR 25.000 (voll eingezahlt)<br />
Geschäftsführer Sabine Kaiser<br />
Gesellschafter Sabine Kaiser<br />
Gründung 06.10.2005; umfirmiert von Prinzipal 59 VV GmbH in VSG<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH am 04.11.2005<br />
Aufgaben Komplementärin, Gründungsgesellschafterin<br />
POPP AG<br />
Sitz Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode (Geschäftsanschrift)<br />
Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 260<br />
Grundkapital EUR 151.129,-<br />
Aufsichtsrat Gerhard Popp (Aufsichtsratsvorsitzender), Oliver Schöpf, Pia M. Kästner,<br />
geschäftsansässig jeweils Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode<br />
wesentl. Aktionäre Andreas Popp, Stephan Wolff, Oliver Schöpf<br />
Gründung 15.02.1959, eingetragen im Handelsregister am 09. 05.1983<br />
gezeichnete Einlage Pflichteinlage: EUR 1.000 (zum 17.01.2006 voll eingezahlt)/<br />
Hafteinlage EUR 1.000<br />
Vorstand Andreas Popp, Stephan Wolff, geschäftsansässig Schmersahlstraße 26,<br />
29664 Walsrode<br />
Aufgaben Geschäftsführende Kommanditistin, Gründungskommanditistin<br />
Der Aufsichtsrat der Popp AG übernimmt außerhalb seiner aktienrechtlichen<br />
Aufsichtspflichten bei der Popp AG keine Funktionen bei der Emittentin.<br />
STEUERBERATER RÜDIGER FRENZEL<br />
Sitz Neu Ripdorf 9, 29525 Uelzen (Geschäftsanschrift)<br />
gezeichnete Einlage Hafteinlage EUR 1.000 / Pflichteinlage EUR 0<br />
Aufgaben Treuhandkommandist, Anlegerverwaltung, Gründungskommanditist
L'OR CAPITAL FINE ART AG<br />
Sitz Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode (Geschäftsanschrift)<br />
Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 5774<br />
Grundkapital EUR 50.000,-<br />
Aufsichtsratsvorsitzender Andreas Popp<br />
wesentl. Aktionäre Popp AG, Kreissparkasse Walsrode in Fallingbostel, Dr. Dirk Löer, Sabine<br />
Kaiser<br />
Gründung 17.12.2004<br />
gezeichnete Einlage Pflichteinlage EUR 1.000 (zum 17.01.2006 voll eingezahlt)/<br />
Hafteinlage EUR 1.000<br />
Vorstand Stephan Wolff, Marcus Meyn<br />
Aufgaben Anbieter, Initiator, Vertriebsmanagement, Prospektverantwortlicher<br />
Gründungskommanditist<br />
KREISSPARKASSE FALLINGBOSTEL IN WALSRODE<br />
Sitz Moorstr. 1, 29664 Walsrode<br />
Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 1113<br />
Eigenkapital EUR 65.165.532,07<br />
Verwaltungsratsvorsitzender Hermann Söder<br />
Gründung 01.07.1838<br />
gezeichnete Einlage keine<br />
Vorstand Ernst-Otto Bahr, Norbert Korte<br />
Aufgaben Verwahrerin<br />
PERSONELLE UND KAPITALMÄßIGE<br />
VERFLECHTUNGEN<br />
Die personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen<br />
der beteiligten Partner ergeben sich vollständig<br />
aus der vorstehenden tabellarischen Übersicht.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin, vertreten<br />
durch Herrn Andreas Popp und Herrn Stephan Wolff,<br />
ist gleichzeitig auch Aktionärin der Anbieterin, der<br />
<strong>L'or</strong> capital fine art AG, die mit dem Vertriebsmanagement<br />
beauftragt ist.<br />
Darüber hinaus sind die Gründungsgesellschafter,<br />
Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsgremien oder<br />
Beiräte der Emittentin weder mittelbar noch<br />
unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem<br />
Vertrieb dieser Vermögensanlage beauftragt sind.<br />
INTERESSENKONFLIKTE<br />
Die Komplementärin, die geschäftsführende<br />
Kommanditistin und die übrigen Kommanditisten<br />
unterliegen keinem Wettbewerbsverbot. Umstände<br />
oder Beziehungen, die Interessenkonflikte des<br />
Treuhandkommanditisten begründen könnten,<br />
bestehen nicht.<br />
Der Vorstand der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />
Herr Andreas Popp und Herr Stephan Wolff, ist<br />
auch geschäftsführend tätig für die Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft GmbH & Co. KG, die<br />
ihrerseits im Edelmetallanlagegeschäft (Silber, Platin<br />
und Gold) tätig ist und damit unmittelbarer<br />
Wettbewerber der Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG ist. Es<br />
bestehen keine gesonderten Absprachen über die<br />
Zuteilung oder Aufteilung von Investitionsmöglichkeiten<br />
in Edelmetalle.<br />
BETEILIGTE PARTEIEN IM ÜBERBLICK<br />
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16 RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick<br />
über die rechtlichen Grundlagen des Emittenten<br />
und der Beteiligung. Die Einzelheiten ergeben sich<br />
aus dem Gesellschafts-, dem Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag. Zum Gesamtverständnis der<br />
Darstellung ist es erforderlich, den Inhalt des<br />
Gesellschaftsvertrages und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
zu berücksichtigen.<br />
ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN UND DIE<br />
G RÜNDUNGSGESELLSCHAFTER DER<br />
EMITTENTIN<br />
Die Firma der Emittentin lautet Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG. Sie hat<br />
ihren Sitz in Walsrode. Die Geschäftsanschrift lautet<br />
Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode.<br />
Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG (nachfolgend Emittentin oder<br />
Gesellschaft genannt) wurde am 17.01.2006<br />
gegründet und ist im Handelsregister des<br />
Amtsgerichts Walsrode unter HRA 200064<br />
eingetragen.<br />
Sie ist eine auf unbestimmte Dauer errichtete<br />
Kommanditgesellschaft deutschen Rechts. Die<br />
Emittentin unterliegt dem deutschen Recht.<br />
Gegenstand der Gesellschaft ist der Ankauf, das<br />
Halten und Verwalten sowie der Verkauf von real<br />
existierenden, zertifizierten Edelmetallen, nämlich<br />
Palladium, Silber und Platin. Die Gesellschaft ist zu<br />
allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die<br />
dem Gegenstand des Unternehmens dienen, sofern<br />
hierzu nicht eine besondere gesetzliche Erlaubnis<br />
nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach §<br />
34c Gewerbeordnung (GewO) erforderlich ist. Die<br />
Gesellschaft kann sich zur Durchführung ihrer<br />
Aufgaben Dritter bedienen.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft<br />
ist die VSG Verwaltungsgesellschaft mbH.<br />
Diese ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
deutschen Rechts, deren wesentlicher Gegenstand<br />
die Übernahme der Komplementärstellung in der<br />
Gesellschaft ist. Sie ist im Innenverhältnis zwischen<br />
den Gesellschaftern nicht zur Geschäftsführung und<br />
Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Abweichungen<br />
des Gesellschaftsvertrages der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin vom<br />
gesetzlichen Leitbild liegen darüber hinaus nicht<br />
vor.<br />
Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird von der<br />
Popp AG als geschäftsführende Kommanditistin<br />
übernommen. Sie ist allein zur Geschäftsführung<br />
und Vertretung der Gesellschaft berechtigt.<br />
Geschäfte der Gesellschaft, die über den laufenden<br />
Geschäftsbetrieb hinausgehen, bedürfen mit<br />
Ausnahme der Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />
der Zustimmung der Gesellschafter mit einer<br />
Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen. Die<br />
geschäftsführende Kommanditistin kann die<br />
Geschäftsführung auf Dritte übertragen. Die<br />
geschäftsführende Kommanditistin kann ihre<br />
Kommanditbeteiligung jeweils nur zum 31.<br />
Dezember eines Jahres mit einer Frist von zwei<br />
Monaten kündigen. Die Kündigung erfolgt durch<br />
Erklärung gegenüber der Gesellschaft, die allen<br />
Anlegern schriftlich mitzuteilen ist. Das Recht auf<br />
eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus<br />
wichtigem Grunde bleibt davon unberührt. Ist die<br />
geschäftsführende Kommanditistin kapitalmäßig<br />
an der Gesellschaft beteiligt, gilt für Teilkündigungen<br />
die nur die Kapitalbeteiligung betreffen, die für alle<br />
Gesellschafter geltende dreitägige Kündigungsfrist<br />
des § 7, Ziff. 1, Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft weicht in<br />
den nachfolgend genannten Punkten von den auf<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin der<br />
Gesellschaft anzuwendenden gesetzlichen<br />
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) ab:<br />
VOM HGB ABWEICHENDE REGELUNGEN DES<br />
GESELL-SCHAFTSVERTRAGES<br />
HAFTUNG DER PERSÖNLICH HAFTENDEN<br />
GESELLSCHAFTERIN<br />
Die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
ist unbeschränkt. Da es sich bei der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin um eine<br />
Kapitalgesellschaft in der Form einer GmbH handelt,<br />
haftet diese insoweit nur beschränkt auf ihr<br />
Vermögen. Das Stammkapital der VSG Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH in Höhe von EUR 25.000 wurde<br />
vollständig eingezahlt.<br />
AUFNAHME IN DIE GESELLSCHAFT<br />
Nach dem HGB bedarf die Aufnahme eines Kommanditisten<br />
in die Gesellschaft als Grundlagengeschäft<br />
der Zustimmung aller Gesellschafter (§§<br />
164, 114 HGB). Nach dem Gesellschaftsvertrag (§<br />
5) ist bei der Aufnahme eines Kommanditisten allein<br />
die Zustimmung der geschäftsführenden Kom-
manditistin und des Treuhandkommanditisten - im<br />
Falle der treugeberischen Beteiligung - notwendig.<br />
GEWINN- UND VERLUSTBETEILIGUNG<br />
Nach dem HGB erfolgt die Gewinn- und<br />
Verlustbeteiligung nach Köpfen, wobei im Falle eines<br />
ausreichenden Gewinns jedem Gesellschafter vorab<br />
ein Anteil in Höhe von 4% seines Kapitalanteils<br />
zusteht (§§ 164, 121 HGB). Nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
(§ 15) erfolgt die Gewinn- und<br />
Verlustbeteiligung grundsätzlich entsprechend dem<br />
Verhältnis der eingezahlten Einlagen zueinander.<br />
Da die persönlich haftende Gesellschafterin zunächst<br />
keine Einlage leistet, nimmt sie am Gewinn und<br />
Verlust nicht teil. Die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin erhält eine Haftungsvergütung und<br />
zwar in Höhe von monatlich 1/12 auf 0,03% der<br />
Anschaffungskosten der verwalteten Edelmetalle<br />
der Gesellschaft.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für<br />
die Übernahme der Geschäftsführung und<br />
Vertretung der Gesellschaft eine Pauschale von<br />
monatlich 1/12 auf 1,0% der Summe aller<br />
Anschaffungskosten der im Depot vorhandenen<br />
Edelmetalle zuzüglich der bei Rechnungsstellung<br />
gültigen Umsatzsteuer.<br />
Neben der prozentualen Bestandsvergütung erhält<br />
die Popp AG als geschäftsführende Kommanditistin<br />
eine erfolgsabhängige Vergütung für den Fall, dass<br />
der Depotwert nach Kosten 105% der Summe aller<br />
Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der<br />
Anleger (ohne Agio) übersteigt. Die erfolgsabhängige<br />
Vergütung beträgt in diesem Fall 10% von dem<br />
übersteigenden Wert.<br />
ENTNAHMEN<br />
Nach dem HGB hat die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin ein Entnahmerecht in Höhe von 4%<br />
ihres Kapitalanteils und kann weitere Gewinne nur<br />
entnehmen, wenn dies nicht zum Schaden der<br />
Gesellschaft ist (§§ 164, 122 HGB). Solange die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin keinen<br />
Kapitalanteil an der Gesellschaft hat, entfällt für sie<br />
das Entnahmerecht. Aber auch nach Erbringung<br />
einer Einlage besteht für die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin, ebenso wie für die Kommanditisten<br />
und Treugeber, kein Entnahmerecht.<br />
GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE/STIMMRECHT<br />
Nach dem HGB bedürfen die von der Gesellschaft<br />
zu fassenden Beschlüsse der Zustimmung aller<br />
Gesellschafter. Hat nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, so ist<br />
die Mehrheit im Zweifel nach der Zahl der<br />
Gesellschafter zu berechnen (§§ 164, 119 HGB).<br />
Nach dem Gesellschaftsvertrag (§ 12) werden<br />
Gesellschafterbeschlüsse grundsätzlich mit<br />
einfacher Mehrheit gefasst, wobei sich das<br />
Stimmrecht der Gesellschafter nach der eingezahlten<br />
Einlage auf dem Kapitalkonto I bemisst. Für<br />
bestimmte Gesellschafterbeschlüsse ist jedoch eine<br />
Mehrheit von 75% vorgesehen. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin hat keine Stimmen, die<br />
unabhängig von einer Kapitalbeteiligung sind. Für<br />
je EUR 50,00 Einlage hat sie eine Stimme, ebenso<br />
wie die Kommanditisten und die Treugeber. Bei<br />
ungeraden Beträgen auf dem Kapitalkonto I werden<br />
keine anteiligen Stimmen gewährt, sondern für<br />
einen Betrag, der nicht durch 50 teilbar ist, bis EUR<br />
24,99 keine Stimme, für einen Betrag ab EUR 25,00<br />
erhält der Kommanditist oder Treugeber eine weitere<br />
Stimme.<br />
G ESCHÄFTSFÜHRUNGSBEFUGNIS FÜR<br />
AUSSERGEWÖHNLICHE HANDLUNGEN<br />
Nach dem HGB steht grundsätzlich dem persönlich<br />
haftenden Gesellschafter die Geschäftsführung zu<br />
(§§ 164, 114 HGB). Im Innenverhältnis zwischen<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin und der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin ist jedoch<br />
ausschließlich die geschäftsführende Kommanditistin<br />
geschäftsführungsbefugt. Nach dem<br />
Gesellschaftsvertrag (§ 11 Ziff. 3) können<br />
Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsaufgaben<br />
für die Dauer der Gesellschaft von der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin auf Dritte<br />
übertragen werden. Die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin ist im Außenverhältnis gegenüber<br />
Dritten jedoch weiterhin zur Vertretung der<br />
Gesellschaft befugt; diese Befugnis ist gesetzlich<br />
vorgesehen und kann nicht ausgeschlossen werden.<br />
ÜBERTRAGUNG DER BETEILIGUNG<br />
Nach dem HGB bedarf die Übertragung der<br />
Kommanditbeteiligung als Grundlagengeschäft der<br />
Zustimmung aller Gesellschafter (§§ 164, 114 HGB).<br />
Nach dem Gesellschaftsvertrag (§ 10) ist die<br />
Zustimmung der Gesellschaft, vertreten durch die<br />
geschäftsführende Kommanditistin ausreichend.<br />
KÜNDIGUNGSFRISTEN<br />
Nach dem HGB kann die Kündigung eines<br />
RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
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66<br />
Gesellschafters, wenn die Gesellschaft für eine<br />
unbestimmte Zeit eingegangen ist, nur für den<br />
Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen. Sie muss<br />
mindestens sechs Monate vor diesem Zeitpunkt<br />
stattfinden (§ 132 HGB). Nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
(§ 7) kann die Gesellschaft jeweils zum Ende<br />
eines Monats mit einer Frist von drei Werktagen<br />
gekündigt werden. Lediglich der Popp AG als<br />
geschäftsführender Kommanditistin ist eine<br />
Kündigung ihrer Gesamtbeteiligung nur zum<br />
Jahresende möglich, wobei hierbei eine Frist von<br />
zwei Monaten einzuhalten ist. Einzelheiten zu den<br />
oben genannten Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
sind insbesondere unter "Angaben über<br />
die Beteiligung" (Seite 68 f.) beschrieben.<br />
Zum Prospektaufstellungsdatum steht die Emittentin<br />
unter der Leitung der Komplementärin und der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin und befindet<br />
sich im Beteiligungseigentum der nachfolgend<br />
aufgeführten Gründungsgesellschafter. Es ist<br />
vorgesehen, dass die Anleger die Mehrheit des<br />
Kommanditkapitals übernehmen. Die Gesellschaft<br />
ist nach dem Beitritt von Anlegern kein<br />
Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG i. V.<br />
m. § 296 HGB. Aufgrund der Regelungen der §§ 290<br />
i. V. m. 296 HGB ist die Emittentin daher nicht in<br />
einen handelsrechtlichen Konzernabschluss<br />
aufzunehmen.<br />
Die Emittentin sowie die Gründungsgesellschafter,<br />
die Popp AG und die <strong>L'or</strong> capital fine art AG gehören<br />
der Popp AG Unternehmensgruppe an. Die<br />
Geschäftsführer bzw. Vorstände der vorgenannten<br />
Gesellschaften gehören zum Gesellschafter- bzw.<br />
Aktionärskreis dieser Gruppe oder sind als Vorstandsmitglieder<br />
bzw. als Geschäftsführer auch für<br />
andere Unternehmen der Gruppe tätig.<br />
ANGABEN ÜBER DAS KAPITAL<br />
Die Emittentin hat derzeit ein gezeichnetes Kapital<br />
von EUR 3.000. Hierbei handelt es sich um die<br />
Kommanditeinlagen der Popp AG, der L´or capital<br />
fine art AG und des Steuerberaters Rüdiger Frenzel<br />
in Höhe von jeweils EUR 1.000,00. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin leistet derzeit keine<br />
Einlage. Die Emittentin hat bisher noch keine Anteile<br />
am Beteiligungskapital oder sonstige Vermögensanlagen<br />
Anlegern angeboten.<br />
Aufgrund der Rechtsform der Emittentin als<br />
Kommanditgesellschaft bestehen weder Umtauschnoch<br />
Bezugsrechte auf Aktien.<br />
ANGABEN ÜBER DIE<br />
GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER<br />
Die Gesellschaft hat vier Gründungsgesellschafter,<br />
die VSG Verwaltungsgesellschaft mbH, die Popp<br />
AG, die <strong>L'or</strong> capital fine art AG sowie den<br />
Steuerberater Rüdiger Frenzel. Hinsichtlich der<br />
Vergütung wird auf Seite 42 verwiesen.<br />
Die VSG Verwaltungsgesellschaft mbH ist persönlich<br />
haftende Komplementärin. Sie hat ihren Sitz in<br />
Walsrode.<br />
Die Geschäftsanschrift lautet:<br />
Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode.<br />
Die Popp AG, eingetragen in das Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 260, hat sich<br />
als Kommanditistin mit einer voll eingezahlten<br />
Pflichteinlage und einer Hafteinlage von EUR 1.000<br />
an der Gesellschaft beteiligt. Sie hat ihren Sitz in<br />
Walsrode.<br />
Die Geschäftsanschrift lautet:<br />
Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode<br />
Die L´or capital fine art AG, eingetragen in das<br />
Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter<br />
HRB 5774, hat sich als Kommanditistin mit einer<br />
voll eingezahlten Pflichteinlage und einer Hafteinlage<br />
von EUR 1.000 an der Gesellschaft beteiligt. Sie hat<br />
ihren Sitz in Walsrode.<br />
Die Geschäftsanschrift lautet:<br />
Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode<br />
Der Steuerberater Rüdiger Frenzel hat keine eigene<br />
Einlageverpflichtung gegenüber der Emittentin<br />
übernommen. Er ist mit einer Hafteinlage in Höhe<br />
von EUR 1.000 an der Gesellschaft beteiligt.<br />
Seine Geschäftsanschrift lautet:<br />
Neu Ripdorf 9, 29525 Uelzen<br />
Die Emittentin hat die Popp AG mit der Einwerbung<br />
des Beteiligungskapitals durch Vermittler und den<br />
damit verbundenen Abwicklungstätigkeiten<br />
beauftragt. Die Popp AG erhält für die Koordination<br />
und Unterstützung des Vertriebes eine Vergütung.<br />
Die Einzelheiten sind im Kapitel "Verträge und<br />
Vertragspartner" (Seite 39 ff.) beschrieben.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin, die VSG<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH, erhält eine<br />
Haftungsvergütung in Höhe von 1/12 auf 0,03% auf<br />
die Summe der Anschaffungskosten der noch im
Depot befindlichen Edelmetalle. Die Einzelheiten<br />
sind im Kapitel "Verträge und Vertragspartner"<br />
(Seite 39 ff.) beschrieben.<br />
Da noch kein abgeschlossenes Geschäftsjahr vorliegt,<br />
können über die gewährten Gesamtbezüge<br />
keine Angaben gemacht werden.<br />
Im Hinblick darauf, dass der Treuhandkommanditist<br />
die Gesellschaft von der Beteiligungsverwaltung<br />
freistellt, erhält der Treuhandkommanditist von der<br />
Gesellschaft eine Vergütung in Höhe von monatlich<br />
1/12 von 0,15% der Summe aller Anschaffungskosten<br />
der noch im Depot befindlichen Edelmetalle<br />
zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Für die Ausübung der Stimmrechte für Treugeber<br />
oder unmittelbar an der Gesellschaft beteiligte<br />
Kommanditisten erhält der Treuhandkommanditist<br />
keine separate Vergütung. Da die Kommanditisten/<br />
Treugeber an einem Gewinn entsprechend dem<br />
Verhältnis ihrer eingezahlten Einlagen zur Summe<br />
der eingezahlten Einlagen sämtlicher Gesellschafter<br />
beteiligt sind, verringert sich im Falle einer Erhöhung<br />
der Einlage der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
die Beteiligung der Kommanditisten/Treugeber<br />
an einem nach § 15 des Gesellschaftsvertrages zu<br />
verteilenden Gewinn entsprechend der Berechnung<br />
in § 6 Ziff. 8 des Gesellschaftsvertrages für die<br />
Berechnung der Beteiligung von Kommanditisten/<br />
Treugebern (Vergl. hierzu auch S. 69, Rechte aus<br />
der Beteiligung). Weitere Rechte der Gründungskommanditisten,<br />
die von denen der Anleger<br />
abweichen, bestehen nicht.<br />
Die Gründungsgesellschafter sowie Mitglieder der<br />
Geschäftsführung, Aufsichtsgremien oder Beiräte<br />
sind nicht für Unternehmen tätigt, die der<br />
Gesellschaft Fremdkapital gewähren. Sie sind auch<br />
weder unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen<br />
beteiligt, die der Gesellschaft Fremdkapital zur<br />
Verfügung stellen.<br />
Die Gründungsgesellschafter sowie die Mitglieder<br />
der Geschäftsführung oder des Vorstand, der Aufsichtsgremien<br />
und Beiräte sind nicht für Unternehmen<br />
tätigt, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
oder Leistungen erbringen.<br />
Die <strong>L'or</strong> capital fine art AG ist mit dem Vertrieb der<br />
Vermögensanlage beauftragt. Aktionär der <strong>L'or</strong><br />
capital fine art AG ist auch die Gründungskommanditistin<br />
Popp AG. Der Vorstand der Popp<br />
AG, Herr Andreas Popp, ist Aufsichtsratsvorsitzender<br />
der <strong>L'or</strong> capital fine art AG. Darüber hinaus sind<br />
Gründungsgesellschafter, die Mitglieder der<br />
Geschäftsführung oder des Vorstands sowie die<br />
Aufsichtsgremien oder Beiräte der Emittentin nicht<br />
mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />
betraut und weder unmittelbar noch mittelbar an<br />
Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der<br />
Vermögensanlage beauftragt sind.<br />
ANGABEN ÜBER DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT<br />
Die Emittentin erwirbt, hält, verwaltet und verkauft<br />
real existierende, zertifizierte Edelmetalle in<br />
Barrenform, nämlich Palladium, Silber und Platin.<br />
Beabsichtigt ist, die Edelmetalle jeweils im Drittelmix<br />
zu erwerben. Die Gesellschaft darf bis zu 10 % ihrer<br />
Mittel als Barreserve auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto<br />
halten (§ 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Sämtliche Edelmetalle werden ausschließlich aus<br />
Eigenmitteln der Gesellschaft erworben. Sie wird<br />
kein Fremdkapital zum Erwerb von Edelmetallen<br />
aufnehmen.<br />
Die weiteren Einzelheiten in Bezug auf die<br />
Geschäftstätigkeit der Emittentin sind im Kapitel<br />
"Das Anlageobjekt" (Seite 32) beschrieben.<br />
Hinsichtlich der Abhängigkeit der Emittentin von<br />
einzelnen Verträgen wird auf das Kapitel "Verträge<br />
und Vertragspartner" (Seite 39) verwiesen. Weitere<br />
Verträge wurden nicht abgeschlossen. Es besteht<br />
keine Abhängigkeit der Emittentin von Patenten,<br />
Lizenzen oder neuen Herstellungsverfahren.<br />
Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen<br />
wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage<br />
der Emittentin haben können, liegen weder bei den<br />
Gründungsgesellschaftern noch bei der<br />
Geschäftsführung oder der Emittentin selbst vor. Es<br />
wurden noch keine Investitionen getätigt. Die<br />
Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch außergewöhnliche<br />
Ereignisse beeinflusst worden.<br />
ANGABEN ÜBER DIE GESCHÄFTSFÜHRER<br />
Die Geschäftsführung der Emittentin obliegt der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin, der Popp AG,<br />
eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts<br />
Walsrode unter HRB 260, Schmersahlstraße 26,<br />
29664 Walsrode, vertreten durch ihre Vorstände<br />
Andreas Popp (Vorstandsvorsitzender) und Stephan<br />
Wolff, geschäftsansässig, Schmersahlstraße 26,<br />
RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
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68<br />
29664 Walsrode. Hinsichtlich der Vergütung vgl.<br />
"Kosten und Gebühren", Seite 42. Aufsichtsgremien<br />
oder Beiräte sind konzeptionell nicht vorgesehen.<br />
Die Geschäftsführer sind nicht für Unternehmen<br />
tätig, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
oder Leistungen erbringen. Die vorgenannten<br />
Vorstände sind Aktionäre bei der Popp AG und der<br />
<strong>L'or</strong> capital fine art AG, die mit dem Vertriebsmanagement<br />
im Rahmen der Vertriebskoordination<br />
des Vertriebs der Gesellschaftsanteile befasst sind<br />
(siehe Seite 38).<br />
ANGABEN ZUM TREUHÄNDER<br />
Der Steuerberater Rüdiger Frenzel ist als Treuhänder<br />
mit einer Haftteinlage von EUR 1.000 der<br />
Gesellschaft beigetreten. Eine Pflichteinlage leistet<br />
er nicht. Er ist berechtigt, Pflichteinlagen durch<br />
Erklärung gegenüber der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin zu bilden und zu erhöhen und<br />
anteilig als Treuhandkommanditist im eigenen<br />
Namen aber für Rechnung der sich mittelbar über<br />
ihn an der Gesellschaft beteiligenden Treugeber zu<br />
halten. Insoweit hält der Treuhänder seinen Kommanditanteil<br />
im Außenverhältnis als einheitlichen<br />
Gesellschaftsanteil und übt die den Treugeber<br />
betreffenden Gesellschaftsrechte und -pflichten<br />
gegenüber der Gesellschaft nach Maßgabe des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages (vgl. Seite 93)<br />
und des Gesellschaftsvertrages (vgl. Seite 79) aus.<br />
Im Innenverhältnis handelt er ausschließlich im<br />
Auftrage und für Rechnung des Treugebers. Er ist<br />
damit verpflichtet, dem Treugeber dasjenige<br />
herauszugeben, was er aus dem treuhänderisch im<br />
eigenen Namen, aber für Rechnung des Treugebers<br />
gehaltenen Kommanditanteil erlangt. Herr<br />
Steuerberater Rüdiger Frenzel hat seinen Sitz in<br />
Uelzen. Die Geschäftsanschrift lautet: Neu Ripdorf<br />
9, 29525 Uelzen.<br />
Der Treuhänder erhält für seine Tätigkeit gemäß §<br />
15 Ziff. 1 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
und § 5 Ziff. 1b des Gesellschaftsvertrages eine<br />
ergebnisunabhängige Vergütung von monatlich 1/12<br />
auf 0,15% der Summe aller Anschaffungskosten<br />
der noch im Depot befindlichen Edelmetalle<br />
zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung<br />
gültigen Umsatzsteuer.<br />
Der Treuhänder hat Anspruch auf Freistellung von<br />
Verbindlichkeiten, die für ihn im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb und der pflichtgemäßen<br />
treuhänderischen Verwaltung der Beteiligung des<br />
Treugebers entstehen. Der Freistellungsanspruch<br />
besteht gegenüber jedem Treugeber nur bezogen<br />
auf die Höhe der für ihn gehaltenen anteiligen<br />
Beteiligung. Anspruch auf die Stellung einer Sicherheitsleistung<br />
hat er nicht. Eine gesamtschuldnerische<br />
Haftung der Treugeber untereinander ist<br />
ausgeschlossen. Der Treuhänder handelt mit der<br />
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Auf § 11<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages wird<br />
hingewiesen.<br />
ANGABEN ÜBER SONSTIGE PERSONEN<br />
Über die nach der VermVerkProspV angabepflichtigen<br />
Personen hinaus hat niemand die<br />
Herausgabe oder die Abgabe oder den Inhalt des<br />
Angebotes dieser Vermögensanlage wesentlich<br />
beeinflusst.<br />
ANGABEN ÜBER DIE BETEILIGUNG<br />
ART, ANZAHL UND GESAMTBETRAG DER<br />
ANGEBOTENEN BETEILIGUNG<br />
Die Anleger beteiligen sich an der Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />
entweder unmittelbar als Kommanditisten oder<br />
mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
Steuerberater Rüdiger Frenzel, Uelzen,<br />
mit den jeweils vereinbarten Beteiligungsalternativen<br />
(VSG Industrie Direkt oder VSG Industrie<br />
Spar) für eine Mindestvertragslaufzeit von einem<br />
Monat. Einzelheiten zu den Beteiligungsalternativen<br />
sind nachfolgend und im "Beteiligungsangebot im<br />
Überblick" (Seite 8 ff.) beschrieben. Die Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />
ist eine Kommanditgesellschaft deutschen Rechts.<br />
Die Beteiligung als Kommanditist beginnt im<br />
Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander<br />
mit Annahme der Beitrittserklärung durch die<br />
Gesellschaft bzw. für die Treugeber durch die<br />
Gesellschaft und den Treuhänder und die Zahlung<br />
der vereinbarten Kapitaleinlage an die Gesellschaft<br />
für den ersten Werktag des folgenden Monats.<br />
Weitere Voraussetzung für den Beginn der<br />
Beteiligung im Innenverhältnis ist für Kommanditisten,<br />
die der Gesellschaft direkt beitreten, die<br />
Vorlage der notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht<br />
(§5 Ziff. 5 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Im Außenverhältnis ist die Wirksamkeit des Beitritts<br />
als Kommanditist aufschiebend bedingt durch die<br />
Eintragung in das Handelsregister. Bis zur Eintragung<br />
in das Handelsregister werden Kommanditisten, die<br />
der Gesellschaft direkt beitreten, wie stille Gesellschafter<br />
behandelt, soweit die vorstehenden<br />
Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
Anleger, die sich mittelbar als Treugeber über den<br />
Treuhandkommanditisten beteiligen, stehen nach
Maßgabe des mit dem Treuhandkommanditisten<br />
geschlossenen Treuhandvertrages sowie des<br />
Gesellschaftsvertrages im Innenverhältnis zu den<br />
anderen Gesellschaftern sowie im Verhältnis<br />
zueinander wirtschaftlich so, als seien sie direkt als<br />
Kommanditisten an der Gesellschaft beteiligt. Soweit<br />
im Gesellschaftsvertrag Rechte und Pflichten für<br />
"Kommanditisten" oder "Gesellschafter" begründet<br />
werden, treffen diese Rechte und Pflichten im<br />
Innenverhältnis auch die mittelbar als Treugeber<br />
über den Treuhandkommanditisten beteiligten<br />
Anleger. Dies gilt nicht, wenn sich aus dem<br />
Zusammenhang ergibt, dass Rechte und Pflichten<br />
nur für die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
oder nur für den Treuhandkommanditisten<br />
begründet werden.<br />
Diejenigen Anleger, die sich mittelbar als Treugeber<br />
über den Treuhandkommanditisten an der<br />
Gesellschaft beteiligen, sind jedoch berechtigt,<br />
durch Übernahme der seitens des Treuhandkommanditisten<br />
für sie jeweils anteilig gehaltenen<br />
Pflichteinlage einschließlich der damit verbundenen<br />
Rechte und Pflichten anstelle des Treuhandkommanditisten<br />
unmittelbar als Kommanditist in<br />
die Gesellschaft einzutreten.<br />
Die Anzahl der Anleger, die sich entweder<br />
unmittelbar als Kommanditisten oder mittelbar als<br />
Treugeber über den Treuhandkommanditisten an<br />
der Gesellschaft beteiligen, steht nicht fest und ist<br />
unbeschränkt.<br />
Der Investitionsplan sieht nicht vor, das von Anlegern<br />
im Rahmen des Beteiligungsangebotes<br />
einzuzahlende Kommanditkapital der Summe nach<br />
zu beschränken. Es steht nicht fest welcher anteilige<br />
Betrag des Gesellschaftskapitals auf die so genannten<br />
Direktanleger oder auf die so genannten Ratenanleger<br />
entfällt.<br />
Die Mindestzeichnung der aufzunehmenden<br />
Kommanditisten beträgt bei der gewählten<br />
Beteiligungsalternative als Direktanlage EUR<br />
2.500,00 und bei der Beteiligungsalternative der<br />
Ratenanlage EUR 500,00. Höhere Beträge bei<br />
Direkteinlagen müssen durch 100 ohne Rest teilbar<br />
sein. Bei Ratenanlegern beträgt die monatliche<br />
Mindeststaffelzahlung EUR 50,00; höhere<br />
Ratenzahlungen müssen durch 10 ohne Rest teilbar<br />
sein. Bei Rateneinlagen ist keine maximale Anzahl<br />
der Ratenzahlungen vorgesehen. Das Recht auf<br />
monatliche Kündigung besteht.<br />
Die Einmal- und die Rateneinlagen werden nach<br />
dem in § 6 Ziff. 8 des Gesellschaftsvertrages<br />
festgelegten Schlüssels auf die Konten des<br />
Kommanditisten / Treugebers verbucht (Vergl. hierzu<br />
auch die Erklärung des Berechnungsschlüssels auf<br />
S. 69 unter "Rechte aus der Beteiligung"). Das Agio<br />
in Höhe von 5,5 %, das der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin zusteht, wird zusätzlich zu der<br />
Einlage erhoben und steht nicht der Emittentin,<br />
sondern ausschließlich der Popp AG in der jeweils<br />
eingeworbenen Höhe zu.<br />
RECHTE AUS DER BETEILIGUNG<br />
KONTEN<br />
Für jeden Kommanditisten/Treugeber wird für seine<br />
Einlage ein gesondertes Gesellschafterkonto<br />
geführt, das sich aus folgenden Unterkonten<br />
zusammensetzt:<br />
- dem festen Kapitalkonto (Kapitalkonto I)<br />
- dem variablen Kapitalkonto (Kapitalkonto II).<br />
Das feste Kapitalkonto I bestimmt sich nach der<br />
eingezahlten Einlage des Kommanditisten/<br />
Treugebers, errechnet gemäß § 6 Ziff. 8 des<br />
Gesellschaftsvertrages. Auf dem Kapitalkonto II<br />
werden die dem einzelnen Gesellschafter zugewiesenen<br />
Gewinne und Verluste gebucht.<br />
Die Emittentin verfügt über ein gesamthänderisch<br />
gebundenes Rücklagenkonto, an dem jeder Anleger<br />
anteilig entsprechend seiner Beteiligung an der<br />
Gesellschaft nach dem Kapitalkonto I beteiligt ist.<br />
ERGEBNISBETEILIGUNG<br />
Für die Ermittlung der Gewinn- und Verlustbeteiligung<br />
der einzelnen Kommanditisten/Treugeber ist<br />
von dem Gewinn und Verlust auszugehen, der sich<br />
aus der jährlich aufzustellenden und durch<br />
Gesellschafterbeschluss festgestellten Handelsbilanz<br />
der Gesellschaft unter Berücksichtigung der<br />
an die persönlich haftende Gesellschafterin und den<br />
Treuhandkommanditisten vorab zu zahlenden<br />
Vergütungen sowie unter Berücksichtigung der an<br />
die Verwahrerin und die Geschäftsbesorgerin zu<br />
zahlenden Vergütungen ergibt, die jeweils als<br />
Aufwand gelten (vgl. hierzu auch Seite. 66 "Angaben<br />
über die Gründungsgesellschafter").<br />
Maßgeblich für die Berechnung der jeweiligen<br />
Ergebnisbeteiligung des einzelnen Gesellschafters/Treugebers<br />
für ein Geschäftsjahr ist<br />
grundsätzlich der Stand seines Kapitalkontos I zum<br />
31. Dezember eines Geschäftsjahres, bei<br />
staffelweiser Einzahlung und vertragsgemäßer<br />
Erfüllung ist grundsätzlich der Stand des<br />
Kapitalkontos I zum 30. Juni eines jeden Jahres. Im<br />
Beitrittsjahr nehmen alle Gesellschafter/Treugeber<br />
am Ergebnis der Gesellschaft grundsätzlich im<br />
Verhältnis ihrer zum 31. Dezember eines Jahres<br />
eingezahlter Einlage zueinander teil.<br />
RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
69
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
70<br />
Anfallende Einnahmen und Kosten werden den<br />
Gesellschaftern im Innenverhältnis nur insoweit<br />
zugerechnet, als sie der Gesellschaft beigetreten<br />
sind, jedoch mit der Maßgabe, dass bei zeitlich<br />
unterschiedlichen Beitritten/Einzahlungen eine<br />
rückwirkende quartalsmäßige Zuordnung erfolgt.<br />
Im Übrigen erfolgt unter den Gesellschaftern<br />
während der Zeit ab Gründung ohne zeitliche<br />
Begrenzung, ein Gewinn- und Verlustausgleich und<br />
eine Einnahme- und Kostenzurechnung in der Weise,<br />
dass - soweit möglich - alle beigetretenen<br />
Gesellschafter im Verhältnis ihrer entsprechend der<br />
vertraglichen Vereinbarungen eingezahlten<br />
Kommanditeinlagen zueinander in entsprechender<br />
Höhe am Ergebnis beteiligt sind.<br />
IDEELLE ANTEILE AN DER GESELLSCHAFT<br />
An dem wie vorstehend errechneten Gewinn oder<br />
Verlust nimmt jeder Gesellschafter/ Treugeber<br />
grundsätzlich entsprechend dem Verhältnis seiner<br />
eingezahlten Einlage (Kapitalkonto I) zur Summe<br />
der eingezahlten Einlagen aller Gesellschafter teil.<br />
Die Einlage auf dem Kapitalkonto I entspricht bei<br />
zeitlich späterer Beteiligung gegenüber dem<br />
erstmöglichen Beitritt dem anteiligen Wert einer<br />
Beteiligung zum jeweiligen Monatsende.<br />
Die Berechnung entspricht der Regelung in § 6 Ziff.<br />
8 des Gesellschaftsvertrages. Danach entspricht<br />
eine Beteiligung in Höhe von EUR 500,00 zum<br />
erstmöglichen Beitrittszeitpunkt einem ideellen<br />
Anteil an der Gesellschaft. Für jeden letzten Werktag<br />
eines Monats wird der aktuelle Wert eines solchen<br />
ideellen Anteils festgelegt und von der Emittentin<br />
veröffentlicht. Der Wert eines Anteils erhöht sich<br />
bei steigenden Edelmetallkursen und fällt bei<br />
sinkenden Edelmetallkursen. Für die Kursberechnung<br />
entscheidend ist der jeweils letzte Kurs<br />
des letzten Handelstages eines Monats für<br />
Palladium, Silber und Platin an der Börse in London.<br />
Damit auch einem neu beitretenden Kommanditisten<br />
oder Treugeber die Möglichkeit eröffnet bleibt, zu<br />
niedrigen, festen Beträgen (für Direkteinlagen EUR<br />
2.500,00 zzgl. 5,5% Agio und für Spareinlagen EUR<br />
500,00 inkl. 5,5% Agio, also EUR 473,93 Einlage<br />
und EUR 26,07 Agio sowie der monatlichen<br />
Spareinlage von mindestens EUR 50,00 inkl. 5,5%<br />
Agio, davon EUR 47,39 Einlage und EUR 2,61 Agio)<br />
und ohne Zahlung eines Aufpreises in die Rücklagen<br />
der Gesellschaft dieser beizutreten, wird seinem<br />
Kapitalkonto I nicht der Gesamtbetrag seiner Einlage<br />
gutgeschrieben, sondern jeweils der Anteil seiner<br />
Einlage, der dem Verhältnis zum tatsächlichen Wert<br />
einer Einlage in gleicher Höhe zum erstmöglichen<br />
Ankauf von Edelmetallen durch die Gesellschaft<br />
entspricht. Der so errechnete Betrag wird dem<br />
Kapitalkonto I des Kommanditisten / Treugebers<br />
gutgeschrieben. Der Betrag auf dem Kapitalkonto<br />
I ist entscheidend für Gewinn- und Verlustbeteiligung<br />
des Kommanditisten / Treugebers und seine<br />
Stimmrechte. Überschießende Beträge werden<br />
durch die anteilige Beteiligung an den Gewinnrücklagen<br />
der Gesellschaft abgebildet. Sie verfallen<br />
daher nicht, sondern werden beim Ausscheiden<br />
entsprechend der Regelung in § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />
ausgekehrt; das Agio wird zusätzlich zu<br />
der Einlage gezahlt und wirkt sich daher nicht auf<br />
die anteilige Beteiligung an der Emittentin aus.<br />
Der beitretende Anleger zahlt daher praktisch ein<br />
Aufgeld entsprechend dem Wertzuwachs des<br />
Gesellschaftsvermögens seit der ersten Anschaffung<br />
von Edelmetallen für die Gesellschaft. So wird<br />
sichergestellt, dass alle Anleger gleichwertige<br />
Vermögensanlagen erhalten und bezüglich Gewinnund<br />
Stimmberechtigung gleich behandelt werden.<br />
AUSZAHLUNGEN<br />
Gemäß § 15 Ziff. 2 u. 3 des Gesellschaftervertrages<br />
wird der Gewinn nicht an die Gesellschafter<br />
ausgeschüttet. Sämtliche anfallenden Gewinne der<br />
Gesellschaft werden ausschließlich über<br />
Kurssteigerungen der angeschafften Edelmetalle<br />
erreicht und werden zum jeweils letzten Werktag<br />
eines Monats dem freien Rücklagenkonto der<br />
Gesellschaft gutgeschrieben. Gesellschafter<br />
erhalten bei Kündigung ihrer Beteiligung den Wert<br />
ihrer Beteiligung einschließlich der auf ihr<br />
Nominalkapital angefallenen Gewinne (ausführlich<br />
hierzu die nachstehenden Punkte, S. 70, "Kündigung<br />
der Beteiligung" und "Abfindungsguthaben").<br />
KÜNDIGUNG DER BETEILIGUNG<br />
Die Beteiligung an der Gesellschaft endet mit der<br />
ordentlichen Kündigung. Die Kündigung kann jeweils<br />
zum Ablauf eines Monats mit einer Frist von drei<br />
Werktagen ausgesprochen werden. Teilkündigungen<br />
sind über Beträge am Nominalkapital (Kapitalkonto<br />
I) möglich, die durch 100 teilbar sind, wenn eine<br />
Nominalbeteiligung von EUR 2.500,00 verbleibt.<br />
Die Kündigung ist in schriftlicher Form für<br />
unmittelbar beteiligte Kommanditisten an die<br />
Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />
Gesellschafterin, die Popp AG, zu richten; für<br />
Treugeber an die Gesellschaft, vertreten durch die<br />
Popp AG oder an den Treuhänder. Maßgeblich ist<br />
der Eingang der schriftlichen Kündigung bei der<br />
Gesellschaft bzw. bei dem Treuhänder.<br />
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Gesellschafter<br />
auch außerhalb vorgenannter Fristen ihre<br />
Beteiligung durch Kündigung beenden. Setzen sie<br />
selbst einen wichtigen Grund, können sie vorzeitig<br />
aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
ABFINDUNGSGUTHABEN<br />
Den ausscheidenden Kommanditisten/Treugebern<br />
steht ein Abfindungsguthaben zu, dessen<br />
Zusammensetzung und Ermittlung im Einzelnen in<br />
§ 9 des Gesellschaftsvertrages geregelt ist.<br />
Im Falle der ordentlichen Kündigung erhält der<br />
Gesellschafter ein Entgelt in Höhe des Verkehrswertes<br />
der eingezahlten Kommanditbeteiligung<br />
(Saldo aus Kapitalkonto I und Kapitalkonto II zzgl.<br />
Anteil an der freien Rücklage der Gesellschaft) zum<br />
Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Ausscheidens.<br />
Der so errechnete Betrag wird dem Gesellschafter<br />
in bar ausgezahlt. Auf Verlangen eines Gesellschafters<br />
wird der Abfindungsbetrag durch Lieferung von<br />
Edelmetallen in Barrenform bedient. Der<br />
Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin, ist dabei die Zusammensetzung<br />
der Edelmetalle überlassen; sie soll grundsätzlich<br />
die Ausgabe der Edelmetalle nach Drittelung des<br />
monetären Auszahlungsbetrages für jedes<br />
Edelmetall vornehmen. Erfüllungsort ist der Lagerort<br />
der verwahrten Edelmetalle. Der Gesellschafter trägt<br />
eventuell anfallende Kosten, die für eine Abfindung<br />
durch Lieferung von Edelmetallen entstehen. Der<br />
Abfindungsanspruch ist auch ohne Zustimmung der<br />
Gesellschaft abtretbar.<br />
Soweit die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
eine Einlage leistet bzw. erhöht, erfolgt ebenfalls<br />
eine zeitanteilige Berücksichtigung. Hierdurch<br />
verringert sich die Beteiligung der Kommanditisten/Treugeber<br />
am Ergebnis der Gesellschaft<br />
und einem Auseinandersetzungswert.<br />
Das Abfindungsguthaben in bar ist zum letzten<br />
Werktag des Monats, welcher der Kündigung durch<br />
den Kommanditisten / Treugeber folgt, fällig. Wählt<br />
der kündigende Gesellschafter die Abfindung in<br />
Edelmetallen, so wird die Auslieferung zum letzten<br />
Werktag des übernächsten Monats nach der<br />
Kündigung fällig. Kosten, die möglicherweise für<br />
die Auslieferung entstehen, trägt der Anleger.<br />
MITWIRKUNGS- UND KONTROLLRECHTE<br />
Den Kommanditisten/Treugebern stehen nach dem<br />
Gesellschaftsvertrag die einem Kommanditisten<br />
gesetzlich eingeräumten Mitwirkungsrechte zu. Zur<br />
Geschäftsführung sind sie jedoch nicht berechtigt.<br />
Die Geschäftsführung steht im Innenverhältnis allein<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin zu. § 11<br />
Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages enthält die<br />
Verpflichtung der Geschäftsführung, für über den<br />
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehende<br />
Geschäfte die Zustimmung der Gesellschafter<br />
einzuholen.<br />
Darüber hinaus sind in den §§ 12, 13 des<br />
Gesellschaftsvertrages weitere Mitwirkungsrechte<br />
geregelt. Danach erfolgen Gesellschafterbeschlüsse<br />
entweder in Gesellschafterversammlungen oder im<br />
schriftlichen Beschlussverfahren. Jeder Kommanditist<br />
hat für je voll eingezahlte EUR 50,00 seines<br />
Anteils am Gesellschaftskapital eine Stimme.<br />
Treugeber sind berechtigt, das Stimmrecht des<br />
Treuhandkommanditisten entsprechend ihrem Anteil<br />
selbst auszuüben. Bei ungeraden Beträgen auf dem<br />
Kapitalkonto I werden keine anteiligen Stimmen<br />
gewährt, sondern für einen Betrag, der nicht durch<br />
50 teilbar ist bis EUR 24,99 wird keine Stimme<br />
gewährt, für einen Betrag ab EUR 25,00 erhält der<br />
Kommanditist oder Treugeber eine weitere Stimme.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat keine<br />
Stimmen, wenn sie sich nicht kapitalmäßig an der<br />
Gesellschaft beteiligt.<br />
Die Gesellschafterbeschlüsse werden in der Regel<br />
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen und<br />
vertretenen Stimmen gefasst. In besonderen Fällen,<br />
zum Beispiel im Falle der Änderung des<br />
Gesellschaftsvertrages oder Auflösung der<br />
Gesellschaft, bedarf der Gesellschafterbeschluss<br />
jedoch einer dreiviertel Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen. Gesellschafterbeschlüsse können binnen<br />
einer Ausschlussfrist von 1 Monat plus zwei Tagen<br />
nach Absendedatum des Gesellschaftsbeschlusses<br />
angefochten werden.<br />
WESENTLICHE GRUNDLAGEN DER<br />
STEUERLICHEN KONZEPTION<br />
Hinsichtlich der wesentlichen Grundlagen der<br />
steuerlichen Konzeption wird auf das Kapitel<br />
"Steuerliche Grundlagen" (Seite 75) verwiesen. Die<br />
Anbieterin, die <strong>L'or</strong> capital fine art AG, übernimmt<br />
keine Zahlung von Steuern.<br />
ÜBERTRAGUNG DER BETEILIGUNG<br />
Sofern die Kommanditeinlage bei der Gesellschaft<br />
eingezahlt oder sichergestellt ist, dass der<br />
Übernehmer die Einzahlung leistet, kann jeder<br />
Kommanditist seine Beteiligung durch Verkauf oder<br />
Schenkung übertragen. Teilabtretungen sind nur<br />
zulässig, wenn die abgetretene Kommanditbeteiligung<br />
(Kapitalkonto I) durch 2.500,00 ohne Rest<br />
RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
71
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
72<br />
teilbar ist und sowohl die Beteiligung des<br />
Abtretungsempfängers als auch die verbleibende<br />
Beteiligung - bei Ehegatten die zusammengerechneten<br />
Beteiligungen - mindestens EUR<br />
2.500,00 beträgt. Abtretungen können immer nur<br />
mit Wirkung zum Ende eines Monats erfolgen; dies<br />
gilt nicht für Sicherungsabtretungen sowie für<br />
Übertragungen im Wege der Schenkung. Bei der<br />
Abtretung der Beteiligung von Ratenanlegern<br />
verbleibt der Übertragende in der Zahlungsverpflichtung<br />
gegenüber der Gesellschaft hinsichtlich<br />
der nicht geleisteten Ratenzahlungen.<br />
Stirbt ein Gesellschafter, so wird die Gesellschaft<br />
mit seinen Erben bzw. Vermächtnisnehmern fortgesetzt.<br />
Die Abtretung bedarf in jedem Fall zu ihrer<br />
Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschaft,<br />
vertreten durch die geschäftsführende Kommanditistin<br />
(Abtretungsverbot gemäß § 399 BGB).<br />
Bei (Sicherheits-)Abtretungen eines Treugeberanteils<br />
gilt entsprechendes. Der Treuhandkommanditist<br />
bedarf zur Übertragung ferner der Zustimmung<br />
des/der betroffenen Treugeber(s). Hinsichtlich der<br />
durch die Übertragung anfallenden Kosten siehe auch<br />
"Erwerbspreis" und "Weitere Kosten" (Seite 73).<br />
Es gibt keinen geregelten Markt für den Verkauf und<br />
Erwerb für Anteile an der Emittentin. Insoweit ist<br />
die Handelbarkeit eingeschränkt. Eine Übertragung<br />
oder Abtretung der Beteiligung ist nur mit<br />
Zustimmung der Gesellschaft, vertreten durch die<br />
geschäftsführende Kommanditistin, die Popp AG,<br />
wie vorstehend beschrieben, möglich.<br />
ZAHLSTELLEN<br />
Abfindungszahlungen an die Kommanditisten/Treugeber<br />
erfolgen durch die Gesellschaft,<br />
Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode.<br />
EINZAHLUNG DER<br />
EINLAGEN/KONTOVERBINDUNG<br />
Die Kommanditisten/Treugeber haben die in der<br />
Beitrittserklärung vereinbarten Einlagen zuzüglich<br />
Agio an die Emittentin wie folgt zu zahlen:<br />
Direktanleger, die sich als Treugeber über den<br />
Treuhandkommanditisten oder direkt als Kommanditisten<br />
beteiligen, 100% der Zeichnungssumme<br />
plus 5,5 % Agio hierauf, unmittelbar nach Mitteilung<br />
über die Annahme des Beitritts auf das Konto der<br />
Gesellschaft bei der Kreissparkasse Walsrode, BLZ<br />
251 523 75 Kontonummer 71 48 273.<br />
Ratenanleger, die sich entweder als unmittelbare<br />
Kommanditisten oder mittelbar als Treugeber an<br />
der Gesellschaft beteiligen, unmittelbar nach<br />
Mitteilung über die Annahme des Beitritts eine<br />
Zahlung in Höhe von mindestens EUR 500,00 inkl.<br />
5,5% Agio auf das Konto der Gesellschaft bei der<br />
Kreissparkasse Walsrode, BLZ 251 523 75<br />
Kontonummer 71 48 273. Die erste Ratenzahlung<br />
von mindestens EUR 50,00 inkl. 5,5% Agio folgt<br />
zum ersten Werktag des Monats nach der<br />
Einmalzahlung auf das Gesellschaftskonto. Die<br />
übrigen Ratenzahlungen sind entsprechend<br />
(mindestens EUR 50,00 inkl. 5,5% Agio) zum<br />
jeweiligen ersten Werktag eines jeden Folgemonats<br />
auf das Gesellschaftskonto zu zahlen. Die<br />
Ratenauszahlungen sind jeweils zum Ablauf eines<br />
Monats mit einer Frist von drei Werktagen kündbar.<br />
Die Ratenanleger sind berechtigt, höhere oder<br />
geringere Monatsstaffelzahlungen zu zahlen, soweit<br />
sie dies mit der Gesellschaft vereinbart haben. Die<br />
Regelungen über die Kündigung der Gesellschaft<br />
(Teilkündigung) gelten hierfür entsprechend.<br />
ANNAHMESTELLEN<br />
Die Beitrittserklärung ist an die Emittentin, vertreten<br />
durch die Popp AG, Schmersahlstraße 26, 29644<br />
Walsrode, einzusenden.<br />
Die Annahme der Beitrittserklärung erfolgt durch<br />
die Emittentin, vertreten durch die Popp AG als<br />
geschäftsführende Kommanditistin - im Falle der<br />
treugeberischen Beteiligung - durch den<br />
Steuerberater Rüdiger Frenzel oder durch die Popp<br />
AG.<br />
ZEICHNUNGSFRIST<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt ohne eine Begrenzung<br />
der Anzahl oder der Kapitalsumme, weitere<br />
Kommanditisten und Treugeber (als mittelbar<br />
beteiligte Gesellschafter über den Treuhandkommanditisten)<br />
bis zum 31. Dezember 2007 aufzunehmen<br />
(die "Zeichnungsfrist").<br />
Gemäß § 9 des Verkaufsprospektgesetzes liegt<br />
zwischen dem Beginn der für die Zeichnungen/den<br />
Verkauf der Vermögensanlagen vorgesehenen Frist<br />
und der Veröffentlichung des vorliegenden<br />
Prospektes mindestens ein Werktag. Diese<br />
Vermögensanlage kann daher einen Werktag nach<br />
Veröffentlichung des Verkaufsprospektes erstmals<br />
gezeichnet werden. Es ist nicht vorgesehen, die<br />
Vermögensanlage vorzeitig zu schließen oder
Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.<br />
STAATEN IN DENEN DAS ANGEBOT ERFOLGT<br />
Das Angebot der Beteiligung erfolgt in Deutschland.<br />
ERWERBSPREIS<br />
Der Erwerbspreis der Beteiligung setzt sich<br />
zusammen aus der Zeichnungssumme zuzüglich<br />
Agio, bei Ratenanlegern ist das Agio von 5,5% in<br />
den monatlichen Raten von mindestens EUR 50,00<br />
und der ersten Zahlung in Höhe von mindestens<br />
EUR 500,00 bereits enthalten. Das Agio beträgt bei<br />
jeder Einlage 5,5%.<br />
Beteiligt sich ein Anleger nicht zum erstmöglichen<br />
Beteiligungszeitpunkt, so bestimmt sich seine<br />
Beteiligung nach § 6 Ziff. 8 des Gesellschaftsvertrages<br />
(vergl. hierzu S. 69, "Rechte aus der<br />
Beteiligung; ideelle Anteile an der Gesellschaft").<br />
WEITERE KOSTEN<br />
Verspätete Zahlungen auf die Kommanditeinlage<br />
berechtigen die Gesellschaft zur Geltendmachung<br />
von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten<br />
über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB,<br />
gerechnet vom Zeitpunkt des Verzugsbeginns an.<br />
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch<br />
die Gesellschaft sowie die Möglichkeit, den<br />
Gesellschafter nach § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />
auszuschließen, bleiben unberührt.<br />
Die anfallenden Kosten für eine Übertragung der<br />
Beteiligung und/oder für die Umwandlung einer<br />
Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als<br />
Kommanditist trägt der Anleger. Die Kosten der<br />
notariellen Beglaubigung, die für die Erteilung der<br />
Handelsregistervollmacht anfallen, trägt der Anleger<br />
(ca. EUR 150 auf Basis der Mindestzeichnungssumme).<br />
Weitere Kosten für den Erwerb, die<br />
Verwaltung und die Veräußerung der Beteiligung<br />
hat der Anleger nicht zu tragen.<br />
WEITERE LEISTUNGSPFLICHTEN<br />
Diejenigen Anleger, die sich an der Gesellschaft<br />
direkt als Kommanditisten beteiligen, haften gemäß<br />
den gesetzlichen Bestimmungen beschränkt, das<br />
heißt die Haftung ist ausgeschlossen, soweit die<br />
Einlage geleistet ist. Sollte der Saldo der Kapitalkonten<br />
in der Handelsbilanz durch Auszahlungen<br />
oder Gewinn- und Verlustzurechnungen einen<br />
Nominalwert unter der im Handelsregister<br />
eingetragenen Haftungssumme (Kapitalkonto I)<br />
aufweisen, lebt die Haftung jedoch gemäß § 172<br />
Abs. 4 HGB bis zur Höhe der Auszahlung wieder auf.<br />
Auszahlungen sind nicht vorgesehen (§ 15 Ziff. 2<br />
des Gesellschaftsvertrages), so dass dieses Risiko<br />
nur bei einer Änderung des Gesellschaftsvertrages,<br />
für die es einer Mehrheit von 75% der abgegebenen<br />
Stimmen bedarf, besteht.<br />
Im Ergebnis gilt dies auch für die sich als Treugeber<br />
an der Gesellschaft über den Treuhandkommanditisten<br />
beteiligenden Anleger. Die Treugeber stellen<br />
gemäß dem Treuhandvertrag den Treuhandkommanditisten<br />
anteilig bezüglich des von diesem für sie<br />
gehaltenen Kommanditanteils von der vorstehend<br />
dargestellten Kommanditistenhaftung frei.<br />
Der Anleger ist - abgesehen von den Kosten im Zusammenhang<br />
mit der genannten Übertragung / Umwandlung<br />
einer Beteiligung, (z.B. Handelsregistervollmacht,<br />
Gerichtsgebühren) nicht verpflichtet,<br />
weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />
weitere Zahlungen zu leisten.<br />
Eine Nachschusspflicht besteht nicht, auch nicht<br />
als Ausgleichspflicht der Gesellschafter untereinander,<br />
soweit sich nicht aus den nicht abdingbaren<br />
§§ 171 f. HGB etwas anderes ergibt.<br />
PROVISIONEN<br />
Einzelheiten zu den Provisionen sowie zu weiteren<br />
seitens der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem<br />
Beteiligungsangebot zu zahlenden Vergütungen<br />
sind im Kapitel "Verträge und Vertragspartner"<br />
sowie "Kosten und Gebühren" (Seite 42) dargestellt.<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG UND TREUHAND- UND<br />
VERWALTUNGSVERTRAG<br />
Grundlage der unternehmerischen Beteiligung der<br />
Anleger als Kommanditist oder als Treugeber über<br />
den Treuhandkommanditisten sind der Gesellschaftsvertrag<br />
der Gesellschaft (Seite 79), der<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit dem<br />
Treuhandkommanditisten (Seite 91) und die<br />
Beitrittserklärung (Anlage).<br />
ÜBERNOMMENE GEWÄHRLEISTUNGEN<br />
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Kommanditanteile<br />
wird keine Gewährleistung übernommen.<br />
RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
73
17 STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
Die nachfolgende Darstellung ist eine Zusammenfassung<br />
der wesentlichen steuerlichen Aspekte,<br />
die für einen Privatanleger mit steuerlicher<br />
Ansässigkeit in Deutschland, der sich mittel- oder<br />
unmittelbar an der Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG (nachfolgend<br />
die "Emittentin" oder die "Gesellschaft") beteiligen<br />
will, von Bedeutung sein können. Es wird davon<br />
ausgegangen, dass es sich bei dem Anleger um eine<br />
natürliche Person handelt, die die Beteiligung an<br />
der Emission Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />
Industrie GmbH & Co. KG in ihrem steuerlichen<br />
Privatvermögen hält. Diese Zusammenfassung kann<br />
nicht alle, sondern nur die wesentlichen Aspekte<br />
berücksichtigen, die sich für den Anleger aus seiner<br />
Beteiligung an der Emission Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG ergeben<br />
können. Insbesondere können nicht solche Aspekte<br />
berücksichtigt werden, die sich aus den persönlichen<br />
Umständen des einzelnen Anlegers ergeben. Jedem<br />
Anleger wird daher dringend geraten, sich wegen<br />
seiner persönlichen steuerlichen Situation und der<br />
steuerlichen Folgen aus der Beteiligung an diesem<br />
Anlageprodukt mit seinem persönlichen Berater in<br />
Verbindung zu setzen. Alle nachfolgenden Hinweise<br />
begründen auch keinen konkreten Steuerrat,<br />
sondern stellen lediglich eine allgemeine Darstellung<br />
der anlagespezifischen Aspekte aus steuerlicher<br />
Sicht dar.<br />
Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf dem<br />
Stand des im März 2006 geltenden deutschen<br />
Rechts, den bis zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten<br />
Gerichtsurteilen sowie der bislang ausgeübten Praxis<br />
der Finanzverwaltung, sofern diese bekannt ist.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass sich alle<br />
vorgenannten Grundlagen während der Laufzeit der<br />
Gesellschaft ändern können und hierdurch für den<br />
Anleger steuerliche Effekte eintreten können, die<br />
von den folgenden Ausführungen für den Anleger<br />
nachteilig abweichen können. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin wird sich jedoch bemühen, soweit<br />
dies rechtlich und tatsächlich möglich ist, negative<br />
Steuerfolgen durch entsprechende Maßnahmen zu<br />
begrenzen oder auszuschließen.<br />
RECHTSFORM DER EMITTENTIN<br />
Die Emittentin ist als deutsche Personengesellschaft<br />
für Einkommensteuerzwecke kein eigenes<br />
Steuersubjekt. Einkommensteuersubjekte sind<br />
vielmehr die Gesellschafter der Emittentin. Diese<br />
werden nach ihren persönlichen Merkmalen auf<br />
Grundlage der ihnen zuzurechnenden Ergebnis-<br />
anteile zur Einkommensteuer herangezogen.<br />
Lediglich für die Ermittlung der Einkunftsart wird<br />
auf den Tatbestand abgestellt, den die Emittentin<br />
selbst erfüllt. Für Gewerbesteuerzwecke - soweit<br />
eine solche anfällt - ist die Personengesellschaft<br />
hingegen ein eigenes Steuersubjekt. Nach der<br />
Konzeptionierung der Emittentin fällt keine<br />
Gewerbesteuer an.<br />
QUALIFIZIERUNG DER EINKUNFTSART<br />
Zur Beurteilung der Frage, welche Einkunftsart die<br />
Gesellschaft erzielt, ist auf die Tätigkeit der<br />
Emittentin abzustellen. Geplant ist, dass die<br />
Emittentin vermögensverwaltend tätig wird, d. h.<br />
mit dem Ankauf, dem Halten und Verwalten und<br />
dem Verkauf von Edelmetallen keinen<br />
Gewerbebetrieb unterhält und darüber hinaus weder<br />
gewerblich geprägt noch gewerblich infiziert wird.<br />
Die endgültige Beurteilung hängt von einer Vielzahl<br />
von Kriterien ab, die teilweise auch auf der Ebene<br />
des Erwerbs und des Handels mit den Edelmetallen,<br />
in die die Gesellschaft investieren wird, zu beurteilen<br />
sind. Die Geschäftsführung der Emittentin wird,<br />
soweit möglich, die erforderlichen Maßnahmen<br />
ergreifen, um die erforderlichen Kriterien für eine<br />
private Vermögensverwaltung einzuhalten.<br />
GEWERBLICHE TÄTIGKEIT<br />
Zur Beurteilung der Frage, ob die Emittentin eine<br />
gewerbliche oder eine vermögensverwaltende<br />
Tätigkeit ausübt, ist auf die Tätigkeit der Emittentin<br />
abzustellen. Eine private Vermögensverwaltung liegt<br />
vor, wenn sich die Betätigung noch als Nutzung des<br />
Vermögens im Sinne einer Fruchtziehung aus zu<br />
erhaltenden Substanzwerten darstellt und die<br />
Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch<br />
Umschichtung nicht entschieden in den Vordergrund<br />
tritt (vergl. BFH Urteile vom 04. März 1980 - BStBl.<br />
II S. 389 - und vom 29 Oktober 1998 - BStBl. II S.<br />
448 -). Ein Gewerbebetrieb liegt dagegen vor, wenn<br />
eine selbstständige nachhaltige Betätigung mit<br />
Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird, die<br />
sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen<br />
Verkehr darstellt und über den Rahmen einer<br />
Vermögensverwaltung hinausgeht (vgl. BFH-<br />
Beschluss vom 25. Juni 1984 - BStBl. II S. 751, 762).<br />
Auf dieser Grundlage wird davon ausgegangen, dass<br />
die Emittentin nicht gewerblich tätig wird, da sie<br />
lediglich beabsichtigt, aus dem Substanzwert der<br />
zu erwerbenden Edelmetalle einen Vermögens-<br />
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
75
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
76<br />
zuwachs zu erzielen erhofft.<br />
GEWERBLICHE INFIZIERUNG<br />
Die Emittentin unterhält auch dann einen<br />
Gewerbebetrieb, wenn sie sich an einer gewerblich<br />
geprägten oder gewerblich tätigen Personengesellschaft<br />
beteiligt. In diesem Fall führen die<br />
gewerblichen Einkünfte der Personengesellschaft,<br />
die der Emittentin zugerechnet werden, dazu, dass<br />
sämtliche Einkünfte der Emittentin gewerblich<br />
infiziert werden.<br />
Eine Beteiligung an anderen Unternehmen oder<br />
Fonds ist nicht vorgesehen.<br />
GEWERBLICHE PRÄGUNG<br />
Die Tätigkeit einer Kommanditgesellschaft gilt stets<br />
und im vollen Umfang als Gewerbebetrieb, wenn<br />
der persönlich haftende Gesellschafter eine<br />
Kapitalgesellschaft ist und wenn nach dem<br />
Gesellschaftsvertrag nur dieser persönlich haftende<br />
Gesellschafter oder eine andere Person, die nicht<br />
Gesellschafter der Kommanditgesellschaft ist, zur<br />
Führung der Geschäfte befugt ist.<br />
Die Komplementärin der Emittentin ist die VSG<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH. Nach dem<br />
Gesellschaftsvertrag der Emittentin ist die<br />
Komplementärin von der Geschäftsführung<br />
ausgeschlossen. Die Geschäfte der Emittentin<br />
werden ausschließlich durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin, die Popp AG geführt. Damit liegt<br />
keine gewerbliche Prägung vor (so auch die<br />
Einkommensteuerrichtlinien R138 Abs. 6).<br />
GRUNDLAGEN DER BESTEUERUNG AUF<br />
ANLEGERSEITE<br />
EINKOMMENSSTEUER / STEUERSATZ<br />
Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/<br />
2002 sowie das Steuersenkungsergänzungsgesetz<br />
wurden die Einkommensteuersätze gesenkt. Dies<br />
gilt sowohl für den Eingangssteuersatz als auch für<br />
den Höchststeuersatz. Der Höchststeuersatz ab dem<br />
Jahr 2005 beträgt 42%. Im Koalitionsvertrag<br />
zwischen CDU/CSU und SPD aus November 2005<br />
wurde beschlossen, dass künftig für Einkommen ab<br />
EUR 250.000 für Ledige und EUR 500.000 für<br />
Verheiratete ein Spitzensteuersatz von 45% gelten<br />
soll. Ob und wann dieses Vorhaben umgesetzt wird,<br />
lässt sich noch nicht sagen.<br />
SOLIDARITÄTSZUSCHLAG / KIRCHENSTEUER<br />
Der Solidaritätszuschlag in Höhe von zurzeit 5,5%<br />
bemisst sich nach der festgesetzten Einkommensteuer<br />
eines jeden Kommanditisten/Treugebers.<br />
Die Kirchensteuer bemisst sich für den kirchensteuerpflichtigen<br />
Kommanditisten/Treugeber nach<br />
der festgesetzten Einkommensteuer.<br />
UMSATZSTEUER<br />
Die Emittentin ist konzeptionell Unternehmer im<br />
Sinne des § 2 UStG. Die Emittentin ist daher für den<br />
Erwerb von Palladium, Silber und Platin zum<br />
Vorsteuerabzug berechtigt. Die Emittentin plant die<br />
regelmäßige, auf langfristigen Vermögenszuwachs<br />
ausgerichtete Umschichtung der Edelmetallbestände,<br />
um an langfristigen Wertzuwachstrends<br />
zu partizipieren. Auf das bestehende Risiko hinsichtlich<br />
der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft<br />
wurde auf Seite 16 hingewiesen. Der Koalitionsvertrag<br />
zwischen CDU/CSU und SPD aus November<br />
2005 sieht vor, dass ab 2007 der Umsatzsteuersatz<br />
auf 19% angehoben wird.<br />
GEWERBESTEUER<br />
Die Gesellschaft unterliegt als nicht gewerblich<br />
geprägter Betrieb nicht der Gewerbeertragsteuer.<br />
Lediglich auf Seiten der Anleger kann Gewerbesteuer<br />
anfallen, wenn ihre Einkünfte als Einkünfte aus<br />
Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind.<br />
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSSTEUER<br />
Die Übertragung von Vermögen von Todes wegen<br />
(Erbschaft) oder unter Lebenden (Schenkung)<br />
unterliegt grundsätzlich der Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuer. Die Höhe der jeweils anfallenden<br />
Erbschaft- oder Schenkungsteuer hängt in erster<br />
Linie von dem Wert des übertragenen Vermögens<br />
und dem Verwandtschaftsgrad des Erblassers bzw.<br />
des Schenkers zum Erben bzw. Beschenkten sowie<br />
der Höhe des für den Erwerber anzusetzenden<br />
Freibetrages ab.
STEUERFOLGEN BEI<br />
<strong>VERMÖGEN</strong>SVERWALTENDER TÄTIGKEIT<br />
Wenn die Emittentin konzeptionsgemäß als<br />
vermögensverwaltende Gesellschaft behandelt wird,<br />
stellen sich die steuerlichen Folgen für natürliche<br />
Personen mit steuerlicher Ansässigkeit im Inland,<br />
die eine Beteiligung in ihrem Privatvermögen halten,<br />
wie folgt dar:<br />
LAUFENDE ERTRÄGE<br />
Die Emittentin wird in die Edelmetalle Palladium,<br />
Silber und Platin investieren. Laufende Erträge, wie<br />
Zinsen aus der vorgesehenen Barreserve werden in<br />
geringem Umfang erzielt und nicht ausgeschüttet.<br />
Der angestrebte Vermögenszuwachs soll lediglich<br />
über eine Preissteigerung bzw. langfristig orientierte<br />
Vermögensumschichtung der einzelnen Metalle<br />
erreicht werden. Eine Ausschüttung dieser Wertsteigerungen<br />
ist nicht vorgesehen. Soweit Zinsen<br />
auf der Ebene der Gesellschaft anfallen, sind diese<br />
anteilig von den Anlegern mit ihrem persönlichen<br />
Steuersatz zu versteuern, auch wenn diese nicht<br />
ausgeschüttet werden.<br />
VERÄUSSERUNGSGEWINNE<br />
Konzeptionsgemäß soll ein Anleger erst durch<br />
Veräußerung von Edelmetallen Gewinne erzielen,<br />
die ihm auch erst im Falle seiner (Teil-) Kündigung<br />
ausgeschüttet werden. Als Veräußerungsgewinne<br />
wird gemäß § 23 Abs. 3 EStG der Unterschied<br />
zwischen Veräußerungspreis einerseits und den<br />
Anschaffungskosten zzgl. der Werbungskosten<br />
andererseits qualifiziert. Bei Veräußerungsgewinnen<br />
ergeben sich Unterschiede in der Besteuerung für<br />
Anleger, welche die Beteiligung in ihrem<br />
Privatvermögen halten und Anlegern, die sich als<br />
Unternehmer beteiligen. Die Unterschiede sind im<br />
Folgenden dargestellt.<br />
PRIVATANLEGER<br />
Veräußerungsgewinne sind für den Privatanleger<br />
gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG nach derzeit geltenden<br />
Recht steuerfrei, sofern die Spekulationsfrist<br />
eingehalten wird. Die Spekulationsfrist gemäß § 23<br />
EStG wird dann eingehalten, wenn der Anleger seine<br />
veräußerte Beteilung an der Gesellschaft und auch<br />
die Haltedauer des Edelmetalles der Gesellschaft<br />
länger als zwölf Monate betragen hat.<br />
Wird die Spekulationsfrist von gegenwärtig zwölf<br />
Monaten durch Gesetzesänderung verlängert, so<br />
gelten die dann gültigen längeren Fristen.<br />
Veräußert ein Anleger seine Beteiligung vor Ablauf<br />
der Spekulationsfrist oder veräußert die Emittentin<br />
vor Ablauf von 12 Monaten ihrerseits Edelmetalle,<br />
sind Einkünfte aus der Veräußerung dann in voller<br />
Höhe, zu dem individuellen Steuersatz, einkommensteuerpflichtig.<br />
GEWERBLICHE ANLEGER<br />
Beteiligen sich andere Gewerbetreibende an der<br />
Emittentin, so sind die Veräußerungsgewinne von<br />
diesen als gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 Abs.<br />
1 EStG zu qualifizieren. Die partielle Steuerpflicht<br />
aus Veräußerungsgewinnen nach § 23 EStG kommt<br />
nicht zum Tragen.<br />
Die Höhe des zu versteuernden Einkommens hängt<br />
wiederum von dem individuellen Steuersatz des<br />
Gewerbetreibenden ab.<br />
Beteiligen sich juristische Personen (z. B. GmbH,<br />
AG) an der Emittentin, so ergeben sich für Gewinne<br />
aus der Veräußerung der Beteiligung an der<br />
Gesellschaft keine abweichenden steuerlichen<br />
Konsequenzen, denn diese haben lediglich<br />
gewerbliche Einkünfte.<br />
SONDERWERBUNGSKOSTEN<br />
Da die Emittentin konzeptionsgemäß nicht auf die<br />
Erzielung laufender Erträge ausgerichtet ist, können<br />
Sonderwerbungskosten in der Regel nicht<br />
steuerwirksam geltend gemacht werden. Von einer<br />
Fremdfinanzierung der jeweiligen Beteiligung wird<br />
daher dringend abgeraten, da die Finanzierungszinsen<br />
nicht oder nur in sehr eingeschränktem<br />
Umfang steuerlich abzugsfähig sind.<br />
STEUERFOLGEN BEI GEWERBLICHER TÄTIGKEIT<br />
NATÜRLICHE PERSONEN<br />
Sollte die Emittentin einen Gewerbebetrieb<br />
unterhalten, weil sie gewerblich tätig oder<br />
gewerblich infiziert wird, erzielen die jeweiligen<br />
Anleger Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG).<br />
Sämtliche Einkünfte sind für den Anleger sodann in<br />
voller Höhe einkommensteuerpflichtig.<br />
Ist die Emittentin gewerblich tätig oder gewerblich<br />
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
77
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
78<br />
infiziert, unterliegt sie als eigenes Gewerbesteuersubjekt<br />
auch der Gewerbesteuer. Diese<br />
Gewerbesteuer ist auf der Ebene des Anlegers nach<br />
Maßgabe der Bestimmung des § 35 EStG im Rahmen<br />
eines pauschalierten Verfahrens auf die persönliche<br />
Einkommensteuerschuld des Anlegers anrechenbar.<br />
KAPITALGESELLSCHAFTEN<br />
Beteiligt sich eine Kapitalgesellschaft an einer<br />
gewerblich tätigen Personengesellschaft, so führt<br />
dies aus körperschaftsteuerlicher Sicht zu keinen<br />
Abweichungen gegenüber einer vermögensverwaltenden<br />
Personengesellschaft. Allerdings führt<br />
die Gewerblichkeit dazu, dass auf Ebene der<br />
Personengesellschaft ggf. Gewerbeertragsteuer<br />
anfällt, die auf der Ebene der Kapitalgesellschaft im<br />
Gegensatz zu natürlichen Personen, die sich als<br />
Anleger an der Emittentin beteiligen, nicht als<br />
Steuerermäßigungsbetrag von der festzusetzenden<br />
Steuer abgezogen werden kann.<br />
AUSLÄNDISCHES INVESTMENT<strong>VERMÖGEN</strong><br />
Die Gesellschaft wird sich nicht an ausländischem<br />
Investmentvermögen beteiligen.<br />
BEURTEILUNGSZEITPUNKT<br />
Die hier dargestellten Steueraspekte beruhen auf<br />
dem Stand des im März 2006 geltenden Rechts<br />
sowie bereits beschlossener Gesetzesänderungen,<br />
den bisher veröffentlichten Gerichtsurteilen und der<br />
bisher geübten Praxis der Finanzverwaltung. Alle<br />
diese Grundlagen können sich während der Laufzeit<br />
der Emittentin ändern. Die Geschäftsführung der<br />
Emittentin wird die Anleger über die ihr bekannt<br />
gewordenen Änderungen dieser Grundlagen<br />
informieren. Ob die Finanzverwaltung und die<br />
Finanzgerichte ihre bisherige Praxis beibehalten,<br />
lässt sich für die Laufzeit der Emittentin nicht<br />
abschätzen.
15 GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />
& Co. KG<br />
§ 1 RECHTSFORM, FIRMA UND SITZ<br />
1. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />
& Co. KG<br />
-nachfolgend "Gesellschaft" oder "KG" genannt- ,<br />
2. Sitz der Gesellschaft ist Walsrode.<br />
§ 2 GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS<br />
1. Gesellschaftszweck ist der Ankauf, das Halten<br />
und Verwalten sowie der Verkauf von real<br />
existierenden, zertifizierten Edelmetallen,<br />
nämlich Palladium, Silber und Platin, die in<br />
Barrenform erworben werden.<br />
2. Der Gesellschaft ist die Durchführung sämtlicher<br />
im Zusammenhang mit den vorstehenden<br />
Geschäften verbundenen Hilfsgeschäften und<br />
Dienstleistungen erlaubt, die geeignet sind, das<br />
Unternehmen zu fördern, sofern es sich nicht um<br />
erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne des<br />
Kreditwesengesetzes (KWG) oder solche im Sinne<br />
des § 34c Gewerbeordnung handelt.<br />
§ 3 DAUER, GESCHÄFTSJAHR<br />
1 Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit<br />
gegründet.<br />
2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 4 KOMMANDITKAPITAL<br />
Das Kommanditkapital der Gesellschaft beträgt EUR<br />
3.000,00 (in Worten: EUR dreitausend).<br />
§ 5 GESELLSCHAFTER, GESELLSCHAFTSKAPITAL<br />
1. Gründungsgesellschafter der Gesellschaft sind<br />
a. Die VSG Verwaltungsgesellschaft mbH als<br />
persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)<br />
Die Komplementärin erhält eine monatliche<br />
Vergütung in Höhe von 1/12 von 0,03 % der Summe<br />
aller Anschaffungskosten der noch im Depot<br />
befindlichen Edelmetalle ("Depotwert").<br />
b. als beschränkt haftende Gesellschafter<br />
(Kommanditisten)<br />
- die Popp AG Wissensmanufaktur seit 1959,<br />
Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode mit Sitz<br />
in Walsrode, eingetragen in das Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 260 als<br />
geschäftsführende Kommanditistin (die<br />
"geschäftsführende Kommanditistin").<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin erbringt<br />
ihren Beitrag zur Gesellschaft durch die Übernahme<br />
der Geschäftsführung und leistet eine Kapitaleinlage<br />
in Höhe von EUR 1.000,00.<br />
- die L´or capital fine art AG, Schmersahlstr. 26,<br />
29664 Walsrode mit Sitz in Walsrode, eingetragen<br />
in das Handelsregister des Amtsgerichts<br />
Walsrode unter HRB 5774 als Anbieterin.<br />
Die Anbieterin erbringt ihren Beitrag zur Gesellschaft<br />
durch das Vertriebsmanagement und leistet eine<br />
Kapitaleinlage in Höhe von EUR 1.000,00.<br />
- Steuerberater Rüdiger Frenzel, Neu Ripdorf 9,<br />
29525 Uelzen, als Treuhandkommanditist (der<br />
"Treuhandkommanditist") mit einer<br />
Hafteinlage in Höhe von zunächst EUR<br />
1.000,00.<br />
Der Treuhänder hat sich bereit erklärt, im eigenen<br />
Namen, aber auf Gefahr und für Rechnung von<br />
Personen, die sich mittelbar an der Gesellschaft<br />
beteiligen wollen (nachfolgend "Treugeber"), seinen<br />
Pflichtanteil an der Gesellschaft jeweils um den<br />
Betrag zu erhöhen, mit dem sich ein Treugeber<br />
mittelbar an der Gesellschaft beteiligen will (der<br />
jeweilige Betrag die "Treuhandbeteiligung"). Der<br />
Treuhänder wird die jeweilige Treuhandbeteiligung<br />
treuhänderisch nach Maßgabe des zwischen dem<br />
jeweiligen Treugeber, der Gesellschaft und dem<br />
Treuhänder abzuschließenden Treuhandvertrages<br />
(der "Treuhandvertrag"), des Zeichnungsscheins<br />
(Beitrittserklärung) sowie den Regelungen dieses<br />
Gesellschaftsvertrages für den jeweiligen Treugeber<br />
halten. Gemäß dem Treuhandvertrag ist der jeweilige<br />
Treugeber von dem Treuhänder bevollmächtigt, alle<br />
Rechte (insbesondere Stimm-, Informations- und<br />
Kontrollrechte) hinsichtlich seiner Treuhandbe-<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
79
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
80<br />
teiligung gemäß den Regelungen dieses<br />
Gesellschaftsvertrages selbst wahrzunehmen. Der<br />
Treuhandkommanditist wird seine in das<br />
Handelsregister einzutragende Haftsumme zum<br />
Ende eines jeden Geschäftsjahres entsprechend der<br />
von ihm gehaltenen mittelbaren Beteiligungen<br />
anpassen. Als Haftsumme ist dabei ein Betrag in<br />
Höhe von 10% des zum Ende eines jeden<br />
Geschäftsjahres von dem Treuhandkommanditisten<br />
gehaltenen Nominalkapitals (eingezahltes Kapital<br />
abzüglich des Agios), in das Handelsregister als<br />
haftendes Kommanditkapital eintragen zu lassen.<br />
Es ist dem Treuhandkommanditisten überlassen,<br />
das Kommanditkapital früher oder mehrmals im<br />
Geschäftsjahr anzupassen und die Änderung in das<br />
Handelsregister eintragen zu lassen.<br />
Der Treuhänder erhält von der Gesellschaft für das<br />
treuhänderische Halten und Verwalten der<br />
Treuhandbeteiligungen eine monatliche Vergütung<br />
in Höhe von 1/12 von 0,15% der Summe aller<br />
Anschaffungskosten der noch im Depot befindlichen<br />
Edelmetalle (vergl. § 5 Ziff. 1 a)) zuzüglich der zum<br />
Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.<br />
Die Gesellschaft ist verpflichtet, dem Treuhänder<br />
auf Ersuchen sämtliche Fremdkosten und<br />
Aufwendungen zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer, die dem Treuhänder in Erfüllung oder<br />
im Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag<br />
entstehen und die nicht die Treugeber entsprechend<br />
den Regelungen des Treuhandvertrages zu erstatten<br />
haben, unverzüglich zu ersetzen.<br />
2. Weitere natürliche oder juristische Personen<br />
oder Personengesellschaften beteiligen sich an der<br />
Gesellschaft unmittelbar als Kommanditisten oder<br />
mittelbar über den Treuhandkommanditisten als<br />
Treugeber entsprechend des Zeichnungsscheins<br />
(Beitrittserklärung) und den Bestimmungen dieses<br />
Gesellschaftsvertrages mit den jeweils vereinbarten<br />
Beteiligungsalternativen (Direkteinlage: VSG<br />
Industrie Direkt oder Rateneinlage: VSG Industrie<br />
Spar).<br />
3. Die Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin, die Popp AG, darf weitere<br />
Kommanditisten und Treugeber aufnehmen, die eine<br />
Einmaleinlage in Höhe von EUR 2.500,00 oder einen<br />
höheren Betrag - auf volle EUR 100,00 lautend -<br />
einzahlen ("VSG Industrie Direkt") zzgl. eines Agios<br />
in Höhe von 5,5%.<br />
4. Die Gesellschaft, vertreten durch die<br />
geschäftsführende Kommanditistin, die Popp AG,<br />
darf weitere Kommanditisten und Treugeber<br />
aufnehmen, die bei monatlichen Zahlungen eine<br />
Ersteinlage von mindestens EUR 500,00 inkl. 5,5%<br />
Agio und weitere Zahlungen von mindestens EUR<br />
50,00 inkl. 5,5% Agio monatlich oder einen höheren<br />
Betrag, der durch 10 teilbar sein muss, erbringen<br />
("Ratenkommanditist", bzw. "Ratentreugeber")<br />
("VSG Industrie Spar"). Eine monatliche Rate in<br />
Höhe von EUR 50,00 setzt sich daher aus EUR 47,39<br />
Einlage und Agio in Höhe von EUR 2,61 zusammen,<br />
die anfängliche Zahlung in Höhe von EUR 500,00<br />
setzt sich aus einer Einlage in Höhe von EUR 473,93<br />
und Agio in Höhe von EUR 26,07 zusammen.<br />
5. Die Wirksamkeit des Eintritts als Kommanditist<br />
ist aufschiebend bedingt durch die Annahme der<br />
Beitrittserklärung durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin und die Eintragung in das<br />
Handelsregister. Bis zu ihrer Eintragung in das<br />
Handelsregister werden unmittelbar beitretende<br />
Kommanditisten wie stille Gesellschafter behandelt.<br />
Der Beitritt erfolgt frühestens jedoch mit Leistung<br />
der Einlage (Wertstellung auf dem Konto der<br />
Gesellschaft). Die Gesellschafter bevollmächtigen<br />
hiermit beziehungsweise mit ihrem Beitritt die<br />
geschäftsführende Kommanditistin in ihrem Namen,<br />
alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen,<br />
welche zur Aufnahme und beim<br />
Ausscheiden von Kommanditisten erforderlich sind.<br />
Der Beitretende verpflichtet sich, der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin eine Handelsregistervollmacht<br />
auf seine Kosten in notariell beglaubigter<br />
Form zu erteilen und zu übersenden.<br />
Die Wirksamkeit des Eintritts als Treugeber ist<br />
aufschiebend bedingt durch die Annahme der<br />
Beitrittserklärung durch den Treuhandkommanditisten.<br />
Der Beitritt erfolgt frühestens<br />
jedoch mit Leistung der Einlage (Wertstellung auf<br />
dem Konto der Gesellschaft). Die Gesellschafter<br />
bevollmächtigen hiermit beziehungsweise mit ihrem<br />
Beitritt die geschäftsführende Kommanditistin und<br />
den Treuhandkommanditisten in ihrem Namen, alle<br />
Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen,<br />
welche zur Aufnahme und beim Ausscheiden von<br />
Treugebern erforderlich sind.<br />
Der beitretende Kommanditist verpflichtet sich, der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin eine Handelsregistervollmacht<br />
auf eigene Kosten in notariell<br />
beglaubigter Form zu erteilen und zu übersenden.<br />
Der Eintritt in die Gesellschaft erfolgt jeweils zum<br />
Monatsanfang des Monats, der dem Zugang und<br />
der Annahmeerklärung durch die geschäftsführende
Kommanditistin folgt. Dabei wird der zum<br />
Monatsende des vorangegangenen Monats<br />
errechnete Anteilswert für die Höhe der anteiligen<br />
Beteiligung maßgebend (vergl. § 6 Ziff. 8).<br />
6. Die Anzahl der Kommanditisten und Treugeber<br />
ist nicht begrenzt. Eine Beteiligung ist bis zum 31.<br />
Dezember 2007 möglich (die "Zeichnungsfrist").<br />
Ratenanlegern wird auch über die Zeichnungsfrist<br />
ermöglicht, unbefristet weitere Raten zu zahlen.<br />
7. Die Gesellschafter unterliegen keinem<br />
Wettbewerbsverbot.<br />
§ 6 KONTEN<br />
1. Sämtliche Vermögensgegenstände der Gesellschaft<br />
werden auf ein gesamthänderisch<br />
gebundenes Rücklagenkonto gebucht.<br />
2. Für jeden Gesellschafter werden ein Gesellschafterkonto<br />
(Kapitalkonto I) und ein variables Konto<br />
(Kapitalkonto II) geführt. Alle Konten sind<br />
unverzinslich.<br />
3. Das Gesellschafterkonto (Kapitalkonto I) wird<br />
als Festkonto für die Einlagen der Gesellschafter<br />
geführt. Es verzeichnet das Nominalkapital, mit dem<br />
der Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt ist<br />
und nach dem sich die Stimmverteilung berechnet.<br />
4. Auf dem variablen Konto (Kapitalkonto II) werden<br />
Gewinne, Verluste und Entnahmen erfasst.<br />
5. Soweit nicht in diesem Gesellschaftsvertrag<br />
etwas abweichendes geregelt ist, ist für die<br />
Beteiligung der Gesellschafter am Vermögen, an<br />
Ausschüttungen, am Gewinn und Verlust der<br />
Gesellschaft, dem Anspruch auf ein Abfindungsguthaben<br />
sowie für die Wahrnehmung der<br />
Gesellschafterrechte allein die Einlage des jeweiligen<br />
Gesellschafters auf dem Kapitalkonto I im Verhältnis<br />
zu der Summe der Einlagen aller Gesellschafter am<br />
Ende eines Geschäftsjahres maßgebend.<br />
6. Bei einem Gesellschafterwechsel tritt der<br />
Rechtsnachfolger hinsichtlich der Ergebnisverteilung<br />
in die Rechtsposition seines Vorgängers ein und<br />
übernimmt die Gesellschafterkonten seines<br />
Rechtsvorgängers.<br />
7. Jedem Gesellschafter ist mindestens jährlich eine<br />
schriftliche Aufstellung über die Entwicklung seiner<br />
Gesellschaftskonten zu übersenden. Auf Verlangen<br />
ist einem Gesellschafter darüber hinaus jederzeit<br />
Auskunft über seine Konten durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin zu erteilen.<br />
8. Die Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin, berechnet zu jedem<br />
letzten Werktag eines Monats (im Folgenden das<br />
"Monatsende") den Anteilswert, der einem Anteil<br />
über EUR 500,00 bei Beginn der Gesellschaft<br />
entspricht (ein "Anteil mit einem Nominalwert von<br />
EUR 500,00" oder ein "Anteil"). Bei Beginn der<br />
Gesellschaft (erster Edelmetallerwerb durch die<br />
Gesellschaft) beträgt der objektive Wert eines Anteils<br />
EUR 500,00.<br />
Bei einer Beteiligung nach dem erstmöglichen<br />
Zeichnungstag wird nicht der Gesamtbetrag der<br />
Einlage eines Kommanditisten oder Treugebers dem<br />
Kapitalkonto I gutgeschrieben, damit neue<br />
Kommanditisten oder Treugeber jederzeit zu<br />
konstanten Beträgen und ohne Berechnung eines<br />
Aufpreises für zwischenzeitlich gebildeten Wert der<br />
Rücklagen der Gesellschaft aufgenommen werden<br />
können. Die übersteigenden, bzw. geringeren<br />
Beträge werden durch den Anteil des Kommanditisten<br />
oder Treugebers am Rücklagenkonto der<br />
Gesellschaft abgebildet und werden beim<br />
Ausscheiden eines Kommanditisten oder Treugeber<br />
gemäß der Abfindungsregelung in § 9 Ziff. 1 dieses<br />
Vertrages berücksichtigt.<br />
Kommanditisten oder Treugeber, die sich zu einem<br />
späteren Zeitpunkt an der Gesellschaft beteiligen,<br />
werden entsprechend ihrer Einlage anteilig an dem<br />
Vermögen der Gesellschaft in dem Verhältnis, das<br />
dem Wert ihrer Einlage gegenüber dem Gesamtvermögen<br />
der Gesellschaft entspricht (Edelmetalle<br />
zzgl. Barreserve gemäß Wert des Rücklagenkontos<br />
der Gesellschaft zum Monatsende), beteiligt. Für<br />
die geleistete Einlage erhält ein Kommanditist oder<br />
Treugeber auf seinem Kapitalkonto I den Betrag<br />
gutgeschrieben, der seinem Anteil am<br />
Nominalkapital der Gesellschaft entspricht.<br />
Für eine Einlage (zur Höhe der Einlage, insb. für<br />
Ratenanleger vergl. § 5 Ziff. 4) von je EUR 500,00<br />
erhält ein Kommanditist oder Treugeber daher den<br />
Bruchteil eines Anteils, der dem Verhältnis von 500<br />
zu dem jetzigen Wert eines Anteils über EUR 500,00<br />
entspricht, der zu Beginn der Gesellschaft gezeichnet<br />
wurde. Der Bruchteil eines Anteils im Nominalwert<br />
von EUR 500,00, den ein Kommanditist oder<br />
Treugeber für eine Einlage in Höhe von EUR 500,00<br />
erhält wird nach folgender Formel errechnet:<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
81
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82<br />
M = 500 : A<br />
Die Anzahl der Gesamtanteile zu nominal EUR<br />
500,00 der eingebrachten Einlage wird nach<br />
folgender Formel errechnet:<br />
N = (500 : A) x (E : 500)<br />
Der Betrag, der einem Kommanditisten oder<br />
Treugeber auf sein Kapitalkonto I für seine Einlage<br />
gutgeschrieben wird beträgt daher:<br />
M x E<br />
Dabei bezeichnet<br />
M: den rechnerischen Anteil, den ein Kommanditist<br />
oder Treuhänder zum Zeitpunkt seiner Beteiligung<br />
an der Gesellschaft für EUR 500,00 Einlage erhält.<br />
Wird M mit der Gesamtsumme der Einlage<br />
multipliziert, ergibt sich hieraus der auf dem<br />
Kapitalkonto I des Kommanditisten oder Treugebers<br />
gutzuschreibende Betrag.<br />
N: die Anteile, mit denen ein neuer Kommanditist<br />
oder Treugeber an der Gesellschaft für seine<br />
Gesamteinlage im Zeitpunkt seines Eintretens<br />
beteiligt ist.<br />
E: die Gesamtsumme der Einlage des neuen<br />
Kommanditisten oder Treugebers<br />
A: den aktuellen Anteilswert für einen<br />
Gesellschaftsanteil zu nominal EUR 500,00 im<br />
Zeitpunkt des Eintretens des neuen Kommanditisten<br />
oder Treugebers<br />
Der Wert M multipliziert mit der Gesamteinlage<br />
eines Kommanditisten oder Treuhänders ergibt die<br />
Summe, die dem Kapitalkonto I gutgeschrieben<br />
wird. Dabei wird dem Kapitalkonto I der errechnete<br />
Betrag gutgeschrieben.<br />
§ 7 KÜNDIGUNG DER GESELLSCHAFT;<br />
AUSSCHEIDEN VON GESELLSCHAFTERN<br />
1. Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter<br />
mit einer Frist von 3 Werktagen zum Ende des<br />
Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.<br />
Teilkündigungen von Gesellschaftern über Anteile<br />
sind möglich, solange eine Basisbeteiligung in Höhe<br />
eines nominalen Kapitals von EUR 2.500,00<br />
verbleibt. Teilkündigungen sind nur über nominale<br />
Beträge möglich, die durch 100 teilbar sind.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin kann ihre<br />
gesamte Beteiligung ordentlich jeweils zum 31.<br />
Dezember eines Jahres mit einer Frist von 2 Monaten<br />
kündigen. Das Recht auf eine außerordentliche,<br />
fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt<br />
davon unberührt. Die Kündigung erfolgt durch<br />
Erklärung gegenüber der Gesellschaft, die<br />
sämtlichen Gesellschaftern mitzuteilen ist. Ist die<br />
geschäftsführende Kommanditistin kapitalmäßig<br />
an der Gesellschaft beteiligt, gilt für Teilkündigungen<br />
die nur die Kapitalbeteiligung betreffen, ebenfalls<br />
die dreitägige Kündigungsfrist des vorstehenden<br />
ersten Absatz dieses § 7, Ziff. 1.<br />
2. Die Kündigung ist an die Gesellschaft zu richten.<br />
Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist<br />
ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei der<br />
Gesellschaft.<br />
3. Scheidet die geschäftsführende Kommanditistin<br />
aus wichtigem Grund oder durch Kündigung aus,<br />
so können die Gesellschafter durch Mehrheitsbeschluss<br />
eine neue geschäftsführende Kommanditistin<br />
bestellen, die ohne Auseinandersetzung der<br />
Gesellschaft als geschäftsführende Kommanditistin<br />
im Wege der Sonderrechtsnachfolge in die Position<br />
der bisherigen geschäftsführenden Kommanditistin<br />
eintritt, und zwar mit denselben Rechten und<br />
Pflichten wie die ausgeschiedene geschäftsführende<br />
Kommanditistin, in dem sie deren Kommanditanteil<br />
übernimmt. Wird dieser Beschluss zur Fortsetzung<br />
der Gesellschaft nicht gefasst, wird die Gesellschaft<br />
bei Ausscheiden der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
aufgelöst und liquidiert. Bei Fortführung der<br />
Gesellschaft hat die ausscheidende geschäftsführende<br />
Kommanditistin keinen Anspruch auf<br />
Sicherheitsleistung für Verbindlichkeiten der<br />
Gesellschaft.<br />
4. Ansonsten hat die Kündigung der Gesellschaft<br />
nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern das<br />
Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters zur<br />
Folge.<br />
§ 8 AUSSCHLUSS VON GESELLSCHAFTERN<br />
1. Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen werden, wenn<br />
a) ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem<br />
Grunde fristlos gekündigt werden kann,<br />
b) er mit seinen Verpflichtungen aus § 5 Ziff. 3 bzw.<br />
als Ratengesellschafter mit seinen Ratenzahlungen
gemäß § 5 Ziff. 4 in Verzug gekommen ist. Befindet<br />
sich ein Gesellschafter, der eine Rateneinlage<br />
übernommen hat, mit mehr als vier monatlichen<br />
Einlageraten in Verzug, so ist die geschäftsführende<br />
Kommanditistin nach vergeblicher Fristsetzung zur<br />
Ausschließung des Gesellschafters berechtigt. Wird<br />
das Ausschließungsrecht nicht ausgeübt, so sind<br />
ab Verzug Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem<br />
jeweils gültigen Basiszinssatz zu entrichten,<br />
c) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse<br />
abgelehnt wird,<br />
d) durch einen Gläubiger des betroffenen Gesellschafters<br />
in dessen Gesellschaftsanteil und/oder<br />
damit verbundene Rechte die Zwangsvollstreckung<br />
betrieben wird und die Vollstreckungsmaßnahme<br />
nicht innerhalb von drei Monaten wieder aufgehoben<br />
worden ist.<br />
2. Die Kündigung wird mit dem Zugang des<br />
Kündigungsschreibens wirksam. Die Gesellschafter<br />
beauftragen hiermit die geschäftsführende<br />
Kommanditistin zur Feststellung, dass ein wichtiger<br />
Grund, der zur Kündigung eines Kommanditisten<br />
oder Treugebers berechtigt, vorliegt, zur Abgabe<br />
entsprechender Kündigungserklärungen und zur<br />
Erhebung von Ausschlussklagen.<br />
§ 9 ABFINDUNG<br />
1. Bei Ausscheiden oder Ausschluss des Gesellschafters<br />
erhält der ausscheidende Gesellschafter<br />
eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung berechnet<br />
sich nach dem Wert seines Geschäftsanteils, der<br />
sich aus den in § 6 aufgeführten Gesellschafterkonten<br />
ergibt, zum letzten Werktag des Kalendermonats,<br />
in dem die Kündigung wirksam wird. Für die<br />
Berechnung der Abfindungshöhe ist der jeweils<br />
letzte Kurs eines jeden Monats für Palladium, Silber<br />
und Platin an der Börse in London maßgebend. Der<br />
Anteil an der Barreserve richtet sich nach dem Stand<br />
der Barreserve zum letzten Werktag eines Monats.<br />
Die Abfindung errechnet sich nach folgender Formel:<br />
A =(K I + K II) : Kn x R -G<br />
A: Höhe der Abfindung<br />
K I: Kapital des Ausscheidenden auf dem<br />
Kapitalkonto I<br />
K II: Kapital des Ausscheidenden auf dem<br />
Kapitalkonto II<br />
Kn: Summe sämtlicher Kapitalkonten I der<br />
Gesellschaft (Nominalkapital der<br />
Gesellschaft)<br />
R: Wert der Rücklage (maßgeblich ist der letzte<br />
monatliche Kurs der Londoner Börse für Palladium,<br />
Silber und Platin sowie die Barreserve)<br />
G: eventuell anfallende Gebühren für den<br />
Verkauf von Edelmetallen<br />
Ist unklar, wann dem Gesellschafter oder der<br />
Gesellschaft die Kündigung zugegangen ist, gilt sie<br />
am dritten Werktag nach der Aufgabe zur Post als<br />
zugegangen, sofern nicht der Gesellschafter<br />
nachweist, dass tatsächlicher Zugang später war<br />
oder gar nicht zugestellt wurde.<br />
2. Auf Wunsch des Gesellschafters ist eine<br />
physische Auslieferung der Edelmetalle binnen zwei<br />
Monaten möglich. Die Auslieferung kann nur in<br />
ganzen Barren erfolgen. Spitzenbeträge werden in<br />
bar ausgeglichen. Die Aufteilung der Metalle behält<br />
sich die Geschäftsführung der Gesellschaft vor. Der<br />
Auslieferungsort ist der Lagerort.<br />
3. Bei Wahl der physischen Lieferung ist der<br />
Gesellschafter verpflichtet, der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin die hierdurch entstehenden Kosten<br />
zu ersetzen. Diese können von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin bei der Berechnung der<br />
Abfindungssumme von dem Abfindungsbetrag<br />
abgezogen und einbehalten werden.<br />
4. Der Abfindungsanspruch ist abtretbar.<br />
§ 10 ÜBERTRAGUNG VON<br />
GESELLSCHAFTSANTEILEN; ERBFOLGE<br />
1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung<br />
übertragen, sofern seine Einlage bei der Gesellschaft<br />
eingezahlt oder sichergestellt ist, dass der<br />
Übernehmer die Einzahlung leistet. Teilabtretungen<br />
sind nur zulässig, wenn die abgetretene Beteiligung<br />
durch 100 ohne Rest teilbar ist, und sowohl die<br />
Beteiligung des Abtretungsempfängers, als auch<br />
die verbleibende Beteiligung des Abtretenden noch<br />
einen Betrag von EUR 2.500,00 ausmacht. Die<br />
Übertragung ist von der Zustimmung der Gesellschaft,<br />
vertreten durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin, abhängig.<br />
2. Die Kosten für eine Übertragung der Beteiligung<br />
trägt im Verhältnis zur Gesellschaft der neu<br />
eintretende Gesellschafter.<br />
3. Gleiches gilt für die Übertragung der Beteiligung<br />
im Wege der Schenkung.<br />
4. Stirbt ein Gesellschafter, so wird die Gesellschaft<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
83
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84<br />
mit seinen Erben, beziehungsweise Vermächtnisnehmern,<br />
fortgesetzt. Mehrere Erben oder<br />
Vermächtnisnehmer eines Gesellschafters haben<br />
einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu<br />
bestimmen, der die Gesellschaftsrechte des<br />
Erblassers einheitlich wahrzunehmen hat. Solange<br />
dies nicht geschehen ist, ruht das Stimmrecht.<br />
§ 11 GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG<br />
1. Die Geschäftsführung und Vertretung der<br />
Gesellschaft obliegt der Popp AG als geschäftsführender<br />
Kommanditistin, vertreten durch ihren<br />
Vorstand oder einen Bevollmächtigten. Alle weiteren<br />
Gesellschafter sind von der Geschäftsführung und<br />
Vertretung ausgeschlossen.<br />
2. Die geschäftsführende Kommanditistin ist von<br />
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
3. Die Geschäftsführungsbefugnis der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin erstreckt sich auf die<br />
Vornahme aller Rechtsgeschäfte, die zum laufenden<br />
Betrieb gehören, insbesondere den Erwerb von<br />
Edelmetallen und sämtlicher hierfür erforderlicher<br />
Nebengeschäfte. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
erwirbt die Edelmetalle nach freiem<br />
Ermessen für die Gesellschaft zu den jeweils<br />
günstigst möglichen Konditionen.<br />
Maximal 10 % des Gesamtvermögens darf die<br />
Gesellschaft in EUR auf dem Giro- bzw. einem<br />
Tagesgeldkonto halten (die "Barreserve"). Die<br />
Barreserve dient zum Ausgleich von<br />
Spitzenbeträgen, um jeweils in der Lage zu sein,<br />
das Edelmetall in Form ganzer Barren zu erwerben<br />
oder zur Abfindung von ausscheidenden Gesellschaftern<br />
bzw. zur Begleichung der entstehenden Kosten.<br />
Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auch<br />
auf die Aufnahme weiterer Gesellschafter.<br />
Jegliche andere Anlageform wird ausgeschlossen<br />
und ist der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
untersagt.<br />
4. Als über den laufenden Geschäftsbetrieb<br />
hinausgehend und damit zustimmungsbedürftig<br />
gelten insbesondere, jedoch unbeschadet<br />
abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag:<br />
a) die Auflösung oder Umwandlung des<br />
Unternehmens<br />
b) die Veräußerung oder Verpachtung des<br />
Unternehmens oder eines wesentlichen<br />
Unternehmensteiles<br />
c) die vollständige oder teilweise Einstellung des<br />
Geschäftsbetriebes<br />
d) die Aufnahme neuer und/oder Aufgabe<br />
bestehender Geschäftszweige<br />
e) die Eingehung von Bürgschaften, Garantien u.<br />
dgl.<br />
f) die Begebung von Wechseln<br />
g) der Erwerb von Beteiligungen an anderen<br />
Unternehmen<br />
h) die Bestellung einer neuen geschäftsführenden<br />
Kommanditistin, unabhängig davon, ob diese an<br />
Stelle der bisherigen geschäftsführenden<br />
Kommanditistin oder neben diese tritt.<br />
5. Die geschäftsführende Kommanditistin ist<br />
verpflichtet, der Gesellschafterversammlung auf<br />
deren Verlangen, mindestens aber jährlich, über<br />
alle außerordentlichen Geschäftsvorfälle zu<br />
berichten und mindestens einmal jährlich einen<br />
Geschäftsbericht oder eine vergleichbare Aufstellung,<br />
aus der sich die aktuellen Vermögensverhältnisse<br />
der Gesellschaft ergeben, unaufgefordert<br />
zu übersenden.<br />
6. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält<br />
als Vergütung für ihre Tätigkeit für die Aufnahme<br />
eines weiteren Kommanditisten oder Treugebers<br />
das tatsächlich eingeworbene Agio auf das<br />
Beteiligungskapital. Das Agio beträgt bei<br />
Einmaleinlagen (§ 5 Ziff. 3.) in der Regel 5,5% des<br />
Beteiligungskapitals, bei Sparverträgen (§ 5 Ziff.<br />
4.) ist das Agio von 5,5% in den monatlichen Raten<br />
und in der Anzahlung bereits enthalten.<br />
Daneben erhält die geschäftsführende Kommanditistin<br />
eine monatliche Vergütung in Höhe von 1/12<br />
von 1,0 % der Summe aller Anschaffungskosten der<br />
noch im Depot befindlichen Edelmetalle (vergl. § 5<br />
Ziff. 1a)) zuzüglich der zum Zeitpunkt der<br />
Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer. Neben<br />
der prozentualen Bestandsvergütung erhält die<br />
Popp AG, als geschäftsführende Kommanditistin,<br />
eine erfolgsabhängige Vergütung, für den Fall, dass<br />
der Depotwert nach Kosten 105% der Summe aller<br />
Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der<br />
Anleger (ohne Agio) übersteigt. Die erfolgsabhängige<br />
Vergütung beträgt in diesem Fall 10% von dem<br />
übersteigenden Wert. Durch diese Vergütung sind<br />
sämtliche Ansprüche der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin für die Durchführung der laufenden<br />
Geschäfte abgegolten, sofern nicht in diesem Vertrag<br />
etwas anderes geregelt ist.<br />
7. Auslagen, die der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
entstehen, sind von der Gesellschaft zu<br />
ersetzen. Dabei sind in der Vergütung insbesondere
nicht enthalten die Kosten<br />
a) der Jahresabschlussprüfung,<br />
b) der Steuer- und Rechtsberatung der Gesellschaft<br />
für Rechtsstreitigkeiten<br />
c) für sonstige außerordentliche Aufwendungen,<br />
insbesondere solche, die unmittelbar der<br />
Gesellschaft entstehen<br />
d) für etwa zukünftig neu eingeführte Steuern,<br />
Gebühren und sonstige Abgaben, die im<br />
Zusammenhang mit dem<br />
Unternehmensgegenstand entstehen<br />
e) Kosten für Gesellschafterversammlungen.<br />
8. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten und<br />
Treugeber nach § 164 HGB ist ausgeschlossen.<br />
§ 12 GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />
1. Gesellschafterbeschlüsse, die die laufende<br />
Geschäftsführung betreffen, werden, soweit dieser<br />
Vertrag nicht etwas anderes bestimmt, mit einfacher<br />
Mehrheit der abgegebenen und vertretenen,<br />
stimmberechtigten Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit<br />
gilt ein Antrag als abgelehnt. Treugeber<br />
sind berechtigt, das Stimmrecht des Treuhandkommanditisten<br />
entsprechend ihrem Anteil selbst<br />
in der Gesellschaftsversammlung oder bei der<br />
schriftlichen Beschlussfassung auszuüben.<br />
2. Jeder Gesellschafter hat für je einen eingezahlten<br />
Kapitalanteil von EUR 50,00 auf dem Kapitalkonto<br />
I eine Stimme. Dabei bestimmt sich das Stimmrecht<br />
von Ratengesellschaftern nach dem Stand ihres<br />
Kapitalkontos I zum 30. Juni eines jeden Jahres. Für<br />
verbleibende Beträge auf dem Kapitalkonto I, die<br />
nicht durch 50 teilbar sind, erhält der Kommanditist<br />
oder Treugeber keine anteiligen Stimmen, sondern<br />
bis zu einem Betrag von EUR 24,99 keine Stimme;<br />
ab einem Betrag von EUR 25,00 erhält der<br />
Kommanditist eine weitere Stimme. Vertretung durch<br />
Dritte ist möglich. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
hat keine Stimmen, die unabhängig von<br />
möglicherweise von ihr gehaltenem Kommanditkapital<br />
sind.<br />
3. Ist Gegenstand der Beschlussfassung<br />
a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
b) die Auflösung oder Umwandlung des<br />
Unternehmens<br />
c) die Veräußerung oder Verpachtung des<br />
Unternehmens oder eines wesentlichen Teiles<br />
davon<br />
d) die vollständige oder teilweise Einstellung des<br />
Unternehmens<br />
e) die Aufnahme neuer und/oder Aufgabe<br />
bestehender Geschäftszweige<br />
f) die Eingehung von Bürgschaften, Garantien u.<br />
dgl.<br />
g) die Begebung von Wechseln<br />
h) der Erwerb von Beteiligungen an anderen<br />
Unternehmen<br />
i) der Ausschluss der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin aus wichtigem Grund und die<br />
Bestellung einer neuen geschäftsführenden<br />
Kommanditistin<br />
so bedarf der Gesellschafterbeschluss einer Mehrheit<br />
von 75 % der abgegebenen stimmberechtigten<br />
Stimmen und der Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin. Die Aufnahme zusätzlicher<br />
geschäftsführender Gesellschafter ist nur mit<br />
Zustimmung der vorhandenen geschäftsführenden<br />
Kommanditistin zulässig.<br />
§ 13 GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG,<br />
SCHRIFTLICHE BESCHLUSSFASSUNG<br />
1. Gesellschafterbeschlüsse werden entweder im<br />
Rahmen einer Gesellschafterversammlung oder im<br />
schriftlichen Beschlussverfahren herbeigeführt. Wird<br />
eine Gesellschafterversammlung einberufen, so<br />
führt der Vorstand der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
oder eine von ihr genannte Person den<br />
Vorsitz.<br />
2. Gesellschafterversammlungen beziehungsweise<br />
schriftliche Beschlussfassungen werden von der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin einberufen<br />
beziehungsweise durchgeführt, und zwar<br />
mindestens einmal jährlich zur Feststellung des<br />
Jahresabschlusses. Weiter finden Gesellschafterversammlungen<br />
oder schriftliche Beschlussfassungen<br />
in den von dem Gesetz bestimmten Fällen<br />
und dann statt, wenn das Interesse der Gesellschaft<br />
dies erfordert beziehungsweise wenn Gesellschafter,<br />
die zusammen mehr als 30 % des stimmberechtigten<br />
Kapitals repräsentieren, eine Gesellschafterversammlung<br />
unter schriftlicher Angabe der Gründe<br />
hierfür verlangen. Gesellschafterbeschlüsse werden<br />
unter anderem über die Genehmigung des<br />
Jahresabschlusses, die Wahl des Abschlussprüfers<br />
und die Entlastung der Geschäftsführung durchgeführt.<br />
3. Die Frist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />
beträgt 14 Tage. Die Einberufung<br />
hat schriftlich an die der Gesellschaft zuletzt<br />
mitgeteilte Anschrift zu erfolgen und muss die<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
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86<br />
Tagesordnung sowie die Gegenstände, über die<br />
Beschluss gefasst wird, enthalten. Entsprechendes<br />
gilt für ein schriftliches Abstimmungsverfahren. Die<br />
Frist zur Abgabe der Stimmen beträgt bei schriftlicher<br />
Beschlussfassung einen Monat ab Datum der<br />
Mitteilung über die schriftliche Beschlussfassung.<br />
Maßgeblich ist der Eingang bei der Gesellschaft.<br />
4. Die Gesellschafterversammlung ist unabhängig<br />
von der anwesenden Anzahl der Mitglieder stets<br />
beschlussfähig. Wird festgestellt, dass die<br />
Gesellschafter nicht ordnungsgemäß geladen<br />
wurden, oder ist die Gesellschafterversammlung<br />
aus anderem Grunde nicht beschlussfähig, so ist<br />
die Gesellschafterversammlung innerhalb von einem<br />
Monat mit einer Frist von 14 Tagen erneut mit<br />
gleicher Tagesordnung einzuberufen. Die<br />
geschäftsführende Kommanditistin kann statt<br />
dessen auch schriftlich abstimmen lassen.<br />
5. Bei schriftlicher Beschlussfassung ist die<br />
Beschlussfähigkeit ebenfalls stets gegeben. Es<br />
entscheidet die Mehrheit der abgegebenen<br />
stimmberechtigten Stimmen beziehungsweise bei<br />
Beschlussfassungen zu § 11 Ziff. 3 a) - i) 75% der<br />
abgegebenen stimmberechtigten Stimmen und der<br />
Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />
Enthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />
Stimmen.<br />
6. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich auf der<br />
Gesellschafterversammlung von einem Dritten<br />
vertreten zu lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu<br />
erteilen und bei Beginn der Gesellschafterversammlung<br />
vorzulegen.<br />
7. Die geschäftsführende Kommanditistin ist<br />
berechtigt im Interesse der Gesellschaft auch andere<br />
Personen an Gesellschafterversammlungen<br />
teilnehmen zu lassen, deren Erscheinen sie für<br />
erforderlich hält.<br />
8. Beschlüsse der Gesellschaft können nur binnen<br />
einer Ausschlussfrist von einem Monat plus zwei<br />
Tagen nach Absendedatum des Gesellschafterbeschlusses<br />
angefochten werden. Maßgeblich ist<br />
der Eingang bei der Gesellschaft.<br />
9. Über die Gesellschafterversammlung ist ein<br />
Protokoll zu führen, das von dem Versammlungsleiter<br />
zu unterzeichnen ist. Entsprechend hat die<br />
geschäftsführende Kommanditistin über Inhalt und<br />
Ergebnis von schriftlichen Abstimmungen ein<br />
Schlussprotokoll zu fertigen, zu unterzeichnen und<br />
den Gesellschaftern zuzusenden.<br />
10. Ein Widerspruch gegen den Inhalt des Protokolls<br />
muss innerhalb von einem Monat plus zwei Tage<br />
nach Absendedatum der Gesellschaft schriftlich<br />
angezeigt werden. Maßgeblich ist der Eingang bei<br />
der Gesellschaft. Ansonsten gelten das Protokoll<br />
und die darin enthaltenen Feststellungen als<br />
genehmigt.<br />
§ 14 JAHRESABSCHLUSS<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin stellt den<br />
Jahresabschluss auf. Sie sendet die von einem<br />
Abschlussprüfer nach handelsrechtlichen<br />
Grundsätzen geprüfte Bilanz und Gewinn- und<br />
Verlustrechnung sowie die steuerliche Ergebnisrechnung<br />
den Gesellschaftern mit der Einberufung<br />
der jährlich vorgesehenen ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
oder zur Durchführung der<br />
schriftlichen Beschlussfassung zu.<br />
§ 15 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG<br />
1. Der im Jahresabschluss ausgewiesene Gewinn<br />
oder Verlust eines Geschäftsjahres ist den<br />
Gesellschaftern entsprechend dem Verhältnis ihrer<br />
Beteiligung, gerechnet nach dem Kapitalkonto I voll<br />
zuzuweisen. Im Falle der ratenweisen Einzahlung<br />
von Einlagen wird der Stand des Kapitalkontos I<br />
zum jeweiligen 30. Juni eines jeden Geschäftsjahres<br />
zugrunde gelegt, soweit die Raten vertragsgemäß<br />
gezahlt wurden. Ist dies nicht der Fall, so wird der<br />
Stand des Kapitalkontos I zum 1. Januar des<br />
betreffenden Geschäftsjahres zugrunde gelegt.<br />
Soweit Gesellschaftern den fälligen Teil der Einlage<br />
ganz oder teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt<br />
leisten, nehmen sie mit dem verspätet gezahlten<br />
Teil der Einlage am Ergebnis der Gesellschaft erst<br />
in dem entsprechenden Jahr teil. Über die<br />
vertraglichen Vereinbarungen hinaus eingezahltes<br />
Kapital wird nicht berücksichtigt, es sei denn es ist<br />
auf Empfehlung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin entsprechend § 5 Ziff. 4 des<br />
Vertrages eingezahlt worden. Diese Einzahlungen<br />
werden bei der Zuweisung des im Jahresabschluss<br />
ausgewiesenen Gewinns oder Verlustes eines<br />
Geschäftsjahres entsprechend berücksichtigt. Das<br />
eingezahlte Agio wird nicht berücksichtigt. Bei der<br />
Gewinnermittlung gelten die Vergütungen für die<br />
geschäftsführende Kommanditistin gemäß § 11 Ziff.<br />
6 als Aufwand.<br />
2. Der nach der vorstehenden Bestimmung zu<br />
verteilende Gewinn wird an die Gesellschafter<br />
generell nicht ausgeschüttet, sondern bleibt<br />
weiterhin entsprechend des Unternehmens-
gegenstandes investiert, es sei denn, dass die<br />
Gesellschafterversammlung etwas Abweichendes<br />
beschließt.<br />
3. Entnahmen der Gesellschafter sind grundsätzlich<br />
nicht zulässig.<br />
§ 16 AUFLÖSUNG DER GESELLSCHAFT<br />
Für den Fall der Auflösung der Gesellschaft ist schon<br />
jetzt die Popp AG, als geschäftsführende Kommanditistin,<br />
oder ein von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin benannter anderer Dritter, zum<br />
Liquidator bestimmt. Die Gesellschafterversammlung<br />
beschließt mehrheitlich über die Art und<br />
Weise der Auseinandersetzung. Der bei der<br />
Liquidation der Gesellschaft und Veräußerung der<br />
Unternehmensgegenstände erzielte Veräußerungserlös<br />
wird nach Begleichung der<br />
Gesellschaftsverbindlichkeiten an die Gesellschafter<br />
verteilt.<br />
§ 17 KOSTEN<br />
Die Kosten der Gesellschaftsgründung trägt die<br />
Gesellschaft.<br />
§ 18 SCHRIFTFORM<br />
1. Änderungen und Ergänzungen dieses<br />
Gesellschaftsvertrages bedürfen zu ihrer<br />
Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses.<br />
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages<br />
unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit<br />
der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages<br />
hierdurch nicht berührt. Die unwirksame<br />
Bestimmung ist durch eine solche wirksame<br />
Bestimmung, die auf der nächsten Gesellschafterversammlung<br />
zu beschließen ist, zu ersetzen, die<br />
der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger<br />
Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt,<br />
wenn Lücken im Vertrag festgestellt werden.<br />
Walsrode, 17.01.2006<br />
Popp AG als geschäftsführende Kommanditistin<br />
Andreas Popp, Vorstand<br />
Steuerberater Rüdiger Frenzel<br />
L'Or Capital fine art AG<br />
Stephan Wolff, Vorstand<br />
VSG Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Sabine Kaise, Geschäftsführerin<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
87
16 <strong>VERMÖGEN</strong>S-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES<br />
EMITTENTEN UND PLANZAHLEN ZU INVESTITION,<br />
PRODUKTION, UMSÄTZEN UND ERGEBNISSEN<br />
Vorbemerkungen<br />
Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co.KG (Emittent) hat noch keinen Jahresabschluss<br />
erstellt und unterliegt im Hinblick auf die Darstellung ihrer Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage verringerten<br />
Prospektanforderungen gemäß § 15 VermVerkProspV, da die Gründung vor weniger als 18 Monaten<br />
erfolgte.<br />
1. ERÖFFNUNGSBILANZ DER <strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
ZUM 17.01.2006<br />
Aktiva EUR Passiva EUR<br />
A. ausstehende Einlagen auf das A. Eigenkapital<br />
gezeichnete Kapital 1.000,00<br />
-davon eingefordert 0,00 I. Kommanditkapital 3.000,00<br />
- davon Haftkapital 3.000,00<br />
B. Umlaufvermögen<br />
1. Guthaben bei Kreditinstituten 2.000,00<br />
Summe Aktiva 3.000,00 Summe Passiva 3.000,00<br />
2. ZWISCHENBILANZ <strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
ZUM 28.02.2006<br />
Zwischen der Eröffnungsbilanz und dem Prospektaufstellungsdatum haben sich keinerlei bilanzwirksame<br />
Vorfälle ereignet. Entsprechend wurde keine Zwischenübersicht aufgestellt.<br />
<strong>VERMÖGEN</strong>S-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES EMITTENTEN<br />
89
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
90<br />
3. PLANBILANZ DER <strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
ZUM 31.12.2006 (PROGNOSE)<br />
Aktiva EUR Passiva EUR<br />
A. ausstehende Einlagen auf das A. Eigenkapital<br />
gezeichnete Kapital 1.000,00<br />
-davon eingefordert 0,00 I. Kommanditkapital 7.503.000,00<br />
- davon Haftkapital 753.000,00<br />
B. Umlaufvermögen II. Agio 412.500,00<br />
I. Vorräte<br />
1. fertige Erzeugnisse III. Entnahmen<br />
und Waren 6.250.000,00 -Gesellschafter -412.500,00<br />
2. Guthaben bei<br />
Kreditinstituten 54.347,81 6.304.347,81 IV. Jahresfehlbetrag 1.197.652,19 6.305.347,81<br />
Summe Aktiva 6.304.347,81 Summe Passiva 6.304.347,81<br />
4. PLAN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG <strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT<br />
INDUSTRIE GMBH & CO. KG VOM 17.01.2006 BIS 31.12.2006 (PROGNOSE)<br />
1. sonstige betriebliche Aufwendungen 201.277,19 EUR<br />
2. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.625,00 EUR<br />
3. sonstige Steuern (Umsatzsteuer auf Einkauf Edelmetalle) 1.000.000,00 EUR<br />
4. handelsrechtlicher Jahresfehlbetrag 1.197.652,19 EUR<br />
(ertragsteuerrechtlich ist der Fehlbetrag unbeachtlich, da es sich um private Vermögensverwaltung handelt)<br />
5. PLANBILANZ <strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
ZUM 31.12.2007 (PROGNOSE)<br />
Aktiva EUR Passiva EUR<br />
A. ausstehende Einlagen auf das A. Eigenkapital<br />
gezeichnete Kapital 1.000,00<br />
-davon eingefordert 0,00 I. Kommanditkapital 15.003.000,00<br />
- davon Haftkapital 1.503.000,00<br />
B. Umlaufvermögen II. Agio 412.500,00<br />
I. Vorräte<br />
1. fertige Erzeugnisse III. Entnahmen<br />
und Waren 12.370.689,66 -Gesellschafter -412.500,00<br />
2. Guthaben bei IV. Verlustvortrag 1.197.652,19<br />
Kreditinstituten 60.207,55 12.430.897,21 IV. Jahresfehlbetrag 1.373.450,60 12.431.897,21<br />
Summe Aktiva 12.431.897,21 Summe Passiva 12.431.897,21
6. PLAN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG <strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT<br />
INDUSTRIE GMBH & CO. KG VOM 01.01.2007 BIS 31.12.2007 (PROGNOSE)<br />
1. sonstige betriebliche Aufwendungen 400.699,30 EUR<br />
2. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.559,04 EUR<br />
3. sonstige Steuern (Umsatzsteuer auf Einkauf Edelmetalle) 979.310,34 EUR<br />
4. handelsrechtlicher Jahresfehlbetrag 1.373.450,60 EUR<br />
(ertragsteuerrechtlich ist der Fehlbetrag unbeachtlich, da es sich um private Vermögensverwaltung handelt)<br />
7. PLANZAHLEN <strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
A. PLANZAHLEN ZU INVESTITIONEN (PROGNOSE)<br />
im Jahr 2007 7.100.000,00 EUR<br />
im Jahr 2008 342.000,00 EUR<br />
im Jahr 2009 240.000,00 EUR<br />
Erläuterung:<br />
Erwerb vom Palladium, Silber und Platin in den Jahren 2007<br />
bis 2009 (jeweils im Verhältnis 1 zu 3) Vgl. PROGNOSE-<br />
RECHNUNG: PROGNOSTIZIERTE LIQUIDITÄTS- UND<br />
ERGEBNISRECHNUNG auf Seite 44.<br />
B. PLANZAHLEN ZU PRODUKTIONEN (PROGNOSE)<br />
im Jahr 2007 0,00 EUR<br />
im Jahr 2008 0,00 EUR<br />
im Jahr 2009 0,00 EUR<br />
Erläuterung:<br />
Das Konzept der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG wird konzeptionsgemäß keine Produktion<br />
aufnehmen. Vgl. PROGNOSE-RECHNUNG: PROGNOSTIZIERTE<br />
LIQUIDITÄTS- UND ERGEBNISRECHNUNG auf Seite 44.<br />
C. PLANZAHLEN ZU UMSÄTZEN (PROGNOSE)<br />
im Jahr 2007 0,00 EUR<br />
im Jahr 2008 0,00 EUR<br />
im Jahr 2009 0,00 EUR<br />
Erläuterung:<br />
Das Konzept der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG sieht bis zum Jahr 2009 keine Umsätze durch<br />
den Verkauf von Edelmetallen vor. Vgl. PROGNOSE-<br />
RECHNUNG: PROGNOSTIZIERTE LIQUIDITÄTS- UND<br />
ERGEBNISRECHNUNG auf Seite 44.<br />
D. PLANZAHLEN ZU ERGEBNISSEN (PROGNOSE)<br />
im Jahr 2007 0,00 EUR<br />
im Jahr 2008 0,00 EUR<br />
im Jahr 2009 0,00 EUR<br />
Erläuterung:<br />
Das Konzept der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG sieht bis zum Jahr 2009 keine steuerlichen<br />
Ergebnisse vor, da die Vermögensanlage vermögensverwaltend<br />
konzipiert ist, somit auch der handelsrechtliche Aufwand im<br />
Zusammenhang mit der Konzeption nicht zu steuerlichen<br />
Ergebnissen, sprich Verlusten führt. Vgl. PROGNOSE-<br />
RECHNUNG: PROGNOSTIZIERTE LIQUIDITÄTS-UND<br />
ERGEBNISRECHNUNG auf Seite 44.<br />
<strong>VERMÖGEN</strong>S-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES EMITTENTEN<br />
91
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
92<br />
8. PLAN CASH-FLOW RECHNUNG FÜR DIE JAHRE 2006 UND 2007 (PROGNOSE)<br />
Laufende Geschäftstätigkeit -201.277,91 -400.906,85<br />
zzgl. Agio -412.000,00 -412.000,00<br />
Investitionstätigkeit -7.250.000,00 -7.100.000,00<br />
Finanzierungstätigkeit 7.502.000,00 7.500.000,00<br />
zzgl Agio 412.500,00 412.500,00<br />
Netto Geldfluss 50.722,09 -906,85<br />
ANNAHMEN UND WIRKUNGSZUSAMMENHÄNGE<br />
Das Volumen der Fondsgesellschaft hängt von dem<br />
Platzierungserfolg ab. Die Planung geht davon aus,<br />
dass neben den Einlagen der Gründungskommanditisten<br />
sowohl im Jahr 2006 als auch im Jahr<br />
2007 jeweils Kommanditeinlagen in Höhe von EUR<br />
7.500.000 platziert werden können. Hinzu kommt<br />
ein Agio in Höhe von 5,5%, somit jeweils EUR<br />
412.500 im Jahr 2006 und 2007. Für das Jahr 2006<br />
ist geplant, dass Edelmetalle im Wert von EUR<br />
7.250.000 (inkl. 16% Umsatzsteuer) erworben<br />
werden. Das Agio wird in voller Höhe von der Popp<br />
AG nach Einzahlung entnommen.<br />
Auf der Grundlage eines eingezahlten Kommanditkapitals<br />
der Anleger im Jahr 2006 in Höhe von EUR<br />
7.500.000 werden sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
in Höhe von EUR 201.277,19 prognosegemäß<br />
anfallen. Hierunter fallen die Kosten und<br />
Gebühren, die für Verwaltung, Management und<br />
Verwahrung der Edelmetalle entstehen. Unter<br />
Berücksichtigung der bei Einkauf der Edelmetalle<br />
anfallenden Umsatzsteuer in Höhe von EUR<br />
1.000.000 gibt sich prognosegemäß handelsrechtlicher<br />
Jahresfehlbetrag zum 31. Dezember 2006 in<br />
Höhe von EUR 1.197.652,19. Aufgrund der<br />
konzeptionell vorgesehenen vermögensverwaltenden<br />
Tätigkeit der Fondsgesellschaft, bleibt der<br />
handelsrechtlich ausgewiesene Jahresfehlbetrag<br />
steuerlich unbeachtlich.<br />
Im Jahr 2007 verdoppeln sich bei einer prognostizierten<br />
Platzierung von weiterem Kommanditkapital<br />
in Höhe von EUR 7.500.000 die Einnahmen und<br />
entsprechend auch die sonstigen betrieblichen<br />
Aufwendungen. Die Investitionen im Jahr 2007 in<br />
Edelmetalle beträgt prognosegemäß EUR 7.100.000<br />
inkl. 16% Umsatzsteuer. Der handelsrechtliche<br />
Jahresfehlbetrag erhöht sich im Jahr 2007 auf EUR<br />
1.373.450,60.<br />
Neben den Investitionen in Edelmetalle und den<br />
sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die mit der<br />
Verwaltung der Vermögensanlage entstehen, sind<br />
keine weiteren Umsätze oder Produktionen von der<br />
Fondsgesellschaft geplant. Bis zum Jahr 2009 sieht<br />
die Prognoseplanung auch keinen (ertragswirksamen)<br />
Verkauf von Edelmetallen vor, obgleich<br />
dieser nicht ausgeschlossen werden kann. Die<br />
Unternehmensplanung und der mögliche Verkauf<br />
von bereits erworbenen Edelmetallen geschieht in<br />
Abhängigkeit der Einschätzung der Geschäftsführung<br />
über den künftigen Verlauf der Edelmetallmärkte.
17 TREUHANDVERTRAG<br />
TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG<br />
PRÄAMBEL<br />
Die in der Beitrittserklärung zu der Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />
(die "Gesellschaft") genannten Personen - im<br />
Folgenden "Treugeber" genannt - bieten hiermit<br />
jeder für sich dem Steuerberater Rüdiger Frenzel -<br />
im Folgenden "Treuhänder" genannt - den Abschluss<br />
des nachstehenden Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
(nachfolgend Treuhandvertrag genannt)<br />
an. Die Beitrittserklärung ist Bestandteil des<br />
Treuhandvertrages.<br />
Der Treugeber beteiligt sich über den Treuhänder<br />
an der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG - im Folgenden "Emittentin" genannt<br />
-, mit der vereinbarten Beteiligungsalternative VSG<br />
Industrie Direkt (Direkteinlage) oder VSG Industrie<br />
Spar (Spareinlage).<br />
Der Treuhänder ist als Treuhandkommanditist an<br />
der Emittentin nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />
beteiligt. Als solche ist er berechtigt, neben<br />
der für sich selbst eingegangenen Hafteinlage<br />
weitere Kommanditanteile im eigenen Namen für<br />
anteilige Rechnung der Treugeber zu halten und<br />
unbeschränkt zu erhöhen. Ferner ist der Treuhänder<br />
berechtigt, für direkt beteiligte Kommanditisten und<br />
für Treugeber das Stimmrecht nach Maßgabe dieses<br />
Vertrages auszuüben.<br />
Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die<br />
Rechtsbeziehungen zwischen Treugeber und<br />
Treuhänder.<br />
Nicht Bestandteil dieses Vertrages sind die vom<br />
Treugeber verfolgten wirtschaftlichen und<br />
steuerlichen Ziele.<br />
§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND<br />
1.Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung<br />
durch den Treuhänder oder die Gesellschaft auf der<br />
Beitrittserklärung zu der Emittentin zustande. Des<br />
Zugangs der Annahmeerklärung beim Treugeber<br />
bedarf es nicht.<br />
Die Annahme kann von dem Treuhänder oder der<br />
Gesellschaft verweigert werden, wenn begründete<br />
Zweifel daran bestehen, dass der Treugeber seinen<br />
Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsver-<br />
pflichtungen, nachkommen wird. Der Treuhänder<br />
nimmt für den mittelbar als Treugeber an der<br />
Emittentin Beteiligten die Aufgaben in der Form war,<br />
dass er als Treuhandkommanditist im eigenen<br />
Namen aber für anteilige Rechnung der Treugeber<br />
Kommanditanteile erwirbt, beziehungsweise ihre<br />
Kommanditeinlage erhöht. Die Einzelheiten ergeben<br />
sich aus den nachfolgenden Regelungen.<br />
2.Dies gilt im Ergebnis auch für den Treugeber, der<br />
die Möglichkeit der Ratenanlage gewählt hat, jedoch<br />
mit der Maßgabe, dass der Treuhänder im eigenen<br />
Namen, aber für anteilige Rechnung des Treugebers<br />
seine Kommanditbeteiligung entsprechend der<br />
eingezahlten Ratenzahlungen erhöht.<br />
Die Anpassung der Kommanditbeteiligung wird<br />
mindestens einmal jährlich, spätestens nach dem<br />
Einzahlungsstand, der zum Ende eines jeden<br />
Geschäftsjahres vorliegt, als Anpassung der<br />
Haftsumme gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />
(10% der Kommanditbeteiligung)<br />
in das Handelsregister eingetragen. Die Anpassung<br />
der Kommanditbeteiligung und damit der Haftsumme<br />
entsprechend der tatsächlich eingezahlten<br />
Einlage kann auch früher oder mehrmals in einem<br />
Geschäftsjahr erfolgen. Bis zur Eintragung ins<br />
Handelsregister ist die Beteiligung als stille Beteiligung<br />
ausgestaltet.<br />
3.Die Beteiligung des Treuhänders als<br />
Treuhandkommanditist erfolgt nach Maßgabe des<br />
Gesellschaftsvertrages der Emittentin und den<br />
Bestimmungen dieses Treuhandvertrages. Der<br />
Gesellschaftsvertrag der Emittentin ist in seiner<br />
jeweiligen Fassung Bestandteil des vorliegenden<br />
Treuhandvertrages. Für das Verhältnis zwischen<br />
dem Treuhänder und dem Treugeber gelten die<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />
Emittentin sinngemäß, sofern nicht in diesem<br />
Treuhandvertrag abweichende Regelungen getroffen<br />
sind.<br />
4.Der Treuhänder ist berechtigt, für weitere<br />
Treugeber Kommanditanteile an der Emittentin<br />
treuhänderisch zu erwerben und zu verwalten.<br />
5. Der Treuhandvertrag ist mit einer entsprechenden<br />
Vollmacht für den Treuhänder verbunden.<br />
§ 2 ZURECHNUNG DER BETEILIGUNG,<br />
SICHERUNG DES TREUGEBERS<br />
1. Der Treuhänder hält seinen Kommanditanteil für<br />
die Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen<br />
TREUHANDVERTRAG<br />
93
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
94<br />
Gesellschaftsanteil. Er tritt nach außen im eigenen<br />
Namen auf. Er übt die den Treugeber betreffenden<br />
Gesellschafterrechte und -pflichten gegenüber der<br />
Emittentin nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />
und des Gesellschaftsvertrages aus. Er nimmt die<br />
Rechte des Treugebers in der Gesellschafterversammlung<br />
und bei schriftlichen Beschlussfassungen<br />
wahr, soweit die Treugeber diese nicht<br />
selbst oder durch bevollmächtigte Dritte ausüben.<br />
Er übt sein Stimmrecht unter Berücksichtigung der<br />
Weisungen und der Interessen des Treugebers,<br />
sowie unter Beachtung seiner gesellschafterlichen<br />
Treuepflicht gegenüber den übrigen Gesellschaftern<br />
gespalten aus, unbeschadet § 7 Ziff. 1 vorletzter<br />
Absatz.<br />
2. Der Treuhänder handelt im Innenverhältnis<br />
ausschließlich im Auftrage und für Rechnung des<br />
Treugebers. Wirtschaftlich ist der Treugeber<br />
Kommanditist der Emittentin.<br />
3. Der Treuhänder tritt hiermit die Ansprüche aus<br />
dem treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil,<br />
aus dem festzustellenden Jahresergebnis (Gewinn<br />
beziehungsweise Verlust), sowie dasjenige, was<br />
ihm im Falle seines Ausscheidens aus der<br />
Gesellschaft zusteht, an den dies mit Unterzeichnung<br />
der Beitrittserklärung bei Zustandekommen des<br />
Treuhandvertrages annehmenden Treugeber in dem<br />
Umfange ab, wie diese Ansprüche dem Treugeber<br />
nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages gebühren.<br />
Der Treuhänder ist ermächtigt, die an den Treugeber<br />
abgetretenen Ansprüche aus dem Kommanditanteil<br />
im eigenen Namen für Rechnung des Treugebers<br />
einzuziehen.<br />
4. Der Treuhänder tritt bereits hiermit für den Fall<br />
der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein<br />
Vermögen beziehungsweise der Ablehnung der<br />
Insolvenzeröffnung mangels Masse den<br />
treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil an den<br />
Treugeber in Höhe des von diesem gezeichneten<br />
Kommanditanteils mit allen damit verbundenen<br />
anteiligen Rechten, Pflichten, Ansprüchen und<br />
Verbindlichkeiten ab. Dieser nimmt die Abtretung<br />
mit Abschluss des Treuhandvertrages an.<br />
Entsprechendes gilt für den Fall, dass Maßnahmen<br />
der Einzelzwangsvollstreckung von Privatgläubigern<br />
des Treuhänders in den treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditanteil erfolgen. In den vorgenannten<br />
Fällen endet der Treuhandvertrag mit dem<br />
Wirksamwerden der Übertragung auf die Treugeber.<br />
§ 3 AUSFÜHRUNG DES TREUHANDAUFTRAGES<br />
1. Der Treuhänder ist berechtigt, Kommanditkapital<br />
zu zeichnen und dieses durch die Treuhandverträge<br />
wirtschaftlich zu ersetzen. Bis zur Eintragung im<br />
Handelsregister wird er als stiller Gesellschafter<br />
behandelt. Die Beteiligung am Kommanditkapital<br />
entspricht der Regelung in § 6 Ziff. 8 des<br />
Gesellschaftsvertrag.<br />
2. Der Treuhänder haftet gemäß §§ 171 Abs. 1, 172<br />
Abs. 1, 3, 4 HGB gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />
der Emittentin in Höhe der im Handelsregister<br />
eingetragenen Haftsumme, die er im Auftrag des<br />
Treugebers übernommen hat. Im Innenverhältnis<br />
zum Treuhänder haftet der Treugeber allein. Der<br />
Treugeber haftet nicht für Einzahlungsverpflichtungen<br />
anderer Treugeber. Eine<br />
gesamtschuldnerische Haftung besteht nicht.<br />
§ 4 EINZAHLUNG DER ZEICHNUNGSSUMME<br />
1. Die Einzahlung der auf der Beitrittserklärung vom<br />
Treugeber übernommenen Zeichnungssumme<br />
erfolgt dadurch, dass der Treugeber bei der<br />
Beteiligungsmöglichkeit Direkteinlage seine<br />
Zeichnungssumme zuzüglich 5,5% Agio auf das<br />
Einzahlungskonto der Emittentin gemäß<br />
Gesellschaftsvertrag einzahlt.<br />
Bei der Beteiligungsmöglichkeit Spareinlage erfolgt<br />
die Einzahlung der auf der Beitrittserklärung vom<br />
Treugeber übernommenen Einmalzahlung dadurch,<br />
dass der Treugeber seine Einmalzahlung in Höhe<br />
von mindestens EUR 500,00 oder jedes höheren<br />
Betrages, der durch 100 teilbar ist inkl. 5,5 % Agio<br />
auf diesen Betrag sofort und die folgenden Raten<br />
in Höhe von mindestens EUR 50,00 oder eines<br />
beliebigen höheren, durch 10 teilbaren Betrages<br />
inkl. 5,5% Agio nach Maßgabe der Regelungen im<br />
Gesellschaftsvertrag zum jeweils ersten Werktag<br />
jedes folgenden Monats auf das in der<br />
Beitrittserklärung genannte Konto der Gesellschaft<br />
einzahlt.<br />
Die Einzahlung auf ein anderes Konto der<br />
Gesellschaft ist unschädlich.<br />
2. Erfüllt ein Treugeber die von ihm übernommene<br />
Zahlungsverpflichtung auf die Kommanditeinlage<br />
nicht fristgerecht, ist der Treuhänder berechtigt,<br />
Verzugszinsen ab Fälligkeit, in Höhe von fünf<br />
Prozentpunkten über dem jeweils gültigen<br />
Basiszinssatz der EZB, zu verlangen und diesen<br />
Anspruch an die Emittentin abzutreten. Die
Geltendmachung eines weiteren Schadens durch<br />
die Emittentin, beziehungsweise den Treuhänder<br />
bleibt in beiden Fällen hiervon unberührt. Die<br />
Regelungen des Gesellschaftsvertrages gelten<br />
hierfür entsprechend.<br />
3. Erbringt ein Treugeber seine Zeichnungssumme<br />
trotz Mahnung und nach Fristsetzung nicht oder nur<br />
teilweise, ist der Treuhänder außerdem berechtigt,<br />
von dem Treuhandvertrag beziehungsweise dem<br />
Beitrittsvertrag zurückzutreten und Schadensersatz<br />
wegen Nichterfüllung zu verlangen.<br />
Die mit der Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
beziehungsweise dem Rücktritt entstehenden<br />
Kosten, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe<br />
des Agios der von ihm ursprünglich gezeichneten<br />
Beteiligung, trägt der säumige Treugeber.<br />
4. Der Treuhänder wird Einlagen entsprechend der<br />
Berechnung in § 6 Ziff. 8 des Gesellschaftsvertrages<br />
auf die Treugeberkonten verbuchen.<br />
§ 5 FREISTELLUNG DES TREUHÄNDERS<br />
Der Treuhänder hat Anspruch darauf, vom Treugeber<br />
von allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden,<br />
die für ihn im Zusammenhang mit dem Erwerb und<br />
der pflichtgemäßen treuhänderischen Verwaltung<br />
der Beteiligung des Treugebers entstehen. Der<br />
Freistellungsanspruch besteht gegenüber jedem<br />
Treugeber nur bezogen auf die Höhe der für ihn<br />
gehaltenen anteiligen Beteiligung. Eine<br />
gesamtschuldnerische Haftung der Treugeber<br />
untereinander ist ausgeschlossen.<br />
§ 6 SELBSTKONTRAHIEREN<br />
Der Treuhänder ist von den Beschränkungen des §<br />
181 BGB befreit. Er ist berechtigt, Untervollmacht<br />
zu erteilen.<br />
§ 7 VERSAMMLUNG DER TREUGEBER UND<br />
BESONDERE BESCHLUSSGEGENSTÄNDE<br />
1. Grundsätzlich werden Versammlungen der<br />
Treugeber untereinander durch schriftliche<br />
Beschlussfassung der Treugeber im Rahmen der<br />
Gesellschafterbeschlüsse der Emittentin ersetzt.<br />
Nur in besonderen Fällen ist eine Treugeberversammlung,<br />
jeweils in Verbindung mit einer<br />
entsprechenden Gesellschafterversammlung der<br />
Emittentin, einzuberufen, wenn die geschäfts-<br />
führende Kommanditistin der Gesellschaft dies<br />
verlangt oder es im Gesellschaftsvertrag vorgesehen<br />
ist, insbesondere wenn Grundlagenbeschlüsse<br />
gemäß § 12 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages zu<br />
fassen sind.<br />
Je EUR 50,00 Kommanditeinlage des Treugebers<br />
gewähren eine Stimme für den Treugeber. Der<br />
Treuhänder übt seine Stimmrechte aus den<br />
treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteilen an<br />
der Emittentin nach den Weisungen der Treugeber<br />
aus. Zur Vermeidung von Missverständnissen<br />
müssen Weisungen des einzelnen Treugebers<br />
schriftlich erteilt werden.<br />
Der Treugeber ist berechtigt, entsprechend seines<br />
anteiligen Kommanditanteils das Stimmrecht des<br />
Treuhänders in der Gesellschafterversammlung der<br />
Emittentin unmittelbar selbst auszuüben oder von<br />
einem Dritten ausüben zu lassen. Gleiches gilt für<br />
Treugeberversammlungen.<br />
Bei der schriftlichen Beschlussfassung ist der Text<br />
des, oder der zu fassenden Beschlüsse, genau<br />
vorzugeben und gesondert zu erläutern.<br />
Für den Fall, dass Treugeber an der Beschlussfassung<br />
nicht selbst oder durch Dritte teilnehmen<br />
und auch keine Weisungen erteilt haben, wird sich<br />
der Treuhänder für diese Treugeber der Stimme<br />
enthalten.<br />
Im Übrigen gelten, soweit in diesem Vertrag nichts<br />
anderes bestimmt ist, für die Beschlussfassung und<br />
die Stimmberechtigung die Regelungen des<br />
Gesellschaftsvertrages der Emittentin analog.<br />
2. Die Treugeberversammlung beschließt auch über<br />
die Entlastung des Treuhänders.<br />
3. Die Mehrheitsverhältnisse für einfache und<br />
besondere Beschlussgegenstände sind auf der<br />
Ebene der Emittentin festzustellen. Beschlüsse der<br />
Gesellschafterversammlung der Emittentin wirken<br />
für und gegen die Treugeber.<br />
4. Ziff. 3 gilt nicht für Beschlüsse, die ausschließlich<br />
die Treugeber / den Treuhänder betreffen, wie zum<br />
Beispiel die gemäß Ziff. 2.<br />
§ 8 TREUHANDVERWALTUNG<br />
1. Der Treuhänder verwaltet den treuhänderisch<br />
gehaltenen Kommanditanteil gemäß diesem<br />
Treuhandvertrag und den Bestimmungen des<br />
Gesellschaftsvertrages der Emittentin.<br />
TREUHANDVERTRAG<br />
95
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
96<br />
2. Der Treuhänder hat das Treuhandvermögen<br />
getrennt von seinem sonstigen Vermögen zu halten<br />
und zu verwalten.<br />
3.Der Treuhänder wird alles, was er in Ausführung<br />
dieses Treuhandvertrages erlangt hat, an den<br />
Treugeber herausgeben, soweit ihm dies nach dem<br />
Treuhandvertrag gebührt und der Treugeber all<br />
seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.<br />
§ 9 RECHENSCHAFTSBERICHT<br />
1. Der Treuhänder erstattet den Treugebern anhand<br />
des Jahresabschlusses der Emittentin, die einer<br />
Abschlussprüfung unterliegt, einen Bericht über das<br />
abgelaufene Geschäftsjahr. Der Bericht hat Angaben<br />
über die wesentlichen Geschäftsvorfälle und die im<br />
Jahr durchgeführten Auszahlungen zu enthalten.<br />
Der Bericht kann durch den Bericht der Emittentin<br />
ersetzt werden.<br />
2. Der Treuhänder wird die Treugeber über alle<br />
wesentlichen Geschäftsvorgänge informieren, die<br />
ihm als Treuhandkommanditist zugehen, soweit<br />
dies nicht bereits durch den Bericht der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin der Emittentin<br />
geschieht.<br />
3. Der Treuhänder wird alle Auszahlungen und<br />
Zuflüsse aus der Emittentin umgehend an die<br />
Treugeber anteilig entsprechend dem für jeden<br />
Treugeber gehaltenen Kommanditanteil weiterleiten<br />
beziehungsweise veranlassen, dass eine direkte<br />
Zuleitung erfolgt.<br />
§ 10 TREUGEBERREGISTER, DATENSCHUTZ<br />
1. Der Treuhänder führt alle Treugeber in einem<br />
Register. Jeder Treugeber erhält nach Annahme<br />
seiner Beitrittserklärung von dem Treuhänder eine<br />
schriftliche Bestätigung über die Eintragung seiner<br />
Beteiligung in dieses Register.<br />
2. Der Treugeber hat keinen Anspruch darauf, dass<br />
ihm der Treuhänder Angaben über die übrigen<br />
Treugeber macht. Anderen Personen als der<br />
Geschäftsführung darf der Treuhänder keine<br />
Auskünfte über Beteiligung und die Eintragung im<br />
Register erteilen, es sei denn, der Treugeber hat<br />
ausdrücklich zugestimmt, der Treuhänder ist hierzu<br />
gesetzlich verpflichtet oder die Offenlegung erfolgt<br />
gegenüber dem zuständigen Finanzamt. Diese<br />
Einschränkung gilt nicht gegenüber gesetzlich zur<br />
Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen,<br />
wenn diese als Berater der Emittentin tätig werden.<br />
Der Treuhänder ist jedoch verpflichtet, nach<br />
Aufforderung durch einen oder mehrere Treugeber<br />
Mitteilungen an die übrigen Treugeber<br />
weiterzuleiten, vorausgesetzt, die dadurch<br />
entstehenden Kosten werden von dem Treugeber,<br />
der dieses verlangt, im Vorwege an den Treuhänder<br />
bezahlt.<br />
3. Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen der<br />
Daten zu seiner Person oder zur rechtlichen<br />
Inhaberschaft der Gesellschafterbeteiligung<br />
mitzuteilen.<br />
4. Der Treugeber nimmt zustimmend davon<br />
Kenntnis, dass im Rahmen dieses Vertrages<br />
personenbezogene Daten auf EDV-Anlagen<br />
gespeichert werden. Er ist damit einverstanden,<br />
dass die in die Platzierung des Eigenkapitals<br />
eingeschaltete Gesellschaft über die Verhältnisse<br />
der Emittentin informiert wird.<br />
§ 11 HAFTUNG DES TREUHÄNDERS<br />
1. Der Treuhänder handelt mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Kaufmanns. Soweit er schuldhaft eine<br />
wesentliche Vertragspflicht verletzt, haftet er nach<br />
den gesetzlichen Vorschriften.<br />
2. In allen anderen Fällen ist die Haftung des<br />
Treuhänders auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
beschränkt.<br />
3. Schadensersatzansprüche des Treugebers<br />
verjähren in drei Jahren ab Kenntnis des Treugebers<br />
von dem Schaden, wenn nicht kraft Gesetzes eine<br />
kürzere Verjährungsfrist gilt. Unabhängig von einer<br />
Kenntnis des Schadens verjähren die Ansprüche<br />
spätestens innerhalb von fünf Jahren seit Entstehung<br />
des Schadens. Der Treugeber kann sie nur geltend<br />
machen, wenn er sie innerhalb einer Ausschlussfrist<br />
von einem Jahr nach Kenntniserlangung des<br />
Schadens schriftlich gegen den Treuhänder geltend<br />
gemacht hat. Sätze 1 bis 3 gelten nicht für<br />
Schadensersatzansprüche, die auf grob fahrlässigem<br />
oder vorsätzlichem Handeln des Treuhänders<br />
beruhen, und nicht für Ansprüche auf Ersatz von<br />
physischen Schäden.<br />
4. Der Treuhänder übernimmt keine Haftung für den<br />
Eintritt der vom Treugeber mit seinem Beitritt zu der<br />
Emittentin etwaig angestrebten steuerlichen oder<br />
wirtschaftlichen Ziele.<br />
5. Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass der
Treuhänder keine Haftung für die Bonität der<br />
Vertragspartner der Emittentin oder dafür<br />
übernimmt, dass die Vertragspartner der Emittentin<br />
die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen<br />
ordnungsgemäß erfüllen. Insbesondere haftet der<br />
Treuhänder nicht für die Ertragsfähigkeit des<br />
Betriebs der Emittentin oder für den Eintritt der vom<br />
Treugeber oder der Emittentin verfolgten sonstigen<br />
wirtschaftlichen Ziele.<br />
Der Treuhänder prüft weiterhin nicht die<br />
Verwirklichung oder Verwirklichbarkeit des<br />
Gesellschaftszwecks der Emittentin, die Wirksamkeit<br />
und Rechtsfolgen der von der Emittentin<br />
abgeschlossenen Verträge und die Wirtschaftlichkeit<br />
der durchzuführenden Investitionen. Weiterhin prüft<br />
der Treuhänder nicht die Zweckmäßigkeit der<br />
Investitionsentscheidung.<br />
Der Treuhänder hat an der Konzeption und Erstellung<br />
des der Beteiligung des Anlegers zugrunde<br />
liegenden Verkaufsprospektes nicht mitgewirkt und<br />
dessen Aussagen nicht auf ihre Übereinstimmung<br />
mit den tatsächlichen Gegebenheiten überprüft; der<br />
Treugeber erkennt an, dass der Treuhänder zu einer<br />
solchen Prüfung auch nicht verpflichtet war.<br />
§ 12 ÜBERTRAGUNG DER BETEILIGUNG<br />
1. Der Treugeber kann jederzeit die Rechte aus dem<br />
Treuhandverhältnis mit Zustimmung des<br />
Treuhänders nach Maßgabe der Regelungen im<br />
Gesellschaftsvertrag an Dritte übertragen.<br />
2. Der Treugeber hat die Übertragung seiner<br />
Beteiligung schriftlich dem Treuhänder mitzuteilen<br />
und dabei den Namen sowie die Anschrift des Dritten<br />
bekannt zu geben.<br />
3. Die Kosten für die Übertragung der Beteiligung<br />
trägt im Verhältnis zur Emittentin und zum<br />
Treuhänder der neu eintretende Treugeber.<br />
4. Die Treugeber erteilen dem Treuhänder über ihren<br />
Ausscheidenszeitpunkt hinaus Vollmacht,<br />
steuerliche Feststellungsbescheide mit<br />
Bekanntgabewirkung auch gegen sie<br />
entgegenzunehmen. Der Treuhänder ist berechtigt,<br />
die Empfangsvollmacht auf einen Dritten zu<br />
übertragen. Diese Vollmacht kann nur durch einen<br />
Widerruf, der sowohl gegenüber dem Treuhänder<br />
als auch gegenüber dem zuständigen Finanzamt<br />
erklärt werden muss, widerrufen werden, soweit<br />
die Vollmacht über den Ausscheidenszeitpunkt<br />
hinaus gilt.<br />
§ 13 ERBFOLGE<br />
1. Stirbt ein Treugeber, so wird die Treuhandschaft<br />
mit dessen Erben beziehungsweise Vermächtnisnehmern<br />
fortgesetzt.<br />
2. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer haben<br />
einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu<br />
bestimmen, der die Rechte des Erblassers<br />
wahrzunehmen hat. Bis zur Nennung eines<br />
Bevollmächtigten ruht das Stimmrecht. Die Erbfolge<br />
ist durch Vorlage eines Erbscheins oder einer<br />
beglaubigten Abschrift des Testamentseröffnungsprotokolls<br />
mit beglaubigter Abschrift des notariellen<br />
Testamentes nachzuweisen.<br />
§ 14 AUSSCHEIDEN DER<br />
TREUHANDKOMMANDITISTIN<br />
1. Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft<br />
als Treuhandkommanditist aus der Emittentin aus,<br />
können die Treugeber entsprechend den<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages einen<br />
neuen Treuhandkommanditisten bestellen oder<br />
selbst Kommanditist in Höhe ihrer Beteiligung mit<br />
den damit zusammenhängenden Rechten und<br />
Pflichten werden. Der für die Benennung eines neuen<br />
Treuhandkommanditisten erforderliche Beschluss<br />
der Treugeber wird mit einfacher Mehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen gefasst. Das Treuhandverhältnis<br />
wird dann mit dem neu gewählten<br />
Treuhandkommanditisten fortgesetzt, soweit die<br />
Treugeber nicht unmittelbar Kommanditisten<br />
werden.<br />
2. Der ausscheidende Treuhandkommanditist führt<br />
die Abstimmung durch. Ist dies nicht möglich, wird<br />
die Abstimmung durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin der Emittentin durchgeführt.<br />
§ 15 VERGÜTUNG DES TREUHÄNDERS<br />
Der Treuhänder erhält für die Übernahme der<br />
Treuhandschaft und dafür, dass er der Gesellschaft<br />
im Verhältnis zu den Treugebern die Tätigkeiten<br />
abnimmt, die die Gesellschaft bei einer<br />
unmittelbaren Beteiligung der Treugeber selbst<br />
durchzuführen hätte, eine monatliche Vergütung<br />
gemäß § 5 Ziff. 1 Buchstabe b) des<br />
Gesellschaftsvertrages.<br />
TREUHANDVERTRAG<br />
97
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
98<br />
§ 16 DAUER DES TREUHANDVERTRAGES,<br />
KÜNDIGUNG<br />
1. Der Treuhandvertrag wird für die Zeit der<br />
Beteiligung des Treuhänders als Treuhandkommanditist<br />
an der Emittentin geschlossen. Eine<br />
Kündigung des Treuhandvertrages durch den<br />
Treugeber kann nur aus wichtigem Grunde oder<br />
nach Maßgabe der im Gesellschaftsvertrag<br />
enthaltenen Kündigungsregelung erfolgen.<br />
Unberührt bleibt Ziff. 5 dieser Vereinbarung.<br />
2. Der Treuhänder kann das Treuhandverhältnis aus<br />
wichtigem Grund kündigen. Im Übrigen richtet sich<br />
die Kündigung des Treuhandvertrages durch den<br />
Treuhänder nach den Maßgaben der im<br />
Gesellschaftsvertrag enthaltenen Kündigungsregelung<br />
und deren Folgen.<br />
3. Die Rechtsfolgen der Beendigung des<br />
Treuhandverhältnisses ergeben sich insbesondere<br />
aus den Bestimmungen des § 9 des Gesellschaftsvertrages.<br />
4. Die Kündigung des Treuhandverhältnisses hat<br />
schriftlich zu erfolgen.<br />
5. Der Treugeber ist berechtigt, zu jeder Zeit die<br />
Übertragung des anteilig von dem Treuhänder für<br />
ihn gehaltenen Kommanditanteils einschließlich der<br />
damit im Zusammenhang stehenden Rechte und<br />
Pflichten auf sich zu verlangen. Zu diesem Zeitpunkt<br />
endet das Treuhandverhältnis im Außenverhältnis.<br />
§ 17 GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS<br />
1. Mit Abschluss dieses Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages werden die Treugeber<br />
Mitglieder einer von ihnen gebildeten Gesellschaft<br />
bürgerlichen Rechts, die über kein eigenes<br />
Gesellschaftsvermögen verfügt und nicht am<br />
Rechtsverkehr teilnimmt.<br />
2. Zweck der Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />
(Innengesellschaft) ist die gemeinsame Verpflichtung<br />
der Treugeber der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht<br />
untereinander unterworfen zu sein, als wenn<br />
sie unmittelbar Gesellschafter wären.<br />
§ 18 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und<br />
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag<br />
ist der Sitz des Treuhänders, soweit dieser<br />
Gerichtsstand gesetzlich zulässig vereinbart werden<br />
kann.<br />
2. Mitteilungen an die Treugeber werden an die<br />
letzte vom Treugeber übermittelte Anschrift<br />
übersandt. Sie gelten spätestens nach Ablauf von<br />
vier Werktagen als zugegangen.<br />
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages<br />
unwirksam oder der Vertrag lückenhaft sein, wird<br />
dadurch der Vertrag in seinem übrigen Inhalt nicht<br />
berührt. Die unwirksame Bestimmung oder<br />
lückenhafte Regelung gilt vielmehr als durch eine<br />
solche Vorschrift ersetzt oder ausgefüllt, die der<br />
von den Parteien beabsichtigten Regelung in<br />
gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.<br />
Treuhänder Rüdiger Frenzel<br />
Uelzen, [Datum]
ANHANG<br />
Handelsregistervollmacht<br />
Verbraucherinformationen<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Beitrittserklärung<br />
99
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
100<br />
HANDELREGISTERVOLLMACHT<br />
Ich der/die Unterzeichnende<br />
Vorname, Name: ______________________________________<br />
Straße, Hausnummer ______________________________________<br />
PLZ, Ort ______________________________________<br />
bin mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR ________________ Gesellschafter der im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Walsrode unter HRA 20064 eingetragenen Firma Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />
Industrie GmbH & Co. KG geworden.<br />
Ich bevollmächtige hiermit unter der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB<br />
den jeweiligen vertretungsberechtigten Gesellschafter der vorgenannten Kommanditgesellschaft,<br />
- meinen Beitritt als Kommanditist in die vorgenannte Kommanditgesellschaft zur Eintragung in<br />
das Handelsregister anzumelden;<br />
- alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, welche zur Aufnahme und beim Ausscheiden<br />
von Kommanditisten erforderlich sind;<br />
- sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister vorzunehmen, die jetzt und künftig für die vorgenannte<br />
Kommanditgesellschaft erforderlich sind oder werden. Dazu gehören auch die Anmeldung eines<br />
etwaigen Ausscheidens des persönlich haftenden Gesellschafters mit oder ohne Eintritt eines<br />
Nachfolgers und die Erhöhung und Herabsetzung von Kommanditeinlagen und des Beitritts oder<br />
des Ausscheidens von Kommanditisten.<br />
Die Vollmacht ist unwiderruflich während der Dauer meiner Gesellschaftszugehörigkeit und erlischt nicht<br />
durch meinen Tod. Der Bevollmächtigte ist zur Erteilung von Untervollmachten zur Durchführung einzelner<br />
Aufgaben berechtigt.<br />
______________ __________________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber<br />
(notariell zu beglaubigen)
VERBRAUCHERINFORMATION FÜR DEN FERNABSATZ<br />
Informationen nach § 312c BGB i.V.m. § 1 der Verordnung<br />
über Informations- und Nachweispflichten nach<br />
bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-<br />
Verordnung)<br />
I.ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM<br />
ANBIETER, ZUR EMITTENTIN UND ANDEREN<br />
GEGENÜBER DEN ANLEGERN AUFTRETENDEN<br />
PERSONEN (EINSCHLIEßLICH<br />
LADUNGSFÄHIGER ANSCHRIFTEN)<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH &<br />
Co. KG<br />
Sitz: Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode<br />
Handelsregister: Amtsgericht Walsrode, HRA 20064<br />
Gesellschafter: VSG Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />
Popp AG, Steuerberater Rüdiger<br />
Frenzel, <strong>L'or</strong> capital fine art AG<br />
Gezeichnetes<br />
Kapital: Pflichteinlagen in Höhe von EUR 2.000<br />
zum 17.01.2006 voll eingezahlt<br />
(Kommanditkapital)<br />
: Hafteinlagen in Höhe von EUR 3.000<br />
zum 17.01.2006 voll eingezahlt<br />
Aufgaben Emittent<br />
VSG Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Sitz Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode<br />
Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 200040<br />
Stammkapital EUR 25.000 (voll eingezahlt)<br />
Geschäftsführer Sabine Kaiser<br />
Gesellschafter Sabine Kaiser<br />
Gründung 06.10.2005; umfirmiert von Prinzipal<br />
59 VV GmbH in VSG Verwaltungs-<br />
gesellschaft mbH am 04.11.2005<br />
Aufgaben Komplementärin,<br />
Gründungsgesellschafterin<br />
POPP AG<br />
Sitz Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode<br />
Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 260<br />
Grundkapital EUR 151.129<br />
Aufsichtsratsvorsitzender<br />
Gerhard Popp<br />
wesentl.<br />
Aktionäre Andreas Popp, Stephan Wolff,<br />
Oliver Schöpf<br />
Gründung 15.02.1959, eingetragen im<br />
Handelsregister am 09. 05. 1983<br />
gezeichnete<br />
Einlage Pflichteinlage: EUR 1.000<br />
Hafteinlage: EUR 1.000<br />
Vorstand Andreas Popp, Stephan Wolff,<br />
geschäftsansässig<br />
Schmersahlstraße 26,<br />
29664 Walsrode<br />
Aufgaben Geschäftsführende Kommanditistin,<br />
Gründungskommanditistin<br />
STEUERBERATER RÜDIGER FRENZEL<br />
Sitz Neu Ripdorf 9, 29525 Uelzen<br />
gezeichnete<br />
Einlage Hafteinlage EUR 1.000<br />
Pflichteinlage EUR 0<br />
Aufgaben Treuhandkommandist,<br />
Anlegerverwaltung,<br />
Gründungskommanditist<br />
L'OR CAPITAL FINE ART AG<br />
Sitz Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode<br />
Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 5774<br />
Grundkapital EUR 50.000,-<br />
Aufsichtsratsvorsitzender<br />
Andreas Popp<br />
wesentl.<br />
Aktionäre Popp AG, Kreissparkasse Walsrode ,<br />
Dr. Dirk Löer, Sabine Kaiser<br />
Gründung 17.12.2004<br />
gezeichnete<br />
Einlage Pflichteinlage EUR 1.000<br />
Hafteinlage EUR 1.000<br />
Vorstand Stephan Wolff, Marcus Meyn<br />
Aufgaben Anbieter, Initiator,<br />
Vertriebsmanagement,<br />
Prospektverantwortlicher<br />
Gründungskommanditist<br />
KREISSPARKASSE FALLINGBOSTEL IN WALSRODE<br />
Sitz Moorstr. 1, 29664 Walsrode<br />
Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 1113<br />
Eigenkapital EUR 65.165.532,07<br />
Verwaltungsratsvorsitzender<br />
Hermann Söder<br />
Gründung 01.07.1838<br />
gezeichnete<br />
Einlage keine<br />
Vorstand Ernst-Otto Bahr, Norbert Korte<br />
Aufgaben Verwahrer<br />
VERBRAUCHERINFORMATIONEN FÜR DEN FERNABSATZ<br />
101
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
102<br />
EMITTENTIN / FONDSGESELLSCHAFT<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH &<br />
Co. KG<br />
Handelsregister:<br />
Amtsgericht Walsrode, HRA 20064<br />
vertreten durch:<br />
VSG Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
diese vertreten durch:<br />
die Geschäftsführerin Sabine Kaiser<br />
Tätigkeit:<br />
Vermögensanlagegeschäfte aller Art, die Durchführung<br />
sämtlicher im Zusammenhang mit den vorstehenden<br />
Geschäften vorhandener Hilfsgeschäfte und Dienstleistungen,<br />
ausgeschlossen sind erlaubnispflichtige<br />
Tätigkeiten nach dem KWG (vgl. ergänzend die Darstellung<br />
auf Seite 67 des Prospektes).<br />
TREUHANDKOMMANDITIST<br />
Steuerberater Rüdiger Frenzel,<br />
Neu Ripdorf 9, 29525 Uelzen<br />
vertreten durch:<br />
Rüdiger Frenzel<br />
Tätigkeit:<br />
Beteiligung an der Gesellschaft und Übernahme und<br />
Verwaltung von Kommanditbeteiligungen an der<br />
Gesellschaft sowie das treuhänderische Halten solcher<br />
Kommanditbeteiligungen.<br />
Vermittler:<br />
Zu den Angaben des Vermittlers vgl. Beitrittserklärung<br />
unter "Angaben des Vermittlers".<br />
II. INFORMATIONEN ZU DEN<br />
VERTRAGSVERHÄLTNISSEN<br />
Der Emissionsprospekt vom 23.03.2006 zum<br />
Beteiligungsangebot an der Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG der auf S. 79 ff.<br />
des Prospektes abgedruckte Gesellschaftsvertrag, der<br />
auf S. 93 ff. des Prospektes abgedruckte Treuhandvertrag<br />
sowie die Beitrittsvereinbarung enthalten detaillierte<br />
Beschrei-bungen der Vertragsverhältnisse, auf die<br />
ergänzend verwiesen wird. Soweit nachfolgend<br />
Seitenangaben ohne weiteren Hinweis erfolgen, beziehen<br />
sich diese auf den Prospekt.<br />
1. WESENTLICHE MERKMALE DER KAPITALANLAGE<br />
Die wesentlichen Merkmale der Kapitalanlage ergeben<br />
sich aus dem Prospekt. Mit seinem Beitritt beteiligt sich<br />
der Anleger unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar<br />
als Treugeber über den Treuhandkommanditisten an der<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH &<br />
Co. KG jeweils in der vereinbarten Beteiligungsalternative<br />
(VSG Industrie Direkt (Direkteinlage) oder VSG Industrie<br />
Spar (Rateneinlage)). Der Anleger ist in Abhängigkeit von<br />
seiner Beteiligungsquote nach Maßgabe der<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages am<br />
wirtschaftlichen Ergebnis der Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG beteiligt. Die<br />
weiteren Einzelheiten sind dem Prospekt und der<br />
Beitrittsvereinbarung zu entnehmen.<br />
2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES,<br />
LEISTUNGSVORBEHALTE<br />
Voraussetzung für die Beteiligung des Anlegers<br />
unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar als Treugeber<br />
über den Treuhandkommanditisten an der Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG ist die<br />
Annahme der Beitrittserklärung sowie die Erteilung der<br />
notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht im Falle<br />
des unmittelbaren Beitritts als Kommanditist. Der Anleger<br />
verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung. Bis<br />
zur Eintragung in das Handelsregister werden Kommanditisten,<br />
die der Gesellschaft direkt beitreten, wie stille<br />
Gesellschafter behandelt, soweit die vorstehend genannten<br />
Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. § 5 Ziff 5 des<br />
Gesellschaftsvertrages).<br />
Nach Eintritt der vorstehend genannten Beteiligungsvoraussetzungen<br />
bestehen keine Leistungsvorbehalte.<br />
Eine Alternativanlage entfällt. Beteiligungen an der<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH &<br />
Co. KG können bis zum 31. Dezember 2007 erworben<br />
werden.<br />
3. WIDERRUFSRECHT<br />
Die Einzelheiten des dem Anleger zustehenden<br />
Widerrufsrechts und seiner Rechtsfolgen ergeben sich<br />
aus der auf der Beitrittsvereinbarung enthaltenen<br />
Widerrufsbelehrung.<br />
4. MINDESTLAUFZEIT DER BETEILIGUNG UND<br />
VERTRAGLICHE KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN<br />
EINSCHLIEßLICH ETWAIGER VERTRAGSSTRAFEN<br />
Die Beteiligung an der Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />
Industrie GmbH & Co. KG wird gemäß § 3 Ziff. 2 des<br />
Gesellschaftsvertrages auf unbestimmte Dauer abgeschlossen<br />
(S. 79).<br />
Ein Anleger (Kommanditist oder Treugeber) kann seine<br />
Beteiligung jeweils mit einer Kündigungsfrist von 3<br />
Werktagen zum Ende eines Monats kündigen. Das Recht<br />
zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund<br />
bleibt unberührt.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Kommanditist<br />
richtet seine Kündigung an die Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG,<br />
Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode. Der Treugeber,<br />
der mittelbar über die Treuhänderin an der Gesellschaft<br />
beteiligt ist, richtet seine Kündigung an die Vermögen<br />
Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG,<br />
Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode oder an den<br />
Steuerberater Rüdiger Frenzel, Neu Ripdorf 9, 29525<br />
Uelzen.<br />
Beabsichtigt ein Treugeber unmittelbar als Kommanditist<br />
in die Gesellschaft einzutreten, kann er das Treuhandverhältnis<br />
jederzeit auflösen.<br />
Weitere Einzelheiten zur Kündigung ergeben sich aus §<br />
7 des Gesellschaftsvertrages (S. 82) sowie aus § 17 des<br />
Treuhandvertrages (S. 98).<br />
Vertragstrafen sind nicht vorgesehen.<br />
5. ANGABEN ÜBER DEN GESAMTPREIS<br />
EINSCHLIEßLICH ALLER STEUERN, DIE DER<br />
UNTERNEHMER ABFÜHREN MUSS UND SONSTIGER<br />
PREISBESTANDTEILE<br />
Der Anleger hat gemäß seiner Festlegung in der<br />
Beitrittsvereinbarung eine Einlage (Zeichnungssumme)<br />
sowie ein Agio von 5,5 % auf die vereinbarte Zeichnungssumme<br />
zu leisten. Bei Direktanlegern beträgt die<br />
Mindestzeichnungssumme EUR 2.500,00 zzgl. eines<br />
Agios von 5,5%. Bei Ratenanlegern beträgt die geringst<br />
mögliche Ersteinlage EUR 500,00 inkl. 5,5 % Agio. Die<br />
monatliche Mindestsparrate für Ratenanleger beträgt<br />
EUR 50,00 inkl. 5,5% Agio. Eine monatliche Rate in Höhe<br />
von EUR 50,00 setzt sich daher aus EUR 47,39 Einlage<br />
und Agio in Höhe von EUR 2,61 zusammen, die Ersteinlage<br />
setzt sich je EUR 500,00 aus einer Einlage in Höhe von<br />
EUR 473,93 und Agio in Höhe von EUR 26,07 zusammen.<br />
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittsvereinbarung,<br />
aus § 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
(S. 79) und den entsprechenden weiteren Hinweisen im<br />
Prospekt.<br />
Die von der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
GmbH & Co. KG voraussichtlich zu leistenden Steuern<br />
sind in der im Prospekt auf S. 43 ff. dargestellten<br />
Prognoserechnung berücksichtigt. Hierzu und wegen der<br />
steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den<br />
Anleger wird ferner auf die Ausführungen im Prospekt<br />
(Steuerliche Grundlagen, S. 75 ff.) verwiesen.<br />
6. EINZELHEITEN HINSICHTLICH DER ZAHLUNG UND<br />
DER LIEFERUNG ODER ERFÜLLUNG<br />
Der Anleger hat seine Einlage und das Agio von 5,5 %<br />
auf die Zeichnungssumme gemäß seiner Festlegung in<br />
der Beitrittserklärung zu zahlen. Direktanleger leisten<br />
ihre Einlage zzgl. Agio als Einmalbetrag. Ratenanleger<br />
haben monatliche Ratenzahlungen von mindestens EUR<br />
50,00 inkl. 5,5% Agio zu erbringen und eine<br />
Einmalzahlung von mindestens EUR 500,00 inkl. 5,5 %<br />
Agio. Eine monatliche Rate in Höhe von EUR 50,00 setzt<br />
sich daher aus EUR 47,39 Einlage und Agio in Höhe von<br />
EUR 2,61 zusammen, die anfängliche Zahlung setzt sich<br />
je EUR 500,00 aus einer Einlage in Höhe von EUR 473,93<br />
und Agio in Höhe von EUR 26,07 zusammen.. Auf § 5 des<br />
Gesellschaftsvertrages (S. 79) und die entsprechenden<br />
weiteren Hinweise im Prospekt wird ergänzend verwiesen.<br />
Alle Zahlungen (bei Direktanlegern die gesamte<br />
Direkteinlage zzgl. Agio; bei Ratenanlegern die Anzahlung<br />
und alle Ratenzahlungen inkl. Agio; vgl. hierzu § 5<br />
des Gesellschaftsvertrages) sind auf ein zugunsten der<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH &<br />
Co. KG eingerichtetes und in der Beitrittserklärung<br />
bezeichnetes Gesellschaftskonto zu zahlen. Ergänzend<br />
wird auf die diesbezüglichen Erläuterungen im Prospekt<br />
verwiesen (S. 64ff).<br />
Bei nicht fristgerechter Zahlung der Einlageverpflichtung<br />
ist die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />
& Co. KG berechtigt, anfallende Verzugszinsen geltend<br />
zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren<br />
Schadens sowie des Rechts zum Ausschluss des<br />
betroffenen Gesellschafters aus der Gesellschaft durch<br />
die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />
& Co. KG gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages bleiben<br />
unberührt.<br />
7. WEITERE VOM ANLEGER ZU ZAHLENDE KOSTEN<br />
UND STEUERN, ZUSÄTZLICHE<br />
TELEKOMMUNIKATIONSKOSTEN<br />
Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung<br />
gestellt. Spezifische, zusätzliche Kosten für die Benutzung<br />
von Fernkommunikationsmitteln werden dem<br />
Anleger von der Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />
Industrie GmbH & Co. KG nicht in Rechnung gestellt.<br />
Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti etc. hat der<br />
Anleger selbst zu tragen.<br />
Bei Umwandlung der treugeberischen Beteiligung in eine<br />
Beteiligung als Kommanditist trägt der Anleger die<br />
anfallenden Kosten (Notar, Handelsregister, Pauschalvergütung).<br />
Die Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag<br />
und gegebenenfalls weitere Steuern fallen direkt<br />
bei dem einzelnen Anleger an. Zu den Einzelheiten der<br />
steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den<br />
Anleger wird auf die Ausführungen im Prospekt<br />
(Steuerliche Grundlagen S. 75) verwiesen.<br />
8. RISIKOHINWEIS<br />
Die Beteiligung an der Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />
Industrie GmbH & Co. KG ist wie jede unternehmerische<br />
Beteiligung mit Risiken verbunden. Die Risiken können<br />
zu einem Teil- oder Totalverlust der Anlage führen. Die<br />
wesentlichen Risiken der Beteiligung sind im Prospekt<br />
dargestellt; hierauf wird verwiesen (S. 13 ff.). Der Wert<br />
der Beteiligung unterliegt bedingt durch die wirtschaftliche<br />
Entwicklung Schwankungen, auf die der Unternehmer<br />
keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaf-<br />
VERBRAUCHERINFORMATIONEN FÜR DEN FERNABSATZ<br />
103
<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />
104<br />
tete Erträge sind kein Indikator für zukünftige Erträge.<br />
9. GÜLTIGKEITSDAUER DER ZUR VERFÜGUNG<br />
GESTELLTEN INFORMATIONEN<br />
Die zur Verfügung gestellten Informationen haben<br />
Gültigkeit bis zur Mitteilung von Änderungen. Beteiligungen<br />
an der Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />
Industrie GmbH & Co. KG können jedoch nur erworben<br />
werden, solange der Fonds besteht. Eine Schließung des<br />
Fonds ist zum 31. Dezember 2007 vorgesehen.<br />
10. BEI AUFNAHME DER BEZIEHUNGEN ZUM<br />
ANLEGER ZUGRUNDE GELEGTES UND<br />
ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND,<br />
VERTRAGSSPRACHE<br />
Auf vorvertragliche Schuldverhältnisse, die<br />
Beitrittsvereinbarung, den Gesellschaftsvertrag und den<br />
Treuhandvertrag findet das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland Anwendung. Ein außergerichtliches Beschwerde-<br />
und Rechtsbehelfsverfahren ist vertraglich<br />
nicht vorgesehen. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung<br />
der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />
betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />
ist gesetzlich vorgesehen, dass die Beteiligten<br />
unbeschadet Ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, eine<br />
Schlichtungsstelle anrufen können, die bei der Deutschen<br />
Bundesbank eingerichtet ist. Bezüglich der Verfahrensgrundsätze<br />
vor der Schlichtungsstelle und der Übertragung<br />
der Aufgabe auf Dritte gilt die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung.<br />
Ein Merkblatt sowie die<br />
Schlichtungsstellenverfahrensordnung sind bei der<br />
Deutschen Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach<br />
111232, 60047 Frankfurt, Telefon: +49 69 2388-1907/-<br />
1906/-1908, Telefax: +49 69 2388-1919, erhältlich.<br />
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem<br />
Gesellschaftsvertrag ist, soweit zulässig, Walsrode.<br />
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Treuhandvertrag<br />
ist der Sitz des Treuhänders, soweit dieser Gerichtsstand<br />
gesetzlich zulässig vereinbart werden kann. Die<br />
Vertragsbedingungen, der Prospekt sowie diese<br />
zusätzlichen Informationen und die gesamte übrige<br />
Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages<br />
werden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt bzw.<br />
geführt.<br />
11. EINLAGENSICHERUNG<br />
Einen Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen<br />
gibt es nicht. Eine Verzinsung der Einlage<br />
erfolgt nicht.
COPYRIGHTS:<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />
Industrie GmbH & Co. KG<br />
Schmersahlstraße 26<br />
29664 Walsrode<br />
Telefon: +49 (0)5161 802080<br />
Telefax: +49 (0)5161 802088<br />
e-Mail: kontakt@vermoegenssicherung.de<br />
Internet: www.vermoegenssicherung.de<br />
März, 2006<br />
107
Popp AG Unternehmensgruppe<br />
Wissensmanufaktur seit 1959<br />
Schmersahlstraße 26<br />
29664 Walsrode<br />
Telefon: +49 (0)5161 802080<br />
Telefax: +49 (0)5161 802088<br />
e-Mail: kontakt@lor-ag.com<br />
Internet: www.lor-ag.com<br />
Überreicht durch:<br />
Schmersahlstraße 26<br />
29664 Walsrode<br />
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Telefax: +49 (0)5161 802088<br />
e-Mail: kontakt@vermoegenssicherung.de<br />
Internet: www.vermoegenssicherung.de