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MACHEN SIE IHR VERMÖGEN UNVERGÄNGLICH - L'or

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PALLADIUM SILBER PLATIN<br />

<strong>MACHEN</strong> <strong>SIE</strong> <strong>IHR</strong><br />

<strong>VERMÖGEN</strong><br />

<strong>UNVERGÄNGLICH</strong><br />

WKN A0JD8Z ISIN DE000A0JD8Z1 Geschlossener Fonds für Edelmetalle


2<br />

Anbieter<br />

<strong>L'or</strong> capital fine art AG<br />

Schmersahlstr. 26<br />

29664 Walsrode<br />

Telefon 05161 - 8020 80<br />

Telefax 05161 - 8020 88<br />

Datum der Prospektaufstellung 23.03.2006<br />

Stephan Wolff (Vorstandsvorsitzender) Marcus Meyn (Vorstand)


INHALTSVERZEICHNIS<br />

Themen Seite<br />

Hinweise 4<br />

Vorwort 5<br />

Beteiligungsangebot im Überblick 8<br />

Wesentliche Risiken der Beteiligung 13<br />

Der Edelmetallmarkt 20<br />

Wesentliche Chancen der Beteiligung 25<br />

Die Anlageobjekte 28<br />

Anlageziele und Anlagepolitik<br />

Ergänzende Informationen zur Vermögensanlagen -<br />

34<br />

Verkaufsprospektverordnung (VERMVERKPROSPV) 36<br />

Mittelherkunft / Mittelverwendung 38<br />

Verträge und Vertragspartner 38<br />

Kosten und Gebühren 42<br />

Unternehmensplanung 43<br />

Sensitivitätsanalyse 52<br />

Beteiligte Partner im Überblick 62<br />

Rechtliche Grundlagen 64<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Gesellschaftsvertrag der<br />

75<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG 79<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten 89<br />

Treuhandvertrag 93<br />

Anlagen<br />

Handelsregistervollmacht<br />

Verbraucherinformationen<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Beitrittserklärung<br />

PRÜFUNG DES PROSPEKTES<br />

Die Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />

hat nicht die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben zum Gegenstand.<br />

3


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

4<br />

1 HINWEISE<br />

INHALTLICHE PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />

Die Anbieterin <strong>L'or</strong> capital fine art AG, Schmersahlstr. 26, 29664 Walsrode (Sitz der Gesellschaft), vertreten<br />

durch ihre Vorstände, Stephan Wolff und Marcus Meyn, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt<br />

dieses Verkaufsprospektes und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospekt richtig<br />

und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind.<br />

Stephan Wolff (Vorstandsvorsitzender) Marcus Meyn (Vorstand)


2 VORWORT<br />

Sehr geehrte Anlegerin,<br />

Sehr geehrter Anleger,<br />

unser Geldsystem war viele Jahre mit<br />

verschiedenen Edelmetallstandards ausgestattet,<br />

d.h. man konnte seinen Papiergeldschein<br />

jederzeit in ein Edelmetall, mit dem<br />

die Währung zur Wertsicherung des Geldes<br />

hinterlegt war, eintauschen (sog. Konvertibilität).<br />

Der Geldschein als Wertpapier war mit realen<br />

Werten - mit Edelmetallen - unterlegt. Historisch<br />

war der Goldstandard international verbreitet.<br />

Seit 1971 ist kein Goldstandard mehr in den<br />

international gängigen Währungen vorhanden.<br />

Die Verpflichtung zur Konvertibilität begrenzt<br />

die Ausgabe von Bargeld durch die Zentralbank<br />

und schränkt außerdem deren Handlungsfähigkeit<br />

ein, auf wirtschaftliche Schwankungen<br />

mit Änderung der Geldpolitik zu reagieren.<br />

Dadurch kann es zu kurzfristigen deflationären<br />

Phasen kommen. Andererseits begrenzt ein<br />

voller Goldstandard in gleichem Maße auch die<br />

Inflation. Auf Dauer gesehen wird davon<br />

ausgegangen, eine auf dem vollen Goldstandard<br />

basierende Währung sei deflations- und inflationsneutral.<br />

Daher meinen Befürworter des<br />

Goldstandards auch, dass die Aufhebung des<br />

klassischen Goldstandards in den Jahren 1914<br />

und 1922 in vielen Ländern, das Überschwemmen<br />

der Welt mit neu geschaffenem Geld zur<br />

ungesunden Wirtschaftsaufblähung in den 20er<br />

Jahren ("the roaring twenties", die "Goldenen<br />

Zwanziger") führte, und als Folge den<br />

Börsencrash (Schwarzer Donnerstag) und die<br />

Wirtschaftskrise in den 30er Jahren auslöste.<br />

In den USA wurde 1933 die Konvertibilität für<br />

das allgemeine Publikum aufgehoben (d.h. die<br />

Möglichkeit Papiergeld in Gold umzutauschen).<br />

Gold wurde aber weiterhin verwendet, um<br />

Verbindlichkeiten zwischen Zentralbanken zu<br />

regeln. Am 18. März 1968 hob der Kongress der<br />

USA die Bestimmung auf, Goldreserven bilden<br />

zu müssen. Am 15. August 1971 wurde unter<br />

der Regierung Nixon die Konvertibilität des<br />

Dollar zu Gold auch für die Zentralbank<br />

aufgehoben.<br />

Dies markierte das Ende einer 150jährigen<br />

Tradition. Seither hat die US-Regierung größere<br />

Freiheiten, die Geldmenge zu bestimmen<br />

(umgangssprachlich: die Notenpresse zu<br />

bedienen). Allerdings haben die meisten<br />

westlichen Demokratien die Verfügungsgewalt<br />

über Geldmenge und Zinspolitik an unabhängige<br />

Notenbanken delegiert. Daher ist<br />

die tatsächliche Macht der Exekutive über die<br />

Geldpolitik stark eingeschränkt.<br />

Dennoch kann Geld quasi ohne Aufwand<br />

gedruckt werden. Stets sollte man sich vor<br />

Augen halten, dass Geld keinen immanenten<br />

Eigenwert hat. Der reale Geldwert wird nur von<br />

der Kaufkraft allein, also durch ein funktionierendes,<br />

stetig wachsendes und gesundes<br />

Wirtschaftssystem bestimmt.<br />

Als Spezialist für Edelmetallfonds erschließt<br />

Ihnen die <strong>L'or</strong> capital fine art AG mit der<br />

Investition in real existierende Edelmetalle,<br />

VORRWORT<br />

5


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

6<br />

nämlich Palladium, Silber und Platin, die Chance<br />

Ihr Vermögen einerseits zu sichern, indem Sie<br />

es unabhängig von dem tatsächlichen Geldwert<br />

machen, andererseits die Möglichkeit an<br />

Preissteigerungen der Marktpreise für Palladium,<br />

Silber und Platin zu partizipieren. Die<br />

unternehmerische Beteiligung an der Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co.<br />

KG ist somit die ideale Ergänzung zu Ihrem<br />

Gesamtportfolio an Kapitalanlagen.<br />

Wir freuen uns, Sie als Anleger begrüßen zu<br />

dürfen.<br />

Ihr Vorstand<br />

Stephan Wolff Marcus Meyn


KAPITEL 1<br />

DAS PRODUKT<br />

Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />

Das Anlageobjekt<br />

Anlageziele und Anlagepolitik<br />

7


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

8<br />

3 BETEILIGUNGSANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

DER EMITTENT<br />

Emittent ist die Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />

Industrie GmbH & Co. KG (nachfolgend auch<br />

"Gesellschaft" oder "Emittentin" genannt).<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co.KG wird im Ankauf, Halten, Verwalten<br />

und Verkauf von real existierenden, zertifizierten<br />

Edelmetallen, nämlich Palladium, Silber und Platin<br />

in Barrenform tätig.<br />

Über die Beteiligung an der Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG fließt das<br />

Anlegerkapital somit dem Kapitalmarkt für<br />

Edelmetalle zu. Ausschließlich mit Eigenmitteln wird<br />

das Kommanditkapital in real existierende Edelmetalle<br />

investiert, die zentral bei der Kreissparkasse<br />

Fallingbostel in Walsrode verwahrt werden.<br />

Die Anlageform ist streng auf die Investition in<br />

Palladium, Silber und Platin in real existierenden<br />

Barren beschränkt, die von der Emittentin erworben<br />

werden. Die Emittentin soll die genannten Edelmetalle<br />

zu gleichen Teilen erwerben, ist hierzu aber<br />

nicht zwingend verpflichtet. Sofern nach Ansicht<br />

der Emittentin daher günstige Konditionen und<br />

Entwicklungen für ein bestimmtes Edelmetall zu<br />

erwarten sind, kann sie in das entsprechende<br />

Edelmetall sodann mehr Vermögen investieren als<br />

in die anderen Edelmetalle. Hierzu kann die<br />

Emittentin das Depot mittelfristig umschichten. Die<br />

Emittentin wird lediglich einen Anteil von maximal<br />

10 % der eingezahlten Einlagen auf einem Girooder<br />

Tagesgeldkonto halten, um Anleger auch ohne<br />

den Verkauf von Edelmetallen auszahlen zu können<br />

und um Kosten für die Verwahrung der Edelmetalle,<br />

die Verwaltung der Beteiligungen und alle weiteren<br />

laufenden Kosten abdecken zu können.<br />

Die zukunftsorientierte Erfolgsprognose der Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co.<br />

KG liegt in der wachsenden Marktnachfrage nach<br />

Vermögensanlagen in real existierenden Vermögenswerten.<br />

Diese unterliegen aufgrund ihres immanenten<br />

Wertes, anders als z.B. Währungen, nur in<br />

wesentlich geringerem Umfang Entwertungsrisiken<br />

durch Inflation. Beispiele in der Vergangenheit haben<br />

gezeigt, dass sich Schwankungen an den internationalen<br />

Kapitalmärkten auf den Preis von Palladium,<br />

Silber und Platin häufig reziprok auswirken. Daher<br />

geht die Emittentin davon aus, dass die Preise für<br />

Palladium, Silber und Platin in der Zukunft steigen<br />

werden. Für eine positive Entwicklung der<br />

Edelmetallpreise übernimmt die Emittentin keine<br />

Garantie.<br />

ART UND FORM DER BETEILIGUNG<br />

Bei der hier angebotenen Vermögensanlage handelt<br />

es sich um eine Kommanditbeteiligung. Der Anleger<br />

kann sich entweder unmittelbar als Kommanditist<br />

oder mittelbar über einen Treuhandkommanditisten<br />

an der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG beteiligen. Im Fall der Beteiligung<br />

über einenTreuhandkommanditisten wird der<br />

Anleger im Innenverhältnis und wirtschaftlich wie<br />

ein direkt beigetretener Kommanditist behandelt.<br />

Bei einer unmittelbaren Beteiligung als Kommanditist<br />

ist der Anleger namentlich und der Betrag<br />

seiner Einlage dem Handelsregister mitzuteilen.<br />

Diese Anmeldung nimmt die Popp AG, als<br />

geschäftsführende Kommanditistin, vor. Für Handelsregisteranmeldungen<br />

fallen Kosten an, die vom<br />

Anleger zu tragen sind.<br />

ANLEGERKREIS<br />

Das Angebot der Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />

Industrie GmbH & Co. KG richtet sich an Anleger,<br />

die ihr Kapital langfristig anlegen möchten. Dabei<br />

ist durch die kurzfristige Kündigungsmöglichkeit<br />

der Beteiligung, mit einer Frist von drei Werktagen<br />

zum Monatsende eine langfristige Anlage zwar<br />

wünschenswert, aber nicht zwingend vorgeschrieben.<br />

GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG<br />

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />

obliegt der Popp AG als geschäftsführender<br />

Kommanditistin (die "geschäftsführende<br />

Kommanditistin"). Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin (Komplementärin), die VSG<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, ist im Innenverhältnis<br />

von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Sie ist<br />

aber nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften<br />

des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Vertretung der<br />

Gesellschaft ermächtigt. Neben der Popp AG ist die<br />

<strong>L'or</strong> capital fine art AG im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages<br />

mit der Wahrnehmung der


operativen Geschäftsführungsaufgaben, insbesondere<br />

mit dem Vertrieb der Beteiligungen, betraut<br />

worden.<br />

EMISSIONSVOLUMEN<br />

Das Emissionsvolumen ist nicht begrenzt. Geplant<br />

ist die Einwerbung von Kommanditeinlagen von<br />

Anlegern in Höhe von EUR 15.000.000 bis zum 31.<br />

Dezember 2007. Danach kann sich das Emissionsvolumen<br />

durch die Einlagen der Ratenzahler weiter<br />

erhöhen. Die Geschäftsführung wird die Emission<br />

daher auch bei Erreichen des Emissionsvolumens<br />

von EUR 15.000.000 nicht vorzeitig schließen.<br />

MINDESTBETEILIGUNG<br />

Die Mindestbeteiligungssumme beträgt für einen<br />

Anleger, der sich mit einem einmaligen Betrag<br />

beteiligt EUR 2.500,00 zzgl. 5,5 % Agio. Höhere<br />

Zeichnungssummen müssen durch 100 teilbar sein.<br />

Der Anleger hat die Wahlmöglichkeit zwischen den<br />

Beteiligungsformen VSG Industrie Direkt (einmalige<br />

Einzahlung unmittelbar nach Beitritt) und VSG<br />

Industrie Spar (monatliche Zahlungen ab EUR 50,00<br />

inkl. 5,5% Agio). Bei der Anlageform VSG Industrie<br />

Spar ist ein Einmalbetrag in Höhe von mindestens<br />

EUR 500,00 inkl. 5,5 % Agio auf den Einmalbetrag<br />

anfänglich zu leisten. Danach sind monatliche Raten<br />

in Höhe von mindestens EUR 50,00 zu leisten, in<br />

denen das Agio in Höhe von 5,5% bereits enthalten<br />

ist. Eine monatliche Rate in Höhe von EUR 50,00<br />

setzt sich daher aus EUR 47,39 Einlage und Agio in<br />

Höhe von EUR 2,61 zusammen, die anfängliche<br />

Zahlung setzt sich je EUR 500,00 aus einer Einlage<br />

in Höhe von EUR 473,93 und Agio in Höhe von EUR<br />

26,07 zusammen. Die Einzahlungslaufzeit ist nicht<br />

begrenzt. Die Mindestzeichnungshöhe für die VSG<br />

Industrie Spar beträgt EUR 500,00. Eine<br />

Mindestlaufzeit existiert nicht. Die Beteiligung ist<br />

monatlich kündbar. Die Gesamtzahl der angebotenen<br />

Beteiligungen an der Vermögensanlage<br />

steht noch nicht fest. Bei einem geplanten<br />

Emissionsvolumen von EUR 15.000.000 können<br />

maximal 30.000 Anteile à EUR 500, mindestens<br />

aber ein Anteil à 15.000.000 ausgegeben werden.<br />

ERWERBSPREIS<br />

100 % der Zeichnungssumme zzgl. 5,5 % Agio<br />

gemäß Beitrittserklärung.<br />

EINZAHLUNGEN<br />

Anleger, die sich für die VSG Industrie Direkt<br />

entscheiden, zahlen 100 % der Zeichnungssumme<br />

zzgl. 5,5 % Agio unmittelbar nach Annahme des<br />

Beitritts auf das Konto der Gesellschaft. Anleger,<br />

die die VSG Industrie Spar wählen, leisten unmittelbar<br />

nach Annahme des Beitritts eine Anzahlung<br />

von mindestens EUR 500,00 inkl. des Agios auf die<br />

Einmalzahlung. In den Folgemonaten, jeweils zum<br />

ersten Werktag des Monats, leistet der VSG Industrie<br />

Spar Anleger Raten von mindestens EUR 50,00 inkl.<br />

5,5% Agio auf das Konto der Gesellschaft.<br />

MITTELVERWENDUNG<br />

Über die Verwendung der Anlegergelder entscheidet<br />

die geschäftsführende Kommanditistin, die Popp<br />

AG nach dem Gesellschaftszweck (§ 2 des Gesellschaftsvertrages)<br />

und den Regelungen über die<br />

Geschäftsführung (§ 11 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Kapitaleinzahlungen der Anleger werden jeweils<br />

zum ersten Werktag eines Monats auf ein Konto der<br />

Gesellschaft eingezahlt, über das die Geschäftsführung<br />

verfügen kann. Von diesen Mitteln erwirbt<br />

die Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin, die Popp AG, Palladium,<br />

Silber und Platin zum jeweiligen Tagespreis. Die<br />

Gesellschaft wird ständig versuchen, mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmannes, den möglichst<br />

günstigsten Preis zu erzielen. Sie wird hierzu den<br />

Markt für Edelmetalle beobachten und entsprechend<br />

ihrer Einschätzung bis zum Ablauf des laufenden<br />

Monats, mindestens 90% der Anlegergelder in<br />

Palladium, Silber und Platin in Barrenform<br />

investieren. Maximal 10 % dürfen als Barreserve<br />

auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto zurückbehalten<br />

werden.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin wird auch<br />

bei fallenden Edelmetallpreisen die verwahrten<br />

Edelmetalle nicht kurzfristig verkaufen. Ziel der<br />

Gesellschaft ist die langfristige Vermögensanlage,<br />

ohne auf kurzfristige Marktschwankungen zu reagieren.<br />

Langfristige Trends wird die Geschäftsführung<br />

jedoch beobachten und bei der Gewichtung der<br />

Edelmetalle berücksichtigen. Der Anleger hat zum<br />

Monatsende die Möglichkeit, seine Beteiligung mit<br />

einer Frist von drei Werktagen zu kündigen, so dass<br />

der Anleger auch selbst die Chance hat, auf eine<br />

Schwankung der Edelmetallpreise zu reagieren.<br />

LAUFZEIT<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit<br />

geschlossen. Sie kann von jedem Gesellschafter mit<br />

einer Frist von drei Werktagen zum Ende eines<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

9


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

10<br />

Monats, eingehend bei der Emittentin, schriftlich<br />

gekündigt werden.<br />

ERSTER ZEICHNUNGSTAG; ZEICHNUNGSFRIST<br />

Diese Kapitalanlage kann einen Werktag nach<br />

Veröffentlichung des Verkaufsprospektes erstmals<br />

gezeichnet werden. Eine Zeichnung ist auch zu jedem<br />

späteren Zeitpunkt bis mindestens zum 31.<br />

Dezember 2007 möglich. Eine Zeichnung nach dem<br />

31. Dezember 2007 ist nicht mehr möglich.<br />

KAPITALHERKUNFT ·<br />

MITTELVERWENDUNG / PROVISIONEN<br />

Der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG fließen bis zum 31. Dezember 2007,<br />

Anlegergelder in einer unbezifferten Höhe zu.<br />

Plangemäß fließen bis zum 31. Dezember 2007 EUR<br />

15.000.000 der Gesellschaft zu. Dieser Betrag ist<br />

geschätzt und wird durch weitere Ratenzahlungen<br />

nach Ablauf der Zeichnungsfrist in unbestimmter<br />

Höhe weiter erhöht. Im Einzelnen fallen folgende<br />

einmalige Kosten in der Investitionsphase bis zum<br />

31. Dezember 2007 an:<br />

An den Anbieter und an die mit ihm verbundenen<br />

Unternehmen fließen bezogen auf ein<br />

Emissionsvolumen von EUR 15.000.000 insgesamt<br />

einmalige Kosten oder Provisionen in Höhe von EUR<br />

825.000 zu. Neben diesen einmaligen Gebühren<br />

fallen in der Investitionsphase bis zum 31. 12. 2007<br />

annahmegemäß weitere Kosten und Gebühren von<br />

insgesamt EUR 600.042,02 an, die an den Anbieter<br />

oder mit ihm verbundene Unternehmen fließen. In<br />

diesem Betrag in Höhe von EUR 600.042,02 ist ein<br />

Posten für "sonstige Kosten" in Höhe von EUR<br />

85.655,17 enthalten, der nur bei tatsächlichem<br />

Anfall der Kosten beansprucht wird (z.B. Kosten für<br />

den Jahresabschluss, rechtliche oder steuerliche<br />

Beratung und vergleichbaren außerordentlichen<br />

Aufwendungen im Sinne des § 11 Ziff. 7 des<br />

Gesellschaftsvertrages).<br />

PROGNOSE (BIS ZUM 31. DEZEMBER 2007)<br />

Geplantes Emissionsvolumen 15.000.000,00 EUR 100,00%<br />

Fremdkapital 0,00 EUR 0,00%<br />

Einmalige Kosten:<br />

Agio 5,5% 825.000,00 EUR 5,50%<br />

Laufende Kosten:<br />

Vertriebsmanagement, Verwahrung<br />

und Verwaltung für die<br />

Investitionsphase bis zum<br />

31.12.2007 1 (Prognose) 600.042,02 EUR<br />

davon:<br />

Verwaltung durch die Popp AG<br />

inkl. gesetzlicher USt. 216.000,00 EUR<br />

Vertrieb durch die <strong>L'or</strong> capital<br />

fine art AG inkl. gesetzl. USt. 108.000,00 EUR<br />

Komplementärvergütung 5.586,21 EUR<br />

Treuhänderverwaltung inkl. gesetzl. USt. 31.655,17 EUR<br />

Sichere Verwahrung der Edelmetalle 2 153.145,47 EUR<br />

inkl. gesetzl. USt.<br />

Sonstige laufende Kosten für 2006/2007<br />

inkl. gesetzl. USt. (Prognose) 85.655,17 EUR<br />

Anschaffung Edelmetalle: max 14.399.958,00 EUR<br />

1 Berechnet nach der Summe der Anschaffungskosten aller noch im Depot<br />

befindlichen Edelmetalle (ca. 90% des Emissionsvolumens).<br />

2 Berechnet nach dem jeweiligen Wert der verwahrten Edelmetalle.<br />

3 Eine Zwischenfinanzierung ist nicht vorgesehen.<br />

ERGEBNISBETEILIGUNG<br />

Die Ergebnisbeteiligung erfolgt grundsätzlich auf<br />

der Grundlage des festgestellten Jahresabschlusses<br />

der Gesellschaft entsprechend dem Verhältnis der<br />

auf einem Konto der Gesellschaft oder - bei<br />

Treugebern auf dem Konto des Treuhänders -<br />

eingezahlten Kommanditanteilen und der Einlagen<br />

der Komplementärin. Im Falle der gestaffelten<br />

Einzahlung von Einlagen (VSG Industrie Spar) wird<br />

der Stand des Kapitalkontos I zum jeweiligen 30.<br />

Juni eines jeden Geschäftsjahres zugrunde gelegt,<br />

soweit die Raten vertragsgemäß gezahlt wurden.<br />

Entscheidend für die Beteiligung an Gewinn und<br />

Verlust der Gesellschaft ist dabei das Kapitalkonto<br />

I, das die Nominalbeteiligung am Kapital der<br />

Gesellschaft wiedergibt. Die Popp AG erhält als<br />

geschäftsführende Kommanditistin eine<br />

erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung, wenn der<br />

Depotwert nach Kosten 105% der Summe aller<br />

Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der<br />

Anleger (ohne Agio) übersteigt. Diese


Gewinnbeteiligung beträgt 10% von dem jeweils<br />

übersteigenden Wert des Depots über die Summe<br />

aller Kapitaleinzahlungen.<br />

AUSZAHLUNGEN<br />

Vorhandene Liquiditätsüberschüsse werden von der<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />

& Co. KG nicht an die Anleger ausgeschüttet, sondern<br />

weiter in die Edelmetalle Palladium, Silber und Platin<br />

investiert (thesauriert).<br />

Anleger erhalten lediglich bei der (Teil-) Kündigung<br />

von Beteiligungen Auszahlungen in Form einer<br />

Abfindung in Höhe ihrer anteiligen Beteiligung am<br />

Depotwert abzüglich der anteiligen Kosten<br />

(ausführlich dazu sogleich unter "Beendigung der<br />

Kapitalanlage"). Zu den steuerrechtlichen Auswirkungen<br />

dieser Anlagestrategie vergl. S. 75<br />

"Steuerliche Grundlagen".<br />

BEENDIGUNG DER KAPITALANLAGE<br />

In Fällen des Ausscheidens eines Anlegers nach<br />

einer ordentlichen Kündigung erhält dieser<br />

entsprechend dem Verhältnis seines eingezahlten<br />

Kommanditanteils auf dem Kapitalkonto I zu dem<br />

Gesamtbetrag der erbrachten Einlagen aller Anleger<br />

einen Anteil an dem seit seinem Beitritt zu der<br />

Gesellschaft gebildeten Vermögen. Die Höhe der<br />

Abfindung ergibt sich aus der Addition der Beträge<br />

von Kapitalkonto I und Kapitalkonto II.<br />

BESTEUERUNG<br />

Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co.KG wird konzeptionsgemäß nur<br />

vermögensverwaltend tätig. Sie räumt ihren<br />

Anlegern steuerlich daher keine Stellung als<br />

Mitunternehmer ein. Der Anleger, der seine<br />

Beteiligung in seinem steuerlichen Privatvermögen<br />

hält, erzielt nur bei Verkauf der Beteiligung selbst<br />

oder beim Verkauf der Edelmetalle durch die<br />

Gesellschaft selbst sonstige Einkünfte aus<br />

Veräußerungsgewinnen. Diese sind jedoch nach<br />

geltendem Recht steuerbefreit, wenn sowohl der<br />

Anleger seine Beteiligung und auch die Emittentin<br />

die veräußerten Edelmetalle länger als 12 Monate<br />

gehalten hat (sog. Spekulationsfrist). Es ist im<br />

Rahmen des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU<br />

und SPD aus November 2005 allerdings beschlossen<br />

worden, dass Veräußerungsgewinne ab dem Jahr<br />

2007 besteuert werden sollen.<br />

Die Gesellschaft bezweckt nicht die Erzielung<br />

steuerlicher Verluste. Gleichwohl kann es durch<br />

Änderungen der Kurse von Palladium, Silber und<br />

Platin auf den Märkten auch dazu kommen, dass<br />

Verluste erzielt werden, die den Anlegern anteilig<br />

zugerechnet werden, aber steuerlich unbeachtlich<br />

sind.<br />

Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG wird konzeptionsgemäß zwar<br />

ertragsteuerlich vermögensverwaltend, für Zwecke<br />

der Umsatzsteuer aber als umsatzsteuerlicher<br />

Unternehmer tätig werden. Es kann aber nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass der tatsächliche<br />

Verlauf dieser Kapitalanlage von den Planungen und<br />

Prognosen abweicht oder künftige Änderungen der<br />

steuerlichen Gesetzgebung, und der Interpretation<br />

der steuerrelevanten Vorschriften durch die<br />

Finanzverwaltung oder Rechtssprechung zu einer<br />

anderen Bewertung des Sachverhaltes führen (Vergl.<br />

auch S. 75 "Steuerliche Grundlagen" sowie S. 13<br />

"Wesentliche Risiken") werden, aber steuerlich<br />

unbeachtlich sind.<br />

HAFTUNG<br />

Der Anleger haftet nur in Höhe seiner Hafteinlage.<br />

Diese entspricht 10% seiner geleisteten<br />

Zeichnungssumme. Es besteht keine Nachschusspflicht.<br />

Ausschüttungen oder Entnahmen sind nach<br />

dem Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen. Die<br />

Haftung kann daher nicht gemäß § 172 Abs. 4 HGB<br />

auch nach vollständiger Erbringung der Hafteinlage<br />

wieder aufleben, da das Kapitalkonto I des Anlegers<br />

ohne Ausschüttungen oder Entnahmen nicht unter<br />

die Hafteinlage sinken kann. Der Anleger ist nicht<br />

verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen,<br />

insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

11


4 WESENTLICHE RISIKEN DER BETEILIGUNG<br />

ALLGEMEINE HINWEISE<br />

Diese Vermögensanlage richtet sich an Anleger, die<br />

ihr Kapital langfristig anlegen möchten und die<br />

Risiken, die mit einer unternehmerischen<br />

Beteiligung, welche nicht an regulierten Märkten<br />

ge-handelt wird, einschätzen können. Die<br />

Vermögens-anlage sollte ohne Übergewichtung<br />

einem Portfolio beigemischt werden. Die Beteiligung<br />

an der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG beinhaltet - wie jede andere<br />

Unternehmensbeteiligung auch -ihre eigenen<br />

Risiken. Eine Anlageentscheidung sollte daher erst<br />

nach sorgfältiger Prüfung aller Aspekte des Angebots<br />

getroffen werden. Wer das Risiko als zu hoch<br />

einschätzt, sollte von einer Beteiligung absehen.<br />

Der wirtschaftliche Erfolg einer Beteiligung an der<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />

& Co. KG hängt ganz wesentlich von der Entwicklung<br />

der Preise von Palladium, Silber und Platin auf dem<br />

Weltmarkt und nicht zuletzt von den unternehmerischen<br />

Entscheidungen der Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG und der für<br />

dieses Unternehmen handelnden Personen ab, in<br />

welchem Umfang welche Edelmetalle gekauft<br />

werden. Der wirtschaftliche Erfolg der Beteiligung<br />

kann vor diesem Hintergrund nicht garantiert<br />

werden.<br />

Eine vorzeitige Kündigung der Kapitalanlage ist zum<br />

jeweiligen Monatsende mit einer Frist von drei<br />

Werktagen möglich. Trotz der nicht zwingenden<br />

langfristigen Kapitalbindung (Mindestvertragslaufzeit<br />

1 Monat) wird jedem Anleger empfohlen,<br />

nur einen Teil seines frei verfügbaren Vermögens<br />

bzw. seines frei verfügbaren Einkommens in<br />

unternehmerische Beteiligungen wie die vorliegende<br />

zu investieren. Jedem Anleger wird zudem empfohlen,<br />

nur den Teil seines Vermögens zu investieren, dessen<br />

Verlust er im Zweifel wirtschaftlich verkraften kann.<br />

ANLEGERGEFÄHRDENDE RISIKEN<br />

Im Folgenden werden die Risiken beschrieben, die<br />

den Anleger, bzw. sein Vermögen insgesamt, selbst<br />

gefährden können. Das sind solche Risiken, die über<br />

den Verlust der Pflichteinlage als solcher hinausgehen<br />

können und damit auch das weitere Vermögen<br />

des Anlegers gefährden können.<br />

HAFTUNG DER KOMMANDITISTEN, TREUGEBER<br />

Anleger, die sich direkt als Kommanditisten an der<br />

Gesellschaft beteiligen, haften gemäß den<br />

gesetzlichen Bestimmungen beschränkt, d. h. soweit<br />

die Einlage geleistet ist, ist die Haftung ausgeschlossen.<br />

Solange und soweit der Saldo der<br />

Kapitalkonten in der Handelsbilanz durch Auszahlungen<br />

(Entnahmen/Ausschüttungen) und Gewinnund<br />

Verlustzurechnungen einen Nominalwert unter<br />

der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme<br />

(Kapitalkonto I) aufweist, lebt die Haftung jedoch<br />

gemäß § 172 Abs. 4 HGB bis zur Höhe der<br />

Auszahlung (Entnahme/Ausschüttung) wieder auf<br />

- dies gilt auch für Wiederanleger. Im Ergebnis gilt<br />

dies ebenfalls für die sich als Treugeber an der<br />

Gesellschaft über den Treuhandkommanditisten<br />

beteiligenden Anleger. Entnahmen und Ausschüttungen<br />

sind nach § 15 Ziff. 2. u. 3 des<br />

Gesellschaftsvertrages nicht vorgesehen. Dieses<br />

Risiko kann sich daher nur verwirklichen, wenn<br />

Gesellschafter unter Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

Entnahmen und Ausschüttungen<br />

beschließen.<br />

FREMDFINANZIERUNG<br />

Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung auf der<br />

Ebene des Anlegers ist konzeptionell nicht<br />

vorgesehen und wird als wirtschaftliche Einheit in<br />

Verbindung mit der Beteiligung auch nicht angeboten.<br />

Ungeachtet dessen ist zu berücksichtigen,<br />

dass im Falle einer sonstigen Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligung diese unabhängig vom Beteiligungserfolg<br />

bedient und zurückgeführt werden<br />

muss, also auch wenn die erwartete Entwicklung<br />

der Palladium-, Silber- und Platinpreise ausbleibt<br />

sowie bei Totalverlust der Kapitaleinlage.<br />

ANLAGEGEFÄHRDENDE RISIKEN<br />

Nachfolgend werden die sog. anlagegefährdenden<br />

Risiken dargestellt. Dies sind solche Ereignisse, die<br />

entweder das Anlageobjekt oder die gesamte<br />

Vermögensanlage gefährden und zum teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der geleisteten Einlage<br />

führen können.<br />

GENERELLES VERLUSTRISIKO<br />

Im Falle eines negativen Verlaufs der Investition,<br />

der eine Fortführung der Gesellschaft nicht zulässt,<br />

kann der Totalverlust der Kapitaleinlage des<br />

Gesellschafters bzw. Treugebers eintreten. Dieses<br />

Risiko kann sich bei einer Entwertung von Palladium,<br />

Silber und Platin realisieren.<br />

WESENTLICHE RISIKEN DER BETEILIGUNG<br />

13


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

14<br />

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG<br />

Der wirtschaftliche Verlauf einer Beteiligung an der<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />

& Co. KG hängt maßgeblich von der Entwicklung der<br />

Palladium-, Silber- und Platinpreise auf den<br />

Weltmärkten ab.<br />

Als primäres Risiko ist bei den durch die Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />

durchgeführten Geschäften ein Verlust durch<br />

fallende Preise für Palladium, Silber und Platin<br />

vorhanden. Falls sich dieses Risiko realisiert, besteht<br />

das Risiko einer nur unter Verlusten gegebenen<br />

Verwertbarkeit der Anlagegüter, was zu einer<br />

Verringerung des Abfindungsguthabens eines<br />

Anlegers, im schlimmsten Fall sogar zu einem<br />

Totalausfall seines Investments führen kann.<br />

Der vorliegende Prospekt enthält eine Prognose der<br />

erwarteten Unternehmensentwicklung der<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />

& Co. KG für die Jahre 2006 bis 2016. Naturgemäß<br />

ist auch eine sorgfältige und gewissenhafte Planung<br />

bzw. Prognose mit Unsicherheiten behaftet, die<br />

umso höher sind, je weiter die Planung in die Zukunft<br />

reicht. Ebenso schwer lassen sich künftige<br />

Veränderungen der wirtschaftlichen, rechtlichen,<br />

steuerrechtlichen und politischen Rahmenbedingungen<br />

vorhersehen sowie konjunkturelle<br />

Entwicklungen der Gesamtwirtschaft oder einzelner<br />

Marktsegmente. Von diesen Faktoren hängt die<br />

Entwicklung des Marktpreises für Palladium, Silber<br />

und Platin ganz erheblich ab. Weitere Entwicklungsrisiken<br />

liegen im Einfluss der (inter-)nationalen<br />

Finanzmärkte, an denen der Preis für Palladium,<br />

Silber und Platin bestimmt wird. Auch bei einer<br />

wirtschaftlich positiven Entwicklung und einer hohen<br />

Nachfrage nach Edelmetallen können die Preise für<br />

Palladium, Silber und Platin an den internationalen<br />

Finanzmärkten fallen. Diese Faktoren können zu<br />

einer schlechteren Entwicklung führen als<br />

angenommen. Palladium, Silber und Platin sind<br />

Edelmetalle, die bisher für diverse industrielle<br />

Fertigungen benötigt werden (ausführlich hierzu S.<br />

28, "Die Anlageobjekte"). Es kann etwa durch neue<br />

synthetische Produkte, die in der Industrie als Ersatz<br />

für Edelmetalle wie Palladium, Silber und Platin<br />

dienen, zu einer sinkenden Nachfrage im<br />

industriellen Sektor kommen, was einen Wertverlust<br />

der Vermögensgegenstände der Gesellschaft nach<br />

sich ziehen kann. Silber z.B. kann in der industriellen<br />

Anwendung durch Aluminium, Rhodium, Tantalum,<br />

aber auch Edelstahl substituiert werden. Bei hohen<br />

Silberpreisen werden die Unternehmen, die Silber<br />

als Einsatzstoff verwenden, daher auf diese Metalle<br />

ausweichen.<br />

Die der Unternehmensprognose zugrunde liegenden<br />

Entwicklungen der Preise für Palladium, Silber und<br />

Platin, die Umsatzzahlen und angestrebten<br />

Verwertungserlöse, die sonstigen Erträge sowie die<br />

Kosten können daher von der Unternehmensprognose<br />

negativ abweichen. Dies würde sich auf<br />

die Gewinnprognosen auswirken. Bei einer<br />

negativen Preisentwicklung für Palladium, Silber<br />

und Platin kann die Gesellschaft zu einem Verkauf<br />

von Edelmetallen zu einem Preis gezwungen sein,<br />

der deutlich unterhalb des aktuellen Preises liegt,<br />

nämlich wenn die Barreserve bei niedrigen<br />

Edelmetallpreisen nicht ausreicht, ausscheidende<br />

Gesellschafter abzufinden, oder die anfallenden<br />

Kosten nicht bedient werden können.<br />

RISIKO AUS WECHSELKURSSCHWANKUNGEN<br />

Die Edelmetalle, welche die Gesellschaft erwerben<br />

wird, unterliegen zur Zeit einer Preisbindung an den<br />

US Dollar. Die Gesellschaft erwirbt die Edelmetalle<br />

zwar in EUR, doch besteht durch die Preisbindung<br />

an den US Dollar immer noch ein direktes<br />

Wechselkursrisiko. Auch bei steigenden Preisen von<br />

Palladium, Silber und Platin kann es daher trotzdem<br />

zu Verlusten für den Anleger kommen. Dieses Risiko<br />

kann sich realisieren, wenn der US-Dollar in der<br />

Bewertung gegenüber dem EUR stärker fällt als der<br />

Preis der Edelmetalle steigt. Diese preislichen<br />

Auswirkungen können dann zu einer geringeren<br />

Abfindungszahlung für den Anleger bei einer<br />

Kündigung der Beteiligung führen.<br />

Dieser Effekt verhält sich umgekehrt proportional<br />

bei steigenden US-Dollarkursen. Die Gesellschaft<br />

erhält bei steigenden Dollarkursen insgesamt nur<br />

eine geringere Menge an Edelmetallen.<br />

Die Entwicklung der Preise von Palladium, Silber<br />

und Platin in US-Dollar und EUR sind ausführlich im<br />

Kapitel "Das Anlageobjekt" auf den Seiten 28 ff.<br />

dargestellt.


SCHLÜSSELPERSONEN(RISIKO)<br />

VERTRAGSPARTNER<br />

Die Entwicklung der Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG hängt in<br />

gewissem Maße von den unternehmerischen<br />

Fähigkeiten und Erfahrungen der Geschäftsführung<br />

des vertraglichen Geschäftsbesorgers ab. Einen<br />

nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche<br />

Entwicklung der Gesellschaft könnte somit das<br />

Ausscheiden einer bzw. mehrerer unternehmenstragender<br />

Personen verursachen. Weiterhin müssten<br />

beim Ausfall von Vertragspartnern für die entsprechenden<br />

Dienstleistungsbereiche - z. B.<br />

Anlegerverwaltung - neue Vertragspartner gefunden<br />

werden. Daraus resultierende Mehraufwendungen<br />

sind nicht auszuschließen.<br />

INTERESSENKONFLIKTE<br />

Die Vorstände und Aktionäre der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin und der <strong>L'or</strong> capital fine art AG, Herr<br />

Andreas Popp und Herr Stephan Wolff, sind<br />

Gesellschafter und mittelbar geschäftsführend tätig<br />

für die Vermögen Sicherung Gemeinschaft I, II und<br />

Industrie (GbR), sowie für die Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft GmbH & Co. KG (siehe auch S. 35,<br />

"bisherige Projekte"). Diese sind direkte Wettbewerber<br />

der Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />

Industrie GmbH & Co. KG. Es bestehen keine<br />

Absprachen zwischen Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft I, II, Industrie und der Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft GmbH & Co. KG und der<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />

& Co. KG über eine Aufteilung bzw. Zuteilung von<br />

Investitionsmöglichkeiten in Anlagegüter. Es kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle eines<br />

Interessenkonfliktes zwischen Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft I, II, Industrie (GbR) und Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft GmbH & Co. KG und der<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />

& CO. KG dieser zu Lasten der Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG ausgeht<br />

und die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG insoweit nicht zum Zuge kommt.<br />

KOSTENRISIKO<br />

Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG finanziert ihre Investitionen mit den<br />

von den Anlegern einzuzahlenden Kommanditeinlagen.<br />

Diese Art der Kapitalbeschaffung durch<br />

die Aufnahme und Verwaltung einer Vielzahl von<br />

Anlegern ist mit Kosten verbunden, die im Ergebnis<br />

wirtschaftlich von den Anlegern zu tragen sind.<br />

Daher reduziert sich auch das für Investitionen zur<br />

Verfügung stehende Gesellschaftskapital um diese<br />

Kosten.<br />

Der weit überwiegende Teil dieser Kosten (sog.<br />

Weichkosten) ist prozentual an die von den Anlegern<br />

auf der Beitrittserklärung eingetragenen Zeichnungssumme<br />

geknüpft. Daneben gibt es aber auch der<br />

Höhe nach feststehende Kosten (z.B. Kosten für den<br />

Jahresabschluss usw.) die auch dann in voller Höhe<br />

anfallen, wenn die Gesellschaft mit einem deutlich<br />

geringeren Investitionsvolumen schließen muss.<br />

Dies kann dazu führen, dass der prozentuale<br />

Kostenanteil deutlich zunimmt.<br />

BESCHLÜSSE<br />

Im Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen, dass die<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />

& Co. KG für bestimmte Maßnahmen eines<br />

Gesellschafterbeschlusses bedarf. Der VSG<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH als Komplementärin<br />

stehen entsprechend ihrem eingezahlten Kapital<br />

Stimmrechte zu. Erfahrungsgemäß nehmen häufig<br />

nur wenige der Anleger an Abstimmungen teil - dies<br />

kann dazu führen, dass Gesellschafterbeschlüsse<br />

von einer Minderheit gefasst werden und von allen<br />

Anlegern getragen werden müssen. Sofern einem<br />

Vertreter des Anlegers bzw. Treuhandkommanditisten<br />

keine besonderen Weisungen erteilt werden<br />

sollten, kann dies zur Folge haben, dass das Ergebnis<br />

der Beschlussfassungen von einer Minderheit<br />

abhängt, da sich der Treuhänder bei fehlender<br />

Weisung der Stimme enthält.<br />

STEUERLICHE RISIKEN<br />

Änderungen bzw. Entwicklungen des Steuerrechts<br />

und der Rechtsprechung sowie der Verwaltungsauffassung<br />

und deren Interpretationen sind nicht<br />

auszuschließen. Die seit Oktober 2005 gewählte<br />

Regierungskoalition zwischen CDU/CSU und SPD<br />

hat im Rahmen der Koalitionsvereinbarung beschlossen,<br />

dass Veräußerungsgewinne künftig besteuert<br />

werden sollen. Derzeit ist eine pauschale Besteuerung<br />

i. H. v. 20% etwaiger Veräußerungsgewinne<br />

bei Immobilien und Aktien im Gespräch.<br />

Ob und wann eine entsprechende Regelung in<br />

geltendes Recht umgesetzt wird und wie diese<br />

konkrete Regelung aussehen wird, lässt sich derzeit<br />

noch nicht absehen. Es ist aber damit zu rechnen,<br />

dass künftig eine steuerfreie Veräußerung auch von<br />

Edelmetallen nicht mehr möglich sein wird. Dies<br />

wird ggf. zu entsprechenden Steuerlasten bei dem<br />

Anleger führen. Daher sind Abweichungen und<br />

WESENTLICHE RISIKEN DER BETEILIGUNG<br />

15


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

16<br />

Verschiebungen der steuerlichen Ergebnisse möglich.<br />

STEUERZAHLUNG OHNE AUSSCHÜTTUNG<br />

Die Vermögensanlage ist darauf ausgerichtet,<br />

langfristige Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu kann<br />

es jedoch notwendig sein, dass das Verhältnis der<br />

einzelnen Edelmetalle zueinander wegen<br />

prognostizierter künftiger Wertzuwächse einzelner<br />

Edelmetalle geändert wird. Hierzu werden Verkäufe<br />

von Teilen der Edelmetallen notwendig sein. In<br />

diesem Fall der Vermögensumschichtung kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass auch Edelmetalle mit<br />

Gewinn veräußert werden, die noch keine 12 Monate<br />

von der Gesellschaft gehalten werden, oder dass<br />

einzelne Anleger ihre Beteiligung noch keine 12<br />

Monate halten. In diesen Fällen stellt der Gewinn<br />

einen einkommensteuerlichen relevanten<br />

Veräußerungsgewinn dar, der von dem jeweiligen<br />

Anleger - unabhängig von einer Ausschüttung/<br />

Entnahme des Gewinns - im Rahmen der persönlichen<br />

Einkommensteuererklärung zu versteuern<br />

ist. Der Anleger muss sich daher darauf einstellen,<br />

dass er Steuerzahlungen aufgrund seiner<br />

Beteiligung zu leisten hat, ohne tatsächlich Ausschüttungen/Entnahmen<br />

erhalten zu haben.<br />

UMSATZSTEUERLICHE RISIKEN<br />

Beim Erwerb von Palladium, Silber und Platin ist die<br />

Emittentin konzeptionsgemäß zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt und kann zusätzliche Gelder in<br />

Edelmetalle investieren. Im Zeitpunkt des Verkaufes<br />

ist die Umsatzsteuer sodann auf dem Veräußerungspreis<br />

zu entrichten.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin hat bisher<br />

in der Rechtsform der Gemeinschaft vergleichbare<br />

Edelmetallanlagen unter dem Namen "Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft" angeboten. (Vergleich<br />

hierzu S. 35, "bisherige Projekte")<br />

Im Rahmen einer Betriebsprüfung der Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft im Juli 2005 hat das zuständige<br />

Finanzamt Soltau die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft<br />

der Gemeinschaft angezweifelt<br />

und angekündigt, dass ein Recht zum Vorsteuerabzug<br />

zu Unrecht gewährt wurde. Folge einer<br />

nachträglichen Aberkennung der Unternehmereigenschaft<br />

wäre eine Rückforderung der<br />

ausgezahlten Vorsteuerbeträge. Auch wenn das<br />

Unterneh-menskonzept der Emittentin nicht in allen<br />

Punkten mit der Anlagestrategie der Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft vergleichbar ist, ist es nicht<br />

auszuschließen, dass das zuständige Finanzamt<br />

Soltau auch für die Emittentin die umsatzsteuerliche<br />

Unternehmereigenschaft verneint und einen<br />

Vorsteuerabzug nicht gewährt. In diesem Fall wäre<br />

die Emittentin auf den finanzgerichtlichen Klageweg<br />

verwiesen, der mehrere Jahre in Anspruch nehmen<br />

kann.<br />

Es besteht zudem das Risiko, dass der Emittentin<br />

erst nach Durchführung einer Betriebsprüfung die<br />

umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft<br />

aberkannt wird und diese Betriebsprüfung erst nach<br />

mehreren Jahren durchgeführt wird. In diesem Fall<br />

wäre die Emittentin verpflichtet, die bereits<br />

erhaltenen Vorsteuerbeträge nebst 6% Zinsen<br />

zurück zu erstatten. Angesichts der begrenzten<br />

freien Liquidität der Gesellschaft könnte die<br />

Emittentin daher dazu gezwungen sein, Teile der<br />

Edelmetalle zu veräußern, auch wenn nach<br />

Einschätzung der Geschäftsführung kein günstiger<br />

Verkaufszeitpunkt ist.<br />

Derzeit wird die Frage der umsatzsteuerlichen<br />

Unternehmereigenschaft bei der Vermögensanlage<br />

"Vermögen Sicherung Gemeinschaft" im Rahmen<br />

eines finanzgerichtlichen Verfahrens geklärt. Der<br />

Ausgang dieses Gerichtsverfahrens ist noch<br />

ungewiss. Es ist nicht ausgeschlossen, dass<br />

entschieden wird, dass eine unternehmerische<br />

Tätigkeit im umsatzsteuerlichen Sinne nicht<br />

vorgelegen hat und das diese Entscheidung letztlich<br />

dann auch für die Emittentin von Bedeutung sein<br />

wird.<br />

Es besteht ebenfalls das Risiko, dass die Finanzverwaltung<br />

der Gesellschaft die umsatzsteuerliche<br />

Unternehmereigenschaft nicht anerkennt und der<br />

zuvor dargestellte umsatzsteuerrechtliche<br />

Stundungsvorteil durch die Vorsteuerabzugsberechtigung<br />

nicht besteht.<br />

Im Rahmen der Koalitionsvereinbarung aus<br />

November 2005 zwischen CDU/CSU und SPD wurde<br />

die Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 % auf 19 %<br />

ab 2007 vereinbart. Sofern dieses Vorhaben<br />

umgesetzt wird, erhöhen sich insoweit auch die<br />

umsatzsteuerlichen Risiken wenn das steuerliche<br />

Konzept der Emittentin von den Finanzgerichten<br />

nicht akzeptiert wird.


GEWERBESTEUER<br />

Die Gesellschaft ist so konzipiert, dass sie als nicht<br />

gewerblich tätige Anbieterin im einkommenssteuerlichen<br />

Sinne, sondern als lediglich<br />

vermögensverwaltend anzusehen ist. Sie ist daher<br />

nicht mit Gewerbesteuern belastet.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung<br />

ihre Ansicht zu der Einstufung einer Tätigkeit als<br />

vermögensverwaltend ändert und die Gesellschaft<br />

sodann gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 EStG<br />

erzielt. Dies würde zu einer Erhöhung der Steuerlast<br />

bei der Gesellschaft durch anfallende Gewerbesteuer<br />

und bei einem Privatanleger zur generellen<br />

Steuerpflicht möglicherweise erzielter Veräusserungsgewinne<br />

führen, da in diesem Fall von den<br />

Gesellschaftern gewerbliche Einkünfte erzielt<br />

würden.<br />

HÖHE DER STEUERLICHEN ERGEBNISSE<br />

Die steuerlichen Ergebnisse der Gesellschaft werden<br />

in ihrer Höhe erst nach Abschluss einer<br />

Betriebsprüfung endgültig festgestellt. In der Regel<br />

erfolgt diese erst einige Jahre nach Aufnahme der<br />

Geschäftstätigkeit. Dies kann zu Steuernachzahlungen<br />

bei jedem einzelnen Gesellschafter<br />

führen, die ggf. zu verzinsen sind.<br />

FUNGIBILITÄT DER BETEILIGUNG<br />

Dem Engagement in einer unternehmerischen<br />

Beteiligung sollten stets langfristige Aspekte<br />

zugrunde liegen. Der Anleger sollte sich auf ein<br />

mehrjähriges Engagement einrichten. Der vorzeitige<br />

Verkauf von Beteiligungen ist jederzeit möglich.<br />

Erforderlich hierfür ist aber die Zustimmung der<br />

Gesellschaft, vertreten durch die Popp AG. Es wird<br />

jedoch darauf hingewiesen, dass kein amtlicher<br />

oder institutionalisierter Markt existiert, an dem<br />

eine Beteiligung an der Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG gehandelt<br />

werden kann. Deshalb sollten die Gesellschafter<br />

berücksichtigen, dass ein vorzeitiger Verkauf der<br />

Beteiligung insbesondere in der Startphase und bei<br />

nicht prognosegemäßer Entwicklung wahrscheinlich<br />

nur mit Preisabschlägen auf den Nominalwert, oder<br />

unter Umständen gar nicht zu realisieren ist.<br />

Bei vorzeitigem Verkauf besteht weiterhin das Risiko,<br />

dass unter Berücksichtigung des Veräußerungserlöses<br />

der Beteiligung nicht insgesamt ein<br />

steuerlicher Gewinn (Totalgewinn) erzielt wird. Dann<br />

bestünde die Möglichkeit, dass die Finanzverwaltung<br />

die Beteiligung des betreffenden Gesellschafters<br />

an der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG als Liebhaberei einstuft,<br />

insbesondere wenn Anhaltspunkte gegeben sind,<br />

dass dieses Vorhaben von Anfang an vorgesehen<br />

war. Daraus würde folgen, dass die bis zum Zeitpunkt<br />

der Veräußerung geltend gemachten negativen<br />

Betriebsergebnisse nachzuversteuern und Zinsen<br />

zu zahlen wären. Etwaige Einkommensteuererstattungen<br />

finden keinen Eingang in die<br />

Berechnung des Totalgewinns.<br />

ÄNDERUNGEN DER RECHTLICHEN UND<br />

STEUERLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich<br />

die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern. So<br />

besteht die Möglichkeit, dass Änderungen<br />

bestehender Gesetze für die Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG oder die<br />

Anleger negative Folgen haben. Die steuerlichen<br />

Aspekte dieses Prospektes beruhen nicht auf einer<br />

verbindlichen Auskunft der zuständigen<br />

Finanzbehörden. Daher kann keine Gewähr dafür<br />

übernommen werden, dass die zur Zeit der<br />

Herausgabe dieses Prospektes geltenden<br />

Steuergesetze und -verordnungen sowie die<br />

Finanzrechtsprechung und Verwaltungspraxis in<br />

unveränderter Form fortbestehen. Die steuerliche<br />

Behandlung der Erträge steht erst nach Bestandskraft<br />

der Steuerbescheide der Fondsgesellschaft<br />

endgültig fest.<br />

WEITERE WESENTLICHE RISIKEN<br />

Über die in diesem Abschnitt dargestellten<br />

tatsächlichen und rechtlichen Risiken sind dem<br />

Prospektverantwortlichen zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung keine weiteren wesentlichen<br />

tatsächlichen oder rechtlichen Risiken bekannt.<br />

WESENTLICHE RISIKEN DER BETEILIGUNG<br />

17


5 DER EDELMETALLMARKT<br />

1. DIE AUSGANGSSITUATION<br />

Unsere Welt ist atemberaubend schnell geworden,<br />

und die Beschleunigung nimmt noch zu. Kaum noch<br />

ein Mensch hat die Zeit, sich in Ruhe mit unserer<br />

natürlichen Welt auseinander zu setzen, geschweige<br />

denn mit den systemimmanenten Problemen unserer<br />

Ökonomie.<br />

Unser verzinstes Geldsystem zwingt uns zu einem<br />

unendlichen Wirtschaftswachstum, was bei<br />

gesättigten Märkten schwer möglich ist. Die Folge<br />

ist eine nahezu unkontrollierbare Globalisierung,<br />

die auf den einzelnen Menschen immer bedrohlicher<br />

wirkt. Eine Nachfragestörung der Binnenkonjunktur<br />

ist deutlich erkennbar.<br />

Eine Lösung dieser Situation ist mit den bisherigen<br />

"Mitteln" wohl kaum zu bewerkstelligen.<br />

Geld kann man quasi ohne Aufwand drucken, was<br />

in der jüngeren Vergangenheit von den Notenbanken<br />

massiv praktiziert wurde und zum Teil dramatische<br />

Formen angenommen hat.<br />

In regelmäßigen Intervallen wurden in der<br />

Weltgeschichte in allen Ländern der Erde<br />

Währungsschnitte vorgenommen, bei dem viele<br />

Menschen zum Teil ihr gesamtes erarbeitetes<br />

Vermögen verloren.<br />

Unser Volkseinkommen setzt sich aus zwei großen<br />

Komponenten zusammen:<br />

- Einkommen aus Arbeit (Arbeitnehmer und<br />

Unternehmer) und<br />

- Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinseinahmen<br />

aus Sparvermögen)<br />

In den letzten Jahrzehnten stiegen die Einnahmen<br />

aus Arbeit nur noch extrem gering im Verhältnis zu<br />

den Zinseinnahmen.<br />

Im Klartext bedeutet das eine starke Umverteilung<br />

des Kapitals von den arbeitenden Personen zu den<br />

"leistungslosen" Kapitalbeziehern. Diese Schere<br />

wird noch weiter auseinander gehen.<br />

Es geht bei diesen Aussagen definitiv nicht um eine<br />

Wertung oder gar Verunglimpfung der vermögenden<br />

WESENTLICHE RISIKEN DER BETEILIGUNG<br />

19


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

20<br />

Menschen unseres Landes, die zum Teil selbst sehr<br />

hart dafür gearbeitet haben (oder Erben dieser<br />

Leistungsträger sind), nein es geht nur um eine<br />

sachliche Beschreibung eines Systems, das<br />

zwangsläufig auf eine Neuordnung der Geldsysteme<br />

hinausläuft.<br />

2. FUNDAMENT FÜR <strong>IHR</strong> <strong>VERMÖGEN</strong><br />

Ihr ganz persönlicher Vermögensstandard<br />

Monetäres Vermögen<br />

Wer heute von Vermögen spricht, meint damit seine<br />

Anleihen, Aktien, Lebensversicherungen, seine<br />

Immobilien und sein Bargeld. Deren Wert ist<br />

bestimmt durch Angebot und Nachfrage und wird<br />

ausgedrückt in Geld (einer Währung wie Euro, US<br />

$, etc.).<br />

Aber auch der Wert des Geldes selbst ist bestimmt<br />

durch Angebot und Nachfrage. Ist mehr Geld im<br />

Umlauf, als es Güter zu kaufen gibt, so steigt deren<br />

Preis und es entsteht Inflation. Umgekehrt führt ein<br />

Überschuss an Waren zu fallenden Preisen und man<br />

spricht von Deflation.<br />

Edelmetall-Standards<br />

Seit jeher wurde versucht, das Verhältnis von Geld<br />

und Gütern in einem Gleichgewicht zu halten. In der<br />

Vergangenheit bediente man sich hierzu<br />

verschiedener Gold- und Silber-Standards. Sie hatten<br />

die Aufgabe dem (Papier-) Geld etwas Werthaltiges<br />

- nicht beliebig Reproduzierbares -<br />

gegenüberzustellen.<br />

Abschaffung offizieller Standards<br />

Anfang der 70er Jahre wurde mit dem Bretton Woods<br />

Abkommen der letzte weltweite Goldstandard<br />

abgeschafft. Bis dahin musste jeder US $ zu 25%<br />

mit reinem Gold rückgedeckt sein.<br />

Seit der Aufgabe dieses regulierenden Standards<br />

steigt nun die Menge an verfügbarem Geld weltweit<br />

viel stärker als die Menge der produzierten Güter.<br />

Die Auswirkungen sind vielschichtig. Bis Anfang der<br />

80er Jahre stiegen die Inflationsraten stark an, dann<br />

folgten die Kurse der Aktien mit einem beispiellosen<br />

Anstieg über 20 Jahre.<br />

Privater Vermögensstandard<br />

Von "offiziellen" Seiten, Regierungen einzelner<br />

Staaten, ist nicht mit einer Wiederbelebung eines<br />

regulierenden Standards zu rechnen.<br />

Eine grundsätzliche Reform der Weltwährungen<br />

rückt näher!<br />

Gleichwohl spricht nichts dagegen, sich eigenverantwortlich<br />

sein persönliches Vermögensfundament<br />

zu schaffen. Dies ist möglich durch die<br />

"Reaktivierung" und Anpassung eines altbewährten<br />

Standards, der dem Geldwert etwas dauerhaft<br />

werthaltiges - unvergängliches - gegenüberstellt.


3. WEITSICHT<br />

Zusammenhänge - Geld, Schulden und Aktien<br />

"Zumindest die letzten 5 Jahre befand sich die<br />

amerikanische Wirtschaft im Griff einer<br />

apokalyptisch anmutenden Begeisterungswelle,<br />

ausgelöst durch die beispiellosen Gewinne, welche<br />

die ‚Neue Zeit' mit sich brachte."<br />

Business Week, 1929<br />

Wir betrachten beispielhaft einige Zahlen der<br />

größten Volkswirtschaft, den USA:<br />

US-Zahlen März 1959 September 2005 Faktor<br />

Dow Jones<br />

Index 614 Punkte 10.557,63 Punkte 17-fach<br />

Geldmenge<br />

(M3) 290 Mrd. 9,95 Billionen 34-fach<br />

Private<br />

Kredite 50 Mrd. 2,2 Billionen 44-fach<br />

Unternehmens-<br />

Kredite 410 Mrd. 8,5 Billionen 21-fach<br />

Bruttosozial-<br />

produkt 2,2 Billionen 11,95 Billionen 5-fach<br />

Folgende Zusammenhänge lassen sich erkennen:<br />

Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen<br />

der Ausweitung der Geldmenge (WEISS) und der<br />

Verschuldung von privaten Haushalten (HELL-<br />

ORANGE) und den Schulden der Unternehmen<br />

(BRAUN).<br />

Die zusätzlichen Kredite erlauben es Unternehmern,<br />

mehr zu investieren und privaten Haushalten, mehr<br />

zu konsumieren.<br />

Steigt das Angebot an Geld aber deutlich schneller<br />

als das Angebot an Gütern, so bilden sich<br />

Ungleichgewichte.<br />

Das Bruttosozialprodukt, als Summe aller Leistungen<br />

und Güter einer Volkswirtschaft, hat sich in den<br />

letzten 50 Jahren verfünffacht. Die Bewertung der<br />

Unternehmen, die diese Wertschöpfung erbringen,<br />

nahm jedoch um das 17-fache zu.<br />

Das zusätzliche Geld führte so zu einer Inflationierung<br />

der Bewertung von Unternehmen<br />

(Aktienmärkte).<br />

DER EDELMETALLMARKT<br />

21


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22<br />

Eine exponentielle Zunahme dieser Mißverhältnisse<br />

läuft weiter!<br />

Dieser Vorgang ist nichts Ungewöhnliches in der<br />

Geschichte und wiederholt sich ständig. So<br />

benötigte der Dow Jones zuletzt 18 Jahre (von 1965<br />

bis 1983) um Übertreibungen aus der Nachkriegszeit<br />

zu konsolidieren. Der japanisiche Nikkei Index<br />

befindet sich derzeit auf einem 20- Jahres-Tief und<br />

"verarbeitet" dadurch die Übertreibungen während<br />

der Immobilien- Spekulationen der 80er Jahre.<br />

Die beispiellose Ausweitung der Geldmenge war<br />

erst möglich, nachdem das bisherige Korrektiv - der<br />

Goldstandard - 1971 abgeschafft wurde.<br />

4. DIE EDELMETALLE<br />

Angebot und Nachfrage (Prognose) -<br />

Vorausschauend betrachtet<br />

Drei weltbekannte Milliardäre sind bereits in<br />

Edelmetallen engagiert<br />

Warren Buffett - der erfolgreichste Anleger<br />

aller Zeiten.<br />

Bill Gates - der reichste Mann der Erde.<br />

George Soros - ein weltbekannter<br />

Spekulant.<br />

Auch in der vorhergehenden Aufschwungphase der<br />

Wirtschaft haben sich Palladium, Silber und Platin<br />

in den letzten 20 Jahren nur moderat oder sogar<br />

nach unten entwickelt.<br />

Die tendenziell fallenden Edelmetallpreise in den<br />

90er Jahren bedeutete für viele Minengesellschaften<br />

das Aus. Kapazitäten wurden abgebaut, Minen<br />

geschlossen und die Suche nach neuen Fördervorkommen<br />

kam nahezu zum Stillstand. Auch heute<br />

noch sind die Förder- und Produktionskosten vieler<br />

Minengesellschaften höher als die aktuellen<br />

Marktpreise.<br />

Die Nachfrage nach Palladium, Silber und Platin<br />

übersteigt jedoch das Angebot, welches von Minen<br />

gefördert wird, seit Jahren. Gleichfalls übersteigt<br />

das jährliche prozentuale Wachstum der Nachfrage<br />

nach Palladium-, Silber- und Platin das des jährlichen<br />

Angebotes durch Minenförderung.<br />

Bei Silber ist eine Situation erreicht, in der nahezu<br />

sämtliche Silber-Lagervorräte verbraucht wurden.<br />

Traditionelle Angebots- /Nachfrage- Fundamentaldaten<br />

werden in naher Zukunft erheblichen Druck<br />

auf die Edelmetallpreise ausüben.<br />

Hierzu folgende Fakten:<br />

- Fortwährendes Angebots-Defizit in allen drei<br />

Metallen. Das jährliche Angebots-Defizit wurde<br />

hauptsächlich durch Leasing gebildet, und stellt<br />

nun eine enorme tatsächliche Short-Position im<br />

Silber dar.<br />

- Zunehmende Nachfrage aufgrund neuer High-<br />

Tech Anwendungen in allen drei Metallen<br />

- Zunehmende Nachfrage wegen der Öffnung des<br />

chinesischen Kapitalmarktes<br />

- Sinkendes Angebot wegen geringer Exploration<br />

neuer Vorkommen von Seiten der Minengesellschaften<br />

- Steigende Investitionsnachfrage


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24<br />

- Zunehmende Nachfrage von Minengesellschaften<br />

selbst, aufgrund der Rückabwicklung der Hedge-<br />

Bücher und der Forward Sales (Verkauf von<br />

Edelmetallen auf Termin)<br />

Ihren Tiefststand haben Palladium, Silber und Platin<br />

um das Jahr 2000/2001 markiert, dem Beginn der<br />

Konsolidierungsphase an den Aktienmärkten.<br />

Seither beginnen alle drei Edelmetalle bereits wieder<br />

zu steigen.<br />

"Der eine wartet,<br />

dass die Zeit sich wandelt,<br />

der andere packt sie kräftig an<br />

und handelt." Dante


6 WESENTLICHE CHANCEN DER BETEILIGUNG<br />

VORTEILE AUFGRUND VON<br />

WECHSELKURSSCHWANKUNGEN<br />

Für den in der EU-Region ansässigen Anleger können<br />

mit Wechselkursschwankungen zwischen der Euro-<br />

Währung und dem US Dollar natürlich auch Vorteile<br />

verbunden sein, wenn nämlich per Saldo im Zeitraum<br />

zwischen Investition und endgültigem Ausscheiden<br />

des Anlegers aus der Fondsgesellschaft sich die<br />

Parität Euro zu US Dollar vorteilhaft im Sinne des<br />

US Dollar entwickelt (hat).<br />

VORTEILE AUFGRUND GÜNSTIGER PREISE<br />

Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG kauft in sehr großen Stückzahlen<br />

Edelmetalle, dadurch erhält sie Rabatte beim Kauf.<br />

Hierdurch erhält der Anleger günstigere Einkaufspreise<br />

als bei einem Direktkauf über die Bank. Der<br />

Anleger bekommt somit von Beginn an mehr<br />

Edelmetalle für das investierte Geld.<br />

MÖGLICHER HÖHERER RÜCKNAHMEPREIS<br />

Bei Verkauf der Edelmetalle hat die Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />

im Normalfall einen höheren Rücknahmepreis als<br />

es die Banken oder Investmenthäuser haben. Durch<br />

den Tausch der Edelmetalle mit neuen Einsteigern<br />

entstehen Kauf- und Rücknahmepreisdifferenzen,<br />

die der Gesellschaft zu 100% gehören und somit<br />

den verbleibenden Anlegern. Eine andere<br />

Möglichkeit besteht in dem direkten Verkauf an den<br />

Markt (Industrie). Hierdurch lassen sich<br />

möglicherweise höhere Gewinne für die Anleger<br />

erzielen als bei Verkauf an die Bank.<br />

VORTEILE AUFGRUND DER SCHNELLEN<br />

VERFÜGBARKEIT<br />

Der Anleger hat den Vorteil sehr schnell über sein<br />

Kapital zu verfügen, da er nur eine monatliche<br />

Kündigungsfrist einhalten muss. Dies ermöglicht<br />

ihm eine große Flexibilität.<br />

VORTEIL DURCH DEN WEGFALL DER<br />

ECHTHEITSPRÜFUNG<br />

Ein weiterer Faktor für das günstige Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />

Konzept ist, dass die "Echtheitsprüfung" der<br />

Edelmetalle bei Rücknahme oder Verkauf entfällt.<br />

Bei Eigenerwerb behält sich logischerweise der<br />

"Rückkäufer" (im Normalfall die Bank) immer vor,<br />

auf Kosten des Verkäufers, eine Prüfung der Barren<br />

zu vollziehen, ob diese echt sind.<br />

VORTEIL DURCH DEN ERWERB VON BARREN<br />

Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG erwirbt nur Barren. Bei dem Erwerb<br />

von Münzen oder Sonderprägungen ist der Preis<br />

durch die Prägekosten höher als der Edelmetallwert<br />

selbst. Dies würde zu erhöhten Kosten führen, die<br />

in der vorliegenden Beteiligung nicht anfallen.<br />

Ferner versucht die Gesellschaft überwiegend<br />

Kilobarren zu erwerben, um unnötige Stückelungskosten<br />

zu vermeiden. Dadurch können mehr<br />

Edelmetalle für die Gesellschaft erworben werden,<br />

als bei dem Kauf kleiner Stückelungen oder bei dem<br />

Erwerb von Münzen.<br />

WESENTLICHE CHANCEN DER BETEILIGUNG<br />

25


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26<br />

VORTEIL DURCH DEN EINKAUF IM DRITTELMIX<br />

Es geht nicht nur um ein Edelmetall, sondern um<br />

Palladium, Silber und Platin. Diese Aufteilung der<br />

Edelmetalle ist wichtig, da somit eine Streuung der<br />

Anlage sichergestellt ist. Gerade Palladium, Silber<br />

und Platin sind als Industrierohstoff immens<br />

interessant. Um zum günstigen Preis im monetären<br />

Drittelmix Edelmetalle zu erwerben, bedarf es zurzeit<br />

ca. EUR 84.000,- 1)<br />

. Diesen Betrag hat nicht jeder zur<br />

Verfügung. Dieser Betrag ist aber notwendig, denn<br />

ein Kilo Platin kostet allein zurzeit ca. EUR 28.000,plus<br />

Umsatzsteuer.<br />

1) Bezieht sich auf die Kilopreise für Palladium, Silber und Platin am<br />

13.01.2006.


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28<br />

7 DIE ANLAGEOBJEKTE<br />

DIE ANLAGEOBJEKTE<br />

Warum Edelmetalle?<br />

Sachwerte kann man nicht drucken, sie sind<br />

unabhängig von wirtschaftlichen Entwicklungen<br />

vorhanden.<br />

Die meisten Menschen investieren z.B. unter<br />

anderem in Immobilien, weil die Erfahrung gezeigt<br />

hat, dass selbst in Krisenzeiten Grund und Boden<br />

werthaltig sind. Edelmetalle in physischer Form<br />

haben die gleiche Eigenschaft mit dem Vorteil, dass<br />

diese Werte sogar mobil sind. Man kann sie einfach<br />

dorthin mitnehmen, wo man sie haben möchte.<br />

Gold gilt in den Köpfen der Menschen schon immer<br />

als Zahlungsmittel. Es war in jeder wirtschaftlichen<br />

Krise ein werthaltiges Tauschmittel. Gerade deshalb<br />

haben sich die Notenbanken auf dieses seltene<br />

Metall als Währungshinterlegung in der Geschichte<br />

fokussiert (siehe zur Abschaffung der Goldstandards,<br />

S. 5, "Vorwort"). Notenbanken tauschen Geld nicht<br />

mehr in Gold, der Anleger kann jedoch durch diese<br />

vorliegende Beteiligungsform seinen eigenen<br />

Edelmetallstandard aufbauen. Die Gesellschaft<br />

investiert in Palladium, Silber und Platin, so dass<br />

Preisschwankungen einzelner Edelmetalle durch<br />

den angestrebten Mix des Depots (in Palladium,<br />

Silber und Platin, vgl. hierzu jedoch auch S. 67<br />

"Angaben über die Geschäftstätigkeit" und S. 79,<br />

§ 2 des Gesellschaftsvertrages) relativiert werden<br />

können. Diese Edelmetalle haben durch ihre<br />

Eigenschaft als Industriemetalle einen zusätzlichen<br />

Gebrauchswert in der Industrie. Das macht sie noch<br />

interessanter, als eine reine Investition in das<br />

Notenbankmetall Gold.<br />

Eine wesentliche Eigenschaft der Metalle ist die<br />

beliebige Teilbarkeit und Umformbarkeit. Der<br />

Gebrauchswert der Edelmetalle ist natürlich<br />

ebenfalls von hohem Interesse.<br />

PALLADIUM<br />

Dieses Industriemetall gehört zu der Gruppe der<br />

Platinmetalle. Benötigt wird Palladium vor allem in<br />

der Katalysatorentechnik, da es ein extrem hohes<br />

Absorbtionsvermögen für Wasserstoff besitzt und<br />

deutlich preiswerter als Platin ist. Weiterhin findet<br />

Palladium in der Schmuckindustrie immer mehr<br />

Abnehmer. Der Preis von Palladium hat sich von<br />

1999 bis 2001 Verdreifacht. Dieses kam durch<br />

mögliche Lieferschwierigkeiten des Hauptproduzenten,<br />

Russland, zu Stande. Nach dem<br />

Platzen der Palladiumblase und der nachfolgenden<br />

Korrektur verläuft der Palladiumpreis ähnlich wie<br />

die anderen Edelmetallpreise. Seit 2003 entwickelt<br />

sich der Palladiumpreis wieder aufwärts, wie der<br />

nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist:<br />

Quelle: www.kitco.com (Stichwort: Charts & Data /<br />

Palladium, Datum: 16.02.2006)<br />

Langfristig hat sich der Palladiumpreis wie folgt<br />

entwickelt:<br />

Quelle: www.markt-daten.de (Stichwort: Daten und<br />

Charts/ Palladiumpreis in US-Dollar, Datum:<br />

16.02.2006)


Umgerechnet in EUR-Preise ergibt sich dabei die<br />

folgende Entwicklung:<br />

Quelle: www.markt-daten.de (Stichwort: Daten und<br />

Charts/ Palladiumpreis in EUR, Datum: 16.02.2006)<br />

SILBER<br />

Die Eigenschaften dieses Industriemetalls sind<br />

einzigartig:<br />

- keimtötende Wirkung<br />

- hohe Lichtempfindlichkeit<br />

- extrem hohe Reflexionseigenschaft<br />

- enorme Dehnbarkeit<br />

- sehr gute Schmiedbarkeit<br />

- hohes Wärmeleitvermögen<br />

Silber begegnet uns täglich. Ob in Spiegeln,<br />

Thermoskannen, CDs, Batterien, in der<br />

Trinkwasseraufbereitung oder beim Schmuck, es<br />

gehört zu unserem Leben, meist ohne es zu<br />

bemerken.<br />

Viele weitere Eigenschaften, z.B. die Supraleitfähigkeit<br />

können die Nachfrage nach Silber noch<br />

massiv ansteigen lassen. Auch bei Silber spielt die<br />

Endlichkeit dieses Rohstoffes eine große Rolle.<br />

Der Preis von Silber hat sich in den letzten Jahren<br />

gegensätzlich zu den Entwicklungen an den<br />

Aktienmärkten entwickelt. Der Preis pro Feinunze<br />

Silber in US-Dollar ist in den letzten fünf Jahren<br />

insgesamt gestiegen. Nach einer Seitwärtsbewegung<br />

in den Jahren 2000 bis Mitte 2003, kam<br />

es im letzten Quartal 2003 und im ersten Quartal<br />

2004 zu ernormen Preissteigerungen. Diese<br />

Steigerungen haben sich nach starken Schwankungen<br />

in den folgenden drei Quartalen in 2004 bis ins<br />

erste Quartal 2005 bis zum heutigen Tage behaupten<br />

können.<br />

Die Entwicklung ist den nachfolgenden Übersichten<br />

zu entnehmen:<br />

Quelle: www.kitco.com (Stichwort: Charts & Data /<br />

Silver, Datum: 16.02.2006)<br />

Langfristig hat sich der Silberpreis wie folgt<br />

entwickelt:<br />

Quelle: www.markt-daten.de (Stichwort: Daten und<br />

Charts/ Silberpreis in US-Dollar, Datum: 16.02.2006)<br />

DIE ANLAGEOBJEKTE<br />

29


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30<br />

Umgerechnet in EUR-Preise ergibt sich dabei die<br />

folgende Entwicklung:<br />

Quelle: www.markt-daten.de (Stichwort: Daten und<br />

Charts/ Silberpreis in EUR, Datum: 16.02.2006)<br />

PLATIN<br />

Dieses sehr teure und seltene Metall kommt zum<br />

"Einsatz" bei:<br />

- medizinischen Geräten<br />

- Glasfaserkabeln<br />

- PC - Festplatten<br />

- LCD - Bildschirmen<br />

- Katalysatorentechnik<br />

Der Preis von Platin hat sich in den letzten Jahren<br />

gegensätzlich zu den Bewegungen an den<br />

Aktienmärkten entwickelt. Der Preis pro Feinunze<br />

Platin in US-Dollar ist in den letzten fünf Jahren<br />

kontinuierlich gestiegen, wie der nachfolgenden<br />

Übersicht zu entnehmen ist:<br />

Quelle: www.kitco.com (Stichwort: Charts & Data /<br />

Platin, Datum: 16.02.2006)<br />

Langfristig hat sich der Platinpreis wie folgt<br />

entwickelt:<br />

Quelle: www.markt-daten.de (Stichwort: Daten und<br />

Charts/ Platinpreis in US-Dollar, Datum: 16.02.2006)<br />

Umgerechnet in EUR-Preise ergibt sich dabei die<br />

folgende Entwicklung:<br />

Quelle: www.markt-daten.de (Stichwort: Daten und<br />

Charts/ Platinpreis in USD, Euro und Yen, Datum:<br />

16.02.2006)<br />

ZUSAMMENFASSUNG<br />

Unsere schwer zu kalkulierende Weltwirtschaftslage,<br />

sowie die permanent steigende Nachfrage nach den<br />

begrenzten Edelmetallen lässt nach Ansicht vieler<br />

Experten eine stark steigende Preisentwicklung von<br />

Palladium, Silber und Platin erwarten. Auch die<br />

zurzeit fundamental meist überbewerteten Aktien<br />

sprechen deutlich für diese Einschätzung, da deren<br />

Kursentwicklung erfahrungsgemäß zu Edelmetallen


in einer Wechselwirkung verlaufen.<br />

Bei der Emittentin geht es neben einer Möglichkeit<br />

zur Wertsteigerung der Vermögensanlage auch um<br />

eine echte Vermögenssicherung. Neben den<br />

Immobilien (Grundstück, Haus, Wohnung) stellen<br />

die Mobilien (Edelmetalle) eine echte zusätzliche<br />

Sicherung des Vermögens dar.<br />

Ein wichtiger Faktor bei diesem Beteiligungsangebot<br />

ist die geplante Drittelung der drei Edelmetalle.<br />

Preisschwankungen eines Edelmetalls können so<br />

durch die anderen Edelmetalle zumindest zum Teil<br />

wieder aufgefangen werden.<br />

Die Gesellschaft investiert nicht in Aktien oder<br />

Zertifikate (also Papier), sondern ausschließlich<br />

direkt in physische Edelmetalle, die in<br />

Sparkassentresoren eingelagert werden.<br />

WEITERES WACHSTUM ERWARTET<br />

Prozentual sind Edelmetallpreise in den vergangenen<br />

15 Jahren im Wert bereits erheblich gestiegen.<br />

Gegenüber Aktien verhält sich der Anstieg immer<br />

noch sehr moderat. Die prozentuale Preisentwicklung<br />

der wichtigsten Edelmetalle im Vergleich<br />

ist in der folgenden Abbildung dargestellt:<br />

Quelle: www.markt-daten.de (Stichwort: Daten und<br />

Charts/Edelmetalle im Vergleich seit 1990, Datum:<br />

16.02.2006)<br />

STRUKTUR DES MARKTES FÜR PALLADIUM,<br />

SILBER UND PLATIN:<br />

Angebot und Nachfrage<br />

Edelmetalle sind nicht in unendlicher Menge vorhanden.<br />

Gerade das macht sie wertvoll.<br />

PALLADIUM<br />

Die Gewinnung von reinem Palladium erwies sich<br />

auf Grund der großen chemischen Ähnlichkeit<br />

innerhalb der PGM-Gruppe zunächst als sehr<br />

schwierig, was darauf zurückzuführen ist, dass<br />

Palladium in der Natur in geringen Mengen fast<br />

immer zusammen mit den übrigen Elementen der<br />

PGM-Gruppe auftritt und nie allein als konzentriertes<br />

Erz vorhanden ist. Das führte dazu, dass bis zum<br />

Ende des Ersten Weltkrieges gerade einmal 70 kg<br />

Palladium weltweit gewonnen werden konnten.<br />

Heute fällt Palladium nur als Nebenprodukt bei der<br />

Nickel-, Kupfer-, Blei-, Silber-, Gold- und<br />

Platinproduktion an. Große Mengen der jährlichen<br />

Palladiumproduktion fallen bei der Platinproduktion<br />

in Südafrika und der Nickelproduktion in<br />

Nordamerika und Russland an.<br />

Russland ist mit einem Anteil von 46% der weltweit<br />

größte Produzent für Palladium. An zweiter Stelle<br />

folgt Südafrika mit 36% und an Dritter Nordamerika<br />

mit 14%. Die Produktion von Palladium nimmt seit<br />

2002 kontinuierlich zu und lag Ende 2005 bei ca.<br />

250 Tonnen weltweit.<br />

Die Autoindustrie ist mit 50% der Hauptabnehmer<br />

für Palladium, wobei hier stark nach Ländern<br />

unterschieden werden muss. Während in Europa<br />

die Nachfrage unter der Berücksichtigung der<br />

Rückgewinnung von 2003 auf 2004 um 11% auf 32<br />

Tonnen zurück ging, konnte sie in Japan um 8% auf<br />

17,3 Tonnen und in den USA um 10,5% auf 32,5<br />

Tonnen zunehmen.<br />

Zurückzuführen ist dieses auf Grund der vermehrt<br />

eingesetzten Dieseltechnologie in Europa bei neuen<br />

Fahrzeugen, wo Palladium noch nicht marktreif ist<br />

für diese Technologie. Mittelfristig (2010/2011)<br />

könnte sich die Nachfrage stark erhöhen, da mit der<br />

nächsten Euro-V-Norm der Schadstoffgehalt weiter<br />

reduziert werden muss. Da dies nur unter sehr hohen<br />

Temperaturen möglich ist, wird die Nachfrage nach<br />

wesentlich preiswerterem Palladium dann wohl<br />

kräftig zunehmen, denn Platin kann nur bis ca. 650°C<br />

eingesetzt werden, während Palladium bis 950°C<br />

eingesetzt werden kann.<br />

Die weiteren Nachfrager nach Palladium sind der<br />

Dentalbereich mit 14% und einem Verbrauch von<br />

25,7 Tonnen, die Elektronikindustrie mit 15% und<br />

einem Verbrauch von 33,4 Tonnen, die Chemiebranche<br />

mit 5,5% und einem Verbrauch von 12,2<br />

Tonnen und die Schmuckindustrie.<br />

Die Schmuckindustrie zeigt in den letzten Jahren<br />

einen deutlich steigenden Bedarf nach Palladium.<br />

In den letzten 3 Jahren stieg der Bedarf hier um<br />

durchschnittlich 100% pro Jahr auf heute ca. 28<br />

Tonnen an. Die Nachfrage nach Palladium aus der<br />

Schmuckindustrie und der Autoindustrie wird für<br />

DIE ANLAGEOBJEKTE<br />

31


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32<br />

die Preisentwicklung in den nächsten Jahren<br />

ausschlaggebend sein.<br />

Durch die günstigen Preise von Palladium, im<br />

Verhältnis zu Platin, kann die Nachfrage auch in<br />

anderen Bereichen deutlich ansteigen.<br />

Palladium wird weltweit an drei Börsen gehandelt:<br />

-New York Mercantile Exchange (Abteilung COMEX,<br />

Futures und Optitionen)<br />

-London Platin und Palladium Market (Cash und<br />

Forwords)<br />

-Tokyo Commodity Exchange (Futures)<br />

SILBER<br />

2003 lag die Minenproduktion von Silber bei rund<br />

19.000 Tonnen und damit 5% niedriger als im<br />

Vorjahr. Wichtigste Produzenten waren Mexiko mit<br />

14,8% Marktanteil, gefolgt von Peru (14,5%), China<br />

(12,1%) und Australien (11,5%). 2004 wird<br />

schätzungsweise etwa 25% der Silberproduktion<br />

aus dem Recycling von silberhaltigem Schrott<br />

stammen. Diese Quote nahm in den letzten Jahren<br />

stetig zu.<br />

Seit 1991 kann der Primärmarktbedarf nicht mehr<br />

durch die Silber-Produktion gedeckt werden (Quelle:<br />

CPM World Silver Survey 2004). Eine große<br />

Bedeutung für das Silberangebot hat mit einem<br />

Anteil von 21% die Raffination von Altsilber, die zu<br />

großen Teilen aus der Photo-Industrie stammt. Die<br />

fehlende Angebotsmenge wurde durch Regierungsverkäufe<br />

(ca. acht Prozent) gedeckt. Deshalb<br />

nehmen die Lagerbestände tendenziell ab.<br />

42,7% der Weltproduktion werden in der Industrie<br />

verarbeitet. Da Bakterien und Keime auf einer<br />

Silberoberfläche nicht überleben können, wird Silber<br />

in der Lebensmitteltechnik, der chemischen Industrie<br />

und der Pharmazie eingesetzt. Auch in der Elektrotechnik,<br />

beispielsweise bei der Batterieherstellung,<br />

findet Silber Anwendung.<br />

Die Schmuck- und Silberwarenherstellung (z.B.<br />

Essbesteck) nimmt 31,6% der Jahresproduktion ab.<br />

Dieser Bereich bleibt relativ konstant. Grund hierfür<br />

ist die geringe Preiselastizität; Silberschmuck ist,<br />

im Gegensatz zu Gold- oder Platinschmuck, weitgehend<br />

preisunelastisch. Drittwichtigster Abnehmer<br />

ist die Fototechnik. 22% der Silberproduktion<br />

werden in dieser Branche weiterverarbeitet, obwohl<br />

sie von Jahr zu Jahr an Bedeutung verliert, da<br />

Digitalkameras die herkömmlichen Fotoapparate<br />

zunehmend verdrängen. Die restlichen 3,7% gehen<br />

in die Münz- und Medaillenherstellung.<br />

Silber wird weltweit an vier Börsen gehandelt:<br />

- New York Mercantile Exchange (Abteilung COMEX)<br />

Futures und Optionen<br />

- Chicago Board of Trade - Futures<br />

- London Bullion Market - Cash und Forwards<br />

- Tokyo Commodity Exchange - Futures<br />

PLATIN<br />

In der heutigen Zeit kommt fast drei Viertel der<br />

weltweiten Platinproduktion aus Südafrika, hier<br />

liegen auch ca. 90% der bekannten Reserven.<br />

Mehrheitlich kommt die Produktion aus dem<br />

Bushveld Igenous Complex (BCI), der aus drei<br />

(riesigen) abbaubaren Erzkörpern mit einer Größe<br />

von 66.000 Quadratkilometern besteht; der PGM-<br />

Gehalt des Erzes liegt hier zwischen vier und sieben<br />

Gramm je Tonne.<br />

Das Gesamtangebot an Platin ist von 1998 von 168<br />

Tonnen nur langsam bis auf etwas über 200 Tonnen<br />

im Jahr 2004 gestiegen. Dieses relativ knappe<br />

Angebot konnte die vorhandene Nachfrage bisher<br />

nur durch Lagerverkäufe decken. Von Ende Oktober<br />

2001 bis zum Februar 2004 konnte sich der Preis<br />

von Platin so mehr als verdoppeln.<br />

Der größte Anteil der Platinproduktion (46%) wird<br />

in der Automobilbranche bei der Herstellung von<br />

Katalysatoren eingesetzt. Zweitwichtigster Abnehmer<br />

ist die Schmuckindustrie mit 41%. Die<br />

verbleibenden 13% verteilen sich unter anderem<br />

auf die chemische Industrie, den High-Tech-Bereich<br />

(Herstellung von Computerfestplatten) und die<br />

Glasherstellung.<br />

Grundsätzlich wird Platin überall dort verarbeitet,<br />

wo Stoffe benötigt werden, die nicht korrodieren.<br />

Mit einem Anteil von 0,1% ist die Brennstoffzellen-<br />

Produktion heute noch relativ unbedeutend für den<br />

Platinverbrauch. Bis 2015 soll dieser Bereich<br />

schätzungsweise 10% der Platinproduktion<br />

abnehmen.<br />

Die Automobil- und die Schmuckindustrie werden<br />

aber auch bis 2015 die wichtigsten Abnehmer des<br />

Edelmetalls bleiben. Der Kfz-Emissionsnorm Euro<br />

IV, die am 1.1.2005 in Kraft trat, folgt 2008 Euro V<br />

und 2010/2011 Euro VI. Mit der Entwicklung neuer<br />

leistungsfähigerer Katalysatoren wird auch die<br />

Nachfrage nach Platin zunehmen.


Während heute nur 2,61 Mio. Unzen Platin<br />

verarbeitet werden, sollten es 2015 5,31 Mio. Unzen<br />

sein. Dies wird einem Anteil von 50% des<br />

Platinverbrauchs entsprechen.<br />

Die Nachfrage im nächsten Jahr im Bereich der Auto-<br />

Katalysatoren dürfte, speziell in Europa, weiter<br />

steigen, da Palladium-Katalysatoren für Diesel-<br />

Fahrzeuge noch nicht marktreif sind. In der Industrie<br />

gibt es bisher zu Platin keine Alternativen, so dass<br />

bei wachsender Wirtschaft auch in diesem Bereich<br />

mit steigender Nachfrage zu rechnen ist. Daher wird<br />

es auf der Nachfrageseite maßgeblich davon<br />

abhängen, ob sich der Trend in der japanischen und<br />

chinesischen Schmuckindustrie fortsetzt, verstärkt<br />

Palladium anstelle von Platin einzusetzen.<br />

Platin wird weltweit an vier Börsen gehandelt:<br />

- New York Mercantile Exchange (Abteilung COMEX)<br />

Futures und Optionen<br />

- Chicago Board of Trade - Futures<br />

- London Platin & Palladium Market - Cash und<br />

Forwards<br />

- Tokyo Commodity Exchange - Futures<br />

WETTBEWERBSSITUATION<br />

Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG steht in keinem tatsächlichen<br />

Wettbewerb mit anderen, am Markt teilnehmenden<br />

Gesellschaften, die in Edelmetalle investieren.<br />

Dennoch ist die Nachfrage nach Edelmetallen, wie<br />

zuvor beschrieben, groß. Die Gesellschaft steht<br />

daher faktisch mit allen Nachfragern von Palladium,<br />

Silber und Platin im Wettbewerb.<br />

Die Gesellschaft tritt primär zwar als Nachfrager auf,<br />

kann aber ebenso als Anbieter am Markt teilnehmen<br />

(z.B. bei Ausscheiden von Gesellschaftern und dem<br />

Verkauf von Edelmetallen zur Bedienung des<br />

Abfindungsanspruchs, oder der Umschichtung des<br />

Portfolios).<br />

DIE ANLAGEOBJEKTE<br />

33


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34<br />

8 ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK<br />

Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG wird im Ankauf, Halten, Verwalten<br />

und Verkauf von real existierenden, zertifizierten<br />

Edelmetallen, nämlich Palladium, Silber und Platin<br />

in Barrenform tätig.<br />

Diese Metalle werden zentral in Tresorräumen von<br />

Sparkassen eingelagert. Bei einer entsprechenden<br />

Anlegerzahl behält sich die Gesellschaft vor,<br />

anzuschaffende Edelmetalle auch an anderen Orten<br />

verwahren zu lassen.<br />

Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co KG wird zur Realisierung der Anlageziele<br />

nur das nach Abzug aller Provisionen und Gebühren<br />

verbleibende Eigenkapital (Nettoeinnahmen)<br />

verwenden und kein Fremdkapital aufnehmen.<br />

Grund hierfür ist die Annahme, die Nettoeinnahmen<br />

werden auch ohne die Aufnahme von Fremdkapital<br />

ausreichen, die Anlageziele der Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG in vollem<br />

Umfang zu realisieren. Außer für den Erwerb der<br />

Edelmetalle Palladium, Silber und Platin sowie zur<br />

Begleichung der laufenden Kosten der Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />

werden die Nettoeinnahmen nicht genutzt.<br />

Derzeit wurden noch keine Projekte von der<br />

Emittentin realisiert.<br />

DER MARKTZUGANG<br />

Die Gesellschaft kann nicht selbstständig an den<br />

Edelmetallbörsen auftreten und Palladium, Silber<br />

und Platin erwerben oder mit den Metallen an den<br />

Börsen handeln. Für den Ankauf von Palladium,<br />

Silber und Platin über die Edelmetallbörsen ist die<br />

Gesellschaft auf Vermittler, wie Broker, Banken oder<br />

Sparkassen angewiesen. Diese Vermittlung ist mit<br />

Kosten verbunden.<br />

Ein Vorteil der Gesellschaft ist, dass sie Edelmetalle<br />

in sehr großen Stückzahlen kauft. Dadurch erhält<br />

sie Rabatte beim Kauf. Hierdurch erhält der Anleger<br />

günstigere Einkaufspreise als bei einem Direktkauf<br />

über die Bank. Diese Vergünstigungen kommen<br />

unmittelbar dem Anleger zugute.<br />

Eine andere Möglichkeit besteht in dem direkten<br />

Verkauf an andere Nachfrager, z.B. verarbeitende<br />

Unternehmen, ohne den Umweg über die<br />

Edelmetallbörsen. Die Gesellschaft ist tatsächlicher<br />

Besitzer der Edelmetalle und kann diese an<br />

Abnehmer auch herausgeben. Diese Möglichkeit ist<br />

dem einzelnen Anleger in aller Regel versperrt.<br />

Hierdurch lassen sich möglicherweise höhere<br />

Gewinne für die Anleger erzielen, als bei Verkauf an<br />

den Edelmetallbörsen. Außerdem fallen bei einem<br />

unmittelbaren Verkauf keine Kosten und Provisionen<br />

für Broker und Banken oder Sparkassen an.<br />

DIE MANAGEMENT KOMPETENZEN<br />

Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG verfügt über die geschäftsführende<br />

Kommanditistin, die Popp AG, und diese durch ihre<br />

Vorstände Herrn Andreas Popp und Herrn Stephan<br />

Wolff über fundiertes Know-how in den Bereichen<br />

des Edelmetallinvestments.<br />

Andreas Popp<br />

Vorstandsvorsitzender Popp AG<br />

Der Unternehmer und Manager ist durch seine<br />

zahlreichen Vorträge in der Finanzökonomie bekannt<br />

geworden. Der Experte für Finanzsysteme und<br />

Makroökonomie zeichnet sich besonders dadurch<br />

aus, die komplizierten Zusammenhänge der<br />

Wirtschaft einfach und verständlich zu kommunizieren.<br />

Stephan Wolff<br />

Vorstand der Popp AG<br />

Schon während seines Wirtschaftsstudiums erwarb<br />

er sich profunde Kenntnisse im internationalen<br />

Handelsrecht und gilt heute als anerkannter<br />

Manager im Finanzwesen. Er gilt als analytischer<br />

Denker, mit der Fähigkeit der pragmatischen<br />

Umsetzung komplizierter Sachverhalte.<br />

Beide Geschäftsführer verfügen über eine jahrelange<br />

Erfahrung des Edelmetallmarktes, sowie den<br />

Preisentwicklungen der Metalle im Konsens zur<br />

volkswirtschaftlichen Entwicklung.


BISHERIGE PROJEKTE<br />

Im Dezember 2005 hat die <strong>L'or</strong> capital fine art AG,<br />

als Emissionshaus für geschlossene Beteiligungsmodelle,<br />

die Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />

GmbH & Co.KG initiert. Diese kauft Gold, Silber und<br />

Platin in physischer Form für die Anleger ein. Hierbei<br />

handelt es sich um das erste geschlossene<br />

Beiteiligungsmodell im Bereich Edelmetalle am<br />

deutschen Markt. Die Popp AG hat in der<br />

Vergangenheit bereits 3 Edelmetall - Beteiligungsmodelle<br />

im Markt etabliert. Im September 2002<br />

wurde die Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />

gegründet, die bis heute ein Kapital von EUR<br />

12.589.443,31 einwerben konnte. Die Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft hat bis heute 1.212<br />

Gemeinschafter begrüßen dürfen. Diese<br />

Gemeinschaft hat Gold, Silber und Platin im<br />

Drittelmix für natürliche Personen erworben und in<br />

Tresoren eingelagert.<br />

Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft II wurde im<br />

November 2004 ins Leben gerufen, um gewerblichen<br />

Anlegern ebenfalls die Möglichkeit des Kaufs von<br />

Edelmetallen im Drittelmix zu ermöglichen. Hier<br />

wurden bis dato 12 Gemeinschafter aufgenommen<br />

mit einem Kapital von EUR 668.397,44.<br />

Als letzter Baustein kam die Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie (GbR) Industrie im Juli 2005<br />

dazu. Diese richtete sich nur an natürliche Personen,<br />

die sich im Drittelmix an den Industriemetallen<br />

Palladium, Silber und Platin beteiligen wollten. Die<br />

Gemeinschaft hat 17 Mitglieder und ein Kapital von<br />

EUR 322.345,75 eingeworben.<br />

KEINE BETEILIGUNG AN ANDEREN<br />

UNTERNEHMEN<br />

Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG wird sich nicht an anderen Unternehmen<br />

beteiligen.<br />

ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK<br />

35


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

36<br />

9 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN ZUR <strong>VERMÖGEN</strong>SANLAGEN-<br />

VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG (VERMVERKPROSPV)<br />

HINWEISE NACH DER<br />

<strong>VERMÖGEN</strong>SANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKT-<br />

VERORDNUNG (NEGATIVHINWEISE)<br />

Nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

vom 16. Dezember 2004 sind zur<br />

Darstellung des Vermögensanlagenangebots im<br />

Prospekt auch Angaben zu Sachverhalten zu<br />

machen, die auf den konkreten Fall der Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />

nicht zutreffen.<br />

Der Emittent ist nicht von Patenten, Lizenzen oder<br />

neuen Herstellungsverfahren abhängig, die von<br />

wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />

oder die Ertragslage der Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG sind.<br />

Hinsichtlich der Abhängigkeit der Emittentin von<br />

einzelnen Verträgen wird auf das Kapitel "Verträge<br />

und Vertragspartner" (Seite 38) verwiesen.<br />

(§ 8 Abs. 1 Nr.2 VermVerkProspV)<br />

Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen<br />

wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage<br />

der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG haben könnten, liegen mit<br />

Ausnahme des auf Seite 17 erläuterten finanzgerichtlichen<br />

Verfahrens nicht vor.<br />

(§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV)<br />

Weder Prospektverantwortlichen noch Gründungsgesellschaftern,<br />

Treuhänder oder Mitgliedern der<br />

Geschäftsführung steht oder stand das Eigentum<br />

am Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben<br />

zu, noch steht diesen Personen aus anderen<br />

Gründen eine dingliche Berechtigung am<br />

Anlageobjekt zu.<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerk-ProspV)<br />

Es bestehen keine dinglichen Belastungen des<br />

Anlageobjektes.<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV)<br />

Es bestehen keine rechtlichen oder tatsächlichen<br />

Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjekts, insbesondere im Hinblick auf<br />

das Anlageziel .<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV)<br />

Für den Geschäftsbetrieb der Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG liegen alle<br />

behördlichen Genehmigungen vor.<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 5 VermVerkProspV)<br />

Die Emittentin hat mit Ausnahme der auf Seite 38<br />

ff. dargestellten Verträge keine Verträge über die<br />

Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjektes<br />

oder wesentlicher Teile davon geschlossen.<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 6 VermVerkProspV)<br />

Es wurden keine Bewertungsgutachten für das<br />

Anlageobjekt erstellt.<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV)<br />

Es wurden keine nicht nur geringfügigen Leistungen<br />

und Lieferungen durch Prospektverantwortliche,<br />

Gründungsgesellschafter, Treuhänder oder<br />

Mitgliedern der Geschäftsführung erbracht.<br />

(§ 9 Abs. 2. Nr. 8 VermVerkProspV)<br />

Die Emittentin wurde am 17.01.2006 gegründet. Es<br />

existiert somit noch kein abgeschlossenes Geschäftsjahr.<br />

Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr<br />

wurden somit Geschäftsführung, Vorstand,<br />

Aufsichtsgremien oder Beiräten keine Gehälter,<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art gewährt.<br />

(§ 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV)


KAPITEL 2<br />

ZAHLEN & PROGNOSEN<br />

Mittelherkunft / Mittelverwendung<br />

Verträge und Vertragspartner<br />

Kosten und Gebühren<br />

Unternehmensplanung<br />

Sensitivitätsanalyse<br />

37


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

38<br />

10 MITTELHERKUNFT/MITTELVERWENDUNG<br />

INVESTITIONEN (PROGNOSE):<br />

Das eingeworbene Kommanditkapital wird in die<br />

Edelmetalle Palladium, Silber und Platin investiert.<br />

In dem Zeitraum bis zum 31. Dezember 2007<br />

beabsichtigt die Gesellschaft für EUR 14.350.000<br />

Palladium, Silber und Platin zu erwerben. Dies<br />

entspricht ca. 96 % des angestrebten<br />

Emissionsvolumens von EUR 15.000.000, das bis<br />

zum 31. Dezember 2007 von der Gesellschaft von<br />

Anlegern aufgenommen werden soll. Dieser Betrag<br />

ist keinesfalls eine Ober-oder Mindestgrenze.<br />

11 VERTRÄGE UND VERTRAGSPARTNER<br />

ÜBERSICHT ÜBER BESTEHENDE VERTRÄGE UND<br />

DARAUS ERWACHSENDE KOSTEN<br />

Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG hat im Rahmen dieser Kapitalanlage<br />

Verträge mit der Popp AG, dem Steuerberater<br />

Rüdiger Frenzel, der Kreissparkasse Fallingbostel<br />

in Walsrode und der <strong>L'or</strong> capital fine art AG<br />

geschlossen. Die Vergütung, die für die<br />

Durchführung der Verträge von der Gesellschaft zu<br />

entrichten ist, richtet sich nach der Höhe der<br />

Gesamteinlage der Anleger (das Emissionsvolumen),<br />

nach dem Depotwert der Edelmetalle oder nach der<br />

Summe aller Anschaffungskosten der noch im Depot<br />

befindlichen Edelmetalle.<br />

Die Gesellschaft belastet die Anleger mit den<br />

anfallenden Gebühren. Unabhängig von der<br />

tatsächlichen Höhe des Emissionsvolumen trägt der<br />

Anleger für die Durchführung der Verträge die<br />

jeweiligen Gebühren zuzüglich der zum Zeitpunkt<br />

der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer (mit<br />

Ausnahme der Komplementärvergütung, für die keine<br />

Umsatzsteuer anfällt). Alle Kosten und Gebühren<br />

werden nicht jährlich festgesetzt, sondern jeweils<br />

zum Ende eines Monats. Die Höhe der monatlichen<br />

Gebühren beträgt 1/12 aller vorgenannten Kosten<br />

und Gebühren. Zu diesen laufenden Gebühren<br />

kommt die Zahlung eines Agios in Höhe von<br />

üblicherweise 5,5% der Anlagesumme.<br />

Das Emissionsvolumen ist weder festgelegt noch<br />

begrenzt. Die Höhe der Gesamtvergütung, die in<br />

den folgenden Punkten dargestellt wird, ist daher<br />

lediglich eine Prognose für die Zeit bis zum 31.<br />

Dezember 2007. Die Prognose basiert auf der<br />

Annahme, dass bis zum 31. Dezember 2007<br />

insgesamt Einlagen in Höhe von EUR 15.000.000<br />

erzielt werden. Die Vergütung der Popp AG, der VSG<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, des Steuerberaters<br />

Rüdiger Frenzel, der Kreissparkasse Fallingbostel<br />

in Walsrode und der <strong>L'or</strong> capital fine art AG wird nur<br />

anhand des tatsächlichen Emissionsvolumens bzw.<br />

des investierten Kapitals festgelegt. Sollte das<br />

Emissionsvolumen hinter den prognostizierten EUR<br />

15.000.000 zurückbleiben, wird sich die Vergütung<br />

entsprechend verringern, im Falle eines höheren<br />

Emissionsvolumens entsprechend erhöhen.<br />

PLATZIERUNGS- UND<br />

GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRÄGE<br />

Die Platzierung der Kapitalanlage wird durch die<br />

Popp AG und das Emissionshaus <strong>L'or</strong> capital fine<br />

art AG, beide geschäftsansässig in Walsrode,<br />

durchgeführt. Die Verträge wurden am 17. Januar<br />

2006 geschlossen.<br />

VERTRAG MIT DER POPP AG<br />

Im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

vom 17. Janaur 2006 wurde die Popp AG als<br />

geschäftsführende Kommanditistin von der<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />

& Co. KG beauftragt, den Vertrieb dieser<br />

Kapitalanlage und die laufende Verwaltung der<br />

Einlagen zu organisieren, insbesondere die richtigen<br />

Vertriebspartner zu suchen, die Anleger mit den<br />

erforderlichen Informationen zu bedienen und für<br />

den kaufmännisch bestmöglichen Erwerb sowie eine<br />

sichere Verwahrung der Vermögenswerte der


Vermögen Sicherheit Gemeinschaft Industrie GmbH<br />

& Co. KG zu sorgen.<br />

Für die laufende Verwaltung erhält die Popp AG eine<br />

Vergütung in Höhe von monatlich 1/12 von 1,0 %<br />

der Summe aller Anschaffungskosten der noch im<br />

Depot befindlichen Edelmetalle zuzüglich der zum<br />

Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen<br />

Umsatzsteuer.<br />

Bei einem geplanten Emissionsvolumen von EUR<br />

15.000.000 bis zum 31. Dezember 2007 erhält die<br />

Popp AG eine Vergütung für die Jahre 2006 bis<br />

einschließlich 2007 in Höhe von voraussichtlich ca.<br />

EUR 216.000 inkl. Umsatzsteuer. Hiervon entfallen<br />

auf das Jahr 2007, in dem annahmegemäß ein<br />

Emissionsvolumen von EUR 15.000.000 platziert<br />

wurde, EUR 143.500 inkl. Umsatzsteuer.<br />

Für den Vertrieb erhält sie das von ihr eingeworbene<br />

Agio, in der Regel 5,5% auf das gesamte Emissionsvolumen.<br />

Bei dem geplanten Emissionsvolumen<br />

erhält die Popp AG somit für die Vertriebstätigkeit<br />

EUR 825.000.<br />

Neben der prozentualen Bestandsvergütung erhält<br />

die Popp AG als geschäftsführende Kommanditistin<br />

eine erfolgsabhängige Vergütung für den Fall, dass<br />

der Depotwert nach Kosten 105% der Summe aller<br />

Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der<br />

Anleger (ohne Agio) übersteigt. Die erfolgsabhängige<br />

Vergütung beträgt in diesem Fall 10% von dem<br />

übersteigenden Wert.<br />

Nach dem Vertrag zur Verwaltung der laufenden<br />

Geschäfte der Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />

Industrie GmbH & Co. KG schuldet die Popp AG<br />

folgende Dienstleistungen:<br />

- Suche, Auswahl und Prüfung von Möglichkeiten<br />

zum möglichst günstigen Erwerb von Palladium,<br />

Silber und Platin in Barrenform<br />

- Durchführung von Vertragsverhandlungen über<br />

den Erwerb und Verkauf von Palladium, Silber<br />

und Platin in Barrenform<br />

- Erstellung von Ertragsberechnungen<br />

- Mitteilungen an die Anleger über die Entwicklung<br />

der Vermögenswerte der Gesellschaft sowie des<br />

jeweiligen Anteilswertes des Anlegers<br />

- Koordinierung der Erstellung und Durchführung<br />

aller für den Erwerb, das Halten, Verwalten und<br />

den Verkauf der Edelmetalle erforderlichen<br />

Verträge<br />

Gemäß dem Vertrag zur Durchführung des Vertriebs<br />

der Kapitalanlage mit der Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG schuldet<br />

die Popp AG unter anderem den Aufbau bzw. die<br />

Fortführung und die Unterhaltung eines<br />

Vertriebsnetzes, insbesondere die Auswahl<br />

zuverlässiger Vertriebspartner.<br />

Darüber hinaus erbringt die Popp AG für die<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />

& Co. KG folgende Verwaltungsleistungen:<br />

- Einrichtung und Durchführung der Buchführung<br />

und des Controllings der Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG;<br />

- Vorbereitung des Jahresabschlusses<br />

einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung;<br />

- Vorbereitung und Abgabe von Steuererklärungen<br />

einschließlich der Aufteilung der steuerlichen<br />

Jahresergebnisse;<br />

- Auszahlungen von Abfindungsguthaben;<br />

- Erstellung eines schriftlichen Berichts nach<br />

Vorliegen des geprüften Jahresabschlusses und<br />

Übersendung an die Gesellschafter/Treugeber;<br />

- Unterrichtung der Gesellschafter und Treugeber<br />

in besonderen Fällen;<br />

- Verhandlungen und Korrespondenz mit Behörden<br />

und Gerichten;<br />

- Erbringung von Verwaltungsleistungen im<br />

Zusammenhang mit Verfügungen über Anteile<br />

von Gesellschaftern und Treugebern sowie deren<br />

Wechsel bei Erbfällen;<br />

- Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co.KG<br />

sowie aller weiteren allgemeinen<br />

Verwaltungsaufgaben, soweit diese nicht Dritten,<br />

insbesondere dem Treuhänder oder der<br />

Komplementärin, vorbehalten und/oder<br />

übertragen sind.<br />

Der Vertrag ist mit einer Laufzeit bis zum 31.<br />

Dezember 2007 abgeschlossen. Der Vertrag<br />

verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn dieser<br />

nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von<br />

zwei Monaten durch die Gesellschaft gekündigt<br />

wird.<br />

VERTRAG MIT DER L'OR CAPITAL FINE ART AG<br />

Das Emissionshaus <strong>L'or</strong> capital fine art AG, Walsrode,<br />

wurde ebenfalls im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages<br />

vom 17. Januar 2006 von der Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />

beauftragt, den Vertrieb dieser Kapitalanlage zu<br />

organisieren und die Kapitalanlage insbesondere<br />

über die Filialen ihrer Gesellschafterin, der<br />

Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode anzubieten.<br />

VERTRÄGE UND VERTRAGSPARTNER<br />

39


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

40<br />

Hierfür erhält die <strong>L'or</strong> capital fine art AG für die Zeit<br />

bis zum 31. Dezember 2007 eine Vergütung in Höhe<br />

von monatlich 1/12 von 0,5 % der Summe aller<br />

Anschaffungskosten der noch im Depot befindlichen<br />

Edelmetalle zuzüglich der zum Zeitpunkt der<br />

Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer. Ab dem<br />

Jahr 2008 erhält die <strong>L'or</strong> capital fine art AG eine<br />

Vergütung in Höhe von monatlich 1/12 von 0,4 %<br />

der Summe aller Anschaffungskosten der noch im<br />

Depot befindlichen Edelmetalle zuzüglich der zum<br />

Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen<br />

Umsatzsteuer. Bei einem geplanten<br />

Emissionsvolumen von EUR 15.000.000 bis zum 31.<br />

Dezember 2007 erhält die <strong>L'or</strong> capital fine art AG<br />

eine Vergütung für die Jahre 2006 bis einschließlich<br />

2007 in Höhe von voraus-sichtlich ca. EUR 108.000<br />

inkl. Umsatzsteuer. Hier-von entfallen auf das Jahr<br />

2007, in dem annahme-gemäß ein<br />

Emissionsvolumen von EUR 15.000.000 platziert<br />

wurde EUR 71.750 inkl. Umsatzsteuer.<br />

Nach dem Vertrag zur Durchführung des Vertriebs<br />

der Kapitalanlage mit der Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG schuldet<br />

die <strong>L'or</strong> capital fine art AG folgende Dienstleistungen:<br />

- Vertrieb der Kapitalanlage über das Filialnetz<br />

ihrer Gesellschafterin, die Kreissparkasse<br />

Fallingbostel in Walsrode<br />

- Aktive Bewerbung der Kapitalanlage in den<br />

Filialen der Kreissparkasse Fallingbostel in<br />

Walsrode<br />

Der Vertrag ist mit einer Laufzeit bis zum 31.<br />

Dezember 2007 abgeschlossen. Der Vertrag<br />

verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn dieser<br />

nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von<br />

zwei Monaten durch die Gesellschaft gekündigt<br />

wird.<br />

Sämtliche Kosten der Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />

Industrie GmbH & Co. KG, die mit der<br />

Vorbereitung, Analyse, Projektierung und<br />

Prospektierung dieser Kapitalanlage beauftragt<br />

wurden, sind mit diesen Vergütungen abgegolten.<br />

Für die Konzeption dieser Kapitalanlage erhält die<br />

<strong>L'or</strong> capital fine art AG keine zusätzliche Vergütung.<br />

TREUHANDVERTRAG UND<br />

ANLEGERVERWALTUNG<br />

Anleger, die sich mittelbar an der Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />

beteiligen, schließen mit dem Treuhandkommanditisten,<br />

Steuerberater Rüdiger Frenzel,<br />

einen Treuhandvertrag. Der Treuhandkommanditist<br />

wird danach im eigenen Namen, aber auf Rechnung<br />

des jeweiligen Anlegers eine Kommanditbeteiligung<br />

an der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG erwerben. Der Treuhandkommanditist<br />

übt alle Rechte und Pflichten als Gesellschafter<br />

der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG bezüglich der treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligung nach den Weisungen des<br />

Anlegers aus.<br />

Der Anleger stellt den Treuhandkommanditisten von<br />

seinen Kapitaleinzahlungsverpflichtungen frei,<br />

indem er den jeweils fälligen Betrag auf das in der<br />

Beitrittserklärung angegebene Konto der Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />

überweist. Gerät der Anleger mit seiner Verpflichtung<br />

zur Freistellung des Treuhandkommanditisten in<br />

Verzug, ist der Treuhandkommanditist zur<br />

Kündigung des Treuhandvertrages berechtigt. Für<br />

den Fall einer solchen Kündigung des Treuhandvertrages<br />

überträgt der Treuhandkommanditist den<br />

für den Anleger gehaltenen Kommanditanteil an der<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />

& Co. KG an den Anleger. Die aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

sich ergebenden Verzugsfolgen gelten<br />

insoweit auch für den sich mittelbar als Treugeber<br />

beteiligenden Anleger.<br />

Der Treuhandkommanditist handelt mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmannes und haftet - soweit<br />

er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht<br />

verletzt - nach den gesetzlichen Vorschriften. In allen<br />

anderen Fällen ist die Haftung des Treuhandkommanditisten<br />

auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt.<br />

Das Treuhandverhältnis wird seitens des Treuhandkommanditisten<br />

für die Zeit der Beteiligung als<br />

Treuhandkommanditisten an der Gesellschaft<br />

geschlossen. Eine Kündigung des Treuhandvertrages<br />

durch den Treuhandkommanditist kann nur aus<br />

wichtigem Grund oder nach Maßgabe der Regelung<br />

des Gesellschaftsvertrages erfolgen. Der Anleger<br />

ist berechtigt, zu jeder Zeit die Übertragung des<br />

anteilig von dem Treuhandkommanditisten für ihn<br />

gehaltenen Kommanditanteils einschließlich der<br />

damit im Zusammenhang stehenden Rechten und<br />

Pflichten auf sich zu verlangen.<br />

Der Treuhandkommanditist wird in Gesellschafterversammlungen<br />

nur nach Weisung des jeweiligen<br />

Anlegers abstimmen. Erteilt ein Anleger keine<br />

Weisung, wird sich der Treuhandkommanditist<br />

insoweit seiner Stimme enthalten.<br />

Der Treuhandkommanditist erhält für seine Tätigkeit


eine Vergütung in Höhe von monatlich 1/12 von<br />

0,15% der Summe aller Anschaffungskosten der<br />

noch im Depot befindlichen Edelmetalle zuzüglich<br />

der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen<br />

Umsatzsteuer. Bei einem geplanten Emissionsvolumen<br />

von EUR 15.000.000 bis zum 31. Dezember<br />

2007 erhält der Treuhandkommanditist eine<br />

Vergütung für die Jahre 2006 bis einschließlich 2007<br />

in Höhe von voraussichtlich ca. EUR 31.655 inkl.<br />

Umsatzsteuer. Hiervon entfallen auf das Jahr 2007,<br />

in dem annahmegemäß ein Emissionsvolumen von<br />

EUR 15.000.000 platziert wurde EUR 21.030 inkl.<br />

Umsatzsteuer. Bis zum 31.12.2016 erhält der<br />

Treuhandkommanditist auf der Grundlage der<br />

Prognoserechnung (Seite 44f.) insgesamt EUR<br />

217.765 inkl. Umsatzsteuer. Der Treuhandvertrag<br />

ist mit seinem vollständigen Wortlaut ab Seite 93<br />

abgedruckt.<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

begründen könnten, bestehen nicht.<br />

Neben der Treuhandtätigkeit übernimmt der<br />

Steuerberater Rüdiger Frenzel auch die Anlegerverwaltung.<br />

Gegenstand dieser Tätigkeit ist insbesondere<br />

- die Einrichtung und Durchführung der<br />

Anlegerbuchhaltung,<br />

- die Stammdatenpflege,<br />

- die Vorbereitung der Abfindungszahlung an<br />

ausscheidende Anleger<br />

- die steuerliche Betreuung der Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft Indstrie GmbH & Co.<br />

KG sowie<br />

- die umfassende Erstellung der<br />

Finanzbuchhaltung der Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG.<br />

VERWAHRVERTRAG<br />

Im Rahmen eines Verwahrvertrages vom 17. Janaur<br />

2006 wurde die Kreisparkasse Fallingbostel in<br />

Walsrode mit der Lagerung der Vermögenswerte<br />

(Palladium-, Silber-und Platinbarren) von der<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />

& Co. KG beauftragt. Die Kreissparkasse Fallingbostel<br />

in Walsrode lagert die von der Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG erworbenen<br />

Barren in Tresorräumen getrennt von anderen<br />

Vermögensgütern Dritter.<br />

Die Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode hat<br />

sich dabei insbesondere vertraglich verpflichtet:<br />

- für einen ausreichenden Versicherungsschutz<br />

der Vermögenswerte der Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG gegen<br />

Einbruchdiebstahl und Raub Sorge zu tragen.<br />

- der Emittentin mindestens einmal monatlich eine<br />

Übersicht über die aktuelle Entwicklung und den<br />

Stand der verwahrten Edelmetalle zur Verfügung<br />

zu stellen<br />

Die Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode erhält<br />

für die sichere Verwahrung der Edelmetalle eine<br />

monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 auf 0,65%<br />

des Wertes der in ihren Tresorräumen für die<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />

& Co. KG verwahrten Edelmetalle zuzüglich der zum<br />

Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen<br />

Umsatzsteuer. Bei einem geplanten<br />

Emissionsvolumen von EUR 15.000.000 bis zum 31.<br />

Dezember 2007 erhält die Kreissparkasse<br />

Fallingbostel in Walsrode eine Vergütung für die<br />

Jahre 2006 bis einschließlich 2007 in Höhe von<br />

voraussichtlich ca. EUR 153.145 inkl. Umsatzsteuer.<br />

Hiervon entfallen auf das Jahr 2007, in dem<br />

annahmegemäß ein Emissionsvolumen von EUR<br />

15.000.000 platziert wurde EUR 102.337 inkl.<br />

Umsatzsteuer.<br />

VERTRÄGE UND VERTRAGSPARTNER<br />

41


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

42<br />

12 KOSTEN UND GEBÜHREN<br />

EINMALIGE KOSTEN UND GEBÜHREN<br />

AUSGABEAUFSCHLAG<br />

Bei Zeichnung eines Anteils an der Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />

fällt ein Ausgabeaufschlag (Agio) in Höhe von 5,5%<br />

der gezeichneten Kapitaleinlage an (EUR 825.000<br />

bei einem geschätzten Emissionsvolumen von EUR<br />

15.000.000). Der Ausgabeaufschlag ist vom Anleger<br />

zusätzlich zu seiner übernommenen Kapitaleinlage<br />

zu entrichten, bei Ratenanlegern ist das Agio in der<br />

monatlichen Rate und der ersten Zahlung von<br />

mindestens EUR 500,00 enthalten (auf je EUR 50,00<br />

entfällt EUR 47,39 Einlage und EUR 2,61 Agio, auf<br />

die Anfangszahlung in Höhe EUR 500,00 entfällt<br />

EUR 473,93 Einlage und EUR 26,07 Agio.) und wird<br />

zur Finanzierung der Platzierungskosten verwendet.<br />

Insgesamt werden 5,5 % der gezeichneten Kapitaleinlage<br />

an Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />

oder vergleichbare Vergütungen geleistet.<br />

KEINE WEITEREN EINMALIGEN GEBÜHREN<br />

Die <strong>L'or</strong> capital fine art AG und die Popp AG sind<br />

von der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG mit der Auswahl und der<br />

Koordination des Vertriebs dieser Kapitalanlage<br />

beauftragt worden. Die <strong>L'or</strong> capital fine art AG ist<br />

von der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG mit der Vorbereitung, Analyse,<br />

Projektierung und Prospektierung dieser<br />

Kapitalanlage beauftragt worden. Sämtliche<br />

Platzierungskosten sind mit der Zahlung des<br />

Ausgabeaufschlags (Agio) abgegolten, das<br />

ausschließlich der Popp AG in der jeweils<br />

eingeworbenen Höhe zusteht. Der Anleger zahlt<br />

keine weiteren einmaligen Konzeptions-,<br />

Platzierungs- oder Vertriebsgebühren.<br />

LAUFENDE KOSTEN UND GEBÜHREN<br />

Diese Gebühren werden nicht jährlich festgesetzt,<br />

sondern jeweils zum Ende eines Monats.<br />

KOMPLEMENTÄRVERGÜTUNG<br />

Die VSG Verwaltungsgesellschaft mbH erhält eine<br />

Haftungs- und Geschäftsbesorgungsvergütung in<br />

Höhe von monatlich 1/12 auf 0,03% der Summe<br />

aller Anschaffungskosten der noch im Depot<br />

befindlichen Edelmetalle. Bezogen auf das geplante<br />

Investitionsvolumen in Höhe von 14.350.000 zum<br />

31.12.2007 erhält die Komplementärin eine<br />

Vergütung von ca. EUR 5.586 p.a..<br />

GESCHÄFTSBESORGER<br />

Die mit der Geschäftsbesorgung beauftragte Popp<br />

AG erhält für die Übernahme der operativen<br />

Geschäftstätigkeit und die Anlegerverwaltung eine<br />

Vergütung in Höhe von monatlich 1/12 auf 1,00 %<br />

der Summe aller Anschaffungskosten der noch im<br />

Depot befindlichen Edelmetalle zuzüglich der zum<br />

Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen<br />

Umsatzsteuer. Bei einem geplanten Emissionsvolumen<br />

von EUR 15.000.000 bis zum 31. Dezember<br />

2007 erhält Popp AG eine Vergütung für die Jahre<br />

2006 bis einschließlich 2007 in Höhe von<br />

voraussichtlich ca. EUR 216.000 inkl. Umsatzsteuer.<br />

Hiervon entfallen auf das Jahr 2007, in dem<br />

annahmegemäß ein Emissionsvolumen von EUR<br />

15.000.000 platziert wurde, EUR 143.500 inkl.<br />

Umsatzsteuer .<br />

Neben der prozentualen Bestandsvergütung erhält<br />

die Popp AG als geschäftsführende Kommanditistin<br />

eine erfolgsabhängige Vergütung für den Fall, dass<br />

der Depotwert nach Kosten 105% der Summe aller<br />

Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der<br />

Anleger (ohne Agio) übersteigt. Die erfolgsabhängige<br />

Vergütung beträgt in diesem Fall 10% von dem<br />

übersteigenden Wert.<br />

INITIATORIN<br />

Die mit dem Vertrieb beauftrage <strong>L'or</strong> capital fine art<br />

AG erhält eine laufende Vergütung in Höhe von<br />

monatlich 1/12 auf 0,5% der Summe aller<br />

Anschaffungskosten der noch im Depot befindlichen<br />

Edelmetalle für die Zeit bis zum 31. Dezember 2007,<br />

ab dem Jahr 2008 ermäßigt auf 0,4%, jeweils<br />

zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung<br />

gültigen Umsatzsteuer. Bei einem geplanten<br />

Emissionsvolumen von EUR 15.000.000 bis zum 31.<br />

Dezember 2007 erhält <strong>L'or</strong> capital fine art AG eine<br />

Vergütung für die Jahre 2006 bis einschließlich 2007<br />

in Höhe von voraussichtlich ca. EUR 108.000 inkl.<br />

Umsatzsteuer. Hiervon entfallen auf das Jahr 2007,<br />

in dem annahmegemäß ein Emissionsvolumen von<br />

EUR 15.000.000 platziert wurde, EUR 71.750 inkl.<br />

Umsatzsteuer.<br />

TREUHÄNDER<br />

Der Steuerberater Rüdiger Frenzel erhält für die<br />

Übernahme der Treuhänderschaft und die


Übernahme der Treugeberverwaltung eine monatliche<br />

Vergütung von 1/12 auf 0,15 % der Summe<br />

aller Anschaffungskosten der noch im Depot<br />

befindlichen Edelmetalle zuzüglich der zum<br />

Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen<br />

Umsatzsteuer. Bei einem geplanten Emissionsvolumen<br />

von EUR 15.000.000 bis zum 31. Dezember<br />

2007 erhält der Treuhandkommanditist eine<br />

Vergütung für die Jahre 2006 bis einschließlich 2007<br />

in Höhe von voraussichtlich ca. EUR 31.655 inkl.<br />

Umsatzsteuer. Hiervon entfallen auf das Jahr 2007,<br />

in dem annahmegemäß ein Emissionsvolumen von<br />

EUR 15.000.000 platziert wurde, EUR 21.030 inkl.<br />

Umsatzsteuer.<br />

Über die zuvor dargestellten Bezüge, Provisionen oder<br />

sonstigen Vergüteten hinaus stehen den<br />

Gründungsgesellschaftern (einschließlich Anbieter)<br />

sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />

keine weiteren Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge,<br />

insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu.<br />

VERWAHRKOSTEN<br />

Die Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode erhält<br />

für die sichere Verwahrung der Edelmetalle eine<br />

monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 auf 0,65%<br />

13 UNTERNEHMENSPLANUNG<br />

Grundlage der vorliegenden Unternehmensplanung<br />

der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG ist die Erhöhung der Eigenmittel<br />

durch Beitritt bzw. Einlagen von Kommanditisten,<br />

um somit das Geschäftsvolumen mit Hilfe dieses<br />

zusätzlichen Kapitals auszuweiten.<br />

Das Emissionsvolumen ist bei dieser Art von Fonds<br />

immer ein zunächst angenommener Wert und liegt<br />

nicht endgültig fest. Bei der Planung des<br />

vorliegenden Fonds wurde von einem platzierten<br />

Emissionsvolumen bis zum 31. Dezember 2007 von<br />

EUR 15 Mio. ausgegangen. Sollte sich das<br />

Emissionsvolumen ermäßigen oder erhöhen, so<br />

würden sich die Planzahlen - insb. das angestrebte<br />

Neugeschäftsvolumen - entsprechend im Verhältnis<br />

ändern.<br />

Im Nachfolgenden sollen die wichtigsten Parameter<br />

und Grundlagen der Unternehmensprognose<br />

erläutert werden.<br />

des Depotwerts vor Kosten der Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG zuzüglich<br />

der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen<br />

Umsatzsteuer. Bei einem geplanten Emissionsvolumen<br />

von EUR 15.000.000 bis zum 31. Dezember<br />

2007 erhält die Kreissparkasse Fallingbostel in<br />

Walsrode eine Vergütung für die Jahre 2005 bis<br />

einschließlich 2007 in Höhe von voraussichtlich ca.<br />

EUR 153.145 inkl. Umsatzsteuer. Hiervon entfallen<br />

auf das Jahr 2007, in dem annahmegemäß ein<br />

Emissionsvolumen von EUR 15.000.000 platziert<br />

wurde EUR 102.337 inkl. Umsatzsteuer.<br />

SONSTIGE LAUFENDE KOSTEN<br />

Über die vorstehend genannten Vergütungen hinaus<br />

trägt die Gesellschaft ihre eigenen Kosten, die zur<br />

Durchführung des Anlagegeschäftes anfallen. Die<br />

Gesellschaft kalkuliert für die Kosten einen Betrag<br />

in den Jahren 2006 bis einschließlich 2007 von<br />

insgesamt EUR 85.655 inkl. Umsatzsteuer. Für die<br />

Jahre ab 2008 wird von einer prozentualen<br />

Verringerung dieser Kosten auf prognostizierte 0,1%<br />

p.a. zuzüglich der zum Zeitpunkt der<br />

Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer ausgegangen,<br />

da es sich hierbei um Kosten handelt,<br />

die nicht von der Höhe des Gesamtvolumens der<br />

Anlegergelder abhängen und daher mit dem<br />

Zuwachs des Gesellschaftsvermögens prozentual<br />

abnehmen.<br />

KOSTEN UND GEBÜHREN<br />

43


A<br />

1 eingezahltes Kapital 7.500.000,00 7.500.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />

B<br />

2 Kauf Edelmetalle 7.250.000,00 7.100.000,00 342.000,00 240.000,00 260.000,00<br />

3 davon Palladium 33,3 -16 2.416.666,67 2.083.333,33 2.366.666,67 4.123.563,22 114.000,00 4.221.839,08 80.000,00 4.290.804,60 86.666,67<br />

4 davon Silber 33,3 -16 2.416.666,67 2.083.333,33 2.366.666,67 4.123.563,22 114.000,00 4.221.839,08 80.000,00 4.290.804,60 86.666,67<br />

5 davon Platin 33,3 -16 2.416.666,67 2.083.333,33 2.366.666,67 4.123.563,22 114.000,00 4.221.839,08 80.000,00 4.290.804,60 86.666,67<br />

6 Summe (3,4,5) 6.250.000,00 12.370.689,66 12.665.517,24 12.872.413,79<br />

C<br />

7 Steigerung Palladium 6 125.000,00 247.413,79 253.310,34 257.448,28 261.931,03<br />

8 Steigerung Silber 5 104.166,67 206.178,16 211.091,95 214.540,23 218.275,86<br />

9 Steigerung Platin 5 104.166,67 206.178,16 211.091,95 214.540,23 218.275,86<br />

10 Kursgewinne u. Vortrag 5,3 351.000,00 1.064.340,93 1.832.046,45 2.652.059,67<br />

11 Summe (7,8,9,10,) 333.333,33 1.010.770,11 1.739.835,18 2.518.575,18<br />

D<br />

12 plus vorläufige Barreserve 250.000,00 452.347,81 341.207,55 390.006,34<br />

13 Zinserträge 1,45 3.625,00 6.559,04 4.947,51 5.655,09<br />

14 Summe (12,13) 253.625,00 458.906,86 346.155,06 395.661,44<br />

E<br />

15 Depotwert 6.836.958,33 13.840.366,63 14.751.507,49 15.786.650,41<br />

F<br />

16 Verwaltung durch Popp AG (1% zzgl. USt) 1,16 72.500,00 143.500,00 146.920,00 149.320,00<br />

17 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,5% zzgl. USt) 0,58 36.250,00 71.750,00<br />

18 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,4% zzgl. USt) 0,46 58.261,38 59.213,10<br />

19 Verwahrung der Edelmetalle (0,65% zzgl. USt) 0,75 51.277,19 103.802,75 110.636,31 118.399,88<br />

20 Treuhänderverwaltung (0,15% zzgl. USt) 0,17 10.625,00 21.030,17 21.531,38 21.883,10<br />

21 Komplementärvergütung (0,03%) 0,03 1.875,00 3.711,21 3.799,66 3.861,72<br />

22 sonstige Kosten (0,4% zzgl. USt)) 0,46 28.750,00 56.905,17<br />

23 sonstige Kosten ab 2008 (0,1% zzgl.USt) 0,12 15.198,62 15.446,90<br />

G<br />

24 Summe Barreserve 253.625,00 458.906,86 346.155,06 395.661,44<br />

25 abzüglich Kosten 201.277,19 400.699,30 341.148,72 368.124,71<br />

26 neue Barreserve 52.347,81 58.207,55 5.006,34 27.536,73<br />

H<br />

27 Depotwert nach Kosten 6.635.681,15 13.439.667,32 14.468.620,15 15.418.525,71<br />

I<br />

28 Gewinnbeteiligung (10%) - - - -<br />

J<br />

29 Depotwert nach Gewinnbeteiligung 6.635.681,15 13.439.667,32 14.468.620,15 15.418.525,71<br />

44<br />

PROGNOSERECHNUNG: PROGNOSTIZIERTE<br />

LIQUIDITÄTS- UND ERGEBNISRECHNUNG<br />

% % 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Anmerkung zu den Zeilen 16, 17, 18, 19, 20, 22,23:<br />

Die Prognose basiert auf einem Umsatzsteuersatz von 16%. Die ab 2007 geplante Erhöhung auf 19% wurde in der Prognose nicht berücksichtigt.


2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />

230.000,00 215.000,00 220.000,00 200.000,00 184.000,00 160.000,00<br />

4.365.517,24 76.666,67 4.431.609,20 71.666,67 4.493.390,80 73.333,33 4.556.609,20 66.666,67 4.614.080,46 61.333,33 4.666.954,02 53.333,33 4.712.931,03<br />

4.365.517,24 76.666,67 4.431.609,20 71.666,67 4.493.390,80 73.333,33 4.556.609,20 66.666,67 4.614.080,46 61.333,33 4.666.954,02 53.333,33 4.712.931,03<br />

4.365.517,24 76.666,67 4.431.609,20 71.666,67 4.493.390,80 73.333,33 4.556.609,20 66.666,67 4.614.080,46 61.333,33 4.666.954,02 53.333,33 4.712.931,03<br />

13.096.551,72 13.294.827,59 13.480.172,41 13.669.827,59 13.842.241,38 14.000.862,07 14.138.793,10<br />

265.896,55 269.603,45 273.396,55 276.844,83 280.017,24 282.775,86<br />

221.580,46 224.669,54 227.830,46 230.704,02 233.347,70 235.646,55<br />

221.580,46 224.669,54 227.830,46 230.704,02 233.347,70 235.646,55<br />

3.528.121,18 4.461.749,12 5.455.268,30 6.512.095,04 7.634.616,35 8.825.539,43<br />

3.350.542,43 4.237.178,65 5.180.691,64 6.184.325,77 7.250.347,91 8.381.329,00 9.579.608,40<br />

392.536,73 412.815,49 436.250,60 442.785,09 456.735,63 474.149,20 502.933,53<br />

5.691,78 5.985,82 6.325,63 6.420,38 6.622,67 6.875,16 7.292,54<br />

398.228,51 418.801,31 442.576,24 449.205,47 463.358,29 481.024,37 510.226,06<br />

16.845.322,66 17.950.807,55 19.103.440,29 20.303.358,83 21.555.947,58 22.863.215,43 24.228.627,56<br />

151.920,00 154.220,00 156.370,00 158.570,00 160.570,00 162.410,00 164.010,00<br />

60.244,14 61.156,21 62.008,79 62.881,21 63.674,31 64.403,97 65.038,45<br />

126.339,92 134.631,06 143.275,80 152.275,19 161.669,61 171.474,12 181.714,71<br />

22.264,14 22.601,21 22.916,29 23.238,71 23.531,81 23.801,47 24.035,95<br />

3.928,97 3.988,45 4.044,05 4.100,95 4.152,67 4.200,26 4.241,64<br />

15.715,86 15.953,79 16.176,21 16.403,79 16.610,69 16.801,03 16.966,55<br />

398.228,51 418.801,31 442.576,24 449.205,47 463.358,29 481.024,37 510.226,06<br />

380.413,02 392.550,71 404.791,15 417.469,85 430.209,09 443.090,84 456.007,29<br />

17.815,49 26.250,60 37.785,09 31.735,63 33.149,20 37.933,53 54.218,77<br />

16.464.909,64 17.558.256,84 18.698.649,15 19.885.888,99 21.125.738,50 22.420.124,59 23.772.620,27<br />

- - - 19.838,90 78.198,85 142.012,46 211.637,03<br />

16.464.909,64 17.558.256,84 18.698.649,15 19.866.050,09 21.047.539,65 22.278.112,13 23.560.983,24<br />

45


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

46<br />

ERLÄUTERUNGEN ZUR PROGNOSERECHNUNG<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Für die Prognoserechnung wird davon ausgegangen,<br />

dass im Jahr 2006, EUR 7,5 Mio. im Jahr 2007, EUR<br />

7,5 Mio.(ohne Agio) platziert werden. In den<br />

folgenden Jahren wird davon ausgegangen, dass<br />

jährlich EUR 625.000 Kapital von den Anlegern<br />

zufließt, die auch in Form von Ratenzahlungen in<br />

die Gesellschaft einzahlen. Dabei wurde eine<br />

Aufteilung von 75% Einmalzahlungen und 25 %<br />

Sparverträgen unterstellt (vergleiche Ziffer A). Die<br />

Beträge aus den jeweiligen Vorjahren nehmen an<br />

der Prognoserechnung teil.<br />

Diese Prognoserechnung basiert auf Annahmen und<br />

wird in der dargestellten Form sehr wahrscheinlich<br />

nicht eintreten. Die Darstellung soll vielmehr<br />

vorrangig die Wirkungsweise der einzelnen<br />

Parameter dieser Kapitalanlage untereinander<br />

darstellen und eine Vorausschätzung für die<br />

kommenden Zeiträume aus den jetzt (unter derzeit<br />

realistischen Prämissen) getroffenen Annahmen<br />

und Wirkungszusammenhängen abgeben.<br />

Demzufolge lässt die Prognoserechnung keine<br />

verbindlichen Schlüsse zu über den Wahrscheinlichkeitsgrad<br />

und die Höhe möglicher Abweichungen<br />

der zukünftig tatsächlich eintretenden wirtschaftlichen<br />

Ergebnisse der Gesellschaft und damit der<br />

Kapitalrückzahlungsmodalitäten an den Anleger.<br />

Insbesondere bei den erläuterten Positionen der<br />

Prognoserechnung: Ziffer B, Ziffer C, Ziffer D und<br />

Ziffer F handelt es sich nicht um fixe Werte, sondern<br />

um Werte die unmittelbar miteinander verwoben<br />

sind.<br />

Ergänzend hierzu sind auch die "Sensitivitätsanalysen"<br />

(vergleiche Seite 52) heranzuziehen, die<br />

die Auswirkungen auf das Investment, bei<br />

verschiedenen, aus heutiger Sicht nicht gänzlich<br />

unrealistischen, denkbar abweichenden, Verläufen<br />

und deren Alternativen, aufzeigen.<br />

Es handelt sich bei der Prognoserechnung um mittelbzw.<br />

langfristige auf die Liquidität bezogene<br />

Planzahlen. Abweichungen in den Folgejahren bei<br />

den einzelnen Positionen, können Auswirkungen<br />

auf die Gesamtjahresergebnisse haben (Hinweis<br />

auf die Kapitel "Wesentliche Risiken der<br />

Beteiligung" sowie "Wesentliche Chancen der<br />

Beteiligung" und "Sensitivitätsanalyse").<br />

Sämtliche in der Prognoserechnung - in Euro -<br />

aufgeführten Beträge (vereinzelt mit Rundungsdifferenzen<br />

im Centbereich) wurden in Jahreswerten<br />

zusammengefasst - ohne Differenzierung von<br />

Beträgen, die unterjährig in kürzeren Zeitabschnitten<br />

(z.B. Monaten) anfallen.<br />

Die Prognoserechnung basiert auf der derzeitigen<br />

Gesetzeslage und berücksichtigt einen Umsatzsteuersatz<br />

von 16%. Die im Rahmen der Koalitionsverhandlung<br />

zwischen CDU/CSU und SPD<br />

vereinbarte Anhebung der Umsatzsteuer auf 19%,<br />

ab 2007, wurde nicht berücksichtigt.<br />

ZIFFER B<br />

Bei den Edelmetallkäufen wird unterstellt, dass der<br />

überwiegende Teil des Kapitals hierfür verwendet<br />

wird. Die Aufteilung auf die 3 einzelnen Edelmetalle<br />

erfolgt in der Prognose zu gleichen Teilen. Wir haben<br />

unterstellt, dass wir die anfallende Umsatzsteuer<br />

nicht erstattet bekommen. Die Ziffern 3,4 und 5<br />

drücken dies aus.<br />

ZIFFER C<br />

Unter Ziffer C haben wir die prognostizierte<br />

Preissteigerung der einzelnen Edelmetalle<br />

aufgeführt. Diese sind bei Palladium mit 6% p.a.,<br />

bei Silber mit 5% p.a. und bei Platin mit 5% p.a.<br />

veranschlagt worden. Diese prozentualen<br />

Entwicklungen sind Schätzungen. Es handelt sich<br />

hierbei jedoch um extrem konservative Schätzungen,<br />

da sich Palladium von 1992 bis 2005 um<br />

durchschnittlich 11,21% je Feinunze, Silber von<br />

1971 bis 2005 um durchschnittlich 5,31% je<br />

Feinunze und Platin von 1992 bis 2005 um<br />

durchschnittlich 14,44% p.a. entwickelt hat. Diese<br />

Werte beziehen sich auf Euro - Werte. Durch die<br />

Preisbindung der Edelmetalle an den US Dollar kann<br />

es für die Zukunft zu unterschiedlichen Ergebnissen<br />

auf Euro - Basis kommen. Diese Preissteigerungen<br />

können zu einer höheren Bewertung der Gesellschaft<br />

führen, was sich positiv für den Anleger auswirkt.<br />

Dieser partizipiert unmittelbar von diesen Preissteigerungen<br />

in dem Verhältnis seiner Beteiligung. Aus<br />

Vereinfachungsgründen haben wir hier eine lineare<br />

Entwicklung der Preissteigerungen zu Grunde gelegt.<br />

Die Preissteigerungen der Edelmetalle werden immer<br />

auf den kumulierten Wert berechnet (vergleiche<br />

Ziffer 10).<br />

ZIFFER D<br />

Es ist in der Prognose unterstellt, dass eine<br />

Barreserve auf dem Konto der Gesellschaft verbleibt.<br />

Die Barreserve ist auf max. 10 % des Depotwertes<br />

nach Kosten beschränkt. Auf dieses Kapital erhält<br />

die Gesellschaft eine Verzinsung in Höhe von:<br />

ab 5.000,- EUR 0,5% p.a.<br />

ab 12.500,- EUR 1,1% p.a.<br />

ab 25.000,- EUR 1,3% p.a.<br />

ab 50.000,- EUR 1,45% p.a.


Da sich bereits ab dem ersten Jahr der Beteiligung<br />

ein Kapital von über EUR 50.000,- auf dem Konto<br />

befindet, baut die Prognose auf eine Verzinsung<br />

von 1,45% p.a. auf.<br />

ZIFFER E<br />

Der Depotwert vor Kosten ergibt sich aus den<br />

Edelmetallkäufen (Ziffer 6), den Preissteigerungen<br />

der Edelmetalle (Ziffer 10) zuzüglich der Barreserve<br />

und dem Zinsertrag auf die Barreserve (Ziffer 14).<br />

ZIFFER F<br />

Alle nachstehend aufgeführten bewertungsabhängigen<br />

bzw. preisabhängigen zu vergütenden<br />

bzw. anfallenden Kostenpositionen beziehen sich<br />

auf die Edelmetallkäufe (Ziffer 6). Eine Ausnahme<br />

ist die Verwahrung der Edelmetalle (Ziffer 19). Diese<br />

bezieht sich auf den kalkulierten Depotwert vor<br />

Kosten (Ziffer 15), da die Versicherungsprämien für<br />

die Edelmetalle durch Preisentwicklungen steigen.<br />

Somit muss die Kostennote sich hierfür auf den<br />

Depotwert vor Kosten beziehen.<br />

16. VERWALTUNG DURCH POPP AG<br />

Gemäß den Kalkulationsansätzen wurde in der<br />

Prognoserechnung der Popp AG ein Kostenanteil<br />

von 1% p.a. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer auf die<br />

Edelmetallkäufe zugerechnet.<br />

17. VERTRIEB DURCH L'OR CAPITAL FINE ART AG<br />

Für den mit dem Vertrieb und der Akquisition<br />

verbundenen Aufwand der <strong>L'or</strong> capital fine art AG,<br />

ist in der Prognose, die Kostennote mit 0,5% p.a.<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer auf die<br />

Edelmetallkäufe berücksichtigt worden. Ab dem<br />

Jahr 2008 ist dieser Wert auf 0,4% p.a. zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer gesenkt worden (Ziffer<br />

18).<br />

19. VERWAHRUNG DER EDELMETALLE<br />

Für die sichere Verwahrung der Edelmetalle ist in<br />

der Prognoserechnung ebenfalls der Kostenanteil<br />

an dem Depotwert vor Kosten mit 0,65% p.a. zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer berücksichtigt worden.<br />

20. TREUHÄNDERWALTUNG<br />

Der Treuhänder erhält eine Gebühr, bezogen auf die<br />

Summe der Edelmetallkäufe, von 0,15% p.a. zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

21. KOMPLEMENTÄRVERGÜTUNG<br />

Die Vergütung für den Komplementär beträgt 0,03%<br />

p.a., bezogen auf die Summe der Edelmetallankäufe.<br />

22. SONSTIGE KOSTEN<br />

Der für diese Position veranschlagte Betrag in Höhe<br />

von 0,4% p.a. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

bezogen auf die Summe der Edelmetallankäufe ist<br />

im wesentlichen vorgesehen für den Jahresabschluss<br />

der Gesellschaft, die Steuerberatungskosten, die<br />

Erstellung des Prospektes und weitere im<br />

Zusammenhang mit der Gesellschaft stehenden<br />

Rechts- und Beratungskosten. Diese Kosten werden<br />

plangemäß ab dem Jahr 2008 auf 0,1% p.a. zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer gesenkt.<br />

ZIFFER G<br />

Unter Ziffer G ist die Summe der Barreserve für das<br />

jeweilige Jahr inkl. Zinserträge (Ziffer 24) von den<br />

kumulierten Kosten in dem jeweiligen Jahr (Ziffer<br />

25) subtrahiert worden. Das Ergebnis ist eine neue<br />

Barreserve (Ziffer 26), die für das darauf folgende<br />

Jahr noch zur Verfügung steht.<br />

ZIFFER H<br />

Unter Ziffer H ist der Depotwert nach Kosten (Ziffer<br />

27) dargestellt, jedoch vor Gewinnbeteiligung.<br />

ZIFFER I<br />

Die Popp AG, als geschäftsführende Kommanditistin,<br />

erhält eine Gewinnbeteiligung, wenn der Depotwert<br />

nach Kosten 105% der Summe aller<br />

Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der<br />

Anleger (ohne Agio) übersteigt. Diese beträgt 10%<br />

von dem übersteigenden Wert (Ziffer 28).<br />

ZIFFER J<br />

Unter Ziffer J ist der Depotwert nach Gewinnbeteiligung<br />

dargestellt, der aufzeigen soll, wie sich eine<br />

Beteiligung an der Gesellschaft bei den o.g.<br />

Parametern verhalten kann.<br />

Wir haben in der Prognoserechnung den Verkauf<br />

der Edelmetalle nicht berücksichtigt. Nicht, weil er<br />

nicht stattfinden wird, sondern weil es aus heutiger<br />

Sicht keine realistischen Einschätzungen gibt, wann<br />

und welches Edelmetall in welchem Verhältnis zu<br />

verkaufen ist. Durch den Verkauf werden dann für<br />

den Anleger noch weitere Vorteile (Verkaufserlöse)<br />

entstehen. Diese werden den Gesamtdepotwert<br />

erhöhen.<br />

ERLÄUTERUNGEN ZUR PROGNOSERECHNUNG<br />

47


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

48<br />

BEISPIELRECHNUNG FÜR DEN ANLEGER (PROGNOSE)<br />

(BEI EINER BETEILIGUNG VON EUR 10.000 UND EINEM AGIO VON 5,5% (EUR 550) /<br />

BA<strong>SIE</strong>REND AUF DER PROGNOSRECHNUNG)<br />

A<br />

1 eingezahltes Kapital 10.000,00<br />

2006 2007 2008 2009<br />

B<br />

6 Edelmetallsumme (3,4,5) 8.333,33 8.247,13 8.105,93 7.921,49<br />

C<br />

11 Summe Steigerung Edelmetalle<br />

(7,8,9,10)<br />

D<br />

444,44 673,85 1.113,49 1.549,89<br />

14 Summe Barreserve (12,13) 338,17 305,94 221,54 243,48<br />

E<br />

15 Depotwert vor Kosten 9.115,94 9.226,92 9.440,96 9.714,86<br />

F<br />

25 abzüglich Kosten 268,37 267,13 218,32 226,54<br />

H<br />

27 Depotwert nach Kosten 8.847,57 8.959,79 9.222,64 9.488,32<br />

I<br />

28 Gewinnbeteiligung (10%) - - - -<br />

J<br />

29 Depotwert nach Gewinnbeteiligung 8.847,57 8.959,79 9.222,64 9.488,32<br />

abzgl. Agio 8.297,57 8.409,79 8.672,64 8.938,32


2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

7.760,92 7.597,04 7.437,34 7.290,57 7.144,38 7.000,43 6.855,17<br />

1.985,51 2.421,24 2.858,31 3.298,31 3.742,12 4.190,66 4.644,66<br />

235,99 239,32 244,18 239,58 239,15 240,51 247,38<br />

9.982,42 10.257,60 10.539,83 10.828,46 11.125,65 11.431,60 11.747,21<br />

225,41 224,30 223,33 222,65 222,04 221,55 221,09<br />

9.757,01 10.033,30 10.316,50 10.605,81 10.903,61 11.210,05 11.526,12<br />

- - - 10,58 40,36 71,01 102,61<br />

9.757,01 10.033,30 10.316,50 10.595,23 10.863,25 11.139,05 11.423,50<br />

9.207,01 9.483,30 9.766,50 10.045,23 10.313,25 10.589,05 10.873,50<br />

BEISPIELRECHNUNG FÜR DEN ANLEGER<br />

49


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

50<br />

ERLÄUTERUNGEN ZU DER BEISPIELRECHNUNG<br />

VORBEMERKUNGEN<br />

Die prognostizierte Liquiditäts- und Ergebnisrechnung<br />

behandelt - auf der Ebene der<br />

Fondsgesellschaft - schwerpunktmäßig die wirtschaftlich<br />

relevanten Daten in der Zeitspanne von<br />

2006 bis 2016. Es ist unterstellt, dass der Anleger<br />

in 2006 der Gesellschaft beitritt. Die hier<br />

erwirtschafteten Zinserträge und die Preissteigerungen<br />

sind Grundlage der Kalkulation für<br />

den Anleger, abzüglich der anfallenden Kosten.<br />

In diesem Zusammenhang ist - wie bei den<br />

Erläuterungen zur Prognoserechnung - darauf<br />

hinzuweisen, dass es sich um Planzahlen handelt.<br />

In der Beispielrechnung wurden aus Sicht eines<br />

Anlegers, der als natürliche Person beitritt, mit einer<br />

Beteiligungssumme von EUR 10.000,- die<br />

Auswirkungen seiner wirtschaftlichen Beziehungen<br />

zu der Fondsgesellschaft - insbesondere aus<br />

Liquiditätssicht - behandelt.<br />

Dabei wurden - aus Gründen der Übersichtlichkeit<br />

- lediglich die, die Anleger gemeinsam betreffenden<br />

Daten verarbeitet, nicht jedoch die auf den Einzelnen<br />

zutreffenden Kriterien berücksichtigt, wie z.B. seine<br />

tatsächliche Beteiligungsdauer, sein Alter und sein<br />

Familienstand. Je nach individueller Situation und<br />

Lebensperspektiven des Anlegers ist auch der<br />

steuerliche Gesichtspunkt von hervorragender<br />

Bedeutung, da aus dem Investment auch - je nach<br />

Anlegertyp - differierende steuerliche Auswirkungen<br />

auf die Situation nach dem Ausscheiden aus der<br />

Fondsgesellschaft als Kommanditist erwachsen<br />

können (z.B. bezüglich der Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen (wegen Zinsen), der eventuellen<br />

Besteuerung des anteiligen Spekulationsgewinnes<br />

(in Abhängigkeit von der Haltedauer der Beteiligung<br />

etc.).<br />

Sämtliche aufgeführten Beträge wurden in<br />

Jahreswerten zusammengefasst - ohne Differenzierung<br />

von Beträgen, die unterjährig in kürzeren<br />

Zeitabschnitten (z.B. Monate) anfallen. Insofern<br />

können vorliegende Berechnungen keinesfalls als<br />

ausschließlicher "Wegweiser" für die Anlegerentscheidungen<br />

dienen, etwa ob und in welcher<br />

Höhe die Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />

einzugehen ist.<br />

Die Beispielrechnung zeigt in Ziffer B auf, wie viel<br />

Edelmetalle (aus monetärer Sicht) der Anleger für<br />

seine Beteiligung erhält. Ab dem Jahr 2006 kommen<br />

die jährlich zu Grunde gelegten Preissteigerungen<br />

der Edelmetalle auf die Anfangsbestände seiner<br />

Beteiligung dazu (Ziffer C, Zeile 11). Die auf dem<br />

Konto der Gesellschaft verbleibende Barreserve<br />

zuzüglich der Zinserträge, ergibt kumuliert die<br />

Summe der Barreserve (Ziffer D, Zeile 14). Der<br />

Depotwert vor Kosten (Zeile 15) ergibt sich daher<br />

aus der Addition der Edelmetallsumme (Zeile 6),<br />

der Steigerung der Edelmetalle (Zeile 11) und der<br />

Summe der Barreserve (Zeile 14).<br />

Von dem Depotwert werden die unter Ziffer F (Zeile<br />

25) anfallenden Kosten subtrahiert. Die Kosten<br />

ermitteln sich als Prozentwert von der<br />

Edelmetallsumme (Ziffer B, Zeile 6), mit Ausnahme<br />

der Kosten für die Verwahrung der Edelmetalle.<br />

Diese Kosten ermitteln sich als Prozentwert vom<br />

Depotwert vor Kosten.<br />

Das Ergebnis bildet der Depotwert nach Kosten<br />

(Ziffer H, Zeile 27). Von dem Depotwert nach Kosten<br />

werden, sofern sie anfallen, die Gewinnbeteiligungen<br />

abgezogen. Diese fällt dann an, wenn der Depotwert<br />

nach Kosten 105% der Summe aller<br />

Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr<br />

übersteigt. Von dem übersteigenden Betrag ist die<br />

Gewinnbeteiligung 10%. Das Ergebnis ist der<br />

Depotwert nach Gewinnbeteiligung (Ziffer J, Zeile<br />

29). Das mit dem Eingang der Beteiligung anfallende<br />

Agio wird nun von dem Depotwert nach<br />

Gewinnbeteiligung abgezogen. Im Ergebnis ergibt<br />

sich für den Anleger bei einer Beteiligung von 2006<br />

bis 2016 eine Vermögen Sicherung.


A<br />

1 eingezahltes Kapital 7.500.000,00 7.500.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />

B<br />

2 Kauf Edelmetalle 7.250.000,00 7.000.000,00 300.000,00 210.000,00 195.000,00<br />

3 davon Palladium 30 2.416.666,67 2.416.666,67 2.333.333,33 4.750.000,00 100.000,00 4.850.000,00 70.000,00 4.920.000,00 65.000,00<br />

4 davon Silber 30 2.416.666,67 2.416.666,67 2.333.333,33 4.750.000,00 100.000,00 4.850.000,00 70.000,00 4.920.000,00 65.000,00<br />

5 davon Platin 30 2.416.666,67 2.416.666,67 2.333.333,33 4.750.000,00 100.000,00 4.850.000,00 70.000,00 4.920.000,00 65.000,00<br />

6 Summe (3,4,5) 7.250.000,00 14.250.000,00 14.550.000,00 14.760.000,00<br />

C<br />

7 Steigerung Palladium 6 145.000,00 285.000,00 291.000,00 295.200,00 299.100,00<br />

8 Steigerung Silber 5 120.833,33 237.500,00 242.500,00 246.000,00 249.250,00<br />

9 Steigerung Platin 5 120.833,33 237.500,00 242.500,00 246.000,00 249.250,00<br />

10 Kursgewinne u. Vortrag 5,3 407.160,00 1.229.019,48 2.111.285,51 3.052.105,24<br />

11 Summe (7,8,9,10,) 386.666,67 1.167.160,00 2.005.019,48 2.898.485,51<br />

D<br />

12 plus vorläufige Barreserve 250.000,00 516.822,81 387.755,67 416.455,14<br />

13 Zinserträge 1,45 3.625,00 7.493,93 5.622,46 6.038,60<br />

14 Summe (12,13) 253.625,00 524.316,74 393.378,12 422.493,74<br />

E<br />

15 Depotwert 7.890.291,67 15.941.476,74 16.948.397,60 18.080.979,25<br />

F<br />

16 Verwaltung durch Popp AG (1% zzgl. USt) 1,16 84.100,00 165.300,00 168.780,00 171.216,00<br />

17 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,5% zzgl. USt) 0,58 42.050,00 82.650,00<br />

18 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,4% zzgl. USt) 0,46 66.930,00 67.896,00<br />

19 Verwahrung der Edelmetalle (0,65% zzgl. USt) 0,75 59.177,19 119.561,08 127.112,98 135.607,34<br />

20 Treuhänderverwaltung (0,15% zzgl. USt) 0,17 12.325,00 24.225,00 24.735,00 25.092,00<br />

21 Komplementärvergütung (0,03%) 0,03 2.175,00 4.275,00 4.365,00 4.428,00<br />

22 sonstige Kosten (0,4% zzgl. USt)) 0,46 33.350,00 65.550,00<br />

23 sonstige Kosten ab 2008 (0,1% zzgl.USt) 0,12 17.460,00 17.712,00<br />

G<br />

24 Summe Barreserve 250.000,00 524.316,74 393.378,12 422.493,74<br />

25 abzüglich Kosten 233.177,19 461.561,08 391.922,98 421.951,34<br />

26 neue Barreserve 16.822,81 62.755,67 1.455,14 542,40<br />

H<br />

27 Depotwert nach Kosten 7.657.114,48 15.479.915,67 16.623.404,62 17.659.027,91<br />

I<br />

28Gewinnbeteiligung (10%) - - 21.715,46 59.652,79<br />

J<br />

29 Depotwert nach Gewinnbeteiligung 7.657.114,48 15.479.915,67 16.601.689,16 17.599.375,12<br />

52<br />

14 SENSITIVITÄTSANALYSE<br />

(ABWEICHUNG VON DER PROGNOSE)<br />

BEISPIEL 1 / NORMAL UND UMSATZSTEUER FLIESST ZURÜCK<br />

% % 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Anmerkung zu den Zeilen 16, 17, 18, 19, 20, 22,23:<br />

Die Prognose basiert auf einem Umsatzsteuersatz von 16%. Die ab 2007 geplante Erhöhung auf 19% wurde in der Prognose nicht berücksichtigt.


2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />

185.000,00 170.000,00 160.000,00 145.000,00 135.000,00 120.000,00<br />

4.985.000,00 61.666,67 5.046.666,67 56.666,67 5.103.333,33 53.333,33 5.156.666,67 48.333,33 5.205.000,00 45.000,00 5.250.000,00 40.000,00 5.290.000,00<br />

4.985.000,00 61.666,67 5.046.666,67 56.666,67 5.103.333,33 53.333,33 5.156.666,67 48.333,33 5.205.000,00 45.000,00 5.250.000,00 40.000,00 5.290.000,00<br />

4.985.000,00 61.666,67 5.046.666,67 56.666,67 5.103.333,33 53.333,33 5.156.666,67 48.333,33 5.205.000,00 45.000,00 5.250.000,00 40.000,00 5.290.000,00<br />

14.955.000,00 15.140.000,00 15.310.000,00 15.470.000,00 15.615.000,00 15.750.000,00 15.870.000,00<br />

302.800,00 306.200,00 309.400,00 312.300,00 315.000,00 317.400,00<br />

252.333,33 255.166,67 257.833,33 260.250,00 262.500,00 264.500,00<br />

252.333,33 255.166,67 257.833,33 260.250,00 262.500,00 264.500,00<br />

4.053.739,62 5.118.850,22 6.249.958,88 7.450.001,91 8.721.790,41 10.068.565,30<br />

3.849.705,24 4.861.206,29 5.935.383,56 7.075.025,55 8.282.801,91 9.561.790,41 10.914.965,30<br />

430.542,40 442.347,08 456.670,36 468.463,01 482.485,62 493.646,03 506.659,44<br />

6.242,86 6.414,03 6.621,72 6.792,71 6.996,04 7.157,87 7.346,56<br />

436.785,26 448.761,12 463.292,08 475.255,73 489.481,66 500.803,90 514.006,01<br />

19.241.490,51 20.449.967,41 21.708.675,64 23.020.281,28 24.387.283,56 25.812.594,31 27.298.971,30<br />

173.478,00 175.624,00 177.596,00 179.452,00 181.134,00 182.700,00 184.092,00<br />

68.793,00 69.644,00 70.426,00 71.162,00 71.829,00 72.450,00 73.002,00<br />

144.311,18 153.374,76 162.815,07 172.652,11 182.904,63 193.594,46 204.742,28<br />

25.423,50 25.738,00 26.027,00 26.299,00 26.545,50 26.775,00 26.979,00<br />

4.486,50 4.542,00 4.593,00 4.641,00 4.684,50 4.725,00 4.761,00<br />

17.946,00 18.168,00 18.372,00 18.564,00 18.738,00 18.900,00 19.044,00<br />

436.785,26 448.761,12 463.292,08 475.255,73 489.481,66 500.803,90 514.006,01<br />

434.438,18 447.090,76 459.829,07 472.770,11 485.835,63 499.144,46 512.620,28<br />

2.347,08 1.670,36 3.463,01 2.485,62 3.646,03 1.659,44 1.385,72<br />

18.807.052,33 20.002.876,65 21.248.846,57 22.547.511,17 23.901.447,94 25.313.449,85 26.786.351,02<br />

108.830,23 162.787,67 221.759,66 286.001,12 355.769,79 431.344,98 513.010,10<br />

18.698.222,10 19.840.088,99 21.027.086,91 22.261.510,05 23.545.678,14 24.882.104,86 26.273.340,92<br />

53


A<br />

1 eingezahltes Kapital 7.500.000,00 7.500.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />

B<br />

2 Kauf Edelmetalle 7.250.000,00 7.100.000,00 345.000,00 240.000,00 260.000,00<br />

3 davon Palladium 30 -16 2.416.666,67 2.083.333,33 2.366.666,67 4.123.563,22 115.000,00 4.222.701,15 80.000,00 4.291.666,67 86.666,67<br />

4 davon Silber 30 -16 2.416.666,67 2.083.333,33 2.366.666,67 4.123.563,22 115.000,00 4.222.701,15 80.000,00 4.291.666,67 86.666,67<br />

5 davon Platin 30 -16 2.416.666,67 2.083.333,33 2.366.666,67 4.123.563,22 115.000,00 4.222.701,15 80.000,00 4.291.666,67 86.666,67<br />

6 Summe (3,4,5) 6.250.000,00 12.370.689,66 12.668.103,45 12.875.000,00<br />

C<br />

7 Steigerung Palladium 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

8 Steigerung Silber 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

9 Steigerung Platin 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

10 Kursgewinne u. Vortrag 0 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

11 Summe (7,8,9,10,) - - - -<br />

D<br />

12 plus vorläufige Barreserve 250.000,00 451.222,81 344.655,58 406.460,43<br />

13 Zinserträge 1,45 3.625,00 6.542,73 4.997,51 5.893,68<br />

14 Summe (12,13) 253.625,00 457.765,54 349.653,08 412.354,10<br />

E<br />

15 Depotwert 6.503.625,00 12.828.455,20 13.017.756,53 13.287.354,10<br />

F<br />

16 Verwaltung durch Popp AG (1% zzgl. USt) 1,16 72.500,00 143.500,00 146.950,00 149.350,00<br />

17 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,5% zzgl. USt) 0,58 36.250,00 71.750,00<br />

18 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,4% zzgl. USt) 0,46 58.273,28 59.225,00<br />

19 Verwahrung der Edelmetalle (0,65% zzgl. USt) 0,75 48.777,19 96.213,41 97.633,17 99.655,16<br />

20 Treuhänderverwaltung (0,15% zzgl. USt) 0,17 10.625,00 21.030,17 21.535,78 21.887,50<br />

21 Komplementärvergütung (0,03%) 0,03 1.875,00 3.711,21 3.800,43 3.862,50<br />

22 sonstige Kosten (0,4% zzgl. USt)) 0,46 28.750,00 56.905,17<br />

23 sonstige Kosten ab 2008 (0,1% zzgl.USt) 0,12 15.201,72 15.450,00<br />

G<br />

24 Summe Barreserve 250.000,00 457.765,54 349.653,08 412.354,10<br />

25 abzüglich Kosten 198.777,19 393.109,97 328.192,66 349.430,16<br />

26 neue Barreserve 51.222,81 64.655,58 21.460,43 62.923,95<br />

H<br />

27 Depotwert nach Kosten 6.304.847,81 12.435.345,23 12.747.837,15 12.937.923,95<br />

I<br />

28Gewinnbeteiligung (10%) - - - -<br />

J<br />

29 Depotwert nach Gewinnbeteiligung 6.304.847,81 12.435.345,23 12.747.837,15 12.937.923,95<br />

54<br />

SENSITIVITÄTSANALYSE<br />

(ABWEICHUNG VON DER PROGNOSE)<br />

BEISPIEL 2 / PREISSTEIGERUNG UM 0%<br />

% % 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Anmerkung zu den Zeilen 16, 17, 18, 19, 20, 22,23:<br />

Die Prognose basiert auf einem Umsatzsteuersatz von 16%. Die ab 2007 geplante Erhöhung auf 19% wurde in der Prognose nicht berücksichtigt.


2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />

230.000,00 215.000,00 220.000,00 200.000,00 184.000,00 160.000,00<br />

4.366.379,31 76.666,67 4.432.471,26 71.666,67 4.494.252,87 73.333,33 4.557.471,26 66.666,67 4.614.942,53 61.333,33 4.667.816,09 53.333,33 4.713.793,10<br />

4.366.379,31 76.666,67 4.432.471,26 71.666,67 4.494.252,87 73.333,33 4.557.471,26 66.666,67 4.614.942,53 61.333,33 4.667.816,09 53.333,33 4.713.793,10<br />

4.366.379,31 76.666,67 4.432.471,26 71.666,67 4.494.252,87 73.333,33 4.557.471,26 66.666,67 4.614.942,53 61.333,33 4.667.816,09 53.333,33 4.713.793,10<br />

13.099.137,93 13.297.413,79 13.482.758,62 13.672.413,79 13.844.827,59 14.003.448,28 14.141.379,31<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

- - - - - - -<br />

427.923,95 473.506,07 529.068,69 575.028,42 636.203,16 709.161,53 802.355,78<br />

6.204,90 6.865,84 7.671,50 8.337,91 9.224,95 10.282,84 11.634,16<br />

434.128,84 480.371,91 536.740,18 583.366,34 645.428,10 719.444,37 813.989,94<br />

13.533.266,78 13.777.785,70 14.019.498,80 14.255.780,13 14.490.255,69 14.722.892,65 14.955.369,25<br />

151.950,00 154.250,00 156.400,00 158.600,00 160.600,00 162.440,00 164.040,00<br />

60.256,03 61.168,10 62.020,69 62.893,10 63.686,21 64.415,86 65.050,34<br />

101.499,50 103.333,39 105.146,24 106.918,35 108.676,92 110.421,69 112.165,27<br />

22.268,53 22.605,60 22.920,69 23.243,10 23.536,21 23.805,86 24.040,34<br />

3.929,74 3.989,22 4.044,83 4.101,72 4.153,45 4.201,03 4.242,41<br />

15.718,97 15.956,90 16.179,31 16.406,90 16.613,79 16.804,14 16.969,66<br />

434.128,84 480.371,91 536.740,18 583.366,34 645.428,10 719.444,37 813.989,94<br />

355.622,78 361.303,22 366.711,76 372.163,18 377.266,57 382.088,59 386.508,03<br />

78.506,07 119.068,69 170.028,42 211.203,16 268.161,53 337.355,78 427.481,91<br />

13.177.644,00 13.416.482,48 13.652.787,04 13.883.616,95 14.112.989,12 14.340.804,06 14.568.861,22<br />

- - - - - - -<br />

13.177.644,00 13.416.482,48 13.652.787,04 13.883.616,95 14.112.989,12 14.340.804,06 14.568.861,22<br />

55


A<br />

1 eingezahltes Kapital 7.500.000,00 7.500.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />

B<br />

2 Kauf Edelmetalle 7.250.000,00 7.000.000,00 270.000,00 190.000,00 160.000,00<br />

3 davon Palladium 30 2.416.666,67 2.416.666,67 2.333.333,33 4.750.000,00 90.000,00 4.840.000,00 63.333,33 4.903.333,33 53.333,33<br />

4 davon Silber 30 2.416.666,67 2.416.666,67 2.333.333,33 4.750.000,00 90.000,00 4.840.000,00 63.333,33 4.903.333,33 53.333,33<br />

5 davon Platin 30 2.416.666,67 2.416.666,67 2.333.333,33 4.750.000,00 90.000,00 4.840.000,00 63.333,33 4.903.333,33 53.333,33<br />

6 Summe (3,4,5) 7.250.000,00 14.250.000,00 14.520.000,00 14.710.000,00<br />

C<br />

7 Steigerung Palladium 12 290.000,00 570.000,00 580.800,00 588.400,00 594.800,00<br />

8 Steigerung Silber 10 241.666,67 475.000,00 484.000,00 490.333,33 495.666,67<br />

9 Steigerung Platin 10 241.666,67 475.000,00 484.000,00 490.333,33 495.666,67<br />

10 Kursgewinne u. Vortrag 10,6 855.306,67 2.627.089,17 4.618.533,43 6.843.485,70<br />

11Summe (7,8,9,10,) 773.333,33 2.375.306,67 4.175.889,17 6.187.600,09<br />

D<br />

12 plus vorläufige Barreserve 250.000,00 513.922,81 405.774,58 439.087,71<br />

13 Zinserträge 1,45 3.625,00 7.451,88 5.883,73 6.366,77<br />

14 Summe (12,13) 253.625,00 521.374,69 411.658,31 445.454,48<br />

E<br />

15 Depotwert 8.276.958,33 17.146.681,36 19.107.547,49 21.343.054,57<br />

F<br />

16 Verwaltung durch Popp AG (1% zzgl. USt) 1,16 84.100,00 165.300,00 168.432,00 170.636,00<br />

17 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,5% zzgl. USt) 0,58 42.050,00 82.650,00<br />

18 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,4% zzgl. USt) 0,46 66.792,00 67.666,00<br />

19 Verwahrung der Edelmetalle (0,65% zzgl. USt) 0,75 62.077,19 128.600,11 143.306,61 160.072,91<br />

20 Treuhänderverwaltung (0,15% zzgl. USt) 0,17 12.325,00 24.225,00 24.684,00 25.007,00<br />

21 Komplementärvergütung (0,03%) 0,03 2.175,00 4.275,00 4.356,00 4.413,00<br />

22 sonstige Kosten (0,4% zzgl. USt)) 0,46 33.350,00 65.550,00<br />

23 sonstige Kosten ab 2008 (0,1% zzgl.USt) 0,12 17.424,00 17.652,00<br />

G<br />

24 Summe Barreserve 250.000,00 521.374,69 411.658,31 445.454,48<br />

25 abzüglich Kosten 236.077,19 470.600,11 407.570,61 445.446,91<br />

26 neue Barreserve 13.922,81 50.774,58 4.087,71 7,57<br />

H<br />

27 Depotwert nach Kosten 8.040.881,15 16.676.081,25 18.766.768,88 20.897.607,66<br />

I<br />

28Gewinnbeteiligung (10%) 16.588,11 92.608,12 236.051,89 383.510,77<br />

J<br />

29 Depotwert nach Gewinnbeteiligung 8.024.293,03 16.583.473,12 18.530.716,99 20.514.096,90<br />

56<br />

SENSITIVITÄTSANALYSE<br />

(ABWEICHUNG VON DER PROGNOSE)<br />

BEISPIEL 3 / PREISSTEIGERUNG UM 10,6% UND DIE UMSATZSTEUER FLIESST ZURÜCK<br />

% % 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Anmerkung zu den Zeilen 16, 17, 18, 19, 20, 22,23:<br />

Die Prognose basiert auf einem Umsatzsteuersatz von 16%. Die ab 2007 geplante Erhöhung auf 19% wurde in der Prognose nicht berücksichtigt.


2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />

145.000,00 120.000,00 90.000,00 70.000,00 35.000,00 8.000,00<br />

4.956.666,67 48.333,33 5.005.000,00 40.000,00 5.045.000,00 30.000,00 5.075.000,00 23.333,33 5.098.333,33 11.666,67 5.110.000,00 2.666,67 5.112.666,67<br />

4.956.666,67 48.333,33 5.005.000,00 40.000,00 5.045.000,00 30.000,00 5.075.000,00 23.333,33 5.098.333,33 11.666,67 5.110.000,00 2.666,67 5.112.666,67<br />

4.956.666,67 48.333,33 5.005.000,00 40.000,00 5.045.000,00 30.000,00 5.075.000,00 23.333,33 5.098.333,33 11.666,67 5.110.000,00 2.666,67 5.112.666,67<br />

14.870.000,00 15.015.000,00 15.135.000,00 15.225.000,00 15.295.000,00 15.330.000,00 15.338.000,00<br />

600.600,00 605.400,00 609.000,00 611.800,00 613.200,00 613.520,00<br />

500.500,00 504.500,00 507.500,00 509.833,33 511.000,00 511.266,67<br />

500.500,00 504.500,00 507.500,00 509.833,33 511.000,00 511.266,67<br />

9.323.158,65 12.082.783,07 15.149.084,48 18.551.031,43 22.321.842,90 26.496.489,44<br />

8.429.619,04 10.924.758,65 13.697.183,07 16.773.084,48 20.182.498,10 23.957.042,90 28.132.542,78<br />

465.007,57 484.986,91 507.489,89 536.126,75 559.470,70 590.521,92 619.536,53<br />

6.742,61 7.032,31 7.358,60 7.773,84 8.112,33 8.562,57 8.983,28<br />

471.750,18 492.019,22 514.848,49 543.900,59 567.583,03 599.084,49 628.519,81<br />

23.771.369,22 26.431.777,87 29.347.031,56 32.541.985,07 36.045.081,13 39.886.127,38 44.099.062,59<br />

172.492,00 174.174,00 175.566,00 176.610,00 177.422,00 177.828,00 177.920,80<br />

68.402,00 69.069,00 69.621,00 70.035,00 70.357,00 70.518,00 70.554,80<br />

178.285,27 198.238,33 220.102,74 244.064,89 270.338,11 299.145,96 330.742,97<br />

25.279,00 25.525,50 25.729,50 25.882,50 26.001,50 26.061,00 26.074,60<br />

4.461,00 4.504,50 4.540,50 4.567,50 4.588,50 4.599,00 4.601,40<br />

17.844,00 18.018,00 18.162,00 18.270,00 18.354,00 18.396,00 18.405,60<br />

471.750,18 492.019,22 514.848,49 543.900,59 567.583,03 599.084,49 628.519,81<br />

466.763,27 489.529,33 513.721,74 539.429,89 567.061,11 596.547,96 628.300,17<br />

4.986,91 2.489,89 1.126,75 4.470,70 521,92 2.536,53 219,64<br />

23.304.605,95 25.942.248,54 28.833.309,82 32.002.555,18 35.478.020,02 39.289.579,43 43.470.762,42<br />

558.585,59 756.724,85 980.205,98 1.231.505,52 1.513.427,00 1.828.957,94 2.181.451,24<br />

22.746.020,35 25.185.523,69 27.853.103,84 30.771.049,66 33.964.593,02 37.460.621,49 41.289.311,18<br />

57


A<br />

1 eingezahltes Kapital 7.500.000,00 7.500.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />

B<br />

2 Kauf Edelmetalle 7.250.000,00 7.100.000,00 300.000,00 240.000,00 240.000,00<br />

3 davon Palladium 30 -16 2.416.666,67 2.083.333,33 2.366.666,67 4.123.563,22 100.000,00 4.209.770,11 80.000,00 4.278.735,63 80.000,00<br />

4 davon Silber 30 -16 2.416.666,67 2.083.333,33 2.366.666,67 4.123.563,22 100.000,00 4.209.770,11 80.000,00 4.278.735,63 80.000,00<br />

5 davon Platin 30 -16 2.416.666,67 2.083.333,33 2.366.666,67 4.123.563,22 100.000,00 4.209.770,11 80.000,00 4.278.735,63 80.000,00<br />

6 Summe (3,4,5) 6.250.000,00 12.370.689,66 12.629.310,34 12.836.206,90<br />

C<br />

7 Steigerung Palladium 12 250.000,00 494.827,59 505.172,41 513.448,28 521.724,14<br />

8 Steigerung Silber 10 208.333,33 412.356,32 420.977,01 427.873,56 434.770,11<br />

9 Steigerung Platin 10 208.333,33 412.356,32 420.977,01 427.873,56 434.770,11<br />

10 Kursgewinne u. Vortrag 10,6 737.333,33 2.274.902,16 4.005.963,63 5.944.925,89<br />

11 Summe (7,8,9,10,) 666.666,67 2.056.873,56 3.622.028,60 5.375.159,03<br />

D<br />

12 plus vorläufige Barreserve 250.000,00 446.222,81 369.194,57 405.000,29<br />

13 Zinserträge 1,45 3.625,00 6.470,23 5.353,32 5.872,50<br />

14 Summe (12,13) 253.625,00 452.693,04 374.547,89 410.872,80<br />

E<br />

15 Depotwert 7.170.291,67 14.880.256,26 16.625.886,83 18.622.238,72<br />

F<br />

16 Verwaltung durch Popp AG (1% zzgl. USt) 1,16 72.500,00 143.500,00 146.500,00 148.900,00<br />

17 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,5% zzgl. USt) 0,58 36.250,00 71.750,00<br />

18 Vertrieb durch L´or capital fine art AG (0,4% zzgl. USt) 0,46 58.094,83 59.046,55<br />

19 Verwahrung der Edelmetalle (0,65% zzgl. USt) 0,75 53.777,19 111.601,92 124.694,15 139.666,79<br />

20 Treuhänderverwaltung (0,15% zzgl. USt) 0,17 10.625,00 21.030,17 21.469,83 21.821,55<br />

21 Komplementärvergütung (0,03%) 0,03 1.875,00 3.711,21 3.788,79 3.850,86<br />

22 sonstige Kosten (0,4% zzgl. USt)) 0,46 28.750,00 56.905,17<br />

23 sonstige Kosten ab 2008 (0,1% zzgl.USt) 0,12 15.155,17 15.403,45<br />

G<br />

24 Summe Barreserve 250.000,00 452.693,04 374.547,89 410.872,80<br />

25 abzüglich Kosten 203.777,19 408.498,47 354.547,60 388.689,20<br />

26 neue Barreserve 46.222,81 44.194,57 20.000,29 22.183,59<br />

H<br />

27 Depotwert nach Kosten 6.966.514,48 14.471.757,79 16.329.434,06 18.233.549,52<br />

I<br />

28 Gewinnbeteiligung (10%) - - - 117.104,95<br />

J<br />

29 Depotwert nach Gewinnbeteiligung 6.966.514,48 14.471.757,79 16.329.434,06 18.116.444,57<br />

58<br />

SENSITIVITÄTSANALYSE<br />

(ABWEICHUNG VON DER PROGNOSE)<br />

BEISPIEL 4 / PREISSTEIGERUNG UM 10,6%<br />

% % 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Anmerkung zu den Zeilen 16, 17, 18, 19, 20, 22,23:<br />

Die Prognose basiert auf einem Umsatzsteuersatz von 16%. Die ab 2007 geplante Erhöhung auf 19% wurde in der Prognose nicht berücksichtigt.


2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00 625.000,00<br />

200.000,00 180.000,00 145.000,00 140.000,00 100.000,00 70.000,00<br />

4.347.701,15 66.666,67 4.405.172,41 60.000,00 4.456.896,55 48.333,33 4.498.563,22 46.666,67 4.538.793,10 33.333,33 4.567.528,74 23.333,33 4.587.643,68<br />

4.347.701,15 66.666,67 4.405.172,41 60.000,00 4.456.896,55 48.333,33 4.498.563,22 46.666,67 4.538.793,10 33.333,33 4.567.528,74 23.333,33 4.587.643,68<br />

4.347.701,15 66.666,67 4.405.172,41 60.000,00 4.456.896,55 48.333,33 4.498.563,22 46.666,67 4.538.793,10 33.333,33 4.567.528,74 23.333,33 4.587.643,68<br />

13.043.103,45 13.215.517,24 13.370.689,66 13.495.689,66 13.616.379,31 13.702.586,21 13.762.931,03<br />

528.620,69 534.827,59 539.827,59 544.655,17 548.103,45 550.517,24<br />

440.517,24 445.689,66 449.856,32 453.879,31 456.752,87 458.764,37<br />

440.517,24 445.689,66 449.856,32 453.879,31 456.752,87 458.764,37<br />

8.113.826,42 10.532.970,65 13.226.850,36 16.221.027,99 19.546.826,62 23.235.330,01<br />

7.336.190,26 9.523.481,60 11.959.177,54 14.666.390,59 17.673.441,79 21.008.435,81 24.703.375,98<br />

407.183,59 429.108,69 450.142,26 483.878,91 499.181,46 528.790,03 561.271,22<br />

5.904,16 6.222,08 6.527,06 7.016,24 7.238,13 7.667,46 8.138,43<br />

413.087,75 435.330,76 456.669,32 490.895,16 506.419,60 536.457,49 569.409,65<br />

20.792.381,46 23.174.329,60 25.786.536,51 28.652.975,41 31.796.240,69 35.247.479,51 39.035.716,67<br />

151.300,00 153.300,00 155.100,00 156.550,00 157.950,00 158.950,00 159.650,00<br />

59.998,28 60.791,38 61.505,17 62.080,17 62.635,34 63.031,90 63.309,48<br />

155.942,86 173.807,47 193.399,02 214.897,32 238.471,81 264.356,10 292.767,88<br />

22.173,28 22.466,38 22.730,17 22.942,67 23.147,84 23.294,40 23.396,98<br />

3.912,93 3.964,66 4.011,21 4.048,71 4.084,91 4.110,78 4.128,88<br />

15.651,72 15.858,62 16.044,83 16.194,83 16.339,66 16.443,10 16.515,52<br />

413.087,75 435.330,76 456.669,32 490.895,16 506.419,60 536.457,49 569.409,65<br />

408.979,07 430.188,51 452.790,40 476.713,69 502.629,56 530.186,27 559.768,74<br />

4.108,69 5.142,26 3.878,91 14.181,46 3.790,03 6.271,22 9.640,91<br />

20.383.402,39 22.744.141,09 25.333.746,11 28.176.261,71 31.293.611,13 34.717.293,24 38.475.947,93<br />

266.465,24 436.914,11 630.249,61 848.876,17 1.094.986,11 1.371.729,32 1.681.969,79<br />

20.116.937,15 22.307.226,98 24.703.496,50 27.327.385,54 30.198.625,02 33.345.563,91 36.793.978,14<br />

59


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

60<br />

ERLÄUTERUNGEN ZUR SENSITIVITÄTSANALYSE<br />

Die in der prognostizierten Liquiditäts- und<br />

Ergebnisrechnung aufgeführten Erlös- und<br />

Kostenpositionen beruhen auf Verträgen bzw. auf<br />

Annahmen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung.<br />

Die vorliegende Sensitivitätsanalyse, abgeleitet aus<br />

der Prognoserechnung, thematisiert -beispielhaft-<br />

Auswirkungen von Parameterveränderungen<br />

gegenüber den Prospektansätzen auf die liquiditätsmäßigen<br />

Folgen im Prognosezeitraum bis 2016.<br />

Die Parameterveränderungen können sich z.B. in<br />

folgenden Bereichen ergeben:<br />

- Erhöhungen oder Verminderungen der<br />

Preissteigerungen und / oder Veränderungen<br />

der umsatzsteuerlichen Betrachtungsweise, z.B.<br />

aufgrund marktspezifischer Ursachen und / oder<br />

einer veränderten Verwaltungsauffassung.<br />

- Veränderte Wechselkurse Euro / US Dollar, da<br />

die Edelmetalle zurzeit noch einer Preisbindung<br />

an den US Dollar unterliegen.<br />

Diese - beispielhaften - Veränderungen können<br />

gegenüber den o.a. Parametern - in beiden<br />

Richtungen - mit noch erheblich größeren Ausschlägen<br />

abweichen und müssen nicht jeweils<br />

einheitlich in die eine oder andere Richtung<br />

tendieren, sie können sich zueinander gegenläufig<br />

- und zu verschiedenen Zeiten - entwickeln, was<br />

sich auf die Kapitalrückzahlungsbeträge bzw.<br />

Überschüsse per Saldo auswirken kann.<br />

In der Sensitivitätsanalyse werden diese Parameterveränderungen<br />

durch 4 Beispiele berücksichtigt.<br />

Beispiel 1 enthält die gleichen Peissteigerungsraten,<br />

wie die Prognoserechnung. Allerdings fließen hier<br />

die Umsatzsteuerbeträge aus dem Ankauf von<br />

Palladium, Silber und Platin zurück, was eine<br />

Erhöhung der Edelmetallbestände nach sich zieht.<br />

Dies folgt aus dem zusätzlichen Kapital, welches<br />

zum Ankauf verwand werden kann.<br />

Beispiel 2 enthält eine Preissteigerungsrate von 0%<br />

während der gesamten Laufzeit und kalkuliert auch<br />

nicht mit Rückflüssen der Umsatzsteuerbeträge vom<br />

Finanzamt.<br />

Dieses Beispiel ist einem "worse case" gleich zusetzen.<br />

Beispiel 3 zielt auf eine Rückerstattung der<br />

Umsatzsteuerbeträge ab und auf eine positivere<br />

Preisentwicklung der Edelmetalle als in der<br />

Prognoseberechnung. Während in der Prog-<br />

noseberechnung mit durchschnittlich 5,3% (im<br />

Drittelmix) kalkuliert wurde, wird hier eine<br />

durchschnittliche Preissteigerung von 10,6% (im<br />

Drittelmix) kalkuliert.<br />

Beispiel 4 weicht von der Prognoseberechnung<br />

durch eine höhere Preissteigerung ab. Es sind hier<br />

10,6%, statt 5,3% in der Prognoseberechnung, im<br />

Drittelmix zu Grunde gelegt. Bei diesem Beispiel<br />

wird davon ausgegangen, dass die Umsatzsteuer<br />

nicht erstattet wird.<br />

Auf eine "Renditeermittlung" - z.B. nach der internen<br />

Zinsfußmethode - wurde hierbei verzichtet, zumal<br />

der Sinn und die für den Leser notwendige<br />

Verständlichkeit dieses "Renditeausweises" in<br />

Fachkreisen zusehends umstritten ist.<br />

Aus heutiger Sicht lässt sich jedoch seriöserweise<br />

keineswegs vorhersagen, mit welchem Wahrscheinlichkeitsgrad<br />

und in welcher Höhe die oben<br />

beispielhaft aufgeführten Parameterveränderungen,<br />

sowie eventuell weitere ergebnisbeeinflussende<br />

Konstellationen die spätere Überschuss- und<br />

Rückzahlungssituation der Gesellschaft bzw. der<br />

Anleger gegenüber der Prognoserechnung verändern<br />

wird.


KAPITEL 3<br />

KONZEPTE UND VERTRÄGE<br />

Beteiligte Parteien im Überblick<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Gesellschaftsvertrag Vermögen Sicherung Gemeinschaft GmbH & Co. KG<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten<br />

Treuhandvertrag<br />

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62<br />

15 BETEILIGTE PARTNER IM ÜBERBLICK<br />

<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

Sitz Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode (Geschäftsanschrift)<br />

Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRA 200064<br />

Gesellschafter VSG Verwaltungsgesellschaft mbH, Popp AG, <strong>L'or</strong> capital fine art AG,<br />

Steuerberater Rüdiger Frenzel<br />

Gründung 17. Januar 2006, eingetragen im Handelsregister am 06. März 2006<br />

Gezeichnetes Kapital Pflichteinlagen in Höhe von EUR 2.000 zum 17.01.2006 voll eingezahlt<br />

(Kommanditkapital) Hafteinlagen in Höhe von EUR 3.000 zum 17.01.2006<br />

Aufgaben Emittent<br />

VSG VERWALTUNGSGESELLSCHAFT MBH<br />

Sitz Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode (Geschäftsanschrift)<br />

Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 200040<br />

Stammkapital EUR 25.000 (voll eingezahlt)<br />

Geschäftsführer Sabine Kaiser<br />

Gesellschafter Sabine Kaiser<br />

Gründung 06.10.2005; umfirmiert von Prinzipal 59 VV GmbH in VSG<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH am 04.11.2005<br />

Aufgaben Komplementärin, Gründungsgesellschafterin<br />

POPP AG<br />

Sitz Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode (Geschäftsanschrift)<br />

Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 260<br />

Grundkapital EUR 151.129,-<br />

Aufsichtsrat Gerhard Popp (Aufsichtsratsvorsitzender), Oliver Schöpf, Pia M. Kästner,<br />

geschäftsansässig jeweils Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode<br />

wesentl. Aktionäre Andreas Popp, Stephan Wolff, Oliver Schöpf<br />

Gründung 15.02.1959, eingetragen im Handelsregister am 09. 05.1983<br />

gezeichnete Einlage Pflichteinlage: EUR 1.000 (zum 17.01.2006 voll eingezahlt)/<br />

Hafteinlage EUR 1.000<br />

Vorstand Andreas Popp, Stephan Wolff, geschäftsansässig Schmersahlstraße 26,<br />

29664 Walsrode<br />

Aufgaben Geschäftsführende Kommanditistin, Gründungskommanditistin<br />

Der Aufsichtsrat der Popp AG übernimmt außerhalb seiner aktienrechtlichen<br />

Aufsichtspflichten bei der Popp AG keine Funktionen bei der Emittentin.<br />

STEUERBERATER RÜDIGER FRENZEL<br />

Sitz Neu Ripdorf 9, 29525 Uelzen (Geschäftsanschrift)<br />

gezeichnete Einlage Hafteinlage EUR 1.000 / Pflichteinlage EUR 0<br />

Aufgaben Treuhandkommandist, Anlegerverwaltung, Gründungskommanditist


L'OR CAPITAL FINE ART AG<br />

Sitz Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode (Geschäftsanschrift)<br />

Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 5774<br />

Grundkapital EUR 50.000,-<br />

Aufsichtsratsvorsitzender Andreas Popp<br />

wesentl. Aktionäre Popp AG, Kreissparkasse Walsrode in Fallingbostel, Dr. Dirk Löer, Sabine<br />

Kaiser<br />

Gründung 17.12.2004<br />

gezeichnete Einlage Pflichteinlage EUR 1.000 (zum 17.01.2006 voll eingezahlt)/<br />

Hafteinlage EUR 1.000<br />

Vorstand Stephan Wolff, Marcus Meyn<br />

Aufgaben Anbieter, Initiator, Vertriebsmanagement, Prospektverantwortlicher<br />

Gründungskommanditist<br />

KREISSPARKASSE FALLINGBOSTEL IN WALSRODE<br />

Sitz Moorstr. 1, 29664 Walsrode<br />

Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 1113<br />

Eigenkapital EUR 65.165.532,07<br />

Verwaltungsratsvorsitzender Hermann Söder<br />

Gründung 01.07.1838<br />

gezeichnete Einlage keine<br />

Vorstand Ernst-Otto Bahr, Norbert Korte<br />

Aufgaben Verwahrerin<br />

PERSONELLE UND KAPITALMÄßIGE<br />

VERFLECHTUNGEN<br />

Die personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen<br />

der beteiligten Partner ergeben sich vollständig<br />

aus der vorstehenden tabellarischen Übersicht.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin, vertreten<br />

durch Herrn Andreas Popp und Herrn Stephan Wolff,<br />

ist gleichzeitig auch Aktionärin der Anbieterin, der<br />

<strong>L'or</strong> capital fine art AG, die mit dem Vertriebsmanagement<br />

beauftragt ist.<br />

Darüber hinaus sind die Gründungsgesellschafter,<br />

Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsgremien oder<br />

Beiräte der Emittentin weder mittelbar noch<br />

unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem<br />

Vertrieb dieser Vermögensanlage beauftragt sind.<br />

INTERESSENKONFLIKTE<br />

Die Komplementärin, die geschäftsführende<br />

Kommanditistin und die übrigen Kommanditisten<br />

unterliegen keinem Wettbewerbsverbot. Umstände<br />

oder Beziehungen, die Interessenkonflikte des<br />

Treuhandkommanditisten begründen könnten,<br />

bestehen nicht.<br />

Der Vorstand der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />

Herr Andreas Popp und Herr Stephan Wolff, ist<br />

auch geschäftsführend tätig für die Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft GmbH & Co. KG, die<br />

ihrerseits im Edelmetallanlagegeschäft (Silber, Platin<br />

und Gold) tätig ist und damit unmittelbarer<br />

Wettbewerber der Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG ist. Es<br />

bestehen keine gesonderten Absprachen über die<br />

Zuteilung oder Aufteilung von Investitionsmöglichkeiten<br />

in Edelmetalle.<br />

BETEILIGTE PARTEIEN IM ÜBERBLICK<br />

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64<br />

16 RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick<br />

über die rechtlichen Grundlagen des Emittenten<br />

und der Beteiligung. Die Einzelheiten ergeben sich<br />

aus dem Gesellschafts-, dem Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag. Zum Gesamtverständnis der<br />

Darstellung ist es erforderlich, den Inhalt des<br />

Gesellschaftsvertrages und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

zu berücksichtigen.<br />

ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN UND DIE<br />

G RÜNDUNGSGESELLSCHAFTER DER<br />

EMITTENTIN<br />

Die Firma der Emittentin lautet Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG. Sie hat<br />

ihren Sitz in Walsrode. Die Geschäftsanschrift lautet<br />

Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode.<br />

Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG (nachfolgend Emittentin oder<br />

Gesellschaft genannt) wurde am 17.01.2006<br />

gegründet und ist im Handelsregister des<br />

Amtsgerichts Walsrode unter HRA 200064<br />

eingetragen.<br />

Sie ist eine auf unbestimmte Dauer errichtete<br />

Kommanditgesellschaft deutschen Rechts. Die<br />

Emittentin unterliegt dem deutschen Recht.<br />

Gegenstand der Gesellschaft ist der Ankauf, das<br />

Halten und Verwalten sowie der Verkauf von real<br />

existierenden, zertifizierten Edelmetallen, nämlich<br />

Palladium, Silber und Platin. Die Gesellschaft ist zu<br />

allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die<br />

dem Gegenstand des Unternehmens dienen, sofern<br />

hierzu nicht eine besondere gesetzliche Erlaubnis<br />

nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach §<br />

34c Gewerbeordnung (GewO) erforderlich ist. Die<br />

Gesellschaft kann sich zur Durchführung ihrer<br />

Aufgaben Dritter bedienen.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft<br />

ist die VSG Verwaltungsgesellschaft mbH.<br />

Diese ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

deutschen Rechts, deren wesentlicher Gegenstand<br />

die Übernahme der Komplementärstellung in der<br />

Gesellschaft ist. Sie ist im Innenverhältnis zwischen<br />

den Gesellschaftern nicht zur Geschäftsführung und<br />

Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Abweichungen<br />

des Gesellschaftsvertrages der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin vom<br />

gesetzlichen Leitbild liegen darüber hinaus nicht<br />

vor.<br />

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird von der<br />

Popp AG als geschäftsführende Kommanditistin<br />

übernommen. Sie ist allein zur Geschäftsführung<br />

und Vertretung der Gesellschaft berechtigt.<br />

Geschäfte der Gesellschaft, die über den laufenden<br />

Geschäftsbetrieb hinausgehen, bedürfen mit<br />

Ausnahme der Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />

der Zustimmung der Gesellschafter mit einer<br />

Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen. Die<br />

geschäftsführende Kommanditistin kann die<br />

Geschäftsführung auf Dritte übertragen. Die<br />

geschäftsführende Kommanditistin kann ihre<br />

Kommanditbeteiligung jeweils nur zum 31.<br />

Dezember eines Jahres mit einer Frist von zwei<br />

Monaten kündigen. Die Kündigung erfolgt durch<br />

Erklärung gegenüber der Gesellschaft, die allen<br />

Anlegern schriftlich mitzuteilen ist. Das Recht auf<br />

eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus<br />

wichtigem Grunde bleibt davon unberührt. Ist die<br />

geschäftsführende Kommanditistin kapitalmäßig<br />

an der Gesellschaft beteiligt, gilt für Teilkündigungen<br />

die nur die Kapitalbeteiligung betreffen, die für alle<br />

Gesellschafter geltende dreitägige Kündigungsfrist<br />

des § 7, Ziff. 1, Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft weicht in<br />

den nachfolgend genannten Punkten von den auf<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin der<br />

Gesellschaft anzuwendenden gesetzlichen<br />

Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) ab:<br />

VOM HGB ABWEICHENDE REGELUNGEN DES<br />

GESELL-SCHAFTSVERTRAGES<br />

HAFTUNG DER PERSÖNLICH HAFTENDEN<br />

GESELLSCHAFTERIN<br />

Die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

ist unbeschränkt. Da es sich bei der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin um eine<br />

Kapitalgesellschaft in der Form einer GmbH handelt,<br />

haftet diese insoweit nur beschränkt auf ihr<br />

Vermögen. Das Stammkapital der VSG Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH in Höhe von EUR 25.000 wurde<br />

vollständig eingezahlt.<br />

AUFNAHME IN DIE GESELLSCHAFT<br />

Nach dem HGB bedarf die Aufnahme eines Kommanditisten<br />

in die Gesellschaft als Grundlagengeschäft<br />

der Zustimmung aller Gesellschafter (§§<br />

164, 114 HGB). Nach dem Gesellschaftsvertrag (§<br />

5) ist bei der Aufnahme eines Kommanditisten allein<br />

die Zustimmung der geschäftsführenden Kom-


manditistin und des Treuhandkommanditisten - im<br />

Falle der treugeberischen Beteiligung - notwendig.<br />

GEWINN- UND VERLUSTBETEILIGUNG<br />

Nach dem HGB erfolgt die Gewinn- und<br />

Verlustbeteiligung nach Köpfen, wobei im Falle eines<br />

ausreichenden Gewinns jedem Gesellschafter vorab<br />

ein Anteil in Höhe von 4% seines Kapitalanteils<br />

zusteht (§§ 164, 121 HGB). Nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

(§ 15) erfolgt die Gewinn- und<br />

Verlustbeteiligung grundsätzlich entsprechend dem<br />

Verhältnis der eingezahlten Einlagen zueinander.<br />

Da die persönlich haftende Gesellschafterin zunächst<br />

keine Einlage leistet, nimmt sie am Gewinn und<br />

Verlust nicht teil. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin erhält eine Haftungsvergütung und<br />

zwar in Höhe von monatlich 1/12 auf 0,03% der<br />

Anschaffungskosten der verwalteten Edelmetalle<br />

der Gesellschaft.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für<br />

die Übernahme der Geschäftsführung und<br />

Vertretung der Gesellschaft eine Pauschale von<br />

monatlich 1/12 auf 1,0% der Summe aller<br />

Anschaffungskosten der im Depot vorhandenen<br />

Edelmetalle zuzüglich der bei Rechnungsstellung<br />

gültigen Umsatzsteuer.<br />

Neben der prozentualen Bestandsvergütung erhält<br />

die Popp AG als geschäftsführende Kommanditistin<br />

eine erfolgsabhängige Vergütung für den Fall, dass<br />

der Depotwert nach Kosten 105% der Summe aller<br />

Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der<br />

Anleger (ohne Agio) übersteigt. Die erfolgsabhängige<br />

Vergütung beträgt in diesem Fall 10% von dem<br />

übersteigenden Wert.<br />

ENTNAHMEN<br />

Nach dem HGB hat die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin ein Entnahmerecht in Höhe von 4%<br />

ihres Kapitalanteils und kann weitere Gewinne nur<br />

entnehmen, wenn dies nicht zum Schaden der<br />

Gesellschaft ist (§§ 164, 122 HGB). Solange die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin keinen<br />

Kapitalanteil an der Gesellschaft hat, entfällt für sie<br />

das Entnahmerecht. Aber auch nach Erbringung<br />

einer Einlage besteht für die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin, ebenso wie für die Kommanditisten<br />

und Treugeber, kein Entnahmerecht.<br />

GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE/STIMMRECHT<br />

Nach dem HGB bedürfen die von der Gesellschaft<br />

zu fassenden Beschlüsse der Zustimmung aller<br />

Gesellschafter. Hat nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, so ist<br />

die Mehrheit im Zweifel nach der Zahl der<br />

Gesellschafter zu berechnen (§§ 164, 119 HGB).<br />

Nach dem Gesellschaftsvertrag (§ 12) werden<br />

Gesellschafterbeschlüsse grundsätzlich mit<br />

einfacher Mehrheit gefasst, wobei sich das<br />

Stimmrecht der Gesellschafter nach der eingezahlten<br />

Einlage auf dem Kapitalkonto I bemisst. Für<br />

bestimmte Gesellschafterbeschlüsse ist jedoch eine<br />

Mehrheit von 75% vorgesehen. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin hat keine Stimmen, die<br />

unabhängig von einer Kapitalbeteiligung sind. Für<br />

je EUR 50,00 Einlage hat sie eine Stimme, ebenso<br />

wie die Kommanditisten und die Treugeber. Bei<br />

ungeraden Beträgen auf dem Kapitalkonto I werden<br />

keine anteiligen Stimmen gewährt, sondern für<br />

einen Betrag, der nicht durch 50 teilbar ist, bis EUR<br />

24,99 keine Stimme, für einen Betrag ab EUR 25,00<br />

erhält der Kommanditist oder Treugeber eine weitere<br />

Stimme.<br />

G ESCHÄFTSFÜHRUNGSBEFUGNIS FÜR<br />

AUSSERGEWÖHNLICHE HANDLUNGEN<br />

Nach dem HGB steht grundsätzlich dem persönlich<br />

haftenden Gesellschafter die Geschäftsführung zu<br />

(§§ 164, 114 HGB). Im Innenverhältnis zwischen<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin und der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin ist jedoch<br />

ausschließlich die geschäftsführende Kommanditistin<br />

geschäftsführungsbefugt. Nach dem<br />

Gesellschaftsvertrag (§ 11 Ziff. 3) können<br />

Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsaufgaben<br />

für die Dauer der Gesellschaft von der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin auf Dritte<br />

übertragen werden. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin ist im Außenverhältnis gegenüber<br />

Dritten jedoch weiterhin zur Vertretung der<br />

Gesellschaft befugt; diese Befugnis ist gesetzlich<br />

vorgesehen und kann nicht ausgeschlossen werden.<br />

ÜBERTRAGUNG DER BETEILIGUNG<br />

Nach dem HGB bedarf die Übertragung der<br />

Kommanditbeteiligung als Grundlagengeschäft der<br />

Zustimmung aller Gesellschafter (§§ 164, 114 HGB).<br />

Nach dem Gesellschaftsvertrag (§ 10) ist die<br />

Zustimmung der Gesellschaft, vertreten durch die<br />

geschäftsführende Kommanditistin ausreichend.<br />

KÜNDIGUNGSFRISTEN<br />

Nach dem HGB kann die Kündigung eines<br />

RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

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66<br />

Gesellschafters, wenn die Gesellschaft für eine<br />

unbestimmte Zeit eingegangen ist, nur für den<br />

Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen. Sie muss<br />

mindestens sechs Monate vor diesem Zeitpunkt<br />

stattfinden (§ 132 HGB). Nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

(§ 7) kann die Gesellschaft jeweils zum Ende<br />

eines Monats mit einer Frist von drei Werktagen<br />

gekündigt werden. Lediglich der Popp AG als<br />

geschäftsführender Kommanditistin ist eine<br />

Kündigung ihrer Gesamtbeteiligung nur zum<br />

Jahresende möglich, wobei hierbei eine Frist von<br />

zwei Monaten einzuhalten ist. Einzelheiten zu den<br />

oben genannten Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

sind insbesondere unter "Angaben über<br />

die Beteiligung" (Seite 68 f.) beschrieben.<br />

Zum Prospektaufstellungsdatum steht die Emittentin<br />

unter der Leitung der Komplementärin und der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin und befindet<br />

sich im Beteiligungseigentum der nachfolgend<br />

aufgeführten Gründungsgesellschafter. Es ist<br />

vorgesehen, dass die Anleger die Mehrheit des<br />

Kommanditkapitals übernehmen. Die Gesellschaft<br />

ist nach dem Beitritt von Anlegern kein<br />

Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG i. V.<br />

m. § 296 HGB. Aufgrund der Regelungen der §§ 290<br />

i. V. m. 296 HGB ist die Emittentin daher nicht in<br />

einen handelsrechtlichen Konzernabschluss<br />

aufzunehmen.<br />

Die Emittentin sowie die Gründungsgesellschafter,<br />

die Popp AG und die <strong>L'or</strong> capital fine art AG gehören<br />

der Popp AG Unternehmensgruppe an. Die<br />

Geschäftsführer bzw. Vorstände der vorgenannten<br />

Gesellschaften gehören zum Gesellschafter- bzw.<br />

Aktionärskreis dieser Gruppe oder sind als Vorstandsmitglieder<br />

bzw. als Geschäftsführer auch für<br />

andere Unternehmen der Gruppe tätig.<br />

ANGABEN ÜBER DAS KAPITAL<br />

Die Emittentin hat derzeit ein gezeichnetes Kapital<br />

von EUR 3.000. Hierbei handelt es sich um die<br />

Kommanditeinlagen der Popp AG, der L´or capital<br />

fine art AG und des Steuerberaters Rüdiger Frenzel<br />

in Höhe von jeweils EUR 1.000,00. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin leistet derzeit keine<br />

Einlage. Die Emittentin hat bisher noch keine Anteile<br />

am Beteiligungskapital oder sonstige Vermögensanlagen<br />

Anlegern angeboten.<br />

Aufgrund der Rechtsform der Emittentin als<br />

Kommanditgesellschaft bestehen weder Umtauschnoch<br />

Bezugsrechte auf Aktien.<br />

ANGABEN ÜBER DIE<br />

GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER<br />

Die Gesellschaft hat vier Gründungsgesellschafter,<br />

die VSG Verwaltungsgesellschaft mbH, die Popp<br />

AG, die <strong>L'or</strong> capital fine art AG sowie den<br />

Steuerberater Rüdiger Frenzel. Hinsichtlich der<br />

Vergütung wird auf Seite 42 verwiesen.<br />

Die VSG Verwaltungsgesellschaft mbH ist persönlich<br />

haftende Komplementärin. Sie hat ihren Sitz in<br />

Walsrode.<br />

Die Geschäftsanschrift lautet:<br />

Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode.<br />

Die Popp AG, eingetragen in das Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 260, hat sich<br />

als Kommanditistin mit einer voll eingezahlten<br />

Pflichteinlage und einer Hafteinlage von EUR 1.000<br />

an der Gesellschaft beteiligt. Sie hat ihren Sitz in<br />

Walsrode.<br />

Die Geschäftsanschrift lautet:<br />

Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode<br />

Die L´or capital fine art AG, eingetragen in das<br />

Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter<br />

HRB 5774, hat sich als Kommanditistin mit einer<br />

voll eingezahlten Pflichteinlage und einer Hafteinlage<br />

von EUR 1.000 an der Gesellschaft beteiligt. Sie hat<br />

ihren Sitz in Walsrode.<br />

Die Geschäftsanschrift lautet:<br />

Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode<br />

Der Steuerberater Rüdiger Frenzel hat keine eigene<br />

Einlageverpflichtung gegenüber der Emittentin<br />

übernommen. Er ist mit einer Hafteinlage in Höhe<br />

von EUR 1.000 an der Gesellschaft beteiligt.<br />

Seine Geschäftsanschrift lautet:<br />

Neu Ripdorf 9, 29525 Uelzen<br />

Die Emittentin hat die Popp AG mit der Einwerbung<br />

des Beteiligungskapitals durch Vermittler und den<br />

damit verbundenen Abwicklungstätigkeiten<br />

beauftragt. Die Popp AG erhält für die Koordination<br />

und Unterstützung des Vertriebes eine Vergütung.<br />

Die Einzelheiten sind im Kapitel "Verträge und<br />

Vertragspartner" (Seite 39 ff.) beschrieben.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin, die VSG<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, erhält eine<br />

Haftungsvergütung in Höhe von 1/12 auf 0,03% auf<br />

die Summe der Anschaffungskosten der noch im


Depot befindlichen Edelmetalle. Die Einzelheiten<br />

sind im Kapitel "Verträge und Vertragspartner"<br />

(Seite 39 ff.) beschrieben.<br />

Da noch kein abgeschlossenes Geschäftsjahr vorliegt,<br />

können über die gewährten Gesamtbezüge<br />

keine Angaben gemacht werden.<br />

Im Hinblick darauf, dass der Treuhandkommanditist<br />

die Gesellschaft von der Beteiligungsverwaltung<br />

freistellt, erhält der Treuhandkommanditist von der<br />

Gesellschaft eine Vergütung in Höhe von monatlich<br />

1/12 von 0,15% der Summe aller Anschaffungskosten<br />

der noch im Depot befindlichen Edelmetalle<br />

zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Für die Ausübung der Stimmrechte für Treugeber<br />

oder unmittelbar an der Gesellschaft beteiligte<br />

Kommanditisten erhält der Treuhandkommanditist<br />

keine separate Vergütung. Da die Kommanditisten/<br />

Treugeber an einem Gewinn entsprechend dem<br />

Verhältnis ihrer eingezahlten Einlagen zur Summe<br />

der eingezahlten Einlagen sämtlicher Gesellschafter<br />

beteiligt sind, verringert sich im Falle einer Erhöhung<br />

der Einlage der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

die Beteiligung der Kommanditisten/Treugeber<br />

an einem nach § 15 des Gesellschaftsvertrages zu<br />

verteilenden Gewinn entsprechend der Berechnung<br />

in § 6 Ziff. 8 des Gesellschaftsvertrages für die<br />

Berechnung der Beteiligung von Kommanditisten/<br />

Treugebern (Vergl. hierzu auch S. 69, Rechte aus<br />

der Beteiligung). Weitere Rechte der Gründungskommanditisten,<br />

die von denen der Anleger<br />

abweichen, bestehen nicht.<br />

Die Gründungsgesellschafter sowie Mitglieder der<br />

Geschäftsführung, Aufsichtsgremien oder Beiräte<br />

sind nicht für Unternehmen tätigt, die der<br />

Gesellschaft Fremdkapital gewähren. Sie sind auch<br />

weder unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen<br />

beteiligt, die der Gesellschaft Fremdkapital zur<br />

Verfügung stellen.<br />

Die Gründungsgesellschafter sowie die Mitglieder<br />

der Geschäftsführung oder des Vorstand, der Aufsichtsgremien<br />

und Beiräte sind nicht für Unternehmen<br />

tätigt, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen.<br />

Die <strong>L'or</strong> capital fine art AG ist mit dem Vertrieb der<br />

Vermögensanlage beauftragt. Aktionär der <strong>L'or</strong><br />

capital fine art AG ist auch die Gründungskommanditistin<br />

Popp AG. Der Vorstand der Popp<br />

AG, Herr Andreas Popp, ist Aufsichtsratsvorsitzender<br />

der <strong>L'or</strong> capital fine art AG. Darüber hinaus sind<br />

Gründungsgesellschafter, die Mitglieder der<br />

Geschäftsführung oder des Vorstands sowie die<br />

Aufsichtsgremien oder Beiräte der Emittentin nicht<br />

mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />

betraut und weder unmittelbar noch mittelbar an<br />

Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der<br />

Vermögensanlage beauftragt sind.<br />

ANGABEN ÜBER DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT<br />

Die Emittentin erwirbt, hält, verwaltet und verkauft<br />

real existierende, zertifizierte Edelmetalle in<br />

Barrenform, nämlich Palladium, Silber und Platin.<br />

Beabsichtigt ist, die Edelmetalle jeweils im Drittelmix<br />

zu erwerben. Die Gesellschaft darf bis zu 10 % ihrer<br />

Mittel als Barreserve auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto<br />

halten (§ 2 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Sämtliche Edelmetalle werden ausschließlich aus<br />

Eigenmitteln der Gesellschaft erworben. Sie wird<br />

kein Fremdkapital zum Erwerb von Edelmetallen<br />

aufnehmen.<br />

Die weiteren Einzelheiten in Bezug auf die<br />

Geschäftstätigkeit der Emittentin sind im Kapitel<br />

"Das Anlageobjekt" (Seite 32) beschrieben.<br />

Hinsichtlich der Abhängigkeit der Emittentin von<br />

einzelnen Verträgen wird auf das Kapitel "Verträge<br />

und Vertragspartner" (Seite 39) verwiesen. Weitere<br />

Verträge wurden nicht abgeschlossen. Es besteht<br />

keine Abhängigkeit der Emittentin von Patenten,<br />

Lizenzen oder neuen Herstellungsverfahren.<br />

Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen<br />

wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage<br />

der Emittentin haben können, liegen weder bei den<br />

Gründungsgesellschaftern noch bei der<br />

Geschäftsführung oder der Emittentin selbst vor. Es<br />

wurden noch keine Investitionen getätigt. Die<br />

Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch außergewöhnliche<br />

Ereignisse beeinflusst worden.<br />

ANGABEN ÜBER DIE GESCHÄFTSFÜHRER<br />

Die Geschäftsführung der Emittentin obliegt der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin, der Popp AG,<br />

eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts<br />

Walsrode unter HRB 260, Schmersahlstraße 26,<br />

29664 Walsrode, vertreten durch ihre Vorstände<br />

Andreas Popp (Vorstandsvorsitzender) und Stephan<br />

Wolff, geschäftsansässig, Schmersahlstraße 26,<br />

RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

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<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

68<br />

29664 Walsrode. Hinsichtlich der Vergütung vgl.<br />

"Kosten und Gebühren", Seite 42. Aufsichtsgremien<br />

oder Beiräte sind konzeptionell nicht vorgesehen.<br />

Die Geschäftsführer sind nicht für Unternehmen<br />

tätig, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen. Die vorgenannten<br />

Vorstände sind Aktionäre bei der Popp AG und der<br />

<strong>L'or</strong> capital fine art AG, die mit dem Vertriebsmanagement<br />

im Rahmen der Vertriebskoordination<br />

des Vertriebs der Gesellschaftsanteile befasst sind<br />

(siehe Seite 38).<br />

ANGABEN ZUM TREUHÄNDER<br />

Der Steuerberater Rüdiger Frenzel ist als Treuhänder<br />

mit einer Haftteinlage von EUR 1.000 der<br />

Gesellschaft beigetreten. Eine Pflichteinlage leistet<br />

er nicht. Er ist berechtigt, Pflichteinlagen durch<br />

Erklärung gegenüber der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin zu bilden und zu erhöhen und<br />

anteilig als Treuhandkommanditist im eigenen<br />

Namen aber für Rechnung der sich mittelbar über<br />

ihn an der Gesellschaft beteiligenden Treugeber zu<br />

halten. Insoweit hält der Treuhänder seinen Kommanditanteil<br />

im Außenverhältnis als einheitlichen<br />

Gesellschaftsanteil und übt die den Treugeber<br />

betreffenden Gesellschaftsrechte und -pflichten<br />

gegenüber der Gesellschaft nach Maßgabe des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages (vgl. Seite 93)<br />

und des Gesellschaftsvertrages (vgl. Seite 79) aus.<br />

Im Innenverhältnis handelt er ausschließlich im<br />

Auftrage und für Rechnung des Treugebers. Er ist<br />

damit verpflichtet, dem Treugeber dasjenige<br />

herauszugeben, was er aus dem treuhänderisch im<br />

eigenen Namen, aber für Rechnung des Treugebers<br />

gehaltenen Kommanditanteil erlangt. Herr<br />

Steuerberater Rüdiger Frenzel hat seinen Sitz in<br />

Uelzen. Die Geschäftsanschrift lautet: Neu Ripdorf<br />

9, 29525 Uelzen.<br />

Der Treuhänder erhält für seine Tätigkeit gemäß §<br />

15 Ziff. 1 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

und § 5 Ziff. 1b des Gesellschaftsvertrages eine<br />

ergebnisunabhängige Vergütung von monatlich 1/12<br />

auf 0,15% der Summe aller Anschaffungskosten<br />

der noch im Depot befindlichen Edelmetalle<br />

zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung<br />

gültigen Umsatzsteuer.<br />

Der Treuhänder hat Anspruch auf Freistellung von<br />

Verbindlichkeiten, die für ihn im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb und der pflichtgemäßen<br />

treuhänderischen Verwaltung der Beteiligung des<br />

Treugebers entstehen. Der Freistellungsanspruch<br />

besteht gegenüber jedem Treugeber nur bezogen<br />

auf die Höhe der für ihn gehaltenen anteiligen<br />

Beteiligung. Anspruch auf die Stellung einer Sicherheitsleistung<br />

hat er nicht. Eine gesamtschuldnerische<br />

Haftung der Treugeber untereinander ist<br />

ausgeschlossen. Der Treuhänder handelt mit der<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Auf § 11<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages wird<br />

hingewiesen.<br />

ANGABEN ÜBER SONSTIGE PERSONEN<br />

Über die nach der VermVerkProspV angabepflichtigen<br />

Personen hinaus hat niemand die<br />

Herausgabe oder die Abgabe oder den Inhalt des<br />

Angebotes dieser Vermögensanlage wesentlich<br />

beeinflusst.<br />

ANGABEN ÜBER DIE BETEILIGUNG<br />

ART, ANZAHL UND GESAMTBETRAG DER<br />

ANGEBOTENEN BETEILIGUNG<br />

Die Anleger beteiligen sich an der Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />

entweder unmittelbar als Kommanditisten oder<br />

mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />

Steuerberater Rüdiger Frenzel, Uelzen,<br />

mit den jeweils vereinbarten Beteiligungsalternativen<br />

(VSG Industrie Direkt oder VSG Industrie<br />

Spar) für eine Mindestvertragslaufzeit von einem<br />

Monat. Einzelheiten zu den Beteiligungsalternativen<br />

sind nachfolgend und im "Beteiligungsangebot im<br />

Überblick" (Seite 8 ff.) beschrieben. Die Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />

ist eine Kommanditgesellschaft deutschen Rechts.<br />

Die Beteiligung als Kommanditist beginnt im<br />

Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander<br />

mit Annahme der Beitrittserklärung durch die<br />

Gesellschaft bzw. für die Treugeber durch die<br />

Gesellschaft und den Treuhänder und die Zahlung<br />

der vereinbarten Kapitaleinlage an die Gesellschaft<br />

für den ersten Werktag des folgenden Monats.<br />

Weitere Voraussetzung für den Beginn der<br />

Beteiligung im Innenverhältnis ist für Kommanditisten,<br />

die der Gesellschaft direkt beitreten, die<br />

Vorlage der notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht<br />

(§5 Ziff. 5 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Im Außenverhältnis ist die Wirksamkeit des Beitritts<br />

als Kommanditist aufschiebend bedingt durch die<br />

Eintragung in das Handelsregister. Bis zur Eintragung<br />

in das Handelsregister werden Kommanditisten, die<br />

der Gesellschaft direkt beitreten, wie stille Gesellschafter<br />

behandelt, soweit die vorstehenden<br />

Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Anleger, die sich mittelbar als Treugeber über den<br />

Treuhandkommanditisten beteiligen, stehen nach


Maßgabe des mit dem Treuhandkommanditisten<br />

geschlossenen Treuhandvertrages sowie des<br />

Gesellschaftsvertrages im Innenverhältnis zu den<br />

anderen Gesellschaftern sowie im Verhältnis<br />

zueinander wirtschaftlich so, als seien sie direkt als<br />

Kommanditisten an der Gesellschaft beteiligt. Soweit<br />

im Gesellschaftsvertrag Rechte und Pflichten für<br />

"Kommanditisten" oder "Gesellschafter" begründet<br />

werden, treffen diese Rechte und Pflichten im<br />

Innenverhältnis auch die mittelbar als Treugeber<br />

über den Treuhandkommanditisten beteiligten<br />

Anleger. Dies gilt nicht, wenn sich aus dem<br />

Zusammenhang ergibt, dass Rechte und Pflichten<br />

nur für die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

oder nur für den Treuhandkommanditisten<br />

begründet werden.<br />

Diejenigen Anleger, die sich mittelbar als Treugeber<br />

über den Treuhandkommanditisten an der<br />

Gesellschaft beteiligen, sind jedoch berechtigt,<br />

durch Übernahme der seitens des Treuhandkommanditisten<br />

für sie jeweils anteilig gehaltenen<br />

Pflichteinlage einschließlich der damit verbundenen<br />

Rechte und Pflichten anstelle des Treuhandkommanditisten<br />

unmittelbar als Kommanditist in<br />

die Gesellschaft einzutreten.<br />

Die Anzahl der Anleger, die sich entweder<br />

unmittelbar als Kommanditisten oder mittelbar als<br />

Treugeber über den Treuhandkommanditisten an<br />

der Gesellschaft beteiligen, steht nicht fest und ist<br />

unbeschränkt.<br />

Der Investitionsplan sieht nicht vor, das von Anlegern<br />

im Rahmen des Beteiligungsangebotes<br />

einzuzahlende Kommanditkapital der Summe nach<br />

zu beschränken. Es steht nicht fest welcher anteilige<br />

Betrag des Gesellschaftskapitals auf die so genannten<br />

Direktanleger oder auf die so genannten Ratenanleger<br />

entfällt.<br />

Die Mindestzeichnung der aufzunehmenden<br />

Kommanditisten beträgt bei der gewählten<br />

Beteiligungsalternative als Direktanlage EUR<br />

2.500,00 und bei der Beteiligungsalternative der<br />

Ratenanlage EUR 500,00. Höhere Beträge bei<br />

Direkteinlagen müssen durch 100 ohne Rest teilbar<br />

sein. Bei Ratenanlegern beträgt die monatliche<br />

Mindeststaffelzahlung EUR 50,00; höhere<br />

Ratenzahlungen müssen durch 10 ohne Rest teilbar<br />

sein. Bei Rateneinlagen ist keine maximale Anzahl<br />

der Ratenzahlungen vorgesehen. Das Recht auf<br />

monatliche Kündigung besteht.<br />

Die Einmal- und die Rateneinlagen werden nach<br />

dem in § 6 Ziff. 8 des Gesellschaftsvertrages<br />

festgelegten Schlüssels auf die Konten des<br />

Kommanditisten / Treugebers verbucht (Vergl. hierzu<br />

auch die Erklärung des Berechnungsschlüssels auf<br />

S. 69 unter "Rechte aus der Beteiligung"). Das Agio<br />

in Höhe von 5,5 %, das der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin zusteht, wird zusätzlich zu der<br />

Einlage erhoben und steht nicht der Emittentin,<br />

sondern ausschließlich der Popp AG in der jeweils<br />

eingeworbenen Höhe zu.<br />

RECHTE AUS DER BETEILIGUNG<br />

KONTEN<br />

Für jeden Kommanditisten/Treugeber wird für seine<br />

Einlage ein gesondertes Gesellschafterkonto<br />

geführt, das sich aus folgenden Unterkonten<br />

zusammensetzt:<br />

- dem festen Kapitalkonto (Kapitalkonto I)<br />

- dem variablen Kapitalkonto (Kapitalkonto II).<br />

Das feste Kapitalkonto I bestimmt sich nach der<br />

eingezahlten Einlage des Kommanditisten/<br />

Treugebers, errechnet gemäß § 6 Ziff. 8 des<br />

Gesellschaftsvertrages. Auf dem Kapitalkonto II<br />

werden die dem einzelnen Gesellschafter zugewiesenen<br />

Gewinne und Verluste gebucht.<br />

Die Emittentin verfügt über ein gesamthänderisch<br />

gebundenes Rücklagenkonto, an dem jeder Anleger<br />

anteilig entsprechend seiner Beteiligung an der<br />

Gesellschaft nach dem Kapitalkonto I beteiligt ist.<br />

ERGEBNISBETEILIGUNG<br />

Für die Ermittlung der Gewinn- und Verlustbeteiligung<br />

der einzelnen Kommanditisten/Treugeber ist<br />

von dem Gewinn und Verlust auszugehen, der sich<br />

aus der jährlich aufzustellenden und durch<br />

Gesellschafterbeschluss festgestellten Handelsbilanz<br />

der Gesellschaft unter Berücksichtigung der<br />

an die persönlich haftende Gesellschafterin und den<br />

Treuhandkommanditisten vorab zu zahlenden<br />

Vergütungen sowie unter Berücksichtigung der an<br />

die Verwahrerin und die Geschäftsbesorgerin zu<br />

zahlenden Vergütungen ergibt, die jeweils als<br />

Aufwand gelten (vgl. hierzu auch Seite. 66 "Angaben<br />

über die Gründungsgesellschafter").<br />

Maßgeblich für die Berechnung der jeweiligen<br />

Ergebnisbeteiligung des einzelnen Gesellschafters/Treugebers<br />

für ein Geschäftsjahr ist<br />

grundsätzlich der Stand seines Kapitalkontos I zum<br />

31. Dezember eines Geschäftsjahres, bei<br />

staffelweiser Einzahlung und vertragsgemäßer<br />

Erfüllung ist grundsätzlich der Stand des<br />

Kapitalkontos I zum 30. Juni eines jeden Jahres. Im<br />

Beitrittsjahr nehmen alle Gesellschafter/Treugeber<br />

am Ergebnis der Gesellschaft grundsätzlich im<br />

Verhältnis ihrer zum 31. Dezember eines Jahres<br />

eingezahlter Einlage zueinander teil.<br />

RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

69


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

70<br />

Anfallende Einnahmen und Kosten werden den<br />

Gesellschaftern im Innenverhältnis nur insoweit<br />

zugerechnet, als sie der Gesellschaft beigetreten<br />

sind, jedoch mit der Maßgabe, dass bei zeitlich<br />

unterschiedlichen Beitritten/Einzahlungen eine<br />

rückwirkende quartalsmäßige Zuordnung erfolgt.<br />

Im Übrigen erfolgt unter den Gesellschaftern<br />

während der Zeit ab Gründung ohne zeitliche<br />

Begrenzung, ein Gewinn- und Verlustausgleich und<br />

eine Einnahme- und Kostenzurechnung in der Weise,<br />

dass - soweit möglich - alle beigetretenen<br />

Gesellschafter im Verhältnis ihrer entsprechend der<br />

vertraglichen Vereinbarungen eingezahlten<br />

Kommanditeinlagen zueinander in entsprechender<br />

Höhe am Ergebnis beteiligt sind.<br />

IDEELLE ANTEILE AN DER GESELLSCHAFT<br />

An dem wie vorstehend errechneten Gewinn oder<br />

Verlust nimmt jeder Gesellschafter/ Treugeber<br />

grundsätzlich entsprechend dem Verhältnis seiner<br />

eingezahlten Einlage (Kapitalkonto I) zur Summe<br />

der eingezahlten Einlagen aller Gesellschafter teil.<br />

Die Einlage auf dem Kapitalkonto I entspricht bei<br />

zeitlich späterer Beteiligung gegenüber dem<br />

erstmöglichen Beitritt dem anteiligen Wert einer<br />

Beteiligung zum jeweiligen Monatsende.<br />

Die Berechnung entspricht der Regelung in § 6 Ziff.<br />

8 des Gesellschaftsvertrages. Danach entspricht<br />

eine Beteiligung in Höhe von EUR 500,00 zum<br />

erstmöglichen Beitrittszeitpunkt einem ideellen<br />

Anteil an der Gesellschaft. Für jeden letzten Werktag<br />

eines Monats wird der aktuelle Wert eines solchen<br />

ideellen Anteils festgelegt und von der Emittentin<br />

veröffentlicht. Der Wert eines Anteils erhöht sich<br />

bei steigenden Edelmetallkursen und fällt bei<br />

sinkenden Edelmetallkursen. Für die Kursberechnung<br />

entscheidend ist der jeweils letzte Kurs<br />

des letzten Handelstages eines Monats für<br />

Palladium, Silber und Platin an der Börse in London.<br />

Damit auch einem neu beitretenden Kommanditisten<br />

oder Treugeber die Möglichkeit eröffnet bleibt, zu<br />

niedrigen, festen Beträgen (für Direkteinlagen EUR<br />

2.500,00 zzgl. 5,5% Agio und für Spareinlagen EUR<br />

500,00 inkl. 5,5% Agio, also EUR 473,93 Einlage<br />

und EUR 26,07 Agio sowie der monatlichen<br />

Spareinlage von mindestens EUR 50,00 inkl. 5,5%<br />

Agio, davon EUR 47,39 Einlage und EUR 2,61 Agio)<br />

und ohne Zahlung eines Aufpreises in die Rücklagen<br />

der Gesellschaft dieser beizutreten, wird seinem<br />

Kapitalkonto I nicht der Gesamtbetrag seiner Einlage<br />

gutgeschrieben, sondern jeweils der Anteil seiner<br />

Einlage, der dem Verhältnis zum tatsächlichen Wert<br />

einer Einlage in gleicher Höhe zum erstmöglichen<br />

Ankauf von Edelmetallen durch die Gesellschaft<br />

entspricht. Der so errechnete Betrag wird dem<br />

Kapitalkonto I des Kommanditisten / Treugebers<br />

gutgeschrieben. Der Betrag auf dem Kapitalkonto<br />

I ist entscheidend für Gewinn- und Verlustbeteiligung<br />

des Kommanditisten / Treugebers und seine<br />

Stimmrechte. Überschießende Beträge werden<br />

durch die anteilige Beteiligung an den Gewinnrücklagen<br />

der Gesellschaft abgebildet. Sie verfallen<br />

daher nicht, sondern werden beim Ausscheiden<br />

entsprechend der Regelung in § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />

ausgekehrt; das Agio wird zusätzlich zu<br />

der Einlage gezahlt und wirkt sich daher nicht auf<br />

die anteilige Beteiligung an der Emittentin aus.<br />

Der beitretende Anleger zahlt daher praktisch ein<br />

Aufgeld entsprechend dem Wertzuwachs des<br />

Gesellschaftsvermögens seit der ersten Anschaffung<br />

von Edelmetallen für die Gesellschaft. So wird<br />

sichergestellt, dass alle Anleger gleichwertige<br />

Vermögensanlagen erhalten und bezüglich Gewinnund<br />

Stimmberechtigung gleich behandelt werden.<br />

AUSZAHLUNGEN<br />

Gemäß § 15 Ziff. 2 u. 3 des Gesellschaftervertrages<br />

wird der Gewinn nicht an die Gesellschafter<br />

ausgeschüttet. Sämtliche anfallenden Gewinne der<br />

Gesellschaft werden ausschließlich über<br />

Kurssteigerungen der angeschafften Edelmetalle<br />

erreicht und werden zum jeweils letzten Werktag<br />

eines Monats dem freien Rücklagenkonto der<br />

Gesellschaft gutgeschrieben. Gesellschafter<br />

erhalten bei Kündigung ihrer Beteiligung den Wert<br />

ihrer Beteiligung einschließlich der auf ihr<br />

Nominalkapital angefallenen Gewinne (ausführlich<br />

hierzu die nachstehenden Punkte, S. 70, "Kündigung<br />

der Beteiligung" und "Abfindungsguthaben").<br />

KÜNDIGUNG DER BETEILIGUNG<br />

Die Beteiligung an der Gesellschaft endet mit der<br />

ordentlichen Kündigung. Die Kündigung kann jeweils<br />

zum Ablauf eines Monats mit einer Frist von drei<br />

Werktagen ausgesprochen werden. Teilkündigungen<br />

sind über Beträge am Nominalkapital (Kapitalkonto<br />

I) möglich, die durch 100 teilbar sind, wenn eine<br />

Nominalbeteiligung von EUR 2.500,00 verbleibt.<br />

Die Kündigung ist in schriftlicher Form für<br />

unmittelbar beteiligte Kommanditisten an die<br />

Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />

Gesellschafterin, die Popp AG, zu richten; für<br />

Treugeber an die Gesellschaft, vertreten durch die<br />

Popp AG oder an den Treuhänder. Maßgeblich ist<br />

der Eingang der schriftlichen Kündigung bei der<br />

Gesellschaft bzw. bei dem Treuhänder.<br />

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Gesellschafter<br />

auch außerhalb vorgenannter Fristen ihre<br />

Beteiligung durch Kündigung beenden. Setzen sie<br />

selbst einen wichtigen Grund, können sie vorzeitig<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.


ABFINDUNGSGUTHABEN<br />

Den ausscheidenden Kommanditisten/Treugebern<br />

steht ein Abfindungsguthaben zu, dessen<br />

Zusammensetzung und Ermittlung im Einzelnen in<br />

§ 9 des Gesellschaftsvertrages geregelt ist.<br />

Im Falle der ordentlichen Kündigung erhält der<br />

Gesellschafter ein Entgelt in Höhe des Verkehrswertes<br />

der eingezahlten Kommanditbeteiligung<br />

(Saldo aus Kapitalkonto I und Kapitalkonto II zzgl.<br />

Anteil an der freien Rücklage der Gesellschaft) zum<br />

Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Ausscheidens.<br />

Der so errechnete Betrag wird dem Gesellschafter<br />

in bar ausgezahlt. Auf Verlangen eines Gesellschafters<br />

wird der Abfindungsbetrag durch Lieferung von<br />

Edelmetallen in Barrenform bedient. Der<br />

Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin, ist dabei die Zusammensetzung<br />

der Edelmetalle überlassen; sie soll grundsätzlich<br />

die Ausgabe der Edelmetalle nach Drittelung des<br />

monetären Auszahlungsbetrages für jedes<br />

Edelmetall vornehmen. Erfüllungsort ist der Lagerort<br />

der verwahrten Edelmetalle. Der Gesellschafter trägt<br />

eventuell anfallende Kosten, die für eine Abfindung<br />

durch Lieferung von Edelmetallen entstehen. Der<br />

Abfindungsanspruch ist auch ohne Zustimmung der<br />

Gesellschaft abtretbar.<br />

Soweit die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

eine Einlage leistet bzw. erhöht, erfolgt ebenfalls<br />

eine zeitanteilige Berücksichtigung. Hierdurch<br />

verringert sich die Beteiligung der Kommanditisten/Treugeber<br />

am Ergebnis der Gesellschaft<br />

und einem Auseinandersetzungswert.<br />

Das Abfindungsguthaben in bar ist zum letzten<br />

Werktag des Monats, welcher der Kündigung durch<br />

den Kommanditisten / Treugeber folgt, fällig. Wählt<br />

der kündigende Gesellschafter die Abfindung in<br />

Edelmetallen, so wird die Auslieferung zum letzten<br />

Werktag des übernächsten Monats nach der<br />

Kündigung fällig. Kosten, die möglicherweise für<br />

die Auslieferung entstehen, trägt der Anleger.<br />

MITWIRKUNGS- UND KONTROLLRECHTE<br />

Den Kommanditisten/Treugebern stehen nach dem<br />

Gesellschaftsvertrag die einem Kommanditisten<br />

gesetzlich eingeräumten Mitwirkungsrechte zu. Zur<br />

Geschäftsführung sind sie jedoch nicht berechtigt.<br />

Die Geschäftsführung steht im Innenverhältnis allein<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin zu. § 11<br />

Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages enthält die<br />

Verpflichtung der Geschäftsführung, für über den<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehende<br />

Geschäfte die Zustimmung der Gesellschafter<br />

einzuholen.<br />

Darüber hinaus sind in den §§ 12, 13 des<br />

Gesellschaftsvertrages weitere Mitwirkungsrechte<br />

geregelt. Danach erfolgen Gesellschafterbeschlüsse<br />

entweder in Gesellschafterversammlungen oder im<br />

schriftlichen Beschlussverfahren. Jeder Kommanditist<br />

hat für je voll eingezahlte EUR 50,00 seines<br />

Anteils am Gesellschaftskapital eine Stimme.<br />

Treugeber sind berechtigt, das Stimmrecht des<br />

Treuhandkommanditisten entsprechend ihrem Anteil<br />

selbst auszuüben. Bei ungeraden Beträgen auf dem<br />

Kapitalkonto I werden keine anteiligen Stimmen<br />

gewährt, sondern für einen Betrag, der nicht durch<br />

50 teilbar ist bis EUR 24,99 wird keine Stimme<br />

gewährt, für einen Betrag ab EUR 25,00 erhält der<br />

Kommanditist oder Treugeber eine weitere Stimme.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat keine<br />

Stimmen, wenn sie sich nicht kapitalmäßig an der<br />

Gesellschaft beteiligt.<br />

Die Gesellschafterbeschlüsse werden in der Regel<br />

mit einfacher Mehrheit der abgegebenen und<br />

vertretenen Stimmen gefasst. In besonderen Fällen,<br />

zum Beispiel im Falle der Änderung des<br />

Gesellschaftsvertrages oder Auflösung der<br />

Gesellschaft, bedarf der Gesellschafterbeschluss<br />

jedoch einer dreiviertel Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen. Gesellschafterbeschlüsse können binnen<br />

einer Ausschlussfrist von 1 Monat plus zwei Tagen<br />

nach Absendedatum des Gesellschaftsbeschlusses<br />

angefochten werden.<br />

WESENTLICHE GRUNDLAGEN DER<br />

STEUERLICHEN KONZEPTION<br />

Hinsichtlich der wesentlichen Grundlagen der<br />

steuerlichen Konzeption wird auf das Kapitel<br />

"Steuerliche Grundlagen" (Seite 75) verwiesen. Die<br />

Anbieterin, die <strong>L'or</strong> capital fine art AG, übernimmt<br />

keine Zahlung von Steuern.<br />

ÜBERTRAGUNG DER BETEILIGUNG<br />

Sofern die Kommanditeinlage bei der Gesellschaft<br />

eingezahlt oder sichergestellt ist, dass der<br />

Übernehmer die Einzahlung leistet, kann jeder<br />

Kommanditist seine Beteiligung durch Verkauf oder<br />

Schenkung übertragen. Teilabtretungen sind nur<br />

zulässig, wenn die abgetretene Kommanditbeteiligung<br />

(Kapitalkonto I) durch 2.500,00 ohne Rest<br />

RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

71


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

72<br />

teilbar ist und sowohl die Beteiligung des<br />

Abtretungsempfängers als auch die verbleibende<br />

Beteiligung - bei Ehegatten die zusammengerechneten<br />

Beteiligungen - mindestens EUR<br />

2.500,00 beträgt. Abtretungen können immer nur<br />

mit Wirkung zum Ende eines Monats erfolgen; dies<br />

gilt nicht für Sicherungsabtretungen sowie für<br />

Übertragungen im Wege der Schenkung. Bei der<br />

Abtretung der Beteiligung von Ratenanlegern<br />

verbleibt der Übertragende in der Zahlungsverpflichtung<br />

gegenüber der Gesellschaft hinsichtlich<br />

der nicht geleisteten Ratenzahlungen.<br />

Stirbt ein Gesellschafter, so wird die Gesellschaft<br />

mit seinen Erben bzw. Vermächtnisnehmern fortgesetzt.<br />

Die Abtretung bedarf in jedem Fall zu ihrer<br />

Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschaft,<br />

vertreten durch die geschäftsführende Kommanditistin<br />

(Abtretungsverbot gemäß § 399 BGB).<br />

Bei (Sicherheits-)Abtretungen eines Treugeberanteils<br />

gilt entsprechendes. Der Treuhandkommanditist<br />

bedarf zur Übertragung ferner der Zustimmung<br />

des/der betroffenen Treugeber(s). Hinsichtlich der<br />

durch die Übertragung anfallenden Kosten siehe auch<br />

"Erwerbspreis" und "Weitere Kosten" (Seite 73).<br />

Es gibt keinen geregelten Markt für den Verkauf und<br />

Erwerb für Anteile an der Emittentin. Insoweit ist<br />

die Handelbarkeit eingeschränkt. Eine Übertragung<br />

oder Abtretung der Beteiligung ist nur mit<br />

Zustimmung der Gesellschaft, vertreten durch die<br />

geschäftsführende Kommanditistin, die Popp AG,<br />

wie vorstehend beschrieben, möglich.<br />

ZAHLSTELLEN<br />

Abfindungszahlungen an die Kommanditisten/Treugeber<br />

erfolgen durch die Gesellschaft,<br />

Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode.<br />

EINZAHLUNG DER<br />

EINLAGEN/KONTOVERBINDUNG<br />

Die Kommanditisten/Treugeber haben die in der<br />

Beitrittserklärung vereinbarten Einlagen zuzüglich<br />

Agio an die Emittentin wie folgt zu zahlen:<br />

Direktanleger, die sich als Treugeber über den<br />

Treuhandkommanditisten oder direkt als Kommanditisten<br />

beteiligen, 100% der Zeichnungssumme<br />

plus 5,5 % Agio hierauf, unmittelbar nach Mitteilung<br />

über die Annahme des Beitritts auf das Konto der<br />

Gesellschaft bei der Kreissparkasse Walsrode, BLZ<br />

251 523 75 Kontonummer 71 48 273.<br />

Ratenanleger, die sich entweder als unmittelbare<br />

Kommanditisten oder mittelbar als Treugeber an<br />

der Gesellschaft beteiligen, unmittelbar nach<br />

Mitteilung über die Annahme des Beitritts eine<br />

Zahlung in Höhe von mindestens EUR 500,00 inkl.<br />

5,5% Agio auf das Konto der Gesellschaft bei der<br />

Kreissparkasse Walsrode, BLZ 251 523 75<br />

Kontonummer 71 48 273. Die erste Ratenzahlung<br />

von mindestens EUR 50,00 inkl. 5,5% Agio folgt<br />

zum ersten Werktag des Monats nach der<br />

Einmalzahlung auf das Gesellschaftskonto. Die<br />

übrigen Ratenzahlungen sind entsprechend<br />

(mindestens EUR 50,00 inkl. 5,5% Agio) zum<br />

jeweiligen ersten Werktag eines jeden Folgemonats<br />

auf das Gesellschaftskonto zu zahlen. Die<br />

Ratenauszahlungen sind jeweils zum Ablauf eines<br />

Monats mit einer Frist von drei Werktagen kündbar.<br />

Die Ratenanleger sind berechtigt, höhere oder<br />

geringere Monatsstaffelzahlungen zu zahlen, soweit<br />

sie dies mit der Gesellschaft vereinbart haben. Die<br />

Regelungen über die Kündigung der Gesellschaft<br />

(Teilkündigung) gelten hierfür entsprechend.<br />

ANNAHMESTELLEN<br />

Die Beitrittserklärung ist an die Emittentin, vertreten<br />

durch die Popp AG, Schmersahlstraße 26, 29644<br />

Walsrode, einzusenden.<br />

Die Annahme der Beitrittserklärung erfolgt durch<br />

die Emittentin, vertreten durch die Popp AG als<br />

geschäftsführende Kommanditistin - im Falle der<br />

treugeberischen Beteiligung - durch den<br />

Steuerberater Rüdiger Frenzel oder durch die Popp<br />

AG.<br />

ZEICHNUNGSFRIST<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt ohne eine Begrenzung<br />

der Anzahl oder der Kapitalsumme, weitere<br />

Kommanditisten und Treugeber (als mittelbar<br />

beteiligte Gesellschafter über den Treuhandkommanditisten)<br />

bis zum 31. Dezember 2007 aufzunehmen<br />

(die "Zeichnungsfrist").<br />

Gemäß § 9 des Verkaufsprospektgesetzes liegt<br />

zwischen dem Beginn der für die Zeichnungen/den<br />

Verkauf der Vermögensanlagen vorgesehenen Frist<br />

und der Veröffentlichung des vorliegenden<br />

Prospektes mindestens ein Werktag. Diese<br />

Vermögensanlage kann daher einen Werktag nach<br />

Veröffentlichung des Verkaufsprospektes erstmals<br />

gezeichnet werden. Es ist nicht vorgesehen, die<br />

Vermögensanlage vorzeitig zu schließen oder


Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.<br />

STAATEN IN DENEN DAS ANGEBOT ERFOLGT<br />

Das Angebot der Beteiligung erfolgt in Deutschland.<br />

ERWERBSPREIS<br />

Der Erwerbspreis der Beteiligung setzt sich<br />

zusammen aus der Zeichnungssumme zuzüglich<br />

Agio, bei Ratenanlegern ist das Agio von 5,5% in<br />

den monatlichen Raten von mindestens EUR 50,00<br />

und der ersten Zahlung in Höhe von mindestens<br />

EUR 500,00 bereits enthalten. Das Agio beträgt bei<br />

jeder Einlage 5,5%.<br />

Beteiligt sich ein Anleger nicht zum erstmöglichen<br />

Beteiligungszeitpunkt, so bestimmt sich seine<br />

Beteiligung nach § 6 Ziff. 8 des Gesellschaftsvertrages<br />

(vergl. hierzu S. 69, "Rechte aus der<br />

Beteiligung; ideelle Anteile an der Gesellschaft").<br />

WEITERE KOSTEN<br />

Verspätete Zahlungen auf die Kommanditeinlage<br />

berechtigen die Gesellschaft zur Geltendmachung<br />

von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten<br />

über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB,<br />

gerechnet vom Zeitpunkt des Verzugsbeginns an.<br />

Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch<br />

die Gesellschaft sowie die Möglichkeit, den<br />

Gesellschafter nach § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />

auszuschließen, bleiben unberührt.<br />

Die anfallenden Kosten für eine Übertragung der<br />

Beteiligung und/oder für die Umwandlung einer<br />

Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als<br />

Kommanditist trägt der Anleger. Die Kosten der<br />

notariellen Beglaubigung, die für die Erteilung der<br />

Handelsregistervollmacht anfallen, trägt der Anleger<br />

(ca. EUR 150 auf Basis der Mindestzeichnungssumme).<br />

Weitere Kosten für den Erwerb, die<br />

Verwaltung und die Veräußerung der Beteiligung<br />

hat der Anleger nicht zu tragen.<br />

WEITERE LEISTUNGSPFLICHTEN<br />

Diejenigen Anleger, die sich an der Gesellschaft<br />

direkt als Kommanditisten beteiligen, haften gemäß<br />

den gesetzlichen Bestimmungen beschränkt, das<br />

heißt die Haftung ist ausgeschlossen, soweit die<br />

Einlage geleistet ist. Sollte der Saldo der Kapitalkonten<br />

in der Handelsbilanz durch Auszahlungen<br />

oder Gewinn- und Verlustzurechnungen einen<br />

Nominalwert unter der im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftungssumme (Kapitalkonto I)<br />

aufweisen, lebt die Haftung jedoch gemäß § 172<br />

Abs. 4 HGB bis zur Höhe der Auszahlung wieder auf.<br />

Auszahlungen sind nicht vorgesehen (§ 15 Ziff. 2<br />

des Gesellschaftsvertrages), so dass dieses Risiko<br />

nur bei einer Änderung des Gesellschaftsvertrages,<br />

für die es einer Mehrheit von 75% der abgegebenen<br />

Stimmen bedarf, besteht.<br />

Im Ergebnis gilt dies auch für die sich als Treugeber<br />

an der Gesellschaft über den Treuhandkommanditisten<br />

beteiligenden Anleger. Die Treugeber stellen<br />

gemäß dem Treuhandvertrag den Treuhandkommanditisten<br />

anteilig bezüglich des von diesem für sie<br />

gehaltenen Kommanditanteils von der vorstehend<br />

dargestellten Kommanditistenhaftung frei.<br />

Der Anleger ist - abgesehen von den Kosten im Zusammenhang<br />

mit der genannten Übertragung / Umwandlung<br />

einer Beteiligung, (z.B. Handelsregistervollmacht,<br />

Gerichtsgebühren) nicht verpflichtet,<br />

weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />

weitere Zahlungen zu leisten.<br />

Eine Nachschusspflicht besteht nicht, auch nicht<br />

als Ausgleichspflicht der Gesellschafter untereinander,<br />

soweit sich nicht aus den nicht abdingbaren<br />

§§ 171 f. HGB etwas anderes ergibt.<br />

PROVISIONEN<br />

Einzelheiten zu den Provisionen sowie zu weiteren<br />

seitens der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem<br />

Beteiligungsangebot zu zahlenden Vergütungen<br />

sind im Kapitel "Verträge und Vertragspartner"<br />

sowie "Kosten und Gebühren" (Seite 42) dargestellt.<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG UND TREUHAND- UND<br />

VERWALTUNGSVERTRAG<br />

Grundlage der unternehmerischen Beteiligung der<br />

Anleger als Kommanditist oder als Treugeber über<br />

den Treuhandkommanditisten sind der Gesellschaftsvertrag<br />

der Gesellschaft (Seite 79), der<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit dem<br />

Treuhandkommanditisten (Seite 91) und die<br />

Beitrittserklärung (Anlage).<br />

ÜBERNOMMENE GEWÄHRLEISTUNGEN<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Kommanditanteile<br />

wird keine Gewährleistung übernommen.<br />

RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

73


17 STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

Die nachfolgende Darstellung ist eine Zusammenfassung<br />

der wesentlichen steuerlichen Aspekte,<br />

die für einen Privatanleger mit steuerlicher<br />

Ansässigkeit in Deutschland, der sich mittel- oder<br />

unmittelbar an der Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG (nachfolgend<br />

die "Emittentin" oder die "Gesellschaft") beteiligen<br />

will, von Bedeutung sein können. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass es sich bei dem Anleger um eine<br />

natürliche Person handelt, die die Beteiligung an<br />

der Emission Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />

Industrie GmbH & Co. KG in ihrem steuerlichen<br />

Privatvermögen hält. Diese Zusammenfassung kann<br />

nicht alle, sondern nur die wesentlichen Aspekte<br />

berücksichtigen, die sich für den Anleger aus seiner<br />

Beteiligung an der Emission Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG ergeben<br />

können. Insbesondere können nicht solche Aspekte<br />

berücksichtigt werden, die sich aus den persönlichen<br />

Umständen des einzelnen Anlegers ergeben. Jedem<br />

Anleger wird daher dringend geraten, sich wegen<br />

seiner persönlichen steuerlichen Situation und der<br />

steuerlichen Folgen aus der Beteiligung an diesem<br />

Anlageprodukt mit seinem persönlichen Berater in<br />

Verbindung zu setzen. Alle nachfolgenden Hinweise<br />

begründen auch keinen konkreten Steuerrat,<br />

sondern stellen lediglich eine allgemeine Darstellung<br />

der anlagespezifischen Aspekte aus steuerlicher<br />

Sicht dar.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf dem<br />

Stand des im März 2006 geltenden deutschen<br />

Rechts, den bis zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten<br />

Gerichtsurteilen sowie der bislang ausgeübten Praxis<br />

der Finanzverwaltung, sofern diese bekannt ist.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass sich alle<br />

vorgenannten Grundlagen während der Laufzeit der<br />

Gesellschaft ändern können und hierdurch für den<br />

Anleger steuerliche Effekte eintreten können, die<br />

von den folgenden Ausführungen für den Anleger<br />

nachteilig abweichen können. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin wird sich jedoch bemühen, soweit<br />

dies rechtlich und tatsächlich möglich ist, negative<br />

Steuerfolgen durch entsprechende Maßnahmen zu<br />

begrenzen oder auszuschließen.<br />

RECHTSFORM DER EMITTENTIN<br />

Die Emittentin ist als deutsche Personengesellschaft<br />

für Einkommensteuerzwecke kein eigenes<br />

Steuersubjekt. Einkommensteuersubjekte sind<br />

vielmehr die Gesellschafter der Emittentin. Diese<br />

werden nach ihren persönlichen Merkmalen auf<br />

Grundlage der ihnen zuzurechnenden Ergebnis-<br />

anteile zur Einkommensteuer herangezogen.<br />

Lediglich für die Ermittlung der Einkunftsart wird<br />

auf den Tatbestand abgestellt, den die Emittentin<br />

selbst erfüllt. Für Gewerbesteuerzwecke - soweit<br />

eine solche anfällt - ist die Personengesellschaft<br />

hingegen ein eigenes Steuersubjekt. Nach der<br />

Konzeptionierung der Emittentin fällt keine<br />

Gewerbesteuer an.<br />

QUALIFIZIERUNG DER EINKUNFTSART<br />

Zur Beurteilung der Frage, welche Einkunftsart die<br />

Gesellschaft erzielt, ist auf die Tätigkeit der<br />

Emittentin abzustellen. Geplant ist, dass die<br />

Emittentin vermögensverwaltend tätig wird, d. h.<br />

mit dem Ankauf, dem Halten und Verwalten und<br />

dem Verkauf von Edelmetallen keinen<br />

Gewerbebetrieb unterhält und darüber hinaus weder<br />

gewerblich geprägt noch gewerblich infiziert wird.<br />

Die endgültige Beurteilung hängt von einer Vielzahl<br />

von Kriterien ab, die teilweise auch auf der Ebene<br />

des Erwerbs und des Handels mit den Edelmetallen,<br />

in die die Gesellschaft investieren wird, zu beurteilen<br />

sind. Die Geschäftsführung der Emittentin wird,<br />

soweit möglich, die erforderlichen Maßnahmen<br />

ergreifen, um die erforderlichen Kriterien für eine<br />

private Vermögensverwaltung einzuhalten.<br />

GEWERBLICHE TÄTIGKEIT<br />

Zur Beurteilung der Frage, ob die Emittentin eine<br />

gewerbliche oder eine vermögensverwaltende<br />

Tätigkeit ausübt, ist auf die Tätigkeit der Emittentin<br />

abzustellen. Eine private Vermögensverwaltung liegt<br />

vor, wenn sich die Betätigung noch als Nutzung des<br />

Vermögens im Sinne einer Fruchtziehung aus zu<br />

erhaltenden Substanzwerten darstellt und die<br />

Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch<br />

Umschichtung nicht entschieden in den Vordergrund<br />

tritt (vergl. BFH Urteile vom 04. März 1980 - BStBl.<br />

II S. 389 - und vom 29 Oktober 1998 - BStBl. II S.<br />

448 -). Ein Gewerbebetrieb liegt dagegen vor, wenn<br />

eine selbstständige nachhaltige Betätigung mit<br />

Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird, die<br />

sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen<br />

Verkehr darstellt und über den Rahmen einer<br />

Vermögensverwaltung hinausgeht (vgl. BFH-<br />

Beschluss vom 25. Juni 1984 - BStBl. II S. 751, 762).<br />

Auf dieser Grundlage wird davon ausgegangen, dass<br />

die Emittentin nicht gewerblich tätig wird, da sie<br />

lediglich beabsichtigt, aus dem Substanzwert der<br />

zu erwerbenden Edelmetalle einen Vermögens-<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

75


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

76<br />

zuwachs zu erzielen erhofft.<br />

GEWERBLICHE INFIZIERUNG<br />

Die Emittentin unterhält auch dann einen<br />

Gewerbebetrieb, wenn sie sich an einer gewerblich<br />

geprägten oder gewerblich tätigen Personengesellschaft<br />

beteiligt. In diesem Fall führen die<br />

gewerblichen Einkünfte der Personengesellschaft,<br />

die der Emittentin zugerechnet werden, dazu, dass<br />

sämtliche Einkünfte der Emittentin gewerblich<br />

infiziert werden.<br />

Eine Beteiligung an anderen Unternehmen oder<br />

Fonds ist nicht vorgesehen.<br />

GEWERBLICHE PRÄGUNG<br />

Die Tätigkeit einer Kommanditgesellschaft gilt stets<br />

und im vollen Umfang als Gewerbebetrieb, wenn<br />

der persönlich haftende Gesellschafter eine<br />

Kapitalgesellschaft ist und wenn nach dem<br />

Gesellschaftsvertrag nur dieser persönlich haftende<br />

Gesellschafter oder eine andere Person, die nicht<br />

Gesellschafter der Kommanditgesellschaft ist, zur<br />

Führung der Geschäfte befugt ist.<br />

Die Komplementärin der Emittentin ist die VSG<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH. Nach dem<br />

Gesellschaftsvertrag der Emittentin ist die<br />

Komplementärin von der Geschäftsführung<br />

ausgeschlossen. Die Geschäfte der Emittentin<br />

werden ausschließlich durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin, die Popp AG geführt. Damit liegt<br />

keine gewerbliche Prägung vor (so auch die<br />

Einkommensteuerrichtlinien R138 Abs. 6).<br />

GRUNDLAGEN DER BESTEUERUNG AUF<br />

ANLEGERSEITE<br />

EINKOMMENSSTEUER / STEUERSATZ<br />

Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/<br />

2002 sowie das Steuersenkungsergänzungsgesetz<br />

wurden die Einkommensteuersätze gesenkt. Dies<br />

gilt sowohl für den Eingangssteuersatz als auch für<br />

den Höchststeuersatz. Der Höchststeuersatz ab dem<br />

Jahr 2005 beträgt 42%. Im Koalitionsvertrag<br />

zwischen CDU/CSU und SPD aus November 2005<br />

wurde beschlossen, dass künftig für Einkommen ab<br />

EUR 250.000 für Ledige und EUR 500.000 für<br />

Verheiratete ein Spitzensteuersatz von 45% gelten<br />

soll. Ob und wann dieses Vorhaben umgesetzt wird,<br />

lässt sich noch nicht sagen.<br />

SOLIDARITÄTSZUSCHLAG / KIRCHENSTEUER<br />

Der Solidaritätszuschlag in Höhe von zurzeit 5,5%<br />

bemisst sich nach der festgesetzten Einkommensteuer<br />

eines jeden Kommanditisten/Treugebers.<br />

Die Kirchensteuer bemisst sich für den kirchensteuerpflichtigen<br />

Kommanditisten/Treugeber nach<br />

der festgesetzten Einkommensteuer.<br />

UMSATZSTEUER<br />

Die Emittentin ist konzeptionell Unternehmer im<br />

Sinne des § 2 UStG. Die Emittentin ist daher für den<br />

Erwerb von Palladium, Silber und Platin zum<br />

Vorsteuerabzug berechtigt. Die Emittentin plant die<br />

regelmäßige, auf langfristigen Vermögenszuwachs<br />

ausgerichtete Umschichtung der Edelmetallbestände,<br />

um an langfristigen Wertzuwachstrends<br />

zu partizipieren. Auf das bestehende Risiko hinsichtlich<br />

der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft<br />

wurde auf Seite 16 hingewiesen. Der Koalitionsvertrag<br />

zwischen CDU/CSU und SPD aus November<br />

2005 sieht vor, dass ab 2007 der Umsatzsteuersatz<br />

auf 19% angehoben wird.<br />

GEWERBESTEUER<br />

Die Gesellschaft unterliegt als nicht gewerblich<br />

geprägter Betrieb nicht der Gewerbeertragsteuer.<br />

Lediglich auf Seiten der Anleger kann Gewerbesteuer<br />

anfallen, wenn ihre Einkünfte als Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind.<br />

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSSTEUER<br />

Die Übertragung von Vermögen von Todes wegen<br />

(Erbschaft) oder unter Lebenden (Schenkung)<br />

unterliegt grundsätzlich der Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuer. Die Höhe der jeweils anfallenden<br />

Erbschaft- oder Schenkungsteuer hängt in erster<br />

Linie von dem Wert des übertragenen Vermögens<br />

und dem Verwandtschaftsgrad des Erblassers bzw.<br />

des Schenkers zum Erben bzw. Beschenkten sowie<br />

der Höhe des für den Erwerber anzusetzenden<br />

Freibetrages ab.


STEUERFOLGEN BEI<br />

<strong>VERMÖGEN</strong>SVERWALTENDER TÄTIGKEIT<br />

Wenn die Emittentin konzeptionsgemäß als<br />

vermögensverwaltende Gesellschaft behandelt wird,<br />

stellen sich die steuerlichen Folgen für natürliche<br />

Personen mit steuerlicher Ansässigkeit im Inland,<br />

die eine Beteiligung in ihrem Privatvermögen halten,<br />

wie folgt dar:<br />

LAUFENDE ERTRÄGE<br />

Die Emittentin wird in die Edelmetalle Palladium,<br />

Silber und Platin investieren. Laufende Erträge, wie<br />

Zinsen aus der vorgesehenen Barreserve werden in<br />

geringem Umfang erzielt und nicht ausgeschüttet.<br />

Der angestrebte Vermögenszuwachs soll lediglich<br />

über eine Preissteigerung bzw. langfristig orientierte<br />

Vermögensumschichtung der einzelnen Metalle<br />

erreicht werden. Eine Ausschüttung dieser Wertsteigerungen<br />

ist nicht vorgesehen. Soweit Zinsen<br />

auf der Ebene der Gesellschaft anfallen, sind diese<br />

anteilig von den Anlegern mit ihrem persönlichen<br />

Steuersatz zu versteuern, auch wenn diese nicht<br />

ausgeschüttet werden.<br />

VERÄUSSERUNGSGEWINNE<br />

Konzeptionsgemäß soll ein Anleger erst durch<br />

Veräußerung von Edelmetallen Gewinne erzielen,<br />

die ihm auch erst im Falle seiner (Teil-) Kündigung<br />

ausgeschüttet werden. Als Veräußerungsgewinne<br />

wird gemäß § 23 Abs. 3 EStG der Unterschied<br />

zwischen Veräußerungspreis einerseits und den<br />

Anschaffungskosten zzgl. der Werbungskosten<br />

andererseits qualifiziert. Bei Veräußerungsgewinnen<br />

ergeben sich Unterschiede in der Besteuerung für<br />

Anleger, welche die Beteiligung in ihrem<br />

Privatvermögen halten und Anlegern, die sich als<br />

Unternehmer beteiligen. Die Unterschiede sind im<br />

Folgenden dargestellt.<br />

PRIVATANLEGER<br />

Veräußerungsgewinne sind für den Privatanleger<br />

gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG nach derzeit geltenden<br />

Recht steuerfrei, sofern die Spekulationsfrist<br />

eingehalten wird. Die Spekulationsfrist gemäß § 23<br />

EStG wird dann eingehalten, wenn der Anleger seine<br />

veräußerte Beteilung an der Gesellschaft und auch<br />

die Haltedauer des Edelmetalles der Gesellschaft<br />

länger als zwölf Monate betragen hat.<br />

Wird die Spekulationsfrist von gegenwärtig zwölf<br />

Monaten durch Gesetzesänderung verlängert, so<br />

gelten die dann gültigen längeren Fristen.<br />

Veräußert ein Anleger seine Beteiligung vor Ablauf<br />

der Spekulationsfrist oder veräußert die Emittentin<br />

vor Ablauf von 12 Monaten ihrerseits Edelmetalle,<br />

sind Einkünfte aus der Veräußerung dann in voller<br />

Höhe, zu dem individuellen Steuersatz, einkommensteuerpflichtig.<br />

GEWERBLICHE ANLEGER<br />

Beteiligen sich andere Gewerbetreibende an der<br />

Emittentin, so sind die Veräußerungsgewinne von<br />

diesen als gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 Abs.<br />

1 EStG zu qualifizieren. Die partielle Steuerpflicht<br />

aus Veräußerungsgewinnen nach § 23 EStG kommt<br />

nicht zum Tragen.<br />

Die Höhe des zu versteuernden Einkommens hängt<br />

wiederum von dem individuellen Steuersatz des<br />

Gewerbetreibenden ab.<br />

Beteiligen sich juristische Personen (z. B. GmbH,<br />

AG) an der Emittentin, so ergeben sich für Gewinne<br />

aus der Veräußerung der Beteiligung an der<br />

Gesellschaft keine abweichenden steuerlichen<br />

Konsequenzen, denn diese haben lediglich<br />

gewerbliche Einkünfte.<br />

SONDERWERBUNGSKOSTEN<br />

Da die Emittentin konzeptionsgemäß nicht auf die<br />

Erzielung laufender Erträge ausgerichtet ist, können<br />

Sonderwerbungskosten in der Regel nicht<br />

steuerwirksam geltend gemacht werden. Von einer<br />

Fremdfinanzierung der jeweiligen Beteiligung wird<br />

daher dringend abgeraten, da die Finanzierungszinsen<br />

nicht oder nur in sehr eingeschränktem<br />

Umfang steuerlich abzugsfähig sind.<br />

STEUERFOLGEN BEI GEWERBLICHER TÄTIGKEIT<br />

NATÜRLICHE PERSONEN<br />

Sollte die Emittentin einen Gewerbebetrieb<br />

unterhalten, weil sie gewerblich tätig oder<br />

gewerblich infiziert wird, erzielen die jeweiligen<br />

Anleger Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG).<br />

Sämtliche Einkünfte sind für den Anleger sodann in<br />

voller Höhe einkommensteuerpflichtig.<br />

Ist die Emittentin gewerblich tätig oder gewerblich<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

77


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

78<br />

infiziert, unterliegt sie als eigenes Gewerbesteuersubjekt<br />

auch der Gewerbesteuer. Diese<br />

Gewerbesteuer ist auf der Ebene des Anlegers nach<br />

Maßgabe der Bestimmung des § 35 EStG im Rahmen<br />

eines pauschalierten Verfahrens auf die persönliche<br />

Einkommensteuerschuld des Anlegers anrechenbar.<br />

KAPITALGESELLSCHAFTEN<br />

Beteiligt sich eine Kapitalgesellschaft an einer<br />

gewerblich tätigen Personengesellschaft, so führt<br />

dies aus körperschaftsteuerlicher Sicht zu keinen<br />

Abweichungen gegenüber einer vermögensverwaltenden<br />

Personengesellschaft. Allerdings führt<br />

die Gewerblichkeit dazu, dass auf Ebene der<br />

Personengesellschaft ggf. Gewerbeertragsteuer<br />

anfällt, die auf der Ebene der Kapitalgesellschaft im<br />

Gegensatz zu natürlichen Personen, die sich als<br />

Anleger an der Emittentin beteiligen, nicht als<br />

Steuerermäßigungsbetrag von der festzusetzenden<br />

Steuer abgezogen werden kann.<br />

AUSLÄNDISCHES INVESTMENT<strong>VERMÖGEN</strong><br />

Die Gesellschaft wird sich nicht an ausländischem<br />

Investmentvermögen beteiligen.<br />

BEURTEILUNGSZEITPUNKT<br />

Die hier dargestellten Steueraspekte beruhen auf<br />

dem Stand des im März 2006 geltenden Rechts<br />

sowie bereits beschlossener Gesetzesänderungen,<br />

den bisher veröffentlichten Gerichtsurteilen und der<br />

bisher geübten Praxis der Finanzverwaltung. Alle<br />

diese Grundlagen können sich während der Laufzeit<br />

der Emittentin ändern. Die Geschäftsführung der<br />

Emittentin wird die Anleger über die ihr bekannt<br />

gewordenen Änderungen dieser Grundlagen<br />

informieren. Ob die Finanzverwaltung und die<br />

Finanzgerichte ihre bisherige Praxis beibehalten,<br />

lässt sich für die Laufzeit der Emittentin nicht<br />

abschätzen.


15 GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />

& Co. KG<br />

§ 1 RECHTSFORM, FIRMA UND SITZ<br />

1. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />

& Co. KG<br />

-nachfolgend "Gesellschaft" oder "KG" genannt- ,<br />

2. Sitz der Gesellschaft ist Walsrode.<br />

§ 2 GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS<br />

1. Gesellschaftszweck ist der Ankauf, das Halten<br />

und Verwalten sowie der Verkauf von real<br />

existierenden, zertifizierten Edelmetallen,<br />

nämlich Palladium, Silber und Platin, die in<br />

Barrenform erworben werden.<br />

2. Der Gesellschaft ist die Durchführung sämtlicher<br />

im Zusammenhang mit den vorstehenden<br />

Geschäften verbundenen Hilfsgeschäften und<br />

Dienstleistungen erlaubt, die geeignet sind, das<br />

Unternehmen zu fördern, sofern es sich nicht um<br />

erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne des<br />

Kreditwesengesetzes (KWG) oder solche im Sinne<br />

des § 34c Gewerbeordnung handelt.<br />

§ 3 DAUER, GESCHÄFTSJAHR<br />

1 Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit<br />

gegründet.<br />

2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 4 KOMMANDITKAPITAL<br />

Das Kommanditkapital der Gesellschaft beträgt EUR<br />

3.000,00 (in Worten: EUR dreitausend).<br />

§ 5 GESELLSCHAFTER, GESELLSCHAFTSKAPITAL<br />

1. Gründungsgesellschafter der Gesellschaft sind<br />

a. Die VSG Verwaltungsgesellschaft mbH als<br />

persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)<br />

Die Komplementärin erhält eine monatliche<br />

Vergütung in Höhe von 1/12 von 0,03 % der Summe<br />

aller Anschaffungskosten der noch im Depot<br />

befindlichen Edelmetalle ("Depotwert").<br />

b. als beschränkt haftende Gesellschafter<br />

(Kommanditisten)<br />

- die Popp AG Wissensmanufaktur seit 1959,<br />

Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode mit Sitz<br />

in Walsrode, eingetragen in das Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 260 als<br />

geschäftsführende Kommanditistin (die<br />

"geschäftsführende Kommanditistin").<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erbringt<br />

ihren Beitrag zur Gesellschaft durch die Übernahme<br />

der Geschäftsführung und leistet eine Kapitaleinlage<br />

in Höhe von EUR 1.000,00.<br />

- die L´or capital fine art AG, Schmersahlstr. 26,<br />

29664 Walsrode mit Sitz in Walsrode, eingetragen<br />

in das Handelsregister des Amtsgerichts<br />

Walsrode unter HRB 5774 als Anbieterin.<br />

Die Anbieterin erbringt ihren Beitrag zur Gesellschaft<br />

durch das Vertriebsmanagement und leistet eine<br />

Kapitaleinlage in Höhe von EUR 1.000,00.<br />

- Steuerberater Rüdiger Frenzel, Neu Ripdorf 9,<br />

29525 Uelzen, als Treuhandkommanditist (der<br />

"Treuhandkommanditist") mit einer<br />

Hafteinlage in Höhe von zunächst EUR<br />

1.000,00.<br />

Der Treuhänder hat sich bereit erklärt, im eigenen<br />

Namen, aber auf Gefahr und für Rechnung von<br />

Personen, die sich mittelbar an der Gesellschaft<br />

beteiligen wollen (nachfolgend "Treugeber"), seinen<br />

Pflichtanteil an der Gesellschaft jeweils um den<br />

Betrag zu erhöhen, mit dem sich ein Treugeber<br />

mittelbar an der Gesellschaft beteiligen will (der<br />

jeweilige Betrag die "Treuhandbeteiligung"). Der<br />

Treuhänder wird die jeweilige Treuhandbeteiligung<br />

treuhänderisch nach Maßgabe des zwischen dem<br />

jeweiligen Treugeber, der Gesellschaft und dem<br />

Treuhänder abzuschließenden Treuhandvertrages<br />

(der "Treuhandvertrag"), des Zeichnungsscheins<br />

(Beitrittserklärung) sowie den Regelungen dieses<br />

Gesellschaftsvertrages für den jeweiligen Treugeber<br />

halten. Gemäß dem Treuhandvertrag ist der jeweilige<br />

Treugeber von dem Treuhänder bevollmächtigt, alle<br />

Rechte (insbesondere Stimm-, Informations- und<br />

Kontrollrechte) hinsichtlich seiner Treuhandbe-<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

79


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

80<br />

teiligung gemäß den Regelungen dieses<br />

Gesellschaftsvertrages selbst wahrzunehmen. Der<br />

Treuhandkommanditist wird seine in das<br />

Handelsregister einzutragende Haftsumme zum<br />

Ende eines jeden Geschäftsjahres entsprechend der<br />

von ihm gehaltenen mittelbaren Beteiligungen<br />

anpassen. Als Haftsumme ist dabei ein Betrag in<br />

Höhe von 10% des zum Ende eines jeden<br />

Geschäftsjahres von dem Treuhandkommanditisten<br />

gehaltenen Nominalkapitals (eingezahltes Kapital<br />

abzüglich des Agios), in das Handelsregister als<br />

haftendes Kommanditkapital eintragen zu lassen.<br />

Es ist dem Treuhandkommanditisten überlassen,<br />

das Kommanditkapital früher oder mehrmals im<br />

Geschäftsjahr anzupassen und die Änderung in das<br />

Handelsregister eintragen zu lassen.<br />

Der Treuhänder erhält von der Gesellschaft für das<br />

treuhänderische Halten und Verwalten der<br />

Treuhandbeteiligungen eine monatliche Vergütung<br />

in Höhe von 1/12 von 0,15% der Summe aller<br />

Anschaffungskosten der noch im Depot befindlichen<br />

Edelmetalle (vergl. § 5 Ziff. 1 a)) zuzüglich der zum<br />

Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.<br />

Die Gesellschaft ist verpflichtet, dem Treuhänder<br />

auf Ersuchen sämtliche Fremdkosten und<br />

Aufwendungen zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer, die dem Treuhänder in Erfüllung oder<br />

im Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag<br />

entstehen und die nicht die Treugeber entsprechend<br />

den Regelungen des Treuhandvertrages zu erstatten<br />

haben, unverzüglich zu ersetzen.<br />

2. Weitere natürliche oder juristische Personen<br />

oder Personengesellschaften beteiligen sich an der<br />

Gesellschaft unmittelbar als Kommanditisten oder<br />

mittelbar über den Treuhandkommanditisten als<br />

Treugeber entsprechend des Zeichnungsscheins<br />

(Beitrittserklärung) und den Bestimmungen dieses<br />

Gesellschaftsvertrages mit den jeweils vereinbarten<br />

Beteiligungsalternativen (Direkteinlage: VSG<br />

Industrie Direkt oder Rateneinlage: VSG Industrie<br />

Spar).<br />

3. Die Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin, die Popp AG, darf weitere<br />

Kommanditisten und Treugeber aufnehmen, die eine<br />

Einmaleinlage in Höhe von EUR 2.500,00 oder einen<br />

höheren Betrag - auf volle EUR 100,00 lautend -<br />

einzahlen ("VSG Industrie Direkt") zzgl. eines Agios<br />

in Höhe von 5,5%.<br />

4. Die Gesellschaft, vertreten durch die<br />

geschäftsführende Kommanditistin, die Popp AG,<br />

darf weitere Kommanditisten und Treugeber<br />

aufnehmen, die bei monatlichen Zahlungen eine<br />

Ersteinlage von mindestens EUR 500,00 inkl. 5,5%<br />

Agio und weitere Zahlungen von mindestens EUR<br />

50,00 inkl. 5,5% Agio monatlich oder einen höheren<br />

Betrag, der durch 10 teilbar sein muss, erbringen<br />

("Ratenkommanditist", bzw. "Ratentreugeber")<br />

("VSG Industrie Spar"). Eine monatliche Rate in<br />

Höhe von EUR 50,00 setzt sich daher aus EUR 47,39<br />

Einlage und Agio in Höhe von EUR 2,61 zusammen,<br />

die anfängliche Zahlung in Höhe von EUR 500,00<br />

setzt sich aus einer Einlage in Höhe von EUR 473,93<br />

und Agio in Höhe von EUR 26,07 zusammen.<br />

5. Die Wirksamkeit des Eintritts als Kommanditist<br />

ist aufschiebend bedingt durch die Annahme der<br />

Beitrittserklärung durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin und die Eintragung in das<br />

Handelsregister. Bis zu ihrer Eintragung in das<br />

Handelsregister werden unmittelbar beitretende<br />

Kommanditisten wie stille Gesellschafter behandelt.<br />

Der Beitritt erfolgt frühestens jedoch mit Leistung<br />

der Einlage (Wertstellung auf dem Konto der<br />

Gesellschaft). Die Gesellschafter bevollmächtigen<br />

hiermit beziehungsweise mit ihrem Beitritt die<br />

geschäftsführende Kommanditistin in ihrem Namen,<br />

alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen,<br />

welche zur Aufnahme und beim<br />

Ausscheiden von Kommanditisten erforderlich sind.<br />

Der Beitretende verpflichtet sich, der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin eine Handelsregistervollmacht<br />

auf seine Kosten in notariell beglaubigter<br />

Form zu erteilen und zu übersenden.<br />

Die Wirksamkeit des Eintritts als Treugeber ist<br />

aufschiebend bedingt durch die Annahme der<br />

Beitrittserklärung durch den Treuhandkommanditisten.<br />

Der Beitritt erfolgt frühestens<br />

jedoch mit Leistung der Einlage (Wertstellung auf<br />

dem Konto der Gesellschaft). Die Gesellschafter<br />

bevollmächtigen hiermit beziehungsweise mit ihrem<br />

Beitritt die geschäftsführende Kommanditistin und<br />

den Treuhandkommanditisten in ihrem Namen, alle<br />

Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen,<br />

welche zur Aufnahme und beim Ausscheiden von<br />

Treugebern erforderlich sind.<br />

Der beitretende Kommanditist verpflichtet sich, der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin eine Handelsregistervollmacht<br />

auf eigene Kosten in notariell<br />

beglaubigter Form zu erteilen und zu übersenden.<br />

Der Eintritt in die Gesellschaft erfolgt jeweils zum<br />

Monatsanfang des Monats, der dem Zugang und<br />

der Annahmeerklärung durch die geschäftsführende


Kommanditistin folgt. Dabei wird der zum<br />

Monatsende des vorangegangenen Monats<br />

errechnete Anteilswert für die Höhe der anteiligen<br />

Beteiligung maßgebend (vergl. § 6 Ziff. 8).<br />

6. Die Anzahl der Kommanditisten und Treugeber<br />

ist nicht begrenzt. Eine Beteiligung ist bis zum 31.<br />

Dezember 2007 möglich (die "Zeichnungsfrist").<br />

Ratenanlegern wird auch über die Zeichnungsfrist<br />

ermöglicht, unbefristet weitere Raten zu zahlen.<br />

7. Die Gesellschafter unterliegen keinem<br />

Wettbewerbsverbot.<br />

§ 6 KONTEN<br />

1. Sämtliche Vermögensgegenstände der Gesellschaft<br />

werden auf ein gesamthänderisch<br />

gebundenes Rücklagenkonto gebucht.<br />

2. Für jeden Gesellschafter werden ein Gesellschafterkonto<br />

(Kapitalkonto I) und ein variables Konto<br />

(Kapitalkonto II) geführt. Alle Konten sind<br />

unverzinslich.<br />

3. Das Gesellschafterkonto (Kapitalkonto I) wird<br />

als Festkonto für die Einlagen der Gesellschafter<br />

geführt. Es verzeichnet das Nominalkapital, mit dem<br />

der Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt ist<br />

und nach dem sich die Stimmverteilung berechnet.<br />

4. Auf dem variablen Konto (Kapitalkonto II) werden<br />

Gewinne, Verluste und Entnahmen erfasst.<br />

5. Soweit nicht in diesem Gesellschaftsvertrag<br />

etwas abweichendes geregelt ist, ist für die<br />

Beteiligung der Gesellschafter am Vermögen, an<br />

Ausschüttungen, am Gewinn und Verlust der<br />

Gesellschaft, dem Anspruch auf ein Abfindungsguthaben<br />

sowie für die Wahrnehmung der<br />

Gesellschafterrechte allein die Einlage des jeweiligen<br />

Gesellschafters auf dem Kapitalkonto I im Verhältnis<br />

zu der Summe der Einlagen aller Gesellschafter am<br />

Ende eines Geschäftsjahres maßgebend.<br />

6. Bei einem Gesellschafterwechsel tritt der<br />

Rechtsnachfolger hinsichtlich der Ergebnisverteilung<br />

in die Rechtsposition seines Vorgängers ein und<br />

übernimmt die Gesellschafterkonten seines<br />

Rechtsvorgängers.<br />

7. Jedem Gesellschafter ist mindestens jährlich eine<br />

schriftliche Aufstellung über die Entwicklung seiner<br />

Gesellschaftskonten zu übersenden. Auf Verlangen<br />

ist einem Gesellschafter darüber hinaus jederzeit<br />

Auskunft über seine Konten durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin zu erteilen.<br />

8. Die Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin, berechnet zu jedem<br />

letzten Werktag eines Monats (im Folgenden das<br />

"Monatsende") den Anteilswert, der einem Anteil<br />

über EUR 500,00 bei Beginn der Gesellschaft<br />

entspricht (ein "Anteil mit einem Nominalwert von<br />

EUR 500,00" oder ein "Anteil"). Bei Beginn der<br />

Gesellschaft (erster Edelmetallerwerb durch die<br />

Gesellschaft) beträgt der objektive Wert eines Anteils<br />

EUR 500,00.<br />

Bei einer Beteiligung nach dem erstmöglichen<br />

Zeichnungstag wird nicht der Gesamtbetrag der<br />

Einlage eines Kommanditisten oder Treugebers dem<br />

Kapitalkonto I gutgeschrieben, damit neue<br />

Kommanditisten oder Treugeber jederzeit zu<br />

konstanten Beträgen und ohne Berechnung eines<br />

Aufpreises für zwischenzeitlich gebildeten Wert der<br />

Rücklagen der Gesellschaft aufgenommen werden<br />

können. Die übersteigenden, bzw. geringeren<br />

Beträge werden durch den Anteil des Kommanditisten<br />

oder Treugebers am Rücklagenkonto der<br />

Gesellschaft abgebildet und werden beim<br />

Ausscheiden eines Kommanditisten oder Treugeber<br />

gemäß der Abfindungsregelung in § 9 Ziff. 1 dieses<br />

Vertrages berücksichtigt.<br />

Kommanditisten oder Treugeber, die sich zu einem<br />

späteren Zeitpunkt an der Gesellschaft beteiligen,<br />

werden entsprechend ihrer Einlage anteilig an dem<br />

Vermögen der Gesellschaft in dem Verhältnis, das<br />

dem Wert ihrer Einlage gegenüber dem Gesamtvermögen<br />

der Gesellschaft entspricht (Edelmetalle<br />

zzgl. Barreserve gemäß Wert des Rücklagenkontos<br />

der Gesellschaft zum Monatsende), beteiligt. Für<br />

die geleistete Einlage erhält ein Kommanditist oder<br />

Treugeber auf seinem Kapitalkonto I den Betrag<br />

gutgeschrieben, der seinem Anteil am<br />

Nominalkapital der Gesellschaft entspricht.<br />

Für eine Einlage (zur Höhe der Einlage, insb. für<br />

Ratenanleger vergl. § 5 Ziff. 4) von je EUR 500,00<br />

erhält ein Kommanditist oder Treugeber daher den<br />

Bruchteil eines Anteils, der dem Verhältnis von 500<br />

zu dem jetzigen Wert eines Anteils über EUR 500,00<br />

entspricht, der zu Beginn der Gesellschaft gezeichnet<br />

wurde. Der Bruchteil eines Anteils im Nominalwert<br />

von EUR 500,00, den ein Kommanditist oder<br />

Treugeber für eine Einlage in Höhe von EUR 500,00<br />

erhält wird nach folgender Formel errechnet:<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

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82<br />

M = 500 : A<br />

Die Anzahl der Gesamtanteile zu nominal EUR<br />

500,00 der eingebrachten Einlage wird nach<br />

folgender Formel errechnet:<br />

N = (500 : A) x (E : 500)<br />

Der Betrag, der einem Kommanditisten oder<br />

Treugeber auf sein Kapitalkonto I für seine Einlage<br />

gutgeschrieben wird beträgt daher:<br />

M x E<br />

Dabei bezeichnet<br />

M: den rechnerischen Anteil, den ein Kommanditist<br />

oder Treuhänder zum Zeitpunkt seiner Beteiligung<br />

an der Gesellschaft für EUR 500,00 Einlage erhält.<br />

Wird M mit der Gesamtsumme der Einlage<br />

multipliziert, ergibt sich hieraus der auf dem<br />

Kapitalkonto I des Kommanditisten oder Treugebers<br />

gutzuschreibende Betrag.<br />

N: die Anteile, mit denen ein neuer Kommanditist<br />

oder Treugeber an der Gesellschaft für seine<br />

Gesamteinlage im Zeitpunkt seines Eintretens<br />

beteiligt ist.<br />

E: die Gesamtsumme der Einlage des neuen<br />

Kommanditisten oder Treugebers<br />

A: den aktuellen Anteilswert für einen<br />

Gesellschaftsanteil zu nominal EUR 500,00 im<br />

Zeitpunkt des Eintretens des neuen Kommanditisten<br />

oder Treugebers<br />

Der Wert M multipliziert mit der Gesamteinlage<br />

eines Kommanditisten oder Treuhänders ergibt die<br />

Summe, die dem Kapitalkonto I gutgeschrieben<br />

wird. Dabei wird dem Kapitalkonto I der errechnete<br />

Betrag gutgeschrieben.<br />

§ 7 KÜNDIGUNG DER GESELLSCHAFT;<br />

AUSSCHEIDEN VON GESELLSCHAFTERN<br />

1. Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter<br />

mit einer Frist von 3 Werktagen zum Ende des<br />

Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.<br />

Teilkündigungen von Gesellschaftern über Anteile<br />

sind möglich, solange eine Basisbeteiligung in Höhe<br />

eines nominalen Kapitals von EUR 2.500,00<br />

verbleibt. Teilkündigungen sind nur über nominale<br />

Beträge möglich, die durch 100 teilbar sind.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin kann ihre<br />

gesamte Beteiligung ordentlich jeweils zum 31.<br />

Dezember eines Jahres mit einer Frist von 2 Monaten<br />

kündigen. Das Recht auf eine außerordentliche,<br />

fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt<br />

davon unberührt. Die Kündigung erfolgt durch<br />

Erklärung gegenüber der Gesellschaft, die<br />

sämtlichen Gesellschaftern mitzuteilen ist. Ist die<br />

geschäftsführende Kommanditistin kapitalmäßig<br />

an der Gesellschaft beteiligt, gilt für Teilkündigungen<br />

die nur die Kapitalbeteiligung betreffen, ebenfalls<br />

die dreitägige Kündigungsfrist des vorstehenden<br />

ersten Absatz dieses § 7, Ziff. 1.<br />

2. Die Kündigung ist an die Gesellschaft zu richten.<br />

Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist<br />

ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei der<br />

Gesellschaft.<br />

3. Scheidet die geschäftsführende Kommanditistin<br />

aus wichtigem Grund oder durch Kündigung aus,<br />

so können die Gesellschafter durch Mehrheitsbeschluss<br />

eine neue geschäftsführende Kommanditistin<br />

bestellen, die ohne Auseinandersetzung der<br />

Gesellschaft als geschäftsführende Kommanditistin<br />

im Wege der Sonderrechtsnachfolge in die Position<br />

der bisherigen geschäftsführenden Kommanditistin<br />

eintritt, und zwar mit denselben Rechten und<br />

Pflichten wie die ausgeschiedene geschäftsführende<br />

Kommanditistin, in dem sie deren Kommanditanteil<br />

übernimmt. Wird dieser Beschluss zur Fortsetzung<br />

der Gesellschaft nicht gefasst, wird die Gesellschaft<br />

bei Ausscheiden der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

aufgelöst und liquidiert. Bei Fortführung der<br />

Gesellschaft hat die ausscheidende geschäftsführende<br />

Kommanditistin keinen Anspruch auf<br />

Sicherheitsleistung für Verbindlichkeiten der<br />

Gesellschaft.<br />

4. Ansonsten hat die Kündigung der Gesellschaft<br />

nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern das<br />

Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters zur<br />

Folge.<br />

§ 8 AUSSCHLUSS VON GESELLSCHAFTERN<br />

1. Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden, wenn<br />

a) ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem<br />

Grunde fristlos gekündigt werden kann,<br />

b) er mit seinen Verpflichtungen aus § 5 Ziff. 3 bzw.<br />

als Ratengesellschafter mit seinen Ratenzahlungen


gemäß § 5 Ziff. 4 in Verzug gekommen ist. Befindet<br />

sich ein Gesellschafter, der eine Rateneinlage<br />

übernommen hat, mit mehr als vier monatlichen<br />

Einlageraten in Verzug, so ist die geschäftsführende<br />

Kommanditistin nach vergeblicher Fristsetzung zur<br />

Ausschließung des Gesellschafters berechtigt. Wird<br />

das Ausschließungsrecht nicht ausgeübt, so sind<br />

ab Verzug Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem<br />

jeweils gültigen Basiszinssatz zu entrichten,<br />

c) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse<br />

abgelehnt wird,<br />

d) durch einen Gläubiger des betroffenen Gesellschafters<br />

in dessen Gesellschaftsanteil und/oder<br />

damit verbundene Rechte die Zwangsvollstreckung<br />

betrieben wird und die Vollstreckungsmaßnahme<br />

nicht innerhalb von drei Monaten wieder aufgehoben<br />

worden ist.<br />

2. Die Kündigung wird mit dem Zugang des<br />

Kündigungsschreibens wirksam. Die Gesellschafter<br />

beauftragen hiermit die geschäftsführende<br />

Kommanditistin zur Feststellung, dass ein wichtiger<br />

Grund, der zur Kündigung eines Kommanditisten<br />

oder Treugebers berechtigt, vorliegt, zur Abgabe<br />

entsprechender Kündigungserklärungen und zur<br />

Erhebung von Ausschlussklagen.<br />

§ 9 ABFINDUNG<br />

1. Bei Ausscheiden oder Ausschluss des Gesellschafters<br />

erhält der ausscheidende Gesellschafter<br />

eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung berechnet<br />

sich nach dem Wert seines Geschäftsanteils, der<br />

sich aus den in § 6 aufgeführten Gesellschafterkonten<br />

ergibt, zum letzten Werktag des Kalendermonats,<br />

in dem die Kündigung wirksam wird. Für die<br />

Berechnung der Abfindungshöhe ist der jeweils<br />

letzte Kurs eines jeden Monats für Palladium, Silber<br />

und Platin an der Börse in London maßgebend. Der<br />

Anteil an der Barreserve richtet sich nach dem Stand<br />

der Barreserve zum letzten Werktag eines Monats.<br />

Die Abfindung errechnet sich nach folgender Formel:<br />

A =(K I + K II) : Kn x R -G<br />

A: Höhe der Abfindung<br />

K I: Kapital des Ausscheidenden auf dem<br />

Kapitalkonto I<br />

K II: Kapital des Ausscheidenden auf dem<br />

Kapitalkonto II<br />

Kn: Summe sämtlicher Kapitalkonten I der<br />

Gesellschaft (Nominalkapital der<br />

Gesellschaft)<br />

R: Wert der Rücklage (maßgeblich ist der letzte<br />

monatliche Kurs der Londoner Börse für Palladium,<br />

Silber und Platin sowie die Barreserve)<br />

G: eventuell anfallende Gebühren für den<br />

Verkauf von Edelmetallen<br />

Ist unklar, wann dem Gesellschafter oder der<br />

Gesellschaft die Kündigung zugegangen ist, gilt sie<br />

am dritten Werktag nach der Aufgabe zur Post als<br />

zugegangen, sofern nicht der Gesellschafter<br />

nachweist, dass tatsächlicher Zugang später war<br />

oder gar nicht zugestellt wurde.<br />

2. Auf Wunsch des Gesellschafters ist eine<br />

physische Auslieferung der Edelmetalle binnen zwei<br />

Monaten möglich. Die Auslieferung kann nur in<br />

ganzen Barren erfolgen. Spitzenbeträge werden in<br />

bar ausgeglichen. Die Aufteilung der Metalle behält<br />

sich die Geschäftsführung der Gesellschaft vor. Der<br />

Auslieferungsort ist der Lagerort.<br />

3. Bei Wahl der physischen Lieferung ist der<br />

Gesellschafter verpflichtet, der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin die hierdurch entstehenden Kosten<br />

zu ersetzen. Diese können von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin bei der Berechnung der<br />

Abfindungssumme von dem Abfindungsbetrag<br />

abgezogen und einbehalten werden.<br />

4. Der Abfindungsanspruch ist abtretbar.<br />

§ 10 ÜBERTRAGUNG VON<br />

GESELLSCHAFTSANTEILEN; ERBFOLGE<br />

1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung<br />

übertragen, sofern seine Einlage bei der Gesellschaft<br />

eingezahlt oder sichergestellt ist, dass der<br />

Übernehmer die Einzahlung leistet. Teilabtretungen<br />

sind nur zulässig, wenn die abgetretene Beteiligung<br />

durch 100 ohne Rest teilbar ist, und sowohl die<br />

Beteiligung des Abtretungsempfängers, als auch<br />

die verbleibende Beteiligung des Abtretenden noch<br />

einen Betrag von EUR 2.500,00 ausmacht. Die<br />

Übertragung ist von der Zustimmung der Gesellschaft,<br />

vertreten durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin, abhängig.<br />

2. Die Kosten für eine Übertragung der Beteiligung<br />

trägt im Verhältnis zur Gesellschaft der neu<br />

eintretende Gesellschafter.<br />

3. Gleiches gilt für die Übertragung der Beteiligung<br />

im Wege der Schenkung.<br />

4. Stirbt ein Gesellschafter, so wird die Gesellschaft<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

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84<br />

mit seinen Erben, beziehungsweise Vermächtnisnehmern,<br />

fortgesetzt. Mehrere Erben oder<br />

Vermächtnisnehmer eines Gesellschafters haben<br />

einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu<br />

bestimmen, der die Gesellschaftsrechte des<br />

Erblassers einheitlich wahrzunehmen hat. Solange<br />

dies nicht geschehen ist, ruht das Stimmrecht.<br />

§ 11 GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG<br />

1. Die Geschäftsführung und Vertretung der<br />

Gesellschaft obliegt der Popp AG als geschäftsführender<br />

Kommanditistin, vertreten durch ihren<br />

Vorstand oder einen Bevollmächtigten. Alle weiteren<br />

Gesellschafter sind von der Geschäftsführung und<br />

Vertretung ausgeschlossen.<br />

2. Die geschäftsführende Kommanditistin ist von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

3. Die Geschäftsführungsbefugnis der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin erstreckt sich auf die<br />

Vornahme aller Rechtsgeschäfte, die zum laufenden<br />

Betrieb gehören, insbesondere den Erwerb von<br />

Edelmetallen und sämtlicher hierfür erforderlicher<br />

Nebengeschäfte. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

erwirbt die Edelmetalle nach freiem<br />

Ermessen für die Gesellschaft zu den jeweils<br />

günstigst möglichen Konditionen.<br />

Maximal 10 % des Gesamtvermögens darf die<br />

Gesellschaft in EUR auf dem Giro- bzw. einem<br />

Tagesgeldkonto halten (die "Barreserve"). Die<br />

Barreserve dient zum Ausgleich von<br />

Spitzenbeträgen, um jeweils in der Lage zu sein,<br />

das Edelmetall in Form ganzer Barren zu erwerben<br />

oder zur Abfindung von ausscheidenden Gesellschaftern<br />

bzw. zur Begleichung der entstehenden Kosten.<br />

Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auch<br />

auf die Aufnahme weiterer Gesellschafter.<br />

Jegliche andere Anlageform wird ausgeschlossen<br />

und ist der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

untersagt.<br />

4. Als über den laufenden Geschäftsbetrieb<br />

hinausgehend und damit zustimmungsbedürftig<br />

gelten insbesondere, jedoch unbeschadet<br />

abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag:<br />

a) die Auflösung oder Umwandlung des<br />

Unternehmens<br />

b) die Veräußerung oder Verpachtung des<br />

Unternehmens oder eines wesentlichen<br />

Unternehmensteiles<br />

c) die vollständige oder teilweise Einstellung des<br />

Geschäftsbetriebes<br />

d) die Aufnahme neuer und/oder Aufgabe<br />

bestehender Geschäftszweige<br />

e) die Eingehung von Bürgschaften, Garantien u.<br />

dgl.<br />

f) die Begebung von Wechseln<br />

g) der Erwerb von Beteiligungen an anderen<br />

Unternehmen<br />

h) die Bestellung einer neuen geschäftsführenden<br />

Kommanditistin, unabhängig davon, ob diese an<br />

Stelle der bisherigen geschäftsführenden<br />

Kommanditistin oder neben diese tritt.<br />

5. Die geschäftsführende Kommanditistin ist<br />

verpflichtet, der Gesellschafterversammlung auf<br />

deren Verlangen, mindestens aber jährlich, über<br />

alle außerordentlichen Geschäftsvorfälle zu<br />

berichten und mindestens einmal jährlich einen<br />

Geschäftsbericht oder eine vergleichbare Aufstellung,<br />

aus der sich die aktuellen Vermögensverhältnisse<br />

der Gesellschaft ergeben, unaufgefordert<br />

zu übersenden.<br />

6. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält<br />

als Vergütung für ihre Tätigkeit für die Aufnahme<br />

eines weiteren Kommanditisten oder Treugebers<br />

das tatsächlich eingeworbene Agio auf das<br />

Beteiligungskapital. Das Agio beträgt bei<br />

Einmaleinlagen (§ 5 Ziff. 3.) in der Regel 5,5% des<br />

Beteiligungskapitals, bei Sparverträgen (§ 5 Ziff.<br />

4.) ist das Agio von 5,5% in den monatlichen Raten<br />

und in der Anzahlung bereits enthalten.<br />

Daneben erhält die geschäftsführende Kommanditistin<br />

eine monatliche Vergütung in Höhe von 1/12<br />

von 1,0 % der Summe aller Anschaffungskosten der<br />

noch im Depot befindlichen Edelmetalle (vergl. § 5<br />

Ziff. 1a)) zuzüglich der zum Zeitpunkt der<br />

Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer. Neben<br />

der prozentualen Bestandsvergütung erhält die<br />

Popp AG, als geschäftsführende Kommanditistin,<br />

eine erfolgsabhängige Vergütung, für den Fall, dass<br />

der Depotwert nach Kosten 105% der Summe aller<br />

Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der<br />

Anleger (ohne Agio) übersteigt. Die erfolgsabhängige<br />

Vergütung beträgt in diesem Fall 10% von dem<br />

übersteigenden Wert. Durch diese Vergütung sind<br />

sämtliche Ansprüche der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin für die Durchführung der laufenden<br />

Geschäfte abgegolten, sofern nicht in diesem Vertrag<br />

etwas anderes geregelt ist.<br />

7. Auslagen, die der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

entstehen, sind von der Gesellschaft zu<br />

ersetzen. Dabei sind in der Vergütung insbesondere


nicht enthalten die Kosten<br />

a) der Jahresabschlussprüfung,<br />

b) der Steuer- und Rechtsberatung der Gesellschaft<br />

für Rechtsstreitigkeiten<br />

c) für sonstige außerordentliche Aufwendungen,<br />

insbesondere solche, die unmittelbar der<br />

Gesellschaft entstehen<br />

d) für etwa zukünftig neu eingeführte Steuern,<br />

Gebühren und sonstige Abgaben, die im<br />

Zusammenhang mit dem<br />

Unternehmensgegenstand entstehen<br />

e) Kosten für Gesellschafterversammlungen.<br />

8. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten und<br />

Treugeber nach § 164 HGB ist ausgeschlossen.<br />

§ 12 GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />

1. Gesellschafterbeschlüsse, die die laufende<br />

Geschäftsführung betreffen, werden, soweit dieser<br />

Vertrag nicht etwas anderes bestimmt, mit einfacher<br />

Mehrheit der abgegebenen und vertretenen,<br />

stimmberechtigten Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit<br />

gilt ein Antrag als abgelehnt. Treugeber<br />

sind berechtigt, das Stimmrecht des Treuhandkommanditisten<br />

entsprechend ihrem Anteil selbst<br />

in der Gesellschaftsversammlung oder bei der<br />

schriftlichen Beschlussfassung auszuüben.<br />

2. Jeder Gesellschafter hat für je einen eingezahlten<br />

Kapitalanteil von EUR 50,00 auf dem Kapitalkonto<br />

I eine Stimme. Dabei bestimmt sich das Stimmrecht<br />

von Ratengesellschaftern nach dem Stand ihres<br />

Kapitalkontos I zum 30. Juni eines jeden Jahres. Für<br />

verbleibende Beträge auf dem Kapitalkonto I, die<br />

nicht durch 50 teilbar sind, erhält der Kommanditist<br />

oder Treugeber keine anteiligen Stimmen, sondern<br />

bis zu einem Betrag von EUR 24,99 keine Stimme;<br />

ab einem Betrag von EUR 25,00 erhält der<br />

Kommanditist eine weitere Stimme. Vertretung durch<br />

Dritte ist möglich. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

hat keine Stimmen, die unabhängig von<br />

möglicherweise von ihr gehaltenem Kommanditkapital<br />

sind.<br />

3. Ist Gegenstand der Beschlussfassung<br />

a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

b) die Auflösung oder Umwandlung des<br />

Unternehmens<br />

c) die Veräußerung oder Verpachtung des<br />

Unternehmens oder eines wesentlichen Teiles<br />

davon<br />

d) die vollständige oder teilweise Einstellung des<br />

Unternehmens<br />

e) die Aufnahme neuer und/oder Aufgabe<br />

bestehender Geschäftszweige<br />

f) die Eingehung von Bürgschaften, Garantien u.<br />

dgl.<br />

g) die Begebung von Wechseln<br />

h) der Erwerb von Beteiligungen an anderen<br />

Unternehmen<br />

i) der Ausschluss der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin aus wichtigem Grund und die<br />

Bestellung einer neuen geschäftsführenden<br />

Kommanditistin<br />

so bedarf der Gesellschafterbeschluss einer Mehrheit<br />

von 75 % der abgegebenen stimmberechtigten<br />

Stimmen und der Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin. Die Aufnahme zusätzlicher<br />

geschäftsführender Gesellschafter ist nur mit<br />

Zustimmung der vorhandenen geschäftsführenden<br />

Kommanditistin zulässig.<br />

§ 13 GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG,<br />

SCHRIFTLICHE BESCHLUSSFASSUNG<br />

1. Gesellschafterbeschlüsse werden entweder im<br />

Rahmen einer Gesellschafterversammlung oder im<br />

schriftlichen Beschlussverfahren herbeigeführt. Wird<br />

eine Gesellschafterversammlung einberufen, so<br />

führt der Vorstand der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

oder eine von ihr genannte Person den<br />

Vorsitz.<br />

2. Gesellschafterversammlungen beziehungsweise<br />

schriftliche Beschlussfassungen werden von der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin einberufen<br />

beziehungsweise durchgeführt, und zwar<br />

mindestens einmal jährlich zur Feststellung des<br />

Jahresabschlusses. Weiter finden Gesellschafterversammlungen<br />

oder schriftliche Beschlussfassungen<br />

in den von dem Gesetz bestimmten Fällen<br />

und dann statt, wenn das Interesse der Gesellschaft<br />

dies erfordert beziehungsweise wenn Gesellschafter,<br />

die zusammen mehr als 30 % des stimmberechtigten<br />

Kapitals repräsentieren, eine Gesellschafterversammlung<br />

unter schriftlicher Angabe der Gründe<br />

hierfür verlangen. Gesellschafterbeschlüsse werden<br />

unter anderem über die Genehmigung des<br />

Jahresabschlusses, die Wahl des Abschlussprüfers<br />

und die Entlastung der Geschäftsführung durchgeführt.<br />

3. Die Frist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />

beträgt 14 Tage. Die Einberufung<br />

hat schriftlich an die der Gesellschaft zuletzt<br />

mitgeteilte Anschrift zu erfolgen und muss die<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

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86<br />

Tagesordnung sowie die Gegenstände, über die<br />

Beschluss gefasst wird, enthalten. Entsprechendes<br />

gilt für ein schriftliches Abstimmungsverfahren. Die<br />

Frist zur Abgabe der Stimmen beträgt bei schriftlicher<br />

Beschlussfassung einen Monat ab Datum der<br />

Mitteilung über die schriftliche Beschlussfassung.<br />

Maßgeblich ist der Eingang bei der Gesellschaft.<br />

4. Die Gesellschafterversammlung ist unabhängig<br />

von der anwesenden Anzahl der Mitglieder stets<br />

beschlussfähig. Wird festgestellt, dass die<br />

Gesellschafter nicht ordnungsgemäß geladen<br />

wurden, oder ist die Gesellschafterversammlung<br />

aus anderem Grunde nicht beschlussfähig, so ist<br />

die Gesellschafterversammlung innerhalb von einem<br />

Monat mit einer Frist von 14 Tagen erneut mit<br />

gleicher Tagesordnung einzuberufen. Die<br />

geschäftsführende Kommanditistin kann statt<br />

dessen auch schriftlich abstimmen lassen.<br />

5. Bei schriftlicher Beschlussfassung ist die<br />

Beschlussfähigkeit ebenfalls stets gegeben. Es<br />

entscheidet die Mehrheit der abgegebenen<br />

stimmberechtigten Stimmen beziehungsweise bei<br />

Beschlussfassungen zu § 11 Ziff. 3 a) - i) 75% der<br />

abgegebenen stimmberechtigten Stimmen und der<br />

Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />

Enthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />

Stimmen.<br />

6. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich auf der<br />

Gesellschafterversammlung von einem Dritten<br />

vertreten zu lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu<br />

erteilen und bei Beginn der Gesellschafterversammlung<br />

vorzulegen.<br />

7. Die geschäftsführende Kommanditistin ist<br />

berechtigt im Interesse der Gesellschaft auch andere<br />

Personen an Gesellschafterversammlungen<br />

teilnehmen zu lassen, deren Erscheinen sie für<br />

erforderlich hält.<br />

8. Beschlüsse der Gesellschaft können nur binnen<br />

einer Ausschlussfrist von einem Monat plus zwei<br />

Tagen nach Absendedatum des Gesellschafterbeschlusses<br />

angefochten werden. Maßgeblich ist<br />

der Eingang bei der Gesellschaft.<br />

9. Über die Gesellschafterversammlung ist ein<br />

Protokoll zu führen, das von dem Versammlungsleiter<br />

zu unterzeichnen ist. Entsprechend hat die<br />

geschäftsführende Kommanditistin über Inhalt und<br />

Ergebnis von schriftlichen Abstimmungen ein<br />

Schlussprotokoll zu fertigen, zu unterzeichnen und<br />

den Gesellschaftern zuzusenden.<br />

10. Ein Widerspruch gegen den Inhalt des Protokolls<br />

muss innerhalb von einem Monat plus zwei Tage<br />

nach Absendedatum der Gesellschaft schriftlich<br />

angezeigt werden. Maßgeblich ist der Eingang bei<br />

der Gesellschaft. Ansonsten gelten das Protokoll<br />

und die darin enthaltenen Feststellungen als<br />

genehmigt.<br />

§ 14 JAHRESABSCHLUSS<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin stellt den<br />

Jahresabschluss auf. Sie sendet die von einem<br />

Abschlussprüfer nach handelsrechtlichen<br />

Grundsätzen geprüfte Bilanz und Gewinn- und<br />

Verlustrechnung sowie die steuerliche Ergebnisrechnung<br />

den Gesellschaftern mit der Einberufung<br />

der jährlich vorgesehenen ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

oder zur Durchführung der<br />

schriftlichen Beschlussfassung zu.<br />

§ 15 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG<br />

1. Der im Jahresabschluss ausgewiesene Gewinn<br />

oder Verlust eines Geschäftsjahres ist den<br />

Gesellschaftern entsprechend dem Verhältnis ihrer<br />

Beteiligung, gerechnet nach dem Kapitalkonto I voll<br />

zuzuweisen. Im Falle der ratenweisen Einzahlung<br />

von Einlagen wird der Stand des Kapitalkontos I<br />

zum jeweiligen 30. Juni eines jeden Geschäftsjahres<br />

zugrunde gelegt, soweit die Raten vertragsgemäß<br />

gezahlt wurden. Ist dies nicht der Fall, so wird der<br />

Stand des Kapitalkontos I zum 1. Januar des<br />

betreffenden Geschäftsjahres zugrunde gelegt.<br />

Soweit Gesellschaftern den fälligen Teil der Einlage<br />

ganz oder teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt<br />

leisten, nehmen sie mit dem verspätet gezahlten<br />

Teil der Einlage am Ergebnis der Gesellschaft erst<br />

in dem entsprechenden Jahr teil. Über die<br />

vertraglichen Vereinbarungen hinaus eingezahltes<br />

Kapital wird nicht berücksichtigt, es sei denn es ist<br />

auf Empfehlung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin entsprechend § 5 Ziff. 4 des<br />

Vertrages eingezahlt worden. Diese Einzahlungen<br />

werden bei der Zuweisung des im Jahresabschluss<br />

ausgewiesenen Gewinns oder Verlustes eines<br />

Geschäftsjahres entsprechend berücksichtigt. Das<br />

eingezahlte Agio wird nicht berücksichtigt. Bei der<br />

Gewinnermittlung gelten die Vergütungen für die<br />

geschäftsführende Kommanditistin gemäß § 11 Ziff.<br />

6 als Aufwand.<br />

2. Der nach der vorstehenden Bestimmung zu<br />

verteilende Gewinn wird an die Gesellschafter<br />

generell nicht ausgeschüttet, sondern bleibt<br />

weiterhin entsprechend des Unternehmens-


gegenstandes investiert, es sei denn, dass die<br />

Gesellschafterversammlung etwas Abweichendes<br />

beschließt.<br />

3. Entnahmen der Gesellschafter sind grundsätzlich<br />

nicht zulässig.<br />

§ 16 AUFLÖSUNG DER GESELLSCHAFT<br />

Für den Fall der Auflösung der Gesellschaft ist schon<br />

jetzt die Popp AG, als geschäftsführende Kommanditistin,<br />

oder ein von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin benannter anderer Dritter, zum<br />

Liquidator bestimmt. Die Gesellschafterversammlung<br />

beschließt mehrheitlich über die Art und<br />

Weise der Auseinandersetzung. Der bei der<br />

Liquidation der Gesellschaft und Veräußerung der<br />

Unternehmensgegenstände erzielte Veräußerungserlös<br />

wird nach Begleichung der<br />

Gesellschaftsverbindlichkeiten an die Gesellschafter<br />

verteilt.<br />

§ 17 KOSTEN<br />

Die Kosten der Gesellschaftsgründung trägt die<br />

Gesellschaft.<br />

§ 18 SCHRIFTFORM<br />

1. Änderungen und Ergänzungen dieses<br />

Gesellschaftsvertrages bedürfen zu ihrer<br />

Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages<br />

unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit<br />

der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages<br />

hierdurch nicht berührt. Die unwirksame<br />

Bestimmung ist durch eine solche wirksame<br />

Bestimmung, die auf der nächsten Gesellschafterversammlung<br />

zu beschließen ist, zu ersetzen, die<br />

der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger<br />

Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt,<br />

wenn Lücken im Vertrag festgestellt werden.<br />

Walsrode, 17.01.2006<br />

Popp AG als geschäftsführende Kommanditistin<br />

Andreas Popp, Vorstand<br />

Steuerberater Rüdiger Frenzel<br />

L'Or Capital fine art AG<br />

Stephan Wolff, Vorstand<br />

VSG Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Sabine Kaise, Geschäftsführerin<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

87


16 <strong>VERMÖGEN</strong>S-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES<br />

EMITTENTEN UND PLANZAHLEN ZU INVESTITION,<br />

PRODUKTION, UMSÄTZEN UND ERGEBNISSEN<br />

Vorbemerkungen<br />

Die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co.KG (Emittent) hat noch keinen Jahresabschluss<br />

erstellt und unterliegt im Hinblick auf die Darstellung ihrer Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage verringerten<br />

Prospektanforderungen gemäß § 15 VermVerkProspV, da die Gründung vor weniger als 18 Monaten<br />

erfolgte.<br />

1. ERÖFFNUNGSBILANZ DER <strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

ZUM 17.01.2006<br />

Aktiva EUR Passiva EUR<br />

A. ausstehende Einlagen auf das A. Eigenkapital<br />

gezeichnete Kapital 1.000,00<br />

-davon eingefordert 0,00 I. Kommanditkapital 3.000,00<br />

- davon Haftkapital 3.000,00<br />

B. Umlaufvermögen<br />

1. Guthaben bei Kreditinstituten 2.000,00<br />

Summe Aktiva 3.000,00 Summe Passiva 3.000,00<br />

2. ZWISCHENBILANZ <strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

ZUM 28.02.2006<br />

Zwischen der Eröffnungsbilanz und dem Prospektaufstellungsdatum haben sich keinerlei bilanzwirksame<br />

Vorfälle ereignet. Entsprechend wurde keine Zwischenübersicht aufgestellt.<br />

<strong>VERMÖGEN</strong>S-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES EMITTENTEN<br />

89


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

90<br />

3. PLANBILANZ DER <strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

ZUM 31.12.2006 (PROGNOSE)<br />

Aktiva EUR Passiva EUR<br />

A. ausstehende Einlagen auf das A. Eigenkapital<br />

gezeichnete Kapital 1.000,00<br />

-davon eingefordert 0,00 I. Kommanditkapital 7.503.000,00<br />

- davon Haftkapital 753.000,00<br />

B. Umlaufvermögen II. Agio 412.500,00<br />

I. Vorräte<br />

1. fertige Erzeugnisse III. Entnahmen<br />

und Waren 6.250.000,00 -Gesellschafter -412.500,00<br />

2. Guthaben bei<br />

Kreditinstituten 54.347,81 6.304.347,81 IV. Jahresfehlbetrag 1.197.652,19 6.305.347,81<br />

Summe Aktiva 6.304.347,81 Summe Passiva 6.304.347,81<br />

4. PLAN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG <strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT<br />

INDUSTRIE GMBH & CO. KG VOM 17.01.2006 BIS 31.12.2006 (PROGNOSE)<br />

1. sonstige betriebliche Aufwendungen 201.277,19 EUR<br />

2. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.625,00 EUR<br />

3. sonstige Steuern (Umsatzsteuer auf Einkauf Edelmetalle) 1.000.000,00 EUR<br />

4. handelsrechtlicher Jahresfehlbetrag 1.197.652,19 EUR<br />

(ertragsteuerrechtlich ist der Fehlbetrag unbeachtlich, da es sich um private Vermögensverwaltung handelt)<br />

5. PLANBILANZ <strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

ZUM 31.12.2007 (PROGNOSE)<br />

Aktiva EUR Passiva EUR<br />

A. ausstehende Einlagen auf das A. Eigenkapital<br />

gezeichnete Kapital 1.000,00<br />

-davon eingefordert 0,00 I. Kommanditkapital 15.003.000,00<br />

- davon Haftkapital 1.503.000,00<br />

B. Umlaufvermögen II. Agio 412.500,00<br />

I. Vorräte<br />

1. fertige Erzeugnisse III. Entnahmen<br />

und Waren 12.370.689,66 -Gesellschafter -412.500,00<br />

2. Guthaben bei IV. Verlustvortrag 1.197.652,19<br />

Kreditinstituten 60.207,55 12.430.897,21 IV. Jahresfehlbetrag 1.373.450,60 12.431.897,21<br />

Summe Aktiva 12.431.897,21 Summe Passiva 12.431.897,21


6. PLAN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG <strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT<br />

INDUSTRIE GMBH & CO. KG VOM 01.01.2007 BIS 31.12.2007 (PROGNOSE)<br />

1. sonstige betriebliche Aufwendungen 400.699,30 EUR<br />

2. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.559,04 EUR<br />

3. sonstige Steuern (Umsatzsteuer auf Einkauf Edelmetalle) 979.310,34 EUR<br />

4. handelsrechtlicher Jahresfehlbetrag 1.373.450,60 EUR<br />

(ertragsteuerrechtlich ist der Fehlbetrag unbeachtlich, da es sich um private Vermögensverwaltung handelt)<br />

7. PLANZAHLEN <strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

A. PLANZAHLEN ZU INVESTITIONEN (PROGNOSE)<br />

im Jahr 2007 7.100.000,00 EUR<br />

im Jahr 2008 342.000,00 EUR<br />

im Jahr 2009 240.000,00 EUR<br />

Erläuterung:<br />

Erwerb vom Palladium, Silber und Platin in den Jahren 2007<br />

bis 2009 (jeweils im Verhältnis 1 zu 3) Vgl. PROGNOSE-<br />

RECHNUNG: PROGNOSTIZIERTE LIQUIDITÄTS- UND<br />

ERGEBNISRECHNUNG auf Seite 44.<br />

B. PLANZAHLEN ZU PRODUKTIONEN (PROGNOSE)<br />

im Jahr 2007 0,00 EUR<br />

im Jahr 2008 0,00 EUR<br />

im Jahr 2009 0,00 EUR<br />

Erläuterung:<br />

Das Konzept der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG wird konzeptionsgemäß keine Produktion<br />

aufnehmen. Vgl. PROGNOSE-RECHNUNG: PROGNOSTIZIERTE<br />

LIQUIDITÄTS- UND ERGEBNISRECHNUNG auf Seite 44.<br />

C. PLANZAHLEN ZU UMSÄTZEN (PROGNOSE)<br />

im Jahr 2007 0,00 EUR<br />

im Jahr 2008 0,00 EUR<br />

im Jahr 2009 0,00 EUR<br />

Erläuterung:<br />

Das Konzept der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG sieht bis zum Jahr 2009 keine Umsätze durch<br />

den Verkauf von Edelmetallen vor. Vgl. PROGNOSE-<br />

RECHNUNG: PROGNOSTIZIERTE LIQUIDITÄTS- UND<br />

ERGEBNISRECHNUNG auf Seite 44.<br />

D. PLANZAHLEN ZU ERGEBNISSEN (PROGNOSE)<br />

im Jahr 2007 0,00 EUR<br />

im Jahr 2008 0,00 EUR<br />

im Jahr 2009 0,00 EUR<br />

Erläuterung:<br />

Das Konzept der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG sieht bis zum Jahr 2009 keine steuerlichen<br />

Ergebnisse vor, da die Vermögensanlage vermögensverwaltend<br />

konzipiert ist, somit auch der handelsrechtliche Aufwand im<br />

Zusammenhang mit der Konzeption nicht zu steuerlichen<br />

Ergebnissen, sprich Verlusten führt. Vgl. PROGNOSE-<br />

RECHNUNG: PROGNOSTIZIERTE LIQUIDITÄTS-UND<br />

ERGEBNISRECHNUNG auf Seite 44.<br />

<strong>VERMÖGEN</strong>S-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES EMITTENTEN<br />

91


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

92<br />

8. PLAN CASH-FLOW RECHNUNG FÜR DIE JAHRE 2006 UND 2007 (PROGNOSE)<br />

Laufende Geschäftstätigkeit -201.277,91 -400.906,85<br />

zzgl. Agio -412.000,00 -412.000,00<br />

Investitionstätigkeit -7.250.000,00 -7.100.000,00<br />

Finanzierungstätigkeit 7.502.000,00 7.500.000,00<br />

zzgl Agio 412.500,00 412.500,00<br />

Netto Geldfluss 50.722,09 -906,85<br />

ANNAHMEN UND WIRKUNGSZUSAMMENHÄNGE<br />

Das Volumen der Fondsgesellschaft hängt von dem<br />

Platzierungserfolg ab. Die Planung geht davon aus,<br />

dass neben den Einlagen der Gründungskommanditisten<br />

sowohl im Jahr 2006 als auch im Jahr<br />

2007 jeweils Kommanditeinlagen in Höhe von EUR<br />

7.500.000 platziert werden können. Hinzu kommt<br />

ein Agio in Höhe von 5,5%, somit jeweils EUR<br />

412.500 im Jahr 2006 und 2007. Für das Jahr 2006<br />

ist geplant, dass Edelmetalle im Wert von EUR<br />

7.250.000 (inkl. 16% Umsatzsteuer) erworben<br />

werden. Das Agio wird in voller Höhe von der Popp<br />

AG nach Einzahlung entnommen.<br />

Auf der Grundlage eines eingezahlten Kommanditkapitals<br />

der Anleger im Jahr 2006 in Höhe von EUR<br />

7.500.000 werden sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

in Höhe von EUR 201.277,19 prognosegemäß<br />

anfallen. Hierunter fallen die Kosten und<br />

Gebühren, die für Verwaltung, Management und<br />

Verwahrung der Edelmetalle entstehen. Unter<br />

Berücksichtigung der bei Einkauf der Edelmetalle<br />

anfallenden Umsatzsteuer in Höhe von EUR<br />

1.000.000 gibt sich prognosegemäß handelsrechtlicher<br />

Jahresfehlbetrag zum 31. Dezember 2006 in<br />

Höhe von EUR 1.197.652,19. Aufgrund der<br />

konzeptionell vorgesehenen vermögensverwaltenden<br />

Tätigkeit der Fondsgesellschaft, bleibt der<br />

handelsrechtlich ausgewiesene Jahresfehlbetrag<br />

steuerlich unbeachtlich.<br />

Im Jahr 2007 verdoppeln sich bei einer prognostizierten<br />

Platzierung von weiterem Kommanditkapital<br />

in Höhe von EUR 7.500.000 die Einnahmen und<br />

entsprechend auch die sonstigen betrieblichen<br />

Aufwendungen. Die Investitionen im Jahr 2007 in<br />

Edelmetalle beträgt prognosegemäß EUR 7.100.000<br />

inkl. 16% Umsatzsteuer. Der handelsrechtliche<br />

Jahresfehlbetrag erhöht sich im Jahr 2007 auf EUR<br />

1.373.450,60.<br />

Neben den Investitionen in Edelmetalle und den<br />

sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die mit der<br />

Verwaltung der Vermögensanlage entstehen, sind<br />

keine weiteren Umsätze oder Produktionen von der<br />

Fondsgesellschaft geplant. Bis zum Jahr 2009 sieht<br />

die Prognoseplanung auch keinen (ertragswirksamen)<br />

Verkauf von Edelmetallen vor, obgleich<br />

dieser nicht ausgeschlossen werden kann. Die<br />

Unternehmensplanung und der mögliche Verkauf<br />

von bereits erworbenen Edelmetallen geschieht in<br />

Abhängigkeit der Einschätzung der Geschäftsführung<br />

über den künftigen Verlauf der Edelmetallmärkte.


17 TREUHANDVERTRAG<br />

TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG<br />

PRÄAMBEL<br />

Die in der Beitrittserklärung zu der Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG<br />

(die "Gesellschaft") genannten Personen - im<br />

Folgenden "Treugeber" genannt - bieten hiermit<br />

jeder für sich dem Steuerberater Rüdiger Frenzel -<br />

im Folgenden "Treuhänder" genannt - den Abschluss<br />

des nachstehenden Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

(nachfolgend Treuhandvertrag genannt)<br />

an. Die Beitrittserklärung ist Bestandteil des<br />

Treuhandvertrages.<br />

Der Treugeber beteiligt sich über den Treuhänder<br />

an der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG - im Folgenden "Emittentin" genannt<br />

-, mit der vereinbarten Beteiligungsalternative VSG<br />

Industrie Direkt (Direkteinlage) oder VSG Industrie<br />

Spar (Spareinlage).<br />

Der Treuhänder ist als Treuhandkommanditist an<br />

der Emittentin nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

beteiligt. Als solche ist er berechtigt, neben<br />

der für sich selbst eingegangenen Hafteinlage<br />

weitere Kommanditanteile im eigenen Namen für<br />

anteilige Rechnung der Treugeber zu halten und<br />

unbeschränkt zu erhöhen. Ferner ist der Treuhänder<br />

berechtigt, für direkt beteiligte Kommanditisten und<br />

für Treugeber das Stimmrecht nach Maßgabe dieses<br />

Vertrages auszuüben.<br />

Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die<br />

Rechtsbeziehungen zwischen Treugeber und<br />

Treuhänder.<br />

Nicht Bestandteil dieses Vertrages sind die vom<br />

Treugeber verfolgten wirtschaftlichen und<br />

steuerlichen Ziele.<br />

§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND<br />

1.Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung<br />

durch den Treuhänder oder die Gesellschaft auf der<br />

Beitrittserklärung zu der Emittentin zustande. Des<br />

Zugangs der Annahmeerklärung beim Treugeber<br />

bedarf es nicht.<br />

Die Annahme kann von dem Treuhänder oder der<br />

Gesellschaft verweigert werden, wenn begründete<br />

Zweifel daran bestehen, dass der Treugeber seinen<br />

Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsver-<br />

pflichtungen, nachkommen wird. Der Treuhänder<br />

nimmt für den mittelbar als Treugeber an der<br />

Emittentin Beteiligten die Aufgaben in der Form war,<br />

dass er als Treuhandkommanditist im eigenen<br />

Namen aber für anteilige Rechnung der Treugeber<br />

Kommanditanteile erwirbt, beziehungsweise ihre<br />

Kommanditeinlage erhöht. Die Einzelheiten ergeben<br />

sich aus den nachfolgenden Regelungen.<br />

2.Dies gilt im Ergebnis auch für den Treugeber, der<br />

die Möglichkeit der Ratenanlage gewählt hat, jedoch<br />

mit der Maßgabe, dass der Treuhänder im eigenen<br />

Namen, aber für anteilige Rechnung des Treugebers<br />

seine Kommanditbeteiligung entsprechend der<br />

eingezahlten Ratenzahlungen erhöht.<br />

Die Anpassung der Kommanditbeteiligung wird<br />

mindestens einmal jährlich, spätestens nach dem<br />

Einzahlungsstand, der zum Ende eines jeden<br />

Geschäftsjahres vorliegt, als Anpassung der<br />

Haftsumme gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />

(10% der Kommanditbeteiligung)<br />

in das Handelsregister eingetragen. Die Anpassung<br />

der Kommanditbeteiligung und damit der Haftsumme<br />

entsprechend der tatsächlich eingezahlten<br />

Einlage kann auch früher oder mehrmals in einem<br />

Geschäftsjahr erfolgen. Bis zur Eintragung ins<br />

Handelsregister ist die Beteiligung als stille Beteiligung<br />

ausgestaltet.<br />

3.Die Beteiligung des Treuhänders als<br />

Treuhandkommanditist erfolgt nach Maßgabe des<br />

Gesellschaftsvertrages der Emittentin und den<br />

Bestimmungen dieses Treuhandvertrages. Der<br />

Gesellschaftsvertrag der Emittentin ist in seiner<br />

jeweiligen Fassung Bestandteil des vorliegenden<br />

Treuhandvertrages. Für das Verhältnis zwischen<br />

dem Treuhänder und dem Treugeber gelten die<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />

Emittentin sinngemäß, sofern nicht in diesem<br />

Treuhandvertrag abweichende Regelungen getroffen<br />

sind.<br />

4.Der Treuhänder ist berechtigt, für weitere<br />

Treugeber Kommanditanteile an der Emittentin<br />

treuhänderisch zu erwerben und zu verwalten.<br />

5. Der Treuhandvertrag ist mit einer entsprechenden<br />

Vollmacht für den Treuhänder verbunden.<br />

§ 2 ZURECHNUNG DER BETEILIGUNG,<br />

SICHERUNG DES TREUGEBERS<br />

1. Der Treuhänder hält seinen Kommanditanteil für<br />

die Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

93


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

94<br />

Gesellschaftsanteil. Er tritt nach außen im eigenen<br />

Namen auf. Er übt die den Treugeber betreffenden<br />

Gesellschafterrechte und -pflichten gegenüber der<br />

Emittentin nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />

und des Gesellschaftsvertrages aus. Er nimmt die<br />

Rechte des Treugebers in der Gesellschafterversammlung<br />

und bei schriftlichen Beschlussfassungen<br />

wahr, soweit die Treugeber diese nicht<br />

selbst oder durch bevollmächtigte Dritte ausüben.<br />

Er übt sein Stimmrecht unter Berücksichtigung der<br />

Weisungen und der Interessen des Treugebers,<br />

sowie unter Beachtung seiner gesellschafterlichen<br />

Treuepflicht gegenüber den übrigen Gesellschaftern<br />

gespalten aus, unbeschadet § 7 Ziff. 1 vorletzter<br />

Absatz.<br />

2. Der Treuhänder handelt im Innenverhältnis<br />

ausschließlich im Auftrage und für Rechnung des<br />

Treugebers. Wirtschaftlich ist der Treugeber<br />

Kommanditist der Emittentin.<br />

3. Der Treuhänder tritt hiermit die Ansprüche aus<br />

dem treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil,<br />

aus dem festzustellenden Jahresergebnis (Gewinn<br />

beziehungsweise Verlust), sowie dasjenige, was<br />

ihm im Falle seines Ausscheidens aus der<br />

Gesellschaft zusteht, an den dies mit Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung bei Zustandekommen des<br />

Treuhandvertrages annehmenden Treugeber in dem<br />

Umfange ab, wie diese Ansprüche dem Treugeber<br />

nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages gebühren.<br />

Der Treuhänder ist ermächtigt, die an den Treugeber<br />

abgetretenen Ansprüche aus dem Kommanditanteil<br />

im eigenen Namen für Rechnung des Treugebers<br />

einzuziehen.<br />

4. Der Treuhänder tritt bereits hiermit für den Fall<br />

der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein<br />

Vermögen beziehungsweise der Ablehnung der<br />

Insolvenzeröffnung mangels Masse den<br />

treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil an den<br />

Treugeber in Höhe des von diesem gezeichneten<br />

Kommanditanteils mit allen damit verbundenen<br />

anteiligen Rechten, Pflichten, Ansprüchen und<br />

Verbindlichkeiten ab. Dieser nimmt die Abtretung<br />

mit Abschluss des Treuhandvertrages an.<br />

Entsprechendes gilt für den Fall, dass Maßnahmen<br />

der Einzelzwangsvollstreckung von Privatgläubigern<br />

des Treuhänders in den treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditanteil erfolgen. In den vorgenannten<br />

Fällen endet der Treuhandvertrag mit dem<br />

Wirksamwerden der Übertragung auf die Treugeber.<br />

§ 3 AUSFÜHRUNG DES TREUHANDAUFTRAGES<br />

1. Der Treuhänder ist berechtigt, Kommanditkapital<br />

zu zeichnen und dieses durch die Treuhandverträge<br />

wirtschaftlich zu ersetzen. Bis zur Eintragung im<br />

Handelsregister wird er als stiller Gesellschafter<br />

behandelt. Die Beteiligung am Kommanditkapital<br />

entspricht der Regelung in § 6 Ziff. 8 des<br />

Gesellschaftsvertrag.<br />

2. Der Treuhänder haftet gemäß §§ 171 Abs. 1, 172<br />

Abs. 1, 3, 4 HGB gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />

der Emittentin in Höhe der im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme, die er im Auftrag des<br />

Treugebers übernommen hat. Im Innenverhältnis<br />

zum Treuhänder haftet der Treugeber allein. Der<br />

Treugeber haftet nicht für Einzahlungsverpflichtungen<br />

anderer Treugeber. Eine<br />

gesamtschuldnerische Haftung besteht nicht.<br />

§ 4 EINZAHLUNG DER ZEICHNUNGSSUMME<br />

1. Die Einzahlung der auf der Beitrittserklärung vom<br />

Treugeber übernommenen Zeichnungssumme<br />

erfolgt dadurch, dass der Treugeber bei der<br />

Beteiligungsmöglichkeit Direkteinlage seine<br />

Zeichnungssumme zuzüglich 5,5% Agio auf das<br />

Einzahlungskonto der Emittentin gemäß<br />

Gesellschaftsvertrag einzahlt.<br />

Bei der Beteiligungsmöglichkeit Spareinlage erfolgt<br />

die Einzahlung der auf der Beitrittserklärung vom<br />

Treugeber übernommenen Einmalzahlung dadurch,<br />

dass der Treugeber seine Einmalzahlung in Höhe<br />

von mindestens EUR 500,00 oder jedes höheren<br />

Betrages, der durch 100 teilbar ist inkl. 5,5 % Agio<br />

auf diesen Betrag sofort und die folgenden Raten<br />

in Höhe von mindestens EUR 50,00 oder eines<br />

beliebigen höheren, durch 10 teilbaren Betrages<br />

inkl. 5,5% Agio nach Maßgabe der Regelungen im<br />

Gesellschaftsvertrag zum jeweils ersten Werktag<br />

jedes folgenden Monats auf das in der<br />

Beitrittserklärung genannte Konto der Gesellschaft<br />

einzahlt.<br />

Die Einzahlung auf ein anderes Konto der<br />

Gesellschaft ist unschädlich.<br />

2. Erfüllt ein Treugeber die von ihm übernommene<br />

Zahlungsverpflichtung auf die Kommanditeinlage<br />

nicht fristgerecht, ist der Treuhänder berechtigt,<br />

Verzugszinsen ab Fälligkeit, in Höhe von fünf<br />

Prozentpunkten über dem jeweils gültigen<br />

Basiszinssatz der EZB, zu verlangen und diesen<br />

Anspruch an die Emittentin abzutreten. Die


Geltendmachung eines weiteren Schadens durch<br />

die Emittentin, beziehungsweise den Treuhänder<br />

bleibt in beiden Fällen hiervon unberührt. Die<br />

Regelungen des Gesellschaftsvertrages gelten<br />

hierfür entsprechend.<br />

3. Erbringt ein Treugeber seine Zeichnungssumme<br />

trotz Mahnung und nach Fristsetzung nicht oder nur<br />

teilweise, ist der Treuhänder außerdem berechtigt,<br />

von dem Treuhandvertrag beziehungsweise dem<br />

Beitrittsvertrag zurückzutreten und Schadensersatz<br />

wegen Nichterfüllung zu verlangen.<br />

Die mit der Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

beziehungsweise dem Rücktritt entstehenden<br />

Kosten, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe<br />

des Agios der von ihm ursprünglich gezeichneten<br />

Beteiligung, trägt der säumige Treugeber.<br />

4. Der Treuhänder wird Einlagen entsprechend der<br />

Berechnung in § 6 Ziff. 8 des Gesellschaftsvertrages<br />

auf die Treugeberkonten verbuchen.<br />

§ 5 FREISTELLUNG DES TREUHÄNDERS<br />

Der Treuhänder hat Anspruch darauf, vom Treugeber<br />

von allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden,<br />

die für ihn im Zusammenhang mit dem Erwerb und<br />

der pflichtgemäßen treuhänderischen Verwaltung<br />

der Beteiligung des Treugebers entstehen. Der<br />

Freistellungsanspruch besteht gegenüber jedem<br />

Treugeber nur bezogen auf die Höhe der für ihn<br />

gehaltenen anteiligen Beteiligung. Eine<br />

gesamtschuldnerische Haftung der Treugeber<br />

untereinander ist ausgeschlossen.<br />

§ 6 SELBSTKONTRAHIEREN<br />

Der Treuhänder ist von den Beschränkungen des §<br />

181 BGB befreit. Er ist berechtigt, Untervollmacht<br />

zu erteilen.<br />

§ 7 VERSAMMLUNG DER TREUGEBER UND<br />

BESONDERE BESCHLUSSGEGENSTÄNDE<br />

1. Grundsätzlich werden Versammlungen der<br />

Treugeber untereinander durch schriftliche<br />

Beschlussfassung der Treugeber im Rahmen der<br />

Gesellschafterbeschlüsse der Emittentin ersetzt.<br />

Nur in besonderen Fällen ist eine Treugeberversammlung,<br />

jeweils in Verbindung mit einer<br />

entsprechenden Gesellschafterversammlung der<br />

Emittentin, einzuberufen, wenn die geschäfts-<br />

führende Kommanditistin der Gesellschaft dies<br />

verlangt oder es im Gesellschaftsvertrag vorgesehen<br />

ist, insbesondere wenn Grundlagenbeschlüsse<br />

gemäß § 12 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages zu<br />

fassen sind.<br />

Je EUR 50,00 Kommanditeinlage des Treugebers<br />

gewähren eine Stimme für den Treugeber. Der<br />

Treuhänder übt seine Stimmrechte aus den<br />

treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteilen an<br />

der Emittentin nach den Weisungen der Treugeber<br />

aus. Zur Vermeidung von Missverständnissen<br />

müssen Weisungen des einzelnen Treugebers<br />

schriftlich erteilt werden.<br />

Der Treugeber ist berechtigt, entsprechend seines<br />

anteiligen Kommanditanteils das Stimmrecht des<br />

Treuhänders in der Gesellschafterversammlung der<br />

Emittentin unmittelbar selbst auszuüben oder von<br />

einem Dritten ausüben zu lassen. Gleiches gilt für<br />

Treugeberversammlungen.<br />

Bei der schriftlichen Beschlussfassung ist der Text<br />

des, oder der zu fassenden Beschlüsse, genau<br />

vorzugeben und gesondert zu erläutern.<br />

Für den Fall, dass Treugeber an der Beschlussfassung<br />

nicht selbst oder durch Dritte teilnehmen<br />

und auch keine Weisungen erteilt haben, wird sich<br />

der Treuhänder für diese Treugeber der Stimme<br />

enthalten.<br />

Im Übrigen gelten, soweit in diesem Vertrag nichts<br />

anderes bestimmt ist, für die Beschlussfassung und<br />

die Stimmberechtigung die Regelungen des<br />

Gesellschaftsvertrages der Emittentin analog.<br />

2. Die Treugeberversammlung beschließt auch über<br />

die Entlastung des Treuhänders.<br />

3. Die Mehrheitsverhältnisse für einfache und<br />

besondere Beschlussgegenstände sind auf der<br />

Ebene der Emittentin festzustellen. Beschlüsse der<br />

Gesellschafterversammlung der Emittentin wirken<br />

für und gegen die Treugeber.<br />

4. Ziff. 3 gilt nicht für Beschlüsse, die ausschließlich<br />

die Treugeber / den Treuhänder betreffen, wie zum<br />

Beispiel die gemäß Ziff. 2.<br />

§ 8 TREUHANDVERWALTUNG<br />

1. Der Treuhänder verwaltet den treuhänderisch<br />

gehaltenen Kommanditanteil gemäß diesem<br />

Treuhandvertrag und den Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrages der Emittentin.<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

95


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

96<br />

2. Der Treuhänder hat das Treuhandvermögen<br />

getrennt von seinem sonstigen Vermögen zu halten<br />

und zu verwalten.<br />

3.Der Treuhänder wird alles, was er in Ausführung<br />

dieses Treuhandvertrages erlangt hat, an den<br />

Treugeber herausgeben, soweit ihm dies nach dem<br />

Treuhandvertrag gebührt und der Treugeber all<br />

seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.<br />

§ 9 RECHENSCHAFTSBERICHT<br />

1. Der Treuhänder erstattet den Treugebern anhand<br />

des Jahresabschlusses der Emittentin, die einer<br />

Abschlussprüfung unterliegt, einen Bericht über das<br />

abgelaufene Geschäftsjahr. Der Bericht hat Angaben<br />

über die wesentlichen Geschäftsvorfälle und die im<br />

Jahr durchgeführten Auszahlungen zu enthalten.<br />

Der Bericht kann durch den Bericht der Emittentin<br />

ersetzt werden.<br />

2. Der Treuhänder wird die Treugeber über alle<br />

wesentlichen Geschäftsvorgänge informieren, die<br />

ihm als Treuhandkommanditist zugehen, soweit<br />

dies nicht bereits durch den Bericht der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin der Emittentin<br />

geschieht.<br />

3. Der Treuhänder wird alle Auszahlungen und<br />

Zuflüsse aus der Emittentin umgehend an die<br />

Treugeber anteilig entsprechend dem für jeden<br />

Treugeber gehaltenen Kommanditanteil weiterleiten<br />

beziehungsweise veranlassen, dass eine direkte<br />

Zuleitung erfolgt.<br />

§ 10 TREUGEBERREGISTER, DATENSCHUTZ<br />

1. Der Treuhänder führt alle Treugeber in einem<br />

Register. Jeder Treugeber erhält nach Annahme<br />

seiner Beitrittserklärung von dem Treuhänder eine<br />

schriftliche Bestätigung über die Eintragung seiner<br />

Beteiligung in dieses Register.<br />

2. Der Treugeber hat keinen Anspruch darauf, dass<br />

ihm der Treuhänder Angaben über die übrigen<br />

Treugeber macht. Anderen Personen als der<br />

Geschäftsführung darf der Treuhänder keine<br />

Auskünfte über Beteiligung und die Eintragung im<br />

Register erteilen, es sei denn, der Treugeber hat<br />

ausdrücklich zugestimmt, der Treuhänder ist hierzu<br />

gesetzlich verpflichtet oder die Offenlegung erfolgt<br />

gegenüber dem zuständigen Finanzamt. Diese<br />

Einschränkung gilt nicht gegenüber gesetzlich zur<br />

Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen,<br />

wenn diese als Berater der Emittentin tätig werden.<br />

Der Treuhänder ist jedoch verpflichtet, nach<br />

Aufforderung durch einen oder mehrere Treugeber<br />

Mitteilungen an die übrigen Treugeber<br />

weiterzuleiten, vorausgesetzt, die dadurch<br />

entstehenden Kosten werden von dem Treugeber,<br />

der dieses verlangt, im Vorwege an den Treuhänder<br />

bezahlt.<br />

3. Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen der<br />

Daten zu seiner Person oder zur rechtlichen<br />

Inhaberschaft der Gesellschafterbeteiligung<br />

mitzuteilen.<br />

4. Der Treugeber nimmt zustimmend davon<br />

Kenntnis, dass im Rahmen dieses Vertrages<br />

personenbezogene Daten auf EDV-Anlagen<br />

gespeichert werden. Er ist damit einverstanden,<br />

dass die in die Platzierung des Eigenkapitals<br />

eingeschaltete Gesellschaft über die Verhältnisse<br />

der Emittentin informiert wird.<br />

§ 11 HAFTUNG DES TREUHÄNDERS<br />

1. Der Treuhänder handelt mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Kaufmanns. Soweit er schuldhaft eine<br />

wesentliche Vertragspflicht verletzt, haftet er nach<br />

den gesetzlichen Vorschriften.<br />

2. In allen anderen Fällen ist die Haftung des<br />

Treuhänders auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt.<br />

3. Schadensersatzansprüche des Treugebers<br />

verjähren in drei Jahren ab Kenntnis des Treugebers<br />

von dem Schaden, wenn nicht kraft Gesetzes eine<br />

kürzere Verjährungsfrist gilt. Unabhängig von einer<br />

Kenntnis des Schadens verjähren die Ansprüche<br />

spätestens innerhalb von fünf Jahren seit Entstehung<br />

des Schadens. Der Treugeber kann sie nur geltend<br />

machen, wenn er sie innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von einem Jahr nach Kenntniserlangung des<br />

Schadens schriftlich gegen den Treuhänder geltend<br />

gemacht hat. Sätze 1 bis 3 gelten nicht für<br />

Schadensersatzansprüche, die auf grob fahrlässigem<br />

oder vorsätzlichem Handeln des Treuhänders<br />

beruhen, und nicht für Ansprüche auf Ersatz von<br />

physischen Schäden.<br />

4. Der Treuhänder übernimmt keine Haftung für den<br />

Eintritt der vom Treugeber mit seinem Beitritt zu der<br />

Emittentin etwaig angestrebten steuerlichen oder<br />

wirtschaftlichen Ziele.<br />

5. Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass der


Treuhänder keine Haftung für die Bonität der<br />

Vertragspartner der Emittentin oder dafür<br />

übernimmt, dass die Vertragspartner der Emittentin<br />

die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen<br />

ordnungsgemäß erfüllen. Insbesondere haftet der<br />

Treuhänder nicht für die Ertragsfähigkeit des<br />

Betriebs der Emittentin oder für den Eintritt der vom<br />

Treugeber oder der Emittentin verfolgten sonstigen<br />

wirtschaftlichen Ziele.<br />

Der Treuhänder prüft weiterhin nicht die<br />

Verwirklichung oder Verwirklichbarkeit des<br />

Gesellschaftszwecks der Emittentin, die Wirksamkeit<br />

und Rechtsfolgen der von der Emittentin<br />

abgeschlossenen Verträge und die Wirtschaftlichkeit<br />

der durchzuführenden Investitionen. Weiterhin prüft<br />

der Treuhänder nicht die Zweckmäßigkeit der<br />

Investitionsentscheidung.<br />

Der Treuhänder hat an der Konzeption und Erstellung<br />

des der Beteiligung des Anlegers zugrunde<br />

liegenden Verkaufsprospektes nicht mitgewirkt und<br />

dessen Aussagen nicht auf ihre Übereinstimmung<br />

mit den tatsächlichen Gegebenheiten überprüft; der<br />

Treugeber erkennt an, dass der Treuhänder zu einer<br />

solchen Prüfung auch nicht verpflichtet war.<br />

§ 12 ÜBERTRAGUNG DER BETEILIGUNG<br />

1. Der Treugeber kann jederzeit die Rechte aus dem<br />

Treuhandverhältnis mit Zustimmung des<br />

Treuhänders nach Maßgabe der Regelungen im<br />

Gesellschaftsvertrag an Dritte übertragen.<br />

2. Der Treugeber hat die Übertragung seiner<br />

Beteiligung schriftlich dem Treuhänder mitzuteilen<br />

und dabei den Namen sowie die Anschrift des Dritten<br />

bekannt zu geben.<br />

3. Die Kosten für die Übertragung der Beteiligung<br />

trägt im Verhältnis zur Emittentin und zum<br />

Treuhänder der neu eintretende Treugeber.<br />

4. Die Treugeber erteilen dem Treuhänder über ihren<br />

Ausscheidenszeitpunkt hinaus Vollmacht,<br />

steuerliche Feststellungsbescheide mit<br />

Bekanntgabewirkung auch gegen sie<br />

entgegenzunehmen. Der Treuhänder ist berechtigt,<br />

die Empfangsvollmacht auf einen Dritten zu<br />

übertragen. Diese Vollmacht kann nur durch einen<br />

Widerruf, der sowohl gegenüber dem Treuhänder<br />

als auch gegenüber dem zuständigen Finanzamt<br />

erklärt werden muss, widerrufen werden, soweit<br />

die Vollmacht über den Ausscheidenszeitpunkt<br />

hinaus gilt.<br />

§ 13 ERBFOLGE<br />

1. Stirbt ein Treugeber, so wird die Treuhandschaft<br />

mit dessen Erben beziehungsweise Vermächtnisnehmern<br />

fortgesetzt.<br />

2. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer haben<br />

einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu<br />

bestimmen, der die Rechte des Erblassers<br />

wahrzunehmen hat. Bis zur Nennung eines<br />

Bevollmächtigten ruht das Stimmrecht. Die Erbfolge<br />

ist durch Vorlage eines Erbscheins oder einer<br />

beglaubigten Abschrift des Testamentseröffnungsprotokolls<br />

mit beglaubigter Abschrift des notariellen<br />

Testamentes nachzuweisen.<br />

§ 14 AUSSCHEIDEN DER<br />

TREUHANDKOMMANDITISTIN<br />

1. Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft<br />

als Treuhandkommanditist aus der Emittentin aus,<br />

können die Treugeber entsprechend den<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages einen<br />

neuen Treuhandkommanditisten bestellen oder<br />

selbst Kommanditist in Höhe ihrer Beteiligung mit<br />

den damit zusammenhängenden Rechten und<br />

Pflichten werden. Der für die Benennung eines neuen<br />

Treuhandkommanditisten erforderliche Beschluss<br />

der Treugeber wird mit einfacher Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen gefasst. Das Treuhandverhältnis<br />

wird dann mit dem neu gewählten<br />

Treuhandkommanditisten fortgesetzt, soweit die<br />

Treugeber nicht unmittelbar Kommanditisten<br />

werden.<br />

2. Der ausscheidende Treuhandkommanditist führt<br />

die Abstimmung durch. Ist dies nicht möglich, wird<br />

die Abstimmung durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin der Emittentin durchgeführt.<br />

§ 15 VERGÜTUNG DES TREUHÄNDERS<br />

Der Treuhänder erhält für die Übernahme der<br />

Treuhandschaft und dafür, dass er der Gesellschaft<br />

im Verhältnis zu den Treugebern die Tätigkeiten<br />

abnimmt, die die Gesellschaft bei einer<br />

unmittelbaren Beteiligung der Treugeber selbst<br />

durchzuführen hätte, eine monatliche Vergütung<br />

gemäß § 5 Ziff. 1 Buchstabe b) des<br />

Gesellschaftsvertrages.<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

97


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

98<br />

§ 16 DAUER DES TREUHANDVERTRAGES,<br />

KÜNDIGUNG<br />

1. Der Treuhandvertrag wird für die Zeit der<br />

Beteiligung des Treuhänders als Treuhandkommanditist<br />

an der Emittentin geschlossen. Eine<br />

Kündigung des Treuhandvertrages durch den<br />

Treugeber kann nur aus wichtigem Grunde oder<br />

nach Maßgabe der im Gesellschaftsvertrag<br />

enthaltenen Kündigungsregelung erfolgen.<br />

Unberührt bleibt Ziff. 5 dieser Vereinbarung.<br />

2. Der Treuhänder kann das Treuhandverhältnis aus<br />

wichtigem Grund kündigen. Im Übrigen richtet sich<br />

die Kündigung des Treuhandvertrages durch den<br />

Treuhänder nach den Maßgaben der im<br />

Gesellschaftsvertrag enthaltenen Kündigungsregelung<br />

und deren Folgen.<br />

3. Die Rechtsfolgen der Beendigung des<br />

Treuhandverhältnisses ergeben sich insbesondere<br />

aus den Bestimmungen des § 9 des Gesellschaftsvertrages.<br />

4. Die Kündigung des Treuhandverhältnisses hat<br />

schriftlich zu erfolgen.<br />

5. Der Treugeber ist berechtigt, zu jeder Zeit die<br />

Übertragung des anteilig von dem Treuhänder für<br />

ihn gehaltenen Kommanditanteils einschließlich der<br />

damit im Zusammenhang stehenden Rechte und<br />

Pflichten auf sich zu verlangen. Zu diesem Zeitpunkt<br />

endet das Treuhandverhältnis im Außenverhältnis.<br />

§ 17 GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS<br />

1. Mit Abschluss dieses Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages werden die Treugeber<br />

Mitglieder einer von ihnen gebildeten Gesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts, die über kein eigenes<br />

Gesellschaftsvermögen verfügt und nicht am<br />

Rechtsverkehr teilnimmt.<br />

2. Zweck der Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />

(Innengesellschaft) ist die gemeinsame Verpflichtung<br />

der Treugeber der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht<br />

untereinander unterworfen zu sein, als wenn<br />

sie unmittelbar Gesellschafter wären.<br />

§ 18 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und<br />

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag<br />

ist der Sitz des Treuhänders, soweit dieser<br />

Gerichtsstand gesetzlich zulässig vereinbart werden<br />

kann.<br />

2. Mitteilungen an die Treugeber werden an die<br />

letzte vom Treugeber übermittelte Anschrift<br />

übersandt. Sie gelten spätestens nach Ablauf von<br />

vier Werktagen als zugegangen.<br />

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages<br />

unwirksam oder der Vertrag lückenhaft sein, wird<br />

dadurch der Vertrag in seinem übrigen Inhalt nicht<br />

berührt. Die unwirksame Bestimmung oder<br />

lückenhafte Regelung gilt vielmehr als durch eine<br />

solche Vorschrift ersetzt oder ausgefüllt, die der<br />

von den Parteien beabsichtigten Regelung in<br />

gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.<br />

Treuhänder Rüdiger Frenzel<br />

Uelzen, [Datum]


ANHANG<br />

Handelsregistervollmacht<br />

Verbraucherinformationen<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Beitrittserklärung<br />

99


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

100<br />

HANDELREGISTERVOLLMACHT<br />

Ich der/die Unterzeichnende<br />

Vorname, Name: ______________________________________<br />

Straße, Hausnummer ______________________________________<br />

PLZ, Ort ______________________________________<br />

bin mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR ________________ Gesellschafter der im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Walsrode unter HRA 20064 eingetragenen Firma Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />

Industrie GmbH & Co. KG geworden.<br />

Ich bevollmächtige hiermit unter der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB<br />

den jeweiligen vertretungsberechtigten Gesellschafter der vorgenannten Kommanditgesellschaft,<br />

- meinen Beitritt als Kommanditist in die vorgenannte Kommanditgesellschaft zur Eintragung in<br />

das Handelsregister anzumelden;<br />

- alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, welche zur Aufnahme und beim Ausscheiden<br />

von Kommanditisten erforderlich sind;<br />

- sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister vorzunehmen, die jetzt und künftig für die vorgenannte<br />

Kommanditgesellschaft erforderlich sind oder werden. Dazu gehören auch die Anmeldung eines<br />

etwaigen Ausscheidens des persönlich haftenden Gesellschafters mit oder ohne Eintritt eines<br />

Nachfolgers und die Erhöhung und Herabsetzung von Kommanditeinlagen und des Beitritts oder<br />

des Ausscheidens von Kommanditisten.<br />

Die Vollmacht ist unwiderruflich während der Dauer meiner Gesellschaftszugehörigkeit und erlischt nicht<br />

durch meinen Tod. Der Bevollmächtigte ist zur Erteilung von Untervollmachten zur Durchführung einzelner<br />

Aufgaben berechtigt.<br />

______________ __________________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber<br />

(notariell zu beglaubigen)


VERBRAUCHERINFORMATION FÜR DEN FERNABSATZ<br />

Informationen nach § 312c BGB i.V.m. § 1 der Verordnung<br />

über Informations- und Nachweispflichten nach<br />

bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-<br />

Verordnung)<br />

I.ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM<br />

ANBIETER, ZUR EMITTENTIN UND ANDEREN<br />

GEGENÜBER DEN ANLEGERN AUFTRETENDEN<br />

PERSONEN (EINSCHLIEßLICH<br />

LADUNGSFÄHIGER ANSCHRIFTEN)<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH &<br />

Co. KG<br />

Sitz: Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode<br />

Handelsregister: Amtsgericht Walsrode, HRA 20064<br />

Gesellschafter: VSG Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Popp AG, Steuerberater Rüdiger<br />

Frenzel, <strong>L'or</strong> capital fine art AG<br />

Gezeichnetes<br />

Kapital: Pflichteinlagen in Höhe von EUR 2.000<br />

zum 17.01.2006 voll eingezahlt<br />

(Kommanditkapital)<br />

: Hafteinlagen in Höhe von EUR 3.000<br />

zum 17.01.2006 voll eingezahlt<br />

Aufgaben Emittent<br />

VSG Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Sitz Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode<br />

Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 200040<br />

Stammkapital EUR 25.000 (voll eingezahlt)<br />

Geschäftsführer Sabine Kaiser<br />

Gesellschafter Sabine Kaiser<br />

Gründung 06.10.2005; umfirmiert von Prinzipal<br />

59 VV GmbH in VSG Verwaltungs-<br />

gesellschaft mbH am 04.11.2005<br />

Aufgaben Komplementärin,<br />

Gründungsgesellschafterin<br />

POPP AG<br />

Sitz Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode<br />

Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 260<br />

Grundkapital EUR 151.129<br />

Aufsichtsratsvorsitzender<br />

Gerhard Popp<br />

wesentl.<br />

Aktionäre Andreas Popp, Stephan Wolff,<br />

Oliver Schöpf<br />

Gründung 15.02.1959, eingetragen im<br />

Handelsregister am 09. 05. 1983<br />

gezeichnete<br />

Einlage Pflichteinlage: EUR 1.000<br />

Hafteinlage: EUR 1.000<br />

Vorstand Andreas Popp, Stephan Wolff,<br />

geschäftsansässig<br />

Schmersahlstraße 26,<br />

29664 Walsrode<br />

Aufgaben Geschäftsführende Kommanditistin,<br />

Gründungskommanditistin<br />

STEUERBERATER RÜDIGER FRENZEL<br />

Sitz Neu Ripdorf 9, 29525 Uelzen<br />

gezeichnete<br />

Einlage Hafteinlage EUR 1.000<br />

Pflichteinlage EUR 0<br />

Aufgaben Treuhandkommandist,<br />

Anlegerverwaltung,<br />

Gründungskommanditist<br />

L'OR CAPITAL FINE ART AG<br />

Sitz Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode<br />

Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 5774<br />

Grundkapital EUR 50.000,-<br />

Aufsichtsratsvorsitzender<br />

Andreas Popp<br />

wesentl.<br />

Aktionäre Popp AG, Kreissparkasse Walsrode ,<br />

Dr. Dirk Löer, Sabine Kaiser<br />

Gründung 17.12.2004<br />

gezeichnete<br />

Einlage Pflichteinlage EUR 1.000<br />

Hafteinlage EUR 1.000<br />

Vorstand Stephan Wolff, Marcus Meyn<br />

Aufgaben Anbieter, Initiator,<br />

Vertriebsmanagement,<br />

Prospektverantwortlicher<br />

Gründungskommanditist<br />

KREISSPARKASSE FALLINGBOSTEL IN WALSRODE<br />

Sitz Moorstr. 1, 29664 Walsrode<br />

Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 1113<br />

Eigenkapital EUR 65.165.532,07<br />

Verwaltungsratsvorsitzender<br />

Hermann Söder<br />

Gründung 01.07.1838<br />

gezeichnete<br />

Einlage keine<br />

Vorstand Ernst-Otto Bahr, Norbert Korte<br />

Aufgaben Verwahrer<br />

VERBRAUCHERINFORMATIONEN FÜR DEN FERNABSATZ<br />

101


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

102<br />

EMITTENTIN / FONDSGESELLSCHAFT<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH &<br />

Co. KG<br />

Handelsregister:<br />

Amtsgericht Walsrode, HRA 20064<br />

vertreten durch:<br />

VSG Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

diese vertreten durch:<br />

die Geschäftsführerin Sabine Kaiser<br />

Tätigkeit:<br />

Vermögensanlagegeschäfte aller Art, die Durchführung<br />

sämtlicher im Zusammenhang mit den vorstehenden<br />

Geschäften vorhandener Hilfsgeschäfte und Dienstleistungen,<br />

ausgeschlossen sind erlaubnispflichtige<br />

Tätigkeiten nach dem KWG (vgl. ergänzend die Darstellung<br />

auf Seite 67 des Prospektes).<br />

TREUHANDKOMMANDITIST<br />

Steuerberater Rüdiger Frenzel,<br />

Neu Ripdorf 9, 29525 Uelzen<br />

vertreten durch:<br />

Rüdiger Frenzel<br />

Tätigkeit:<br />

Beteiligung an der Gesellschaft und Übernahme und<br />

Verwaltung von Kommanditbeteiligungen an der<br />

Gesellschaft sowie das treuhänderische Halten solcher<br />

Kommanditbeteiligungen.<br />

Vermittler:<br />

Zu den Angaben des Vermittlers vgl. Beitrittserklärung<br />

unter "Angaben des Vermittlers".<br />

II. INFORMATIONEN ZU DEN<br />

VERTRAGSVERHÄLTNISSEN<br />

Der Emissionsprospekt vom 23.03.2006 zum<br />

Beteiligungsangebot an der Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG der auf S. 79 ff.<br />

des Prospektes abgedruckte Gesellschaftsvertrag, der<br />

auf S. 93 ff. des Prospektes abgedruckte Treuhandvertrag<br />

sowie die Beitrittsvereinbarung enthalten detaillierte<br />

Beschrei-bungen der Vertragsverhältnisse, auf die<br />

ergänzend verwiesen wird. Soweit nachfolgend<br />

Seitenangaben ohne weiteren Hinweis erfolgen, beziehen<br />

sich diese auf den Prospekt.<br />

1. WESENTLICHE MERKMALE DER KAPITALANLAGE<br />

Die wesentlichen Merkmale der Kapitalanlage ergeben<br />

sich aus dem Prospekt. Mit seinem Beitritt beteiligt sich<br />

der Anleger unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar<br />

als Treugeber über den Treuhandkommanditisten an der<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH &<br />

Co. KG jeweils in der vereinbarten Beteiligungsalternative<br />

(VSG Industrie Direkt (Direkteinlage) oder VSG Industrie<br />

Spar (Rateneinlage)). Der Anleger ist in Abhängigkeit von<br />

seiner Beteiligungsquote nach Maßgabe der<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages am<br />

wirtschaftlichen Ergebnis der Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG beteiligt. Die<br />

weiteren Einzelheiten sind dem Prospekt und der<br />

Beitrittsvereinbarung zu entnehmen.<br />

2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES,<br />

LEISTUNGSVORBEHALTE<br />

Voraussetzung für die Beteiligung des Anlegers<br />

unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar als Treugeber<br />

über den Treuhandkommanditisten an der Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG ist die<br />

Annahme der Beitrittserklärung sowie die Erteilung der<br />

notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht im Falle<br />

des unmittelbaren Beitritts als Kommanditist. Der Anleger<br />

verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung. Bis<br />

zur Eintragung in das Handelsregister werden Kommanditisten,<br />

die der Gesellschaft direkt beitreten, wie stille<br />

Gesellschafter behandelt, soweit die vorstehend genannten<br />

Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. § 5 Ziff 5 des<br />

Gesellschaftsvertrages).<br />

Nach Eintritt der vorstehend genannten Beteiligungsvoraussetzungen<br />

bestehen keine Leistungsvorbehalte.<br />

Eine Alternativanlage entfällt. Beteiligungen an der<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH &<br />

Co. KG können bis zum 31. Dezember 2007 erworben<br />

werden.<br />

3. WIDERRUFSRECHT<br />

Die Einzelheiten des dem Anleger zustehenden<br />

Widerrufsrechts und seiner Rechtsfolgen ergeben sich<br />

aus der auf der Beitrittsvereinbarung enthaltenen<br />

Widerrufsbelehrung.<br />

4. MINDESTLAUFZEIT DER BETEILIGUNG UND<br />

VERTRAGLICHE KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN<br />

EINSCHLIEßLICH ETWAIGER VERTRAGSSTRAFEN<br />

Die Beteiligung an der Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />

Industrie GmbH & Co. KG wird gemäß § 3 Ziff. 2 des<br />

Gesellschaftsvertrages auf unbestimmte Dauer abgeschlossen<br />

(S. 79).<br />

Ein Anleger (Kommanditist oder Treugeber) kann seine<br />

Beteiligung jeweils mit einer Kündigungsfrist von 3<br />

Werktagen zum Ende eines Monats kündigen. Das Recht<br />

zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund<br />

bleibt unberührt.


Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Kommanditist<br />

richtet seine Kündigung an die Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG,<br />

Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode. Der Treugeber,<br />

der mittelbar über die Treuhänderin an der Gesellschaft<br />

beteiligt ist, richtet seine Kündigung an die Vermögen<br />

Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG,<br />

Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode oder an den<br />

Steuerberater Rüdiger Frenzel, Neu Ripdorf 9, 29525<br />

Uelzen.<br />

Beabsichtigt ein Treugeber unmittelbar als Kommanditist<br />

in die Gesellschaft einzutreten, kann er das Treuhandverhältnis<br />

jederzeit auflösen.<br />

Weitere Einzelheiten zur Kündigung ergeben sich aus §<br />

7 des Gesellschaftsvertrages (S. 82) sowie aus § 17 des<br />

Treuhandvertrages (S. 98).<br />

Vertragstrafen sind nicht vorgesehen.<br />

5. ANGABEN ÜBER DEN GESAMTPREIS<br />

EINSCHLIEßLICH ALLER STEUERN, DIE DER<br />

UNTERNEHMER ABFÜHREN MUSS UND SONSTIGER<br />

PREISBESTANDTEILE<br />

Der Anleger hat gemäß seiner Festlegung in der<br />

Beitrittsvereinbarung eine Einlage (Zeichnungssumme)<br />

sowie ein Agio von 5,5 % auf die vereinbarte Zeichnungssumme<br />

zu leisten. Bei Direktanlegern beträgt die<br />

Mindestzeichnungssumme EUR 2.500,00 zzgl. eines<br />

Agios von 5,5%. Bei Ratenanlegern beträgt die geringst<br />

mögliche Ersteinlage EUR 500,00 inkl. 5,5 % Agio. Die<br />

monatliche Mindestsparrate für Ratenanleger beträgt<br />

EUR 50,00 inkl. 5,5% Agio. Eine monatliche Rate in Höhe<br />

von EUR 50,00 setzt sich daher aus EUR 47,39 Einlage<br />

und Agio in Höhe von EUR 2,61 zusammen, die Ersteinlage<br />

setzt sich je EUR 500,00 aus einer Einlage in Höhe von<br />

EUR 473,93 und Agio in Höhe von EUR 26,07 zusammen.<br />

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittsvereinbarung,<br />

aus § 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

(S. 79) und den entsprechenden weiteren Hinweisen im<br />

Prospekt.<br />

Die von der Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

GmbH & Co. KG voraussichtlich zu leistenden Steuern<br />

sind in der im Prospekt auf S. 43 ff. dargestellten<br />

Prognoserechnung berücksichtigt. Hierzu und wegen der<br />

steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den<br />

Anleger wird ferner auf die Ausführungen im Prospekt<br />

(Steuerliche Grundlagen, S. 75 ff.) verwiesen.<br />

6. EINZELHEITEN HINSICHTLICH DER ZAHLUNG UND<br />

DER LIEFERUNG ODER ERFÜLLUNG<br />

Der Anleger hat seine Einlage und das Agio von 5,5 %<br />

auf die Zeichnungssumme gemäß seiner Festlegung in<br />

der Beitrittserklärung zu zahlen. Direktanleger leisten<br />

ihre Einlage zzgl. Agio als Einmalbetrag. Ratenanleger<br />

haben monatliche Ratenzahlungen von mindestens EUR<br />

50,00 inkl. 5,5% Agio zu erbringen und eine<br />

Einmalzahlung von mindestens EUR 500,00 inkl. 5,5 %<br />

Agio. Eine monatliche Rate in Höhe von EUR 50,00 setzt<br />

sich daher aus EUR 47,39 Einlage und Agio in Höhe von<br />

EUR 2,61 zusammen, die anfängliche Zahlung setzt sich<br />

je EUR 500,00 aus einer Einlage in Höhe von EUR 473,93<br />

und Agio in Höhe von EUR 26,07 zusammen.. Auf § 5 des<br />

Gesellschaftsvertrages (S. 79) und die entsprechenden<br />

weiteren Hinweise im Prospekt wird ergänzend verwiesen.<br />

Alle Zahlungen (bei Direktanlegern die gesamte<br />

Direkteinlage zzgl. Agio; bei Ratenanlegern die Anzahlung<br />

und alle Ratenzahlungen inkl. Agio; vgl. hierzu § 5<br />

des Gesellschaftsvertrages) sind auf ein zugunsten der<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH &<br />

Co. KG eingerichtetes und in der Beitrittserklärung<br />

bezeichnetes Gesellschaftskonto zu zahlen. Ergänzend<br />

wird auf die diesbezüglichen Erläuterungen im Prospekt<br />

verwiesen (S. 64ff).<br />

Bei nicht fristgerechter Zahlung der Einlageverpflichtung<br />

ist die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />

& Co. KG berechtigt, anfallende Verzugszinsen geltend<br />

zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren<br />

Schadens sowie des Rechts zum Ausschluss des<br />

betroffenen Gesellschafters aus der Gesellschaft durch<br />

die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH<br />

& Co. KG gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages bleiben<br />

unberührt.<br />

7. WEITERE VOM ANLEGER ZU ZAHLENDE KOSTEN<br />

UND STEUERN, ZUSÄTZLICHE<br />

TELEKOMMUNIKATIONSKOSTEN<br />

Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung<br />

gestellt. Spezifische, zusätzliche Kosten für die Benutzung<br />

von Fernkommunikationsmitteln werden dem<br />

Anleger von der Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />

Industrie GmbH & Co. KG nicht in Rechnung gestellt.<br />

Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti etc. hat der<br />

Anleger selbst zu tragen.<br />

Bei Umwandlung der treugeberischen Beteiligung in eine<br />

Beteiligung als Kommanditist trägt der Anleger die<br />

anfallenden Kosten (Notar, Handelsregister, Pauschalvergütung).<br />

Die Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag<br />

und gegebenenfalls weitere Steuern fallen direkt<br />

bei dem einzelnen Anleger an. Zu den Einzelheiten der<br />

steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den<br />

Anleger wird auf die Ausführungen im Prospekt<br />

(Steuerliche Grundlagen S. 75) verwiesen.<br />

8. RISIKOHINWEIS<br />

Die Beteiligung an der Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />

Industrie GmbH & Co. KG ist wie jede unternehmerische<br />

Beteiligung mit Risiken verbunden. Die Risiken können<br />

zu einem Teil- oder Totalverlust der Anlage führen. Die<br />

wesentlichen Risiken der Beteiligung sind im Prospekt<br />

dargestellt; hierauf wird verwiesen (S. 13 ff.). Der Wert<br />

der Beteiligung unterliegt bedingt durch die wirtschaftliche<br />

Entwicklung Schwankungen, auf die der Unternehmer<br />

keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaf-<br />

VERBRAUCHERINFORMATIONEN FÜR DEN FERNABSATZ<br />

103


<strong>VERMÖGEN</strong> SICHERUNG GEMEINSCHAFT INDUSTRIE GMBH & CO. KG<br />

104<br />

tete Erträge sind kein Indikator für zukünftige Erträge.<br />

9. GÜLTIGKEITSDAUER DER ZUR VERFÜGUNG<br />

GESTELLTEN INFORMATIONEN<br />

Die zur Verfügung gestellten Informationen haben<br />

Gültigkeit bis zur Mitteilung von Änderungen. Beteiligungen<br />

an der Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />

Industrie GmbH & Co. KG können jedoch nur erworben<br />

werden, solange der Fonds besteht. Eine Schließung des<br />

Fonds ist zum 31. Dezember 2007 vorgesehen.<br />

10. BEI AUFNAHME DER BEZIEHUNGEN ZUM<br />

ANLEGER ZUGRUNDE GELEGTES UND<br />

ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND,<br />

VERTRAGSSPRACHE<br />

Auf vorvertragliche Schuldverhältnisse, die<br />

Beitrittsvereinbarung, den Gesellschaftsvertrag und den<br />

Treuhandvertrag findet das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland Anwendung. Ein außergerichtliches Beschwerde-<br />

und Rechtsbehelfsverfahren ist vertraglich<br />

nicht vorgesehen. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung<br />

der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />

betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />

ist gesetzlich vorgesehen, dass die Beteiligten<br />

unbeschadet Ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, eine<br />

Schlichtungsstelle anrufen können, die bei der Deutschen<br />

Bundesbank eingerichtet ist. Bezüglich der Verfahrensgrundsätze<br />

vor der Schlichtungsstelle und der Übertragung<br />

der Aufgabe auf Dritte gilt die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung.<br />

Ein Merkblatt sowie die<br />

Schlichtungsstellenverfahrensordnung sind bei der<br />

Deutschen Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach<br />

111232, 60047 Frankfurt, Telefon: +49 69 2388-1907/-<br />

1906/-1908, Telefax: +49 69 2388-1919, erhältlich.<br />

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem<br />

Gesellschaftsvertrag ist, soweit zulässig, Walsrode.<br />

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Treuhandvertrag<br />

ist der Sitz des Treuhänders, soweit dieser Gerichtsstand<br />

gesetzlich zulässig vereinbart werden kann. Die<br />

Vertragsbedingungen, der Prospekt sowie diese<br />

zusätzlichen Informationen und die gesamte übrige<br />

Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages<br />

werden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt bzw.<br />

geführt.<br />

11. EINLAGENSICHERUNG<br />

Einen Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen<br />

gibt es nicht. Eine Verzinsung der Einlage<br />

erfolgt nicht.


COPYRIGHTS:<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft<br />

Industrie GmbH & Co. KG<br />

Schmersahlstraße 26<br />

29664 Walsrode<br />

Telefon: +49 (0)5161 802080<br />

Telefax: +49 (0)5161 802088<br />

e-Mail: kontakt@vermoegenssicherung.de<br />

Internet: www.vermoegenssicherung.de<br />

März, 2006<br />

107


Popp AG Unternehmensgruppe<br />

Wissensmanufaktur seit 1959<br />

Schmersahlstraße 26<br />

29664 Walsrode<br />

Telefon: +49 (0)5161 802080<br />

Telefax: +49 (0)5161 802088<br />

e-Mail: kontakt@lor-ag.com<br />

Internet: www.lor-ag.com<br />

Überreicht durch:<br />

Schmersahlstraße 26<br />

29664 Walsrode<br />

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Telefax: +49 (0)5161 802088<br />

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