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Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or

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GOLD – SILBER – PLATIN<br />

<strong>Machen</strong> <strong>Sie</strong><br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Vermögen</strong><br />

<strong>unvergänglich</strong><br />

WKN A0MYNR ISIN DE000A0MYNR0<br />

Geschlossener Fonds für Edelmetalle


Anbieter<br />

2<br />

Anbieter<br />

L’or capital fine art AG<br />

Hafenstraße 5<br />

31582 Nienburg<br />

Telefon: +49 (0)5021 889 889<br />

Telefax: +49 (0)5021 889 880<br />

Datum der Prospektaufstellung: 31. Juli 2007<br />

Stephan Wolff Marcus Meyn


Inhaltsverzeichnis<br />

Themen Seite<br />

Hinweise 4<br />

Vorwort 5<br />

Kapitel 1 – Das Produkt 7<br />

Beteiligung im Überblick 8<br />

Wesentliche Risiken der Beteiligung 14<br />

Der Edelmetallmarkt 20<br />

Wesentliche Chancen der Beteiligung 24<br />

Die Anlageobjekte 26<br />

Anlageziele und Anlagepolitik 32<br />

Kapitel 2 – Zahlen und Prognosen 35<br />

Mittelherkunft / Mittelverwendung 36<br />

Verträge und Vertragspartner / Kosten und Gebühren 38<br />

Kapitel 3 – Konzepte und Verträge 43<br />

Beteiligte Partner im Überblick 44<br />

Prognostizierte Liquiditäts- und Ergebnisrechnung 46<br />

Beispielrechnung für den Anleger/Kapitalfluss 52<br />

Sensitivitätsanalyse 54<br />

Rechtliche Grundlagen 56<br />

Steuerliche Grundlagen 68<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG 74<br />

<strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten 84<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag 90<br />

Anlagen 97<br />

Beitrittserklärung, Widerrufsbelehrung 98<br />

Verbraucherinformationen 100<br />

Handelsregistervollmacht 105<br />

Prüfung des Prospektes<br />

Die Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nicht<br />

die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten<br />

Angaben zum Gegenstand.<br />

Kapitel X _Inhalt<br />

3


Hinweise<br />

4<br />

Hinweise<br />

Inhaltliche Prospektverantwortung<br />

Die Anbieterin L’or capital fine art AG, Hafenstraße 5,<br />

31582 Nienburg / Weser (Sitz der Gesellschaft), vertreten<br />

durch ihre Vorstände, Stephan Wolff und Marcus Meyn,<br />

übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufs<br />

prospektes und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die<br />

Angaben in diesem Prospekt richtig und keine wesentlichen<br />

Umstände ausgelassen worden sind.<br />

Stephan Wolff<br />

(Vorstandsvorsitzender)<br />

Marcus Meyn<br />

(Vorstand)


Vorwort<br />

Sehr geehrte Anlegerin,<br />

sehr geehrter Anleger,<br />

Andreas Popp<br />

Aufsichtsratsvorsitzender<br />

der L’or capital fine art AG<br />

wir freuen uns über <strong>Ihr</strong>en Entschluss, <strong>Ihr</strong> <strong>Vermögen</strong> zu<br />

sichern! Mit dem geschlossenen Edelmetallfonds <strong>Vermögen</strong><br />

Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG (VSG II)<br />

investieren <strong>Sie</strong> einen Teil <strong>Ihr</strong>es <strong>Vermögen</strong>s in Edelmetalle.<br />

Namentlich in die Metalle Gold, Silber und Platin.<br />

Warum ist es in der jetzigen, wirtschaftlich turbulenten Zeit<br />

überhaupt wichtig, sein <strong>Vermögen</strong> zu sichern, indem man<br />

es zumindest teilweise in sachwertige Anlageformen bringt?<br />

Nun, dazu sollten wir ein wenig in die Vergangenheit blicken<br />

und ergründen, was überhaupt „Geld“ ist. Jeder von<br />

uns hat täglich Scheine und Münzen in der Hand, hat verschiedene<br />

Konten, auf denen, je nach Situation Guthaben<br />

oder Kredite geführt werden. Doch kaum jemand macht<br />

sich Gedanken darüber, was eigentlich genau „Geld“ ist, was<br />

genau „Geld“ ausmacht. Oder anders gefragt: Wie kommt<br />

eigentlich die Kaufkraft in den Euro-Schein, mit dem wir<br />

morgens beim Bäcker unsere Brötchen kaufen?<br />

Die Antwort ist recht einfach, wenn man in die Vergangenheit<br />

blickt und sich beispielsweise einen einige Jahrzehnte<br />

alten Geldschein anschaut. Nehmen wir eine US-amerikanische<br />

Dollar-Note als Beispiel. Auf der 10-Dollar-Note<br />

war einmal zu lesen: „In gold coin payable to the bearer<br />

on demand.“ Zu deutsch: “An den Inhaber auf Verlangen<br />

in Goldmünzen auszahlbar.“ Und so wie man gegen Vorlage<br />

einer 10-Dollar-Note eine fest definierte Goldmenge<br />

von der Zentralbank verlangen konnte, bekam man gegen<br />

Vorlage einer 5-Dollar-Note entsprechend Silbermünzen<br />

ausgehändigt. Was bedeutet das?<br />

Nun, wiederum ganz einfach. Es bedeutet schlicht und ergreifend,<br />

dass die Gold- und Silbermünzen das „wahre“<br />

Geld sind und die dafür ausgegebenen Banknoten lediglich<br />

Verwahrquittungen darstellen, die keinen eigenen Wert<br />

haben, sondern ihre Kaufkraft dadurch erlangen, dass sie<br />

mit „echten“ Werten hinterlegt sind! Eine Banknote an<br />

und für sich hat keinen immanenten Wert. Oder würde<br />

irgendjemand an der Theater-Garderobe ernsthaft einen<br />

Garderoben-Zettel mit dem dafür verwahrten Lodenmantel<br />

gleichsetzen?<br />

Zu den Zeiten, als dies für jedermann deutlich auf jedem<br />

Geldschein zu lesen war, gehörte diese simple Tatsache zum<br />

gedanklichen Allgemeingut. Heute müssen wir dazu alte<br />

Geldscheine bei eBay ersteigern, um dies im Original nachlesen<br />

zu können. Ergänzend dazu können wir dem Begriff<br />

„Geld“ auch sprachlich auf den Grund gehen. Dazu reicht<br />

ein Blick zu unseren westlichen Nachbarn in Frankreich. In<br />

der französischen Sprache hat ein einziges Wort – „argent“<br />

– zweierlei gleichberechtigte Bedeutungen! Zum Einen ist<br />

„argent“ das französische Wort für „Geld“. Zum Anderen<br />

bedeutet „argent“ auch „Silber“! Die Franzosen haben sich<br />

also gar nicht erst die Mühe gemacht, zwischen den Begriffen<br />

„Geld“ und „Silber“ zu differenzieren. Wieso auch,<br />

wenn Silber doch auch immer Geld ist?<br />

Diese Verbindung zwischen dem Geld (zum Beispiel Gold<br />

und Silber) und dem Schein, der Banknote, ist bereits vor<br />

vielen Jahren komplett gekappt worden. Das wiederum bedeutet,<br />

dass die Ausgabe beliebig vieler neuer Banknoten<br />

Vorwort<br />

5


Vorwort<br />

6<br />

heutzutage mit geringstem Aufwand möglich ist. Und kein<br />

Sachwert hinterlegt ist.<br />

Und von dieser Möglichkeit wird auch rege Gebrauch gemacht.<br />

Seit Jahren wächst die Geldmenge in Europa – genau<br />

wie in den USA – deutlich stärker als die reale Wirtschaft.<br />

In den ersten Monaten des Jahres 2007 wuchs die Geldmenge<br />

(M3) in der Euro-Zone im Vergleich zum Vorjahr<br />

um mehr als 10 %!<br />

Über 10 % mehr Geld bei „nur“ 2 % Wirtschaftswachstum<br />

bedeuten zwangsläufig Inflation! Der Begriff „Inflation“ leitet<br />

sich ab vom lateinischen Verb „inflare“, was soviel bedeutet<br />

wie „aufblähen, aufblasen“. Und mit dieser begrifflichen<br />

Klärung des Begriffes „Inflation“ erfolgt auch zugleich die<br />

inhaltliche Klärung. Denn was wird hier aufgebläht? Die<br />

Preise etwa? Nein, die Geldmenge! Das heißt, Inflation<br />

wird immer verursacht durch ein zu großes Aufblähen der<br />

Geldmenge, was dann als Wirkung zu einem allgemeinen<br />

Anstieg der Preise führt. Es ist sehr wichtig, hierbei Ursache<br />

und Wirkung klar zu erkennen und zu unterscheiden.<br />

Daher nochmals: Ursache ist der übermäßige Anstieg der<br />

Geldmenge, die Wirkung ist ein Anstieg des allgemeinen<br />

Preisniveaus in der ungedeckten Papiergeldwährung.<br />

Streng genommen könnte man sogar so weit gehen, zu sagen,<br />

dass es sich bei unserem ungedeckten Papiergeld gar<br />

nicht um eine wirkliche „Währung“ im eigentlichen Sinne<br />

des Wortes handelt! Denn der Begriff „Währung“ stammt<br />

vom Verb „währen“ ab, was wiederum „wertbeständig sein“<br />

ausdrücken soll.<br />

Wenn nun aber die Wertbeständigkeit aufgrund staatlicher<br />

Inflationierung nicht mehr gegeben ist, das „Geld“ also<br />

seine Wertaufbewahrungsfunktion weitgehend verloren hat,<br />

dann stellt sich umso dringlicher die Frage nach der Sicherung<br />

des <strong>Vermögen</strong>s. Diese Sicherung kann logischerweise<br />

nicht innerhalb des an Kaufkraft permanent verlierenden,<br />

ungedeckten Papiergeldsystems erfolgen.<br />

Zur Sicherung des <strong>Vermögen</strong>s bieten sich stattdessen echte<br />

Werte an, die unabhängig davon, wie viel Papiergeld gedruckt<br />

wird, ihren inneren Wert behalten. Das sind zum<br />

Beispiel die seit Jahrtausenden als echte Werte etablierten<br />

Edelmetalle. Denn Edelmetalle wie Gold, Silber oder Platin<br />

haben durch alle Zeiten hindurch Kaufkraft besessen.<br />

Für <strong>Ihr</strong>e private oder betriebliche <strong>Vermögen</strong>ssicherung<br />

haben wir, die L’or capital fine art AG, den Edelmetallfonds<br />

<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co.<br />

KG (VSG II) für <strong>Sie</strong> entwickelt. Die VSG II investiert ausschließlich<br />

in real existierende Edelmetalle Gold, Silber und<br />

Platin, die für <strong>Sie</strong> sicher verwahrt werden.<br />

Die VSG II bietet Ihnen die einzigartige Möglichkeit, <strong>Ihr</strong><br />

Gesamtportfolio an Kapitalanlagen durch eine wirkliche<br />

Unterlegung mit Edelmetallen abzusichern.<br />

Denn: Ehrlich währt am längsten!<br />

Wir freuen uns, <strong>Sie</strong> als Anleger in echten Werten begrüßen<br />

zu dürfen!<br />

<strong>Ihr</strong><br />

Andreas Popp<br />

Aufsichtsratsvorsitzender der L’or capital fine art AG


Kapitel 1<br />

_ Das Produkt<br />

_ Beteiligung im Überblick<br />

Seite 8<br />

_ Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />

Seite 14<br />

_ Der Edelmetallmarkt<br />

Seite 20<br />

_ Wesentliche Chancen der Beteiligung<br />

Seite 24<br />

_ Die Anlageobjekte<br />

Seite 26<br />

_ Anlageziele und Anlagepolitik<br />

Seite 32<br />

Kapitel X _Inhalt<br />

7


Kapitel 1 _Beteiligung im Überblick<br />

8<br />

Beteiligung im Überblick<br />

Der Emittent<br />

Emittent ist die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II<br />

GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „Gesellschaft“ oder<br />

„Emittentin“ genannt).<br />

Das Beteiligungsangebot<br />

Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

wird im Ankauf, Halten, Verwalten und Verkauf von real<br />

existierenden, zertifizierten Edelmetallen, nämlich Gold,<br />

Silber und Platin in Barrenform tätig.<br />

Über die Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

II GmbH & Co. KG fließt das Anlegerkapital somit<br />

dem Kapitalmarkt für Edelmetalle zu. Ausschließlich mit<br />

Eigenmitteln wird das Kommanditkapital in real existierende<br />

Edelmetalle investiert, die zentral durch die Sparkasse<br />

Nienburg in Nienburg verwahrt werden.<br />

Die Anlageform ist streng auf die Investition in Gold, Silber<br />

und Platin in real existierenden Barren beschränkt, die<br />

von der Emittentin erworben werden. Die Emittentin soll<br />

die genannten Edelmetalle zu gleichen Teilen erwerben,<br />

ist hierzu aber nicht zwingend verpflichtet. Sofern nach<br />

Ansicht der Emittentin daher günstige Konditionen und<br />

Entwicklungen für ein bestimmtes Edelmetall zu erwarten<br />

sind, kann sie in das entsprechende Edelmetall sodann<br />

mehr <strong>Vermögen</strong> investieren, als in die anderen Edelmetalle.<br />

Hierzu kann die Emittentin das Depot auch mittelfristig<br />

umschichten. Die Emittentin wird lediglich einen Anteil<br />

von maximal 10 % der eingezahlten Einlagen auf einem<br />

Giro- oder Tagesgeldkonto halten, um Anleger bei deren<br />

Kündigung auch ohne den Verkauf von Edelmetallen auszahlen<br />

zu können und um Kosten für die Verwahrung der<br />

Edelmetalle, die Verwaltung der Beteiligungen und alle<br />

weiteren laufenden Kosten abdecken zu können.<br />

Die zukunftsorientierte Erfolgsprognose der <strong>Vermögen</strong><br />

Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG liegt in der<br />

wachsenden Marktnachfrage nach <strong>Vermögen</strong>sanlagen in<br />

real existierenden <strong>Vermögen</strong>swerten. Diese unterliegen<br />

aufgrund ihres immanenten Wertes, anders als z.B. Währungen,<br />

nur in wesentlich geringerem Umfang Entwer-<br />

tungsrisiken durch Inflation. Beispiele in der Vergangenheit<br />

haben gezeigt, dass sich Schwankungen an den internationalen<br />

Kapitalmärkten auf den Preis von Gold, Silber und<br />

Platin häufig reziprok auswirken. Daher geht die Emittentin<br />

davon aus, dass die Preise für Gold, Silber und Platin in der<br />

Zukunft steigen werden. Für eine positive Entwicklung der<br />

Edelmetallpreise übernimmt die Emittentin keine Garantie.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass der Wert der Beteiligung<br />

unmittelbar mit den Marktpreisen für Gold, Silber und<br />

Platin zusammenhängt und daher im Geldwert schwanken<br />

kann.<br />

Art und Form der Beteiligung<br />

Bei der hier angebotenen <strong>Vermögen</strong>sanlage handelt es sich<br />

um eine Kommanditbeteiligung. Der Anleger kann sich<br />

entweder unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar<br />

über einen Treuhandkommanditisten an der <strong>Vermögen</strong><br />

Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG beteiligen. Im<br />

Fall der Beteiligung über einen Treuhandkommanditisten<br />

wird der Anleger im Innenverhältnis und wirtschaftlich<br />

wie ein direkt beigetretener Kommanditist behandelt. Bei<br />

einer unmittelbaren Beteiligung als Kommanditist ist der<br />

Anleger namentlich mit dem Betrag seiner Einlage dem<br />

Handelsregister mitzuteilen. Diese Anmeldung nimmt die<br />

L’or triple value concept GmbH als geschäftsführende Kommanditistin<br />

vor. Für Handelsregisteranmeldungen fallen<br />

Kosten an, die vom Anleger zu tragen sind.<br />

Anlegerkreis<br />

Das Angebot der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II<br />

GmbH & Co. KG richtet sich an Anleger, die ihr Kapital<br />

langfristig anlegen möchten und die Risiken, die mit einer<br />

unternehmerischen Beteiligung, welche an regulierten<br />

Märkten gehandelt und investiert werden, einhergehen,<br />

einschätzen können. Diese <strong>Vermögen</strong>sanlage sollte ohne<br />

Übergewichtung einem Portfolio beigemischt werden.<br />

Dabei ist durch die kurzfristige Kündigungsmöglichkeit<br />

der Beteiligung, mit einer Frist von drei Werktagen zum<br />

Monatsende eine langfristige Anlage zwar wünschenswert,<br />

aber nicht zwingend vorgeschrieben.


Geschäftsführung und Vertretung<br />

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />

obliegt der L’or triple value concept GmbH als geschäftsführender<br />

Kommanditistin (die „geschäftsführende Kommanditistin“).<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

(Komplementärin), die VSG Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

ist im Innenverhältnis von der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />

<strong>Sie</strong> ist aber nach den zwingenden gesetzlichen<br />

Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Vertretung<br />

der Gesellschaft ermächtigt. Neben der L’or triple value<br />

concept GmbH ist die L’or capital fine art AG im Rahmen<br />

eines Dienstleistungsvertrages mit der Vertriebsunterstützung<br />

und der Anlegerbetreuung beauftragt.<br />

Emissionsvolumen<br />

Das Emissionsvolumen ist nicht begrenzt. Geplant ist die<br />

Einwerbung von Kommanditeinlagen von Anlegern in<br />

Höhe von € 20.000.000 bis zum 31. Dezember 2008. Danach<br />

kann sich das Emissionsvolumen durch die Einlagen<br />

der Ratenzahler weiter erhöhen. Die Geschäftsführung wird<br />

die Emission daher auch bei Erreichen des Emissionsvolumens<br />

von € 20.000.000 nicht vorzeitig schließen.<br />

Mindestbeteiligung<br />

Die Mindestbeteiligungssumme beträgt für einen Anleger,<br />

der sich mit einem einmaligen Betrag beteiligt € 2.500,00<br />

zzgl. 5,5 % Agio. Höhere Zeichnungssummen müssen<br />

durch 100 teilbar sein.<br />

Der Anleger hat die Wahlmöglichkeit zwischen den Beteiligungsformen<br />

VSG II Direkt (einmalige Einzahlung unmittelbar<br />

nach Beitritt) und VSG II Spar (monatliche Zahlungen<br />

ab € 100,00 inkl. 5,5 % Agio). Bei der Anlageform<br />

VSG II Spar ist ein Einmalbetrag in Höhe von mindestens<br />

€ 1.000,00 inkl. 5,5 % Agio anfänglich zu leisten. Danach<br />

sind monatliche Raten in Höhe von mindestens € 100,00<br />

zu leisten, in denen das Agio in Höhe von 5,5 % bereits ent-<br />

halten ist. Eine monatliche Rate in Höhe von € 100,00 setzt<br />

sich daher aus € 94,79 Einlage und Agio in Höhe von € 5,21<br />

zusammen, die anfängliche Zahlung setzt sich je € 1.000,00<br />

aus einer Einlage in Höhe von € 947,87 und Agio in Höhe<br />

von € 52,13 zusammen. Die Einzahlungslaufzeit ist nicht<br />

begrenzt.<br />

Erwerbspreis<br />

100 % der Zeichnungssumme zzgl. 5,5 % Agio gemäß Beitrittserklärung.<br />

Gesellschaftsanteile<br />

Die Menge der Gesellschaftsanteile, die mit dem Erwerbspreis<br />

erworben werden, lässt sich nicht fest angeben,<br />

sondern hängt ausschließlich von den aktuellen Edelmetallpreisen<br />

von Gold, Silber und Platin ab, zu dem die Gesellschaft<br />

neue Barren ankauft. Der Ausgabepreis für diese<br />

neuen Anteile errechnet sich auf Grundlage der Ankaufspreise<br />

der neu erworbenen Edelmetallbarren und ist damit<br />

grundsätzlich variabel (siehe § 6 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Steigt der Edelmetallpreis, so sinkt die Menge<br />

der Gesellschaftsanteile. Die Menge der Geschäftsanteile<br />

kann demnach aus seiner Natur heraus im Vorfeld nicht<br />

bekannt sein.<br />

Einzahlungen<br />

Anleger, die sich für die VSG II Direkt entscheiden, zahlen<br />

100 % der Zeichnungssumme zzgl. 5,5 % Agio unmittelbar<br />

nach Annahme des Beitritts auf das Konto der Gesellschaft.<br />

Anleger, die die Variante VSG II Spar wählen, leisten<br />

unmittelbar nach Annahme des Beitritts eine Einzahlung<br />

von mindestens € 1.000,00 inkl. des Agios auf das Konto<br />

der Gesellschaft. In den Folgemonaten, jeweils zum ersten<br />

Werktag des Monats, leistet der VSG II Spar Anleger Raten<br />

von mindestens € 100,00 inkl. 5,5 % Agio auf das Konto<br />

der Gesellschaft.<br />

Kapitel 1 _Beteiligung im Überblick<br />

9


Kapitel 1 _Beteiligung im Überblick<br />

10<br />

Mittelverwendung / Mittelverwendungskontrolle<br />

Über die Verwendung der Anlegergelder entscheidet die<br />

geschäftsführende Kommanditistin, die L’or triple value<br />

concept GmbH nach dem Gesellschaftszweck (§ 2 des<br />

Gesellschaftsvertrages) und den Regelungen über die Geschäftsführung<br />

(§ 11 des Gesellschaftsvertrages). Die Kapitaleinzahlungen<br />

der Anleger werden jeweils zum ersten<br />

Werktag eines Monats auf ein Konto der Gesellschaft eingezahlt,<br />

über das die Geschäftsführung verfügen kann. Von<br />

diesen Mitteln erwirbt die Gesellschaft, vertreten durch die<br />

geschäftsführende Kommanditistin, die L’or triple value<br />

concept GmbH, Gold, Silber und Platin zum jeweiligen<br />

Tagespreis. Die Gesellschaft wird stets bemüht sein, mit<br />

der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, den günstigst<br />

möglichen Preis zu erzielen. <strong>Sie</strong> wird hierzu den Markt für<br />

Edelmetalle beobachten und entsprechend ihrer Einschätzung<br />

bis zum Ablauf des laufenden Monat, mindestens 90 %<br />

der Anlegergelder in Gold, Silber und Platin in Barrenform<br />

investieren. Maximal 10 % dürfen als Barreserve auf einem<br />

Giro- oder Tagesgeldkonto zurückbehalten werden.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin wird auch bei<br />

fallenden Edelmetallpreisen die verwahrten Edelmetalle<br />

nicht kurzfristig verkaufen. Ziel der Gesellschaft ist die<br />

langfristige <strong>Vermögen</strong>sanlage, ohne auf kurzfristige Marktschwankungen<br />

zu reagieren. Langfristige Trends wird die<br />

Geschäftsführung jedoch beobachten und bei der Gewichtung<br />

der Edelmetalle berücksichtigen.<br />

Der Anleger hat zum Monatsende die Möglichkeit, seine<br />

Beteiligung mit einer Frist von drei Werktagen zu kündigen,<br />

so dass der Anleger auch selbst die Chance hat, auf eine<br />

Schwankung der Edelmetallpreise zu reagieren.<br />

Die ordnungsgemäße Mittelverwendung wird durch eine<br />

formelle Mittelverwendungskontrolle überwacht. Diese<br />

stellt sicher, dass die eingeworbenen Gelder der <strong>Vermögen</strong><br />

Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG ausschließlich<br />

für prospektgemäße Investitionen verwendet werden.<br />

Laufzeit<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. <strong>Sie</strong><br />

kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von drei<br />

Werktagen zum Ende eines Monats, eingehend bei der<br />

Emittentin, schriftlich gekündigt werden.<br />

Erster Zeichnungstag; Zeichnungsfrist<br />

Diese Kapitalanlage kann einen Werktag nach Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes erstmals gezeichnet werden.<br />

Eine Zeichnung ist auch zu jedem späteren Zeitpunkt bis<br />

mindestens zum 31. Dezember 2008 möglich. Die Zeichnungsfrist<br />

kann nach Ermessen der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin bis zum 30. Juni 2009 verlängert werden.<br />

Macht die geschäftsführende Kommanditistin von<br />

der Option zur Verlängerung der Zeichnungsfrist keinen<br />

Gebrauch, ist eine Zeichnung weiterer Anteile nach dem<br />

31. Dezember 2008 nicht möglich, bei Verlängerung der<br />

Zeichnungsfrist ist eine Zeichnung nach dem 30. Juni 2009<br />

nicht mehr möglich. Rateneinzahlungen der Anleger, die<br />

die Beteiligungsalternative VSG II Spar gewählt haben, bleiben<br />

jedoch auch nach Schließung der <strong>Vermögen</strong>sanlage für<br />

Neuanleger weiterhin möglich.<br />

Kapitalherkunft · Mittelverwendung /<br />

Provisionen<br />

Plangemäß fließen der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

II GmbH & Co. KG bis zum 31. Dezember 2008 € 20.000.000<br />

zu. Dieser Betrag ist geschätzt und soll sich durch weitere<br />

Ratenzahlungen nach Ablauf der Zeichnungsfrist in unbestimmter<br />

Höhe erhöhen. Im Einzelnen fallen folgende<br />

Kosten in der Investitionsphase bis zum 31. Dezember 2008<br />

an:


Prognose (Investitionsphase bis 31.12.2008)<br />

Mittelherkunft € € %<br />

Im Jahr<br />

2007<br />

Investitionsphase<br />

gesamt<br />

Investitionsphase<br />

gesamt<br />

Kommanditkapital gesamt 6.000.000 20.000.000 100<br />

Fremdkapital 1 0 0 0<br />

Davon:<br />

L’or triple value concept GmbH 1.000 1.000 0,01<br />

L’or capital fine art AG 1.000 1.000 0,01<br />

Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG 0 0 0,00<br />

Anlegerkapital 5.998.000 19.998.000 99,98<br />

Agio 330.000 1.100.000 5,50<br />

Gesamt 6.330.000 21.100.000 105,50<br />

Mittelverwendung € € %<br />

Im Jahr<br />

2007<br />

Investitionsphase<br />

gesamt<br />

Investitionsphase<br />

gesamt<br />

Erwerb der Anlageobjekte / Liqu.-Reserve 5.917.833 19.245.931 96,23<br />

Laufende Kosten bis 31.12.2008:<br />

Prospekt/Marketing 16.044 147.060 0,74<br />

Mittelverwendungskontrolleur 2.206 20.221 0,10<br />

Laufende Kosten:<br />

Geschäftsführung 26.740 245.100 1,23<br />

Vertriebsunterstützung 13.370 122.550 0,61<br />

Verwahrung der Edelmetalle 17.111 157.761 0,79<br />

Treuhänder 4.011 36.765 0,18<br />

Haftungsvergütung Komplementärin 1.348 12.358 0,06<br />

Steuerberater BRD 1.337 12.255 0,06<br />

Agio 330.000 1.100.000 5,50<br />

Gesamt 6.330.000 21.100.000 105,50<br />

1 Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen.<br />

Kapitel 1 _Beteiligung im Überblick<br />

11


Kapitel 1 _Beteiligung im Überblick<br />

12<br />

Dem Anbieter und an die mit ihm verbundenen Unternehmen<br />

fließen bezogen auf ein Emissionsvolumen<br />

von € 20.000.000,00 zunächst das Agio in Höhe von<br />

€ 1.100.000,00 zu. Neben dieser einmaligen Gebühr fallen<br />

in der Investitionsphase bis zum 31. Dezember 2008 annahmegemäß<br />

weitere Kosten und Gebühren von insgesamt<br />

€ 514.710,00 an, die an den Anbieter oder mit ihm verbundene<br />

Unternehmen fließen.<br />

Ergebnisbeteiligung<br />

Die Ergebnisbeteiligung erfolgt grundsätzlich auf der<br />

Grundlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft,<br />

entsprechend dem Verhältnis der auf einem Konto<br />

der Gesellschaft oder – bei Treugebern auf dem Konto des<br />

Treuhänders – eingezahlten Kommanditanteilen unter Berücksichtigung<br />

der im Beitrittszeitpunkt jeweils bestehenden<br />

Edelmetallpreise. Im Falle der gestaffelten Einzahlung<br />

von Einlagen (VSG II Spar) wird der Stand des Kapitalkontos<br />

III multipliziert mit dem Rücknahmepreis zum jeweiligen<br />

31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres, soweit<br />

die Raten vertragsgemäß gezahlt wurden. Entscheidend für<br />

die Beteiligung an Gewinn und Verlust der Gesellschaft ist<br />

dabei das Kapitalkonto III, das die Anteile im Verhältnis zu<br />

den Gesamtanteilen der Gesellschaft wiedergibt. Die L’or<br />

triple value concept GmbH erhält als geschäftsführende<br />

Kommanditistin eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung,<br />

wenn der Depotwert nach Kosten 105 % der Summe aller<br />

Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der Anleger<br />

(ohne Agio) übersteigt. Diese Gewinnbeteiligung beträgt<br />

10 % von dem jeweils übersteigenden Wert des Depots<br />

über die Summe aller Kapitaleinzahlungen. (§ 11 Ziff. 6<br />

des Gesellschaftsvertrages; zur Berechnung des Verhältnisses<br />

zwischen der Gesamteinlage und der Bewertung der<br />

Anteile vergl. § 15 Ziff. 1 und die ausführliche Erklärung<br />

der Berechnung der Anteile auf Seite 60 f., „Rechte aus der<br />

Beteiligung; ideeller Anteil an der Gesellschaft“).<br />

Auszahlungen<br />

Vorhandene Liquiditätsüberschüsse werden von der <strong>Vermögen</strong><br />

Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG nicht an<br />

die Anleger ausgeschüttet, sondern weiter in die Edelmetalle<br />

Gold, Silber und Platin investiert. Anleger erhalten lediglich<br />

bei der (Teil-) Kündigung von Beteiligungen Auszahlungen<br />

in Form einer Abfindung in Höhe ihrer anteiligen Beteiligung<br />

am Depotwert (vgl. § 9 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages)<br />

abzüglich der anteiligen Kosten (ausführlich dazu<br />

sogleich unter „Beendigung der Kapitalanlage“). Zu den<br />

steuerrechtlichen Auswirkungen dieser Anlagestrategie<br />

vgl. Seite 68 „Steuerliche Grundlagen“.<br />

Beendigung der Kapitalanlage<br />

In Fällen des Ausscheidens eines Anlegers nach einer ordentlichen<br />

Kündigung erhält dieser entsprechend dem<br />

Verhältnis seiner Geschäftsanteile zu dem Gesamtbetrag<br />

aller Geschäftsanteile aller Anleger einen Anteil an dem seit<br />

seinem Beitritt zu der Gesellschaft gebildeten <strong>Vermögen</strong>.<br />

Die Höhe der Abfindung ergibt sich aus dem Verhältnis<br />

Menge der Geschäftsanteile des Ausscheidenden multipliziert<br />

mit dem aktuellen Rücknahmepreis.<br />

Abfindung = eigene Anteile * aktueller Rücknahme -<br />

preis – Gebühren<br />

Besteuerung<br />

Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

wird konzeptionsgemäß nur vermögensverwaltend tätig.<br />

Der Anleger, der seine Beteiligung in seinem steuerlichen<br />

Privatvermögen hält, erzielt bei Verkauf der Beteiligung<br />

selbst oder beim Verkauf der Edelmetalle durch die Gesellschaft<br />

selbst sonstige Einkünfte aus Veräußerungsgewinnen.<br />

Diese sind jedoch nach geltendem Recht steuerbefreit, wenn<br />

sowohl der Anleger seine Beteiligung, als auch die Emittentin<br />

die veräußerten Edelmetalle länger als 12 Monate<br />

gehalten hat (sog. Spekulationsfrist). Die Bestimmungen<br />

der Unternehmenssteuerreform 2008 werden sich auf die<br />

Besteuerung dieser privaten Veräußerungsgewinne nicht<br />

wesentlich auswirken, da die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

II GmbH & Co. KG konzeptionsgemäß ausschließlich<br />

in Edelmetalle investiert (vgl. auch Kapitel „Steuerliche<br />

Grundlagen“, Seite 68).


Die Gesellschaft bezweckt nicht die Erzielung steuerlicher<br />

Verluste. Gleichwohl kann es durch Änderungen der Kurse<br />

von Gold, Silber und Platin auf den Märkten auch dazu<br />

kommen, dass Verluste erzielt werden, die den Anlegern<br />

anteilig zugerechnet werden, aber steuerlich unbeachtlich<br />

sind. Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH &<br />

Co. KG wird konzeptionsgemäß zwar ertragssteuerlich vermögensverwaltend,<br />

für Zwecke der Umsatzsteuer aber als<br />

umsatzsteuerlicher Unternehmer, tätig werden. Es kann<br />

aber nicht ausgeschlossen werden, dass der tatsächliche Verlauf<br />

dieser Kapitalanlage von den Planungen und Prognosen<br />

abweicht oder künftige Änderungen der steuerlichen<br />

Gesetzgebung, und der Interpretation der steuerrelevanten<br />

Vorschriften durch die Finanzverwaltung oder Rechtsprechung<br />

zu einer anderen Bewertung des Sachverhaltes führen.<br />

(Vergl. auch Seite 68 „Steuerliche Grundlagen“ sowie<br />

Seite 14 „Wesentliche Risiken“)<br />

Haftung<br />

Der Anleger haftet nur in Höhe seiner Hafteinlage. Diese<br />

entspricht 10 % seiner geleisteten Zeichnungssumme.<br />

Es besteht keine Nachschusspflicht. Der Anleger ist nicht<br />

verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />

weitere Zahlungen zu leisten.<br />

Kapitel 1 _Beteiligung im Überblick<br />

13


Kapitel 1 _Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />

14<br />

Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Die Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

II GmbH & Co. KG ist mit finanziellen Risiken verbunden.<br />

Insbesondere bestehen wirtschaftliche, steuerliche und personenbezogene<br />

Risiken sowie Währungsrisiken, die im ungünstigsten<br />

Fall zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals<br />

führen können. Dieses Beteiligungsangebot ist daher nur<br />

für Anleger geeignet, die bei negativer Entwicklung einen<br />

entstehenden Verlust wirtschaftlich verkraften können.<br />

Die folgende Darstellung kann nur die wesentlichen allgemeinen<br />

Risiken einer Beteiligung an VSG II behandeln.<br />

Mögliche individuelle Risiken einzelner Anleger sind nicht<br />

berücksichtigt. In der nachfolgenden Darstellung wurden<br />

jedoch keine nach Einschätzung des Anbieters wesentlichen<br />

Risiken ausgelassen. Jedem Anleger wird ausdrücklich angeraten,<br />

vor Eingehen einer Beteiligung an VSG II selbst alle<br />

Risiken eingehend zu prüfen und sich, soweit erforderlich,<br />

dazu eigener, fachkundiger Berater zu bedienen. Eine Anlageentscheidung<br />

sollte daher erst nach sorgfältiger Prüfung<br />

und Abwägung aller Aspekte dieser <strong>Vermögen</strong>sanlage getroffen<br />

werden. Wer das Risiko als zu hoch einschätzt, sollte<br />

von einer Beteiligung absehen.<br />

Der wirtschaftliche Erfolg einer Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong><br />

Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG hängt ganz<br />

wesentlich von der Entwicklung der Preise von Gold, Silber<br />

und Platin auf dem Weltmarkt und nicht zuletzt von den<br />

unternehmerischen Entscheidungen der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft II GmbH & Co. KG und der für dieses<br />

Unternehmen handelnden Personen ab, in welchem Umfang<br />

welche Edelmetalle gekauft werden. Der wirtschaftliche<br />

Erfolg der Beteiligung kann vor diesem Hintergrund<br />

nicht garantiert werden. Jedem Anleger wird empfohlen,<br />

nur einen Teil seines frei verfügbaren <strong>Vermögen</strong>s bzw. seines<br />

frei verfügbaren Einkommens in unternehmerische Beteiligungen<br />

wie die vorliegende zu investieren. Jedem Anleger<br />

wird zudem empfohlen, nur den Teil seines <strong>Vermögen</strong>s zu<br />

investieren, dessen Verlust er im Zweifel wirtschaftlich verkraften<br />

kann.<br />

Maximales Risiko<br />

Das maximal eintretende Risiko des Anlegers besteht in<br />

dem Totalverlust seiner Einlage zzgl. Agio. Sollte die Einlage<br />

fremdfinanziert sein, besteht darüber hinaus das Risiko,<br />

dass der fremdfinanzierte Betrag nebst Zinsen zurück geführt<br />

werden muss.<br />

Anlegergefährdende Risiken<br />

Im Folgenden werden die Risiken beschrieben, die den Anleger,<br />

bzw. sein <strong>Vermögen</strong> insgesamt, gefährden können. Das<br />

sind solche Risiken, die über den Verlust der Pflichteinlage<br />

als solcher hinausgehen können und damit auch das weitere<br />

<strong>Vermögen</strong> des Anlegers gefährden können.<br />

Haftung der Kommanditisten, Treugeber<br />

Anleger, die sich direkt als Kommanditisten an der Gesellschaft<br />

beteiligen, haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen<br />

beschränkt, d.h. soweit die Einlage geleistet ist,<br />

ist die Haftung ausgeschlossen. Solange und soweit der<br />

Saldo der Kapitalkonten in der Handelsbilanz durch Auszahlungen<br />

(Entnahmen/Ausschüttungen) und Gewinn-<br />

und Verlustzurechnungen einen Nominalwert unter der<br />

im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (10 % der<br />

Zeichnungssumme) aufweist, lebt die Haftung jedoch<br />

gemäß § 172 Abs. 4 HGB bis zur Höhe der Auszahlung<br />

(Entnahme/Ausschüttung) wieder auf – dies gilt auch für<br />

Wiederanleger. Im Ergebnis gilt dies ebenfalls für die sich<br />

als Treugeber an der Gesellschaft über die Treuhandkommanditistin<br />

beteiligenden Anleger.<br />

Fremdfinanzierung<br />

Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung auf der Ebene des<br />

Anlegers ist konzeptionell nicht vorgesehen und wird als<br />

wirtschaftliche Einheit in Verbindung mit der Beteiligung<br />

auch nicht angeboten. Ungeachtet dessen ist zu berücksichtigen,<br />

dass im Falle einer sonstigen Fremdfinanzierung der<br />

Beteiligung, diese unabhängig vom Beteiligungserfolg bedient<br />

und zurückgeführt werden muss, also auch wenn die


erwartete Entwicklung der Gold-, Silber- und Platinpreise<br />

ausbleibt, sowie bei Totalverlust der Kapitaleinlage.<br />

Anlagegefährdende Risiken<br />

Nachfolgend werden die sog. Anlagegefährdenden Risiken<br />

dargestellt. Dies sind solche Ereignisse, die entweder das<br />

Anlageobjekt oder die gesamte <strong>Vermögen</strong>sanlage gefährden<br />

und zum teilweisen oder vollständigen Verlust der geleisteten<br />

Einlage führen können.<br />

Wirtschaftliche Entwicklung<br />

Der Erfolg einer Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft II GmbH & Co. KG hängt maßgeblich von<br />

der Entwicklung der Gold-, Silber und Platinpreise auf den<br />

Weltmärkten ab.<br />

Als primäres Risiko ist bei den durch die <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft II GmbH & Co. KG durchgeführten<br />

Geschäften ein Verlust durch fallende Preise für Gold, Silber<br />

und Platin vorhanden. Falls sich dieses Risiko realisiert,<br />

besteht das Risiko einer nur unter Verlusten gegebenen<br />

Verwertbarkeit der Anlagegüter, was zu einer Verringerung<br />

des Abfindungsguthabens eines Anlegers, im schlimmsten,<br />

wenn auch sehr unwahrscheinlichen Fall sogar zu einem<br />

Totalausfall seines Investments führen kann.<br />

Der vorliegende Prospekt enthält eine Prognose der zu<br />

erwartenden Unternehmensentwicklung der <strong>Vermögen</strong><br />

Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG für die Jahre<br />

2007 bis 2011. Naturgemäß ist auch eine sorgfältige und<br />

gewissenhafte Planung bzw. Prognose mit Unsicherheiten<br />

behaftet, die umso höher sind, je weiter die Planung in die<br />

Zukunft reicht. Ebenso schwer lassen sich künftige Veränderungen<br />

der wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerrechtlichen<br />

und politischen Rahmenbedingungen vorhersehen, sowie<br />

konjunkturelle Entwicklungen der Gesamtwirtschaft oder<br />

einzelner Marktsegmente. Von diesen Faktoren hängt die<br />

Entwicklung des Marktpreises für Gold, Silber und Platin<br />

ganz erheblich ab. Weitere Entwicklungsrisiken liegen im<br />

Einfluss der internationalen Finanzmärkte, an denen der<br />

Preis für Gold, Silber und Platin bestimmt wird. Auch bei<br />

einer wirtschaftlich positiven Entwicklung und einer hohen<br />

Nachfrage nach Edelmetallen können die Preise für Gold,<br />

Silber und Platin an den internationalen Finanzmärkten<br />

fallen. Diese Faktoren können zu einer schlechteren Entwicklung<br />

führen als angenommen. Silber und Platin sind<br />

Edelmetalle, die bisher für diverse industrielle Fertigungen<br />

benötigt werden (ausführlich hierzu Seite 26 „Die Anlageobjekte“).<br />

Es kann etwa durch neue synthetische Produkte,<br />

die in der Industrie als Ersatz für Edelmetalle wie<br />

Silber und Platin dienen, zu einer sinkenden Nachfrage im<br />

industriellen Sektor kommen, was einen Wertverlust der<br />

<strong>Vermögen</strong>sgegenstände der Gesellschaft nach sich ziehen<br />

kann. Silber z.B. kann in der industriellen Anwendung<br />

durch Aluminium, Rhodium, Tantalum, aber auch Edelstahl<br />

substituiert werden. Bei hohen Silberpreisen werden<br />

die Unternehmen, die Silber als Einsatzstoff verwenden,<br />

daher auf diese Metalle ausweichen.<br />

Die der Unternehmensprognose zugrunde liegenden<br />

Entwicklungen der Preise für Gold, Silber und Platin, die<br />

Umsatzzahlen und angestrebten Verwertungserlöse, die<br />

sonstigen Erträge sowie die Kosten, können daher von der<br />

Unternehmensprognose negativ abweichen. Dies würde<br />

sich auf die Gewinnprognosen auswirken. Bei einer negativen<br />

Preisentwicklung für Gold, Silber und Platin kann die<br />

Gesellschaft zu einem Verkauf von Edelmetallen zu einem<br />

Preis gezwungen sein, der deutlich unterhalb des aktuellen<br />

Preises liegt, nämlich wenn die Barreserve bei niedrigen<br />

Edelmetallpreisen nicht ausreicht, ausscheidende Gesellschafter<br />

abzufinden, oder die anfallenden Kosten nicht<br />

bedient werden können.<br />

Kapitel 1 _Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />

15


Kapitel 1 _Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />

16<br />

Risiko aus Wechselkursschwankungen<br />

Die Edelmetalle, welche die Gesellschaft erwerben wird,<br />

unterliegen zur Zeit einer Preisbindung an den US-Dollar.<br />

Die Gesellschaft erwirbt die Edelmetalle zwar in Euro, doch<br />

besteht durch die Preisbindung an den US-Dollar immer<br />

noch ein direktes Wechselkursrisiko. Auch bei steigenden<br />

Preisen von Gold, Silber und Platin kann es daher trotzdem<br />

zu Verlusten für den Anleger kommen. Dieses Risiko kann<br />

sich realisieren, wenn der US-Dollar in der Bewertung gegenüber<br />

dem Euro stärker fällt, als der Preis der Edelmetalle<br />

steigt. Diese preislichen Auswirkungen können dann zu<br />

einer geringeren Abfindungszahlung für den Anleger bei<br />

einer Kündigung der Beteiligung führen.<br />

Schlüsselpersonenrisiko<br />

Vertragspartnerrisiko<br />

Die Entwicklung der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II<br />

GmbH & Co. KG hängt in gewissem Maße von den unternehmerischen<br />

Fähigkeiten und Erfahrungen der Geschäftsführung<br />

des vertraglichen Geschäftsbesorgers ab. Einen<br />

nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung<br />

der Gesellschaft könnte somit das Ausscheiden einer bzw.<br />

mehrerer unternehmenstragender Personen verursachen.<br />

Weiterhin müssten beim Ausfall von Vertragspartnern für<br />

die entsprechenden Dienstleistungsbereiche – z. B. Anlegerverwaltung<br />

– neue Vertragspartner gefunden werden.<br />

Daraus resultierende Mehraufwendungen sind nicht auszuschließen.<br />

Interessenkonflikte<br />

Die Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

und der L’or capital fine art AG, Herr Marcus Meyn und<br />

Herr Stephan Wolff sind Gesellschafter und mittelbar geschäftsführend<br />

für die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

GmbH & Co. KG und <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

Industrie GmbH & Co. KG tätig. Diese <strong>Vermögen</strong>sanlagen<br />

sind direkte Wettbewerber der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft II GmbH & Co. KG. Es bestehen keine Absprachen<br />

zwischen der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

GmbH & Co. KG, der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

Industrie GmbH & Co. KG und der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft II GmbH & Co. KG über eine Aufteilung<br />

bzw. Zuteilung von Investitionsmöglichkeiten in Anlagegüter.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle<br />

eines Interessenkonfliktes zwischen <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft GmbH & Co. KG, <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

Industrie GmbH & Co. KG und der <strong>Vermögen</strong><br />

Sicherung Gemeinschaft II GmbH & CO. KG dieser zu Lasten<br />

der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co.<br />

KG ausgeht und die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II<br />

GmbH & Co. KG insoweit nicht zum Zuge kommt und<br />

daher auf weniger attraktive Ankaufmöglichkeiten zurück<br />

greifen muss.<br />

Kostenrisiko<br />

Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co.<br />

KG finanziert ihre Investitionen mit den von den Anlegern<br />

einzuzahlenden Kommanditeinlagen. Diese Art der Kapitalbeschaffung<br />

durch die Aufnahme und Verwaltung einer<br />

Vielzahl von Anlegern ist mit Kosten verbunden, die im<br />

Ergebnis wirtschaftlich von den Anlegern zu tragen sind.<br />

Daher reduziert sich auch das für Investitionen zur Verfügung<br />

stehende Gesellschaftskapital um diese Kosten. Der<br />

weit überwiegende Teil dieser Kosten (sog. Weichkosten)<br />

ist prozentual an die von den Anlegern auf der Beitrittserklärung<br />

eingetragenen Zeichnungssumme geknüpft. Daneben<br />

gibt es aber auch der Höhe nach feststehende Kosten<br />

(z.B. Kosten für den Jahresabschluss usw.), die auch dann<br />

in voller Höhe anfallen, wenn die Gesellschaft mit einem<br />

deutlich geringeren Investitionsvolumen schließen muss.<br />

Dies kann dazu führen, dass der prozentuale Kostenanteil<br />

deutlich zunimmt. Dies kann dazu führen, dass weniger<br />

Edelmetalle erworben werden und der Depotwert des Anlegers<br />

sich entsprechend veringert.<br />

Risiko der Majorisierung<br />

Im Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen, dass die <strong>Vermögen</strong><br />

Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG für bestimmte<br />

Maßnahmen eines Gesellschafterbeschlusses bedarf. Erfahrungsgemäß<br />

nehmen häufig nur wenige der Anleger an<br />

Abstimmungen teil – dies kann dazu führen, dass Gesell-


schafterbeschlüsse von einer Minderheit gefasst werden und<br />

von allen Anlegern getragen werden müssen. Sofern einem<br />

Vertreter des Anlegers bzw. Treuhandkommanditisten keine<br />

besonderen Weisungen erteilt werden sollten, kann dies<br />

zur Folge haben, dass das Ergebnis der Beschlussfassungen<br />

von einer Minderheit abhängt, da sich der Treuhänder bei<br />

fehlender Weisung der Stimme enthält.<br />

Steuerzahlung ohne Ausschüttung<br />

Die <strong>Vermögen</strong>sanlage ist darauf ausgerichtet, langfristige<br />

Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu kann es jedoch notwendig<br />

sein, dass das Verhältnis der einzelnen Edelmetalle zueinander<br />

wegen prognostizierter künftiger Wertzuwächse<br />

einzelner Edelmetalle geändert wird. Hierzu werden Verkäufe<br />

von Teilen der Edelmetalle notwendig sein. In diesem<br />

Fall der <strong>Vermögen</strong>sumschichtung kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass auch Edelmetalle mit Gewinn veräußert<br />

werden, die noch keine 12 Monate von der Gesellschaft<br />

gehalten werden, oder dass einzelne Anleger ihre Beteiligung<br />

noch keine 12 Monate halten. In diesen Fällen stellt<br />

der Gewinn einen einkommenssteuerlichen relevanten<br />

Veräußerungsgewinn dar, der von dem jeweiligen Anleger<br />

– unabhängig von einer Ausschüttung / Entnahme<br />

des Gewinns – im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung<br />

zu versteuern ist, unabhängig davon, ob es<br />

überhaupt Ausschüttungen gegeben hat.<br />

Umsatzsteuerliche Risiken<br />

Es ist geplant, dass die Gesellschaft als umsatzsteuerlicher<br />

Unternehmer auftritt und entsprechend gezahlte Umsatzsteuer<br />

als Vorsteuer geltend machen kann.<br />

Die alleinige Gesellschafterin der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

hat bisher in der Rechtsform der Gemeinschaft<br />

vergleichbare Edelmetallanlagen unter dem Namen „<strong>Vermögen</strong><br />

Sicherung Gemeinschaft“ angeboten.<br />

Im Rahmen einer Betriebsprüfung der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft im Juli 2005 hat das zuständige Finanzamt<br />

Soltau die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft der<br />

Gemeinschaft angezweifelt und angekündigt, dass ein Recht<br />

zum Vorsteuerabzug zu Unrecht gewährt wurde. Die Folge<br />

einer nachträglichen Aberkennung der Unternehmereigenschaft<br />

wäre eine Rückforderung der ausgezahlten Vorsteuerbeträge.<br />

Auch wenn das Unternehmenskonzept der<br />

Emittentin nicht in allen Punkten mit der Anlagestrategie<br />

der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft vergleichbar ist,<br />

ist es nicht auszuschließen, dass das zuständige Finanzamt<br />

Nienburg auch für die Emittentin die umsatzsteuerliche<br />

Unternehmereigenschaft verneint und einen Vorsteuerabzug<br />

nicht gewährt. In diesem Fall wäre die Emittentin auf<br />

den finanzgerichtlichen Klageweg verwiesen, der mehrere<br />

Jahre in Anspruch nehmen kann.<br />

Es besteht das Risiko, dass der Emittentin erst nach Durchführung<br />

einer Betriebsprüfung die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft<br />

aberkannt wird und diese Betriebsprüfung<br />

erst nach mehreren Jahren durchgeführt wird. In<br />

diesem Fall wäre die Emittentin verpflichtet, die bereits<br />

erhaltenen Vorsteuerbeträge nebst 6 % Zinsen zurück zu<br />

erstatten. Angesichts der begrenzten freien Liquidität der<br />

Gesellschaft könnte die Emittentin daher dazu gezwungen<br />

sein, Teile der Edelmetalle zu veräußern, auch wenn<br />

nach Einschätzung der Geschäftsführung kein günstiger<br />

Verkaufszeitpunkt ist.<br />

Derzeit wird die Frage der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft<br />

bei der <strong>Vermögen</strong>sanlage <strong>Vermögen</strong><br />

Sicherung Gemeinschaft im Rahmen eines finanzgerichtlichen<br />

Verfahrens geklärt. Der Ausgang dieses Gerichtsverfahrens<br />

ist noch ungewiss. Es ist nicht ausgeschlossen, dass<br />

entschieden wird, dass eine unternehmerische Tätigkeit im<br />

umsatzsteuerlichen Sinne nicht vorgelegen hat und dass<br />

diese Entscheidung letztlich dann auch für die Emittentin<br />

von Bedeutung sein wird.<br />

Es besteht ebenfalls das Risiko, dass die Finanzverwaltung<br />

der Gesellschaft die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft<br />

nicht anerkennt und der zuvor dargestellte umsatzsteuerrechtliche<br />

Stundungsvorteil durch die Vorsteuerabzugsberechtigung<br />

nicht besteht.<br />

Kapitel 1 _Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />

17


Kapitel 1 _Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />

18<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Gesellschaft ist so konzipiert, dass sie als nicht gewerblich<br />

tätige Anbieterin im einkommensteuerlichen Sinne,<br />

sondern als lediglich vermögensverwaltend anzusehen ist.<br />

<strong>Sie</strong> ist daher nicht mit Gewerbesteuern belastet.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung ihre Ansicht<br />

zu der Einstufung einer Tätigkeit als vermögensverwaltend<br />

ändert und die Gesellschaft sodann gewerbliche<br />

Einkünfte gemäß § 15 EStG erzielt. Dies würde zu einer<br />

Erhöhung der Steuerlast bei der Gesellschaft durch anfallende<br />

Gewerbesteuer und bei einem Privatanleger zur generellen<br />

Steuerpflicht möglicherweise erzielter Veräußerungsgewinne<br />

führen, da in diesem Fall von den Gesellschaftern<br />

gewerbliche Einkünfte erzielt würden.<br />

Höhe der steuerlichen Ergebnisse<br />

Die steuerlichen Ergebnisse der Gesellschaft werden in ihrer<br />

Höhe erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung endgültig<br />

festgestellt. In der Regel erfolgt diese erst einige Jahre nach<br />

Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Dies kann zu Steuernachzahlungen<br />

bei jedem einzelnen Gesellschafter führen, die<br />

ggf. zu verzinsen sind.<br />

Fungibilität der Beteiligung<br />

Dem Engagement in einer unternehmerischen Beteiligung<br />

sollten stets langfristige Aspekte zugrunde liegen.<br />

Der Anleger sollte sich auf ein mehrjähriges Engagement<br />

einrichten. Der vorzeitige Verkauf von Beteiligungen ist<br />

jederzeit möglich. Erforderlich hierfür ist aber die Zustimmung<br />

der Gesellschaft, vertreten durch die L’or triple value<br />

concept GmbH. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass<br />

kein amtlicher oder institutionalisierter Markt existiert,<br />

an dem eine Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

II GmbH & Co. KG gehandelt werden kann.<br />

Es besteht daher das Risiko für den Anleger, dass er kei-<br />

nen Käufer für seine Beteiligung findet. Deshalb sollten<br />

die Gesellschafter berücksichtigen, dass ein vorzeitiger Verkauf<br />

der Beteiligung insbesondere in der Startphase und<br />

bei nicht prognose gemäßer Entwicklung wahrscheinlich<br />

nur mit Preis abschlägen auf den Nominalwert, oder unter<br />

Umständen gar nicht zu realisieren ist.<br />

Bei vorzeitigem Verkauf besteht weiterhin das Risiko, dass<br />

unter Berücksichtigung des Veräußerungserlöses der Beteiligung<br />

nicht insgesamt ein steuerlicher Gewinn (Totalgewinn)<br />

erzielt wird. Dann bestünde die Möglichkeit, dass<br />

die Finanzverwaltung die Beteiligung des betreffenden<br />

Gesellschafters an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

II GmbH & Co. KG als Liebhaberei einstuft, insbesondere<br />

wenn Anhaltspunkte gegeben sind, dass dieses Vorhaben<br />

von Anfang an vorgesehen war. Daraus würde folgen, dass<br />

die bis zum Zeitpunkt der Veräußerung geltend gemachten<br />

negativen Betriebsergebnisse nachzuversteuern und Zinsen<br />

zu zahlen wären. Etwaige Einkommensteuererstattungen<br />

finden keinen Eingang in die Berechnung des Totalgewinns.<br />

Änderungen der rechtlichen und steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen ändern. So besteht die Möglichkeit,<br />

dass Änderungen bestehender Gesetze für die <strong>Vermögen</strong><br />

Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG oder<br />

die Anleger negative Folgen haben. Die steuerlichen Aspekte<br />

dieses Prospektes beruhen nicht auf einer verbindlichen<br />

Auskunft der zuständigen Finanzbehörden. Daher kann<br />

keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die zur Zeit<br />

der Herausgabe dieses Prospektes geltenden Steuergesetze<br />

und -verordnungen sowie die Finanzrechtsprechung und<br />

Verwaltungspraxis in unveränderter Form fortbestehen.<br />

Die steuerliche Behandlung der Erträge steht erst nach<br />

Bestandskraft der Steuerbescheide der Fondsgesellschaft<br />

endgültig fest.<br />

Weitere wesentliche Risiken<br />

Über die in diesem Abschnitt dargestellten tatsächlichen<br />

und rechtlichen Risiken sind dem Prospektverantwortlichen<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren<br />

wesentlichen, tatsächlichen oder rechtlichen Risiken<br />

bekannt.


Kapitel 1 _Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />

19


Kapitel 1 _Der Edelmetallmarkt<br />

20<br />

Der Edelmetallmarkt<br />

Unsere Welt ist atemberaubend schnell geworden, und die<br />

Beschleunigung nimmt sogar zu. Kaum ein Mensch hat<br />

noch die Zeit, sich in Ruhe mit unserer natürlichen Welt<br />

auseinander zu setzen, geschweige denn mit den systemimmanenten<br />

Themen unserer Ökonomie.<br />

Unser verzinstes Geldsystem zwingt uns zu einem unendlichen<br />

Wirtschaftswachstum, was bei gesättigten Märkten<br />

schwer möglich ist. Die Folge ist eine nahezu unkontrollierbare<br />

Globalisierung, die auf den einzelnen Menschen immer<br />

direkter wirkt. Eine Nachfragestörung der Binnenkonjunktur<br />

ist deutlich erkennbar. Eine Lösung dieser Situation<br />

ist mit den bisherigen „Mitteln“ kaum zu bewerkstelligen.<br />

1. Die Ausgangssituation<br />

Geld kann man nahezu ohne Aufwand drucken, was gerade<br />

in der jüngeren Vergangenheit von den Notenbanken massiv<br />

praktiziert wurde und gigantische Größenordnungen<br />

angenommen hat. Das Ergebnis solchen Handelns war in<br />

der gesamten Weltgeschichte immer die Abschaffung der<br />

bestehenden Währung und die Neueinführung einer neuen<br />

Währung. Dabei wurden die Geld-Guthaben der Menschen<br />

grundsätzlich zu einem sehr ungünstigen Verhältnis umgetauscht.<br />

Hier einige Beispiele:<br />

Sparer 1: legt jeden Monat 5% seines Einkommens<br />

zurück und vererbt sein <strong>Vermögen</strong><br />

Sparer 2: kauft jeden Monat für den gleichen Betrag<br />

Gold, Silber und Platin und vererbt es<br />

Sparer 2<br />

Sparer 1<br />

1900 1914 1923 1948 2007<br />

Ermächtigungsgesetze<br />

Währungsreform<br />

Geld wurde in<br />

Komplette Entwertung<br />

Staatsschuldverschreibungen<br />

der Reichsmark<br />

getauscht<br />

Hyperinflation<br />

Preissteigerung um 685% seit 1913.<br />

Für 4,2 Billionen Mark gab es 1 US-Dollar<br />

regelmäßige<br />

Vernichtung<br />

des <strong>Vermögen</strong>s<br />

?<br />

2 kg Platin,<br />

5 kg Gold,<br />

300 kg Silber<br />

Dramatische Anzeichen<br />

für Wachstumsende!<br />

Beleuchten wir das Beispiel 1948/49 einmal näher:<br />

Am 16. und 17. Juni 1948 rollten hunderte von militärisch<br />

bewachten Lastwagen durch das zerstörte Nachkriegsdeutschland,<br />

genauer gesagt, durch die drei Besatzungszonen<br />

der westlichen Alliierten. Engländer, Franzosen und<br />

US-Amerikaner verteilten 23.000 Holzkisten über das<br />

Land, mit der harmlosen Aufschrift „Doorknobs“ (Türklinken).<br />

<strong>Ihr</strong> Inhalt war brisant: Neues Geld für die Deutschen!<br />

Scheine, die in Amerika gedruckt worden waren,<br />

befanden sich in den Kisten: Exakt zehn Milliarden, 701<br />

Millionen und 720 Tausend „Deutsche Mark“ (so hieß die<br />

neue Währung).<br />

Deutschland war noch zerstört, überall herrschte Mangel.<br />

Altes Geld (Reichsmark) gab es genug, doch dafür konnte<br />

man nichts kaufen. Dieser Mangel wurde mit Zuteilungsmarken<br />

verwaltet, Tauschhandel war an der Tagesordnung,<br />

Zigaretten waren die heimliche Währung. Natürlich konnte<br />

so kein Wirtschaftswiederaufbau funktionieren. Dazu<br />

musste das Geld wieder Kaufkraft besitzen – und das ging<br />

nur durch den schnellen radikalen Währungsschnitt.<br />

Am Freitag, den 18. Juni 1948 hörten die Deutschen im<br />

Radio: „Das erste Gesetz zur Neuordnung des deutschen<br />

Geldwesens ist von den Militärregierungen Großbritanniens,<br />

den Vereinigten Staaten und Frankreichs verkündet<br />

worden und tritt am 20. Juni in Kraft. Die bisher gültige<br />

deutsche Währung wird durch dieses Gesetz aus dem Verkehr<br />

gezogen. Das neue Geld heißt ‚Deutsche Mark‘.“<br />

Am Sonntag, dem 20. Juni, wurde das neue Geld an den<br />

Schaltern ausgegeben, an denen sonst immer die Lebensmittelkarten<br />

abzuholen waren. Jeder Deutsche bekam an<br />

diesem Tag 40 Deutsche Mark, einen Monat später noch<br />

einmal 20 Mark.<br />

Alle Deutschen waren also aus „Geldsicht“ gleich arm oder<br />

reich.<br />

Der Kurs war 1948:<br />

10:1 oder ungünstiger<br />

100,00 Reichsmark = 10,00 DM<br />

Die Deutsche Mark entwickelte sich dann zu der stabilsten<br />

Währung der Welt!<br />

Doch was heißt das?


Preisentwicklung der Deutschen Mark Index 1948 = 100<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

1948<br />

1958<br />

1968<br />

Diese stabilste Währung der Welt verlor in 50 Jahren (von<br />

1948 bis 1998) über 70 % ihrer Kaufkraft.<br />

Der heutige EURO hat von seiner Einführung im Jahr 2002<br />

bis heute bereits schon über 40 % seiner Kaufkraft eingebüßt.<br />

2. Das Fundament für <strong>Ihr</strong> <strong>Vermögen</strong><br />

<strong>Ihr</strong> ganz persönlicher <strong>Vermögen</strong>sstandard<br />

Edelmetall-Standards<br />

Seit jeher wurde versucht, das Verhältnis von Geld und<br />

Gütern in einem Gleichgewicht zu halten. In der Vergangenheit<br />

bediente man sich hierzu verschiedener Gold- und<br />

Silber-Standards. <strong>Sie</strong> hatten die Aufgabe, dem (Papier-)<br />

Geld etwas Werthaltiges – nicht beliebig Reproduzierbares<br />

– gegenüberzustellen.<br />

„Eintausend Mark zahlt die Reichsbank in Berlin ohne Legitimationsprüfung dem<br />

Einlieferer dieser Banknote.“<br />

Hinter diesen Geldscheinen, genauer gesagt „Lagerscheinen“,<br />

war als Sicherheit physisches Gold hinterlegt. Der<br />

1978<br />

1988<br />

1998<br />

Besitzer dieser Lagerscheine konnte daher diese Lagerhausquittungen<br />

gegen Gold eintauschen, wodurch das Geld einen<br />

inneren Wert hatte.<br />

Abschaffung offizieller Standards<br />

Anfang der 70er Jahre wurde mit dem Bretton Woods Abkommen<br />

der letzte weltweite Gold-Standard abgeschafft.<br />

Bis dahin musste jeder US-Dollar zu 25 % mit reinem Gold<br />

rückgedeckt sein.<br />

Der US-Dollar war und ist die Weltleitwährung, von der<br />

alle anderen Währungen abhängen.<br />

Seit der Aufgabe dieses regulierenden Standards steigt nun<br />

die Menge an verfügbarem Geld weltweit viel stärker an, als<br />

die Menge der produzierten Güter.<br />

Privater <strong>Vermögen</strong>sstandard<br />

Von „offiziellen“ Seiten ist mit einer Wiederbelebung eines<br />

regulierenden Edelmetall-Standards nicht zu rechnen.<br />

Eine grundsätzliche Reform der Weltwährungen rückt<br />

näher!<br />

Gleichwohl spricht nichts dagegen, sich eigenverantwortlich<br />

sein persönliches <strong>Vermögen</strong>s-Fundament zu schaffen. Dies<br />

ist möglich durch die „Reaktivierung“ und Anpassung des<br />

altbewährten Standards, der dem Geldwert etwas dauerhaft<br />

Werthaltiges und Unvergängliches gegenüberstellt.<br />

Triple Value<br />

Aktien<br />

Immobilien<br />

(Selbst genutzt)<br />

Derivate<br />

Geld<br />

Anleihen<br />

Festverzinsliche Wertpapiere<br />

Rohstoffe<br />

Immobilien<br />

(Vermietet)<br />

Beteiligungen<br />

Grundstücke<br />

SILBER GOLD<br />

PLATIN<br />

Risiko<br />

Sicherheit<br />

Kapitel 1 _Der Edelmetallmarkt<br />

21


Kapitel 1 _Der Edelmetallmarkt<br />

22<br />

3. Die Edelmetalle<br />

Angebot und Nachfrage – Vorausschauend betrachtet<br />

Gold | Silber | Platin<br />

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 TREND 2005<br />

ANGEBOT<br />

NACHFRAGE<br />

DEFIZIT<br />

LAGER<br />

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 TREND 2005<br />

Auch in der vorhergehenden Aufschwungsphase der Wirt-<br />

schaft haben sich Gold, Silber und Platin in den letzten<br />

20 Jahren nur moderat, oder sogar nach unten entwickelt.<br />

Die tendenziell fallenden Edelmetallpreise in den 90er Jahren<br />

bedeuteten für viele Minengesellschaften das Aus.<br />

Kapazitäten wurden abgebaut, Minen geschlossen und die<br />

Suche nach neuen Fördervorkommen kam nahezu zum<br />

Stillstand. Auch heute noch sind die Förder- und Produktionskosten<br />

vieler Minengesellschaften häufig höher als die<br />

aktuellen Marktpreise. Die Nachfrage nach Gold, Silber und<br />

Platin übersteigt jedoch das Angebot, welches von Minen<br />

gefördert wird, seit Jahren. Außerdem übersteigt das jährliche<br />

prozentuale Wachstum der Nachfrage nach Gold-,<br />

Silber- und Platin das des jährlichen Angebotes durch Minenförderung.<br />

Bei Silber ist eine Situation erreicht, in der<br />

nahezu sämtliche Silber-Lagervorräte verbraucht wurden.<br />

Traditionelle Angebots- / Nachfrage-Fundamentaldaten<br />

werden in naher Zukunft erheblichen Druck auf die Edelmetallpreise<br />

ausüben, was zu hohen Preissteigerungen<br />

führen wird.<br />

Hierzu folgende Fakten:<br />

Fortwährendes Angebots-Defizit in allen drei Metallen.<br />

Das jährliche Angebots-Defizit wurde hauptsächlich<br />

durch Leasing gebildet, und stellt nun eine enorme tatsächliche<br />

Short-Position im Silber und im Gold dar.<br />

Zunehmende Nachfrage aufgrund neuer High-Tech Anwendungen<br />

in allen drei Metallen<br />

Zunehmende Nachfrage wegen der Öffnung des chinesischen<br />

Kapitalmarktes<br />

Sinkendes Angebot wegen geringer Exploration neuer<br />

Vorkommen von Seiten der Minengesellschaften<br />

Steigende Investitionsnachfrage<br />

Zunehmende Nachfrage von Minengesellschaften selbst,<br />

aufgrund der Rückabwicklung der Hedge-Bücher und<br />

der Forward Sales (Verkauf von Edelmetallen<br />

auf Termin)<br />

<strong>Ihr</strong>en Tiefststand haben Gold, Silber und Platin um das Jahr<br />

2000/2001 markiert, dem Beginn der Konsolidierungs phase<br />

an den Aktienmärkten. Seither beginnen alle drei Edelmetalle<br />

bereits wieder zu steigen, aber in Anbetracht der<br />

schwer zu kalkulierenden Monetärpolitik und der daraus<br />

schwer zu kalkulierenden Weltwirtschaft hat aus unserer<br />

Sicht diese Preisentwicklung erst zaghaft begonnen.


Kapitel 1 _Der Edelmetallmarkt<br />

23


Kapitel 1 _Wesentliche Chancen der Beteiligung<br />

24<br />

Wesentliche Chancen der Beteiligung<br />

Vorteile aufgrund von<br />

Wechselkursschwankungen<br />

Für den in der EU-Region ansässigen Anleger können mit<br />

Wechselkursschwankungen zwischen der Euro-Währung<br />

und dem US-Dollar natürlich auch Vorteile verbunden sein,<br />

wenn nämlich per Saldo im Zeitraum zwischen Investition<br />

und endgültigem Ausscheiden des Anlegers aus der Fondsgesellschaft<br />

sich die Parität Euro zu US-Dollar vorteilhaft<br />

im Sinne des US-Dollars entwickelt (hat).<br />

In diesem Fall überwiegen also die Währungsgewinne gegenüber<br />

möglicherweise zwischenzeitlich entstandenen<br />

Währungsverlusten, z. B. bei Teilkündigungen, so dass seitens<br />

des Anlegers für diesen „unter dem Strich“ dann ein<br />

Umtauschgewinn verbleibt.<br />

Vorteile aufgrund günstiger Preise<br />

Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

plant, in sehr großen Stückzahlen Edelmetalle zu kaufen<br />

und dadurch Rabatte beim Kauf zu erhalten. Hierdurch<br />

partizipiert der Anleger an günstigeren Einkaufspreisen als<br />

bei einem Direktkauf über die Bank. Der Anleger bekommt<br />

somit von Beginn an mehr Edelmetalle für das investierte<br />

Geld.<br />

Möglicher höherer Rücknahmepreis<br />

Bei Verkauf der Edelmetalle hat die <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft II GmbH & Co. KG im Normalfall einen<br />

höheren Rücknahmepreis, als es die Banken oder Investmenthäuser<br />

haben. Durch den Tausch der Edelmetalle mit<br />

neuen Einsteigern entstehen Kauf- und Rücknahmepreisdifferenzen,<br />

die der Gesellschaft zu 100 % gehören und somit<br />

den verbleibenden Anlegern. Eine andere Möglichkeit<br />

besteht in dem direkten Verkauf der Edelmetalle an den<br />

Markt (Industrie). Hierdurch lassen sich möglicherweise<br />

höhere Gewinne für die Anleger erzielen als bei Verkauf<br />

an die Bank.<br />

Vorteile aufgrund der schnellen<br />

Verfügbarkeit<br />

Der Anleger hat den Vorteil, sehr schnell über sein Kapital<br />

zu verfügen, da er nur eine monatliche Kündigungsfrist<br />

einhalten muss.<br />

Vorteil durch den Wegfall<br />

der Echtheitsprüfung<br />

Ein weiterer Faktor für das günstige <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft II GmbH & Co. KG Konzept ist, dass die<br />

„Echtheitsprüfung“ der Edelmetalle bei Rücknahme oder<br />

Verkauf entfällt, soweit die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

II GmbH & Co. KG Edelmetalle verkaufen muss. Bei<br />

Eigenerwerb behält sich logischerweise der „Rückkäufer“<br />

(im Normalfall eine Bank) immer vor, auf Kosten des Verkäufers,<br />

eine Prüfung der Barren zu vollziehen, ob diese<br />

echt sind.<br />

Vorteil durch den Erwerb von Barren<br />

Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

erwirbt nur Barren. Bei dem Erwerb von Münzen oder Sonderprägungen<br />

ist der Preis durch die Prägekosten höher, als<br />

der Edelmetallwert selbst. Dies würde zu erhöhten Kosten<br />

führen, die in der vorliegenden Beteiligung nicht anfallen.<br />

Ferner versucht die Gesellschaft überwiegend Kilobarren<br />

zu erwerben, um unnötige Stückelungskosten zu vermeiden.<br />

Dadurch können mehr Edelmetalle für die Gesellschaft<br />

erworben werden, als bei dem Kauf kleiner Stückelungen<br />

oder bei dem Erwerb von Münzen.<br />

Vorteil durch den Einkauf im Drittelmix<br />

Es geht nicht nur um Gold, sondern um Gold, Silber und<br />

Platin. Diese Aufteilung der Edelmetalle ist wichtig, da somit<br />

eine Streuung der Anlage sichergestellt ist. Die meisten<br />

Menschen haben zu Gold die höchste Emotion, aber<br />

die realistische Sichtweise ist wichtiger. Gerade Silber und<br />

Platin sind als Industrierohstoff immens interessant. Um<br />

zum günstigen Preis im monetären Drittelmix Edelmetalle


zu erwerben, bedarf es zurzeit ca. € 95.000,00 (1). Diesen<br />

Betrag hat nicht jeder zur Verfügung. Dieser Betrag ist aber<br />

notwendig, denn ein Kilo Platin kostet allein zurzeit ca.<br />

€ 31.500,00 zzgl. Umsatzsteuer.<br />

1) Bezieht sich auf die Kilopreise für Gold, Silber und Platin<br />

am 4. Juli 2007.<br />

Kapitel 1 _Wesentliche Chancen der Beteiligung<br />

25


Kapitel 1 _Die Anlageobjekte<br />

26<br />

Die Anlageobjekte<br />

Die Anlageobjekte<br />

Warum Edelmetalle?<br />

Sachwerte kann man nicht drucken, sie sind unabhängig<br />

von wirtschaftlichen Entwicklungen vorhanden.<br />

Die meisten Menschen investieren z.B. unter anderem in<br />

Immobilien, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass selbst in<br />

Krisenzeiten Grund und Boden werthaltig sind. Edelmetalle<br />

in physischer Form haben die gleiche Eigenschaft mit dem<br />

Vorteil, dass diese Werte sogar mobil sind. Man kann sie<br />

einfach dorthin mitnehmen, wo man sie haben möchte.<br />

Gold gilt in den Köpfen der Menschen schon immer als<br />

Zahlungsmittel. Es war in jeder wirtschaftlichen Krise<br />

ein werthaltiges Tauschmittel. Gerade deshalb haben sich<br />

die Notenbanken auf dieses seltene Metall als Währungshinterlegung<br />

in der Geschichte fokussiert. Notenbanken<br />

tauschen Geld nicht mehr in Gold, der Anleger kann das<br />

jedoch über diese vorliegende Beteiligungsform für sich<br />

erreichen. Die Gesellschaft investiert in Gold, Silber und<br />

Platin, so dass Preisschwankungen einzelner Edelmetalle<br />

durch den angestrebten Mix des Depots (in Gold, Silber<br />

und Platin, vergl. hierzu jedoch auch Seite 58 „Angaben<br />

über die Geschäftstätigkeit“ und Seite 74, § 2 des Gesellschaftsvertrages)<br />

relativiert werden können.<br />

Eine wesentliche Eigenschaft der Metalle ist die beliebige<br />

Teilbarkeit und Umformbarkeit. Der Gebrauchswert der<br />

Edelmetalle ist natürlich ebenfalls von hohem Interesse.<br />

Gold<br />

Gold ist nicht nur eine reine <strong>Vermögen</strong>sanlage, es vermittelt<br />

den Menschen auch Emotionen. Benötigt wird es vor allem<br />

für Schmuck, aber auch in der IT Industrie. Vor allem aber<br />

ist es ein Wertaufbewahrungsmittel, mit dem man erfahrungsgemäß<br />

in Krisenzeiten „Speck“ kaufen kann.<br />

Der Preis von Gold hat sich in den letzten Jahrzehnten gegensätzlich<br />

zu den Entwicklungen an den Aktienmärkten<br />

entwickelt. Der Preis pro Feinunze Gold in US-Dollar ist<br />

in den letzten fünf Jahren kontinuierlich gestiegen, wie der<br />

nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist:<br />

Gold – London PM Fix 1975 – present<br />

US$ per ounce<br />

850<br />

750<br />

650<br />

550<br />

450<br />

350<br />

250<br />

150<br />

50<br />

Dec 78<br />

Dec 82<br />

Dec 86<br />

Langfristig hat sich der Goldpreis wie folgt entwickelt:<br />

www.kitco.com<br />

Goldpreis in USD/Feinunze; London Fixing p.m., tgl.; ab 1973 Stand: 13.07.2007<br />

900<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07<br />

Umgerechnet in €-Preise ergibt sich dabei die folgende<br />

Entwicklung:<br />

Dec 90<br />

Dec 94<br />

Dec 98<br />

Dec 02<br />

Dec 06<br />

Jul 07<br />

Markt-Daten.de<br />

Goldpreis in EUR/Feinunze; London Fixing p.m., tgl.; ab 1979 Stand: 13.07.2007<br />

600<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07<br />

Markt-Daten.de


Silber<br />

Die Eigenschaften dieses Industriemetalls sind einzigartig:<br />

keimtötende Wirkung<br />

hohe Lichtempfindlichkeit<br />

extrem hohe Reflexionseigenschaft<br />

enorme Dehnbarkeit<br />

sehr gute Schmiedbarkeit<br />

hohes Wärmeleitvermögen<br />

Silber begegnet uns täglich. Ob in Spiegeln, Thermoskannen,<br />

CD-R, Batterien, in der Trinkwasseraufbereitung oder<br />

beim Schmuck, es gehört zu unserem Leben, meist ohne<br />

es zu bemerken.<br />

Viele weitere Eigenschaften, z.B. die Supraleitfähigkeit können<br />

die Nachfrage nach Silber noch massiv ansteigen lassen.<br />

Auch bei Silber spielt die Endlichkeit dieses Rohstoffes eine<br />

große Rolle.<br />

Auch der Preis von Silber hat sich in den letzten Jahren<br />

gegensätzlich zu den Entwicklungen an den Aktienmärkten<br />

entwickelt. Der Preis pro Feinunze Silber in US-Dollar ist<br />

in den letzten fünf Jahren insgesamt gestiegen. Nach einer<br />

Seitwärtsbewegung in den Jahren 2000 bis Mitte 2003, kam<br />

es im letzten Quartal 2003 und im ersten Quartal 2004 zu<br />

enormen Preissteigerungen. Diese Steigerungen haben sich<br />

nach starken Schwankungen in den folgenden drei Quartalen<br />

in 2004 bis ins erste Quartal 2005 bis zum heutigen<br />

Tage behaupten können.<br />

Die Entwicklung ist den nachfolgenden Übersichten zu<br />

entnehmen:<br />

Silver – London PM Fix 1985 – present<br />

US$ per ounce<br />

16.00<br />

12.00<br />

8.00<br />

4.00<br />

0.00<br />

Jan 85<br />

Jan 87<br />

Dec 88<br />

Dec 90<br />

Dec 92<br />

Dec 94<br />

www.kitco.com<br />

Langfristig hat sich der Silberpreis wie folgt entwickelt:<br />

Silberpreis in USD/Feinunze; London Fixing p.m., tgl.; ab 1970 Stand: 13.07.2007<br />

50<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07<br />

Umgerechnet in €-Preise ergibt sich dabei die folgende<br />

Entwicklung:<br />

Dec 96<br />

Dec 98<br />

Dec 00<br />

Dec 02<br />

Dec 04<br />

Aug 06<br />

Markt-Daten.de<br />

Silberpreis in EUR/Feinunze; London Fixing p.m., tgl.; ab 1979 Stand: 13.07.2007<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07<br />

Markt-Daten.de<br />

Kapitel 1 _Die Anlageobjekte<br />

27


Kapitel 1 _Die Anlageobjekte<br />

28<br />

Platin<br />

Dieses sehr teure und seltene Metall kommt zum „Einsatz“<br />

bei:<br />

medizinischen Geräten<br />

Glasfaserkabeln<br />

PC-Festplatten<br />

LCD-Bildschirmen<br />

Katalysatorentechnik<br />

Der Preis von Platin hat sich in den letzten Jahren gegensätzlich<br />

zu den Bewegungen an den Aktienmärkten entwickelt.<br />

Der Preis pro Feinunze Platin in US-Dollar ist in den<br />

letzten fünfzehn Jahren kontinuierlich gestiegen, wie der<br />

nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist:<br />

Platinum – London PM Fix 1992 – present<br />

1400<br />

US$ per ounce<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

Jan 92<br />

Dec 92<br />

Dec 93<br />

Dec 94<br />

Dec 95<br />

Dec 96<br />

Dec 97<br />

Dec 98<br />

www.kitco.com<br />

Langfristig hat sich der Platinpreis wie folgt entwickelt:<br />

Dec 99<br />

Dec 00<br />

Dec 01<br />

Dec 02<br />

Dec 03<br />

Dec 04<br />

Dec 05<br />

Dec 06<br />

Jul 07<br />

Platinpreis in USD/Feinunze; London Fixing p.m., tgl. Stand: 13.07.2007<br />

1500<br />

1300<br />

1100<br />

900<br />

700<br />

500<br />

300<br />

90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07<br />

Markt-Daten.de<br />

Umgerechnet in €-Preise ergibt sich dabei die folgende<br />

Entwicklung:<br />

Platinpreis in EUR/Feinunze; London Fixing p.m., tgl. Stand: 13.07.2007<br />

1100<br />

1000<br />

900<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07<br />

Zusammenfassung<br />

Markt-Daten.de<br />

Unsere schwer zu kalkulierende Weltwirtschaftslage, sowie<br />

die permanent steigende Nachfrage nach den begrenzten<br />

Edelmetallen lässt nach Ansicht vieler Experten eine stark<br />

steigende Preisentwicklung von Gold, Silber und Platin<br />

erwarten. Auch die zurzeit fundamental meist überbewerteten<br />

Aktien sprechen deutlich für diese Einschätzung, da<br />

deren Kursentwicklung erfahrungsgemäß zu Edelmetallen<br />

in einer Wechselwirkung verläuft.<br />

Bei der Emittentin geht es neben einer Möglichkeit zur<br />

Wertsteigerung der <strong>Vermögen</strong>sanlage auch um eine echte<br />

<strong>Vermögen</strong>ssicherung. Neben den Immobilien (Grundstück,<br />

Haus, Wohnung) stellen die Mobilien (Edelmetalle) eine<br />

echte zusätzliche Sicherung des <strong>Vermögen</strong>s dar.<br />

Ein wichtiger Faktor bei diesem Beteiligungsangebot ist<br />

die geplante Drittelung der drei Edelmetalle. Preisschwankungen<br />

eines Edelmetalls können so durch die anderen<br />

Edelmetalle zumindest zum Teil wieder aufgefangen werden.<br />

Die Gesellschaft investiert nicht in Aktien oder Zertifikate<br />

(also Papier) sondern ausschließlich direkt in physische<br />

Edelmetalle, die in Sparkassentresoren eingelagert werden.


Weiteres Wachstum erwartet<br />

Prozentual sind Edelmetallpreise in den vergangenen 15<br />

Jahren im Preis bereits erheblich gestiegen. Gegenüber Aktien<br />

verhält sich der Anstieg immer noch sehr moderat. Die<br />

prozentuale Preisentwicklung der wichtigsten Edelmetalle<br />

im Vergleich ist in der folgenden Abbildung dargestellt:<br />

Edelmetalle im prozentualen Vergleich ab 2.4.1990 Stand: 13.07.2007<br />

jeweils USD/Feinunze, London Fixing p.m., tgl. (2.4.1990=100)<br />

1000%<br />

100%<br />

Struktur des Marktes für Gold, Silber und Platin:<br />

Angebot und Nachfrage<br />

Edelmetalle sind nicht in unendlicher Menge vorhanden.<br />

Gerade das macht sie wertvoll.<br />

Gold<br />

Platin<br />

Palladium<br />

Silber<br />

Gold<br />

10%<br />

90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07<br />

Markt-Daten.de<br />

Wie viel Gold seit Beginn der modernen Zeitrechnung gefördert<br />

wurde, ist nicht abschließend zu beurteilen. Angenommen<br />

wird eine Fördermenge von ca. 140.000 Tonnen<br />

Gold, von denen noch ca. 120.000 Tonnen vorhanden sind.<br />

Von dieser Menge halten die Notenbanken ca. 33.000 Tonnen;<br />

im Privatbesitz befinden sich vermutlich ca. 87.000<br />

Tonnen.<br />

Von den ca. 25 % der weltweiten Goldbestände, die sich<br />

im Besitz von Zentralbanken befinden, entfallen etwa<br />

zwei Drittel auf Europa und die USA. Zwischen 1999 und<br />

2003 traten die Zentralbanken dieser Länder per Saldo nur<br />

auf der Verkaufsseite auf und erhöhten das Goldangebot<br />

durchschnittlich um 520 Tonnen pro Jahr. Da hohe Goldverkäufe<br />

eine große und unkalkulierbare Belastung für den<br />

Markt darstellen können, wurde 1999 das Central Bank<br />

Agreement on Gold (CBGA „Washingtoner Abkommen“)<br />

geschlossen. In diesem Abkommen verpflichteten sich die<br />

Europäische Zentralbank EZB und die Zentralbanken der<br />

Länder Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland,<br />

Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal,<br />

Spanien, Schweden und Schweiz, dass die Verkäufe seitens<br />

der Unterzeichnerländer jährlich 400 Tonnen bzw. in den<br />

nächsten fünf Jahren die Summe von 2.000 Tonnen nicht<br />

überschreiten würden. Zudem wurde im Frühjahr 2004 das<br />

Abkommen um weitere fünf Jahre bis 2009 verlängert, die<br />

Maximalmenge wurde hierbei auf 2.500 Tonnen erhöht.<br />

Verkäufe dieser Reserven werden zwar veröffentlicht, es<br />

besteht jedoch die Möglichkeit, Verkäufe bereits vor der<br />

offiziellen Verlautbarung zu tätigen. Kurzfristig kann bereits<br />

die Ankündigung eines Verkaufes den Goldpreis stark<br />

beeinflussen, daher müssen alle Transaktionen mit der<br />

nötigen Sensibilität durchgeführt werden. Auch die EZB<br />

hat begonnen, sich von Goldreserven zu trennen. Stark<br />

umstritten ist die physische Goldmenge, die Notenbanken<br />

tatsächlich in ihrem Besitz haben, da in den Bilanzen meist<br />

die Position „Gold- und Goldverpflichtung“ zusammengefasst<br />

wird. Die Verkäufe aus offiziellen Reserven decken bis<br />

zu 20 % des Goldangebotes ab. Durch das Washingtoner<br />

Abkommen konnte aber etwas Furcht aus dem Markt genommen<br />

werden, dass die Zentralbanken das Gold in den<br />

Markt schleudern könnten.<br />

Seit ungefähr 1999 beträgt die Fördermenge der Minen um<br />

die 2.600 Tonnen pro Jahr, wobei die Produktion im Jahr<br />

2004 ca. um fünf Prozent unter der des Jahres 2003 lag. Es<br />

wird vermutet, dass weitere Goldreserven in einem Bereich<br />

zwischen 50.000 und 60.000 Tonnen vorhanden sind.<br />

In den vergangenen Jahren hat die Nachfrage nach Gold<br />

das Angebot jährlich um ca. 900 bis 1.200 Tonnen übertroffen.<br />

Die nicht durch Förderung gedeckte Menge muss<br />

durch bereits vorhandenes Gold gedeckt werden. Im Jahr<br />

2001 bestand eine Nachfrage von 3.770 Tonnen, im Jahr<br />

2002 von 3.414 Tonnen. Davon fallen im Jahr 3.064 Tonnen<br />

auf den Schmucksektor, im Jahr 2001 immer noch 2.726<br />

Tonnen. Der größte Nachfrager im Schmucksektor nach<br />

Gold bleibt weiterhin mit knapp 700 Tonnen Indien, China<br />

folgt mit aktuell 200 Tonnen. Auf den Elektronikbereich<br />

entfiel im Jahr 2003 ein Verbrauch von ca. 210 Tonnen.<br />

Kapitel 1 _Die Anlageobjekte<br />

29


Kapitel 1 _Die Anlageobjekte<br />

30<br />

Die Zahnmedizin verarbeitet seit Jahren recht konstant ca.<br />

69 Tonnen Gold pro Jahr. Etwa 80 Tonnen Gold werden<br />

jedes Jahr für dekorative Anwendungen (Beschichtungen,<br />

Kunst, etc.) verwendet. Geringere Mengen werden auch<br />

im medizinischen Bereich eingesetzt (z.B. Herzschrittmacher,<br />

Ohrimplantate, Beschichtungen oder als Bestandteil<br />

von Medikamenten). Im Jahr 2003 wurden bereits ca. 600<br />

Tonnen als Investment nachgefragt.<br />

Gold wird weltweit nur an sechs Börsen gehandelt:<br />

New York Mercantile Exchange (Abteilung COMEX)<br />

Futures und Optionen<br />

Chicago Board of Trade-Futures<br />

London Bullion Market-Cash und Forwards<br />

Tokyo Commodity Exchange-Futures, Optionen<br />

Korea Futures Exchange-Futures<br />

Bolsa de Mercadorias & Futuros-Forwards, Futures,<br />

Optionen<br />

Silber<br />

2006 lag die Minenproduktion von Silber bei rund 20.000<br />

Tonnen. Wichtigste Produzenten waren Mexiko, Peru, China<br />

und Australien. 2004 wird schätzungsweise etwa 25 %<br />

der Silberproduktion aus dem Recycling von silberhaltigem<br />

Schrott stammen. Diese Quote nahm in den letzten Jahren<br />

stetig zu.<br />

Seit 1991 kann der Primärmarktbedarf nicht mehr durch<br />

die Silber-Produktion gedeckt werden (Quelle: CPM World<br />

Silver Survey 2004). Eine große Bedeutung für das Silberangebot<br />

hat mit einem Anteil von 21 % die Raffination<br />

von Altsilber, die zu großen Teilen aus der Photo-Industrie<br />

stammt. Die fehlende Angebotsmenge wurde durch Regierungsverkäufe<br />

(ca. acht Prozent) gedeckt. Deshalb nehmen<br />

die Lagerbestände tendenziell ab.<br />

42,7 % der Weltproduktion werden in der Industrie verarbeitet.<br />

Da Bakterien und Keime auf einer Silberoberfläche<br />

nicht überleben können, wird Silber in der Lebensmitteltechnik,<br />

der chemischen Industrie und der Pharmazie eingesetzt.<br />

Auch in der Elektrotechnik, beispielsweise bei der<br />

Batterieherstellung, findet Silber Anwendung.<br />

Die Schmuck- und Silberwarenherstellung (z.B. Essbesteck)<br />

nimmt 31,6 % der Jahresproduktion ab. Dieser Bereich<br />

bleibt relativ konstant. Grund hierfür ist die geringe Preiselastizität;<br />

Silberschmuck ist, im Gegensatz zu Gold- oder<br />

Platinschmuck, weitgehend preisunelastisch. Drittwichtigster<br />

Abnehmer ist die Fototechnik. 22 % der Silberproduktion<br />

werden in dieser Branche weiterverarbeitet, obwohl sie<br />

von Jahr zu Jahr an Bedeutung verliert, da Digitalkameras<br />

die herkömmlichen Fotoapparate zunehmend verdrängen.<br />

Die restlichen 3,7 % gehen in die Münz- und Medaillenherstellung.<br />

Silber wird weltweit an vier Börsen gehandelt:<br />

New York Mercantile Exchange (Abteilung COMEX)<br />

Futures und Optionen<br />

Chicago Board of Trade-Futures<br />

London Bullion Market-Cash und Forwards<br />

Tokyo Commodity Exchange-Futures<br />

Platin<br />

In der heutigen Zeit kommt fast drei Viertel der weltweiten<br />

Platinproduktion aus Südafrika, hier liegen auch ca.<br />

90 % der bekannten Reserven. Mehrheitlich kommt die<br />

Produktion aus dem Bushveld Igenous Complex (BCI),<br />

der aus drei (riesigen) abbaubaren Erzkörpern mit einer<br />

Größe von 66.000 Quadratkilometern besteht; der PGM<br />

Gehalt des Erzes liegt hier zwischen vier und sieben Gramm<br />

je Tonne.<br />

Das Gesamtangebot an Platin ist seit 1998 von 168 Tonnen<br />

nur langsam bis auf etwas über 200 Tonnen im Jahr 2004<br />

gestiegen. Dieses relativ knappe Angebot konnte die vorhandene<br />

Nachfrage bisher nur durch Lagerverkäufe decken.<br />

Von Ende Oktober 2001 bis zum Juni 2007 konnte sich der<br />

Preis von Platin so mehr als verdreifachen.<br />

Der größte Anteil der Platinproduktion (46 %) wird in der<br />

Automobilbranche bei der Herstellung von Katalysatoren<br />

eingesetzt. Zweitwichtigster Abnehmer ist die Schmuckindustrie<br />

mit 41 %. Die verbleibenden 13 % verteilen sich<br />

unter anderem auf die chemische Industrie, den High-<br />

Tech-Bereich (Herstellung von Computerfestplatten) und<br />

die Glasherstellung.


Grundsätzlich wird Platin überall dort verarbeitet, wo Stoffe<br />

benötigt werden, die nicht korrodieren. Mit einem Anteil<br />

von 0,1 % ist die Brennstoffzellen-Produktion heute noch<br />

relativ unbedeutend für den Platinverbrauch. Bis 2015 soll<br />

dieser Bereich schätzungsweise 10 % der Platinproduktion<br />

abnehmen.<br />

Die Automobil- und die Schmuckindustrie werden aber<br />

auch bis 2015 die wichtigsten Abnehmer des Edelmetalls<br />

bleiben. Der Kfz-Emissionsnorm Euro IV, die am 1.1.2005<br />

in Kraft trat, folgt 2008 Euro V und 2010/2011 Euro VI.<br />

Mit der Entwicklung neuer leistungsfähigerer Katalysatoren<br />

wird auch die Nachfrage nach Platin zunehmen.<br />

Während heute nur 2,61 Mio. Unzen Platin verarbeitet<br />

werden, sollten es 2015 etwa 5,31 Mio. Unzen sein. Dies<br />

wird einem Anteil von 50 % des Platinverbrauchs entsprechen.<br />

Die Nachfrage im nächsten Jahr im Bereich der Autokatalysatoren<br />

dürfte, speziell in Europa, weiter steigen,<br />

da Gold-Katalysatoren für Diesel-Fahrzeuge noch nicht<br />

marktreif sind. In der Industrie gibt es bisher zu Platin<br />

keine Alternativen, so dass bei wachsender Wirtschaft auch<br />

in diesem Bereich mit steigender Nachfrage zu rechnen ist.<br />

Daher wird es auf der Nachfrageseite maßgeblich davon<br />

abhängen, ob sich der Trend in der japanischen und chinesischen<br />

Schmuckindustrie fortsetzt, verstärkt Gold anstelle<br />

von Platin einzusetzen.<br />

Platin wird weltweit an vier Börsen gehandelt:<br />

New York Mercantile Exchange (Abteilung COMEX)<br />

Futures und Optionen<br />

Chicago Board of Trade-Futures<br />

London Platin & Gold Market-Cash und Forwards<br />

Tokyo Commodity Exchange-Futures<br />

Wettbewerbssituation<br />

Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

steht mit Aufnahme der Vorgängeremissionen „<strong>Vermögen</strong><br />

Sicherung Gemeinschaft“, „<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

GmbH & Co. KG“ und „<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

Industrie GmbH & Co. KG“ in keinem tatsächlichen<br />

Wettbewerb mit anderen, am Markt teilnehmenden<br />

Gesellschaften, die in Edelmetalle investieren. Dennoch ist<br />

die Nachfrage nach Edelmetallen, wie zuvor beschrieben,<br />

groß. Die Gesellschaft steht daher faktisch mit allen Nachfragern<br />

von Gold, Silber und Platin im Wettbewerb.<br />

Die Gesellschaft tritt primär zwar als Nachfrager auf, kann<br />

aber ebenso als Anbieter am Markt teilnehmen (z.B. bei<br />

Ausscheiden von Gesellschaftern und dem Verkauf von<br />

Edelmetallen zur Bedienung des Abfindungsanspruchs).<br />

Kapitel 1 _Die Anlageobjekte<br />

31


Kapitel 1 _Anlageziele und Anlagepolitik<br />

32<br />

Anlageziele und Anlagepolitik<br />

Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

wird im Ankauf, Halten, Verwalten und Verkauf von real<br />

existierenden, zertifizierten Edelmetallen, nämlich Gold,<br />

Silber und Platin in Barrenform tätig.<br />

Diese Metalle werden zentral in Tresorräumen eingelagert,<br />

zu denen nur Sparkassen Zugang haben.<br />

Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co KG<br />

wird zur Realisierung der Anlageziele nur das nach Abzug<br />

aller Provisionen und Gebühren verbleibende Eigenkapital<br />

(Nettoeinnahmen) verwenden und kein Fremdkapital<br />

aufnehmen. Grund hierfür ist die Annahme, die Nettoeinnahmen<br />

werden auch ohne die Aufnahme von Fremdkapital<br />

ausreichen, die Anlageziele der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft II GmbH & Co. KG in vollem Umfang zu<br />

realisieren. Außer für den Erwerb der Edelmetalle Gold, Silber<br />

und Platin sowie zur Begleichung der laufenden Kosten<br />

der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

werden die Nettoeinnahmen nicht genutzt.<br />

Derzeit wurden noch keine Projekte von der Emittentin<br />

realisiert.<br />

Der Marktzugang<br />

Die Gesellschaft kann nicht selbstständig an den Edelmetallbörsen<br />

auftreten und Gold, Silber und Platin erwerben<br />

oder mit den Metallen an den Börsen handeln. Für den Ankauf<br />

von Gold, Silber und Platin über die Edelmetallbörsen<br />

ist die Gesellschaft auf Vermittler, wie Broker, Banken oder<br />

Sparkassen angewiesen. Diese Vermittlung ist mit Kosten<br />

verbunden.<br />

Ein Vorteil der Gesellschaft ist, dass sie Edelmetalle in sehr<br />

großen Stückzahlen kauft. Dadurch erhält sie Rabatte beim<br />

Kauf. Hierdurch erhält der Anleger günstigere Einkaufspreise<br />

als bei einem Direktkauf über die Bank. Diese Vergünstigungen<br />

kommen unmittelbar dem Anleger zugute.<br />

Eine andere Möglichkeit besteht in dem direkten Verkauf an<br />

andere Nachfrager, z.B. verarbeitende Unternehmen, ohne<br />

den Umweg über die Edelmetallbörsen. Die Gesellschaft ist<br />

tatsächlicher Besitzer der Edelmetalle und kann diese an<br />

Abnehmer auch herausgeben. Diese Möglichkeit ist dem<br />

einzelnen Anleger in aller Regel versperrt. Hierdurch lassen<br />

sich möglicherweise höhere Gewinne für die Anleger erzielen,<br />

als bei Verkauf an den Edelmetallbörsen. Außerdem<br />

fallen bei einem unmittelbaren Verkauf keine Kosten und<br />

Provisionen für Broker und Banken oder Sparkassen an.<br />

Die Management Kompetenzen<br />

Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co.<br />

KG verfügt über die geschäftsführende Kommanditistin,<br />

die L’or triple value concept GmbH, und diese durch ihre<br />

Geschäftsführer Herrn Marcus Meyn und Herrn Stephan<br />

Wolff über fundiertes Know-how in der Auflage von <strong>Vermögen</strong>sanlagen<br />

in Form von Geschlossenen Fonds, die eine<br />

<strong>Vermögen</strong>ssicherung in Sachwerten auch unabhängig von<br />

Währungsentwicklungen bewirken soll.<br />

Marcus Meyn<br />

Geschäftsführer L’or triple value concept GmbH<br />

Er hat rund 20 Jahre Erfahrung im Bankenbereich. Nach<br />

Ausbildung und Studium zum Diplom-Sparkassen-Betriebswirt<br />

übte er leitende Tätigkeiten bei der Kreissparkasse<br />

Walsrode aus. Ab 1996 war er Leiter des Vorstandssekretariats<br />

mit Verantwortung für Rechnungswesen und<br />

Controlling, Wertpapiergeschäft und Marketing. Ab 2003<br />

leitete er den Zentralbereich Privatgeschäft der Sparkasse.<br />

Seit 2001 bis zum Eintritt in den Vorstand der Popp AG war<br />

er außerdem stellvertretendes Mitglied des Vorstandes der<br />

Kreissparkasse Walsrode. Seit 2002 begleitet er die VSG als<br />

Bruchteilsgemeinschaft im Bereich des Einkaufs und der<br />

Einlagerung von Edelmetallen.<br />

Stephan Wolff<br />

Geschäftsführer L’or triple value concept GmbH<br />

Er erwarb sich schon während seines Wirtschaftsstudiums<br />

profunde Kenntnisse im internationalen Handelsrecht und<br />

gilt heute als anerkannter Manager im Finanzwesen. Er ist<br />

ein analytischer Denker, mit der Fähigkeit, der pragmatischen<br />

Umsetzung komplizierter Sachverhalte. Seit 1998<br />

ist er in der Popp AG Unternehmensgruppe tätig. Seit der<br />

Umwandlung der Popp GmbH in die Popp AG, im Jahr<br />

2000, ist er im Vorstand der Unternehmensgruppe.


Beide Geschäftsführer verfügen über eine jahrelange Erfahrung<br />

des Edelmetallmarktes und der Preisentwicklungen<br />

der Metalle im Konsens zur volkswirtschaftlichen Entwicklung.<br />

Bisherige Projekte<br />

Das Emmissionshaus L’or capital Fine art AG als Anbieterin<br />

hat in der Vergangenheit bereits 4 geschlossene Fonds im<br />

Markt etabliert. Die Geschäftsführung der Fonds übernahm<br />

jeweils die Popp AG.<br />

Es handelt sich hierbei um die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Ge-<br />

meinschaft GmbH & Co. KG, die <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG, die P1 Privat<br />

GmbH & Co. KG und die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

Primärenergie GmbH & Co. KG.<br />

Der Platzierungsstand sowie der Wert der jeweiligen Anlageobjekte<br />

im Vergleich zu den Angaben im Verkaufsprospekt<br />

stellen sich wie folgt dar (siehe Tabelle).<br />

Konzeptionsgemäß hat es bei den vier bisher aufgelegten<br />

<strong>Vermögen</strong>sanlagen noch keine Ausschüttungen gegeben.<br />

Fremdkapital wurde konzeptionell bei keiner <strong>Vermögen</strong>sanlage<br />

aufgenommen. Da die Vorgängeremissionen vermögensverwaltend<br />

angelegt sind und die Erzielung steuerfreier<br />

Gewinne nicht bezweckt ist, wurden weder Verlustzuweisungen<br />

prospektiert noch steuerlich veranlagt.<br />

Keine Beteiligung an anderen<br />

Unternehmen<br />

Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co KG<br />

wird sich nicht an anderen Unternehmen beteiligen.<br />

Bisherige Projekte Stand zum 30.06.2007 € €<br />

eingezahltes<br />

Kapital<br />

Gesamtvermögen<br />

<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft GmbH & Co. KG Prospektwert 30.000.000,00 27.833.855,80<br />

(12/2005 – 06/2007) IST-Wert 24.762.016,16 20.523.039,40<br />

<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG Prospektwert 11.250.000,00 10.034.394,71<br />

(03/2006 – 09/2007) IST-Wert 2.972.927,02 2.103.934,71<br />

P1 Privat GmbH & Co. KG Prospektwert 13.684.210,53 12.360.988,42<br />

(06/2006 – noch in Platzierung) IST-Wert 388.700,00 388.700,00<br />

<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft Primärenergie GmbH & Co. KG Prospektwert 1.666.666,67 1.347.791,67<br />

(04/2007 – noch in Platzierung) IST-Wert 154.500,00 154.500,00<br />

Kapitel 1 _Anlageziele und Anlagepolitik<br />

33


Kapitel 1 _Anlageziele und Anlagepolitik<br />

34


Kapitel 2<br />

_ Zahlen und Prognosen<br />

_ Mittelherkunft / Mittelverwendung<br />

Seite 36<br />

_ Verträge und Vertragspartner/<br />

Kosten und Gebühren<br />

Seite 38<br />

Kapitel X _Inhalt<br />

35


Kapitel 2 _Mittelherkunft / Mittelverwendung<br />

36<br />

Mittelherkunft / Mittelverwendung<br />

(Prognose) bis 31.12.2008<br />

Mittelherkunft € € %<br />

Im Jahr<br />

2007<br />

Investitionsphase<br />

gesamt<br />

Investitionsphase<br />

gesamt<br />

Kommanditkapital gesamt 6.000.000 20.000.000 100<br />

Fremdkapital1 Davon:<br />

0 0 0<br />

L’or triple value concept GmbH 1.000 1.000 0,01<br />

L’or capital fine art AG 1.000 1.000 0,01<br />

Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG 0 0 0<br />

Anlegerkapital 5.998.000 19.998.000 99,98<br />

Agio 330.000 1.100.000 5,50<br />

Gesamt 6.330.000 21.100.000 105,50<br />

Mittelverwendung € € %<br />

Im Jahr<br />

2007<br />

Investitionsphase<br />

gesamt<br />

Investitionsphase<br />

gesamt<br />

Erwerb der Anlageobjekte / Liqu.-Reserve 5.917.833 19.245.931 96,23<br />

Laufende Kosten bis 31.12.2008:<br />

Prospekt / Marketing 16.044 147.060 0,74<br />

Mittelverwendungskontrolleur 2.206 20.221 0,10<br />

Laufende Kosten:<br />

Geschäftsführung 26.740 245.100 1,23<br />

Vertriebsunterstützung 13.370 122.550 0,61<br />

Verwahrung der Edelmetalle 17.111 157.761 0,79<br />

Treuhänder 4.011 36.765 0,18<br />

Haftungsvergütung Komplementärin 1.348 12.358 0,06<br />

Steuerberater 1.337 12.255 0,06<br />

Agio 330.000 1.100.000 5,50<br />

Gesamt 6.330.000 21.100.000 105,50<br />

1 Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen.


Kapitel 2 _Mittelherkunft / Mittelverwendung<br />

37


Kapitel 2 _Verträge und Vertragspartner / Kosten und Gebühren<br />

38<br />

Verträge und Vertragspartner / Kosten und Gebühren<br />

Übersicht über bestehende Verträge und<br />

daraus erwachsende Kosten<br />

Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II (VSG II ) GmbH<br />

& Co. KG hat im Rahmen dieser <strong>Vermögen</strong>sanlage und auf<br />

der Grundlage der Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />

Verträge mit der L’or triple value concept GmbH, der L’or<br />

capital fine art AG, der Treuhand- und Verwaltungs- GmbH<br />

& Co. KG, Herrn Steuerberater Rüdiger Frenzel und der<br />

Sparkasse Nienburg geschlossen, damit diese Vertragspartner<br />

Aufgaben zur Umsetzung der <strong>Vermögen</strong>sanlage<br />

übernehmen.<br />

Die Vergütungen, die für die Übernahme dieser Aufgaben<br />

von der Gesellschaft zu entrichten sind, bestehen zum einen<br />

aus laufenden Vergütungen, die innerhalb der voraussichtlichen<br />

Zeichnungsfrist bis zum 31. Dezember 2008 anfallen.<br />

Zum anderen umfassen die Vergütungen auch Positionen,<br />

die auch nach Ende der Zeichnungsfrist entstehen bzw.<br />

weiter laufen.<br />

Das Emissionsvolumen ist weder festgelegt noch begrenzt.<br />

Die Höhe der Gesamtvergütung, die in den folgenden<br />

Punkten dargestellt wird, ist hinsichtlich der absoluten<br />

Zahlen daher lediglich eine Prognose für die Zeit bis zum<br />

31. Dezember 2008. Die Prognose basiert auf der Annahme,<br />

dass bis zum 31. Dezember 2007 Einlagen in Höhe von<br />

€ 6.000.000 und bis zum 31. Dezember 2008 insgesamt Einlagen<br />

in Höhe von € 20.000.000 eingeworben werden. Die<br />

Vergütungen der L’or triple value concept GmbH, der L’or<br />

capital fine art AG, der Sparkasse Nienburg, der Treuhandund<br />

Verwaltungs- GmbH & Co. KG und des Steuerberaters<br />

Rüdiger Frenzel werden anhand des tatsächlichen Emissionsvolumens<br />

festgelegt. Sollte das Emissionsvolumen<br />

hinter den prognostizierten € 20.000.000 zurückbleiben,<br />

werden sich die Vergütungen entsprechend verringern, im<br />

Falle eines höheren Emissionsvolumens entsprechend erhöhen.<br />

Soweit die Vergütungen anhand des platzierten Kommanditkapitals<br />

bemessen sind, fallen die Vergütungen im Jahr<br />

2007 auch nur zeitanteilig für 5 Monate an.<br />

Insgesamt werden an Provisionen plangemäß bis zum<br />

31. Dezember 2008 € 1.100.000 an Agio / Platzierungs-<br />

gebühr, € 122.550 für Vertriebsunterstützung, € 245.100<br />

für die Geschäftsführung , für Prospekterstellung, € 147.060<br />

und € 12.358 für die Haftungsübernahme durch die Komplementärin<br />

fällig. Zusätzlich wird der Treuhandkommanditist<br />

mit € 36.761, der Verwahrer der Edelmetalle mit<br />

157.761, der Mittelverwendungskontrolleur mit € 20.221<br />

und der Steuerberater der Emittentin mit € 12.255 vergütet.<br />

Insgesamt sind dies Provisionen bis zum 31. Dezember<br />

2008 in Höhe von € 1.854.069.<br />

Ab dem 1. Januar 2009 fallen weitere laufende Provisionen<br />

für Geschäftsführung, Vertriebsunterstützung, die Haftungsübernahme<br />

durch den Komplementär, die Verwah-<br />

rung der Edelmetalle und den Treuhänder von insgesamt<br />

2,43 % p.a. des jeweiligen Depotwertes an.<br />

Platzierungsgebühr /Agio<br />

Die Platzierung der Kapitalanlage wird durch die L’or triple<br />

value concept GmbH und das Emissionshaus L’or capital<br />

fine art AG durchgeführt.<br />

Für den Vertrieb erhält die L’or triple value concept GmbH<br />

das gesamte von den Anlegern eingezahlte Agio von 5,5 %<br />

des platzierten Kommanditkapitals. Bei einem geplanten<br />

Emissionsvolumen in Höhe von € 20.000.000 bis zum<br />

31. Dezember 2008 erhält die L’or triple value concept<br />

GmbH somit das Agio in Höhe von € 1.100.000 für die<br />

Platzierung der <strong>Vermögen</strong>sanlage.<br />

Geschäftsführung durch die L’or triple<br />

value concept GmbH<br />

Die L’or triple value concept GmbH ist als geschäftsführende<br />

Kommanditistin auf Grundlage der Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der VSG II berechtigt und verpflichtet, die laufende<br />

Verwaltung der Einlagen zu organisieren, insbesondere<br />

die Anleger mit erforderlichen Informationen zu bedienen.<br />

Für die Übernahme der Geschäftsführungsaufgaben erhält<br />

die L’or triple value concept GmbH eine Vergütung in<br />

Höhe von 1,0 % p.a. des Depotwertes zum 31. Dezember


eines Jahres vor Kosten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

(§ 11 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag). Der Depotwert ist definiert<br />

als die Summe aus Marktwert der erworbenen Edelmetalle<br />

sowie Wert der Barreserve zum 31. Dezember des<br />

Jahres. Der Wert der Barreserve zum 31. Dezember ist unter<br />

Umständen um die Kosten des betreffenden Jahres zu<br />

korrigieren, sofern bereits eine Auszahlung erfolgt ist. Die<br />

Vergütung wird monatlich anteilig abgerechnet. Bei einem<br />

geplanten Emissionsvolumen in Höhe von € 6.000.000,00<br />

bis zum 31. Dezember 2007 und € 20.000.000,00 bis zum<br />

31. Dezember 2008 erhält die L’or triple value concept<br />

GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr 2007 auf Grundlage<br />

eines prognostizierten Depotwertes von € 5.392.899,00 eine<br />

Vergütung von € 22.470,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

für das Jahr 2008 auf Grundlage eines prognostizierten<br />

Depotwerts von € 18.349.567,00 eine Vergütung in Höhe<br />

von € 183.496,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Neben der vorgenannten laufenden Geschäftsvergütung<br />

erhält die L’or triple value concept GmbH als geschäftsführende<br />

Kommanditistin eine erfolgsabhängige Vergütung für<br />

den Fall, dass der Depotwert der Edelmetalle nach Kosten<br />

105 % der Summe aller Kapitaleinzahlungen (ohne Agio)<br />

übersteigt. Die erfolgsabhängige Vergütung beträgt in diesem<br />

Fall 10 % von dem übersteigenden Wert.<br />

Tätigkeit der L’or capital fine AG<br />

Die L’or capital fine AG wird neben der L’or triple value<br />

concept GmbH im Rahmen des Vertriebs, der Anlegerbetreuung<br />

und der Eigenkapitalvermittlung für die Emittentin<br />

tätig werden. <strong>Sie</strong> erhält hierfür eine Vergütung von 0,5 %<br />

p.a. des Depotwertes der Edelmetalle zum 31. Dezember<br />

eines jeden Jahres vor Kosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

(§ 11 Abs. 9 Gesellschaftsvertrag). Diese Vergütung<br />

wird monatlich anteilig berechnet. Bei einem geplanten<br />

Emissionsvolumen in Höhe von € 6.000.000,00 bis zum<br />

31. Dezember 2007 und € 20.000.000,00 bis zum 31. Dezember<br />

2008 erhält die L’or capital fine art AG für das<br />

Rumpfgeschäftsjahr 2007 auf Grundlage eines prognostizierten<br />

Depotwertes von € 5.392.899,00 eine Vergütung<br />

von € 11.235,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, für das Jahr<br />

2008 auf Grundlage eines prognostizierten Depotwerts von<br />

€ 18.349.567,00 eine Vergütung von € 91.748,00 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

Neben der laufenden Vergütung erhält die L’or capital fine art<br />

AG für die Übernahme der Prospektgestaltung, Drucklegung<br />

und aller damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben eine<br />

laufende Vergütung bis zum 31. Dezember 2008 in Höhe<br />

von 0,6 % des Depotwertes vor Kosten zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer (ohne Agio). Die Vergütung wird monatlich<br />

anteilig berechnet. Bei einem geplanten Emissionsvolumen<br />

in Höhe von € 6.000.000,00 bis zum 31. Dezember 2007<br />

und € 20.000.000,00 bis zum 31. Dezember 2008 erhält die<br />

L’or capital fine art AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2007<br />

auf Grundlage eines prognostizierten Depotwertes von<br />

€ 5.392.899,00 eine Vergütung von € 13.482,00 zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer, für das Jahr 2008 auf Grundlage eines<br />

prognostizierten Depotwertes von € 18.349.567,00 eine Ver-<br />

gütung von € 110.097,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

VSG Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Für die Übernahme der Komplementärstellung erhält die<br />

VSG Verwaltungsgesellschaft mbH eine laufende Haftungsvergütung<br />

in Höhe von 0,06 % p.a. des Depotwertes zum<br />

31. Dezember eines jeden Jahres vor Kosten (§ 5 Abs. 1 lit.<br />

a Gesellschaftsvertrag). Die Vergütung wird monatlich anteilig<br />

berechnet. Bei einem geplanten Emissionsvolumen in<br />

Höhe von € 6.000.000,00 bis zum 31. Dezember 2007 und<br />

€ 20.000.000,00 bis zum 31. Dezember 2008 erhält die VSG<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH für das Rumpfgeschäftsjahr<br />

2007 auf Grundlage eines prognostizierten Depotwertes<br />

von € 5.392.899,00 eine Vergütung von € 1.348,00, für das<br />

Jahr 2008 auf Grundlage eines prognostizierten Depotwerts<br />

von € 18.349.567,00 eine Vergütung von € 11.009,00.<br />

Treuhandvertrag<br />

Anleger, die sich mittelbar an der VSG II beteiligen, schließen<br />

mit der Treuhandkommanditistin, der Treuhand- und<br />

Verwaltungs- GmbH & Co. KG, einen Treuhandvertrag. Die<br />

Treuhandkommanditistin wird danach im eigenen Namen,<br />

aber auf Rechnung des jeweiligen Anlegers eine Komman-<br />

ditbeteiligung an der VSG II erwerben. Die Treuhandkommanditistin<br />

übt alle Rechte und Pflichten als Gesellschafter<br />

der VSG II bezüglich der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung<br />

nach den Weisungen des Anlegers aus.<br />

Kapitel 2 _Verträge und Vertragspartner / Kosten und Gebühren<br />

39


Kapitel 2 _Verträge und Vertragspartner / Kosten und Gebühren<br />

40<br />

Der Anleger stellt die Treuhandkommanditistin von ihren<br />

Kapitaleinzahlungsverpflichtungen frei, indem er den jeweils<br />

fälligen Betrag auf das in der Beitrittserklärung angegebene<br />

Konto der VSG II überweist. Gerät der Anleger mit<br />

seiner Verpflichtung zur Freistellung der Treuhandkommanditistin<br />

in Verzug, ist die Treuhandkommanditistin zur<br />

Kündigung des Treuhandvertrages berechtigt. Für den Fall<br />

einer solchen Kündigung des Treuhandvertrages überträgt<br />

die Treuhandkommanditistin den für den Anleger gehaltenen<br />

Kommanditanteil an der VSG II an den Anleger. Die<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag sich ergebenen Verzugsfolgen<br />

gelten insoweit auch für den sich mittelbar als Treugeber<br />

beteiligenden Anleger.<br />

Die Treuhandkommanditistin handelt mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmannes und haftet – soweit sie<br />

schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt – nach<br />

den gesetzlichen Vorschriften. In allen anderen Fällen ist<br />

die Haftung der Treuhandkommanditistin auf Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

Das Treuhandverhältnis wird seitens der Treuhandkommanditist<br />

für die Zeit der Beteiligung als Treuhandkommanditisten<br />

an der Gesellschaft geschlossen. Eine Kündigung<br />

des Treuhandvertrages durch die Treuhandkommanditistin<br />

kann nur aus wichtigem Grund oder nach Maßgabe der<br />

Regelung des Gesellschaftsvertrages erfolgen. Der Anleger<br />

ist berechtigt, zu jeder Zeit die Übertragung des anteilig<br />

von der Treuhandkommanditistin für ihn gehaltenen Kommanditanteils<br />

einschließlich der damit im Zusammenhang<br />

stehenden Rechte und Pflichten auf sich zu verlangen. Mit<br />

Übertragung des Kommanditanteils auf den jeweiligen<br />

Treugeber wird der Treuhandvertrag als Verwaltungsvertrag<br />

(Verwaltungstreuhand) fortgeführt.<br />

Die Treuhandkommanditistin wird in Gesellschafterversammlungen<br />

nur nach Weisung des jeweiligen Anlegers<br />

abstimmen. Erteilt ein Anleger keine Weisung, wird sich die<br />

Treuhandkommanditistin insoweit ihrer Stimme enthalten.<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält nach § 5 Abs. 1 lit. b<br />

des Gesellschaftsvertrags für ihre Tätigkeit eine Vergütung<br />

von 0,15 % p.a. zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer des Depotwertes<br />

vor Kosten zum 31. Dezember eines jeden Jahres.<br />

Diese Vergütung wird monatlich anteilig berechnet.<br />

Bei einem geplanten Emissionsvolumen in Höhe von<br />

€ 6.000.000,00 bis zum 31. Dezember 2007 und € 20.000.000,00<br />

bis zum 31. Dezember 2008 erhält die Treuhandkommanditistin<br />

für das Rumpfgeschäftsjahr 2007 auf Grundlage eines<br />

prognostizierten Depotwertes von € 5.392.899,00 eine Vergütung<br />

von € 3.371,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, für<br />

das Jahr 2008 auf Grundlage eines prognostizierten Depotwerts<br />

von € 18.349.567,00 eine Vergütung von € 27.524,00<br />

zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Treuhandkommanditistin ist eine Tochtergesellschaft<br />

der Komplementärin, der VSG Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH. Interessenkonflikte der Treuhandkommanditistin<br />

bestehen nicht.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Die Emittentin hat mit dem Steuerberater Rüdiger Frenzel<br />

(Mittelverwendungskontrolleur) am 27. Juli 2007 einen<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag geschlossen.<br />

Die auf dem Mittelverwendungskonto vorhandenen Gelder<br />

dürfen laut Mittelverwendungskontrollvertrag nur für<br />

prospektgemäße Investitionen von dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

freigegeben werden, wenn ihm gegenüber<br />

nachgewiesen wurde, dass die jeweils angeforderten Gelder<br />

für Investitionen in Edelmetalle oder in andere prospektgemäße<br />

Kosten oder Gebühren verwendet werden. Der<br />

Mittelverwendungskontrolleur erhält bis zum 31. Dezember<br />

2008 gemäß § 11 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages eine<br />

Vergütung in Höhe von 0,0825 % p.a. des Depotwertes vor<br />

Kosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung wird<br />

monatlich anteilig berechnet.<br />

Bei einem geplanten Emissionsvolumen in Höhe von<br />

€ 6.000.000,00 bis zum 31. Dezember 2007 und € 20.000.000,00<br />

bis zum 31. Dezember 2008 erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />

für das Rumpfgeschäftsjahr 2007 auf Grundlage<br />

eines prognostizierten Depotwertes von € 5.392.899,00 eine<br />

Vergütung von € 1.854,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer,<br />

für das Jahr 2008 auf Grundlage eines prognostizierten Depotwerts<br />

von € 18.349.567,00 eine Vergütung von € 15.138,00<br />

zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.


Der Mittelverwendungskontrolleur haftet für grob fahrlässig<br />

oder vorsätzlich begangene Verletzungen seiner vertraglichen<br />

Verpflichtungen bis zur Höhe von € 500.000,00. Der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

endet, wenn sämtliche Gelder<br />

der VSG II erstmalig freigegeben wurden, spätestens jedoch<br />

am 31. Dezember 2009. Der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

ist – außer aus wichtigem Grund – nicht kündbar.<br />

Interessenkonflikte des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

bestehen nicht.<br />

Verwahrvertrag mit der Sparkasse<br />

Nienburg<br />

Im Rahmen eines Verwahrvertrages vom 27. Juli 2007 wurde<br />

die Sparkasse Nienburg mit der Lagerung der <strong>Vermögen</strong>swerte<br />

(Gold-, Silber- und Platinbarren) von der VSG II beauftragt.<br />

Die Sparkasse Nienburg lagert die von der VSG II<br />

erworbenen Barren in Tresorräumen getrennt von anderen<br />

<strong>Vermögen</strong>sgütern Dritter.<br />

Die Sparkasse Nienburg hat sich dabei insbesondere vertraglich<br />

verpflichtet:<br />

für einen ausreichenden Versicherungsschutz der <strong>Vermögen</strong>swerte<br />

der VSG II gegen Einbruchdiebstahl und<br />

Raub Sorge zu tragen.<br />

der Emittentin mindestens einmal monatlich eine Übersicht<br />

über die aktuelle Entwicklung und den Stand der<br />

verwahrten Edelmetalle zur Verfügung zu stellen.<br />

Die Sparkasse Nienburg erhält für die Verwahrung der<br />

Edelmetalle eine Vergütung von 0,72 % p.a. des Wertes der<br />

in ihren Tresorräumen für die VSG II verwahrten Edelmetalle<br />

zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung<br />

gültigen Umsatzsteuer. Diese Vergütung wird monatlich<br />

anteilig abgerechnet.<br />

Die Tresorräume, in denen die Sparkasse Nienburg die<br />

Edelmetalle der Gesellschaft einlagert, stehen im Eigentum<br />

der Popp AG, die mit der L’or triple value concept GmbH<br />

und der L’or capital fine art AG gesellschaftsrechtlich verbunden<br />

ist. Die Popp AG erhält als Mietzins für die Vermietung<br />

der Tresorflächen an die Sparkasse Nienburg 0,50 %<br />

p.a. des Wertes der in den Tresorräumen für die VSG II<br />

verwahrter Edelmetalle zuzüglich der zum Zeitpunkt der<br />

Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.<br />

Zu den von der Sparkasse Nienburg angemieteten Tresorräumen<br />

hat ausschließlich die Sparkasse Nienburg zutritt.<br />

Weitere Gebühren / Kosten<br />

Sämtliche Platzierungskosten sind mit der Zahlung des Ausgabeaufschlags<br />

(Agio) und der zuvor dargestellten Vergütungen<br />

abgegolten. Der Anleger zahlt darüber hinaus keine<br />

weiteren einmaligen Konzeptions-, Platzierungs- oder Vertriebsgebühren.<br />

Dem Anleger entstehen allerdings weitere<br />

Kosten, soweit er sich für die Eintragung als Direktkommanditist<br />

im Handelsregister entscheidet. Hier fallen Notar- und<br />

Registerkosten an, die in der Höhe variieren können.<br />

Sonstige laufende Kosten<br />

Über die vorstehend genannten Vergütungen hinaus trägt<br />

die Gesellschaft ihre eigenen Kosten, die bei der Durchführung<br />

der <strong>Vermögen</strong>sanlage anfallen (z.B. Kosten für den<br />

Jahresabschluss).<br />

Kapitel 2 _Verträge und Vertragspartner / Kosten und Gebühren<br />

41


Kapitel 2 _Verträge und Vertragspartner / Kosten und Gebühren<br />

42


Kapitel 3<br />

_ Konzepte und Verträge<br />

_ Beteiligte Partner im Überblick<br />

Seite 44<br />

_ Prognostizierte Liquiditäts- und<br />

Ergebnisrechnung<br />

Seite 46<br />

_ Beispielrechnung für den Anleger<br />

Seite 52<br />

_ Sensitivitätsanalyse<br />

Seite 54<br />

_ Rechtliche Grundlagen<br />

Seite 56<br />

_ Steuerliche Grundlagen<br />

Seite 68<br />

_ Gesellschaftsvertrag <strong>Vermögen</strong><br />

Sicherung Gemeinschaft II<br />

GmbH & Co. KG<br />

Seite 74<br />

_ <strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage des<br />

Emittenten<br />

Seite 84<br />

_ Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Seite 90<br />

Kapitel X _Inhalt<br />

43


Kapitel 3 _Beteiligte Partner im Überblick<br />

44<br />

Beteiligte Partner im Überblick<br />

<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

Sitz Hafenstraße 5, 31582 Nienburg / Weser (Geschäftsanschrift)<br />

Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRA 200397<br />

Gesellschafter VSG Verwaltungsgesellschaft mbH, L’or triple value concept GmbH,<br />

L’or capital fine art AG, Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG<br />

Geschäftsführer L’or triple value concept GmbH<br />

Bei der Emittentin bestehen weder Aufsichtsgremien noch Beiräte<br />

Gründung 22.05.2007<br />

Gezeichnetes Kapital Pflichteinlagen in Höhe von € 2.000,00 zum 31.07.2007 voll eingezahlt<br />

(Kommanditkapital) Hafteinlagen in Höhe von € 3.000,00<br />

Aufgaben Emittent<br />

VSG Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Sitz Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode (Geschäftsanschrift)<br />

Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 200040<br />

Stammkapital € 25.000,00 (voll eingezahlt)<br />

Geschäftsführer Sabine Kaiser<br />

Gesellschafter Sabine Kaiser<br />

Gründung 06.10.2005; umfirmiert von „Prinzipal 59VV GmbH.<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH“ in „VSG Verwaltungsgesellschaft mbH“ am 04.11.2005<br />

Aufgaben Komplementärin, Gründungsgesellschafterin<br />

L’or triple value concept GmbH<br />

Sitz Hafenstraße 5, 31582 Nienburg / Weser (Geschäftsanschrift)<br />

Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 5777<br />

Grundkapital € 25.000,00<br />

Gesellschafter Popp AG<br />

Gründung 10.02.2005<br />

Gezeichnete Einlage Pflichteinlage: € 1.000,00 / Hafteinlage € 1.000,00<br />

Geschäftsführer Stephan Wolff, Marcus Meyn, geschäftsansässig Hafenstraße 5, 31582 Nienburg/Weser,<br />

Innerhalb der Geschäftsführung wurde keine Aufgabenverteilung vorgenommen<br />

Aufgaben Geschäftsführende Kommanditistin, Gründungskommandistin<br />

L’or capital fine art AG<br />

Sitz Hafenstraße 5, 31582 Nienburg / Weser (Geschäftsanschrift)<br />

Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 5774<br />

Grundkapital € 50.000,00<br />

Aufsichtsratsvorsitzender Andreas Popp


wesentl. Aktionäre Popp AG, KSK Walsrode, Dr. Dirk Löer, Sabine Kaiser<br />

Gründung 17.12.2004<br />

Gezeichnete Einlage Hafteinlage € 1.000,00 /Pflichteinlage € 1.000,00 (voll eingezahlt)<br />

Vorstand Stephan Wolff, Marcus Meyn<br />

Aufgaben Gründungskommanditist, Anbieterin, Prospektverantwortliche, Initiatorin<br />

Steuerberater Rüdiger Frenzel<br />

Sitz Neu Ripdorf 9, 29525 Uelzen (Geschäftsanschrift)<br />

Aufgaben Mittelverwendungskontrolleur<br />

Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG<br />

Sitz Am Anger 1, 29525 Uelzen (Geschäftsanschrift)<br />

Handelsregister Amtsgericht Lüneburg, HRA 200200<br />

Gesellschafter VSG Verwaltungsgesellschaft mbH; Svenja Frenzel<br />

Geschäftsführung Sabine Kaiser, Svenja Frenzel<br />

Aufgaben Treuhandkommanditist, Gründungskommanditist<br />

Sparkasse Nienburg<br />

Sitz Goetheplatz 4, 31582 Nienburg / Weser (Geschäftsanschrift)<br />

Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRA 21724<br />

Sicherheitsrücklage € 92.246.620,98<br />

Verwaltungsratsvorsitzender Heinrich Eggers, Landrat<br />

Gründung 01.07.1839<br />

Vorstand Wolfgang Knust (Vorsitzender), Hans-Georg Kanning, Winfried Schmierer<br />

Aufgaben Verwahrerin<br />

Personelle und kapitalmäßige Verflechtungen<br />

/ Wettbewerbsverbot<br />

Die personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen der<br />

beteiligten Partner ergeben sich vollständig aus der vorstehenden<br />

tabellarischen Übersicht. Der Komplementär,<br />

die geschäftsführende Kommanditistin und die übrigen<br />

Kommanditisten unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />

Kapitel 3 _Beteiligte Partner im Überblick<br />

45


Kapitel 3 _Prognoserechnung: Prognostizierte Liquiditäts- und Ergebnisrechnung in Euro<br />

46<br />

Prognoserechnung: Prognostizierte<br />

Liquiditäts- und Ergebnisrechnung in Euro<br />

Unternehmungsplanung<br />

Grundlage der vorliegenden Unternehmensplanung der<br />

<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG ist<br />

die Erhöhung der Eigenmittel durch Beitritt bzw. Einlagen<br />

von Kommanditisten, um somit das Geschäftsvolumen mit<br />

Hilfe dieses zusätzlichen Kapitals auszuweiten.<br />

Kosten nach Depotwert UST % 2007<br />

A<br />

1. Eingezahltes Kapital 6.000.000 €<br />

2. Kommanditkapital gesamt 6.000.000 €<br />

3. Edelmetallkauf netto 4.792.899 €<br />

B<br />

4. Kauf Edelmetalle 5.400.000 €<br />

5. davon Gold 0 % 33,33 % 1.597.633 € 1.597.633 €<br />

6. davon Silber 19 % 33,33 % 1.901.183 € 1.597.633 €<br />

7. davon Platin 19 % 33,33 % 1.901.183 € 1.597.633 €<br />

8. Summe (5, 6, 7) 4.792.899 €<br />

C<br />

9. Steigerung Gold ca. 8,00 % 0 €<br />

10. Steigerung Silber ca. 7,00 % 0 €<br />

11. Steigerung Platin ca. 12,50 % 0 €<br />

12. Kursgewinne und Vortrag 9,17 % 0 €<br />

13. Summe (9, 10, 11, 12) 0 €<br />

14. Aktueller Edelmetallwert 4.792.899 €<br />

D<br />

Bei der Planung wurde von einem platzierten Emissionsvolumen<br />

bis zum 31. Dezember 2008 von € 20.000.000 ausgegangen.<br />

Sollte das Emissionsvolumen höher oder geringer<br />

sein, als geplant, so würden sich die Planzahlen – insb. das<br />

angestrebte Neugeschäftsvolumen – entsprechend im Verhältnis<br />

ändern.<br />

Im Nachfolgenden werden die wichtigsten Parameter und<br />

Grundlagen der Unternehmensprognose erläutert.<br />

15. Barreserve (alt) 0 €<br />

16. plus Barreserve Neukommanditisten 600.000 €<br />

17. Zinserträge 3,10 % 0 €<br />

18. Summe (15, 16, 17) 600.000 €<br />

19. Depotwert vor Kosten 5.392.899 €


2008 2009 2010 2011<br />

14.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 €<br />

20.000.000 € 21.000.000 € 22.000.000 € 23.000.000 €<br />

15.976.331 € 16.642.012 € 17.037.692 € 17.973.373 €<br />

12.600.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 €<br />

3.727.811 € 5.325.444 € 221.893 € 5.547.337 € 221.893 € 5.769.231 € 221.893 € 5.991.124 €<br />

4.436.095 € 5.325.444 € 264.053 € 5.547.337 € 264.053 € 5.769.231 € 264.053 € 5.991.124 €<br />

4.436.095 € 5.325.444 € 264.053 € 5.547.337 € 264.053 € 5.769.231 € 264.053 € 5.991.124 €<br />

15.976.331 € 16.642.012 € 17.307.692 € 17.973.373 €<br />

127.811 € 426.036 € 443.787 € 461.538 €<br />

111.834 € 372.781 € 388.314 € 403.846 €<br />

199.704 € 665.680 € 693.417 € 721.154 €<br />

0 € 479.623 € 2.122.331 € 3.982.235 €<br />

439.349 € 1.944.120 € 3.647.849 € 5.568.773 €<br />

16.415.680 € 18.586.132 € 20.955.541 € 23.542.146 €<br />

517.834 € 1.261.985 972.402 € 610.405 €<br />

1.400.000 € 250.000 250.000 € 250.000 €<br />

16.053 € 39.122 30.144 € 18.923 €<br />

1.933.886 € 1.551.106 1.252.546 € 879.327 €<br />

18.349.567 € 20.137.238 € 22.208.087 € 24.421.473 €<br />

Kapitel 3 _Prognoserechnung: Prognostizierte Liquiditäts- und Ergebnisrechnung in Euro<br />

47


Kapitel 3 _Prognoserechnung: Prognostizierte Liquiditäts- und Ergebnisrechnung in Euro<br />

48<br />

Prognoserechnung: Prognostizierte<br />

Liquiditäts- und Ergebnisrechnung in Euro<br />

Kosten nach Depotwert UST % 2007<br />

F<br />

Laufende Kosten bis 31.12.2008<br />

20. Mittelverwendungskontrolleur 19 % 0,08 % 2.206 €<br />

21. Marketing / Prospekt 19 % 0,60 % 16.044 €<br />

Laufende Kosten<br />

22. Verwaltung durch L’or triple value concept GmbH 19 % 1,00 % 26.740 €<br />

23. Vertrieb durch L’or capital fine art AG 19 % 0,50 % 13.370 €<br />

24. Verwahrung Edelmetalle 19 % 0,72 % 17.111 €<br />

25. Treuhandverwaltung 19 % 0,15 % 4.011 €<br />

26. Komplementärvergütung 0 % 0,06 % 1.348 €<br />

27. Steuerberater 19 % 0,05 % 1.337 €<br />

G<br />

28. Summe (18) 600.000 €<br />

29. abzüglich Kosten 82.166 €<br />

30. Gewinnbeteiligung (10 %) 0 €<br />

31. neue Barreserve 517.834 €<br />

H<br />

32. Depotwert nach Kosten und Gewinnbeteiligung 5.310.733 €<br />

33. Wertzuwachs der Edelmetallkäufe in % -1,52<br />

Erläuterungen zur Prognoserechnung<br />

Vorbemerkungen<br />

Das endgültige Emissionsvolumen steht zum Zeitpunkt<br />

der Erstellung des Verkaufsprojekts noch nicht fest. Für die<br />

Prognoserechnung wird davon ausgegangen das im Jahr<br />

2007 € 6 Millionen und im Jahr 2008 weitere € 14 Millionen<br />

Kapital (ohne Agio) platziert wird. In den folgenden<br />

Jahren wird davon ausgegangen, dass jährlich € 1 Million<br />

Kapital von Anlegern zufließt, die auch in Form von Ratenzahlungen<br />

in die Gesellschaft einzahlen. Dabei wurde eine<br />

Aufteilung von 95 % Einmalzahlungen und 5 % Sparverträgen<br />

unterstellt (vergleiche Ziffer 1). Die Beträge aus den<br />

jeweiligen Vorjahren nehmen an der Prognoserechnung teil<br />

(vergleiche Ziffer 2).<br />

Diese Prognoserechnung basiert auf Annahmen und wird<br />

in der dargestellten Form sehr wahrscheinlich nicht eintreten.<br />

Die Darstellung soll vielmehr vorrangig die Wirkungsweise<br />

der einzelnen Parameter dieser Kapitalanlage<br />

untereinander darstellen und eine Vorausschätzung für die<br />

kommenden Zeiträume aus den jetzt (unter derzeit realistischen<br />

Prämissen) getroffenen Annahmen und Wirkungszusammenhängen<br />

abgeben.<br />

Demzufolge lässt die Prognoserechnung keine verbindlichen<br />

Schlüsse zu über den Wahrscheinlichkeitsgrad und<br />

die Höhe möglicher Abweichungen der zukünftig tatsächlichen<br />

eintretenden wirtschaftlichen Ergebnisse der Gesellschaft<br />

und damit der Kapitalrückzahlungsmodalitäten<br />

an den Anleger.


2008 2009 2010 2011<br />

18.015 € 0 € 0 € 0 €<br />

131.016 € 0 € 0 € 0 €<br />

218.360 € 239.633 € 264.276 € 290.616 €<br />

109.180 € 119.817 € 132.138 € 145.308 €<br />

140.650 € 159.246 € 179.547 € 201.709 €<br />

32.754 € 35.945 € 39.641 € 43.592 €<br />

11.010 € 12.082 € 13.325 € 14.653 €<br />

10.918 € 11.982 € 13.214 € 14.531 €<br />

1.933.886 € 1.551.106 € 1.252.546 € 879.327 €<br />

671.902 € 578.705 € 642.142 € 710.408 €<br />

0 € 0 € 0 € 0 €<br />

1.261.985 € 972.402 € 610.405 € 168.919 €<br />

17.677.665 € 19.558.533 € 21.565.945 € 23.711.065 €<br />

-1,30 7,51 16,19 25,77<br />

Insbesondere bei den erläuterten Positionen der Prognoserechnung:<br />

Ziffer B, Ziffer C, Ziffer D und Ziffer F handelt es<br />

sich nicht um fixe Werte, sondern um Werte die unmittelbar<br />

miteinander verwoben sind.<br />

Ergänzend hierzu sind auch die „Sensitivitätsanalyse“ (vergleiche<br />

Seite 54) heranzuziehen, die die Auswirkungen auf<br />

das Investment, bei verschiedenen, aus heutiger Sicht nicht<br />

gänzlich unrealistischen, denkbar abweichenden, Verläufen<br />

und deren Alternativen, aufzeigen.<br />

Es handelt sich bei der Prognoserechnung um mittel- bzw.<br />

langfristige auf die Liquidität bezogene Planzahlen. Abweichungen<br />

in den Folgejahren bei den einzelnen Positionen,<br />

können Auswirkungen auf die Gesamtjahresergebnisse<br />

haben (Hinweis auf die Kapitel „Wesentliche Risiken der<br />

Beteiligung“ sowie „Wesentliche Chancen der Beteiligung“<br />

und „Sensitivitätsanalyse“).<br />

Sämtliche in der Prognoserechnung – in Euro – aufgeführten<br />

Beträge (vereinzelt mit Rundungsdifferenzen im Centbereich)<br />

wurden in Jahreswerten zusammengefasst – ohne<br />

Differenzierung von Beträgen, die unterjährig in kürzeren<br />

Zeitabschnitten (z.B. Monaten) anfallen.<br />

Ziffer B<br />

Bei den Edelmetallkäufen wird unterstellt, dass der überwiegende<br />

Teil des Kapitals hierfür verwendet wird. Die<br />

Aufteilung auf die 3 einzelnen Edelmetalle erfolgt in der<br />

Prognose zu gleichen Teilen. Wir haben unterstellt, dass wir<br />

Kapitel 3 _Prognoserechnung: Prognostizierte Liquiditäts- und Ergebnisrechnung in Euro<br />

49


Kapitel 3 _Prognoserechnung: Prognostizierte Liquiditäts- und Ergebnisrechnung in Euro<br />

50<br />

die anfallende Umsatzsteuer nicht erstattet bekommen. Die<br />

Ziffern 5, 6 und 7 drücken dies aus, Bei der Ziffer 5 ist die<br />

Besonderheit, dass bei dem Erwerb von Gold gemäß § 25c<br />

UStG keine Umsatzsteuer anfällt.<br />

Ziffer C<br />

Unter Ziffer C haben wir die prognostizierte Preissteigerung<br />

der einzelnen Edelmetalle aufgeführt (vergleiche Ziffer<br />

9,10 und 11). Diese sind bei Gold mit ca. 8 % p.a., bei<br />

Silber mit ca. 7 % p.a. und bei Platin mit ca. 12,5 % p.a.<br />

veranschlagt worden. Diese prozentualen Entwicklungen<br />

sind Schätzungen. Insgesamt wurde eine Wertsteigerung<br />

von 9,17 % p.a. zu Grunde gelegt. Es handelt sich hierbei<br />

um Schätzungen aus den Preisentwicklungen der Vergangenheit.<br />

Gold entwickelte sich von 1975 bis 2007 um<br />

durchschnittlich ca. 12,1 % je Feinunze, Silber von 1985 bis<br />

2007 um durchschnittlich ca. 9,8 % je Feinunze und Platin<br />

von 1992 bis 2007 um durchschnittlich ca. 23 % p.a. Diese<br />

Werte beziehen sich auf Dollar-Werte. Durch die Preisanbindung<br />

der Edelmetalle an den US Dollar kann es für die<br />

Zukunft zu unterschiedlichen Ergebnissen auf Euro-Basis<br />

kommen. Diese Preissteigerungen können zu einer höheren<br />

Bewertung der Gesellschaft führen, was sich positiv auf den<br />

Anleger auswirkt. Dieser partizipiert unmittelbar von dieser<br />

Preissteigerung in dem Verhältnis seiner Beteiligung.<br />

Aus Vereinfachungsgründen haben wir hier eine lineare<br />

Entwicklung der Preissteigerung zu Grunde gelegt. Die<br />

Preissteigerungen der Edelmetalle werden immer auf den<br />

kumulierten Wert der Edelmetalle vom Vorjahr berechnet<br />

(vergleiche Ziffer 12). In Zeile 13 findet sich dann die Gesamtsumme<br />

der jeweiligen Preissteigerung zuzüglich der<br />

Preissteigerung des Vorjahres.<br />

Ziffer D<br />

Es ist in der Prognose unterstellt, dass eine Barreserve auf<br />

dem Konto der Gesellschaft verbleibt. Die Barreserve ist<br />

auf max. 10 % des Zeichnungsvolumens beschränkt. Auf<br />

dieses Kapital erhält die Gesellschaft derzeit eine Verzinsung<br />

in Höhe von:<br />

ab € 5.000,00 2,60 % p.a.<br />

ab € 25.000,00 3,10 % p.a.<br />

ab € 50.000,00 3,25 % p.a.<br />

ab € 100.000,00 3,35 % p.a.<br />

Da sich bereits ab dem ersten Jahr der Beteiligung ein Kapital<br />

von über € 25.000,00 auf dem Konto befindet, baut die<br />

Prognose auf eine Verzinsung von durchschnittlich 3,1 %<br />

p.a. auf.<br />

Ziffer E<br />

Der Depotwert vor Kosten ergibt sich aus dem aktuellen<br />

Edelmetallwert (Ziffer 14) zuzüglich der Barreserve und<br />

dem Zinsertrag auf die Barreserve (Ziffer 18).<br />

Ziffer F<br />

Alle nachstehend aufgeführten bewertungsabhängigen bzw.<br />

preisabhängigen zu vergütenden bzw. anfallenden Kostenpositionen<br />

beziehen sich auf den kalkulierten Depotwert<br />

vor Kosten (Ziffer 19). Die Ausnahme bildet hier die Verwahrung<br />

der Edelmetalle, da die Kosten hierfür vom aktuellen<br />

Edelmetallwert (Ziffer 24) berechnet werden.<br />

Ziffer 20 und 21:<br />

Die hier aufgeführten Kosten sind die laufenden Kosten der<br />

Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2008 zur Ingangsetzung<br />

des Geschäftbetriebes. Nähere Informationen zu den einzelnen<br />

Kosten sind in dem Kapitel „Kosten und Gebühren“<br />

dargestellt.<br />

Ziffer 22, 23 und 25 bis 27:<br />

Die laufenden Verwaltungskosten der Gesellschaft sind hier<br />

einzeln aufgeführt. Für das Jahr 2007 sind die Kosten anteilig<br />

berücksichtigt, da sie in diesem Jahr nur bezogen auf den<br />

Zeitraum von August bis Dezember anfallen. Ab 2008 fallen<br />

sie dann in der gesamten Höhe an. Nähere Informationen<br />

zu den einzelnen Kosten sind in dem Kapitel „Kosten und<br />

Gebühren“ dargestellt.


Ziffer G<br />

Unter Ziffer G sind die kumulierten Kosten in dem jeweiligen<br />

Jahr (Ziffer 29) von der Barreserve für das jeweilige<br />

Jahr inkl. Zinserträge (Ziffer 28) subtrahiert worden. Ebenfalls<br />

ist die Gewinnbeteiligung berücksichtigt worden und<br />

in Abzug gebracht, sofern sie anfällt. Die L’or triple value<br />

concept GmbH, als geschäftsführende Kommanditistin,<br />

erhält eine Gewinnbeteiligung, wenn der Depotwert nach<br />

Kosten 105 % der Summe aller Kapitaleinzahlungen bis<br />

zum jeweiligen Jahr der Anleger (ohne Agio) übersteigt.<br />

Diese beträgt 10 % von dem übersteigenden Wert (Ziffer<br />

30).<br />

Das Ergebnis ist eine neue Barreserve (Ziffer 31), die für das<br />

darauf folgende Jahr noch zur Verfügung steht.<br />

Ziffer H<br />

Unter Ziffer H ist der Depotwert nach Kosten und Gewinnbeteiligung<br />

(Ziffer 32) dargestellt.<br />

Ferner ist unter Ziffer 33 der prozentuale Wertzuwachs der<br />

Edelmetalle dargestellt, der sich aus dem Verhältnis Nettoankäufe<br />

der Edelmetalle und dem Depotwert nach Kosten<br />

und Gewinnbeteiligung ergibt.<br />

Wir haben in der Prognoserechnung den Verkauf der Edelmetalle<br />

nicht berücksichtigt. Nicht, weil er nicht stattfinden<br />

wird, sondern weil es aus heutiger Sicht keine realistische<br />

Einschätzung gibt, wann und welches Edelmetall in<br />

welchem Verhältnis zu verkaufen ist. Durch den Verkauf<br />

werden dann für den Anleger noch weitere Vorteile (Verkaufserlöse)<br />

entstehen. Diese werden den Gesamtdepotwert<br />

erhöhen.<br />

Kapitel 3 _Prognoserechnung: Prognostizierte Liquiditäts- und Ergebnisrechnung in Euro<br />

51


Kapitel 3 _Beispielrechnung für den Anleger / Kapitalfluss<br />

52<br />

Beispielrechnung für den Anleger/Kapitalfluss<br />

Kapitalflussrechnung für einen Anleger mit € 10.000,00 zzgl. 5,5 % Agio (Prognose)<br />

2007 2008 2009 2010 2011 Gesamt<br />

A. Gebundenes Kapital (Einlage + Agio) - 10.550 € 10.550 € 10.550 € - -<br />

B. Gewinnausschüttung - - - - 269 € 269 €<br />

I. Steuererstattung (+) - - - - - -<br />

II. Steuerzahlung (-) - - - - - -<br />

III. Eigenkapitaleinzahlung (-) 10.550 €<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

IV. Eigenkapitalrückzahlung (+) - - - - 10.550 € -<br />

Summe des Rückflusses - - - - 10.819 € 10.819 €<br />

C. Haftungsvolumen - - - - - -<br />

D. Anteiliges Fremdkapital - - - - - -<br />

E. Gewinn 269 €<br />

F.<br />

Gesamtrückzahlung in % des<br />

Eigenkapitals<br />

Erläuterungen zu der Beispielrechnung<br />

Die prognostizierte Liquiditäts- und Ergebnisrechnung<br />

behandelt – auf der Ebene der Fondsgesellschaft – schwerpunktmäßig<br />

die wirtschaftlich relevanten Daten in der<br />

Zeitspanne 2007 bis 2011. Es ist unterstellt, dass der Anleger<br />

in 2007 der Gesellschaft beitritt und seine Einlage<br />

einschließlich Agio vollständig leistet. Die Preissteigerungen<br />

der Edelmetalle (Gold, Silber und Platin) sind Grundlage<br />

der Kalkulation für den Anleger, abzüglich der anfallenden<br />

Kosten.<br />

In diesem Zusammenhang ist – wie bei den Erläuterungen<br />

zur Prognoserechnung- darauf hinzuweisen, dass es sich<br />

um Planzahlen handelt, mit der Möglichkeit positiver oder<br />

negativer Abweichungen bei einzelnen Positionen in den<br />

Folgejahren und mit entsprechenden Auswirkungen auf<br />

das Kapital des Anlegers.<br />

Die in diesen Berechnungen ausgewiesenen Ergebnisse basieren<br />

also lediglich auf Einschätzungen zukünftiger Ergebnisse<br />

(Preissteigerungen, Kapitalrückzahlung etc.) aus<br />

102,69 %<br />

heutiger Sicht, welche im einzelnen und in ihrer Gesamtheit<br />

negativ, aber auch positiv ausfallen können gegenüber den<br />

– aus der Prognoserechnung abgeleiteten – Beispielrechnungen.<br />

In der Beispielrechnung wurden aus Sicht eines Anlegers,<br />

der als natürliche Person mit einer Beteiligungssumme<br />

von € 10.000,00 zzgl. Agio, der Fondsgesellschaft beitritt<br />

die Auswirkungen seiner wirtschaftlichen Beziehungen<br />

zu der Fondsgesellschaft auf Basis des Liquiditätsflusses<br />

behandelt.<br />

Dabei wurden – aus Gründen der Übersichtlichkeit – lediglich<br />

die die Anleger gemeinsam betreffenden Daten verarbeitet,<br />

nicht jedoch die auf den Einzelnen zutreffenden<br />

Kriterien berücksichtigt, wie z.B. sein Alter und sein Familienstand.<br />

Sämtliche aufgeführten Beträge wurden in Jahreswerten<br />

zusammengefasst ohne Differenzierung von Beträgen,<br />

die unterjährig in kürzeren Zeitabschnitten (z.B. Monate)<br />

anfallen. Insofern können vorliegende Berechnungen kei-


nesfalls als ausschließlicher „Wegweiser“ für die Anlegerentscheidungen<br />

dienen, etwa ob und in welcher Höhe die<br />

Beteiligung der Fondsgesellschaft einzugehen ist.<br />

Die Kapitalflussrechnung zeigt wie das eingesetzte Kapital<br />

(gebundenes Kapital) des Anlegers wieder an ihn zurück<br />

fließt. Ziffer A beschreibt dabei wie viel Kapital in welchem<br />

Jahr noch gebunden ist. Ziffer B zeigt die jährlichen<br />

Gewinnausschüttungen, weiter untergliedert nach Steuererstattung<br />

und der Rückzahlung des Eigenkapitals incl.<br />

Agio. Ziffer C stellt das Haftungsvolumen des Anlegers da,<br />

welches nach Einzahlung seines Eigenkapitals nicht mehr<br />

existiert. Das anteilige Fremdkapital (Ziffer D) ist ebenfalls<br />

immer Null, da die Fondsgesellschaft kein Fremdkapital<br />

einsetzt. Dies gilt nur der nachrichtlichen Darstellung. Der<br />

Gewinn (Ziffer E) beschreibt den eigentlichen Gewinn des<br />

Anlegers nach Abzug seines Eigenkapitals incl. Agio (in diesem<br />

Fall € 10.550,00). Der Gewinn über die Laufzeit der Gesellschaft<br />

beträgt auf der Grundlage der Planung € 269,29.<br />

Die Gesamtrückzahlung in % an den Anleger incl. seines<br />

Eigenkapitals insgesamt 102,69 %.<br />

Kapitel 3 _Beispielrechnung für den Anleger / Kapitalfluss<br />

53


Kapitel 3 _Sensitivitätsanalyse<br />

54<br />

Sensitivitätsanalyse<br />

Bei einer Beteiligung von € 10.000,00<br />

Basierend auf der Prognoserechnung (Abweichung von der Prognose)<br />

Beispiele von Parameterveränderungen<br />

Reduzierungen Prospek twert Erhöhungen<br />

1. Änderung der durchschnittlichen Preissteigerungsrate um 25 % um 25 %<br />

Depotwert nach Gewinnbeteiligung (€) 22.303.326 23.711.065 25.190.864<br />

2. Erstattung der Umsatzsteuer Erstattung<br />

Depotwert nach Gewinnbeteiligung (€) 23.711.065 26.844.573<br />

3. Änderung der Preissteigerungsrate und Erstattung<br />

der Umsatzsteuer<br />

um 25 % und<br />

Erstattung<br />

um 25 % und<br />

Erstattung<br />

Depotwert nach Gewinnbeteiligung (€) 25.242.531 23.711.065 28.528.261<br />

Erläuterungen zur Sensitivitätsanalyse<br />

Die in der prognostizierten Liquiditäts- und Ergebnisrechnung<br />

aufgeführten Depotwerte nach Gewinnbeteiligung<br />

beruhen auf Verträgen bzw. auf Annahmen zum Zeitpunkt<br />

der Prospekterstellung. Die Werte können sich im Zeitverlauf<br />

zu Gunsten oder zu Ungunsten des Anlegers verändern<br />

mit der Folge positiver und/oder negativer Auswirkungen,<br />

insbesondere auf den Wert der Anteile.<br />

Die vorliegende Sensitivitätsanalyse, abgeleitet aus der Prognoserechnung,<br />

thematisiert – beispielhaft – Auswirkungen<br />

von Parameterveränderungen gegenüber den Prospektansätzen<br />

auf die Wertentwicklung der Anlage im Prognosezeitraum.<br />

Die Parameterveränderungen können sich z.B. in folgenden<br />

Bereichen ergeben:<br />

1. Änderung der durchschnittlichen Preissteigerungsrate<br />

der Edelmetalle<br />

2. Erstattung der Umsatzsteuer von den Edelmetallkäufen<br />

von den Metallen Silber und Platin<br />

3. Änderung der durchschnittlichen Preissteigerungsrate<br />

der Edelmetalle und die Erstattung der Umsatzsteuer<br />

von den Edelmetallkäufen von den Metallen Silber und<br />

Platin<br />

Diese – beispielhaften – Veränderungen können gegenüber<br />

den o. a. Parametern – in beide Richtungen – mit noch erheblich<br />

größeren Ausschlägen abweichen und müssen nicht<br />

jeweils einheitlich in eine positive oder negative Richtung<br />

tendieren; sie können sich zueinander gegenläufig – und<br />

zu verschiedenen Zeiten – entwickeln, was sich auf die<br />

Wertentwicklung des Depots jeweils positiv oder negativ<br />

auswirken könnte.<br />

In der Sensitivitätsanalyse wird nur der Depotwert nach<br />

Gewinnbeteiligung dargestellt.


Im Beispiel 1 der Sensitivitätsanalyse lässt sich gegenüber der<br />

Prognoserechnung feststellen, dass sich bei Änderung der<br />

durchschnittlichen Preissteigerungsrate um 25 % der Wert<br />

des Depots nach Gewinnbeteiligung von € 22.303.326,00<br />

bis € 25.190.864,00 bewegt.<br />

Bezüglich der in Beispiel 2 zugrunde gelegten Erstattung<br />

der Umsatzsteuer auf die Edelmetallkäufe von Silber und<br />

Platin ergibt sich eine Veränderung des Depotwertes nach<br />

Gewinnbeteiligung auf € 26.844.573,00.<br />

Beispiel 3 zeigt ein Szenario auf, in dem sowohl die Veränderung<br />

der durchschnittlichen Preissteigerungsrate und<br />

die Erstattung der Umsatzsteuer berücksichtigt werden.<br />

Bei einer Erstattung der Umsatzsteuer und gleichzeitig<br />

verringerter Preissteigerung von 25 % steigt der Wert des<br />

Depots auf € 25.242.531,00, während sie im günstigsten Fall<br />

(Erstattung der Umsatzsteuer und Erhöhung der Preissteigerungsrate<br />

um 25 %) auf € 28.528.261,00 ansteigt.<br />

Aus heutiger Sicht lässt sich keineswegs vorhersagen, mit<br />

welchem Wahrscheinlichkeitsgrad und in welcher Höhe die<br />

oben beispielhaften aufgeführten Parameterveränderungen<br />

sowie eventuell weitere ergebnisbeeinflussende Konstellationen<br />

die spätere Wertentwicklung des Depots gegenüber<br />

der Prognoserechnung verändern werden.<br />

Kapitel 3 _Sensitivitätsanalyse<br />

55


Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />

56<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Die nachfolgende Darstellung ist eine Zusammenfassung<br />

der wesentlichen rechtlichen Grundlagen für Anleger, die<br />

sich unmittelbar als Kommanditisten oder mittelbar über<br />

den Treuhandkommanditisten an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft II GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „VSG<br />

II“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“ genannt) beteiligen.<br />

Eine Zusammenfassung kann nicht alle Aspekte, insbesondere<br />

nicht sämtliche Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der VSG II berücksichtigen, die für einen Anleger bei<br />

einer Beteiligung an der VSG II relevant werden können.<br />

Außerdem können solche Aspekte nicht behandelt werden,<br />

die sich aus persönlichen Umständen eines einzelnen Anlegers<br />

ergeben. Diese Zusammenfassung begründet keinen<br />

konkreten Rechtsrat für den einzelnen Anleger.<br />

Für die Rechtsbeziehungen des Anlegers im Zusammenhang<br />

mit einer Beteiligung an der VSG II sind insbesondere<br />

der Gesellschaftsvertrag und der Treuhandvertrag maßgeblich.<br />

Der Gesellschaftsvertrag und der Treuhandvertrag<br />

sind mit ihrem vollständigen Wortlaut Bestandteil dieses<br />

Prospektes. Jedem Anleger wird dringend angeraten, die<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der VSG II und<br />

des Treuhandvertrages vollständig zu prüfen und ggf. mit<br />

seinem persönlichen rechtlichen Berater zu erörtern.<br />

Zukünftige Änderungen des Gesellschaftsvertrages können<br />

zu Abweichungen zwischen der nachfolgenden Darstellung<br />

und dem Gesellschaftsvertrag führen. Änderungen der<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen eines<br />

Beschlusses mit einer Mehrheit von 75 % aller abgegebenen<br />

Stimmen der Gesellschafter der VSG II.<br />

Angaben über die Emittentin und die<br />

Gründungsgesellschafter der Emittentin<br />

Die Firma der Emittentin lautet <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

II GmbH & Co. KG. <strong>Sie</strong> hat ihren Sitz in Nienburg.<br />

Die Geschäftsanschrift lautet Hafenstraße 5, 31582<br />

Nienburg / Weser.<br />

Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co.<br />

KG wurde am 22. Mai 2007 gegründet und ist seit dem<br />

26. Juli 2007 unter ihrer jetzigen Firma im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Walsrode unter HRA 200397 eingetragen.<br />

<strong>Sie</strong> ist eine auf unbestimmte Dauer errichtete Kommanditgesellschaft<br />

deutschen Rechts. Die Emittentin unterliegt<br />

dem deutschen Recht.<br />

Gegenstand der Gesellschaft ist der Ankauf, das Halten und<br />

Verwalten sowie der Verkauf von real existierenden, zertifizierten<br />

Edelmetallen, nämlich Gold, Silber und Platin.<br />

Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen<br />

berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen,<br />

sofern hierzu nicht eine besondere gesetzliche Erlaubnis<br />

nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach § 34c Gewerbeordnung<br />

(GewO) erforderlich ist. Die Gesellschaft<br />

kann sich zur Durchführung ihrer Aufgaben Dritter bedienen.<br />

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird von der L’or triple<br />

value concept GmbH als geschäftsführende Kommanditistin<br />

übernommen. <strong>Sie</strong> ist allein zur Geschäftsführung<br />

und Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Geschäfte der<br />

Gesellschaft, die über den laufenden Geschäftsbetrieb hinausgehen,<br />

bedürfen mit Ausnahme der Aufnahme weiterer<br />

Kommanditisten der Zustimmung der Gesellschafter mit<br />

einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen. Die<br />

geschäftsführende Kommanditistin kann die Geschäftsführung<br />

auf Dritte übertragen. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

kann ihre Kommanditbeteiligung jeweils nur<br />

zum 31. Dezember eines Jahres mit einer Frist von zwei<br />

Monaten kündigen. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung<br />

gegenüber der Gesellschaft, die allen Anlegern schriftlich<br />

mitzuteilen ist. Das Recht auf eine außerordentliche,<br />

fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt davon<br />

unberührt. Ist die geschäftsführende Kommanditistin kapitalmäßig<br />

an der Gesellschaft beteiligt, gilt für Teilkündigungen,<br />

die nur die Kapitalbeteiligung betreffen, die für alle<br />

Gesellschafter geltende dreitägige Kündigungsfrist des § 7,<br />

Ziff. 1, 1. Abs. des Gesellschaftsvertrages.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die<br />

VSG Verwaltungsgesellschaft mbH. Diese ist eine Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, deren<br />

wesentlicher Gegenstand die Übernahme der Komplementärstellung<br />

in der Gesellschaft ist. <strong>Sie</strong> ist im Innenverhältnis<br />

zwischen den Gesellschaftern nicht zur Geschäftsführung<br />

und Vertretung der Gesellschaft berechtigt.


Das Stammkapital der Komplementärin ist in Höhe von<br />

€ 25.000 voll eingezahlt. Die Haftung der Komplementärin<br />

für Verbindlichkeiten der VSG II gegenüber Dritten ist<br />

unbeschränkt. Da es sich bei der Komplementärin um eine<br />

GmbH handelt, haftet diese nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.<br />

Die Satzung der Komplementärin enthält keine vom gesetzlichen<br />

Leitbild abweichenden Regelungen im Hinblick<br />

auf Haftung und Vertretung.<br />

Die Emittentin ist kein Konzernunternehmen. Zum Prospektaufstellungsdatum<br />

steht die Emittentin unter der<br />

Leitung der Komplementärin und der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin und befindet sich im jeweils gleichberechtigten<br />

Eigentum der Gründungsgesellschafter. Es ist<br />

vorgesehen, dass die Anleger die Mehrheit des Kommanditkapitals<br />

übernehmen. Die Gesellschaft ist nach dem Beitritt<br />

von Anlegern kein Konzernunternehmen im Sinne des § 18<br />

AktG i. V. m. § 296 HGB.<br />

Angaben über das Kapital<br />

Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern<br />

insgesamt gezeichneten Einlagen beträgt € 3.000,00. Von<br />

den gezeichneten € 3.000,00 wurden € 2.000,00 eingezahlt.<br />

Die Hafteinlage der Treuhand- und Verwaltungs-GmbH &<br />

Co. KG in Höhe von € 1.000,00 ist und bleibt ausstehend.<br />

Bei dem derzeit eingezahlten Kapital (Pflichteinlagen) in<br />

Höhe von € 2.000,00 handelt es sich zum einen um die<br />

Kommanditeinlage der L’or triple value concept GmbH in<br />

Höhe von € 1.000,00, die auch in voller Höhe in das Handelsregister<br />

als Hafteinlage eingetragen ist. Zum anderen<br />

hat die L’or capital fine art AG ebenfalls eine Pflichteinlage<br />

in Höhe von € 1.000,00 geleistet. <strong>Sie</strong> ist mit einer Hafteinlage<br />

von € 1.000,00 in das Handelsregister eingetragen. Die<br />

Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG ist lediglich<br />

mit einer Hafteinlage in Höhe von € 1.000,00 der Emittentin<br />

beigetreten, schuldet aber im Innenverhältnis keine<br />

Pflichteinlage. Pflichteinlagen bezeichnen den Betrag, den<br />

ein Gesellschafter auf der Grundlage des Gesellschaftervertrages<br />

verpflichtet ist, in die Gesellschaft einzuzahlen.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet derzeit keine<br />

Einlage. Die Emittentin hat den Anlegern bisher noch keine<br />

Anteile am Beteiligungskapital, sonstige <strong>Vermögen</strong>sanlagen<br />

oder Wertpapiere angeboten. Aufgrund der Rechtsform der<br />

Emittentin als Kommanditgesellschaft bestehen auch weder<br />

Umtausch- noch Bezugsrechte auf Aktien.<br />

Angaben über die Gründungsgesellschafter<br />

und Geschäftsführer<br />

Die Gesellschaft hat vier Gründungsgesellschafter, die VSG<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, die L’or triple value concept<br />

GmbH, die L’or capital fine art AG sowie die Treuhandund<br />

Verwaltungs-GmbH & Co. KG. Hinsichtlich der Vergütung<br />

der Gründungsgesellschafter wird auf Seite 74 ff.<br />

verwiesen.<br />

Die VSG Verwaltungsgesellschaft mbH hat sich als persönlich<br />

haftende Gesellschafterin zunächst ohne eine Einlage<br />

beteiligt. <strong>Sie</strong> hat ihren Sitz in Walsrode. Die Geschäftsanschrift<br />

lautet: Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode.<br />

Die L’or triple value concept GmbH, eingetragen in das<br />

Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRB<br />

5777, hat eine Einlageverpflichtung in Höhe von € 1.000,00<br />

gegenüber der Emittentin übernommen. <strong>Sie</strong> ist mit einer<br />

Hafteinlage in Höhe von € 1.000,00 in das Handelsregister<br />

eingetragen. <strong>Ihr</strong>e Geschäftsanschrift lautet: Hafenstraße 5,<br />

31582 Nienburg / Weser.<br />

Die Geschäftsführung der Emittentin obliegt der L’or triple<br />

value concept GmbH als geschäftsführender Kommanditistin,<br />

vertreten durch ihre Geschäftsführer Stephan Wolff<br />

und Marcus Meyn, die jeweils einzeln vertretungsberechtigt<br />

sind.<br />

Die L’or capital fine art AG, eingetragen in das Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 5774, hat<br />

eine Einlageverpflichtung in Höhe von € 1.000,00 gegenüber<br />

der Emittentin übernommen. <strong>Sie</strong> ist mit einer Hafteinlage<br />

in Höhe von € 1.000,00 in das Handelsregister<br />

eingetragen. <strong>Ihr</strong>e Geschäftsanschrift lautet: Hafenstraße 5,<br />

31582 Nienburg / Weser.<br />

Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />

57


Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />

58<br />

Die Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG, eingetragen<br />

im Handelsregister AG Lüneburg unter HRA 200200,<br />

ist mit einer Hafteinlage in Höhe von € 1.000,00 an der<br />

Emittentin beteiligt. Diese Hafteinlage ist ausstehend. Eine<br />

Pflichteinlage im eigenen Namen und für eigene Rechnung<br />

hat sie nicht übernommen. <strong>Ihr</strong>e Geschäftsanschrift lautet:<br />

Am Anger 1, 29525 Uelzen.<br />

Die Gründungsgesellschafter L’or triple value concept<br />

GmbH und L’or capital fine art AG sind mit dem Vertrieb<br />

der <strong>Vermögen</strong>sanlage beauftragt. Diese sind jedoch wie die<br />

übrigen Gründungsgesellschafter weder mittelbar noch unmittelbar<br />

an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />

der <strong>Vermögen</strong>sanlage beauftragt sind.<br />

Die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbar noch<br />

unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die der Emittentin<br />

Fremdkapital zur Verfügung stellen oder im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands, Gründungsgesellschafter,<br />

Treuhänder oder Mittelverwendungskontrolleur<br />

sowie Mitglieder von Aufsichtsgremien oder<br />

Beiräte der Emittentin sind nicht tätig für<br />

Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital geben<br />

oder<br />

Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen.<br />

Die Gründungsgesellschafter L’or triple value concept<br />

GmbH und L’or capital fine art AG sind mit dem Vertrieb<br />

der angebotenen <strong>Vermögen</strong>sanlage beauftragt. Darüber<br />

hinaus ist kein Mitglied der Geschäftsführung oder des<br />

Vorstands, Gründungsgesellschafter, Treuhänder oder Mittelverwendungskontrolleur<br />

sowie Mitglieder von Aufsichtsgremien<br />

oder Beiräte der Emittentin für Unternehmen tätig,<br />

die mit dem Vertrieb der angebotenen <strong>Vermögen</strong>sanlage<br />

betraut sind.<br />

Weitere Angaben zu den Gründungsgesellschaftern und den<br />

Beteiligungsverhältnissen finden sich auf Seite 74 ff..<br />

Insgesamt erhalten die Gründungsgesellschafter plangemäß<br />

€ 1.663.833 (inkl. Agio in Höhe von € 1.100.000). Ab dem<br />

1. Januar 2009 erhalten die Gründungsgesellschafter Bezüge,<br />

Provisionen u.a. von 1,71 % p.a. des jeweiligen Depotwertes.<br />

Über die zuvor dargestellten Bezüge, Provisionen oder<br />

sonstigen Vergütungen hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern<br />

(einschließlich Anbieter) sowohl innerhalb<br />

als auch außerhalb des Gesellschaftsvertrages keine weiteren<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmenrechte oder sonstige Gesamtbezüge,<br />

insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder Art zu.<br />

Weitere Rechte der Gründungsgesellschafter, die von denen<br />

der übrigen Kommanditisten / Treugeber abweichen, bestehen<br />

nicht. Die zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe<br />

existierenden Anteile haben die auf Seite 60 f. dargestellten<br />

Hauptmerkmale sowie die dort dargestellten Rechte und<br />

Pflichten.<br />

Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />

Die Emittentin erwirbt, hält, verwaltet und verkauft real<br />

existierende, zertifizierte Edelmetalle in Barrenform, nämlich<br />

Gold, Silber und Platin.<br />

Beabsichtigt ist, die Edelmetalle jeweils im Drittelmix zu<br />

erwerben. Die Gesellschaft darf bis zu 10 % ihrer Mittel<br />

als Barreserve auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto halten<br />

(§ 11 des Gesellschaftsvertrages). Sämtliche Edelmetalle<br />

werden ausschließlich aus Eigenmitteln der Gesellschaft<br />

erworben. Die Gesellschaft wird kein Fremdkapital zum<br />

Erwerb von Edelmetallen oder zu sonstigen Zwecken aufnehmen.<br />

Die weiteren Einzelheiten in Bezug auf die Geschäfts tätigkeit<br />

der Emittentin sind im Kapitel „Das Anlageobjekt“<br />

(Seite 26) beschrieben.<br />

Die Emittentin hat die im Kapitel „Verträge und Vertragspartner“<br />

dargestellten Verträge abgeschlossen. Zur Umsetzung<br />

des Gesellschaftszweckes ist die Gesellschaft davon<br />

abhängig, dass die Verträge erfüllt werden. Weitere Verträge<br />

wurden nicht abgeschlossen. Es besteht keine Abhängigkeit<br />

der Emittentin von Patenten, Lizenzen oder neuen Her-


stellungsverfahren. Gerichts- oder Schiedsverfahren, die<br />

einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der<br />

Emittentin haben können, liegen nicht vor. Es wurden noch<br />

keine Investitionen getätigt. Die Tätigkeit der Emittentin<br />

ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst<br />

worden.<br />

Angaben zur Treuhänderin<br />

Die Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG ist als<br />

Treuhänderin mit einer Hafteinlage von € 1.000 der Gesellschaft<br />

beigetreten. Eine Pflichteinlage im eigenen Namen<br />

und für eigene Rechnung leistet sie nicht. <strong>Sie</strong> ist berechtigt,<br />

Pflichteinlagen durch Erklärung gegenüber der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin zu bilden und zu erhöhen und<br />

anteilig als Treuhandkommanditistin im eigenen Namen,<br />

aber für Rechnung der sich mittelbar über sie an der Gesellschaft<br />

beteiligenden Treugeber zu halten. Insoweit hält<br />

die Treuhänderin ihren Kommanditanteil im Außenverhältnis<br />

als einheitlichen Gesellschaftsanteil und übt die den<br />

Treugeber betreffenden Gesellschaftsrechte und -pflichten<br />

gegenüber der Gesellschaft nach Maßgabe des Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrages (vgl. Seite 90) und des Gesellschaftsvertrages<br />

(vgl. Seite 74) aus.<br />

Im Innenverhältnis handelt sie ausschließlich im Auftrage<br />

und für Rechnung des Treugebers. <strong>Sie</strong> ist damit verpflichtet,<br />

dem Treugeber dasjenige herauszugeben, was sie aus dem<br />

treuhänderisch im eigenen Namen, aber für Rechnung des<br />

Treugebers gehaltenen Kommanditanteil erlangt.<br />

Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit gemäß § 15 Ziff. 1<br />

des Treuhand-Verwaltungsvertrages und § 5 Ziff. 1b des<br />

Gesellschaftsvertrages eine ergebnisunabhängige Vergütung<br />

von monatlich 1/12 auf 0,15 % des Depotwertes zuzüglich<br />

der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.<br />

Die Treuhänderin hat Anspruch auf Freistellung von Verbindlichkeiten,<br />

die für sie im Zusammenhang mit dem Erwerb<br />

und der pflichtgemäßen treuhänderischen Verwaltung<br />

der Beteiligung des Treugebers entstehen. Der Freistellungsanspruch<br />

besteht gegenüber jedem Treugeber nur bezogen<br />

auf die Höhe der für ihn gehaltenen anteiligen Beteiligung.<br />

Anspruch auf die Stellung einer Sicherheitsleistung hat sie<br />

nicht. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Treugeber<br />

untereinander ist ausgeschlossen. Die Treuhänderin handelt<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Auf § 11 des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages wird hingewiesen.<br />

Angaben über sonstige Personen<br />

Über die nach der VermVerkProspV angabepflichtigen Personen<br />

hinaus hat niemand die Herausgabe oder den Inhalt<br />

dieses Produktes oder nach Inhalt dieses Prospektes oder<br />

die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes dieser <strong>Vermögen</strong>sanlage<br />

wesentlich beeinflusst.<br />

Angaben über die Beteiligung<br />

Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen<br />

Beteiligung<br />

Bei der angebotenen <strong>Vermögen</strong>sanlage handelt es sich<br />

um KG-Anteile. Die Anleger beteiligen sich an der VSG II<br />

GmbH & Co. KG entweder unmittelbar als Kommanditisten<br />

oder mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin<br />

Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG<br />

mit den jeweils vereinbarten Beteiligungsalternativen (VSG<br />

II Direkt oder VSG II Spar) für eine Mindestvertragslaufzeit<br />

von einem Monat. Einzelheiten zu den Beteiligungsalternativen<br />

sind nachfolgend und im Kapitel „Beteiligungsmöglichkeiten“<br />

(Seite 8) beschrieben.<br />

Die Beteiligung als Kommanditist beginnt im Innenverhältnis<br />

der Gesellschafter untereinander mit Annahme der<br />

Beitrittserklärung durch die Gesellschaft bzw. für die Treugeber<br />

durch die Gesellschaft und die Treuhänderin und die<br />

Zahlung der vereinbarten Kapitaleinlage an die Gesellschaft<br />

für den ersten Werktag des folgenden Monats. Weitere Voraussetzung<br />

für den Beginn der Beteiligung im Innenverhältnis<br />

ist für Kommanditisten, die der Gesellschaft direkt<br />

beitreten, die Vorlage der notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht<br />

(§ 5 Ziff. 5 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Im Außenverhältnis ist die Wirksamkeit des Beitritts als<br />

Kommanditist aufschiebend bedingt durch die Eintragung<br />

in das Handelsregister. Bis zur Eintragung in das Handels-<br />

Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />

59


Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />

60<br />

register werden Kommanditisten, die der Gesellschaft<br />

direkt beitreten, wie stille Gesellschafter behandelt, soweit<br />

die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Anleger, die sich mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin<br />

beteiligen, stehen nach Maßgabe des mit<br />

der Treuhandkommanditistin geschlossenen Treuhandvertrages<br />

sowie des Gesellschaftsvertrages im Innenverhältnis<br />

zu den anderen Gesellschaftern sowie im Verhältnis zueinander<br />

wirtschaftlich so als seien sie direkt als Kommanditisten<br />

an der Gesellschaft beteiligt. Soweit im Gesellschaftsvertrag<br />

Rechte und Pflichten für „Kommanditisten“ oder<br />

„Gesellschafter“ begründet werden, treffen diese Rechte<br />

und Pflichten im Innenverhältnis auch die mittelbar als<br />

Treugeber über die Treuhandkommanditistin beteiligten<br />

Anleger. Dies gilt nicht, wenn sich aus dem Zusammenhang<br />

ergibt, dass Rechte und Pflichten nur für die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin oder nur für die Treuhandkommanditistin<br />

begründet werden.<br />

Diejenigen Anleger, die sich mittelbar als Treugeber über<br />

die Treuhandkommanditistin an der Gesellschaft beteiligen,<br />

sind jedoch berechtigt, durch Übernahme der seitens der<br />

Treuhandkommanditistin für sie jeweils anteilig gehaltenen<br />

Pflichteinlage einschließlich der damit verbundenen Rechte<br />

und Pflichten anstelle der Treuhandkommanditistin unmittelbar<br />

als Kommanditist in die Gesellschaft einzutreten.<br />

Die Anzahl der Anleger, die sich entweder unmittelbar<br />

als Kommanditisten oder mittelbar als Treugeber über<br />

die Treuhandkommanditistin an der Gesellschaft beteiligen,<br />

steht nicht fest und ist unbeschränkt. Es ist mindestens<br />

ein Anleger mit einem Mindestanteil in Höhe<br />

von € 2.500,00 notwendig, um das geplante Anlage objekt<br />

zu erwerben.<br />

Die Mindestzeichnung der aufzunehmenden Kommanditisten<br />

beträgt bei der gewählten Beteiligungsalternative als<br />

Direktanlage € 2.500,00 und bei der Beteiligungsalternative<br />

der Ratenanlage € 1.000,00. Höhere Beträge bei Direkteinlagen<br />

müssen durch 500 ohne Rest teilbar sein. Bei Ra-<br />

tenanlegern beträgt die monatliche Mindeststaffelzahlung<br />

€ 100,00; höhere Ratenzahlungen müssen durch 10 ohne<br />

Rest teilbar sein. Bei Rateneinlagen ist keine maximale Anzahl<br />

der Ratenzahlungen vorgesehen.<br />

Der Investitionsplan sieht nicht vor, das von Anlegern im<br />

Rahmen des Beteiligungsangebotes einzuzahlende Kommanditkapital<br />

der Summe nach zu beschränken. Es steht<br />

daher auch nicht fest, welcher anteilige Betrag des Gesellschaftskapitals<br />

auf die so genannten Direktanleger oder auf<br />

die so genannten Ratenanleger entfällt.<br />

Die Einmal- und die Rateneinlagen werden nach dem in § 6<br />

Ziff. 10 des Gesellschaftsvertrages festgelegten Schlüssel auf die<br />

Konten des Kommanditisten / Treugebers verbucht (Vgl. hierzu<br />

auch die Erklärung des Berechnungsschlüssels im folgenden<br />

Abschnitt unter „Rechte aus der Beteiligung“). Das Agio in<br />

Höhe von 5,5 %, das der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

zusteht, wird zusätzlich zu der Einlage erhoben und steht nicht<br />

der Emittentin, sondern ausschließlich der L’or triple value<br />

concept GmbH in der jeweils eingeworbenen Höhe zu.<br />

Rechte aus der Beteiligung<br />

Konten<br />

Für jeden Kommanditisten/Treugeber wird für seine<br />

Einlage ein gesondertes Gesellschafterkonto geführt, das<br />

sich aus folgenden Unterkonten zusammensetzt:<br />

dem festen Kapitalkonto (Kapitalkonto I)<br />

dem Umsatzsteuerkonto (Kapitalkonto II)<br />

dem Anteilskonto (Kapitalkonto III)<br />

dem laufendem Konto (Kapitalkonto IV)<br />

Das feste Kapitalkonto I bestimmt sich nach der eingezahlten<br />

Einlage des Kommanditisten / Treugebers, errechnet<br />

gemäß § 6 Ziff. 10 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Auf dem Kapitalkonto II werden die Umsatzsteueranteile<br />

eines jeden Gesellschafters gebucht. Die Anteile, die jeder<br />

Gesellschafter nach Maßgabe des individuell zu berechnenden<br />

Ausgabepreises im Zeitpunkt seines Beitritts an<br />

der Gesellschaft erhält, werden auf dem Kapitalkonto III<br />

verbucht. Nach diesen Anteilen bemisst sich auch das<br />

Stimmrecht jedes Gesellschafters.<br />

Die Stimmrechte der Gesellschafter bestimmen sich nach<br />

dem Kapitalkonto III. Auf dem Kapitalkonto IV werden<br />

die dem einzelnen Gesellschafter zugewiesenen Gewinne,<br />

Verluste, Entnahmen und sonstige Kosten gebucht.


Die Gesellschaft verfügt über ein gesamthänderisch gebundenes<br />

Rücklagenkonto, an dem jeder Anleger anteilig<br />

entsprechend seiner Beteiligung nach dem Kapitalkonto<br />

III beteiligt ist.<br />

Ergebnisbeteiligung<br />

Für die Ermittlung der Gewinn- und Verlustbeteiligung<br />

der einzelnen Kommanditisten/Treugeber ist von dem<br />

Gewinn und Verlust auszugehen, der sich aus der jährlich<br />

aufzustellenden und durch Gesellschafterbeschluss<br />

festgestellten Handelsbilanz der Gesellschaft unter Berücksichtigung<br />

der an die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

und die Treuhandkommanditistin vorab zu<br />

zahlenden Vergütungen sowie unter Berücksichtigung<br />

der an die Verwahrerin und die geschäftsführende Kommanditistin<br />

zu zahlenden Vergütungen ergibt, die jeweils<br />

als Aufwand gelten (vgl. hierzu auch Seite. 74 f. „Angaben<br />

über die Gründungsgesellschafter“).<br />

Der im Jahresabschluss ausgewiesene Gewinn oder Verlust<br />

eines Geschäftsjahres ist den Gesellschaftern entsprechend<br />

dem Verhältnis ihrer Beteiligung, gerechnet<br />

nach dem Kapitalkonto III, voll zuzuweisen. Im Falle der<br />

ratenweisen Einzahlung von Einlagen wird der Stand<br />

des Kapitalkontos III zum jeweiligen 30. Juni eines jeden<br />

Geschäftsjahres zugrunde gelegt, soweit die Raten<br />

vertragsgemäß gezahlt wurden. Ist dies nicht der Fall, so<br />

wird der Stand des Kapitalkontos III zum 1. Januar des<br />

betreffenden Geschäftsjahres zugrunde gelegt. Soweit<br />

Gesellschaftern den fälligen Teil der Einlage ganz oder<br />

teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt leisten, nehmen<br />

sie mit dem verspätet gezahlten Teil der Einlage am<br />

Ergebnis der Gesellschaft erst in dem entsprechenden<br />

Jahr teil. Über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus<br />

eingezahltes Kapital wird nicht berücksichtigt, es<br />

sei denn, es ist auf Empfehlung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin eingezahlt worden. Diese Einzahlungen<br />

werden bei der Zuweisung des im Jahresabschluss ausgewiesenen<br />

Gewinns oder Verlustes eines Geschäftsjahres<br />

entsprechend berücksichtigt. Das eingezahlte Agio wird<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Ideelle Anteile an der Gesellschaft<br />

An dem wie vorstehend errechneten ermittelten Gewinn<br />

oder Verlust nimmt jeder Gesellschafter / Treugeber<br />

grundsätzlich entsprechend dem Verhältnis seiner Anteile<br />

(Kapitalkonto III) zur Summe der Kapitalkonten<br />

III aller Gesellschafter teil.<br />

Die Berechnung entspricht der Regelung in § 6 Ziff. 10<br />

des Gesellschaftsvertrages. Danach entspricht eine Beteiligung<br />

in Höhe von € 500,00 zum erstmöglichen Beitrittszeitpunkt<br />

einem ideellen Anteil an der Gesellschaft.<br />

Für jeden letzten Werktag eines Monats wird der aktuelle<br />

Wert eines solchen ideellen Anteils festgelegt und von<br />

der Emittentin veröffentlicht. Der Wert eines Anteils<br />

erhöht sich bei steigenden Edelmetallkursen und fällt<br />

bei sinkenden Edelmetallkursen. Für die Kursberechnung<br />

entscheidend ist der jeweils letzte Kurs des letzten<br />

Handelstages eines Monats für Gold, Silber und Platin<br />

an der Börse in London.<br />

Damit auch einem neu beitretenden Kommanditisten<br />

oder Treugeber die Möglichkeit eröffnet bleibt, zu niedrigen,<br />

festen Beträgen (für Direkteinlagen € 2.500,00 zzgl.<br />

5,5 % Agio und für Spareinlagen € 1.000,00 inkl. 5,5 %<br />

Agio, also € 947,79 Einlage und € 52,13 Agio sowie der<br />

monatlichen Spareinlage von mindestens € 100,00 inkl.<br />

5,5 % Agio, davon € 94,79 Einlage und € 5,21 Agio) und<br />

ohne Zahlung eines Aufpreises in die Rücklagen der Gesellschaft<br />

beizutreten, wird seinem Kapitalkonto III nicht<br />

der Gesamtbetrag seiner Einlage gutgeschrieben, sondern<br />

jeweils der Anteil seiner Einlage, der dem Verhältnis<br />

zum tatsächlichen Wert einer Einlage in gleicher Höhe<br />

zum erstmöglichen Ankauf von Edelmetallen durch die<br />

Gesellschaft entspricht. Der so errechnete Betrag wird<br />

dem Kapitalkonto III des Kommanditisten / Treugebers<br />

gutgeschrieben. Der Betrag auf dem Kapitalkonto III ist<br />

entscheidend für Gewinn- und Verlustbeteiligung des<br />

Kommanditisten / Treugebers. Überschießende Beträge<br />

werden durch die anteilige Beteiligung an den Gewinnrücklagen<br />

der Gesellschaft abgebildet. <strong>Sie</strong> verfallen daher<br />

nicht, sondern werden beim Ausscheiden entsprechend<br />

der Regelung in § 9 des Gesellschaftsvertrages ausgekehrt;<br />

das Agio wird zusätzlich zu der Einlage gezahlt<br />

und wirkt sich daher nicht auf die anteilige Beteiligung<br />

an der Emittentin aus.<br />

Der beitretende Anleger zahlt daher praktisch ein Aufgeld<br />

entsprechend dem Wertzuwachs des Gesellschafts-<br />

Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />

61


Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />

62<br />

vermögens seit der ersten Anschaffung von Edelmetallen<br />

für die Gesellschaft. So wird sichergestellt, dass alle<br />

Anleger gleichwertige <strong>Vermögen</strong>sanlagen erhalten und<br />

bezüglich Gewinn- und Stimmberechtigung gleich behandelt<br />

werden.<br />

Auszahlungen<br />

Gemäß § 15 Ziff. 2 u. 3 des Gesellschaftervertrages wird<br />

der Gewinn nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet.<br />

Sämtliche anfallenden Gewinne der Gesellschaft werden<br />

entsprechend des Unternehmensgegenstandes weiter<br />

investiert. Gesellschafter erhalten bei Kündigung ihrer<br />

Beteiligung den Wert ihrer Beteiligung einschließlich der<br />

auf ihr Nominalkapital angefallenen Gewinne (ausführlich<br />

hierzu die nachstehenden Punkte „Kündigung der<br />

Beteiligung“ und „Abfindungsguthaben“).<br />

Kündigung der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an der Gesellschaft endet mit der ordentlichen<br />

Kündigung. Die Kündigung kann jeweils zum<br />

Ablauf eines Monats mit einer Frist von drei Werktagen<br />

ausgesprochen werden. Teilkündigungen sind über Beträge<br />

am Nominalkapital (Kapitalkonto I) möglich, die<br />

durch 500 teilbar sind, wenn eine Nominalbeteiligung<br />

von € 2.500,00 verbleibt. Die Kündigung ist in schriftlicher<br />

Form für unmittelbar beteiligte Kommanditisten an die<br />

Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin,<br />

die L’or triple value concept GmbH, zu richten;<br />

für Treugeber an die Gesellschaft oder an die Treuhänderin.<br />

Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei<br />

der Gesellschaft, bzw. bei der Treuhänderin.<br />

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Gesellschafter<br />

auch außerhalb vorgenannter Fristen ihre Beteiligung<br />

durch Kündigung beenden. Setzen sie selbst einen wichtigen<br />

Grund, können sie vorzeitig aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Abfindungsguthaben<br />

Den ausscheidenden Kommanditisten / Treugebern steht<br />

ein Abfindungsguthaben zu, dessen Zusammensetzung<br />

und Ermittlung im Einzelnen in § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />

geregelt ist.<br />

Im Falle der ordentlichen Kündigung erhält der Gesellschafter<br />

ein Entgelt in Höhe des Verkehrswertes der<br />

eingezahlten Kommanditbeteiligung (Kapitalkonto III<br />

multipliziert mit dem Rücknahmewert abzüglich Verlustkonto/Kapitalkonto<br />

IV) zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

des Ausscheidens.<br />

Der so errechnete Betrag wird dem Gesellschafter in bar<br />

ausgezahlt. Auf Verlangen eines Gesellschafters wird der<br />

Abfindungsbetrag durch Lieferung von Edelmetallen in<br />

Barrenform bedient, soweit eine Auszahlung in ganzen<br />

Barren möglich ist. Der Gesellschaft, vertreten durch<br />

die geschäftsführende Kommanditistin, ist dabei die<br />

Zusammensetzung der Edelmetalle überlassen; sie soll<br />

grundsätzlich im monetären Drittelmix die Edelmetalle<br />

herausgeben. Spitzenbeträge werden in bar ausgezahlt.<br />

Erfüllungsort ist der Lagerort der verwahrten Edelmetalle.<br />

Der Gesellschafter trägt eventuell anfallende Kosten,<br />

die für eine Abfindung durch Lieferung von Edelmetallen<br />

entstehen. Der Abfindungsanspruch ist auch<br />

ohne Zustimmung der Gesellschaft abtretbar.<br />

Soweit die persönlich haftende Gesellschafterin eine<br />

Einlage leistet bzw. erhöht, erfolgt ebenfalls eine zeitanteilige<br />

Berücksichtigung. Hierdurch verringert sich die<br />

Beteiligung der Kommanditisten/Treugeber am Ergebnis<br />

der Gesellschaft und einem Auseinandersetzungswert.<br />

Das Abfindungsguthaben in bar ist 14 Tage nach dem<br />

letzten Werktag des Monats, welcher der Kündigung<br />

durch den Kommanditisten / Treugeber folgt, fällig.<br />

Wählt der kündigende Gesellschafter die Abfindung<br />

in Edelmetallen, so wird die Auslieferung zum letzten<br />

Werktag des übernächsten Monat nach der Kündigung<br />

fällig. Kosten, die möglicherweise für die Auslieferung<br />

entstehen, trägt der Anleger.<br />

Mitwirkungs- und Kontrollrechte<br />

Den Kommanditisten / Treugebern stehen nach dem<br />

Gesellschaftsvertrag die einem Kommanditisten gesetzlich<br />

eingeräumten Mitwirkungsrechte zu. Zur Geschäftsführung<br />

sind sie jedoch nicht berechtigt. Die<br />

Geschäftsführung steht im Innenverhältnis allein der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin zu. § 11 Ziff. 4 des<br />

Gesellschaftsvertrages enthält die Verpflichtung der Ge-


schäftsführung, für über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

hinausgehende Geschäfte die Zustimmung der<br />

Gesellschafter einzuholen.<br />

Darüber hinaus sind in den §§ 12, 13 des Gesellschaftsvertrages<br />

weitere Mitwirkungsrechte geregelt. Danach erfolgen<br />

Gesellschafterbeschlüsse entweder in Gesellschafterversammlungen<br />

oder im schriftlichen Beschlussverfahren. Jeder<br />

Kommanditist hat für je einen Anteil auf dem Kapitalkonto<br />

III eine Stimme. Treugeber sind berechtigt, das Stimmrecht<br />

der Treuhandkommanditistin entsprechend ihrem Anteil<br />

selbst auszuüben. Bei ungeraden Beträgen auf dem Kapitalkonto<br />

III werden keine anteiligen Stimmen gewährt, sondern<br />

für einen Betrag, der nicht durch 1 teilbar ist bis 0,49 wird<br />

keine Stimme gewährt, für einen Betrag ab 0,50 erhält der<br />

Kommanditist oder Treugeber eine weitere Stimme. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin hat keine Stimmen, wenn<br />

sie sich nicht kapitalmäßig an der Gesellschaft beteiligt.<br />

Die Gesellschafterbeschlüsse werden in der Regel mit einfacher<br />

Mehrheit der abgegebenen und vertretenen Stimmen<br />

gefasst. In besonderen Fällen, zum Beispiel im Falle<br />

der Änderung des Gesellschaftsvertrages oder Auflösung<br />

der Gesellschaft bedarf der Gesellschafterbeschluss jedoch<br />

einer dreiviertel Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Gesellschafterbeschlüsse<br />

können binnen einer Ausschlussfrist<br />

von 1 Monat plus zwei Tagen nach Absendedatum des Gesellschaftsbeschlusses<br />

angefochten werden.<br />

Weitere Regelungen des Gesellschafsvertrages<br />

der Emittentin<br />

Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

Die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin ist<br />

unbeschränkt. Da es sich bei der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

um eine Kapitalgesellschaft in der Form einer<br />

GmbH handelt, haftet diese insoweit nur beschränkt auf<br />

ihr <strong>Vermögen</strong>. Das Stammkapital der VSG Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH in Höhe von € 25.000 wurde vollständig<br />

eingezahlt.<br />

Aufnahme in die Gesellschaft<br />

Nach dem HGB bedarf die Aufnahme eines Kommanditisten<br />

in die Gesellschaft als Grundlagengeschäft der<br />

Zustimmung aller Gesellschafter (§§ 161, 114 HGB). Nach<br />

dem Gesellschaftsvertrag (§ 5) ist bei der Aufnahme eines<br />

Kommanditisten allein die Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin oder der Treuhandkommanditistin<br />

– im Falle der treugeberischen Beteiligung – notwendig.<br />

Übertragung der Beteiligung<br />

Nach dem Gesellschaftsvertrag (§ 10) ist die Zustimmung<br />

der Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ausreichend für eine Übertragung einer<br />

Beteiligung.<br />

Wesentliche Grundlagen der steuerlichen<br />

Konzeption<br />

Hinsichtlich der wesentlichen Grundlagen der steuerlichen<br />

Konzeption wird auf das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“<br />

(Seite 68) verwiesen. Die Anbieterin, die L’or capital fine art<br />

AG, übernimmt keine Zahlung von Steuern.<br />

Übertragung der Beteiligung<br />

Sofern die Kommanditeinlage bei der Gesellschaft eingezahlt<br />

oder sichergestellt ist, dass der Übernehmer die Einzahlung<br />

leistet, kann jeder Kommanditist seine Beteiligung<br />

durch Verkauf oder Schenkung übertragen. Teilabtretungen<br />

sind nur zulässig, wenn die abgetretene Kommanditbeteiligung<br />

(Kapitalkonto III) durch 2.500 ohne Rest teilbar ist<br />

und sowohl die Beteiligung des Abtretungsempfängers als<br />

auch die verbleibende Beteiligung – bei Ehegatten die zusammengerechneten<br />

Beteiligungen – mindestens € 2.500<br />

beträgt. Abtretungen können immer nur mit Wirkung zum<br />

Ende eines Monats erfolgen; dies gilt nicht für Sicherungsabtretungen<br />

sowie für Übertragungen im Wege der Schenkung.<br />

Bei der Abtretung der Beteiligung von Ratenanlegern<br />

verbleibt der Übertragende in der Zahlungsverpflichtung<br />

gegenüber der Gesellschaft hinsichtlich der nicht geleisteten<br />

Ratenzahlungen.<br />

Die Abtretung bedarf in jedem Fall zu ihrer Wirksamkeit<br />

der Zustimmung der Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin (Abtretungsverbot gemäß<br />

§ 399 BGB).<br />

Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />

63


Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />

64<br />

Bei (Sicherheits-)Abtretungen eines Treugeberanteils gilt<br />

entsprechendes. Die Treuhandkommanditistin bedarf zur<br />

Übertragung ferner der Zustimmung des / der betroffenen<br />

Treugeber(s). Hinsichtlich der durch die Übertragung anfallenden<br />

Kosten siehe „Erwerbspreis“ und „Weitere Kosten“<br />

(Seite 65).<br />

Es gibt keinen geregelten Markt für den Verkauf und Erwerb<br />

für Anteile an der Emittentin. Insoweit ist die Handelbarkeit<br />

eingeschränkt. Eine Übertragung oder Abtretung der Beteiligung<br />

ist nur mit Zustimmung der Gesellschaft, vertreten<br />

durch die geschäftsführende Kommanditistin, die L’or triple<br />

value concept GmbH, wie vorstehend beschrieben möglich.<br />

Das Treuhandverhältnis endet mit dem Tod des Anlegers. Der<br />

Treuhänder überträgt bereits mit Abschluss dieses Treuhandvertrages<br />

das Treugut auf den Anleger mit Rechtswirkung<br />

zum Zeitpunkt des Todes des Anlegers. Der Anleger nimmt<br />

diese Übertragung mit Abschluss des Treuhandvertrages an.<br />

Die Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

der Gesellschaft für diese Übertragung ist erteilt.<br />

Zahlstellen<br />

Abfindungszahlungen an die Kommanditisten / Treugeber<br />

erfolgen durch die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II<br />

GmbH & Co. KG, Hafenstraße 5, 31582 Nienburg (Zahlstelle).<br />

Einzahlung der Einlagen / Kontoverbindung<br />

Die Kommanditisten / Treugeber haben die in der Beitrittserklärung<br />

vereinbarten Einlagen zuzüglich Agio an<br />

die Emittentin wie folgt zu zahlen:<br />

Direktanleger, die sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />

oder direkt als Kommanditisten beteiligen,<br />

zahlen 100 % der Zeichnungssumme plus 5,5 % Agio<br />

hierauf unmittelbar nach Mitteilung über die Annahme des<br />

Beitritts auf das Konto der Gesellschaft bei der Sparkasse<br />

Nienburg, BLZ 25650106 Kontonummer 60009958.<br />

Ratenanleger, die sich entweder als unmittelbare Kommanditisten<br />

oder mittelbar als Treugeber an der Gesellschaft<br />

beteiligen, leisten unmittelbar nach Mitteilung über die Annahme<br />

des Beitritts eine Zahlung in Höhe von mindestens<br />

€ 1.000,00 inkl. 5,5 % Agio auf das Konto der Gesellschaft<br />

bei der Sparkasse Nienburg, BLZ 25650106 Kontonummer<br />

60009958. Die erste Ratenzahlung von mindestens € 100,00<br />

inkl. 5,5 % Agio folgt zum ersten Werktag des Monats nach<br />

der Einmalzahlung auf das Gesellschaftskonto. Die übrigen<br />

Ratenzahlungen sind entsprechend (mindestens € 100,00<br />

inkl. 5,5 % Agio) zum jeweiligen ersten Werktag eines jeden<br />

Folgemonats auf das Gesellschaftskonto zu zahlen.<br />

Die Ratenanleger sind berechtigt, höhere oder geringere<br />

Monatsstaffelzahlungen zu leisten, soweit sie dies mit der<br />

Gesellschaft vereinbart haben. Die Regelungen über die<br />

Kündigung der Gesellschaft (Teilkündigung) gelten hierfür<br />

entsprechend.<br />

Annahmestellen<br />

Die Beitrittserklärung ist an die Emittentin, vertreten durch<br />

die L’or triple value concept GmbH, einzusenden.<br />

Die Annahme der Beitrittserklärung erfolgt durch die<br />

Emittentin, vertreten durch die L’or triple value concept<br />

GmbH, als geschäftsführende Kommanditistin – im Falle<br />

der treugeberischen Beteiligung – durch die Treuhand- und<br />

Verwaltungs-GmbH & Co. KG.<br />

Zeichnungsfrist<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, ohne eine Begrenzung der<br />

Anzahl oder der Kapitalsumme, weitere Kommanditisten<br />

und Treugeber (als mittelbar beteiligte Gesellschafter über<br />

die Treuhandkommanditistin) bis zum 31. Dezember 2008<br />

aufzunehmen (die „Zeichnungsfrist“). Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist ermächtigt, nach freiem Ermessen<br />

die Zeichnungsfrist bis zum 30. Juni 2009 zu verlängern.<br />

Es bestehen keine Möglichkeiten, die Zeichnung vor dem<br />

31. Dezember 2008 vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen,<br />

Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.


Gemäß § 9 des Verkaufsprospektgesetzes liegt zwischen dem<br />

Beginn der für die Zeichnungen des Verkaufs der <strong>Vermögen</strong>sanlagen<br />

vorgesehenen Frist und der Veröffentlichung<br />

des vorliegenden Prospektes mindestens ein Werktag. Diese<br />

<strong>Vermögen</strong>sanlage kann daher einen Werktag nach Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes erstmals gezeichnet<br />

werden.<br />

Staaten, in denen das Angebot erfolgt<br />

Das Angebot der Beteiligung erfolgt ausschließlich in<br />

Deutschland.<br />

Erwerbspreis<br />

Der Erwerbspreis der Beteiligung beträgt in der Variante<br />

VSG II Direkt mindestens € 2.500,00 (zzgl. Agio von 5,5, %).<br />

Bei der Beteiligungsvariante VSG II Spar beträgt der Erwerbspreis<br />

mindestens einmalig € 947,87 (zzgl. Agio von<br />

5,5 %) nebst weiteren monatlichen Raten von mindestens<br />

€ 94,76 (zzgl. Agio von 5,5 % auf jede Rate).<br />

Beteiligt sich ein Anleger nicht zum erstmöglichen Beteiligungszeitpunkt,<br />

so bestimmt sich seine Beteiligung nach<br />

§ 6 Ziff. 10 des Gesellschaftsvertrages, nämlich nach dem<br />

Wert des dann zu erwerbenden Anteils, der sich anhand der<br />

Entwicklung der Edelmetallpreise verändert (vgl. hierzu<br />

Seite 60, „Rechte aus der Beteiligung; ideelle Anteile an der<br />

Gesellschaft“).<br />

Weitere Kosten<br />

Der Anleger ist verpflichtet, neben dem Erwerbspreis ein Agio<br />

in Höhe von 5,5 % sowohl auf die einmaligen Beträge als auch<br />

auf die laufenden Raten zu entrichten. Verspätete Zahlungen<br />

auf die Kommanditeinlage berechtigen die Gesellschaft zur<br />

Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten<br />

über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB,<br />

gerechnet vom Zeitpunkt des Verzugsbeginns an. Die Geltendmachung<br />

eines weiteren Schadens durch die Gesellschaft<br />

sowie die Möglichkeit, den Gesellschafter nach § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />

auszuschließen, bleiben unberührt.<br />

Die anfallenden Kosten für eine Übertragung der Beteiligung<br />

und / oder für die Umwandlung einer Treugeberbeteiligung<br />

in eine Beteiligung als Kommanditist trägt der Anleger. Die<br />

Kosten der notariellen Beglaubigung, die für die Erteilung<br />

der Handelsregistervollmacht anfallen, trägt der Anleger (ca.<br />

€ 100,00 auf Basis der Mindestzeichnungssumme). Weitere<br />

Kosten für den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung<br />

der Beteiligung hat der Anleger nicht zu tragen.<br />

Weitere Leistungspflichten<br />

Diejenigen Anleger, die sich an der Gesellschaft direkt als<br />

Kommanditisten beteiligen, haften gemäß den gesetzlichen<br />

Bestimmungen beschränkt, das heißt die Haftung<br />

ist ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet ist. Sollte der<br />

Saldo der Kapitalkonten in der Handelsbilanz durch Auszahlungen<br />

oder Gewinn- und Verlustzurechnungen einen<br />

Nominalwert unter der im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme (Kapitalkonto I) aufweisen, lebt die Haftung<br />

jedoch gemäß § 172 Abs. 4 HGB bis zur Höhe der Auszahlung<br />

wieder auf. Auszahlungen sind nicht vorgesehen<br />

(§ 15 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages), so dass diese<br />

Haftung nur bei einer Änderung des Gesellschaftsvertrages,<br />

für die es einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen<br />

bedarf, einsetzen kann.<br />

Im Ergebnis gilt dies auch für die sich als Treugeber an der<br />

Gesellschaft über die Treuhandkommanditistin beteiligten<br />

Anleger. Die Treugeber stellen gemäß dem Treuhandvertrag<br />

die Treuhandkommanditistin (anteilig) bezüglich des von<br />

dieser für sie gehaltenen Kommanditanteils von der vorstehend<br />

dargestellten Kommanditistenhaftung frei.<br />

Eine Nachschusspflicht besteht nicht, auch nicht als Ausgleichspflicht<br />

der Gesellschafter untereinander, soweit sich<br />

nicht aus den nicht abdingbaren §§ 171 f. HGB etwas anderes<br />

ergibt. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren<br />

Leistungen zu erbringen.<br />

Provisionen<br />

Einzelheiten zu den Provisionen sowie zu weiteren seitens<br />

der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Beteiligungs-<br />

Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />

65


Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />

66<br />

angebot zu zahlenden Vergütungen sind in der Übersicht<br />

„Mittelherkunft und Mittelverwendung“ mit den dazugehörigen<br />

Erläuterungen (Seite 36) und im Kapitel „Verträge<br />

und Vertragspartner“ (Seite 38) dargestellt.<br />

Gesellschaftsvertrag und Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag<br />

Grundlage der Beteiligung der Anleger als Kommanditist<br />

oder als Treugeber über die Treuhandkommanditistin<br />

sind der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft (Seite 74),<br />

der Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Treuhandkommanditistin<br />

(Seite 90) und die Beitrittserklärung<br />

(Anlage).<br />

Übernommene Gewährleistungen<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Kommanditanteile<br />

wird keine Gewährleistung übernommen.<br />

Weitere Hinweise nach der <strong>Vermögen</strong>sanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

(Negativhinweise)<br />

Nach der <strong>Vermögen</strong>sanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

vom 16. Dezember 2004 sind zur Darstellung des <strong>Vermögen</strong>sanlagenangebots<br />

im Prospekt auch Angaben zu Sachverhalten<br />

zu machen, die auf den konkreten Fall der VSG<br />

II nicht zutreffen.<br />

Weder Prospektverantwortliche noch Gründungsgesellschafter,<br />

Treuhänder, Mittelverwendungskontrolleur<br />

oder Mitglieder der Geschäftsführung stehen oder<br />

standen das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlichen<br />

Teilen desselben zu, noch steht diesen Personen<br />

aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am<br />

Anlageobjekt zu (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Es bestehen keine dinglichen Belastungen des Anlageobjektes<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

Es bestehen keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen<br />

der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes,<br />

insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV).<br />

Für den Geschäftsbetrieb der VSG II liegen alle erforderlichen<br />

behördlichen Genehmigungen vor (§ 9 Abs.<br />

2 Nr. 5 VermVerk-ProspV).<br />

Es wurden keine Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt<br />

erstellt (§ 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV).<br />

Die Emittentin wurde am 22. Mai 2007 gegründet. Somit<br />

existiert noch kein abgeschlossenes Geschäftsjahr, für<br />

das Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsgremien oder<br />

Beiräten Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />

Nebenleistungen jeder Art gewährt werden konnten<br />

(§ 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV).


Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />

67


Kapitel 3 _Steuerliche Grundlagen<br />

68<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Einleitung<br />

Im Folgenden werden die wesentlichen Grundlagen der<br />

steuerlichen Konzeption von der VSG II dargestellt. Eine<br />

Beteiligung an der VSG II stellt eine Beteiligung an einer<br />

Personengesellschaft dar. Die steuerlichen Angaben betreffen<br />

daher aufgrund des so genannten Transparenzprinzips<br />

vor allem die Besteuerung der Anleger. Unter anderem<br />

werden die Art der Einkünfte, die eine Beteiligung an der<br />

VSG II vermittelt, die Möglichkeiten und Einschränkungen<br />

des Verlustausgleichs sowie steuerliche Sonderverhältnisse<br />

dargestellt.<br />

Die Darstellung der steuerlichen Konzeption von der VSG<br />

II geht ferner auf die steuerlichen Auswirkungen in der<br />

Investitionsphase / Erwerbsphase, in der Nutzungsphase<br />

und bei Beendigung der <strong>Vermögen</strong>sanlage ein. Neben ertragsteuerlichen<br />

Aspekten werden verkehrs- und substanzsteuerliche<br />

Auswirkungen sowie zusätzliche Belastungen<br />

und Abgaben dargestellt.<br />

Auf Konsequenzen anzuwendenden ausländischen Steuerrechts<br />

ist nicht einzugehen, da sich die Geschäftstätigkeit<br />

von der VSG II im Wesentlichen auf inländische Sachverhalte<br />

bezieht und Grundannahme der steuerlichen Angaben<br />

ein in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger<br />

Anleger ist.<br />

Anlegerkreis<br />

Die steuerlichen Angaben richten sich an einen Privatanleger<br />

mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland, der<br />

sich mittel- oder unmittelbar an der VSG II beteiligt. Es<br />

wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem Anleger um<br />

eine natürliche Person handelt, die die Beteiligung an der<br />

Emission VSG II in ihrem steuerlichen Privatvermögen hält.<br />

Die nachfolgenden steuerlichen Angaben richten sich daher<br />

an einen solchen Anleger. Wir weisen darauf hin, dass<br />

sich andere steuerliche Konsequenzen ergeben, sofern eine<br />

Beteiligung an VSG II im steuerlichen Betriebsvermögen<br />

gehalten wird. Die steuerlichen Angaben können darüber<br />

hinaus nicht alle Aspekte berücksichtigen, die sich für den<br />

Anleger aus seiner Beteiligung an der VSG II ergeben können,<br />

sondern berücksichtigen nur die wesentlichen Aspekte.<br />

Insbesondere können nicht solche Aspekte berücksichtigt<br />

werden, die sich aus den persönlichen Umständen des einzelnen<br />

Anlegers ergeben. Jedem Anleger wird daher angeraten,<br />

sich wegen der Steuerfolgen einer Beteiligung an der<br />

VSG II mit seinem persönlichen Steuerberater in Verbindung<br />

zu setzen. Alle nachfolgenden Hinweise begründen<br />

auch keinen konkreten Steuerrat, sondern stellen lediglich<br />

eine allgemeine Darstellung der anlagespezifischen Aspekte<br />

aus steuerlicher Sicht dar.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf dem Stand<br />

des im Juli 2007 geltenden deutschen Rechts, den bis zu<br />

diesem Zeitpunkt veröffentlichten Gerichtsurteilen sowie<br />

der bislang ausgeübten Praxis der Finanzverwaltung, sofern<br />

diese bekannt ist.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass sich alle vorgenannten<br />

Grundlagen während der Laufzeit der Gesellschaft ändern<br />

und hierdurch für den Anleger steuerliche Effekte eintreten<br />

können, die von den folgenden Ausführungen für<br />

den Anleger nachteilig abweichen. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin wird sich jedoch bemühen, soweit dies<br />

rechtlich und tatsächlich möglich ist, negative Steuerfolgen<br />

durch entsprechende Maßnahmen zu begrenzen oder<br />

auszuschließen.<br />

Weitreichende Änderungen der maßgeblichen steuerlichen<br />

Regelungen können sich insbesondere durch das Unternehmensteuerreformgesetz<br />

2008 (UntStRefG 2008) ergeben,<br />

das unter anderem eine grundlegende Neuregelung der<br />

Besteuerung privater Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte<br />

vorsieht. Am 25. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag<br />

das UntStRefG 2008 beschlossen und der Bundesrat<br />

in seiner Sitzung am 6. Juli 2007 seine Zustimmung<br />

erteilt. Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags<br />

dient als Grundlage für nachstehende Ausführungen zum<br />

UntStRefG 2008. Es sieht vor, dass die Neuregelung der<br />

Besteuerung privater Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte<br />

ab 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Nachstehend<br />

werden jeweils die steuerlichen Folgen einer Beteiligung<br />

an der VSG II zunächst auf der Basis des derzeit noch geltenden<br />

Rechts dargestellt. Die für eine Beteiligung an der<br />

VSG II wesentlichen Auswirkungen der mit dem UntStRefG<br />

2008 verbundenen Änderungen werden im Anschluss aufgezeigt.


Gesellschaftsform von der VSG II<br />

Bei der VSG II handelt es sich um eine deutsche Personengesellschaft<br />

(Kommanditgesellschaft). Eine Personengesellschaft<br />

ist für Einkommensteuerzwecke kein eigenes Steuersubjekt.<br />

Steuersubjekt sind vielmehr ihre Gesellschafter. Die<br />

diesen zuzurechnenden Ergebnisanteile werden auf Ebene<br />

der Gesellschafter und nach ihren persönlichen Merkmalen<br />

zur Einkommensteuer (nebst Solidaritätszuschlag)<br />

und ggf. Körperschaftsteuer herangezogen (Transparenz<br />

der Personengesellschaft). Lediglich für die Ermittlung der<br />

Einkunftsart wird auf den Tatbestand abgestellt, den die<br />

Personengesellschaft selbst erfüllt (vgl. Abschnitt „Qualifizierung<br />

der Einkunftsart auf Ebene von VSG II“). Die<br />

endgültige Beurteilung der Einkunftsart bei Einkünften aus<br />

einer Personengesellschaft findet allerdings auf der Ebene<br />

des Gesellschafters statt. Sofern die Personengesellschaft als<br />

privat vermögensverwaltend anzusehen ist, kann auf der<br />

Ebene der Gesellschafter daher eine Umqualifikation der<br />

Einkünfte, z.B. in gewerbliche Einkünfte eintreten. Diese<br />

Umqualifikation auf Gesellschafterebene hängt von persönlichen<br />

Merkmalen des Gesellschafters ab und ist daher nicht<br />

Gegenstand dieser Darstellung. Für Gewerbesteuerzwecke<br />

– soweit eine solche anfällt – ist die Personengesellschaft hingegen<br />

ein eigenes Steuersubjekt. Nach der Konzeption von<br />

VSG II fällt jedoch keine Gewerbesteuer an.<br />

Sofern sich die Anleger nur mittelbar über den Treuhandkommanditisten<br />

an VSG II beteiligen, ist zivilrechtlich<br />

nur der Treuhandkommanditist Gesellschafter von VSG<br />

II. Der zwischen jedem Anleger und dem Treuhandkommanditisten<br />

abzuschließende Treuhandvertrag genügt<br />

jedoch den Anforderungen, die die Rechtsprechung und<br />

die Finanzverwaltung für die steuerliche Anerkennung<br />

von Treuhandverträgen aufgestellt haben. Die Anleger als<br />

Treugeber werden daher für steuerliche Zwecke so behandelt,<br />

als ob sie unmittelbar Gesellschafter von VSG II wären<br />

(§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO). Bei Beteiligung über einen<br />

Treuhandkommanditisten sind somit die Anleger die Einkommensteuersubjekte.<br />

Verwirklichung steuerlich relevanter Tatbestände<br />

ohne entsprechende Auszahlung<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf der Ebene<br />

von VSG II zu versteuernde Einkünfte erzielt werden,<br />

VSG II jedoch keine Liquidität an die Anleger ausschüttet.<br />

Aufgrund der steuerlichen Transparenz der Personengesellschaft<br />

ist ausschließlich maßgeblich, dass die Personengesellschaft<br />

Einkünfte erzielt hat. In diesen Fällen kann es<br />

daher dazu kommen, dass die von VSG II erzielten Einkünfte<br />

vom Anleger zu versteuern sind, ohne dass bei ihm ein<br />

entsprechender Liquiditätszufluss stattgefunden hat.<br />

Qualifizierung der Einkunftsart auf Ebene<br />

von VSG II<br />

Konzeptionsgemäß wird VSG II vermögensverwaltend tätig,<br />

d. h. mit Ankauf, Halten, Verwalten und Verkauf von<br />

Edelmetallen unterhält VSG II keinen Gewerbebetrieb<br />

(keine gewerbliche Tätigkeit). Darüber hinaus ist VSG II<br />

konzeptionsgemäß weder gewerblich infiziert noch gewerblich<br />

geprägt. Dies hat zur Folge, dass auf Ebene von VSG<br />

II keine Gewerbesteuer anfällt. Die Geschäftsführung von<br />

VSG II wird soweit möglich die erforderlichen Maßnahmen<br />

ergreifen, um die erforderlichen Kriterien für eine <strong>Vermögen</strong>sverwaltung<br />

einzuhalten.<br />

Zur Beurteilung der Frage, ob die Emittentin tatsächlich<br />

eine gewerbliche oder eine vermögensverwaltende Tätigkeit<br />

ausüben, ist zunächst die Tätigkeit von VSG II maßgeblich.<br />

<strong>Vermögen</strong>sverwaltung liegt vor, wenn sich die Betätigung<br />

noch als Nutzung des <strong>Vermögen</strong>s im Sinne einer Fruchtziehung<br />

aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt und<br />

die Ausnutzung substanzieller <strong>Vermögen</strong>swerte durch Umschichtung<br />

nicht entscheidend in den Vordergrund tritt<br />

(vgl. BFH-Urteile vom 4. März 1980, BStBl. II Seite 389,<br />

und vom 29. Oktober 1998, BStBl. II Seite 448). Ein Gewerbebetrieb<br />

liegt dagegen vor, wenn eine selbstständige,<br />

nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen<br />

wird, die sich als Beteiligung am allgemeinen<br />

wirtschaftlichen Verkehr darstellt und über den Rahmen<br />

einer <strong>Vermögen</strong>sverwaltung hinausgeht (vgl. BFH – Beschluss<br />

vom 25. Juni 1984 – BStBl. II Seite 751, 762 –).<br />

Auf dieser Grundlage wird davon ausgegangen, dass die<br />

Kapitel 3 _Steuerliche Grundlagen<br />

69


Kapitel 3 _Steuerliche Grundlagen<br />

70<br />

Emittentin nicht gewerblich tätig wird, da sie lediglich<br />

beabsichtigt, aus dem Substanzwert der zu erwerbenden<br />

Edelmetalle einen <strong>Vermögen</strong>szuwachs zu erzielen.<br />

Die Emittentin unterhält auch dann einen Gewerbebetrieb,<br />

wenn sie sich an einer gewerblich geprägten oder gewerblich<br />

tätigen Personengesellschaft beteiligt (sog. gewerbliche<br />

Abfärbung oder Infektion, § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). In diesem<br />

Fall führen die gewerblichen Einkünfte der Personengesellschaft,<br />

die der Emittentin zugerechnet werden, zur<br />

gewerblichen Infizierung sämtlicher Einkünfte der Emittentin.<br />

Eine Beteiligung an anderen Unternehmen durch<br />

VSG II ist nicht vorgesehen. Gewerbliche Infektion wird<br />

daher nicht vorliegen.<br />

Die Tätigkeit einer Kommanditgesellschaft gilt stets und<br />

im vollen Umfang als Gewerbebetrieb, wenn der persönlich<br />

haftende Gesellschafter eine oder mehrere Kapitalgesellschaften<br />

sind und wenn nach dem Gesellschaftsvertrag nur<br />

dieser persönlich haftende Gesellschafter oder eine andere<br />

Person, die nicht Gesellschafter der Kommanditgesellschaft<br />

ist, zur Führung der Geschäfte befugt ist (§ 15 Abs. 3 Nr. 2<br />

EStG). Die Komplementärin der Emittentin ist VSG Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH. Nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Emittentin (§ 11 Abs. 1) ist die Komplementärin von<br />

der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Geschäfte von<br />

VSG II werden ausschließlich durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin, die L’or triple value concept GmbH, geführt.<br />

Damit liegt keine gewerbliche Prägung vor (so auch R<br />

15.8 Abs. 6 Seite 1 EStR 2007). Nach den Einkommensteuerrichtlinien<br />

ist es unschädlich, wenn der geschäftsführungsbefugte<br />

Kommanditist wiederum eine Kapitalgesellschaft<br />

ist (R 15.8 Abs. 6 Seite 2 EStR 2007).<br />

Steuersatz zur Einkommenssteuer<br />

Der für den Anleger maßgebliche Steuersatz zur Einkommensteuer<br />

hängt von dessen persönlichen steuerlichen Verhältnissen<br />

ab. Der Höchststeuersatz zur Einkommensteuer<br />

beträgt zurzeit bei einem zu versteuernden Einkommen<br />

von bis zu € 250.000,00 höchstens 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlags.<br />

In den Folgejahren soll dieser Höchststeuersatz<br />

nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand beibehalten<br />

werden.<br />

Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer<br />

Der Solidaritätszuschlag in Höhe von zurzeit 5,5 % bemisst<br />

sich nach der festgesetzten Einkommensteuer eines jeden<br />

Kommanditisten/Treugebers. Die Regelungen zum Solidaritätszuschlag<br />

werden durch das UntStRefG 2008 nicht<br />

geändert. Die Kirchensteuer bemisst sich für den kirchensteuerpflichtigen<br />

Kommanditisten/Treugeber ebenfalls<br />

nach der festgesetzten Einkommensteuer.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Emittentin ist gemäß steuerlicher Konzeption Unternehmerin<br />

im Sinne von § 2 UStG. Die umsatzsteuerliche<br />

Unternehmereigenschaft hat vor allem zur Folge, dass VSG<br />

II zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt ist. Die<br />

beim Erwerb von Silber und Platin sowie bei sonstigen<br />

in Anspruch genommenen Leistungen von anderen Unternehmern<br />

in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge<br />

können als Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuererklärung<br />

geltend gemacht werden. Bis zu Höhe der geltend<br />

gemachten Vorsteuerbeträge erfolgt eine Erstattung durch<br />

die Finanzverwaltung.<br />

Gleichzeitig hat eine umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft<br />

von VSG II zur Folge, dass Umsätze aus dem<br />

Verkauf von Silber und Platin ebenfalls der Umsatzsteuer<br />

unterliegen und dem derzeit gültigen Steuersatz von 19 %<br />

zu unterwerfen sind. Nach § 25c UStG sind Umsätze mit<br />

Anlagegold, die VSG II konzeptionsgemäß tätigen wird,<br />

unabhängig von einer umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft<br />

hingegen von der Umsatzsteuer befreit. Sofern<br />

VSG II Umsätze aus dem Verkauf von Gold erzielt, können<br />

auf diese Umsätze entfallende Vorsteuerbeträge für von<br />

anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Leistungen<br />

nicht geltend gemacht werden.<br />

Die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft von VSG II<br />

könnte unter Umständen nicht gegeben sein. VSG II wäre<br />

keine Unternehmerin im umsatzsteuerlichen Sinn, wenn sie<br />

nicht eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig<br />

ausübt. VSG II würde dann keine nachhaltige Tätigkeit zur<br />

Erzielung von Einnahmen entsprechend § 2 Satz 2 UStG<br />

ausüben. Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen


Tätigkeit im Sinne des UStG ist dabei nicht mit dem Begriff<br />

des Gewerbebetriebes nach dem Einkommensteuergesetz<br />

und dem Gewerbesteuergesetz gleichzusetzen – er geht darüber<br />

hinaus. VSG II wäre keine Unternehmerin im Sinne<br />

des Umsatzsteuergesetzes, wenn Geschäftstätigkeit als auf<br />

das Halten und Verwalten von <strong>Vermögen</strong>sgegenständen<br />

beschränkt eingestuft wird. Dies hätte unter anderem zur<br />

Folge, dass VSG II nicht berechtigt ist, die von Dritten in<br />

Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen.<br />

Diese Vorsteuer belastet dann als Aufwand das Ergebnis von<br />

VSG II bzw. stellt beim Ankauf von Silber und Platin aktivierungspflichtige<br />

Anschaffungsnebenkosten dar. Darüber<br />

hinaus würde der Verkauf von Silber und Platin nicht der<br />

Umsatzsteuer unterliegen.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Bei Übertragung von <strong>Vermögen</strong> von Todes wegen (Erbschaft)<br />

oder unter Lebenden (Schenkung) sind grundsätzlich<br />

erbschaft- und schenkungsteuerliche Aspekte zu<br />

berücksichtigen. Der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

unterliegt die Bereicherung des Erben bzw. Beschenkten,<br />

soweit sie nicht steuerfrei ist. Vorerwerbe im Zeitraum von<br />

10 Jahren sind der Bereicherung hinzuzurechnen (§ 14<br />

ErbStG). Bei der Bereicherung des Erben bzw. Beschenkten<br />

handelt es sich um eine Nettogröße, d.h. es wird nur die<br />

Wertdifferenz zwischen den (positiven) <strong>Vermögen</strong>sgegenständen<br />

und etwaigen Verbindlichkeiten der Besteuerung<br />

zugrunde gelegt. Der erbschaft- und schenkungsteuerlich<br />

maßgebliche Wert eines Anteils an einer Personengesellschaft<br />

bestimmt sich auf der Grundlage der Werte der von<br />

dieser Personengesellschaft gehaltenen Wirtschaftsgüter,<br />

also auf der Grundlage der von VSG II erworbenen Edelmetalle.<br />

Im Übrigen ist die Höhe und das Entstehen der<br />

Steuer von einer Reihe von individuellen Faktoren des Erblassers<br />

bzw. Schenkers und des Erben bzw. Beschenkten<br />

abhängig, die mit dieser Darstellung nicht behandelt werden<br />

können. Die für die Besteuerung maßgeblichen Werte<br />

sind im Erbfall regelmäßig auf den Zeitpunkt des Todes des<br />

Erblassers, bei einer Schenkung regelmäßig auf den Zeitpunkt<br />

des dinglichen Vollzugs der Schenkung zu ermitteln<br />

(Bewertungsstichtag).<br />

Die von VSG II erworbenen Edelmetalle sind mit dem ge-<br />

meinen Wert anzusetzen. Der gemeine Wert ist der Verkehrswert,<br />

d.h. der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr<br />

bei einer Veräußerung unter Berücksichtigung aller<br />

preisbildenden Faktoren zu erzielen wäre.<br />

Der Verkehrswert ist zunächst aus Verkäufen abzuleiten, die<br />

weniger als ein Jahr zurückliegen. Ist dies nicht möglich, ist<br />

der Verkehrswert am maßgebenden Bewertungsstichtag<br />

zu schätzen. Der gemeine Wert sowie weitere für die Ermittlung<br />

der Erbschaft- und Schenkungsteuer bedeutsame<br />

Besteuerungsgrundlagen können gesondert festgestellt werden,<br />

soweit Inlandssachverhalte betroffen sind (§ 151 Abs.<br />

1, 4 BewG). Ob eine gesonderte Feststellung durchgeführt<br />

wird, entscheidet das Finanzamt nach pflichtgemäßem Ermessen.<br />

Das Finanzamt kann dabei sowohl den Erben bzw.<br />

Erwerber als auch VSG II zur Abgabe der Feststellungserklärung<br />

auffordern (§ 153 BewG).<br />

Der gemeine Wert (Verkehrswert) ist grundsätzlich auch<br />

dann maßgeblich, wenn ein Anleger nur mittelbar über<br />

den Treuhandkommanditisten beteiligt ist. Allerdings geht<br />

die Finanzverwaltung in diesem Fall davon aus, dass Gegenstand<br />

der Zuwendung (Erbschaft, Schenkung) nicht<br />

der Anteil an VSG II, sondern der Herausgabeanspruch<br />

aus dem Treuhandverhältnis ist (vgl. koordinierender<br />

Ländererlass, z.B. FinMin. Baden-Württemberg vom 27.<br />

Juni 2005, 3 – S 3806/51; DB 2005, 1493). Dies gilt nicht,<br />

wenn im Treuhand- und im Gesellschaftsvertrag festgelegt<br />

ist, dass das Treuhandverhältnis beim Tod des Treugebers<br />

bzw. bei Übertragung des Anspruchs aus dem Treuhandvertrag<br />

endet und der Erbe bzw. Beschenkte unmittelbar<br />

in die Gesellschafterstellung eintritt (vgl. koordinierender<br />

Ländererlass, z.B. FinMin. Baden-Württemberg vom 16.<br />

Februar 2007, 3 – S 3806/51; DB 2007, 491). Entsprechende<br />

Regelungen wurden in den Treuhand- und in den Gesellschaftsvertrag<br />

von VSG II aufgenommen.<br />

Das Erbschaftsteuerrecht soll durch das Gesetz zur Erleichterung<br />

der Unternehmensnachfolge grundlegend geändert<br />

werden. Dieses Gesetz liegt derzeit als Regierungsentwurf<br />

vor. Mit dem Gesetz sollen die Begünstigung von Betriebsvermögen<br />

zielgenauer ausgestaltet und Missbräuche und<br />

Mitnahmeeffekte eingeschränkt werden. Dabei geht die<br />

Tendenz des Gesetzgebers dahin, den Kreis des begüns-<br />

Kapitel 3 _Steuerliche Grundlagen<br />

71


Kapitel 3 _Steuerliche Grundlagen<br />

72<br />

tigten <strong>Vermögen</strong>s enger zu ziehen. Darüber hinaus hat das<br />

Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 7. November<br />

2006 (Az.: 1 BvL 10/02) das geltende Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuerrecht für unvereinbar mit dem Grundgesetz<br />

erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum<br />

31. Dezember 2008 eine verfassungsgemäße Neuregelung<br />

des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts zu treffen. Bis<br />

zu diesem Zeitpunkt ist das geltende Recht vorerst weiter<br />

anzuwenden. Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur<br />

Erleichterung der Unternehmensnachfolge wurde noch vor<br />

Verkündung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />

beschlossen und konnte diese Entscheidung daher<br />

nicht berücksichtigen. Es ist deshalb derzeit nicht absehbar,<br />

in welche Richtung sich die erbschaft- und schenkungsteuerliche<br />

Rechtslage entwickelt.<br />

Veräußerungsgewinne<br />

Konzeptionsgemäß soll ein Anleger erst durch Veräußerung<br />

von Edelmetallen Gewinne erzielen, die ihm auch erst im<br />

Falle seiner (Teil-) Kündigung ausgeschüttet werden. Als<br />

Veräußerungsgewinn wird gemäß § 23 Abs. 3 EStG der Unterschied<br />

zwischen Veräußerungspreis einerseits und den<br />

Anschaffungskosten zzgl. der Werbungskosten andererseits<br />

qualifiziert.<br />

Die Veräußerung des Anteils an einer Personengesellschaft<br />

durch den Gesellschafter wird steuerlich wegen der Transparenz<br />

der Personengesellschaft wie die anteilige Veräußerung<br />

der von der Personengesellschaft gehaltenen Wirtschaftsgüter<br />

behandelt. Die Veräußerung des Anteils an VSG II<br />

durch den Anleger wird damit steuerlich wie die anteilige<br />

Veräußerung der erworbenen Edelmetalle behandelt.<br />

Veräußerungsgewinne sind für den Privatanleger gemäß<br />

§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerfrei, sofern die einjährige<br />

Spekulationsfrist eingehalten wird. Die Spekulationsfrist<br />

gemäß § 23 EStG wird dann eingehalten, wenn der Anleger<br />

seine veräußerte Beteilung an der Gesellschaft und auch<br />

die Haltedauer des Edelmetalls der Gesellschaft länger als<br />

zwölf Monate betragen hat. Veräußert ein Anleger seine<br />

Beteiligung vor Ablauf der Spekulationsfrist oder veräußert<br />

die Emittentin vor Ablauf von zwölf Monaten ihrerseits<br />

Edelmetalle, sind Einkünfte aus der Veräußerung als ein-<br />

kommensteuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft<br />

zu betrachten und unterliegen sodann in voller Höhe der<br />

persönlichen Einkommensteuer des Anlegers.<br />

Das UntStRefG 2008 sieht vor, dass die Anschaffung oder<br />

Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung<br />

an einer Personengesellschaft (weiterhin) als Anschaffung<br />

oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter gilt<br />

(§ 20 Abs. 2 Satz 3 EStG-E). Damit werden Wertzuwächse<br />

eines Anteils an einer Personengesellschaft, die außerhalb<br />

der Haltefrist realisiert werden, weiterhin keiner Besteuerung<br />

unterworfen werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG-E). Zu<br />

beachten ist allerdings, dass sich durch den neu gefassten<br />

§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG-E die generell einjährige Veräußerungsfrist<br />

auf zehn Jahre verlängern kann, wenn zumindest<br />

in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden.<br />

Ferner wurde mit dem UntStRefG 2008 die Freigrenze für<br />

private Veräußerungsgeschäfte von € 512,00 auf € 600,00<br />

angehoben. Die Neuerung zur Veräußerungsfrist gilt für<br />

nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossene Kaufverträge<br />

oder gleichstehende Rechtsakte. Die Freigrenze erhöht sich<br />

ab dem 1. Januar 2009.<br />

Da die Emittentin konzeptionsgemäß nicht auf die Erzielung<br />

laufender Erträge ausgerichtet ist, können Sonderwerbungskosten<br />

in der Regel nicht steuerwirksam geltend<br />

gemacht werden. Von einer Fremdfinanzierung der jeweiligen<br />

Beteiligung wird daher dringend abgeraten, da die Finanzierungszinsen<br />

nicht oder nur in sehr eingeschränktem<br />

Umfang steuerlich abzugsfähig sind.<br />

Steuerfolgen bei vermögensverwaltender<br />

Tätigkeit<br />

Wenn die Emittentin konzeptionsgemäß als vermögensverwaltende<br />

Gesellschaft behandelt wird, stellen sich die<br />

steuerlichen Folgen für natürliche Personen mit steuerlicher<br />

Ansässigkeit im Inland, die eine Beteiligung in ihrem Privatvermögen<br />

halten, wie folgt dar:<br />

Die Emittentin wird in die Edelmetalle Gold, Silber und<br />

Platin investieren. Laufende Erträge, wie Zinsen aus der<br />

vorgesehenen Bargeldreserve werden in geringem Umfang


erzielt und nicht ausgeschüttet. Der angestrebte <strong>Vermögen</strong>szuwachs<br />

soll lediglich über eine Preissteigerung bzw.<br />

langfristig orientierte <strong>Vermögen</strong>sumschichtung der einzelnen<br />

Metalle erreicht werden. Eine Ausschüttung dieser<br />

Wertsteigerungen ist nicht vorgesehen. Soweit Zinsen auf<br />

der Ebene der Gesellschaft anfallen, sind diese anteilig von<br />

den Anlegern mit ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern,<br />

auch wenn diese nicht ausgeschüttet werden.<br />

Steuerfolgen bei gewerblicher Tätigkeit<br />

Sollte die Emittentin einen Gewerbebetrieb unterhalten,<br />

weil sie gewerblich tätig oder gewerblich infiziert wird, erzielen<br />

die jeweiligen Anleger Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb<br />

(§ 15 EStG). Sämtliche Einkünfte sind für den Anleger<br />

sodann in voller Höhe einkommensteuerpflichtig.<br />

Ist die Emittentin gewerblich tätig oder gewerblich infiziert,<br />

unterliegt sie als eigenes Gewerbesteuersubjekt auch der<br />

Gewerbesteuer. Diese Gewerbesteuer ist auf der Ebene des<br />

Anlegers nach Maßgabe der Bestimmung des § 35 EStG im<br />

Rahmen eines pauschalierten Verfahrens auf die persönliche<br />

Einkommensteuerschuld des Anlegers anrechenbar.<br />

Beteiligt sich eine Kapitalgesellschaft an einer gewerblich<br />

tätigen Personengesellschaft, so führt dies aus körperschaftsteuerlicher<br />

Sicht zu keinen Abweichungen gegenüber einer<br />

vermögensverwaltenden Personengesellschaft. Allerdings<br />

führt die Gewerblichkeit dazu, dass auf Ebene der Personengesellschaft<br />

ggf. Gewerbeertragsteuer anfällt, die auf der<br />

Ebene der Kapitalgesellschaft im Gegensatz zu natürlichen<br />

Personen, die sich als Anleger an der Emittentin beteiligen,<br />

nicht als Steuerermäßigungsbetrag von der festzusetzenden<br />

Steuer abgezogen werden kann.<br />

Investmentsteuerrecht<br />

Auf die Besteuerung der Erträge von VSG II finden die<br />

steuerlichen Bestimmungen des Investmentsteuergesetzes<br />

keine Anwendung. VSG II ist kein inländisches Investmentvermögen<br />

in der Form eines von einer Kapitalanlagegesellschaft<br />

verwalteten Sondervermögens oder einer Investmentaktiengesellschaft.<br />

Thesaurierung bei Personenun<br />

ternehmern<br />

Im Zuge des UntStRefG 2008 wurde für bilanzierende Einzelunternehmer<br />

und Mitunternehmer von Personengesellschaften<br />

die Möglichkeit geschaffen, nicht entnommene<br />

(thesaurierte) Gewinne mit gesonderten Steuersätzen zu<br />

versteuern. Ähnlich dem Verfahren für Kapitalgesellschaften<br />

findet eine teilweise Versteuerung im Jahr der Thesaurierung<br />

und eine abschließende Versteuerung („Nachversteuerung“)<br />

im Jahr der Entnahme statt. Diese Versteuerung<br />

tritt an die Stelle der Versteuerung zum persönlichen Steuersatz.<br />

Werden Gewinne eines Wirtschaftsjahres nicht entnommen,<br />

kommt auf Antrag ein besonderer Steuersatz von 28,25 %<br />

für diese thesaurierten Beträge zum Zuge. Unter Beachtung<br />

des Solidaritätszuschlags (5,5 %) beläuft sich der Thesaurierungstarif<br />

auf 29,80 %. Werden thesaurierte Beträge in<br />

einem späteren Wirtschaftsjahr entnommen, kommt es zur<br />

Nachversteuerung dieser Beträge mit einem Steuersatz von<br />

25 %. Unter Beachtung des Solidaritätszuschlags beträgt<br />

der Nachversteuerungstarif 26,38 %. Mithin beträgt die<br />

Tarifbelastung 56,18 % (ggf. zzgl. Kirchensteuer).<br />

Die besonderen Tarife können auf Antrag des Personenunternehmers<br />

für jeden Betrieb und jeden Mitunternehmeranteil<br />

gesondert gewählt werden. Der Gewinnanteil des<br />

Personenunternehmers muss allerdings mehr als 10 % am<br />

Gesamtgewinn oder € 10.000 übersteigen. Bis zur Bestandskraft<br />

des Einkommensteuerbescheids für den nächsten Veranlagungszeitraums<br />

kann der Antrag ganz oder teilweise<br />

zurückgenommen werden.<br />

Zur Nachversteuerung führen auch die Aufgabe oder Veräußerung<br />

des Betriebs oder Mitunternehmeranteils sowie<br />

die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, allerdings kann<br />

auf Antrag die Nachversteuerung über 10 Jahre zinslos gestundet<br />

werden.<br />

Kapitel 3 _Steuerliche Grundlagen<br />

73


Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

74<br />

Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

§ 1 Rechtsform, Firma und Sitz<br />

1. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co.<br />

KG<br />

– nachfolgend „Gesellschaft“ genannt –.<br />

2. Sitz der Gesellschaft ist Nienburg / Weser.<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />

1. Gesellschaftszweck ist der Ankauf, das Halten und Verwalten<br />

sowie der Verkauf von real existierenden, zertifizierten<br />

Edelmetallen, nämlich Gold, Silber und Platin,<br />

die in Barrenform erworben werden.<br />

2. Der Gesellschaft ist die Durchführung sämtlicher im<br />

Zusammenhang mit den vorstehenden Geschäften verbundenen<br />

Hilfsgeschäften und Dienstleistungen erlaubt,<br />

die geeignet sind, das Unternehmen zu fördern, sofern es<br />

sich nicht um erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne<br />

des Kreditwesengesetzes (KWG) oder solche im Sinne<br />

des § 34c Gewerbeordnung handelt.<br />

§ 3 Dauer, Geschäftsjahr<br />

1 Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit gegründet.<br />

2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr,<br />

welches am 22. Mai 2007 anfängt, ist ein Rumpfgeschäftsjahr.<br />

§ 4 Kommanditkapital<br />

Das Kommanditkapital der Gesellschaft beträgt € 3.000,00<br />

(in Worten: Euro dreitausend).<br />

§ 5 Gesellschafter, Gesellschaftskapital<br />

1. Gründungsgesellschafter der Gesellschaft sind<br />

a) Die VSG Verwaltungsgesellschaft mbH als persönlich<br />

haftende Gesellschafterin (Komplementärin)<br />

Die Komplementärin erbringt keine Einlage. <strong>Ihr</strong><br />

Beitrag zu der Gesellschaft liegt ausschließlich in<br />

der Übernahme der persönlichen Haftung.<br />

Die Komplementärin erhält eine monatliche Vergütung<br />

in Höhe von 1/12 von 0,06 % des zum jeweiligen<br />

31. Dezember eines jeden Jahres ermittelten<br />

Depotwerts vor Kosten.<br />

b) als beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten)<br />

– die L’or triple value concept GmbH, Hafenstraße 5,<br />

31582 Nienburg (Weser) mit Sitz in Nienburg (Weser),<br />

eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts<br />

Walsrode unter HRB 5777 als geschäftsführende<br />

Kommanditistin (die „geschäftsführende<br />

Kommanditistin“).<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erbringt ihren<br />

Beitrag zur Gesellschaft durch die Übernahme<br />

der Geschäftsführung und leistet eine Kapitaleinlage<br />

in Höhe von € 1.000,00.<br />

– die L’or capital fine art AG, Hafenstraße 5, 31582<br />

Nienburg (Weser) mit Sitz in Nienburg (Weser),<br />

eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts<br />

Walsrode unter HRB 5774 als Anbieterin.<br />

Die Anbieterin erbringt ihren Beitrag zur Gesellschaft<br />

durch das Vertriebsmanagement und leistet<br />

eine Kapitaleinlage in Höhe von € 1.000,00.<br />

– die Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG<br />

als Treuhandkommanditistin, Am Anger 1, 29525<br />

Uelzen, eingetragen in das Handelregister des Amtsgerichtes<br />

Lüneburg unter HRA 200200 mit einer<br />

Hafteinlage in Höhe von zunächst € 1.000,00 und


ohne eine Pflichteinlage im eigenen Namen. Die<br />

Treuhänderin hat sich bereit erklärt, im eigenen<br />

Namen, aber auf Gefahr und für Rechnung von<br />

Personen, die sich mittelbar an der Gesellschaft<br />

beteiligen wollen (nachfolgend „Treugeber“), ihren<br />

Pflichtanteil an der Gesellschaft jeweils um<br />

den Betrag zu erhöhen, mit dem sich ein Treugeber<br />

mittelbar an der Gesellschaft beteiligen will (der<br />

jeweilige Betrag die „Treuhandbeteiligung“). Die<br />

Treuhänderin wird die jeweilige Treuhandbeteiligung<br />

treuhänderisch nach Maßgabe des zwischen<br />

dem jeweiligen Treugeber, der Gesellschaft und der<br />

Treuhänderin abzuschließenden Treuhandvertrages<br />

(der „Treuhandvertrag“), des Zeichnungsscheins<br />

(Beitrittserklärung) sowie den Regelungen dieses<br />

Gesellschaftsvertrages für den jeweiligen Treugeber<br />

halten. Gemäß dem Treuhandvertrag ist der<br />

jeweilige Treugeber von der Treuhänderin bevollmächtigt,<br />

alle Rechte (insbesondere Stimm-, Informations-<br />

und Kontrollrechte) hinsichtlich seiner<br />

Treuhandbeteiligung gemäß den Regelungen dieses<br />

Gesellschaftsvertrages selbst wahrzunehmen.<br />

Die Treuhandkommanditistin wird ihre in das Handelsregister<br />

einzutragende Haftsumme zum Ende<br />

eines jeden Geschäftsjahres entsprechend der von<br />

ihr gehaltenen mittelbaren Beteiligungen anpassen.<br />

Als Haftsumme ist dabei ein Betrag in Höhe von<br />

10 % des zum Ende eines jeden Geschäftsjahres von<br />

der Treuhandkommanditistin gehaltenen Nominalkapitals<br />

(eingezahltes Kapital abzüglich des Agios),<br />

in das Handelsregister als haftendes Kommanditkapital<br />

eintragen zu lassen. Es ist der Treuhandkommanditistin<br />

überlassen, das Kommanditkapital früher<br />

oder mehrmals im Geschäftsjahr anzupassen<br />

und die Änderung in das Handelsregister eintragen<br />

zu lassen.<br />

Die Treuhänderin erhält von der Gesellschaft für das<br />

treuhänderische Halten und Verwalten der Treuhandbeteiligungen<br />

eine monatliche Vergütung in<br />

Höhe von 1/12 von 0,15 % zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer p.a. des zum jeweiligen 31. Dezember<br />

eines jeden Jahres aktuellen Depotwerts vor<br />

Kosten.<br />

Die Gesellschaft ist verpflichtet, der Treuhänderin<br />

auf Ersuchen sämtliche Fremdkosten und Aufwendungen<br />

zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

die der Treuhänderin in Erfüllung oder im Zusammenhang<br />

mit dem Treuhandvertrag entstehen<br />

und die nicht die Treugeber entsprechend den Regelungen<br />

des Treuhandvertrages zu erstatten haben,<br />

unverzüglich zu ersetzen.<br />

2. Weitere natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften<br />

beteiligen sich an der Gesellschaft<br />

unmittelbar als Kommanditisten oder mittelbar über<br />

den Treuhandkommanditisten als Treugeber entsprechend<br />

des Zeichnungsscheins (Beitrittserklärung) und<br />

den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages mit den<br />

jeweils vereinbarten Beteiligungsalternativen (Direkteinlage:<br />

VSG II Direkt oder Rateneinlage: VSG II Spar).<br />

3. Die Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin, die L’or triple value concept GmbH,<br />

darf weitere Kommanditisten und Treugeber aufnehmen,<br />

die eine Einmaleinlage in Höhe von € 2.500,00<br />

oder einen höheren Betrag – auf volle € 100,00 lautend<br />

– einzahlen („VSG II Direkt“) zzgl. eines Agios in Höhe<br />

von 5,5 %.<br />

4. Die Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin, die L’or triple value concept GmbH,<br />

darf weitere Kommanditisten und Treugeber aufnehmen,<br />

die bei monatlichen Zahlungen eine Ersteinlage<br />

von mindestens € 1.000,00 inkl. 5,5 % Agio und weitere<br />

Zahlungen von mindestens € 100,00 inkl. 5,5 % Agio<br />

monatlich oder einen höheren Betrag, der durch 10 teilbar<br />

sein muss, erbringen („Ratenkommanditist“, bzw.<br />

„Ratentreugeber“) („VSG II Spar“). Eine monatliche<br />

Rate in Höhe von € 100,00 setzt sich daher aus € 94,79<br />

Einlage und Agio in Höhe von € 5,21 zusammen, die anfängliche<br />

Zahlung in Höhe von € 1.000,00 setzt sich aus<br />

einer Einlage in Höhe von € 947,87 und Agio in Höhe<br />

von € 52,13 zusammen.<br />

5. Die Wirksamkeit des Eintritts als Kommanditist ist aufschiebend<br />

bedingt durch die Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch die geschäftsführende Kommanditistin<br />

und die Eintragung in das Handelsregister. Bis zu ihrer<br />

Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

75


Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

76<br />

Eintragung in das Handelsregister werden unmittelbar<br />

beitretende Kommanditisten, wie atypisch stille Gesellschafter<br />

behandelt. Der Beitritt erfolgt frühestens jedoch<br />

mit Leistung der Einlage (Wertstellung auf dem Konto<br />

der Gesellschaft). Die Gesellschafter bevollmächtigen<br />

hiermit beziehungsweise mit ihrem Beitritt die geschäftsführende<br />

Kommanditistin in ihrem Namen, alle<br />

Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, welche<br />

zur Aufnahme und beim Ausscheiden von Kommanditisten<br />

erforderlich sind.<br />

Der Beitretende verpflichtet sich, der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin eine Handelsregistervollmacht auf<br />

seine Kosten in notariell beglaubigter Form zu erteilen<br />

und zu übersenden.<br />

Die Wirksamkeit des Eintritts als Treugeber ist aufschiebend<br />

bedingt durch die Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch die Treuhandkommanditistin. Der Beitritt erfolgt<br />

frühestens jedoch mit Leistung der Einlage (Wertstellung<br />

auf dem Konto der Gesellschaft). Die Gesellschafter<br />

bevollmächtigen hiermit beziehungsweise mit ihrem<br />

Beitritt die geschäftsführende Kommanditistin und die<br />

Treuhandkommanditistin in ihrem Namen, alle Erklärungen<br />

abzugeben und entgegenzunehmen, welche zur<br />

Aufnahme und beim Ausscheiden von Treugebern erforderlich<br />

sind.<br />

Der beitretende Kommanditist verpflichtet sich, der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin auf eine Handelsregistervollmacht<br />

auf eigene Kosten in notariell beglaubigter<br />

Form zu erteilen und zu übersenden.<br />

Der Eintritt in die Gesellschaft erfolgt jeweils zum Monatsanfang<br />

des Monats, der dem Zugang und der Annahmeerklärung<br />

durch die geschäftsführende Kommanditistin<br />

folgt. Dabei wird der zum Monatsersten eines<br />

jeden Monats errechnete Ausgabepreis für die Höhe der<br />

anteiligen Beteiligung maßgebend (vergl. § 6 Ziff. 10).<br />

6. Die Anzahl der Kommanditisten und Treugeber ist nicht<br />

begrenzt. Eine Beteiligung ist bis zum 31. Dezember 2008<br />

möglich (die „Zeichnungsfrist“). Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist nach freiem Ermessen ermächtigt,<br />

die Zeichnungsfrist bis zum 30. Juni 2009 zu verlängern.<br />

Ratenanlegern ist auch über die Zeichnungsfrist ermöglicht,<br />

unbefristet weitere Raten zu zahlen.<br />

7. Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />

§ 6 Konten<br />

1. Sämtliche <strong>Vermögen</strong>sgegenstände der Gesellschaft werden<br />

auf ein gesamthänderisch gebundenes Rücklagenkonto<br />

gebucht.<br />

2. Für jeden Gesellschafter werden ein Gesellschafterkonto<br />

(Kapitalkonto I), ein Umsatzsteuerkonto (Kapitalkonto<br />

II), ein Anteilskonto (Kapitalkonto III) und ein variables<br />

Konto (Kapitalkonto IV) geführt. Alle Konten sind<br />

unverzinslich.<br />

3. Das Gesellschafterkonto (Kapitalkonto I) wird als Festkonto<br />

für die Einlagen der Gesellschafter geführt. Es verzeichnet<br />

das Nominalkapital, mit dem der Gesellschafter<br />

an der Gesellschaft beteiligt ist.<br />

4. Das Kapitalkonto II ist das Konto, auf dem die Umsatzsteueranteile<br />

jedes Gesellschafters verbucht werden.<br />

5. Die Anteile, die jeder Gesellschafter an der Gesellschaft<br />

erhält, werden auf dem Kapitalkonto III verbucht. Nach<br />

den Anteilen bemisst sich auch das Stimmrecht jedes<br />

Gesellschafters.<br />

6. Auf dem variablen Konto (Kapitalkonto IV) werden Gewinne,<br />

Verluste und Entnahmen, sowie Kosten, erfasst.<br />

7. Soweit nicht in diesem Gesellschaftsvertrag etwas abweichendes<br />

geregelt ist, sind für die Beteiligung der<br />

Gesellschafter am <strong>Vermögen</strong>, an Ausschüttungen, am<br />

Gewinn und Verlust der Gesellschaft, dem Anspruch auf<br />

ein Abfindungsguthaben sowie für die Wahrnehmung<br />

der Gesellschafterrechte allein die Anteile des jeweiligen<br />

Gesellschafters auf dem Kapitalkonto III im Verhältnis<br />

zu der Summe der Anteile aller Gesellschafter am Ende<br />

eines Geschäftsjahres maßgebend.


8. Bei einem Gesellschafterwechsel tritt der Rechtsnachfolger<br />

hinsichtlich der Ergebnisverteilung in die Rechtsposition<br />

seines Vorgängers ein und übernimmt die Gesellschafterkonten<br />

seines Rechtsvorgängers.<br />

9. Jedem Gesellschafter ist mindestens jährlich eine schriftliche<br />

Aufstellung über die Entwicklung seiner Gesellschaftskonten<br />

zu übersenden. Auf Verlangen ist einem<br />

Gesellschafter darüber hinaus jederzeit Auskunft über<br />

seine Konten durch die geschäftsführende Kommanditistin<br />

zu erteilen.<br />

10. Die Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin, berechnet zu jedem ersten Werktag<br />

eines Monats (im Folgenden „Monatsbeginn“) den Ausgabepreis<br />

und zu jedem letzten Werktag eines Monats<br />

(im Folgenden „Monatsende“) den Rücknahmepreis,<br />

der einem Anteil über € 500,00 bei Beginn der Gesellschaft<br />

entspricht (ein „Anteil mit einem Nominalwert<br />

von € 500,00“ oder ein „Anteil“). Bei Beginn der Gesellschaft<br />

(erster Edelmetallerwerb durch die Gesellschaft)<br />

beträgt der objektive Wert eines Anteils € 500,00.<br />

Für eine Einlage (zur Höhe der Einlage, insb. für Ratenanleger<br />

vergl. § 5 Ziff. 1b) von je € 500,00 erhält ein<br />

Kommanditist oder Treugeber daher den Bruchteil eines<br />

Anteils, der dem Verhältnis von 500 zu dem jetzigen Wert<br />

eines Anteils über € 500,00 entspricht, der zu Beginn<br />

der Gesellschaft gezeichnet wurde. Der Bruchteil eines<br />

Anteils im Nominalwert von € 500,00, den ein Kommanditist<br />

oder Treugeber für eine Einlage in Höhe von<br />

€ 500,00 erhält, wird nach folgender Formel errechnet:<br />

M = 500 : F<br />

Die Anzahl der Gesamtanteile zu nominal € 500,00 der<br />

eingebrachten Einlage wird nach folgender Formel errechnet:<br />

N = E : F<br />

Der aktuelle Ausgabepreis kann dabei nicht im Vorfeld<br />

bekannt gegeben werden, da er von den jeweils geltenden<br />

Einkaufspreisen und der Gewichtung des jeweiligen<br />

Einkaufvolumens eines jeden Edelmetalls (Gold, Silber,<br />

Platin) abhängig ist.<br />

Die Ermittlung des jeweiligen Ausgabepreises erfolgt<br />

daher nach folgender Formel:<br />

F = + + ·<br />

d² · g e² · h f ² · i 500<br />

a b c j<br />

Dabei bezeichnet<br />

M den rechnerischen Anteil, den ein Kommanditist<br />

oder Treuhänder zum Zeitpunkt seiner Beteiligung<br />

an der Gesellschaft für € 500,00 Einlage erhält.<br />

N die Anteile, mit denen ein neuer Kommanditist oder<br />

Treugeber an der Gesellschaft für seine Gesamteinlage<br />

im Zeitpunkt seines Eintretens beteiligt ist. Diese<br />

werden dem Kapitalkonto III gutgeschrieben.<br />

E die Gesamtsumme der Einlage des neuen Kommanditisten<br />

oder Treugebers<br />

F den aktuellen Ausgabepreis für einen Gesellschaftsanteil<br />

zu nominal € 500,00 im Zeitpunkt des Eintretens<br />

des neuen Kommanditisten oder Treugebers<br />

a: Goldpreis beim ersten Kauf der Gesellschaft<br />

b: Silberpreis beim ersten Kauf der Gesellschaft<br />

c: Platinpreis beim ersten Kauf der Gesellschaft<br />

d: Goldpreis des aktuellen Kaufes<br />

e: Silberpreis des aktuellen Kaufes<br />

f: Platinpreis des aktuellen Kaufes<br />

g: Goldmenge des aktuellen Kaufes<br />

h: Silbermenge des aktuellen Kaufes<br />

i: Platinmenge des aktuellen Kaufes<br />

j: Gesamtkaufpreis des aktuellen Kaufes aller<br />

Edelmetalle (Gold + Silber + Platin)<br />

Der Wert N multipliziert mit dem Wert F ergibt im Zeitpunkt<br />

des Beitritts eines Kommanditisten oder Treuhänders<br />

die Summe seiner Nettoeinlage, die dem Kapitalkonto I<br />

gutgeschrieben wird. Dabei wird dem Kapitalkonto I der<br />

errechnete Betrag gutgeschrieben.<br />

§ 7 Kündigung der Gesellschaft; Ausscheiden<br />

von Gesellschaftern<br />

1. Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter mit<br />

einer Frist von 3 Werktagen zum Ende des Kalender-<br />

Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

77


Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

78<br />

monats schriftlich gekündigt werden. Teilkündigungen<br />

von Gesellschaftern über Anteile sind möglich, solange<br />

eine Basisbeteiligung in Höhe eines nominalen Kapitals<br />

von € 2.500,00 verbleibt. Teilkündigungen sind nur über<br />

nominale Beträge möglich, die durch 500 teilbar sind.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin kann ihre gesamte<br />

Beteiligung ordentlich jeweils zum 31. Dezember<br />

eines Jahres mit einer Frist von 2 Monaten kündigen.<br />

Das Recht auf eine außerordentliche, fristlose Kündigung<br />

aus wichtigem Grunde bleibt davon unberührt. Die<br />

Kündigung erfolgt durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft,<br />

die sämtlichen Gesellschaftern mitzuteilen ist.<br />

Ist die geschäftsführende Kommanditistin kapitalmäßig<br />

an der Gesellschaft beteiligt, gilt für Teilkündigungen die<br />

nur die Kapitalbeteiligung betreffen, ebenfalls die dreitägige<br />

Kündigungsfrist des vorstehenden ersten Absatzes<br />

dieses § 7, Ziff. 1.<br />

2. Die Kündigung ist an die Gesellschaft zu richten. Maßgeblich<br />

für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der<br />

Eingang der schriftlichen Kündigung bei der Gesellschaft.<br />

3. Scheidet die geschäftsführende Kommanditistin aus<br />

wichtigem Grund oder durch Kündigung aus, so können<br />

die Gesellschafter durch Mehrheitsbeschluss eine neue<br />

geschäftsführende Kommanditistin bestellen, die ohne<br />

Auseinandersetzung der Gesellschaft als geschäftsführende<br />

Kommanditistin im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

in die Position der bisherigen geschäftsführenden Kommanditistin<br />

eintritt, und zwar mit denselben Rechten<br />

und Pflichten wie die ausgeschiedene geschäftsführende<br />

Kommanditistin, in dem sie deren Kommanditanteil<br />

übernimmt. Wird dieser Beschluss zur Fortsetzung der<br />

Gesellschaft nicht gefasst, wird die Gesellschaft bei Ausscheiden<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin aufgelöst<br />

und liquidiert. Bei Fortführung der Gesellschaft hat<br />

die ausscheidende geschäftsführende Kommanditistin<br />

keinen Anspruch auf Sicherheitsleistung für Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft.<br />

4. Ansonsten hat die Kündigung der Gesellschaft nicht die<br />

Auflösung der Gesellschaft, sondern das Ausscheiden des<br />

kündigenden Gesellschafters zur Folge.<br />

§ 8 Ausschluss von Gesellschaftern<br />

1. Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden, wenn<br />

a) ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem<br />

Grunde fristlos gekündigt werden kann,<br />

b) er mit seinen Verpflichtungen aus § 5 Ziff. 3 bzw.<br />

als Ratengesellschafter mit seinen Ratenzahlungen<br />

gemäß § 5 Ziff. 4 in Verzug gekommen ist. Befindet<br />

sich ein Gesellschafter, der eine Rateneinlage<br />

übernommen hat, mit mehr als vier monatlichen<br />

Einlageraten in Verzug, so ist die geschäftsführende<br />

Kommanditistin nach vergeblicher Fristsetzung zur<br />

Ausschließung des Gesellschafters berechtigt. Wird<br />

das Ausschließungsrecht nicht ausgeübt, so sind ab<br />

Verzug Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem<br />

jeweils gültigen Basiszinssatz zu entrichten,<br />

c) über sein <strong>Vermögen</strong> das Insolvenzverfahren eröffnet<br />

oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt<br />

wird,<br />

d) durch einen Gläubiger des betroffenen Gesellschafters<br />

in dessen Gesellschaftsanteil und/oder damit<br />

verbundene Rechte die Zwangsvollstreckung betrieben<br />

wird und die Vollstreckungsmaßnahme nicht<br />

innerhalb von drei Monaten wieder aufgehoben<br />

worden ist.<br />

2. Die Kündigung wird mit dem Zugang des Kündigungsschreibens<br />

wirksam. Die Gesellschafter beauftragen hiermit<br />

die geschäftsführende Kommanditistin zur Feststellung,<br />

dass ein wichtiger Grund, der zur Kündigung eines<br />

Kommanditisten oder Treugebers berechtigt, vorliegt,<br />

zur Abgabe entsprechender Kündigungserklärungen<br />

und zur Erhebung von Ausschlussklagen.<br />

§ 9 Abfindung<br />

1. Bei Ausscheiden oder Ausschluss des Gesellschafters erhält<br />

der ausscheidende Gesellschafter eine Abfindung.<br />

Die Höhe der Abfindung berechnet sich nach dem Wert


seines Geschäftsanteils, der sich aus den in § 6 aufgeführten<br />

Gesellschafterkonten ergibt zum letzten Werktag des<br />

Kalendermonats, in dem die Kündigung wirksam wird.<br />

Für die Berechnung der Abfindungshöhe ist der jeweils<br />

letzte ermittelte Rücknahmepreis maßgeblich.<br />

Der Rücknahmepreis errechnet sich nach folgender Formel:<br />

R = X / ∑KKIII<br />

Die Abfindung errechnet sich somit nach folgender Formel:<br />

A = R · KKIII – G<br />

A: Höhe der Abfindung<br />

K III: Anteile des Ausscheidenden auf dem<br />

Kapitalkonto III<br />

∑KK III: Summe sämtlicher Kapitalkonten III der<br />

Gesellschaft (alle Anteile der Gesellschaft)<br />

R: Rücknahmepreis eines Anteils zum Ende<br />

eines Monats, der einem Anteil vom<br />

Nominalwert € 500,00 zum Beginn<br />

der Gesellschaft entspricht<br />

X: Depotwert nach Gewinnbeteiligung<br />

(Edelmetallbewertung + Barreserve-<br />

Kosten - Gewinnbeteiligung) zum Ende<br />

eines Monats<br />

G: eventuell anfallende Gebühren für den<br />

Verkauf von Edelmetallen<br />

Ist unklar, wann dem Gesellschafter oder der Gesellschaft<br />

die Kündigung zugegangen ist, gilt sie am dritten Werktag<br />

nach der Aufgabe zur Post als zugegangen, sofern nicht<br />

der Gesellschafter nachweist, dass tatsächlicher Zugang<br />

später war oder gar nicht zugestellt wurde.<br />

2. Auf Wunsch des Gesellschafters ist eine physische Auslieferung<br />

der Edelmetalle binnen zwei Monaten möglich.<br />

Die Auslieferung kann nur in ganzen Barren erfolgen.<br />

Spitzenbeträge werden in bar ausgeglichen. Die Aufteilung<br />

der Metalle behält sich die Geschäftsführung der<br />

Gesellschaft vor. Der Auslieferungsort ist der Lagerort.<br />

3. Bei Wahl der physischen Lieferung ist der Gesellschafter<br />

verpflichtet, der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

die hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Diese<br />

können von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

bei der Berechnung der Abfindungssumme von dem<br />

Abfindungsbetrag abgezogen und einbehalten werden.<br />

4. Der Abfindungsanspruch ist abtretbar.<br />

§ 10 Übertragung von Gesellschaftsanteilen;<br />

Erbfolge<br />

1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung übertragen,<br />

sofern seine Einlage bei der Gesellschaft eingezahlt oder<br />

sichergestellt ist, dass der Übernehmer die Einzahlung<br />

leistet. Teilabtretungen sind nur zulässig, wenn die abgetretene<br />

Beteiligung durch 500 ohne Rest teilbar ist und<br />

sowohl die Beteiligung des Abtretungsempfängers als<br />

auch die verbleibende Beteiligung des Abtretenden noch<br />

einen Betrag von € 2.500,00 beträgt. Die Übertragung ist<br />

von der Zustimmung der Gesellschaft, vertreten durch<br />

die geschäftsführende Kommanditistin, abhängig.<br />

2. Die Kosten für eine Übertragung der Beteiligung trägt<br />

im Verhältnis zur Gesellschaft der neu eintretende Gesellschafter.<br />

3. Gleiches gilt für die Übertragung der Beteiligung im<br />

Wege der Schenkung.<br />

4. Stirbt ein Gesellschafter, so wird die Gesellschaft mit<br />

seinen Erben beziehungsweise Vermächtnisnehmern<br />

fortgesetzt. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer<br />

eines Gesellschafters haben einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

zu bestimmen, der die Gesellschaftsrechte<br />

des Erblassers einheitlich wahrzunehmen hat. Solange<br />

dies nicht geschehen ist, ruht das Stimmrecht.<br />

5. Soweit ein Anleger mittelbar an der Gesellschaft beteiligt<br />

ist, endet das Treuhandverhältnis mit dem Tod des<br />

Treugebers. Der Treuhandkommanditist überträgt bereits<br />

mit Abschluss des Treuhandvertrages das Treugut auf den<br />

Treugeber mit Rechtswirkung zum Zeitpunkt des Todes<br />

des Treugebers. Der Treugeber nimmt diese Übertragung<br />

mit Abschluss des Treuhandvertrages an. Die Zustimmung<br />

für diese Übertragung wird hiermit erteilt.<br />

Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

79


Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

80<br />

§ 11 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />

obliegt der L’or triple value concept GmbH, als geschäftsführender<br />

Kommanditistin, vertreten durch die Geschäftsführung<br />

oder einen Bevollmächtigten. Alle weiteren Gesellschafter<br />

sind von der Geschäftsführung und Vertretung<br />

ausgeschlossen.<br />

2. Die geschäftsführende Kommanditistin ist von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

3. Die Geschäftsführungsbefugnis der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin erstreckt sich auf die Vornahme aller<br />

Rechtsgeschäfte, die zum laufenden Betrieb gehören, insbesondere<br />

den Erwerb von Edelmetallen und sämtlicher<br />

hierfür erforderlicher Nebengeschäfte. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin erwirbt die Edelmetalle nach freiem<br />

Ermessen für die Gesellschaft zu den jeweils günstigst<br />

möglichen Konditionen. Dabei ist ihr ausdrücklich der<br />

Erwerb von nahe stehenden Personen zu einem Preis, der<br />

den üblichen Marktpreis nicht übersteigt, erlaubt.<br />

Maximal 10 % des Gesamtvermögens darf die Gesellschaft<br />

in Euro auf dem Giro- bzw. einem Tagesgeldkonto halten<br />

(die „Barreserve“). Die Barreserve dient zum Ausgleich von<br />

Spitzenbeträgen, um jeweils in der Lage zu sein, das Edelmetall<br />

in Form ganzer Barren zu erwerben, zur Abfindung<br />

von ausscheidenden Gesellschaftern oder zur Begleichung<br />

der Kosten der Gesellschaft.<br />

Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auch auf die<br />

Aufnahme weiterer Gesellschafter.<br />

Jegliche andere Anlageform wird ausgeschlossen und ist<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin untersagt.<br />

4. Als über den laufenden Geschäftsbetrieb hinausgehend und<br />

damit zustimmungsbedürftig gelten insbesondere, jedoch<br />

unbeschadet abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag:<br />

a) die Auflösung oder Umwandlung des Unternehmens<br />

b) die Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens<br />

oder eines wesentlichen Unternehmensteiles<br />

c) die vollständige oder teilweise Einstellung des Geschäftsbetriebes<br />

d) die Aufnahme neuer und/oder Aufgabe bestehender<br />

Geschäftszweige<br />

e) die Eingehung von Bürgschaften, Garantien u. dgl.<br />

f) die Begebung von Wechseln<br />

g) der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen<br />

h) die Bestellung einer neuen geschäftsführenden Kommanditistin,<br />

unabhängig davon, ob diese an Stelle der<br />

bisherigen geschäftsführenden Kommanditistin oder<br />

neben diese tritt.<br />

5. Die geschäftsführende Kommanditistin ist verpflichtet, der<br />

Gesellschafterversammlung auf deren Verlangen, mindestens<br />

aber jährlich, über alle außerordentlichen Geschäftsvorfälle<br />

zu berichten und mindestens einmal jährlich einen<br />

Geschäftsbericht oder eine vergleichbare Aufstellung, aus<br />

der sich die aktuellen <strong>Vermögen</strong>sverhältnisse der Gesellschaft<br />

ergeben, unaufgefordert zu übersenden.<br />

6. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält als Vergütung<br />

für ihre Tätigkeit für die Aufnahme eines weiteren<br />

Kommanditisten oder Treugebers das tatsächlich eingeworbene<br />

Agio auf das Beteiligungskapital. Das Agio beträgt<br />

bei Einmaleinlagen (§ 5 Ziff. 3.) in der Regel 5,5 %<br />

des Beteiligungskapitals, bei Sparverträgen (§ 5 Ziff. 4.) ist<br />

das Agio von 5,5 % in den monatlichen Raten und in der<br />

Anzahlung bereits enthalten.<br />

Daneben erhält die geschäftsführende Kommanditistin eine<br />

monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von 1,0 % des Depotwerts<br />

vor Kosten (vergl. § 5 Ziff. 1a) zuzüglich der zum<br />

Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.<br />

Neben der prozentualen Bestandsvergütung erhält die L’or<br />

triple value concept GmbH, als geschäftsführende Kommanditistin,<br />

eine erfolgsabhängige Vergütung, für den Fall,<br />

dass der Depotwert nach Kosten 105 % der Summe aller<br />

Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der Anleger<br />

(ohne Agio) übersteigt. Die erfolgsabhängige Vergütung<br />

beträgt in diesem Fall 10 % von dem übersteigenden Wert.<br />

Durch diese Vergütung sind sämtliche Ansprüche der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin für die Durchführung<br />

der laufenden Geschäfte abgegolten, sofern nicht in diesem<br />

Vertrag etwas anderes geregelt ist.


7. Auslagen, die der geschäftsführenden Kommanditistin entstehen,<br />

sind von der Gesellschaft zu ersetzen. Dabei sind in<br />

der Vergütung insbesondere nicht enthalten die Kosten<br />

a) der Jahresabschlussprüfung,<br />

b) der Steuer- und Rechtsberatung der Gesellschaft für<br />

Rechtsstreitigkeiten,<br />

c) für sonstige außerordentliche Aufwendungen, insbesondere<br />

solche, die unmittelbar der Gesellschaft entstehen,<br />

d) für etwa zukünftig neu eingeführte Steuern, Gebühren<br />

und sonstige Abgaben, die im Zusammenhang mit<br />

dem Unternehmensgegenstand entstehen,<br />

e) Kosten für Gesellschafterversammlungen.<br />

8. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt,<br />

einen Mittelverwendungskontrollvertrag entsprechend<br />

abzuschließen, wonach die Gesellschaft Kosten bis zum<br />

31. Dezember 2008 in Höhe von 0,0825 % p.a. des<br />

Depotwertes vor Kosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

entstehen können. Die Vergütung wird monatlich anteilig<br />

berechnet.<br />

9. Die L’or capital fine art AG wird von der Gesellschaft mit<br />

der Anlegerbetreuung und der Eigenkapitalvermittlung sowie<br />

der Vertriebsunterstützung beauftragt. Hierfür erhält<br />

sie eine laufende Vergütung von 0,5 % p.a. des Depotwertes<br />

vor Kosten der Edelmetalle zum 31. Dezember eines jeden<br />

Jahres vor Kosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese<br />

Vergütung wird monatlich anteilig berechnet.<br />

10. Neben der laufenden Vergütung nach Ziff. 9 erhält die L’or<br />

capital fine art AG für die Übernahme der Prospektgestaltung<br />

und Drucklegung eine laufende Vergütung bis zum<br />

31. Dezember 2008 in Höhe von 0,6 % des Depotwertes<br />

vor Kosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Verlängert sich<br />

der Platzierungszeitraum auf den 30. Juni 2009 verlängert<br />

sich diese laufende Vergütung entsprechend. Die Vergütung<br />

wird monatlich anteilig berechnet.<br />

11. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten und Treugeber<br />

nach § 164 HGB ist ausgeschlossen.<br />

§ 12 Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Gesellschafterbeschlüsse, die die laufende Geschäftsführung<br />

betreffen, werden, soweit dieser Vertrag nicht etwas<br />

anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

und vertretenen, stimmberechtigten Stimmen gefasst. Bei<br />

Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Treugeber<br />

sind berechtigt, das Stimmrecht des Treuhandkommanditisten<br />

entsprechend ihrem Anteil selbst in der Gesellschaftsversammlung<br />

oder bei der schriftlichen Beschlussfassung<br />

auszuüben.<br />

2. Jeder Gesellschafter hat für je einen Anteil auf dem Kapitalkonto<br />

III eine Stimme. Dabei bestimmt sich das Stimmrecht<br />

von Ratengesellschaftern nach dem Stand ihres Kapitalkontos<br />

III zum 30. Juni eines jeden Jahres. Für verbleibende<br />

Beträge auf dem Kapitalkonto III, die nicht durch 1 teilbar<br />

sind, erhält der Kommanditist oder Treugeber keine anteiligen<br />

Stimmen, sondern bis zu einem Betrag von 0,49 keine<br />

Stimme; ab einem Betrag von 0,50 erhält der Kommanditist<br />

eine weitere Stimme. Vertretung durch Dritte ist möglich.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin hat keine Stimmen,<br />

die unabhängig von möglicherweise von ihr gehaltenem<br />

Kommanditkapital sind.<br />

3. Ist Gegenstand der Beschlussfassung<br />

a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

b) die Auflösung oder Umwandlung des Unternehmens<br />

c) die Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens<br />

oder eines wesentlichen Teiles davon<br />

d) die vollständige oder teilweise Einstellung des Unternehmens<br />

e) die Aufnahme neuer und/oder Aufgabe bestehender<br />

Geschäftszweige<br />

f) die Eingehung von Bürgschaften, Garantien u. dgl.<br />

g) die Begebung von Wechseln<br />

h) der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen<br />

i) der Ausschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

aus wichtigem Grund und die Bestellung einer<br />

neuen geschäftsführenden Kommanditistin<br />

so bedarf der Gesellschafterbeschluss einer Mehrheit von<br />

75 % der abgegebenen stimmberechtigten Stimmen.<br />

Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

81


Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

82<br />

§ 13 Gesellschafterversammlung, schriftliche<br />

Beschlussfassung<br />

1. Gesellschafterbeschlüsse werden entweder im Rahmen<br />

einer Gesellschafterversammlung oder im schriftlichen<br />

Beschlussverfahren herbeigeführt. Wird eine Gesellschafterversammlung<br />

einberufen, so führt die Geschäftsführung<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin oder eine von ihr<br />

genannte Person den Vorsitz.<br />

2. Gesellschafterversammlungen, beziehungsweise schriftliche<br />

Beschlussfassungen, werden von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin einberufen beziehungsweise durchgeführt,<br />

und zwar mindestens einmal jährlich zur Feststellung<br />

des Jahresabschlusses. Weiter finden Gesellschafterversammlungen<br />

oder schriftliche Beschlussfassungen in den<br />

von dem Gesetz bestimmten Fällen und dann statt, wenn<br />

das Interesse der Gesellschaft dies erfordert beziehungsweise<br />

wenn Gesellschafter, die zusammen mehr als 30 %<br />

des stimmberechtigten Kapitals repräsentieren eine Gesellschafterversammlung<br />

unter schriftlicher Angabe der Gründe<br />

hierfür verlangen. Gesellschafterbeschlüsse werden unter<br />

anderem über die Genehmigung des Jahresabschlusses und<br />

die Entlastung der Geschäftsführung durchgeführt.<br />

3. Die Frist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />

beträgt 14 Tage. Die Einberufung hat schriftlich an<br />

die der Gesellschaft zuletzt mitgeteilte Anschrift zu erfolgen<br />

und muss die Tagesordnung sowie die Gegenstände, über<br />

die Beschluss gefasst wird, enthalten. Entsprechendes gilt<br />

für ein schriftliches Abstimmungsverfahren. Die Frist zur<br />

Abgabe der Stimmen beträgt bei schriftlicher Beschlussfassung<br />

einen Monat, ab Datum der Mitteilung über die<br />

schriftliche Beschlussfassung. Maßgeblich ist der Eingang<br />

bei der Gesellschaft.<br />

4. Die Gesellschafterversammlung ist unabhängig von der anwesenden<br />

Anzahl der Mitglieder stets beschlussfähig. Wird<br />

festgestellt, dass die Gesellschafter nicht ordnungsgemäß<br />

geladen wurden, oder ist die Gesellschafterversammlung<br />

aus anderem Grunde nicht beschlussfähig, so ist die Gesellschafterversammlung<br />

innerhalb von einem Monat mit<br />

einer Frist von 14 Tagen erneut mit gleicher Tagesordnung<br />

einzuberufen. Die geschäftsführende Kommanditistin kann<br />

stattdessen auch schriftlich abstimmen lassen.<br />

5. Bei schriftlicher Beschlussfassung ist die Beschlussfähigkeit<br />

ebenfalls stets gegeben. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen<br />

stimmberechtigten Stimmen beziehungsweise<br />

bei Beschlussfassungen zu § 12 Ziff. 3 a) – i) 75 % der abgegebenen<br />

stimmberechtigten Stimmen.<br />

6. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich auf der Gesellschafterversammlung<br />

von einem Dritten vertreten zu lassen.<br />

Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und bei Beginn der<br />

Gesellschafterversammlung vorzulegen.<br />

7. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt im<br />

Interesse der Gesellschaft auch andere Personen an Gesellschafterversammlungen<br />

teilnehmen zu lassen, deren<br />

Erscheinen sie für erforderlich hält.<br />

8. Beschlüsse der Gesellschaft können nur binnen einer Ausschlussfrist<br />

von einem Monat plus zwei Tagen nach Absendedatum<br />

des Gesellschafterbeschlusses angefochten<br />

werden. Maßgeblich ist der Eingang bei der Gesellschaft.<br />

9. Über die Gesellschafterversammlung ist ein Protokoll zu<br />

führen, das von dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen<br />

ist. Entsprechend hat die geschäftsführende Kommanditistin<br />

über Inhalt und Ergebnis von schriftlichen Abstimmungen<br />

ein Schlussprotokoll zu fertigen, zu unterzeichnen und<br />

den Gesellschaftern zuzusenden.<br />

10. Ein Widerspruch gegen den Inhalt des Protokolls muss innerhalb<br />

von einem Monat plus zwei Tage nach Absendedatum<br />

der Gesellschaft schriftlich angezeigt werden. Maßgeblich<br />

ist der Eingang bei der Gesellschaft. Ansonsten gelten<br />

das Protokoll und die darin enthaltenen Feststellungen als<br />

genehmigt.<br />

§ 14 Jahresabschluss<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin stellt den Jahresabschluss<br />

auf. <strong>Sie</strong> sendet die von einem Abschlussprüfer<br />

nach handelsrechtlichen Grundsätzen geprüfte Bilanz und<br />

Gewinn- und Verlustrechnung den Gesellschaftern mit der<br />

Einberufung der jährlich vorgesehenen ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

oder zur Durchführung der schriftlichen<br />

Beschlussfassung zu.


§ 15 Gewinn- und Verlustrechnung<br />

1. Der im Jahresabschluss ausgewiesene Gewinn oder Verlust<br />

eines Geschäftsjahres ist den Gesellschaftern entsprechend<br />

dem Verhältnis ihrer Beteiligung, gerechnet nach dem Kapitalkonto<br />

I, voll zuzuweisen. Im Falle der ratenweisen Einzahlung<br />

von Einlagen wird der Stand des Kapitalkontos III<br />

zum jeweiligen 30. Juni eines jeden Geschäftsjahres zugrunde<br />

gelegt, soweit die Raten vertragsgemäß gezahlt wurden.<br />

Ist dies nicht der Fall, so wird der Stand des Kapitalkontos<br />

III zum 1. Januar des betreffenden Geschäftsjahres zugrunde<br />

gelegt. Soweit Gesellschafter den fälligen Teil der Einlage<br />

ganz oder teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt leisten,<br />

nehmen sie mit dem verspätet gezahlten Teil der Einlage am<br />

Ergebnis der Gesellschaft erst in dem entsprechenden Jahr<br />

teil. Über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus eingezahltes<br />

Kapital wird nicht berücksichtigt, es sei denn es ist<br />

auf Empfehlung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

entsprechend § 5 Ziff. 4 und 5 des Vertrages eingezahlt worden.<br />

Diese Einzahlungen werden bei der Zuweisung des<br />

im Jahresabschluss ausgewiesenen Gewinns oder Verlustes<br />

eines Geschäftsjahres entsprechend berücksichtigt. Das eingezahlte<br />

Agio wird nicht berücksichtigt. Bei der Gewinnermittlung<br />

gelten die Vergütungen für die geschäftsführende<br />

Kommanditistin gemäß § 11 Ziff. 6 als Aufwand.<br />

2. Der nach der vorstehenden Bestimmung zu verteilende<br />

Gewinn wird an die Gesellschafter generell nicht ausgeschüttet,<br />

sondern bleibt weiterhin entsprechend des Unternehmensgegenstandes<br />

investiert, es sei denn, dass die Gesellschafterversammlung<br />

etwas Abweichendes beschließt.<br />

3. Entnahmen der Gesellschafter sind grundsätzlich nicht<br />

zulässig.<br />

§ 16 Auflösung der Gesellschaft<br />

Für den Fall der Auflösung der Gesellschaft ist schon jetzt die<br />

L’or tiple value concept GmbH als geschäftsführende Kommanditistin<br />

oder ein von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

benannter anderer Dritter zum Liquidator bestimmt.<br />

Die Gesellschafterversammlung beschließt mehrheitlich über<br />

die Art und Weise der Auseinandersetzung. Der bei der Liquidation<br />

der Gesellschaft und Veräußerung der Unternehmens-<br />

gegenstände erzielte Veräußerungserlös wird nach Begleichung<br />

der Gesellschaftsverbindlichkeiten an die Gesellschafter verteilt.<br />

§ 17 Kosten<br />

Die Kosten der Gesellschaftsgründung trägt die Gesellschaft.<br />

§ 18 Schriftform<br />

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />

sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen<br />

Bestimmungen dieses Vertrages hierdurch nicht berührt.<br />

Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame<br />

Bestimmung, die auf der nächsten Gesellschafterversammlung<br />

zu beschließen ist, zu ersetzen, die der unwirksamen<br />

Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am<br />

nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn Lücken im<br />

Vertrag festgestellt werden.<br />

Nienburg, den 31. Juli 2007<br />

L’or triple value concept GmbH, als geschäftsführende<br />

Kommanditistin durch Stephan Wolff, Geschäftsführer<br />

L’or capital fine art AG, Gründungskommanditistin, durch<br />

Stephan Wolff, Vorstand<br />

Uelzen, den 31. Juli 2007<br />

Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG, als Treuhandkommandistin<br />

durch Svenja Frenzel, Geschäftsführerin<br />

Walsrode, den 31. Juli 2007<br />

VSG Verwaltungsgesellschaft mbH, als Komplementärin,<br />

durch Sabine Kaiser als Geschäftsführerin<br />

Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

83


Kapitel 3 _<strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und Planzahlen zu Investition, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />

84<br />

<strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und Planzahlen<br />

zu Investition, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />

Vorbemerkung<br />

Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG (Emittentin) hat noch keinen Jahresabschluss erstellt und unterliegt<br />

im Hinblick auf die Darstellung ihrer <strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage den verringerten Prospektanforderungen<br />

gemäß § 15 VermVerkProspV, da die Gründung der Emittentin vor weniger als 18 Monaten erfolgte.<br />

Eröffnungsbilanz der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG zum 22.05.2007<br />

Aktiva 2007 €<br />

A. Ausstehende Einlagen auf<br />

das gezeichnete Kapital 3.000<br />

Passiva 2007 €<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kommanditkapital 3.000<br />

– davon eingefordert 2.000 – davon Haftkapital 3.000<br />

Summe Aktiva 3.000 Summe Passiva 3.000<br />

Zwischenbilanz der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG zum 31.07.2007<br />

Aktiva 2007 €<br />

A. Ausstehende Einlagen auf<br />

das gezeichnete Kapital 3.000<br />

Passiva 2007 €<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kommanditkapital 3.000<br />

– davon eingefordert 2.000 – davon Haftkapital 3.000<br />

Summe Aktiva 3.000 Summe Passiva 3.000<br />

Zwischen-GuV der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

vom 22.05.2007– 31.07.2007<br />

Im Zeitraum zwischen der Eröffnungsbilanz auf dem 22.05.2007 und dem 31.07.2007 haben sich keine Geschäftsvorfälle bei<br />

der Emittentin ergeben.


Planbilanz der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG zum 31.12.2007<br />

(Prognose)<br />

Aktiva 31.12.2007 € 22.05.2007 €<br />

A. Ausstehende Einlagen auf<br />

das gezeichnete Kapital 1.000 3.000<br />

Plan-GuV der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG vom 22.05. – 31.12.2007<br />

(Prognose)<br />

2007 €<br />

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen 69.263<br />

Summe betrieblicher Aufwendungen 69.263<br />

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 69.263<br />

2. Jahresfehlbetrag 69.263<br />

Ergebnisverwendung 69.263<br />

Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0<br />

Passiva 31.12.2007 € 22.05.2007 €<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kommanditkapital 6.001.000 3.000<br />

B. Anlagevermögen Jahresfehlbetrag 69.263 0<br />

I. Sachanlagen Kapital der Kommanditisten 5.931.737 3.000<br />

1. Andere Anlagen, Betriebs-<br />

und Geschäftsausstattung 4.792.899 0<br />

C. Umlaufvermögen<br />

I. Forderungen und sonstige<br />

<strong>Vermögen</strong>sgegenstände<br />

1. Sonstige <strong>Vermögen</strong>sgegenstände<br />

620.004 0<br />

II. Guthaben bei Kreditinstituten<br />

517.834 0<br />

Summe Aktiva 5.931.737 3.000 Summe Passiva 5.931.737 3.000<br />

Kapitel 3 _<strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und Planzahlen zu Investition, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />

85


Kapitel 3 _<strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und Planzahlen zu Investition, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />

86<br />

Liquiditätsentwicklung der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

vom 22.05. – 31.12.2007 (Prognose)<br />

Stand 22.05.2007 0<br />

Einlage Gründungskommanditisten 2.000<br />

Einlage 5.998.000<br />

Bildung von Rücklagen 330.000<br />

Auflösung von Rücklagen -330.000<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen -69.263<br />

Anlagevermögen -4.792.899<br />

Sonstige Forderungen (Umsatzsteuer) -620.004<br />

Stand 31.12.2007 517.834<br />

Planbilanz der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG zum 31.12.2008 (Prognose)<br />

Aktiva 31.12.2008 € 31.12.2007 €<br />

A. Ausstehende Einlagen auf das<br />

gezeichnete Kapital 1.000 1.000<br />

Passiva 31.12.2008 € 31.12.2007 €<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kommanditkapital 20.001.000 6.001.000<br />

B. Anlagevermögen Verlustvortrag 69.263<br />

I. Sachanlagen Jahresfehlberag 550.329 69.263<br />

1. Andere Anlagen, Betriebs- und<br />

Kapital der<br />

Geschäftsausstattung<br />

C. Umlaufvermögen<br />

I. Forderungen und sonstige<br />

<strong>Vermögen</strong>sgegenstände<br />

1. Sonstige <strong>Vermögen</strong>sgegenstän-<br />

15.976.331 4.792.899 Kommanditisten 19.381.408 5.931.737<br />

de 2.142.092 620.004<br />

II. Guthaben bei Kredit instituten 1.261.985 517.834<br />

Summe Aktiva 19.381.408 5.931.737 Summe Passiva 19.381.408 5.931.737<br />


Plan-GuV der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

vom 01.01. – 31.12.2008 (Prognose)<br />

Liquiditätsentwicklung der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

vom 01.01. – 31.12.2008 (Prognose)<br />

2007 €<br />

Stand 01.01.2008 517.834<br />

Einlage 14.000.000<br />

Zinserträge 16.053<br />

Bildung von Rücklagen 770.000<br />

Auflösung von Rücklagen -770.000<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen -566.382<br />

Anlagevermögen - 11.183.432<br />

Sonstige Forderung (Umsatzsteuer) -1.522.088<br />

Stand 31.12.2008 1.261.985<br />

€<br />

2006 €<br />

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen 566.382 69.263<br />

Summe betrieblicher Aufwendungen 566.382 0<br />

Betriebsergebnis 566.382 0<br />

2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 16.053 0<br />

Finanzergebnisse 16.053 0<br />

3. Ergebis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 550.329 69.263<br />

4. Jahresfehlbetrag 550.329 69.263<br />

Ergebnisverwendung 550.329 69.263<br />

Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0 0<br />

Kapitel 3 _<strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und Planzahlen zu Investition, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />

87


Kapitel 3 _<strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und Planzahlen zu Investition, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />

88<br />

Planzahlen der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft II GmbH & Co. KG zu<br />

Investitionen (Prognose)<br />

Im Jahr 2007 5.400.000<br />

Im Jahr 2008 12.600.000<br />

Im Jahr 2009 750.000<br />

Im Jahr 2010 750.000<br />

Planzahlen der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft II GmbH & Co. KG zu<br />

Umsätzen (Prognose)<br />

Im Jahr 2007 -<br />

Im Jahr 2008 -<br />

Im Jahr 2009 -<br />

Im Jahr 2010 -<br />

Planzahlen der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft II GmbH & Co. KG zu<br />

Ergebnissen (Prognose)<br />

Im Jahr 2007 -<br />

Im Jahr 2008 -<br />

Im Jahr 2009 -<br />

Im Jahr 2010 -<br />

Die Ermittentin wird plangemäß keine<br />

Produktion aufnehmen bzw. durchführen.<br />

€<br />

€<br />

€<br />

Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />

Das Volumen der Emission hängt von dem Platzierungserfolg<br />

ab. Im Rahmen der Planungsrechnungen wurde davon<br />

ausgegangen, dass das Kommanditkapital einschließlich der<br />

Einlagen der Gründungskommanditistinnen in Höhe von<br />

jeweils € 1.000,00 zum 31. Dezember 2007 € 6.000.000,00<br />

(zzgl. Agio) beträgt und bis zum 31. Dezember 2008 weitere<br />

€ 14.000.000,00 (zzgl. Agio) platziert werden können. Den<br />

Planungsrechnungen liegt ferner zugrunde, dass die Einlagen<br />

im Zuge der Zeichnung durch die Kommanditisten<br />

eingezahlt werden. Die Treuhandkommanditistin erbringt<br />

ihre Pflichteinlage entsprechend den Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrags nicht. Hinzu kommt das Agio in Höhe<br />

von 5,5 %, für das Jahr 2007 in Höhe von € 330.000,00<br />

und für das Jahr 2008 in Höhe von € 770.000,00. Das Agio<br />

wird unverzüglich nach Einzahlung an die mit dem Vertrieb<br />

beauftragten Gesellschaften ausgezahlt.<br />

Auf Grundlage des eingezahlten Kommanditkapitals im<br />

Jahr 2007 werden gemäß Planungsrechnung Sonstige betriebliche<br />

Aufwendungen in Höhe von € 69.263,00 anfallen.<br />

Hierunter fallen Kosten und Gebühren, die für Verwaltung,<br />

Management und Verwahrung der Edelmetalle entstehen.<br />

Im Geschäftsjahr 2007 werden voraussichtlich keine weiteren<br />

Erträge oder Aufwendungen anfallen. Der geplante<br />

Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2007 beträgt daher<br />

€ 69.263,00.<br />

Den Plan-Bilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

liegt ferner die Annahme zugrunde, dass die VSG<br />

II GmbH & Co. KG Unternehmerin im umsatzsteuerlichen<br />

Sinne ist. Aus diesem Grund ist sie zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt. Unter Sonstige <strong>Vermögen</strong>sgegenstände in den<br />

Plan-Bilanzen zum 31. Dezember 2007 und 31. Dezember<br />

2008 wird daher ein Umsatzsteuerguthaben ausgewiesen,<br />

das aus dem Erwerb der Edelmetalle und aus der Inanspruchnahme<br />

von Leistungen für Verwaltung, Management<br />

und Verwahrung der Edelmetalle entsteht.<br />

Im Geschäftsjahr 2008 erhöhen sich Sonstige betrieblichen<br />

Aufwendungen bei einer prognostizierten Kommanditkapitalplatzierung<br />

von weiterem € 14.000.000,00<br />

auf € 566.382,00. Der geplante handelsrechtliche Jahresfehlbetrag<br />

erhöht sich im Jahr 2008 unter Berücksichti-


gung von Zinserträgen in Höhe von € 16.053,00, die auf<br />

einer 3,1 %igen Verzinsung der Barreserve beruhen, auf<br />

€ 550.329,00.<br />

Im Geschäftsjahr 2008 wird ein geplanter Betrag von weiteren<br />

€ 12.600.000,00 (incl. gesetzlicher Umsatzsteuer) in<br />

Edelmetalle investiert. Die Anschaffungskosten der Edelmetalle<br />

betragen damit zum 31. Dezember 2008 insgesamt<br />

€ 15.976.331,00.<br />

Neben Erwerb von Edelmetallen, Anlage der Barreserve<br />

und daraus resultierenden Zinserträgen sowie Sonstigen<br />

betrieblichen Aufwendungen werden keine weiteren Investitionen,<br />

Umsätze oder Aufwendungen von der Fondsgesellschaft<br />

geplant. Ein Verkauf von Edelmetallen wird zunächst<br />

nicht angenommen, obgleich dieser nicht ausgeschlossen<br />

werden kann. Die Unternehmensplanung und der mögliche<br />

Verkauf von bereits erworbenen Edelmetallen geschehen in<br />

Abhängigkeit der Einschätzung der Geschäftsführung über<br />

den künftigen Verlauf der Edelmetallmärkte.<br />

Kapitel 3 _<strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und Planzahlen zu Investition, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />

89


Kapitel 3 _Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

90<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Präambel<br />

Die in der Beitrittserklärung zu der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft II GmbH & Co. KG (die „Gesellschaft“) genannten<br />

Personen (im Folgenden „Treugeber“ genannt)<br />

bieten hiermit jeder für sich der Treuhand- und Verwaltungs-<br />

GmbH & Co. KG (im Folgenden „Treuhänder“ genannt)<br />

den Abschluss des nachstehenden Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages (nachfolgend „Treuhandvertrag“ genannt)<br />

an. Die Beitrittserklärung ist Bestandteil des Treuhandvertrages.<br />

Der Treugeber beteiligt sich über den Treuhänder an der<br />

<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG (im<br />

Folgenden „Emittentin“ genannt).<br />

Der Treuhänder ist als Treuhandkommanditist an der<br />

Emittentin nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages beteiligt.<br />

Als solche ist er berechtigt, neben der für sich selbst<br />

eingegangenen Hafteinlage weitere Kommanditanteile im<br />

eigenen Namen für anteilige Rechnung der Treugeber zu<br />

halten und unbeschränkt zu erhöhen. Ferner ist der Treuhänder<br />

berechtigt, für direkt beteiligte Kommanditisten<br />

und für Treugeber das Stimmrecht nach Maßgabe dieses<br />

Vertrages auszuüben.<br />

Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen<br />

zwischen Treugeber und Treuhänder.<br />

Nicht Bestandteil dieses Vertrages sind die vom Treugeber<br />

verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele.<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

1. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung durch<br />

den Treuhänder oder die Gesellschaft auf der Beitrittserklärung<br />

zu der Emittentin zustande. Des Zugangs der<br />

Annahmeerklärung beim Treugeber bedarf es nicht.<br />

Die Annahme kann von dem Treuhänder oder der Gesellschaft<br />

verweigert werden, wenn begründete Zweifel<br />

daran bestehen, dass der Treugeber seinen Verpflichtungen,<br />

insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen,<br />

nachkommen wird.<br />

Der Treuhänder nimmt für den mittelbar als Treugeber<br />

an der Emittentin Beteiligten die Aufgaben in der<br />

Form war, dass er als Treuhandkommanditist im eigenen<br />

Namen, aber für anteilige Rechnung der Treugeber,<br />

Kommanditanteile erwirbt beziehungsweise ihre Kommanditeinlage<br />

erhöht. Die Einzelheiten ergeben sich aus<br />

den nachfolgenden Regelungen.<br />

2. Die Beteiligung des Treuhänders als Treuhandkommanditist<br />

erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

der Emittentin und den Bestimmungen dieses<br />

Treuhandvertrages. Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin<br />

ist in seiner jeweiligen Fassung Bestandteil des<br />

vorliegenden Treuhandvertrages. Für das Verhältnis zwi-<br />

schen dem Treuhänder und dem Treugeber gelten die<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Emittentin<br />

sinngemäß, sofern nicht in diesem Treuhandvertrag<br />

abweichende Regelungen getroffen sind.<br />

3. Der Treuhänder ist berechtigt, für weitere Treugeber<br />

Kommanditanteile an der Emittentin treuhänderisch<br />

zu erwerben und zu verwalten.<br />

4. Der Treuhandvertrag ist mit einer entsprechenden Vollmacht<br />

für den Treuhänder verbunden.<br />

§ 2 Zurechnung der Beteiligung, Sicherung<br />

des Treugebers<br />

1. Der Treuhänder hält seinen Kommanditanteil für die<br />

Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen Gesellschaftsanteil.<br />

Er tritt nach außen im eigenen Namen auf.<br />

Er übt die den Treugeber betreffenden Gesellschafterrechte<br />

und -pflichten gegenüber der Emittentin nach<br />

Maßgabe dieses Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages<br />

aus. Er nimmt die Rechte des Treugebers<br />

in der Gesellschafterversammlung und bei schriftlichen<br />

Beschlussfassungen wahr, soweit die Treugeber diese<br />

nicht selbst oder durch bevollmächtigte Dritte ausüben.<br />

Er übt sein Stimmrecht unter Berücksichtigung<br />

der Weisungen und der Interessen des Treugebers sowie<br />

unter Beachtung ihrer gesellschafterlichen Treuepflicht<br />

gegenüber den übrigen Gesellschaftern gespalten aus,<br />

unbeschadet § 7 Ziff. 1 vorletzter Absatz.


2. Der Treuhänder handelt im Innenverhältnis ausschließlich<br />

im Auftrage und für Rechnung des Treugebers. Wirtschaftlich<br />

ist der Treugeber Kommanditist der Emittentin.<br />

3. Der Treuhänder tritt hiermit die Ansprüche aus dem<br />

treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil, aus dem<br />

festzustellenden Jahresergebnis (Gewinn beziehungsweise<br />

Verlust), sowie dasjenige, was ihm im Falle ihres<br />

Ausscheidens aus der Gesellschaft zusteht, an den dies<br />

mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bei Zustandekommen<br />

des Treuhandvertrages annehmenden Treugeber<br />

in dem Umfange ab, wie diese Ansprüche dem<br />

Treugeber nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />

gebühren. Der Treuhänder ist ermächtigt, die an den<br />

Treugeber abgetretenen Ansprüche aus dem Kommanditanteil<br />

im eigenen Namen für Rechnung des Treugebers<br />

einzuziehen.<br />

4. Der Treuhänder tritt bereits hiermit für den Fall der<br />

Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein <strong>Vermögen</strong><br />

beziehungsweise der Ablehnung der Insolvenzeröffnung<br />

mangels Masse den treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditanteil an den Treugeber in Höhe des von<br />

diesem gezeichneten Kommanditanteils mit allen damit<br />

verbundenen anteiligen Rechten, Pflichten, Ansprüchen<br />

und Verbindlichkeiten ab. Dieser nimmt die Abtretung<br />

mit Abschluss des Treuhandvertrages an. Entsprechendes<br />

gilt für den Fall, dass Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung<br />

von Privatgläubigern des Treuhänders in den<br />

treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil erfolgen.<br />

In den vorgenannten Fällen endet der Treuhandvertrag<br />

mit dem Wirksamwerden der Übertragung auf die Treugeber.<br />

§ 3 Ausführung des Treuhandauftrages<br />

1. Der Treuhänder ist berechtigt, Kommanditkapital zu<br />

zeichnen und dieses durch die Treuhandverträge wirtschaftlich<br />

zu ersetzen. Bis zur Eintragung im Handelsregister<br />

wird der Treuhänder als atypisch stiller Gesellschafter<br />

behandelt.<br />

2. Der Treuhänder haftet gemäß §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 1,<br />

3, 4 HGB gegenüber Gesellschaftsgläubigern der Emittentin<br />

in Höhe der im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme, die er im Auftrag des Treugebers übernommen<br />

hat. Im Innenverhältnis zum Treuhänder haftet der<br />

Treugeber allein. Der Treugeber haftet nicht für Einzahlungsverpflichtungen<br />

anderer Treugeber. Eine gesamtschuldnerische<br />

Haftung besteht nicht.<br />

§ 4 Einzahlung der Zeichnungssumme<br />

1. Die Einzahlung der auf der Beitrittserklärung vom<br />

Treugeber übernommenen Zeichnungssumme erfolgt<br />

dadurch, dass der Treugeber bei der seine Zeichnungssumme<br />

zuzüglich 5,5 % Agio auf das Einzahlungskonto<br />

der Emittentin gemäß Gesellschaftsvertrag einzahlt.<br />

Die Einzahlung auf ein anderes Konto der Gesellschaft<br />

ist unschädlich.<br />

2. Erfüllt ein Treugeber die von ihm übernommene Zahlungsverpflichtung<br />

auf die Kommanditeinlage nicht<br />

fristgerecht, ist der Treuhänder berechtigt, Verzugszinsen<br />

ab Fälligkeit in Höhe von fünf Prozentpunkten über<br />

dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB zu verlangen<br />

und diesen Anspruch an die Emittentin abzutreten. Die<br />

Geltendmachung eines weiteren Schadens durch die<br />

Emittentin beziehungsweise der Treuhänder bleibt in<br />

beiden Fällen hiervon unberührt. Die Regelungen des<br />

Gesellschaftsvertrages gelten hierfür entsprechend.<br />

3. Erbringt ein Treugeber seine Zeichnungssumme trotz<br />

Mahnung und nach Fristsetzung nicht oder nur teilweise,<br />

ist der Treuhänder außerdem berechtigt, von dem<br />

Treuhandvertrag beziehungsweise dem Beitrittsvertrag<br />

zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung<br />

zu verlangen.<br />

Die mit der Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

beziehungsweise dem Rücktritt entstehenden Kosten,<br />

mindestens jedoch einen Betrag in Höhe des Agios der<br />

von ihm ursprünglich gezeichneten Beteiligung, trägt<br />

der säumige Treugeber.<br />

Kapitel 3 _Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

91


Kapitel 3 _Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

92<br />

4. Der Treuhänder wird Einlagen entsprechend der Regelungen<br />

des Gesellschaftsvertrages auf die Treugeberkonten<br />

verbuchen.<br />

§ 5 Freistellung des Treuhänders<br />

Der Treuhänder hat Anspruch darauf, vom Treugeber von<br />

allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden, die für ihn<br />

im Zusammenhang mit dem Erwerb und der pflichtgemäßen<br />

treuhänderischen Verwaltung der Beteiligung des<br />

Treugebers entstehen. Der Freistellungsanspruch besteht<br />

gegenüber jedem Treugeber nur bezogen auf die Höhe der<br />

für ihn gehaltenen anteiligen Beteiligung. Eine gesamt-<br />

schuldnerische Haftung der Treugeber untereinander ist<br />

ausgeschlossen.<br />

§ 6 Selbstkontrahieren<br />

Der Treuhänder ist von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

befreit. Er ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.<br />

§ 7 Versammlung der Treugeber und<br />

besondere Beschlussgegenstände<br />

1. Grundsätzlich werden Versammlungen der Treugeber<br />

untereinander durch schriftliche Beschlussfassung der<br />

Treugeber im Rahmen der Gesellschafterbeschlüsse der<br />

Emittentin ersetzt. Nur in besonderen Fällen ist eine<br />

Treugeberversammlung, jeweils in Verbindung mit einer<br />

entsprechenden Gesellschafterversammlung der<br />

Emittentin, einzuberufen, wenn die geschäftsführende<br />

Kommanditistin der Gesellschaft dies verlangt oder es<br />

im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist, insbesondere<br />

wenn Grundlagenbeschlüsse des Gesellschaftsvertrages<br />

zu fassen sind.<br />

Die Stimmrechte des Treuhänders bestimmen sich nach<br />

dem Kapitalkonto III gemäß § 12 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Der Treuhänder übt seine Stimmrechte<br />

aus den treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteilen<br />

an der Emittentin nach den Weisungen der Treugeber<br />

aus. Zur Vermeidung von Missverständnissen müssen<br />

Weisungen des einzelnen Treugebers schriftlich erteilt<br />

werden.<br />

Der Treugeber ist berechtigt, entsprechend seines anteiligen<br />

Kommanditanteils das Stimmrecht der Treuhänder<br />

in der Gesellschafterversammlung der Emittentin<br />

unmittelbar selbst auszuüben oder von einem Dritten<br />

ausüben zu lassen. Gleiches gilt für Treugeberversammlungen.<br />

Bei der schriftlichen Beschlussfassung ist der Text des<br />

oder der zu fassenden Beschlüsse genau vorzugeben und<br />

gesondert zu erläutern.<br />

Für den Fall, dass Treugeber an der Beschlussfassung<br />

nicht selbst oder durch Dritte teilnehmen und auch keine<br />

Weisungen erteilt haben, wird sich der Treuhänder<br />

für diese Treugeber der Stimme enthalten.<br />

Im Übrigen gelten, soweit in diesem Vertrag nichts anderes<br />

bestimmt ist, für die Beschlussfassung und die<br />

Stimmberechtigung die Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Emittentin analog.<br />

2. Die Treugeberversammlung beschließt auch über die<br />

Entlastung des Treuhänders.<br />

3. Die Mehrheitsverhältnisse für einfache und besondere<br />

Beschlussgegenstände sind auf der Ebene der Emittentin<br />

festzustellen. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />

der Emittentin wirken für und gegen die Treugeber.<br />

4. Ziff. 3 gilt nicht für Beschlüsse, die ausschließlich die<br />

Treugeber/ Treuhänder betreffen, wie zum Beispiel die<br />

gemäß Ziff. 2.<br />

§ 8 Treuhandverwaltung<br />

1. Der Treuhänder verwaltet den treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditanteil gemäß diesem Treuhandvertrag<br />

und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />

Emittentin.


2. Der Treuhänder hat das Treuhandvermögen getrennt von<br />

seinem sonstigen <strong>Vermögen</strong> zu halten und zu verwalten.<br />

3. Der Treuhänder wird alles, was er in Ausführung dieses<br />

Treuhandvertrages erlangt hat, an den Treugeber herausgeben,<br />

soweit ihm dies nach dem Treuhandvertrag<br />

gebührt und der Treugeber all seinen Verpflichtungen<br />

nachgekommen ist.<br />

§ 9 Rechenschaftsbericht<br />

1. Der Treuhänder erstattet den Treugebern anhand des<br />

Jahresabschlusses der Emittentin, einen Bericht über<br />

das abgelaufene Geschäftsjahr. Der Bericht hat Angaben<br />

über die wesentlichen Geschäftsvorfälle und die im Jahr<br />

durchgeführten Auszahlungen zu enthalten. Der Bericht<br />

kann durch den Bericht der Emittentin ersetzt werden.<br />

2. Der Treuhänder wird die Treugeber über alle wesentlichen<br />

Geschäftsvorgänge informieren, die ihm als Treuhandkommanditist<br />

zugehen, soweit dies nicht bereits<br />

durch den Bericht der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

der Emittentin geschieht.<br />

3. Der Treuhänder wird alle Auszahlungen und Zuflüsse<br />

aus der Emittentin umgehend an die Treugeber anteilig<br />

entsprechend dem für jeden Treugeber gehaltenen Kommanditanteil<br />

weiterleiten beziehungsweise veranlassen,<br />

dass eine direkte Zuleitung erfolgt.<br />

§ 10 Treugeberregister, Datenschutz<br />

1. Der Treuhänder führt alle Treugeber in einem Register.<br />

Jeder Treugeber erhält nach Annahme seiner Beitrittserklärung<br />

von dem Treuhänder eine schriftliche Bestätigung<br />

über die Eintragung seiner Beteiligung in dieses<br />

Register.<br />

2. Der Treugeber hat keinen Anspruch darauf, dass ihm<br />

der Treuhänder Angaben über die übrigen Treugeber<br />

macht. Anderen Personen als der Geschäftsführung<br />

darf der Treuhänder keine Auskünfte über Beteiligung<br />

und die Eintragung im Register erteilen, es sei denn, der<br />

Treugeber hat ausdrücklich zugestimmt, der Treuhänder<br />

ist hierzu gesetzlich verpflichtet oder die Offenlegung<br />

erfolgt gegenüber dem zuständigen Finanzamt. Diese<br />

Einschränkung gilt nicht gegenüber gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichteten Personen, wenn<br />

diese als Berater der Emittentin tätig werden.<br />

Der Treuhänder ist jedoch verpflichtet, nach Aufforderung<br />

durch einen oder mehrere Treugeber Mitteilungen<br />

an die übrigen Treugeber weiterzuleiten, vorausgesetzt,<br />

die dadurch entstehenden Kosten werden von dem Treugeber,<br />

der dieses verlangt, im Vorwege an den Treuhänder<br />

bezahlt.<br />

3. Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen der Daten<br />

zu seiner Person oder zur rechtlichen Inhaberschaft der<br />

Gesellschafterbeteiligung mitzuteilen.<br />

4. Der Treugeber nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass<br />

im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten<br />

auf EDV-Anlagen gespeichert werden. Er ist damit einverstanden,<br />

dass die in die Platzierung des Eigenkapitals<br />

eingeschaltete Gesellschaft über die Verhältnisse der<br />

Emittentin informiert wird.<br />

§ 11 Haftung des Treuhänders<br />

1. Der Treuhänder handelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns. Soweit er schuldhaft eine wesentliche<br />

Vertragspflicht verletzt, haftet er nach den gesetzlichen<br />

Vorschriften.<br />

2. In allen anderen Fällen ist die Haftung des Treuhänders<br />

auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

3. Schadensersatzansprüche des Treugebers verjähren in<br />

drei Jahren ab Kenntnis des Treugebers von dem Schaden,<br />

wenn nicht kraft Gesetzes eine kürzere Verjährungsfrist<br />

gilt. Unabhängig von einer Kenntnis des Schadens<br />

verjähren die Ansprüche spätestens innerhalb von fünf<br />

Jahren seit Entstehung des Schadens. Der Treugeber<br />

kann sie nur geltend machen, wenn er sie innerhalb<br />

einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Kenntniserlangung<br />

von dem Schaden schriftlich gegen den Treu-<br />

Kapitel 3 _Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

93


Kapitel 3 _Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

94<br />

händer geltend gemacht hat. Sätze 1 bis 3 gelten nicht<br />

für Schadensersatzansprüche, die auf grob fahrlässigem<br />

oder vorsätzlichem Handeln des Treuhänders beruhen.<br />

4. Der Treuhänder übernimmt keine Haftung für den<br />

Eintritt der vom Treugeber mit seinem Beitritt zu der<br />

Emittentin etwaig angestrebten steuerlichen oder wirtschaftlichen<br />

Ziele.<br />

5. Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass der Treuhänder<br />

keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner<br />

der Emittentin oder dafür übernimmt, dass die Vertragspartner<br />

der Emittentin die eingegangenen vertraglichen<br />

Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen. Insbesondere<br />

haftet der Treuhänder nicht für die Ertragsfähigkeit des<br />

Betriebs der Emittentin oder für den Eintritt der vom<br />

Treugeber oder der Emittentin verfolgten sonstigen wirtschaftlichen<br />

Ziele.<br />

Der Treuhänder prüft weiterhin nicht die Verwirklichung<br />

oder Verwirklichbarkeit des Gesellschaftszwecks<br />

der Emittentin, die Wirksamkeit und Rechtsfolgen der<br />

von der Emittentin abgeschlossenen Verträge und die<br />

Wirtschaftlichkeit der durchzuführenden Investitionen.<br />

Weiterhin prüft der Treuhänder nicht die Zweckmäßigkeit<br />

der Investitionsentscheidung.<br />

Der Treuhänder hat an der Konzeption und Erstellung<br />

des der Beteiligung des Anlegers zugrunde liegenden<br />

Verkaufsprospektes nicht mitgewirkt und dessen Aussagen<br />

nicht auf ihre Übereinstimmung mit den tatsächlichen<br />

Gegebenheiten überprüft; der Treugeber erkennt<br />

an, dass der Treuhänder zu einer solchen Prüfung auch<br />

nicht verpflichtet war.<br />

§ 12 Übertragung der Beteiligung<br />

1. Der Treugeber kann jederzeit die Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />

mit Zustimmung des Treuhänders nach<br />

Maßgabe der Regelungen im Gesellschaftsvertrag an<br />

Dritte übertragen.<br />

2. Der Treugeber hat die Übertragung seiner Beteiligung<br />

schriftlich dem Treuhänder mitzuteilen und dabei den<br />

Namen sowie die Anschrift des Dritten bekannt zu geben.<br />

3. Die Kosten für die Übertragung der Beteiligung trägt im<br />

Verhältnis zur Emittentin und zum Treuhänder der neu<br />

eintretende Treugeber.<br />

4. Die Treugeber erteilen dem Treuhänder über ihren<br />

Ausscheidenszeitpunkt hinaus Vollmacht, steuerliche<br />

Feststellungsbescheide mit Bekanntgabewirkung auch<br />

gegen sie entgegenzunehmen. Der Treuhänder ist berechtigt,<br />

die Empfangsvollmacht auf einen Dritten zu<br />

übertragen. Diese Vollmacht kann nur durch einen Widerruf,<br />

der sowohl gegenüber dem Treuhänder als auch<br />

gegenüber dem zuständigen Finanzamt erklärt werden<br />

muss, widerrufen werden, soweit die Vollmacht über den<br />

Ausscheidenszeitpunkt hinaus gilt.<br />

5. Im Falle der Verfügung des Anlegers über seine Beteiligung<br />

tritt der neue Inhaber der Beteiligung in diesen<br />

Treuhandvertrag ein. Die Verfügung ist nur zulässig,<br />

wenn sie in Übereinstimmung mit den entsprechenden<br />

Vorschriften des Gesellschaftsvertrages erfolgt, der Geschäftsführende<br />

Kommanditist zustimmt und der neue<br />

Inhaber die Bedingungen des Treuhandvertrages ohne<br />

Einschränkung anerkennt.<br />

§ 13 Erbfolge<br />

1. Das Treuhandverhältnis endet mit dem Tod des Anlegers.<br />

Der Treuhänder überträgt bereits mit Abschluss dieses<br />

Treuhandvertrages das Treugut auf den Anleger mit<br />

Rechtswirkung zum Zeitpunkt des Todes des Anlegers.<br />

Der Anleger nimmt diese Übertragung mit Abschluss des<br />

Treuhandvertrages an. Die Zustimmung des Geschäftsführenden<br />

Kommanditisten der Gesellschaft für diese<br />

Übertragung ist erteilt.


§ 14 Ausscheiden der Treuhandkommanditistin<br />

1. Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />

aus der Emittentin aus, können die<br />

Treugeber entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

einen neuen Treuhandkommanditisten<br />

bestellen oder selbst Kommanditist in Höhe ihrer Beteiligung<br />

mit den damit zusammenhängenden Rechten<br />

und Pflichten werden. Der für die Benennung eines<br />

neuen Treuhandkommanditisten erforderliche Beschluss<br />

der Treugeber wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen gefasst. Das Treuhandverhältnis wird<br />

sodann mit dem neu gewählten Treuhandkommanditisten<br />

fortgesetzt, soweit die Treugeber nicht unmittelbar<br />

Kommanditisten werden.<br />

2. Der ausscheidende Treuhandkommanditist führt die<br />

Abstimmung durch. Ist dies nicht möglich, wird die Abstimmung<br />

durch die geschäftsführende Kommanditistin<br />

der Emittentin durchgeführt.<br />

§ 15 Vergütung des Treuhänders<br />

1. Der Treuhänder erhält für die Übernahme der Treuhandschaft<br />

und dafür, dass er der Gesellschaft im Verhältnis<br />

zu den Treugebern die Tätigkeiten abnimmt, die<br />

die Gesellschaft bei einer unmittelbaren Beteiligung der<br />

Treugeber selbst durchzuführen hätte, eine Vergütung<br />

gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages.<br />

2. Zusätzliche Leistungen des Treuhänders zugunsten eines<br />

einzelnen Treugebers werden darüber hinaus diesem gesondert<br />

in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für<br />

die Übertragung der Beteiligung oder für den Eintritt<br />

des Treugebers in die Emittentin als Kommanditist. Die<br />

Regelungen des Gesellschaftsvertrages gelten entsprechend.<br />

§ 16 Dauer des Treuhandvertrages,<br />

Kündigung<br />

1. Der Treuhandvertrag wird für die Zeit der Beteiligung<br />

den Treuhänder als Treuhandkommanditist an der Emittentin<br />

geschlossen. Eine Kündigung des Treuhandvertrages<br />

durch den Treugeber kann nur aus wichtigem<br />

Grunde oder nach Maßgabe der im Gesellschaftsvertrag<br />

enthaltenen Kündigungsregelung erfolgen. Unberührt<br />

bleibt Ziff. 5 dieser Vereinbarung.<br />

2. Der Treuhänder kann das Treuhandverhältnis aus wichtigem<br />

Grund kündigen. Im Übrigen richtet sich die Kündigung<br />

des Treuhandvertrages durch den Treuhänder<br />

nach den Maßgaben der im Gesellschaftsvertrag enthaltenen<br />

Kündigungsregelung und deren Folgen.<br />

3. Die Rechtsfolgen der Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

ergeben sich insbesondere aus den Bestimmungen<br />

des § 9 des Gesellschaftsvertrages.<br />

4. Die Kündigung des Treuhandverhältnisses hat schriftlich<br />

zu erfolgen.<br />

5. Der Treugeber ist berechtigt, zu jeder Zeit die Übertragung<br />

des anteilig von dem Treuhänder für ihn gehaltenen<br />

Kommanditanteils einschließlich der damit im<br />

Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten auf sich<br />

zu verlangen. Zu diesem Zeitpunkt endet das Treuhandverhältnis<br />

im Außenverhältnis.<br />

§ 17 Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />

1. Mit Abschluss dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

werden die Treugeber Mitglieder einer von ihnen<br />

gebildeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die über<br />

kein eigenes Gesellschaftsvermögen verfügt und nicht<br />

am Rechtsverkehr teilnimmt.<br />

2. Zweck der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Innengesellschaft)<br />

ist die gemeinsame Verpflichtung der Treugeber<br />

der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht untereinander<br />

unterworfen zu sein, wie wenn sie unmittelbar Gesellschafter<br />

wären.<br />

Kapitel 3 _Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

95


Kapitel 3 _Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

96<br />

§ 18 Schlussbestimmungen<br />

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />

für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Treuhänders,<br />

soweit dieser Gerichtsstand gesetzlich zulässig<br />

vereinbart werden kann.<br />

2. Mitteilungen an die Treugeber werden an die letzte vom<br />

Treugeber übermittelte Anschrift übersandt. <strong>Sie</strong> gelten<br />

spätestens nach Ablauf von vier Werktagen als zugegangen.<br />

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder<br />

der Vertrag lückenhaft sein, wird dadurch der Vertrag in<br />

seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die unwirksame<br />

Bestimmung oder lückenhafte Regelung gilt vielmehr<br />

als durch eine solche Vorschrift ersetzt oder ausgefüllt,<br />

die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in gesetzlich<br />

zulässiger Weise am nächsten kommt.


_ Anlagen<br />

_ Beitrittserklärung, Widerrufsbelehrung<br />

Seite 98<br />

_ Verbraucherinformationen<br />

Seite 100<br />

_ Handelsregistervollmacht<br />

Seite 105<br />

Kapitel X _Inhalt<br />

97


Die Beitrittserklärung per Post an:<br />

Beitrittserklärung <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

Hafenstraße 5 I 31582 Nienburg/Weser<br />

und vorab faxen an Fax-Nr.: 0 50 21 - 88 98 80<br />

Auftraggeber:<br />

Name:<br />

Straße, Nr.:<br />

Telefon:<br />

E-Mail:<br />

Bankverbindung:<br />

Kontoinhaber<br />

BLZ<br />

Wohnsitzfinanzamt:<br />

Vertriebspartner/Vermittler:<br />

Name:<br />

Anschrift:<br />

Vermittler-Nr.:<br />

Vorname:<br />

PLZ/Ort:<br />

Telefax<br />

Geburtsdatum: Beruf:<br />

Bank:<br />

Konto-Nr.:<br />

Steuernummer:<br />

Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zu der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt)<br />

und zeichne eine Kommanditeinlage von:<br />

VSG Direkt (Direkteinlage ab EUR 2.500,00<br />

Mindestbeteiligung; höhere Beträge müssen<br />

durch 100 ohne Rest teilbar sein)<br />

VSG Spar (Sparsumme ab EUR 100,00 [Einlagen<br />

in Höhe von EUR 94,79 je EUR 100,00 zzgl.<br />

5,5 % Agio] monatlich, bei einer Einmalleistung<br />

von mindestens EUR 1.000,00 [Einlagen in<br />

Höhe von EUR 947,87 je EUR 1.000,00 zzgl.<br />

5,5 % Agio]; höhere Beträge der Einmalleistung<br />

müssen durch 100 jeweils ohne Rest teilbar<br />

sein. Folgeraten, die den Betrag von EUR<br />

100,00 übersteigen, müssen durch 10 teilbar<br />

sein.)<br />

EUR<br />

(Zeichnungssumme)<br />

EUR<br />

(Einmalleistung)<br />

EUR<br />

(monatliche Sparzahlung)<br />

EUR<br />

(zzgl. 5,5 % Agio der Zeichnungssumme)<br />

Darin enthalten ist ein Agio in Höhe von<br />

EUR 52,13 je EUR 1.000,00 (5,5 % auf die Einlage)<br />

Darin enthalten ist ein Agio von EUR 5,21 je<br />

EUR 100,00 monatlicher Rate (5,5 % auf die Einlage)<br />

Mit der Annahme der Beitrittserklärung durch die Fondsgeschäftsführung wird mein Beitritt zur Gesellschaft rechtswirksam. Damit übernehme ich alle im Gesellschaftsvertrag<br />

vorgesehenen Rechte und Pflichten. Eines Zuganges der Annahmeerklärung bedarf es nicht.<br />

Ich verpflichte mich, meine Einzahlung inkl. Agio wie folgt auf das Gesellschaftskonto<br />

der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

Konto-Nr.: 60009958 bei der<br />

Sparkasse Nienburg, BLZ 256 501 06<br />

unmittelbar nach Mitteilung über die Annahme des Beitritts einzuzahlen.<br />

Über die Verpflichtung zur Leistung der in dieser Beitrittserklärung vereinbarten<br />

Kommanditeinlage zzgl. 5,5 % Agio hinaus übernehme ich weder gegenüber<br />

der Gesellschaft noch gegenüber Dritten finanzielle Verpflichtungen,<br />

Haftung und Mithaftung, insbesondere auch keine Ausgleichsverpflichtungen<br />

gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft oder<br />

eine Nachschusspflicht.<br />

Derartige Verpflichtungen können auch nicht ohne meine Zustimmung durch<br />

einen Gesellschaftsbeschluss begründet werden, durch den der Gesellschaftsvertrag<br />

geändert wird. Diese Beitrittserklärung ist im Innenverhältnis<br />

mit der schriftlichen Annahme durch die Fondsgeschäftsführung bindend.<br />

Bezüglich einer direkten Beteiligung an der Kommanditgesellschaft erlangt<br />

sie im Außenverhältnis jedoch erst mit der Eintragung als Kommanditist im<br />

Handelsregister Wirkung.<br />

Treuhandvertrag<br />

A Die Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft soll treuhänderisch für mich<br />

gehalten werden. Deshalb biete ich den Abschluss des im Emissionsprospekt<br />

abgedruckten Treuhandvertrages mit der Treuhand- und Verwaltungs-GmbH &<br />

Co. KG, Am Anger 1, 29525 Uelzen, an.<br />

B Ich trete der Gesellschaft als Direktkommanditist bei und verpflichte mich,<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin, der L’or triple value concept GmbH,<br />

Nienburg/Weser, in gesonderter Urkunde eine notariell beglaubigte Vollmacht<br />

für die Durchführung aller erforderlichen Registeranmeldungen zu erteilen. Die<br />

Kosten der vorgenannten Vollmacht und der Anmeldung in das Handelsregister<br />

gehen zu meinen Lasten.<br />

Wenn weder Ziffer A noch Ziffer B angekreuzt ist, gilt Ziffer A.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift Kommandist


Widerrufsbelehrung<br />

Beitrittserklärung <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

Ich habe den Emissionsprospekt mit dem Aufstellungsdatum 31. Juli 2007 einschließlich der Informationen über Fernabsatzverträge ausgehändigt bekommen.<br />

Mir blieb ausreichend Zeit, die Inhalte vor Unterzeichnung dieser Beitrittserklärung zur Kenntnis zu nehmen. Weitere über die Prospektangaben<br />

hinausgehende Versprechungen und Zusicherungen sind mir nicht gemacht worden.<br />

Ort, Datum<br />

Diese Beitrittserklärung wird hiermit angenommen:<br />

Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften<br />

Hiermit ermächtige ich/wir<br />

Name der/des Kontoinhaber/-s<br />

die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG (Konto-Nr. 60009958<br />

bei der Sparkasse Nienburg, BLZ 256 501 06), die von mir zu entrichtende<br />

monatliche Sparzahlung in Höhe von<br />

Monatliche Sparzahlung<br />

bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres<br />

Konto-Nr.<br />

Name der Bank<br />

BLZ<br />

durch Lastschrift einzuziehen.<br />

Unterschrift Kommandist<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift/-en<br />

Widerrufsrecht <strong>Sie</strong> können <strong>Ihr</strong>e Beitrittserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.<br />

Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des<br />

Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG, Hafenstraße 5, 31582 Nienburg<br />

Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.<br />

Zinsen) herauszugeben. Können <strong>Sie</strong> uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,<br />

müssen <strong>Sie</strong> uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass <strong>Sie</strong> die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den<br />

Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen <strong>Sie</strong> innerhalb von 30 Tagen nach<br />

Absendung <strong>Ihr</strong>er Widerrufserklärung erfüllen.<br />

Besondere Hinweise Bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, etc.) abgeschlossen<br />

werden, beginnt die Frist zum Widerruf nicht vor dem Tag der Annahme der Beitrittserklärung. <strong>Ihr</strong> Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,<br />

wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und <strong>Sie</strong> dem ausdrücklich zugestimmt haben.<br />

Ort, Datum Unterschrift Kommandist<br />

Unterschrift Fondsgeschäftsführung<br />

Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht<br />

seitens des kontoführenden Kreditinstituts (siehe links) keine Verpflichtung zur<br />

Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.<br />

Ort/Datum


Anhang _Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

100<br />

Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

Informationen nach § 312c BGB i. V. m. § 1 der Verordnung<br />

über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem<br />

Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung)<br />

I. Allgemeine Informationen zum Anbieter,<br />

zur Emittentin und anderen gegenüber<br />

den Anlegern auftretenden Personen (einschließlich<br />

ladungsfähiger Anschriften)<br />

<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

Sitz: Hafenstraße 5, 31582 Nienburg / Weser<br />

Handelsregister: Amtsgericht Walsrode, HRA 200397<br />

Gesellschafter: VSG Verwaltungsgesellschaft mbH, L’or<br />

triple value concept GmbH, Treuhandund<br />

Verwaltungs-GmbH & Co. KG, L’or<br />

capital fine art AG<br />

Gezeichnetes<br />

Kapital: Pflichteinlagen in Höhe von € 2.000,00<br />

zum 31.07.2007 voll eingezahlt (Kommanditkapital):<br />

Hafteinlagen in Höhe<br />

von € 3.000,00<br />

Aufgaben: Emittent<br />

VSG Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Sitz: Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode<br />

Handelsregister: Amtsgericht Walsrode, HRB 200040<br />

Stammkapital: € 25.000,00 (voll eingezahlt)<br />

Geschäftsführerin: Sabine Kaiser<br />

Gesellschafterin: Sabine Kaiser<br />

Gründung: 06.10.2005; umfirmiert von Prinzipal<br />

59 VV GmbH in VSG Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH am 04.11.2005<br />

Aufgaben: Komplementärin, Gründungsgesellschafterin<br />

L’or triple value concept GmbH<br />

Sitz: Hafenstraße 5, 31582 Nienburg / Weser<br />

Handelsregister: Amtsgericht Walsrode, HRB 5777<br />

Grundkapital: € 25.000,00<br />

Gesellschafter: Popp AG<br />

Gründung: 10.02.2005<br />

Gezeichnete<br />

Einlage: Pflichteinlage: € 1.000,00 / Hafteinlage:<br />

€ 1.000,00<br />

Geschäftsführer: Marcus Meyn, Stephan Wolff geschäftsansässig<br />

Hafenstraße 5, 31582 Nienburg<br />

/ Weser<br />

Aufgaben: geschäftsführende Kommanditistin,<br />

Gründ ungskommanditistin<br />

L’or capital fine art AG<br />

Sitz: Hafenstraße 5, 31582 Nienburg / Weser<br />

Handelsregister: Amtsgericht Walsrode, HRB 5774<br />

Grundkapital: € 50.000,00<br />

Aufsichtsratsvorsitzender:<br />

Andreas Popp<br />

Wesentl.<br />

Aktionäre: Popp AG, Kreissparkasse Walsrode,<br />

Dr. Dirk Löer, Sabine Kaiser<br />

Gründung: 17.12.2004<br />

Gezeichnete<br />

Einlage: Pflichteinlage € 1.000,00 / Hafteinlage<br />

€ 1.000,00<br />

Vorstand: Stephan Wolff, Marcus Meyn geschäftsansässig<br />

Hafenstraße 5, 31582 Nienburg<br />

/ Weser<br />

Aufgaben: Anbieterin, Initiatorin, Prospektverantwortliche<br />

Gründungskommanditistin<br />

Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG<br />

Sitz: Am Anger 1, 29525 Uelzen<br />

Handelsregister: Amtsgericht Lüneburg, HRA 200200<br />

Gesellschafter: VSG Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Svenja Frenzel<br />

Geschäftsführung: Sabine Kaiser, Svenja Frenzel<br />

Gezeichnete<br />

Einlage: Hafteinlage € 1.000,00 / Pflichteinlage<br />

€ 0,00<br />

Aufgaben: Treuhandkommanditist, Gründungskommanditist


Emittentin / Fondsgesellschaft<br />

<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

Handelsregister: Amtsgericht Walsrode, HRB 200397<br />

Vertreten durch: VSG Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Diese vertreten<br />

durch: die Geschäftsführerin Sabine Kaiser<br />

Tätigkeit: <strong>Vermögen</strong>sanlagegeschäfte aller Art,<br />

die Durchführung sämtlicher im Zusammenhang<br />

mit den vorstehenden<br />

Geschäften vorhandener Hilfsgeschäfte<br />

und Dienstleistungen, ausgeschlossen<br />

sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten<br />

nach dem KWG (vgl. ergänzend die<br />

Darstellung auf Seite 74 ff. des Prospektes).<br />

Treuhandkommanditist<br />

Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG,<br />

Am Anger 1, 29525 Uelzen<br />

Handelsregister: Amtsgericht Lüneburg, HRA 200200<br />

Vertreten durch: Sabine Kaiser und Svenja Frenzel<br />

Tätigkeit: Beteiligung an der Gesellschaft und<br />

Übernahme und Verwaltung von<br />

Kommanditbeteiligungen an der Gesellschaft<br />

sowie das treuhänderische<br />

Halten solcher Kommanditbeteiligungen.<br />

Vermittler: Zu den Angaben des Vermittlers vgl.<br />

Beitrittserklärung unter „Angaben des<br />

Vermittlers“.<br />

II. Informationen zu den Vertragsverhältnissen<br />

Der Emissionsprospekt vom 31. Juli 2007 zum Beteiligungsangebot<br />

an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II<br />

GmbH & Co. KG, der auf Seite 74 ff. des Prospektes abgedruckte<br />

Gesellschaftsvertrag, der auf Seite 90 ff. des<br />

Prospektes abgedruckte Treuhandvertrag sowie die Beitrittsvereinbarung<br />

enthalten detaillierte Beschreibungen<br />

der Vertragsverhältnisse, auf die ergänzend verwiesen wird.<br />

Soweit nachfolgend Seitenangaben ohne weiteren Hinweis<br />

erfolgen, beziehen sich diese auf den Prospekt.<br />

1. Wesentliche Merkmale der Kapitalanlage<br />

Die wesentlichen Merkmale der Kapitalanlage ergeben sich<br />

aus dem Prospekt. Mit seinem Beitritt beteiligt sich der<br />

Anleger unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar als<br />

Treugeber über den Treuhandkommanditisten an der <strong>Vermögen</strong><br />

Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

Der Anleger ist in Abhängigkeit von seiner Beteiligungsquote<br />

nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

am wirtschaftlichen Ergebnis der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft II GmbH & Co. KG beteiligt. Die<br />

weiteren Einzelheiten sind dem Prospekt und der Beitrittsvereinbarung<br />

zu entnehmen.<br />

2. Zustandekommen des Vertrages, Leistungsvorbehalte<br />

Voraussetzung für die Beteiligung des Anlegers unmittelbar<br />

als Kommanditist oder mittelbar als Treugeber über<br />

den Treuhandkommanditisten an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft II GmbH & Co. KG ist die Annahme der<br />

Beitrittserklärung sowie die Erteilung der notariell beglaubigten<br />

Handelsregistervollmacht im Falle des unmittelbaren<br />

Beitritts als Kommanditist. Der Anleger verzichtet auf den<br />

Zugang der Annahmeerklärung. Bis zur Eintragung in das<br />

Handelsregister werden Kommanditisten, die der Gesellschaft<br />

direkt beitreten, wie stille Gesellschafter behandelt,<br />

soweit die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt<br />

sind (vgl. § 5 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Anhang _Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

101


Anhang _Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

102<br />

Nach Eintritt der vorstehend genannten Beteiligungsvoraussetzungen<br />

bestehen keine Leistungsvorbehalte. Eine<br />

Alternativanlage entfällt. Beteiligungen an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft II GmbH & Co. KG können bis zum<br />

31. Dezember 2008 erworben werden. Die Zeichnungsfrist<br />

kann bis zum 30. Juni 2009 verlängert werden. Danach ist<br />

eine Zeichnung nicht mehr möglich.<br />

3. Widerrufsrecht<br />

Die Einzelheiten des dem Anleger zustehenden Widerrufsrechts<br />

und seiner Rechtsfolgen ergeben sich aus der auf der<br />

Beitrittsvereinbarung enthaltenen Widerrufsbelehrung.<br />

4. Mindestlaufzeit der Beteiligung und vertragliche Kündigungsbedingungen<br />

einschließlich etwaiger Vertragsstrafen<br />

Die Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

II GmbH & Co. KG wird gemäß § 3 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

auf unbestimmte Dauer abgeschlossen (siehe<br />

Seite 74).<br />

Ein Anleger (Kommanditist oder Treugeber) kann seine<br />

Beteiligung jeweils mit einer Kündigungsfrist von 3 Werktagen<br />

zum Ende eines Monats kündigen. Das Recht zur<br />

außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />

unberührt.<br />

Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Kommanditist<br />

richtet seine Kündigung an die <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft II GmbH & Co. KG, Hafenstr. 5, 31582 Nienburg<br />

/ Weser. Der Treugeber, der mittelbar über die Treuhänderin<br />

an der Gesellschaft beteiligt ist, richtet seine Kündigung<br />

an die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH<br />

& Co. KG, Hafenstr.5, 31582 Nienburg / Weser, oder an die<br />

Treuhand- und Verwaltungs- GmbH & Co. KG, Am Anger<br />

1, 29525 Uelzen. Beabsichtigt ein Treugeber unmittelbar als<br />

Kommanditist in die Gesellschaft einzutreten, kann er das<br />

Treuhandverhältnis jederzeit auflösen. Weitere Einzelheiten<br />

zur Kündigung ergeben sich aus § 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

(Seite 74) sowie aus § 16 des Treuhandvertrages (Seite<br />

83). Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen.<br />

5. Angaben über den Gesamtpreis einschließlich aller<br />

Steuern, die der Unternehmer abführen muss und sonstiger<br />

Preisbestandteile<br />

Der Anleger hat gemäß seiner Festlegung in der Beitrittsvereinbarung<br />

eine Einlage (Zeichnungssumme) sowie ein Agio<br />

von 5,5 % auf die vereinbarte Zeichnungssumme zu leisten.<br />

Bei Direktanlegern beträgt die Mindestzeichnungssumme<br />

€ 2.500,00 zzgl. eines Agios von 5,5 %. Bei Ratenanlegern<br />

beträgt die geringste mögliche Ersteinlage € 1.000,00 inkl.<br />

5,5 % Agio. Die monatliche Mindestsparrate für Ratenanleger<br />

beträgt € 100,00 inkl. Agio. Eine monatliche Rate in<br />

Höhe von € 100,00 setzt sich daher aus € 94,79 Einlage und<br />

Agio in Höhe von € 5,21 zusammen. Die Ersteinlage setzt<br />

sich je € 1.000,00 aus einer Einlage in Höhe von € 947,87<br />

und Agio in Höhe von € 52,13 zusammen. Weitere Einzelheiten<br />

ergeben sich aus der Beitrittsvereinbarung, aus<br />

§ 5 des Gesellschaftsvertrages (Seite 74) und den entsprechenden<br />

Hinweisen im Prospekt.<br />

Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den<br />

Anleger wird ferner auf die Ausführungen im Prospekt<br />

(Steuerliche Grundlagen, Seite 68 ff.) verwiesen.<br />

6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und<br />

der Lieferung oder Erfüllung<br />

Der Anleger hat seine Einlage und das Agio von 5,5 % auf<br />

die Zeichnungssumme gemäß seiner Festlegung in der Beitrittserklärung<br />

zu zahlen. Direktanleger leisten ihre Einlage<br />

zzgl. Agio als Einmalbetrag. Ratenanleger haben monatliche<br />

Ratenzahlungen von mindestens € 100,00 inkl. 5,5 %<br />

Agio zu erbringen und eine Einmalzahlung von mindestens<br />

€ 1.000,00 inkl. 5,5 % Agio. Eine monatliche Rate in Höhe<br />

von € 100,00 setzt sich daher aus € 94,79 Einlage und Agio<br />

in Höhe von € 5,21 zusammen. Die anfängliche Einmalzahlung<br />

setzt sich je € 1.000,00 aus einer Einlage in Höhe von<br />

€ 947,87 und Agio in Höhe von € 52,13 zusammen.<br />

Alle Zahlungen (bei Direktanlegern die gesamte Direktein-<br />

lage zzgl. Agio; bei Ratenanlegern die Einmalzahlung und<br />

alle Ratenzahlungen inkl. Agio; vgl. hierzu § 5 des Gesellschaftsvertrages)<br />

sind auf ein zugunsten der <strong>Vermögen</strong> Si-


cherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG eingerichtetes<br />

und in der Beitrittserklärung bezeichnetes Gesellschaftskonto<br />

zu zahlen. Ergänzend wird auf die diesbezüglichen<br />

Erläuterungen im Prospekt verwiesen (Seite 76 ff.).<br />

Bei nicht fristgerechter Zahlung der Einlageverpflichtung<br />

ist die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co.<br />

KG berechtigt, anfallende Verzugszinsen geltend zu machen.<br />

Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie des<br />

Rechts zum Ausschluss des betroffenen Gesellschafters aus<br />

der Gesellschaft durch die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

II GmbH & Co. KG gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />

bleiben unberührt.<br />

7. Weitere vom Anleger zu zahlende Kosten und Steuern,<br />

zusätzliche Telekommunikationskosten<br />

Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt.<br />

Spezifische, zusätzliche Kosten für die Benutzung von<br />

Fernkommunikationsmitteln werden dem Anleger von der<br />

<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

nicht in Rechnung gestellt. Eigene Kosten für Telefon, Internet,<br />

Porto etc. hat der Anleger selbst zu tragen.<br />

Bei Umwandlung der treugeberischen Beteiligung in eine<br />

Beteiligung als Kommanditist trägt der Anleger die anfallenden<br />

Kosten (Notar, Handelsregister, Pauschalvergütung).<br />

Die Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls<br />

weitere Steuern fallen direkt bei dem einzelnen<br />

Anleger an. Zu den Einzelheiten der steuerlichen Auswirkungen<br />

der Beteiligung für den Anleger wird auf die Ausführungen<br />

im Prospekt („Steuerliche Grundlagen“, Seite<br />

68 ff.) verwiesen.<br />

8. Risikohinweis<br />

Die Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

II GmbH & Co. KG ist wie jede unternehmerische Beteiligung<br />

mit Risiken verbunden. Die Risiken können zu einem<br />

Teil- oder Totalverlust der Anlage führen. Die wesentlichen<br />

Risiken der Beteiligung sind im Prospekt dargestellt; hierauf<br />

wird verwiesen (Seite 14 ff.). Der Wert der Beteiligung<br />

unterliegt bedingt durch die wirtschaftliche Entwicklung<br />

Schwankungen, auf die der Unternehmer keinen Einfluss<br />

hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein<br />

Indikator für zukünftige Erträge.<br />

9. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen<br />

Die zur Verfügung gestellten Informationen haben Gültigkeit<br />

bis zur Mitteilung von Änderungen. Beteiligungen an<br />

der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

können jedoch nur innerhalb der Zeichnungsfrist erworben<br />

werden. Eine Schließung des Fonds ist zum 31. Dezember<br />

2008 vorgesehen, mit Option auf Verlängerung bis zum<br />

30. Juni 2009.<br />

10. Bei Aufnahme der Beziehungen zum Anleger zugrunde<br />

gelegtes und anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache<br />

Auf vorvertragliche Schuldverhältnisse, die Beitrittsvereinbarung,<br />

den Gesellschaftsvertrag und den Treuhandvertrag<br />

findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />

Anwendung. Ein außergerichtliches Beschwerde- und<br />

Rechtsbehelfsverfahren ist vertraglich nicht vorgesehen.<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge<br />

über Finanzdienstleistungen ist gesetzlich vorgesehen, dass<br />

die Beteiligten unbeschadet <strong>Ihr</strong>es Rechts, die Gerichte anzurufen,<br />

eine Schlichtungsstelle anrufen können, die bei<br />

der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist. Bezüglich der<br />

Verfahrensgrundsätze vor der Schlichtungsstelle und der<br />

Übertragung der Aufgabe auf Dritte gilt die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung.<br />

Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung<br />

sind bei der Deutschen Bundesbank, Schlichtungsstelle,<br />

Postfach 111232, 60047 Frankfurt, Telefon: +49 69 2388-<br />

1907/-1906/-1908, Telefax: +49 69 2388-1919, erhältlich.<br />

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

ist, soweit zulässig, Nienburg/Weser.<br />

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Treuhandvertrag<br />

ist der Sitz des Treuhänders, soweit dieser Gerichtsstand<br />

gesetzlich zulässig vereinbart werden kann. Die Vertragsbedingungen,<br />

der Prospekt sowie diese zusätzlichen Informa-<br />

Anhang _Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

103


Anhang _Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

104<br />

tionen und die gesamte übrige Kommunikation während<br />

der Laufzeit des Vertrages werden in deutscher Sprache zur<br />

Verfügung gestellt bzw. geführt.<br />

11. Einlagensicherung<br />

Einen Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen<br />

gibt es nicht. Eine Verzinsung der Einlage erfolgt<br />

nicht.


Handelsregistervollmacht<br />

Ich der/die Unterzeichnende<br />

Vorname, Name<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

bin mit einer Kommanditeinlage in Höhe von € Gesellschafter der im Handelsregister des Amtsgerichts<br />

Walsrode unter HRA 200397 eingetragenen Firma <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG geworden.<br />

Ich bevollmächtige hiermit unter der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB den jeweiligen vertretungsberechtigten<br />

Gesellschafter der vorgenannten Kommanditgesellschaft,<br />

– meinen Beitritt als Kommanditist in die vorgenannte Kommanditgesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden;<br />

– alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, welche zur Aufnahme und beim Ausscheiden von Kommanditisten<br />

erforderlich sind;<br />

– sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister vorzunehmen, die jetzt und künftig für die vorgenannte Kommanditgesellschaft<br />

erforderlich sind oder werden. Dazu gehören auch die Anmeldung eines etwaigen Ausscheidens des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters mit oder ohne Eintritt eines Nachfolgers und die Erhöhung und Herabsetzung von Kommanditeinlagen<br />

und des Beitritts oder des Ausscheidens von Kommanditisten.<br />

Die Vollmacht ist unwiderruflich während der Dauer meiner Gesellschaftszugehörigkeit und erlischt nicht durch meinen<br />

Tod. Der Bevollmächtigte ist zur Erteilung von Untervollmachten zur Durchführung einzelner Aufgaben berechtigt.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift Vollmachtgeber<br />

(notariell zu beglaubigen)<br />

Anhang _Handelsregistervollmacht<br />

105


Copyright<br />

L’or capital fine art AG<br />

Hafenstraße 5<br />

31582 Nienburg<br />

Telefon: +49 (0)5021 889 889<br />

Telefax: +49 (0)5021 889 880<br />

31. Juli 2007


Überreicht durch:<br />

L’or capital fine art AG<br />

Hafenstraße 5<br />

31582 Nienburg<br />

Telefon: +49 (0)5021 889 889<br />

Telefax: +49 (0)5021 889 880<br />

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