Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or
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GOLD – SILBER – PLATIN<br />
<strong>Machen</strong> <strong>Sie</strong><br />
<strong>Ihr</strong> <strong>Vermögen</strong><br />
<strong>unvergänglich</strong><br />
WKN A0MYNR ISIN DE000A0MYNR0<br />
Geschlossener Fonds für Edelmetalle
Anbieter<br />
2<br />
Anbieter<br />
L’or capital fine art AG<br />
Hafenstraße 5<br />
31582 Nienburg<br />
Telefon: +49 (0)5021 889 889<br />
Telefax: +49 (0)5021 889 880<br />
Datum der Prospektaufstellung: 31. Juli 2007<br />
Stephan Wolff Marcus Meyn
Inhaltsverzeichnis<br />
Themen Seite<br />
Hinweise 4<br />
Vorwort 5<br />
Kapitel 1 – Das Produkt 7<br />
Beteiligung im Überblick 8<br />
Wesentliche Risiken der Beteiligung 14<br />
Der Edelmetallmarkt 20<br />
Wesentliche Chancen der Beteiligung 24<br />
Die Anlageobjekte 26<br />
Anlageziele und Anlagepolitik 32<br />
Kapitel 2 – Zahlen und Prognosen 35<br />
Mittelherkunft / Mittelverwendung 36<br />
Verträge und Vertragspartner / Kosten und Gebühren 38<br />
Kapitel 3 – Konzepte und Verträge 43<br />
Beteiligte Partner im Überblick 44<br />
Prognostizierte Liquiditäts- und Ergebnisrechnung 46<br />
Beispielrechnung für den Anleger/Kapitalfluss 52<br />
Sensitivitätsanalyse 54<br />
Rechtliche Grundlagen 56<br />
Steuerliche Grundlagen 68<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG 74<br />
<strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten 84<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag 90<br />
Anlagen 97<br />
Beitrittserklärung, Widerrufsbelehrung 98<br />
Verbraucherinformationen 100<br />
Handelsregistervollmacht 105<br />
Prüfung des Prospektes<br />
Die Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nicht<br />
die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten<br />
Angaben zum Gegenstand.<br />
Kapitel X _Inhalt<br />
3
Hinweise<br />
4<br />
Hinweise<br />
Inhaltliche Prospektverantwortung<br />
Die Anbieterin L’or capital fine art AG, Hafenstraße 5,<br />
31582 Nienburg / Weser (Sitz der Gesellschaft), vertreten<br />
durch ihre Vorstände, Stephan Wolff und Marcus Meyn,<br />
übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufs<br />
prospektes und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die<br />
Angaben in diesem Prospekt richtig und keine wesentlichen<br />
Umstände ausgelassen worden sind.<br />
Stephan Wolff<br />
(Vorstandsvorsitzender)<br />
Marcus Meyn<br />
(Vorstand)
Vorwort<br />
Sehr geehrte Anlegerin,<br />
sehr geehrter Anleger,<br />
Andreas Popp<br />
Aufsichtsratsvorsitzender<br />
der L’or capital fine art AG<br />
wir freuen uns über <strong>Ihr</strong>en Entschluss, <strong>Ihr</strong> <strong>Vermögen</strong> zu<br />
sichern! Mit dem geschlossenen Edelmetallfonds <strong>Vermögen</strong><br />
Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG (VSG II)<br />
investieren <strong>Sie</strong> einen Teil <strong>Ihr</strong>es <strong>Vermögen</strong>s in Edelmetalle.<br />
Namentlich in die Metalle Gold, Silber und Platin.<br />
Warum ist es in der jetzigen, wirtschaftlich turbulenten Zeit<br />
überhaupt wichtig, sein <strong>Vermögen</strong> zu sichern, indem man<br />
es zumindest teilweise in sachwertige Anlageformen bringt?<br />
Nun, dazu sollten wir ein wenig in die Vergangenheit blicken<br />
und ergründen, was überhaupt „Geld“ ist. Jeder von<br />
uns hat täglich Scheine und Münzen in der Hand, hat verschiedene<br />
Konten, auf denen, je nach Situation Guthaben<br />
oder Kredite geführt werden. Doch kaum jemand macht<br />
sich Gedanken darüber, was eigentlich genau „Geld“ ist, was<br />
genau „Geld“ ausmacht. Oder anders gefragt: Wie kommt<br />
eigentlich die Kaufkraft in den Euro-Schein, mit dem wir<br />
morgens beim Bäcker unsere Brötchen kaufen?<br />
Die Antwort ist recht einfach, wenn man in die Vergangenheit<br />
blickt und sich beispielsweise einen einige Jahrzehnte<br />
alten Geldschein anschaut. Nehmen wir eine US-amerikanische<br />
Dollar-Note als Beispiel. Auf der 10-Dollar-Note<br />
war einmal zu lesen: „In gold coin payable to the bearer<br />
on demand.“ Zu deutsch: “An den Inhaber auf Verlangen<br />
in Goldmünzen auszahlbar.“ Und so wie man gegen Vorlage<br />
einer 10-Dollar-Note eine fest definierte Goldmenge<br />
von der Zentralbank verlangen konnte, bekam man gegen<br />
Vorlage einer 5-Dollar-Note entsprechend Silbermünzen<br />
ausgehändigt. Was bedeutet das?<br />
Nun, wiederum ganz einfach. Es bedeutet schlicht und ergreifend,<br />
dass die Gold- und Silbermünzen das „wahre“<br />
Geld sind und die dafür ausgegebenen Banknoten lediglich<br />
Verwahrquittungen darstellen, die keinen eigenen Wert<br />
haben, sondern ihre Kaufkraft dadurch erlangen, dass sie<br />
mit „echten“ Werten hinterlegt sind! Eine Banknote an<br />
und für sich hat keinen immanenten Wert. Oder würde<br />
irgendjemand an der Theater-Garderobe ernsthaft einen<br />
Garderoben-Zettel mit dem dafür verwahrten Lodenmantel<br />
gleichsetzen?<br />
Zu den Zeiten, als dies für jedermann deutlich auf jedem<br />
Geldschein zu lesen war, gehörte diese simple Tatsache zum<br />
gedanklichen Allgemeingut. Heute müssen wir dazu alte<br />
Geldscheine bei eBay ersteigern, um dies im Original nachlesen<br />
zu können. Ergänzend dazu können wir dem Begriff<br />
„Geld“ auch sprachlich auf den Grund gehen. Dazu reicht<br />
ein Blick zu unseren westlichen Nachbarn in Frankreich. In<br />
der französischen Sprache hat ein einziges Wort – „argent“<br />
– zweierlei gleichberechtigte Bedeutungen! Zum Einen ist<br />
„argent“ das französische Wort für „Geld“. Zum Anderen<br />
bedeutet „argent“ auch „Silber“! Die Franzosen haben sich<br />
also gar nicht erst die Mühe gemacht, zwischen den Begriffen<br />
„Geld“ und „Silber“ zu differenzieren. Wieso auch,<br />
wenn Silber doch auch immer Geld ist?<br />
Diese Verbindung zwischen dem Geld (zum Beispiel Gold<br />
und Silber) und dem Schein, der Banknote, ist bereits vor<br />
vielen Jahren komplett gekappt worden. Das wiederum bedeutet,<br />
dass die Ausgabe beliebig vieler neuer Banknoten<br />
Vorwort<br />
5
Vorwort<br />
6<br />
heutzutage mit geringstem Aufwand möglich ist. Und kein<br />
Sachwert hinterlegt ist.<br />
Und von dieser Möglichkeit wird auch rege Gebrauch gemacht.<br />
Seit Jahren wächst die Geldmenge in Europa – genau<br />
wie in den USA – deutlich stärker als die reale Wirtschaft.<br />
In den ersten Monaten des Jahres 2007 wuchs die Geldmenge<br />
(M3) in der Euro-Zone im Vergleich zum Vorjahr<br />
um mehr als 10 %!<br />
Über 10 % mehr Geld bei „nur“ 2 % Wirtschaftswachstum<br />
bedeuten zwangsläufig Inflation! Der Begriff „Inflation“ leitet<br />
sich ab vom lateinischen Verb „inflare“, was soviel bedeutet<br />
wie „aufblähen, aufblasen“. Und mit dieser begrifflichen<br />
Klärung des Begriffes „Inflation“ erfolgt auch zugleich die<br />
inhaltliche Klärung. Denn was wird hier aufgebläht? Die<br />
Preise etwa? Nein, die Geldmenge! Das heißt, Inflation<br />
wird immer verursacht durch ein zu großes Aufblähen der<br />
Geldmenge, was dann als Wirkung zu einem allgemeinen<br />
Anstieg der Preise führt. Es ist sehr wichtig, hierbei Ursache<br />
und Wirkung klar zu erkennen und zu unterscheiden.<br />
Daher nochmals: Ursache ist der übermäßige Anstieg der<br />
Geldmenge, die Wirkung ist ein Anstieg des allgemeinen<br />
Preisniveaus in der ungedeckten Papiergeldwährung.<br />
Streng genommen könnte man sogar so weit gehen, zu sagen,<br />
dass es sich bei unserem ungedeckten Papiergeld gar<br />
nicht um eine wirkliche „Währung“ im eigentlichen Sinne<br />
des Wortes handelt! Denn der Begriff „Währung“ stammt<br />
vom Verb „währen“ ab, was wiederum „wertbeständig sein“<br />
ausdrücken soll.<br />
Wenn nun aber die Wertbeständigkeit aufgrund staatlicher<br />
Inflationierung nicht mehr gegeben ist, das „Geld“ also<br />
seine Wertaufbewahrungsfunktion weitgehend verloren hat,<br />
dann stellt sich umso dringlicher die Frage nach der Sicherung<br />
des <strong>Vermögen</strong>s. Diese Sicherung kann logischerweise<br />
nicht innerhalb des an Kaufkraft permanent verlierenden,<br />
ungedeckten Papiergeldsystems erfolgen.<br />
Zur Sicherung des <strong>Vermögen</strong>s bieten sich stattdessen echte<br />
Werte an, die unabhängig davon, wie viel Papiergeld gedruckt<br />
wird, ihren inneren Wert behalten. Das sind zum<br />
Beispiel die seit Jahrtausenden als echte Werte etablierten<br />
Edelmetalle. Denn Edelmetalle wie Gold, Silber oder Platin<br />
haben durch alle Zeiten hindurch Kaufkraft besessen.<br />
Für <strong>Ihr</strong>e private oder betriebliche <strong>Vermögen</strong>ssicherung<br />
haben wir, die L’or capital fine art AG, den Edelmetallfonds<br />
<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co.<br />
KG (VSG II) für <strong>Sie</strong> entwickelt. Die VSG II investiert ausschließlich<br />
in real existierende Edelmetalle Gold, Silber und<br />
Platin, die für <strong>Sie</strong> sicher verwahrt werden.<br />
Die VSG II bietet Ihnen die einzigartige Möglichkeit, <strong>Ihr</strong><br />
Gesamtportfolio an Kapitalanlagen durch eine wirkliche<br />
Unterlegung mit Edelmetallen abzusichern.<br />
Denn: Ehrlich währt am längsten!<br />
Wir freuen uns, <strong>Sie</strong> als Anleger in echten Werten begrüßen<br />
zu dürfen!<br />
<strong>Ihr</strong><br />
Andreas Popp<br />
Aufsichtsratsvorsitzender der L’or capital fine art AG
Kapitel 1<br />
_ Das Produkt<br />
_ Beteiligung im Überblick<br />
Seite 8<br />
_ Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />
Seite 14<br />
_ Der Edelmetallmarkt<br />
Seite 20<br />
_ Wesentliche Chancen der Beteiligung<br />
Seite 24<br />
_ Die Anlageobjekte<br />
Seite 26<br />
_ Anlageziele und Anlagepolitik<br />
Seite 32<br />
Kapitel X _Inhalt<br />
7
Kapitel 1 _Beteiligung im Überblick<br />
8<br />
Beteiligung im Überblick<br />
Der Emittent<br />
Emittent ist die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II<br />
GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „Gesellschaft“ oder<br />
„Emittentin“ genannt).<br />
Das Beteiligungsangebot<br />
Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
wird im Ankauf, Halten, Verwalten und Verkauf von real<br />
existierenden, zertifizierten Edelmetallen, nämlich Gold,<br />
Silber und Platin in Barrenform tätig.<br />
Über die Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
II GmbH & Co. KG fließt das Anlegerkapital somit<br />
dem Kapitalmarkt für Edelmetalle zu. Ausschließlich mit<br />
Eigenmitteln wird das Kommanditkapital in real existierende<br />
Edelmetalle investiert, die zentral durch die Sparkasse<br />
Nienburg in Nienburg verwahrt werden.<br />
Die Anlageform ist streng auf die Investition in Gold, Silber<br />
und Platin in real existierenden Barren beschränkt, die<br />
von der Emittentin erworben werden. Die Emittentin soll<br />
die genannten Edelmetalle zu gleichen Teilen erwerben,<br />
ist hierzu aber nicht zwingend verpflichtet. Sofern nach<br />
Ansicht der Emittentin daher günstige Konditionen und<br />
Entwicklungen für ein bestimmtes Edelmetall zu erwarten<br />
sind, kann sie in das entsprechende Edelmetall sodann<br />
mehr <strong>Vermögen</strong> investieren, als in die anderen Edelmetalle.<br />
Hierzu kann die Emittentin das Depot auch mittelfristig<br />
umschichten. Die Emittentin wird lediglich einen Anteil<br />
von maximal 10 % der eingezahlten Einlagen auf einem<br />
Giro- oder Tagesgeldkonto halten, um Anleger bei deren<br />
Kündigung auch ohne den Verkauf von Edelmetallen auszahlen<br />
zu können und um Kosten für die Verwahrung der<br />
Edelmetalle, die Verwaltung der Beteiligungen und alle<br />
weiteren laufenden Kosten abdecken zu können.<br />
Die zukunftsorientierte Erfolgsprognose der <strong>Vermögen</strong><br />
Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG liegt in der<br />
wachsenden Marktnachfrage nach <strong>Vermögen</strong>sanlagen in<br />
real existierenden <strong>Vermögen</strong>swerten. Diese unterliegen<br />
aufgrund ihres immanenten Wertes, anders als z.B. Währungen,<br />
nur in wesentlich geringerem Umfang Entwer-<br />
tungsrisiken durch Inflation. Beispiele in der Vergangenheit<br />
haben gezeigt, dass sich Schwankungen an den internationalen<br />
Kapitalmärkten auf den Preis von Gold, Silber und<br />
Platin häufig reziprok auswirken. Daher geht die Emittentin<br />
davon aus, dass die Preise für Gold, Silber und Platin in der<br />
Zukunft steigen werden. Für eine positive Entwicklung der<br />
Edelmetallpreise übernimmt die Emittentin keine Garantie.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass der Wert der Beteiligung<br />
unmittelbar mit den Marktpreisen für Gold, Silber und<br />
Platin zusammenhängt und daher im Geldwert schwanken<br />
kann.<br />
Art und Form der Beteiligung<br />
Bei der hier angebotenen <strong>Vermögen</strong>sanlage handelt es sich<br />
um eine Kommanditbeteiligung. Der Anleger kann sich<br />
entweder unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar<br />
über einen Treuhandkommanditisten an der <strong>Vermögen</strong><br />
Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG beteiligen. Im<br />
Fall der Beteiligung über einen Treuhandkommanditisten<br />
wird der Anleger im Innenverhältnis und wirtschaftlich<br />
wie ein direkt beigetretener Kommanditist behandelt. Bei<br />
einer unmittelbaren Beteiligung als Kommanditist ist der<br />
Anleger namentlich mit dem Betrag seiner Einlage dem<br />
Handelsregister mitzuteilen. Diese Anmeldung nimmt die<br />
L’or triple value concept GmbH als geschäftsführende Kommanditistin<br />
vor. Für Handelsregisteranmeldungen fallen<br />
Kosten an, die vom Anleger zu tragen sind.<br />
Anlegerkreis<br />
Das Angebot der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II<br />
GmbH & Co. KG richtet sich an Anleger, die ihr Kapital<br />
langfristig anlegen möchten und die Risiken, die mit einer<br />
unternehmerischen Beteiligung, welche an regulierten<br />
Märkten gehandelt und investiert werden, einhergehen,<br />
einschätzen können. Diese <strong>Vermögen</strong>sanlage sollte ohne<br />
Übergewichtung einem Portfolio beigemischt werden.<br />
Dabei ist durch die kurzfristige Kündigungsmöglichkeit<br />
der Beteiligung, mit einer Frist von drei Werktagen zum<br />
Monatsende eine langfristige Anlage zwar wünschenswert,<br />
aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Geschäftsführung und Vertretung<br />
Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />
obliegt der L’or triple value concept GmbH als geschäftsführender<br />
Kommanditistin (die „geschäftsführende Kommanditistin“).<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
(Komplementärin), die VSG Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
ist im Innenverhältnis von der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />
<strong>Sie</strong> ist aber nach den zwingenden gesetzlichen<br />
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Vertretung<br />
der Gesellschaft ermächtigt. Neben der L’or triple value<br />
concept GmbH ist die L’or capital fine art AG im Rahmen<br />
eines Dienstleistungsvertrages mit der Vertriebsunterstützung<br />
und der Anlegerbetreuung beauftragt.<br />
Emissionsvolumen<br />
Das Emissionsvolumen ist nicht begrenzt. Geplant ist die<br />
Einwerbung von Kommanditeinlagen von Anlegern in<br />
Höhe von € 20.000.000 bis zum 31. Dezember 2008. Danach<br />
kann sich das Emissionsvolumen durch die Einlagen<br />
der Ratenzahler weiter erhöhen. Die Geschäftsführung wird<br />
die Emission daher auch bei Erreichen des Emissionsvolumens<br />
von € 20.000.000 nicht vorzeitig schließen.<br />
Mindestbeteiligung<br />
Die Mindestbeteiligungssumme beträgt für einen Anleger,<br />
der sich mit einem einmaligen Betrag beteiligt € 2.500,00<br />
zzgl. 5,5 % Agio. Höhere Zeichnungssummen müssen<br />
durch 100 teilbar sein.<br />
Der Anleger hat die Wahlmöglichkeit zwischen den Beteiligungsformen<br />
VSG II Direkt (einmalige Einzahlung unmittelbar<br />
nach Beitritt) und VSG II Spar (monatliche Zahlungen<br />
ab € 100,00 inkl. 5,5 % Agio). Bei der Anlageform<br />
VSG II Spar ist ein Einmalbetrag in Höhe von mindestens<br />
€ 1.000,00 inkl. 5,5 % Agio anfänglich zu leisten. Danach<br />
sind monatliche Raten in Höhe von mindestens € 100,00<br />
zu leisten, in denen das Agio in Höhe von 5,5 % bereits ent-<br />
halten ist. Eine monatliche Rate in Höhe von € 100,00 setzt<br />
sich daher aus € 94,79 Einlage und Agio in Höhe von € 5,21<br />
zusammen, die anfängliche Zahlung setzt sich je € 1.000,00<br />
aus einer Einlage in Höhe von € 947,87 und Agio in Höhe<br />
von € 52,13 zusammen. Die Einzahlungslaufzeit ist nicht<br />
begrenzt.<br />
Erwerbspreis<br />
100 % der Zeichnungssumme zzgl. 5,5 % Agio gemäß Beitrittserklärung.<br />
Gesellschaftsanteile<br />
Die Menge der Gesellschaftsanteile, die mit dem Erwerbspreis<br />
erworben werden, lässt sich nicht fest angeben,<br />
sondern hängt ausschließlich von den aktuellen Edelmetallpreisen<br />
von Gold, Silber und Platin ab, zu dem die Gesellschaft<br />
neue Barren ankauft. Der Ausgabepreis für diese<br />
neuen Anteile errechnet sich auf Grundlage der Ankaufspreise<br />
der neu erworbenen Edelmetallbarren und ist damit<br />
grundsätzlich variabel (siehe § 6 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Steigt der Edelmetallpreis, so sinkt die Menge<br />
der Gesellschaftsanteile. Die Menge der Geschäftsanteile<br />
kann demnach aus seiner Natur heraus im Vorfeld nicht<br />
bekannt sein.<br />
Einzahlungen<br />
Anleger, die sich für die VSG II Direkt entscheiden, zahlen<br />
100 % der Zeichnungssumme zzgl. 5,5 % Agio unmittelbar<br />
nach Annahme des Beitritts auf das Konto der Gesellschaft.<br />
Anleger, die die Variante VSG II Spar wählen, leisten<br />
unmittelbar nach Annahme des Beitritts eine Einzahlung<br />
von mindestens € 1.000,00 inkl. des Agios auf das Konto<br />
der Gesellschaft. In den Folgemonaten, jeweils zum ersten<br />
Werktag des Monats, leistet der VSG II Spar Anleger Raten<br />
von mindestens € 100,00 inkl. 5,5 % Agio auf das Konto<br />
der Gesellschaft.<br />
Kapitel 1 _Beteiligung im Überblick<br />
9
Kapitel 1 _Beteiligung im Überblick<br />
10<br />
Mittelverwendung / Mittelverwendungskontrolle<br />
Über die Verwendung der Anlegergelder entscheidet die<br />
geschäftsführende Kommanditistin, die L’or triple value<br />
concept GmbH nach dem Gesellschaftszweck (§ 2 des<br />
Gesellschaftsvertrages) und den Regelungen über die Geschäftsführung<br />
(§ 11 des Gesellschaftsvertrages). Die Kapitaleinzahlungen<br />
der Anleger werden jeweils zum ersten<br />
Werktag eines Monats auf ein Konto der Gesellschaft eingezahlt,<br />
über das die Geschäftsführung verfügen kann. Von<br />
diesen Mitteln erwirbt die Gesellschaft, vertreten durch die<br />
geschäftsführende Kommanditistin, die L’or triple value<br />
concept GmbH, Gold, Silber und Platin zum jeweiligen<br />
Tagespreis. Die Gesellschaft wird stets bemüht sein, mit<br />
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, den günstigst<br />
möglichen Preis zu erzielen. <strong>Sie</strong> wird hierzu den Markt für<br />
Edelmetalle beobachten und entsprechend ihrer Einschätzung<br />
bis zum Ablauf des laufenden Monat, mindestens 90 %<br />
der Anlegergelder in Gold, Silber und Platin in Barrenform<br />
investieren. Maximal 10 % dürfen als Barreserve auf einem<br />
Giro- oder Tagesgeldkonto zurückbehalten werden.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin wird auch bei<br />
fallenden Edelmetallpreisen die verwahrten Edelmetalle<br />
nicht kurzfristig verkaufen. Ziel der Gesellschaft ist die<br />
langfristige <strong>Vermögen</strong>sanlage, ohne auf kurzfristige Marktschwankungen<br />
zu reagieren. Langfristige Trends wird die<br />
Geschäftsführung jedoch beobachten und bei der Gewichtung<br />
der Edelmetalle berücksichtigen.<br />
Der Anleger hat zum Monatsende die Möglichkeit, seine<br />
Beteiligung mit einer Frist von drei Werktagen zu kündigen,<br />
so dass der Anleger auch selbst die Chance hat, auf eine<br />
Schwankung der Edelmetallpreise zu reagieren.<br />
Die ordnungsgemäße Mittelverwendung wird durch eine<br />
formelle Mittelverwendungskontrolle überwacht. Diese<br />
stellt sicher, dass die eingeworbenen Gelder der <strong>Vermögen</strong><br />
Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG ausschließlich<br />
für prospektgemäße Investitionen verwendet werden.<br />
Laufzeit<br />
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. <strong>Sie</strong><br />
kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von drei<br />
Werktagen zum Ende eines Monats, eingehend bei der<br />
Emittentin, schriftlich gekündigt werden.<br />
Erster Zeichnungstag; Zeichnungsfrist<br />
Diese Kapitalanlage kann einen Werktag nach Veröffentlichung<br />
des Verkaufsprospektes erstmals gezeichnet werden.<br />
Eine Zeichnung ist auch zu jedem späteren Zeitpunkt bis<br />
mindestens zum 31. Dezember 2008 möglich. Die Zeichnungsfrist<br />
kann nach Ermessen der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin bis zum 30. Juni 2009 verlängert werden.<br />
Macht die geschäftsführende Kommanditistin von<br />
der Option zur Verlängerung der Zeichnungsfrist keinen<br />
Gebrauch, ist eine Zeichnung weiterer Anteile nach dem<br />
31. Dezember 2008 nicht möglich, bei Verlängerung der<br />
Zeichnungsfrist ist eine Zeichnung nach dem 30. Juni 2009<br />
nicht mehr möglich. Rateneinzahlungen der Anleger, die<br />
die Beteiligungsalternative VSG II Spar gewählt haben, bleiben<br />
jedoch auch nach Schließung der <strong>Vermögen</strong>sanlage für<br />
Neuanleger weiterhin möglich.<br />
Kapitalherkunft · Mittelverwendung /<br />
Provisionen<br />
Plangemäß fließen der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
II GmbH & Co. KG bis zum 31. Dezember 2008 € 20.000.000<br />
zu. Dieser Betrag ist geschätzt und soll sich durch weitere<br />
Ratenzahlungen nach Ablauf der Zeichnungsfrist in unbestimmter<br />
Höhe erhöhen. Im Einzelnen fallen folgende<br />
Kosten in der Investitionsphase bis zum 31. Dezember 2008<br />
an:
Prognose (Investitionsphase bis 31.12.2008)<br />
Mittelherkunft € € %<br />
Im Jahr<br />
2007<br />
Investitionsphase<br />
gesamt<br />
Investitionsphase<br />
gesamt<br />
Kommanditkapital gesamt 6.000.000 20.000.000 100<br />
Fremdkapital 1 0 0 0<br />
Davon:<br />
L’or triple value concept GmbH 1.000 1.000 0,01<br />
L’or capital fine art AG 1.000 1.000 0,01<br />
Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG 0 0 0,00<br />
Anlegerkapital 5.998.000 19.998.000 99,98<br />
Agio 330.000 1.100.000 5,50<br />
Gesamt 6.330.000 21.100.000 105,50<br />
Mittelverwendung € € %<br />
Im Jahr<br />
2007<br />
Investitionsphase<br />
gesamt<br />
Investitionsphase<br />
gesamt<br />
Erwerb der Anlageobjekte / Liqu.-Reserve 5.917.833 19.245.931 96,23<br />
Laufende Kosten bis 31.12.2008:<br />
Prospekt/Marketing 16.044 147.060 0,74<br />
Mittelverwendungskontrolleur 2.206 20.221 0,10<br />
Laufende Kosten:<br />
Geschäftsführung 26.740 245.100 1,23<br />
Vertriebsunterstützung 13.370 122.550 0,61<br />
Verwahrung der Edelmetalle 17.111 157.761 0,79<br />
Treuhänder 4.011 36.765 0,18<br />
Haftungsvergütung Komplementärin 1.348 12.358 0,06<br />
Steuerberater BRD 1.337 12.255 0,06<br />
Agio 330.000 1.100.000 5,50<br />
Gesamt 6.330.000 21.100.000 105,50<br />
1 Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen.<br />
Kapitel 1 _Beteiligung im Überblick<br />
11
Kapitel 1 _Beteiligung im Überblick<br />
12<br />
Dem Anbieter und an die mit ihm verbundenen Unternehmen<br />
fließen bezogen auf ein Emissionsvolumen<br />
von € 20.000.000,00 zunächst das Agio in Höhe von<br />
€ 1.100.000,00 zu. Neben dieser einmaligen Gebühr fallen<br />
in der Investitionsphase bis zum 31. Dezember 2008 annahmegemäß<br />
weitere Kosten und Gebühren von insgesamt<br />
€ 514.710,00 an, die an den Anbieter oder mit ihm verbundene<br />
Unternehmen fließen.<br />
Ergebnisbeteiligung<br />
Die Ergebnisbeteiligung erfolgt grundsätzlich auf der<br />
Grundlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft,<br />
entsprechend dem Verhältnis der auf einem Konto<br />
der Gesellschaft oder – bei Treugebern auf dem Konto des<br />
Treuhänders – eingezahlten Kommanditanteilen unter Berücksichtigung<br />
der im Beitrittszeitpunkt jeweils bestehenden<br />
Edelmetallpreise. Im Falle der gestaffelten Einzahlung<br />
von Einlagen (VSG II Spar) wird der Stand des Kapitalkontos<br />
III multipliziert mit dem Rücknahmepreis zum jeweiligen<br />
31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres, soweit<br />
die Raten vertragsgemäß gezahlt wurden. Entscheidend für<br />
die Beteiligung an Gewinn und Verlust der Gesellschaft ist<br />
dabei das Kapitalkonto III, das die Anteile im Verhältnis zu<br />
den Gesamtanteilen der Gesellschaft wiedergibt. Die L’or<br />
triple value concept GmbH erhält als geschäftsführende<br />
Kommanditistin eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung,<br />
wenn der Depotwert nach Kosten 105 % der Summe aller<br />
Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der Anleger<br />
(ohne Agio) übersteigt. Diese Gewinnbeteiligung beträgt<br />
10 % von dem jeweils übersteigenden Wert des Depots<br />
über die Summe aller Kapitaleinzahlungen. (§ 11 Ziff. 6<br />
des Gesellschaftsvertrages; zur Berechnung des Verhältnisses<br />
zwischen der Gesamteinlage und der Bewertung der<br />
Anteile vergl. § 15 Ziff. 1 und die ausführliche Erklärung<br />
der Berechnung der Anteile auf Seite 60 f., „Rechte aus der<br />
Beteiligung; ideeller Anteil an der Gesellschaft“).<br />
Auszahlungen<br />
Vorhandene Liquiditätsüberschüsse werden von der <strong>Vermögen</strong><br />
Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG nicht an<br />
die Anleger ausgeschüttet, sondern weiter in die Edelmetalle<br />
Gold, Silber und Platin investiert. Anleger erhalten lediglich<br />
bei der (Teil-) Kündigung von Beteiligungen Auszahlungen<br />
in Form einer Abfindung in Höhe ihrer anteiligen Beteiligung<br />
am Depotwert (vgl. § 9 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages)<br />
abzüglich der anteiligen Kosten (ausführlich dazu<br />
sogleich unter „Beendigung der Kapitalanlage“). Zu den<br />
steuerrechtlichen Auswirkungen dieser Anlagestrategie<br />
vgl. Seite 68 „Steuerliche Grundlagen“.<br />
Beendigung der Kapitalanlage<br />
In Fällen des Ausscheidens eines Anlegers nach einer ordentlichen<br />
Kündigung erhält dieser entsprechend dem<br />
Verhältnis seiner Geschäftsanteile zu dem Gesamtbetrag<br />
aller Geschäftsanteile aller Anleger einen Anteil an dem seit<br />
seinem Beitritt zu der Gesellschaft gebildeten <strong>Vermögen</strong>.<br />
Die Höhe der Abfindung ergibt sich aus dem Verhältnis<br />
Menge der Geschäftsanteile des Ausscheidenden multipliziert<br />
mit dem aktuellen Rücknahmepreis.<br />
Abfindung = eigene Anteile * aktueller Rücknahme -<br />
preis – Gebühren<br />
Besteuerung<br />
Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
wird konzeptionsgemäß nur vermögensverwaltend tätig.<br />
Der Anleger, der seine Beteiligung in seinem steuerlichen<br />
Privatvermögen hält, erzielt bei Verkauf der Beteiligung<br />
selbst oder beim Verkauf der Edelmetalle durch die Gesellschaft<br />
selbst sonstige Einkünfte aus Veräußerungsgewinnen.<br />
Diese sind jedoch nach geltendem Recht steuerbefreit, wenn<br />
sowohl der Anleger seine Beteiligung, als auch die Emittentin<br />
die veräußerten Edelmetalle länger als 12 Monate<br />
gehalten hat (sog. Spekulationsfrist). Die Bestimmungen<br />
der Unternehmenssteuerreform 2008 werden sich auf die<br />
Besteuerung dieser privaten Veräußerungsgewinne nicht<br />
wesentlich auswirken, da die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
II GmbH & Co. KG konzeptionsgemäß ausschließlich<br />
in Edelmetalle investiert (vgl. auch Kapitel „Steuerliche<br />
Grundlagen“, Seite 68).
Die Gesellschaft bezweckt nicht die Erzielung steuerlicher<br />
Verluste. Gleichwohl kann es durch Änderungen der Kurse<br />
von Gold, Silber und Platin auf den Märkten auch dazu<br />
kommen, dass Verluste erzielt werden, die den Anlegern<br />
anteilig zugerechnet werden, aber steuerlich unbeachtlich<br />
sind. Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH &<br />
Co. KG wird konzeptionsgemäß zwar ertragssteuerlich vermögensverwaltend,<br />
für Zwecke der Umsatzsteuer aber als<br />
umsatzsteuerlicher Unternehmer, tätig werden. Es kann<br />
aber nicht ausgeschlossen werden, dass der tatsächliche Verlauf<br />
dieser Kapitalanlage von den Planungen und Prognosen<br />
abweicht oder künftige Änderungen der steuerlichen<br />
Gesetzgebung, und der Interpretation der steuerrelevanten<br />
Vorschriften durch die Finanzverwaltung oder Rechtsprechung<br />
zu einer anderen Bewertung des Sachverhaltes führen.<br />
(Vergl. auch Seite 68 „Steuerliche Grundlagen“ sowie<br />
Seite 14 „Wesentliche Risiken“)<br />
Haftung<br />
Der Anleger haftet nur in Höhe seiner Hafteinlage. Diese<br />
entspricht 10 % seiner geleisteten Zeichnungssumme.<br />
Es besteht keine Nachschusspflicht. Der Anleger ist nicht<br />
verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />
weitere Zahlungen zu leisten.<br />
Kapitel 1 _Beteiligung im Überblick<br />
13
Kapitel 1 _Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />
14<br />
Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Die Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
II GmbH & Co. KG ist mit finanziellen Risiken verbunden.<br />
Insbesondere bestehen wirtschaftliche, steuerliche und personenbezogene<br />
Risiken sowie Währungsrisiken, die im ungünstigsten<br />
Fall zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals<br />
führen können. Dieses Beteiligungsangebot ist daher nur<br />
für Anleger geeignet, die bei negativer Entwicklung einen<br />
entstehenden Verlust wirtschaftlich verkraften können.<br />
Die folgende Darstellung kann nur die wesentlichen allgemeinen<br />
Risiken einer Beteiligung an VSG II behandeln.<br />
Mögliche individuelle Risiken einzelner Anleger sind nicht<br />
berücksichtigt. In der nachfolgenden Darstellung wurden<br />
jedoch keine nach Einschätzung des Anbieters wesentlichen<br />
Risiken ausgelassen. Jedem Anleger wird ausdrücklich angeraten,<br />
vor Eingehen einer Beteiligung an VSG II selbst alle<br />
Risiken eingehend zu prüfen und sich, soweit erforderlich,<br />
dazu eigener, fachkundiger Berater zu bedienen. Eine Anlageentscheidung<br />
sollte daher erst nach sorgfältiger Prüfung<br />
und Abwägung aller Aspekte dieser <strong>Vermögen</strong>sanlage getroffen<br />
werden. Wer das Risiko als zu hoch einschätzt, sollte<br />
von einer Beteiligung absehen.<br />
Der wirtschaftliche Erfolg einer Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong><br />
Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG hängt ganz<br />
wesentlich von der Entwicklung der Preise von Gold, Silber<br />
und Platin auf dem Weltmarkt und nicht zuletzt von den<br />
unternehmerischen Entscheidungen der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft II GmbH & Co. KG und der für dieses<br />
Unternehmen handelnden Personen ab, in welchem Umfang<br />
welche Edelmetalle gekauft werden. Der wirtschaftliche<br />
Erfolg der Beteiligung kann vor diesem Hintergrund<br />
nicht garantiert werden. Jedem Anleger wird empfohlen,<br />
nur einen Teil seines frei verfügbaren <strong>Vermögen</strong>s bzw. seines<br />
frei verfügbaren Einkommens in unternehmerische Beteiligungen<br />
wie die vorliegende zu investieren. Jedem Anleger<br />
wird zudem empfohlen, nur den Teil seines <strong>Vermögen</strong>s zu<br />
investieren, dessen Verlust er im Zweifel wirtschaftlich verkraften<br />
kann.<br />
Maximales Risiko<br />
Das maximal eintretende Risiko des Anlegers besteht in<br />
dem Totalverlust seiner Einlage zzgl. Agio. Sollte die Einlage<br />
fremdfinanziert sein, besteht darüber hinaus das Risiko,<br />
dass der fremdfinanzierte Betrag nebst Zinsen zurück geführt<br />
werden muss.<br />
Anlegergefährdende Risiken<br />
Im Folgenden werden die Risiken beschrieben, die den Anleger,<br />
bzw. sein <strong>Vermögen</strong> insgesamt, gefährden können. Das<br />
sind solche Risiken, die über den Verlust der Pflichteinlage<br />
als solcher hinausgehen können und damit auch das weitere<br />
<strong>Vermögen</strong> des Anlegers gefährden können.<br />
Haftung der Kommanditisten, Treugeber<br />
Anleger, die sich direkt als Kommanditisten an der Gesellschaft<br />
beteiligen, haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen<br />
beschränkt, d.h. soweit die Einlage geleistet ist,<br />
ist die Haftung ausgeschlossen. Solange und soweit der<br />
Saldo der Kapitalkonten in der Handelsbilanz durch Auszahlungen<br />
(Entnahmen/Ausschüttungen) und Gewinn-<br />
und Verlustzurechnungen einen Nominalwert unter der<br />
im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (10 % der<br />
Zeichnungssumme) aufweist, lebt die Haftung jedoch<br />
gemäß § 172 Abs. 4 HGB bis zur Höhe der Auszahlung<br />
(Entnahme/Ausschüttung) wieder auf – dies gilt auch für<br />
Wiederanleger. Im Ergebnis gilt dies ebenfalls für die sich<br />
als Treugeber an der Gesellschaft über die Treuhandkommanditistin<br />
beteiligenden Anleger.<br />
Fremdfinanzierung<br />
Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung auf der Ebene des<br />
Anlegers ist konzeptionell nicht vorgesehen und wird als<br />
wirtschaftliche Einheit in Verbindung mit der Beteiligung<br />
auch nicht angeboten. Ungeachtet dessen ist zu berücksichtigen,<br />
dass im Falle einer sonstigen Fremdfinanzierung der<br />
Beteiligung, diese unabhängig vom Beteiligungserfolg bedient<br />
und zurückgeführt werden muss, also auch wenn die
erwartete Entwicklung der Gold-, Silber- und Platinpreise<br />
ausbleibt, sowie bei Totalverlust der Kapitaleinlage.<br />
Anlagegefährdende Risiken<br />
Nachfolgend werden die sog. Anlagegefährdenden Risiken<br />
dargestellt. Dies sind solche Ereignisse, die entweder das<br />
Anlageobjekt oder die gesamte <strong>Vermögen</strong>sanlage gefährden<br />
und zum teilweisen oder vollständigen Verlust der geleisteten<br />
Einlage führen können.<br />
Wirtschaftliche Entwicklung<br />
Der Erfolg einer Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft II GmbH & Co. KG hängt maßgeblich von<br />
der Entwicklung der Gold-, Silber und Platinpreise auf den<br />
Weltmärkten ab.<br />
Als primäres Risiko ist bei den durch die <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft II GmbH & Co. KG durchgeführten<br />
Geschäften ein Verlust durch fallende Preise für Gold, Silber<br />
und Platin vorhanden. Falls sich dieses Risiko realisiert,<br />
besteht das Risiko einer nur unter Verlusten gegebenen<br />
Verwertbarkeit der Anlagegüter, was zu einer Verringerung<br />
des Abfindungsguthabens eines Anlegers, im schlimmsten,<br />
wenn auch sehr unwahrscheinlichen Fall sogar zu einem<br />
Totalausfall seines Investments führen kann.<br />
Der vorliegende Prospekt enthält eine Prognose der zu<br />
erwartenden Unternehmensentwicklung der <strong>Vermögen</strong><br />
Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG für die Jahre<br />
2007 bis 2011. Naturgemäß ist auch eine sorgfältige und<br />
gewissenhafte Planung bzw. Prognose mit Unsicherheiten<br />
behaftet, die umso höher sind, je weiter die Planung in die<br />
Zukunft reicht. Ebenso schwer lassen sich künftige Veränderungen<br />
der wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerrechtlichen<br />
und politischen Rahmenbedingungen vorhersehen, sowie<br />
konjunkturelle Entwicklungen der Gesamtwirtschaft oder<br />
einzelner Marktsegmente. Von diesen Faktoren hängt die<br />
Entwicklung des Marktpreises für Gold, Silber und Platin<br />
ganz erheblich ab. Weitere Entwicklungsrisiken liegen im<br />
Einfluss der internationalen Finanzmärkte, an denen der<br />
Preis für Gold, Silber und Platin bestimmt wird. Auch bei<br />
einer wirtschaftlich positiven Entwicklung und einer hohen<br />
Nachfrage nach Edelmetallen können die Preise für Gold,<br />
Silber und Platin an den internationalen Finanzmärkten<br />
fallen. Diese Faktoren können zu einer schlechteren Entwicklung<br />
führen als angenommen. Silber und Platin sind<br />
Edelmetalle, die bisher für diverse industrielle Fertigungen<br />
benötigt werden (ausführlich hierzu Seite 26 „Die Anlageobjekte“).<br />
Es kann etwa durch neue synthetische Produkte,<br />
die in der Industrie als Ersatz für Edelmetalle wie<br />
Silber und Platin dienen, zu einer sinkenden Nachfrage im<br />
industriellen Sektor kommen, was einen Wertverlust der<br />
<strong>Vermögen</strong>sgegenstände der Gesellschaft nach sich ziehen<br />
kann. Silber z.B. kann in der industriellen Anwendung<br />
durch Aluminium, Rhodium, Tantalum, aber auch Edelstahl<br />
substituiert werden. Bei hohen Silberpreisen werden<br />
die Unternehmen, die Silber als Einsatzstoff verwenden,<br />
daher auf diese Metalle ausweichen.<br />
Die der Unternehmensprognose zugrunde liegenden<br />
Entwicklungen der Preise für Gold, Silber und Platin, die<br />
Umsatzzahlen und angestrebten Verwertungserlöse, die<br />
sonstigen Erträge sowie die Kosten, können daher von der<br />
Unternehmensprognose negativ abweichen. Dies würde<br />
sich auf die Gewinnprognosen auswirken. Bei einer negativen<br />
Preisentwicklung für Gold, Silber und Platin kann die<br />
Gesellschaft zu einem Verkauf von Edelmetallen zu einem<br />
Preis gezwungen sein, der deutlich unterhalb des aktuellen<br />
Preises liegt, nämlich wenn die Barreserve bei niedrigen<br />
Edelmetallpreisen nicht ausreicht, ausscheidende Gesellschafter<br />
abzufinden, oder die anfallenden Kosten nicht<br />
bedient werden können.<br />
Kapitel 1 _Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />
15
Kapitel 1 _Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />
16<br />
Risiko aus Wechselkursschwankungen<br />
Die Edelmetalle, welche die Gesellschaft erwerben wird,<br />
unterliegen zur Zeit einer Preisbindung an den US-Dollar.<br />
Die Gesellschaft erwirbt die Edelmetalle zwar in Euro, doch<br />
besteht durch die Preisbindung an den US-Dollar immer<br />
noch ein direktes Wechselkursrisiko. Auch bei steigenden<br />
Preisen von Gold, Silber und Platin kann es daher trotzdem<br />
zu Verlusten für den Anleger kommen. Dieses Risiko kann<br />
sich realisieren, wenn der US-Dollar in der Bewertung gegenüber<br />
dem Euro stärker fällt, als der Preis der Edelmetalle<br />
steigt. Diese preislichen Auswirkungen können dann zu<br />
einer geringeren Abfindungszahlung für den Anleger bei<br />
einer Kündigung der Beteiligung führen.<br />
Schlüsselpersonenrisiko<br />
Vertragspartnerrisiko<br />
Die Entwicklung der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II<br />
GmbH & Co. KG hängt in gewissem Maße von den unternehmerischen<br />
Fähigkeiten und Erfahrungen der Geschäftsführung<br />
des vertraglichen Geschäftsbesorgers ab. Einen<br />
nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung<br />
der Gesellschaft könnte somit das Ausscheiden einer bzw.<br />
mehrerer unternehmenstragender Personen verursachen.<br />
Weiterhin müssten beim Ausfall von Vertragspartnern für<br />
die entsprechenden Dienstleistungsbereiche – z. B. Anlegerverwaltung<br />
– neue Vertragspartner gefunden werden.<br />
Daraus resultierende Mehraufwendungen sind nicht auszuschließen.<br />
Interessenkonflikte<br />
Die Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
und der L’or capital fine art AG, Herr Marcus Meyn und<br />
Herr Stephan Wolff sind Gesellschafter und mittelbar geschäftsführend<br />
für die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
GmbH & Co. KG und <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
Industrie GmbH & Co. KG tätig. Diese <strong>Vermögen</strong>sanlagen<br />
sind direkte Wettbewerber der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft II GmbH & Co. KG. Es bestehen keine Absprachen<br />
zwischen der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
GmbH & Co. KG, der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
Industrie GmbH & Co. KG und der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft II GmbH & Co. KG über eine Aufteilung<br />
bzw. Zuteilung von Investitionsmöglichkeiten in Anlagegüter.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle<br />
eines Interessenkonfliktes zwischen <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft GmbH & Co. KG, <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
Industrie GmbH & Co. KG und der <strong>Vermögen</strong><br />
Sicherung Gemeinschaft II GmbH & CO. KG dieser zu Lasten<br />
der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co.<br />
KG ausgeht und die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II<br />
GmbH & Co. KG insoweit nicht zum Zuge kommt und<br />
daher auf weniger attraktive Ankaufmöglichkeiten zurück<br />
greifen muss.<br />
Kostenrisiko<br />
Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co.<br />
KG finanziert ihre Investitionen mit den von den Anlegern<br />
einzuzahlenden Kommanditeinlagen. Diese Art der Kapitalbeschaffung<br />
durch die Aufnahme und Verwaltung einer<br />
Vielzahl von Anlegern ist mit Kosten verbunden, die im<br />
Ergebnis wirtschaftlich von den Anlegern zu tragen sind.<br />
Daher reduziert sich auch das für Investitionen zur Verfügung<br />
stehende Gesellschaftskapital um diese Kosten. Der<br />
weit überwiegende Teil dieser Kosten (sog. Weichkosten)<br />
ist prozentual an die von den Anlegern auf der Beitrittserklärung<br />
eingetragenen Zeichnungssumme geknüpft. Daneben<br />
gibt es aber auch der Höhe nach feststehende Kosten<br />
(z.B. Kosten für den Jahresabschluss usw.), die auch dann<br />
in voller Höhe anfallen, wenn die Gesellschaft mit einem<br />
deutlich geringeren Investitionsvolumen schließen muss.<br />
Dies kann dazu führen, dass der prozentuale Kostenanteil<br />
deutlich zunimmt. Dies kann dazu führen, dass weniger<br />
Edelmetalle erworben werden und der Depotwert des Anlegers<br />
sich entsprechend veringert.<br />
Risiko der Majorisierung<br />
Im Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen, dass die <strong>Vermögen</strong><br />
Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG für bestimmte<br />
Maßnahmen eines Gesellschafterbeschlusses bedarf. Erfahrungsgemäß<br />
nehmen häufig nur wenige der Anleger an<br />
Abstimmungen teil – dies kann dazu führen, dass Gesell-
schafterbeschlüsse von einer Minderheit gefasst werden und<br />
von allen Anlegern getragen werden müssen. Sofern einem<br />
Vertreter des Anlegers bzw. Treuhandkommanditisten keine<br />
besonderen Weisungen erteilt werden sollten, kann dies<br />
zur Folge haben, dass das Ergebnis der Beschlussfassungen<br />
von einer Minderheit abhängt, da sich der Treuhänder bei<br />
fehlender Weisung der Stimme enthält.<br />
Steuerzahlung ohne Ausschüttung<br />
Die <strong>Vermögen</strong>sanlage ist darauf ausgerichtet, langfristige<br />
Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu kann es jedoch notwendig<br />
sein, dass das Verhältnis der einzelnen Edelmetalle zueinander<br />
wegen prognostizierter künftiger Wertzuwächse<br />
einzelner Edelmetalle geändert wird. Hierzu werden Verkäufe<br />
von Teilen der Edelmetalle notwendig sein. In diesem<br />
Fall der <strong>Vermögen</strong>sumschichtung kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass auch Edelmetalle mit Gewinn veräußert<br />
werden, die noch keine 12 Monate von der Gesellschaft<br />
gehalten werden, oder dass einzelne Anleger ihre Beteiligung<br />
noch keine 12 Monate halten. In diesen Fällen stellt<br />
der Gewinn einen einkommenssteuerlichen relevanten<br />
Veräußerungsgewinn dar, der von dem jeweiligen Anleger<br />
– unabhängig von einer Ausschüttung / Entnahme<br />
des Gewinns – im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung<br />
zu versteuern ist, unabhängig davon, ob es<br />
überhaupt Ausschüttungen gegeben hat.<br />
Umsatzsteuerliche Risiken<br />
Es ist geplant, dass die Gesellschaft als umsatzsteuerlicher<br />
Unternehmer auftritt und entsprechend gezahlte Umsatzsteuer<br />
als Vorsteuer geltend machen kann.<br />
Die alleinige Gesellschafterin der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
hat bisher in der Rechtsform der Gemeinschaft<br />
vergleichbare Edelmetallanlagen unter dem Namen „<strong>Vermögen</strong><br />
Sicherung Gemeinschaft“ angeboten.<br />
Im Rahmen einer Betriebsprüfung der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft im Juli 2005 hat das zuständige Finanzamt<br />
Soltau die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft der<br />
Gemeinschaft angezweifelt und angekündigt, dass ein Recht<br />
zum Vorsteuerabzug zu Unrecht gewährt wurde. Die Folge<br />
einer nachträglichen Aberkennung der Unternehmereigenschaft<br />
wäre eine Rückforderung der ausgezahlten Vorsteuerbeträge.<br />
Auch wenn das Unternehmenskonzept der<br />
Emittentin nicht in allen Punkten mit der Anlagestrategie<br />
der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft vergleichbar ist,<br />
ist es nicht auszuschließen, dass das zuständige Finanzamt<br />
Nienburg auch für die Emittentin die umsatzsteuerliche<br />
Unternehmereigenschaft verneint und einen Vorsteuerabzug<br />
nicht gewährt. In diesem Fall wäre die Emittentin auf<br />
den finanzgerichtlichen Klageweg verwiesen, der mehrere<br />
Jahre in Anspruch nehmen kann.<br />
Es besteht das Risiko, dass der Emittentin erst nach Durchführung<br />
einer Betriebsprüfung die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft<br />
aberkannt wird und diese Betriebsprüfung<br />
erst nach mehreren Jahren durchgeführt wird. In<br />
diesem Fall wäre die Emittentin verpflichtet, die bereits<br />
erhaltenen Vorsteuerbeträge nebst 6 % Zinsen zurück zu<br />
erstatten. Angesichts der begrenzten freien Liquidität der<br />
Gesellschaft könnte die Emittentin daher dazu gezwungen<br />
sein, Teile der Edelmetalle zu veräußern, auch wenn<br />
nach Einschätzung der Geschäftsführung kein günstiger<br />
Verkaufszeitpunkt ist.<br />
Derzeit wird die Frage der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft<br />
bei der <strong>Vermögen</strong>sanlage <strong>Vermögen</strong><br />
Sicherung Gemeinschaft im Rahmen eines finanzgerichtlichen<br />
Verfahrens geklärt. Der Ausgang dieses Gerichtsverfahrens<br />
ist noch ungewiss. Es ist nicht ausgeschlossen, dass<br />
entschieden wird, dass eine unternehmerische Tätigkeit im<br />
umsatzsteuerlichen Sinne nicht vorgelegen hat und dass<br />
diese Entscheidung letztlich dann auch für die Emittentin<br />
von Bedeutung sein wird.<br />
Es besteht ebenfalls das Risiko, dass die Finanzverwaltung<br />
der Gesellschaft die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft<br />
nicht anerkennt und der zuvor dargestellte umsatzsteuerrechtliche<br />
Stundungsvorteil durch die Vorsteuerabzugsberechtigung<br />
nicht besteht.<br />
Kapitel 1 _Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />
17
Kapitel 1 _Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />
18<br />
Gewerbesteuer<br />
Die Gesellschaft ist so konzipiert, dass sie als nicht gewerblich<br />
tätige Anbieterin im einkommensteuerlichen Sinne,<br />
sondern als lediglich vermögensverwaltend anzusehen ist.<br />
<strong>Sie</strong> ist daher nicht mit Gewerbesteuern belastet.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung ihre Ansicht<br />
zu der Einstufung einer Tätigkeit als vermögensverwaltend<br />
ändert und die Gesellschaft sodann gewerbliche<br />
Einkünfte gemäß § 15 EStG erzielt. Dies würde zu einer<br />
Erhöhung der Steuerlast bei der Gesellschaft durch anfallende<br />
Gewerbesteuer und bei einem Privatanleger zur generellen<br />
Steuerpflicht möglicherweise erzielter Veräußerungsgewinne<br />
führen, da in diesem Fall von den Gesellschaftern<br />
gewerbliche Einkünfte erzielt würden.<br />
Höhe der steuerlichen Ergebnisse<br />
Die steuerlichen Ergebnisse der Gesellschaft werden in ihrer<br />
Höhe erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung endgültig<br />
festgestellt. In der Regel erfolgt diese erst einige Jahre nach<br />
Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Dies kann zu Steuernachzahlungen<br />
bei jedem einzelnen Gesellschafter führen, die<br />
ggf. zu verzinsen sind.<br />
Fungibilität der Beteiligung<br />
Dem Engagement in einer unternehmerischen Beteiligung<br />
sollten stets langfristige Aspekte zugrunde liegen.<br />
Der Anleger sollte sich auf ein mehrjähriges Engagement<br />
einrichten. Der vorzeitige Verkauf von Beteiligungen ist<br />
jederzeit möglich. Erforderlich hierfür ist aber die Zustimmung<br />
der Gesellschaft, vertreten durch die L’or triple value<br />
concept GmbH. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass<br />
kein amtlicher oder institutionalisierter Markt existiert,<br />
an dem eine Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
II GmbH & Co. KG gehandelt werden kann.<br />
Es besteht daher das Risiko für den Anleger, dass er kei-<br />
nen Käufer für seine Beteiligung findet. Deshalb sollten<br />
die Gesellschafter berücksichtigen, dass ein vorzeitiger Verkauf<br />
der Beteiligung insbesondere in der Startphase und<br />
bei nicht prognose gemäßer Entwicklung wahrscheinlich<br />
nur mit Preis abschlägen auf den Nominalwert, oder unter<br />
Umständen gar nicht zu realisieren ist.<br />
Bei vorzeitigem Verkauf besteht weiterhin das Risiko, dass<br />
unter Berücksichtigung des Veräußerungserlöses der Beteiligung<br />
nicht insgesamt ein steuerlicher Gewinn (Totalgewinn)<br />
erzielt wird. Dann bestünde die Möglichkeit, dass<br />
die Finanzverwaltung die Beteiligung des betreffenden<br />
Gesellschafters an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
II GmbH & Co. KG als Liebhaberei einstuft, insbesondere<br />
wenn Anhaltspunkte gegeben sind, dass dieses Vorhaben<br />
von Anfang an vorgesehen war. Daraus würde folgen, dass<br />
die bis zum Zeitpunkt der Veräußerung geltend gemachten<br />
negativen Betriebsergebnisse nachzuversteuern und Zinsen<br />
zu zahlen wären. Etwaige Einkommensteuererstattungen<br />
finden keinen Eingang in die Berechnung des Totalgewinns.<br />
Änderungen der rechtlichen und steuerlichen<br />
Rahmenbedingungen<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen ändern. So besteht die Möglichkeit,<br />
dass Änderungen bestehender Gesetze für die <strong>Vermögen</strong><br />
Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG oder<br />
die Anleger negative Folgen haben. Die steuerlichen Aspekte<br />
dieses Prospektes beruhen nicht auf einer verbindlichen<br />
Auskunft der zuständigen Finanzbehörden. Daher kann<br />
keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die zur Zeit<br />
der Herausgabe dieses Prospektes geltenden Steuergesetze<br />
und -verordnungen sowie die Finanzrechtsprechung und<br />
Verwaltungspraxis in unveränderter Form fortbestehen.<br />
Die steuerliche Behandlung der Erträge steht erst nach<br />
Bestandskraft der Steuerbescheide der Fondsgesellschaft<br />
endgültig fest.<br />
Weitere wesentliche Risiken<br />
Über die in diesem Abschnitt dargestellten tatsächlichen<br />
und rechtlichen Risiken sind dem Prospektverantwortlichen<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren<br />
wesentlichen, tatsächlichen oder rechtlichen Risiken<br />
bekannt.
Kapitel 1 _Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />
19
Kapitel 1 _Der Edelmetallmarkt<br />
20<br />
Der Edelmetallmarkt<br />
Unsere Welt ist atemberaubend schnell geworden, und die<br />
Beschleunigung nimmt sogar zu. Kaum ein Mensch hat<br />
noch die Zeit, sich in Ruhe mit unserer natürlichen Welt<br />
auseinander zu setzen, geschweige denn mit den systemimmanenten<br />
Themen unserer Ökonomie.<br />
Unser verzinstes Geldsystem zwingt uns zu einem unendlichen<br />
Wirtschaftswachstum, was bei gesättigten Märkten<br />
schwer möglich ist. Die Folge ist eine nahezu unkontrollierbare<br />
Globalisierung, die auf den einzelnen Menschen immer<br />
direkter wirkt. Eine Nachfragestörung der Binnenkonjunktur<br />
ist deutlich erkennbar. Eine Lösung dieser Situation<br />
ist mit den bisherigen „Mitteln“ kaum zu bewerkstelligen.<br />
1. Die Ausgangssituation<br />
Geld kann man nahezu ohne Aufwand drucken, was gerade<br />
in der jüngeren Vergangenheit von den Notenbanken massiv<br />
praktiziert wurde und gigantische Größenordnungen<br />
angenommen hat. Das Ergebnis solchen Handelns war in<br />
der gesamten Weltgeschichte immer die Abschaffung der<br />
bestehenden Währung und die Neueinführung einer neuen<br />
Währung. Dabei wurden die Geld-Guthaben der Menschen<br />
grundsätzlich zu einem sehr ungünstigen Verhältnis umgetauscht.<br />
Hier einige Beispiele:<br />
Sparer 1: legt jeden Monat 5% seines Einkommens<br />
zurück und vererbt sein <strong>Vermögen</strong><br />
Sparer 2: kauft jeden Monat für den gleichen Betrag<br />
Gold, Silber und Platin und vererbt es<br />
Sparer 2<br />
Sparer 1<br />
1900 1914 1923 1948 2007<br />
Ermächtigungsgesetze<br />
Währungsreform<br />
Geld wurde in<br />
Komplette Entwertung<br />
Staatsschuldverschreibungen<br />
der Reichsmark<br />
getauscht<br />
Hyperinflation<br />
Preissteigerung um 685% seit 1913.<br />
Für 4,2 Billionen Mark gab es 1 US-Dollar<br />
regelmäßige<br />
Vernichtung<br />
des <strong>Vermögen</strong>s<br />
?<br />
2 kg Platin,<br />
5 kg Gold,<br />
300 kg Silber<br />
Dramatische Anzeichen<br />
für Wachstumsende!<br />
Beleuchten wir das Beispiel 1948/49 einmal näher:<br />
Am 16. und 17. Juni 1948 rollten hunderte von militärisch<br />
bewachten Lastwagen durch das zerstörte Nachkriegsdeutschland,<br />
genauer gesagt, durch die drei Besatzungszonen<br />
der westlichen Alliierten. Engländer, Franzosen und<br />
US-Amerikaner verteilten 23.000 Holzkisten über das<br />
Land, mit der harmlosen Aufschrift „Doorknobs“ (Türklinken).<br />
<strong>Ihr</strong> Inhalt war brisant: Neues Geld für die Deutschen!<br />
Scheine, die in Amerika gedruckt worden waren,<br />
befanden sich in den Kisten: Exakt zehn Milliarden, 701<br />
Millionen und 720 Tausend „Deutsche Mark“ (so hieß die<br />
neue Währung).<br />
Deutschland war noch zerstört, überall herrschte Mangel.<br />
Altes Geld (Reichsmark) gab es genug, doch dafür konnte<br />
man nichts kaufen. Dieser Mangel wurde mit Zuteilungsmarken<br />
verwaltet, Tauschhandel war an der Tagesordnung,<br />
Zigaretten waren die heimliche Währung. Natürlich konnte<br />
so kein Wirtschaftswiederaufbau funktionieren. Dazu<br />
musste das Geld wieder Kaufkraft besitzen – und das ging<br />
nur durch den schnellen radikalen Währungsschnitt.<br />
Am Freitag, den 18. Juni 1948 hörten die Deutschen im<br />
Radio: „Das erste Gesetz zur Neuordnung des deutschen<br />
Geldwesens ist von den Militärregierungen Großbritanniens,<br />
den Vereinigten Staaten und Frankreichs verkündet<br />
worden und tritt am 20. Juni in Kraft. Die bisher gültige<br />
deutsche Währung wird durch dieses Gesetz aus dem Verkehr<br />
gezogen. Das neue Geld heißt ‚Deutsche Mark‘.“<br />
Am Sonntag, dem 20. Juni, wurde das neue Geld an den<br />
Schaltern ausgegeben, an denen sonst immer die Lebensmittelkarten<br />
abzuholen waren. Jeder Deutsche bekam an<br />
diesem Tag 40 Deutsche Mark, einen Monat später noch<br />
einmal 20 Mark.<br />
Alle Deutschen waren also aus „Geldsicht“ gleich arm oder<br />
reich.<br />
Der Kurs war 1948:<br />
10:1 oder ungünstiger<br />
100,00 Reichsmark = 10,00 DM<br />
Die Deutsche Mark entwickelte sich dann zu der stabilsten<br />
Währung der Welt!<br />
Doch was heißt das?
Preisentwicklung der Deutschen Mark Index 1948 = 100<br />
100<br />
90<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
1948<br />
1958<br />
1968<br />
Diese stabilste Währung der Welt verlor in 50 Jahren (von<br />
1948 bis 1998) über 70 % ihrer Kaufkraft.<br />
Der heutige EURO hat von seiner Einführung im Jahr 2002<br />
bis heute bereits schon über 40 % seiner Kaufkraft eingebüßt.<br />
2. Das Fundament für <strong>Ihr</strong> <strong>Vermögen</strong><br />
<strong>Ihr</strong> ganz persönlicher <strong>Vermögen</strong>sstandard<br />
Edelmetall-Standards<br />
Seit jeher wurde versucht, das Verhältnis von Geld und<br />
Gütern in einem Gleichgewicht zu halten. In der Vergangenheit<br />
bediente man sich hierzu verschiedener Gold- und<br />
Silber-Standards. <strong>Sie</strong> hatten die Aufgabe, dem (Papier-)<br />
Geld etwas Werthaltiges – nicht beliebig Reproduzierbares<br />
– gegenüberzustellen.<br />
„Eintausend Mark zahlt die Reichsbank in Berlin ohne Legitimationsprüfung dem<br />
Einlieferer dieser Banknote.“<br />
Hinter diesen Geldscheinen, genauer gesagt „Lagerscheinen“,<br />
war als Sicherheit physisches Gold hinterlegt. Der<br />
1978<br />
1988<br />
1998<br />
Besitzer dieser Lagerscheine konnte daher diese Lagerhausquittungen<br />
gegen Gold eintauschen, wodurch das Geld einen<br />
inneren Wert hatte.<br />
Abschaffung offizieller Standards<br />
Anfang der 70er Jahre wurde mit dem Bretton Woods Abkommen<br />
der letzte weltweite Gold-Standard abgeschafft.<br />
Bis dahin musste jeder US-Dollar zu 25 % mit reinem Gold<br />
rückgedeckt sein.<br />
Der US-Dollar war und ist die Weltleitwährung, von der<br />
alle anderen Währungen abhängen.<br />
Seit der Aufgabe dieses regulierenden Standards steigt nun<br />
die Menge an verfügbarem Geld weltweit viel stärker an, als<br />
die Menge der produzierten Güter.<br />
Privater <strong>Vermögen</strong>sstandard<br />
Von „offiziellen“ Seiten ist mit einer Wiederbelebung eines<br />
regulierenden Edelmetall-Standards nicht zu rechnen.<br />
Eine grundsätzliche Reform der Weltwährungen rückt<br />
näher!<br />
Gleichwohl spricht nichts dagegen, sich eigenverantwortlich<br />
sein persönliches <strong>Vermögen</strong>s-Fundament zu schaffen. Dies<br />
ist möglich durch die „Reaktivierung“ und Anpassung des<br />
altbewährten Standards, der dem Geldwert etwas dauerhaft<br />
Werthaltiges und Unvergängliches gegenüberstellt.<br />
Triple Value<br />
Aktien<br />
Immobilien<br />
(Selbst genutzt)<br />
Derivate<br />
Geld<br />
Anleihen<br />
Festverzinsliche Wertpapiere<br />
Rohstoffe<br />
Immobilien<br />
(Vermietet)<br />
Beteiligungen<br />
Grundstücke<br />
SILBER GOLD<br />
PLATIN<br />
Risiko<br />
Sicherheit<br />
Kapitel 1 _Der Edelmetallmarkt<br />
21
Kapitel 1 _Der Edelmetallmarkt<br />
22<br />
3. Die Edelmetalle<br />
Angebot und Nachfrage – Vorausschauend betrachtet<br />
Gold | Silber | Platin<br />
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 TREND 2005<br />
ANGEBOT<br />
NACHFRAGE<br />
DEFIZIT<br />
LAGER<br />
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 TREND 2005<br />
Auch in der vorhergehenden Aufschwungsphase der Wirt-<br />
schaft haben sich Gold, Silber und Platin in den letzten<br />
20 Jahren nur moderat, oder sogar nach unten entwickelt.<br />
Die tendenziell fallenden Edelmetallpreise in den 90er Jahren<br />
bedeuteten für viele Minengesellschaften das Aus.<br />
Kapazitäten wurden abgebaut, Minen geschlossen und die<br />
Suche nach neuen Fördervorkommen kam nahezu zum<br />
Stillstand. Auch heute noch sind die Förder- und Produktionskosten<br />
vieler Minengesellschaften häufig höher als die<br />
aktuellen Marktpreise. Die Nachfrage nach Gold, Silber und<br />
Platin übersteigt jedoch das Angebot, welches von Minen<br />
gefördert wird, seit Jahren. Außerdem übersteigt das jährliche<br />
prozentuale Wachstum der Nachfrage nach Gold-,<br />
Silber- und Platin das des jährlichen Angebotes durch Minenförderung.<br />
Bei Silber ist eine Situation erreicht, in der<br />
nahezu sämtliche Silber-Lagervorräte verbraucht wurden.<br />
Traditionelle Angebots- / Nachfrage-Fundamentaldaten<br />
werden in naher Zukunft erheblichen Druck auf die Edelmetallpreise<br />
ausüben, was zu hohen Preissteigerungen<br />
führen wird.<br />
Hierzu folgende Fakten:<br />
Fortwährendes Angebots-Defizit in allen drei Metallen.<br />
Das jährliche Angebots-Defizit wurde hauptsächlich<br />
durch Leasing gebildet, und stellt nun eine enorme tatsächliche<br />
Short-Position im Silber und im Gold dar.<br />
Zunehmende Nachfrage aufgrund neuer High-Tech Anwendungen<br />
in allen drei Metallen<br />
Zunehmende Nachfrage wegen der Öffnung des chinesischen<br />
Kapitalmarktes<br />
Sinkendes Angebot wegen geringer Exploration neuer<br />
Vorkommen von Seiten der Minengesellschaften<br />
Steigende Investitionsnachfrage<br />
Zunehmende Nachfrage von Minengesellschaften selbst,<br />
aufgrund der Rückabwicklung der Hedge-Bücher und<br />
der Forward Sales (Verkauf von Edelmetallen<br />
auf Termin)<br />
<strong>Ihr</strong>en Tiefststand haben Gold, Silber und Platin um das Jahr<br />
2000/2001 markiert, dem Beginn der Konsolidierungs phase<br />
an den Aktienmärkten. Seither beginnen alle drei Edelmetalle<br />
bereits wieder zu steigen, aber in Anbetracht der<br />
schwer zu kalkulierenden Monetärpolitik und der daraus<br />
schwer zu kalkulierenden Weltwirtschaft hat aus unserer<br />
Sicht diese Preisentwicklung erst zaghaft begonnen.
Kapitel 1 _Der Edelmetallmarkt<br />
23
Kapitel 1 _Wesentliche Chancen der Beteiligung<br />
24<br />
Wesentliche Chancen der Beteiligung<br />
Vorteile aufgrund von<br />
Wechselkursschwankungen<br />
Für den in der EU-Region ansässigen Anleger können mit<br />
Wechselkursschwankungen zwischen der Euro-Währung<br />
und dem US-Dollar natürlich auch Vorteile verbunden sein,<br />
wenn nämlich per Saldo im Zeitraum zwischen Investition<br />
und endgültigem Ausscheiden des Anlegers aus der Fondsgesellschaft<br />
sich die Parität Euro zu US-Dollar vorteilhaft<br />
im Sinne des US-Dollars entwickelt (hat).<br />
In diesem Fall überwiegen also die Währungsgewinne gegenüber<br />
möglicherweise zwischenzeitlich entstandenen<br />
Währungsverlusten, z. B. bei Teilkündigungen, so dass seitens<br />
des Anlegers für diesen „unter dem Strich“ dann ein<br />
Umtauschgewinn verbleibt.<br />
Vorteile aufgrund günstiger Preise<br />
Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
plant, in sehr großen Stückzahlen Edelmetalle zu kaufen<br />
und dadurch Rabatte beim Kauf zu erhalten. Hierdurch<br />
partizipiert der Anleger an günstigeren Einkaufspreisen als<br />
bei einem Direktkauf über die Bank. Der Anleger bekommt<br />
somit von Beginn an mehr Edelmetalle für das investierte<br />
Geld.<br />
Möglicher höherer Rücknahmepreis<br />
Bei Verkauf der Edelmetalle hat die <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft II GmbH & Co. KG im Normalfall einen<br />
höheren Rücknahmepreis, als es die Banken oder Investmenthäuser<br />
haben. Durch den Tausch der Edelmetalle mit<br />
neuen Einsteigern entstehen Kauf- und Rücknahmepreisdifferenzen,<br />
die der Gesellschaft zu 100 % gehören und somit<br />
den verbleibenden Anlegern. Eine andere Möglichkeit<br />
besteht in dem direkten Verkauf der Edelmetalle an den<br />
Markt (Industrie). Hierdurch lassen sich möglicherweise<br />
höhere Gewinne für die Anleger erzielen als bei Verkauf<br />
an die Bank.<br />
Vorteile aufgrund der schnellen<br />
Verfügbarkeit<br />
Der Anleger hat den Vorteil, sehr schnell über sein Kapital<br />
zu verfügen, da er nur eine monatliche Kündigungsfrist<br />
einhalten muss.<br />
Vorteil durch den Wegfall<br />
der Echtheitsprüfung<br />
Ein weiterer Faktor für das günstige <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft II GmbH & Co. KG Konzept ist, dass die<br />
„Echtheitsprüfung“ der Edelmetalle bei Rücknahme oder<br />
Verkauf entfällt, soweit die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
II GmbH & Co. KG Edelmetalle verkaufen muss. Bei<br />
Eigenerwerb behält sich logischerweise der „Rückkäufer“<br />
(im Normalfall eine Bank) immer vor, auf Kosten des Verkäufers,<br />
eine Prüfung der Barren zu vollziehen, ob diese<br />
echt sind.<br />
Vorteil durch den Erwerb von Barren<br />
Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
erwirbt nur Barren. Bei dem Erwerb von Münzen oder Sonderprägungen<br />
ist der Preis durch die Prägekosten höher, als<br />
der Edelmetallwert selbst. Dies würde zu erhöhten Kosten<br />
führen, die in der vorliegenden Beteiligung nicht anfallen.<br />
Ferner versucht die Gesellschaft überwiegend Kilobarren<br />
zu erwerben, um unnötige Stückelungskosten zu vermeiden.<br />
Dadurch können mehr Edelmetalle für die Gesellschaft<br />
erworben werden, als bei dem Kauf kleiner Stückelungen<br />
oder bei dem Erwerb von Münzen.<br />
Vorteil durch den Einkauf im Drittelmix<br />
Es geht nicht nur um Gold, sondern um Gold, Silber und<br />
Platin. Diese Aufteilung der Edelmetalle ist wichtig, da somit<br />
eine Streuung der Anlage sichergestellt ist. Die meisten<br />
Menschen haben zu Gold die höchste Emotion, aber<br />
die realistische Sichtweise ist wichtiger. Gerade Silber und<br />
Platin sind als Industrierohstoff immens interessant. Um<br />
zum günstigen Preis im monetären Drittelmix Edelmetalle
zu erwerben, bedarf es zurzeit ca. € 95.000,00 (1). Diesen<br />
Betrag hat nicht jeder zur Verfügung. Dieser Betrag ist aber<br />
notwendig, denn ein Kilo Platin kostet allein zurzeit ca.<br />
€ 31.500,00 zzgl. Umsatzsteuer.<br />
1) Bezieht sich auf die Kilopreise für Gold, Silber und Platin<br />
am 4. Juli 2007.<br />
Kapitel 1 _Wesentliche Chancen der Beteiligung<br />
25
Kapitel 1 _Die Anlageobjekte<br />
26<br />
Die Anlageobjekte<br />
Die Anlageobjekte<br />
Warum Edelmetalle?<br />
Sachwerte kann man nicht drucken, sie sind unabhängig<br />
von wirtschaftlichen Entwicklungen vorhanden.<br />
Die meisten Menschen investieren z.B. unter anderem in<br />
Immobilien, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass selbst in<br />
Krisenzeiten Grund und Boden werthaltig sind. Edelmetalle<br />
in physischer Form haben die gleiche Eigenschaft mit dem<br />
Vorteil, dass diese Werte sogar mobil sind. Man kann sie<br />
einfach dorthin mitnehmen, wo man sie haben möchte.<br />
Gold gilt in den Köpfen der Menschen schon immer als<br />
Zahlungsmittel. Es war in jeder wirtschaftlichen Krise<br />
ein werthaltiges Tauschmittel. Gerade deshalb haben sich<br />
die Notenbanken auf dieses seltene Metall als Währungshinterlegung<br />
in der Geschichte fokussiert. Notenbanken<br />
tauschen Geld nicht mehr in Gold, der Anleger kann das<br />
jedoch über diese vorliegende Beteiligungsform für sich<br />
erreichen. Die Gesellschaft investiert in Gold, Silber und<br />
Platin, so dass Preisschwankungen einzelner Edelmetalle<br />
durch den angestrebten Mix des Depots (in Gold, Silber<br />
und Platin, vergl. hierzu jedoch auch Seite 58 „Angaben<br />
über die Geschäftstätigkeit“ und Seite 74, § 2 des Gesellschaftsvertrages)<br />
relativiert werden können.<br />
Eine wesentliche Eigenschaft der Metalle ist die beliebige<br />
Teilbarkeit und Umformbarkeit. Der Gebrauchswert der<br />
Edelmetalle ist natürlich ebenfalls von hohem Interesse.<br />
Gold<br />
Gold ist nicht nur eine reine <strong>Vermögen</strong>sanlage, es vermittelt<br />
den Menschen auch Emotionen. Benötigt wird es vor allem<br />
für Schmuck, aber auch in der IT Industrie. Vor allem aber<br />
ist es ein Wertaufbewahrungsmittel, mit dem man erfahrungsgemäß<br />
in Krisenzeiten „Speck“ kaufen kann.<br />
Der Preis von Gold hat sich in den letzten Jahrzehnten gegensätzlich<br />
zu den Entwicklungen an den Aktienmärkten<br />
entwickelt. Der Preis pro Feinunze Gold in US-Dollar ist<br />
in den letzten fünf Jahren kontinuierlich gestiegen, wie der<br />
nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist:<br />
Gold – London PM Fix 1975 – present<br />
US$ per ounce<br />
850<br />
750<br />
650<br />
550<br />
450<br />
350<br />
250<br />
150<br />
50<br />
Dec 78<br />
Dec 82<br />
Dec 86<br />
Langfristig hat sich der Goldpreis wie folgt entwickelt:<br />
www.kitco.com<br />
Goldpreis in USD/Feinunze; London Fixing p.m., tgl.; ab 1973 Stand: 13.07.2007<br />
900<br />
800<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07<br />
Umgerechnet in €-Preise ergibt sich dabei die folgende<br />
Entwicklung:<br />
Dec 90<br />
Dec 94<br />
Dec 98<br />
Dec 02<br />
Dec 06<br />
Jul 07<br />
Markt-Daten.de<br />
Goldpreis in EUR/Feinunze; London Fixing p.m., tgl.; ab 1979 Stand: 13.07.2007<br />
600<br />
550<br />
500<br />
450<br />
400<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07<br />
Markt-Daten.de
Silber<br />
Die Eigenschaften dieses Industriemetalls sind einzigartig:<br />
keimtötende Wirkung<br />
hohe Lichtempfindlichkeit<br />
extrem hohe Reflexionseigenschaft<br />
enorme Dehnbarkeit<br />
sehr gute Schmiedbarkeit<br />
hohes Wärmeleitvermögen<br />
Silber begegnet uns täglich. Ob in Spiegeln, Thermoskannen,<br />
CD-R, Batterien, in der Trinkwasseraufbereitung oder<br />
beim Schmuck, es gehört zu unserem Leben, meist ohne<br />
es zu bemerken.<br />
Viele weitere Eigenschaften, z.B. die Supraleitfähigkeit können<br />
die Nachfrage nach Silber noch massiv ansteigen lassen.<br />
Auch bei Silber spielt die Endlichkeit dieses Rohstoffes eine<br />
große Rolle.<br />
Auch der Preis von Silber hat sich in den letzten Jahren<br />
gegensätzlich zu den Entwicklungen an den Aktienmärkten<br />
entwickelt. Der Preis pro Feinunze Silber in US-Dollar ist<br />
in den letzten fünf Jahren insgesamt gestiegen. Nach einer<br />
Seitwärtsbewegung in den Jahren 2000 bis Mitte 2003, kam<br />
es im letzten Quartal 2003 und im ersten Quartal 2004 zu<br />
enormen Preissteigerungen. Diese Steigerungen haben sich<br />
nach starken Schwankungen in den folgenden drei Quartalen<br />
in 2004 bis ins erste Quartal 2005 bis zum heutigen<br />
Tage behaupten können.<br />
Die Entwicklung ist den nachfolgenden Übersichten zu<br />
entnehmen:<br />
Silver – London PM Fix 1985 – present<br />
US$ per ounce<br />
16.00<br />
12.00<br />
8.00<br />
4.00<br />
0.00<br />
Jan 85<br />
Jan 87<br />
Dec 88<br />
Dec 90<br />
Dec 92<br />
Dec 94<br />
www.kitco.com<br />
Langfristig hat sich der Silberpreis wie folgt entwickelt:<br />
Silberpreis in USD/Feinunze; London Fixing p.m., tgl.; ab 1970 Stand: 13.07.2007<br />
50<br />
45<br />
40<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07<br />
Umgerechnet in €-Preise ergibt sich dabei die folgende<br />
Entwicklung:<br />
Dec 96<br />
Dec 98<br />
Dec 00<br />
Dec 02<br />
Dec 04<br />
Aug 06<br />
Markt-Daten.de<br />
Silberpreis in EUR/Feinunze; London Fixing p.m., tgl.; ab 1979 Stand: 13.07.2007<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07<br />
Markt-Daten.de<br />
Kapitel 1 _Die Anlageobjekte<br />
27
Kapitel 1 _Die Anlageobjekte<br />
28<br />
Platin<br />
Dieses sehr teure und seltene Metall kommt zum „Einsatz“<br />
bei:<br />
medizinischen Geräten<br />
Glasfaserkabeln<br />
PC-Festplatten<br />
LCD-Bildschirmen<br />
Katalysatorentechnik<br />
Der Preis von Platin hat sich in den letzten Jahren gegensätzlich<br />
zu den Bewegungen an den Aktienmärkten entwickelt.<br />
Der Preis pro Feinunze Platin in US-Dollar ist in den<br />
letzten fünfzehn Jahren kontinuierlich gestiegen, wie der<br />
nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist:<br />
Platinum – London PM Fix 1992 – present<br />
1400<br />
US$ per ounce<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
Jan 92<br />
Dec 92<br />
Dec 93<br />
Dec 94<br />
Dec 95<br />
Dec 96<br />
Dec 97<br />
Dec 98<br />
www.kitco.com<br />
Langfristig hat sich der Platinpreis wie folgt entwickelt:<br />
Dec 99<br />
Dec 00<br />
Dec 01<br />
Dec 02<br />
Dec 03<br />
Dec 04<br />
Dec 05<br />
Dec 06<br />
Jul 07<br />
Platinpreis in USD/Feinunze; London Fixing p.m., tgl. Stand: 13.07.2007<br />
1500<br />
1300<br />
1100<br />
900<br />
700<br />
500<br />
300<br />
90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07<br />
Markt-Daten.de<br />
Umgerechnet in €-Preise ergibt sich dabei die folgende<br />
Entwicklung:<br />
Platinpreis in EUR/Feinunze; London Fixing p.m., tgl. Stand: 13.07.2007<br />
1100<br />
1000<br />
900<br />
800<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07<br />
Zusammenfassung<br />
Markt-Daten.de<br />
Unsere schwer zu kalkulierende Weltwirtschaftslage, sowie<br />
die permanent steigende Nachfrage nach den begrenzten<br />
Edelmetallen lässt nach Ansicht vieler Experten eine stark<br />
steigende Preisentwicklung von Gold, Silber und Platin<br />
erwarten. Auch die zurzeit fundamental meist überbewerteten<br />
Aktien sprechen deutlich für diese Einschätzung, da<br />
deren Kursentwicklung erfahrungsgemäß zu Edelmetallen<br />
in einer Wechselwirkung verläuft.<br />
Bei der Emittentin geht es neben einer Möglichkeit zur<br />
Wertsteigerung der <strong>Vermögen</strong>sanlage auch um eine echte<br />
<strong>Vermögen</strong>ssicherung. Neben den Immobilien (Grundstück,<br />
Haus, Wohnung) stellen die Mobilien (Edelmetalle) eine<br />
echte zusätzliche Sicherung des <strong>Vermögen</strong>s dar.<br />
Ein wichtiger Faktor bei diesem Beteiligungsangebot ist<br />
die geplante Drittelung der drei Edelmetalle. Preisschwankungen<br />
eines Edelmetalls können so durch die anderen<br />
Edelmetalle zumindest zum Teil wieder aufgefangen werden.<br />
Die Gesellschaft investiert nicht in Aktien oder Zertifikate<br />
(also Papier) sondern ausschließlich direkt in physische<br />
Edelmetalle, die in Sparkassentresoren eingelagert werden.
Weiteres Wachstum erwartet<br />
Prozentual sind Edelmetallpreise in den vergangenen 15<br />
Jahren im Preis bereits erheblich gestiegen. Gegenüber Aktien<br />
verhält sich der Anstieg immer noch sehr moderat. Die<br />
prozentuale Preisentwicklung der wichtigsten Edelmetalle<br />
im Vergleich ist in der folgenden Abbildung dargestellt:<br />
Edelmetalle im prozentualen Vergleich ab 2.4.1990 Stand: 13.07.2007<br />
jeweils USD/Feinunze, London Fixing p.m., tgl. (2.4.1990=100)<br />
1000%<br />
100%<br />
Struktur des Marktes für Gold, Silber und Platin:<br />
Angebot und Nachfrage<br />
Edelmetalle sind nicht in unendlicher Menge vorhanden.<br />
Gerade das macht sie wertvoll.<br />
Gold<br />
Platin<br />
Palladium<br />
Silber<br />
Gold<br />
10%<br />
90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07<br />
Markt-Daten.de<br />
Wie viel Gold seit Beginn der modernen Zeitrechnung gefördert<br />
wurde, ist nicht abschließend zu beurteilen. Angenommen<br />
wird eine Fördermenge von ca. 140.000 Tonnen<br />
Gold, von denen noch ca. 120.000 Tonnen vorhanden sind.<br />
Von dieser Menge halten die Notenbanken ca. 33.000 Tonnen;<br />
im Privatbesitz befinden sich vermutlich ca. 87.000<br />
Tonnen.<br />
Von den ca. 25 % der weltweiten Goldbestände, die sich<br />
im Besitz von Zentralbanken befinden, entfallen etwa<br />
zwei Drittel auf Europa und die USA. Zwischen 1999 und<br />
2003 traten die Zentralbanken dieser Länder per Saldo nur<br />
auf der Verkaufsseite auf und erhöhten das Goldangebot<br />
durchschnittlich um 520 Tonnen pro Jahr. Da hohe Goldverkäufe<br />
eine große und unkalkulierbare Belastung für den<br />
Markt darstellen können, wurde 1999 das Central Bank<br />
Agreement on Gold (CBGA „Washingtoner Abkommen“)<br />
geschlossen. In diesem Abkommen verpflichteten sich die<br />
Europäische Zentralbank EZB und die Zentralbanken der<br />
Länder Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland,<br />
Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal,<br />
Spanien, Schweden und Schweiz, dass die Verkäufe seitens<br />
der Unterzeichnerländer jährlich 400 Tonnen bzw. in den<br />
nächsten fünf Jahren die Summe von 2.000 Tonnen nicht<br />
überschreiten würden. Zudem wurde im Frühjahr 2004 das<br />
Abkommen um weitere fünf Jahre bis 2009 verlängert, die<br />
Maximalmenge wurde hierbei auf 2.500 Tonnen erhöht.<br />
Verkäufe dieser Reserven werden zwar veröffentlicht, es<br />
besteht jedoch die Möglichkeit, Verkäufe bereits vor der<br />
offiziellen Verlautbarung zu tätigen. Kurzfristig kann bereits<br />
die Ankündigung eines Verkaufes den Goldpreis stark<br />
beeinflussen, daher müssen alle Transaktionen mit der<br />
nötigen Sensibilität durchgeführt werden. Auch die EZB<br />
hat begonnen, sich von Goldreserven zu trennen. Stark<br />
umstritten ist die physische Goldmenge, die Notenbanken<br />
tatsächlich in ihrem Besitz haben, da in den Bilanzen meist<br />
die Position „Gold- und Goldverpflichtung“ zusammengefasst<br />
wird. Die Verkäufe aus offiziellen Reserven decken bis<br />
zu 20 % des Goldangebotes ab. Durch das Washingtoner<br />
Abkommen konnte aber etwas Furcht aus dem Markt genommen<br />
werden, dass die Zentralbanken das Gold in den<br />
Markt schleudern könnten.<br />
Seit ungefähr 1999 beträgt die Fördermenge der Minen um<br />
die 2.600 Tonnen pro Jahr, wobei die Produktion im Jahr<br />
2004 ca. um fünf Prozent unter der des Jahres 2003 lag. Es<br />
wird vermutet, dass weitere Goldreserven in einem Bereich<br />
zwischen 50.000 und 60.000 Tonnen vorhanden sind.<br />
In den vergangenen Jahren hat die Nachfrage nach Gold<br />
das Angebot jährlich um ca. 900 bis 1.200 Tonnen übertroffen.<br />
Die nicht durch Förderung gedeckte Menge muss<br />
durch bereits vorhandenes Gold gedeckt werden. Im Jahr<br />
2001 bestand eine Nachfrage von 3.770 Tonnen, im Jahr<br />
2002 von 3.414 Tonnen. Davon fallen im Jahr 3.064 Tonnen<br />
auf den Schmucksektor, im Jahr 2001 immer noch 2.726<br />
Tonnen. Der größte Nachfrager im Schmucksektor nach<br />
Gold bleibt weiterhin mit knapp 700 Tonnen Indien, China<br />
folgt mit aktuell 200 Tonnen. Auf den Elektronikbereich<br />
entfiel im Jahr 2003 ein Verbrauch von ca. 210 Tonnen.<br />
Kapitel 1 _Die Anlageobjekte<br />
29
Kapitel 1 _Die Anlageobjekte<br />
30<br />
Die Zahnmedizin verarbeitet seit Jahren recht konstant ca.<br />
69 Tonnen Gold pro Jahr. Etwa 80 Tonnen Gold werden<br />
jedes Jahr für dekorative Anwendungen (Beschichtungen,<br />
Kunst, etc.) verwendet. Geringere Mengen werden auch<br />
im medizinischen Bereich eingesetzt (z.B. Herzschrittmacher,<br />
Ohrimplantate, Beschichtungen oder als Bestandteil<br />
von Medikamenten). Im Jahr 2003 wurden bereits ca. 600<br />
Tonnen als Investment nachgefragt.<br />
Gold wird weltweit nur an sechs Börsen gehandelt:<br />
New York Mercantile Exchange (Abteilung COMEX)<br />
Futures und Optionen<br />
Chicago Board of Trade-Futures<br />
London Bullion Market-Cash und Forwards<br />
Tokyo Commodity Exchange-Futures, Optionen<br />
Korea Futures Exchange-Futures<br />
Bolsa de Mercadorias & Futuros-Forwards, Futures,<br />
Optionen<br />
Silber<br />
2006 lag die Minenproduktion von Silber bei rund 20.000<br />
Tonnen. Wichtigste Produzenten waren Mexiko, Peru, China<br />
und Australien. 2004 wird schätzungsweise etwa 25 %<br />
der Silberproduktion aus dem Recycling von silberhaltigem<br />
Schrott stammen. Diese Quote nahm in den letzten Jahren<br />
stetig zu.<br />
Seit 1991 kann der Primärmarktbedarf nicht mehr durch<br />
die Silber-Produktion gedeckt werden (Quelle: CPM World<br />
Silver Survey 2004). Eine große Bedeutung für das Silberangebot<br />
hat mit einem Anteil von 21 % die Raffination<br />
von Altsilber, die zu großen Teilen aus der Photo-Industrie<br />
stammt. Die fehlende Angebotsmenge wurde durch Regierungsverkäufe<br />
(ca. acht Prozent) gedeckt. Deshalb nehmen<br />
die Lagerbestände tendenziell ab.<br />
42,7 % der Weltproduktion werden in der Industrie verarbeitet.<br />
Da Bakterien und Keime auf einer Silberoberfläche<br />
nicht überleben können, wird Silber in der Lebensmitteltechnik,<br />
der chemischen Industrie und der Pharmazie eingesetzt.<br />
Auch in der Elektrotechnik, beispielsweise bei der<br />
Batterieherstellung, findet Silber Anwendung.<br />
Die Schmuck- und Silberwarenherstellung (z.B. Essbesteck)<br />
nimmt 31,6 % der Jahresproduktion ab. Dieser Bereich<br />
bleibt relativ konstant. Grund hierfür ist die geringe Preiselastizität;<br />
Silberschmuck ist, im Gegensatz zu Gold- oder<br />
Platinschmuck, weitgehend preisunelastisch. Drittwichtigster<br />
Abnehmer ist die Fototechnik. 22 % der Silberproduktion<br />
werden in dieser Branche weiterverarbeitet, obwohl sie<br />
von Jahr zu Jahr an Bedeutung verliert, da Digitalkameras<br />
die herkömmlichen Fotoapparate zunehmend verdrängen.<br />
Die restlichen 3,7 % gehen in die Münz- und Medaillenherstellung.<br />
Silber wird weltweit an vier Börsen gehandelt:<br />
New York Mercantile Exchange (Abteilung COMEX)<br />
Futures und Optionen<br />
Chicago Board of Trade-Futures<br />
London Bullion Market-Cash und Forwards<br />
Tokyo Commodity Exchange-Futures<br />
Platin<br />
In der heutigen Zeit kommt fast drei Viertel der weltweiten<br />
Platinproduktion aus Südafrika, hier liegen auch ca.<br />
90 % der bekannten Reserven. Mehrheitlich kommt die<br />
Produktion aus dem Bushveld Igenous Complex (BCI),<br />
der aus drei (riesigen) abbaubaren Erzkörpern mit einer<br />
Größe von 66.000 Quadratkilometern besteht; der PGM<br />
Gehalt des Erzes liegt hier zwischen vier und sieben Gramm<br />
je Tonne.<br />
Das Gesamtangebot an Platin ist seit 1998 von 168 Tonnen<br />
nur langsam bis auf etwas über 200 Tonnen im Jahr 2004<br />
gestiegen. Dieses relativ knappe Angebot konnte die vorhandene<br />
Nachfrage bisher nur durch Lagerverkäufe decken.<br />
Von Ende Oktober 2001 bis zum Juni 2007 konnte sich der<br />
Preis von Platin so mehr als verdreifachen.<br />
Der größte Anteil der Platinproduktion (46 %) wird in der<br />
Automobilbranche bei der Herstellung von Katalysatoren<br />
eingesetzt. Zweitwichtigster Abnehmer ist die Schmuckindustrie<br />
mit 41 %. Die verbleibenden 13 % verteilen sich<br />
unter anderem auf die chemische Industrie, den High-<br />
Tech-Bereich (Herstellung von Computerfestplatten) und<br />
die Glasherstellung.
Grundsätzlich wird Platin überall dort verarbeitet, wo Stoffe<br />
benötigt werden, die nicht korrodieren. Mit einem Anteil<br />
von 0,1 % ist die Brennstoffzellen-Produktion heute noch<br />
relativ unbedeutend für den Platinverbrauch. Bis 2015 soll<br />
dieser Bereich schätzungsweise 10 % der Platinproduktion<br />
abnehmen.<br />
Die Automobil- und die Schmuckindustrie werden aber<br />
auch bis 2015 die wichtigsten Abnehmer des Edelmetalls<br />
bleiben. Der Kfz-Emissionsnorm Euro IV, die am 1.1.2005<br />
in Kraft trat, folgt 2008 Euro V und 2010/2011 Euro VI.<br />
Mit der Entwicklung neuer leistungsfähigerer Katalysatoren<br />
wird auch die Nachfrage nach Platin zunehmen.<br />
Während heute nur 2,61 Mio. Unzen Platin verarbeitet<br />
werden, sollten es 2015 etwa 5,31 Mio. Unzen sein. Dies<br />
wird einem Anteil von 50 % des Platinverbrauchs entsprechen.<br />
Die Nachfrage im nächsten Jahr im Bereich der Autokatalysatoren<br />
dürfte, speziell in Europa, weiter steigen,<br />
da Gold-Katalysatoren für Diesel-Fahrzeuge noch nicht<br />
marktreif sind. In der Industrie gibt es bisher zu Platin<br />
keine Alternativen, so dass bei wachsender Wirtschaft auch<br />
in diesem Bereich mit steigender Nachfrage zu rechnen ist.<br />
Daher wird es auf der Nachfrageseite maßgeblich davon<br />
abhängen, ob sich der Trend in der japanischen und chinesischen<br />
Schmuckindustrie fortsetzt, verstärkt Gold anstelle<br />
von Platin einzusetzen.<br />
Platin wird weltweit an vier Börsen gehandelt:<br />
New York Mercantile Exchange (Abteilung COMEX)<br />
Futures und Optionen<br />
Chicago Board of Trade-Futures<br />
London Platin & Gold Market-Cash und Forwards<br />
Tokyo Commodity Exchange-Futures<br />
Wettbewerbssituation<br />
Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
steht mit Aufnahme der Vorgängeremissionen „<strong>Vermögen</strong><br />
Sicherung Gemeinschaft“, „<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
GmbH & Co. KG“ und „<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
Industrie GmbH & Co. KG“ in keinem tatsächlichen<br />
Wettbewerb mit anderen, am Markt teilnehmenden<br />
Gesellschaften, die in Edelmetalle investieren. Dennoch ist<br />
die Nachfrage nach Edelmetallen, wie zuvor beschrieben,<br />
groß. Die Gesellschaft steht daher faktisch mit allen Nachfragern<br />
von Gold, Silber und Platin im Wettbewerb.<br />
Die Gesellschaft tritt primär zwar als Nachfrager auf, kann<br />
aber ebenso als Anbieter am Markt teilnehmen (z.B. bei<br />
Ausscheiden von Gesellschaftern und dem Verkauf von<br />
Edelmetallen zur Bedienung des Abfindungsanspruchs).<br />
Kapitel 1 _Die Anlageobjekte<br />
31
Kapitel 1 _Anlageziele und Anlagepolitik<br />
32<br />
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
wird im Ankauf, Halten, Verwalten und Verkauf von real<br />
existierenden, zertifizierten Edelmetallen, nämlich Gold,<br />
Silber und Platin in Barrenform tätig.<br />
Diese Metalle werden zentral in Tresorräumen eingelagert,<br />
zu denen nur Sparkassen Zugang haben.<br />
Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co KG<br />
wird zur Realisierung der Anlageziele nur das nach Abzug<br />
aller Provisionen und Gebühren verbleibende Eigenkapital<br />
(Nettoeinnahmen) verwenden und kein Fremdkapital<br />
aufnehmen. Grund hierfür ist die Annahme, die Nettoeinnahmen<br />
werden auch ohne die Aufnahme von Fremdkapital<br />
ausreichen, die Anlageziele der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft II GmbH & Co. KG in vollem Umfang zu<br />
realisieren. Außer für den Erwerb der Edelmetalle Gold, Silber<br />
und Platin sowie zur Begleichung der laufenden Kosten<br />
der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
werden die Nettoeinnahmen nicht genutzt.<br />
Derzeit wurden noch keine Projekte von der Emittentin<br />
realisiert.<br />
Der Marktzugang<br />
Die Gesellschaft kann nicht selbstständig an den Edelmetallbörsen<br />
auftreten und Gold, Silber und Platin erwerben<br />
oder mit den Metallen an den Börsen handeln. Für den Ankauf<br />
von Gold, Silber und Platin über die Edelmetallbörsen<br />
ist die Gesellschaft auf Vermittler, wie Broker, Banken oder<br />
Sparkassen angewiesen. Diese Vermittlung ist mit Kosten<br />
verbunden.<br />
Ein Vorteil der Gesellschaft ist, dass sie Edelmetalle in sehr<br />
großen Stückzahlen kauft. Dadurch erhält sie Rabatte beim<br />
Kauf. Hierdurch erhält der Anleger günstigere Einkaufspreise<br />
als bei einem Direktkauf über die Bank. Diese Vergünstigungen<br />
kommen unmittelbar dem Anleger zugute.<br />
Eine andere Möglichkeit besteht in dem direkten Verkauf an<br />
andere Nachfrager, z.B. verarbeitende Unternehmen, ohne<br />
den Umweg über die Edelmetallbörsen. Die Gesellschaft ist<br />
tatsächlicher Besitzer der Edelmetalle und kann diese an<br />
Abnehmer auch herausgeben. Diese Möglichkeit ist dem<br />
einzelnen Anleger in aller Regel versperrt. Hierdurch lassen<br />
sich möglicherweise höhere Gewinne für die Anleger erzielen,<br />
als bei Verkauf an den Edelmetallbörsen. Außerdem<br />
fallen bei einem unmittelbaren Verkauf keine Kosten und<br />
Provisionen für Broker und Banken oder Sparkassen an.<br />
Die Management Kompetenzen<br />
Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co.<br />
KG verfügt über die geschäftsführende Kommanditistin,<br />
die L’or triple value concept GmbH, und diese durch ihre<br />
Geschäftsführer Herrn Marcus Meyn und Herrn Stephan<br />
Wolff über fundiertes Know-how in der Auflage von <strong>Vermögen</strong>sanlagen<br />
in Form von Geschlossenen Fonds, die eine<br />
<strong>Vermögen</strong>ssicherung in Sachwerten auch unabhängig von<br />
Währungsentwicklungen bewirken soll.<br />
Marcus Meyn<br />
Geschäftsführer L’or triple value concept GmbH<br />
Er hat rund 20 Jahre Erfahrung im Bankenbereich. Nach<br />
Ausbildung und Studium zum Diplom-Sparkassen-Betriebswirt<br />
übte er leitende Tätigkeiten bei der Kreissparkasse<br />
Walsrode aus. Ab 1996 war er Leiter des Vorstandssekretariats<br />
mit Verantwortung für Rechnungswesen und<br />
Controlling, Wertpapiergeschäft und Marketing. Ab 2003<br />
leitete er den Zentralbereich Privatgeschäft der Sparkasse.<br />
Seit 2001 bis zum Eintritt in den Vorstand der Popp AG war<br />
er außerdem stellvertretendes Mitglied des Vorstandes der<br />
Kreissparkasse Walsrode. Seit 2002 begleitet er die VSG als<br />
Bruchteilsgemeinschaft im Bereich des Einkaufs und der<br />
Einlagerung von Edelmetallen.<br />
Stephan Wolff<br />
Geschäftsführer L’or triple value concept GmbH<br />
Er erwarb sich schon während seines Wirtschaftsstudiums<br />
profunde Kenntnisse im internationalen Handelsrecht und<br />
gilt heute als anerkannter Manager im Finanzwesen. Er ist<br />
ein analytischer Denker, mit der Fähigkeit, der pragmatischen<br />
Umsetzung komplizierter Sachverhalte. Seit 1998<br />
ist er in der Popp AG Unternehmensgruppe tätig. Seit der<br />
Umwandlung der Popp GmbH in die Popp AG, im Jahr<br />
2000, ist er im Vorstand der Unternehmensgruppe.
Beide Geschäftsführer verfügen über eine jahrelange Erfahrung<br />
des Edelmetallmarktes und der Preisentwicklungen<br />
der Metalle im Konsens zur volkswirtschaftlichen Entwicklung.<br />
Bisherige Projekte<br />
Das Emmissionshaus L’or capital Fine art AG als Anbieterin<br />
hat in der Vergangenheit bereits 4 geschlossene Fonds im<br />
Markt etabliert. Die Geschäftsführung der Fonds übernahm<br />
jeweils die Popp AG.<br />
Es handelt sich hierbei um die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Ge-<br />
meinschaft GmbH & Co. KG, die <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG, die P1 Privat<br />
GmbH & Co. KG und die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
Primärenergie GmbH & Co. KG.<br />
Der Platzierungsstand sowie der Wert der jeweiligen Anlageobjekte<br />
im Vergleich zu den Angaben im Verkaufsprospekt<br />
stellen sich wie folgt dar (siehe Tabelle).<br />
Konzeptionsgemäß hat es bei den vier bisher aufgelegten<br />
<strong>Vermögen</strong>sanlagen noch keine Ausschüttungen gegeben.<br />
Fremdkapital wurde konzeptionell bei keiner <strong>Vermögen</strong>sanlage<br />
aufgenommen. Da die Vorgängeremissionen vermögensverwaltend<br />
angelegt sind und die Erzielung steuerfreier<br />
Gewinne nicht bezweckt ist, wurden weder Verlustzuweisungen<br />
prospektiert noch steuerlich veranlagt.<br />
Keine Beteiligung an anderen<br />
Unternehmen<br />
Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co KG<br />
wird sich nicht an anderen Unternehmen beteiligen.<br />
Bisherige Projekte Stand zum 30.06.2007 € €<br />
eingezahltes<br />
Kapital<br />
Gesamtvermögen<br />
<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft GmbH & Co. KG Prospektwert 30.000.000,00 27.833.855,80<br />
(12/2005 – 06/2007) IST-Wert 24.762.016,16 20.523.039,40<br />
<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft Industrie GmbH & Co. KG Prospektwert 11.250.000,00 10.034.394,71<br />
(03/2006 – 09/2007) IST-Wert 2.972.927,02 2.103.934,71<br />
P1 Privat GmbH & Co. KG Prospektwert 13.684.210,53 12.360.988,42<br />
(06/2006 – noch in Platzierung) IST-Wert 388.700,00 388.700,00<br />
<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft Primärenergie GmbH & Co. KG Prospektwert 1.666.666,67 1.347.791,67<br />
(04/2007 – noch in Platzierung) IST-Wert 154.500,00 154.500,00<br />
Kapitel 1 _Anlageziele und Anlagepolitik<br />
33
Kapitel 1 _Anlageziele und Anlagepolitik<br />
34
Kapitel 2<br />
_ Zahlen und Prognosen<br />
_ Mittelherkunft / Mittelverwendung<br />
Seite 36<br />
_ Verträge und Vertragspartner/<br />
Kosten und Gebühren<br />
Seite 38<br />
Kapitel X _Inhalt<br />
35
Kapitel 2 _Mittelherkunft / Mittelverwendung<br />
36<br />
Mittelherkunft / Mittelverwendung<br />
(Prognose) bis 31.12.2008<br />
Mittelherkunft € € %<br />
Im Jahr<br />
2007<br />
Investitionsphase<br />
gesamt<br />
Investitionsphase<br />
gesamt<br />
Kommanditkapital gesamt 6.000.000 20.000.000 100<br />
Fremdkapital1 Davon:<br />
0 0 0<br />
L’or triple value concept GmbH 1.000 1.000 0,01<br />
L’or capital fine art AG 1.000 1.000 0,01<br />
Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG 0 0 0<br />
Anlegerkapital 5.998.000 19.998.000 99,98<br />
Agio 330.000 1.100.000 5,50<br />
Gesamt 6.330.000 21.100.000 105,50<br />
Mittelverwendung € € %<br />
Im Jahr<br />
2007<br />
Investitionsphase<br />
gesamt<br />
Investitionsphase<br />
gesamt<br />
Erwerb der Anlageobjekte / Liqu.-Reserve 5.917.833 19.245.931 96,23<br />
Laufende Kosten bis 31.12.2008:<br />
Prospekt / Marketing 16.044 147.060 0,74<br />
Mittelverwendungskontrolleur 2.206 20.221 0,10<br />
Laufende Kosten:<br />
Geschäftsführung 26.740 245.100 1,23<br />
Vertriebsunterstützung 13.370 122.550 0,61<br />
Verwahrung der Edelmetalle 17.111 157.761 0,79<br />
Treuhänder 4.011 36.765 0,18<br />
Haftungsvergütung Komplementärin 1.348 12.358 0,06<br />
Steuerberater 1.337 12.255 0,06<br />
Agio 330.000 1.100.000 5,50<br />
Gesamt 6.330.000 21.100.000 105,50<br />
1 Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen.
Kapitel 2 _Mittelherkunft / Mittelverwendung<br />
37
Kapitel 2 _Verträge und Vertragspartner / Kosten und Gebühren<br />
38<br />
Verträge und Vertragspartner / Kosten und Gebühren<br />
Übersicht über bestehende Verträge und<br />
daraus erwachsende Kosten<br />
Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II (VSG II ) GmbH<br />
& Co. KG hat im Rahmen dieser <strong>Vermögen</strong>sanlage und auf<br />
der Grundlage der Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />
Verträge mit der L’or triple value concept GmbH, der L’or<br />
capital fine art AG, der Treuhand- und Verwaltungs- GmbH<br />
& Co. KG, Herrn Steuerberater Rüdiger Frenzel und der<br />
Sparkasse Nienburg geschlossen, damit diese Vertragspartner<br />
Aufgaben zur Umsetzung der <strong>Vermögen</strong>sanlage<br />
übernehmen.<br />
Die Vergütungen, die für die Übernahme dieser Aufgaben<br />
von der Gesellschaft zu entrichten sind, bestehen zum einen<br />
aus laufenden Vergütungen, die innerhalb der voraussichtlichen<br />
Zeichnungsfrist bis zum 31. Dezember 2008 anfallen.<br />
Zum anderen umfassen die Vergütungen auch Positionen,<br />
die auch nach Ende der Zeichnungsfrist entstehen bzw.<br />
weiter laufen.<br />
Das Emissionsvolumen ist weder festgelegt noch begrenzt.<br />
Die Höhe der Gesamtvergütung, die in den folgenden<br />
Punkten dargestellt wird, ist hinsichtlich der absoluten<br />
Zahlen daher lediglich eine Prognose für die Zeit bis zum<br />
31. Dezember 2008. Die Prognose basiert auf der Annahme,<br />
dass bis zum 31. Dezember 2007 Einlagen in Höhe von<br />
€ 6.000.000 und bis zum 31. Dezember 2008 insgesamt Einlagen<br />
in Höhe von € 20.000.000 eingeworben werden. Die<br />
Vergütungen der L’or triple value concept GmbH, der L’or<br />
capital fine art AG, der Sparkasse Nienburg, der Treuhandund<br />
Verwaltungs- GmbH & Co. KG und des Steuerberaters<br />
Rüdiger Frenzel werden anhand des tatsächlichen Emissionsvolumens<br />
festgelegt. Sollte das Emissionsvolumen<br />
hinter den prognostizierten € 20.000.000 zurückbleiben,<br />
werden sich die Vergütungen entsprechend verringern, im<br />
Falle eines höheren Emissionsvolumens entsprechend erhöhen.<br />
Soweit die Vergütungen anhand des platzierten Kommanditkapitals<br />
bemessen sind, fallen die Vergütungen im Jahr<br />
2007 auch nur zeitanteilig für 5 Monate an.<br />
Insgesamt werden an Provisionen plangemäß bis zum<br />
31. Dezember 2008 € 1.100.000 an Agio / Platzierungs-<br />
gebühr, € 122.550 für Vertriebsunterstützung, € 245.100<br />
für die Geschäftsführung , für Prospekterstellung, € 147.060<br />
und € 12.358 für die Haftungsübernahme durch die Komplementärin<br />
fällig. Zusätzlich wird der Treuhandkommanditist<br />
mit € 36.761, der Verwahrer der Edelmetalle mit<br />
157.761, der Mittelverwendungskontrolleur mit € 20.221<br />
und der Steuerberater der Emittentin mit € 12.255 vergütet.<br />
Insgesamt sind dies Provisionen bis zum 31. Dezember<br />
2008 in Höhe von € 1.854.069.<br />
Ab dem 1. Januar 2009 fallen weitere laufende Provisionen<br />
für Geschäftsführung, Vertriebsunterstützung, die Haftungsübernahme<br />
durch den Komplementär, die Verwah-<br />
rung der Edelmetalle und den Treuhänder von insgesamt<br />
2,43 % p.a. des jeweiligen Depotwertes an.<br />
Platzierungsgebühr /Agio<br />
Die Platzierung der Kapitalanlage wird durch die L’or triple<br />
value concept GmbH und das Emissionshaus L’or capital<br />
fine art AG durchgeführt.<br />
Für den Vertrieb erhält die L’or triple value concept GmbH<br />
das gesamte von den Anlegern eingezahlte Agio von 5,5 %<br />
des platzierten Kommanditkapitals. Bei einem geplanten<br />
Emissionsvolumen in Höhe von € 20.000.000 bis zum<br />
31. Dezember 2008 erhält die L’or triple value concept<br />
GmbH somit das Agio in Höhe von € 1.100.000 für die<br />
Platzierung der <strong>Vermögen</strong>sanlage.<br />
Geschäftsführung durch die L’or triple<br />
value concept GmbH<br />
Die L’or triple value concept GmbH ist als geschäftsführende<br />
Kommanditistin auf Grundlage der Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der VSG II berechtigt und verpflichtet, die laufende<br />
Verwaltung der Einlagen zu organisieren, insbesondere<br />
die Anleger mit erforderlichen Informationen zu bedienen.<br />
Für die Übernahme der Geschäftsführungsaufgaben erhält<br />
die L’or triple value concept GmbH eine Vergütung in<br />
Höhe von 1,0 % p.a. des Depotwertes zum 31. Dezember
eines Jahres vor Kosten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer<br />
(§ 11 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag). Der Depotwert ist definiert<br />
als die Summe aus Marktwert der erworbenen Edelmetalle<br />
sowie Wert der Barreserve zum 31. Dezember des<br />
Jahres. Der Wert der Barreserve zum 31. Dezember ist unter<br />
Umständen um die Kosten des betreffenden Jahres zu<br />
korrigieren, sofern bereits eine Auszahlung erfolgt ist. Die<br />
Vergütung wird monatlich anteilig abgerechnet. Bei einem<br />
geplanten Emissionsvolumen in Höhe von € 6.000.000,00<br />
bis zum 31. Dezember 2007 und € 20.000.000,00 bis zum<br />
31. Dezember 2008 erhält die L’or triple value concept<br />
GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr 2007 auf Grundlage<br />
eines prognostizierten Depotwertes von € 5.392.899,00 eine<br />
Vergütung von € 22.470,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
für das Jahr 2008 auf Grundlage eines prognostizierten<br />
Depotwerts von € 18.349.567,00 eine Vergütung in Höhe<br />
von € 183.496,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Neben der vorgenannten laufenden Geschäftsvergütung<br />
erhält die L’or triple value concept GmbH als geschäftsführende<br />
Kommanditistin eine erfolgsabhängige Vergütung für<br />
den Fall, dass der Depotwert der Edelmetalle nach Kosten<br />
105 % der Summe aller Kapitaleinzahlungen (ohne Agio)<br />
übersteigt. Die erfolgsabhängige Vergütung beträgt in diesem<br />
Fall 10 % von dem übersteigenden Wert.<br />
Tätigkeit der L’or capital fine AG<br />
Die L’or capital fine AG wird neben der L’or triple value<br />
concept GmbH im Rahmen des Vertriebs, der Anlegerbetreuung<br />
und der Eigenkapitalvermittlung für die Emittentin<br />
tätig werden. <strong>Sie</strong> erhält hierfür eine Vergütung von 0,5 %<br />
p.a. des Depotwertes der Edelmetalle zum 31. Dezember<br />
eines jeden Jahres vor Kosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
(§ 11 Abs. 9 Gesellschaftsvertrag). Diese Vergütung<br />
wird monatlich anteilig berechnet. Bei einem geplanten<br />
Emissionsvolumen in Höhe von € 6.000.000,00 bis zum<br />
31. Dezember 2007 und € 20.000.000,00 bis zum 31. Dezember<br />
2008 erhält die L’or capital fine art AG für das<br />
Rumpfgeschäftsjahr 2007 auf Grundlage eines prognostizierten<br />
Depotwertes von € 5.392.899,00 eine Vergütung<br />
von € 11.235,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, für das Jahr<br />
2008 auf Grundlage eines prognostizierten Depotwerts von<br />
€ 18.349.567,00 eine Vergütung von € 91.748,00 zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer.<br />
Neben der laufenden Vergütung erhält die L’or capital fine art<br />
AG für die Übernahme der Prospektgestaltung, Drucklegung<br />
und aller damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben eine<br />
laufende Vergütung bis zum 31. Dezember 2008 in Höhe<br />
von 0,6 % des Depotwertes vor Kosten zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer (ohne Agio). Die Vergütung wird monatlich<br />
anteilig berechnet. Bei einem geplanten Emissionsvolumen<br />
in Höhe von € 6.000.000,00 bis zum 31. Dezember 2007<br />
und € 20.000.000,00 bis zum 31. Dezember 2008 erhält die<br />
L’or capital fine art AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2007<br />
auf Grundlage eines prognostizierten Depotwertes von<br />
€ 5.392.899,00 eine Vergütung von € 13.482,00 zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer, für das Jahr 2008 auf Grundlage eines<br />
prognostizierten Depotwertes von € 18.349.567,00 eine Ver-<br />
gütung von € 110.097,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
VSG Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Für die Übernahme der Komplementärstellung erhält die<br />
VSG Verwaltungsgesellschaft mbH eine laufende Haftungsvergütung<br />
in Höhe von 0,06 % p.a. des Depotwertes zum<br />
31. Dezember eines jeden Jahres vor Kosten (§ 5 Abs. 1 lit.<br />
a Gesellschaftsvertrag). Die Vergütung wird monatlich anteilig<br />
berechnet. Bei einem geplanten Emissionsvolumen in<br />
Höhe von € 6.000.000,00 bis zum 31. Dezember 2007 und<br />
€ 20.000.000,00 bis zum 31. Dezember 2008 erhält die VSG<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH für das Rumpfgeschäftsjahr<br />
2007 auf Grundlage eines prognostizierten Depotwertes<br />
von € 5.392.899,00 eine Vergütung von € 1.348,00, für das<br />
Jahr 2008 auf Grundlage eines prognostizierten Depotwerts<br />
von € 18.349.567,00 eine Vergütung von € 11.009,00.<br />
Treuhandvertrag<br />
Anleger, die sich mittelbar an der VSG II beteiligen, schließen<br />
mit der Treuhandkommanditistin, der Treuhand- und<br />
Verwaltungs- GmbH & Co. KG, einen Treuhandvertrag. Die<br />
Treuhandkommanditistin wird danach im eigenen Namen,<br />
aber auf Rechnung des jeweiligen Anlegers eine Komman-<br />
ditbeteiligung an der VSG II erwerben. Die Treuhandkommanditistin<br />
übt alle Rechte und Pflichten als Gesellschafter<br />
der VSG II bezüglich der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung<br />
nach den Weisungen des Anlegers aus.<br />
Kapitel 2 _Verträge und Vertragspartner / Kosten und Gebühren<br />
39
Kapitel 2 _Verträge und Vertragspartner / Kosten und Gebühren<br />
40<br />
Der Anleger stellt die Treuhandkommanditistin von ihren<br />
Kapitaleinzahlungsverpflichtungen frei, indem er den jeweils<br />
fälligen Betrag auf das in der Beitrittserklärung angegebene<br />
Konto der VSG II überweist. Gerät der Anleger mit<br />
seiner Verpflichtung zur Freistellung der Treuhandkommanditistin<br />
in Verzug, ist die Treuhandkommanditistin zur<br />
Kündigung des Treuhandvertrages berechtigt. Für den Fall<br />
einer solchen Kündigung des Treuhandvertrages überträgt<br />
die Treuhandkommanditistin den für den Anleger gehaltenen<br />
Kommanditanteil an der VSG II an den Anleger. Die<br />
aus dem Gesellschaftsvertrag sich ergebenen Verzugsfolgen<br />
gelten insoweit auch für den sich mittelbar als Treugeber<br />
beteiligenden Anleger.<br />
Die Treuhandkommanditistin handelt mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmannes und haftet – soweit sie<br />
schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt – nach<br />
den gesetzlichen Vorschriften. In allen anderen Fällen ist<br />
die Haftung der Treuhandkommanditistin auf Vorsatz und<br />
grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />
Das Treuhandverhältnis wird seitens der Treuhandkommanditist<br />
für die Zeit der Beteiligung als Treuhandkommanditisten<br />
an der Gesellschaft geschlossen. Eine Kündigung<br />
des Treuhandvertrages durch die Treuhandkommanditistin<br />
kann nur aus wichtigem Grund oder nach Maßgabe der<br />
Regelung des Gesellschaftsvertrages erfolgen. Der Anleger<br />
ist berechtigt, zu jeder Zeit die Übertragung des anteilig<br />
von der Treuhandkommanditistin für ihn gehaltenen Kommanditanteils<br />
einschließlich der damit im Zusammenhang<br />
stehenden Rechte und Pflichten auf sich zu verlangen. Mit<br />
Übertragung des Kommanditanteils auf den jeweiligen<br />
Treugeber wird der Treuhandvertrag als Verwaltungsvertrag<br />
(Verwaltungstreuhand) fortgeführt.<br />
Die Treuhandkommanditistin wird in Gesellschafterversammlungen<br />
nur nach Weisung des jeweiligen Anlegers<br />
abstimmen. Erteilt ein Anleger keine Weisung, wird sich die<br />
Treuhandkommanditistin insoweit ihrer Stimme enthalten.<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält nach § 5 Abs. 1 lit. b<br />
des Gesellschaftsvertrags für ihre Tätigkeit eine Vergütung<br />
von 0,15 % p.a. zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer des Depotwertes<br />
vor Kosten zum 31. Dezember eines jeden Jahres.<br />
Diese Vergütung wird monatlich anteilig berechnet.<br />
Bei einem geplanten Emissionsvolumen in Höhe von<br />
€ 6.000.000,00 bis zum 31. Dezember 2007 und € 20.000.000,00<br />
bis zum 31. Dezember 2008 erhält die Treuhandkommanditistin<br />
für das Rumpfgeschäftsjahr 2007 auf Grundlage eines<br />
prognostizierten Depotwertes von € 5.392.899,00 eine Vergütung<br />
von € 3.371,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, für<br />
das Jahr 2008 auf Grundlage eines prognostizierten Depotwerts<br />
von € 18.349.567,00 eine Vergütung von € 27.524,00<br />
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Die Treuhandkommanditistin ist eine Tochtergesellschaft<br />
der Komplementärin, der VSG Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH. Interessenkonflikte der Treuhandkommanditistin<br />
bestehen nicht.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Die Emittentin hat mit dem Steuerberater Rüdiger Frenzel<br />
(Mittelverwendungskontrolleur) am 27. Juli 2007 einen<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag geschlossen.<br />
Die auf dem Mittelverwendungskonto vorhandenen Gelder<br />
dürfen laut Mittelverwendungskontrollvertrag nur für<br />
prospektgemäße Investitionen von dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
freigegeben werden, wenn ihm gegenüber<br />
nachgewiesen wurde, dass die jeweils angeforderten Gelder<br />
für Investitionen in Edelmetalle oder in andere prospektgemäße<br />
Kosten oder Gebühren verwendet werden. Der<br />
Mittelverwendungskontrolleur erhält bis zum 31. Dezember<br />
2008 gemäß § 11 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages eine<br />
Vergütung in Höhe von 0,0825 % p.a. des Depotwertes vor<br />
Kosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung wird<br />
monatlich anteilig berechnet.<br />
Bei einem geplanten Emissionsvolumen in Höhe von<br />
€ 6.000.000,00 bis zum 31. Dezember 2007 und € 20.000.000,00<br />
bis zum 31. Dezember 2008 erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />
für das Rumpfgeschäftsjahr 2007 auf Grundlage<br />
eines prognostizierten Depotwertes von € 5.392.899,00 eine<br />
Vergütung von € 1.854,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer,<br />
für das Jahr 2008 auf Grundlage eines prognostizierten Depotwerts<br />
von € 18.349.567,00 eine Vergütung von € 15.138,00<br />
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Mittelverwendungskontrolleur haftet für grob fahrlässig<br />
oder vorsätzlich begangene Verletzungen seiner vertraglichen<br />
Verpflichtungen bis zur Höhe von € 500.000,00. Der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
endet, wenn sämtliche Gelder<br />
der VSG II erstmalig freigegeben wurden, spätestens jedoch<br />
am 31. Dezember 2009. Der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
ist – außer aus wichtigem Grund – nicht kündbar.<br />
Interessenkonflikte des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
bestehen nicht.<br />
Verwahrvertrag mit der Sparkasse<br />
Nienburg<br />
Im Rahmen eines Verwahrvertrages vom 27. Juli 2007 wurde<br />
die Sparkasse Nienburg mit der Lagerung der <strong>Vermögen</strong>swerte<br />
(Gold-, Silber- und Platinbarren) von der VSG II beauftragt.<br />
Die Sparkasse Nienburg lagert die von der VSG II<br />
erworbenen Barren in Tresorräumen getrennt von anderen<br />
<strong>Vermögen</strong>sgütern Dritter.<br />
Die Sparkasse Nienburg hat sich dabei insbesondere vertraglich<br />
verpflichtet:<br />
für einen ausreichenden Versicherungsschutz der <strong>Vermögen</strong>swerte<br />
der VSG II gegen Einbruchdiebstahl und<br />
Raub Sorge zu tragen.<br />
der Emittentin mindestens einmal monatlich eine Übersicht<br />
über die aktuelle Entwicklung und den Stand der<br />
verwahrten Edelmetalle zur Verfügung zu stellen.<br />
Die Sparkasse Nienburg erhält für die Verwahrung der<br />
Edelmetalle eine Vergütung von 0,72 % p.a. des Wertes der<br />
in ihren Tresorräumen für die VSG II verwahrten Edelmetalle<br />
zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung<br />
gültigen Umsatzsteuer. Diese Vergütung wird monatlich<br />
anteilig abgerechnet.<br />
Die Tresorräume, in denen die Sparkasse Nienburg die<br />
Edelmetalle der Gesellschaft einlagert, stehen im Eigentum<br />
der Popp AG, die mit der L’or triple value concept GmbH<br />
und der L’or capital fine art AG gesellschaftsrechtlich verbunden<br />
ist. Die Popp AG erhält als Mietzins für die Vermietung<br />
der Tresorflächen an die Sparkasse Nienburg 0,50 %<br />
p.a. des Wertes der in den Tresorräumen für die VSG II<br />
verwahrter Edelmetalle zuzüglich der zum Zeitpunkt der<br />
Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.<br />
Zu den von der Sparkasse Nienburg angemieteten Tresorräumen<br />
hat ausschließlich die Sparkasse Nienburg zutritt.<br />
Weitere Gebühren / Kosten<br />
Sämtliche Platzierungskosten sind mit der Zahlung des Ausgabeaufschlags<br />
(Agio) und der zuvor dargestellten Vergütungen<br />
abgegolten. Der Anleger zahlt darüber hinaus keine<br />
weiteren einmaligen Konzeptions-, Platzierungs- oder Vertriebsgebühren.<br />
Dem Anleger entstehen allerdings weitere<br />
Kosten, soweit er sich für die Eintragung als Direktkommanditist<br />
im Handelsregister entscheidet. Hier fallen Notar- und<br />
Registerkosten an, die in der Höhe variieren können.<br />
Sonstige laufende Kosten<br />
Über die vorstehend genannten Vergütungen hinaus trägt<br />
die Gesellschaft ihre eigenen Kosten, die bei der Durchführung<br />
der <strong>Vermögen</strong>sanlage anfallen (z.B. Kosten für den<br />
Jahresabschluss).<br />
Kapitel 2 _Verträge und Vertragspartner / Kosten und Gebühren<br />
41
Kapitel 2 _Verträge und Vertragspartner / Kosten und Gebühren<br />
42
Kapitel 3<br />
_ Konzepte und Verträge<br />
_ Beteiligte Partner im Überblick<br />
Seite 44<br />
_ Prognostizierte Liquiditäts- und<br />
Ergebnisrechnung<br />
Seite 46<br />
_ Beispielrechnung für den Anleger<br />
Seite 52<br />
_ Sensitivitätsanalyse<br />
Seite 54<br />
_ Rechtliche Grundlagen<br />
Seite 56<br />
_ Steuerliche Grundlagen<br />
Seite 68<br />
_ Gesellschaftsvertrag <strong>Vermögen</strong><br />
Sicherung Gemeinschaft II<br />
GmbH & Co. KG<br />
Seite 74<br />
_ <strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage des<br />
Emittenten<br />
Seite 84<br />
_ Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Seite 90<br />
Kapitel X _Inhalt<br />
43
Kapitel 3 _Beteiligte Partner im Überblick<br />
44<br />
Beteiligte Partner im Überblick<br />
<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
Sitz Hafenstraße 5, 31582 Nienburg / Weser (Geschäftsanschrift)<br />
Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRA 200397<br />
Gesellschafter VSG Verwaltungsgesellschaft mbH, L’or triple value concept GmbH,<br />
L’or capital fine art AG, Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG<br />
Geschäftsführer L’or triple value concept GmbH<br />
Bei der Emittentin bestehen weder Aufsichtsgremien noch Beiräte<br />
Gründung 22.05.2007<br />
Gezeichnetes Kapital Pflichteinlagen in Höhe von € 2.000,00 zum 31.07.2007 voll eingezahlt<br />
(Kommanditkapital) Hafteinlagen in Höhe von € 3.000,00<br />
Aufgaben Emittent<br />
VSG Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Sitz Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode (Geschäftsanschrift)<br />
Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 200040<br />
Stammkapital € 25.000,00 (voll eingezahlt)<br />
Geschäftsführer Sabine Kaiser<br />
Gesellschafter Sabine Kaiser<br />
Gründung 06.10.2005; umfirmiert von „Prinzipal 59VV GmbH.<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH“ in „VSG Verwaltungsgesellschaft mbH“ am 04.11.2005<br />
Aufgaben Komplementärin, Gründungsgesellschafterin<br />
L’or triple value concept GmbH<br />
Sitz Hafenstraße 5, 31582 Nienburg / Weser (Geschäftsanschrift)<br />
Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 5777<br />
Grundkapital € 25.000,00<br />
Gesellschafter Popp AG<br />
Gründung 10.02.2005<br />
Gezeichnete Einlage Pflichteinlage: € 1.000,00 / Hafteinlage € 1.000,00<br />
Geschäftsführer Stephan Wolff, Marcus Meyn, geschäftsansässig Hafenstraße 5, 31582 Nienburg/Weser,<br />
Innerhalb der Geschäftsführung wurde keine Aufgabenverteilung vorgenommen<br />
Aufgaben Geschäftsführende Kommanditistin, Gründungskommandistin<br />
L’or capital fine art AG<br />
Sitz Hafenstraße 5, 31582 Nienburg / Weser (Geschäftsanschrift)<br />
Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRB 5774<br />
Grundkapital € 50.000,00<br />
Aufsichtsratsvorsitzender Andreas Popp
wesentl. Aktionäre Popp AG, KSK Walsrode, Dr. Dirk Löer, Sabine Kaiser<br />
Gründung 17.12.2004<br />
Gezeichnete Einlage Hafteinlage € 1.000,00 /Pflichteinlage € 1.000,00 (voll eingezahlt)<br />
Vorstand Stephan Wolff, Marcus Meyn<br />
Aufgaben Gründungskommanditist, Anbieterin, Prospektverantwortliche, Initiatorin<br />
Steuerberater Rüdiger Frenzel<br />
Sitz Neu Ripdorf 9, 29525 Uelzen (Geschäftsanschrift)<br />
Aufgaben Mittelverwendungskontrolleur<br />
Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG<br />
Sitz Am Anger 1, 29525 Uelzen (Geschäftsanschrift)<br />
Handelsregister Amtsgericht Lüneburg, HRA 200200<br />
Gesellschafter VSG Verwaltungsgesellschaft mbH; Svenja Frenzel<br />
Geschäftsführung Sabine Kaiser, Svenja Frenzel<br />
Aufgaben Treuhandkommanditist, Gründungskommanditist<br />
Sparkasse Nienburg<br />
Sitz Goetheplatz 4, 31582 Nienburg / Weser (Geschäftsanschrift)<br />
Handelsregister Amtsgericht Walsrode, HRA 21724<br />
Sicherheitsrücklage € 92.246.620,98<br />
Verwaltungsratsvorsitzender Heinrich Eggers, Landrat<br />
Gründung 01.07.1839<br />
Vorstand Wolfgang Knust (Vorsitzender), Hans-Georg Kanning, Winfried Schmierer<br />
Aufgaben Verwahrerin<br />
Personelle und kapitalmäßige Verflechtungen<br />
/ Wettbewerbsverbot<br />
Die personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen der<br />
beteiligten Partner ergeben sich vollständig aus der vorstehenden<br />
tabellarischen Übersicht. Der Komplementär,<br />
die geschäftsführende Kommanditistin und die übrigen<br />
Kommanditisten unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />
Kapitel 3 _Beteiligte Partner im Überblick<br />
45
Kapitel 3 _Prognoserechnung: Prognostizierte Liquiditäts- und Ergebnisrechnung in Euro<br />
46<br />
Prognoserechnung: Prognostizierte<br />
Liquiditäts- und Ergebnisrechnung in Euro<br />
Unternehmungsplanung<br />
Grundlage der vorliegenden Unternehmensplanung der<br />
<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG ist<br />
die Erhöhung der Eigenmittel durch Beitritt bzw. Einlagen<br />
von Kommanditisten, um somit das Geschäftsvolumen mit<br />
Hilfe dieses zusätzlichen Kapitals auszuweiten.<br />
Kosten nach Depotwert UST % 2007<br />
A<br />
1. Eingezahltes Kapital 6.000.000 €<br />
2. Kommanditkapital gesamt 6.000.000 €<br />
3. Edelmetallkauf netto 4.792.899 €<br />
B<br />
4. Kauf Edelmetalle 5.400.000 €<br />
5. davon Gold 0 % 33,33 % 1.597.633 € 1.597.633 €<br />
6. davon Silber 19 % 33,33 % 1.901.183 € 1.597.633 €<br />
7. davon Platin 19 % 33,33 % 1.901.183 € 1.597.633 €<br />
8. Summe (5, 6, 7) 4.792.899 €<br />
C<br />
9. Steigerung Gold ca. 8,00 % 0 €<br />
10. Steigerung Silber ca. 7,00 % 0 €<br />
11. Steigerung Platin ca. 12,50 % 0 €<br />
12. Kursgewinne und Vortrag 9,17 % 0 €<br />
13. Summe (9, 10, 11, 12) 0 €<br />
14. Aktueller Edelmetallwert 4.792.899 €<br />
D<br />
Bei der Planung wurde von einem platzierten Emissionsvolumen<br />
bis zum 31. Dezember 2008 von € 20.000.000 ausgegangen.<br />
Sollte das Emissionsvolumen höher oder geringer<br />
sein, als geplant, so würden sich die Planzahlen – insb. das<br />
angestrebte Neugeschäftsvolumen – entsprechend im Verhältnis<br />
ändern.<br />
Im Nachfolgenden werden die wichtigsten Parameter und<br />
Grundlagen der Unternehmensprognose erläutert.<br />
15. Barreserve (alt) 0 €<br />
16. plus Barreserve Neukommanditisten 600.000 €<br />
17. Zinserträge 3,10 % 0 €<br />
18. Summe (15, 16, 17) 600.000 €<br />
19. Depotwert vor Kosten 5.392.899 €
2008 2009 2010 2011<br />
14.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 €<br />
20.000.000 € 21.000.000 € 22.000.000 € 23.000.000 €<br />
15.976.331 € 16.642.012 € 17.037.692 € 17.973.373 €<br />
12.600.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 €<br />
3.727.811 € 5.325.444 € 221.893 € 5.547.337 € 221.893 € 5.769.231 € 221.893 € 5.991.124 €<br />
4.436.095 € 5.325.444 € 264.053 € 5.547.337 € 264.053 € 5.769.231 € 264.053 € 5.991.124 €<br />
4.436.095 € 5.325.444 € 264.053 € 5.547.337 € 264.053 € 5.769.231 € 264.053 € 5.991.124 €<br />
15.976.331 € 16.642.012 € 17.307.692 € 17.973.373 €<br />
127.811 € 426.036 € 443.787 € 461.538 €<br />
111.834 € 372.781 € 388.314 € 403.846 €<br />
199.704 € 665.680 € 693.417 € 721.154 €<br />
0 € 479.623 € 2.122.331 € 3.982.235 €<br />
439.349 € 1.944.120 € 3.647.849 € 5.568.773 €<br />
16.415.680 € 18.586.132 € 20.955.541 € 23.542.146 €<br />
517.834 € 1.261.985 972.402 € 610.405 €<br />
1.400.000 € 250.000 250.000 € 250.000 €<br />
16.053 € 39.122 30.144 € 18.923 €<br />
1.933.886 € 1.551.106 1.252.546 € 879.327 €<br />
18.349.567 € 20.137.238 € 22.208.087 € 24.421.473 €<br />
Kapitel 3 _Prognoserechnung: Prognostizierte Liquiditäts- und Ergebnisrechnung in Euro<br />
47
Kapitel 3 _Prognoserechnung: Prognostizierte Liquiditäts- und Ergebnisrechnung in Euro<br />
48<br />
Prognoserechnung: Prognostizierte<br />
Liquiditäts- und Ergebnisrechnung in Euro<br />
Kosten nach Depotwert UST % 2007<br />
F<br />
Laufende Kosten bis 31.12.2008<br />
20. Mittelverwendungskontrolleur 19 % 0,08 % 2.206 €<br />
21. Marketing / Prospekt 19 % 0,60 % 16.044 €<br />
Laufende Kosten<br />
22. Verwaltung durch L’or triple value concept GmbH 19 % 1,00 % 26.740 €<br />
23. Vertrieb durch L’or capital fine art AG 19 % 0,50 % 13.370 €<br />
24. Verwahrung Edelmetalle 19 % 0,72 % 17.111 €<br />
25. Treuhandverwaltung 19 % 0,15 % 4.011 €<br />
26. Komplementärvergütung 0 % 0,06 % 1.348 €<br />
27. Steuerberater 19 % 0,05 % 1.337 €<br />
G<br />
28. Summe (18) 600.000 €<br />
29. abzüglich Kosten 82.166 €<br />
30. Gewinnbeteiligung (10 %) 0 €<br />
31. neue Barreserve 517.834 €<br />
H<br />
32. Depotwert nach Kosten und Gewinnbeteiligung 5.310.733 €<br />
33. Wertzuwachs der Edelmetallkäufe in % -1,52<br />
Erläuterungen zur Prognoserechnung<br />
Vorbemerkungen<br />
Das endgültige Emissionsvolumen steht zum Zeitpunkt<br />
der Erstellung des Verkaufsprojekts noch nicht fest. Für die<br />
Prognoserechnung wird davon ausgegangen das im Jahr<br />
2007 € 6 Millionen und im Jahr 2008 weitere € 14 Millionen<br />
Kapital (ohne Agio) platziert wird. In den folgenden<br />
Jahren wird davon ausgegangen, dass jährlich € 1 Million<br />
Kapital von Anlegern zufließt, die auch in Form von Ratenzahlungen<br />
in die Gesellschaft einzahlen. Dabei wurde eine<br />
Aufteilung von 95 % Einmalzahlungen und 5 % Sparverträgen<br />
unterstellt (vergleiche Ziffer 1). Die Beträge aus den<br />
jeweiligen Vorjahren nehmen an der Prognoserechnung teil<br />
(vergleiche Ziffer 2).<br />
Diese Prognoserechnung basiert auf Annahmen und wird<br />
in der dargestellten Form sehr wahrscheinlich nicht eintreten.<br />
Die Darstellung soll vielmehr vorrangig die Wirkungsweise<br />
der einzelnen Parameter dieser Kapitalanlage<br />
untereinander darstellen und eine Vorausschätzung für die<br />
kommenden Zeiträume aus den jetzt (unter derzeit realistischen<br />
Prämissen) getroffenen Annahmen und Wirkungszusammenhängen<br />
abgeben.<br />
Demzufolge lässt die Prognoserechnung keine verbindlichen<br />
Schlüsse zu über den Wahrscheinlichkeitsgrad und<br />
die Höhe möglicher Abweichungen der zukünftig tatsächlichen<br />
eintretenden wirtschaftlichen Ergebnisse der Gesellschaft<br />
und damit der Kapitalrückzahlungsmodalitäten<br />
an den Anleger.
2008 2009 2010 2011<br />
18.015 € 0 € 0 € 0 €<br />
131.016 € 0 € 0 € 0 €<br />
218.360 € 239.633 € 264.276 € 290.616 €<br />
109.180 € 119.817 € 132.138 € 145.308 €<br />
140.650 € 159.246 € 179.547 € 201.709 €<br />
32.754 € 35.945 € 39.641 € 43.592 €<br />
11.010 € 12.082 € 13.325 € 14.653 €<br />
10.918 € 11.982 € 13.214 € 14.531 €<br />
1.933.886 € 1.551.106 € 1.252.546 € 879.327 €<br />
671.902 € 578.705 € 642.142 € 710.408 €<br />
0 € 0 € 0 € 0 €<br />
1.261.985 € 972.402 € 610.405 € 168.919 €<br />
17.677.665 € 19.558.533 € 21.565.945 € 23.711.065 €<br />
-1,30 7,51 16,19 25,77<br />
Insbesondere bei den erläuterten Positionen der Prognoserechnung:<br />
Ziffer B, Ziffer C, Ziffer D und Ziffer F handelt es<br />
sich nicht um fixe Werte, sondern um Werte die unmittelbar<br />
miteinander verwoben sind.<br />
Ergänzend hierzu sind auch die „Sensitivitätsanalyse“ (vergleiche<br />
Seite 54) heranzuziehen, die die Auswirkungen auf<br />
das Investment, bei verschiedenen, aus heutiger Sicht nicht<br />
gänzlich unrealistischen, denkbar abweichenden, Verläufen<br />
und deren Alternativen, aufzeigen.<br />
Es handelt sich bei der Prognoserechnung um mittel- bzw.<br />
langfristige auf die Liquidität bezogene Planzahlen. Abweichungen<br />
in den Folgejahren bei den einzelnen Positionen,<br />
können Auswirkungen auf die Gesamtjahresergebnisse<br />
haben (Hinweis auf die Kapitel „Wesentliche Risiken der<br />
Beteiligung“ sowie „Wesentliche Chancen der Beteiligung“<br />
und „Sensitivitätsanalyse“).<br />
Sämtliche in der Prognoserechnung – in Euro – aufgeführten<br />
Beträge (vereinzelt mit Rundungsdifferenzen im Centbereich)<br />
wurden in Jahreswerten zusammengefasst – ohne<br />
Differenzierung von Beträgen, die unterjährig in kürzeren<br />
Zeitabschnitten (z.B. Monaten) anfallen.<br />
Ziffer B<br />
Bei den Edelmetallkäufen wird unterstellt, dass der überwiegende<br />
Teil des Kapitals hierfür verwendet wird. Die<br />
Aufteilung auf die 3 einzelnen Edelmetalle erfolgt in der<br />
Prognose zu gleichen Teilen. Wir haben unterstellt, dass wir<br />
Kapitel 3 _Prognoserechnung: Prognostizierte Liquiditäts- und Ergebnisrechnung in Euro<br />
49
Kapitel 3 _Prognoserechnung: Prognostizierte Liquiditäts- und Ergebnisrechnung in Euro<br />
50<br />
die anfallende Umsatzsteuer nicht erstattet bekommen. Die<br />
Ziffern 5, 6 und 7 drücken dies aus, Bei der Ziffer 5 ist die<br />
Besonderheit, dass bei dem Erwerb von Gold gemäß § 25c<br />
UStG keine Umsatzsteuer anfällt.<br />
Ziffer C<br />
Unter Ziffer C haben wir die prognostizierte Preissteigerung<br />
der einzelnen Edelmetalle aufgeführt (vergleiche Ziffer<br />
9,10 und 11). Diese sind bei Gold mit ca. 8 % p.a., bei<br />
Silber mit ca. 7 % p.a. und bei Platin mit ca. 12,5 % p.a.<br />
veranschlagt worden. Diese prozentualen Entwicklungen<br />
sind Schätzungen. Insgesamt wurde eine Wertsteigerung<br />
von 9,17 % p.a. zu Grunde gelegt. Es handelt sich hierbei<br />
um Schätzungen aus den Preisentwicklungen der Vergangenheit.<br />
Gold entwickelte sich von 1975 bis 2007 um<br />
durchschnittlich ca. 12,1 % je Feinunze, Silber von 1985 bis<br />
2007 um durchschnittlich ca. 9,8 % je Feinunze und Platin<br />
von 1992 bis 2007 um durchschnittlich ca. 23 % p.a. Diese<br />
Werte beziehen sich auf Dollar-Werte. Durch die Preisanbindung<br />
der Edelmetalle an den US Dollar kann es für die<br />
Zukunft zu unterschiedlichen Ergebnissen auf Euro-Basis<br />
kommen. Diese Preissteigerungen können zu einer höheren<br />
Bewertung der Gesellschaft führen, was sich positiv auf den<br />
Anleger auswirkt. Dieser partizipiert unmittelbar von dieser<br />
Preissteigerung in dem Verhältnis seiner Beteiligung.<br />
Aus Vereinfachungsgründen haben wir hier eine lineare<br />
Entwicklung der Preissteigerung zu Grunde gelegt. Die<br />
Preissteigerungen der Edelmetalle werden immer auf den<br />
kumulierten Wert der Edelmetalle vom Vorjahr berechnet<br />
(vergleiche Ziffer 12). In Zeile 13 findet sich dann die Gesamtsumme<br />
der jeweiligen Preissteigerung zuzüglich der<br />
Preissteigerung des Vorjahres.<br />
Ziffer D<br />
Es ist in der Prognose unterstellt, dass eine Barreserve auf<br />
dem Konto der Gesellschaft verbleibt. Die Barreserve ist<br />
auf max. 10 % des Zeichnungsvolumens beschränkt. Auf<br />
dieses Kapital erhält die Gesellschaft derzeit eine Verzinsung<br />
in Höhe von:<br />
ab € 5.000,00 2,60 % p.a.<br />
ab € 25.000,00 3,10 % p.a.<br />
ab € 50.000,00 3,25 % p.a.<br />
ab € 100.000,00 3,35 % p.a.<br />
Da sich bereits ab dem ersten Jahr der Beteiligung ein Kapital<br />
von über € 25.000,00 auf dem Konto befindet, baut die<br />
Prognose auf eine Verzinsung von durchschnittlich 3,1 %<br />
p.a. auf.<br />
Ziffer E<br />
Der Depotwert vor Kosten ergibt sich aus dem aktuellen<br />
Edelmetallwert (Ziffer 14) zuzüglich der Barreserve und<br />
dem Zinsertrag auf die Barreserve (Ziffer 18).<br />
Ziffer F<br />
Alle nachstehend aufgeführten bewertungsabhängigen bzw.<br />
preisabhängigen zu vergütenden bzw. anfallenden Kostenpositionen<br />
beziehen sich auf den kalkulierten Depotwert<br />
vor Kosten (Ziffer 19). Die Ausnahme bildet hier die Verwahrung<br />
der Edelmetalle, da die Kosten hierfür vom aktuellen<br />
Edelmetallwert (Ziffer 24) berechnet werden.<br />
Ziffer 20 und 21:<br />
Die hier aufgeführten Kosten sind die laufenden Kosten der<br />
Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2008 zur Ingangsetzung<br />
des Geschäftbetriebes. Nähere Informationen zu den einzelnen<br />
Kosten sind in dem Kapitel „Kosten und Gebühren“<br />
dargestellt.<br />
Ziffer 22, 23 und 25 bis 27:<br />
Die laufenden Verwaltungskosten der Gesellschaft sind hier<br />
einzeln aufgeführt. Für das Jahr 2007 sind die Kosten anteilig<br />
berücksichtigt, da sie in diesem Jahr nur bezogen auf den<br />
Zeitraum von August bis Dezember anfallen. Ab 2008 fallen<br />
sie dann in der gesamten Höhe an. Nähere Informationen<br />
zu den einzelnen Kosten sind in dem Kapitel „Kosten und<br />
Gebühren“ dargestellt.
Ziffer G<br />
Unter Ziffer G sind die kumulierten Kosten in dem jeweiligen<br />
Jahr (Ziffer 29) von der Barreserve für das jeweilige<br />
Jahr inkl. Zinserträge (Ziffer 28) subtrahiert worden. Ebenfalls<br />
ist die Gewinnbeteiligung berücksichtigt worden und<br />
in Abzug gebracht, sofern sie anfällt. Die L’or triple value<br />
concept GmbH, als geschäftsführende Kommanditistin,<br />
erhält eine Gewinnbeteiligung, wenn der Depotwert nach<br />
Kosten 105 % der Summe aller Kapitaleinzahlungen bis<br />
zum jeweiligen Jahr der Anleger (ohne Agio) übersteigt.<br />
Diese beträgt 10 % von dem übersteigenden Wert (Ziffer<br />
30).<br />
Das Ergebnis ist eine neue Barreserve (Ziffer 31), die für das<br />
darauf folgende Jahr noch zur Verfügung steht.<br />
Ziffer H<br />
Unter Ziffer H ist der Depotwert nach Kosten und Gewinnbeteiligung<br />
(Ziffer 32) dargestellt.<br />
Ferner ist unter Ziffer 33 der prozentuale Wertzuwachs der<br />
Edelmetalle dargestellt, der sich aus dem Verhältnis Nettoankäufe<br />
der Edelmetalle und dem Depotwert nach Kosten<br />
und Gewinnbeteiligung ergibt.<br />
Wir haben in der Prognoserechnung den Verkauf der Edelmetalle<br />
nicht berücksichtigt. Nicht, weil er nicht stattfinden<br />
wird, sondern weil es aus heutiger Sicht keine realistische<br />
Einschätzung gibt, wann und welches Edelmetall in<br />
welchem Verhältnis zu verkaufen ist. Durch den Verkauf<br />
werden dann für den Anleger noch weitere Vorteile (Verkaufserlöse)<br />
entstehen. Diese werden den Gesamtdepotwert<br />
erhöhen.<br />
Kapitel 3 _Prognoserechnung: Prognostizierte Liquiditäts- und Ergebnisrechnung in Euro<br />
51
Kapitel 3 _Beispielrechnung für den Anleger / Kapitalfluss<br />
52<br />
Beispielrechnung für den Anleger/Kapitalfluss<br />
Kapitalflussrechnung für einen Anleger mit € 10.000,00 zzgl. 5,5 % Agio (Prognose)<br />
2007 2008 2009 2010 2011 Gesamt<br />
A. Gebundenes Kapital (Einlage + Agio) - 10.550 € 10.550 € 10.550 € - -<br />
B. Gewinnausschüttung - - - - 269 € 269 €<br />
I. Steuererstattung (+) - - - - - -<br />
II. Steuerzahlung (-) - - - - - -<br />
III. Eigenkapitaleinzahlung (-) 10.550 €<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
IV. Eigenkapitalrückzahlung (+) - - - - 10.550 € -<br />
Summe des Rückflusses - - - - 10.819 € 10.819 €<br />
C. Haftungsvolumen - - - - - -<br />
D. Anteiliges Fremdkapital - - - - - -<br />
E. Gewinn 269 €<br />
F.<br />
Gesamtrückzahlung in % des<br />
Eigenkapitals<br />
Erläuterungen zu der Beispielrechnung<br />
Die prognostizierte Liquiditäts- und Ergebnisrechnung<br />
behandelt – auf der Ebene der Fondsgesellschaft – schwerpunktmäßig<br />
die wirtschaftlich relevanten Daten in der<br />
Zeitspanne 2007 bis 2011. Es ist unterstellt, dass der Anleger<br />
in 2007 der Gesellschaft beitritt und seine Einlage<br />
einschließlich Agio vollständig leistet. Die Preissteigerungen<br />
der Edelmetalle (Gold, Silber und Platin) sind Grundlage<br />
der Kalkulation für den Anleger, abzüglich der anfallenden<br />
Kosten.<br />
In diesem Zusammenhang ist – wie bei den Erläuterungen<br />
zur Prognoserechnung- darauf hinzuweisen, dass es sich<br />
um Planzahlen handelt, mit der Möglichkeit positiver oder<br />
negativer Abweichungen bei einzelnen Positionen in den<br />
Folgejahren und mit entsprechenden Auswirkungen auf<br />
das Kapital des Anlegers.<br />
Die in diesen Berechnungen ausgewiesenen Ergebnisse basieren<br />
also lediglich auf Einschätzungen zukünftiger Ergebnisse<br />
(Preissteigerungen, Kapitalrückzahlung etc.) aus<br />
102,69 %<br />
heutiger Sicht, welche im einzelnen und in ihrer Gesamtheit<br />
negativ, aber auch positiv ausfallen können gegenüber den<br />
– aus der Prognoserechnung abgeleiteten – Beispielrechnungen.<br />
In der Beispielrechnung wurden aus Sicht eines Anlegers,<br />
der als natürliche Person mit einer Beteiligungssumme<br />
von € 10.000,00 zzgl. Agio, der Fondsgesellschaft beitritt<br />
die Auswirkungen seiner wirtschaftlichen Beziehungen<br />
zu der Fondsgesellschaft auf Basis des Liquiditätsflusses<br />
behandelt.<br />
Dabei wurden – aus Gründen der Übersichtlichkeit – lediglich<br />
die die Anleger gemeinsam betreffenden Daten verarbeitet,<br />
nicht jedoch die auf den Einzelnen zutreffenden<br />
Kriterien berücksichtigt, wie z.B. sein Alter und sein Familienstand.<br />
Sämtliche aufgeführten Beträge wurden in Jahreswerten<br />
zusammengefasst ohne Differenzierung von Beträgen,<br />
die unterjährig in kürzeren Zeitabschnitten (z.B. Monate)<br />
anfallen. Insofern können vorliegende Berechnungen kei-
nesfalls als ausschließlicher „Wegweiser“ für die Anlegerentscheidungen<br />
dienen, etwa ob und in welcher Höhe die<br />
Beteiligung der Fondsgesellschaft einzugehen ist.<br />
Die Kapitalflussrechnung zeigt wie das eingesetzte Kapital<br />
(gebundenes Kapital) des Anlegers wieder an ihn zurück<br />
fließt. Ziffer A beschreibt dabei wie viel Kapital in welchem<br />
Jahr noch gebunden ist. Ziffer B zeigt die jährlichen<br />
Gewinnausschüttungen, weiter untergliedert nach Steuererstattung<br />
und der Rückzahlung des Eigenkapitals incl.<br />
Agio. Ziffer C stellt das Haftungsvolumen des Anlegers da,<br />
welches nach Einzahlung seines Eigenkapitals nicht mehr<br />
existiert. Das anteilige Fremdkapital (Ziffer D) ist ebenfalls<br />
immer Null, da die Fondsgesellschaft kein Fremdkapital<br />
einsetzt. Dies gilt nur der nachrichtlichen Darstellung. Der<br />
Gewinn (Ziffer E) beschreibt den eigentlichen Gewinn des<br />
Anlegers nach Abzug seines Eigenkapitals incl. Agio (in diesem<br />
Fall € 10.550,00). Der Gewinn über die Laufzeit der Gesellschaft<br />
beträgt auf der Grundlage der Planung € 269,29.<br />
Die Gesamtrückzahlung in % an den Anleger incl. seines<br />
Eigenkapitals insgesamt 102,69 %.<br />
Kapitel 3 _Beispielrechnung für den Anleger / Kapitalfluss<br />
53
Kapitel 3 _Sensitivitätsanalyse<br />
54<br />
Sensitivitätsanalyse<br />
Bei einer Beteiligung von € 10.000,00<br />
Basierend auf der Prognoserechnung (Abweichung von der Prognose)<br />
Beispiele von Parameterveränderungen<br />
Reduzierungen Prospek twert Erhöhungen<br />
1. Änderung der durchschnittlichen Preissteigerungsrate um 25 % um 25 %<br />
Depotwert nach Gewinnbeteiligung (€) 22.303.326 23.711.065 25.190.864<br />
2. Erstattung der Umsatzsteuer Erstattung<br />
Depotwert nach Gewinnbeteiligung (€) 23.711.065 26.844.573<br />
3. Änderung der Preissteigerungsrate und Erstattung<br />
der Umsatzsteuer<br />
um 25 % und<br />
Erstattung<br />
um 25 % und<br />
Erstattung<br />
Depotwert nach Gewinnbeteiligung (€) 25.242.531 23.711.065 28.528.261<br />
Erläuterungen zur Sensitivitätsanalyse<br />
Die in der prognostizierten Liquiditäts- und Ergebnisrechnung<br />
aufgeführten Depotwerte nach Gewinnbeteiligung<br />
beruhen auf Verträgen bzw. auf Annahmen zum Zeitpunkt<br />
der Prospekterstellung. Die Werte können sich im Zeitverlauf<br />
zu Gunsten oder zu Ungunsten des Anlegers verändern<br />
mit der Folge positiver und/oder negativer Auswirkungen,<br />
insbesondere auf den Wert der Anteile.<br />
Die vorliegende Sensitivitätsanalyse, abgeleitet aus der Prognoserechnung,<br />
thematisiert – beispielhaft – Auswirkungen<br />
von Parameterveränderungen gegenüber den Prospektansätzen<br />
auf die Wertentwicklung der Anlage im Prognosezeitraum.<br />
Die Parameterveränderungen können sich z.B. in folgenden<br />
Bereichen ergeben:<br />
1. Änderung der durchschnittlichen Preissteigerungsrate<br />
der Edelmetalle<br />
2. Erstattung der Umsatzsteuer von den Edelmetallkäufen<br />
von den Metallen Silber und Platin<br />
3. Änderung der durchschnittlichen Preissteigerungsrate<br />
der Edelmetalle und die Erstattung der Umsatzsteuer<br />
von den Edelmetallkäufen von den Metallen Silber und<br />
Platin<br />
Diese – beispielhaften – Veränderungen können gegenüber<br />
den o. a. Parametern – in beide Richtungen – mit noch erheblich<br />
größeren Ausschlägen abweichen und müssen nicht<br />
jeweils einheitlich in eine positive oder negative Richtung<br />
tendieren; sie können sich zueinander gegenläufig – und<br />
zu verschiedenen Zeiten – entwickeln, was sich auf die<br />
Wertentwicklung des Depots jeweils positiv oder negativ<br />
auswirken könnte.<br />
In der Sensitivitätsanalyse wird nur der Depotwert nach<br />
Gewinnbeteiligung dargestellt.
Im Beispiel 1 der Sensitivitätsanalyse lässt sich gegenüber der<br />
Prognoserechnung feststellen, dass sich bei Änderung der<br />
durchschnittlichen Preissteigerungsrate um 25 % der Wert<br />
des Depots nach Gewinnbeteiligung von € 22.303.326,00<br />
bis € 25.190.864,00 bewegt.<br />
Bezüglich der in Beispiel 2 zugrunde gelegten Erstattung<br />
der Umsatzsteuer auf die Edelmetallkäufe von Silber und<br />
Platin ergibt sich eine Veränderung des Depotwertes nach<br />
Gewinnbeteiligung auf € 26.844.573,00.<br />
Beispiel 3 zeigt ein Szenario auf, in dem sowohl die Veränderung<br />
der durchschnittlichen Preissteigerungsrate und<br />
die Erstattung der Umsatzsteuer berücksichtigt werden.<br />
Bei einer Erstattung der Umsatzsteuer und gleichzeitig<br />
verringerter Preissteigerung von 25 % steigt der Wert des<br />
Depots auf € 25.242.531,00, während sie im günstigsten Fall<br />
(Erstattung der Umsatzsteuer und Erhöhung der Preissteigerungsrate<br />
um 25 %) auf € 28.528.261,00 ansteigt.<br />
Aus heutiger Sicht lässt sich keineswegs vorhersagen, mit<br />
welchem Wahrscheinlichkeitsgrad und in welcher Höhe die<br />
oben beispielhaften aufgeführten Parameterveränderungen<br />
sowie eventuell weitere ergebnisbeeinflussende Konstellationen<br />
die spätere Wertentwicklung des Depots gegenüber<br />
der Prognoserechnung verändern werden.<br />
Kapitel 3 _Sensitivitätsanalyse<br />
55
Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />
56<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Die nachfolgende Darstellung ist eine Zusammenfassung<br />
der wesentlichen rechtlichen Grundlagen für Anleger, die<br />
sich unmittelbar als Kommanditisten oder mittelbar über<br />
den Treuhandkommanditisten an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft II GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „VSG<br />
II“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“ genannt) beteiligen.<br />
Eine Zusammenfassung kann nicht alle Aspekte, insbesondere<br />
nicht sämtliche Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der VSG II berücksichtigen, die für einen Anleger bei<br />
einer Beteiligung an der VSG II relevant werden können.<br />
Außerdem können solche Aspekte nicht behandelt werden,<br />
die sich aus persönlichen Umständen eines einzelnen Anlegers<br />
ergeben. Diese Zusammenfassung begründet keinen<br />
konkreten Rechtsrat für den einzelnen Anleger.<br />
Für die Rechtsbeziehungen des Anlegers im Zusammenhang<br />
mit einer Beteiligung an der VSG II sind insbesondere<br />
der Gesellschaftsvertrag und der Treuhandvertrag maßgeblich.<br />
Der Gesellschaftsvertrag und der Treuhandvertrag<br />
sind mit ihrem vollständigen Wortlaut Bestandteil dieses<br />
Prospektes. Jedem Anleger wird dringend angeraten, die<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der VSG II und<br />
des Treuhandvertrages vollständig zu prüfen und ggf. mit<br />
seinem persönlichen rechtlichen Berater zu erörtern.<br />
Zukünftige Änderungen des Gesellschaftsvertrages können<br />
zu Abweichungen zwischen der nachfolgenden Darstellung<br />
und dem Gesellschaftsvertrag führen. Änderungen der<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen eines<br />
Beschlusses mit einer Mehrheit von 75 % aller abgegebenen<br />
Stimmen der Gesellschafter der VSG II.<br />
Angaben über die Emittentin und die<br />
Gründungsgesellschafter der Emittentin<br />
Die Firma der Emittentin lautet <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
II GmbH & Co. KG. <strong>Sie</strong> hat ihren Sitz in Nienburg.<br />
Die Geschäftsanschrift lautet Hafenstraße 5, 31582<br />
Nienburg / Weser.<br />
Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co.<br />
KG wurde am 22. Mai 2007 gegründet und ist seit dem<br />
26. Juli 2007 unter ihrer jetzigen Firma im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Walsrode unter HRA 200397 eingetragen.<br />
<strong>Sie</strong> ist eine auf unbestimmte Dauer errichtete Kommanditgesellschaft<br />
deutschen Rechts. Die Emittentin unterliegt<br />
dem deutschen Recht.<br />
Gegenstand der Gesellschaft ist der Ankauf, das Halten und<br />
Verwalten sowie der Verkauf von real existierenden, zertifizierten<br />
Edelmetallen, nämlich Gold, Silber und Platin.<br />
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen<br />
berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen,<br />
sofern hierzu nicht eine besondere gesetzliche Erlaubnis<br />
nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach § 34c Gewerbeordnung<br />
(GewO) erforderlich ist. Die Gesellschaft<br />
kann sich zur Durchführung ihrer Aufgaben Dritter bedienen.<br />
Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird von der L’or triple<br />
value concept GmbH als geschäftsführende Kommanditistin<br />
übernommen. <strong>Sie</strong> ist allein zur Geschäftsführung<br />
und Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Geschäfte der<br />
Gesellschaft, die über den laufenden Geschäftsbetrieb hinausgehen,<br />
bedürfen mit Ausnahme der Aufnahme weiterer<br />
Kommanditisten der Zustimmung der Gesellschafter mit<br />
einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen. Die<br />
geschäftsführende Kommanditistin kann die Geschäftsführung<br />
auf Dritte übertragen. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
kann ihre Kommanditbeteiligung jeweils nur<br />
zum 31. Dezember eines Jahres mit einer Frist von zwei<br />
Monaten kündigen. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung<br />
gegenüber der Gesellschaft, die allen Anlegern schriftlich<br />
mitzuteilen ist. Das Recht auf eine außerordentliche,<br />
fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt davon<br />
unberührt. Ist die geschäftsführende Kommanditistin kapitalmäßig<br />
an der Gesellschaft beteiligt, gilt für Teilkündigungen,<br />
die nur die Kapitalbeteiligung betreffen, die für alle<br />
Gesellschafter geltende dreitägige Kündigungsfrist des § 7,<br />
Ziff. 1, 1. Abs. des Gesellschaftsvertrages.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die<br />
VSG Verwaltungsgesellschaft mbH. Diese ist eine Gesellschaft<br />
mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, deren<br />
wesentlicher Gegenstand die Übernahme der Komplementärstellung<br />
in der Gesellschaft ist. <strong>Sie</strong> ist im Innenverhältnis<br />
zwischen den Gesellschaftern nicht zur Geschäftsführung<br />
und Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Das Stammkapital der Komplementärin ist in Höhe von<br />
€ 25.000 voll eingezahlt. Die Haftung der Komplementärin<br />
für Verbindlichkeiten der VSG II gegenüber Dritten ist<br />
unbeschränkt. Da es sich bei der Komplementärin um eine<br />
GmbH handelt, haftet diese nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.<br />
Die Satzung der Komplementärin enthält keine vom gesetzlichen<br />
Leitbild abweichenden Regelungen im Hinblick<br />
auf Haftung und Vertretung.<br />
Die Emittentin ist kein Konzernunternehmen. Zum Prospektaufstellungsdatum<br />
steht die Emittentin unter der<br />
Leitung der Komplementärin und der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin und befindet sich im jeweils gleichberechtigten<br />
Eigentum der Gründungsgesellschafter. Es ist<br />
vorgesehen, dass die Anleger die Mehrheit des Kommanditkapitals<br />
übernehmen. Die Gesellschaft ist nach dem Beitritt<br />
von Anlegern kein Konzernunternehmen im Sinne des § 18<br />
AktG i. V. m. § 296 HGB.<br />
Angaben über das Kapital<br />
Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern<br />
insgesamt gezeichneten Einlagen beträgt € 3.000,00. Von<br />
den gezeichneten € 3.000,00 wurden € 2.000,00 eingezahlt.<br />
Die Hafteinlage der Treuhand- und Verwaltungs-GmbH &<br />
Co. KG in Höhe von € 1.000,00 ist und bleibt ausstehend.<br />
Bei dem derzeit eingezahlten Kapital (Pflichteinlagen) in<br />
Höhe von € 2.000,00 handelt es sich zum einen um die<br />
Kommanditeinlage der L’or triple value concept GmbH in<br />
Höhe von € 1.000,00, die auch in voller Höhe in das Handelsregister<br />
als Hafteinlage eingetragen ist. Zum anderen<br />
hat die L’or capital fine art AG ebenfalls eine Pflichteinlage<br />
in Höhe von € 1.000,00 geleistet. <strong>Sie</strong> ist mit einer Hafteinlage<br />
von € 1.000,00 in das Handelsregister eingetragen. Die<br />
Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG ist lediglich<br />
mit einer Hafteinlage in Höhe von € 1.000,00 der Emittentin<br />
beigetreten, schuldet aber im Innenverhältnis keine<br />
Pflichteinlage. Pflichteinlagen bezeichnen den Betrag, den<br />
ein Gesellschafter auf der Grundlage des Gesellschaftervertrages<br />
verpflichtet ist, in die Gesellschaft einzuzahlen.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet derzeit keine<br />
Einlage. Die Emittentin hat den Anlegern bisher noch keine<br />
Anteile am Beteiligungskapital, sonstige <strong>Vermögen</strong>sanlagen<br />
oder Wertpapiere angeboten. Aufgrund der Rechtsform der<br />
Emittentin als Kommanditgesellschaft bestehen auch weder<br />
Umtausch- noch Bezugsrechte auf Aktien.<br />
Angaben über die Gründungsgesellschafter<br />
und Geschäftsführer<br />
Die Gesellschaft hat vier Gründungsgesellschafter, die VSG<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH, die L’or triple value concept<br />
GmbH, die L’or capital fine art AG sowie die Treuhandund<br />
Verwaltungs-GmbH & Co. KG. Hinsichtlich der Vergütung<br />
der Gründungsgesellschafter wird auf Seite 74 ff.<br />
verwiesen.<br />
Die VSG Verwaltungsgesellschaft mbH hat sich als persönlich<br />
haftende Gesellschafterin zunächst ohne eine Einlage<br />
beteiligt. <strong>Sie</strong> hat ihren Sitz in Walsrode. Die Geschäftsanschrift<br />
lautet: Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode.<br />
Die L’or triple value concept GmbH, eingetragen in das<br />
Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRB<br />
5777, hat eine Einlageverpflichtung in Höhe von € 1.000,00<br />
gegenüber der Emittentin übernommen. <strong>Sie</strong> ist mit einer<br />
Hafteinlage in Höhe von € 1.000,00 in das Handelsregister<br />
eingetragen. <strong>Ihr</strong>e Geschäftsanschrift lautet: Hafenstraße 5,<br />
31582 Nienburg / Weser.<br />
Die Geschäftsführung der Emittentin obliegt der L’or triple<br />
value concept GmbH als geschäftsführender Kommanditistin,<br />
vertreten durch ihre Geschäftsführer Stephan Wolff<br />
und Marcus Meyn, die jeweils einzeln vertretungsberechtigt<br />
sind.<br />
Die L’or capital fine art AG, eingetragen in das Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 5774, hat<br />
eine Einlageverpflichtung in Höhe von € 1.000,00 gegenüber<br />
der Emittentin übernommen. <strong>Sie</strong> ist mit einer Hafteinlage<br />
in Höhe von € 1.000,00 in das Handelsregister<br />
eingetragen. <strong>Ihr</strong>e Geschäftsanschrift lautet: Hafenstraße 5,<br />
31582 Nienburg / Weser.<br />
Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />
57
Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />
58<br />
Die Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG, eingetragen<br />
im Handelsregister AG Lüneburg unter HRA 200200,<br />
ist mit einer Hafteinlage in Höhe von € 1.000,00 an der<br />
Emittentin beteiligt. Diese Hafteinlage ist ausstehend. Eine<br />
Pflichteinlage im eigenen Namen und für eigene Rechnung<br />
hat sie nicht übernommen. <strong>Ihr</strong>e Geschäftsanschrift lautet:<br />
Am Anger 1, 29525 Uelzen.<br />
Die Gründungsgesellschafter L’or triple value concept<br />
GmbH und L’or capital fine art AG sind mit dem Vertrieb<br />
der <strong>Vermögen</strong>sanlage beauftragt. Diese sind jedoch wie die<br />
übrigen Gründungsgesellschafter weder mittelbar noch unmittelbar<br />
an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />
der <strong>Vermögen</strong>sanlage beauftragt sind.<br />
Die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbar noch<br />
unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die der Emittentin<br />
Fremdkapital zur Verfügung stellen oder im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />
Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands, Gründungsgesellschafter,<br />
Treuhänder oder Mittelverwendungskontrolleur<br />
sowie Mitglieder von Aufsichtsgremien oder<br />
Beiräte der Emittentin sind nicht tätig für<br />
Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital geben<br />
oder<br />
Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
oder Leistungen erbringen.<br />
Die Gründungsgesellschafter L’or triple value concept<br />
GmbH und L’or capital fine art AG sind mit dem Vertrieb<br />
der angebotenen <strong>Vermögen</strong>sanlage beauftragt. Darüber<br />
hinaus ist kein Mitglied der Geschäftsführung oder des<br />
Vorstands, Gründungsgesellschafter, Treuhänder oder Mittelverwendungskontrolleur<br />
sowie Mitglieder von Aufsichtsgremien<br />
oder Beiräte der Emittentin für Unternehmen tätig,<br />
die mit dem Vertrieb der angebotenen <strong>Vermögen</strong>sanlage<br />
betraut sind.<br />
Weitere Angaben zu den Gründungsgesellschaftern und den<br />
Beteiligungsverhältnissen finden sich auf Seite 74 ff..<br />
Insgesamt erhalten die Gründungsgesellschafter plangemäß<br />
€ 1.663.833 (inkl. Agio in Höhe von € 1.100.000). Ab dem<br />
1. Januar 2009 erhalten die Gründungsgesellschafter Bezüge,<br />
Provisionen u.a. von 1,71 % p.a. des jeweiligen Depotwertes.<br />
Über die zuvor dargestellten Bezüge, Provisionen oder<br />
sonstigen Vergütungen hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern<br />
(einschließlich Anbieter) sowohl innerhalb<br />
als auch außerhalb des Gesellschaftsvertrages keine weiteren<br />
Gewinnbeteiligungen, Entnahmenrechte oder sonstige Gesamtbezüge,<br />
insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />
und Nebenleistungen jeder Art zu.<br />
Weitere Rechte der Gründungsgesellschafter, die von denen<br />
der übrigen Kommanditisten / Treugeber abweichen, bestehen<br />
nicht. Die zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe<br />
existierenden Anteile haben die auf Seite 60 f. dargestellten<br />
Hauptmerkmale sowie die dort dargestellten Rechte und<br />
Pflichten.<br />
Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />
Die Emittentin erwirbt, hält, verwaltet und verkauft real<br />
existierende, zertifizierte Edelmetalle in Barrenform, nämlich<br />
Gold, Silber und Platin.<br />
Beabsichtigt ist, die Edelmetalle jeweils im Drittelmix zu<br />
erwerben. Die Gesellschaft darf bis zu 10 % ihrer Mittel<br />
als Barreserve auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto halten<br />
(§ 11 des Gesellschaftsvertrages). Sämtliche Edelmetalle<br />
werden ausschließlich aus Eigenmitteln der Gesellschaft<br />
erworben. Die Gesellschaft wird kein Fremdkapital zum<br />
Erwerb von Edelmetallen oder zu sonstigen Zwecken aufnehmen.<br />
Die weiteren Einzelheiten in Bezug auf die Geschäfts tätigkeit<br />
der Emittentin sind im Kapitel „Das Anlageobjekt“<br />
(Seite 26) beschrieben.<br />
Die Emittentin hat die im Kapitel „Verträge und Vertragspartner“<br />
dargestellten Verträge abgeschlossen. Zur Umsetzung<br />
des Gesellschaftszweckes ist die Gesellschaft davon<br />
abhängig, dass die Verträge erfüllt werden. Weitere Verträge<br />
wurden nicht abgeschlossen. Es besteht keine Abhängigkeit<br />
der Emittentin von Patenten, Lizenzen oder neuen Her-
stellungsverfahren. Gerichts- oder Schiedsverfahren, die<br />
einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der<br />
Emittentin haben können, liegen nicht vor. Es wurden noch<br />
keine Investitionen getätigt. Die Tätigkeit der Emittentin<br />
ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst<br />
worden.<br />
Angaben zur Treuhänderin<br />
Die Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG ist als<br />
Treuhänderin mit einer Hafteinlage von € 1.000 der Gesellschaft<br />
beigetreten. Eine Pflichteinlage im eigenen Namen<br />
und für eigene Rechnung leistet sie nicht. <strong>Sie</strong> ist berechtigt,<br />
Pflichteinlagen durch Erklärung gegenüber der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin zu bilden und zu erhöhen und<br />
anteilig als Treuhandkommanditistin im eigenen Namen,<br />
aber für Rechnung der sich mittelbar über sie an der Gesellschaft<br />
beteiligenden Treugeber zu halten. Insoweit hält<br />
die Treuhänderin ihren Kommanditanteil im Außenverhältnis<br />
als einheitlichen Gesellschaftsanteil und übt die den<br />
Treugeber betreffenden Gesellschaftsrechte und -pflichten<br />
gegenüber der Gesellschaft nach Maßgabe des Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrages (vgl. Seite 90) und des Gesellschaftsvertrages<br />
(vgl. Seite 74) aus.<br />
Im Innenverhältnis handelt sie ausschließlich im Auftrage<br />
und für Rechnung des Treugebers. <strong>Sie</strong> ist damit verpflichtet,<br />
dem Treugeber dasjenige herauszugeben, was sie aus dem<br />
treuhänderisch im eigenen Namen, aber für Rechnung des<br />
Treugebers gehaltenen Kommanditanteil erlangt.<br />
Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit gemäß § 15 Ziff. 1<br />
des Treuhand-Verwaltungsvertrages und § 5 Ziff. 1b des<br />
Gesellschaftsvertrages eine ergebnisunabhängige Vergütung<br />
von monatlich 1/12 auf 0,15 % des Depotwertes zuzüglich<br />
der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.<br />
Die Treuhänderin hat Anspruch auf Freistellung von Verbindlichkeiten,<br />
die für sie im Zusammenhang mit dem Erwerb<br />
und der pflichtgemäßen treuhänderischen Verwaltung<br />
der Beteiligung des Treugebers entstehen. Der Freistellungsanspruch<br />
besteht gegenüber jedem Treugeber nur bezogen<br />
auf die Höhe der für ihn gehaltenen anteiligen Beteiligung.<br />
Anspruch auf die Stellung einer Sicherheitsleistung hat sie<br />
nicht. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Treugeber<br />
untereinander ist ausgeschlossen. Die Treuhänderin handelt<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Auf § 11 des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages wird hingewiesen.<br />
Angaben über sonstige Personen<br />
Über die nach der VermVerkProspV angabepflichtigen Personen<br />
hinaus hat niemand die Herausgabe oder den Inhalt<br />
dieses Produktes oder nach Inhalt dieses Prospektes oder<br />
die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes dieser <strong>Vermögen</strong>sanlage<br />
wesentlich beeinflusst.<br />
Angaben über die Beteiligung<br />
Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen<br />
Beteiligung<br />
Bei der angebotenen <strong>Vermögen</strong>sanlage handelt es sich<br />
um KG-Anteile. Die Anleger beteiligen sich an der VSG II<br />
GmbH & Co. KG entweder unmittelbar als Kommanditisten<br />
oder mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin<br />
Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG<br />
mit den jeweils vereinbarten Beteiligungsalternativen (VSG<br />
II Direkt oder VSG II Spar) für eine Mindestvertragslaufzeit<br />
von einem Monat. Einzelheiten zu den Beteiligungsalternativen<br />
sind nachfolgend und im Kapitel „Beteiligungsmöglichkeiten“<br />
(Seite 8) beschrieben.<br />
Die Beteiligung als Kommanditist beginnt im Innenverhältnis<br />
der Gesellschafter untereinander mit Annahme der<br />
Beitrittserklärung durch die Gesellschaft bzw. für die Treugeber<br />
durch die Gesellschaft und die Treuhänderin und die<br />
Zahlung der vereinbarten Kapitaleinlage an die Gesellschaft<br />
für den ersten Werktag des folgenden Monats. Weitere Voraussetzung<br />
für den Beginn der Beteiligung im Innenverhältnis<br />
ist für Kommanditisten, die der Gesellschaft direkt<br />
beitreten, die Vorlage der notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht<br />
(§ 5 Ziff. 5 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Im Außenverhältnis ist die Wirksamkeit des Beitritts als<br />
Kommanditist aufschiebend bedingt durch die Eintragung<br />
in das Handelsregister. Bis zur Eintragung in das Handels-<br />
Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />
59
Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />
60<br />
register werden Kommanditisten, die der Gesellschaft<br />
direkt beitreten, wie stille Gesellschafter behandelt, soweit<br />
die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
Anleger, die sich mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin<br />
beteiligen, stehen nach Maßgabe des mit<br />
der Treuhandkommanditistin geschlossenen Treuhandvertrages<br />
sowie des Gesellschaftsvertrages im Innenverhältnis<br />
zu den anderen Gesellschaftern sowie im Verhältnis zueinander<br />
wirtschaftlich so als seien sie direkt als Kommanditisten<br />
an der Gesellschaft beteiligt. Soweit im Gesellschaftsvertrag<br />
Rechte und Pflichten für „Kommanditisten“ oder<br />
„Gesellschafter“ begründet werden, treffen diese Rechte<br />
und Pflichten im Innenverhältnis auch die mittelbar als<br />
Treugeber über die Treuhandkommanditistin beteiligten<br />
Anleger. Dies gilt nicht, wenn sich aus dem Zusammenhang<br />
ergibt, dass Rechte und Pflichten nur für die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin oder nur für die Treuhandkommanditistin<br />
begründet werden.<br />
Diejenigen Anleger, die sich mittelbar als Treugeber über<br />
die Treuhandkommanditistin an der Gesellschaft beteiligen,<br />
sind jedoch berechtigt, durch Übernahme der seitens der<br />
Treuhandkommanditistin für sie jeweils anteilig gehaltenen<br />
Pflichteinlage einschließlich der damit verbundenen Rechte<br />
und Pflichten anstelle der Treuhandkommanditistin unmittelbar<br />
als Kommanditist in die Gesellschaft einzutreten.<br />
Die Anzahl der Anleger, die sich entweder unmittelbar<br />
als Kommanditisten oder mittelbar als Treugeber über<br />
die Treuhandkommanditistin an der Gesellschaft beteiligen,<br />
steht nicht fest und ist unbeschränkt. Es ist mindestens<br />
ein Anleger mit einem Mindestanteil in Höhe<br />
von € 2.500,00 notwendig, um das geplante Anlage objekt<br />
zu erwerben.<br />
Die Mindestzeichnung der aufzunehmenden Kommanditisten<br />
beträgt bei der gewählten Beteiligungsalternative als<br />
Direktanlage € 2.500,00 und bei der Beteiligungsalternative<br />
der Ratenanlage € 1.000,00. Höhere Beträge bei Direkteinlagen<br />
müssen durch 500 ohne Rest teilbar sein. Bei Ra-<br />
tenanlegern beträgt die monatliche Mindeststaffelzahlung<br />
€ 100,00; höhere Ratenzahlungen müssen durch 10 ohne<br />
Rest teilbar sein. Bei Rateneinlagen ist keine maximale Anzahl<br />
der Ratenzahlungen vorgesehen.<br />
Der Investitionsplan sieht nicht vor, das von Anlegern im<br />
Rahmen des Beteiligungsangebotes einzuzahlende Kommanditkapital<br />
der Summe nach zu beschränken. Es steht<br />
daher auch nicht fest, welcher anteilige Betrag des Gesellschaftskapitals<br />
auf die so genannten Direktanleger oder auf<br />
die so genannten Ratenanleger entfällt.<br />
Die Einmal- und die Rateneinlagen werden nach dem in § 6<br />
Ziff. 10 des Gesellschaftsvertrages festgelegten Schlüssel auf die<br />
Konten des Kommanditisten / Treugebers verbucht (Vgl. hierzu<br />
auch die Erklärung des Berechnungsschlüssels im folgenden<br />
Abschnitt unter „Rechte aus der Beteiligung“). Das Agio in<br />
Höhe von 5,5 %, das der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
zusteht, wird zusätzlich zu der Einlage erhoben und steht nicht<br />
der Emittentin, sondern ausschließlich der L’or triple value<br />
concept GmbH in der jeweils eingeworbenen Höhe zu.<br />
Rechte aus der Beteiligung<br />
Konten<br />
Für jeden Kommanditisten/Treugeber wird für seine<br />
Einlage ein gesondertes Gesellschafterkonto geführt, das<br />
sich aus folgenden Unterkonten zusammensetzt:<br />
dem festen Kapitalkonto (Kapitalkonto I)<br />
dem Umsatzsteuerkonto (Kapitalkonto II)<br />
dem Anteilskonto (Kapitalkonto III)<br />
dem laufendem Konto (Kapitalkonto IV)<br />
Das feste Kapitalkonto I bestimmt sich nach der eingezahlten<br />
Einlage des Kommanditisten / Treugebers, errechnet<br />
gemäß § 6 Ziff. 10 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Auf dem Kapitalkonto II werden die Umsatzsteueranteile<br />
eines jeden Gesellschafters gebucht. Die Anteile, die jeder<br />
Gesellschafter nach Maßgabe des individuell zu berechnenden<br />
Ausgabepreises im Zeitpunkt seines Beitritts an<br />
der Gesellschaft erhält, werden auf dem Kapitalkonto III<br />
verbucht. Nach diesen Anteilen bemisst sich auch das<br />
Stimmrecht jedes Gesellschafters.<br />
Die Stimmrechte der Gesellschafter bestimmen sich nach<br />
dem Kapitalkonto III. Auf dem Kapitalkonto IV werden<br />
die dem einzelnen Gesellschafter zugewiesenen Gewinne,<br />
Verluste, Entnahmen und sonstige Kosten gebucht.
Die Gesellschaft verfügt über ein gesamthänderisch gebundenes<br />
Rücklagenkonto, an dem jeder Anleger anteilig<br />
entsprechend seiner Beteiligung nach dem Kapitalkonto<br />
III beteiligt ist.<br />
Ergebnisbeteiligung<br />
Für die Ermittlung der Gewinn- und Verlustbeteiligung<br />
der einzelnen Kommanditisten/Treugeber ist von dem<br />
Gewinn und Verlust auszugehen, der sich aus der jährlich<br />
aufzustellenden und durch Gesellschafterbeschluss<br />
festgestellten Handelsbilanz der Gesellschaft unter Berücksichtigung<br />
der an die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
und die Treuhandkommanditistin vorab zu<br />
zahlenden Vergütungen sowie unter Berücksichtigung<br />
der an die Verwahrerin und die geschäftsführende Kommanditistin<br />
zu zahlenden Vergütungen ergibt, die jeweils<br />
als Aufwand gelten (vgl. hierzu auch Seite. 74 f. „Angaben<br />
über die Gründungsgesellschafter“).<br />
Der im Jahresabschluss ausgewiesene Gewinn oder Verlust<br />
eines Geschäftsjahres ist den Gesellschaftern entsprechend<br />
dem Verhältnis ihrer Beteiligung, gerechnet<br />
nach dem Kapitalkonto III, voll zuzuweisen. Im Falle der<br />
ratenweisen Einzahlung von Einlagen wird der Stand<br />
des Kapitalkontos III zum jeweiligen 30. Juni eines jeden<br />
Geschäftsjahres zugrunde gelegt, soweit die Raten<br />
vertragsgemäß gezahlt wurden. Ist dies nicht der Fall, so<br />
wird der Stand des Kapitalkontos III zum 1. Januar des<br />
betreffenden Geschäftsjahres zugrunde gelegt. Soweit<br />
Gesellschaftern den fälligen Teil der Einlage ganz oder<br />
teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt leisten, nehmen<br />
sie mit dem verspätet gezahlten Teil der Einlage am<br />
Ergebnis der Gesellschaft erst in dem entsprechenden<br />
Jahr teil. Über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus<br />
eingezahltes Kapital wird nicht berücksichtigt, es<br />
sei denn, es ist auf Empfehlung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin eingezahlt worden. Diese Einzahlungen<br />
werden bei der Zuweisung des im Jahresabschluss ausgewiesenen<br />
Gewinns oder Verlustes eines Geschäftsjahres<br />
entsprechend berücksichtigt. Das eingezahlte Agio wird<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Ideelle Anteile an der Gesellschaft<br />
An dem wie vorstehend errechneten ermittelten Gewinn<br />
oder Verlust nimmt jeder Gesellschafter / Treugeber<br />
grundsätzlich entsprechend dem Verhältnis seiner Anteile<br />
(Kapitalkonto III) zur Summe der Kapitalkonten<br />
III aller Gesellschafter teil.<br />
Die Berechnung entspricht der Regelung in § 6 Ziff. 10<br />
des Gesellschaftsvertrages. Danach entspricht eine Beteiligung<br />
in Höhe von € 500,00 zum erstmöglichen Beitrittszeitpunkt<br />
einem ideellen Anteil an der Gesellschaft.<br />
Für jeden letzten Werktag eines Monats wird der aktuelle<br />
Wert eines solchen ideellen Anteils festgelegt und von<br />
der Emittentin veröffentlicht. Der Wert eines Anteils<br />
erhöht sich bei steigenden Edelmetallkursen und fällt<br />
bei sinkenden Edelmetallkursen. Für die Kursberechnung<br />
entscheidend ist der jeweils letzte Kurs des letzten<br />
Handelstages eines Monats für Gold, Silber und Platin<br />
an der Börse in London.<br />
Damit auch einem neu beitretenden Kommanditisten<br />
oder Treugeber die Möglichkeit eröffnet bleibt, zu niedrigen,<br />
festen Beträgen (für Direkteinlagen € 2.500,00 zzgl.<br />
5,5 % Agio und für Spareinlagen € 1.000,00 inkl. 5,5 %<br />
Agio, also € 947,79 Einlage und € 52,13 Agio sowie der<br />
monatlichen Spareinlage von mindestens € 100,00 inkl.<br />
5,5 % Agio, davon € 94,79 Einlage und € 5,21 Agio) und<br />
ohne Zahlung eines Aufpreises in die Rücklagen der Gesellschaft<br />
beizutreten, wird seinem Kapitalkonto III nicht<br />
der Gesamtbetrag seiner Einlage gutgeschrieben, sondern<br />
jeweils der Anteil seiner Einlage, der dem Verhältnis<br />
zum tatsächlichen Wert einer Einlage in gleicher Höhe<br />
zum erstmöglichen Ankauf von Edelmetallen durch die<br />
Gesellschaft entspricht. Der so errechnete Betrag wird<br />
dem Kapitalkonto III des Kommanditisten / Treugebers<br />
gutgeschrieben. Der Betrag auf dem Kapitalkonto III ist<br />
entscheidend für Gewinn- und Verlustbeteiligung des<br />
Kommanditisten / Treugebers. Überschießende Beträge<br />
werden durch die anteilige Beteiligung an den Gewinnrücklagen<br />
der Gesellschaft abgebildet. <strong>Sie</strong> verfallen daher<br />
nicht, sondern werden beim Ausscheiden entsprechend<br />
der Regelung in § 9 des Gesellschaftsvertrages ausgekehrt;<br />
das Agio wird zusätzlich zu der Einlage gezahlt<br />
und wirkt sich daher nicht auf die anteilige Beteiligung<br />
an der Emittentin aus.<br />
Der beitretende Anleger zahlt daher praktisch ein Aufgeld<br />
entsprechend dem Wertzuwachs des Gesellschafts-<br />
Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />
61
Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />
62<br />
vermögens seit der ersten Anschaffung von Edelmetallen<br />
für die Gesellschaft. So wird sichergestellt, dass alle<br />
Anleger gleichwertige <strong>Vermögen</strong>sanlagen erhalten und<br />
bezüglich Gewinn- und Stimmberechtigung gleich behandelt<br />
werden.<br />
Auszahlungen<br />
Gemäß § 15 Ziff. 2 u. 3 des Gesellschaftervertrages wird<br />
der Gewinn nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet.<br />
Sämtliche anfallenden Gewinne der Gesellschaft werden<br />
entsprechend des Unternehmensgegenstandes weiter<br />
investiert. Gesellschafter erhalten bei Kündigung ihrer<br />
Beteiligung den Wert ihrer Beteiligung einschließlich der<br />
auf ihr Nominalkapital angefallenen Gewinne (ausführlich<br />
hierzu die nachstehenden Punkte „Kündigung der<br />
Beteiligung“ und „Abfindungsguthaben“).<br />
Kündigung der Beteiligung<br />
Die Beteiligung an der Gesellschaft endet mit der ordentlichen<br />
Kündigung. Die Kündigung kann jeweils zum<br />
Ablauf eines Monats mit einer Frist von drei Werktagen<br />
ausgesprochen werden. Teilkündigungen sind über Beträge<br />
am Nominalkapital (Kapitalkonto I) möglich, die<br />
durch 500 teilbar sind, wenn eine Nominalbeteiligung<br />
von € 2.500,00 verbleibt. Die Kündigung ist in schriftlicher<br />
Form für unmittelbar beteiligte Kommanditisten an die<br />
Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin,<br />
die L’or triple value concept GmbH, zu richten;<br />
für Treugeber an die Gesellschaft oder an die Treuhänderin.<br />
Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei<br />
der Gesellschaft, bzw. bei der Treuhänderin.<br />
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Gesellschafter<br />
auch außerhalb vorgenannter Fristen ihre Beteiligung<br />
durch Kündigung beenden. Setzen sie selbst einen wichtigen<br />
Grund, können sie vorzeitig aus der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Abfindungsguthaben<br />
Den ausscheidenden Kommanditisten / Treugebern steht<br />
ein Abfindungsguthaben zu, dessen Zusammensetzung<br />
und Ermittlung im Einzelnen in § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />
geregelt ist.<br />
Im Falle der ordentlichen Kündigung erhält der Gesellschafter<br />
ein Entgelt in Höhe des Verkehrswertes der<br />
eingezahlten Kommanditbeteiligung (Kapitalkonto III<br />
multipliziert mit dem Rücknahmewert abzüglich Verlustkonto/Kapitalkonto<br />
IV) zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />
des Ausscheidens.<br />
Der so errechnete Betrag wird dem Gesellschafter in bar<br />
ausgezahlt. Auf Verlangen eines Gesellschafters wird der<br />
Abfindungsbetrag durch Lieferung von Edelmetallen in<br />
Barrenform bedient, soweit eine Auszahlung in ganzen<br />
Barren möglich ist. Der Gesellschaft, vertreten durch<br />
die geschäftsführende Kommanditistin, ist dabei die<br />
Zusammensetzung der Edelmetalle überlassen; sie soll<br />
grundsätzlich im monetären Drittelmix die Edelmetalle<br />
herausgeben. Spitzenbeträge werden in bar ausgezahlt.<br />
Erfüllungsort ist der Lagerort der verwahrten Edelmetalle.<br />
Der Gesellschafter trägt eventuell anfallende Kosten,<br />
die für eine Abfindung durch Lieferung von Edelmetallen<br />
entstehen. Der Abfindungsanspruch ist auch<br />
ohne Zustimmung der Gesellschaft abtretbar.<br />
Soweit die persönlich haftende Gesellschafterin eine<br />
Einlage leistet bzw. erhöht, erfolgt ebenfalls eine zeitanteilige<br />
Berücksichtigung. Hierdurch verringert sich die<br />
Beteiligung der Kommanditisten/Treugeber am Ergebnis<br />
der Gesellschaft und einem Auseinandersetzungswert.<br />
Das Abfindungsguthaben in bar ist 14 Tage nach dem<br />
letzten Werktag des Monats, welcher der Kündigung<br />
durch den Kommanditisten / Treugeber folgt, fällig.<br />
Wählt der kündigende Gesellschafter die Abfindung<br />
in Edelmetallen, so wird die Auslieferung zum letzten<br />
Werktag des übernächsten Monat nach der Kündigung<br />
fällig. Kosten, die möglicherweise für die Auslieferung<br />
entstehen, trägt der Anleger.<br />
Mitwirkungs- und Kontrollrechte<br />
Den Kommanditisten / Treugebern stehen nach dem<br />
Gesellschaftsvertrag die einem Kommanditisten gesetzlich<br />
eingeräumten Mitwirkungsrechte zu. Zur Geschäftsführung<br />
sind sie jedoch nicht berechtigt. Die<br />
Geschäftsführung steht im Innenverhältnis allein der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin zu. § 11 Ziff. 4 des<br />
Gesellschaftsvertrages enthält die Verpflichtung der Ge-
schäftsführung, für über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
hinausgehende Geschäfte die Zustimmung der<br />
Gesellschafter einzuholen.<br />
Darüber hinaus sind in den §§ 12, 13 des Gesellschaftsvertrages<br />
weitere Mitwirkungsrechte geregelt. Danach erfolgen<br />
Gesellschafterbeschlüsse entweder in Gesellschafterversammlungen<br />
oder im schriftlichen Beschlussverfahren. Jeder<br />
Kommanditist hat für je einen Anteil auf dem Kapitalkonto<br />
III eine Stimme. Treugeber sind berechtigt, das Stimmrecht<br />
der Treuhandkommanditistin entsprechend ihrem Anteil<br />
selbst auszuüben. Bei ungeraden Beträgen auf dem Kapitalkonto<br />
III werden keine anteiligen Stimmen gewährt, sondern<br />
für einen Betrag, der nicht durch 1 teilbar ist bis 0,49 wird<br />
keine Stimme gewährt, für einen Betrag ab 0,50 erhält der<br />
Kommanditist oder Treugeber eine weitere Stimme. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin hat keine Stimmen, wenn<br />
sie sich nicht kapitalmäßig an der Gesellschaft beteiligt.<br />
Die Gesellschafterbeschlüsse werden in der Regel mit einfacher<br />
Mehrheit der abgegebenen und vertretenen Stimmen<br />
gefasst. In besonderen Fällen, zum Beispiel im Falle<br />
der Änderung des Gesellschaftsvertrages oder Auflösung<br />
der Gesellschaft bedarf der Gesellschafterbeschluss jedoch<br />
einer dreiviertel Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Gesellschafterbeschlüsse<br />
können binnen einer Ausschlussfrist<br />
von 1 Monat plus zwei Tagen nach Absendedatum des Gesellschaftsbeschlusses<br />
angefochten werden.<br />
Weitere Regelungen des Gesellschafsvertrages<br />
der Emittentin<br />
Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
Die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin ist<br />
unbeschränkt. Da es sich bei der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
um eine Kapitalgesellschaft in der Form einer<br />
GmbH handelt, haftet diese insoweit nur beschränkt auf<br />
ihr <strong>Vermögen</strong>. Das Stammkapital der VSG Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH in Höhe von € 25.000 wurde vollständig<br />
eingezahlt.<br />
Aufnahme in die Gesellschaft<br />
Nach dem HGB bedarf die Aufnahme eines Kommanditisten<br />
in die Gesellschaft als Grundlagengeschäft der<br />
Zustimmung aller Gesellschafter (§§ 161, 114 HGB). Nach<br />
dem Gesellschaftsvertrag (§ 5) ist bei der Aufnahme eines<br />
Kommanditisten allein die Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin oder der Treuhandkommanditistin<br />
– im Falle der treugeberischen Beteiligung – notwendig.<br />
Übertragung der Beteiligung<br />
Nach dem Gesellschaftsvertrag (§ 10) ist die Zustimmung<br />
der Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ausreichend für eine Übertragung einer<br />
Beteiligung.<br />
Wesentliche Grundlagen der steuerlichen<br />
Konzeption<br />
Hinsichtlich der wesentlichen Grundlagen der steuerlichen<br />
Konzeption wird auf das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“<br />
(Seite 68) verwiesen. Die Anbieterin, die L’or capital fine art<br />
AG, übernimmt keine Zahlung von Steuern.<br />
Übertragung der Beteiligung<br />
Sofern die Kommanditeinlage bei der Gesellschaft eingezahlt<br />
oder sichergestellt ist, dass der Übernehmer die Einzahlung<br />
leistet, kann jeder Kommanditist seine Beteiligung<br />
durch Verkauf oder Schenkung übertragen. Teilabtretungen<br />
sind nur zulässig, wenn die abgetretene Kommanditbeteiligung<br />
(Kapitalkonto III) durch 2.500 ohne Rest teilbar ist<br />
und sowohl die Beteiligung des Abtretungsempfängers als<br />
auch die verbleibende Beteiligung – bei Ehegatten die zusammengerechneten<br />
Beteiligungen – mindestens € 2.500<br />
beträgt. Abtretungen können immer nur mit Wirkung zum<br />
Ende eines Monats erfolgen; dies gilt nicht für Sicherungsabtretungen<br />
sowie für Übertragungen im Wege der Schenkung.<br />
Bei der Abtretung der Beteiligung von Ratenanlegern<br />
verbleibt der Übertragende in der Zahlungsverpflichtung<br />
gegenüber der Gesellschaft hinsichtlich der nicht geleisteten<br />
Ratenzahlungen.<br />
Die Abtretung bedarf in jedem Fall zu ihrer Wirksamkeit<br />
der Zustimmung der Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin (Abtretungsverbot gemäß<br />
§ 399 BGB).<br />
Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />
63
Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />
64<br />
Bei (Sicherheits-)Abtretungen eines Treugeberanteils gilt<br />
entsprechendes. Die Treuhandkommanditistin bedarf zur<br />
Übertragung ferner der Zustimmung des / der betroffenen<br />
Treugeber(s). Hinsichtlich der durch die Übertragung anfallenden<br />
Kosten siehe „Erwerbspreis“ und „Weitere Kosten“<br />
(Seite 65).<br />
Es gibt keinen geregelten Markt für den Verkauf und Erwerb<br />
für Anteile an der Emittentin. Insoweit ist die Handelbarkeit<br />
eingeschränkt. Eine Übertragung oder Abtretung der Beteiligung<br />
ist nur mit Zustimmung der Gesellschaft, vertreten<br />
durch die geschäftsführende Kommanditistin, die L’or triple<br />
value concept GmbH, wie vorstehend beschrieben möglich.<br />
Das Treuhandverhältnis endet mit dem Tod des Anlegers. Der<br />
Treuhänder überträgt bereits mit Abschluss dieses Treuhandvertrages<br />
das Treugut auf den Anleger mit Rechtswirkung<br />
zum Zeitpunkt des Todes des Anlegers. Der Anleger nimmt<br />
diese Übertragung mit Abschluss des Treuhandvertrages an.<br />
Die Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
der Gesellschaft für diese Übertragung ist erteilt.<br />
Zahlstellen<br />
Abfindungszahlungen an die Kommanditisten / Treugeber<br />
erfolgen durch die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II<br />
GmbH & Co. KG, Hafenstraße 5, 31582 Nienburg (Zahlstelle).<br />
Einzahlung der Einlagen / Kontoverbindung<br />
Die Kommanditisten / Treugeber haben die in der Beitrittserklärung<br />
vereinbarten Einlagen zuzüglich Agio an<br />
die Emittentin wie folgt zu zahlen:<br />
Direktanleger, die sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
oder direkt als Kommanditisten beteiligen,<br />
zahlen 100 % der Zeichnungssumme plus 5,5 % Agio<br />
hierauf unmittelbar nach Mitteilung über die Annahme des<br />
Beitritts auf das Konto der Gesellschaft bei der Sparkasse<br />
Nienburg, BLZ 25650106 Kontonummer 60009958.<br />
Ratenanleger, die sich entweder als unmittelbare Kommanditisten<br />
oder mittelbar als Treugeber an der Gesellschaft<br />
beteiligen, leisten unmittelbar nach Mitteilung über die Annahme<br />
des Beitritts eine Zahlung in Höhe von mindestens<br />
€ 1.000,00 inkl. 5,5 % Agio auf das Konto der Gesellschaft<br />
bei der Sparkasse Nienburg, BLZ 25650106 Kontonummer<br />
60009958. Die erste Ratenzahlung von mindestens € 100,00<br />
inkl. 5,5 % Agio folgt zum ersten Werktag des Monats nach<br />
der Einmalzahlung auf das Gesellschaftskonto. Die übrigen<br />
Ratenzahlungen sind entsprechend (mindestens € 100,00<br />
inkl. 5,5 % Agio) zum jeweiligen ersten Werktag eines jeden<br />
Folgemonats auf das Gesellschaftskonto zu zahlen.<br />
Die Ratenanleger sind berechtigt, höhere oder geringere<br />
Monatsstaffelzahlungen zu leisten, soweit sie dies mit der<br />
Gesellschaft vereinbart haben. Die Regelungen über die<br />
Kündigung der Gesellschaft (Teilkündigung) gelten hierfür<br />
entsprechend.<br />
Annahmestellen<br />
Die Beitrittserklärung ist an die Emittentin, vertreten durch<br />
die L’or triple value concept GmbH, einzusenden.<br />
Die Annahme der Beitrittserklärung erfolgt durch die<br />
Emittentin, vertreten durch die L’or triple value concept<br />
GmbH, als geschäftsführende Kommanditistin – im Falle<br />
der treugeberischen Beteiligung – durch die Treuhand- und<br />
Verwaltungs-GmbH & Co. KG.<br />
Zeichnungsfrist<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, ohne eine Begrenzung der<br />
Anzahl oder der Kapitalsumme, weitere Kommanditisten<br />
und Treugeber (als mittelbar beteiligte Gesellschafter über<br />
die Treuhandkommanditistin) bis zum 31. Dezember 2008<br />
aufzunehmen (die „Zeichnungsfrist“). Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist ermächtigt, nach freiem Ermessen<br />
die Zeichnungsfrist bis zum 30. Juni 2009 zu verlängern.<br />
Es bestehen keine Möglichkeiten, die Zeichnung vor dem<br />
31. Dezember 2008 vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen,<br />
Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.
Gemäß § 9 des Verkaufsprospektgesetzes liegt zwischen dem<br />
Beginn der für die Zeichnungen des Verkaufs der <strong>Vermögen</strong>sanlagen<br />
vorgesehenen Frist und der Veröffentlichung<br />
des vorliegenden Prospektes mindestens ein Werktag. Diese<br />
<strong>Vermögen</strong>sanlage kann daher einen Werktag nach Veröffentlichung<br />
des Verkaufsprospektes erstmals gezeichnet<br />
werden.<br />
Staaten, in denen das Angebot erfolgt<br />
Das Angebot der Beteiligung erfolgt ausschließlich in<br />
Deutschland.<br />
Erwerbspreis<br />
Der Erwerbspreis der Beteiligung beträgt in der Variante<br />
VSG II Direkt mindestens € 2.500,00 (zzgl. Agio von 5,5, %).<br />
Bei der Beteiligungsvariante VSG II Spar beträgt der Erwerbspreis<br />
mindestens einmalig € 947,87 (zzgl. Agio von<br />
5,5 %) nebst weiteren monatlichen Raten von mindestens<br />
€ 94,76 (zzgl. Agio von 5,5 % auf jede Rate).<br />
Beteiligt sich ein Anleger nicht zum erstmöglichen Beteiligungszeitpunkt,<br />
so bestimmt sich seine Beteiligung nach<br />
§ 6 Ziff. 10 des Gesellschaftsvertrages, nämlich nach dem<br />
Wert des dann zu erwerbenden Anteils, der sich anhand der<br />
Entwicklung der Edelmetallpreise verändert (vgl. hierzu<br />
Seite 60, „Rechte aus der Beteiligung; ideelle Anteile an der<br />
Gesellschaft“).<br />
Weitere Kosten<br />
Der Anleger ist verpflichtet, neben dem Erwerbspreis ein Agio<br />
in Höhe von 5,5 % sowohl auf die einmaligen Beträge als auch<br />
auf die laufenden Raten zu entrichten. Verspätete Zahlungen<br />
auf die Kommanditeinlage berechtigen die Gesellschaft zur<br />
Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten<br />
über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB,<br />
gerechnet vom Zeitpunkt des Verzugsbeginns an. Die Geltendmachung<br />
eines weiteren Schadens durch die Gesellschaft<br />
sowie die Möglichkeit, den Gesellschafter nach § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />
auszuschließen, bleiben unberührt.<br />
Die anfallenden Kosten für eine Übertragung der Beteiligung<br />
und / oder für die Umwandlung einer Treugeberbeteiligung<br />
in eine Beteiligung als Kommanditist trägt der Anleger. Die<br />
Kosten der notariellen Beglaubigung, die für die Erteilung<br />
der Handelsregistervollmacht anfallen, trägt der Anleger (ca.<br />
€ 100,00 auf Basis der Mindestzeichnungssumme). Weitere<br />
Kosten für den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung<br />
der Beteiligung hat der Anleger nicht zu tragen.<br />
Weitere Leistungspflichten<br />
Diejenigen Anleger, die sich an der Gesellschaft direkt als<br />
Kommanditisten beteiligen, haften gemäß den gesetzlichen<br />
Bestimmungen beschränkt, das heißt die Haftung<br />
ist ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet ist. Sollte der<br />
Saldo der Kapitalkonten in der Handelsbilanz durch Auszahlungen<br />
oder Gewinn- und Verlustzurechnungen einen<br />
Nominalwert unter der im Handelsregister eingetragenen<br />
Haftsumme (Kapitalkonto I) aufweisen, lebt die Haftung<br />
jedoch gemäß § 172 Abs. 4 HGB bis zur Höhe der Auszahlung<br />
wieder auf. Auszahlungen sind nicht vorgesehen<br />
(§ 15 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages), so dass diese<br />
Haftung nur bei einer Änderung des Gesellschaftsvertrages,<br />
für die es einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen<br />
bedarf, einsetzen kann.<br />
Im Ergebnis gilt dies auch für die sich als Treugeber an der<br />
Gesellschaft über die Treuhandkommanditistin beteiligten<br />
Anleger. Die Treugeber stellen gemäß dem Treuhandvertrag<br />
die Treuhandkommanditistin (anteilig) bezüglich des von<br />
dieser für sie gehaltenen Kommanditanteils von der vorstehend<br />
dargestellten Kommanditistenhaftung frei.<br />
Eine Nachschusspflicht besteht nicht, auch nicht als Ausgleichspflicht<br />
der Gesellschafter untereinander, soweit sich<br />
nicht aus den nicht abdingbaren §§ 171 f. HGB etwas anderes<br />
ergibt. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren<br />
Leistungen zu erbringen.<br />
Provisionen<br />
Einzelheiten zu den Provisionen sowie zu weiteren seitens<br />
der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Beteiligungs-<br />
Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />
65
Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />
66<br />
angebot zu zahlenden Vergütungen sind in der Übersicht<br />
„Mittelherkunft und Mittelverwendung“ mit den dazugehörigen<br />
Erläuterungen (Seite 36) und im Kapitel „Verträge<br />
und Vertragspartner“ (Seite 38) dargestellt.<br />
Gesellschaftsvertrag und Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag<br />
Grundlage der Beteiligung der Anleger als Kommanditist<br />
oder als Treugeber über die Treuhandkommanditistin<br />
sind der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft (Seite 74),<br />
der Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Treuhandkommanditistin<br />
(Seite 90) und die Beitrittserklärung<br />
(Anlage).<br />
Übernommene Gewährleistungen<br />
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Kommanditanteile<br />
wird keine Gewährleistung übernommen.<br />
Weitere Hinweise nach der <strong>Vermögen</strong>sanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
(Negativhinweise)<br />
Nach der <strong>Vermögen</strong>sanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
vom 16. Dezember 2004 sind zur Darstellung des <strong>Vermögen</strong>sanlagenangebots<br />
im Prospekt auch Angaben zu Sachverhalten<br />
zu machen, die auf den konkreten Fall der VSG<br />
II nicht zutreffen.<br />
Weder Prospektverantwortliche noch Gründungsgesellschafter,<br />
Treuhänder, Mittelverwendungskontrolleur<br />
oder Mitglieder der Geschäftsführung stehen oder<br />
standen das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlichen<br />
Teilen desselben zu, noch steht diesen Personen<br />
aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am<br />
Anlageobjekt zu (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
Es bestehen keine dinglichen Belastungen des Anlageobjektes<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />
Es bestehen keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen<br />
der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes,<br />
insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV).<br />
Für den Geschäftsbetrieb der VSG II liegen alle erforderlichen<br />
behördlichen Genehmigungen vor (§ 9 Abs.<br />
2 Nr. 5 VermVerk-ProspV).<br />
Es wurden keine Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt<br />
erstellt (§ 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV).<br />
Die Emittentin wurde am 22. Mai 2007 gegründet. Somit<br />
existiert noch kein abgeschlossenes Geschäftsjahr, für<br />
das Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsgremien oder<br />
Beiräten Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />
Nebenleistungen jeder Art gewährt werden konnten<br />
(§ 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV).
Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />
67
Kapitel 3 _Steuerliche Grundlagen<br />
68<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Einleitung<br />
Im Folgenden werden die wesentlichen Grundlagen der<br />
steuerlichen Konzeption von der VSG II dargestellt. Eine<br />
Beteiligung an der VSG II stellt eine Beteiligung an einer<br />
Personengesellschaft dar. Die steuerlichen Angaben betreffen<br />
daher aufgrund des so genannten Transparenzprinzips<br />
vor allem die Besteuerung der Anleger. Unter anderem<br />
werden die Art der Einkünfte, die eine Beteiligung an der<br />
VSG II vermittelt, die Möglichkeiten und Einschränkungen<br />
des Verlustausgleichs sowie steuerliche Sonderverhältnisse<br />
dargestellt.<br />
Die Darstellung der steuerlichen Konzeption von der VSG<br />
II geht ferner auf die steuerlichen Auswirkungen in der<br />
Investitionsphase / Erwerbsphase, in der Nutzungsphase<br />
und bei Beendigung der <strong>Vermögen</strong>sanlage ein. Neben ertragsteuerlichen<br />
Aspekten werden verkehrs- und substanzsteuerliche<br />
Auswirkungen sowie zusätzliche Belastungen<br />
und Abgaben dargestellt.<br />
Auf Konsequenzen anzuwendenden ausländischen Steuerrechts<br />
ist nicht einzugehen, da sich die Geschäftstätigkeit<br />
von der VSG II im Wesentlichen auf inländische Sachverhalte<br />
bezieht und Grundannahme der steuerlichen Angaben<br />
ein in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger<br />
Anleger ist.<br />
Anlegerkreis<br />
Die steuerlichen Angaben richten sich an einen Privatanleger<br />
mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland, der<br />
sich mittel- oder unmittelbar an der VSG II beteiligt. Es<br />
wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem Anleger um<br />
eine natürliche Person handelt, die die Beteiligung an der<br />
Emission VSG II in ihrem steuerlichen Privatvermögen hält.<br />
Die nachfolgenden steuerlichen Angaben richten sich daher<br />
an einen solchen Anleger. Wir weisen darauf hin, dass<br />
sich andere steuerliche Konsequenzen ergeben, sofern eine<br />
Beteiligung an VSG II im steuerlichen Betriebsvermögen<br />
gehalten wird. Die steuerlichen Angaben können darüber<br />
hinaus nicht alle Aspekte berücksichtigen, die sich für den<br />
Anleger aus seiner Beteiligung an der VSG II ergeben können,<br />
sondern berücksichtigen nur die wesentlichen Aspekte.<br />
Insbesondere können nicht solche Aspekte berücksichtigt<br />
werden, die sich aus den persönlichen Umständen des einzelnen<br />
Anlegers ergeben. Jedem Anleger wird daher angeraten,<br />
sich wegen der Steuerfolgen einer Beteiligung an der<br />
VSG II mit seinem persönlichen Steuerberater in Verbindung<br />
zu setzen. Alle nachfolgenden Hinweise begründen<br />
auch keinen konkreten Steuerrat, sondern stellen lediglich<br />
eine allgemeine Darstellung der anlagespezifischen Aspekte<br />
aus steuerlicher Sicht dar.<br />
Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf dem Stand<br />
des im Juli 2007 geltenden deutschen Rechts, den bis zu<br />
diesem Zeitpunkt veröffentlichten Gerichtsurteilen sowie<br />
der bislang ausgeübten Praxis der Finanzverwaltung, sofern<br />
diese bekannt ist.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass sich alle vorgenannten<br />
Grundlagen während der Laufzeit der Gesellschaft ändern<br />
und hierdurch für den Anleger steuerliche Effekte eintreten<br />
können, die von den folgenden Ausführungen für<br />
den Anleger nachteilig abweichen. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin wird sich jedoch bemühen, soweit dies<br />
rechtlich und tatsächlich möglich ist, negative Steuerfolgen<br />
durch entsprechende Maßnahmen zu begrenzen oder<br />
auszuschließen.<br />
Weitreichende Änderungen der maßgeblichen steuerlichen<br />
Regelungen können sich insbesondere durch das Unternehmensteuerreformgesetz<br />
2008 (UntStRefG 2008) ergeben,<br />
das unter anderem eine grundlegende Neuregelung der<br />
Besteuerung privater Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte<br />
vorsieht. Am 25. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag<br />
das UntStRefG 2008 beschlossen und der Bundesrat<br />
in seiner Sitzung am 6. Juli 2007 seine Zustimmung<br />
erteilt. Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags<br />
dient als Grundlage für nachstehende Ausführungen zum<br />
UntStRefG 2008. Es sieht vor, dass die Neuregelung der<br />
Besteuerung privater Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte<br />
ab 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Nachstehend<br />
werden jeweils die steuerlichen Folgen einer Beteiligung<br />
an der VSG II zunächst auf der Basis des derzeit noch geltenden<br />
Rechts dargestellt. Die für eine Beteiligung an der<br />
VSG II wesentlichen Auswirkungen der mit dem UntStRefG<br />
2008 verbundenen Änderungen werden im Anschluss aufgezeigt.
Gesellschaftsform von der VSG II<br />
Bei der VSG II handelt es sich um eine deutsche Personengesellschaft<br />
(Kommanditgesellschaft). Eine Personengesellschaft<br />
ist für Einkommensteuerzwecke kein eigenes Steuersubjekt.<br />
Steuersubjekt sind vielmehr ihre Gesellschafter. Die<br />
diesen zuzurechnenden Ergebnisanteile werden auf Ebene<br />
der Gesellschafter und nach ihren persönlichen Merkmalen<br />
zur Einkommensteuer (nebst Solidaritätszuschlag)<br />
und ggf. Körperschaftsteuer herangezogen (Transparenz<br />
der Personengesellschaft). Lediglich für die Ermittlung der<br />
Einkunftsart wird auf den Tatbestand abgestellt, den die<br />
Personengesellschaft selbst erfüllt (vgl. Abschnitt „Qualifizierung<br />
der Einkunftsart auf Ebene von VSG II“). Die<br />
endgültige Beurteilung der Einkunftsart bei Einkünften aus<br />
einer Personengesellschaft findet allerdings auf der Ebene<br />
des Gesellschafters statt. Sofern die Personengesellschaft als<br />
privat vermögensverwaltend anzusehen ist, kann auf der<br />
Ebene der Gesellschafter daher eine Umqualifikation der<br />
Einkünfte, z.B. in gewerbliche Einkünfte eintreten. Diese<br />
Umqualifikation auf Gesellschafterebene hängt von persönlichen<br />
Merkmalen des Gesellschafters ab und ist daher nicht<br />
Gegenstand dieser Darstellung. Für Gewerbesteuerzwecke<br />
– soweit eine solche anfällt – ist die Personengesellschaft hingegen<br />
ein eigenes Steuersubjekt. Nach der Konzeption von<br />
VSG II fällt jedoch keine Gewerbesteuer an.<br />
Sofern sich die Anleger nur mittelbar über den Treuhandkommanditisten<br />
an VSG II beteiligen, ist zivilrechtlich<br />
nur der Treuhandkommanditist Gesellschafter von VSG<br />
II. Der zwischen jedem Anleger und dem Treuhandkommanditisten<br />
abzuschließende Treuhandvertrag genügt<br />
jedoch den Anforderungen, die die Rechtsprechung und<br />
die Finanzverwaltung für die steuerliche Anerkennung<br />
von Treuhandverträgen aufgestellt haben. Die Anleger als<br />
Treugeber werden daher für steuerliche Zwecke so behandelt,<br />
als ob sie unmittelbar Gesellschafter von VSG II wären<br />
(§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO). Bei Beteiligung über einen<br />
Treuhandkommanditisten sind somit die Anleger die Einkommensteuersubjekte.<br />
Verwirklichung steuerlich relevanter Tatbestände<br />
ohne entsprechende Auszahlung<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf der Ebene<br />
von VSG II zu versteuernde Einkünfte erzielt werden,<br />
VSG II jedoch keine Liquidität an die Anleger ausschüttet.<br />
Aufgrund der steuerlichen Transparenz der Personengesellschaft<br />
ist ausschließlich maßgeblich, dass die Personengesellschaft<br />
Einkünfte erzielt hat. In diesen Fällen kann es<br />
daher dazu kommen, dass die von VSG II erzielten Einkünfte<br />
vom Anleger zu versteuern sind, ohne dass bei ihm ein<br />
entsprechender Liquiditätszufluss stattgefunden hat.<br />
Qualifizierung der Einkunftsart auf Ebene<br />
von VSG II<br />
Konzeptionsgemäß wird VSG II vermögensverwaltend tätig,<br />
d. h. mit Ankauf, Halten, Verwalten und Verkauf von<br />
Edelmetallen unterhält VSG II keinen Gewerbebetrieb<br />
(keine gewerbliche Tätigkeit). Darüber hinaus ist VSG II<br />
konzeptionsgemäß weder gewerblich infiziert noch gewerblich<br />
geprägt. Dies hat zur Folge, dass auf Ebene von VSG<br />
II keine Gewerbesteuer anfällt. Die Geschäftsführung von<br />
VSG II wird soweit möglich die erforderlichen Maßnahmen<br />
ergreifen, um die erforderlichen Kriterien für eine <strong>Vermögen</strong>sverwaltung<br />
einzuhalten.<br />
Zur Beurteilung der Frage, ob die Emittentin tatsächlich<br />
eine gewerbliche oder eine vermögensverwaltende Tätigkeit<br />
ausüben, ist zunächst die Tätigkeit von VSG II maßgeblich.<br />
<strong>Vermögen</strong>sverwaltung liegt vor, wenn sich die Betätigung<br />
noch als Nutzung des <strong>Vermögen</strong>s im Sinne einer Fruchtziehung<br />
aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt und<br />
die Ausnutzung substanzieller <strong>Vermögen</strong>swerte durch Umschichtung<br />
nicht entscheidend in den Vordergrund tritt<br />
(vgl. BFH-Urteile vom 4. März 1980, BStBl. II Seite 389,<br />
und vom 29. Oktober 1998, BStBl. II Seite 448). Ein Gewerbebetrieb<br />
liegt dagegen vor, wenn eine selbstständige,<br />
nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen<br />
wird, die sich als Beteiligung am allgemeinen<br />
wirtschaftlichen Verkehr darstellt und über den Rahmen<br />
einer <strong>Vermögen</strong>sverwaltung hinausgeht (vgl. BFH – Beschluss<br />
vom 25. Juni 1984 – BStBl. II Seite 751, 762 –).<br />
Auf dieser Grundlage wird davon ausgegangen, dass die<br />
Kapitel 3 _Steuerliche Grundlagen<br />
69
Kapitel 3 _Steuerliche Grundlagen<br />
70<br />
Emittentin nicht gewerblich tätig wird, da sie lediglich<br />
beabsichtigt, aus dem Substanzwert der zu erwerbenden<br />
Edelmetalle einen <strong>Vermögen</strong>szuwachs zu erzielen.<br />
Die Emittentin unterhält auch dann einen Gewerbebetrieb,<br />
wenn sie sich an einer gewerblich geprägten oder gewerblich<br />
tätigen Personengesellschaft beteiligt (sog. gewerbliche<br />
Abfärbung oder Infektion, § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). In diesem<br />
Fall führen die gewerblichen Einkünfte der Personengesellschaft,<br />
die der Emittentin zugerechnet werden, zur<br />
gewerblichen Infizierung sämtlicher Einkünfte der Emittentin.<br />
Eine Beteiligung an anderen Unternehmen durch<br />
VSG II ist nicht vorgesehen. Gewerbliche Infektion wird<br />
daher nicht vorliegen.<br />
Die Tätigkeit einer Kommanditgesellschaft gilt stets und<br />
im vollen Umfang als Gewerbebetrieb, wenn der persönlich<br />
haftende Gesellschafter eine oder mehrere Kapitalgesellschaften<br />
sind und wenn nach dem Gesellschaftsvertrag nur<br />
dieser persönlich haftende Gesellschafter oder eine andere<br />
Person, die nicht Gesellschafter der Kommanditgesellschaft<br />
ist, zur Führung der Geschäfte befugt ist (§ 15 Abs. 3 Nr. 2<br />
EStG). Die Komplementärin der Emittentin ist VSG Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH. Nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
der Emittentin (§ 11 Abs. 1) ist die Komplementärin von<br />
der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Geschäfte von<br />
VSG II werden ausschließlich durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin, die L’or triple value concept GmbH, geführt.<br />
Damit liegt keine gewerbliche Prägung vor (so auch R<br />
15.8 Abs. 6 Seite 1 EStR 2007). Nach den Einkommensteuerrichtlinien<br />
ist es unschädlich, wenn der geschäftsführungsbefugte<br />
Kommanditist wiederum eine Kapitalgesellschaft<br />
ist (R 15.8 Abs. 6 Seite 2 EStR 2007).<br />
Steuersatz zur Einkommenssteuer<br />
Der für den Anleger maßgebliche Steuersatz zur Einkommensteuer<br />
hängt von dessen persönlichen steuerlichen Verhältnissen<br />
ab. Der Höchststeuersatz zur Einkommensteuer<br />
beträgt zurzeit bei einem zu versteuernden Einkommen<br />
von bis zu € 250.000,00 höchstens 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlags.<br />
In den Folgejahren soll dieser Höchststeuersatz<br />
nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand beibehalten<br />
werden.<br />
Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer<br />
Der Solidaritätszuschlag in Höhe von zurzeit 5,5 % bemisst<br />
sich nach der festgesetzten Einkommensteuer eines jeden<br />
Kommanditisten/Treugebers. Die Regelungen zum Solidaritätszuschlag<br />
werden durch das UntStRefG 2008 nicht<br />
geändert. Die Kirchensteuer bemisst sich für den kirchensteuerpflichtigen<br />
Kommanditisten/Treugeber ebenfalls<br />
nach der festgesetzten Einkommensteuer.<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Emittentin ist gemäß steuerlicher Konzeption Unternehmerin<br />
im Sinne von § 2 UStG. Die umsatzsteuerliche<br />
Unternehmereigenschaft hat vor allem zur Folge, dass VSG<br />
II zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt ist. Die<br />
beim Erwerb von Silber und Platin sowie bei sonstigen<br />
in Anspruch genommenen Leistungen von anderen Unternehmern<br />
in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge<br />
können als Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuererklärung<br />
geltend gemacht werden. Bis zu Höhe der geltend<br />
gemachten Vorsteuerbeträge erfolgt eine Erstattung durch<br />
die Finanzverwaltung.<br />
Gleichzeitig hat eine umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft<br />
von VSG II zur Folge, dass Umsätze aus dem<br />
Verkauf von Silber und Platin ebenfalls der Umsatzsteuer<br />
unterliegen und dem derzeit gültigen Steuersatz von 19 %<br />
zu unterwerfen sind. Nach § 25c UStG sind Umsätze mit<br />
Anlagegold, die VSG II konzeptionsgemäß tätigen wird,<br />
unabhängig von einer umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft<br />
hingegen von der Umsatzsteuer befreit. Sofern<br />
VSG II Umsätze aus dem Verkauf von Gold erzielt, können<br />
auf diese Umsätze entfallende Vorsteuerbeträge für von<br />
anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Leistungen<br />
nicht geltend gemacht werden.<br />
Die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft von VSG II<br />
könnte unter Umständen nicht gegeben sein. VSG II wäre<br />
keine Unternehmerin im umsatzsteuerlichen Sinn, wenn sie<br />
nicht eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig<br />
ausübt. VSG II würde dann keine nachhaltige Tätigkeit zur<br />
Erzielung von Einnahmen entsprechend § 2 Satz 2 UStG<br />
ausüben. Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen
Tätigkeit im Sinne des UStG ist dabei nicht mit dem Begriff<br />
des Gewerbebetriebes nach dem Einkommensteuergesetz<br />
und dem Gewerbesteuergesetz gleichzusetzen – er geht darüber<br />
hinaus. VSG II wäre keine Unternehmerin im Sinne<br />
des Umsatzsteuergesetzes, wenn Geschäftstätigkeit als auf<br />
das Halten und Verwalten von <strong>Vermögen</strong>sgegenständen<br />
beschränkt eingestuft wird. Dies hätte unter anderem zur<br />
Folge, dass VSG II nicht berechtigt ist, die von Dritten in<br />
Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen.<br />
Diese Vorsteuer belastet dann als Aufwand das Ergebnis von<br />
VSG II bzw. stellt beim Ankauf von Silber und Platin aktivierungspflichtige<br />
Anschaffungsnebenkosten dar. Darüber<br />
hinaus würde der Verkauf von Silber und Platin nicht der<br />
Umsatzsteuer unterliegen.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Bei Übertragung von <strong>Vermögen</strong> von Todes wegen (Erbschaft)<br />
oder unter Lebenden (Schenkung) sind grundsätzlich<br />
erbschaft- und schenkungsteuerliche Aspekte zu<br />
berücksichtigen. Der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
unterliegt die Bereicherung des Erben bzw. Beschenkten,<br />
soweit sie nicht steuerfrei ist. Vorerwerbe im Zeitraum von<br />
10 Jahren sind der Bereicherung hinzuzurechnen (§ 14<br />
ErbStG). Bei der Bereicherung des Erben bzw. Beschenkten<br />
handelt es sich um eine Nettogröße, d.h. es wird nur die<br />
Wertdifferenz zwischen den (positiven) <strong>Vermögen</strong>sgegenständen<br />
und etwaigen Verbindlichkeiten der Besteuerung<br />
zugrunde gelegt. Der erbschaft- und schenkungsteuerlich<br />
maßgebliche Wert eines Anteils an einer Personengesellschaft<br />
bestimmt sich auf der Grundlage der Werte der von<br />
dieser Personengesellschaft gehaltenen Wirtschaftsgüter,<br />
also auf der Grundlage der von VSG II erworbenen Edelmetalle.<br />
Im Übrigen ist die Höhe und das Entstehen der<br />
Steuer von einer Reihe von individuellen Faktoren des Erblassers<br />
bzw. Schenkers und des Erben bzw. Beschenkten<br />
abhängig, die mit dieser Darstellung nicht behandelt werden<br />
können. Die für die Besteuerung maßgeblichen Werte<br />
sind im Erbfall regelmäßig auf den Zeitpunkt des Todes des<br />
Erblassers, bei einer Schenkung regelmäßig auf den Zeitpunkt<br />
des dinglichen Vollzugs der Schenkung zu ermitteln<br />
(Bewertungsstichtag).<br />
Die von VSG II erworbenen Edelmetalle sind mit dem ge-<br />
meinen Wert anzusetzen. Der gemeine Wert ist der Verkehrswert,<br />
d.h. der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr<br />
bei einer Veräußerung unter Berücksichtigung aller<br />
preisbildenden Faktoren zu erzielen wäre.<br />
Der Verkehrswert ist zunächst aus Verkäufen abzuleiten, die<br />
weniger als ein Jahr zurückliegen. Ist dies nicht möglich, ist<br />
der Verkehrswert am maßgebenden Bewertungsstichtag<br />
zu schätzen. Der gemeine Wert sowie weitere für die Ermittlung<br />
der Erbschaft- und Schenkungsteuer bedeutsame<br />
Besteuerungsgrundlagen können gesondert festgestellt werden,<br />
soweit Inlandssachverhalte betroffen sind (§ 151 Abs.<br />
1, 4 BewG). Ob eine gesonderte Feststellung durchgeführt<br />
wird, entscheidet das Finanzamt nach pflichtgemäßem Ermessen.<br />
Das Finanzamt kann dabei sowohl den Erben bzw.<br />
Erwerber als auch VSG II zur Abgabe der Feststellungserklärung<br />
auffordern (§ 153 BewG).<br />
Der gemeine Wert (Verkehrswert) ist grundsätzlich auch<br />
dann maßgeblich, wenn ein Anleger nur mittelbar über<br />
den Treuhandkommanditisten beteiligt ist. Allerdings geht<br />
die Finanzverwaltung in diesem Fall davon aus, dass Gegenstand<br />
der Zuwendung (Erbschaft, Schenkung) nicht<br />
der Anteil an VSG II, sondern der Herausgabeanspruch<br />
aus dem Treuhandverhältnis ist (vgl. koordinierender<br />
Ländererlass, z.B. FinMin. Baden-Württemberg vom 27.<br />
Juni 2005, 3 – S 3806/51; DB 2005, 1493). Dies gilt nicht,<br />
wenn im Treuhand- und im Gesellschaftsvertrag festgelegt<br />
ist, dass das Treuhandverhältnis beim Tod des Treugebers<br />
bzw. bei Übertragung des Anspruchs aus dem Treuhandvertrag<br />
endet und der Erbe bzw. Beschenkte unmittelbar<br />
in die Gesellschafterstellung eintritt (vgl. koordinierender<br />
Ländererlass, z.B. FinMin. Baden-Württemberg vom 16.<br />
Februar 2007, 3 – S 3806/51; DB 2007, 491). Entsprechende<br />
Regelungen wurden in den Treuhand- und in den Gesellschaftsvertrag<br />
von VSG II aufgenommen.<br />
Das Erbschaftsteuerrecht soll durch das Gesetz zur Erleichterung<br />
der Unternehmensnachfolge grundlegend geändert<br />
werden. Dieses Gesetz liegt derzeit als Regierungsentwurf<br />
vor. Mit dem Gesetz sollen die Begünstigung von Betriebsvermögen<br />
zielgenauer ausgestaltet und Missbräuche und<br />
Mitnahmeeffekte eingeschränkt werden. Dabei geht die<br />
Tendenz des Gesetzgebers dahin, den Kreis des begüns-<br />
Kapitel 3 _Steuerliche Grundlagen<br />
71
Kapitel 3 _Steuerliche Grundlagen<br />
72<br />
tigten <strong>Vermögen</strong>s enger zu ziehen. Darüber hinaus hat das<br />
Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 7. November<br />
2006 (Az.: 1 BvL 10/02) das geltende Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuerrecht für unvereinbar mit dem Grundgesetz<br />
erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum<br />
31. Dezember 2008 eine verfassungsgemäße Neuregelung<br />
des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts zu treffen. Bis<br />
zu diesem Zeitpunkt ist das geltende Recht vorerst weiter<br />
anzuwenden. Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur<br />
Erleichterung der Unternehmensnachfolge wurde noch vor<br />
Verkündung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />
beschlossen und konnte diese Entscheidung daher<br />
nicht berücksichtigen. Es ist deshalb derzeit nicht absehbar,<br />
in welche Richtung sich die erbschaft- und schenkungsteuerliche<br />
Rechtslage entwickelt.<br />
Veräußerungsgewinne<br />
Konzeptionsgemäß soll ein Anleger erst durch Veräußerung<br />
von Edelmetallen Gewinne erzielen, die ihm auch erst im<br />
Falle seiner (Teil-) Kündigung ausgeschüttet werden. Als<br />
Veräußerungsgewinn wird gemäß § 23 Abs. 3 EStG der Unterschied<br />
zwischen Veräußerungspreis einerseits und den<br />
Anschaffungskosten zzgl. der Werbungskosten andererseits<br />
qualifiziert.<br />
Die Veräußerung des Anteils an einer Personengesellschaft<br />
durch den Gesellschafter wird steuerlich wegen der Transparenz<br />
der Personengesellschaft wie die anteilige Veräußerung<br />
der von der Personengesellschaft gehaltenen Wirtschaftsgüter<br />
behandelt. Die Veräußerung des Anteils an VSG II<br />
durch den Anleger wird damit steuerlich wie die anteilige<br />
Veräußerung der erworbenen Edelmetalle behandelt.<br />
Veräußerungsgewinne sind für den Privatanleger gemäß<br />
§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerfrei, sofern die einjährige<br />
Spekulationsfrist eingehalten wird. Die Spekulationsfrist<br />
gemäß § 23 EStG wird dann eingehalten, wenn der Anleger<br />
seine veräußerte Beteilung an der Gesellschaft und auch<br />
die Haltedauer des Edelmetalls der Gesellschaft länger als<br />
zwölf Monate betragen hat. Veräußert ein Anleger seine<br />
Beteiligung vor Ablauf der Spekulationsfrist oder veräußert<br />
die Emittentin vor Ablauf von zwölf Monaten ihrerseits<br />
Edelmetalle, sind Einkünfte aus der Veräußerung als ein-<br />
kommensteuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft<br />
zu betrachten und unterliegen sodann in voller Höhe der<br />
persönlichen Einkommensteuer des Anlegers.<br />
Das UntStRefG 2008 sieht vor, dass die Anschaffung oder<br />
Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung<br />
an einer Personengesellschaft (weiterhin) als Anschaffung<br />
oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter gilt<br />
(§ 20 Abs. 2 Satz 3 EStG-E). Damit werden Wertzuwächse<br />
eines Anteils an einer Personengesellschaft, die außerhalb<br />
der Haltefrist realisiert werden, weiterhin keiner Besteuerung<br />
unterworfen werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG-E). Zu<br />
beachten ist allerdings, dass sich durch den neu gefassten<br />
§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG-E die generell einjährige Veräußerungsfrist<br />
auf zehn Jahre verlängern kann, wenn zumindest<br />
in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden.<br />
Ferner wurde mit dem UntStRefG 2008 die Freigrenze für<br />
private Veräußerungsgeschäfte von € 512,00 auf € 600,00<br />
angehoben. Die Neuerung zur Veräußerungsfrist gilt für<br />
nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossene Kaufverträge<br />
oder gleichstehende Rechtsakte. Die Freigrenze erhöht sich<br />
ab dem 1. Januar 2009.<br />
Da die Emittentin konzeptionsgemäß nicht auf die Erzielung<br />
laufender Erträge ausgerichtet ist, können Sonderwerbungskosten<br />
in der Regel nicht steuerwirksam geltend<br />
gemacht werden. Von einer Fremdfinanzierung der jeweiligen<br />
Beteiligung wird daher dringend abgeraten, da die Finanzierungszinsen<br />
nicht oder nur in sehr eingeschränktem<br />
Umfang steuerlich abzugsfähig sind.<br />
Steuerfolgen bei vermögensverwaltender<br />
Tätigkeit<br />
Wenn die Emittentin konzeptionsgemäß als vermögensverwaltende<br />
Gesellschaft behandelt wird, stellen sich die<br />
steuerlichen Folgen für natürliche Personen mit steuerlicher<br />
Ansässigkeit im Inland, die eine Beteiligung in ihrem Privatvermögen<br />
halten, wie folgt dar:<br />
Die Emittentin wird in die Edelmetalle Gold, Silber und<br />
Platin investieren. Laufende Erträge, wie Zinsen aus der<br />
vorgesehenen Bargeldreserve werden in geringem Umfang
erzielt und nicht ausgeschüttet. Der angestrebte <strong>Vermögen</strong>szuwachs<br />
soll lediglich über eine Preissteigerung bzw.<br />
langfristig orientierte <strong>Vermögen</strong>sumschichtung der einzelnen<br />
Metalle erreicht werden. Eine Ausschüttung dieser<br />
Wertsteigerungen ist nicht vorgesehen. Soweit Zinsen auf<br />
der Ebene der Gesellschaft anfallen, sind diese anteilig von<br />
den Anlegern mit ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern,<br />
auch wenn diese nicht ausgeschüttet werden.<br />
Steuerfolgen bei gewerblicher Tätigkeit<br />
Sollte die Emittentin einen Gewerbebetrieb unterhalten,<br />
weil sie gewerblich tätig oder gewerblich infiziert wird, erzielen<br />
die jeweiligen Anleger Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb<br />
(§ 15 EStG). Sämtliche Einkünfte sind für den Anleger<br />
sodann in voller Höhe einkommensteuerpflichtig.<br />
Ist die Emittentin gewerblich tätig oder gewerblich infiziert,<br />
unterliegt sie als eigenes Gewerbesteuersubjekt auch der<br />
Gewerbesteuer. Diese Gewerbesteuer ist auf der Ebene des<br />
Anlegers nach Maßgabe der Bestimmung des § 35 EStG im<br />
Rahmen eines pauschalierten Verfahrens auf die persönliche<br />
Einkommensteuerschuld des Anlegers anrechenbar.<br />
Beteiligt sich eine Kapitalgesellschaft an einer gewerblich<br />
tätigen Personengesellschaft, so führt dies aus körperschaftsteuerlicher<br />
Sicht zu keinen Abweichungen gegenüber einer<br />
vermögensverwaltenden Personengesellschaft. Allerdings<br />
führt die Gewerblichkeit dazu, dass auf Ebene der Personengesellschaft<br />
ggf. Gewerbeertragsteuer anfällt, die auf der<br />
Ebene der Kapitalgesellschaft im Gegensatz zu natürlichen<br />
Personen, die sich als Anleger an der Emittentin beteiligen,<br />
nicht als Steuerermäßigungsbetrag von der festzusetzenden<br />
Steuer abgezogen werden kann.<br />
Investmentsteuerrecht<br />
Auf die Besteuerung der Erträge von VSG II finden die<br />
steuerlichen Bestimmungen des Investmentsteuergesetzes<br />
keine Anwendung. VSG II ist kein inländisches Investmentvermögen<br />
in der Form eines von einer Kapitalanlagegesellschaft<br />
verwalteten Sondervermögens oder einer Investmentaktiengesellschaft.<br />
Thesaurierung bei Personenun<br />
ternehmern<br />
Im Zuge des UntStRefG 2008 wurde für bilanzierende Einzelunternehmer<br />
und Mitunternehmer von Personengesellschaften<br />
die Möglichkeit geschaffen, nicht entnommene<br />
(thesaurierte) Gewinne mit gesonderten Steuersätzen zu<br />
versteuern. Ähnlich dem Verfahren für Kapitalgesellschaften<br />
findet eine teilweise Versteuerung im Jahr der Thesaurierung<br />
und eine abschließende Versteuerung („Nachversteuerung“)<br />
im Jahr der Entnahme statt. Diese Versteuerung<br />
tritt an die Stelle der Versteuerung zum persönlichen Steuersatz.<br />
Werden Gewinne eines Wirtschaftsjahres nicht entnommen,<br />
kommt auf Antrag ein besonderer Steuersatz von 28,25 %<br />
für diese thesaurierten Beträge zum Zuge. Unter Beachtung<br />
des Solidaritätszuschlags (5,5 %) beläuft sich der Thesaurierungstarif<br />
auf 29,80 %. Werden thesaurierte Beträge in<br />
einem späteren Wirtschaftsjahr entnommen, kommt es zur<br />
Nachversteuerung dieser Beträge mit einem Steuersatz von<br />
25 %. Unter Beachtung des Solidaritätszuschlags beträgt<br />
der Nachversteuerungstarif 26,38 %. Mithin beträgt die<br />
Tarifbelastung 56,18 % (ggf. zzgl. Kirchensteuer).<br />
Die besonderen Tarife können auf Antrag des Personenunternehmers<br />
für jeden Betrieb und jeden Mitunternehmeranteil<br />
gesondert gewählt werden. Der Gewinnanteil des<br />
Personenunternehmers muss allerdings mehr als 10 % am<br />
Gesamtgewinn oder € 10.000 übersteigen. Bis zur Bestandskraft<br />
des Einkommensteuerbescheids für den nächsten Veranlagungszeitraums<br />
kann der Antrag ganz oder teilweise<br />
zurückgenommen werden.<br />
Zur Nachversteuerung führen auch die Aufgabe oder Veräußerung<br />
des Betriebs oder Mitunternehmeranteils sowie<br />
die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, allerdings kann<br />
auf Antrag die Nachversteuerung über 10 Jahre zinslos gestundet<br />
werden.<br />
Kapitel 3 _Steuerliche Grundlagen<br />
73
Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
74<br />
Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
§ 1 Rechtsform, Firma und Sitz<br />
1. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />
<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co.<br />
KG<br />
– nachfolgend „Gesellschaft“ genannt –.<br />
2. Sitz der Gesellschaft ist Nienburg / Weser.<br />
§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />
1. Gesellschaftszweck ist der Ankauf, das Halten und Verwalten<br />
sowie der Verkauf von real existierenden, zertifizierten<br />
Edelmetallen, nämlich Gold, Silber und Platin,<br />
die in Barrenform erworben werden.<br />
2. Der Gesellschaft ist die Durchführung sämtlicher im<br />
Zusammenhang mit den vorstehenden Geschäften verbundenen<br />
Hilfsgeschäften und Dienstleistungen erlaubt,<br />
die geeignet sind, das Unternehmen zu fördern, sofern es<br />
sich nicht um erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne<br />
des Kreditwesengesetzes (KWG) oder solche im Sinne<br />
des § 34c Gewerbeordnung handelt.<br />
§ 3 Dauer, Geschäftsjahr<br />
1 Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit gegründet.<br />
2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr,<br />
welches am 22. Mai 2007 anfängt, ist ein Rumpfgeschäftsjahr.<br />
§ 4 Kommanditkapital<br />
Das Kommanditkapital der Gesellschaft beträgt € 3.000,00<br />
(in Worten: Euro dreitausend).<br />
§ 5 Gesellschafter, Gesellschaftskapital<br />
1. Gründungsgesellschafter der Gesellschaft sind<br />
a) Die VSG Verwaltungsgesellschaft mbH als persönlich<br />
haftende Gesellschafterin (Komplementärin)<br />
Die Komplementärin erbringt keine Einlage. <strong>Ihr</strong><br />
Beitrag zu der Gesellschaft liegt ausschließlich in<br />
der Übernahme der persönlichen Haftung.<br />
Die Komplementärin erhält eine monatliche Vergütung<br />
in Höhe von 1/12 von 0,06 % des zum jeweiligen<br />
31. Dezember eines jeden Jahres ermittelten<br />
Depotwerts vor Kosten.<br />
b) als beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten)<br />
– die L’or triple value concept GmbH, Hafenstraße 5,<br />
31582 Nienburg (Weser) mit Sitz in Nienburg (Weser),<br />
eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts<br />
Walsrode unter HRB 5777 als geschäftsführende<br />
Kommanditistin (die „geschäftsführende<br />
Kommanditistin“).<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin erbringt ihren<br />
Beitrag zur Gesellschaft durch die Übernahme<br />
der Geschäftsführung und leistet eine Kapitaleinlage<br />
in Höhe von € 1.000,00.<br />
– die L’or capital fine art AG, Hafenstraße 5, 31582<br />
Nienburg (Weser) mit Sitz in Nienburg (Weser),<br />
eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts<br />
Walsrode unter HRB 5774 als Anbieterin.<br />
Die Anbieterin erbringt ihren Beitrag zur Gesellschaft<br />
durch das Vertriebsmanagement und leistet<br />
eine Kapitaleinlage in Höhe von € 1.000,00.<br />
– die Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG<br />
als Treuhandkommanditistin, Am Anger 1, 29525<br />
Uelzen, eingetragen in das Handelregister des Amtsgerichtes<br />
Lüneburg unter HRA 200200 mit einer<br />
Hafteinlage in Höhe von zunächst € 1.000,00 und
ohne eine Pflichteinlage im eigenen Namen. Die<br />
Treuhänderin hat sich bereit erklärt, im eigenen<br />
Namen, aber auf Gefahr und für Rechnung von<br />
Personen, die sich mittelbar an der Gesellschaft<br />
beteiligen wollen (nachfolgend „Treugeber“), ihren<br />
Pflichtanteil an der Gesellschaft jeweils um<br />
den Betrag zu erhöhen, mit dem sich ein Treugeber<br />
mittelbar an der Gesellschaft beteiligen will (der<br />
jeweilige Betrag die „Treuhandbeteiligung“). Die<br />
Treuhänderin wird die jeweilige Treuhandbeteiligung<br />
treuhänderisch nach Maßgabe des zwischen<br />
dem jeweiligen Treugeber, der Gesellschaft und der<br />
Treuhänderin abzuschließenden Treuhandvertrages<br />
(der „Treuhandvertrag“), des Zeichnungsscheins<br />
(Beitrittserklärung) sowie den Regelungen dieses<br />
Gesellschaftsvertrages für den jeweiligen Treugeber<br />
halten. Gemäß dem Treuhandvertrag ist der<br />
jeweilige Treugeber von der Treuhänderin bevollmächtigt,<br />
alle Rechte (insbesondere Stimm-, Informations-<br />
und Kontrollrechte) hinsichtlich seiner<br />
Treuhandbeteiligung gemäß den Regelungen dieses<br />
Gesellschaftsvertrages selbst wahrzunehmen.<br />
Die Treuhandkommanditistin wird ihre in das Handelsregister<br />
einzutragende Haftsumme zum Ende<br />
eines jeden Geschäftsjahres entsprechend der von<br />
ihr gehaltenen mittelbaren Beteiligungen anpassen.<br />
Als Haftsumme ist dabei ein Betrag in Höhe von<br />
10 % des zum Ende eines jeden Geschäftsjahres von<br />
der Treuhandkommanditistin gehaltenen Nominalkapitals<br />
(eingezahltes Kapital abzüglich des Agios),<br />
in das Handelsregister als haftendes Kommanditkapital<br />
eintragen zu lassen. Es ist der Treuhandkommanditistin<br />
überlassen, das Kommanditkapital früher<br />
oder mehrmals im Geschäftsjahr anzupassen<br />
und die Änderung in das Handelsregister eintragen<br />
zu lassen.<br />
Die Treuhänderin erhält von der Gesellschaft für das<br />
treuhänderische Halten und Verwalten der Treuhandbeteiligungen<br />
eine monatliche Vergütung in<br />
Höhe von 1/12 von 0,15 % zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer p.a. des zum jeweiligen 31. Dezember<br />
eines jeden Jahres aktuellen Depotwerts vor<br />
Kosten.<br />
Die Gesellschaft ist verpflichtet, der Treuhänderin<br />
auf Ersuchen sämtliche Fremdkosten und Aufwendungen<br />
zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
die der Treuhänderin in Erfüllung oder im Zusammenhang<br />
mit dem Treuhandvertrag entstehen<br />
und die nicht die Treugeber entsprechend den Regelungen<br />
des Treuhandvertrages zu erstatten haben,<br />
unverzüglich zu ersetzen.<br />
2. Weitere natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften<br />
beteiligen sich an der Gesellschaft<br />
unmittelbar als Kommanditisten oder mittelbar über<br />
den Treuhandkommanditisten als Treugeber entsprechend<br />
des Zeichnungsscheins (Beitrittserklärung) und<br />
den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages mit den<br />
jeweils vereinbarten Beteiligungsalternativen (Direkteinlage:<br />
VSG II Direkt oder Rateneinlage: VSG II Spar).<br />
3. Die Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin, die L’or triple value concept GmbH,<br />
darf weitere Kommanditisten und Treugeber aufnehmen,<br />
die eine Einmaleinlage in Höhe von € 2.500,00<br />
oder einen höheren Betrag – auf volle € 100,00 lautend<br />
– einzahlen („VSG II Direkt“) zzgl. eines Agios in Höhe<br />
von 5,5 %.<br />
4. Die Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin, die L’or triple value concept GmbH,<br />
darf weitere Kommanditisten und Treugeber aufnehmen,<br />
die bei monatlichen Zahlungen eine Ersteinlage<br />
von mindestens € 1.000,00 inkl. 5,5 % Agio und weitere<br />
Zahlungen von mindestens € 100,00 inkl. 5,5 % Agio<br />
monatlich oder einen höheren Betrag, der durch 10 teilbar<br />
sein muss, erbringen („Ratenkommanditist“, bzw.<br />
„Ratentreugeber“) („VSG II Spar“). Eine monatliche<br />
Rate in Höhe von € 100,00 setzt sich daher aus € 94,79<br />
Einlage und Agio in Höhe von € 5,21 zusammen, die anfängliche<br />
Zahlung in Höhe von € 1.000,00 setzt sich aus<br />
einer Einlage in Höhe von € 947,87 und Agio in Höhe<br />
von € 52,13 zusammen.<br />
5. Die Wirksamkeit des Eintritts als Kommanditist ist aufschiebend<br />
bedingt durch die Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch die geschäftsführende Kommanditistin<br />
und die Eintragung in das Handelsregister. Bis zu ihrer<br />
Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
75
Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
76<br />
Eintragung in das Handelsregister werden unmittelbar<br />
beitretende Kommanditisten, wie atypisch stille Gesellschafter<br />
behandelt. Der Beitritt erfolgt frühestens jedoch<br />
mit Leistung der Einlage (Wertstellung auf dem Konto<br />
der Gesellschaft). Die Gesellschafter bevollmächtigen<br />
hiermit beziehungsweise mit ihrem Beitritt die geschäftsführende<br />
Kommanditistin in ihrem Namen, alle<br />
Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, welche<br />
zur Aufnahme und beim Ausscheiden von Kommanditisten<br />
erforderlich sind.<br />
Der Beitretende verpflichtet sich, der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin eine Handelsregistervollmacht auf<br />
seine Kosten in notariell beglaubigter Form zu erteilen<br />
und zu übersenden.<br />
Die Wirksamkeit des Eintritts als Treugeber ist aufschiebend<br />
bedingt durch die Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch die Treuhandkommanditistin. Der Beitritt erfolgt<br />
frühestens jedoch mit Leistung der Einlage (Wertstellung<br />
auf dem Konto der Gesellschaft). Die Gesellschafter<br />
bevollmächtigen hiermit beziehungsweise mit ihrem<br />
Beitritt die geschäftsführende Kommanditistin und die<br />
Treuhandkommanditistin in ihrem Namen, alle Erklärungen<br />
abzugeben und entgegenzunehmen, welche zur<br />
Aufnahme und beim Ausscheiden von Treugebern erforderlich<br />
sind.<br />
Der beitretende Kommanditist verpflichtet sich, der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin auf eine Handelsregistervollmacht<br />
auf eigene Kosten in notariell beglaubigter<br />
Form zu erteilen und zu übersenden.<br />
Der Eintritt in die Gesellschaft erfolgt jeweils zum Monatsanfang<br />
des Monats, der dem Zugang und der Annahmeerklärung<br />
durch die geschäftsführende Kommanditistin<br />
folgt. Dabei wird der zum Monatsersten eines<br />
jeden Monats errechnete Ausgabepreis für die Höhe der<br />
anteiligen Beteiligung maßgebend (vergl. § 6 Ziff. 10).<br />
6. Die Anzahl der Kommanditisten und Treugeber ist nicht<br />
begrenzt. Eine Beteiligung ist bis zum 31. Dezember 2008<br />
möglich (die „Zeichnungsfrist“). Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist nach freiem Ermessen ermächtigt,<br />
die Zeichnungsfrist bis zum 30. Juni 2009 zu verlängern.<br />
Ratenanlegern ist auch über die Zeichnungsfrist ermöglicht,<br />
unbefristet weitere Raten zu zahlen.<br />
7. Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />
§ 6 Konten<br />
1. Sämtliche <strong>Vermögen</strong>sgegenstände der Gesellschaft werden<br />
auf ein gesamthänderisch gebundenes Rücklagenkonto<br />
gebucht.<br />
2. Für jeden Gesellschafter werden ein Gesellschafterkonto<br />
(Kapitalkonto I), ein Umsatzsteuerkonto (Kapitalkonto<br />
II), ein Anteilskonto (Kapitalkonto III) und ein variables<br />
Konto (Kapitalkonto IV) geführt. Alle Konten sind<br />
unverzinslich.<br />
3. Das Gesellschafterkonto (Kapitalkonto I) wird als Festkonto<br />
für die Einlagen der Gesellschafter geführt. Es verzeichnet<br />
das Nominalkapital, mit dem der Gesellschafter<br />
an der Gesellschaft beteiligt ist.<br />
4. Das Kapitalkonto II ist das Konto, auf dem die Umsatzsteueranteile<br />
jedes Gesellschafters verbucht werden.<br />
5. Die Anteile, die jeder Gesellschafter an der Gesellschaft<br />
erhält, werden auf dem Kapitalkonto III verbucht. Nach<br />
den Anteilen bemisst sich auch das Stimmrecht jedes<br />
Gesellschafters.<br />
6. Auf dem variablen Konto (Kapitalkonto IV) werden Gewinne,<br />
Verluste und Entnahmen, sowie Kosten, erfasst.<br />
7. Soweit nicht in diesem Gesellschaftsvertrag etwas abweichendes<br />
geregelt ist, sind für die Beteiligung der<br />
Gesellschafter am <strong>Vermögen</strong>, an Ausschüttungen, am<br />
Gewinn und Verlust der Gesellschaft, dem Anspruch auf<br />
ein Abfindungsguthaben sowie für die Wahrnehmung<br />
der Gesellschafterrechte allein die Anteile des jeweiligen<br />
Gesellschafters auf dem Kapitalkonto III im Verhältnis<br />
zu der Summe der Anteile aller Gesellschafter am Ende<br />
eines Geschäftsjahres maßgebend.
8. Bei einem Gesellschafterwechsel tritt der Rechtsnachfolger<br />
hinsichtlich der Ergebnisverteilung in die Rechtsposition<br />
seines Vorgängers ein und übernimmt die Gesellschafterkonten<br />
seines Rechtsvorgängers.<br />
9. Jedem Gesellschafter ist mindestens jährlich eine schriftliche<br />
Aufstellung über die Entwicklung seiner Gesellschaftskonten<br />
zu übersenden. Auf Verlangen ist einem<br />
Gesellschafter darüber hinaus jederzeit Auskunft über<br />
seine Konten durch die geschäftsführende Kommanditistin<br />
zu erteilen.<br />
10. Die Gesellschaft, vertreten durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin, berechnet zu jedem ersten Werktag<br />
eines Monats (im Folgenden „Monatsbeginn“) den Ausgabepreis<br />
und zu jedem letzten Werktag eines Monats<br />
(im Folgenden „Monatsende“) den Rücknahmepreis,<br />
der einem Anteil über € 500,00 bei Beginn der Gesellschaft<br />
entspricht (ein „Anteil mit einem Nominalwert<br />
von € 500,00“ oder ein „Anteil“). Bei Beginn der Gesellschaft<br />
(erster Edelmetallerwerb durch die Gesellschaft)<br />
beträgt der objektive Wert eines Anteils € 500,00.<br />
Für eine Einlage (zur Höhe der Einlage, insb. für Ratenanleger<br />
vergl. § 5 Ziff. 1b) von je € 500,00 erhält ein<br />
Kommanditist oder Treugeber daher den Bruchteil eines<br />
Anteils, der dem Verhältnis von 500 zu dem jetzigen Wert<br />
eines Anteils über € 500,00 entspricht, der zu Beginn<br />
der Gesellschaft gezeichnet wurde. Der Bruchteil eines<br />
Anteils im Nominalwert von € 500,00, den ein Kommanditist<br />
oder Treugeber für eine Einlage in Höhe von<br />
€ 500,00 erhält, wird nach folgender Formel errechnet:<br />
M = 500 : F<br />
Die Anzahl der Gesamtanteile zu nominal € 500,00 der<br />
eingebrachten Einlage wird nach folgender Formel errechnet:<br />
N = E : F<br />
Der aktuelle Ausgabepreis kann dabei nicht im Vorfeld<br />
bekannt gegeben werden, da er von den jeweils geltenden<br />
Einkaufspreisen und der Gewichtung des jeweiligen<br />
Einkaufvolumens eines jeden Edelmetalls (Gold, Silber,<br />
Platin) abhängig ist.<br />
Die Ermittlung des jeweiligen Ausgabepreises erfolgt<br />
daher nach folgender Formel:<br />
F = + + ·<br />
d² · g e² · h f ² · i 500<br />
a b c j<br />
Dabei bezeichnet<br />
M den rechnerischen Anteil, den ein Kommanditist<br />
oder Treuhänder zum Zeitpunkt seiner Beteiligung<br />
an der Gesellschaft für € 500,00 Einlage erhält.<br />
N die Anteile, mit denen ein neuer Kommanditist oder<br />
Treugeber an der Gesellschaft für seine Gesamteinlage<br />
im Zeitpunkt seines Eintretens beteiligt ist. Diese<br />
werden dem Kapitalkonto III gutgeschrieben.<br />
E die Gesamtsumme der Einlage des neuen Kommanditisten<br />
oder Treugebers<br />
F den aktuellen Ausgabepreis für einen Gesellschaftsanteil<br />
zu nominal € 500,00 im Zeitpunkt des Eintretens<br />
des neuen Kommanditisten oder Treugebers<br />
a: Goldpreis beim ersten Kauf der Gesellschaft<br />
b: Silberpreis beim ersten Kauf der Gesellschaft<br />
c: Platinpreis beim ersten Kauf der Gesellschaft<br />
d: Goldpreis des aktuellen Kaufes<br />
e: Silberpreis des aktuellen Kaufes<br />
f: Platinpreis des aktuellen Kaufes<br />
g: Goldmenge des aktuellen Kaufes<br />
h: Silbermenge des aktuellen Kaufes<br />
i: Platinmenge des aktuellen Kaufes<br />
j: Gesamtkaufpreis des aktuellen Kaufes aller<br />
Edelmetalle (Gold + Silber + Platin)<br />
Der Wert N multipliziert mit dem Wert F ergibt im Zeitpunkt<br />
des Beitritts eines Kommanditisten oder Treuhänders<br />
die Summe seiner Nettoeinlage, die dem Kapitalkonto I<br />
gutgeschrieben wird. Dabei wird dem Kapitalkonto I der<br />
errechnete Betrag gutgeschrieben.<br />
§ 7 Kündigung der Gesellschaft; Ausscheiden<br />
von Gesellschaftern<br />
1. Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter mit<br />
einer Frist von 3 Werktagen zum Ende des Kalender-<br />
Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
77
Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
78<br />
monats schriftlich gekündigt werden. Teilkündigungen<br />
von Gesellschaftern über Anteile sind möglich, solange<br />
eine Basisbeteiligung in Höhe eines nominalen Kapitals<br />
von € 2.500,00 verbleibt. Teilkündigungen sind nur über<br />
nominale Beträge möglich, die durch 500 teilbar sind.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin kann ihre gesamte<br />
Beteiligung ordentlich jeweils zum 31. Dezember<br />
eines Jahres mit einer Frist von 2 Monaten kündigen.<br />
Das Recht auf eine außerordentliche, fristlose Kündigung<br />
aus wichtigem Grunde bleibt davon unberührt. Die<br />
Kündigung erfolgt durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft,<br />
die sämtlichen Gesellschaftern mitzuteilen ist.<br />
Ist die geschäftsführende Kommanditistin kapitalmäßig<br />
an der Gesellschaft beteiligt, gilt für Teilkündigungen die<br />
nur die Kapitalbeteiligung betreffen, ebenfalls die dreitägige<br />
Kündigungsfrist des vorstehenden ersten Absatzes<br />
dieses § 7, Ziff. 1.<br />
2. Die Kündigung ist an die Gesellschaft zu richten. Maßgeblich<br />
für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der<br />
Eingang der schriftlichen Kündigung bei der Gesellschaft.<br />
3. Scheidet die geschäftsführende Kommanditistin aus<br />
wichtigem Grund oder durch Kündigung aus, so können<br />
die Gesellschafter durch Mehrheitsbeschluss eine neue<br />
geschäftsführende Kommanditistin bestellen, die ohne<br />
Auseinandersetzung der Gesellschaft als geschäftsführende<br />
Kommanditistin im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />
in die Position der bisherigen geschäftsführenden Kommanditistin<br />
eintritt, und zwar mit denselben Rechten<br />
und Pflichten wie die ausgeschiedene geschäftsführende<br />
Kommanditistin, in dem sie deren Kommanditanteil<br />
übernimmt. Wird dieser Beschluss zur Fortsetzung der<br />
Gesellschaft nicht gefasst, wird die Gesellschaft bei Ausscheiden<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin aufgelöst<br />
und liquidiert. Bei Fortführung der Gesellschaft hat<br />
die ausscheidende geschäftsführende Kommanditistin<br />
keinen Anspruch auf Sicherheitsleistung für Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft.<br />
4. Ansonsten hat die Kündigung der Gesellschaft nicht die<br />
Auflösung der Gesellschaft, sondern das Ausscheiden des<br />
kündigenden Gesellschafters zur Folge.<br />
§ 8 Ausschluss von Gesellschaftern<br />
1. Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />
werden, wenn<br />
a) ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem<br />
Grunde fristlos gekündigt werden kann,<br />
b) er mit seinen Verpflichtungen aus § 5 Ziff. 3 bzw.<br />
als Ratengesellschafter mit seinen Ratenzahlungen<br />
gemäß § 5 Ziff. 4 in Verzug gekommen ist. Befindet<br />
sich ein Gesellschafter, der eine Rateneinlage<br />
übernommen hat, mit mehr als vier monatlichen<br />
Einlageraten in Verzug, so ist die geschäftsführende<br />
Kommanditistin nach vergeblicher Fristsetzung zur<br />
Ausschließung des Gesellschafters berechtigt. Wird<br />
das Ausschließungsrecht nicht ausgeübt, so sind ab<br />
Verzug Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem<br />
jeweils gültigen Basiszinssatz zu entrichten,<br />
c) über sein <strong>Vermögen</strong> das Insolvenzverfahren eröffnet<br />
oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt<br />
wird,<br />
d) durch einen Gläubiger des betroffenen Gesellschafters<br />
in dessen Gesellschaftsanteil und/oder damit<br />
verbundene Rechte die Zwangsvollstreckung betrieben<br />
wird und die Vollstreckungsmaßnahme nicht<br />
innerhalb von drei Monaten wieder aufgehoben<br />
worden ist.<br />
2. Die Kündigung wird mit dem Zugang des Kündigungsschreibens<br />
wirksam. Die Gesellschafter beauftragen hiermit<br />
die geschäftsführende Kommanditistin zur Feststellung,<br />
dass ein wichtiger Grund, der zur Kündigung eines<br />
Kommanditisten oder Treugebers berechtigt, vorliegt,<br />
zur Abgabe entsprechender Kündigungserklärungen<br />
und zur Erhebung von Ausschlussklagen.<br />
§ 9 Abfindung<br />
1. Bei Ausscheiden oder Ausschluss des Gesellschafters erhält<br />
der ausscheidende Gesellschafter eine Abfindung.<br />
Die Höhe der Abfindung berechnet sich nach dem Wert
seines Geschäftsanteils, der sich aus den in § 6 aufgeführten<br />
Gesellschafterkonten ergibt zum letzten Werktag des<br />
Kalendermonats, in dem die Kündigung wirksam wird.<br />
Für die Berechnung der Abfindungshöhe ist der jeweils<br />
letzte ermittelte Rücknahmepreis maßgeblich.<br />
Der Rücknahmepreis errechnet sich nach folgender Formel:<br />
R = X / ∑KKIII<br />
Die Abfindung errechnet sich somit nach folgender Formel:<br />
A = R · KKIII – G<br />
A: Höhe der Abfindung<br />
K III: Anteile des Ausscheidenden auf dem<br />
Kapitalkonto III<br />
∑KK III: Summe sämtlicher Kapitalkonten III der<br />
Gesellschaft (alle Anteile der Gesellschaft)<br />
R: Rücknahmepreis eines Anteils zum Ende<br />
eines Monats, der einem Anteil vom<br />
Nominalwert € 500,00 zum Beginn<br />
der Gesellschaft entspricht<br />
X: Depotwert nach Gewinnbeteiligung<br />
(Edelmetallbewertung + Barreserve-<br />
Kosten - Gewinnbeteiligung) zum Ende<br />
eines Monats<br />
G: eventuell anfallende Gebühren für den<br />
Verkauf von Edelmetallen<br />
Ist unklar, wann dem Gesellschafter oder der Gesellschaft<br />
die Kündigung zugegangen ist, gilt sie am dritten Werktag<br />
nach der Aufgabe zur Post als zugegangen, sofern nicht<br />
der Gesellschafter nachweist, dass tatsächlicher Zugang<br />
später war oder gar nicht zugestellt wurde.<br />
2. Auf Wunsch des Gesellschafters ist eine physische Auslieferung<br />
der Edelmetalle binnen zwei Monaten möglich.<br />
Die Auslieferung kann nur in ganzen Barren erfolgen.<br />
Spitzenbeträge werden in bar ausgeglichen. Die Aufteilung<br />
der Metalle behält sich die Geschäftsführung der<br />
Gesellschaft vor. Der Auslieferungsort ist der Lagerort.<br />
3. Bei Wahl der physischen Lieferung ist der Gesellschafter<br />
verpflichtet, der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
die hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Diese<br />
können von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
bei der Berechnung der Abfindungssumme von dem<br />
Abfindungsbetrag abgezogen und einbehalten werden.<br />
4. Der Abfindungsanspruch ist abtretbar.<br />
§ 10 Übertragung von Gesellschaftsanteilen;<br />
Erbfolge<br />
1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung übertragen,<br />
sofern seine Einlage bei der Gesellschaft eingezahlt oder<br />
sichergestellt ist, dass der Übernehmer die Einzahlung<br />
leistet. Teilabtretungen sind nur zulässig, wenn die abgetretene<br />
Beteiligung durch 500 ohne Rest teilbar ist und<br />
sowohl die Beteiligung des Abtretungsempfängers als<br />
auch die verbleibende Beteiligung des Abtretenden noch<br />
einen Betrag von € 2.500,00 beträgt. Die Übertragung ist<br />
von der Zustimmung der Gesellschaft, vertreten durch<br />
die geschäftsführende Kommanditistin, abhängig.<br />
2. Die Kosten für eine Übertragung der Beteiligung trägt<br />
im Verhältnis zur Gesellschaft der neu eintretende Gesellschafter.<br />
3. Gleiches gilt für die Übertragung der Beteiligung im<br />
Wege der Schenkung.<br />
4. Stirbt ein Gesellschafter, so wird die Gesellschaft mit<br />
seinen Erben beziehungsweise Vermächtnisnehmern<br />
fortgesetzt. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer<br />
eines Gesellschafters haben einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />
zu bestimmen, der die Gesellschaftsrechte<br />
des Erblassers einheitlich wahrzunehmen hat. Solange<br />
dies nicht geschehen ist, ruht das Stimmrecht.<br />
5. Soweit ein Anleger mittelbar an der Gesellschaft beteiligt<br />
ist, endet das Treuhandverhältnis mit dem Tod des<br />
Treugebers. Der Treuhandkommanditist überträgt bereits<br />
mit Abschluss des Treuhandvertrages das Treugut auf den<br />
Treugeber mit Rechtswirkung zum Zeitpunkt des Todes<br />
des Treugebers. Der Treugeber nimmt diese Übertragung<br />
mit Abschluss des Treuhandvertrages an. Die Zustimmung<br />
für diese Übertragung wird hiermit erteilt.<br />
Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
79
Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
80<br />
§ 11 Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />
obliegt der L’or triple value concept GmbH, als geschäftsführender<br />
Kommanditistin, vertreten durch die Geschäftsführung<br />
oder einen Bevollmächtigten. Alle weiteren Gesellschafter<br />
sind von der Geschäftsführung und Vertretung<br />
ausgeschlossen.<br />
2. Die geschäftsführende Kommanditistin ist von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB befreit.<br />
3. Die Geschäftsführungsbefugnis der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin erstreckt sich auf die Vornahme aller<br />
Rechtsgeschäfte, die zum laufenden Betrieb gehören, insbesondere<br />
den Erwerb von Edelmetallen und sämtlicher<br />
hierfür erforderlicher Nebengeschäfte. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin erwirbt die Edelmetalle nach freiem<br />
Ermessen für die Gesellschaft zu den jeweils günstigst<br />
möglichen Konditionen. Dabei ist ihr ausdrücklich der<br />
Erwerb von nahe stehenden Personen zu einem Preis, der<br />
den üblichen Marktpreis nicht übersteigt, erlaubt.<br />
Maximal 10 % des Gesamtvermögens darf die Gesellschaft<br />
in Euro auf dem Giro- bzw. einem Tagesgeldkonto halten<br />
(die „Barreserve“). Die Barreserve dient zum Ausgleich von<br />
Spitzenbeträgen, um jeweils in der Lage zu sein, das Edelmetall<br />
in Form ganzer Barren zu erwerben, zur Abfindung<br />
von ausscheidenden Gesellschaftern oder zur Begleichung<br />
der Kosten der Gesellschaft.<br />
Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auch auf die<br />
Aufnahme weiterer Gesellschafter.<br />
Jegliche andere Anlageform wird ausgeschlossen und ist<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin untersagt.<br />
4. Als über den laufenden Geschäftsbetrieb hinausgehend und<br />
damit zustimmungsbedürftig gelten insbesondere, jedoch<br />
unbeschadet abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag:<br />
a) die Auflösung oder Umwandlung des Unternehmens<br />
b) die Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens<br />
oder eines wesentlichen Unternehmensteiles<br />
c) die vollständige oder teilweise Einstellung des Geschäftsbetriebes<br />
d) die Aufnahme neuer und/oder Aufgabe bestehender<br />
Geschäftszweige<br />
e) die Eingehung von Bürgschaften, Garantien u. dgl.<br />
f) die Begebung von Wechseln<br />
g) der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen<br />
h) die Bestellung einer neuen geschäftsführenden Kommanditistin,<br />
unabhängig davon, ob diese an Stelle der<br />
bisherigen geschäftsführenden Kommanditistin oder<br />
neben diese tritt.<br />
5. Die geschäftsführende Kommanditistin ist verpflichtet, der<br />
Gesellschafterversammlung auf deren Verlangen, mindestens<br />
aber jährlich, über alle außerordentlichen Geschäftsvorfälle<br />
zu berichten und mindestens einmal jährlich einen<br />
Geschäftsbericht oder eine vergleichbare Aufstellung, aus<br />
der sich die aktuellen <strong>Vermögen</strong>sverhältnisse der Gesellschaft<br />
ergeben, unaufgefordert zu übersenden.<br />
6. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält als Vergütung<br />
für ihre Tätigkeit für die Aufnahme eines weiteren<br />
Kommanditisten oder Treugebers das tatsächlich eingeworbene<br />
Agio auf das Beteiligungskapital. Das Agio beträgt<br />
bei Einmaleinlagen (§ 5 Ziff. 3.) in der Regel 5,5 %<br />
des Beteiligungskapitals, bei Sparverträgen (§ 5 Ziff. 4.) ist<br />
das Agio von 5,5 % in den monatlichen Raten und in der<br />
Anzahlung bereits enthalten.<br />
Daneben erhält die geschäftsführende Kommanditistin eine<br />
monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von 1,0 % des Depotwerts<br />
vor Kosten (vergl. § 5 Ziff. 1a) zuzüglich der zum<br />
Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.<br />
Neben der prozentualen Bestandsvergütung erhält die L’or<br />
triple value concept GmbH, als geschäftsführende Kommanditistin,<br />
eine erfolgsabhängige Vergütung, für den Fall,<br />
dass der Depotwert nach Kosten 105 % der Summe aller<br />
Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der Anleger<br />
(ohne Agio) übersteigt. Die erfolgsabhängige Vergütung<br />
beträgt in diesem Fall 10 % von dem übersteigenden Wert.<br />
Durch diese Vergütung sind sämtliche Ansprüche der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin für die Durchführung<br />
der laufenden Geschäfte abgegolten, sofern nicht in diesem<br />
Vertrag etwas anderes geregelt ist.
7. Auslagen, die der geschäftsführenden Kommanditistin entstehen,<br />
sind von der Gesellschaft zu ersetzen. Dabei sind in<br />
der Vergütung insbesondere nicht enthalten die Kosten<br />
a) der Jahresabschlussprüfung,<br />
b) der Steuer- und Rechtsberatung der Gesellschaft für<br />
Rechtsstreitigkeiten,<br />
c) für sonstige außerordentliche Aufwendungen, insbesondere<br />
solche, die unmittelbar der Gesellschaft entstehen,<br />
d) für etwa zukünftig neu eingeführte Steuern, Gebühren<br />
und sonstige Abgaben, die im Zusammenhang mit<br />
dem Unternehmensgegenstand entstehen,<br />
e) Kosten für Gesellschafterversammlungen.<br />
8. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt,<br />
einen Mittelverwendungskontrollvertrag entsprechend<br />
abzuschließen, wonach die Gesellschaft Kosten bis zum<br />
31. Dezember 2008 in Höhe von 0,0825 % p.a. des<br />
Depotwertes vor Kosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
entstehen können. Die Vergütung wird monatlich anteilig<br />
berechnet.<br />
9. Die L’or capital fine art AG wird von der Gesellschaft mit<br />
der Anlegerbetreuung und der Eigenkapitalvermittlung sowie<br />
der Vertriebsunterstützung beauftragt. Hierfür erhält<br />
sie eine laufende Vergütung von 0,5 % p.a. des Depotwertes<br />
vor Kosten der Edelmetalle zum 31. Dezember eines jeden<br />
Jahres vor Kosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese<br />
Vergütung wird monatlich anteilig berechnet.<br />
10. Neben der laufenden Vergütung nach Ziff. 9 erhält die L’or<br />
capital fine art AG für die Übernahme der Prospektgestaltung<br />
und Drucklegung eine laufende Vergütung bis zum<br />
31. Dezember 2008 in Höhe von 0,6 % des Depotwertes<br />
vor Kosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Verlängert sich<br />
der Platzierungszeitraum auf den 30. Juni 2009 verlängert<br />
sich diese laufende Vergütung entsprechend. Die Vergütung<br />
wird monatlich anteilig berechnet.<br />
11. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten und Treugeber<br />
nach § 164 HGB ist ausgeschlossen.<br />
§ 12 Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Gesellschafterbeschlüsse, die die laufende Geschäftsführung<br />
betreffen, werden, soweit dieser Vertrag nicht etwas<br />
anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
und vertretenen, stimmberechtigten Stimmen gefasst. Bei<br />
Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Treugeber<br />
sind berechtigt, das Stimmrecht des Treuhandkommanditisten<br />
entsprechend ihrem Anteil selbst in der Gesellschaftsversammlung<br />
oder bei der schriftlichen Beschlussfassung<br />
auszuüben.<br />
2. Jeder Gesellschafter hat für je einen Anteil auf dem Kapitalkonto<br />
III eine Stimme. Dabei bestimmt sich das Stimmrecht<br />
von Ratengesellschaftern nach dem Stand ihres Kapitalkontos<br />
III zum 30. Juni eines jeden Jahres. Für verbleibende<br />
Beträge auf dem Kapitalkonto III, die nicht durch 1 teilbar<br />
sind, erhält der Kommanditist oder Treugeber keine anteiligen<br />
Stimmen, sondern bis zu einem Betrag von 0,49 keine<br />
Stimme; ab einem Betrag von 0,50 erhält der Kommanditist<br />
eine weitere Stimme. Vertretung durch Dritte ist möglich.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin hat keine Stimmen,<br />
die unabhängig von möglicherweise von ihr gehaltenem<br />
Kommanditkapital sind.<br />
3. Ist Gegenstand der Beschlussfassung<br />
a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
b) die Auflösung oder Umwandlung des Unternehmens<br />
c) die Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens<br />
oder eines wesentlichen Teiles davon<br />
d) die vollständige oder teilweise Einstellung des Unternehmens<br />
e) die Aufnahme neuer und/oder Aufgabe bestehender<br />
Geschäftszweige<br />
f) die Eingehung von Bürgschaften, Garantien u. dgl.<br />
g) die Begebung von Wechseln<br />
h) der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen<br />
i) der Ausschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
aus wichtigem Grund und die Bestellung einer<br />
neuen geschäftsführenden Kommanditistin<br />
so bedarf der Gesellschafterbeschluss einer Mehrheit von<br />
75 % der abgegebenen stimmberechtigten Stimmen.<br />
Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
81
Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
82<br />
§ 13 Gesellschafterversammlung, schriftliche<br />
Beschlussfassung<br />
1. Gesellschafterbeschlüsse werden entweder im Rahmen<br />
einer Gesellschafterversammlung oder im schriftlichen<br />
Beschlussverfahren herbeigeführt. Wird eine Gesellschafterversammlung<br />
einberufen, so führt die Geschäftsführung<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin oder eine von ihr<br />
genannte Person den Vorsitz.<br />
2. Gesellschafterversammlungen, beziehungsweise schriftliche<br />
Beschlussfassungen, werden von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin einberufen beziehungsweise durchgeführt,<br />
und zwar mindestens einmal jährlich zur Feststellung<br />
des Jahresabschlusses. Weiter finden Gesellschafterversammlungen<br />
oder schriftliche Beschlussfassungen in den<br />
von dem Gesetz bestimmten Fällen und dann statt, wenn<br />
das Interesse der Gesellschaft dies erfordert beziehungsweise<br />
wenn Gesellschafter, die zusammen mehr als 30 %<br />
des stimmberechtigten Kapitals repräsentieren eine Gesellschafterversammlung<br />
unter schriftlicher Angabe der Gründe<br />
hierfür verlangen. Gesellschafterbeschlüsse werden unter<br />
anderem über die Genehmigung des Jahresabschlusses und<br />
die Entlastung der Geschäftsführung durchgeführt.<br />
3. Die Frist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />
beträgt 14 Tage. Die Einberufung hat schriftlich an<br />
die der Gesellschaft zuletzt mitgeteilte Anschrift zu erfolgen<br />
und muss die Tagesordnung sowie die Gegenstände, über<br />
die Beschluss gefasst wird, enthalten. Entsprechendes gilt<br />
für ein schriftliches Abstimmungsverfahren. Die Frist zur<br />
Abgabe der Stimmen beträgt bei schriftlicher Beschlussfassung<br />
einen Monat, ab Datum der Mitteilung über die<br />
schriftliche Beschlussfassung. Maßgeblich ist der Eingang<br />
bei der Gesellschaft.<br />
4. Die Gesellschafterversammlung ist unabhängig von der anwesenden<br />
Anzahl der Mitglieder stets beschlussfähig. Wird<br />
festgestellt, dass die Gesellschafter nicht ordnungsgemäß<br />
geladen wurden, oder ist die Gesellschafterversammlung<br />
aus anderem Grunde nicht beschlussfähig, so ist die Gesellschafterversammlung<br />
innerhalb von einem Monat mit<br />
einer Frist von 14 Tagen erneut mit gleicher Tagesordnung<br />
einzuberufen. Die geschäftsführende Kommanditistin kann<br />
stattdessen auch schriftlich abstimmen lassen.<br />
5. Bei schriftlicher Beschlussfassung ist die Beschlussfähigkeit<br />
ebenfalls stets gegeben. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen<br />
stimmberechtigten Stimmen beziehungsweise<br />
bei Beschlussfassungen zu § 12 Ziff. 3 a) – i) 75 % der abgegebenen<br />
stimmberechtigten Stimmen.<br />
6. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich auf der Gesellschafterversammlung<br />
von einem Dritten vertreten zu lassen.<br />
Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und bei Beginn der<br />
Gesellschafterversammlung vorzulegen.<br />
7. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt im<br />
Interesse der Gesellschaft auch andere Personen an Gesellschafterversammlungen<br />
teilnehmen zu lassen, deren<br />
Erscheinen sie für erforderlich hält.<br />
8. Beschlüsse der Gesellschaft können nur binnen einer Ausschlussfrist<br />
von einem Monat plus zwei Tagen nach Absendedatum<br />
des Gesellschafterbeschlusses angefochten<br />
werden. Maßgeblich ist der Eingang bei der Gesellschaft.<br />
9. Über die Gesellschafterversammlung ist ein Protokoll zu<br />
führen, das von dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen<br />
ist. Entsprechend hat die geschäftsführende Kommanditistin<br />
über Inhalt und Ergebnis von schriftlichen Abstimmungen<br />
ein Schlussprotokoll zu fertigen, zu unterzeichnen und<br />
den Gesellschaftern zuzusenden.<br />
10. Ein Widerspruch gegen den Inhalt des Protokolls muss innerhalb<br />
von einem Monat plus zwei Tage nach Absendedatum<br />
der Gesellschaft schriftlich angezeigt werden. Maßgeblich<br />
ist der Eingang bei der Gesellschaft. Ansonsten gelten<br />
das Protokoll und die darin enthaltenen Feststellungen als<br />
genehmigt.<br />
§ 14 Jahresabschluss<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin stellt den Jahresabschluss<br />
auf. <strong>Sie</strong> sendet die von einem Abschlussprüfer<br />
nach handelsrechtlichen Grundsätzen geprüfte Bilanz und<br />
Gewinn- und Verlustrechnung den Gesellschaftern mit der<br />
Einberufung der jährlich vorgesehenen ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
oder zur Durchführung der schriftlichen<br />
Beschlussfassung zu.
§ 15 Gewinn- und Verlustrechnung<br />
1. Der im Jahresabschluss ausgewiesene Gewinn oder Verlust<br />
eines Geschäftsjahres ist den Gesellschaftern entsprechend<br />
dem Verhältnis ihrer Beteiligung, gerechnet nach dem Kapitalkonto<br />
I, voll zuzuweisen. Im Falle der ratenweisen Einzahlung<br />
von Einlagen wird der Stand des Kapitalkontos III<br />
zum jeweiligen 30. Juni eines jeden Geschäftsjahres zugrunde<br />
gelegt, soweit die Raten vertragsgemäß gezahlt wurden.<br />
Ist dies nicht der Fall, so wird der Stand des Kapitalkontos<br />
III zum 1. Januar des betreffenden Geschäftsjahres zugrunde<br />
gelegt. Soweit Gesellschafter den fälligen Teil der Einlage<br />
ganz oder teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt leisten,<br />
nehmen sie mit dem verspätet gezahlten Teil der Einlage am<br />
Ergebnis der Gesellschaft erst in dem entsprechenden Jahr<br />
teil. Über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus eingezahltes<br />
Kapital wird nicht berücksichtigt, es sei denn es ist<br />
auf Empfehlung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
entsprechend § 5 Ziff. 4 und 5 des Vertrages eingezahlt worden.<br />
Diese Einzahlungen werden bei der Zuweisung des<br />
im Jahresabschluss ausgewiesenen Gewinns oder Verlustes<br />
eines Geschäftsjahres entsprechend berücksichtigt. Das eingezahlte<br />
Agio wird nicht berücksichtigt. Bei der Gewinnermittlung<br />
gelten die Vergütungen für die geschäftsführende<br />
Kommanditistin gemäß § 11 Ziff. 6 als Aufwand.<br />
2. Der nach der vorstehenden Bestimmung zu verteilende<br />
Gewinn wird an die Gesellschafter generell nicht ausgeschüttet,<br />
sondern bleibt weiterhin entsprechend des Unternehmensgegenstandes<br />
investiert, es sei denn, dass die Gesellschafterversammlung<br />
etwas Abweichendes beschließt.<br />
3. Entnahmen der Gesellschafter sind grundsätzlich nicht<br />
zulässig.<br />
§ 16 Auflösung der Gesellschaft<br />
Für den Fall der Auflösung der Gesellschaft ist schon jetzt die<br />
L’or tiple value concept GmbH als geschäftsführende Kommanditistin<br />
oder ein von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
benannter anderer Dritter zum Liquidator bestimmt.<br />
Die Gesellschafterversammlung beschließt mehrheitlich über<br />
die Art und Weise der Auseinandersetzung. Der bei der Liquidation<br />
der Gesellschaft und Veräußerung der Unternehmens-<br />
gegenstände erzielte Veräußerungserlös wird nach Begleichung<br />
der Gesellschaftsverbindlichkeiten an die Gesellschafter verteilt.<br />
§ 17 Kosten<br />
Die Kosten der Gesellschaftsgründung trägt die Gesellschaft.<br />
§ 18 Schriftform<br />
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses.<br />
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />
sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen<br />
Bestimmungen dieses Vertrages hierdurch nicht berührt.<br />
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame<br />
Bestimmung, die auf der nächsten Gesellschafterversammlung<br />
zu beschließen ist, zu ersetzen, die der unwirksamen<br />
Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am<br />
nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn Lücken im<br />
Vertrag festgestellt werden.<br />
Nienburg, den 31. Juli 2007<br />
L’or triple value concept GmbH, als geschäftsführende<br />
Kommanditistin durch Stephan Wolff, Geschäftsführer<br />
L’or capital fine art AG, Gründungskommanditistin, durch<br />
Stephan Wolff, Vorstand<br />
Uelzen, den 31. Juli 2007<br />
Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG, als Treuhandkommandistin<br />
durch Svenja Frenzel, Geschäftsführerin<br />
Walsrode, den 31. Juli 2007<br />
VSG Verwaltungsgesellschaft mbH, als Komplementärin,<br />
durch Sabine Kaiser als Geschäftsführerin<br />
Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
83
Kapitel 3 _<strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und Planzahlen zu Investition, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />
84<br />
<strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und Planzahlen<br />
zu Investition, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />
Vorbemerkung<br />
Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG (Emittentin) hat noch keinen Jahresabschluss erstellt und unterliegt<br />
im Hinblick auf die Darstellung ihrer <strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage den verringerten Prospektanforderungen<br />
gemäß § 15 VermVerkProspV, da die Gründung der Emittentin vor weniger als 18 Monaten erfolgte.<br />
Eröffnungsbilanz der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG zum 22.05.2007<br />
Aktiva 2007 €<br />
A. Ausstehende Einlagen auf<br />
das gezeichnete Kapital 3.000<br />
Passiva 2007 €<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Kommanditkapital 3.000<br />
– davon eingefordert 2.000 – davon Haftkapital 3.000<br />
Summe Aktiva 3.000 Summe Passiva 3.000<br />
Zwischenbilanz der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG zum 31.07.2007<br />
Aktiva 2007 €<br />
A. Ausstehende Einlagen auf<br />
das gezeichnete Kapital 3.000<br />
Passiva 2007 €<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Kommanditkapital 3.000<br />
– davon eingefordert 2.000 – davon Haftkapital 3.000<br />
Summe Aktiva 3.000 Summe Passiva 3.000<br />
Zwischen-GuV der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
vom 22.05.2007– 31.07.2007<br />
Im Zeitraum zwischen der Eröffnungsbilanz auf dem 22.05.2007 und dem 31.07.2007 haben sich keine Geschäftsvorfälle bei<br />
der Emittentin ergeben.
Planbilanz der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG zum 31.12.2007<br />
(Prognose)<br />
Aktiva 31.12.2007 € 22.05.2007 €<br />
A. Ausstehende Einlagen auf<br />
das gezeichnete Kapital 1.000 3.000<br />
Plan-GuV der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG vom 22.05. – 31.12.2007<br />
(Prognose)<br />
2007 €<br />
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen 69.263<br />
Summe betrieblicher Aufwendungen 69.263<br />
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 69.263<br />
2. Jahresfehlbetrag 69.263<br />
Ergebnisverwendung 69.263<br />
Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0<br />
Passiva 31.12.2007 € 22.05.2007 €<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Kommanditkapital 6.001.000 3.000<br />
B. Anlagevermögen Jahresfehlbetrag 69.263 0<br />
I. Sachanlagen Kapital der Kommanditisten 5.931.737 3.000<br />
1. Andere Anlagen, Betriebs-<br />
und Geschäftsausstattung 4.792.899 0<br />
C. Umlaufvermögen<br />
I. Forderungen und sonstige<br />
<strong>Vermögen</strong>sgegenstände<br />
1. Sonstige <strong>Vermögen</strong>sgegenstände<br />
620.004 0<br />
II. Guthaben bei Kreditinstituten<br />
517.834 0<br />
Summe Aktiva 5.931.737 3.000 Summe Passiva 5.931.737 3.000<br />
Kapitel 3 _<strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und Planzahlen zu Investition, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />
85
Kapitel 3 _<strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und Planzahlen zu Investition, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />
86<br />
Liquiditätsentwicklung der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
vom 22.05. – 31.12.2007 (Prognose)<br />
Stand 22.05.2007 0<br />
Einlage Gründungskommanditisten 2.000<br />
Einlage 5.998.000<br />
Bildung von Rücklagen 330.000<br />
Auflösung von Rücklagen -330.000<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen -69.263<br />
Anlagevermögen -4.792.899<br />
Sonstige Forderungen (Umsatzsteuer) -620.004<br />
Stand 31.12.2007 517.834<br />
Planbilanz der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG zum 31.12.2008 (Prognose)<br />
Aktiva 31.12.2008 € 31.12.2007 €<br />
A. Ausstehende Einlagen auf das<br />
gezeichnete Kapital 1.000 1.000<br />
Passiva 31.12.2008 € 31.12.2007 €<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Kommanditkapital 20.001.000 6.001.000<br />
B. Anlagevermögen Verlustvortrag 69.263<br />
I. Sachanlagen Jahresfehlberag 550.329 69.263<br />
1. Andere Anlagen, Betriebs- und<br />
Kapital der<br />
Geschäftsausstattung<br />
C. Umlaufvermögen<br />
I. Forderungen und sonstige<br />
<strong>Vermögen</strong>sgegenstände<br />
1. Sonstige <strong>Vermögen</strong>sgegenstän-<br />
15.976.331 4.792.899 Kommanditisten 19.381.408 5.931.737<br />
de 2.142.092 620.004<br />
II. Guthaben bei Kredit instituten 1.261.985 517.834<br />
Summe Aktiva 19.381.408 5.931.737 Summe Passiva 19.381.408 5.931.737<br />
€
Plan-GuV der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
vom 01.01. – 31.12.2008 (Prognose)<br />
Liquiditätsentwicklung der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
vom 01.01. – 31.12.2008 (Prognose)<br />
2007 €<br />
Stand 01.01.2008 517.834<br />
Einlage 14.000.000<br />
Zinserträge 16.053<br />
Bildung von Rücklagen 770.000<br />
Auflösung von Rücklagen -770.000<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen -566.382<br />
Anlagevermögen - 11.183.432<br />
Sonstige Forderung (Umsatzsteuer) -1.522.088<br />
Stand 31.12.2008 1.261.985<br />
€<br />
2006 €<br />
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen 566.382 69.263<br />
Summe betrieblicher Aufwendungen 566.382 0<br />
Betriebsergebnis 566.382 0<br />
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 16.053 0<br />
Finanzergebnisse 16.053 0<br />
3. Ergebis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 550.329 69.263<br />
4. Jahresfehlbetrag 550.329 69.263<br />
Ergebnisverwendung 550.329 69.263<br />
Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0 0<br />
Kapitel 3 _<strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und Planzahlen zu Investition, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />
87
Kapitel 3 _<strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und Planzahlen zu Investition, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />
88<br />
Planzahlen der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft II GmbH & Co. KG zu<br />
Investitionen (Prognose)<br />
Im Jahr 2007 5.400.000<br />
Im Jahr 2008 12.600.000<br />
Im Jahr 2009 750.000<br />
Im Jahr 2010 750.000<br />
Planzahlen der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft II GmbH & Co. KG zu<br />
Umsätzen (Prognose)<br />
Im Jahr 2007 -<br />
Im Jahr 2008 -<br />
Im Jahr 2009 -<br />
Im Jahr 2010 -<br />
Planzahlen der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft II GmbH & Co. KG zu<br />
Ergebnissen (Prognose)<br />
Im Jahr 2007 -<br />
Im Jahr 2008 -<br />
Im Jahr 2009 -<br />
Im Jahr 2010 -<br />
Die Ermittentin wird plangemäß keine<br />
Produktion aufnehmen bzw. durchführen.<br />
€<br />
€<br />
€<br />
Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />
Das Volumen der Emission hängt von dem Platzierungserfolg<br />
ab. Im Rahmen der Planungsrechnungen wurde davon<br />
ausgegangen, dass das Kommanditkapital einschließlich der<br />
Einlagen der Gründungskommanditistinnen in Höhe von<br />
jeweils € 1.000,00 zum 31. Dezember 2007 € 6.000.000,00<br />
(zzgl. Agio) beträgt und bis zum 31. Dezember 2008 weitere<br />
€ 14.000.000,00 (zzgl. Agio) platziert werden können. Den<br />
Planungsrechnungen liegt ferner zugrunde, dass die Einlagen<br />
im Zuge der Zeichnung durch die Kommanditisten<br />
eingezahlt werden. Die Treuhandkommanditistin erbringt<br />
ihre Pflichteinlage entsprechend den Bestimmungen des<br />
Gesellschaftsvertrags nicht. Hinzu kommt das Agio in Höhe<br />
von 5,5 %, für das Jahr 2007 in Höhe von € 330.000,00<br />
und für das Jahr 2008 in Höhe von € 770.000,00. Das Agio<br />
wird unverzüglich nach Einzahlung an die mit dem Vertrieb<br />
beauftragten Gesellschaften ausgezahlt.<br />
Auf Grundlage des eingezahlten Kommanditkapitals im<br />
Jahr 2007 werden gemäß Planungsrechnung Sonstige betriebliche<br />
Aufwendungen in Höhe von € 69.263,00 anfallen.<br />
Hierunter fallen Kosten und Gebühren, die für Verwaltung,<br />
Management und Verwahrung der Edelmetalle entstehen.<br />
Im Geschäftsjahr 2007 werden voraussichtlich keine weiteren<br />
Erträge oder Aufwendungen anfallen. Der geplante<br />
Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2007 beträgt daher<br />
€ 69.263,00.<br />
Den Plan-Bilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen<br />
liegt ferner die Annahme zugrunde, dass die VSG<br />
II GmbH & Co. KG Unternehmerin im umsatzsteuerlichen<br />
Sinne ist. Aus diesem Grund ist sie zum Vorsteuerabzug<br />
berechtigt. Unter Sonstige <strong>Vermögen</strong>sgegenstände in den<br />
Plan-Bilanzen zum 31. Dezember 2007 und 31. Dezember<br />
2008 wird daher ein Umsatzsteuerguthaben ausgewiesen,<br />
das aus dem Erwerb der Edelmetalle und aus der Inanspruchnahme<br />
von Leistungen für Verwaltung, Management<br />
und Verwahrung der Edelmetalle entsteht.<br />
Im Geschäftsjahr 2008 erhöhen sich Sonstige betrieblichen<br />
Aufwendungen bei einer prognostizierten Kommanditkapitalplatzierung<br />
von weiterem € 14.000.000,00<br />
auf € 566.382,00. Der geplante handelsrechtliche Jahresfehlbetrag<br />
erhöht sich im Jahr 2008 unter Berücksichti-
gung von Zinserträgen in Höhe von € 16.053,00, die auf<br />
einer 3,1 %igen Verzinsung der Barreserve beruhen, auf<br />
€ 550.329,00.<br />
Im Geschäftsjahr 2008 wird ein geplanter Betrag von weiteren<br />
€ 12.600.000,00 (incl. gesetzlicher Umsatzsteuer) in<br />
Edelmetalle investiert. Die Anschaffungskosten der Edelmetalle<br />
betragen damit zum 31. Dezember 2008 insgesamt<br />
€ 15.976.331,00.<br />
Neben Erwerb von Edelmetallen, Anlage der Barreserve<br />
und daraus resultierenden Zinserträgen sowie Sonstigen<br />
betrieblichen Aufwendungen werden keine weiteren Investitionen,<br />
Umsätze oder Aufwendungen von der Fondsgesellschaft<br />
geplant. Ein Verkauf von Edelmetallen wird zunächst<br />
nicht angenommen, obgleich dieser nicht ausgeschlossen<br />
werden kann. Die Unternehmensplanung und der mögliche<br />
Verkauf von bereits erworbenen Edelmetallen geschehen in<br />
Abhängigkeit der Einschätzung der Geschäftsführung über<br />
den künftigen Verlauf der Edelmetallmärkte.<br />
Kapitel 3 _<strong>Vermögen</strong>s-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und Planzahlen zu Investition, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />
89
Kapitel 3 _Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
90<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Präambel<br />
Die in der Beitrittserklärung zu der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft II GmbH & Co. KG (die „Gesellschaft“) genannten<br />
Personen (im Folgenden „Treugeber“ genannt)<br />
bieten hiermit jeder für sich der Treuhand- und Verwaltungs-<br />
GmbH & Co. KG (im Folgenden „Treuhänder“ genannt)<br />
den Abschluss des nachstehenden Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages (nachfolgend „Treuhandvertrag“ genannt)<br />
an. Die Beitrittserklärung ist Bestandteil des Treuhandvertrages.<br />
Der Treugeber beteiligt sich über den Treuhänder an der<br />
<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG (im<br />
Folgenden „Emittentin“ genannt).<br />
Der Treuhänder ist als Treuhandkommanditist an der<br />
Emittentin nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages beteiligt.<br />
Als solche ist er berechtigt, neben der für sich selbst<br />
eingegangenen Hafteinlage weitere Kommanditanteile im<br />
eigenen Namen für anteilige Rechnung der Treugeber zu<br />
halten und unbeschränkt zu erhöhen. Ferner ist der Treuhänder<br />
berechtigt, für direkt beteiligte Kommanditisten<br />
und für Treugeber das Stimmrecht nach Maßgabe dieses<br />
Vertrages auszuüben.<br />
Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen<br />
zwischen Treugeber und Treuhänder.<br />
Nicht Bestandteil dieses Vertrages sind die vom Treugeber<br />
verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele.<br />
§ 1 Vertragsgegenstand<br />
1. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung durch<br />
den Treuhänder oder die Gesellschaft auf der Beitrittserklärung<br />
zu der Emittentin zustande. Des Zugangs der<br />
Annahmeerklärung beim Treugeber bedarf es nicht.<br />
Die Annahme kann von dem Treuhänder oder der Gesellschaft<br />
verweigert werden, wenn begründete Zweifel<br />
daran bestehen, dass der Treugeber seinen Verpflichtungen,<br />
insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen,<br />
nachkommen wird.<br />
Der Treuhänder nimmt für den mittelbar als Treugeber<br />
an der Emittentin Beteiligten die Aufgaben in der<br />
Form war, dass er als Treuhandkommanditist im eigenen<br />
Namen, aber für anteilige Rechnung der Treugeber,<br />
Kommanditanteile erwirbt beziehungsweise ihre Kommanditeinlage<br />
erhöht. Die Einzelheiten ergeben sich aus<br />
den nachfolgenden Regelungen.<br />
2. Die Beteiligung des Treuhänders als Treuhandkommanditist<br />
erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />
der Emittentin und den Bestimmungen dieses<br />
Treuhandvertrages. Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin<br />
ist in seiner jeweiligen Fassung Bestandteil des<br />
vorliegenden Treuhandvertrages. Für das Verhältnis zwi-<br />
schen dem Treuhänder und dem Treugeber gelten die<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Emittentin<br />
sinngemäß, sofern nicht in diesem Treuhandvertrag<br />
abweichende Regelungen getroffen sind.<br />
3. Der Treuhänder ist berechtigt, für weitere Treugeber<br />
Kommanditanteile an der Emittentin treuhänderisch<br />
zu erwerben und zu verwalten.<br />
4. Der Treuhandvertrag ist mit einer entsprechenden Vollmacht<br />
für den Treuhänder verbunden.<br />
§ 2 Zurechnung der Beteiligung, Sicherung<br />
des Treugebers<br />
1. Der Treuhänder hält seinen Kommanditanteil für die<br />
Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen Gesellschaftsanteil.<br />
Er tritt nach außen im eigenen Namen auf.<br />
Er übt die den Treugeber betreffenden Gesellschafterrechte<br />
und -pflichten gegenüber der Emittentin nach<br />
Maßgabe dieses Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages<br />
aus. Er nimmt die Rechte des Treugebers<br />
in der Gesellschafterversammlung und bei schriftlichen<br />
Beschlussfassungen wahr, soweit die Treugeber diese<br />
nicht selbst oder durch bevollmächtigte Dritte ausüben.<br />
Er übt sein Stimmrecht unter Berücksichtigung<br />
der Weisungen und der Interessen des Treugebers sowie<br />
unter Beachtung ihrer gesellschafterlichen Treuepflicht<br />
gegenüber den übrigen Gesellschaftern gespalten aus,<br />
unbeschadet § 7 Ziff. 1 vorletzter Absatz.
2. Der Treuhänder handelt im Innenverhältnis ausschließlich<br />
im Auftrage und für Rechnung des Treugebers. Wirtschaftlich<br />
ist der Treugeber Kommanditist der Emittentin.<br />
3. Der Treuhänder tritt hiermit die Ansprüche aus dem<br />
treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil, aus dem<br />
festzustellenden Jahresergebnis (Gewinn beziehungsweise<br />
Verlust), sowie dasjenige, was ihm im Falle ihres<br />
Ausscheidens aus der Gesellschaft zusteht, an den dies<br />
mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bei Zustandekommen<br />
des Treuhandvertrages annehmenden Treugeber<br />
in dem Umfange ab, wie diese Ansprüche dem<br />
Treugeber nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />
gebühren. Der Treuhänder ist ermächtigt, die an den<br />
Treugeber abgetretenen Ansprüche aus dem Kommanditanteil<br />
im eigenen Namen für Rechnung des Treugebers<br />
einzuziehen.<br />
4. Der Treuhänder tritt bereits hiermit für den Fall der<br />
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein <strong>Vermögen</strong><br />
beziehungsweise der Ablehnung der Insolvenzeröffnung<br />
mangels Masse den treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditanteil an den Treugeber in Höhe des von<br />
diesem gezeichneten Kommanditanteils mit allen damit<br />
verbundenen anteiligen Rechten, Pflichten, Ansprüchen<br />
und Verbindlichkeiten ab. Dieser nimmt die Abtretung<br />
mit Abschluss des Treuhandvertrages an. Entsprechendes<br />
gilt für den Fall, dass Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung<br />
von Privatgläubigern des Treuhänders in den<br />
treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil erfolgen.<br />
In den vorgenannten Fällen endet der Treuhandvertrag<br />
mit dem Wirksamwerden der Übertragung auf die Treugeber.<br />
§ 3 Ausführung des Treuhandauftrages<br />
1. Der Treuhänder ist berechtigt, Kommanditkapital zu<br />
zeichnen und dieses durch die Treuhandverträge wirtschaftlich<br />
zu ersetzen. Bis zur Eintragung im Handelsregister<br />
wird der Treuhänder als atypisch stiller Gesellschafter<br />
behandelt.<br />
2. Der Treuhänder haftet gemäß §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 1,<br />
3, 4 HGB gegenüber Gesellschaftsgläubigern der Emittentin<br />
in Höhe der im Handelsregister eingetragenen<br />
Haftsumme, die er im Auftrag des Treugebers übernommen<br />
hat. Im Innenverhältnis zum Treuhänder haftet der<br />
Treugeber allein. Der Treugeber haftet nicht für Einzahlungsverpflichtungen<br />
anderer Treugeber. Eine gesamtschuldnerische<br />
Haftung besteht nicht.<br />
§ 4 Einzahlung der Zeichnungssumme<br />
1. Die Einzahlung der auf der Beitrittserklärung vom<br />
Treugeber übernommenen Zeichnungssumme erfolgt<br />
dadurch, dass der Treugeber bei der seine Zeichnungssumme<br />
zuzüglich 5,5 % Agio auf das Einzahlungskonto<br />
der Emittentin gemäß Gesellschaftsvertrag einzahlt.<br />
Die Einzahlung auf ein anderes Konto der Gesellschaft<br />
ist unschädlich.<br />
2. Erfüllt ein Treugeber die von ihm übernommene Zahlungsverpflichtung<br />
auf die Kommanditeinlage nicht<br />
fristgerecht, ist der Treuhänder berechtigt, Verzugszinsen<br />
ab Fälligkeit in Höhe von fünf Prozentpunkten über<br />
dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB zu verlangen<br />
und diesen Anspruch an die Emittentin abzutreten. Die<br />
Geltendmachung eines weiteren Schadens durch die<br />
Emittentin beziehungsweise der Treuhänder bleibt in<br />
beiden Fällen hiervon unberührt. Die Regelungen des<br />
Gesellschaftsvertrages gelten hierfür entsprechend.<br />
3. Erbringt ein Treugeber seine Zeichnungssumme trotz<br />
Mahnung und nach Fristsetzung nicht oder nur teilweise,<br />
ist der Treuhänder außerdem berechtigt, von dem<br />
Treuhandvertrag beziehungsweise dem Beitrittsvertrag<br />
zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung<br />
zu verlangen.<br />
Die mit der Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
beziehungsweise dem Rücktritt entstehenden Kosten,<br />
mindestens jedoch einen Betrag in Höhe des Agios der<br />
von ihm ursprünglich gezeichneten Beteiligung, trägt<br />
der säumige Treugeber.<br />
Kapitel 3 _Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
91
Kapitel 3 _Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
92<br />
4. Der Treuhänder wird Einlagen entsprechend der Regelungen<br />
des Gesellschaftsvertrages auf die Treugeberkonten<br />
verbuchen.<br />
§ 5 Freistellung des Treuhänders<br />
Der Treuhänder hat Anspruch darauf, vom Treugeber von<br />
allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden, die für ihn<br />
im Zusammenhang mit dem Erwerb und der pflichtgemäßen<br />
treuhänderischen Verwaltung der Beteiligung des<br />
Treugebers entstehen. Der Freistellungsanspruch besteht<br />
gegenüber jedem Treugeber nur bezogen auf die Höhe der<br />
für ihn gehaltenen anteiligen Beteiligung. Eine gesamt-<br />
schuldnerische Haftung der Treugeber untereinander ist<br />
ausgeschlossen.<br />
§ 6 Selbstkontrahieren<br />
Der Treuhänder ist von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />
befreit. Er ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.<br />
§ 7 Versammlung der Treugeber und<br />
besondere Beschlussgegenstände<br />
1. Grundsätzlich werden Versammlungen der Treugeber<br />
untereinander durch schriftliche Beschlussfassung der<br />
Treugeber im Rahmen der Gesellschafterbeschlüsse der<br />
Emittentin ersetzt. Nur in besonderen Fällen ist eine<br />
Treugeberversammlung, jeweils in Verbindung mit einer<br />
entsprechenden Gesellschafterversammlung der<br />
Emittentin, einzuberufen, wenn die geschäftsführende<br />
Kommanditistin der Gesellschaft dies verlangt oder es<br />
im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist, insbesondere<br />
wenn Grundlagenbeschlüsse des Gesellschaftsvertrages<br />
zu fassen sind.<br />
Die Stimmrechte des Treuhänders bestimmen sich nach<br />
dem Kapitalkonto III gemäß § 12 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Der Treuhänder übt seine Stimmrechte<br />
aus den treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteilen<br />
an der Emittentin nach den Weisungen der Treugeber<br />
aus. Zur Vermeidung von Missverständnissen müssen<br />
Weisungen des einzelnen Treugebers schriftlich erteilt<br />
werden.<br />
Der Treugeber ist berechtigt, entsprechend seines anteiligen<br />
Kommanditanteils das Stimmrecht der Treuhänder<br />
in der Gesellschafterversammlung der Emittentin<br />
unmittelbar selbst auszuüben oder von einem Dritten<br />
ausüben zu lassen. Gleiches gilt für Treugeberversammlungen.<br />
Bei der schriftlichen Beschlussfassung ist der Text des<br />
oder der zu fassenden Beschlüsse genau vorzugeben und<br />
gesondert zu erläutern.<br />
Für den Fall, dass Treugeber an der Beschlussfassung<br />
nicht selbst oder durch Dritte teilnehmen und auch keine<br />
Weisungen erteilt haben, wird sich der Treuhänder<br />
für diese Treugeber der Stimme enthalten.<br />
Im Übrigen gelten, soweit in diesem Vertrag nichts anderes<br />
bestimmt ist, für die Beschlussfassung und die<br />
Stimmberechtigung die Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der Emittentin analog.<br />
2. Die Treugeberversammlung beschließt auch über die<br />
Entlastung des Treuhänders.<br />
3. Die Mehrheitsverhältnisse für einfache und besondere<br />
Beschlussgegenstände sind auf der Ebene der Emittentin<br />
festzustellen. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />
der Emittentin wirken für und gegen die Treugeber.<br />
4. Ziff. 3 gilt nicht für Beschlüsse, die ausschließlich die<br />
Treugeber/ Treuhänder betreffen, wie zum Beispiel die<br />
gemäß Ziff. 2.<br />
§ 8 Treuhandverwaltung<br />
1. Der Treuhänder verwaltet den treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditanteil gemäß diesem Treuhandvertrag<br />
und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />
Emittentin.
2. Der Treuhänder hat das Treuhandvermögen getrennt von<br />
seinem sonstigen <strong>Vermögen</strong> zu halten und zu verwalten.<br />
3. Der Treuhänder wird alles, was er in Ausführung dieses<br />
Treuhandvertrages erlangt hat, an den Treugeber herausgeben,<br />
soweit ihm dies nach dem Treuhandvertrag<br />
gebührt und der Treugeber all seinen Verpflichtungen<br />
nachgekommen ist.<br />
§ 9 Rechenschaftsbericht<br />
1. Der Treuhänder erstattet den Treugebern anhand des<br />
Jahresabschlusses der Emittentin, einen Bericht über<br />
das abgelaufene Geschäftsjahr. Der Bericht hat Angaben<br />
über die wesentlichen Geschäftsvorfälle und die im Jahr<br />
durchgeführten Auszahlungen zu enthalten. Der Bericht<br />
kann durch den Bericht der Emittentin ersetzt werden.<br />
2. Der Treuhänder wird die Treugeber über alle wesentlichen<br />
Geschäftsvorgänge informieren, die ihm als Treuhandkommanditist<br />
zugehen, soweit dies nicht bereits<br />
durch den Bericht der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
der Emittentin geschieht.<br />
3. Der Treuhänder wird alle Auszahlungen und Zuflüsse<br />
aus der Emittentin umgehend an die Treugeber anteilig<br />
entsprechend dem für jeden Treugeber gehaltenen Kommanditanteil<br />
weiterleiten beziehungsweise veranlassen,<br />
dass eine direkte Zuleitung erfolgt.<br />
§ 10 Treugeberregister, Datenschutz<br />
1. Der Treuhänder führt alle Treugeber in einem Register.<br />
Jeder Treugeber erhält nach Annahme seiner Beitrittserklärung<br />
von dem Treuhänder eine schriftliche Bestätigung<br />
über die Eintragung seiner Beteiligung in dieses<br />
Register.<br />
2. Der Treugeber hat keinen Anspruch darauf, dass ihm<br />
der Treuhänder Angaben über die übrigen Treugeber<br />
macht. Anderen Personen als der Geschäftsführung<br />
darf der Treuhänder keine Auskünfte über Beteiligung<br />
und die Eintragung im Register erteilen, es sei denn, der<br />
Treugeber hat ausdrücklich zugestimmt, der Treuhänder<br />
ist hierzu gesetzlich verpflichtet oder die Offenlegung<br />
erfolgt gegenüber dem zuständigen Finanzamt. Diese<br />
Einschränkung gilt nicht gegenüber gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpflichteten Personen, wenn<br />
diese als Berater der Emittentin tätig werden.<br />
Der Treuhänder ist jedoch verpflichtet, nach Aufforderung<br />
durch einen oder mehrere Treugeber Mitteilungen<br />
an die übrigen Treugeber weiterzuleiten, vorausgesetzt,<br />
die dadurch entstehenden Kosten werden von dem Treugeber,<br />
der dieses verlangt, im Vorwege an den Treuhänder<br />
bezahlt.<br />
3. Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen der Daten<br />
zu seiner Person oder zur rechtlichen Inhaberschaft der<br />
Gesellschafterbeteiligung mitzuteilen.<br />
4. Der Treugeber nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass<br />
im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten<br />
auf EDV-Anlagen gespeichert werden. Er ist damit einverstanden,<br />
dass die in die Platzierung des Eigenkapitals<br />
eingeschaltete Gesellschaft über die Verhältnisse der<br />
Emittentin informiert wird.<br />
§ 11 Haftung des Treuhänders<br />
1. Der Treuhänder handelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmanns. Soweit er schuldhaft eine wesentliche<br />
Vertragspflicht verletzt, haftet er nach den gesetzlichen<br />
Vorschriften.<br />
2. In allen anderen Fällen ist die Haftung des Treuhänders<br />
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />
3. Schadensersatzansprüche des Treugebers verjähren in<br />
drei Jahren ab Kenntnis des Treugebers von dem Schaden,<br />
wenn nicht kraft Gesetzes eine kürzere Verjährungsfrist<br />
gilt. Unabhängig von einer Kenntnis des Schadens<br />
verjähren die Ansprüche spätestens innerhalb von fünf<br />
Jahren seit Entstehung des Schadens. Der Treugeber<br />
kann sie nur geltend machen, wenn er sie innerhalb<br />
einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Kenntniserlangung<br />
von dem Schaden schriftlich gegen den Treu-<br />
Kapitel 3 _Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
93
Kapitel 3 _Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
94<br />
händer geltend gemacht hat. Sätze 1 bis 3 gelten nicht<br />
für Schadensersatzansprüche, die auf grob fahrlässigem<br />
oder vorsätzlichem Handeln des Treuhänders beruhen.<br />
4. Der Treuhänder übernimmt keine Haftung für den<br />
Eintritt der vom Treugeber mit seinem Beitritt zu der<br />
Emittentin etwaig angestrebten steuerlichen oder wirtschaftlichen<br />
Ziele.<br />
5. Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass der Treuhänder<br />
keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner<br />
der Emittentin oder dafür übernimmt, dass die Vertragspartner<br />
der Emittentin die eingegangenen vertraglichen<br />
Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen. Insbesondere<br />
haftet der Treuhänder nicht für die Ertragsfähigkeit des<br />
Betriebs der Emittentin oder für den Eintritt der vom<br />
Treugeber oder der Emittentin verfolgten sonstigen wirtschaftlichen<br />
Ziele.<br />
Der Treuhänder prüft weiterhin nicht die Verwirklichung<br />
oder Verwirklichbarkeit des Gesellschaftszwecks<br />
der Emittentin, die Wirksamkeit und Rechtsfolgen der<br />
von der Emittentin abgeschlossenen Verträge und die<br />
Wirtschaftlichkeit der durchzuführenden Investitionen.<br />
Weiterhin prüft der Treuhänder nicht die Zweckmäßigkeit<br />
der Investitionsentscheidung.<br />
Der Treuhänder hat an der Konzeption und Erstellung<br />
des der Beteiligung des Anlegers zugrunde liegenden<br />
Verkaufsprospektes nicht mitgewirkt und dessen Aussagen<br />
nicht auf ihre Übereinstimmung mit den tatsächlichen<br />
Gegebenheiten überprüft; der Treugeber erkennt<br />
an, dass der Treuhänder zu einer solchen Prüfung auch<br />
nicht verpflichtet war.<br />
§ 12 Übertragung der Beteiligung<br />
1. Der Treugeber kann jederzeit die Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />
mit Zustimmung des Treuhänders nach<br />
Maßgabe der Regelungen im Gesellschaftsvertrag an<br />
Dritte übertragen.<br />
2. Der Treugeber hat die Übertragung seiner Beteiligung<br />
schriftlich dem Treuhänder mitzuteilen und dabei den<br />
Namen sowie die Anschrift des Dritten bekannt zu geben.<br />
3. Die Kosten für die Übertragung der Beteiligung trägt im<br />
Verhältnis zur Emittentin und zum Treuhänder der neu<br />
eintretende Treugeber.<br />
4. Die Treugeber erteilen dem Treuhänder über ihren<br />
Ausscheidenszeitpunkt hinaus Vollmacht, steuerliche<br />
Feststellungsbescheide mit Bekanntgabewirkung auch<br />
gegen sie entgegenzunehmen. Der Treuhänder ist berechtigt,<br />
die Empfangsvollmacht auf einen Dritten zu<br />
übertragen. Diese Vollmacht kann nur durch einen Widerruf,<br />
der sowohl gegenüber dem Treuhänder als auch<br />
gegenüber dem zuständigen Finanzamt erklärt werden<br />
muss, widerrufen werden, soweit die Vollmacht über den<br />
Ausscheidenszeitpunkt hinaus gilt.<br />
5. Im Falle der Verfügung des Anlegers über seine Beteiligung<br />
tritt der neue Inhaber der Beteiligung in diesen<br />
Treuhandvertrag ein. Die Verfügung ist nur zulässig,<br />
wenn sie in Übereinstimmung mit den entsprechenden<br />
Vorschriften des Gesellschaftsvertrages erfolgt, der Geschäftsführende<br />
Kommanditist zustimmt und der neue<br />
Inhaber die Bedingungen des Treuhandvertrages ohne<br />
Einschränkung anerkennt.<br />
§ 13 Erbfolge<br />
1. Das Treuhandverhältnis endet mit dem Tod des Anlegers.<br />
Der Treuhänder überträgt bereits mit Abschluss dieses<br />
Treuhandvertrages das Treugut auf den Anleger mit<br />
Rechtswirkung zum Zeitpunkt des Todes des Anlegers.<br />
Der Anleger nimmt diese Übertragung mit Abschluss des<br />
Treuhandvertrages an. Die Zustimmung des Geschäftsführenden<br />
Kommanditisten der Gesellschaft für diese<br />
Übertragung ist erteilt.
§ 14 Ausscheiden der Treuhandkommanditistin<br />
1. Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />
aus der Emittentin aus, können die<br />
Treugeber entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
einen neuen Treuhandkommanditisten<br />
bestellen oder selbst Kommanditist in Höhe ihrer Beteiligung<br />
mit den damit zusammenhängenden Rechten<br />
und Pflichten werden. Der für die Benennung eines<br />
neuen Treuhandkommanditisten erforderliche Beschluss<br />
der Treugeber wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen gefasst. Das Treuhandverhältnis wird<br />
sodann mit dem neu gewählten Treuhandkommanditisten<br />
fortgesetzt, soweit die Treugeber nicht unmittelbar<br />
Kommanditisten werden.<br />
2. Der ausscheidende Treuhandkommanditist führt die<br />
Abstimmung durch. Ist dies nicht möglich, wird die Abstimmung<br />
durch die geschäftsführende Kommanditistin<br />
der Emittentin durchgeführt.<br />
§ 15 Vergütung des Treuhänders<br />
1. Der Treuhänder erhält für die Übernahme der Treuhandschaft<br />
und dafür, dass er der Gesellschaft im Verhältnis<br />
zu den Treugebern die Tätigkeiten abnimmt, die<br />
die Gesellschaft bei einer unmittelbaren Beteiligung der<br />
Treugeber selbst durchzuführen hätte, eine Vergütung<br />
gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages.<br />
2. Zusätzliche Leistungen des Treuhänders zugunsten eines<br />
einzelnen Treugebers werden darüber hinaus diesem gesondert<br />
in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für<br />
die Übertragung der Beteiligung oder für den Eintritt<br />
des Treugebers in die Emittentin als Kommanditist. Die<br />
Regelungen des Gesellschaftsvertrages gelten entsprechend.<br />
§ 16 Dauer des Treuhandvertrages,<br />
Kündigung<br />
1. Der Treuhandvertrag wird für die Zeit der Beteiligung<br />
den Treuhänder als Treuhandkommanditist an der Emittentin<br />
geschlossen. Eine Kündigung des Treuhandvertrages<br />
durch den Treugeber kann nur aus wichtigem<br />
Grunde oder nach Maßgabe der im Gesellschaftsvertrag<br />
enthaltenen Kündigungsregelung erfolgen. Unberührt<br />
bleibt Ziff. 5 dieser Vereinbarung.<br />
2. Der Treuhänder kann das Treuhandverhältnis aus wichtigem<br />
Grund kündigen. Im Übrigen richtet sich die Kündigung<br />
des Treuhandvertrages durch den Treuhänder<br />
nach den Maßgaben der im Gesellschaftsvertrag enthaltenen<br />
Kündigungsregelung und deren Folgen.<br />
3. Die Rechtsfolgen der Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
ergeben sich insbesondere aus den Bestimmungen<br />
des § 9 des Gesellschaftsvertrages.<br />
4. Die Kündigung des Treuhandverhältnisses hat schriftlich<br />
zu erfolgen.<br />
5. Der Treugeber ist berechtigt, zu jeder Zeit die Übertragung<br />
des anteilig von dem Treuhänder für ihn gehaltenen<br />
Kommanditanteils einschließlich der damit im<br />
Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten auf sich<br />
zu verlangen. Zu diesem Zeitpunkt endet das Treuhandverhältnis<br />
im Außenverhältnis.<br />
§ 17 Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />
1. Mit Abschluss dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
werden die Treugeber Mitglieder einer von ihnen<br />
gebildeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die über<br />
kein eigenes Gesellschaftsvermögen verfügt und nicht<br />
am Rechtsverkehr teilnimmt.<br />
2. Zweck der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Innengesellschaft)<br />
ist die gemeinsame Verpflichtung der Treugeber<br />
der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht untereinander<br />
unterworfen zu sein, wie wenn sie unmittelbar Gesellschafter<br />
wären.<br />
Kapitel 3 _Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
95
Kapitel 3 _Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
96<br />
§ 18 Schlussbestimmungen<br />
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />
für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Treuhänders,<br />
soweit dieser Gerichtsstand gesetzlich zulässig<br />
vereinbart werden kann.<br />
2. Mitteilungen an die Treugeber werden an die letzte vom<br />
Treugeber übermittelte Anschrift übersandt. <strong>Sie</strong> gelten<br />
spätestens nach Ablauf von vier Werktagen als zugegangen.<br />
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder<br />
der Vertrag lückenhaft sein, wird dadurch der Vertrag in<br />
seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die unwirksame<br />
Bestimmung oder lückenhafte Regelung gilt vielmehr<br />
als durch eine solche Vorschrift ersetzt oder ausgefüllt,<br />
die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in gesetzlich<br />
zulässiger Weise am nächsten kommt.
_ Anlagen<br />
_ Beitrittserklärung, Widerrufsbelehrung<br />
Seite 98<br />
_ Verbraucherinformationen<br />
Seite 100<br />
_ Handelsregistervollmacht<br />
Seite 105<br />
Kapitel X _Inhalt<br />
97
Die Beitrittserklärung per Post an:<br />
Beitrittserklärung <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
Hafenstraße 5 I 31582 Nienburg/Weser<br />
und vorab faxen an Fax-Nr.: 0 50 21 - 88 98 80<br />
Auftraggeber:<br />
Name:<br />
Straße, Nr.:<br />
Telefon:<br />
E-Mail:<br />
Bankverbindung:<br />
Kontoinhaber<br />
BLZ<br />
Wohnsitzfinanzamt:<br />
Vertriebspartner/Vermittler:<br />
Name:<br />
Anschrift:<br />
Vermittler-Nr.:<br />
Vorname:<br />
PLZ/Ort:<br />
Telefax<br />
Geburtsdatum: Beruf:<br />
Bank:<br />
Konto-Nr.:<br />
Steuernummer:<br />
Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zu der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt)<br />
und zeichne eine Kommanditeinlage von:<br />
VSG Direkt (Direkteinlage ab EUR 2.500,00<br />
Mindestbeteiligung; höhere Beträge müssen<br />
durch 100 ohne Rest teilbar sein)<br />
VSG Spar (Sparsumme ab EUR 100,00 [Einlagen<br />
in Höhe von EUR 94,79 je EUR 100,00 zzgl.<br />
5,5 % Agio] monatlich, bei einer Einmalleistung<br />
von mindestens EUR 1.000,00 [Einlagen in<br />
Höhe von EUR 947,87 je EUR 1.000,00 zzgl.<br />
5,5 % Agio]; höhere Beträge der Einmalleistung<br />
müssen durch 100 jeweils ohne Rest teilbar<br />
sein. Folgeraten, die den Betrag von EUR<br />
100,00 übersteigen, müssen durch 10 teilbar<br />
sein.)<br />
EUR<br />
(Zeichnungssumme)<br />
EUR<br />
(Einmalleistung)<br />
EUR<br />
(monatliche Sparzahlung)<br />
EUR<br />
(zzgl. 5,5 % Agio der Zeichnungssumme)<br />
Darin enthalten ist ein Agio in Höhe von<br />
EUR 52,13 je EUR 1.000,00 (5,5 % auf die Einlage)<br />
Darin enthalten ist ein Agio von EUR 5,21 je<br />
EUR 100,00 monatlicher Rate (5,5 % auf die Einlage)<br />
Mit der Annahme der Beitrittserklärung durch die Fondsgeschäftsführung wird mein Beitritt zur Gesellschaft rechtswirksam. Damit übernehme ich alle im Gesellschaftsvertrag<br />
vorgesehenen Rechte und Pflichten. Eines Zuganges der Annahmeerklärung bedarf es nicht.<br />
Ich verpflichte mich, meine Einzahlung inkl. Agio wie folgt auf das Gesellschaftskonto<br />
der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
Konto-Nr.: 60009958 bei der<br />
Sparkasse Nienburg, BLZ 256 501 06<br />
unmittelbar nach Mitteilung über die Annahme des Beitritts einzuzahlen.<br />
Über die Verpflichtung zur Leistung der in dieser Beitrittserklärung vereinbarten<br />
Kommanditeinlage zzgl. 5,5 % Agio hinaus übernehme ich weder gegenüber<br />
der Gesellschaft noch gegenüber Dritten finanzielle Verpflichtungen,<br />
Haftung und Mithaftung, insbesondere auch keine Ausgleichsverpflichtungen<br />
gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft oder<br />
eine Nachschusspflicht.<br />
Derartige Verpflichtungen können auch nicht ohne meine Zustimmung durch<br />
einen Gesellschaftsbeschluss begründet werden, durch den der Gesellschaftsvertrag<br />
geändert wird. Diese Beitrittserklärung ist im Innenverhältnis<br />
mit der schriftlichen Annahme durch die Fondsgeschäftsführung bindend.<br />
Bezüglich einer direkten Beteiligung an der Kommanditgesellschaft erlangt<br />
sie im Außenverhältnis jedoch erst mit der Eintragung als Kommanditist im<br />
Handelsregister Wirkung.<br />
Treuhandvertrag<br />
A Die Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft soll treuhänderisch für mich<br />
gehalten werden. Deshalb biete ich den Abschluss des im Emissionsprospekt<br />
abgedruckten Treuhandvertrages mit der Treuhand- und Verwaltungs-GmbH &<br />
Co. KG, Am Anger 1, 29525 Uelzen, an.<br />
B Ich trete der Gesellschaft als Direktkommanditist bei und verpflichte mich,<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin, der L’or triple value concept GmbH,<br />
Nienburg/Weser, in gesonderter Urkunde eine notariell beglaubigte Vollmacht<br />
für die Durchführung aller erforderlichen Registeranmeldungen zu erteilen. Die<br />
Kosten der vorgenannten Vollmacht und der Anmeldung in das Handelsregister<br />
gehen zu meinen Lasten.<br />
Wenn weder Ziffer A noch Ziffer B angekreuzt ist, gilt Ziffer A.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift Kommandist
Widerrufsbelehrung<br />
Beitrittserklärung <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
Ich habe den Emissionsprospekt mit dem Aufstellungsdatum 31. Juli 2007 einschließlich der Informationen über Fernabsatzverträge ausgehändigt bekommen.<br />
Mir blieb ausreichend Zeit, die Inhalte vor Unterzeichnung dieser Beitrittserklärung zur Kenntnis zu nehmen. Weitere über die Prospektangaben<br />
hinausgehende Versprechungen und Zusicherungen sind mir nicht gemacht worden.<br />
Ort, Datum<br />
Diese Beitrittserklärung wird hiermit angenommen:<br />
Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften<br />
Hiermit ermächtige ich/wir<br />
Name der/des Kontoinhaber/-s<br />
die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG (Konto-Nr. 60009958<br />
bei der Sparkasse Nienburg, BLZ 256 501 06), die von mir zu entrichtende<br />
monatliche Sparzahlung in Höhe von<br />
Monatliche Sparzahlung<br />
bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres<br />
Konto-Nr.<br />
Name der Bank<br />
BLZ<br />
durch Lastschrift einzuziehen.<br />
Unterschrift Kommandist<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift/-en<br />
Widerrufsrecht <strong>Sie</strong> können <strong>Ihr</strong>e Beitrittserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.<br />
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des<br />
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG, Hafenstraße 5, 31582 Nienburg<br />
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.<br />
Zinsen) herauszugeben. Können <strong>Sie</strong> uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,<br />
müssen <strong>Sie</strong> uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass <strong>Sie</strong> die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den<br />
Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen <strong>Sie</strong> innerhalb von 30 Tagen nach<br />
Absendung <strong>Ihr</strong>er Widerrufserklärung erfüllen.<br />
Besondere Hinweise Bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, etc.) abgeschlossen<br />
werden, beginnt die Frist zum Widerruf nicht vor dem Tag der Annahme der Beitrittserklärung. <strong>Ihr</strong> Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,<br />
wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und <strong>Sie</strong> dem ausdrücklich zugestimmt haben.<br />
Ort, Datum Unterschrift Kommandist<br />
Unterschrift Fondsgeschäftsführung<br />
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht<br />
seitens des kontoführenden Kreditinstituts (siehe links) keine Verpflichtung zur<br />
Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.<br />
Ort/Datum
Anhang _Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
100<br />
Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
Informationen nach § 312c BGB i. V. m. § 1 der Verordnung<br />
über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem<br />
Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung)<br />
I. Allgemeine Informationen zum Anbieter,<br />
zur Emittentin und anderen gegenüber<br />
den Anlegern auftretenden Personen (einschließlich<br />
ladungsfähiger Anschriften)<br />
<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
Sitz: Hafenstraße 5, 31582 Nienburg / Weser<br />
Handelsregister: Amtsgericht Walsrode, HRA 200397<br />
Gesellschafter: VSG Verwaltungsgesellschaft mbH, L’or<br />
triple value concept GmbH, Treuhandund<br />
Verwaltungs-GmbH & Co. KG, L’or<br />
capital fine art AG<br />
Gezeichnetes<br />
Kapital: Pflichteinlagen in Höhe von € 2.000,00<br />
zum 31.07.2007 voll eingezahlt (Kommanditkapital):<br />
Hafteinlagen in Höhe<br />
von € 3.000,00<br />
Aufgaben: Emittent<br />
VSG Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Sitz: Schmersahlstraße 26, 29664 Walsrode<br />
Handelsregister: Amtsgericht Walsrode, HRB 200040<br />
Stammkapital: € 25.000,00 (voll eingezahlt)<br />
Geschäftsführerin: Sabine Kaiser<br />
Gesellschafterin: Sabine Kaiser<br />
Gründung: 06.10.2005; umfirmiert von Prinzipal<br />
59 VV GmbH in VSG Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH am 04.11.2005<br />
Aufgaben: Komplementärin, Gründungsgesellschafterin<br />
L’or triple value concept GmbH<br />
Sitz: Hafenstraße 5, 31582 Nienburg / Weser<br />
Handelsregister: Amtsgericht Walsrode, HRB 5777<br />
Grundkapital: € 25.000,00<br />
Gesellschafter: Popp AG<br />
Gründung: 10.02.2005<br />
Gezeichnete<br />
Einlage: Pflichteinlage: € 1.000,00 / Hafteinlage:<br />
€ 1.000,00<br />
Geschäftsführer: Marcus Meyn, Stephan Wolff geschäftsansässig<br />
Hafenstraße 5, 31582 Nienburg<br />
/ Weser<br />
Aufgaben: geschäftsführende Kommanditistin,<br />
Gründ ungskommanditistin<br />
L’or capital fine art AG<br />
Sitz: Hafenstraße 5, 31582 Nienburg / Weser<br />
Handelsregister: Amtsgericht Walsrode, HRB 5774<br />
Grundkapital: € 50.000,00<br />
Aufsichtsratsvorsitzender:<br />
Andreas Popp<br />
Wesentl.<br />
Aktionäre: Popp AG, Kreissparkasse Walsrode,<br />
Dr. Dirk Löer, Sabine Kaiser<br />
Gründung: 17.12.2004<br />
Gezeichnete<br />
Einlage: Pflichteinlage € 1.000,00 / Hafteinlage<br />
€ 1.000,00<br />
Vorstand: Stephan Wolff, Marcus Meyn geschäftsansässig<br />
Hafenstraße 5, 31582 Nienburg<br />
/ Weser<br />
Aufgaben: Anbieterin, Initiatorin, Prospektverantwortliche<br />
Gründungskommanditistin<br />
Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG<br />
Sitz: Am Anger 1, 29525 Uelzen<br />
Handelsregister: Amtsgericht Lüneburg, HRA 200200<br />
Gesellschafter: VSG Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />
Svenja Frenzel<br />
Geschäftsführung: Sabine Kaiser, Svenja Frenzel<br />
Gezeichnete<br />
Einlage: Hafteinlage € 1.000,00 / Pflichteinlage<br />
€ 0,00<br />
Aufgaben: Treuhandkommanditist, Gründungskommanditist
Emittentin / Fondsgesellschaft<br />
<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
Handelsregister: Amtsgericht Walsrode, HRB 200397<br />
Vertreten durch: VSG Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Diese vertreten<br />
durch: die Geschäftsführerin Sabine Kaiser<br />
Tätigkeit: <strong>Vermögen</strong>sanlagegeschäfte aller Art,<br />
die Durchführung sämtlicher im Zusammenhang<br />
mit den vorstehenden<br />
Geschäften vorhandener Hilfsgeschäfte<br />
und Dienstleistungen, ausgeschlossen<br />
sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten<br />
nach dem KWG (vgl. ergänzend die<br />
Darstellung auf Seite 74 ff. des Prospektes).<br />
Treuhandkommanditist<br />
Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG,<br />
Am Anger 1, 29525 Uelzen<br />
Handelsregister: Amtsgericht Lüneburg, HRA 200200<br />
Vertreten durch: Sabine Kaiser und Svenja Frenzel<br />
Tätigkeit: Beteiligung an der Gesellschaft und<br />
Übernahme und Verwaltung von<br />
Kommanditbeteiligungen an der Gesellschaft<br />
sowie das treuhänderische<br />
Halten solcher Kommanditbeteiligungen.<br />
Vermittler: Zu den Angaben des Vermittlers vgl.<br />
Beitrittserklärung unter „Angaben des<br />
Vermittlers“.<br />
II. Informationen zu den Vertragsverhältnissen<br />
Der Emissionsprospekt vom 31. Juli 2007 zum Beteiligungsangebot<br />
an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II<br />
GmbH & Co. KG, der auf Seite 74 ff. des Prospektes abgedruckte<br />
Gesellschaftsvertrag, der auf Seite 90 ff. des<br />
Prospektes abgedruckte Treuhandvertrag sowie die Beitrittsvereinbarung<br />
enthalten detaillierte Beschreibungen<br />
der Vertragsverhältnisse, auf die ergänzend verwiesen wird.<br />
Soweit nachfolgend Seitenangaben ohne weiteren Hinweis<br />
erfolgen, beziehen sich diese auf den Prospekt.<br />
1. Wesentliche Merkmale der Kapitalanlage<br />
Die wesentlichen Merkmale der Kapitalanlage ergeben sich<br />
aus dem Prospekt. Mit seinem Beitritt beteiligt sich der<br />
Anleger unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar als<br />
Treugeber über den Treuhandkommanditisten an der <strong>Vermögen</strong><br />
Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
Der Anleger ist in Abhängigkeit von seiner Beteiligungsquote<br />
nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
am wirtschaftlichen Ergebnis der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft II GmbH & Co. KG beteiligt. Die<br />
weiteren Einzelheiten sind dem Prospekt und der Beitrittsvereinbarung<br />
zu entnehmen.<br />
2. Zustandekommen des Vertrages, Leistungsvorbehalte<br />
Voraussetzung für die Beteiligung des Anlegers unmittelbar<br />
als Kommanditist oder mittelbar als Treugeber über<br />
den Treuhandkommanditisten an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft II GmbH & Co. KG ist die Annahme der<br />
Beitrittserklärung sowie die Erteilung der notariell beglaubigten<br />
Handelsregistervollmacht im Falle des unmittelbaren<br />
Beitritts als Kommanditist. Der Anleger verzichtet auf den<br />
Zugang der Annahmeerklärung. Bis zur Eintragung in das<br />
Handelsregister werden Kommanditisten, die der Gesellschaft<br />
direkt beitreten, wie stille Gesellschafter behandelt,<br />
soweit die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt<br />
sind (vgl. § 5 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Anhang _Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
101
Anhang _Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
102<br />
Nach Eintritt der vorstehend genannten Beteiligungsvoraussetzungen<br />
bestehen keine Leistungsvorbehalte. Eine<br />
Alternativanlage entfällt. Beteiligungen an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft II GmbH & Co. KG können bis zum<br />
31. Dezember 2008 erworben werden. Die Zeichnungsfrist<br />
kann bis zum 30. Juni 2009 verlängert werden. Danach ist<br />
eine Zeichnung nicht mehr möglich.<br />
3. Widerrufsrecht<br />
Die Einzelheiten des dem Anleger zustehenden Widerrufsrechts<br />
und seiner Rechtsfolgen ergeben sich aus der auf der<br />
Beitrittsvereinbarung enthaltenen Widerrufsbelehrung.<br />
4. Mindestlaufzeit der Beteiligung und vertragliche Kündigungsbedingungen<br />
einschließlich etwaiger Vertragsstrafen<br />
Die Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
II GmbH & Co. KG wird gemäß § 3 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
auf unbestimmte Dauer abgeschlossen (siehe<br />
Seite 74).<br />
Ein Anleger (Kommanditist oder Treugeber) kann seine<br />
Beteiligung jeweils mit einer Kündigungsfrist von 3 Werktagen<br />
zum Ende eines Monats kündigen. Das Recht zur<br />
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />
unberührt.<br />
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Kommanditist<br />
richtet seine Kündigung an die <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft II GmbH & Co. KG, Hafenstr. 5, 31582 Nienburg<br />
/ Weser. Der Treugeber, der mittelbar über die Treuhänderin<br />
an der Gesellschaft beteiligt ist, richtet seine Kündigung<br />
an die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH<br />
& Co. KG, Hafenstr.5, 31582 Nienburg / Weser, oder an die<br />
Treuhand- und Verwaltungs- GmbH & Co. KG, Am Anger<br />
1, 29525 Uelzen. Beabsichtigt ein Treugeber unmittelbar als<br />
Kommanditist in die Gesellschaft einzutreten, kann er das<br />
Treuhandverhältnis jederzeit auflösen. Weitere Einzelheiten<br />
zur Kündigung ergeben sich aus § 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
(Seite 74) sowie aus § 16 des Treuhandvertrages (Seite<br />
83). Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen.<br />
5. Angaben über den Gesamtpreis einschließlich aller<br />
Steuern, die der Unternehmer abführen muss und sonstiger<br />
Preisbestandteile<br />
Der Anleger hat gemäß seiner Festlegung in der Beitrittsvereinbarung<br />
eine Einlage (Zeichnungssumme) sowie ein Agio<br />
von 5,5 % auf die vereinbarte Zeichnungssumme zu leisten.<br />
Bei Direktanlegern beträgt die Mindestzeichnungssumme<br />
€ 2.500,00 zzgl. eines Agios von 5,5 %. Bei Ratenanlegern<br />
beträgt die geringste mögliche Ersteinlage € 1.000,00 inkl.<br />
5,5 % Agio. Die monatliche Mindestsparrate für Ratenanleger<br />
beträgt € 100,00 inkl. Agio. Eine monatliche Rate in<br />
Höhe von € 100,00 setzt sich daher aus € 94,79 Einlage und<br />
Agio in Höhe von € 5,21 zusammen. Die Ersteinlage setzt<br />
sich je € 1.000,00 aus einer Einlage in Höhe von € 947,87<br />
und Agio in Höhe von € 52,13 zusammen. Weitere Einzelheiten<br />
ergeben sich aus der Beitrittsvereinbarung, aus<br />
§ 5 des Gesellschaftsvertrages (Seite 74) und den entsprechenden<br />
Hinweisen im Prospekt.<br />
Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den<br />
Anleger wird ferner auf die Ausführungen im Prospekt<br />
(Steuerliche Grundlagen, Seite 68 ff.) verwiesen.<br />
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und<br />
der Lieferung oder Erfüllung<br />
Der Anleger hat seine Einlage und das Agio von 5,5 % auf<br />
die Zeichnungssumme gemäß seiner Festlegung in der Beitrittserklärung<br />
zu zahlen. Direktanleger leisten ihre Einlage<br />
zzgl. Agio als Einmalbetrag. Ratenanleger haben monatliche<br />
Ratenzahlungen von mindestens € 100,00 inkl. 5,5 %<br />
Agio zu erbringen und eine Einmalzahlung von mindestens<br />
€ 1.000,00 inkl. 5,5 % Agio. Eine monatliche Rate in Höhe<br />
von € 100,00 setzt sich daher aus € 94,79 Einlage und Agio<br />
in Höhe von € 5,21 zusammen. Die anfängliche Einmalzahlung<br />
setzt sich je € 1.000,00 aus einer Einlage in Höhe von<br />
€ 947,87 und Agio in Höhe von € 52,13 zusammen.<br />
Alle Zahlungen (bei Direktanlegern die gesamte Direktein-<br />
lage zzgl. Agio; bei Ratenanlegern die Einmalzahlung und<br />
alle Ratenzahlungen inkl. Agio; vgl. hierzu § 5 des Gesellschaftsvertrages)<br />
sind auf ein zugunsten der <strong>Vermögen</strong> Si-
cherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG eingerichtetes<br />
und in der Beitrittserklärung bezeichnetes Gesellschaftskonto<br />
zu zahlen. Ergänzend wird auf die diesbezüglichen<br />
Erläuterungen im Prospekt verwiesen (Seite 76 ff.).<br />
Bei nicht fristgerechter Zahlung der Einlageverpflichtung<br />
ist die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co.<br />
KG berechtigt, anfallende Verzugszinsen geltend zu machen.<br />
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie des<br />
Rechts zum Ausschluss des betroffenen Gesellschafters aus<br />
der Gesellschaft durch die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
II GmbH & Co. KG gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />
bleiben unberührt.<br />
7. Weitere vom Anleger zu zahlende Kosten und Steuern,<br />
zusätzliche Telekommunikationskosten<br />
Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt.<br />
Spezifische, zusätzliche Kosten für die Benutzung von<br />
Fernkommunikationsmitteln werden dem Anleger von der<br />
<strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
nicht in Rechnung gestellt. Eigene Kosten für Telefon, Internet,<br />
Porto etc. hat der Anleger selbst zu tragen.<br />
Bei Umwandlung der treugeberischen Beteiligung in eine<br />
Beteiligung als Kommanditist trägt der Anleger die anfallenden<br />
Kosten (Notar, Handelsregister, Pauschalvergütung).<br />
Die Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls<br />
weitere Steuern fallen direkt bei dem einzelnen<br />
Anleger an. Zu den Einzelheiten der steuerlichen Auswirkungen<br />
der Beteiligung für den Anleger wird auf die Ausführungen<br />
im Prospekt („Steuerliche Grundlagen“, Seite<br />
68 ff.) verwiesen.<br />
8. Risikohinweis<br />
Die Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
II GmbH & Co. KG ist wie jede unternehmerische Beteiligung<br />
mit Risiken verbunden. Die Risiken können zu einem<br />
Teil- oder Totalverlust der Anlage führen. Die wesentlichen<br />
Risiken der Beteiligung sind im Prospekt dargestellt; hierauf<br />
wird verwiesen (Seite 14 ff.). Der Wert der Beteiligung<br />
unterliegt bedingt durch die wirtschaftliche Entwicklung<br />
Schwankungen, auf die der Unternehmer keinen Einfluss<br />
hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein<br />
Indikator für zukünftige Erträge.<br />
9. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen<br />
Die zur Verfügung gestellten Informationen haben Gültigkeit<br />
bis zur Mitteilung von Änderungen. Beteiligungen an<br />
der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
können jedoch nur innerhalb der Zeichnungsfrist erworben<br />
werden. Eine Schließung des Fonds ist zum 31. Dezember<br />
2008 vorgesehen, mit Option auf Verlängerung bis zum<br />
30. Juni 2009.<br />
10. Bei Aufnahme der Beziehungen zum Anleger zugrunde<br />
gelegtes und anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache<br />
Auf vorvertragliche Schuldverhältnisse, die Beitrittsvereinbarung,<br />
den Gesellschaftsvertrag und den Treuhandvertrag<br />
findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />
Anwendung. Ein außergerichtliches Beschwerde- und<br />
Rechtsbehelfsverfahren ist vertraglich nicht vorgesehen.<br />
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des<br />
Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge<br />
über Finanzdienstleistungen ist gesetzlich vorgesehen, dass<br />
die Beteiligten unbeschadet <strong>Ihr</strong>es Rechts, die Gerichte anzurufen,<br />
eine Schlichtungsstelle anrufen können, die bei<br />
der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist. Bezüglich der<br />
Verfahrensgrundsätze vor der Schlichtungsstelle und der<br />
Übertragung der Aufgabe auf Dritte gilt die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung.<br />
Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung<br />
sind bei der Deutschen Bundesbank, Schlichtungsstelle,<br />
Postfach 111232, 60047 Frankfurt, Telefon: +49 69 2388-<br />
1907/-1906/-1908, Telefax: +49 69 2388-1919, erhältlich.<br />
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
ist, soweit zulässig, Nienburg/Weser.<br />
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Treuhandvertrag<br />
ist der Sitz des Treuhänders, soweit dieser Gerichtsstand<br />
gesetzlich zulässig vereinbart werden kann. Die Vertragsbedingungen,<br />
der Prospekt sowie diese zusätzlichen Informa-<br />
Anhang _Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
103
Anhang _Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
104<br />
tionen und die gesamte übrige Kommunikation während<br />
der Laufzeit des Vertrages werden in deutscher Sprache zur<br />
Verfügung gestellt bzw. geführt.<br />
11. Einlagensicherung<br />
Einen Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen<br />
gibt es nicht. Eine Verzinsung der Einlage erfolgt<br />
nicht.
Handelsregistervollmacht<br />
Ich der/die Unterzeichnende<br />
Vorname, Name<br />
Straße, Hausnummer<br />
PLZ, Ort<br />
bin mit einer Kommanditeinlage in Höhe von € Gesellschafter der im Handelsregister des Amtsgerichts<br />
Walsrode unter HRA 200397 eingetragenen Firma <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG geworden.<br />
Ich bevollmächtige hiermit unter der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB den jeweiligen vertretungsberechtigten<br />
Gesellschafter der vorgenannten Kommanditgesellschaft,<br />
– meinen Beitritt als Kommanditist in die vorgenannte Kommanditgesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden;<br />
– alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, welche zur Aufnahme und beim Ausscheiden von Kommanditisten<br />
erforderlich sind;<br />
– sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister vorzunehmen, die jetzt und künftig für die vorgenannte Kommanditgesellschaft<br />
erforderlich sind oder werden. Dazu gehören auch die Anmeldung eines etwaigen Ausscheidens des persönlich<br />
haftenden Gesellschafters mit oder ohne Eintritt eines Nachfolgers und die Erhöhung und Herabsetzung von Kommanditeinlagen<br />
und des Beitritts oder des Ausscheidens von Kommanditisten.<br />
Die Vollmacht ist unwiderruflich während der Dauer meiner Gesellschaftszugehörigkeit und erlischt nicht durch meinen<br />
Tod. Der Bevollmächtigte ist zur Erteilung von Untervollmachten zur Durchführung einzelner Aufgaben berechtigt.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift Vollmachtgeber<br />
(notariell zu beglaubigen)<br />
Anhang _Handelsregistervollmacht<br />
105
Copyright<br />
L’or capital fine art AG<br />
Hafenstraße 5<br />
31582 Nienburg<br />
Telefon: +49 (0)5021 889 889<br />
Telefax: +49 (0)5021 889 880<br />
31. Juli 2007
Überreicht durch:<br />
L’or capital fine art AG<br />
Hafenstraße 5<br />
31582 Nienburg<br />
Telefon: +49 (0)5021 889 889<br />
Telefax: +49 (0)5021 889 880<br />
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