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Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or

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Kapitel 1 _Beteiligung im Überblick<br />

10<br />

Mittelverwendung / Mittelverwendungskontrolle<br />

Über die Verwendung der Anlegergelder entscheidet die<br />

geschäftsführende Kommanditistin, die L’or triple value<br />

concept GmbH nach dem Gesellschaftszweck (§ 2 des<br />

Gesellschaftsvertrages) und den Regelungen über die Geschäftsführung<br />

(§ 11 des Gesellschaftsvertrages). Die Kapitaleinzahlungen<br />

der Anleger werden jeweils zum ersten<br />

Werktag eines Monats auf ein Konto der Gesellschaft eingezahlt,<br />

über das die Geschäftsführung verfügen kann. Von<br />

diesen Mitteln erwirbt die Gesellschaft, vertreten durch die<br />

geschäftsführende Kommanditistin, die L’or triple value<br />

concept GmbH, Gold, Silber und Platin zum jeweiligen<br />

Tagespreis. Die Gesellschaft wird stets bemüht sein, mit<br />

der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, den günstigst<br />

möglichen Preis zu erzielen. <strong>Sie</strong> wird hierzu den Markt für<br />

Edelmetalle beobachten und entsprechend ihrer Einschätzung<br />

bis zum Ablauf des laufenden Monat, mindestens 90 %<br />

der Anlegergelder in Gold, Silber und Platin in Barrenform<br />

investieren. Maximal 10 % dürfen als Barreserve auf einem<br />

Giro- oder Tagesgeldkonto zurückbehalten werden.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin wird auch bei<br />

fallenden Edelmetallpreisen die verwahrten Edelmetalle<br />

nicht kurzfristig verkaufen. Ziel der Gesellschaft ist die<br />

langfristige <strong>Vermögen</strong>sanlage, ohne auf kurzfristige Marktschwankungen<br />

zu reagieren. Langfristige Trends wird die<br />

Geschäftsführung jedoch beobachten und bei der Gewichtung<br />

der Edelmetalle berücksichtigen.<br />

Der Anleger hat zum Monatsende die Möglichkeit, seine<br />

Beteiligung mit einer Frist von drei Werktagen zu kündigen,<br />

so dass der Anleger auch selbst die Chance hat, auf eine<br />

Schwankung der Edelmetallpreise zu reagieren.<br />

Die ordnungsgemäße Mittelverwendung wird durch eine<br />

formelle Mittelverwendungskontrolle überwacht. Diese<br />

stellt sicher, dass die eingeworbenen Gelder der <strong>Vermögen</strong><br />

Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG ausschließlich<br />

für prospektgemäße Investitionen verwendet werden.<br />

Laufzeit<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. <strong>Sie</strong><br />

kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von drei<br />

Werktagen zum Ende eines Monats, eingehend bei der<br />

Emittentin, schriftlich gekündigt werden.<br />

Erster Zeichnungstag; Zeichnungsfrist<br />

Diese Kapitalanlage kann einen Werktag nach Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes erstmals gezeichnet werden.<br />

Eine Zeichnung ist auch zu jedem späteren Zeitpunkt bis<br />

mindestens zum 31. Dezember 2008 möglich. Die Zeichnungsfrist<br />

kann nach Ermessen der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin bis zum 30. Juni 2009 verlängert werden.<br />

Macht die geschäftsführende Kommanditistin von<br />

der Option zur Verlängerung der Zeichnungsfrist keinen<br />

Gebrauch, ist eine Zeichnung weiterer Anteile nach dem<br />

31. Dezember 2008 nicht möglich, bei Verlängerung der<br />

Zeichnungsfrist ist eine Zeichnung nach dem 30. Juni 2009<br />

nicht mehr möglich. Rateneinzahlungen der Anleger, die<br />

die Beteiligungsalternative VSG II Spar gewählt haben, bleiben<br />

jedoch auch nach Schließung der <strong>Vermögen</strong>sanlage für<br />

Neuanleger weiterhin möglich.<br />

Kapitalherkunft · Mittelverwendung /<br />

Provisionen<br />

Plangemäß fließen der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

II GmbH & Co. KG bis zum 31. Dezember 2008 € 20.000.000<br />

zu. Dieser Betrag ist geschätzt und soll sich durch weitere<br />

Ratenzahlungen nach Ablauf der Zeichnungsfrist in unbestimmter<br />

Höhe erhöhen. Im Einzelnen fallen folgende<br />

Kosten in der Investitionsphase bis zum 31. Dezember 2008<br />

an:

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