Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or
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Kapitel 1 _Beteiligung im Überblick<br />
10<br />
Mittelverwendung / Mittelverwendungskontrolle<br />
Über die Verwendung der Anlegergelder entscheidet die<br />
geschäftsführende Kommanditistin, die L’or triple value<br />
concept GmbH nach dem Gesellschaftszweck (§ 2 des<br />
Gesellschaftsvertrages) und den Regelungen über die Geschäftsführung<br />
(§ 11 des Gesellschaftsvertrages). Die Kapitaleinzahlungen<br />
der Anleger werden jeweils zum ersten<br />
Werktag eines Monats auf ein Konto der Gesellschaft eingezahlt,<br />
über das die Geschäftsführung verfügen kann. Von<br />
diesen Mitteln erwirbt die Gesellschaft, vertreten durch die<br />
geschäftsführende Kommanditistin, die L’or triple value<br />
concept GmbH, Gold, Silber und Platin zum jeweiligen<br />
Tagespreis. Die Gesellschaft wird stets bemüht sein, mit<br />
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, den günstigst<br />
möglichen Preis zu erzielen. <strong>Sie</strong> wird hierzu den Markt für<br />
Edelmetalle beobachten und entsprechend ihrer Einschätzung<br />
bis zum Ablauf des laufenden Monat, mindestens 90 %<br />
der Anlegergelder in Gold, Silber und Platin in Barrenform<br />
investieren. Maximal 10 % dürfen als Barreserve auf einem<br />
Giro- oder Tagesgeldkonto zurückbehalten werden.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin wird auch bei<br />
fallenden Edelmetallpreisen die verwahrten Edelmetalle<br />
nicht kurzfristig verkaufen. Ziel der Gesellschaft ist die<br />
langfristige <strong>Vermögen</strong>sanlage, ohne auf kurzfristige Marktschwankungen<br />
zu reagieren. Langfristige Trends wird die<br />
Geschäftsführung jedoch beobachten und bei der Gewichtung<br />
der Edelmetalle berücksichtigen.<br />
Der Anleger hat zum Monatsende die Möglichkeit, seine<br />
Beteiligung mit einer Frist von drei Werktagen zu kündigen,<br />
so dass der Anleger auch selbst die Chance hat, auf eine<br />
Schwankung der Edelmetallpreise zu reagieren.<br />
Die ordnungsgemäße Mittelverwendung wird durch eine<br />
formelle Mittelverwendungskontrolle überwacht. Diese<br />
stellt sicher, dass die eingeworbenen Gelder der <strong>Vermögen</strong><br />
Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG ausschließlich<br />
für prospektgemäße Investitionen verwendet werden.<br />
Laufzeit<br />
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. <strong>Sie</strong><br />
kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von drei<br />
Werktagen zum Ende eines Monats, eingehend bei der<br />
Emittentin, schriftlich gekündigt werden.<br />
Erster Zeichnungstag; Zeichnungsfrist<br />
Diese Kapitalanlage kann einen Werktag nach Veröffentlichung<br />
des Verkaufsprospektes erstmals gezeichnet werden.<br />
Eine Zeichnung ist auch zu jedem späteren Zeitpunkt bis<br />
mindestens zum 31. Dezember 2008 möglich. Die Zeichnungsfrist<br />
kann nach Ermessen der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin bis zum 30. Juni 2009 verlängert werden.<br />
Macht die geschäftsführende Kommanditistin von<br />
der Option zur Verlängerung der Zeichnungsfrist keinen<br />
Gebrauch, ist eine Zeichnung weiterer Anteile nach dem<br />
31. Dezember 2008 nicht möglich, bei Verlängerung der<br />
Zeichnungsfrist ist eine Zeichnung nach dem 30. Juni 2009<br />
nicht mehr möglich. Rateneinzahlungen der Anleger, die<br />
die Beteiligungsalternative VSG II Spar gewählt haben, bleiben<br />
jedoch auch nach Schließung der <strong>Vermögen</strong>sanlage für<br />
Neuanleger weiterhin möglich.<br />
Kapitalherkunft · Mittelverwendung /<br />
Provisionen<br />
Plangemäß fließen der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
II GmbH & Co. KG bis zum 31. Dezember 2008 € 20.000.000<br />
zu. Dieser Betrag ist geschätzt und soll sich durch weitere<br />
Ratenzahlungen nach Ablauf der Zeichnungsfrist in unbestimmter<br />
Höhe erhöhen. Im Einzelnen fallen folgende<br />
Kosten in der Investitionsphase bis zum 31. Dezember 2008<br />
an: