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Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or

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Kapitel 3 _Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

96<br />

§ 18 Schlussbestimmungen<br />

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />

für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Treuhänders,<br />

soweit dieser Gerichtsstand gesetzlich zulässig<br />

vereinbart werden kann.<br />

2. Mitteilungen an die Treugeber werden an die letzte vom<br />

Treugeber übermittelte Anschrift übersandt. <strong>Sie</strong> gelten<br />

spätestens nach Ablauf von vier Werktagen als zugegangen.<br />

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder<br />

der Vertrag lückenhaft sein, wird dadurch der Vertrag in<br />

seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die unwirksame<br />

Bestimmung oder lückenhafte Regelung gilt vielmehr<br />

als durch eine solche Vorschrift ersetzt oder ausgefüllt,<br />

die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in gesetzlich<br />

zulässiger Weise am nächsten kommt.

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