Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or
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7. Auslagen, die der geschäftsführenden Kommanditistin entstehen,<br />
sind von der Gesellschaft zu ersetzen. Dabei sind in<br />
der Vergütung insbesondere nicht enthalten die Kosten<br />
a) der Jahresabschlussprüfung,<br />
b) der Steuer- und Rechtsberatung der Gesellschaft für<br />
Rechtsstreitigkeiten,<br />
c) für sonstige außerordentliche Aufwendungen, insbesondere<br />
solche, die unmittelbar der Gesellschaft entstehen,<br />
d) für etwa zukünftig neu eingeführte Steuern, Gebühren<br />
und sonstige Abgaben, die im Zusammenhang mit<br />
dem Unternehmensgegenstand entstehen,<br />
e) Kosten für Gesellschafterversammlungen.<br />
8. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt,<br />
einen Mittelverwendungskontrollvertrag entsprechend<br />
abzuschließen, wonach die Gesellschaft Kosten bis zum<br />
31. Dezember 2008 in Höhe von 0,0825 % p.a. des<br />
Depotwertes vor Kosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
entstehen können. Die Vergütung wird monatlich anteilig<br />
berechnet.<br />
9. Die L’or capital fine art AG wird von der Gesellschaft mit<br />
der Anlegerbetreuung und der Eigenkapitalvermittlung sowie<br />
der Vertriebsunterstützung beauftragt. Hierfür erhält<br />
sie eine laufende Vergütung von 0,5 % p.a. des Depotwertes<br />
vor Kosten der Edelmetalle zum 31. Dezember eines jeden<br />
Jahres vor Kosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese<br />
Vergütung wird monatlich anteilig berechnet.<br />
10. Neben der laufenden Vergütung nach Ziff. 9 erhält die L’or<br />
capital fine art AG für die Übernahme der Prospektgestaltung<br />
und Drucklegung eine laufende Vergütung bis zum<br />
31. Dezember 2008 in Höhe von 0,6 % des Depotwertes<br />
vor Kosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Verlängert sich<br />
der Platzierungszeitraum auf den 30. Juni 2009 verlängert<br />
sich diese laufende Vergütung entsprechend. Die Vergütung<br />
wird monatlich anteilig berechnet.<br />
11. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten und Treugeber<br />
nach § 164 HGB ist ausgeschlossen.<br />
§ 12 Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Gesellschafterbeschlüsse, die die laufende Geschäftsführung<br />
betreffen, werden, soweit dieser Vertrag nicht etwas<br />
anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
und vertretenen, stimmberechtigten Stimmen gefasst. Bei<br />
Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Treugeber<br />
sind berechtigt, das Stimmrecht des Treuhandkommanditisten<br />
entsprechend ihrem Anteil selbst in der Gesellschaftsversammlung<br />
oder bei der schriftlichen Beschlussfassung<br />
auszuüben.<br />
2. Jeder Gesellschafter hat für je einen Anteil auf dem Kapitalkonto<br />
III eine Stimme. Dabei bestimmt sich das Stimmrecht<br />
von Ratengesellschaftern nach dem Stand ihres Kapitalkontos<br />
III zum 30. Juni eines jeden Jahres. Für verbleibende<br />
Beträge auf dem Kapitalkonto III, die nicht durch 1 teilbar<br />
sind, erhält der Kommanditist oder Treugeber keine anteiligen<br />
Stimmen, sondern bis zu einem Betrag von 0,49 keine<br />
Stimme; ab einem Betrag von 0,50 erhält der Kommanditist<br />
eine weitere Stimme. Vertretung durch Dritte ist möglich.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin hat keine Stimmen,<br />
die unabhängig von möglicherweise von ihr gehaltenem<br />
Kommanditkapital sind.<br />
3. Ist Gegenstand der Beschlussfassung<br />
a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
b) die Auflösung oder Umwandlung des Unternehmens<br />
c) die Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens<br />
oder eines wesentlichen Teiles davon<br />
d) die vollständige oder teilweise Einstellung des Unternehmens<br />
e) die Aufnahme neuer und/oder Aufgabe bestehender<br />
Geschäftszweige<br />
f) die Eingehung von Bürgschaften, Garantien u. dgl.<br />
g) die Begebung von Wechseln<br />
h) der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen<br />
i) der Ausschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
aus wichtigem Grund und die Bestellung einer<br />
neuen geschäftsführenden Kommanditistin<br />
so bedarf der Gesellschafterbeschluss einer Mehrheit von<br />
75 % der abgegebenen stimmberechtigten Stimmen.<br />
Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
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