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Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or

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7. Auslagen, die der geschäftsführenden Kommanditistin entstehen,<br />

sind von der Gesellschaft zu ersetzen. Dabei sind in<br />

der Vergütung insbesondere nicht enthalten die Kosten<br />

a) der Jahresabschlussprüfung,<br />

b) der Steuer- und Rechtsberatung der Gesellschaft für<br />

Rechtsstreitigkeiten,<br />

c) für sonstige außerordentliche Aufwendungen, insbesondere<br />

solche, die unmittelbar der Gesellschaft entstehen,<br />

d) für etwa zukünftig neu eingeführte Steuern, Gebühren<br />

und sonstige Abgaben, die im Zusammenhang mit<br />

dem Unternehmensgegenstand entstehen,<br />

e) Kosten für Gesellschafterversammlungen.<br />

8. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt,<br />

einen Mittelverwendungskontrollvertrag entsprechend<br />

abzuschließen, wonach die Gesellschaft Kosten bis zum<br />

31. Dezember 2008 in Höhe von 0,0825 % p.a. des<br />

Depotwertes vor Kosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

entstehen können. Die Vergütung wird monatlich anteilig<br />

berechnet.<br />

9. Die L’or capital fine art AG wird von der Gesellschaft mit<br />

der Anlegerbetreuung und der Eigenkapitalvermittlung sowie<br />

der Vertriebsunterstützung beauftragt. Hierfür erhält<br />

sie eine laufende Vergütung von 0,5 % p.a. des Depotwertes<br />

vor Kosten der Edelmetalle zum 31. Dezember eines jeden<br />

Jahres vor Kosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese<br />

Vergütung wird monatlich anteilig berechnet.<br />

10. Neben der laufenden Vergütung nach Ziff. 9 erhält die L’or<br />

capital fine art AG für die Übernahme der Prospektgestaltung<br />

und Drucklegung eine laufende Vergütung bis zum<br />

31. Dezember 2008 in Höhe von 0,6 % des Depotwertes<br />

vor Kosten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Verlängert sich<br />

der Platzierungszeitraum auf den 30. Juni 2009 verlängert<br />

sich diese laufende Vergütung entsprechend. Die Vergütung<br />

wird monatlich anteilig berechnet.<br />

11. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten und Treugeber<br />

nach § 164 HGB ist ausgeschlossen.<br />

§ 12 Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Gesellschafterbeschlüsse, die die laufende Geschäftsführung<br />

betreffen, werden, soweit dieser Vertrag nicht etwas<br />

anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

und vertretenen, stimmberechtigten Stimmen gefasst. Bei<br />

Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Treugeber<br />

sind berechtigt, das Stimmrecht des Treuhandkommanditisten<br />

entsprechend ihrem Anteil selbst in der Gesellschaftsversammlung<br />

oder bei der schriftlichen Beschlussfassung<br />

auszuüben.<br />

2. Jeder Gesellschafter hat für je einen Anteil auf dem Kapitalkonto<br />

III eine Stimme. Dabei bestimmt sich das Stimmrecht<br />

von Ratengesellschaftern nach dem Stand ihres Kapitalkontos<br />

III zum 30. Juni eines jeden Jahres. Für verbleibende<br />

Beträge auf dem Kapitalkonto III, die nicht durch 1 teilbar<br />

sind, erhält der Kommanditist oder Treugeber keine anteiligen<br />

Stimmen, sondern bis zu einem Betrag von 0,49 keine<br />

Stimme; ab einem Betrag von 0,50 erhält der Kommanditist<br />

eine weitere Stimme. Vertretung durch Dritte ist möglich.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin hat keine Stimmen,<br />

die unabhängig von möglicherweise von ihr gehaltenem<br />

Kommanditkapital sind.<br />

3. Ist Gegenstand der Beschlussfassung<br />

a) die Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

b) die Auflösung oder Umwandlung des Unternehmens<br />

c) die Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens<br />

oder eines wesentlichen Teiles davon<br />

d) die vollständige oder teilweise Einstellung des Unternehmens<br />

e) die Aufnahme neuer und/oder Aufgabe bestehender<br />

Geschäftszweige<br />

f) die Eingehung von Bürgschaften, Garantien u. dgl.<br />

g) die Begebung von Wechseln<br />

h) der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen<br />

i) der Ausschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

aus wichtigem Grund und die Bestellung einer<br />

neuen geschäftsführenden Kommanditistin<br />

so bedarf der Gesellschafterbeschluss einer Mehrheit von<br />

75 % der abgegebenen stimmberechtigten Stimmen.<br />

Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

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