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Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or

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stellungsverfahren. Gerichts- oder Schiedsverfahren, die<br />

einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der<br />

Emittentin haben können, liegen nicht vor. Es wurden noch<br />

keine Investitionen getätigt. Die Tätigkeit der Emittentin<br />

ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst<br />

worden.<br />

Angaben zur Treuhänderin<br />

Die Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG ist als<br />

Treuhänderin mit einer Hafteinlage von € 1.000 der Gesellschaft<br />

beigetreten. Eine Pflichteinlage im eigenen Namen<br />

und für eigene Rechnung leistet sie nicht. <strong>Sie</strong> ist berechtigt,<br />

Pflichteinlagen durch Erklärung gegenüber der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin zu bilden und zu erhöhen und<br />

anteilig als Treuhandkommanditistin im eigenen Namen,<br />

aber für Rechnung der sich mittelbar über sie an der Gesellschaft<br />

beteiligenden Treugeber zu halten. Insoweit hält<br />

die Treuhänderin ihren Kommanditanteil im Außenverhältnis<br />

als einheitlichen Gesellschaftsanteil und übt die den<br />

Treugeber betreffenden Gesellschaftsrechte und -pflichten<br />

gegenüber der Gesellschaft nach Maßgabe des Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrages (vgl. Seite 90) und des Gesellschaftsvertrages<br />

(vgl. Seite 74) aus.<br />

Im Innenverhältnis handelt sie ausschließlich im Auftrage<br />

und für Rechnung des Treugebers. <strong>Sie</strong> ist damit verpflichtet,<br />

dem Treugeber dasjenige herauszugeben, was sie aus dem<br />

treuhänderisch im eigenen Namen, aber für Rechnung des<br />

Treugebers gehaltenen Kommanditanteil erlangt.<br />

Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit gemäß § 15 Ziff. 1<br />

des Treuhand-Verwaltungsvertrages und § 5 Ziff. 1b des<br />

Gesellschaftsvertrages eine ergebnisunabhängige Vergütung<br />

von monatlich 1/12 auf 0,15 % des Depotwertes zuzüglich<br />

der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.<br />

Die Treuhänderin hat Anspruch auf Freistellung von Verbindlichkeiten,<br />

die für sie im Zusammenhang mit dem Erwerb<br />

und der pflichtgemäßen treuhänderischen Verwaltung<br />

der Beteiligung des Treugebers entstehen. Der Freistellungsanspruch<br />

besteht gegenüber jedem Treugeber nur bezogen<br />

auf die Höhe der für ihn gehaltenen anteiligen Beteiligung.<br />

Anspruch auf die Stellung einer Sicherheitsleistung hat sie<br />

nicht. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Treugeber<br />

untereinander ist ausgeschlossen. Die Treuhänderin handelt<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Auf § 11 des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages wird hingewiesen.<br />

Angaben über sonstige Personen<br />

Über die nach der VermVerkProspV angabepflichtigen Personen<br />

hinaus hat niemand die Herausgabe oder den Inhalt<br />

dieses Produktes oder nach Inhalt dieses Prospektes oder<br />

die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes dieser <strong>Vermögen</strong>sanlage<br />

wesentlich beeinflusst.<br />

Angaben über die Beteiligung<br />

Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen<br />

Beteiligung<br />

Bei der angebotenen <strong>Vermögen</strong>sanlage handelt es sich<br />

um KG-Anteile. Die Anleger beteiligen sich an der VSG II<br />

GmbH & Co. KG entweder unmittelbar als Kommanditisten<br />

oder mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin<br />

Treuhand- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG<br />

mit den jeweils vereinbarten Beteiligungsalternativen (VSG<br />

II Direkt oder VSG II Spar) für eine Mindestvertragslaufzeit<br />

von einem Monat. Einzelheiten zu den Beteiligungsalternativen<br />

sind nachfolgend und im Kapitel „Beteiligungsmöglichkeiten“<br />

(Seite 8) beschrieben.<br />

Die Beteiligung als Kommanditist beginnt im Innenverhältnis<br />

der Gesellschafter untereinander mit Annahme der<br />

Beitrittserklärung durch die Gesellschaft bzw. für die Treugeber<br />

durch die Gesellschaft und die Treuhänderin und die<br />

Zahlung der vereinbarten Kapitaleinlage an die Gesellschaft<br />

für den ersten Werktag des folgenden Monats. Weitere Voraussetzung<br />

für den Beginn der Beteiligung im Innenverhältnis<br />

ist für Kommanditisten, die der Gesellschaft direkt<br />

beitreten, die Vorlage der notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht<br />

(§ 5 Ziff. 5 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Im Außenverhältnis ist die Wirksamkeit des Beitritts als<br />

Kommanditist aufschiebend bedingt durch die Eintragung<br />

in das Handelsregister. Bis zur Eintragung in das Handels-<br />

Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />

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