Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or
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Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
76<br />
Eintragung in das Handelsregister werden unmittelbar<br />
beitretende Kommanditisten, wie atypisch stille Gesellschafter<br />
behandelt. Der Beitritt erfolgt frühestens jedoch<br />
mit Leistung der Einlage (Wertstellung auf dem Konto<br />
der Gesellschaft). Die Gesellschafter bevollmächtigen<br />
hiermit beziehungsweise mit ihrem Beitritt die geschäftsführende<br />
Kommanditistin in ihrem Namen, alle<br />
Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, welche<br />
zur Aufnahme und beim Ausscheiden von Kommanditisten<br />
erforderlich sind.<br />
Der Beitretende verpflichtet sich, der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin eine Handelsregistervollmacht auf<br />
seine Kosten in notariell beglaubigter Form zu erteilen<br />
und zu übersenden.<br />
Die Wirksamkeit des Eintritts als Treugeber ist aufschiebend<br />
bedingt durch die Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch die Treuhandkommanditistin. Der Beitritt erfolgt<br />
frühestens jedoch mit Leistung der Einlage (Wertstellung<br />
auf dem Konto der Gesellschaft). Die Gesellschafter<br />
bevollmächtigen hiermit beziehungsweise mit ihrem<br />
Beitritt die geschäftsführende Kommanditistin und die<br />
Treuhandkommanditistin in ihrem Namen, alle Erklärungen<br />
abzugeben und entgegenzunehmen, welche zur<br />
Aufnahme und beim Ausscheiden von Treugebern erforderlich<br />
sind.<br />
Der beitretende Kommanditist verpflichtet sich, der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin auf eine Handelsregistervollmacht<br />
auf eigene Kosten in notariell beglaubigter<br />
Form zu erteilen und zu übersenden.<br />
Der Eintritt in die Gesellschaft erfolgt jeweils zum Monatsanfang<br />
des Monats, der dem Zugang und der Annahmeerklärung<br />
durch die geschäftsführende Kommanditistin<br />
folgt. Dabei wird der zum Monatsersten eines<br />
jeden Monats errechnete Ausgabepreis für die Höhe der<br />
anteiligen Beteiligung maßgebend (vergl. § 6 Ziff. 10).<br />
6. Die Anzahl der Kommanditisten und Treugeber ist nicht<br />
begrenzt. Eine Beteiligung ist bis zum 31. Dezember 2008<br />
möglich (die „Zeichnungsfrist“). Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist nach freiem Ermessen ermächtigt,<br />
die Zeichnungsfrist bis zum 30. Juni 2009 zu verlängern.<br />
Ratenanlegern ist auch über die Zeichnungsfrist ermöglicht,<br />
unbefristet weitere Raten zu zahlen.<br />
7. Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />
§ 6 Konten<br />
1. Sämtliche <strong>Vermögen</strong>sgegenstände der Gesellschaft werden<br />
auf ein gesamthänderisch gebundenes Rücklagenkonto<br />
gebucht.<br />
2. Für jeden Gesellschafter werden ein Gesellschafterkonto<br />
(Kapitalkonto I), ein Umsatzsteuerkonto (Kapitalkonto<br />
II), ein Anteilskonto (Kapitalkonto III) und ein variables<br />
Konto (Kapitalkonto IV) geführt. Alle Konten sind<br />
unverzinslich.<br />
3. Das Gesellschafterkonto (Kapitalkonto I) wird als Festkonto<br />
für die Einlagen der Gesellschafter geführt. Es verzeichnet<br />
das Nominalkapital, mit dem der Gesellschafter<br />
an der Gesellschaft beteiligt ist.<br />
4. Das Kapitalkonto II ist das Konto, auf dem die Umsatzsteueranteile<br />
jedes Gesellschafters verbucht werden.<br />
5. Die Anteile, die jeder Gesellschafter an der Gesellschaft<br />
erhält, werden auf dem Kapitalkonto III verbucht. Nach<br />
den Anteilen bemisst sich auch das Stimmrecht jedes<br />
Gesellschafters.<br />
6. Auf dem variablen Konto (Kapitalkonto IV) werden Gewinne,<br />
Verluste und Entnahmen, sowie Kosten, erfasst.<br />
7. Soweit nicht in diesem Gesellschaftsvertrag etwas abweichendes<br />
geregelt ist, sind für die Beteiligung der<br />
Gesellschafter am <strong>Vermögen</strong>, an Ausschüttungen, am<br />
Gewinn und Verlust der Gesellschaft, dem Anspruch auf<br />
ein Abfindungsguthaben sowie für die Wahrnehmung<br />
der Gesellschafterrechte allein die Anteile des jeweiligen<br />
Gesellschafters auf dem Kapitalkonto III im Verhältnis<br />
zu der Summe der Anteile aller Gesellschafter am Ende<br />
eines Geschäftsjahres maßgebend.