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Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or

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Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

76<br />

Eintragung in das Handelsregister werden unmittelbar<br />

beitretende Kommanditisten, wie atypisch stille Gesellschafter<br />

behandelt. Der Beitritt erfolgt frühestens jedoch<br />

mit Leistung der Einlage (Wertstellung auf dem Konto<br />

der Gesellschaft). Die Gesellschafter bevollmächtigen<br />

hiermit beziehungsweise mit ihrem Beitritt die geschäftsführende<br />

Kommanditistin in ihrem Namen, alle<br />

Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, welche<br />

zur Aufnahme und beim Ausscheiden von Kommanditisten<br />

erforderlich sind.<br />

Der Beitretende verpflichtet sich, der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin eine Handelsregistervollmacht auf<br />

seine Kosten in notariell beglaubigter Form zu erteilen<br />

und zu übersenden.<br />

Die Wirksamkeit des Eintritts als Treugeber ist aufschiebend<br />

bedingt durch die Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch die Treuhandkommanditistin. Der Beitritt erfolgt<br />

frühestens jedoch mit Leistung der Einlage (Wertstellung<br />

auf dem Konto der Gesellschaft). Die Gesellschafter<br />

bevollmächtigen hiermit beziehungsweise mit ihrem<br />

Beitritt die geschäftsführende Kommanditistin und die<br />

Treuhandkommanditistin in ihrem Namen, alle Erklärungen<br />

abzugeben und entgegenzunehmen, welche zur<br />

Aufnahme und beim Ausscheiden von Treugebern erforderlich<br />

sind.<br />

Der beitretende Kommanditist verpflichtet sich, der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin auf eine Handelsregistervollmacht<br />

auf eigene Kosten in notariell beglaubigter<br />

Form zu erteilen und zu übersenden.<br />

Der Eintritt in die Gesellschaft erfolgt jeweils zum Monatsanfang<br />

des Monats, der dem Zugang und der Annahmeerklärung<br />

durch die geschäftsführende Kommanditistin<br />

folgt. Dabei wird der zum Monatsersten eines<br />

jeden Monats errechnete Ausgabepreis für die Höhe der<br />

anteiligen Beteiligung maßgebend (vergl. § 6 Ziff. 10).<br />

6. Die Anzahl der Kommanditisten und Treugeber ist nicht<br />

begrenzt. Eine Beteiligung ist bis zum 31. Dezember 2008<br />

möglich (die „Zeichnungsfrist“). Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist nach freiem Ermessen ermächtigt,<br />

die Zeichnungsfrist bis zum 30. Juni 2009 zu verlängern.<br />

Ratenanlegern ist auch über die Zeichnungsfrist ermöglicht,<br />

unbefristet weitere Raten zu zahlen.<br />

7. Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />

§ 6 Konten<br />

1. Sämtliche <strong>Vermögen</strong>sgegenstände der Gesellschaft werden<br />

auf ein gesamthänderisch gebundenes Rücklagenkonto<br />

gebucht.<br />

2. Für jeden Gesellschafter werden ein Gesellschafterkonto<br />

(Kapitalkonto I), ein Umsatzsteuerkonto (Kapitalkonto<br />

II), ein Anteilskonto (Kapitalkonto III) und ein variables<br />

Konto (Kapitalkonto IV) geführt. Alle Konten sind<br />

unverzinslich.<br />

3. Das Gesellschafterkonto (Kapitalkonto I) wird als Festkonto<br />

für die Einlagen der Gesellschafter geführt. Es verzeichnet<br />

das Nominalkapital, mit dem der Gesellschafter<br />

an der Gesellschaft beteiligt ist.<br />

4. Das Kapitalkonto II ist das Konto, auf dem die Umsatzsteueranteile<br />

jedes Gesellschafters verbucht werden.<br />

5. Die Anteile, die jeder Gesellschafter an der Gesellschaft<br />

erhält, werden auf dem Kapitalkonto III verbucht. Nach<br />

den Anteilen bemisst sich auch das Stimmrecht jedes<br />

Gesellschafters.<br />

6. Auf dem variablen Konto (Kapitalkonto IV) werden Gewinne,<br />

Verluste und Entnahmen, sowie Kosten, erfasst.<br />

7. Soweit nicht in diesem Gesellschaftsvertrag etwas abweichendes<br />

geregelt ist, sind für die Beteiligung der<br />

Gesellschafter am <strong>Vermögen</strong>, an Ausschüttungen, am<br />

Gewinn und Verlust der Gesellschaft, dem Anspruch auf<br />

ein Abfindungsguthaben sowie für die Wahrnehmung<br />

der Gesellschafterrechte allein die Anteile des jeweiligen<br />

Gesellschafters auf dem Kapitalkonto III im Verhältnis<br />

zu der Summe der Anteile aller Gesellschafter am Ende<br />

eines Geschäftsjahres maßgebend.

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