07.12.2012 Aufrufe

Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or

Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or

Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />

66<br />

angebot zu zahlenden Vergütungen sind in der Übersicht<br />

„Mittelherkunft und Mittelverwendung“ mit den dazugehörigen<br />

Erläuterungen (Seite 36) und im Kapitel „Verträge<br />

und Vertragspartner“ (Seite 38) dargestellt.<br />

Gesellschaftsvertrag und Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag<br />

Grundlage der Beteiligung der Anleger als Kommanditist<br />

oder als Treugeber über die Treuhandkommanditistin<br />

sind der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft (Seite 74),<br />

der Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Treuhandkommanditistin<br />

(Seite 90) und die Beitrittserklärung<br />

(Anlage).<br />

Übernommene Gewährleistungen<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Kommanditanteile<br />

wird keine Gewährleistung übernommen.<br />

Weitere Hinweise nach der <strong>Vermögen</strong>sanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

(Negativhinweise)<br />

Nach der <strong>Vermögen</strong>sanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

vom 16. Dezember 2004 sind zur Darstellung des <strong>Vermögen</strong>sanlagenangebots<br />

im Prospekt auch Angaben zu Sachverhalten<br />

zu machen, die auf den konkreten Fall der VSG<br />

II nicht zutreffen.<br />

Weder Prospektverantwortliche noch Gründungsgesellschafter,<br />

Treuhänder, Mittelverwendungskontrolleur<br />

oder Mitglieder der Geschäftsführung stehen oder<br />

standen das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlichen<br />

Teilen desselben zu, noch steht diesen Personen<br />

aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am<br />

Anlageobjekt zu (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Es bestehen keine dinglichen Belastungen des Anlageobjektes<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

Es bestehen keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen<br />

der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes,<br />

insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV).<br />

Für den Geschäftsbetrieb der VSG II liegen alle erforderlichen<br />

behördlichen Genehmigungen vor (§ 9 Abs.<br />

2 Nr. 5 VermVerk-ProspV).<br />

Es wurden keine Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt<br />

erstellt (§ 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV).<br />

Die Emittentin wurde am 22. Mai 2007 gegründet. Somit<br />

existiert noch kein abgeschlossenes Geschäftsjahr, für<br />

das Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsgremien oder<br />

Beiräten Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />

Nebenleistungen jeder Art gewährt werden konnten<br />

(§ 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!