Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or
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Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />
66<br />
angebot zu zahlenden Vergütungen sind in der Übersicht<br />
„Mittelherkunft und Mittelverwendung“ mit den dazugehörigen<br />
Erläuterungen (Seite 36) und im Kapitel „Verträge<br />
und Vertragspartner“ (Seite 38) dargestellt.<br />
Gesellschaftsvertrag und Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag<br />
Grundlage der Beteiligung der Anleger als Kommanditist<br />
oder als Treugeber über die Treuhandkommanditistin<br />
sind der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft (Seite 74),<br />
der Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Treuhandkommanditistin<br />
(Seite 90) und die Beitrittserklärung<br />
(Anlage).<br />
Übernommene Gewährleistungen<br />
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Kommanditanteile<br />
wird keine Gewährleistung übernommen.<br />
Weitere Hinweise nach der <strong>Vermögen</strong>sanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
(Negativhinweise)<br />
Nach der <strong>Vermögen</strong>sanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
vom 16. Dezember 2004 sind zur Darstellung des <strong>Vermögen</strong>sanlagenangebots<br />
im Prospekt auch Angaben zu Sachverhalten<br />
zu machen, die auf den konkreten Fall der VSG<br />
II nicht zutreffen.<br />
Weder Prospektverantwortliche noch Gründungsgesellschafter,<br />
Treuhänder, Mittelverwendungskontrolleur<br />
oder Mitglieder der Geschäftsführung stehen oder<br />
standen das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlichen<br />
Teilen desselben zu, noch steht diesen Personen<br />
aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am<br />
Anlageobjekt zu (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
Es bestehen keine dinglichen Belastungen des Anlageobjektes<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />
Es bestehen keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen<br />
der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes,<br />
insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV).<br />
Für den Geschäftsbetrieb der VSG II liegen alle erforderlichen<br />
behördlichen Genehmigungen vor (§ 9 Abs.<br />
2 Nr. 5 VermVerk-ProspV).<br />
Es wurden keine Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt<br />
erstellt (§ 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV).<br />
Die Emittentin wurde am 22. Mai 2007 gegründet. Somit<br />
existiert noch kein abgeschlossenes Geschäftsjahr, für<br />
das Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsgremien oder<br />
Beiräten Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />
Nebenleistungen jeder Art gewährt werden konnten<br />
(§ 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV).