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Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or

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Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />

60<br />

register werden Kommanditisten, die der Gesellschaft<br />

direkt beitreten, wie stille Gesellschafter behandelt, soweit<br />

die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Anleger, die sich mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin<br />

beteiligen, stehen nach Maßgabe des mit<br />

der Treuhandkommanditistin geschlossenen Treuhandvertrages<br />

sowie des Gesellschaftsvertrages im Innenverhältnis<br />

zu den anderen Gesellschaftern sowie im Verhältnis zueinander<br />

wirtschaftlich so als seien sie direkt als Kommanditisten<br />

an der Gesellschaft beteiligt. Soweit im Gesellschaftsvertrag<br />

Rechte und Pflichten für „Kommanditisten“ oder<br />

„Gesellschafter“ begründet werden, treffen diese Rechte<br />

und Pflichten im Innenverhältnis auch die mittelbar als<br />

Treugeber über die Treuhandkommanditistin beteiligten<br />

Anleger. Dies gilt nicht, wenn sich aus dem Zusammenhang<br />

ergibt, dass Rechte und Pflichten nur für die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin oder nur für die Treuhandkommanditistin<br />

begründet werden.<br />

Diejenigen Anleger, die sich mittelbar als Treugeber über<br />

die Treuhandkommanditistin an der Gesellschaft beteiligen,<br />

sind jedoch berechtigt, durch Übernahme der seitens der<br />

Treuhandkommanditistin für sie jeweils anteilig gehaltenen<br />

Pflichteinlage einschließlich der damit verbundenen Rechte<br />

und Pflichten anstelle der Treuhandkommanditistin unmittelbar<br />

als Kommanditist in die Gesellschaft einzutreten.<br />

Die Anzahl der Anleger, die sich entweder unmittelbar<br />

als Kommanditisten oder mittelbar als Treugeber über<br />

die Treuhandkommanditistin an der Gesellschaft beteiligen,<br />

steht nicht fest und ist unbeschränkt. Es ist mindestens<br />

ein Anleger mit einem Mindestanteil in Höhe<br />

von € 2.500,00 notwendig, um das geplante Anlage objekt<br />

zu erwerben.<br />

Die Mindestzeichnung der aufzunehmenden Kommanditisten<br />

beträgt bei der gewählten Beteiligungsalternative als<br />

Direktanlage € 2.500,00 und bei der Beteiligungsalternative<br />

der Ratenanlage € 1.000,00. Höhere Beträge bei Direkteinlagen<br />

müssen durch 500 ohne Rest teilbar sein. Bei Ra-<br />

tenanlegern beträgt die monatliche Mindeststaffelzahlung<br />

€ 100,00; höhere Ratenzahlungen müssen durch 10 ohne<br />

Rest teilbar sein. Bei Rateneinlagen ist keine maximale Anzahl<br />

der Ratenzahlungen vorgesehen.<br />

Der Investitionsplan sieht nicht vor, das von Anlegern im<br />

Rahmen des Beteiligungsangebotes einzuzahlende Kommanditkapital<br />

der Summe nach zu beschränken. Es steht<br />

daher auch nicht fest, welcher anteilige Betrag des Gesellschaftskapitals<br />

auf die so genannten Direktanleger oder auf<br />

die so genannten Ratenanleger entfällt.<br />

Die Einmal- und die Rateneinlagen werden nach dem in § 6<br />

Ziff. 10 des Gesellschaftsvertrages festgelegten Schlüssel auf die<br />

Konten des Kommanditisten / Treugebers verbucht (Vgl. hierzu<br />

auch die Erklärung des Berechnungsschlüssels im folgenden<br />

Abschnitt unter „Rechte aus der Beteiligung“). Das Agio in<br />

Höhe von 5,5 %, das der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

zusteht, wird zusätzlich zu der Einlage erhoben und steht nicht<br />

der Emittentin, sondern ausschließlich der L’or triple value<br />

concept GmbH in der jeweils eingeworbenen Höhe zu.<br />

Rechte aus der Beteiligung<br />

Konten<br />

Für jeden Kommanditisten/Treugeber wird für seine<br />

Einlage ein gesondertes Gesellschafterkonto geführt, das<br />

sich aus folgenden Unterkonten zusammensetzt:<br />

dem festen Kapitalkonto (Kapitalkonto I)<br />

dem Umsatzsteuerkonto (Kapitalkonto II)<br />

dem Anteilskonto (Kapitalkonto III)<br />

dem laufendem Konto (Kapitalkonto IV)<br />

Das feste Kapitalkonto I bestimmt sich nach der eingezahlten<br />

Einlage des Kommanditisten / Treugebers, errechnet<br />

gemäß § 6 Ziff. 10 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Auf dem Kapitalkonto II werden die Umsatzsteueranteile<br />

eines jeden Gesellschafters gebucht. Die Anteile, die jeder<br />

Gesellschafter nach Maßgabe des individuell zu berechnenden<br />

Ausgabepreises im Zeitpunkt seines Beitritts an<br />

der Gesellschaft erhält, werden auf dem Kapitalkonto III<br />

verbucht. Nach diesen Anteilen bemisst sich auch das<br />

Stimmrecht jedes Gesellschafters.<br />

Die Stimmrechte der Gesellschafter bestimmen sich nach<br />

dem Kapitalkonto III. Auf dem Kapitalkonto IV werden<br />

die dem einzelnen Gesellschafter zugewiesenen Gewinne,<br />

Verluste, Entnahmen und sonstige Kosten gebucht.

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