Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or
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Kapitel 3 _Rechtliche Grundlagen<br />
60<br />
register werden Kommanditisten, die der Gesellschaft<br />
direkt beitreten, wie stille Gesellschafter behandelt, soweit<br />
die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
Anleger, die sich mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin<br />
beteiligen, stehen nach Maßgabe des mit<br />
der Treuhandkommanditistin geschlossenen Treuhandvertrages<br />
sowie des Gesellschaftsvertrages im Innenverhältnis<br />
zu den anderen Gesellschaftern sowie im Verhältnis zueinander<br />
wirtschaftlich so als seien sie direkt als Kommanditisten<br />
an der Gesellschaft beteiligt. Soweit im Gesellschaftsvertrag<br />
Rechte und Pflichten für „Kommanditisten“ oder<br />
„Gesellschafter“ begründet werden, treffen diese Rechte<br />
und Pflichten im Innenverhältnis auch die mittelbar als<br />
Treugeber über die Treuhandkommanditistin beteiligten<br />
Anleger. Dies gilt nicht, wenn sich aus dem Zusammenhang<br />
ergibt, dass Rechte und Pflichten nur für die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin oder nur für die Treuhandkommanditistin<br />
begründet werden.<br />
Diejenigen Anleger, die sich mittelbar als Treugeber über<br />
die Treuhandkommanditistin an der Gesellschaft beteiligen,<br />
sind jedoch berechtigt, durch Übernahme der seitens der<br />
Treuhandkommanditistin für sie jeweils anteilig gehaltenen<br />
Pflichteinlage einschließlich der damit verbundenen Rechte<br />
und Pflichten anstelle der Treuhandkommanditistin unmittelbar<br />
als Kommanditist in die Gesellschaft einzutreten.<br />
Die Anzahl der Anleger, die sich entweder unmittelbar<br />
als Kommanditisten oder mittelbar als Treugeber über<br />
die Treuhandkommanditistin an der Gesellschaft beteiligen,<br />
steht nicht fest und ist unbeschränkt. Es ist mindestens<br />
ein Anleger mit einem Mindestanteil in Höhe<br />
von € 2.500,00 notwendig, um das geplante Anlage objekt<br />
zu erwerben.<br />
Die Mindestzeichnung der aufzunehmenden Kommanditisten<br />
beträgt bei der gewählten Beteiligungsalternative als<br />
Direktanlage € 2.500,00 und bei der Beteiligungsalternative<br />
der Ratenanlage € 1.000,00. Höhere Beträge bei Direkteinlagen<br />
müssen durch 500 ohne Rest teilbar sein. Bei Ra-<br />
tenanlegern beträgt die monatliche Mindeststaffelzahlung<br />
€ 100,00; höhere Ratenzahlungen müssen durch 10 ohne<br />
Rest teilbar sein. Bei Rateneinlagen ist keine maximale Anzahl<br />
der Ratenzahlungen vorgesehen.<br />
Der Investitionsplan sieht nicht vor, das von Anlegern im<br />
Rahmen des Beteiligungsangebotes einzuzahlende Kommanditkapital<br />
der Summe nach zu beschränken. Es steht<br />
daher auch nicht fest, welcher anteilige Betrag des Gesellschaftskapitals<br />
auf die so genannten Direktanleger oder auf<br />
die so genannten Ratenanleger entfällt.<br />
Die Einmal- und die Rateneinlagen werden nach dem in § 6<br />
Ziff. 10 des Gesellschaftsvertrages festgelegten Schlüssel auf die<br />
Konten des Kommanditisten / Treugebers verbucht (Vgl. hierzu<br />
auch die Erklärung des Berechnungsschlüssels im folgenden<br />
Abschnitt unter „Rechte aus der Beteiligung“). Das Agio in<br />
Höhe von 5,5 %, das der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
zusteht, wird zusätzlich zu der Einlage erhoben und steht nicht<br />
der Emittentin, sondern ausschließlich der L’or triple value<br />
concept GmbH in der jeweils eingeworbenen Höhe zu.<br />
Rechte aus der Beteiligung<br />
Konten<br />
Für jeden Kommanditisten/Treugeber wird für seine<br />
Einlage ein gesondertes Gesellschafterkonto geführt, das<br />
sich aus folgenden Unterkonten zusammensetzt:<br />
dem festen Kapitalkonto (Kapitalkonto I)<br />
dem Umsatzsteuerkonto (Kapitalkonto II)<br />
dem Anteilskonto (Kapitalkonto III)<br />
dem laufendem Konto (Kapitalkonto IV)<br />
Das feste Kapitalkonto I bestimmt sich nach der eingezahlten<br />
Einlage des Kommanditisten / Treugebers, errechnet<br />
gemäß § 6 Ziff. 10 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Auf dem Kapitalkonto II werden die Umsatzsteueranteile<br />
eines jeden Gesellschafters gebucht. Die Anteile, die jeder<br />
Gesellschafter nach Maßgabe des individuell zu berechnenden<br />
Ausgabepreises im Zeitpunkt seines Beitritts an<br />
der Gesellschaft erhält, werden auf dem Kapitalkonto III<br />
verbucht. Nach diesen Anteilen bemisst sich auch das<br />
Stimmrecht jedes Gesellschafters.<br />
Die Stimmrechte der Gesellschafter bestimmen sich nach<br />
dem Kapitalkonto III. Auf dem Kapitalkonto IV werden<br />
die dem einzelnen Gesellschafter zugewiesenen Gewinne,<br />
Verluste, Entnahmen und sonstige Kosten gebucht.