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Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or

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Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

80<br />

§ 11 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />

obliegt der L’or triple value concept GmbH, als geschäftsführender<br />

Kommanditistin, vertreten durch die Geschäftsführung<br />

oder einen Bevollmächtigten. Alle weiteren Gesellschafter<br />

sind von der Geschäftsführung und Vertretung<br />

ausgeschlossen.<br />

2. Die geschäftsführende Kommanditistin ist von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

3. Die Geschäftsführungsbefugnis der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin erstreckt sich auf die Vornahme aller<br />

Rechtsgeschäfte, die zum laufenden Betrieb gehören, insbesondere<br />

den Erwerb von Edelmetallen und sämtlicher<br />

hierfür erforderlicher Nebengeschäfte. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin erwirbt die Edelmetalle nach freiem<br />

Ermessen für die Gesellschaft zu den jeweils günstigst<br />

möglichen Konditionen. Dabei ist ihr ausdrücklich der<br />

Erwerb von nahe stehenden Personen zu einem Preis, der<br />

den üblichen Marktpreis nicht übersteigt, erlaubt.<br />

Maximal 10 % des Gesamtvermögens darf die Gesellschaft<br />

in Euro auf dem Giro- bzw. einem Tagesgeldkonto halten<br />

(die „Barreserve“). Die Barreserve dient zum Ausgleich von<br />

Spitzenbeträgen, um jeweils in der Lage zu sein, das Edelmetall<br />

in Form ganzer Barren zu erwerben, zur Abfindung<br />

von ausscheidenden Gesellschaftern oder zur Begleichung<br />

der Kosten der Gesellschaft.<br />

Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auch auf die<br />

Aufnahme weiterer Gesellschafter.<br />

Jegliche andere Anlageform wird ausgeschlossen und ist<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin untersagt.<br />

4. Als über den laufenden Geschäftsbetrieb hinausgehend und<br />

damit zustimmungsbedürftig gelten insbesondere, jedoch<br />

unbeschadet abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag:<br />

a) die Auflösung oder Umwandlung des Unternehmens<br />

b) die Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens<br />

oder eines wesentlichen Unternehmensteiles<br />

c) die vollständige oder teilweise Einstellung des Geschäftsbetriebes<br />

d) die Aufnahme neuer und/oder Aufgabe bestehender<br />

Geschäftszweige<br />

e) die Eingehung von Bürgschaften, Garantien u. dgl.<br />

f) die Begebung von Wechseln<br />

g) der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen<br />

h) die Bestellung einer neuen geschäftsführenden Kommanditistin,<br />

unabhängig davon, ob diese an Stelle der<br />

bisherigen geschäftsführenden Kommanditistin oder<br />

neben diese tritt.<br />

5. Die geschäftsführende Kommanditistin ist verpflichtet, der<br />

Gesellschafterversammlung auf deren Verlangen, mindestens<br />

aber jährlich, über alle außerordentlichen Geschäftsvorfälle<br />

zu berichten und mindestens einmal jährlich einen<br />

Geschäftsbericht oder eine vergleichbare Aufstellung, aus<br />

der sich die aktuellen <strong>Vermögen</strong>sverhältnisse der Gesellschaft<br />

ergeben, unaufgefordert zu übersenden.<br />

6. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält als Vergütung<br />

für ihre Tätigkeit für die Aufnahme eines weiteren<br />

Kommanditisten oder Treugebers das tatsächlich eingeworbene<br />

Agio auf das Beteiligungskapital. Das Agio beträgt<br />

bei Einmaleinlagen (§ 5 Ziff. 3.) in der Regel 5,5 %<br />

des Beteiligungskapitals, bei Sparverträgen (§ 5 Ziff. 4.) ist<br />

das Agio von 5,5 % in den monatlichen Raten und in der<br />

Anzahlung bereits enthalten.<br />

Daneben erhält die geschäftsführende Kommanditistin eine<br />

monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von 1,0 % des Depotwerts<br />

vor Kosten (vergl. § 5 Ziff. 1a) zuzüglich der zum<br />

Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.<br />

Neben der prozentualen Bestandsvergütung erhält die L’or<br />

triple value concept GmbH, als geschäftsführende Kommanditistin,<br />

eine erfolgsabhängige Vergütung, für den Fall,<br />

dass der Depotwert nach Kosten 105 % der Summe aller<br />

Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der Anleger<br />

(ohne Agio) übersteigt. Die erfolgsabhängige Vergütung<br />

beträgt in diesem Fall 10 % von dem übersteigenden Wert.<br />

Durch diese Vergütung sind sämtliche Ansprüche der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin für die Durchführung<br />

der laufenden Geschäfte abgegolten, sofern nicht in diesem<br />

Vertrag etwas anderes geregelt ist.

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