Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or
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Kapitel 3 _Gesellschaftsvertrag – <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
80<br />
§ 11 Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />
obliegt der L’or triple value concept GmbH, als geschäftsführender<br />
Kommanditistin, vertreten durch die Geschäftsführung<br />
oder einen Bevollmächtigten. Alle weiteren Gesellschafter<br />
sind von der Geschäftsführung und Vertretung<br />
ausgeschlossen.<br />
2. Die geschäftsführende Kommanditistin ist von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB befreit.<br />
3. Die Geschäftsführungsbefugnis der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin erstreckt sich auf die Vornahme aller<br />
Rechtsgeschäfte, die zum laufenden Betrieb gehören, insbesondere<br />
den Erwerb von Edelmetallen und sämtlicher<br />
hierfür erforderlicher Nebengeschäfte. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin erwirbt die Edelmetalle nach freiem<br />
Ermessen für die Gesellschaft zu den jeweils günstigst<br />
möglichen Konditionen. Dabei ist ihr ausdrücklich der<br />
Erwerb von nahe stehenden Personen zu einem Preis, der<br />
den üblichen Marktpreis nicht übersteigt, erlaubt.<br />
Maximal 10 % des Gesamtvermögens darf die Gesellschaft<br />
in Euro auf dem Giro- bzw. einem Tagesgeldkonto halten<br />
(die „Barreserve“). Die Barreserve dient zum Ausgleich von<br />
Spitzenbeträgen, um jeweils in der Lage zu sein, das Edelmetall<br />
in Form ganzer Barren zu erwerben, zur Abfindung<br />
von ausscheidenden Gesellschaftern oder zur Begleichung<br />
der Kosten der Gesellschaft.<br />
Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auch auf die<br />
Aufnahme weiterer Gesellschafter.<br />
Jegliche andere Anlageform wird ausgeschlossen und ist<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin untersagt.<br />
4. Als über den laufenden Geschäftsbetrieb hinausgehend und<br />
damit zustimmungsbedürftig gelten insbesondere, jedoch<br />
unbeschadet abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag:<br />
a) die Auflösung oder Umwandlung des Unternehmens<br />
b) die Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens<br />
oder eines wesentlichen Unternehmensteiles<br />
c) die vollständige oder teilweise Einstellung des Geschäftsbetriebes<br />
d) die Aufnahme neuer und/oder Aufgabe bestehender<br />
Geschäftszweige<br />
e) die Eingehung von Bürgschaften, Garantien u. dgl.<br />
f) die Begebung von Wechseln<br />
g) der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen<br />
h) die Bestellung einer neuen geschäftsführenden Kommanditistin,<br />
unabhängig davon, ob diese an Stelle der<br />
bisherigen geschäftsführenden Kommanditistin oder<br />
neben diese tritt.<br />
5. Die geschäftsführende Kommanditistin ist verpflichtet, der<br />
Gesellschafterversammlung auf deren Verlangen, mindestens<br />
aber jährlich, über alle außerordentlichen Geschäftsvorfälle<br />
zu berichten und mindestens einmal jährlich einen<br />
Geschäftsbericht oder eine vergleichbare Aufstellung, aus<br />
der sich die aktuellen <strong>Vermögen</strong>sverhältnisse der Gesellschaft<br />
ergeben, unaufgefordert zu übersenden.<br />
6. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält als Vergütung<br />
für ihre Tätigkeit für die Aufnahme eines weiteren<br />
Kommanditisten oder Treugebers das tatsächlich eingeworbene<br />
Agio auf das Beteiligungskapital. Das Agio beträgt<br />
bei Einmaleinlagen (§ 5 Ziff. 3.) in der Regel 5,5 %<br />
des Beteiligungskapitals, bei Sparverträgen (§ 5 Ziff. 4.) ist<br />
das Agio von 5,5 % in den monatlichen Raten und in der<br />
Anzahlung bereits enthalten.<br />
Daneben erhält die geschäftsführende Kommanditistin eine<br />
monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von 1,0 % des Depotwerts<br />
vor Kosten (vergl. § 5 Ziff. 1a) zuzüglich der zum<br />
Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.<br />
Neben der prozentualen Bestandsvergütung erhält die L’or<br />
triple value concept GmbH, als geschäftsführende Kommanditistin,<br />
eine erfolgsabhängige Vergütung, für den Fall,<br />
dass der Depotwert nach Kosten 105 % der Summe aller<br />
Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der Anleger<br />
(ohne Agio) übersteigt. Die erfolgsabhängige Vergütung<br />
beträgt in diesem Fall 10 % von dem übersteigenden Wert.<br />
Durch diese Vergütung sind sämtliche Ansprüche der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin für die Durchführung<br />
der laufenden Geschäfte abgegolten, sofern nicht in diesem<br />
Vertrag etwas anderes geregelt ist.