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Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or

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Kapitel 1 _Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />

14<br />

Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Die Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

II GmbH & Co. KG ist mit finanziellen Risiken verbunden.<br />

Insbesondere bestehen wirtschaftliche, steuerliche und personenbezogene<br />

Risiken sowie Währungsrisiken, die im ungünstigsten<br />

Fall zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals<br />

führen können. Dieses Beteiligungsangebot ist daher nur<br />

für Anleger geeignet, die bei negativer Entwicklung einen<br />

entstehenden Verlust wirtschaftlich verkraften können.<br />

Die folgende Darstellung kann nur die wesentlichen allgemeinen<br />

Risiken einer Beteiligung an VSG II behandeln.<br />

Mögliche individuelle Risiken einzelner Anleger sind nicht<br />

berücksichtigt. In der nachfolgenden Darstellung wurden<br />

jedoch keine nach Einschätzung des Anbieters wesentlichen<br />

Risiken ausgelassen. Jedem Anleger wird ausdrücklich angeraten,<br />

vor Eingehen einer Beteiligung an VSG II selbst alle<br />

Risiken eingehend zu prüfen und sich, soweit erforderlich,<br />

dazu eigener, fachkundiger Berater zu bedienen. Eine Anlageentscheidung<br />

sollte daher erst nach sorgfältiger Prüfung<br />

und Abwägung aller Aspekte dieser <strong>Vermögen</strong>sanlage getroffen<br />

werden. Wer das Risiko als zu hoch einschätzt, sollte<br />

von einer Beteiligung absehen.<br />

Der wirtschaftliche Erfolg einer Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong><br />

Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG hängt ganz<br />

wesentlich von der Entwicklung der Preise von Gold, Silber<br />

und Platin auf dem Weltmarkt und nicht zuletzt von den<br />

unternehmerischen Entscheidungen der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />

Gemeinschaft II GmbH & Co. KG und der für dieses<br />

Unternehmen handelnden Personen ab, in welchem Umfang<br />

welche Edelmetalle gekauft werden. Der wirtschaftliche<br />

Erfolg der Beteiligung kann vor diesem Hintergrund<br />

nicht garantiert werden. Jedem Anleger wird empfohlen,<br />

nur einen Teil seines frei verfügbaren <strong>Vermögen</strong>s bzw. seines<br />

frei verfügbaren Einkommens in unternehmerische Beteiligungen<br />

wie die vorliegende zu investieren. Jedem Anleger<br />

wird zudem empfohlen, nur den Teil seines <strong>Vermögen</strong>s zu<br />

investieren, dessen Verlust er im Zweifel wirtschaftlich verkraften<br />

kann.<br />

Maximales Risiko<br />

Das maximal eintretende Risiko des Anlegers besteht in<br />

dem Totalverlust seiner Einlage zzgl. Agio. Sollte die Einlage<br />

fremdfinanziert sein, besteht darüber hinaus das Risiko,<br />

dass der fremdfinanzierte Betrag nebst Zinsen zurück geführt<br />

werden muss.<br />

Anlegergefährdende Risiken<br />

Im Folgenden werden die Risiken beschrieben, die den Anleger,<br />

bzw. sein <strong>Vermögen</strong> insgesamt, gefährden können. Das<br />

sind solche Risiken, die über den Verlust der Pflichteinlage<br />

als solcher hinausgehen können und damit auch das weitere<br />

<strong>Vermögen</strong> des Anlegers gefährden können.<br />

Haftung der Kommanditisten, Treugeber<br />

Anleger, die sich direkt als Kommanditisten an der Gesellschaft<br />

beteiligen, haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen<br />

beschränkt, d.h. soweit die Einlage geleistet ist,<br />

ist die Haftung ausgeschlossen. Solange und soweit der<br />

Saldo der Kapitalkonten in der Handelsbilanz durch Auszahlungen<br />

(Entnahmen/Ausschüttungen) und Gewinn-<br />

und Verlustzurechnungen einen Nominalwert unter der<br />

im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (10 % der<br />

Zeichnungssumme) aufweist, lebt die Haftung jedoch<br />

gemäß § 172 Abs. 4 HGB bis zur Höhe der Auszahlung<br />

(Entnahme/Ausschüttung) wieder auf – dies gilt auch für<br />

Wiederanleger. Im Ergebnis gilt dies ebenfalls für die sich<br />

als Treugeber an der Gesellschaft über die Treuhandkommanditistin<br />

beteiligenden Anleger.<br />

Fremdfinanzierung<br />

Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung auf der Ebene des<br />

Anlegers ist konzeptionell nicht vorgesehen und wird als<br />

wirtschaftliche Einheit in Verbindung mit der Beteiligung<br />

auch nicht angeboten. Ungeachtet dessen ist zu berücksichtigen,<br />

dass im Falle einer sonstigen Fremdfinanzierung der<br />

Beteiligung, diese unabhängig vom Beteiligungserfolg bedient<br />

und zurückgeführt werden muss, also auch wenn die

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