Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or
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Kapitel 1 _Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />
14<br />
Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Die Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
II GmbH & Co. KG ist mit finanziellen Risiken verbunden.<br />
Insbesondere bestehen wirtschaftliche, steuerliche und personenbezogene<br />
Risiken sowie Währungsrisiken, die im ungünstigsten<br />
Fall zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals<br />
führen können. Dieses Beteiligungsangebot ist daher nur<br />
für Anleger geeignet, die bei negativer Entwicklung einen<br />
entstehenden Verlust wirtschaftlich verkraften können.<br />
Die folgende Darstellung kann nur die wesentlichen allgemeinen<br />
Risiken einer Beteiligung an VSG II behandeln.<br />
Mögliche individuelle Risiken einzelner Anleger sind nicht<br />
berücksichtigt. In der nachfolgenden Darstellung wurden<br />
jedoch keine nach Einschätzung des Anbieters wesentlichen<br />
Risiken ausgelassen. Jedem Anleger wird ausdrücklich angeraten,<br />
vor Eingehen einer Beteiligung an VSG II selbst alle<br />
Risiken eingehend zu prüfen und sich, soweit erforderlich,<br />
dazu eigener, fachkundiger Berater zu bedienen. Eine Anlageentscheidung<br />
sollte daher erst nach sorgfältiger Prüfung<br />
und Abwägung aller Aspekte dieser <strong>Vermögen</strong>sanlage getroffen<br />
werden. Wer das Risiko als zu hoch einschätzt, sollte<br />
von einer Beteiligung absehen.<br />
Der wirtschaftliche Erfolg einer Beteiligung an der <strong>Vermögen</strong><br />
Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG hängt ganz<br />
wesentlich von der Entwicklung der Preise von Gold, Silber<br />
und Platin auf dem Weltmarkt und nicht zuletzt von den<br />
unternehmerischen Entscheidungen der <strong>Vermögen</strong> Sicherung<br />
Gemeinschaft II GmbH & Co. KG und der für dieses<br />
Unternehmen handelnden Personen ab, in welchem Umfang<br />
welche Edelmetalle gekauft werden. Der wirtschaftliche<br />
Erfolg der Beteiligung kann vor diesem Hintergrund<br />
nicht garantiert werden. Jedem Anleger wird empfohlen,<br />
nur einen Teil seines frei verfügbaren <strong>Vermögen</strong>s bzw. seines<br />
frei verfügbaren Einkommens in unternehmerische Beteiligungen<br />
wie die vorliegende zu investieren. Jedem Anleger<br />
wird zudem empfohlen, nur den Teil seines <strong>Vermögen</strong>s zu<br />
investieren, dessen Verlust er im Zweifel wirtschaftlich verkraften<br />
kann.<br />
Maximales Risiko<br />
Das maximal eintretende Risiko des Anlegers besteht in<br />
dem Totalverlust seiner Einlage zzgl. Agio. Sollte die Einlage<br />
fremdfinanziert sein, besteht darüber hinaus das Risiko,<br />
dass der fremdfinanzierte Betrag nebst Zinsen zurück geführt<br />
werden muss.<br />
Anlegergefährdende Risiken<br />
Im Folgenden werden die Risiken beschrieben, die den Anleger,<br />
bzw. sein <strong>Vermögen</strong> insgesamt, gefährden können. Das<br />
sind solche Risiken, die über den Verlust der Pflichteinlage<br />
als solcher hinausgehen können und damit auch das weitere<br />
<strong>Vermögen</strong> des Anlegers gefährden können.<br />
Haftung der Kommanditisten, Treugeber<br />
Anleger, die sich direkt als Kommanditisten an der Gesellschaft<br />
beteiligen, haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen<br />
beschränkt, d.h. soweit die Einlage geleistet ist,<br />
ist die Haftung ausgeschlossen. Solange und soweit der<br />
Saldo der Kapitalkonten in der Handelsbilanz durch Auszahlungen<br />
(Entnahmen/Ausschüttungen) und Gewinn-<br />
und Verlustzurechnungen einen Nominalwert unter der<br />
im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (10 % der<br />
Zeichnungssumme) aufweist, lebt die Haftung jedoch<br />
gemäß § 172 Abs. 4 HGB bis zur Höhe der Auszahlung<br />
(Entnahme/Ausschüttung) wieder auf – dies gilt auch für<br />
Wiederanleger. Im Ergebnis gilt dies ebenfalls für die sich<br />
als Treugeber an der Gesellschaft über die Treuhandkommanditistin<br />
beteiligenden Anleger.<br />
Fremdfinanzierung<br />
Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung auf der Ebene des<br />
Anlegers ist konzeptionell nicht vorgesehen und wird als<br />
wirtschaftliche Einheit in Verbindung mit der Beteiligung<br />
auch nicht angeboten. Ungeachtet dessen ist zu berücksichtigen,<br />
dass im Falle einer sonstigen Fremdfinanzierung der<br />
Beteiligung, diese unabhängig vom Beteiligungserfolg bedient<br />
und zurückgeführt werden muss, also auch wenn die