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4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or

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<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> <strong>EDELMETALLE</strong><br />

Geschlossener Fonds für Edelmetalle WKN A1JM2D ISIN DE000A1JM2D9


Marcus Meyn<br />

Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>L'or</strong> Aktiengesellschaft<br />

VORWORT<br />

Sehr geehrte Anlegerin,<br />

sehr geehrter Anleger,<br />

dass edles Metall zu den sichersten Kapitalanlagen gehört, weiß man spätestens<br />

seit <strong>der</strong> jüngsten Finanzkrise. Doch scheinen die meisten Anleger nicht von spekulativen<br />

Börsengeschäften lassen zu wollen. Warum auch? Selbst die großen, mit Steuergel<strong>der</strong>n<br />

vor dem Ruin geretteten Banken und Finanzdienstleister sind wie<strong>der</strong> zur Tagesordnung<br />

übergegangen. Versuchen, möglichst schnell möglichst hohe Profite zu erzielen – und<br />

nehmen dafür auch das Risiko herber Verluste in Kauf. Ein Wagnis, das sie auf die<br />

privaten Sparer und Anleger verteilen. Wie riskant aber diese Art <strong>der</strong> Vermögensbildung<br />

ist, hat uns nicht erst die letzte Krise gezeigt. Seit über 250 Jahren kommt es immer<br />

wie<strong>der</strong> zu Markt- und Börsencrashs. Das lässt nur einen Schluss zu: Krisen sind<br />

systemimmanent, die auf stetes Wachstum bauende Weltwirtschaft produziert sie selbst.<br />

Denn ihr Lebenselixier ist ein äußerst flüchtiges Element: das Geld.<br />

Die Menge <strong>der</strong> weltweit umlaufenden papierenen Zahlungsmittel übersteigt<br />

den Wert vorhandener Güter bei weitem. Es gibt zu wenig Sicherheiten, das finanzielle<br />

Potenzial gezeichneter Papiere beruht immer mehr auf Spekulationen. Kein Wun<strong>der</strong><br />

also, wenn die Kaufkraft jedes Dollars, jedes Euros stetig abnimmt. Um dies zu<br />

kompensieren, muss mehr Geld her – eine Spirale, die nur echte Reformen des<br />

monetären Systems stoppen können. Bis dies gelingt, sollten Sie Ihr Vermögen vor<br />

Verlusten schützen. Wer in Gold, Silber und Platin investiert, erhält für sein Geld einen<br />

realen, langfristig steigenden Gegenwert, denn die Ressource Edelmetalle ist endlich<br />

und begehrt. Das wissen auch die Investmentdienstleister. Bei den meisten hat <strong>der</strong><br />

Anleger aber kein physisches Edelmetall in <strong>der</strong> Hand, son<strong>der</strong>n wie<strong>der</strong> nur ein Stück<br />

Papier, ein Zertifikat, eine Option. Der eigentliche Wertgegenstand bleibt ihm<br />

vorenthalten.<br />

Ein undurchsichtiger, unbefriedigen<strong>der</strong> Zustand für Anleger. Wer sein Vermögen<br />

absichern will, sollte sich darauf verlassen können, dass das Edelmetall gut<br />

verwahrt in seiner Nähe ist und bleibt. Ein Vorzug, den die geschlossenen Fonds von<br />

L’or bieten. Abgesehen von ihrer physischen Existenz: Dank unserer speziellen Anlageund<br />

Einkaufsstrategie erwirtschaften unsere Kunden damit auch attraktive Zuwächse.<br />

Sicherheit vor schnellem Profit: Das ist unser Gegenentwurf zum spekulativen<br />

Geschäft mit künstlichen Werten. Die Marktprognosen bestätigen uns darin. In einer<br />

Welt, in <strong>der</strong> Werte immer rasanter schwinden, geben Gold, Silber und Platin von L’or<br />

Ihrem Vermögen Beständigkeit. Und Ihnen ein gutes Gefühl, das mit Geld nicht zu<br />

bezahlen ist.<br />

Willkommen in einer sicheren Zukunft. Willkommen bei L’or.<br />

Marcus Meyn, MBA, Vorstand <strong>der</strong> L’or Aktiengesellschaft<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 2


INHALT<br />

Vorwort 2<br />

Inhalt 3<br />

Kapitel A – Der Fonds 5<br />

1. Beteiligung im Überblick 6<br />

2. Prospektverantwortung 14<br />

3. Risiken <strong>der</strong> Beteiligung 15<br />

<strong>4.</strong> Ihr Partner – Kompetenz in Sachen Edelmetallanlagen 23<br />

Kapitel B – Das Beteiligungsangebot 27<br />

1. Nur physische Edelmetalle bieten maximale Sicherheit 28<br />

2. Maximale Sicherheit: Edelmetalle von L’or 31<br />

3. Das Unternehmen: Struktur, Know-how, Kundennähe 33<br />

<strong>4.</strong> Alle Vorteile von L’or noch einmal im Überblick 35<br />

Kapitel C – Die wirtschaftlichen Grundlagen 37<br />

1. Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose 38<br />

2. Planungsrechnung 2012 bis 2023 42<br />

3. Prognostizierte Kapitalrückflussrechnung 46<br />

<strong>4.</strong> Sensitivitätsanalysen (Abweichungen von <strong>der</strong> Prognose) 48<br />

5. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>der</strong> Emittentin 51<br />

6. Planzahlen zu Produktion, Investitionen, Umsätzen und Ergebnissen 56<br />

Kapitel D – Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen 59<br />

1. Übersicht <strong>der</strong> beteiligten Partner 60<br />

2. Rechtliche Grundlagen 62<br />

3. Steuerliche Grundlagen 89<br />

<strong>4.</strong> <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG 94<br />

5. Treuhand- und Verwaltungsvertrag 108<br />

6. Mittelverwendungskontrollvertrag 114<br />

Kapitel E – Anhang 117<br />

1. Leitfaden zur Zeichnung (mit GwG) 118<br />

2. Haftungs- und Angabenvorbehalt 120<br />

3. Verbraucherinformation für den Fernabsatz 121<br />

Anhang 127<br />

Handelsregistervollmacht 129<br />

Beitrittserklärung 131<br />

HINWEIS NACH § 2 ABS. 2 SATZ 2 VERMVERKPROSPV:<br />

Die inhaltliche Richtigkeit <strong>der</strong> im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />

<strong>der</strong> Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 3


DER FONDS<br />

1. Beteiligung im Überblick<br />

Seite 6<br />

2. Prospektverantwortung<br />

Seite 14<br />

3. Risiken <strong>der</strong> Beteiligung<br />

Seite 15<br />

<strong>4.</strong> Ihr Partner – Kompetenz in Sachen Edelmetallanlagen<br />

Seite 23<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 5<strong>GSP</strong><br />

<strong>II</strong> Seite 5<br />

Kapitel A


KAPITEL A · DER FONDS<br />

1. Beteiligung im Überblick<br />

FONDSGESELLSCHAFT:<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG (<strong>GSP</strong> <strong>II</strong>)<br />

ART DER VERMÖGENSANLAGE:<br />

Kommanditanteile an einer <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG. Unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar.<br />

BETEILIGUNGSALTERNATIVEN:<br />

Einmalanlage: Mindestzeichnungsbetrag 5.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio.<br />

Spar: Mindestzeichnungsbetrag 6.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio; zahlbar durch eine<br />

Einmalzahlung in Höhe von 10 Prozent des Zeichnungsbetrages (mindestens 600 Euro)<br />

zzgl. 5 Prozent Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag sowie mindestens 108<br />

monatliche Raten in Höhe von mindestens 50 Euro.<br />

Die Einmalzahlung berechnet sich somit wie folgt:<br />

12 x Laufzeit x monatliche Sparrate = Zeichnungsbetrag<br />

10 Prozent auf Zeichnungsbetrag = x<br />

5 Prozent Agio auf Zeichnungsbetrag = y<br />

Einmalzahlung = x + y<br />

Beispiel zur Berechnung <strong>der</strong> Einmalzahlung (10 Jahre Laufzeit, monatliche Sparrate in<br />

Höhe von 50 Euro):<br />

12 x 10 Jahre Laufzeit x 50 Euro = 6.000 Euro<br />

10 Prozent auf Zeichnungsbetrag = 600 Euro<br />

5 Prozent Agio auf Zeichnungsbetrag = 300 Euro<br />

Einmalzahlung = 900 Euro<br />

ANLAGEOBJEKTE:<br />

Die Fondsgesellschaft investiert in Gold, Silber und Platin in Barrenform.<br />

LAGERUNG:<br />

Das erworbene Gold, Silber und Platin wird in dem fi rmeneigenen Tresor <strong>der</strong> L’or AG<br />

(Initiatorin des Fonds) in Deutschland, Nienburg/Weser, eingelagert. Die Tresoranlage<br />

gehörte früher <strong>der</strong> Deutschen Bundesbank und wurde von dieser für ihre Zwecke<br />

genutzt. Die Tresoranlage genügt daher höchsten Sicherheitsansprüchen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 6


KAPITEL A · DER FONDS<br />

Der Betrieb <strong>der</strong> Tresoranlage erfolgt in Kooperation mit <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg. Die<br />

Sparkasse Nienburg übernimmt hierbei die Rolle <strong>der</strong> Verwahrerin <strong>der</strong> Edelmetalle. Als<br />

Verwahrerin hat die Sparkasse Nienburg einzig und allein die Schlüsselgewalt über die<br />

Tresoranlage inne und übernimmt die Verantwortung für die ordnungsgemäße<br />

Lagerung <strong>der</strong> Edelmetalle. Dieses beson<strong>der</strong>e Lagerungskonzept im Vier-Augen-Prinzip<br />

zwischen <strong>der</strong> L’or AG als Eigentümerin <strong>der</strong> Tresoranlage (ohne Schlüsselgewalt)<br />

und <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg als Verwahrerin <strong>der</strong> Edelmetalle (mit Schlüsselgewalt)<br />

ermöglichen ein Höchstmaß an Sicherheit bei <strong>der</strong> Lagerung <strong>der</strong> Edelmetalle im<br />

Sinne <strong>der</strong> Anleger. Darüber hinaus sind die eingelagerten Edelmetalle in Höhe des<br />

Wie<strong>der</strong>beschaffungswerts gegen Raub und Einbruchdiebstahl versichert.<br />

LAUFZEIT:<br />

Der <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Die Gesellschaft kann von dem Anleger nach Ablauf von 10 Jahren nach seiner ersten<br />

Kapitaleinzahlung gekündigt werden. Nach Ablauf <strong>der</strong> 10 Jahre kann <strong>der</strong> Anleger seine<br />

Beteiligung zum 20. eines jeden Monats mit Wirkung zum Monatsende kündigen.<br />

Im Fall <strong>der</strong> Kündigung seiner Beteiligung kann <strong>der</strong> Anleger gemäß den Regelungen des<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es den Wert seiner Beteiligung auch in Edelmetallen ausgehändigt<br />

bekommen. An<strong>der</strong>s als z. B. bei einer Lagerung <strong>der</strong> Edelmetalle in einem Zollfreilager<br />

im Ausland, muss <strong>der</strong> Anleger bei Erhalt <strong>der</strong> Edelmetalle keine Umsatzsteuer o<strong>der</strong><br />

Einfuhrumsatzsteuer entrichten, da die Umsatzsteuer bereits beim Erwerb des Silbers<br />

und Platins durch die Fondsgesellschaft angefallen ist.<br />

ANGEBOTSDAUER:<br />

Die Zeichnung <strong>der</strong> Vermögensanlage ist bis zum 31. Dezember 2013 möglich.<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt, diese Frist bis zum 31. Dezember 2014 zu verlängern.<br />

KOSTEN UND PROVISIONEN:<br />

1.) Einmalig Agio: 5 Prozent auf die Zeichnungssumme<br />

2.) Laufende Vergütungen<br />

2,40 Prozent p. a.: Geschäftsführung<br />

0,18 Prozent p. a.: Treuhän<strong>der</strong>in<br />

0,06 Prozent p. a.: Komplementärin<br />

2,64 Prozent gesamt<br />

zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

Berechnungsgrundlage für die Höhe <strong>der</strong> Vergütungen ist <strong>der</strong> Depotwert <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft vor Kosten. Zum Begriff des Depotwerts wird auf Seite 45 dieses<br />

Prospektes verwiesen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 7


KAPITEL A · DER FONDS<br />

3.) Einmalige Vergütungen<br />

10 Prozent (inkl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer) aller verbindlich gezeichneten<br />

und eingezahlten Kommanditeinlagen für die Geschäftsführung für die Vermittlung<br />

des Eigenkapitals;<br />

100.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer für die Geschäftsführung für die<br />

Übernahme <strong>der</strong> Prospektgestaltung und Drucklegung;<br />

20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer für den Mittelverwendungskontrolleur.<br />

Zum Anspruch <strong>der</strong> Geschäftsführung auf eine weitere Vergütung für die<br />

Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten sowie im Falle des Verkaufs<br />

von Edelmetallen wird auf den Abschnitt „Provisionen“ auf Seite 78 f. verwiesen.<br />

Diese Emission bietet dem Anleger die Möglichkeit, sich direkt als Kommanditist<br />

o<strong>der</strong> mittelbar als Treugeber an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

zu beteiligen. Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, frühestens einen Tag nach <strong>der</strong><br />

Veröffentlichung des Verkaufsprospektes real existierende, zertifizierte Edelmetalle –<br />

Gold, Silber und Platin in Barrenform – zu erwerben, zu halten, zu ver walten und zu<br />

veräußern. Das geplante Gesamtinvestitionsvolumen bis zum 31. Dezember 2013 beträgt<br />

dabei 10.521.000 Euro (inkl. Agio).<br />

Die Geschäftstätigkeit <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist auf Investitionen in Gold, Silber und<br />

Platin in real existierenden Barren beschränkt. Die Fondsgesellschaft soll die genannten<br />

Edelmetalle wertmäßig zu gleichen Teilen erwerben, ist hierzu aber nicht zwingend<br />

verpflichtet. Sofern nach Ansicht <strong>der</strong> Fondsgesellschaft günstige Konditionen und<br />

Entwicklungen für ein bestimmtes Edelmetall zu erwarten sind, kann sie in das<br />

entsprechende Edelmetall mehr Vermögen investieren als in die an<strong>der</strong>en Edelmetalle.<br />

Hierzu kann die Fondsgesellschaft das Depot auch mittelfristig umschichten. Die<br />

Fondsgesellschaft wird lediglich einen Anteil von maximal 10 Prozent <strong>der</strong> eingezahlten<br />

Einlagen auf einem Giro- o<strong>der</strong> Tagesgeldkonto halten, um Anleger auch ohne den<br />

Verkauf von Edelmetallen auszahlen zu können und um Kosten für die Verwahrung<br />

<strong>der</strong> Edelmetalle, die Verwaltung <strong>der</strong> Beteiligung und alle weiteren laufenden Kosten<br />

abdecken zu können.<br />

Dem Anleger stehen folgende Beteiligungsmöglichkeiten zur Verfügung:<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalzahlung (einmalige Einzahlung, Mindestbeteiligungssumme<br />

5.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio),<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar Mindestzeichnungsbetrag 6.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio; zahlbar<br />

durch eine Einmalzahlung in Höhe von 10 Prozent des Zeichnungsbetrages<br />

(mindestens 600 Euro) zzgl. 5 Prozent Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag<br />

sowie mindestens 108 monatliche Raten in Höhe von mindestens 50 Euro.<br />

Die Einmalzahlung berechnet sich somit wie folgt:<br />

12 x Laufzeit x monatliche Sparrate = Zeichnungsbetrag<br />

10 Prozent auf Zeichnungsbetrag = x<br />

5 Prozent Agio auf Zeichnungsbetrag = y<br />

Einmalzahlung = x + y<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 8


KAPITEL A · DER FONDS<br />

Beispiel zur Berechnung <strong>der</strong> Einmalzahlung (10 Jahre Laufzeit, monatliche Sparrate<br />

in Höhe von 50 Euro):<br />

12 x 10 Jahre Laufzeit x 50 Euro = 6.000 Euro<br />

10 Prozent auf Zeichnungsbetrag = 600 Euro<br />

5 Prozent Agio auf Zeichnungsbetrag = 300 Euro<br />

Einmalzahlung = 900 Euro<br />

INVESTITION<br />

Das geplante Gesamtinvestitionsvolumen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft bis zum 31. Dezember 2013<br />

beträgt inkl. Agio 6.588.500 Euro. Dieser Betrag soll sich durch weitere Ratenzahlungen<br />

<strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar Anleger nach Ablauf <strong>der</strong> Zeichnungsfrist bis zum Jahr 2022 auf<br />

10.521.000 Euro inkl. Agio weiter erhöhen. Während <strong>der</strong> Investitionsphase fällt<br />

prognosegemäß Agio in Höhe von 501.000 Euro an. Prognosegemäß stehen 8.869.864<br />

Euro für den Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle Gold, Silber und Platin – einschließlich <strong>der</strong><br />

Liquiditätsreserve sowie den ausstehende Spareinlagen – zur Verfügung. Der<br />

detaillierte prognostizierte Investitionsplan ist in dem Kapitel „Mittelherkunfts- und<br />

Mittelverwendungsprognose“ abgebildet und erläutert, siehe Seite 38–40.<br />

KOSTEN DER INVESTITIONSPHASE<br />

Während <strong>der</strong> Investitionsphase bis zum 31. Dezember 2013 fallen prognosegemäß 19,61<br />

Prozent fondsabhängige Kosten für Vergütungen – bezogen auf das bis dato eingezahlte<br />

Kommanditkapital – an. Nachfolgend werden die komprimierten Kosten während <strong>der</strong><br />

Investitionsphase tabellarisch dargestellt. Im Übrigen wird auf die prognostizierte<br />

Planungsrechnung für den Zeitraum vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2023<br />

verwiesen, siehe Seite 42 f.<br />

(PROGNOSE)<br />

Kosten <strong>der</strong> Investitionsphase<br />

in <strong>der</strong> Investitionsphase vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013<br />

(Prognose)<br />

Aufwand für den Erwerb o<strong>der</strong> die Herstellung<br />

des Anlageobjektes inkl. Nebenkosten<br />

Vergütungen<br />

Liquiditätsreserve<br />

Gesamt<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 9<br />

Absolut<br />

in Tsd. Euro<br />

5 . 4 3 0<br />

1.327<br />

9<br />

6.766<br />

Prozent<br />

<strong>der</strong> Summe<br />

8 0 , 2 5 4 2<br />

19,6128<br />

0,1330<br />

100<br />

Prozent<br />

des Eigenkapitals<br />

(inkl. Agio)<br />

8 0 , 2 5 4 2<br />

19,6128<br />

0,1330<br />

100


KAPITEL A · DER FONDS<br />

BEITRITT UND EINZAHLUNG<br />

Beteiligungen können direkt o<strong>der</strong> treuhän<strong>der</strong>isch in <strong>der</strong> Emissionsphase erworben<br />

werden. Treuhandkommanditistin ist die L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong>. Während<br />

<strong>der</strong> Fondslaufzeit können Treuhandverhältnisse in unmittelbare Beteiligungen<br />

als Kommanditist umgewandelt werden. Die Einzahlung <strong>der</strong> Kapitaleinlage zzgl.<br />

5 Prozent Agio für Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage erfolgt<br />

unmittelbar nach Annahme des Beitritts durch die Geschäftsführung auf das Konto<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft. Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar leisten unmittelbar<br />

nach Annahme des Beitritts durch die Geschäftsführung eine Einmalzahlung in Höhe<br />

von 10 Prozent <strong>der</strong> vereinbarten Sparraten (Summe aller monatlichen Sparraten) zzgl.<br />

5 Prozent Agio sowie in den Folgemonaten – jeweils zum ersten Werktag eines jeden<br />

Monats – Raten in Höhe von mindestens 50 Euro auf das Konto <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

Das Kommanditkapital erhöht sich gemäß <strong>der</strong> Planungsrechnung aufgrund <strong>der</strong><br />

monatlichen Zahlungen <strong>der</strong> Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar bis Ende<br />

2023 auf einen Betrag in Höhe von 10.020.000 Euro. Das Agio beträgt insgesamt<br />

501.000 Euro.<br />

ZIELGRUPPE<br />

Das vorliegende Angebot richtet sich an natürliche Personen mit Wohnsitz/Sitz<br />

in Deutschland, die ihr Kapital langfristig in einer unternehmerischen Beteiligung<br />

anlegen möchten und die ihren Anteil an dem Fonds in ihren steuerlichen<br />

Privatvermögen halten.<br />

Bei <strong>der</strong> angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um eine Beteiligung<br />

an einer Personengesellschaft in Form einer <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG nach deutschem Recht<br />

mit einem langfristigen Anlagehorizont.<br />

ZEICHNUNGSBETRAG<br />

Der Erwerbspreis entspricht dem Zeichnungsbetrag. Der Zeichnungsbetrag beträgt für<br />

die Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage 5.000 Euro o<strong>der</strong> einen höheren Betrag<br />

- auf volle 100 Euro lautend - zzgl. 5 Agio.<br />

Bei <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar beträgt <strong>der</strong> Zeichnungsbetrag 6.000<br />

Euro o<strong>der</strong> einen höheren Betrag - auf volle 100 Euro lautend – zzgl. 5 Prozent Agio;<br />

zahlbar durch eine Einmalzahlung in von 10 Prozent des Zeichnungsbetrags<br />

(mindestens 600 Euro) zzgl. 5 Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag sowie<br />

mindestens 108 monatlicher Raten in Höhe von 50 Euro o<strong>der</strong> eines höheren Betrags,<br />

<strong>der</strong> durch 10 teilbar sein muss. Die Einzahlungslaufzeit für die monatlichen Raten ist<br />

nicht begrenzt.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 10


KAPITEL A · DER FONDS<br />

Die Einmalzahlung berechnet sich somit wie folgt:<br />

12 x Laufzeit x monatliche Sparrate = Zeichnungsbetrag<br />

10 Prozent auf Zeichnungsbetrag = x<br />

5 Prozent Agio auf Zeichnungsbetrag = y<br />

Einmalzahlung = x + y<br />

Beispiel zur Berechnung <strong>der</strong> Einmalzahlung (10 Jahre Laufzeit, monatliche Sparrate in<br />

Höhe von 50 Euro):<br />

12 x 10 Jahre Laufzeit x 50 Euro = 6.000 Euro<br />

10 Prozent auf Zeichnungsbetrag = 600 Euro<br />

5 Prozent Agio auf Zeichnungsbetrag = 300 Euro<br />

Einmalzahlung = 900 Euro<br />

ANZAHL UND GESAMTBETRAG DER ANGEBOTENEN<br />

VERMÖGENSANLAGE<br />

Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> angebotenen Vermögensanlage beträgt 10.020.000 Euro. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> Mindestzeichnungssumme von 5.000 Euro können daher maximal 2.004<br />

Kommanditanteile gezeichnet werden.<br />

RECHTE AUS DER VERMÖGENSANLAGE<br />

Nach dem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> verfügt je<strong>der</strong> Anleger u. a. über folgende Rechte:<br />

Auskunft über wesentliche Angelegenheiten;<br />

Vorlage des Jahresabschlusses;<br />

Teilnahme an Gesellschafterversammlungen;<br />

Übertragung des Stimmrechts;<br />

Beteiligung an Ergebnis und Vermögen <strong>der</strong> Gesellschaft;<br />

Übertragung <strong>der</strong> Beteiligung mit Zustimmung <strong>der</strong> Geschäftsführung;<br />

Kündigung <strong>der</strong> Beteiligung (erstmals zum 31. Dezember 2013).<br />

Auf den Abschnitt „Mit <strong>der</strong> Vermögensanlage verbundene Rechte“ in diesem Prospekt<br />

(Seite 73 f.) wird verwiesen. Treuhandbeteiligungen stehen direkt gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligungen gleich. Die Umwandlung <strong>der</strong> Treuhandbeteiligung in die<br />

Stellung eines Kommanditisten ist frei möglich.<br />

Die vorstehenden Rechte sind mit <strong>der</strong> Pflicht zur Erbringung <strong>der</strong> Kapitaleinlage<br />

sowie Treuepflichten verbunden. Eine Rückübertragung von Kommanditanteilen an<br />

die Gesellschaft ist nicht möglich.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 11


KAPITEL A · DER FONDS<br />

HAFTUNG<br />

Die Haftung <strong>der</strong> Kommanditisten ist im Außenverhältnis auf die in das Handelsregister<br />

eingetragene Haftsumme beschränkt. Diese beträgt hinsichtlich <strong>der</strong> weiteren<br />

Kommanditisten 10 Prozent <strong>der</strong> übernommenen Pflichteinlage. Diese Haftung erlischt<br />

erst mit <strong>der</strong> Leistung <strong>der</strong> Einlage, lebt jedoch in dem Umfang wie<strong>der</strong> auf, wie durch<br />

Auszahlungen <strong>der</strong> Gesellschaft zu dem Zeitpunkt, zu welchem solchen Auszahlungen<br />

keine Gewinne gegenüberstehen, die im Handelsregister eingetragene Haftsumme<br />

unterschritten wird. Es besteht keine Nachschusspflicht <strong>der</strong> Kommanditisten. Weitere<br />

Leistungen, insbeson<strong>der</strong>e Zahlungen, haben die Anleger nicht zu erbringen. Auf den<br />

Abschnitt „weitere Leistungen“ in diesem Prospekt auf Seite 77 wird verwiesen.<br />

STEUERLICHE KONZEPTION<br />

Die angebotene Vermögensanlage ist als vermögensverwalten<strong>der</strong> geschlossener<br />

Edelmetallfonds konzipiert. Aufgrund <strong>der</strong> vermögensverwaltenden Tätigkeit <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft erzielen die Anleger Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG in Verbindung mit § 22 EStG aus <strong>der</strong> Veräußerung <strong>der</strong><br />

Edelmetalle. Veräußerungsgewinne sind für Privatanleger gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2<br />

EStG steuerfrei, sofern eine einjährige Spekulationsfrist eingehalten wird. Weiterhin<br />

erzielen Anleger Einkünfte aus Kapitalvermögen aus <strong>der</strong> kurzfristigen Anlage <strong>der</strong> freien<br />

Liquidität <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, die <strong>der</strong> Abgeltungsteuer<br />

unterliegen. Im Erb- und Schenkungsfall werden für Zwecke <strong>der</strong> Erb- und<br />

Schenkungsteuer die Vermögensgegenstände <strong>der</strong> Fondsgesellschaft und nicht die<br />

Beteiligung als solche als dem Begünstigten zugeflossen betrachtet und bewertet.<br />

Die Fondsgesellschaft ist keine Unternehmerin im Sinne von § 2 Abs. 1 UStG. Die<br />

Fondsgesellschaft ist daher nicht berechtigt, die von Dritten in Rechnung gestellte<br />

Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen. Im Übrigen wird auf die ausführliche<br />

Darstellung <strong>der</strong> steuerlichen Grundlagen (Seite 89 ff.) verwiesen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 12


KAPITEL A · DER FONDS<br />

2. Prospektverantwortung<br />

ANBIETERIN UND PROSPEKTVERANTWORTLICHE<br />

L’or Aktiengesellschaft<br />

Sitz: Nienburg<br />

Geschäftsanschrift: Hafenstraße 5, 31582 Nienburg<br />

ERKLÄRUNG<br />

Die Anbieterin und Prospektverantwortliche, die L’or Aktiengesellschaft,<br />

Nienburg, vertreten durch den Vorstand Marcus Meyn, übernimmt gemäß § 3<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung die Verantwortung für den Inhalt<br />

des Prospektes und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospekt<br />

richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />

Die Angaben und Zahlenbeispiele wurden nach gewissenhafter Prüfung und<br />

mit großer Sorgfalt erstellt. Grundlage hierfür waren die gesetzlichen Vorschriften<br />

und Verordnungen, Erlasse sowie vertragliche Vereinbarungen. Eine Haftung für den<br />

Eintritt <strong>der</strong> Kosten- und Liquiditätsprognosen sowie für zukünftige Abweichungen<br />

durch rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Än<strong>der</strong>ungen kann, soweit gesetzlich<br />

zulässig, nicht übernommen werden.<br />

Dieser Beteiligungsprospekt wurde von <strong>der</strong> Anbieterin des Prospektes nach<br />

Maßgabe des am 18. Mai 2006 verabschiedeten und am 15. Juli 2006 im WPg 2006,<br />

S. 919 ff., Heft-Nr. 14/2006 veröffentlichten IDW-Standards „Grundsätze<br />

ordnungsgemäßer Beurteilung von Prospekten über öffentlich angebotene<br />

Kapitalanlagen (IDW S 4)“ erstellt.<br />

Vertriebsbeauftragte, die die Platzierung des Kapitals vornehmen, sind<br />

selbstständige Unternehmer. Sie sind nicht berechtigt, von diesem Prospekt<br />

abweichende Auskünfte o<strong>der</strong> Zusicherungen zu geben. Die Prospektverantwortliche ist<br />

nicht verantwortlich für die persönliche Beratung o<strong>der</strong> Vermittlung des Anlegers durch<br />

selbstständig tätige Anlageberater o<strong>der</strong> -vermittler. Für diese und ihre Mitarbeiter wird<br />

eine Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Von dem Inhalt dieses Prospektes<br />

abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit <strong>der</strong> schriftlichen<br />

Bestätigung durch die L’or Aktiengesellschaft.<br />

Die L’or Aktiengesellschaft übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des<br />

vorliegenden Prospektes (Prospektverantwortliche).<br />

Datum <strong>der</strong> Prospektaufstellung: Nienburg, 15. November 2011<br />

Marcus Meyn, MBA<br />

Vorstand<br />

L’or Aktiengesellschaft, Hafenstraße 5, 31582 Nienburg<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 14


KAPITEL A · DER FONDS<br />

3. Risiken <strong>der</strong> Beteiligung<br />

Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um eine Beteiligung mit<br />

fi nanziellen Risiken. Die zukünftige Entwicklung dieser Beteiligung hängt unmittelbar<br />

von den Preisen von Gold, Silber und Platin auf den Weltmärkten ab und ist daher<br />

nicht vorhersehbar. Bei einem negativen Preisverlauf bei Gold, Silber und Platin können<br />

Verluste bei <strong>der</strong> Beteiligung entstehen, die bis zum Verlust des vom Anleger eingesetzten<br />

Kapitals einschließlich des Agios führen können. Je<strong>der</strong> Anleger sollte daher vor<br />

einer Investitionsentscheidung selbst alle Risiken genau prüfen und sich, soweit<br />

erfor<strong>der</strong>lich, fachkundiger Berater bedienen. Die Vermögensanlage ist nicht für Anleger<br />

geeignet, die kurzfristigen Liquiditätsbedarf haben o<strong>der</strong> die eine Kapitalanlage mit<br />

einer garantierten Verzinsung suchen.<br />

Die nachfolgende Darstellung <strong>der</strong> Risiken beschreibt die aus Sicht <strong>der</strong> Prospektverantwortlichen<br />

und Anbietern wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken.<br />

Mögliche individuelle Risiken auf Ebene des einzelnen Anlegers werden nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Die Entwicklung <strong>der</strong> Edelmetallpreise bei Gold, Silber und Platin in <strong>der</strong><br />

Vergangenheit kann lediglich als Indikation für zu erwartende Wertzuwächse angesehen<br />

werden, ist aber keine Garantie dafür, dass diese auch in Zukunft realisiert werden<br />

können.<br />

Die hier aufgeführten Risiken werden im Einzelnen erläutert. Dabei wird hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Auswirkungen zwischen den folgenden Risiken unterschieden:<br />

Prognosegefährdende Risiken: Prognosegefährdende Risiken sind solche, die bei<br />

ihrer Verwirklichung zu einer negativen Abweichung von den erwarteten<br />

Einnahmen und Ausgaben führen. Prognosegefährdende Risiken bewirken ein<br />

schwächeres als das prognostizierte Ergebnis <strong>der</strong> Beteiligung. Die Verwirklichung<br />

<strong>der</strong> prognosegefährdenden Risiken kann dazu führen, dass es zu vermin<strong>der</strong>ten<br />

Auszahlungen kommt.<br />

Anlagegefährdende Risiken: Anlagegefährdende Risiken sind solche, die bei<br />

ihrer Verwirklichung negative Auswirkungen auf die Anlageobjekte und die<br />

gesamte Vermögensanlage haben und zu einem vollständigen Verlust <strong>der</strong><br />

Kapitaleinlage einschließlich des Agios des einzelnen Anlegers führen können.<br />

Anlegergefährdende Risiken: Anlegergefährdende Risiken sind solche, die bei<br />

ihrer Verwirklichung zu Verpfl ichtungen des Anlegers führen können, weitere<br />

Zahlungen aus seinem sonstigen Vermögen leisten zu müssen.<br />

Die Verstärkung eines Einzelrisikos durch Kumulation kann dazu führen, dass von<br />

einem ursprünglich einer geringen Gefährdungskategorie zugeordneten Risiko eine<br />

höhere Gefährdung ausgeht. Auch das Hinzutreten weiterer persönlicher Umstände,<br />

von denen die Anbieterin keine Kenntnis besitzt, kann dazu führen, dass ein Risiko<br />

ein höheres Gefährdungspotenzial als dargestellt entwickelt.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 15


KAPITEL A · DER FONDS<br />

DARSTELLUNG DER EINZELNEN RISIKEN<br />

1. MAXIMALES RISIKO<br />

Die Anbieterin des vorliegenden Beteiligungsangebotes rät ausdrücklich davon ab,<br />

eine Beteiligung durch Aufnahme eines Darlehens zu fi nanzieren. Der außerplanmäßige<br />

Verlauf <strong>der</strong> Beteiligung kann zum Verlust <strong>der</strong> geleisteten Einlage und des<br />

Agios führen. Ferner ist es möglich, dass über den Verlust von Einlage und Agio<br />

hinaus Zahlungspfl ichten des Anlegers, zum Beispiel aus <strong>der</strong> Aufnahme eines<br />

Darlehens o<strong>der</strong> für Steuern, bestehen, welche dieser aus seinem übrigen Vermögen<br />

zu erfüllen hat und die zur Zahlungsunfähigkeit – gegebenenfalls bis hin zur<br />

Privatinsolvenz – des Anlegers führen können (maximales Risiko).<br />

2. ALLGEMEINE RISIKEN<br />

a) Wirtschaftliche Entwicklung<br />

Der wirtschaftliche Erfolg <strong>der</strong> vorliegenden Beteiligung hängt maßgeblich von <strong>der</strong><br />

Entwicklung <strong>der</strong> Gold-, Silber- und Platinpreise auf den Weltmärkten ab. Als primäres<br />

Risiko ist bei den durch die Fondsgesellschaft durchgeführten Geschäften ein Verlust<br />

durch fallende Preise für Gold, Silber und Platin vorhanden. Falls sich dieses Risiko<br />

realisiert, können bereits angeschaffte Edelmetalle nur mit Verlust verkauft werden,<br />

was zu einer Verringerung des Abfi ndungsguthabens des Anlegers und zu einem<br />

Totalausfall <strong>der</strong> Einlage einschließlich des Verlustes des Agios führen kann. Der<br />

vorliegende Prospekt enthält eine Prognose <strong>der</strong> erwarteten Unternehmensentwicklung<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft für die Jahre 2012 bis 2023. Diese Prognose basiert auf einer<br />

Preissteigerungsrate <strong>der</strong> erworbenen Edelmetalle während dieses Zeitraums von 14,1<br />

Prozent p. a. Künftige Entwicklungen <strong>der</strong> Gesamtwirtschaft o<strong>der</strong> einzelner Marktsegmente<br />

lassen sich jedoch nicht vorhersehen. Von diesen Faktoren hängt die Entwicklung<br />

des Marktpreises für Gold, Silber und Platin ganz erheblich ab. Weitere Entwicklungsrisiken<br />

liegen im Einfl uss <strong>der</strong> internationalen Finanzmärkte, an denen <strong>der</strong> Preis für<br />

Gold, Silber und Platin bestimmt wird. Auch bei einer gesamtwirtschaftlich positiven<br />

Entwicklung und einer hohen Nachfrage nach Edelmetallen könnten die Preise für<br />

Gold, Silber und Platin an den internationalen Finanzmärkten fallen. Diese Faktoren<br />

könnten einen im Vergleich zur dargestellten Unternehmensprognose negativeren<br />

wirtschaftlichen Verlauf <strong>der</strong> Vermögensanlage nach sich ziehen. Zusätzlich könnte es,<br />

etwa durch neue synthetische Produkte, die in <strong>der</strong> Industrie als Ersatz für Edelmetalle<br />

wie Silber und Platin dienen, zu einer sinkenden Nachfrage im industriellen Sektor<br />

kommen, was einen Preisverfall <strong>der</strong> angeschafften Edelmetalle <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

nach sich ziehen könnte. Silber könnte zudem in <strong>der</strong> industriellen Anwendung durch<br />

Aluminium, Rhodium, Tantalum, aber auch Edelstahl ersetzt werden. Bei hohen<br />

Silberpreisen könnten die Unternehmen, die Silber als Einsatzstoff verwenden,<br />

daher auf diese Metalle ausweichen. Die <strong>der</strong> Unternehmensprognose zugrunde<br />

liegenden Entwicklungen <strong>der</strong> Preise für Gold, Silber und Platin, die angestrebten<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 16


KAPITEL A · DER FONDS<br />

Verwertungserlöse, die sonstigen Erträge sowie die Kosten könnten daher von <strong>der</strong><br />

dargestellten Unternehmensprognose negativ abweichen. Bei einer negativen Preisent-<br />

wicklung für Gold, Silber und Platin könnte die Gesellschaft zu einem Verkauf von<br />

Edelmetallen gezwungen sein, <strong>der</strong> deutlich unterhalb <strong>der</strong> Anschaffungspreise liegen<br />

könnte, nämlich wenn die Barreserve bei niedrigen Edelmetallpreisen nicht ausreicht,<br />

ausscheidende Gesellschafter abzufi nden o<strong>der</strong> die anfallenden Kosten zu bedienen.<br />

(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />

b) Risiken aus einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rechtslage<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot wurde auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Prospektaufstellung geltenden Rechtslage konzipiert. Künftige Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Rechtslage in Deutschland durch aktuelle regulatorische Entwicklungen auf EU- und<br />

nationaler Ebene im Zuge <strong>der</strong> Finanzmarktkrise können unter an<strong>der</strong>em zusätzliche<br />

Kosten verursachen und zu vermin<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> ausfallenden Auszahlungen an die<br />

Anleger führen.<br />

(prognosegefährdendes Risiko)<br />

c) Haftung<br />

Anleger, die sich direkt als Kommanditisten an <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligen, haften<br />

gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Gesellschaftsschulden beschränkt, d. h.<br />

soweit die Einlage geleistet ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Solange und soweit<br />

<strong>der</strong> Saldo <strong>der</strong> Kapitalkonten in <strong>der</strong> Handelsbilanz durch Auszahlungen (Entnahmen/<br />

Ausschüttungen) und Gewinn- und Verlustzurechnungen einen Betrag unter <strong>der</strong><br />

im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (Kapitalkonto I) aufweist, lebt die<br />

Haftung jedoch gemäß § 172 Abs. 4 HGB bis zur Höhe <strong>der</strong> Auszahlung (Entnahme/<br />

Ausschüttung) wie<strong>der</strong> auf – dies gilt auch für Wie<strong>der</strong>anleger. Im Ergebnis gilt<br />

dies ebenfalls für die sich als Treugeber an <strong>der</strong> Gesellschaft über die Treuhandkommanditistin<br />

beteiligenden Anleger.<br />

(anlegergefährdendes Risiko)<br />

d) Währungsrisiko<br />

Die Edelmetalle, welche die Fondsgesellschaft erwerben wird, unterliegen zurzeit<br />

einer Preisbindung an den US-Dollar. Die Fondsgesellschaft erwirbt die Edelmetalle<br />

zwar in Euro, doch besteht durch die Preisbindung an den US-Dollar ein direktes<br />

Wechselkursrisiko. Auch bei steigenden o<strong>der</strong> konstanten Preisen von Gold, Silber und<br />

Platin kann es daher zu Verlusten für den Anleger kommen. Dieses Risiko kann sich<br />

realisieren, wenn <strong>der</strong> US-Dollar in <strong>der</strong> Bewertung gegenüber dem Euro stärker fällt als<br />

<strong>der</strong> Preis <strong>der</strong> Edelmetalle in US-Dollar steigt. Darüber hinaus können sich Verluste<br />

aus fallenden Edelmetallpreisen verstärken, wenn gleichzeitig <strong>der</strong> US-Dollar in <strong>der</strong><br />

Bewertung gegenüber dem Euro fällt. Dies kann den wirtschaftlichen Erfolg <strong>der</strong><br />

Vermögensanlage beeinträchtigen und in <strong>der</strong> Folge zu einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kapitaleinlage<br />

des Anlegers o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en gänzlichem Ausfall einschließlich des Agios führen.<br />

(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 17


KAPITEL A · DER FONDS<br />

e) Risiken aus <strong>der</strong> eingeschränkten Fungibilität <strong>der</strong> Beteiligung<br />

Dem Engagement in einer unternehmerischen Beteiligung sollten stets langfristige<br />

Aspekte zugrunde liegen. Der vorzeitige Verkauf von Beteiligungen an eine dritte Person<br />

ist zulässig. Erfor<strong>der</strong>lich hierfür ist nach den Regelungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es die<br />

Zustimmung <strong>der</strong> Gesellschaft sowie die Übernahme eventuell noch bestehen<strong>der</strong><br />

Einzahlungsverpfl ichtungen durch den Erwerber. Es wird jedoch darauf hingewiesen,<br />

dass kein amtlicher o<strong>der</strong> institutionalisierter Markt existiert, an dem eine Beteiligung an<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft gehandelt werden kann. Dies kann das wirtschaftliche Ergebnis<br />

<strong>der</strong> Vermögensanlage min<strong>der</strong>n und kann zu vermin<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> ganz ausbleibenden<br />

Zahlungen sowie zu einem Verlust des eingelegten Kapitals nebst Agio führen.<br />

(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />

3. OBJEKTBEZOGENE RISIKEN<br />

a) Schlüsselpersonen/Vertragspartner<br />

Die wirtschaftliche Entwicklung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft hängt auch von den unternehmerischen<br />

Fähigkeiten und Erfahrungen <strong>der</strong> Geschäftsführung ab. Ein nachteiliger Effekt<br />

auf die wirtschaftliche Entwicklung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft könnte durch das Ausscheiden<br />

einer bzw. mehrerer Personen <strong>der</strong> Geschäftsführung eintreten. Weiterhin müssten beim<br />

Ausfall von Vertragspartnern für die sonstigen Dienstleistungsbereiche – z. B. die<br />

Verwahrung <strong>der</strong> Edelmetalle – neue Vertragspartner gefunden werden. Daraus resultierende<br />

Mehraufwendungen sind nicht auszuschließen. Dies kann zu geringeren o<strong>der</strong> ganz<br />

ausbleibenden Auszahlungen bis hin zu einem vollständigen Verlust <strong>der</strong> Kapitaleinlage<br />

einschließlich des Agios führen.<br />

(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />

b) Interessenkonfl ikte<br />

Sowohl die Anbieterin als auch die Geschäftsführung sind bereits für an<strong>der</strong>e, vergleichbare<br />

Vermögensanlagen tätig und planen, künftig auch weitere, vergleichbare Vermögensanlagen<br />

aufzulegen und <strong>der</strong>en Geschäftsführung zu übernehmen. Es besteht daher das<br />

Risiko, dass bei einem begrenzten Angebot von Ver- und Aufkäufern von Edelmetallen<br />

die Geschäftsführung vorrangig für an<strong>der</strong>e Vermögensanlagen handelt bzw. die<br />

ertragreichsten Verkaufs- o<strong>der</strong> Aufkaufmöglichkeiten für an<strong>der</strong>e Vermögensanlagen<br />

wahrgenommen werden. Hierdurch kann <strong>der</strong> wirtschaftliche Verlauf <strong>der</strong> Vermögensanlage<br />

negativ beeinfl usst werden.<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt, Edelmetalle auch von Dritten zu erwerben<br />

und an diese zu veräußern. Zu diesen Dritten gehören auch Schwestergesellschaften <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft. Hierdurch kann es zu einem Interessenkonfl ikt kommen, <strong>der</strong> den<br />

wirtschaftlichen Verlauf <strong>der</strong> Vermögensanlage negativ beeinfl usst. Dies kann für den<br />

einzelnen Anleger negative wirtschaftliche Folgen haben, so dass auch eine vermin<strong>der</strong>te<br />

bzw. gänzlich unterbleibende Auszahlung o<strong>der</strong> Verlust des eingelegten Kapitals nebst<br />

Agio erfolgen kann.<br />

(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 18


KAPITEL A · DER FONDS<br />

c) Kostenrisiko<br />

Die Fondsgesellschaft fi nanziert ihre Investitionen mit den von den Anlegern einzuzahlenden<br />

Kommanditeinlagen. Diese Art <strong>der</strong> Kapitalbeschaffung durch die Aufnahme und<br />

Verwaltung einer Vielzahl von Anlegern ist mit Kosten verbunden, die im Ergebnis<br />

wirtschaftlich von den Anlegern zu tragen sind. Daneben gibt es aber auch <strong>der</strong> Höhe nach<br />

feststehende Kosten (z. B. Kosten für die Prospektgestaltung in Höhe von 100.000 Euro<br />

und den Mittelverwendungskontrolleur in Höhe von 20.000 Euro jeweils zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer), die auch dann in voller Höhe anfallen, wenn die Fondsgesellschaft mit<br />

einem deutlich geringeren Investitionsvolumen schließen muss. Dies kann dazu führen,<br />

dass <strong>der</strong> prozentuale Kostenanteil deutlich zunimmt. Weiter ist zu beachten, dass <strong>der</strong> weit<br />

überwiegende Teil <strong>der</strong> laufenden Kosten prozentual an den stichtagsbezogenen Marktwert<br />

<strong>der</strong> erworbenen Edelmetalle, also den Substanzwert gekoppelt ist. Der Marktwert <strong>der</strong><br />

erworbenen Edelmetalle kann dabei nicht durch Veräußerung realisierte Gewinne<br />

wi<strong>der</strong>spiegeln. Zudem können rein stichtagsbezogene Preissteigerungen auftreten, die dann<br />

höhere Kosten verursachen. Dies kann den wirtschaftlichen Erfolg <strong>der</strong> Vermögensanlage<br />

beeinträchtigen und in <strong>der</strong> Folge zu einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kapitaleinlage des Anlegers<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en gänzlichem Ausfall einschließlich des Verlustes des Agios führen.<br />

(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />

d) Verteilung auf <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage/Spar<br />

Der Prognosrechnung für die wirtschaftliche Entwicklung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft liegt die<br />

Annahme zugrunde, dass sich anfänglich die Anleger mit 57,49 Prozent des gezeichneten<br />

Kommanditkapitals an <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage und zu 42,51 des<br />

gezeichneten Kommanditkapitals an <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar beteiligen<br />

werden. Sollte sich diese Annahme nicht erfüllen und mehr Anleger die Beteiligungsalternative<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar wählen, führt das dazu, dass die anfängliche Investitionsquote<br />

deutlich sinkt. Können nicht genügend Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong><br />

Einmalanlage eingeworben werden, steht <strong>der</strong> Gesellschaft in den ersten Jahren deutlich<br />

weniger Kapital für Investitionen in Edelmetalle zur Verfügung, was sich nachteilig auf<br />

den Rückfl uss <strong>der</strong> Anleger auswirkt. Dies kann neben einer vermin<strong>der</strong>ten Auszahlung<br />

bis zu einem vollständigen Verlust <strong>der</strong> Kapitaleinlage einschließlich des Agios führen.<br />

(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />

e) Majorisierung<br />

Im <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> ist vorgesehen, dass die Fondsgesellschaft für bestimmte<br />

Maßnahmen eines Gesellschafterbeschlusses bedarf. Der Treuhandkommanditistin<br />

stehen entsprechend ihrem eingezahlten Kapital Stimmrechte zu. Sofern die Treuhandkommanditistin<br />

keine beson<strong>der</strong>e Weisungen durch mittelbare Anleger erhält, wird sie<br />

sich bei Gesellschafterbeschlüssen entsprechend <strong>der</strong> Stimme enthalten. Erfahrungsgemäß<br />

nehmen häufi g nur wenige Anleger an Abstimmungen teil. Dies kann dazu<br />

führen, dass Gesellschafterbeschlüsse von einer Min<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> Gesellschafter gefasst<br />

werden, die jedoch von allen Gesellschaftern getragen werden müssen. Dies kann zu<br />

geringeren o<strong>der</strong> ganz ausbleibenden Zahlungen an den Anleger bis hin zu einem Verlust<br />

<strong>der</strong> Kapitaleinlage sowie des Agios führen.<br />

(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 19


KAPITEL A · DER FONDS<br />

f) Risiko bei kurzer Gesellschaftszugehörigkeit<br />

Die Fondsgesellschaft ist als langfristige Vermögensanlage konzipiert. Die Edelmetalle<br />

Gold, Silber und Platin werden von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft wertmäßig im Drittelmix<br />

erworben. Bei dem Ankauf <strong>der</strong> Edelmetalle Silber und Platin fällt jeweils Umsatzsteuer<br />

in Höhe von <strong>der</strong>zeit 19 Prozent an. Die Fondsgesellschaft ist nicht zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt. Die angefallene Umsatzsteuer wird daher nicht erstattet. Dies hat zur Folge,<br />

dass Kurssteigerungen bei den erworbenen Edelmetallen erfor<strong>der</strong>lich sind, um den<br />

Betrag, <strong>der</strong> an Umsatzsteuer angefallen ist, auszugleichen. Insbeson<strong>der</strong>e bei einer<br />

kurzfristigen Gesellschaftszugehörigkeit des Anlegers ohne entsprechende Kurssteigerungen<br />

bei den Edelmetallen kann es zu verringerten o<strong>der</strong> ausbleibenden Zahlungen<br />

bis hin zu einem Verlust des angelegten Kapitals nebst Agio kommen.<br />

(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />

g) Risiko <strong>der</strong> langfristigen Bindungsdauer<br />

Mit <strong>der</strong> vorliegenden Vermögensanlage geht <strong>der</strong> Anleger eine langfristige vertragliche<br />

Bindung ein. Laut <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> beträgt die Mindestbeteiligungsdauer grundsätzlich<br />

10 Jahre. Nur im Falle einer Notlage ist <strong>der</strong> Anleger gemäß § 15 Ziffer 2 des<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s zu einer vorzeitigen Kündigung berechtigt, wobei durch den<br />

Anleger eine Entschädigung in Höhe von 2 Prozent für jedes angefangene und nicht<br />

eingehaltene Jahr <strong>der</strong> 10-jährigen Beteiligung zu entrichten ist (im Extremfall also<br />

20 Prozent <strong>der</strong> Beteiligungssumme). Das Agio wird nicht zurückgezahlt. Die Anleger<br />

<strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar gehen die Verpfl ichtung ein, innerhalb des<br />

Zeitraums von 10 Jahren die vereinbarten monatlichen Raten zu leisten. Es besteht eine<br />

Einzahlungsverpfl ichtung und keine Kündigungsmöglichkeit, unabhängig von <strong>der</strong><br />

Entwicklung <strong>der</strong> Edelmetallpreise o<strong>der</strong> <strong>der</strong> persönlichen Verhältnisse des Anlegers<br />

(ausgenommen bei einer Notlage). Bei Zahlungsverzug schuldet <strong>der</strong> Anleger <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz<br />

gemäß § 247 BGB und die Fondsgesellschaft ist zum Ausschluss des Anlegers aus <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft berechtigt.<br />

(prognosegefährdendes, anlegergefährdendes Risiko)<br />

h) Risiko bei stagnierenden Edelmetallpreisen<br />

Die Initiatorin geht in ihrer Prognose <strong>der</strong> wirtschaftlichen Entwicklung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

von steigenden Preisen für Gold, Silber und Platin aus. Die Kosten <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft, wie z. B. <strong>der</strong> Geschäftsführung und für die Verwahrung <strong>der</strong><br />

Edelmetalle, werden aus dem Vermögen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft bestritten. Auch bei<br />

stagnierenden o<strong>der</strong> fallenden Edelmetallpreisen müssen diese Kosten bestritten werden,<br />

so dass es zu einer Vermin<strong>der</strong>ung des Vermögens <strong>der</strong> Fondsgesellschaft kommen kann.<br />

Dies kann zu vermin<strong>der</strong>ten Auszahlungen an den Anleger bis hin zum Verlust des<br />

eingesetzten Kapitals nebst Agio führen.<br />

(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 20


KAPITEL A · DER FONDS<br />

i) Liquiditätsrisiken<br />

Die Fondsgesellschaft bestreitet ihre laufenden Kosten u. a. durch die monatlichen<br />

Ratenzahlungen <strong>der</strong> Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar. Der Prognoserechnung<br />

liegt die Annahme zugrunde, dass die Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar in den Jahren 2014 bis 2022 insgesamt 3.611.500 Euro an Kommanditkapital<br />

einzahlen werden. Sollte sich diese Annahme nicht bestätigen, ist es unter<br />

Umständen notwendig, dass die Fondsgesellschaft zur Deckung ihrer laufenden Kosten<br />

bereits erworbene Edelmetalle wie<strong>der</strong> verkaufen muss. Dies kann zu einer vermin<strong>der</strong>ten<br />

Auszahlung o<strong>der</strong> einem vollständigen Verlust <strong>der</strong> Kapitaleinlage einschließlich des<br />

Agios führen.<br />

(Prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />

j) Steuerliche Risiken<br />

aa) Allgemeine steuerliche Risiken<br />

Das vorliegende steuerliche Konzept basiert auf <strong>der</strong> geltenden Rechtslage, gegenwärtig<br />

bekannten, einschlägigen Gerichtsurteilen sowie <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> Finanzverwaltung. Eine<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> gesetzlichen Grundlagen o<strong>der</strong> eine verän<strong>der</strong>te Rechtsprechung o<strong>der</strong><br />

Verwaltungspraxis kann Auswirkungen auf die prognostizierten Kapitalrückfl üsse<br />

nach Steuern für den Anleger haben und zu einer steuerlichen Mehrbelastung für den<br />

Anleger führen.<br />

(prognosegefährdendes Risiko)<br />

Die Erläuterungen zu den wesentlichen Grundlagen <strong>der</strong> steuerlichen Konzeption<br />

beziehen sich auf natürliche Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpfl<br />

ichtig sind und die Beteiligung an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft im Privatvermögen halten.<br />

Sie stellen die wesentlichen steuerlichen Konsequenzen für den Anleger aus dem<br />

Erwerb, dem Halten und <strong>der</strong> Veräußerung <strong>der</strong> Anteile an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft dar.<br />

Individuelle Beson<strong>der</strong>heiten des einzelnen Anlegers können hierbei mangels Kenntnis<br />

<strong>der</strong> Prospektverantwortlichen und Anbieterin nicht berücksichtigt werden. Die<br />

steuerlichen Folgen können daher für den einzelnen Anleger abweichen. Aus diesem<br />

Grund kann die Darstellung eine fachkundige Beratung des Anlegers nicht ersetzen.<br />

Letztlich befi ndet die zuständige Finanzverwaltung bzw. das zuständige Finanzgericht<br />

über die Höhe des steuerlichen Ergebnisses. Dies kann zu einer höheren steuerlichen<br />

Belastung des Anlegers führen. Es besteht auch das Risiko, dass Steuerzahlungen zu<br />

leisten sind, die we<strong>der</strong> vorgesehen noch durch Kapitalauszahlungen aus <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

gedeckt sind.<br />

(anlegergefährdendes Risiko)<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 21


KAPITEL A · DER FONDS<br />

bb) Risiken aus gewerblichen Einkünften<br />

Das Konzept <strong>der</strong> Vermögensanlage sieht eine vermögensverwaltende Struktur vor,<br />

da die Fondsgesellschaft lediglich eigenes Vermögen (die Edelmetalle Gold, Silber<br />

und Platin) verwaltet. Sollte die Finanzverwaltung in <strong>der</strong> Tätigkeit eine gewerbliche<br />

Betätigung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft annehmen, würden alle Einkünfte <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

als Einkünfte aus Gewerbebetrieb dem Anleger zugerechnet werden. In diesem Fall<br />

würden die Einkünfte zusätzlich mit <strong>der</strong> Gewerbesteuer belastet werden und mögliche<br />

Veräußerungsgewinne wären in jedem Fall steuerpfl ichtig. Dies hätte zur Folge, dass<br />

die Ergebnisse <strong>der</strong> Fondsgesellschaft negativ beeinfl usst würden und beim Anleger zu<br />

einer höheren steuerlichen Belastung führen würden.<br />

(prognosegefährdendes Risiko)<br />

cc) Risiko <strong>der</strong> Steuerzahlung ohne Ausschüttung<br />

Die Vermögensanlage ist darauf ausgerichtet, die Edelmetalle langfristig anzulegen.<br />

Hierzu kann es jedoch notwendig sein, dass das Verhältnis <strong>der</strong> einzelnen Edelmetalle<br />

zueinan<strong>der</strong> wegen unterschiedlich prognostizierter künftiger Kursentwicklungen<br />

einzelner Edelmetalle geän<strong>der</strong>t wird. Hierzu würden Verkäufe von Teilen <strong>der</strong> Edelmetalle<br />

notwendig sein. In diesem Fall <strong>der</strong> Vermögensumschichtung kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass auch Edelmetalle mit Gewinn veräußert werden, die noch<br />

keine 12 Monate von <strong>der</strong> Gesellschaft gehalten wurden, o<strong>der</strong> dass einzelne Anleger ihre<br />

Beteiligung noch keine 12 Monate halten. In diesen Fällen kann es zu einkommensteuerlich<br />

relevanten Veräußerungsgewinnen kommen, die von dem jeweiligen Anleger –<br />

unabhängig von einer Ausschüttung/Entnahme – im Rahmen <strong>der</strong> persönlichen<br />

Einkommensteuererklärung zu versteuern wären.<br />

(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes, anlegergefährdendes Risiko)<br />

SONSTIGE RISIKOANMERKUNGEN<br />

Nach Kenntnis <strong>der</strong> Prospektverantwortlichen und Anbieterin existieren zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Prospektaufstellung über die zuvor genannten Risiken hinaus keine weiteren<br />

wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Vermögensanlage.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 22


KAPITEL A · DER FONDS<br />

<strong>4.</strong> Ihr Partner – Kompetenz<br />

in Sachen Edelmetallanlagen<br />

L’OR AKTIENGESELLSCHAFT<br />

Die L’or AG ist die Anbieterin für Edelmetallfonds in Deutschland. Hierbei<br />

konzentriert sich die L’or AG ausschließlich auf Edelmetalle, allen voran Gold, Silber<br />

und Platin, in tatsächlicher, physisch vorhandener Form. Ihren Anlegern bietet die L’or<br />

AG damit einen wichtigen Baustein zur dauerhaften Sicherung ihres Vermögens.<br />

Mehr als 5.000 Anleger haben bereits in die sachwertbezogenen Anlagewerte<br />

<strong>der</strong> L’or AG investiert. Die für diese Anleger mittlerweile erworbenen rund 50 Tonnen<br />

Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und auch Palladium) stellen vermutlich den zweitgrößten<br />

Edelmetallbestand in Deutschland nach den Beständen <strong>der</strong> Bundesbank dar.<br />

Gelagert werden die Edelmetalle in dem fi rmeneigenen Tresor in Nienburg, einem<br />

ehemaligen Bundesbanktresor <strong>der</strong> höchsten Sicherheitsstufe. Um ihren Anlegern die<br />

größtmögliche Sicherheit zu bieten, hat die L’or AG die Sparkasse Nienburg über einen<br />

Verwahrvertrag mit <strong>der</strong> Verwahrung <strong>der</strong> eingelagerten Edelmetalle beauftragt. Der<br />

Zugang zu den Edelmetallen erfolgt damit ausschließlich über die Sparkasse Nienburg<br />

bzw. ihre Mitarbeiter. Mit <strong>der</strong> funktionalen Trennung <strong>der</strong> Bereiche Verwaltung <strong>der</strong><br />

Edelmetallfonds/Verwahrung <strong>der</strong> Edelmetalle wird <strong>der</strong> Faktor Sicherheit im Sinne <strong>der</strong><br />

Anleger weiter erhöht. Selbstverständlich sind die eingelagerten Edelmetalle vollständig<br />

gegen Raub und Einbruchdiebstahl in Höhe des aktuellen Wie<strong>der</strong>beschaffungswertes<br />

versichert.<br />

Die L’or Unternehmensgruppe wurde im Jahr 2004 gegründet. Das Grundkapital<br />

<strong>der</strong> L’or AG beträgt 50.000 Euro. Aktionär ist Marcus Meyn. Vorsitzen<strong>der</strong> des Aufsichtsrates<br />

ist Hans-Jürgen Kasprich. Zu den weiteren Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrates<br />

zählen Dr. Henning Hermann und Dr. Thomas Weigt. Vorstand <strong>der</strong> Gesellschaft ist<br />

Marcus Meyn. Zu dessen berufl ichen Stationen und Kompetenzen erfahren Sie mehr<br />

auf Seite 33 f.<br />

ÜBERSICHT ÜBER DIE BISHER ANGEBOTENEN<br />

EDELMETALLFONDS<br />

Die L’or Unternehmensgruppe hat in <strong>der</strong> Vergangenheit bereits fünf geschlossene<br />

Edelmetallfonds am Markt etabliert. Es handelt sich hierbei um die Vermögen Sicherung<br />

Gemeinschaft <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG, die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG, die Vermögen Sicherung Gemeinschaft <strong>II</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG, die <strong>GSP</strong><br />

Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG und die Vermögen Sicherung Gemeinschaft <strong>II</strong>I <strong>GmbH</strong> &<br />

<strong>Co</strong>. KG.<br />

Der Platzierungsstand sowie weitere Daten im Vergleich zu den Angaben in den<br />

Verkaufsprospekten stellen sich wie folgt dar:<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 23


KAPITEL A · DER FONDS<br />

BISHERIGE PROJEKTE – STAND ZUM 31.12.2010<br />

eingezahltes<br />

Kommanditkapital Gesamtvermögen<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG in Euro in Euro<br />

Soll 33.750.000 31.196.269,41<br />

Ist<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

27.671.403,30 39.01<strong>4.</strong>370,95<br />

Soll 16.875.000 16.46<strong>4.</strong>909,64<br />

Ist<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft <strong>II</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

3.402.613,05 <strong>4.</strong>332.802,31<br />

Soll 22.000.000 21.656.945<br />

Ist<br />

Vermögen Sicherung Gemeinschaft <strong>II</strong>I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

20.618.723,05 29.902.443,64<br />

Soll 7.036.000 7.097.000<br />

Ist<br />

<strong>GSP</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

6.411.203,48 7.986.863,86<br />

Soll 2.487.000 2.226.000<br />

Ist 2.380.490,02 2.476.041,75<br />

Konzeptionsgemäß hat es bei den fünf bisher aufgelegten Edelmetallfonds keine<br />

Ausschüttungen gegeben. Entsprechend den Fondskonzeptionen wurde bei keiner <strong>der</strong><br />

Vermögensanlagen Fremdkapital aufgenommen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 24


<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> I <strong>II</strong><br />

Seite SSeite<br />

Se ite te 25<br />

25


DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

1. Nur physische Edelmetalle bieten maximale Sicherheit<br />

Seite 28<br />

2. Maximale Sicherheit: Edelmetalle von L’or<br />

Seite 31<br />

3. Das Unternehmen: Struktur, Know-how, Kundennähe<br />

Seite 33<br />

<strong>4.</strong> Alle Vorteile von L’or noch einmal im Überblick<br />

Seite 35<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 27<br />

Kapitel B


KAPITEL B · DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

1. Nur physische Edelmetalle<br />

bieten maximale Sicherheit<br />

GELD – EIN FLÜCHTIGER WERT<br />

Die weltweite Finanzkrise <strong>der</strong> letzten Jahre hat wie<strong>der</strong> einmal gezeigt: Unser<br />

Geldsystem ist ein Riese auf wackligen Beinen. Platzt nur ein Spekulationsgeschäft,<br />

o<strong>der</strong> gerät ein Global Player in den Bankrott, kommt <strong>der</strong> Riese unweiger-<br />

Wahre Werte statt Papiergeld<br />

lich ins Straucheln. Und reißt vor allem die privaten Sparer mit in den<br />

Abgrund, die ihr Vermögen in Geld angelegt haben – eine rein künstlich<br />

geschaffene Größe. Man muss kein ausgemachter Wirtschaftsexperte sein, um den<br />

fundamentalen Mangel unseres Geldsystems zu erkennen: Geld hat keinen Wert<br />

an sich, es ist letztlich nur bedrucktes Papier. Übersteigt <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> umlaufenden<br />

Geldmenge den Wert <strong>der</strong> veräußerbaren Reserven an physischen Sicherheiten wie etwa<br />

Gold, hängt das Funktionieren <strong>der</strong> geldabhängigen Volkswirtschaften – und damit<br />

unser Wohlstand – am seidenen Faden.<br />

NICHTS DAZUGELERNT<br />

Die jüngste Finanzkrise traf viele Banken, Unternehmen und private Anleger wie ein<br />

Blitz aus heiterem Himmel. Und doch war sie nur ein Glied einer langen Kette von<br />

Konjunkturdesastern, die stets auf mehr o<strong>der</strong> weniger stabile Wachstums-<br />

Am Geldmarkt sind neue Krisen<br />

phasen folgten. Wer weiter zurück schaut als nur bis zum letzten Dowvorprogrammiert<br />

Jones-Höhenfl ug, erkennt ganz leicht, dass Krisen integraler, prinzipbedingter<br />

Bestandteil unseres monetären, auf Wachstum konzentrierten<br />

Systems sind. Darum wird es Krisen auch immer wie<strong>der</strong> geben. Und sie werden immer<br />

wie<strong>der</strong> Opfer for<strong>der</strong>n – vor allem unter den privaten Sparern und Anlegern, die<br />

auf menschengemachte, von Menschen mit künstlichem Wert versehene Währungen<br />

vertrauen. Zwei Beispiele mögen das verdeutlichen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 28


KAPITEL B · DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

1. DER SCHWARZE FREITAG VON 1929<br />

Der 25. Oktober 1929 markierte den Beginn des Zusammenbruchs <strong>der</strong> amerikanischen<br />

Börse – Auslöser <strong>der</strong> Weltwirtschaftskrise. Viele Volkswirtschaften kollabierten ange -<br />

sichts galoppieren<strong>der</strong> Infl ation: Die Kaufkraft des Geldes sank ins Bodenlose, worauf-<br />

hin die staatlichen Notenbanken immer mehr Geld druckten, dessen<br />

Wert dadurch noch schneller verfi el. Durch Gold gedeckt war die<br />

Geld hat seinen realen<br />

ungeheure Geldmenge schon lange nicht mehr. Hart ersparte Guthaben Gegenwert längst verloren<br />

auf den Bankkonten waren über Nacht nichts mehr wert, Millionen<br />

Menschen ruiniert.<br />

Wenngleich dieser Börsencrash auch die bis dahin schlimmsten Folgen nach<br />

sich zog: Er war mitnichten <strong>der</strong> erste seiner Art. Bereits am 6. Dezember 1745 gab<br />

es einen Schwarzen Freitag, und zwar in London. Damals führte die Angst vor einer<br />

französischen Invasion und einer Restauration <strong>der</strong> Herrschaft <strong>der</strong> Stuarts zu einem<br />

Zusammenbruch des Bankwesens und Wirtschaftslebens. Bis heute kam es in verschiedenen<br />

Wirtschafts zentren <strong>der</strong> Welt immer wie<strong>der</strong> zu ähnlich schwarzen Tagen.<br />

2. WÄHRUNGSREFORM 1948<br />

Auch wenn dieser für die Entwicklung <strong>der</strong> Bundesrepublik so wichtige Markstein<br />

zu nächst in einem positiven Licht erscheint: Er zeigt doch sehr deutlich die Flüchtigkeit<br />

des Wertes monetärer Zahlungsmittel.<br />

Am 16. und 17. Juni 1948 verteilten die westlichen Alliierten in<br />

ihren Besatzungszonen insgesamt rund 10,7 Milliarden „Deutsche Mark“, Die Kaufkraft von Geld<br />

die Nachfolge währung <strong>der</strong> Reichsmark. Gedruckt wurde in den USA. sinkt unaufhörlich<br />

Das neue Geld sollte den wirtschaftlichen Wie<strong>der</strong>aufbau einleiten – und<br />

den Tauschhandel, dessen heimliche – physische – Währung Zigaretten waren,<br />

unterbinden.<br />

Am 20. Juni erhielt je<strong>der</strong> Deutsche 40 Deutsche Mark, einen Monat später noch<br />

einmal 20. Alle Deutschen waren also – in Papiergeld gemessen – erst einmal gleich arm<br />

o<strong>der</strong> reich. Wer tatsächlich noch Reichsmark hatte, konnte sie eintauschen – zu einem<br />

Kurs von höchstens 10:1. Rücklagen waren also ihres Wertes weitestgehend beraubt.<br />

Doch immerhin: Die Deutsche Mark entwickelte sich zu <strong>der</strong> stabilsten Währung <strong>der</strong><br />

Welt. So heißt es jedenfalls bis heute. Tatsache war jedoch, dass die ach so „harte“ Mark<br />

bis 1998 über 70 Prozent ihrer Kaufkraft verlor. Der heutige Euro hat seit seiner<br />

Einführung im Jahr 2002 bereits schon über 40 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt.<br />

„GOLDENE ZEITEN“ – ENDGÜLTIG GESCHICHTE<br />

Solche Beispiele für die Risiken geldbasierter Systeme ließen sich noch viele anführen.<br />

Ihre Schwäche beruht oftmals auf <strong>der</strong> großen Diskrepanz im Verhältnis zwischen Geldmenge<br />

und Gütern. In vergangenen Zeiten versuchten die Staatsbanken<br />

noch, das Verhältnis von Geld und Gütern in einem Gleichgewicht zu Eine düstere Zukunft –<br />

halten, etwa durch Gold- und Silberstandards. Diese sollten dem Geld Geld ohne Güter<br />

etwas Werthaltiges, nicht beliebig Reproduzierbares gegenüberstellen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 29


KAPITEL B · DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Verkürzt ausgedrückt: Für jede ausgegebene Banknote war als Sicherheit Edelmetall<br />

hinterlegt – für einen US-Dollar z. B. mindestens 25 Cent in reinem Gold. Anfang<br />

<strong>der</strong> 1970er Jahre schließlich wurde <strong>der</strong> letzte weltweite Goldstandard abgeschafft.<br />

Seither steigt die Menge an verfügbarem Geld weltweit viel stärker an als die Menge<br />

<strong>der</strong> produzierten Güter. Eine Blase, die täglich platzen kann – ein kleiner Nadelstich<br />

genügt.<br />

RÜCKBESINNUNG AUF WAHRE WERTE<br />

An<strong>der</strong>s als Geld, das eigentlich nur ein Stück Papier ist, haben Gold, Silber und Platin<br />

einen Sachwert an sich. Weil die Vorkommen dieser Edelmetalle auf <strong>der</strong> Welt begrenzt<br />

sind. Natürlich unterliegt auch ihr Marktpreis gewissen Schwankungen: Er sinkt, wenn<br />

etwa ein großes Vorkommen erschlossen wird o<strong>der</strong> eine Notenbank einen<br />

Gold besitzt einen stabilen Wert Teil ihres Goldes auf dem Weltmarkt veräußert. Die Preisschwankungen<br />

an sich – und das schon seit Tausenden dürften sich allerdings in relativ engen Grenzen halten, da <strong>der</strong> Bedarf an<br />

von Jahren<br />

Edelmetallen kontinuierlich wächst. In den ver gangenen Jahren hat z. B.<br />

die Nachfrage nach Gold das Angebot jährlich um ca. 900 bis 1.200<br />

Tonnen übertroffen. Aus dem meisten Edelmetall entsteht nach wie vor Schmuck, aber<br />

auch in <strong>der</strong> Hightechindustrie steigt <strong>der</strong> Bedarf an Gold, Silber und Platin.<br />

Vor allem Gold wird zunehmend als Kapitalanlage interessant: Im Jahr 2003<br />

wurden bereits ca. 600 Tonnen zur Kapitalanlage nachgefragt, Tendenz steigend.<br />

Jenseits des fi nanziellen o<strong>der</strong> technischen Potenzials von Edelmetallen mag dies auch<br />

an den Emotionen liegen, die Menschen insbeson<strong>der</strong>e mit Gold verbinden. Gold war<br />

nie nur reines Mittel zum Zweck des Werterhalts. Gold übte immer eine Faszination<br />

auf Menschen aus, weil es Anmut, Sicherheit, Zukunft, Weisheit und Macht ausstrahlt.<br />

Werte, die angesichts <strong>der</strong> Risiken in <strong>der</strong> Geldwirtschaft sicherlich eine Renaissance<br />

erleben werden. Und damit dürfte sich wie<strong>der</strong> die Erkenntnis durchsetzen, dass Gold,<br />

Silber und Platin mit zu den sichersten Mitteln gehören, privates Vermögen aufzubauen<br />

und abzusichern. Auch wenn die Rendite kurzfristig geringer erscheinen mag als bei<br />

manchem Zertifi kat o<strong>der</strong> Publikumsfonds, Edelmetalle haben einen entscheidenden<br />

Vorteil: die Garantie eines langfristig sicheren, über die Kurzatmigkeit <strong>der</strong> Finanzmärkte<br />

erhabenen Wertes. Und vielleicht macht Gold, Silber und Platin genau das so<br />

kostbar: die Ruhe, die sie vermitteln. Die Ruhe, sich den wirklich wichtigen Dingen<br />

im Leben widmen zu können – während das edle Metall im Tresor dem Anleger dazu<br />

die nötige Sicherheit schenkt.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 30


KAPITEL B · DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

2. Maximale Sicherheit:<br />

Edelmetall von L’or<br />

IST WIRKLICH ALLES GOLD, WAS GLÄNZT?<br />

Gold, Silber und Platin sind schon seit Jahrhun<strong>der</strong>ten als Kapitalanlage und<br />

-sicherung attraktiv. Edelmetalle geben Anlegern einfach das gute Gefühl, gegen die<br />

Schwankungen <strong>der</strong> Märkte und Geldsysteme gewappnet zu sein und bringen sie sicher<br />

durch eine Finanzkrise. Doch oft kann dieses Gefühl auch trügerisch sein. Meist hält<br />

man statt des Edelmetalls nur ein Stück Papier in <strong>der</strong> Hand, welches jedoch kein<br />

physisches Eigentum doku mentiert, son<strong>der</strong>n lediglich eine For<strong>der</strong>ung legitimiert –<br />

hinter <strong>der</strong> sich im besten Falle irgendwo auf <strong>der</strong> Welt hinter mehr o<strong>der</strong> weniger sicheren<br />

Türen reales Gold, Silber o<strong>der</strong> Platin verbirgt. Einen direkten Zugriff auf „sein“ Gold<br />

hat man daher nicht – auch nicht im seltenen Fall eines Krisenfalls. Bei L’or ist das<br />

an<strong>der</strong>s. Ganz an<strong>der</strong>s:<br />

WERTERHALT STATT SPEKULATION<br />

Wer seinen Anlegern Sicherheit bieten will, sollte sich an Spekulationen<br />

nicht beteiligen. Bei <strong>L'or</strong> erwirbt <strong>der</strong> Anleger keine Optionsscheine o<strong>der</strong> Wert erhalten:<br />

Derivate, son<strong>der</strong>n er wird Gesellschafter einer Fondsgesellschaft, die<br />

· physisch vorhandene Edelmetalle<br />

Edelmetalle als physisches Eigentum erwirbt. Zudem befi ndet sich L’or · unabhängig vom Bankensystem<br />

in privater Hand und ist damit nicht Teil des Bankensystems mit seinen · vermutlich zweitgrößte Goldreserve<br />

weltweiten Verfl echtungen und Verstrickungen. Denn ein Kilogramm<br />

Deutschlands<br />

„anfassbares“ Gold, Silber o<strong>der</strong> Platin behält als Sachwert stets seinen<br />

immanenten Wert, ganz und gar unabhängig von <strong>der</strong> konjunkturellen Entwicklung.<br />

Deshalb verfügt L’or nach <strong>der</strong> Deutschen Bundes bank vermutlich über die größten<br />

Edelmetallreserven in Deutschland.<br />

MEHR ALS SICHER VERWAHRT<br />

Wer bei L’or Gold, Silber o<strong>der</strong> Platin erwirbt, weiß genau, wo es ist und bleibt: sicher<br />

verwahrt im Tresorraum einer ehemaligen Nie<strong>der</strong>lassung <strong>der</strong> Deutschen Bundesbank.<br />

Dieser Tresorraum in Nienburg/Weser erfüllt die höchste Sicherheitsstufe<br />

in Deutsch land und bietet einen entscheidenden Vorteil, den nicht einmal Absolut sicher:<br />

die Goldreserven <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland besitzen: er liegt<br />

· Hochsicherheitstresor<br />

auf deutschem Grund und Boden. Um seinen Anlegern noch mehr<br />

· verwahrt in Deutschland<br />

Sicherheit zu bieten, hat L’or diesen Hoch sicherheitstresor zudem an<br />

· Kontrolle durch unabhängige<br />

die Sparkasse Nienburg untervermietet und einen Verwahrvertrag mit<br />

Sparkasse<br />

dieser geschlossen. So können selbst L’or Mitarbeiter nur im Beisein von · zu 100 Prozent versichert<br />

mindestens zwei Angestellten <strong>der</strong> Spar kasse Nienburg die Tresorräume<br />

betreten. Und obwohl diese Sicherheitsmechanismen alleine schon ausreichen würden,<br />

um Ihre Anlage zu 100 Prozent zu schützen, hat L’or die eingelagerten Edelmetalle<br />

natürlich zu 100 Prozent versichert – und 100 Prozent heißt bei L’or auch 100 Prozent,<br />

denn die Versicherungssumme wird ständig dem eingelagerten Wert angepasst.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 31


KAPITEL B · DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

ALLER GUTEN DINGE SIND DREI<br />

Bei L’or sind Gold, Silber und Platin nicht nur physisch vorhanden, <strong>der</strong> Anleger profi tiert<br />

zusätzlich von einem Drittelmix, <strong>der</strong> wertmäßig zu gleichen Teilen aus den drei<br />

Edelmetallen besteht. Gold ist dabei als klassische Form <strong>der</strong> Vermögenssicherung in<br />

Form von Barren o<strong>der</strong> Schmuck interessant. Silber hingegen wird immer mehr zur<br />

Herstellung von Alltagsgegenständen und High-Tech-Produkten „verbraucht“ und wird<br />

deshalb immer begehrter. Und auch das extrem seltene und daher sehr teure Platin<br />

gehört mittlerweile zu den Verbrauchsmaterialien <strong>der</strong> Industrie.<br />

Das Metall wird also in Produkten wachstumsstarker Branchen<br />

Wertschwankungen können durch verarbeitet, was ihm eine entsprechende Wertsteigerung bescheren<br />

klugen Drittelmix vermieden werden dürfte.<br />

Ein Drittelmix verschafft Ihrem Vermögen also optimale<br />

Sicherheit. Denn während <strong>der</strong> Marktpreis des einen Metalls möglicherweise<br />

vorübergehend sinkt, mag das an<strong>der</strong>e gleichzeitig Zuwächse verzeichnen. So können<br />

Preisschwankungen ausgeglichen werden und Ihr Vermögen kann beständig bleiben.<br />

DARUM DIREKT BEI L’OR<br />

Wer beim Einkauf von Edelmetallen lieber ganz auf Nummer sicher gehen möchte,<br />

könnte sein Edelmetall zur Einmalanlage selbstverständlich auch in Eigenregie am Markt<br />

einkaufen und zuhause verwahren. Es wäre somit die wichtige physische Existenz <strong>der</strong><br />

Metalle gegeben, wie auch das unmittelbare Eigentumsverhältnis. Ebenso wäre <strong>der</strong><br />

direkter Zugriff auf das Vermögen und eine schnelle Liquidität gewährleistet. Doch<br />

ist das heimische Kopfkissen wirklich so sicher wie einer <strong>der</strong> sichersten Tresore in<br />

Deutschland? Sicher nicht. Vor allem aber würde <strong>der</strong> Privatkäufer wesentliche Einkaufsvorteile<br />

verschenken, die ihm L’or neben allen relevanten Sicherheitsaspekten bietet:<br />

L’or kauft Edelmetalle quasi direkt ab Schmelze und nicht über entsprechende Broker,<br />

die eine teure Provision ver langen. Zudem erwirbt L’or Edelmetalle<br />

Günstiger und sicherer als <strong>der</strong> Kauf nur in kostenbewussten Einheiten (Kilo gramm-Barren).<br />

in Eigenregie<br />

Kleinstmengen für Privatanleger hingegen sind im Verhältnis sehr viel<br />

teurer.<br />

Kurz: Bei L’or bleiben also Vorteile des Direktkaufs erhalten, Nachteile und Wagnisse<br />

werden vermieden. Der Anleger erhält quasi „mehr“ Gold für’s Geld.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 32


KAPITEL B · DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

3. Das Unternehmen:<br />

Struktur, Know-how, Kundennähe<br />

Die wichtigsten Argumente für eine Partnerschaft mit L’or haben wir bereits<br />

vorgestellt. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Geschäftsstrukturen und -prinzipien<br />

des Unternehmens näher erläutern, damit Sie sich von dessen Know-how in<br />

sicherheitsorientiertem Sparen überzeugen können.<br />

DIE MANAGEMENTKOMPETENZEN<br />

Die L’or Unternehmensgruppe wurde im Jahr 2004 gegründet. Vorsitzen<strong>der</strong> des<br />

Aufsichtsrates ist Hans-Jürgen Kasprich, Hannover. Hans-Jürgen Kasprich ist seit mehr<br />

als 40 Jahren erfolgreich als selbstständiger Unternehmer tätig. Zu den weiteren<br />

Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrates zählen Dr. Henning Hermann, Haan, und Dr. Thomas Weigt,<br />

Walsrode. Dr. Hermann ist promovierter Historiker und ebenfalls selbstständig als<br />

Unternehmer tätig. Dr. Weigt ist als promovierter Jurist von Beruf Rechtsanwalt und<br />

führt seit Jahrzehnten eine eigene Rechtsanwaltskanzlei. Vorstand <strong>der</strong> Gesellschaft ist<br />

Marcus Meyn.<br />

Marcus Meyn ist seit Dezember 2005 für die Gesellschaft tätig. Nach seiner Ausbildung<br />

zum Sparkassenkaufmann bei <strong>der</strong> Kreissparkasse Walsrode schloss er erfolgreich<br />

den Studiengang zum Sparkassenbetriebswirt an <strong>der</strong> Sparkassenakademie Hannover<br />

ab. Anschließend war er als Berater im privaten und gewerblichen Kreditgeschäft <strong>der</strong><br />

Kreissparkasse Walsrode sowie als Mitarbeiter in <strong>der</strong> Abteilung Organisation<br />

tätig. In den Jahren 1995 bis 1996 studierte Marcus Meyn am Lehrinstitut L’or besitzt jahrzehntelange<br />

<strong>der</strong> Deutschen Sparkassenakademie in Bonn und schloss das Studium mit Expertise im Edelmetallhandel<br />

dem Abschluss „diplomierter Sparkassenbetriebswirt“ ab. Von September<br />

1996 bis Juni 2003 war er Hauptabteilungsleiter Vorstandssekretariat / Zentrale Steuerung<br />

<strong>der</strong> Kreissparkasse Walsrode mit Verantwortung für die Abteilungen Rechnungswesen /<br />

<strong>Co</strong>ntrolling, Marketing sowie Vermögensberatung im Wertpapiergeschäft. Daneben war<br />

Marcus Meyn von 1996 bis 2006 Mitglied im Anlageausschuss für das Eigendepot <strong>der</strong><br />

Sparkasse Walsrode. Von Januar 2001 bis März 2006 war er stellvertretendes Vorstandsmitglied<br />

<strong>der</strong> Kreissparkasse Walsrode. Von Juli 2003 bis März 2006 war er hierbei<br />

Hauptabteilungsleiter des Zentralbereichs Privatkunden mit Gesamt verantwortung<br />

für das Privatkundengeschäft <strong>der</strong> Sparkasse. Im Dezember 2005 wurde Marcus Meyn<br />

in den Vorstand <strong>der</strong> Gesellschaft berufen, setzte daneben zunächst aber seine<br />

Tätigkeit als stellvertretendes Vorstandsmitglied <strong>der</strong> Kreissparkasse Walsrode L‘or agiert konservativ<br />

fort. Seit April 2006 ist Marcus Meyn ausschließlich für die Gesellschaft und vertrauenswürdig<br />

tätig. In den Jahren 2008/2009 absolvierte er ein nebenberufl iches MBA-<br />

Executive-Programm in Banking & Management an <strong>der</strong> Executive Academy <strong>der</strong><br />

Wirtschaftsuniversität Wien und erwarb hierbei den Abschluss als MBA (Master of<br />

Business Administration). Marcus Meyn ist nunmehr alleiniger Vorstand und Aktionär<br />

des Emissionshauses L’or.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 33


KAPITEL B · DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

WETTBEWERBSSITUATION<br />

Die Fondsgesellschaft steht faktisch mit allen im Wettbewerb, die Gold, Silber und Platin<br />

am Markt nachfragen. Die Fondsgesellschaft tritt primär zwar als Nachfrager auf, kann<br />

aber ebenso als Anbieter am Markt teilnehmen (z. B. bei Ausscheiden von Gesellschaftern<br />

und dem Verkauf von Edelmetallen zur Bedienung eines Abfi ndungsanspruchs).<br />

DER MARKTZUGANG<br />

Das Angebot von L’or ist in seiner Die Fondsgesellschaft kann nicht selbstständig an den Edelmetallbör-<br />

Gesamtheit einmalig in Deutschland sen auftreten, um dort Gold, Silber und Platin zu erwerben<br />

o<strong>der</strong> zu verkaufen. Die Fondsgesellschaft hat jedoch direkten Zugang<br />

zu den Scheideanstalten. Sie kauft und verkauft bei den zugelassenen<br />

Scheideanstalten, wie z. B. <strong>der</strong> Firma Umicore. Ein Vorteil <strong>der</strong> Fondsgesellschaft: Sie<br />

kauft Edelmetalle in großen Stückzahlen ab einer Barrengröße von einem Kilogramm<br />

aufwärts. Durch die Vermeidung von Stückelungskosten, die beim Kauf von kleineren<br />

Barren entstehen, erhält die Fondsgesellschaft – und damit je<strong>der</strong> einzelne Anleger –<br />

effektiv mehr Edelmetalle für einen bestimmen Geldeinsatz.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 34


KAPITEL B · DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

<strong>4.</strong> Alle Vorteile von L’or<br />

noch einmal im Überblick<br />

Wenn es darum geht, das Vermögen <strong>der</strong> Kunden zu erhalten, besitzt L’or<br />

eine einmalige Strategie aus maximaler Sicherheit bei <strong>der</strong> Verwahrung und cleverer<br />

Einkaufsstrategie.<br />

Physisch vorhandene Edelmetalle statt Optionsscheine und Derivate<br />

Die Fondsgesellschaft wird Eigentümerin und Besitzerin <strong>der</strong> Edelmetalle<br />

Zwei Beteiligungsalternativen: Spar- und Einmalanlage<br />

Günstigere Einkaufsmöglichkeiten aufgrund <strong>der</strong> Vermeidung von<br />

Stückelungskosten<br />

Verwahrung im firmeneigenen, ehemaligen Bundesbanktresor in Zusammenarbeit<br />

mit <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg<br />

Keine Fremdfinanzierung durch die Fondsgesellschaft<br />

Auf Wunsch können sich die Anleger im Falle <strong>der</strong> Kündigung den Wert ihrer<br />

Beteiligung auch in Edelmetallen in Barrenform aushändigen lassen<br />

Die Anleger erhalten jährlich einen Depotauszug<br />

L’or veröffentlicht monatlich die Ausgabe- und Rücknahmepreise <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft. Die Anleger haben so ständig Kenntnis über die Höhe ihres<br />

Depotwerts<br />

Durch Teilnahme und Beschlussfassung bei den Gesellschaftsversammlungen <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft können die Anleger selbst Einfluss auf die Geschäftsführung <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft nehmen<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 35


DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />

1. Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose<br />

Seite 38<br />

2. Planungsrechnung 2012 bis 2023<br />

Seite 42<br />

3. Prognostizierte Kapitalrückfl ussrechnung<br />

Seite 46<br />

<strong>4.</strong> Sensitivitätsanalysen (Abweichungen von <strong>der</strong> Prognose)<br />

Seite 48<br />

5. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>der</strong> Emittentin<br />

Seite 51<br />

6. Planzahlen zu Produktion, Investitionen, Umsätzen und Ergebnissen<br />

Seite 56<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 37<br />

Kapitel C


KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />

1. Mittelherkunfts- und<br />

Mittelverwendungsprognose <strong>der</strong><br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

(PROGNOSE)<br />

Mittelherkunft 1<br />

in <strong>der</strong> Investitionsphase vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013 2<br />

(Prognose)<br />

Gezeichnetes Kommanditkapital insgesamt<br />

Gründungsgesellschafter<br />

Anlegerkapital<br />

davon eingezahlt in <strong>der</strong> Investitionsphase<br />

Agio (Eigenkapitalvermittlung)<br />

Gesamt<br />

(PROGNOSE)<br />

Mittelverwendung<br />

in <strong>der</strong> Investitionsphase vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013 3<br />

(Prognose)<br />

Edelmetallkauf*/Liquiditätsreserve/<br />

ausstehende Spareinlagen<br />

Einmalige Kosten<br />

Eigenkapitalbeschaffung<br />

Laufende Kosten<br />

Geschäftsführung<br />

Treuhän<strong>der</strong>in<br />

Komplementärin<br />

Agio (Eigenkapitalvermittlung)<br />

Gesamt<br />

1 Eine Fremdfi nanzierung ist nicht vorgesehen.<br />

Absolut<br />

in Euro<br />

10.020.000<br />

2.000<br />

10.018.000<br />

6.588.500<br />

501.000<br />

10.521.000<br />

Absolut<br />

in Euro<br />

8.869.864<br />

1.002.000<br />

135.159<br />

10.137<br />

2.839<br />

501.000<br />

10.521.000<br />

Prozent<br />

des Kommanditkapitals<br />

100,00<br />

0,02<br />

99,98<br />

65,75<br />

5,00<br />

105,00<br />

Prozent<br />

des Kommanditkapitals<br />

88,52<br />

10,00<br />

2 Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, die Zeichnungsfrist bis zum 31.12.2014 zu verlängern. Sollte die<br />

Zeichnungsfrist bis zum 31.12.2014 verlängert werden, verlängert sich die Mittelherkunft in <strong>der</strong> Investitionsphase bis<br />

zum 31.12.201<strong>4.</strong><br />

3 Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, die Zeichnungsfrist bis zum 31.12.2014 zu verlängern. Sollte die<br />

Zeichnungsfrist bis zum 31.12.2014 verlängert werden, verlängert sich die Mittelverwendung in <strong>der</strong> Investitionsphase bis<br />

zum 31.12.201<strong>4.</strong><br />

*Darin Umsatzsteuer für den Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle Silber und Platin enthalten.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 38<br />

1,35<br />

0,10<br />

0,03<br />

5,00<br />

105,00


KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />

ERLÄUTERUNGEN ZUR MITTELHERKUNFTS- UND<br />

MITTELVERWENDUN<strong>GSP</strong>ROGNOSE<br />

VORBEMERKUNG<br />

Die vorstehend aufgeführte tabellarische Aufstellung spiegelt die prognostizierte<br />

Mittelherkunft und Mittelverwendung <strong>der</strong> Emittentin in <strong>der</strong> Investitionsphase bis<br />

zum 31. Dezember 2013 wi<strong>der</strong>. Das tatsächlich eingeworbene Kommanditkapital kann<br />

sowohl nach oben als auch nach unten von den prospektierten Werten abweichen.<br />

Entsprechend würden sich die Positionen „Agio“ für die Vermittlung des Zeichnungskapitals,<br />

„Edelmetallkauf/Liquiditätsreserve/ausstehende Spareinlagen“, „Einmalige<br />

Kosten“ sowie „Laufende Kosten“ än<strong>der</strong>n. Die kalkulierten Werte beruhen auf<br />

den Erfahrungswerten <strong>der</strong> Initiatorin. Das Platzierungsende des Fonds ist für den<br />

31. Dezember 2013 vorgesehen. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt,<br />

den Platzierungszeitraum bis zum 31. Dezember 2014 zu verlängern. Die aufgeführte<br />

Position <strong>der</strong> Mittelverwendungsprognose versteht sich – sofern sie anfällt – inkl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

MITTELHERKUNFT<br />

Emissionskapital<br />

Das mit diesem Prospekt angebotene Emissionskapital hat unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Beteiligung <strong>der</strong> Gründungskommanditisten ein Zielvolumen von 10.020 Tsd. Euro.<br />

Berücksichtigt sind hierbei auch die Ratenzahlungen <strong>der</strong> Anleger <strong>der</strong> Variante <strong>GSP</strong> <strong>II</strong><br />

Spar, die auch nach Ende <strong>der</strong> Zeichnungsfrist Kommanditkapital einzahlen. Bezogen<br />

auf die Investitionsphase wird von einem prognostizierten eingezahlten Kommanditkapital<br />

in Höhe von 6.589 Tsd. Euro ausgegangen.<br />

Agio<br />

Es wird ein Agio in Höhe von 5 Prozent auf die jeweilige Zeichnungssumme erhoben,<br />

somit insgesamt 501 Tsd. Euro. Das Agio erhält die L’or AG als Vergütung für ihre<br />

Tätigkeit für die Aufnahme weiterer Kommanditisten gemäß den Regelungen des<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />

Fremdkapital<br />

Eine Aufnahme von Fremdkapital fi ndet nicht statt.<br />

MITTELVERWENDUNG<br />

Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle/Liquiditätsreserve/ausstehende Spareinlagen<br />

Der Fondsgesellschaft stehen voraussichtlich insgesamt bis zu 8.870 Tsd. Euro des<br />

eingeworbenen Kommanditkapitals für den Erwerb von Edelmetallen und als<br />

Liquiditätsreserve zur Verfügung. Berücksichtigt sind hierbei auch die ausstehenden<br />

Spareinlagen <strong>der</strong> Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar. Mithin stehen <strong>der</strong><br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 39


KAPITEL B C · DIE DAS WIRTSCHAFTLICHEN BETEILIGUNGSANGEBOT GRUNDLAGEN<br />

Fondsgesellschaft gemäß <strong>der</strong> Prognoserechnung 88,52 Prozent des in <strong>der</strong> Investitionsphase<br />

eingeworbenen Kommanditkapitals zur Verfügung. Enthalten sind darin auch<br />

die in <strong>der</strong> Investitionsphase nicht eingezahlten Einlagen <strong>der</strong> Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar. Für den Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle Silber und Platin fällt prognose-gemäß<br />

Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 830 Tsd. Euro an.<br />

Einmalige Kosten<br />

Die L’or AG erhält für die Durchführung <strong>der</strong> Eigenkapitalvermittlung und aller damit<br />

im Zusammenhang stehenden Aufgaben (Marketing/Vertrieb) eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 10 Prozent <strong>der</strong> gezeichneten Kommanditeinlagen. Prognosegemäß<br />

erhält die L’or AG insgesamt eine Vergütung in Höhe von 1.002 Tsd. Euro.<br />

Laufende Kosten<br />

Die L’or AG ist als geschäftsführende Kommanditistin auf Grundlage <strong>der</strong> Regelungen<br />

des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es <strong>der</strong> Fondsgesellschaft berechtigt und verpfl ichtet, die<br />

Geschäfte <strong>der</strong> Fondsgesellschaft zu führen, die laufende Verwaltung <strong>der</strong> Einlagen zu<br />

organisieren und insbeson<strong>der</strong>e auch die Anleger mit den erfor<strong>der</strong>lichen Informationen<br />

zu bedienen. Für die Übernahme <strong>der</strong> Geschäftsführungsaufgaben erhält die L’or AG<br />

eine monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von 2,4 Prozent des Depotwertes zum<br />

letzten Tag des jeweiligen Monats vor Kosten zzgl. <strong>der</strong> gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die L’or AG erhält auf Grundlage <strong>der</strong> prognostizierten Depotwerte bis zum<br />

31. Dezember 2013 insgesamt eine laufende Vergütung von 135 Tsd. Euro inkl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Anleger, die sich mittelbar an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligen, schließen mit<br />

<strong>der</strong> Treuhandkommanditistin, <strong>der</strong> L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong>, einen Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag. Die Treuhandkommanditistin wird danach im eigenen<br />

Namen, aber auf Rechnung des jeweiligen Anlegers eine Kommanditbeteiligung an <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft erwerben. Die Treuhandkommanditistin erhält nach den Regelungen<br />

des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es <strong>der</strong> Fondsgesellschaft für ihre Tätigkeit eine monatliche<br />

Vergütung in Höhe von 1/12 von 0,18 Prozent des Depotwertes zum letzten Tag des<br />

jeweiligen Monats vor Kosten zzgl. <strong>der</strong> gesetzlichen Umsatzsteuer. Auf Grundlage<br />

<strong>der</strong> prognostizierten Depotwerte erhält die L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> bis zum<br />

31. Dezember 2013 insgesamt eine Vergütung von 10 Tsd. Euro inkl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Für die Übernahme <strong>der</strong> Komplementärstellung erhält die Value<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH eine laufende monatliche Haftungsvergütung in<br />

Höhe von 1/12 von 0,06 Prozent des Depotwertes zum letzten Tag des jeweiligen<br />

Monats vor Kosten. Bis zum 31. Dezember 2013 erhält die Value Verwaltungsgesellschaft<br />

auf Grundlage <strong>der</strong> prognostizierten Depotwerte damit eine Vergütung von<br />

insgesamt 3 Tsd. Euro.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 40


KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />

2. Planungsrechnung 01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2023<br />

(PROGNOSE)<br />

(in Tsd. Euro) 2012 2013 2014<br />

A Kommanditkapital<br />

1 Gezeichnetes Kommanditkapital 3.540 6.480 0<br />

2 Gezeichnetes Kommanditkapital gesamt 3.540 10.020 10.020<br />

3 Eingezahltes Kommanditkapital 1.744 <strong>4.</strong>845 426<br />

4 Eingezahltes Kommanditkapital gesamt 1.744 6.589 7.015<br />

B Edelmetallkauf<br />

5 Edelmetallkauf 1.360 <strong>4.</strong>070 109<br />

davon Umsatzsteuer 145 433 12<br />

davon Gold 453 1.357 36<br />

davon Silber 381 1.140 30<br />

davon Platin 381 1.140 30<br />

6 Edelmetallkauf netto 1.215 3.637 97<br />

7 Edelmetallkauf gesamt 1.215 <strong>4.</strong>852 <strong>4.</strong>949<br />

C Wertentwicklung Edelmetallbestand<br />

8 Wertsteigerung Edelmetall 51 333 747<br />

Steigerung Gold 20 128 285<br />

Steigerung Silber 21 136 309<br />

Steigerung Platin 11 70 153<br />

9 Verkauf Edelmetalle 0 0 0<br />

10 Wert Edelmetallbestand 1.267 5.237 6.081<br />

D Einmalige Kosten<br />

11 Eigenkapitalbeschaffung 354 648<br />

12 Prospekt 119<br />

13 Mittelverwendungskontrolle 0 0 23<br />

E Laufende Kosten<br />

14 Geschäftsführung 26 110 168<br />

15 Treuhän<strong>der</strong> 2 8 13<br />

16 Komplementärin 1 2 4<br />

17 Kosten gesamt 382 768 326<br />

F Liquidität<br />

18 Barreserve Vorjahr 0 2 9<br />

19 zzgl. Kommanditkapital 1.744 <strong>4.</strong>845 426<br />

20 abzgl. Edelmetallkauf 1.360 <strong>4.</strong>070 109<br />

21 zzgl. Edelmetallverkauf 0 0 0<br />

22 abzgl. Kosten 382 768 326<br />

23 abzgl. erfolgsabhängige Vergütung* 0 0 0<br />

24 Neue Barreserve 2 9 0<br />

25 Depotwert nach Kosten 1.268 5.245 6.081<br />

26 Preiszuwachs in Prozent -27,3 -20,4 -13,3<br />

*aufgrund <strong>der</strong> Vermittlung von Kommanditisten und Treugebern<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 42


KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

10.020 10.020 10.020 10.020 10.020 10.020 10.020 10.020 10.020<br />

426 426 426 426 426 426 333 117 0<br />

7.441 7.867 8.293 8.719 9.145 9.571 9.903 10.020 10.020<br />

213 168 47 0 0 0 0 0 0<br />

23 18 5 0 0 0 0 0 0<br />

71 56 16 0 0 0 0 0 0<br />

60 47 13 0 0 0 0 0 0<br />

60 47 13 0 0 0 0 0 0<br />

190 150 42 0 0 0 0 0 0<br />

5.139 5.290 5.331 5.331 5.331 5.331 5.331 5.331 5.331<br />

877 1.035 1.209 1.399 1.614 1.857 2.129 2.425 2.731<br />

334 392 455 522 598 682 775 875 975<br />

372 451 540 641 758 893 1.050 1.225 1.417<br />

171 193 215 236 258 281 304 325 338<br />

0 0 0 0 51 117 270 540 720<br />

7.148 8.334 9.585 10.984 12.547 1<strong>4.</strong>287 16.146 18.031 20.041<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

193 227 263 302 345 394 446 500 557<br />

15 17 20 23 26 30 33 38 42<br />

4 5 6 6 7 8 9 11 12<br />

212 248 289 331 379 431 489 549 611<br />

0 1 2 1 4 1 1 0 2<br />

426 426 426 426 426 426 333 117 0<br />

213 168 47 0 0 0 0 0 0<br />

0 0 0 0 51 117 270 540 720<br />

212 248 289 331 379 431 489 549 611<br />

0 8 92 92 102 112 114 107 111<br />

1 2 1 4 1 1 0 2 1<br />

7.149 8.336 9.586 10.988 12.548 1<strong>4.</strong>288 16.146 18.033 20.042<br />

-3,9 6,0 15,6 26 37,2 49,3 63 80 100<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 43


KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Die vorstehend abgebildete Planungsrechnung basiert u. a. auf den zuvor beschriebenen<br />

Annahmen über die Emissionsphase <strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Der Betrachtungszeitraum<br />

erstreckt sich auf den Zeitraum vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2023. Die<br />

wesentlichen Annahmen sind jeweils nachfolgend dargestellt. Die Annahmen stellen<br />

hierbei lediglich Prognosen dar. Der Eintritt <strong>der</strong> <strong>der</strong> Planungsrechnung zugrunde<br />

liegenden Annahmen kann somit nicht garantiert werden (vgl. Kapitel „Risiken <strong>der</strong><br />

Beteiligung“, Seite 15 ff.).<br />

A. KOMMANDITKAPITAL<br />

Wie bereits im Abschnitt „Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose“<br />

dargestellt, wird davon ausgegangen, dass während des Emissionszeitraums insgesamt<br />

6.589 Tsd. Euro an Kommanditkapital eingeworben werden. Ausgehend von <strong>der</strong><br />

Prämisse, dass sich die Anleger mit 42,51 Prozent des Kommanditkapitals an <strong>der</strong><br />

Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar an <strong>der</strong> Emission beteiligen und damit das<br />

Kommanditkapital auch nach Ende des Emissionszeitraums durch die monatlichen<br />

Ratenzahlungen weiter erhöhen, wird insoweit eine sukzessive Erhöhung des<br />

eingezahlten Kommanditkapitals <strong>der</strong> Fondsgesellschaft bis auf 10.020 Tsd. Euro<br />

im Jahr 2022 kalkuliert.<br />

B. EDELMETALLKAUF<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose<br />

zugrunde gelegten Investitionsquoten wird unterstellt, dass die Fondsgesellschaft einen<br />

Gesamtbetrag von 5.531 Tsd. Euro für den Ankauf <strong>der</strong> Edelmetalle investieren wird.<br />

Der Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle Gold, Silber und Platin erfolgt hierbei wertmäßig zu<br />

gleichen Teilen. Es wird unterstellt, dass die beim Ankauf von Silber und Platin<br />

anfallende Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Der<br />

Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle erfolgt prognosegemäß bis zum Jahr 2017.<br />

Dem Anleger werden für das von ihm eingezahlte Kommanditkapital Gesellschaftsanteile<br />

an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft zugewiesen. Die Anzahl <strong>der</strong> Gesellschaftsanteile<br />

bestimmt sich nach dem Ausgabepreis des Gesellschaftsanteils. Der Ausgabepreis ist<br />

von den Einkaufspreisen <strong>der</strong> Edelmetalle Gold, Silber und Platin abhängig. Steigen<br />

die Kurse bei Gold, Silber und Platin, werden somit weniger Gesellschaftsanteile<br />

ausgegeben. Sind die Kurse bei Gold, Silber und Platin rückläufig, werden entsprechend<br />

mehr Gesellschaftsanteile ausgegeben. Zur Bewertung des Ausgabepreises wird auf<br />

§ 9 Ziffer 9 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es <strong>der</strong> Fondsgesellschaft (Seite 98 f. des Verkaufsprospektes)<br />

verwiesen.<br />

C. WERTENTWICKLUNG DER ERWORBENEN <strong>EDELMETALLE</strong><br />

Diese Position gibt an, um wie viel sich <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> erworbenen Edelmetalle nach den<br />

Prämissen <strong>der</strong> Planungsrechnung möglicherweise erhöht. Unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Preisentwicklung bei Gold, Silber und Platin in den vergangenen 10 Jahren werden<br />

jährliche Preissteigerungen von 14,5 Prozent bei Gold, 18,3 Prozent bei Silber und<br />

9,5 Prozent bei Platin kalkuliert.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 44


KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />

D. EINMALIGE KOSTEN<br />

Bei den Positionen „Eigenkapitalbeschaffung“, „Mittelverwendungskontrolleur“<br />

und „Prospekt“ handelt es sich um einmalige und feste Kosten, die dem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong><br />

entsprechend geschuldet sind. Verwiesen wird hierzu auf den Abschnitt<br />

„Rechtliche Grundlagen“.<br />

E. LAUFENDE KOSTEN<br />

Die in dem Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“ dargestellten kalkulierten Kosten<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft sind in dieser Position wie<strong>der</strong>gegeben. Diese Kosten sind laut<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft prozentual entsprechend dem Depotwert<br />

(Depotwert = Menge <strong>der</strong> vorhandenen Edelmetalle multipliziert mit <strong>der</strong>en jeweils<br />

aktuellen Börsenkursen [London Fixing] zzgl. <strong>der</strong> Barreserve) geschuldet.<br />

Aufgrund des Bezugs zum Depotwert steigen die absoluten Kosten bei steigenden<br />

Edelmetallpreisen. Prozentual verteilen sich die Kosten (jeweils zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer)jährlich wie folgt:<br />

Geschäftsführung 2,40 Prozent<br />

Treuhän<strong>der</strong> 0,18 Prozent<br />

Komplementärin 0,06 Prozent<br />

Gesamt 2,64 Prozent<br />

F. LIQUIDITÄT<br />

In dieser Position sind das von den Anlegern eingezahlte Kommanditkapital, die Kosten<br />

für den Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle, Einnahmen aus dem Verkauf von Edelmetallen sowie<br />

die Kosten und Vergütungen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft wie<strong>der</strong>gegeben. Das eingezahlte<br />

Kommanditkapital abzgl. <strong>der</strong> Kosten für den Kauf <strong>der</strong> Edelmetalle, zzgl. Einnahmen<br />

aus <strong>der</strong> Veräußerung von Edelmetallen, abzgl. <strong>der</strong> Kosten, Vergütungen sowie <strong>der</strong><br />

erfolgsabhängigen Vergütung ergibt die Barreserve <strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Gemäß den<br />

Regelungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s <strong>der</strong> Fondsgesellschaft hat die Geschäftsführung bei<br />

einer bestimmten Steigerung des Depotwerts aufgrund <strong>der</strong> Preisentwicklung bei den<br />

Edelmetallen einen Anspruch auf eine erfolgsabhängige Vergütung für die Aufnahme <strong>der</strong><br />

Kommanditisten und Treugeber (siehe auch „Vergütungen für Geschäftsführung und<br />

persönliche Haftung“ in dem Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“ [Seite 65 f.]). Diese<br />

zusätzliche Vergütung ist in <strong>der</strong> Zeile „erfolgsabhängige Vergütung“ wie<strong>der</strong>gegeben.<br />

Bei <strong>der</strong> Zeile „Depotwert nach Kosten“ handelt es sich um den Preis, zu dem die<br />

Fondsgesellschaft die Anteile des Anlegers zurücknehmen würde (Rücknahmepreis).<br />

Im Jahr 2019 wird prognosegemäß erstmals <strong>der</strong> Verkauf von Edelmetallen zur Deckung<br />

<strong>der</strong> Kosten und Vergütungen erfor<strong>der</strong>lich sein. Diese Position ist in <strong>der</strong> Zeile<br />

„Edelmetallverkauf“ wie<strong>der</strong>gegeben. Die Zeile „Preiszuwachs in Prozent“ stellt den<br />

kalkulierten prozentualen Preiszuwachs <strong>der</strong> Edelmetalle dar, <strong>der</strong> sich aus dem<br />

Verhältnis des eingezahlten Kommanditkapitals zum Depotwert nach Kosten ergibt.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 45


KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />

3. Prognostizierte Kapitalrückfl ussrechnung<br />

Die nachfolgend abgebildeten Tabellen geben die prognostizierten<br />

Kapitalrückfl üsse auf Basis <strong>der</strong> in dem vorhergehenden Abschnitt dargestellten<br />

Planungsrechnung wie<strong>der</strong>. Der Eintritt <strong>der</strong> <strong>der</strong> Planungsrechnung zugrunde liegenden<br />

Annahmen kann nicht garantiert werden. Dargestellt werden zwei beispielhafte<br />

Beteiligungen eines Anlegers: die Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage mit<br />

einer Beteiligungssumme in Höhe von 100.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio und die<br />

KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG FÜR EINEN ANLEGER DER BETEILIGUNGSALTERNATIVE<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> EINMALANLAGE MIT 100.000 EURO ZEICHNUNGSSUMME ZZGL. 5 PROZENT AGIO<br />

(PROGNOSE)<br />

(in Euro) 2012 2013 2014 2015<br />

A Gebundenes Kapital (Einlage + Agio) 0 105.000 105.000 105.000<br />

B I. Gewinnausschüttung 0 0 0 0<br />

<strong>II</strong>. Steuererstattung (+) 0 0 0 0<br />

<strong>II</strong>I. Steuerzahlung (-) 0 0 0 0<br />

IV. Eigenkapitaleinzahlung (-) -105.000 0 0 0<br />

V. Rückzahlung des gebundenen Kapitals (+) 0 0 0 0<br />

Saldo <strong>der</strong> Zahlungsströme -105.000 0 0 0<br />

C Haftungsvolumen 0 0 0 0<br />

D Anteiliges Fremdkapital 0 0 0 0<br />

E Gewinn<br />

Gesamtrückzahlung in Prozent des<br />

Eigenkapitals inkl. Agio<br />

KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG FÜR EINEN ANLEGER DER BETEILIGUNGSALTERNATIVE<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> SPAR MIT EINMALIGER BETEILIGUNGSSUMME VON 1.200 EURO UND MONATLICHEN RATEN<br />

IN HÖHE VON 100 EURO ZZGL. 5 PROZENT AGIO<br />

(PROGNOSE)<br />

(in Euro) 2012 2013 2014 2015<br />

A Gebundenes Kapital (Einlage + Agio) 0 2.900 <strong>4.</strong>100 5.300<br />

B I. Gewinnausschüttung 0 0 0 0<br />

<strong>II</strong>. Steuererstattung (+) 0 0 0 0<br />

<strong>II</strong>I. Steuerzahlung (-) 0 0 0 0<br />

IV. Eigenkapitaleinzahlung (-) -2.900 -1.200 -1.200 -1.200<br />

V. Rückzahlung des gebundenen Kapitals (+) 0 0 0 0<br />

Saldo <strong>der</strong> Zahlungsströme -2.900 -1.200 -1.200 -1.200<br />

C Haftungsvolumen 0 0 0 0<br />

D Anteiliges Fremdkapital 0 0 0 0<br />

E Gewinn<br />

Gesamtrückzahlung in Prozent des<br />

Eigenkapitals inkl. Agio<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 46


KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar mit einer Zeichnungssumme in Höhe von insgesamt<br />

12.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio. Hier leistet <strong>der</strong> Anleger 10 Prozent <strong>der</strong> Zeichnungssumme,<br />

d. h. 1.200 Euro, sowie 5 Prozent Agio auf die gesamte Beteiligungssumme<br />

zu Beginn seiner Beteiligung sowie nachfolgend 108 monatliche Raten in Höhe von<br />

100 Euro. Es wird jeweils vereinfacht unterstellt, dass <strong>der</strong> Anleger im Jahr 2012 <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft beitritt und seine Beteiligung bis zum Ende des Jahres 2023 hält.<br />

Weiterhin wird davon ausgegangen, dass keine Steuerzahlungen bzw. -erstattungen<br />

anfallen. Die Rückfl üsse ergeben sich aus dem Depotwert nach Kosten zum Ende des<br />

Jahres 2023 entsprechend <strong>der</strong> Planungsrechnung unter <strong>der</strong> Annahme, dass durch<br />

Veräußerung des Depots Erlöse in entsprechen<strong>der</strong> Höhe erzielt werden können.<br />

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt<br />

105.000 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000<br />

0 0 0 0 0 0 0 15<strong>4.</strong>366 15<strong>4.</strong>366<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 -105.000<br />

0 0 0 0 0 0 0 105.000 105.000<br />

0 0 0 0 0 0 0 259.366 15<strong>4.</strong>366<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

15<strong>4.</strong>366<br />

247,02<br />

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt<br />

6.500 7.700 8.900 10.100 11.300 12.500 12.600 12.600<br />

0 0 0 0 0 0 0 7.471 7.471<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

-1.200 -1.200 -1.200 -1.200 -1.200 -100 0 0 -12.600<br />

0 0 0 0 0 0 0 12.600 12.600<br />

-1.200 -1.200 -1.200 -1.200 -1.200 -100 0 20.071 7.471<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

7.471<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 47<br />

159,29


KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />

<strong>4.</strong> Sensitivitätsanalysen<br />

(Abweichungen von <strong>der</strong> Prognose)<br />

Der wirtschaftliche Verlauf <strong>der</strong> Fondsgesellschaft hängt maßgeblich von <strong>der</strong><br />

zukünftigen Entwicklung <strong>der</strong> Edelmetallpreise sowie <strong>der</strong> Laufzeit <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

ab. In diesem Abschnitt werden daher die Auswirkungen unterschiedlicher Edelmetallpreise<br />

sowie unterschiedlicher Zeiträume, in denen <strong>der</strong> Anleger seine Beteiligung<br />

hält, auf die zuvor dargestellten prognostizierten Kapitalrückfl üsse aufgezeigt. In den<br />

Sensitivitätsanalysen werden wie<strong>der</strong>um zwei beispielhafte Beteiligungen eines Anlegers<br />

dargestellt: die Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage mit einer Beteiligungssumme<br />

in Höhe von 100.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio und die Beteiligungsalternative<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar mit einer einmaligen Beteiligungssumme in Höhe von 1.200 Euro zzgl.<br />

5 Prozent Agio auf die gesamte Zeichnungssumme und laufenden monatlichen Raten<br />

in Höhe von 100 Euro.<br />

Die nachfolgende Grafi k zeigt auf, wie hoch <strong>der</strong> Kapitalrückfl uss an einen Anleger <strong>der</strong><br />

Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalzahlung ist, wenn die jährliche Preissteigerungsrate<br />

<strong>der</strong> erworbenen Edelmetalle geringer als die prognostizierte Preissteigerungsrate von<br />

14,1 Prozent p. a. ist. Dieser prognostizierten Preissteigerungsrate wurden die<br />

Preissteigerungen bei Gold, Silber und Platin von Juli 2001 bis Juli 2011 zugrunde gelegt.<br />

Das von dem Anleger eingezahlte Kommanditkapital in Höhe von 100.000 Euro zzgl.<br />

5 Prozent Agio ist in <strong>der</strong> Grafi k mit <strong>der</strong> dunkelgrauen Linie dargestellt. Die goldfarbene<br />

Linie zeigt die Höhe des Kapitalrückfl usses an den Anleger nach einer elfjährigen<br />

Beteiligungsdauer bei durchschnittlichen Preissteigerungsraten bei den Edelmetallen<br />

von 0 Prozent p. a. bist 14,1 Prozent p. a. an.<br />

Abweichungen von <strong>der</strong> Prognose<br />

Sensitivität für<br />

270<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage<br />

250<br />

nach Preissteigerung<br />

230<br />

Graue Linie:<br />

Kommanditkapital<br />

210<br />

(100.000 Euro) zzgl.<br />

190<br />

5 Prozent Agio<br />

170<br />

Goldfarbene Linie:<br />

150<br />

Kapitalrückflusshöhe<br />

130<br />

nach elf Jahren und<br />

110<br />

durchschnittlichen<br />

Preissteigerungsraten<br />

90<br />

70<br />

bei den Edelmetallen<br />

0,00 1,41 2,82 4,23 5,64 7,05 8,46 9,87 11,28 12,69 14,10<br />

von 0 Prozent p. a. bis<br />

Preissteigerungsrate <strong>der</strong> Edelmetalle in Prozent<br />

14,1 Prozent p. a. <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalzahlung eingezahltes Kapital inkl. Agio<br />

in Tsd. Euro<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 48


KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Die nachfolgende Grafi k zeigt auf, wie hoch <strong>der</strong> Kapitalrückfl uss an einen Anleger <strong>der</strong><br />

Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar ist, wenn die Preissteigerungsrate <strong>der</strong> erworbenen<br />

Edelmetalle geringer als die prognostizierte Preissteigerungsrate von 14,1 Prozent p. a.<br />

ist. Das von dem Anleger während seiner elfjährigen Beteiligungsdauer insgesamt<br />

eingezahlte Kommanditkapital in Höhe von 12.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio ist in <strong>der</strong><br />

Grafi k mit <strong>der</strong> dunkelgrauen Linie dargestellt. Die goldfarbene Linie zeigt die Höhe des<br />

Kapitalrückfl usses an den Anleger nach einer elfjährigen Beteiligungsdauer bei<br />

durchschnittlichen Preissteigerungsraten bei den Edelmetallen von 0 Prozent p. a. bis<br />

14,1 Prozent p. a. an.<br />

Abweichungen von <strong>der</strong> Prognose<br />

Sensitivität für<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Sparplan<br />

nach Preissteigerung<br />

Graue Linie:<br />

Kommanditkapital<br />

(12.000 Euro) zzgl.<br />

5 Prozent Agio<br />

Goldfarbene Linie:<br />

Kapitalrückflusshöhe<br />

nach elf Jahren und<br />

durchschnittlichen<br />

Die nachfolgende Grafi k zeigt auf, wie hoch <strong>der</strong> Kapitalrückfl uss an einen Anleger <strong>der</strong><br />

Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage ist, wenn er seine Beteiligung vor Ablauf<br />

<strong>der</strong> elfjährigen Beteiligungsdauer kündigt. Der Berechnung sind die prognostizierten<br />

Preissteigerungsraten bei Gold, Silber und Platin von durchschnittlich 14,1 Prozent p. a.<br />

zugrunde gelegt. Das von dem Anleger eingezahlte Kommanditkapital in Höhe von<br />

100.000 Euro zzgl. Agio ist in <strong>der</strong> Grafi k mit <strong>der</strong> dunkelgrauen Linie dargestellt. Die<br />

goldfarbene Linie zeigt die Höhe des Kapitalrückfl usses an den Anleger nach einer<br />

Beteiligungsdauer zwischen drei und elf Jahren an.<br />

Abweichungen von <strong>der</strong> Prognose<br />

Sensitivität für<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage<br />

nach Zeit<br />

Graue Linie:<br />

Kommanditkapital<br />

(100.000 Euro) zzgl.<br />

5 Prozent Agio<br />

Goldfarbene Linie:<br />

Kapitalrückflusshöhe<br />

nach drei bis elf Jahren<br />

Beteiligungsdauer<br />

in Tsd. Euro<br />

in Tsd. Euro<br />

22<br />

20<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

Preissteigerungsraten<br />

6<br />

bei den Edelmetallen<br />

0,00 1,41 2,82 4,23 5,64 7,05 8,46 9,87 11,28 12,69 14,10<br />

von 0 Prozent p. a. bis<br />

Preissteigerungsrate <strong>der</strong> Edelmetalle in Prozent<br />

14,1 Prozent p. a. <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Sparplan eingezahltes Kapital inkl. Agio<br />

280<br />

260<br />

240<br />

220<br />

200<br />

180<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

3 4 5 6 7 8 9<br />

10<br />

11<br />

Laufzeit <strong>der</strong> Beteiligung in Jahren<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalzahlung eingezahltes Kapital inkl. Agio<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 49


KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Die nachfolgende Grafi k zeigt auf, wie hoch <strong>der</strong> Kapitalrückfl uss an einen Anleger <strong>der</strong><br />

Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar ist, wenn er seine Beteiligung vor Ablauf <strong>der</strong><br />

elfjährigen Beteiligungsdauer kündigt. Der Berechnung sind die prognostizierten<br />

Preissteigerungsraten bei Gold, Silber und Platin von durchschnittlich 14,1 Prozent p. a.<br />

zugrunde gelegt. Das von dem Anleger eingezahlte Kommanditkapital (1.200<br />

Einmalzahlung und monatliche Raten von 100 Euro) zzgl. 5 Prozent Agio auf die<br />

gesamte Beteiligungssumme ist in <strong>der</strong> Grafi k mit <strong>der</strong> dunkelgrauen Linie dargestellt.<br />

Die goldfarbene Linie zeigt die Höhe des Kapitalrückfl usses an den Anleger nach einer<br />

Beteiligungsdauer zwischen drei und elf Jahren an.<br />

Abweichungen von <strong>der</strong> Prognose<br />

Sensitivität für<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Sparplan<br />

nach Zeit<br />

Graue Linie:<br />

Kommanditkapital<br />

(1.200 Euro<br />

Einmalzahlung und<br />

monatliche Raten von<br />

100 Euro) zzgl.<br />

5 Prozent Agio<br />

Goldfarbene Linie:<br />

Kapitalrückflusshöhe<br />

nach drei bis elf Jahren<br />

Beteiligungsdauer<br />

in Tsd. Euro<br />

22<br />

20<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

3 4 5 6 7 8 9<br />

10<br />

11<br />

Laufzeit <strong>der</strong> Beteiligung in Jahren<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Sparplan eingezahltes Kapital inkl. Agio<br />

Zu den Auswirkungen <strong>der</strong> Szenarien wird auf das damit verbundene Prognoserisiko<br />

(Seite 15 ff.) verwiesen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 50


KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />

5. Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage <strong>der</strong> Emittentin<br />

Die Fondsgesellschaft <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG wurde vor weniger<br />

als 18 Monaten gegründet und hat noch keinen Jahresabschluss i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 1<br />

VermVerkProspV erstellt. Sie unterliegt demnach im Hinblick auf die Darstellung <strong>der</strong><br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage den verringerten Prospektanfor<strong>der</strong>ungen gemäß<br />

§ 15 VermVerkProspV. Folglich sind verringerte Angaben in Form einer Eröffnungsbilanz,<br />

einer Zwischenübersicht <strong>der</strong> voraussichtlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

und bestimmter weiterer Planzahlen erfor<strong>der</strong>lich. Dargestellt werden somit die<br />

Eröffnungsbilanz zur Gründung <strong>der</strong> Emittentin zum 02. Januar 2011, eine Zwischenbilanz<br />

zum Stichtag 30. September 2011 sowie die Prognosebilanzen <strong>der</strong> Geschäftsjahre<br />

2011 bis 2013. Die prognostizierten Gewinn-und-Verlust-Rechnungen und die Finanzlage<br />

<strong>der</strong> Geschäftsjahre 2012 bis 2014 sowie die Planzahlen <strong>der</strong> Geschäftsjahre 2012 bis<br />

2015 werden ebenfalls in diesem Abschnitt abgebildet.<br />

ERÖFFNUNGSBILANZ DER <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> <strong>EDELMETALLE</strong> GMBH & CO. KG<br />

ZUM 02.01.2011<br />

Aktiva 02.01.2011<br />

in Euro<br />

For<strong>der</strong>ungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstände<br />

For<strong>der</strong>ungen aus ausstehenden<br />

Einlagen 2.000<br />

Summe AKTIVA 2.000<br />

ZWISCHENÜBERSICHT DER <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> <strong>EDELMETALLE</strong> GMBH & CO. KG<br />

ZUM 30.09.2011<br />

Aktiva 30.09.2011<br />

in Euro<br />

Guthaben bei<br />

Kreditinstituten 2.000<br />

Summe AKTIVA 2.000<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 51<br />

Passiva 02.01.2011<br />

in Euro<br />

Eigenkapital<br />

Kommanditkapital 2.000<br />

Summe PASSIVA 2.000<br />

Passiva 30.09.2011<br />

in Euro<br />

Eigenkapital<br />

Kommanditkapital 2.000<br />

Summe PASSIVA 2.000


KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />

ZWISCHEN-GUV DER DER <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> <strong>EDELMETALLE</strong> GMBH & CO. KG<br />

VOM 02.01. BIS ZUM 30.09.2011<br />

in Euro<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen 0<br />

Ergebnis <strong>der</strong> gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0<br />

Jahresfehlbetrag 0<br />

Ergebnisverwendung 0<br />

Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0<br />

Die Eröffnungsbilanz und die Zwischenübersicht wurden nicht durch den<br />

Abschlussprüfer <strong>der</strong> Fondsgesellschaft überprüft.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 52


KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />

ERLÄUTERUNG DER WESENTLICHEN ANNAHMEN UND<br />

WIRKUNGSZUSAMMENHÄNGE ZUR VERMÖGENS-, FINANZ- UND<br />

ERTRAGSLAGE SOWIE DER PLANZAHLEN DER<br />

FONDSGESELLSCHAFT (PROGNOSE)<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> voraussichtlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

sowie <strong>der</strong> Planzahlen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft wurde bei <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Prognose davon<br />

ausgegangen, dass das gezeichnete Kommanditkapital einschließlich Einlage <strong>der</strong><br />

Gründungs kommanditisten zum 31. Dezember 2013 10.020.000 Euro beträgt. Es wird<br />

davon ausgegangen, dass während <strong>der</strong> Investitionsphase bis zum 31. Dezember 2013<br />

6.655.500 Euro an Kommandit-kapital durch die Anleger eingezahlt wird. Hinzu kommt<br />

das Agio in Höhe von 5 Prozent bis zum 31. Dezember 2013 in Höhe von 501.000 Euro, das<br />

unverzüglich nach Einzahlung an die mit dem Vertrieb beauftragte geschäftsführende<br />

Kommanditistin ausgezahlt wird.<br />

Auf Grundlage des prognostizierten eingezahlten Kommanditkapitals wird bis<br />

zum 31. Dezember 2013 das Ergebnis <strong>der</strong> gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 768.156 Euro<br />

betragen. Hierunter fallen vor allem Kosten und Gebühren, die für die Verwaltung,<br />

Mittelverwendungskontrolle, Prospekterstellung und Verwahrung <strong>der</strong> Edelmetalle<br />

entstehen. Bei den prognostizierten Planzahlen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist zu beachten, dass<br />

eine Produktion im Sinne einer Herstellung o<strong>der</strong> Weiterverarbeitung von Gütern und<br />

Dienstleistungen nicht Gegenstand des Unternehmens <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist. Die<br />

Emittentin wird keinen Umsatz aus dem Verkauf von Waren o<strong>der</strong> Dienstleistungen<br />

erzielen. Die Prognose <strong>der</strong> Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie <strong>der</strong> Planzahlen<br />

beruht auf einer Reihe von Annahmen. Jede dieser Annahmen ist mit gewissen<br />

Unwägbarkeiten verbunden, so dass die unten stehenden Aufstellungen lediglich einen<br />

möglichen Verlauf <strong>der</strong> Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

darstellen. Die wesentlichen Annahmen sind jeweils nachfolgend dargestellt. Der Eintritt<br />

<strong>der</strong> zugrunde liegenden Annahmen<br />

kann nicht garantiert werden (vgl. auch Kapitel „Risiken <strong>der</strong> Beteiligung“, Seite 15 ff.).<br />

Die Darstellung <strong>der</strong> voraussichtlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

in den ersten beiden Geschäftsjahren erfolgt nach den in Deutschland<br />

geltenden handelsrechtlichen Grundsätzen auf Basis <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Mittelherkunfts- und<br />

Mittelverwendungsprognose (siehe Seite 38) sowie <strong>der</strong> Planungsrechnung von 2012 bis<br />

2023 (Seite 42 f.) enthaltenen Angaben und Prognosewerte. Diese Prognosen basieren<br />

auf Annahmen, die die Einschätzung zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung wie<strong>der</strong>gibt.<br />

Wesentlicher Bestandteil dieser Annahmen ist, dass das Kommanditkapital <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft zum 31. Dezember 2013 vollständig platziert ist.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 53


2011 bis 2014 (Prognosen) <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 31.12.2012 31.12.2011<br />

For<strong>der</strong>ungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstände<br />

For<strong>der</strong>ungen aus ausstehenden<br />

Einlagen<br />

KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Plan-GuV 2011 bis 2014 (Prognosen) <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

in Euro in Euro in Euro in Euro<br />

3.005.500 3.431.500 1.796.500 0<br />

Anlagevermögen<br />

Sachanlagen<br />

An<strong>der</strong>e Anlagen, Betriebsund<br />

Geschäftsausstattung 5.538.360 5.429.730 1.359.930 0<br />

Umlaufvermögen<br />

For<strong>der</strong>ungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstände 0 0 0 0<br />

Guthaben bei Kreditinstituten 120 8.634 1.590 2.000<br />

Summe AKTIVA 8.543.980 8.869.864 3.158.020 2.000<br />

01.01.2014<br />

bis 31.12.2014<br />

01.01.2013<br />

bis 31.12. 2013<br />

01.01.2012<br />

bis 31.12.2012<br />

02.01.2011<br />

bis 31.12. 2011<br />

in Euro in Euro in Euro in Euro<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen -325.884 -768.156 -381.980 0<br />

Betriebsergebnis -325.884 -768.156 -381,980 0<br />

Ergebnis <strong>der</strong> gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit -325.884 -768.156 -381,980 0<br />

Jahresfehlbetrag -325.884 -768.156 -381,980 0<br />

Ergebnisverwendung -325.884 -768.156 -381.980 0<br />

Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0 0 0 0<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 54


KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Passiva 31.12.2014 31.12.2013 31.12.2012 31.12.2011<br />

in Euro in Euro in Euro in Euro<br />

Eigenkapital<br />

Kommanditkapital 10.020.000 10.020.000 3.540.000 2.000<br />

Verlustvortrag 1.150.136 381.980 0 0<br />

Jahresfehlbetrag -325.884 -768.156 -381.980 0<br />

Kapital <strong>der</strong> Kommanditisten 8.543.980 8.869.864 3.158.020 2.000<br />

Summe PASSIVA 8.543.980 8.869.864 3.158.020 2.000<br />

Liquiditätsentwicklung 2011 bis 2014 (Prognosen) <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

2014 2013 2012 2011<br />

in Euro in Euro in Euro in Euro<br />

Stand 31.12. des Vorjahres 8.634 1.590 2.000 0<br />

Einlage 426.000 <strong>4.</strong>845.000 1.741.500 2.000<br />

Bildung von Rücklagen 0 32<strong>4.</strong>000 177.000 0<br />

Aufl ösung von Rücklagen 0 -32<strong>4.</strong>000 -177.000 0<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen -325.884 -768.156 -381.980 0<br />

Anlagevermögen -108.630 -<strong>4.</strong>069.800 -1.359.930 0<br />

Stand 31.12. des Jahres 120 8.634 1.590 0<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 55


KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />

6. Planzahlen zu Produktion, Investitionen,<br />

Umsätzen und Ergebnissen<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Planzahlen zu Produktion, Investitionen, Umsätzen und<br />

Ergebnissen sei an dieser Stelle auf die Anmerkungen zu <strong>der</strong> Planungsrechnung 2012<br />

bis 2023 auf Seite 42 f. verwiesen. Die Emittentin wird keinen Umsatz aus dem Verkauf<br />

von Waren o<strong>der</strong> Dienstleistungen erzielen. Eine Produktion im Sinne einer Herstellung<br />

o<strong>der</strong> Weiterverarbeitung von Gütern und Dienstleistungen ist nicht Gegenstand des<br />

Unternehmens. Die Investitionen stellen den Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle dar. Das Ergebnis<br />

<strong>der</strong> gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ergibt sich auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> prognostizierten<br />

handelsrechtlichen Erträge und Aufwendungen. Die tatsächlichen Werte können von<br />

den prognostizierten Werten abweichen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

2012 2013 2014 2015<br />

Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro<br />

Produktion - - - -<br />

Umsatz - - - -<br />

Investitionen 1.360 <strong>4.</strong>070 109 213<br />

Ergebnis <strong>der</strong> gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit -382 -768 -326 -212<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 56


<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 57<br />

<strong>GSP</strong><br />

<strong>GSP</strong><br />

<strong>GSP</strong><br />

<strong>GSP</strong><br />

<strong>GSP</strong><br />

S<br />

<strong>GSP</strong><br />

<strong>GSP</strong><br />

<strong>GSP</strong><br />

GS<br />

<strong>GSP</strong><br />

<strong>GSP</strong><br />

GS<br />

GS<br />

GS<br />

<strong>GSP</strong><br />

<strong>GSP</strong><br />

<strong>GSP</strong><br />

<strong>GSP</strong><br />

GS<br />

<strong>GSP</strong><br />

<strong>GSP</strong><br />

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<strong>GSP</strong><br />

S<br />

<strong>GSP</strong><br />

<strong>GSP</strong><br />

<strong>GSP</strong><br />

GS <strong>II</strong><br />

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Seite<br />

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5<br />

57<br />

57


DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

1. Übersicht <strong>der</strong> beteiligten Partner<br />

Seite 60<br />

2. Rechtliche Grundlagen<br />

Seite 62<br />

3. Steuerliche Grundlagen<br />

Seite 89<br />

<strong>4.</strong> <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

Seite 94<br />

5. Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Seite 108<br />

6. Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Seite 114<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 59<br />

Kapitel D


Fondsgesellschaft/Emittentin<br />

Firma<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

Handelsregister<br />

Geschäftsführende Kommanditistin<br />

Tag <strong>der</strong> 1. Eintragung<br />

Gezeichnetes Kommanditkapital<br />

Komplementärin<br />

Kommanditisten<br />

Funktion/Aufgabe<br />

KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

1. Übersicht <strong>der</strong> beteiligten Partner<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

Hafenstr. 5, 31582 Nienburg/Weser (Geschäftsanschrift)<br />

Amtsgericht Walsrode, HRA 201485<br />

L’or AG, Nienburg/Weser<br />

Bei <strong>der</strong> Emittentin bestehen we<strong>der</strong> Aufsichtsgremien noch Beiräte<br />

12.01.2011<br />

Pfl ichteinlagen in Höhe von 2.000 Euro<br />

Value Verwaltungsgesellschaft mbH, Nienburg/Weser<br />

(nicht am Kapital beteiligt)<br />

L’or AG, Nienburg/Weser (Pfl icht- und Hafteinlage 1.000 Euro)<br />

L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong>, Nienburg/Weser (Pfl icht- und<br />

Hafteinlage 1.000 Euro)<br />

Emittentin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin <strong>der</strong> Emittentin<br />

Firma<br />

Value Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

Hafenstr. 5, 31582 Nienburg/Weser (Geschäftsanschrift)<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht Walsrode, HRB 201331<br />

Tag <strong>der</strong> 1. Eintragung<br />

06.10.2008<br />

Stammkapital<br />

25.200 Euro (voll eingezahlt)<br />

Gesellschafter<br />

L’or AG, Nienburg/Weser (100 Prozent <strong>der</strong> Gesellschaftsanteile)<br />

Geschäftsführerin<br />

Stephanie Meyn, Nienburg/Weser<br />

Funktion/Aufgabe<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin <strong>der</strong> Emittentin und<br />

Gründungskommanditistin<br />

Personelle/kapitalmäßige Verfl echtungen<br />

mit <strong>der</strong> Emittentin o<strong>der</strong> Anbieterin<br />

Tochtergesellschaft <strong>der</strong> Anbieterin<br />

Anbieterin/geschäftsführende Kommanditistin<br />

Firma<br />

L’or AG<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

Hafenstr. 5, 31582 Nienburg/Weser (Geschäftsanschrift)<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht Walsrode, HRB 203280<br />

Tag <strong>der</strong> 1. Eintragung<br />

27.09.2010, als aufnehmende Gesellschaft <strong>der</strong> früheren L’or AG<br />

(HRB 5774, Amtsgericht Walsrode, die am 17.12.2004 in das<br />

Handelsregister eingetragen wurde)<br />

Grundkapital<br />

50.000 Euro<br />

Vorstand<br />

Marcus Meyn, Nienburg/Weser<br />

Aktionäre<br />

Marcus Meyn (100 Prozent <strong>der</strong> Aktien)<br />

Funktion/Aufgabe<br />

Anbieterin, Prospektverantwortliche, Initiatorin, Gründungskommanditistin<br />

und geschäftsführende Kommanditistin<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 60


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Treuhandkommanditistin<br />

Firma<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

Handelsregister<br />

Tag <strong>der</strong> 1. Eintragung<br />

Stammkapital<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsführer<br />

Prokurist<br />

Funktion/Aufgabe<br />

Personelle/kapitalmäßige Verfl echtungen<br />

mit <strong>der</strong> Emittentin o<strong>der</strong> Anbieterin<br />

Mittelverwendungskontrolleur<br />

Firma<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

Funktion/Aufgabe<br />

Personelle/kapitalmäßige<br />

Verfl echtungen mit <strong>der</strong> Emittentin<br />

o<strong>der</strong> Anbieterin<br />

Verwahrerin <strong>der</strong> Edelmetalle<br />

Firma<br />

Sitz/Geschäftsanschrift<br />

Vorstand<br />

Funktion/Aufgabe<br />

Personelle/kapitalmäßige<br />

Verfl echtungen mit <strong>der</strong> Emittentin<br />

o<strong>der</strong> Anbieterin<br />

L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong><br />

Hafenstr. 5, 31582 Nienburg/Weser (Geschäftsanschrift)<br />

Amtsgericht Walsrode, HRB 201415<br />

10.12.2008<br />

25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

L’or AG, Nienburg/Weser (100 Prozent <strong>der</strong> Gesellschaftsanteile)<br />

Elmar Gerdes, Burgwedel<br />

Marcus Meyn<br />

Treuhän<strong>der</strong>ische Übernahme und Verwaltung von Kommanditbeteiligungen<br />

an <strong>der</strong> Emittentin<br />

Tochtergesellschaft <strong>der</strong> Anbieterin<br />

Steuerberater Rüdiger Frenzel<br />

Neu Ripdorf 9, 29525 Uelzen<br />

Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle des Emissionskapitals<br />

keine<br />

Sparkasse Nienburg, Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Goetheplatz 4, 31582 Nienburg/Weser<br />

Wolfgang Knust<br />

Hans-Georg Kanning<br />

Winfried Schmierer<br />

Verwahrerin <strong>der</strong> Edelmetalle<br />

keine<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 61


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

2. Rechtliche Grundlagen<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG DER FONDSGESELLSCHAFT<br />

Im folgenden Abschnitt werden wichtige Bestimmungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft beschrieben. Der komplette <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft ist in diesem Verkaufsprospekt auf den Seiten 94–106 abgedruckt.<br />

Einzelheiten können dort nachgelesen werden.<br />

RECHTSFORM, FIRMA, SITZ, DAUER<br />

Emittentin ist die Fondsgesellschaft „<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG.“ Die<br />

Fondsgesellschaft ist eine Personengesellschaft deutschen Rechts in <strong>der</strong> Rechtsform <strong>der</strong><br />

<strong>GmbH</strong> und <strong>Co</strong>. KG. Sie führt die Firma „<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG“ und hat<br />

ihren Sitz in Nienburg. Die Fondsgesellschaft läuft auf unbestimmte Zeit.<br />

GEGENSTAND DER GESELLSCHAFT<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Fondsgesellschaft sind <strong>der</strong> Ankauf, das Halten und Verwalten sowie<br />

<strong>der</strong> Verkauf von real existierenden, zertifi zierten Edelmetallen, nämlich Gold, Silber<br />

und Platin, die in Barrenform erworben werden. Der Fondsgesellschaft ist die Durchführung<br />

sämtlicher mit den vorstehenden Geschäften verbundenen Hilfsgeschäften<br />

erlaubt, die geeignet sind, das Unternehmen zu löschen, sofern es sich nicht um<br />

erlaubnispfl ichtige Tätigkeiten im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) o<strong>der</strong> solche<br />

im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung (GewO) handelt. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

freie Liquidität verzinslich anzulegen.<br />

GESELLSCHAFTER, EINLAGEN, HAFTSUMME<br />

Gesellschafter <strong>der</strong> Fondsgesellschaft sind die Value Verwaltungsgesellschaft mbH, die<br />

L’or AG, die L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> sowie solche Anleger, die sich unmittelbar<br />

an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligen.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin („Komplementärin“) ist die Value<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Komplementärin hat keine Einlage übernommen.<br />

Sie ist am Ergebnis und am Vermögen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nicht beteiligt.<br />

Beschränkt haftende Gesellschafter („Kommanditisten“) sind:<br />

Die L’or AG („geschäftsführende Kommanditistin“) hat eine Einlage von 1.000 Euro<br />

übernommen und geleistet.<br />

Die L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> („Treuhandkommanditistin“) hat eine Einlage<br />

von 1.000 Euro übernommen und geleistet. Sie ist berechtigt, ihren Kommanditanteil<br />

zu erhöhen und für eine Vielzahl von Anlegern treuhän<strong>der</strong>isch zu halten.<br />

Im Verhältnis zur Fondsgesellschaft und gegenüber Dritten hält sie jedoch einen<br />

einheitlichen Anteil an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 62


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Mögliche weitere Gesellschafter sind Anleger, die sich direkt als Kommanditist<br />

an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligen („weitere Kommanditisten“). Die Kommanditeinlage<br />

eines weiteren Kommanditisten entspricht dem Nennbetrag seines beim<br />

Beitritt übernommenen Kapitalanteils (exklusive Agio).<br />

Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin<br />

als Treuhän<strong>der</strong>in beträgt ab <strong>der</strong> ersten Kapitalerhöhung 10 Prozent <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Kapitaleinlage von Anlegern als Treugeber. Auch die weiteren Kommanditisten werden<br />

mit einer Haftsumme von 10 Prozent ihrer jeweiligen Einlage im Handelsregister<br />

eingetragen. Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />

Kommanditistin beträgt 1.000 Euro und damit 100 Prozent ihrer Kapitaleinlage.<br />

BEITRITT DER ANLEGER<br />

Anleger können <strong>der</strong> Fondsgesellschaft direkt als Kommanditisten o<strong>der</strong> mittelbar als<br />

Treugeber bis zum 31. Dezember 2013 („Zeichnungsfrist“) beitreten. Die Geschäftsführung<br />

ist dazu berechtigt, die Zeichnungsfrist nach freiem Ermessen bis zum<br />

31. Dezember 2014 zu verlängern. Die Einzahlung <strong>der</strong> Kapitaleinlage in Höhe von<br />

mindestens 5.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio für Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage erfolgt unmittelbar nach Annahme des Beitritts durch die<br />

Geschäftsführung auf das Konto <strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar leisten unmittelbar nach Annahme des Beitritts durch die<br />

Geschäftsführung eine Einmalzahlung in Höhe von 10 Prozent <strong>der</strong> Summe aller<br />

monatlichen Raten (mindestens 600 Euro) zzgl. 5 Prozent Agio auf die gesamte<br />

Zeichnungssumme sowie in den Folgemonaten – jeweils zum ersten Werktag<br />

eines jeden Monats – Raten in Höhe von mindestens 50 Euro auf das Konto <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft. Die Beteiligung als Kommanditist beginnt im Innenverhältnis<br />

<strong>der</strong> Gesellschafter untereinan<strong>der</strong> mit Annahme <strong>der</strong> Beitrittserklärung durch die<br />

Geschäftsführung bzw. für die Treugeber durch die Geschäftsführung und die<br />

Treuhandkommanditistin und die Zahlung <strong>der</strong> vereinbarten Kapitaleinlage an die<br />

Fondsgesellschaft für den ersten Werktag des folgenden Monats. Weitere Voraussetzung<br />

für den Beginn <strong>der</strong> Beteiligung im Innenverhältnis ist für Kommanditisten, die<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft direkt beitreten, die Vorlage <strong>der</strong> notariell beglaubigten<br />

Handelsregistervollmacht (§ 5 Ziffer 2 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es). Im Außenverhältnis<br />

ist die Wirksamkeit aufschiebend bedingt durch die Eintragung in das Handelsregister.<br />

Bis zur Eintragung in das Handelsregister werden Kommanditisten, die <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft direkt beitreten, wie stille Gesellschafter behandelt, soweit<br />

die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Anleger, die sich mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin<br />

beteiligen, stehen nach Maßgabe des mit <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin geschlossenen<br />

Treuhandvertrages sowie des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es im Innenverhältnis zu den an<strong>der</strong>en<br />

Gesellschaftern sowie im Verhältnis zueinan<strong>der</strong> wirtschaftlich so, als seien sie direkt als<br />

Kommanditisten an <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligt. Soweit im <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> Rechte<br />

und Pfl ichten für „Kommanditisten“ o<strong>der</strong> „Gesellschafter“ begründet werden, treffen<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 63


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

diese Rechte und Pfl ichten im Innenverhältnis auch die mittelbar als Treugeber über<br />

die Treuhandkommanditistin beteiligten Anleger. Dies gilt nicht, wenn sich aus dem<br />

Zusammenhang ergibt, dass Rechte und Pfl ichten nur für die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin o<strong>der</strong> nur für die Treuhandkommanditistin begründet werden.<br />

Diejenigen Anleger, die sich mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin<br />

an <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligen, sind jedoch berechtigt, durch Übernahme <strong>der</strong> seitens<br />

<strong>der</strong> Treuhandkommanditistin für sie jeweils anteilig gehaltenen Pfl ichteinlage<br />

einschließlich <strong>der</strong> damit verbundenen Rechte und Pfl ichten anstelle <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin<br />

unmittelbar als Kommanditist in die Gesellschaft einzutreten.<br />

Die Einlage des Anlegers ist mit <strong>der</strong> Annahme <strong>der</strong> Beitrittserklärung und<br />

Auffor<strong>der</strong>ung durch die Geschäftsführung zur Zahlung fällig. Erfüllt ein Anleger<br />

die von ihm übernommene Zahlungsverpfl ichtung nicht fristgerecht, schuldet<br />

er <strong>der</strong> Fondsgesellschaft Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem<br />

Basiszinssatz; unabhängig davon ist die Fondsgesellschaft zum Ausschluss des<br />

Anlegers aus <strong>der</strong> Fondsgesellschaft berechtigt.<br />

WECHSEL IN DIREKTBETEILIGUNG<br />

Die Treugeber können je<strong>der</strong>zeit von <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin die Übertragung<br />

ihres gesamten mittelbar gehaltenen Kapitalanteils verlangen und <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

als weitere Kommanditisten beitreten. Zur Vermeidung einer unbegrenzten Haftung<br />

gegenüber etwaigen Gläubigern <strong>der</strong> Fondsgesellschaft wird die direkte Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Anleger im Außenverhältnis erst mit Eintragung ihrer Haftsumme in das Handelsregister<br />

wirksam. Darüber hinaus bedarf es für die Wirksamkeit eines Wechsels in die<br />

Direktbeteiligung des Anlegers <strong>der</strong> Übergabe einer notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht.<br />

RECHTE DER TREUGEBER UND KOMMANDITISTEN<br />

Die Treugeber und Kommanditisten haben neben den gesetzlichen Kontroll- und<br />

Einsichtsrechten bestimmte Entscheidungsbefugnisse (siehe dazu unten „Gesellschafterbeschlüsse“).<br />

Außerdem sind sie am Ergebnis und Vermögen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

beteiligt (siehe dazu unten „Ergebnisbeteiligung“). Auf den Abschnitt „Mit <strong>der</strong><br />

Vermögensanlage verbundene Rechte“ in diesem Prospekt (Seite 73 f.) wird verwiesen.<br />

GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG<br />

Zur Geschäftsführung und Vertretung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist allein die geschäftsführende<br />

Kommanditistin (die Geschäftsführung) berechtigt und verpfl ichtet. Die<br />

Komplementärin ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, von <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />

ausgeschlossen. Die geschäftsführende Kommanditistin kann Teile ihrer Aufgaben auf<br />

Dritte übertragen. Nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

gehörende Rechtsgeschäfte und Maßnahmen darf die Geschäftsführung nur mit<br />

Zustimmung <strong>der</strong> Gesellschafter vornehmen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 64


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

KEIN WETTBEWERBSVERBOT<br />

Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />

HAFTUNG<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist eine Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung. Ihr voll eingezahltes Stammkapital beträgt 25.200 Euro. Als<br />

Kapitalgesellschaft haftet sie gegenüber etwaigen Gläubigern <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nur<br />

mit ihrem Gesellschaftsvermögen, obwohl <strong>der</strong> persönlich haftende Gesellschafter einer<br />

Kommanditgesellschaft von Gesetzes wegen grundsätzlich unbeschränkt für die<br />

Verbindlichkeiten <strong>der</strong> Gesellschaft einstehen muss.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Haftung <strong>der</strong> Anleger in ihrer Eigenschaft als Kommanditisten<br />

o<strong>der</strong> Treugeber wird auf die Ausführungen im Kapitel „Risiken <strong>der</strong> Beteiligung“ auf<br />

Seite 17 verwiesen.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin haftet im Innenverhältnis <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft für ihre Handlungen im Rahmen <strong>der</strong> Geschäftsführung für Sachund<br />

Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.<br />

VERGÜTUNGEN FÜR GESCHÄFTSFÜHRUNG UND<br />

PERSÖNLICHE HAFTUNG<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Geschäftsführung <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft eine laufende monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von 2,4<br />

Prozent des zum letzten Tag des Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten zzgl. <strong>der</strong><br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer. Weiterhin erhält die<br />

geschäftsführende Kommanditistin für die Übernahme <strong>der</strong> Prospektgestaltung und<br />

Drucklegung eine einmalige Vergütung in Höhe von 100.000 Euro zzgl. <strong>der</strong> zum<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer. Sollte die geschäftsführende<br />

Kommanditistin im Falle des Verkaufs von Edelmetallen einen Verkaufspreis erzielen,<br />

<strong>der</strong> höher als <strong>der</strong> aktuelle Marktpreis (Ankaufspreis <strong>der</strong> Scheideanstalt) ist, so steht ihr<br />

50 Prozent <strong>der</strong> Differenz zwischen erzieltem Verkaufspreis und aktuellem Marktpreis<br />

einschließlich Umsatzsteuer als Gewinnbeteiligung zu. Gleiches gilt für den Fall des<br />

Ankaufs von Edelmetallen zu einem Preis, <strong>der</strong> niedriger ist als <strong>der</strong> aktuelle Marktpreis<br />

(Verkaufspreis <strong>der</strong> Scheideanstalt). Auch hier steht <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />

Kommanditistin 50 Prozent <strong>der</strong> Differenz zwischen Kaufpreis und aktuellem<br />

Marktpreis einschließlich Umsatzsteuer als Gewinnbeteiligung zu. Die Zahlung von<br />

Vergütungen für die Vermittlung von Edelmetallkäufen o<strong>der</strong> -verkäufen ist zulässig,<br />

solange und soweit die Fondsgesellschaft auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gezahlten<br />

Vergütungen einen höheren Verkaufspreis o<strong>der</strong> einen niedrigeren Einkaufspreis im<br />

Vergleich zur Abwicklung zum aktuellen Marktpreis unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Umsatzsteuer am Kauf von Silber und Platin erzielen kann.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 65


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Eigenkapitalbeschaffung <strong>der</strong> Fondsgesell-<br />

schaft und <strong>der</strong> Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten o<strong>der</strong> Treugeber in<br />

die Fondsgesellschaft erhält die geschäftsführende Kommanditistin einmalig 10 Prozent<br />

des insgesamt rechtsverbindlich gezeichneten Kommanditkapitals sowie das tatsächlich<br />

eingeworbene Agio auf das Beteiligungskapital. Sollte <strong>der</strong> Depotwert des Fonds nach<br />

Kosten mehr als 105 Prozent <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Kapitaleinzahlungen <strong>der</strong> Anleger<br />

(ohne Agio) betragen, so hat die geschäftsführende Kommanditistin Anspruch auf<br />

eine zusätzliche Vergütung für die erfolgte Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer<br />

Kommanditisten und Treugeber in die Fondsgesellschaft. Diese beträgt 10 Prozent<br />

des Betrages, über den <strong>der</strong> Depotwert des Fonds nach Kosten über 105 Prozent <strong>der</strong><br />

Kapitaleinzahlungen <strong>der</strong> Anleger (ohne Agio) hinausgeht. Weitere Vergütungen im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> erfolgten Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />

und Treugeber in die Fondsgesellschaft sind darüber hinaus geschuldet, wenn <strong>der</strong><br />

Depotwert des Fonds nach Kosten über den bisherigen höchsten Depotwert, <strong>der</strong> für<br />

die Bemessung <strong>der</strong> erstmaligen zusätzlichen Vergütung für die Vermittlung von<br />

Kommanditisten und Treugebern maßgeblich war, zzgl. 5 Prozent hinausgeht. Die<br />

Vergütung beträgt in diesen Fällen 10 Prozent des Betrages zwischen dem bisherigen<br />

Hoch zzgl. 5 Prozent und dem neuen Hoch (All-Time-High/High-Watermark-Prinzip).<br />

Die Komplementärin erhält für die Übernahme <strong>der</strong> persönlichen Haftung eine<br />

laufende monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von 0,06 Prozent des zum letzten Tag<br />

des jeweiligen Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten.<br />

GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />

Die Gesellschafter beschließen unter an<strong>der</strong>em:<br />

Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses,<br />

außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen,<br />

Än<strong>der</strong>ungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es,<br />

Abberufung und Neubestellung <strong>der</strong> Geschäftsführung,<br />

Auflösung o<strong>der</strong> Umwandlung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />

Je<strong>der</strong> Gesellschafter hat für je einen Anteil auf dem Kapitalkonto <strong>II</strong> eine Stimme. Dabei<br />

bestimmt sich das Stimmrecht von Anlegern <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar<br />

nach dem Stand ihres Kapitalkontos <strong>II</strong> zum Zeitpunkt des zu treffenden Gesellschafterbeschlusses.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> verschiedenen Kapitalkonten wird auf § 9 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />

verwiesen (Seite 98 f.). Die Treuhandkommanditistin kann ihr Stimmrecht<br />

entsprechend dem Kapitalanteil und den Weisungen ihrer Treugeber ausüben.<br />

Beschlüsse werden grundsätzlich mit <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen<br />

gefasst. Beschlüsse über Än<strong>der</strong>ungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es, Aufl ösung o<strong>der</strong><br />

Umwandlung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, Veräußerung o<strong>der</strong> Verpachtung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

o<strong>der</strong> eines wesentlichen Teiles davon, die vollständige o<strong>der</strong> teilweise Einstellung des<br />

Unternehmens, Aufnahme neuer und/o<strong>der</strong> Aufgabe bestehen<strong>der</strong> Geschäftszweige,<br />

Eingehung von Bürgschaften, Garantien und <strong>der</strong>gleichen, Begebung von Wechseln,<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 66


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Erwerb von Beteiligungen an an<strong>der</strong>en Unternehmen, den Ausschluss <strong>der</strong> persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin aus wichtigem Grund und die Bestellung einer neuen<br />

geschäftsführenden Kommanditistin bedürfen einer Mehrheit von 75 Prozent <strong>der</strong><br />

abgegebenen stimmberechtigten Stimmen.<br />

Die Geschäftsführung entscheidet nach freiem Ermessen, ob die Beschlüsse in<br />

<strong>der</strong> Gesellschaftsversammlung o<strong>der</strong> im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden.<br />

Gesellschafterbeschlüsse können nur innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung<br />

durch Klage gegen die Fondsgesellschaft angefochten werden.<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLE<br />

Die Mittelverwendungskontrolle erfolgt durch Herrn Steuerberater Rüdiger Frenzel,<br />

<strong>der</strong> für diese Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 20.000 Euro zzgl. <strong>der</strong> zum<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer erhält. Diese Vergütung ist<br />

zum 01. Januar 2014 fällig. Hinsichtlich <strong>der</strong> Rechte und Pfl ichten aus diesem Vertrag wird<br />

auf die Ausführungen zum Mittelverwendungskontrollvertrag auf Seite 71 f. verwiesen.<br />

ERGEBNISBETEILIGUNG<br />

Für die Ermittlung <strong>der</strong> Gewinn- und Verlustbeteiligung <strong>der</strong> einzelnen Kommanditisten/<br />

Treugeber ist von dem Gewinn und Verlust auszugehen, <strong>der</strong> sich aus <strong>der</strong> jährlich<br />

aufzustellenden und durch Gesellschafterbeschluss festgestellten Handelsbilanz<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft unter Berücksichtigung <strong>der</strong> an die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin und die Treuhandkommanditistin vorab zu zahlenden Vergütungen<br />

sowie unter Berücksichtigung <strong>der</strong> an die geschäftsführende Kommanditistin und die<br />

an<strong>der</strong>en Vertragspartner zu zahlenden Vergütungen ergibt, die jeweils als Aufwand<br />

gelten (vgl. hierzu auch die auf Seite 42 ff. im Abschnitt „Planungsrechnung 2012 bis<br />

2023“ aufgeführten Kosten und Gebühren). Der im Jahresabschluss ausgewiesene<br />

Gewinn o<strong>der</strong> Verlust eines Geschäftsjahres ist den Gesellschaftern entsprechend dem<br />

Verhältnis ihrer Beteiligung, gerechnet nach dem Kapitalkonto <strong>II</strong>, voll zuzuweisen. Im<br />

Falle <strong>der</strong> ratenweisen Einzahlung von Einlagen wird <strong>der</strong> Stand des Kapitalkontos <strong>II</strong>I<br />

zum jeweiligen 30. Juni eines jeden Geschäftsjahres zugrunde gelegt, soweit die Raten<br />

vertragsgemäß gezahlt wurden. Ist dies nicht <strong>der</strong> Fall, so wird <strong>der</strong> Stand des<br />

Kapitalkontos <strong>II</strong>I zum 01. Januar des betreffenden Geschäftsjahres zugrunde gelegt.<br />

Soweit Gesellschafter den fälligen Teil <strong>der</strong> Einlage ganz o<strong>der</strong> teilweise erst zu einem<br />

späteren Zeitpunkt leisten, nehmen sie mit dem verspätet gezahlten Teil <strong>der</strong> Einlage<br />

am Ergebnis <strong>der</strong> Gesellschaft erst in dem entsprechenden Jahr teil.<br />

ÜBERTRAGUNG VON GESELLSCHAFTSANTEILEN<br />

Je<strong>der</strong> Gesellschafter kann seine Beteiligung übertragen, sofern seine Einlage bei <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft eingezahlt o<strong>der</strong> sichergestellt ist, dass <strong>der</strong> Übernehmer die Einzahlung<br />

leistet. Teilabtretungen sind nur zulässig, wenn die abgetretene Kommanditbeteiligung<br />

(Kapitalkonto I) durch 100 ohne Rest teilbar ist und sowohl die Beteiligung des<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 67


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Abtretungsempfängers als auch die verbleibende Beteiligung des Abtretenden – bei<br />

Ehegatten die zusammengerechneten Beteiligungen – noch einen Betrag von mindestens<br />

5.000 Euro erreicht. Die Übertragung ist von <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft,<br />

vertreten durch die Geschäftsführung, abhängig. Die Zustimmung darf nur aus<br />

wichtigem Grund versagt werden. Bei (Sicherheits-) Abtretungen eines Treugeberanteils<br />

gilt Entsprechendes. Abtretungen können nur mit Wirkung zum Ende eines Monats<br />

erfolgen; dies gilt nicht für Sicherungsabtretungen sowie für Übertragungen im Wege<br />

<strong>der</strong> Schenkung. Bei <strong>der</strong> Abtretung <strong>der</strong> Beteiligung von Anlegern <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar verbleibt <strong>der</strong> Übertragende in <strong>der</strong> Zahlungsverpfl ichtung<br />

gegenüber <strong>der</strong> Fondsgesellschaft hinsichtlich <strong>der</strong> nicht geleisteten Ratenzahlungen.<br />

KÜNDIGUNG<br />

Die Gesellschaft kann von jedem Kommanditisten/Treugeber frühestens nach Ablauf<br />

von 120 Monaten (10 Jahre) nach seiner ersten Kapitaleinzahlung schriftlich gekündigt<br />

werden. Nach Ablauf von 120 Monaten kann die Gesellschaft von jedem Gesellschafter<br />

zum 20. eines jeden Monats, eingehend bei <strong>der</strong> Gesellschaft, mit Wirkung zum<br />

Monatsende schriftlich gekündigt werden. Teilkündigungen von Gesellschaftern über<br />

Anteile sind möglich, solange eine Mindestbeteiligung in Höhe eines nominalen<br />

Kapitals (Kapitalkonto I) von 5.000 Euro verbleibt und <strong>der</strong> Rest durch 100 teilbar ist.<br />

Das Recht auf eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde<br />

bleibt unberührt.<br />

Der geschäftsführenden Kommanditistin steht erstmals ein Kündigungsrecht<br />

zum 31. Dezember 2028 zu. Das Recht auf eine außerordentliche fristlose Kündigung<br />

aus wichtigem Grunde bleibt davon unberührt. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung<br />

gegenüber <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, die sämtlichen Gesellschaftern schriftlich mitzuteilen<br />

ist. Die Komplementärin ist zur ordentlichen Kündigung <strong>der</strong> Gesellschaft nicht<br />

berechtigt.<br />

Der Kommanditist/Treugeber kann die Gesellschaft vor Ablauf von 120<br />

Monaten nach seiner ersten Kapitaleinzahlung kündigen, wenn er sich in einer<br />

wirtschaftlichen Notlage befi ndet. Eine wirtschaftliche Notlage liegt vor, wenn bei<br />

dem Kommanditisten/Treugeber aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses<br />

eine fi nanzielle Notlage eintritt, welche den Geldbedarf auslöst. Für diesen Fall <strong>der</strong><br />

Kündigung hat <strong>der</strong> Kommanditist/Treugeber eine Kündigungsgebühr von 2 Prozent<br />

<strong>der</strong> Beteiligungssumme für jedes angefangene und nicht eingehaltene Jahr <strong>der</strong><br />

10-jährigen Beteiligungsdauer an die geschäftsführende Kommanditistin zu zahlen.<br />

AUSSCHEIDEN, ABFINDUNG<br />

Scheiden Gesellschafter aus <strong>der</strong> Fondsgesellschaft aus, so wird die Fondsgesellschaft<br />

nicht aufgelöst, son<strong>der</strong>n unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Gründe<br />

für das Ausscheiden sind unter an<strong>der</strong>em:<br />

Kündigung,<br />

Ausschluss aus wichtigem Grund,<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 68


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters o<strong>der</strong><br />

dessen Ablehnung mangels Masse,<br />

Pfändung von Gesellschafteransprüchen durch einen Gläubiger,<br />

Verzug eines Anlegers <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar mit mehr als vier<br />

monatlichen Raten.<br />

Der ausscheidende Gesellschafter/Treugeber hat Anspruch auf eine Abfi ndung,<br />

<strong>der</strong>en Zusammensetzung und Ermittlung im Einzelnen in § 17 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />

geregelt ist.<br />

Im Fall <strong>der</strong> ordentlichen Kündigung erhält <strong>der</strong> Gesellschafter ein Entgelt in<br />

Höhe des Verkehrswertes <strong>der</strong> eingezahlten Kommanditbeteiligung (Kapitalkonto <strong>II</strong><br />

abzgl. Verlustkonto/Kapitalkonto <strong>II</strong>I) zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des<br />

Ausscheidens. Der so errechnete Betrag wird dem Gesellschafter in bar ausgezahlt.<br />

Auf Verlangen eines Gesellschafters wird <strong>der</strong> Abfi ndungsbetrag durch Ausgabe von<br />

Edelmetallen in Barrenform bedient. Der Fondsgesellschaft, vertreten durch die<br />

Geschäftsführung, ist dabei die Zusammensetzung <strong>der</strong> Edelmetalle überlassen.<br />

Erfüllungsort ist <strong>der</strong> Lagerort <strong>der</strong> verwahrten Edelmetalle. Der Gesellschafter trägt<br />

eventuell anfallende Kosten, die für eine Abfi ndung durch Ausgabe von Edelmetallen<br />

entstehen. Der Abfi ndungsanspruch ist auch ohne Zustimmung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

abtretbar. Spitzenbeträge werden in bar ausgezahlt. Das Abfi ndungsguthaben in bar ist<br />

zum letzten Werktag des Monats, welcher <strong>der</strong> Kündigung durch den Kommanditisten/<br />

Treugeber folgt, fällig. Wählt <strong>der</strong> kündigende Gesellschafter die Abfi ndung in<br />

Edelmetallen, so wird die Aushändigung zum letzten Werktag des übernächsten Monats<br />

nach <strong>der</strong> Kündigung fällig. Kosten, die möglicherweise für die Aushändigung entstehen,<br />

trägt <strong>der</strong> Anleger. Sollte <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Beteiligung des Anlegers bei Ausscheiden nicht<br />

dem Wert eines ganzen Barren entsprechen, so erhält <strong>der</strong> Anleger eine Abfi ndung in bar.<br />

TOD EINES ANLEGERS<br />

Verstirbt ein Anleger, so wird die Fondsgesellschaft mit dessen Erben o<strong>der</strong> Vermächtnisnehmern<br />

fortgesetzt. Mehrere Erben o<strong>der</strong> Vermächtnisnehmer haben einen gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten zu benennen, <strong>der</strong> die Rechte aus <strong>der</strong> Beteiligung ausübt.<br />

SCHLICHTUNGSVERFAHREN<br />

Meinungsverschiedenheiten aus dem Gesellschaftsverhältnis sollen im Rahmen eines<br />

Schlichtungsverfahrens vor <strong>der</strong> Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. geklärt werden.<br />

TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG<br />

Der Anleger kann bei Beitritt zur Fondsgesellschaft mit <strong>der</strong> L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong><br />

(„Treuhandkommanditistin“) mit Sitz in Nienburg einen Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag („Treuhandvertrag“) abschließen. Die folgenden Ausführungen<br />

beschränken sich auf die wesentlichen Vertragsregelungen. Der komplette<br />

Treuhandvertrag kann auf den Seiten 108–113 nachgelesen werden.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 69


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

VERTRAGSGEGENSTAND<br />

Gegenstand des Vertrages sind die Übernahme, das Halten und die Verwaltung einer<br />

Beteiligung an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft im Namen des Treuhän<strong>der</strong>s, jedoch im Auftrag<br />

und für Rechnung des Anlegers („echte Treuhand“).<br />

ECHTE TREUHAND<br />

In dem Zeichnungsschein kann <strong>der</strong> Anleger die Treuhandkommanditistin beauftragen,<br />

seine Beteiligung im Namen <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin, jedoch auf Rechnung des<br />

Anlegers („Treugeber“) zu erwerben. Die Treuhandkommanditistin wird für alle<br />

Treugeber <strong>der</strong>en Beteiligung nach außen als einheitlichen Kapitalanteil halten und sich<br />

als beschränkt haftende Gesellschafterin (Kommanditistin) mit 10 Prozent <strong>der</strong> von den<br />

jeweiligen Treugebern übernommenen Einlagen im Handelsregister eintragen lassen.<br />

Die Treuhandkommanditistin vermittelt dem Treugeber wirtschaftlich die Stellung<br />

eines direkt an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligten Kommanditisten. Sämtliche durch die<br />

Beteiligung begründeten Gesellschafterrechte und -pfl ichten sind zugleich Rechte und<br />

Pfl ichten des Treugebers.<br />

Die Treuhandkommanditistin tritt sämtliche Vermögensansprüche, die im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Beteiligung stehen, an den Treugeber ab. Umgekehrt verpfl<br />

ichtet sich <strong>der</strong> Treugeber, die Treuhandkommanditistin von allen Verbindlichkeiten<br />

freizustellen, die im Zusammenhang mit seiner Beteiligung entstehen.<br />

AUSÜBUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN<br />

Der Anleger kann die mit seiner Beteiligung verbundenen Gesellschafterrechte<br />

und -pfl ichten selbst wahrnehmen o<strong>der</strong> hiermit einen Dritten beauftragen. Er kann<br />

aber auch <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin für die Ausübung <strong>der</strong> Rechte und Pfl ichten<br />

Weisungen erteilen. Das Weisungsrecht betrifft insbeson<strong>der</strong>e die Ausübung des<br />

Stimmrechts bei Gesellschafterbeschlüssen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Verzichtet <strong>der</strong><br />

Anleger auf die vorgenannten Befugnisse, enthält sich die Treuhandkommanditistin<br />

<strong>der</strong> auf diesen Anleger entfallenden Stimmrechte.<br />

VERGÜTUNG<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Leistungen aus dem Treuhandvertrag<br />

von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von monatlich 1/12 von 0,18 Prozent<br />

des zum letzten Tag des jeweiligen Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten zzgl.<br />

<strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer. Ansprüche <strong>der</strong><br />

Treuhandkommanditistin auf Vergütung bestehen gegenüber den Treugebern nicht.<br />

Allerdings ist <strong>der</strong> Treugeber zum Ersatz durch ihn verursachter Aufwendungen und<br />

Kosten verpfl ichtet.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 70


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

HAFTUNG, VERJÄHRUNG<br />

Die Treuhandkommanditistin haftet gegenüber den Treugebern nur für Sach- und<br />

Vermögensschäden aus grob fahrlässigen und vorsätzlichen Pfl ichtverletzungen.<br />

Sie haftet nicht für den Inhalt <strong>der</strong> Emissionsunterlagen und für das Erreichen <strong>der</strong><br />

wirtschaftlichen Zielsetzungen. Haftungsansprüche sind auf die Höhe <strong>der</strong> jeweils<br />

vom Anleger übernommenen Kapitaleinlage begrenzt.<br />

Ersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin verjähren nach zwölf<br />

Monaten. Sofern es kürzere gesetzliche Verjährungsfristen gibt, gelten diese. Die<br />

Verjährungsfrist beginnt mit <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Kenntnisnahme des<br />

haftungsbegründenden Sachverhalts.<br />

ÜBERTRAGUNG DER BETEILIGUNG<br />

Der Treugeber kann je<strong>der</strong>zeit die Rechte aus dem Treuhandverhältnis mit Zustimmung<br />

<strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in nach Maßgabe <strong>der</strong> Regelungen aus dem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> auf<br />

Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.<br />

TOD EINES TREUGEBERS<br />

Verstirbt ein Treugeber, so endet das Treuhandverhältnis. Die Treuhandkommanditistin<br />

hat bereits mit Abschluss des Treuhandvertrages das Treugut auf den Treugeber mit<br />

Rechtswirkung zum Zeitpunkt des Todes des Treugebers übertragen. Der Treugeber hat<br />

diese Übertragung mit Abschluss des Treuhandvertrages angenommen.<br />

LAUFZEIT, KÜNDIGUNG<br />

Der Treuhandvertrag kommt mit <strong>der</strong> Annahmeerklärung durch die Treuhän<strong>der</strong>in<br />

zustande und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Treugeber ist berechtigt, zu je<strong>der</strong> Zeit die<br />

Übertragung des anteilig von <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in für ihn gehaltenen Kommanditanteils<br />

einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Rechte und Pfl ichten auf sich<br />

zu verlangen. Zu diesem Zeitpunkt endet das Treuhandverhältnis im Außenverhältnis.<br />

Im Übrigen endet <strong>der</strong> Treuhandvertrag, wenn <strong>der</strong> Treugeber den <strong>Gesellschaftsvertrag</strong><br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft gemäß den Regelungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es kündigt.<br />

Außerdem kann <strong>der</strong> Treuhandvertrag von beiden Vertragsparteien gekündigt<br />

werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, also die Fortsetzung des Vertrages<br />

unzumutbar ist.<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />

Für die Sicherstellung einer durchgängigen Mittelverwendungskontrolle während<br />

<strong>der</strong> Investitionsphase wurde mit Datum vom 20. September 2011 von <strong>der</strong> Emittentin<br />

ein Mittelverwendungskontrollvertrag mit Herrn Steuerberater Rüdiger Frenzel<br />

abgeschlossen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 71


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Die Kapitaleinlagen und Agio-Beträge <strong>der</strong> Kapitalanleger werden auf das Konto<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft eingezahlt. Über dieses kann nur mit Zustimmung des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs verfügt werden. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

stellt sicher, dass die von den Kapitalanlegern eingezahlten Einlagen nur entsprechend<br />

den in diesem Prospekt gemachten Aussagen verwendet werden. Der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

endet, wenn sämtliche eingeworbenen Gel<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

erstmalig freigegeben wurden, spätestens jedoch am 30. Juni 2015.<br />

Die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs für die Verletzung seiner<br />

vertraglichen Verpfl ichtungen ist auf 250.000 Euro begrenzt.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für die Übernahme <strong>der</strong> beschriebenen<br />

Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 20.000 Euro zzgl. <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist zum 01. Januar 2014 fällig.<br />

VERWAHRVERTRAG<br />

Im Rahmen eines Verwahrvertrages vom 13. April 2011 wurde die Sparkasse Nienburg,<br />

Geschäftsanschrift: Goetheplatz 4, 31582 Nienburg, mit <strong>der</strong> Lagerung <strong>der</strong> Vermögenswerte<br />

(Gold-, Silber- und Platinbarren) von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beauftragt. Die Sparkasse<br />

Nienburg lagert die von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft erworbenen Edelmetallbarren in Tresorräumen<br />

getrennt von an<strong>der</strong>en Vermögensgütern Dritter.<br />

Die Sparkasse Nienburg hat sich dabei insbeson<strong>der</strong>e verpfl ichtet:<br />

für einen ausreichenden Versicherungsschutz <strong>der</strong> Vermögenswerte <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

gegen Einbruchdiebstahl und Raub Sorge zu tragen;<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft mindestens einmal monatlich eine Übersicht über die aktuelle<br />

Entwicklung und den Stand <strong>der</strong> verwahrten Edelmetalle zur Verfügung zu stellen.<br />

Zu den von <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg angemieteten Tresorräumen, in denen<br />

die Edelmetalle <strong>der</strong> Fondsgesellschaft verwahrt werden, haben ausschließlich die<br />

Mitarbeiter <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg Zutritt.<br />

ANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGE<br />

ART DER ANGEBOTENEN VERMÖGENSANLAGE<br />

(§ 4 ZIFFER 1 VermVerkProspV)<br />

Bei <strong>der</strong> angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um Kommanditanteile. Die<br />

Anleger beteiligen sich an <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG entwe<strong>der</strong><br />

unmittelbar als Kommanditisten o<strong>der</strong> mittelbar als Treugeberkommanditisten über die<br />

Treuhandkommanditistin, die L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong>, mit den jeweils<br />

vereinbarten Beteiligungsalternativen (<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage o<strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar).<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 72


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

ANZAHL UND GESAMTBETRAG DER ANGEBOTENEN<br />

VERMÖGENSANLAGE (§ 4 ZIFFER 1 VermVerkProspV),<br />

RÄUMLICHE BEGRENZUNG DES ANGEBOTES<br />

Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> angebotenen Vermögensanlage beträgt 10.020.000 Euro. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> Mindestzeichnungssumme in Höhe von 5.000 Euro können daher maximal 2.004<br />

Kommanditanteile gezeichnet werden.<br />

Die Vermögensanlage wird nur in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland angeboten.<br />

MIT DER VERMÖGENSANLAGE VERBUNDENE RECHTE<br />

(§ 4 ZIFFER 1 VermVerkProspV)<br />

Die Anleger sind am Vermögen und am Ergebnis <strong>der</strong> Fondsgesellschaft im Verhältnis<br />

ihrer jeweiligen Einlage zum Gesamtkapital <strong>der</strong> Fondsgesellschaft am Ende eines<br />

Geschäftsjahres beteiligt.<br />

Sie verfügen über die gesetzlichen Informations- und Kontrollrechte (Anspruch<br />

auf Auskunft über wesentliche Angelegenheiten, Anspruch auf Vorlage des Jahresabschlusses,<br />

Anspruch auf Teilnahme an Gesellschaftsversammlungen), wobei das<br />

Wi<strong>der</strong>spruchsrecht bei außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen ausgeschlossen<br />

ist, soweit und sofern über solche Maßnahmen ein Gesellschafterbeschluss<br />

gefasst worden ist o<strong>der</strong> wenn nach dem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

eine Beschlussfassung nicht erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Die Anleger sind ferner berechtigt, bestimmte Angelegenheiten <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

durch Gesellschafterbeschluss zu entscheiden. Der Beschlussfassung durch die<br />

Gesellschafter unterliegen insbeson<strong>der</strong>e nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft gehörende Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, Än<strong>der</strong>ungen des<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es, Aufl ösung o<strong>der</strong> Umwandlung des Unternehmens, Veräußerung<br />

o<strong>der</strong> Verpachtung des Unternehmens o<strong>der</strong> eines wesentlichen Teiles davon, die<br />

vollständige o<strong>der</strong> teilweise Einstellung des Unternehmens, Aufnahme neuer und/o<strong>der</strong><br />

Aufgabe bestehen<strong>der</strong> Geschäftszweige, Eingehung von Bürgschaften, Garantien und<br />

<strong>der</strong>gleichen, Begebung von Wechseln, Erwerb von Beteiligungen an an<strong>der</strong>en<br />

Unternehmen, Ausschluss <strong>der</strong> persönlich haftenden Gesellschafterin aus wichtigem<br />

Grund und die Bestellung einer neuen geschäftsführenden Kommanditistin. Das<br />

Stimmgewicht <strong>der</strong> Anleger richtet sich nach <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> eingezahlten Kapitaleinlagen.<br />

Je ein Anteil auf dem Kapitalkonto <strong>II</strong> gewährt eine Stimme.<br />

Der Anleger hat das Recht, seine Beteiligung mit Zustimmung <strong>der</strong><br />

Geschäftsführung zu übertragen, sofern seine Einlage eingezahlt o<strong>der</strong> sichergestellt ist,<br />

dass <strong>der</strong> Übernehmer die Einzahlung leistet. Die Zustimmung zur Übertragung darf<br />

nur aus wichtigem Grund versagt werden. Bei (Sicherheits-) Abtretungen eines<br />

Treugeberanteils gilt Entsprechendes. Abtretungen können nur mit Wirkung zum Ende<br />

eines Monats erfolgen; dies gilt nicht für Sicherungsabtretungen sowie für<br />

Übertragungen im Wege <strong>der</strong> Schenkung.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 73


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Die Anleger haben das Recht, selbst an den Gesellschafterversammlungen<br />

teilzunehmen o<strong>der</strong> sich durch einen Dritten vertreten zu lassen. Die Vollmacht bedarf<br />

<strong>der</strong> Schriftform. Außerdem können Treugeber <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin für die<br />

Stimmrechtsausübung Weisungen erteilen.<br />

Die Anleger können ihre Beteiligung nach Ablauf von 120 Monaten (10<br />

Jahre) nach ihrer ersten Kapitaleinzahlung schriftlich kündigen. Nach Ablauf von 120<br />

Monaten können die Anleger ihre Beteiligung jeweils bis zum 20. eines jeden Monats,<br />

eingehend bei <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, mit Wirkung zum Monatsende ordentlich<br />

kündigen. Sie haben jedoch je<strong>der</strong>zeit das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.<br />

Treuhandbeteiligungen stehen direkt gehaltene Kommanditbeteiligungen<br />

gleich. Die Umwandlung <strong>der</strong> Treuhandbeteiligung in die Stellung eines<br />

Kommanditisten ist frei möglich.<br />

Die vorstehenden Rechte sind mit <strong>der</strong> Pfl icht zur Erbringung <strong>der</strong> Kapitalanlage<br />

sowie Treuepfl ichten verbunden. Eine Rückübertragung von Kommanditanteilen an<br />

die Gesellschaft ist nicht möglich.<br />

WESENTLICHE GRUNDLAGEN DER STEUERLICHEN KONZEPTION<br />

(§ 4 ZIFFER 2 VermVerkProspV)<br />

Die wesentlichen Grundlagen <strong>der</strong> steuerlichen Konzeption <strong>der</strong> Vermögensanlage sind<br />

ausführlich im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ (Seite 89–93) dargestellt.<br />

ÜBERTRAGUNGSMÖGLICHKEITEN UND HANDELBARKEIT<br />

(§ 4 ZIFFER 3 VermVerkProspV)<br />

Die Vermögensanlage ist übertragbar. Als Kommanditisten können die Anleger<br />

Mitgliedschaftsrechte an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft im Wege <strong>der</strong> Abtretung übertragen<br />

(§§ 398, 413 BGB). Als Treugeber können die Anleger ihre Beteiligungen im Wege einer<br />

Über nahme des Treuhand- und Verwaltungsvertrages übertragen (§§ 414, 415 BGB analog).<br />

Verstirbt ein Kommanditist, so geht seine Beteiligung ohne weitere<br />

Rechtshandlungen auf den o<strong>der</strong> die Erben/Vermächtnisnehmer über.<br />

Die freie Handelbarkeit <strong>der</strong> Vermögensanlage ist folgen<strong>der</strong>maßen eingeschränkt:<br />

Verfügungen über die Vermögensanlage ist nur mit Zustimmung <strong>der</strong><br />

Geschäftsführung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft möglich. Die Zustimmung darf nur<br />

aus wichtigem Grund verweigert werden.<br />

Die Kommanditbeteiligung muss bei <strong>der</strong> Fondsgesellschaft eingezahlt o<strong>der</strong> es muss<br />

sichergestellt sein, dass <strong>der</strong> Übernehmer die Einzahlung leistet.<br />

Die Verfügung über einen Teil <strong>der</strong> Beteiligung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn<br />

die abgetretene Beteiligung (Kapitalkonto I) durch 100 ohne Rest teilbar ist und<br />

sowohl die Beteiligung des Abtretungsempfängers als auch die verbleibende<br />

Beteiligung – bei Ehegatten die zusammengerechneten Beteiligungen – mindestens<br />

5.000 Euro betragen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 74


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Im Übrigen ist ein Verkauf <strong>der</strong> Beteiligung im Rahmen des Zweitmarktes nur<br />

eingeschränkt möglich, weil es keinen Markt für den Handel mit <strong>der</strong>artigen<br />

Beteiligungen gibt.<br />

ZAHLSTELLE (§ 4 ZIFFER 4 VermVerkProspV)<br />

Zahlungen an die Anleger sowie die kostenlose Ausgabe dieses Verkaufsprospektes und<br />

des Vermögensanlagen-Informationsblatts werden von folgen<strong>der</strong> Zahlstelle ausgeführt:<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

Hafenstraße 5<br />

31582 Nienburg<br />

ZAHLUNG DER EINLAGEN (§ 4 ZIFFER 5 VermVerkProspV)<br />

Die Anleger haben den vollen Nennbetrag ihrer jeweiligen Zeichnungssumme wie folgt<br />

zu leisten:<br />

Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage zahlen 100 Prozent <strong>der</strong><br />

Zeichnungssumme zzgl. 5 Prozent Agio hierauf unmittelbar nach Mitteilung über<br />

die Annahme des Beitritts auf das Konto <strong>der</strong> Fondsgesellschaft bei <strong>der</strong> Sparkasse<br />

Nienburg, BLZ 256 501 06, Kontonummer 36061430.<br />

Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar zahlen unmittelbar nach Mitteilung<br />

über die Annahme des Beitritts eine Einmalzahlung in Höhe von 10 Prozent <strong>der</strong><br />

Zeichnungssumme (mindestens 600 Euro) zzgl. 5 Prozent Agio auf die gesamte<br />

Zeichnungssumme auf das Konto <strong>der</strong> Fondsgesellschaft bei <strong>der</strong> Sparkasse<br />

Nienburg, BLZ 256 501 06, Kontonummer 36061430. Die erste Ratenzahlung<br />

entsprechend <strong>der</strong> Beitrittserklärung (mindestens 50 Euro) folgt zum ersten Werktag<br />

des Monats nach Annahme <strong>der</strong> Beitrittserklärung. Die monatlichen Zahlungen<br />

werden bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung vom Konto des Anlegers<br />

abgebucht.<br />

STELLEN ZUR ENTGEGENNAHME VON WILLENSERKLÄRUNGEN<br />

(§ 4 ZIFFER 6 VermVerkProspV)<br />

Die Zeichnungsscheine sind ordnungsgemäß auszufüllen und an die geschäftsführende<br />

Kommanditistin unter folgen<strong>der</strong> Geschäftsadresse zu übersenden:<br />

L’or AG<br />

Hafenstraße 5<br />

31582 Nienburg<br />

Die Zeichnungen werden von <strong>der</strong> L’or AG im Namen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft angenommen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 75


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

ZEICHNUNGSFRIST UND MÖGLICHKEITEN ZUR VORZEITIGEN<br />

SCHLIESSUNG (§ 4 ZIFFER 7 VermVerkProspV)<br />

Das öffentliche Angebot beginnt gemäß § 9 Absatz 1 VerkProspG frühestens einen Tag<br />

nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes. Das Angebot endet am am 31. Dezember<br />

2013. Die Geschäftsführung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft kann nach freiem Ermessen die<br />

Angebotsperiode bis zum 31. Dezember 2014 verlängern. Es besteht keine Möglichkeit,<br />

die Zeichnungsfrist vorzeitig zu schließen o<strong>der</strong> Zeichnungen, Anteile o<strong>der</strong><br />

Beteiligungen zu kürzen.<br />

ERWERBSPREIS (§ 4 ZIFFER 9 VermVerkProspV)<br />

Die Anleger haben für den Erwerb ihrer Anteile an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft jeweils den<br />

Nominalbetrag <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Beitrittserklärung übernommenen Kapitaleinlage an die<br />

Fondsgesellschaft zu zahlen. Der Erwerbspreis entspricht dem Zeichnungsbetrag und<br />

dieser beträgt bei <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage mindestens 5.000 Euro<br />

o<strong>der</strong> einen höheren Betrag - auf volle 100 Euro lautend - und bei <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar mindestens 600 Euro einmalig o<strong>der</strong> einen höheren Betrag - auf volle 10 Euro<br />

lautend - sowie mindestens 50 Euro monatlich o<strong>der</strong> einen höheren Betrag, <strong>der</strong> durch 10<br />

teilbar sein muss.<br />

WEITERE KOSTEN (§ 4 ZIFFER 10 VermVerkProspV)<br />

Die Anleger haben ein Agio in Höhe von 5 Prozent ihrer jeweiligen<br />

Zeichnungssumme zu erbringen.<br />

Außerdem können den Anlegern zusätzliche Kosten für den Geldverkehr<br />

(Überweisungs- und Lastschriftgebühren) entstehen.<br />

Bei verspäteter Leistung <strong>der</strong> Einlage ist die Fondsgesellschaft zur<br />

Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz<br />

gemäß § 247 BGB berechtigt.<br />

Sofern sich die Anleger als beschränkt haftende Gesellschafter direkt an <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft beteiligen wollen, haben sie die Kosten für ihre Eintragung im<br />

Handelsregister sowie für die notarielle Beglaubigung einer zu übergebenden<br />

Handelsregistervollmacht zu tragen.<br />

Den Anlegern können Verwaltungskosten (Porto, Telefonkosten,<br />

Reisekosten, Kosten für einen Bevollmächtigten o<strong>der</strong> Sachverständigen) für die<br />

Ausübung von Mitteilungspfl ichten o<strong>der</strong> Informations- und Kontrollrechten, für<br />

die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft o<strong>der</strong> für die<br />

Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren sowie für die Erteilung von<br />

Weisungen an die Treuhandkommanditistin entstehen.<br />

Bei einer Übertragung einer Beteiligung und/o<strong>der</strong> für die Umwandlung einer<br />

Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als Kommanditist haben die Anleger die<br />

anfallenden Kosten zu tragen.<br />

Die Anleger haben sämtliche Kosten zu ersetzen, die <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 76


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

im Zusammenhang mit dem Ausschluss <strong>der</strong> Anleger aus wichtigem Grund o<strong>der</strong><br />

ihrem Ausscheiden wegen Insolvenz o<strong>der</strong> Pfändung <strong>der</strong> Beteiligung entstehen.<br />

Weitere Kosten können im Erbfall für die Legitimation als Erbe bzw. Vermächtnisnehmer<br />

entstehen o<strong>der</strong> – im Falle einer Erbengemeinschaft – für die Tätigkeit eines<br />

zu bestellenden gemeinsamen Bevollmächtigten.<br />

Kündigt <strong>der</strong> Anleger und wählt die physische Auslieferung <strong>der</strong> Edelmetalle,<br />

so hat er spätestens drei Monate nach Auffor<strong>der</strong>ung zur Abholung die Edelmetalle<br />

abzuholen. Kommt <strong>der</strong> Anleger dieser Auffor<strong>der</strong>ung nicht nach, ist die Anbieterin<br />

berechtigt, Verwahrkosten in Höhe von 2 Prozent p. a. des Wertes <strong>der</strong> Edelmetalle,<br />

mindestens aber 100 Euro je Monat in Rechnung zu stellen. Beim Abholen <strong>der</strong><br />

Edelmetalle können dem Anleger Fahrkosten entstehen.<br />

Der Anleger kann die Gesellschaft vor Ablauf von 120 Monaten nach seiner<br />

ersten Kapitaleinzahlung kündigen, wenn er sich in einer wirtschaftlichen Notlage<br />

befi ndet. Eine wirtschaftliche Notlage liegt vor, wenn bei dem Anleger aufgrund<br />

eines unvorhergesehenen Ereignisses eine fi nanzielle Notlage eintritt, welche den<br />

Geldbedarf auslöst. Für diesen Fall <strong>der</strong> Kündigung hat <strong>der</strong> Anleger eine Kündigungs<br />

gebühr von 2 Prozent <strong>der</strong> Beteiligungssumme für jedes angefangene und nicht<br />

eingehaltene Jahr <strong>der</strong> 10-jährigen Beteiligungsdauer an die geschäftsführende<br />

Kommanditistin zu zahlen.<br />

Die vorgenannten Kostenpositionen sind zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung<br />

in ihrer exakten Höhe nicht defi nierbar. Darüber hinaus entstehen den Anlegern für<br />

den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung <strong>der</strong> Vermögensanlage keine<br />

weiteren Kosten.<br />

WEITERE LEISTUNGEN (§ 4 ZIFFER 11 VermVerkProspG)<br />

Die Haftung <strong>der</strong> Kommanditisten ist im Außenverhältnis auf die in das Handelsregister<br />

eingetragene Haftsumme beschränkt. Diese beträgt 10 Prozent <strong>der</strong><br />

übernommenen Pfl ichteinlage. Diese Haftung erlischt erst mit <strong>der</strong> Leistung <strong>der</strong><br />

Einlage. Sollte <strong>der</strong> Saldo <strong>der</strong> Kapitalkonten in <strong>der</strong> Handelsbilanz durch Auszahlungen<br />

o<strong>der</strong> Gewinn- und Verlustzurechnungen einen Nominalwert unter <strong>der</strong> im<br />

Handelsregister eingetragenen Haftsumme (Kapitalkonto I) aufweisen, lebt die<br />

Haftung jedoch gemäß § 172 Abs. 4 HGB bis zur Höhe <strong>der</strong> Auszahlung wie<strong>der</strong><br />

auf – dies gilt auch für Wie<strong>der</strong>anleger. Im Ergebnis gilt dies auch für die sich als<br />

Treugeber an <strong>der</strong> Gesellschaft über die Treuhandkomman ditistin beteiligenden<br />

Anleger. Auf die im Risikokapitel unter „Haftung“ auf Seite 17 beschriebenen<br />

Haftungsrisiken <strong>der</strong> Kommanditisten wird verwiesen. Die Treugeber stellen<br />

gemäß dem Treuhandvertrag die Treuhandkommanditistin anteilig bezüglich<br />

des von dieser für sie gehaltenen Kommanditanteils von <strong>der</strong> vorstehend<br />

dargestellten Kommanditistenhaftung frei. Es besteht keine Nachschusspfl icht<br />

<strong>der</strong> Kommanditisten. Darüber hinaus bestehen keine Umstände, unter welchen<br />

<strong>der</strong> Erwerber <strong>der</strong> Vermögensanlage verpfl ichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e weitere Zahlungen zu leisten.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 77


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

PROVISIONEN (§ 4 ZIFFER 12 VermVerkProspV)<br />

Die Gesamthöhe <strong>der</strong> Provisionen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Vermittlungsprovisionen<br />

o<strong>der</strong> vergleichbarer Vergütungen, steht noch nicht fest, da diese von <strong>der</strong> Höhe des einzu-<br />

werbenden Kommanditkapitals sowie des Depotwerts <strong>der</strong> Fondsgesellschaft abhängt.<br />

Prognosegemäß wird davon ausgegangen, dass bis Ende 2022 Kommanditkapital in Höhe<br />

von 10.020.000 Euro eingezahlt wird. Für die Vermittlung dieses Kommanditkapitals<br />

fällt prognosegemäß ein Agio (Vermittlungsprovision) in Höhe von 501.000 Euro an.<br />

Dies sind 5 Prozent des eingezahlten Kommanditkapitals. Für die Eigenkapitalvermittlung<br />

und alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben fällt prognosegemäß<br />

weiterhin eine Vergütung in Höhe von 1.002.000 Euro an. Dies sind 10 Prozent<br />

des eingezahlten Kommanditkapitals.<br />

Sollte <strong>der</strong> Depotwert <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nach Kosten mehr als 105 Prozent <strong>der</strong><br />

Summe <strong>der</strong> Einzahlungen <strong>der</strong> Anleger (ohne Agio) betragen, so hat die geschäftsführende<br />

Kommanditistin Anspruch auf eine weitere Vermittlungsprovision für die<br />

erfolgte Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten und Treugeber in die<br />

Fondsgesellschaft. Diese beträgt 10 Prozent des Betrages, über den <strong>der</strong> Depotwert <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft nach Kosten über 105 Prozent <strong>der</strong> Kapitaleinzahlungen <strong>der</strong> Anleger<br />

(ohne Agio) hinausgeht. Weitere Vermittlungsprovisionen sind dann geschuldet, wenn<br />

<strong>der</strong> Depotwert <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nach Kosten über den bisherigen höchsten Depotwert,<br />

<strong>der</strong> für die Bemessung <strong>der</strong> erstmaligen zusätzlichen Vermittlungsprovision maßgeblich<br />

war, zzgl. 5 Prozent hinausgeht. Prognosegemäß wird davon ausgegangen, dass bis<br />

Ende 2023 diese zusätzliche Vermittlungsprovision 736.533 Euro beträgt. Dies sind<br />

7,4 Prozent des prognostizierten eingezahlten Kommanditkapitals.<br />

Prognosegemäß beträgt bis Ende 2023 die Gesamthöhe <strong>der</strong> Provisionen<br />

2.239.533 Euro. Dies sind 22,4 Prozent des prognostizierten eingezahlten<br />

Kommanditkapitals von 10.020.000 Euro.<br />

Weitere Provisionen, insbeson<strong>der</strong>e Vermittlungsprovisionen o<strong>der</strong> vergleichbare<br />

Vergütungen, fallen nicht an.<br />

ANLAGEZIELE/ANLAGEPOLITIK<br />

(§ 9 ABSATZ 1 VermVerkProspV)<br />

Anlagepolitik und Anlageziel <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist das Erwerben, Halten, Verwalten<br />

und Verkaufen von real existierenden, zertifi zierten Edelmetallen in Barrenform,<br />

nämlich Gold, Silber und Platin. Von den Nettoeinnahmen wird die Fondsgesellschaft<br />

die zertifi zierten Edelmetalle Gold, Silber und Platin in Barrenform erwerben. Aus den<br />

Nettoeinnahmen wird zudem die Liquiditätsreserve <strong>der</strong> Fondsgesellschaft bestritten.<br />

Hierzu wird auf den Abschnitt „Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose“<br />

auf Seite 38 verwiesen. Aus <strong>der</strong> im Abschnitt „Mittelherkunfts- und<br />

Mittelverwendungsprognose“ auf Seite 38 aufgeführten Liquiditätsreserve bestreitet die<br />

Fondsgesellschaft u. a. ihre laufenden Kosten. Die Nettoeinnahmen werden nicht für<br />

sonstige Zwecke genutzt. Die Nettoeinnahmen reichen für die Realisierung <strong>der</strong><br />

Anlageziele allein aus. Weitere Tätigkeitsbereiche <strong>der</strong> Fondsgesellschaft bestehen nicht.<br />

Beabsichtigt ist, die Edelmetalle monetär jeweils im Drittelmix zu erwerben. Die<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 78


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Fondsgesellschaft darf bis zu 10 Prozent des eingezahlten Kommanditkapitals als<br />

Barreserve auf einem Giro- o<strong>der</strong> Tagesgeldkonto halten.<br />

Die Edelmetalle werden in Tresorräumen durch Sparkassen o<strong>der</strong> Banken eingelagert.<br />

Eine Möglichkeit zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anlageziele o<strong>der</strong> Anlagepolitik ist nur aufgrund<br />

einer Än<strong>der</strong>ung des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es durch Beschluss <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung<br />

möglich, <strong>der</strong> eine Mehrheit von 75 Prozent <strong>der</strong> abgegebenen stimmberechtigten Stimmen<br />

erfor<strong>der</strong>t. Gleiches gilt für den Einsatz von Termingeschäften o<strong>der</strong> Derivaten. Die<br />

Fondsgesellschaft hat bislang nur mit <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg einen Verwahrvertrag<br />

über die Verwahrung <strong>der</strong> Edelmetalle geschlossen (siehe hierzu Seite 72). Bislang hat<br />

die Fondsgesellschaft noch keine Projekte realisiert und noch keine Edelmetalle<br />

erworben. Vorverträge für die Realisierung <strong>der</strong> Anlageziele und Anlagepolitik <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft existieren nicht. Der Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle soll mit dem<br />

eingezahlten Kommanditkapital <strong>der</strong> Anleger erfolgen.<br />

BESCHREIBUNG DES ANLAGEOBJEKTS<br />

(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 1 VermVerkProspV)<br />

Die Anleger erwerben unternehmerische Beteiligungen an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />

Anlageobjekt sind die Edelmetalle Gold, Silber und Platin in Barrenform. Die<br />

Fondsgesellschaft hat direkten Zugang zu den Scheidenanstalten. Sie kauft und<br />

verkauft die Edelmetalle Gold, Silber und Platin in Barrenform bei den zugelassenen<br />

Scheideanstalten wie z. B. <strong>der</strong> Firma Umicore. Weiterhin ist die Fondsgesellschaft<br />

berechtigt, die zertifi zierten Edelmetalle von nahestehenden Personen und an<strong>der</strong>en<br />

Dritten zu einem Preis zu erwerben, <strong>der</strong> den üblichen Marktpreis (Verkaufspreis <strong>der</strong><br />

Scheideanstalt) nicht übersteigt. Im Falle des Verkaufs von Edelmetallen ist die<br />

Fondsgesellschaft berechtigt, diese an Dritte zu einem Preis zu veräußern, <strong>der</strong><br />

mindestens dem üblichen Marktpreis (Ankaufspreis <strong>der</strong> Scheideanstalt) entspricht. Die<br />

Edelmetalle werden in dem fi rmeneigenen Tresor <strong>der</strong> Anbieterin, einem ehemaligen<br />

Bundesbanktresor <strong>der</strong> höchsten Sicherheitsstufe, verwahrt. Zur Verwahrung <strong>der</strong><br />

Edelmetalle hat sich hierbei die Sparkasse Nienburg in einem Verwahrvertrag<br />

gegenüber <strong>der</strong> Fondsgesellschaft verpfl ichtet. Die Edelmetalle sind in Höhe des<br />

aktuellen Wie<strong>der</strong>beschaffungswertes gegen Raub und Einbruchdiebstahl versichert. Die<br />

Edelmetalle werden von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft gehalten, verwaltet und veräußert.<br />

RECHTE BESTIMMTER PERSONEN AM ANLAGEOBJEKT<br />

(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 2 VermVerkProspV)<br />

Der Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern <strong>der</strong> Emittentin, den<br />

Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> Emittentin, den Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrats<br />

<strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin, dem Mittelverwendungskontrolleur o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in stand o<strong>der</strong> steht kein Eigentum am Anlageobjekt o<strong>der</strong> wesentlichen<br />

Teilen desselben zu. Ihnen steht auch aus an<strong>der</strong>en Gründen keine dingliche<br />

Berechtigung am Anlageobjekt zu.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 79


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

DINGLICHE BELASTUNGEN DES ANLAGEOBJEKTS<br />

(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 3 VermVerkProspV)<br />

Es bestehen keine dinglichen Belastungen am Anlageobjekt.<br />

RECHTLICHE ODER TATSÄCHLICHE BESCHRÄNKUNGEN DER<br />

VERWALTUNGSMÖGLICHKEIT DES ANLAGEOBJEKTES,<br />

INSBESONDERE AUF DAS ANLAGEZIEL<br />

(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 4 VermVerkProspV)<br />

Es bestehen keine rechtlichen o<strong>der</strong> tatsächlichen Beschränkungen <strong>der</strong> Verwendungsmöglichkeit<br />

des Anlageobjekts, insbeson<strong>der</strong>e in Hinsicht auf das Anlageziel.<br />

BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN<br />

(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 5 VermVerkProspV)<br />

Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung liegen alle zur Erreichung <strong>der</strong> Anlageziele<br />

sowie für das Anlageobjekt erfor<strong>der</strong>lichen behördlichen Genehmigungen vor.<br />

VERTRÄGE ÜBER DIE ANSCHAFFUNG DES ANLAGEOBJEKTS<br />

(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 6 VermVerkProspV)<br />

Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung hat die Emittentin noch keine Verträge über<br />

die Anschaffung o<strong>der</strong> Herstellung des Anlageobjekts o<strong>der</strong> wesentlicher Teile davon<br />

geschlossen.<br />

BEWERTUNGSGUTACHTEN FÜR DAS ANLAGEOBJEKT<br />

(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 7 VermVerkProspV)<br />

Es hat keine Person o<strong>der</strong> Gesellschaft ein Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt<br />

erstellt.<br />

LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN BESTIMMTER PERSONEN<br />

(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 8 VermVerkProspV)<br />

Nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen werden von <strong>der</strong> Prospektverantwortlichen,<br />

den Gründungsgesellschaftern <strong>der</strong> Emittentin, den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />

<strong>der</strong> Emittentin, den Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrates <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />

Kommanditistin, <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in und dem Mittelverwendungskontrolleur o<strong>der</strong><br />

sonstigen Personen nicht erbracht.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 80


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

VORAUSSICHTLICHE GESAMTKOSTEN<br />

(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 9 VERMVERKPROSPV)<br />

Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageobjekts fi nden sich in <strong>der</strong> Mittelherkunftsund<br />

Mittelverwendungsprognose auf Seite 38. Die Finanzierung des Anlageobjekts erfolgt<br />

ausschließlich durch Eigenkapital. Fremdkapital wurde und wird nicht aufgenommen.<br />

Die Gewährung von Fremdkapital ist ebenfalls nicht zugesagt.<br />

ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN<br />

FIRMA, SITZ, GESCHÄFTSANSCHRIFT<br />

(§ 5 ZIFFER 1 VermVerkProspV)<br />

Emittentin ist die Fondsgesellschaft „<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG“ mit Sitz in<br />

Nienburg. Die Geschäftsanschrift lautet: Hafenstraße 5, 31582 Nienburg.<br />

GRÜNDUNG, DAUER (§ 5 ZIFFER 2 VermVerkProspV)<br />

Die Fondsgesellschaft wurde am 02. Januar 2011 gegründet und ist seit dem 12. Januar<br />

2011 im Handelsregister eingetragen. Sie ist auf unbestimmte Zeit gegründet worden.<br />

RECHTSORDNUNG, RECHTSFORM<br />

(§ 5 ZIFFER 3 VermVerkProspV)<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft und unterliegt dem deutschen<br />

Recht.<br />

STRUKTUR DES PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTERS<br />

(§ 5 ZIFFER 3 VermVerkProspV)<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

ist die Value Verwaltungsgesellschaft mbH. Das voll eingezahlte Stammkapital<br />

<strong>der</strong> Komplementärin beträgt 25.200 Euro. Geschäftsführerin <strong>der</strong> Komplementärin<br />

ist Frau Stephanie Meyn. Die Komplementärin hat ihren Sitz in Nienburg. Ihre<br />

Geschäftsanschrift lautet: Hafenstraße 5, 31582 Nienburg. Sie ist eingetragen im<br />

Handelsregister Walsrode unter HRB 201331. Grundsätzlich haftet <strong>der</strong> persönlich<br />

haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Vorliegend ist<br />

eine Kapitalgesellschaft die persönlich haftende Gesellschafterin und diese haftet<br />

daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 81


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

VON DER GESETZLICHEN REGELUNG ABWEICHENDE<br />

BESTIMMUNGEN (§ 5 ZIFFER 3 VermVerkProspV)<br />

Die Satzung <strong>der</strong> Komplementärin enthält keine von <strong>der</strong> gesetzlichen Regelung<br />

abweichenden Bestimmungen. Der <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft enthält<br />

in Bezug auf die Komplementärin die folgende von <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmung<br />

abweichende Regelung: Die Komplementärin ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist,<br />

von <strong>der</strong> Geschäftsführung ausgeschlossen (§ 7 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s). Sie darf von<br />

ihrer Vertretungsmacht keinen Gebrauch machen, soweit sie hierzu nicht zwingend<br />

verpfl ichtet ist (§ 7 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s). Außerdem ist die Komplementärin<br />

nicht zur Leistung einer Einlage verpfl ichtet und sie ist am Ergebnis und Vermögen<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft nicht beteiligt (§ 4 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s). Ferner unterliegt<br />

die Komplementärin keinem Wettbewerbsverbot (§ 5 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s). Die<br />

Bestimmungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es <strong>der</strong> Fondsgesellschaft weichen darüber hinaus<br />

folgenden Punkten von den gesetzlichen Bestimmungen ab: § 4 Gesellschafter und<br />

Gesellschaftskapital, § 7 Geschäftsführung und Vertretung, § 9 Konten <strong>der</strong> Gesellschafter,<br />

§ 11 Gesellschafter beschlüsse, § 12 Gesellschafterversammlung, schriftliche Beschlussfassung,<br />

§ 13 Jahres abschluss, § 14 Gewinn-und-Verlust-Rechnung, § 15 Kündigung <strong>der</strong><br />

Gesellschaft und Ausscheiden von Gesellschaftern, § 16 Ausschluss von Gesellschaftern,<br />

§ 17 Abfi ndung, § 18 Übertragung von Gesellschaftsanteilen und Erbfolge,<br />

§ 20 Schlichtungsvereinbarung, Ombudsverfahren, § 21 Schriftform und Kosten <strong>der</strong><br />

Gesellschaftsgründung.<br />

GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS<br />

(§ 5 ZIFFER 4 VermVerkProspV)<br />

Gegenstand des Unternehmens ist <strong>der</strong> Ankauf, das Halten und Verwalten sowie <strong>der</strong><br />

Verkauf von real existierenden, zertifi zierten Edelmetallen, nämlich Gold, Silber und<br />

Platin, die in Barrenform erworben werden. Der Gesellschaft ist die Durchführung<br />

sämtlicher mit den vorstehenden Geschäften verbundenen Hilfsgeschäfte und<br />

Dienstleistungen erlaubt, die geeignet sind, das Unternehmen zu för<strong>der</strong>n, sofern es sich<br />

nicht um erlaubnispfl ichtige Tätigkeiten im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) o<strong>der</strong><br />

solche im Sinne des § 34c Gewerbeordnung (GewO) handelt. Die Gesellschaft ist<br />

berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen.<br />

REGISTERGERICHT, HANDELSREGISTERNUMMER<br />

(§ 5 ZIFFER 5 VermVerkProspV)<br />

Die Fondsgesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter <strong>der</strong><br />

Nummer HRA 201485 eingetragen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 82


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

EINORDNUNG IN DEN KONZERN<br />

(§ 5 ZIFFER 6 VermVerkProspV)<br />

Gründungsgesellschafter <strong>der</strong> Fondsgesellschafter sind die Value Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH (Komplementärin), die L’or AG (geschäftsführende Kommanditistin) sowie die<br />

L’or captital trust admin <strong>GmbH</strong> (Treuhandkommanditistin). Alleinige Gesellschafterin<br />

sowohl <strong>der</strong> Komplementärin als auch <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin ist die L’or AG, die<br />

auch Anbieterin dieses Beteiligungsangebotes ist. Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung<br />

ist die Fondsgesellschaft ein Konzernunternehmen <strong>der</strong> L’or AG im Sinne des § 18 AktG i. V.<br />

m. § 296 HGB. Es ist vorgesehen, dass die Anleger die Mehrheit des Kommanditkapitals<br />

übernehmen. Nach Beitritt <strong>der</strong> Anleger und Übernahme <strong>der</strong> Mehrheit des Kommanditkapitals<br />

ist die Fondsgesellschaft kein Konzernunternehmen.<br />

KAPITAL, HAUPTMERKMALE DER ANTEILE<br />

(§ 6 VermVerkProspV)<br />

Die Fondsgesellschaft verfügt zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung und vor <strong>der</strong><br />

Kapitalerhöhung, die Gegenstand dieses Beteiligungsangebotes ist, über ein<br />

Kommanditkapital von 2.000 Euro (gezeichnetes Kapital). Von dem Kommanditkapital<br />

haben die L’or AG (geschäftsführende Kommanditistin) und die L’or capital trust<br />

admin <strong>GmbH</strong> (Treuhandkommanditistin) jeweils einen Kapitalanteil in Höhe von<br />

1.000 Euro übernommen.<br />

Die Haftsumme <strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin beträgt 100 Prozent<br />

<strong>der</strong> übernommenen Einlage. Die Haftsumme <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin beträgt vor<br />

<strong>der</strong> ersten Kapitalerhöhung 100 Prozent <strong>der</strong> übernommenen Einlage. Die Komplementärin<br />

verfügt über keine Stimmrechte. Die Hauptmerkmale <strong>der</strong> Anteile <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />

Kommanditistin und <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin gewähren die gleichen Rechte, die<br />

den übrigen, hinzutretenden Kommanditisten/Treugebern zustehen. Hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Rechte <strong>der</strong> Anleger wird zudem auf die Ausführungen auf den Seiten 73 f. verwiesen. Es<br />

bestehen bei <strong>der</strong> Emittentin keine ausstehenden Einlagen auf das Kapital.<br />

Die Value Verwaltungsgesellschaft mbH (Komplementärin) hat keinen<br />

Kapitalanteil übernommen und ist zur Leistung einer Einlage nicht verpfl ichtet. Sie ist<br />

am Ergebnis und am Vermögen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nicht beteiligt.<br />

Es wurden keinen Wertpapiere o<strong>der</strong> Vermögensanlagen im Sinne des § 8f des<br />

Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />

GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER (§ 7 VermVerkProspV)<br />

Gründungsgesellschafter <strong>der</strong> Fondsgesellschaft sowie Gesellschafter zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Aufstellung des Verkaufsprospektes sind die folgenden juristischen Personen:<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin):<br />

Value Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Nienburg<br />

Beschränkt haftende Gesellschafterin (geschäftsführende Kommanditistin):<br />

L’or AG mit Sitz in Nienburg<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 83


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Beschränkt haftende Gesellschafterin (Treuhandkommanditistin):<br />

L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Nienburg<br />

Von den Gründungsgesellschaftern haben die geschäftsführende Kommanditistin<br />

und die Treuhandkommanditistin jeweils eine Pfl ichteinlage in Höhe von 1.000 Euro<br />

übernommen und voll eingezahlt. Hieraus ergibt sich ein Gesamtbetrag <strong>der</strong> von den<br />

Gründungsgesellschaftern insgesamt gezeichneten und eingezahlten Kommanditeinlagen<br />

von 2.000 Euro zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung.<br />

Die Komplementärin ist nicht am Gewinn <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligt. Die<br />

Komplementärin erhält für die Übernahme <strong>der</strong> persönlichen Haftung eine laufende<br />

monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von 0,06 Prozent des zum letzten Tag des<br />

jeweiligen Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin ist am Gewinn <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

im Verhältnis ihrer Pfl ichteinlage zum Gesamtkapital <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Geschäftsführung <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft eine laufende monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von 2,4<br />

Prozent des zum letzten Tag des jeweiligen Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten<br />

zzgl. <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer. Weiterhin erhält<br />

die geschäftsführende Kommanditistin für die Übernahme <strong>der</strong> Prospektgestaltung und<br />

Drucklegung eine einmalige Vergütung in Höhe von 100.000 Euro zzgl. <strong>der</strong> zum<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer. Des Weiteren erhält die<br />

geschäftsführende Kommanditistin für die Durchführung <strong>der</strong> Eigenkapitalvermittlung<br />

und aller damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben (Marketing/Vertrieb) eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 10 Prozent <strong>der</strong> gezeichneten Kommanditeinlagen.<br />

Sollte die geschäftsführende Kommanditistin im Falle des Verkaufs von Edelmetallen<br />

einen Verkaufspreis erzielen, <strong>der</strong> höher als <strong>der</strong> aktuelle Marktpreis (Ankaufspreis <strong>der</strong><br />

Scheideanstalt) ist, so stehen ihr 50 Prozent <strong>der</strong> Differenz zwischen erzieltem<br />

Verkaufspreis und aktuellem Marktpreis als Gewinnbeteiligung zu. Gleiches gilt für<br />

den Fall des Ankaufs von Edelmetallen zu einem Preis, <strong>der</strong> niedriger ist als <strong>der</strong> aktuelle<br />

Marktpreis (Verkaufspreis <strong>der</strong> Scheideanstalt). Auch hier steht <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />

Kommanditistin 50 Prozent <strong>der</strong> Differenz zwischen Kaufpreis und aktuellem<br />

Marktpreis einschließlich Umsatzsteuer als Gewinnbeteiligung zu. Die Zahlung von<br />

Vergütungen für die Vermittlung von Edelmetallkäufen o<strong>der</strong> -verkäufen ist zulässig,<br />

solange und soweit die Fondsgesellschaft auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gezahlten<br />

Vergütungen einen höheren Verkaufspreis o<strong>der</strong> einen niedrigeren Einkaufspreis<br />

im Vergleich zur Abwicklung zum aktuellen Marktpreis unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Umsatzsteuer am Kauf von Silber und Platin erzielen kann. Für ihre Tätigkeit im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten o<strong>der</strong><br />

Treugeber in die Fondsgesellschaft erhält die geschäftsführende Kommanditistin das<br />

tatsächlich eingeworbene Agio auf das Beteiligungskapital. Sollte <strong>der</strong> Depotwert des<br />

Fonds nach Kosten mehr als 105 Prozent <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Kapitaleinzahlungen <strong>der</strong> Anleger<br />

(ohne Agio) betragen, so hat die geschäftsführende Kommanditistin Anspruch auf eine<br />

zusätzliche Vergütung für die erfolgte Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />

und Treugeber in die Fondsgesellschaft. Diese beträgt 10 Prozent des Betrages, über den<br />

<strong>der</strong> Depotwert des Fonds nach Kosten über 105 Prozent <strong>der</strong> Kapitaleinzahlungen <strong>der</strong><br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 84


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Anleger (ohne Agio) hinausgeht. Weitere Vergütungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

erfolgten Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten und Treugeber in die<br />

Fondsgesellschaft sind darüber hinaus geschuldet, wenn <strong>der</strong> Depotwert des Fonds nach<br />

Kosten über den bisherigen höchsten Depotwert, <strong>der</strong> für die Bemessung <strong>der</strong> erstmaligen<br />

zusätzlichen Vergütung für die Vermittlung von Kommanditisten und Treugebern<br />

maßgeblich war, zzgl. 5 Prozent hinausgeht. Die Vergütung beträgt in diesen Fällen<br />

10 Prozent des Betrages zwischen dem bisherigen Hoch zzgl. 5 Prozent und dem neuen<br />

Hoch (All-Time-High/High-Watermark-Prinzip).<br />

Die Treuhandkommanditistin ist am Gewinn <strong>der</strong> Fondsgesellschaft im<br />

Verhältnis ihrer Pfl ichteinlage zum Gesamtkapital <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligt. Die<br />

Treuhandkommanditistin erhält für ihre Leistungen aus dem Treuhandvertrag von <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von monatlich 1/12 von 0,18 Prozent des<br />

zum letzten Tag des jeweiligen Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten zzgl. <strong>der</strong><br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer.<br />

Über die zuvor dargestellten Vergütungen hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern/Gesellschaftern<br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung keine weiteren<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge, insbeson<strong>der</strong>e<br />

Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen je<strong>der</strong> Art innerhalb und außerhalb des<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es, zu.<br />

Die Gründungsgesellschafter/Gesellschafter zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung<br />

halten we<strong>der</strong> unmittelbar noch mittelbar Beteiligungen an Unternehmen,<br />

die mit dem Vertrieb <strong>der</strong> emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die <strong>der</strong><br />

Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen o<strong>der</strong> die im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Herstellung o<strong>der</strong> Anschaffung des Anlageobjekts Lieferungen o<strong>der</strong> Leistungen erbringen.<br />

Die Gründungsgesellschafter/Gesellschafter zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung<br />

sind zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung für <strong>der</strong>artige Unternehmen nicht tätig.<br />

Die Gründungsgesellschafter/Gesellschafter zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospekt aufstellung<br />

sowie Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geschäftsführung o<strong>der</strong> des Vorstandes, Aufsichtsgremien<br />

und Beiräte <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in sowie sonstiger Personen haben<br />

keine Eintragungen in Bezug auf eine Verurteilung wegen einer Straftat nach<br />

den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs,<br />

§ 54 Kreditwesengesetzes,<br />

§ 38 Wertpapierhandelsgesetz o<strong>der</strong><br />

§ 369 Abgabenordnung<br />

in einem Führungszeugnis enthalten. Ebenfalls erfolgte auch keine ausländische<br />

Verurteilung wegen einer Straftat, die mit den vorgenannten Straftaten vergleichbar ist.<br />

Über das Vermögen eines Gründungsgesellschafters o<strong>der</strong> eines Gesellschafters<br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet o<strong>der</strong><br />

mangels Masse abgewiesen. Ein Gründungsgesellschafter o<strong>der</strong> Gesellschafter zum<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung war bei keiner Geschäftsführung einer Gesellschaft<br />

tätig, über <strong>der</strong>en Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet o<strong>der</strong> mangels Masse<br />

abgewiesen wurde.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 85


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

DIE WICHTIGSTEN TÄTIGKEITSBEREICHE (§ 8 VERMVERKPROSPV)<br />

Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche <strong>der</strong> Fondsgesellschaft bestehen im Erwerben,<br />

Halten, Verwalten und Verkaufen von real existierenden, zertifi zierten Edelmetallen in<br />

Barrenform, nämlich Gold, Silber und Platin. Weitere Tätigkeitsbereiche <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft bestehen nicht. Beabsichtigt ist, die Edelmetalle jeweils wertmäßig im<br />

Drittelmix zu erwerben. Die Fondsgesellschaft darf bis zu 10 Prozent des eingezahlten<br />

Kommanditkapitals als Barreserve auf einem Giro- o<strong>der</strong> Tagesgeldkonto halten. Die<br />

Edelmetalle werden zentral in Tresorräumen durch Sparkassen o<strong>der</strong> Banken eingelagert.<br />

Die Fondsgesellschaft hat den im Kapitel „Planungsrechnung 01. Januar 2012<br />

bis 31. Dezember 2023“ dargestellten Mittelverwendungskontrollvertrag geschlossen.<br />

Weiterhin hat die Fondsgesellschaft mit <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg einen Verwahrvertrag<br />

über die Verwahrung <strong>der</strong> Edelmetalle geschlossen. Hierzu wird auf die Seiten 72 f. dieses<br />

Prospektes verwiesen. Zur Umsetzung des Gesellschaftszweckes ist die Fondsgesellschaft<br />

davon abhängig, dass diese Verträge erfüllt werden. Weitere Verträge wurden nicht<br />

abgeschlossen.<br />

Darüber hinaus ist die Fondsgesellschaft nicht von Patenten, Lizenzen, Verträgen<br />

o<strong>der</strong> neuen Herstellungsverfahren abhängig.<br />

Gerichts-, Schieds- o<strong>der</strong> Verwaltungsverfahren, die einen wesentlichen Einfl uss<br />

auf die wirtschaftliche Lage <strong>der</strong> Fondsgesellschaft haben können, sind nicht anhängig.<br />

Laufende Investitionen – auch in Finanzanlagen – <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

bestehen nicht.<br />

Die Tätigkeit <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse<br />

beeinfl usst worden.<br />

MITGLIEDER DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER<br />

FONDSGESELLSCHAFT, MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS<br />

DER GESCHÄFTSFÜHRENDEN KOMMANDITISTIN<br />

(§ 12 ABSATZ 1 UND 2 VermVerkProspV)<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> Emittentin sind Marcus Meyn, Vorstand <strong>der</strong><br />

geschäftsführenden Kommanditistin, sowie Stephanie Meyn, Geschäftsführerin <strong>der</strong><br />

Komplementärin. Die Komplementärin ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, von <strong>der</strong><br />

Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geschäftsführung haben die<br />

Geschäftsanschrift Hafenstraße 5, 31582 Nienburg.<br />

Den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, sowie den<br />

Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrats <strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin, sind keine<br />

abgegrenzten Verantwortungs- und Aufgabenbereiche (Funktionen) zugeordnet.<br />

Die Fondsgesellschaft verfügt we<strong>der</strong> über einen Aufsichtsrat noch einen<br />

Beirat. Bei <strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin besteht ein Aufsichtsrat. Zu den<br />

Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrats zählen Hans-Jürgen Kasprich, Dr. Henning Hermann<br />

und Dr. Thomas Weigt. Die Mitglie<strong>der</strong> haben die Geschäftsanschrift Hafenstraße 5,<br />

31582 Nienburg.<br />

Die Fondsgesellschaft wurde am 02. Januar 2011 gegründet. Für das letzte<br />

abgeschlossene Geschäftsjahr wurde den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong><br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 86


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Fondsgesellschaft, Vorstand, Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrats <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />

Kommanditistin keine Gesamtbezüge, insbeson<strong>der</strong>e Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

je<strong>der</strong> Art gewährt. Zur Höhe <strong>der</strong> vereinbarten Bezüge für die geschäftsführende<br />

Kommanditistin wird auf den Abschnitt „Vergütungen für Geschäftsführung und<br />

persönliche Haftung“ (Seite 65 f.) verwiesen.<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geschäftsführung o<strong>der</strong> des Vorstandes sowie Mitglie<strong>der</strong> von<br />

Aufsichtsgremien, Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrats <strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin<br />

o<strong>der</strong> Beiräte <strong>der</strong> Fondsgesellschaft <strong>der</strong> Anbieterin, die Prospektverantwortliche,<br />

die Treuhän<strong>der</strong>in o<strong>der</strong> sonstige Personen sind nicht für Unternehmen tätig, die <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft Fremdkapital gewähren o<strong>der</strong> im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Herstellung<br />

des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen o<strong>der</strong> Leistungen erbringen. Die<br />

geschäftsführende Kommanditistin ist mit dem Vertrieb <strong>der</strong> Vermögensanlage beauftragt.<br />

Insofern sind <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin, Marcus Meyn,<br />

als Mitglied <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft sowie die Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Aufsichtsrats <strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin, Hans-Jürgen Kasprich,<br />

Dr. Henning Hermann und Dr. Thomas Weigt, für ein Unternehmen tätig, welches<br />

mit dem Vertrieb <strong>der</strong> Vermögensanlage betraut ist. Darüber hinaus sind die Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Geschäftsführung o<strong>der</strong> des Vorstandes nicht für Unternehmen tätig, die mit dem<br />

Vertrieb <strong>der</strong> angebotenen Vermögensanlage betraut sind.<br />

TREUHANDKOMMANDITISTIN<br />

(§ 12 ABSATZ 3 VermVerkProspV)<br />

Die L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Nienburg ist Treuhandkommanditistin<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin<br />

ist <strong>der</strong> von den Anlegern mit <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin zu schließende Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag (siehe Seite 108 ff.) sowie <strong>der</strong> <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft (siehe Seite 94 ff.).<br />

Aufgabe <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin ist es, ihren Kommanditanteil an <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft im eigenen Namen, jedoch für Rechnung <strong>der</strong> mittelbar als Treugeber<br />

beteiligten Anleger zu halten. Die Treuhandkommanditistin hat folgende wesentliche<br />

Rechte und Pfl ichten: Die Treuhandkommanditistin übt die Verwaltung <strong>der</strong> Beteiligungen<br />

im wirtschaftlichen Interesse und nach den Weisungen <strong>der</strong> Treugeber aus. Sie ist berechtigt,<br />

das auf ihren Kommanditanteil entfallende Stimmrecht nach den Weisungen ihrer<br />

Treugeber gespalten auszuüben.<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft für ihre Tätigkeit<br />

eine Vergütung von monatlich 1/12 von 0,18 Prozent des zum letzten Tag des jeweiligen<br />

Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten zzgl. <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung<br />

gültigen Umsatzsteuer. Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> für die Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufgaben<br />

vereinbarten Vergütung beträgt somit auf Grundlage <strong>der</strong> Prognoserechnung 270.522<br />

Euro bis einschließlich 2023.<br />

Die Treuhandkommanditistin übt ihre Tätigkeit als Treuhandkommanditistin<br />

auch bei an<strong>der</strong>en, vergleichbaren Vermögensanlagen aus. Interessenkonfl ikte bestehen<br />

deswegen nicht.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 87


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Die Treuhandkommanditistin ist eine Tochtergesellschaft <strong>der</strong> L’or AG. Die L’or<br />

AG ist zugleich geschäftsführende Kommanditistin <strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Die L’or AG<br />

hat bereits vergleichbare Edelmetallfonds aufgelegt und führt <strong>der</strong>en Geschäfte ebenfalls<br />

als geschäftsführende Kommanditistin. Es bestehen keine Umstände o<strong>der</strong> Beziehungen, die<br />

Interessenkonfl ikte <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin begründen können.<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLEUR<br />

(§ 12 ABSATZ 4 VermVerkProspV)<br />

Die Mittelverwendungskontrolle erfolgt durch Herrn Steuerberater Rüdiger Frenzel,<br />

Geschäftsanschrift: Neu Ripdorf 9, 29525 Uelzen. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit<br />

als Mittelverwendungskontrolleur ist <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrollvertrag vom<br />

20. September 2011 (siehe Seite 114 f.).<br />

Aufgabe des Mittelverwendungskontrolleurs ist die Sicherstellung einer<br />

durchgängigen Mittelverwendungskontrolle während <strong>der</strong> Investitionsphase unter<br />

Einhaltung <strong>der</strong> Investitionskriterien. Der Mittelverwendungskontrolleur hat folgende<br />

wesentliche Rechte und Pfl ichten: Zahlungen von Anlegern erfolgen auf das Konto <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft. Für die Freigabe von Zahlungsmitteln von dem Konto <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft ist die Fondsgesellschaft nur zusammen mit dem<br />

Mittelverwendungskontrolleur berechtigt. Über die Einlagen auf dem Konto <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft darf <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrolleur für Rechnung <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft nur verfügen, wenn die Voraussetzungen des Investitionsplans dieses<br />

Verkaufsprospektes erfüllt sind. Insbeson<strong>der</strong>e hat <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrolleur daher<br />

sicherzustellen, dass die Einlagen <strong>der</strong> Anleger für den Kauf <strong>der</strong> Edelmetalle Gold, Silber<br />

und Platin, werwendet werden.<br />

Für seine Tätigkeit erhält <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrolleur von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

einen Gesamtbetrag in Höhe von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der<br />

Mittelverwendungskontrolleur übt seine Tätigkeit als Mittelverwendungs kontrolleur<br />

auch bei an<strong>der</strong>en, vergleichbaren Vermögensanlagen aus.<br />

Es bestehen keine Umstände o<strong>der</strong> Beziehungen, die Interessenkonfl ikte des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs begründen können.<br />

SONSTIGE PERSONEN (§ 12 ABSATZ 4 IN VERBINDUNG<br />

MIT § 12 ABSATZ 1 UND 2 VermVerkProspV)<br />

Über die nach <strong>der</strong> VermVerkProspV angabepfl ichtigen Personen hinaus hat niemand<br />

die Herausgabe o<strong>der</strong> den Inhalt dieses Prospektes o<strong>der</strong> die Abgabe o<strong>der</strong> den Inhalt des<br />

Angebotes dieser Vermögensanlage wesentlich beeinfl usst.<br />

ÜBERNOMMENE GEWÄHRLEISTUNG (§ 14 VermVerkProspV)<br />

Für das Angebot <strong>der</strong> Vermögensanlage, für <strong>der</strong>en Verzinsung o<strong>der</strong> Rückzahlung hat<br />

we<strong>der</strong> eine juristische Person o<strong>der</strong> Gesellschaft die Gewährleistung übernommen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 88


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

3. Steuerliche Grundlagen<br />

ALLGEMEINE HINWEISE<br />

In diesem Kapitel werden die wesentlichen Grundlagen <strong>der</strong> steuerlichen<br />

Konzeption und Vermögensanlage dargestellt. Die Darstellung ist nicht allumfassend<br />

bzw. abgeschlossen, da Aspekte, die sich aus <strong>der</strong> persönlichen Situation des Anlegers<br />

ergeben könnten, nicht berücksichtigt werden können. Die nachfolgenden Erläuterungen<br />

sollten daher nicht als alleinige Grundlage für die steuerliche Beurteilung einer Investitionsentscheidung<br />

in die Fondsgesellschaft herangezogen werden.<br />

Die Ausführungen beschränken sich auf eine allgemeine Darstellung möglicher steuerlicher<br />

Auswirkungen in Deutschland und ersetzen keine individuelle Rechts- o<strong>der</strong><br />

Steuerberatung des Anlegers. Es wird den Anlegern daher empfohlen, die jeweiligen<br />

Konsequenzen einer Beteiligung im Vorwege mit dem persönlichen steuerlichen<br />

Berater zu besprechen.<br />

Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich nur auf in Deutschland unbeschränkt<br />

steuerpfl ichtige natürliche Personen, die ihre Beteiligung an <strong>der</strong> Fonds gesellschaft<br />

im Privatvermögen halten. Für gewerbliche Anleger, die ihre Beteiligung an <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft im Betriebsvermögen halten, und für im Ausland ansässige Anleger<br />

ergeben sich abweichende Konsequenzen bzw. Besteuerungsmerkmale, welche hier<br />

nicht dargestellt werden. Es wird gewerblichen und im Ausland ansässigen Anlegern<br />

daher empfohlen, steuerliche und rechtliche Beratung einzuholen.<br />

Die nachfolgend dargestellten Steueraspekte basieren auf <strong>der</strong> zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Prospektaufstellung geltenden Rechtslage einschließlich weiterer rechtlicher<br />

Vorschriften und rechtskräftiger Urteile sowie veröffentlichter Anweisungen und<br />

Erlasse <strong>der</strong> deutschen Finanzverwaltung. Im Hinblick auf mögliche zukünftige<br />

Gesetzesän<strong>der</strong>ungen, Gerichtsurteile o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Verwaltungsansicht mit<br />

möglicherweise negativen steuerlichen Auswirkungen für die Fondsgesellschaft und<br />

ihre Anleger wird auf den Hinweis „Steuerliche Risiken“ im Abschnitt „Risiken <strong>der</strong><br />

Beteiligung“ dieses Verkaufsprospektes verwiesen.<br />

STEUERRECHTLICHE BEHANDLUNG DER FONDSGESELLSCHAFT<br />

Die Fondsgesellschaft ist we<strong>der</strong> Subjekt <strong>der</strong> Einkommensteuer noch <strong>der</strong> Körperschaftsteuer.<br />

Sie ist als Kommanditgesellschaft eine Personengesellschaft im Sinne <strong>der</strong> §§ 161 ff.<br />

HGB und für Zwecke <strong>der</strong> Ertragsbesteuerung transparent, so dass die von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

gehaltenen Wirtschaftsgüter den Fondsanlegern anteilig steuerlich zugerechnet<br />

werden (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO).<br />

BETEILIGUNG<br />

Die Anleger zeichnen Beteiligungen an <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG und<br />

halten ihre Beteiligungen direkt o<strong>der</strong> über die L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> als<br />

Treuhandkommanditistin.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 89


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin ist zu beachten, dass zivilrechtlich<br />

allein die Treuhän<strong>der</strong>in Gesellschafterin <strong>der</strong> Fondsgesellschaft wird. Steuerlich sind<br />

Wirtschaftsgüter bei Treuhandverhältnissen dem Treugeber zuzurechnen (§ 39 Abs. 2<br />

Nr. 1 Satz 2 AO). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Beteiligung an einer<br />

vermögensverwaltenden o<strong>der</strong> an einer gewerblichen Personengesellschaft handelt.<br />

Die Zwischenschaltung eines Treuhän<strong>der</strong>s, <strong>der</strong> die Anteile an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

für einen Investor hält, än<strong>der</strong>t somit nichts an dessen Besteuerung. An dieser<br />

Auffassung än<strong>der</strong>t auch die Beurteilung sogenannter Treuhandmodelle durch die<br />

Finanzverwaltung nichts. Die nachfolgenden Ausführungen hinsichtlich <strong>der</strong><br />

steuerlichen Aspekte <strong>der</strong> Beteiligung werden daher für Treugeber und unmittelbar<br />

beteiligte Kommanditisten einheitlich dargestellt.<br />

Die L’or AG und die L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> werden als weitere<br />

Kommanditistinnen und die Value Verwaltungsgesellschaft mbH als alleinige<br />

Komplementärin (letztere ohne Einlage) beteiligt sein.<br />

Einziger Geschäftsgegenstand <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist <strong>der</strong> Ankauf, das<br />

Halten und Verwalten sowie <strong>der</strong> Verkauf von real existierenden Edelmetallen,<br />

nämlich Gold, Silber und Platin, die in Barrenform erworben werden.<br />

Entscheidend für die steuerliche Konzeption <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist, dass<br />

diese als vermögensverwaltende Personengesellschaft und nicht als Gewerbebetrieb<br />

angesehen wird. Eine Personengesellschaft kann als Gewerbebetrieb eingestuft<br />

werden, wenn sie entwe<strong>der</strong> „originär gewerblich tätig“, „gewerblich geprägt“ o<strong>der</strong><br />

„gewerblich infi ziert“ ist. Die Fondsgesellschaft wird als vermögensverwaltende<br />

Personengesellschaft konzipiert, wie folgende Ausführungen darlegen:<br />

1. ORIGINÄR GEWERBLICHE TÄTIGKEIT<br />

Eine originär gewerbliche Tätigkeit <strong>der</strong> Fondsgesellschaft käme in Betracht, wenn diese<br />

die Grenzen <strong>der</strong> privaten Vermögensverwaltung überschreiten würde.<br />

Eine vermögensverwaltende Tätigkeit liegt vor, wenn sich die Betätigung noch<br />

als Nutzung von Vermögen im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden<br />

Substanzwerten darstellt und die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch<br />

Umschichtung nicht entscheidend in den Vor<strong>der</strong>grund tritt (vgl. BFH-Urteile vom<br />

0<strong>4.</strong> März 1980, BStBl. <strong>II</strong>I S. 389, und vom 29. Oktober 1998, BStBl. <strong>II</strong>I, S. 448).<br />

Ein Gewerbebetrieb liegt dagegen vor, wenn eine selbstständige nachhaltige<br />

Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird, die sich als Beteiligung<br />

am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und über den Rahmen <strong>der</strong><br />

Vermögensverwaltung hinausgeht.<br />

Nach Ansicht <strong>der</strong> Anbieterin ist davon auszugehen, dass die Fondsgesellschaft<br />

nicht gewerblich tätig wird, da sie lediglich beabsichtigt, aus dem Substanzwert <strong>der</strong> zu<br />

erwerbenden Edelmetalle einen Vermögenszuwachs zu erzielen.<br />

2. GEWERBLICHE PRÄGUNG<br />

Eine gewerbliche Prägung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft liegt dann vor, wenn ausschließlich<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 90


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Kapitalgesellschaften o<strong>der</strong> gewerblich geprägte Personengesellschaften unbeschränkt<br />

haftende Gesellschafter (Komplementäre) des Fonds sind und neben diesen keine<br />

weiteren Gesellschafter (Kommanditisten) zur Geschäftsführung des Fonds berechtigt<br />

und verpfl ichtet sind.<br />

Die Komplementärin <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist zwar eine Kapitalgesellschaft,<br />

nach dem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> ist diese aber von <strong>der</strong> Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />

Die Geschäftsführung obliegt ausschließlich <strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin.<br />

Nach dieser rechtlichen Struktur ist die Fondsgesellschaft nicht gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2<br />

EStG gewerblich geprägt.<br />

3. GEWERBLICHE INFIZIERUNG<br />

Die Fondsgesellschaft KG würde auch dann einen Gewerbebetrieb unterhalten, wenn<br />

sie sich an einer gewerblich geprägten o<strong>der</strong> gewerblich tätigen Personengesellschaft<br />

beteiligt. In diesem Fall führen die gewerblichen Einkünfte <strong>der</strong> Personengesellschaft,<br />

die <strong>der</strong> Fondsgesellschaft zugerechnet werden, zur gewerblichen Infi zierung sämtlicher<br />

Einkünfte <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />

Eine Beteiligung an an<strong>der</strong>en Unternehmen durch die Fondsgesellschaft ist nicht<br />

vorgesehen. Eine gewerbliche Infi zierung kommt daher nicht in Betracht.<br />

Die Fondsgesellschaft ist mithin we<strong>der</strong> gewerblich tätig, noch gewerblich geprägt<br />

o<strong>der</strong> gewerblich infi ziert. Durch Ankauf, Halten, Verwalten und Verkauf von Edelmetallen<br />

unterhält die Fondsgesellschaft keinen Gewerbebetrieb. Vielmehr wird die<br />

Fondsgesellschaft vermögensverwaltend tätig sein. Dies hat unter an<strong>der</strong>em zur Folge,<br />

dass auf Ebene <strong>der</strong> Fondsgesellschaft keine Gewerbesteuer anfällt. Die Geschäftsführung<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft wird, soweit möglich, die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen<br />

ergreifen, um die Kriterien für eine vermögensverwaltende Tätigkeit einzuhalten (vgl.<br />

auch Risikohinweis, Seite 21 f.).<br />

VERWIRKLICHUNG STEUERLICH RELEVANTER TATBESTÄNDE<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf Ebene <strong>der</strong> Fondsgesellschaft zu versteuernde<br />

Einkünfte erzielt werden, die Fondsgesellschaft jedoch keine Liquidität<br />

an die Anleger ausschüttet. Aufgrund <strong>der</strong> steuerlichen Transparenz <strong>der</strong> Personengesellschaft<br />

ist ausschließlich maßgeblich, dass die Personengesellschaft Einkünfte<br />

erzielt hat. In diesen Fällen kann es daher dazu kommen, dass die von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

erzielten Einkünfte vom Anleger zu versteuern sind, ohne dass bei ihm ein<br />

entsprechen<strong>der</strong> Liquiditätszufl uss stattgefunden hat (vgl. auch Risikohinweis, Seite 21 f.).<br />

VERÄUSSERUNGSGEWINNE<br />

Konzeptionsgemäß soll ein Anleger erst durch Veräußerung <strong>der</strong> Edelmetalle Gewinne<br />

erzielen, die ihm auch erst im Falle seiner (Teil-)Kündigung ausgeschüttet werden.<br />

Als Veräußerungsgewinn wird gemäß § 23 Abs. 3 EStG <strong>der</strong> Unterschied zwischen<br />

Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungskosten zzgl. <strong>der</strong> Werbungskosten<br />

an<strong>der</strong>erseits qualifi ziert.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 91


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Die Veräußerung des Anteils an einer Personengesellschaft durch den Gesellschafter<br />

wird steuerlich wegen <strong>der</strong> Transparenz <strong>der</strong> Personengesellschaft wie die<br />

anteilige Veräußerung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Personengesellschaft gehaltenen Wirtschaftsgüter<br />

behandelt. Die Veräußerung des Anteils an <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

durch den Anleger wird damit steuerlich wie die anteilige Veräußerung <strong>der</strong> durch<br />

die Fondsgesellschaft erworbenen Edelmetalle behandelt.<br />

Veräußerungsgewinne sind für Privatanleger gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG<br />

steuerfrei, sofern eine einjährige Spekulationsfrist eingehalten wird. Die Spekulationsfrist<br />

gemäß § 23 EStG wird dann eingehalten, wenn <strong>der</strong> Anleger seine veräußerte<br />

Beteiligung an <strong>der</strong> Gesellschaft länger als zwölf Monate gehalten hat und auch die<br />

Haltedauer des Edelmetalls durch die Gesellschaft länger als zwölf Monate betragen<br />

hat. Veräußert ein Anleger seine Beteiligung vor Ablauf <strong>der</strong> Spekulationsfrist o<strong>der</strong><br />

veräußert die Emittentin vor Ablauf von zwölf Monaten ihrerseits Edelmetalle, sind<br />

Einkünfte aus <strong>der</strong> Veräußerung als einkommensteuerpfl ichtiges privates Veräußerungs-<br />

geschäft zu betrachten und unterliegen sodann in voller Höhe <strong>der</strong> persönlichen<br />

Einkommensteuer des Anlegers.<br />

Verwirklicht <strong>der</strong> Anleger ein privates Veräußerungsgeschäft innerhalb <strong>der</strong><br />

ein jährigen Spekulationsfrist, bleiben diese Gewinne steuerfrei, wenn <strong>der</strong> aus privaten<br />

Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Veranlagungsjahr weniger als 600<br />

Euro beträgt. Steuerpfl ichtige Gewinne unterliegen in Deutschland dem persönlichen<br />

Steuersatz des Anlegers sowie dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls <strong>der</strong> Kirchensteuer.<br />

Etwaige Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können auch im Falle<br />

des Verlustvortrages bzw. Verlustrückgangs nur mit Gewinnen aus privaten<br />

Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.<br />

ABGELTUNGSTEUER AUF ZINSEINKÜNFTE<br />

Zinseinkünfte <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, die konzeptionsgemäß aus <strong>der</strong> kurzfristigen<br />

Anlage freier Liquidität resultieren, unterliegen <strong>der</strong> Abgeltungsteuer für Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen (§ 32d EStG) von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und etwaiger<br />

Kirchensteuer. Für sämtliche Kapitalerträge des Anlegers kann <strong>der</strong> Sparerpauschbetrag<br />

in Höhe von 801 Euro (bzw. 1.602 Euro bei zusammen veranlagten Steuerpfl ichtigen)<br />

geltend gemacht werden. Der Abzug <strong>der</strong> tatsächlich angefallenen allgemeinen Werbungskosten<br />

ist nach § 20 Abs. 9 S. 1 EStG ausgeschlossen. Die laufenden Kosten <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

(z. B. die Fondsverwaltungsgebühr) können daher nicht ergebnismin<strong>der</strong>nd<br />

geltend gemacht werden. Sofern <strong>der</strong> persönliche Steuersatz eines Anlegers nach dem<br />

allgemeinen progressiven Einkommensteuertarif niedriger ist als die Abgeltungsteuer,<br />

kann <strong>der</strong> Anleger beantragen, dass die anteiligen laufenden Zinserträge aus <strong>der</strong> Anlage<br />

freier Liquidität nicht mit <strong>der</strong> Abgeltungsteuer, son<strong>der</strong>n mit seinem persönlichen<br />

Steuersatz versteuert werden (sogenannte Günstigerprüfung). Hierfür müssen sämtliche<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt und dem allgemeinen Einkommensteuertarif<br />

unterworfen werden.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 92


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

UMSATZSTEUER<br />

Die Fondsgesellschaft ist keine Unternehmerin im Sinne von § 2 Abs. 1 UStG, da ihre<br />

Geschäftstätigkeit in <strong>der</strong> langfristigen Anlage von Vermögen besteht und nicht im<br />

marktmäßigen Auftreten als Händlerin. Die langfristige Anlage von Vermögen erfüllt<br />

nicht die Kriterien <strong>der</strong> gewerblichen und berufl ichen Tätigkeit, die Voraussetzung für<br />

die Unternehmereigenschaft des § 2 Abs. 1 UStG sind.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> fehlenden Unternehmereigenschaft ist die Fondsgesellschaft nicht<br />

berechtigt, die von Dritten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu<br />

machen. Diese Vorsteuer belastet als Aufwand das Ergebnis <strong>der</strong> Fondsgesellschaft bzw.<br />

stellt beim Ankauf von Silber und Platin aktivierungspfl ichtige Anschaffungsnebenkosten<br />

dar. Gleichzeitig unterliegt <strong>der</strong> Verkauf von Silber und Platin nicht <strong>der</strong> Umsatzsteuer.<br />

Umsätze mit Anlagegold sind nach § 25c UStG von <strong>der</strong> Umsatzsteuer befreit.<br />

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER<br />

Erfolgt eine Übertragung eines Anteils an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft im Wege eines Erwerbs<br />

von Todes wegen o<strong>der</strong> einer Schenkung, unterliegt dieser Vorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 1,<br />

2 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) <strong>der</strong> Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Die Ermittlung<br />

<strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> jeweils anfallenden Steuer hängt in erster Linie von <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Vermögensübertragung,<br />

dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bzw. Schenker und <strong>der</strong> Höhe des<br />

für den Erwerber anzuwendenden Freibetrages ab.<br />

Der erbschaftsteuerliche (schenkungsteuerliche) maßgebliche Wert des Anteils<br />

einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft – als solche die Fondsgesellschaft<br />

konzipiert ist – ist aufgrund <strong>der</strong> anteiligen Werte <strong>der</strong> von dieser Gesellschaft gehaltenen<br />

Wirtschaftsgüter zu ermitteln. Die von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft gehaltenen Wirtschaftsgüter,<br />

die Edelmetalle Gold, Silber und Platin, sind grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert<br />

zu bewerten. Der gemeine Wert ist <strong>der</strong> Verkehrswert, d. h. <strong>der</strong> Preis, <strong>der</strong> im gewöhnlichen<br />

Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung unter Berücksichtigung aller preisbildenden<br />

Faktoren zu erzielen wäre. Bei den von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft gehaltenen Edelmetallen<br />

erfolgt die Ermittlung des Verkehrswertes aufgrund <strong>der</strong> Handelsnotierungen bei Gold,<br />

Silber und Platin zum Zeitpunkt des Erbfalls bzw. Schenkung.<br />

ÄNDERUNGEN DES STEUERRECHTS<br />

Die vorstehenden Erläuterungen basieren auf dem bekannten Stand <strong>der</strong> Gesetzgebung<br />

und <strong>der</strong> Rechtsprechung zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung. Für den Fall einer<br />

abweichenden rechtlichen o<strong>der</strong> steuerlichen Beurteilung <strong>der</strong> Konzeption durch die<br />

Finanzverwaltung o<strong>der</strong> für künftige Gesetzesän<strong>der</strong>ungen kann keine Gewähr übernommen<br />

werden. Auf die Angaben zu den steuerlichen Risiken wird verwiesen (Seite 21 f.).<br />

ANGABEN GEMÄSS VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG<br />

Die Anbieterin übernimmt keine Zahlung von Steuern.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 93


§ 1 FIRMA UND SITZ<br />

1. Die Gesellschaft führt die Firma<br />

„<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG“.<br />

2. Sitz <strong>der</strong> Gesellschaft ist Nienburg.<br />

§ 2 GEGENSTAND DER GESELLSCHAFT<br />

1. Gegenstand <strong>der</strong> Gesellschaft ist <strong>der</strong> Ankauf, das<br />

Halten und Verwalten sowie <strong>der</strong> Verkauf von real<br />

existierenden, zertifizierten Edelmetallen, nämlich<br />

Gold, Silber und Platin, die in Barrenform erworben<br />

werden.<br />

2. Der Gesellschaft ist die Durchführung sämtlicher mit<br />

den vorstehenden Geschäften verbundenen Hilfsgeschäfte<br />

und Dienstleistungen erlaubt, die geeignet<br />

sind, das Unternehmen zu för<strong>der</strong>n, sofern es sich<br />

nicht um erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne<br />

des Kreditwesengesetzes (KWG) o<strong>der</strong> solche im<br />

Sinne des § 34c Gewerbeordnung (GewO) handelt.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, freie Liquidität<br />

verzinslich anzulegen.<br />

§ 3 DAUER, GESCHÄFTSJAHR<br />

1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit<br />

gegründet. Das Recht zur Kündigung besteht nur<br />

in den Grenzen des § 15.<br />

2. Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr. Das erste<br />

Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr.<br />

§ 4 GESELLSCHAFTER,<br />

GESELLSCHAFTSKAPITAL,<br />

KAPITALANTEILE<br />

KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

<strong>4.</strong> <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> <strong>EDELMETALLE</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

1. Gesellschafter sind:<br />

a) als persönlich haftende Gesellschafterin die<br />

Value Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in<br />

Nienburg („Komplementärin“),<br />

b) als beschränkt haftende Gesellschafterin mit<br />

Geschäftsführungsbefugnis die L’or AG mit Sitz<br />

in Nienburg („geschäftsführende Kommanditistin“),<br />

c) als beschränkt haftende Gesellschafterin die<br />

L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> mit Sitz in<br />

Nienburg („Treuhandkommanditistin“).<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin,<br />

die Treuhandkommanditistin, die weiteren<br />

Kommanditisten sowie <strong>der</strong>en Rechtsnachfolger<br />

werden im Folgenden gemeinsam als<br />

„Kommanditisten“ bezeichnet.<br />

2. Die Komplementärin ist zur Leistung einer Kapitaleinlage<br />

nicht verpflichtet. Sie ist am Ergebnis und<br />

Vermögen <strong>der</strong> Gesellschaft nicht beteiligt, erhält aber<br />

eine Vergütung für die Übernahme <strong>der</strong> persönlichen<br />

Haftung sowie Aufwendungsersatz nach Maßgabe<br />

des § 10.<br />

3. Die geschäftsführende Kommanditistin erbringt bei<br />

Gründung <strong>der</strong> Gesellschaft eine Bar-Pflichteinlage in<br />

Höhe von 1.000 Euro, die als Haftsumme in das<br />

Handelsregister einzutragen ist.<br />

<strong>4.</strong> Die Treuhandkommanditistin erbringt bei Gründung<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft eine Bar-Pflichteinlage in Höhe<br />

von 1.000 Euro, die als Haftsumme in das Handelsregister<br />

einzutragen ist. Die Treuhandkommanditistin<br />

ist zur Erhöhung ihrer Einlage nach den Regelungen<br />

des § 5 berechtigt.<br />

5. Die geschäftsführende Kommanditistin und die<br />

Treuhandkommanditistin sind berechtigt und<br />

bevollmächtigt, das Kapital <strong>der</strong> Gesellschaft ohne<br />

Zustimmung <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gesellschafter nach<br />

Maßgabe des § 5 zu erhöhen.<br />

6. Die Kommanditisten sind gemäß § 14 am Ergebnis<br />

und Vermögen <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligt.<br />

7. Ab <strong>der</strong> ersten Kapitalerhöhung gemäß § 5 beträgt<br />

die Haftsumme <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin<br />

10 Prozent <strong>der</strong> Summe aller treuhän<strong>der</strong>isch von ihr<br />

gehaltenen Kommanditbeteiligungen. Die in das<br />

Handelsregister für weitere Kommanditisten<br />

einzutragende Haftsumme beträgt ebenfalls<br />

10 Prozent <strong>der</strong> jeweiligen Pflichteinlage (ohne<br />

Agio) dieser weiteren Kommanditisten.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 94


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

§ 5 ANLEGERBEITRITT,<br />

KAPITALERHÖHUNG,<br />

ZEICHNUNGSFRIST<br />

1. Weitere Kapitalanleger können sich an <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

unmittelbar als Kommanditisten o<strong>der</strong><br />

mittelbar über die Treuhandkommanditistin als<br />

Treugeber entsprechend dem Zeichnungsschein<br />

(Beitrittserklärung) und den Bestimmungen dieses<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es mit den jeweils vereinbarten<br />

Beteiligungsalternativen (<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage<br />

und <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar) beteiligen.<br />

a) <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage: Die Gesellschaft, vertreten<br />

durch die geschäftsführende Kommanditistin,<br />

darf weitere Kommanditisten und Treugeber<br />

aufnehmen, die einen Mindestzeichnungsbetrag<br />

in Höhe von 5.000 Euro o<strong>der</strong> einen höheren<br />

Betrag – auf volle 100 Euro lautend – einzahlen<br />

zzgl. eines Agios in Höhe von 5 Prozent auf den<br />

gesamten Zeichnungsbetrag.<br />

b) <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar: Die Gesellschaft, vertreten durch die<br />

geschäftsführende Kommanditistin, darf weitere<br />

Kommanditisten und Treugeber aufnehmen, die<br />

einen Mindestzeichnungsbetrag in Höhe von<br />

6.000 Euro o<strong>der</strong> einen höheren Betrag – auf volle<br />

100 Euro lautend – zzgl. eines Agios in Höhe<br />

von 5 Prozent über eine Laufzeit von mindestens<br />

10 Jahren (120 Monate) einzahlen. Die Einzahlungen<br />

erfolgen durch eine Einmalanlage in Höhe von<br />

10 Prozent des Zeichnungsbetrages zzgl. 5 Prozent<br />

Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag und<br />

weiterer 108 monatlicher Raten von mindestens<br />

50 Euro o<strong>der</strong> eines höheren Betrages, <strong>der</strong> durch<br />

10 teilbar sein muss.<br />

2. Die Wirksamkeit des Eintritts als Kommanditist ist<br />

aufschiebend bedingt durch die Annahme <strong>der</strong><br />

Beitrittserklärung durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin und die Eintragung in das<br />

Handelsregister. Bis zu ihrer Eintragung in das<br />

Handelsregister werden unmittelbar beitretende<br />

Kommanditisten wie atypisch stille Gesellschafter<br />

behandelt. Der Beitritt erfolgt frühestens jedoch<br />

mit Leistung <strong>der</strong> Einlage (Wertstellung auf dem<br />

Konto <strong>der</strong> Gesellschaft). Die Gesellschafter bevollmächtigen<br />

hiermit, beziehungsweise mit ihrem<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 95<br />

Beitritt, die geschäftsführende Kommanditistin,<br />

in ihrem Namen alle Erklärungen abzugeben und<br />

entgegenzunehmen, welche zur Aufnahme und<br />

beim Ausscheiden von Kommanditisten erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind. Der unmittelbar Beitretende verpflichtet sich,<br />

<strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin eine<br />

Handelsregistervollmacht auf seine Kosten in<br />

notariell beglaubigter Form zu erteilen und zu<br />

übersenden, die zu allen die Gesellschaft und die<br />

Gesellschafterstellung des Anlegers betreffenden<br />

Anmeldungen berechtigt.<br />

3. Die Wirksamkeit des Eintritts als Treugeber ist<br />

aufschiebend bedingt durch die Annahme <strong>der</strong><br />

Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin.<br />

Der Beitritt erfolgt frühestens jedoch<br />

mit Leistung <strong>der</strong> zum Beitrittszeitpunkt fälligen<br />

Einlage (Wertstellung auf dem Konto <strong>der</strong> Gesellschaft).<br />

Bei <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong><br />

Einmalanlage setzt sich diese Einlage aus dem<br />

vollständigen Zeichnungsbetrag zzgl. Agio, bei<br />

<strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar aus dem<br />

Einmalbetrag von 10 Prozent des Zeichnungsbetrages<br />

zzgl. des Agios auf den gesamten Zeichnungsbetrag<br />

zusammen. Die Gesellschafter bevollmächtigen<br />

hiermit, beziehungsweise mit ihrem Beitritt, die<br />

geschäftsführende Kommanditistin und die<br />

Treuhandkommanditistin, in ihrem Namen alle<br />

Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen,<br />

welche zur Aufnahme und beim Ausscheiden von<br />

Treugebern erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

<strong>4.</strong> Der Eintritt in die Gesellschaft erfolgt jeweils zum<br />

Monatsanfang des Monats, <strong>der</strong> dem Zugang <strong>der</strong><br />

Annahmeerklärung durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin und <strong>der</strong> Leistung <strong>der</strong> Einlage folgt.<br />

Dabei ist <strong>der</strong> zum Monatsersten eines jeden Monats<br />

errechnete Ausgabepreis für die Höhe <strong>der</strong> anteiligen<br />

Beteiligung maßgebend (vergl. § 9 Ziffer 9).<br />

5. Die Einlage des Anlegers ist mit Annahme <strong>der</strong><br />

Beitrittserklärung und Auffor<strong>der</strong>ung durch die<br />

geschäftsführende Kommanditistin zur Zahlung<br />

fällig.<br />

6. Die Treuhandkommanditistin erwirbt, hält und<br />

verwaltet ihre Gesellschaftereinlage treuhän<strong>der</strong>isch<br />

für die Treugeber, mit denen sie entsprechende<br />

Treuhandverträge schließt. Die Treuhandkom-


manditistin wird ihre Gesellschafterrechte im<br />

Interesse <strong>der</strong> Treugeber ausüben und dabei den<br />

Weisungen <strong>der</strong> Treugeber Folge leisten.<br />

7. Im Innenverhältnis <strong>der</strong> Gesellschafter untereinan<strong>der</strong><br />

werden die Treugeber, für die die Treuhandkommanditistin<br />

ihre Gesellschaftsbeteiligung anteilig<br />

treuhän<strong>der</strong>isch hält, wie unmittelbar beteiligte<br />

Gesellschafter behandelt. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für<br />

die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am<br />

Gewinn und Verlust, an einem Auseinan<strong>der</strong>setzungsguthaben,<br />

einem Liquidationserlös sowie die Ausübung<br />

mitgliedschaftlicher Rechte.<br />

8. Die Anzahl <strong>der</strong> Kommanditisten und Treugeber<br />

ist nicht begrenzt. Eine Beteiligung ist bis zum<br />

31. Dezember 2013 möglich („Zeichnungsfrist“).<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt,<br />

die Zeichnungsfrist nach freiem Ermessen bis zum<br />

31. Dezember 2014 zu verlängern. Anlegern <strong>der</strong><br />

Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar ist es auch über<br />

die Zeichnungsfrist hinaus möglich, im Rahmen <strong>der</strong><br />

von ihnen vereinbarten Vertragslaufzeit die weiteren<br />

Raten als Einlage in die Gesellschaft zu zahlen.<br />

9. Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e sind die Komplementärin und<br />

<strong>der</strong>en Organe, die geschäftsführende Kommanditistin<br />

und <strong>der</strong>en Organe sowie die Treuhandkommanditistin<br />

und <strong>der</strong>en Organe berechtigt, sich in entsprechenden<br />

Funktionen an an<strong>der</strong>en Gesellschaften zu beteiligen.<br />

10. Erfüllt ein Anleger die von ihm übernommene<br />

Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht, schuldet<br />

er <strong>der</strong> Gesellschaft Verzugszinsen in Höhe von<br />

5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen<br />

Basiszinssatz <strong>der</strong> EZB, gerechnet vom Zeitpunkt<br />

des Verzugsbeginns an. Die Geltendmachung<br />

eines weiteren Schadens bleibt unberührt.<br />

§ 6 KONTROLLRECHTE DER<br />

KOMMANDITISTEN UND TREUGEBER<br />

Den Kommanditisten und Treugebern stehen die<br />

KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Informations- und Kontrollrechte nach §§ 164, 166 des<br />

Handelsgesetzbuchs (HGB) zu. Sie können diese auf<br />

eigene Kosten persönlich o<strong>der</strong> durch einen berufsmäßig<br />

zur Verschwiegenheit verpfl ichteten Vertreter ausüben.<br />

Das Wi<strong>der</strong>spruchsrecht nach § 164 Satz 1 HGB bei über<br />

den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehenden<br />

Maßnahmen ist jedoch ausgeschlossen, sofern und<br />

soweit solche Maßnahmen Gegenstand <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />

durch die Gesellschafter waren o<strong>der</strong> nach dem<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong> eine Beschlussfassung nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

§ 7 GESCHÄFTSFÜHRUNG UND<br />

VERTRETUNG<br />

1. Die Vertretung <strong>der</strong> Gesellschaft obliegt <strong>der</strong> Komplementärin.<br />

Sie ermächtigt und bevollmächtigt<br />

die geschäftsführende Kommanditistin mit <strong>der</strong><br />

Vertretung <strong>der</strong> Gesellschaft, soweit dies gesetzlich<br />

zulässig ist. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

und <strong>der</strong>en Organe sind von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

2. Zur Geschäftsführung <strong>der</strong> Gesellschaft ist nur die<br />

geschäftsführende Kommanditistin (auch als die<br />

„Geschäftsführung“ bezeichnet) berechtigt und<br />

verpflichtet. Der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

wird hiermit rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht<br />

eingeräumt. Die Geschäftsführung und <strong>der</strong>en Organe<br />

sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

3. Die Geschäftsführung und Vertretung erstreckt<br />

sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte und<br />

Maßnahmen im Rahmen des gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetriebs <strong>der</strong> Gesellschaft, insbeson<strong>der</strong>e auf<br />

solche Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die mit<br />

dem Ankauf, dem Halten und Verwalten sowie dem<br />

Verkauf <strong>der</strong> Edelmetalle Gold, Silber und Platin <strong>der</strong><br />

Gesellschaft zusammenhängen, sowie sämtliche<br />

hierfür erfor<strong>der</strong>lichen Nebengeschäfte. Die Geschäftsführung<br />

erwirbt die Edelmetalle nach freiem<br />

Ermessen für die Gesellschaft zu den jeweils günstigstmöglichen<br />

Konditionen. Maximal 10 Prozent des<br />

eingezahlten Kommanditkapitals darf die Gesellschaft<br />

in Euro auf dem Giro- bzw. einem Tagesgeldkonto<br />

halten (die „Barreserve“). Die Barreserve dient zum<br />

Ausgleich von Spitzenbeträgen, um jeweils in <strong>der</strong><br />

Lage zu sein, das Edelmetall in Form ganzer Barren<br />

zu erwerben, zur Abfindung von ausscheidenden<br />

Gesellschaftern o<strong>der</strong> zur Begleichung <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong><br />

Gesellschaft. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt<br />

sich auch auf die Aufnahme weiterer Gesellschafter.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 96


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt, auf eigene<br />

Kosten und auf eigenes Risiko Dritte mit einzelnen<br />

ihr obliegenden Aufgaben zu betrauen. Die Übertragung<br />

<strong>der</strong> Geschäftsführungsbefugnis auf Dritte ist<br />

nicht zulässig. Jegliche an<strong>der</strong>e Anlageform wird ausgeschlossen<br />

und ist <strong>der</strong> Geschäftsführung untersagt.<br />

<strong>4.</strong> Der Geschäftsführung ist ausdrücklich <strong>der</strong> Ankauf<br />

<strong>der</strong> Edelmetalle von nahestehenden Personen und<br />

an<strong>der</strong>en Dritten zu einem Preis, <strong>der</strong> den üblichen<br />

Marktpreis nicht übersteigt, erlaubt. Die Geschäftsführung<br />

ist im Falle des Verkaufs <strong>der</strong> Edelmetalle<br />

ebenfalls berechtigt, diese zu einem Preis an Dritte<br />

zu veräußern, <strong>der</strong> mindestens dem üblichen Marktpreis<br />

entspricht.<br />

5. Nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

gehörende Rechtsgeschäfte und Maßnahmen<br />

darf die Geschäftsführung nur mit Zustimmung <strong>der</strong><br />

Gesellschafter vornehmen. In Eilfällen, in denen die<br />

vorherige Zustimmung <strong>der</strong> Gesellschafter nicht<br />

eingeholt werden kann und <strong>der</strong> Gesellschaft bei<br />

Zuwarten ein erheblicher Schaden droht, darf die<br />

Geschäftsführung in Abstimmung mit <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin<br />

ohne die Zustimmung <strong>der</strong> übrigen<br />

Gesellschafter handeln. Sie hat dann die übrigen<br />

Gesellschafter unverzüglich über die vorgenommenen<br />

Handlungen und den Grund <strong>der</strong> Eilbedürftigkeit zu<br />

unterrichten. Als über den laufenden Geschäftsbetrieb<br />

hinausgehend und damit zustimmungsbedürftig<br />

gelten insbeson<strong>der</strong>e, jedoch unbeschadet abweichen<strong>der</strong><br />

Regelungen im <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>:<br />

a) die Auflösung o<strong>der</strong> Umwandlung des<br />

Unternehmens,<br />

b) die Veräußerung o<strong>der</strong> Verpachtung des Unternehmens<br />

o<strong>der</strong> eines wesentlichen Unternehmensteiles,<br />

c) die vollständige o<strong>der</strong> teilweise Einstellung des<br />

Geschäftsbetriebes,<br />

d) die Aufnahme neuer und/o<strong>der</strong> Aufgabe bestehen<strong>der</strong><br />

Geschäftszweige,<br />

e) die Eingehung von Bürgschaften, Garantien und<br />

<strong>der</strong>gleichen,<br />

f) die Begebung von Wechseln,<br />

g) <strong>der</strong> Erwerb von Beteiligungen an an<strong>der</strong>en<br />

Unternehmen,<br />

h) die Bestellung einer neuen geschäftsführenden<br />

Kommanditistin, unabhängig davon, ob diese<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 97<br />

an die Stelle <strong>der</strong> bisherigen geschäftsführenden<br />

Kommanditistin o<strong>der</strong> neben diese tritt.<br />

6. Die Geschäftsführung führt die Geschäfte <strong>der</strong><br />

Gesellschaft mit <strong>der</strong> Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns.<br />

7. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung<br />

auf <strong>der</strong>en Verlangen, mindestens<br />

aber jährlich, über alle außerordentlichen Geschäftsvorfälle<br />

zu berichten und mindestens einmal jährlich<br />

einen Geschäftsbericht o<strong>der</strong> eine vergleichbare Aufstellung,<br />

aus <strong>der</strong> sich die aktuellen Vermögensverhältnisse<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft ergeben, unaufgefor<strong>der</strong>t zu<br />

übersenden.<br />

8. Die Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft endet mit <strong>der</strong> Abberufung, mit Ausscheiden<br />

aus <strong>der</strong> Gesellschaft sowie mit Liquidationsbeginn<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

9. Zur Wahrung <strong>der</strong> vermögensverwaltenden Qualifikation<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft können die Gesellschafter<br />

die geschäftsführende Kommanditistin als Geschäftsführer<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft nur unter <strong>der</strong> Bedingung<br />

abberufen, dass sie gleichzeitig mit <strong>der</strong> Abberufung<br />

einen neuen Gesellschafter als geschäftsführenden<br />

Kommanditisten aufnehmen o<strong>der</strong> aus ihrer Mitte<br />

einen neuen geschäftsführenden Kommanditisten<br />

bestimmen.<br />

§ 8 HAFTUNG, VERJÄHRUNG<br />

1. Die Geschäftsführung und ihre jeweiligen<br />

Beauftragten haften gegenüber <strong>der</strong> Gesellschaft und<br />

den Gesellschaftern für ihre Handlungen im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Geschäftsführung nur, soweit ihnen<br />

o<strong>der</strong> ihren Erfüllungsgehilfen in Bezug auf Sach- und<br />

Vermögensschäden Vorsatz o<strong>der</strong> grobe Fahrlässigkeit<br />

zur Last gelegt wird.<br />

2. Die Kommanditisten haften gegenüber <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

nur für die Erbringung ihrer Pflichteinlage.<br />

Eine Nachschusspflicht besteht – vorbehaltlich des<br />

nachstehenden Satzes 2 – auch dann nicht, wenn <strong>der</strong><br />

Kommanditist Liquidationsüberschüsse entnimmt,<br />

obwohl <strong>der</strong> Stand seines Kapitalkontos durch<br />

Verluste <strong>der</strong> Gesellschaft unter den Betrag seiner<br />

Pflichteinlage sinkt. Gegenüber Gläubigern <strong>der</strong>


Gesellschaft haften die Kommanditisten bis zur<br />

Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme. Die Haftung ist ausgeschlossen, sofern<br />

und soweit die Haftsumme geleistet und nicht<br />

zurückgezahlt worden ist. Eine Rückzahlung liegt<br />

auch dann vor, wenn <strong>der</strong> Kommanditist von <strong>der</strong><br />

Gesellschaft Leistungen erhält, ohne dass dem ein<br />

entsprechen<strong>der</strong> Gewinnanteil gegenübersteht.<br />

3. Im Innenverhältnis <strong>der</strong> Gesellschaft verjähren<br />

Schadensersatzansprüche gegen einen Gesellschafter<br />

– gleich aus welchem Rechtsgrund – innerhalb von<br />

drei Jahren nach Vornahme o<strong>der</strong> Unterlassung <strong>der</strong><br />

zum Schadensersatz verpflichtenden Handlung,<br />

soweit die Ansprüche nicht kraft Gesetzes einer<br />

kürzeren Verjährung unterliegen. Die Ansprüche<br />

verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Erörterung<br />

des haftungsbegründenden Sachverhalts in <strong>der</strong><br />

Gesellschafterversammlung, wenn die Erörterung<br />

den Gesellschaftern und Treugebern mit <strong>der</strong><br />

Einladung zur Gesellschafterversammlung form- und<br />

fristgerecht mitgeteilt worden ist.<br />

§ 9 KONTEN<br />

KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

1. Sämtliche Vermögensgegenstände <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

werden auf ein gesamthän<strong>der</strong>isch gebundenes<br />

Rücklagenkonto gebucht.<br />

2. Für jeden Gesellschafter werden ein Gesellschafterkonto<br />

(Kapitalkonto I), ein Anteilskonto (Kapitalkonto<br />

<strong>II</strong>) und ein variables Konto (Kapitalkonto <strong>II</strong>I)<br />

geführt. Alle Konten sind unverzinslich.<br />

3. Das Gesellschafterkonto (Kapitalkonto I) wird als<br />

Festkonto für die Einlagen <strong>der</strong> Gesellschafter<br />

geführt. Es verzeichnet das tatsächlich gezahlte<br />

Nominalkapital (ohne Agio), mit dem <strong>der</strong><br />

Gesellschafter an <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligt ist.<br />

<strong>4.</strong> Die Anteile, die je<strong>der</strong> Gesellschafter nach Maßgabe<br />

des individuell zu berechnenden Ausgabepreises<br />

(Ziffer 9) an <strong>der</strong> Gesellschaft erhält, werden auf dem<br />

Kapitalkonto <strong>II</strong> verbucht. Nach den Anteilen bemisst<br />

sich auch das Stimmrecht jedes Gesellschafters.<br />

5. Auf dem variablen Konto (Kapitalkonto <strong>II</strong>I) werden<br />

Gewinne, Verluste und Entnahmen sowie Kosten<br />

erfasst.<br />

6. Soweit nicht in diesem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> etwas<br />

Abweichendes geregelt ist, sind für die Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Gesellschafter am Vermögen, an Ausschüttungen,<br />

am Gewinn und Verlust <strong>der</strong> Gesellschaft, den<br />

Anspruch auf ein Abfindungsguthaben sowie für<br />

die Wahrnehmung <strong>der</strong> Gesellschafterrechte allein die<br />

Anteile gemäß Ziffer 9 des jeweiligen Gesellschafters<br />

auf dem Kapitalkonto <strong>II</strong> im Verhältnis zu <strong>der</strong> Summe<br />

<strong>der</strong> Anteile aller Gesellschafter am Ende eines<br />

Geschäftsjahres maßgebend.<br />

7. Bei einem Gesellschafterwechsel tritt <strong>der</strong> Rechtsnachfolger<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Ergebnisverteilung in<br />

die Rechtsposition seines Vorgängers ein und<br />

übernimmt die Gesellschafterkonten seines<br />

Rechtsvorgängers.<br />

8. Jedem Gesellschafter ist mindestens jährlich eine<br />

schriftliche Aufstellung über die Entwicklung seiner<br />

Gesellschaftskonten zu übersenden. Auf Verlangen<br />

ist einem Gesellschafter darüber hinaus je<strong>der</strong>zeit<br />

Auskunft über seine Konten durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin zu erteilen.<br />

9. Die Gesellschaft, vertreten durch die<br />

geschäftsführende Kommanditistin, berechnet zu<br />

jedem ersten Werktag eines Monats (im Folgenden<br />

<strong>der</strong> „Monatsbeginn“) den Ausgabepreis und zu<br />

jedem letzten Werktag eines Monats (im Folgenden<br />

das „Monatsende“) den Rücknahmepreis, <strong>der</strong> einem<br />

Anteil <strong>der</strong> Gesellschaft entspricht.<br />

Für eine Einlage (zur Höhe <strong>der</strong> Einlage, insbeson<strong>der</strong>e<br />

für Ratenanleger, vergleiche § 5 Ziffer 1) von<br />

je 500 Euro erhält ein Kommanditist/Treugeber<br />

daher den Bruchteil eines Anteils, <strong>der</strong> dem Verhältnis<br />

von 500 zu dem jetzigen Wert eines Anteils über<br />

500 Euro entspricht.<br />

Der Bruchteil eines Anteils im Nominalwert von<br />

500 Euro, den ein Kommanditist/Treugeber für eine<br />

Einlage in Höhe von 500 Euro erhält, wird nach<br />

folgen<strong>der</strong> Formel errechnet: M = 500 : AGP<br />

� �<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> Gesamtanteile zu nominal 500 Euro<br />

<strong>der</strong> eingebrachten Einlage wird nach folgen<strong>der</strong><br />

Formel errechnet: N = E : AGP<br />

�<br />

Der aktuelle Ausgabepreis kann dabei nicht im<br />

Vorfeld bekanntgegeben werden, da er von den<br />

jeweils geltenden Einkaufspreisen eines jeden<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 98


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Edelmetalls (Gold, Silber, Platin) abhängig ist. Bei<br />

<strong>der</strong> Ermittlung des Ausgabepreises werden die am<br />

01. Oktober 2011 gültigen Marktpreise bei Gold, Silber<br />

und Platin zugrunde gelegt (Gold: 38.950 Euro/kg,<br />

Silber: 770 Euro/kg, Platin: 37.000 Euro/kg). Die<br />

Ermittlung des jeweiligen Ausgabepreises erfolgt<br />

somit nach folgen<strong>der</strong> Formel:<br />

Dabei bezeichnet:<br />

• M : den rechnerischen Anteil, den ein<br />

�<br />

Kommanditist/Treuhän<strong>der</strong> zum Zeitpunkt t<br />

seiner Beteiligung an <strong>der</strong> Gesellschaft für<br />

500 Euro Einlage erhält,<br />

• AGP : den Ausgabepreis eines Anteils zum<br />

�<br />

Zeitpunkt t bei einem Umsatzsteuersatz von<br />

19 Prozent,<br />

• E:<br />

die Gesamtsumme <strong>der</strong> Einlage des neuen<br />

Kommanditisten o<strong>der</strong> Treugebers. Diese<br />

wird dem Kapitalkonto I gutgeschrieben,<br />

• N:<br />

die Anteile, mit denen ein neuer<br />

Kommanditist o<strong>der</strong> Treugeber an <strong>der</strong><br />

Gesellschaft für seine Gesamteinlage im<br />

Zeitpunkt t seines Eintretens beteiligt ist.<br />

Diese werden dem Kapitalkonto <strong>II</strong><br />

gutgeschrieben,<br />

• at:<br />

<strong>der</strong> Netto-Goldpreis des Kaufes in Euro/kg<br />

zum Zeitpunkt t,<br />

• bt:<br />

<strong>der</strong> Netto-Silberpreis des Kaufes in Euro/kg<br />

zum Zeitpunkt t,<br />

• ct:<br />

<strong>der</strong> Netto-Platinpreis des Kaufes i Euro/kg<br />

zum Zeitpunkt t,<br />

• T:<br />

die Anzahl <strong>der</strong> Monate vom 01. Januar 2012<br />

bis zum Zeitpunkt t.<br />

Bei einer Än<strong>der</strong>ung des gesetzlichen<br />

Umsatzsteuersatzes wird <strong>der</strong> Ausgabepreis zum<br />

Zeitpunkt des neuen Umsatzsteuersatzes um<br />

folgende Formel ergänzt:<br />

Steigen die Kurse bei Gold, Silber und Platin, werden<br />

somit entsprechend weniger Anteile ausgeben. Sind<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 99<br />

die Kurse bei Gold, Silber und Platin rückläufig,<br />

werden entsprechend mehr Anteile ausgeben.<br />

§ 10 VERGÜTUNGEN,<br />

AUFWENDUNGSERSATZ<br />

1. Für die Übernahme <strong>der</strong> persönlichen Haftung für<br />

die Verbindlichkeiten <strong>der</strong> Gesellschaft erhält die<br />

Komplementärin von <strong>der</strong> Gesellschaft eine monatliche<br />

Vergütung in Höhe von 1/12 von 0,06 Prozent<br />

des zum letzten Tag des jeweiligen Monats<br />

ermittelten Depotwerts (Depotwert: Menge <strong>der</strong><br />

vorhandenen Edelmetalle multipliziert mit <strong>der</strong>en<br />

jeweils aktuellen Börsenkursen [London Fixing]<br />

zzgl. <strong>der</strong> Barreserve).<br />

2. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für<br />

ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Vermittlung<br />

<strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten und Treugeber<br />

in die Fondsgesellschaft folgende Vergütungen:<br />

a) Das tatsächlich eingeworbene Agio auf<br />

das Beteiligungskapital. Das Agio beträgt<br />

5 Prozent <strong>der</strong> Zeichnungssumme. Als weitere<br />

einmalige Vergütung für die Vermittlung des<br />

Eigenkapitals erhält die geschäftsführende<br />

Kommanditistin eine Vergütung in Höhe<br />

von 10 Prozent (inkl. etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer) aller rechtsverbindlich<br />

gezeichneten und eingezahlten Kommanditeinlagen.<br />

Bei Kommanditisten/ Treugebern<br />

<strong>der</strong> Anlageform <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar wird <strong>der</strong><br />

Vergütungsanspruch <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />

Kommanditistin einen Monat nach<br />

Einzahlung <strong>der</strong> vom Kommanditisten/<br />

Treugeber geschuldeten Einmalzahlung in<br />

Höhe von 10 Prozent des Zeichnungsbetrages<br />

fällig. Der Vergütungsanspruch <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />

Kommanditistin bezieht sich auch<br />

bei Anlegern <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar auf die gesamte Zeichnungssumme,<br />

auch wenn ein Teil <strong>der</strong> Zeichnungssumme erst<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Spareinlagen geleistet wird.<br />

b) Sollte <strong>der</strong> Depotwert des Fonds nach Kosten<br />

mehr als 105 Prozent <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Kapital-


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

einzahlungen <strong>der</strong> Anleger (ohne Agio)<br />

betragen, so hat die geschäftsführende<br />

Kommanditistin Anspruch auf eine zusätzliche<br />

Vergütung. Diese beträgt 10 Prozent des<br />

Betrages, über den <strong>der</strong> Depotwert des Fonds<br />

nach Kosten über 105 Prozent <strong>der</strong> Kapitaleinzahlungen<br />

<strong>der</strong> Anleger (ohne Agio) hinausgeht.<br />

Weitere Vergütungen im Zusammenhang mit<br />

<strong>der</strong> Aufnahme weitere Kommanditisten und<br />

Treugeber sind darüber hinaus geschuldet,<br />

wenn <strong>der</strong> Depotwert des Fonds nach Kosten<br />

über den bisherigen höchsten Depotwert, <strong>der</strong><br />

für die Bemessung <strong>der</strong> Vergütung gemäß dem<br />

vorstehenden Satz maßgeblich war, zzgl.<br />

5 Prozent hinausgeht. Die Vergütung beträgt<br />

in diesen Fällen 10 Prozent des Betrages zwischen<br />

dem bisherigen Hoch zzgl. 5 Prozent und dem<br />

neuen Hoch (All-Time-High/High-Watermark-<br />

Prinzip).<br />

c) Für die Geschäftsführung <strong>der</strong> Gesellschaft erhält<br />

die geschäftsführende Kommanditistin eine<br />

laufende monatliche Vergütung in Höhe von 1/12<br />

von 2,40 Prozent des zum letzten Tag des Monats<br />

ermittelten Depotwerts vor Kosten zzgl. <strong>der</strong><br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen<br />

Umsatzsteuer. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin erhält für die Übernahme <strong>der</strong><br />

Prospektgestaltung und Drucklegung eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 100.000 Euro<br />

zzgl. <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung<br />

gültigen Umsatzsteuer. Die Vergütung für die<br />

Übernahme <strong>der</strong> Prospektgestaltung und<br />

Drucklegung wird ab dem 01. Januar 2014 fällig.<br />

Sollte die geschäftsführende Kommanditistin im<br />

Falle des Verkaufs von Edelmetallen einen<br />

Verkaufspreis erzielen, <strong>der</strong> höher als <strong>der</strong> aktuelle<br />

Marktpreis (Ankaufspreis <strong>der</strong> Scheideanstalt) ist,<br />

so stehen ihr 50 Prozent <strong>der</strong> Differenz zwischen<br />

erzieltem Verkaufspreis und aktuellem Marktpreis<br />

einschließlich Umsatzsteuer als Gewinnbeteiligung<br />

zu. Gleiches gilt für den Fall des Ankaufs von<br />

Edelmetallen zu einem Preis, <strong>der</strong> niedriger ist<br />

als <strong>der</strong> aktuelle Marktpreis (Verkaufspreis <strong>der</strong><br />

Scheideanstalt). Auch hier steht <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />

Kommanditistin 50 Prozent <strong>der</strong><br />

Differenz zwischen Kaufpreis und aktuellem<br />

Marktpreis einschließlich Umsatzsteuer als<br />

Gewinnbeteiligung zu. Die Zahlung von<br />

Vergütungen für die Vermittlung von<br />

Edelmetallkäufen o<strong>der</strong> -verkäufen ist zulässig,<br />

solange und soweit die Fondsgesellschaft<br />

auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gezahlten<br />

Vergütungen einen höheren Verkaufspreis o<strong>der</strong><br />

einen niedrigeren Einkaufspreis im Vergleich zur<br />

Abwicklung zum aktuellen Marktpreis unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Umsatzsteuer am Kauf von<br />

Silber und Platin erzielen kann. Durch diese<br />

Vergütungen sind sämtliche Ansprüche <strong>der</strong><br />

geschäftsführenden Kommanditistin für die<br />

Durchführung <strong>der</strong> laufenden Geschäfte und die<br />

Anlegerbetreuung abgegolten, sofern nicht in<br />

diesem Vertrag etwas an<strong>der</strong>es geregelt ist.<br />

3. Auslagen, die <strong>der</strong> Geschäftsführung entstehen, sind<br />

von <strong>der</strong> Gesellschaft zu ersetzen.<br />

Dabei sind in <strong>der</strong> Vergütung insbeson<strong>der</strong>e nicht<br />

enthalten die Kosten<br />

a) <strong>der</strong> Steuer- und Rechtsberatung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

für Rechtsstreitigkeiten,<br />

b) für sonstige außerordentliche Aufwendungen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e solche, die unmittelbar <strong>der</strong><br />

Gesellschaft entstehen,<br />

c) für etwa zukünftig neu eingeführte Steuern,<br />

Gebühren und sonstige Abgaben, die im<br />

Zusammenhang mit dem<br />

Unternehmensgegenstand entstehen,<br />

d) die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Durchführung<br />

<strong>der</strong> Gesellschafterversammlungen entstehen,<br />

e) für den Schriftverkehr mit den Kommanditisten/<br />

Treugebern.<br />

<strong>4.</strong> Die Geschäftsführung ist ermächtigt und<br />

verpflichtet, einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

abzuschließen, wodurch <strong>der</strong> Gesellschaft Kosten für<br />

die Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

in Höhe von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer entstehen. Die Vergütung des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs ist ab dem<br />

01. Januar 2014 fällig.<br />

5. Die Geschäftsführung ist ermächtigt und verpfl ichtet,<br />

mit <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg einen Verwahrvertrag über<br />

die Verwahrung und Lagerung <strong>der</strong> Edelmetalle <strong>der</strong><br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 100


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Gesellschaft zu schließen. Die Kosten für die<br />

Verwahrung und Lagerung <strong>der</strong> Edelmetalle durch<br />

die Sparkasse Nienburg sind in <strong>der</strong> an die geschäftsführende<br />

Kommanditistin zu zahlenden<br />

laufenden monatlichen Vergütung (§ 10 Ziffer 3)<br />

enthalten.<br />

§ 11 GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />

1. Gesellschafterbeschlüsse, die die laufende Geschäftsführung<br />

betreffen, werden, soweit dieser Vertrag<br />

nicht etwas an<strong>der</strong>es bestimmt, mit einfacher Mehrheit<br />

<strong>der</strong> abgegebenen und vertretenen stimmberechtigten<br />

Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein<br />

Antrag als abgelehnt. Treugeber sind berechtigt,<br />

das Stimmrecht des Treuhandkommanditisten<br />

entsprechend ihrem Anteil selbst in <strong>der</strong> Gesellschaftsversammlung<br />

o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> schriftlichen Beschlussfassung<br />

auszuüben.<br />

2. Je<strong>der</strong> Gesellschafter hat für je einen Anteil auf dem<br />

Kapitalkonto <strong>II</strong> eine Stimme. Dabei bestimmt sich<br />

das Stimmrecht von Anlegern <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar nach dem Stand ihres<br />

Kapitalkontos <strong>II</strong> zum Zeitpunkt des zu treffenden<br />

Gesellschafterbeschlusses. Für verbleibende Beträge<br />

auf dem Kapitalkonto <strong>II</strong>, die nicht durch 1 teilbar<br />

sind, erhält <strong>der</strong> Kommanditist o<strong>der</strong> Treugeber keine<br />

anteiligen Stimmen, son<strong>der</strong>n bis zu einem Betrag von<br />

0,49 keine Stimme; ab einem Betrag von 0,5 erhält<br />

<strong>der</strong> Kommanditist eine weitere Stimme. Vertretung<br />

durch Dritte ist möglich. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin hat keine Stimmen, die unabhängig<br />

von möglicherweise von ihr gehaltenem<br />

Kommanditkapital sind.<br />

3. Ist Gegenstand <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />

a) die Än<strong>der</strong>ung des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es,<br />

b) die Auflösung o<strong>der</strong> Umwandlung des<br />

Unternehmens,<br />

c) die Veräußerung o<strong>der</strong> Verpachtung des<br />

Unternehmens o<strong>der</strong> eines wesentlichen Teiles<br />

davon,<br />

d) die vollständige o<strong>der</strong> teilweise Einstellung des<br />

Unternehmens,<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 101<br />

e) die Aufnahme neuer und/o<strong>der</strong> Aufgabe<br />

bestehen<strong>der</strong> Geschäftszweige,<br />

f) die Eingehung von Bürgschaften, Garantien<br />

und <strong>der</strong>gleichen,<br />

g) die Begebung von Wechseln,<br />

h) <strong>der</strong> Erwerb von Beteiligungen an an<strong>der</strong>en<br />

Unternehmen,<br />

i) <strong>der</strong> Ausschluss <strong>der</strong> persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin aus wichtigem Grund und die<br />

Bestellung einer neuen geschäftsführenden<br />

Kommanditistin, so bedarf <strong>der</strong> Gesellschafterbeschluss<br />

einer Mehrheit von 75 Prozent <strong>der</strong><br />

abgegebenen stimmberechtigten Stimmen.<br />

§ 12 GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG,<br />

SCHRIFTLICHE BESCHLUSSFASSUNG<br />

1. Gesellschafterbeschlüsse werden entwe<strong>der</strong> im<br />

Rahmen einer Gesellschafterversammlung o<strong>der</strong> im<br />

schriftlichen Beschlussverfahren herbeigeführt.<br />

Wird eine Gesellschafterversammlung einberufen,<br />

so führt die Geschäftsführung o<strong>der</strong> eine von ihr<br />

genannte Person den Vorsitz.<br />

2. Gesellschafterversammlungen, beziehungsweise<br />

schriftliche Beschlussfassungen, werden von <strong>der</strong><br />

Geschäftsführung einberufen beziehungsweise<br />

durchgeführt und zwar mindestens einmal jährlich<br />

zur Feststellung des Jahresabschlusses. Weiter finden<br />

Gesellschafterversammlungen o<strong>der</strong> schriftliche<br />

Beschlussfassungen in den vom Gesetz bestimmten<br />

Fällen und dann statt, wenn das Interesse <strong>der</strong><br />

Gesellschaft dies erfor<strong>der</strong>t beziehungsweise wenn<br />

Gesellschafter, die zusammen mehr als 30 Prozent<br />

des stimmberechtigten Kapitals repräsentieren, eine<br />

Gesellschafterversammlung unter schriftlicher<br />

Angabe <strong>der</strong> Gründe hierfür verlangen. Gesellschafterbeschlüsse<br />

werden unter an<strong>der</strong>em über die<br />

Genehmigung des Jahresabschlusses und die<br />

Entlastung <strong>der</strong> Geschäftsführung durchgeführt.<br />

3. Die Frist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />

beträgt 14 Tage. Die Einberufung<br />

hat schriftlich an die <strong>der</strong> Gesellschaft zuletzt<br />

mitgeteilte Anschrift zu erfolgen und muss die


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Tagesordnung sowie die Gegenstände, über die<br />

Beschluss gefasst wird, enthalten. Entsprechendes<br />

gilt für ein schriftliches Abstimmungsverfahren.<br />

Die Frist zur Abgabe <strong>der</strong> Stimmen beträgt bei schriftlicher<br />

Beschlussfassung 14 Tage ab Datum <strong>der</strong><br />

Mitteilung über die schriftliche Beschlussfassung.<br />

Maßgeblich ist <strong>der</strong> Eingang bei <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

<strong>4.</strong> Die Gesellschafterversammlung ist unabhängig<br />

von <strong>der</strong> anwesenden Anzahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> stets<br />

beschlussfähig. Wird festgestellt, dass die<br />

Gesellschafter nicht ordnungsgemäß geladen<br />

wurden, o<strong>der</strong> ist die Gesellschafterversammlung<br />

aus an<strong>der</strong>em Grunde nicht beschlussfähig, so<br />

ist die Gesellschafterversammlung innerhalb<br />

von einem Monat mit einer Frist von 14 Tagen<br />

erneut mit gleicher Tagesordnung einzuberufen.<br />

Die Geschäftsführung kann stattdessen auch<br />

schriftlich abstimmen lassen.<br />

5. Bei schriftlicher Beschlussfassung ist die Beschlussfähigkeit<br />

ebenfalls stets gegeben. Es entscheidet die<br />

Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen stimmberechtigten<br />

Stimmen beziehungsweise bei Beschlussfassungen<br />

zu § 11 Ziffer 3 eine Mehrheit von 75 Prozent <strong>der</strong><br />

abgegebenen stimmberechtigten Stimmen.<br />

6. Je<strong>der</strong> Gesellschafter ist berechtigt, sich auf <strong>der</strong><br />

Gesellschafterversammlung von einem Dritten<br />

vertreten zu lassen. Die Vollmacht ist schriftlich<br />

zu erteilen und bei Beginn <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung<br />

vorzulegen.<br />

7. Die Geschäftsführung ist berechtigt, im Interesse<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft auch an<strong>der</strong>e Personen an Gesellschafterversammlungen<br />

teilnehmen zu lassen,<br />

<strong>der</strong>en Erscheinen sie für erfor<strong>der</strong>lich hält.<br />

8. Beschlüsse <strong>der</strong> Gesellschaft können nur binnen einer<br />

Ausschlussfrist von einem Monat plus zwei Tagen<br />

nach Absendedatum des Gesellschafterbeschlusses<br />

angefochten werden. Maßgeblich ist <strong>der</strong> Eingang<br />

bei <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

9. Über die Gesellschafterversammlung ist ein<br />

Protokoll zu führen, das von dem Versammlungsleiter<br />

zu unterzeichnen ist. Entsprechend hat die<br />

Geschäftsführung über Inhalt und Ergebnis von<br />

schriftlichen Abstimmungen ein Schlussprotokoll zu<br />

fertigen, zu unterzeichnen und den Gesellschaftern<br />

zuzusenden.<br />

10. Ein Wi<strong>der</strong>spruch gegen den Inhalt des Protokolls<br />

muss innerhalb von einem Monat plus zwei Tagen<br />

nach Absendedatum <strong>der</strong> Gesellschaft schriftlich<br />

angezeigt werden. Maßgeblich ist <strong>der</strong> Eingang bei <strong>der</strong><br />

Gesellschaft. Ansonsten gelten das Protokoll und die<br />

darin enthaltenen Feststellungen als genehmigt.<br />

§ 13 JAHRESABSCHLUSS<br />

1. Die Geschäftsführung sendet die von einem<br />

Steuerberater o<strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer bzw. einer<br />

Steuerberatungs- o<strong>der</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

nach handelsrechtlichen Grundsätzen<br />

erstellte Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung<br />

den Gesellschaftern mit <strong>der</strong> Einberufung <strong>der</strong> jährlich<br />

vorgesehenen ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

o<strong>der</strong> zur Durchführung <strong>der</strong> schriftlichen Beschlussfassung<br />

zu.<br />

2. Einwendungen gegen den festgestellten Jahresabschluss<br />

können nur innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme<br />

des Feststellungsbeschlusses geltend gemacht<br />

werden.<br />

§ 14 GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG<br />

1. Der im Jahresabschluss ausgewiesene Gewinn o<strong>der</strong><br />

Verlust eines Geschäftsjahres ist den Gesellschaftern<br />

entsprechend dem Verhältnis ihrer Beteiligung,<br />

gerechnet nach dem Kapitalkonto <strong>II</strong>, voll zuzuweisen.<br />

Im Falle <strong>der</strong> ratenweisen Einzahlung von Einlagen<br />

wird <strong>der</strong> Stand des Kapitalkontos <strong>II</strong> zum jeweiligen<br />

31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres zugrunde<br />

gelegt, soweit die Raten vertragsgemäß gezahlt wurden.<br />

Ist dies nicht <strong>der</strong> Fall, so wird <strong>der</strong> Stand des Kapitalkontos<br />

<strong>II</strong> zum 1. Januar des betreffenden Geschäftsjahres<br />

zugrunde gelegt. Soweit Gesellschafter den<br />

fälligen Teil <strong>der</strong> Einlage ganz o<strong>der</strong> teilweise erst zu<br />

einem späteren Zeitpunkt leisten, nehmen sie mit<br />

dem verspätet gezahlten Teil <strong>der</strong> Einlage am Ergebnis<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft erst in dem entsprechenden Jahr<br />

teil. Über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus<br />

eingezahltes Kapital wird nicht berücksichtigt. Diese<br />

Einzahlungen werden bei <strong>der</strong> Zuweisung des im<br />

Jahresabschluss ausgewiesenen Gewinns o<strong>der</strong><br />

Verlustes eines Geschäftsjahres entsprechend<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 102


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

berücksichtigt. Das eingezahlte Agio wird nicht<br />

berücksichtigt. Bei <strong>der</strong> Gewinnermittlung gelten<br />

die Vergütungen für die geschäftsführende<br />

Kommanditistin gemäß § 10 Ziffer 2 und 3 als<br />

Aufwand.<br />

2. Der nach <strong>der</strong> vorstehenden Bestimmung zu verteilende<br />

Gewinn wird an die Gesellschafter generell nicht<br />

ausgeschüttet, son<strong>der</strong>n bleibt weiterhin entsprechend<br />

dem Unternehmensgegenstand investiert, es sei<br />

denn, dass die Gesellschafterversammlung etwas<br />

Abweichendes beschließt.<br />

§ 15 KÜNDIGUNG DER GESELLSCHAFT,<br />

AUSSCHEIDEN VON GESELLSCHAFTERN<br />

1. Die Gesellschaft kann von jedem Kommanditisten/<br />

Treugeber frühestens nach Ablauf von 120 Monaten<br />

(10 Jahre) nach seiner ersten Kapitaleinzahlung<br />

schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf von<br />

120 Monaten kann die Gesellschaft von jedem<br />

Gesellschafter zum 20. eines jeden Monats,<br />

eingehend bei <strong>der</strong> Gesellschaft, mit Wirkung zum<br />

Monatsende schriftlich gekündigt werden.<br />

Teilkündigungen von Gesellschaftern über Anteile<br />

sind möglich, solange eine Mindestbeteiligung in<br />

Höhe eines nominalen Kapitals (Kapitalkonto I)<br />

von 5.000 Euro verbleibt und <strong>der</strong> Rest durch 100<br />

teilbar ist. Das Recht auf eine außerordentliche<br />

fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt<br />

unberührt. Der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

steht erstmals ein Kündigungsrecht zum 31. Dezember<br />

2028 zu. Das Recht auf eine außerordentliche fristlose<br />

Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt davon<br />

unberührt. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung<br />

gegenüber <strong>der</strong> Gesellschaft, die sämtlichen<br />

Gesellschaftern schriftlich mitzuteilen ist. Die<br />

Komplementärin ist zur ordentlichen Kündigung<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft nicht berechtigt.<br />

2. Der Kommanditist/Treugeber kann die Gesellschaft<br />

vor Ablauf von 120 Monaten nach seiner ersten<br />

Kapitaleinzahlung kündigen, wenn er sich in einer<br />

wirtschaftlichen Notlage befi ndet. Eine wirtschaftliche<br />

Notlage liegt vor, wenn bei dem Kommanditisten/<br />

Treugeber aufgrund eines unvorhergesehenen<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 103<br />

Ereignisses eine fi nanzielle Notlage eintritt, welche den<br />

Geldbedarf auslöst. Für diesen Fall <strong>der</strong> Kündigung hat<br />

<strong>der</strong> Kommanditist/Treugeber eine Kündigungsgebühr<br />

von 2 Prozent <strong>der</strong> Beteiligungssumme für jedes<br />

angefangene und nicht eingehaltene Jahr <strong>der</strong><br />

10-jährigen Beteiligungsdauer an die geschäftsführende<br />

Kommanditistin zu zahlen.<br />

3. Die Kündigung ist an die Gesellschaft zu richten.<br />

Maßgeblich für die Einhaltung <strong>der</strong> Kündigungsfrist<br />

ist <strong>der</strong> Eingang <strong>der</strong> schriftlichen Kündigung bei <strong>der</strong><br />

Gesellschaft.<br />

<strong>4.</strong> Scheidet die geschäftsführende Kommanditistin aus<br />

wichtigem Grund o<strong>der</strong> durch Kündigung aus, so<br />

können die Gesellschafter durch Mehrheitsbeschluss<br />

eine neue geschäftsführende Kommanditistin bestellen,<br />

die ohne Auseinan<strong>der</strong>setzung <strong>der</strong> Gesellschaft als<br />

geschäftsführende Kommanditistin im Wege <strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>rechtsnachfolge in die Position <strong>der</strong> bisherigen<br />

geschäftsführenden Kommanditistin eintritt, und<br />

zwar mit denselben Rechten und Pflichten wie die<br />

ausgeschiedene geschäftsführende Kommanditistin,<br />

indem sie <strong>der</strong>en Kommanditanteil übernimmt.<br />

Wird dieser Beschluss zur Fortsetzung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

nicht gefasst, wird die Gesellschaft bei Ausscheiden<br />

<strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin aufgelöst<br />

und liquidiert. Bei Fortführung <strong>der</strong> Gesellschaft hat<br />

die ausscheidende geschäftsführende Kommanditistin<br />

keinen Anspruch auf Sicherheitsleistung für Verbindlichkeiten<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

5. Bei Kündigung durch die Komplementärin scheidet<br />

diese aus <strong>der</strong> Gesellschaft aus, wenn die übrigen<br />

Gesellschafter bis zum Wirksamwerden <strong>der</strong> Kündigung<br />

einen neuen Gesellschafter als persönlich haftenden<br />

Gesellschafter bestimmen. An<strong>der</strong>enfalls wird die<br />

Gesellschaft mit Wirksamwerden <strong>der</strong> Kündigung<br />

<strong>der</strong> Komplementärin aufgelöst und liquidiert.<br />

6. Ansonsten hat die Kündigung <strong>der</strong> Gesellschaft nicht<br />

die Auflösung <strong>der</strong> Gesellschaft, son<strong>der</strong>n das<br />

Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters<br />

zur Folge.


§ 16 AUSSCHLUSS VON<br />

GESELLSCHAFTERN<br />

KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

1. Ein Kommanditist/Treugeber kann aus <strong>der</strong><br />

Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn<br />

a) ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem<br />

Grunde fristlos gekündigt werden kann,<br />

b) er mit seinen Verpflichtungen aus § 5 Ziffer 1<br />

bzw. in <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar<br />

mit <strong>der</strong> Zahlung seiner Raten in Verzug<br />

gekommen ist. Befindet sich ein Kommanditist/<br />

Treugeber, <strong>der</strong> eine Rateneinlage übernommen<br />

hat, mit mehr als vier monatlichen Einlageraten<br />

in Verzug, so ist die Geschäftsführung nach<br />

vergeblicher Fristsetzung zur Ausschließung des<br />

Kommanditisten/Treugebers berechtigt. Wird<br />

das Ausschließungsrecht nicht ausgeübt, so sind<br />

ab Verzug Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten<br />

über dem jeweils gültigen Basiszinssatz<br />

<strong>der</strong> EZB zu entrichten,<br />

c) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet o<strong>der</strong> die Eröffnung mangels Masse<br />

abgelehnt wird,<br />

d) durch einen Gläubiger des betroffenen Kommanditisten/Treugebers<br />

in dessen Gesellschaftsanteil<br />

und/o<strong>der</strong> damit verbundene Rechte die<br />

Zwangsvollstreckung betrieben wird und die<br />

Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von<br />

drei Monaten wie<strong>der</strong> aufgehoben worden ist.<br />

2. Die Kündigung wird mit dem Zugang des Kündigungsschreibens<br />

wirksam. Die Kommanditisten/Treugeber<br />

beauftragen hiermit die Geschäftsführung im Falle<br />

des Vorliegens eines wichtigen Grundes gemäß § 16<br />

Ziffer 1, <strong>der</strong> zur Kündigung eines Kommanditisten<br />

o<strong>der</strong> Treugebers berechtigt, zur Abgabe<br />

entsprechen<strong>der</strong> Kündigungserklärungen und zur<br />

Erhebung von Ausschlussklagen.<br />

3. Sämtliche Kosten und Belastungen, die <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

im Zusammenhang mit dem Ausscheiden im<br />

Sinne dieses § 17 entstehen, insbeson<strong>der</strong>e etwaige<br />

steuerliche Mehrbelastungen, trägt <strong>der</strong> ausscheidende<br />

Kommanditist/Treugeber.<br />

§ 17 ABFINDUNG<br />

1. Bei Ausscheiden o<strong>der</strong> Ausschluss des Kommanditisten/<br />

Treugeber erhält <strong>der</strong> ausscheidende Kommanditist/<br />

Treugeber eine Abfindung. Die Höhe <strong>der</strong> Abfindung<br />

berechnet sich nach dem Wert seines Geschäftsanteils,<br />

<strong>der</strong> sich aus den in § 9 aufgeführten<br />

Gesellschafterkonten ergibt, zum letzten Werktag des<br />

Kalen<strong>der</strong>monats, in dem die Kündigung wirksam<br />

wird. Für die Berechnung <strong>der</strong> Abfindungshöhe<br />

ist <strong>der</strong> jeweils letzte ermittelte Rücknahmepreis<br />

maßgeblich.<br />

Der Rücknahmepreis errechnet sich nach<br />

folgen<strong>der</strong> Formel:<br />

Die Abfindung errechnet sich somit nach<br />

folgen<strong>der</strong> Formel:<br />

Dabei bezeichnet:<br />

A:<br />

Höhe <strong>der</strong> Abfindung,<br />

KK<strong>II</strong>:<br />

Anteile des Ausscheidenden auf dem<br />

Kapitalkonto <strong>II</strong>,<br />

∑KK<strong>II</strong>:<br />

Summe sämtlicher Kapitalkonten <strong>II</strong> <strong>der</strong><br />

Gesellschaft (alle Anteile <strong>der</strong> Gesellschaft),<br />

RNP:<br />

Rücknahmepreis eines Anteils zum Ende<br />

eines Monats, <strong>der</strong> einem Anteil vom<br />

Nominalwert 500 Euro zum Beginn <strong>der</strong><br />

Gesellschaft entspricht,<br />

DW:<br />

Depotwert nach Kosten<br />

(Edelmetallbewertung + Barreserve – Kosten)<br />

zum Ende eines Monats.<br />

Bei zulässigen Teilkündigungen bestimmt sich <strong>der</strong><br />

Abfindungswert zudem nach dem Verhältnis des<br />

gekündigten Anteils zum Gesamtbestand des<br />

Kapitalkontos I des ausscheidenden Gesellschafters.<br />

Ist unklar, wann dem Kommanditisten/Treugeber<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesellschaft die Kündigung zugegangen ist,<br />

gilt sie am dritten Werktag nach <strong>der</strong> Aufgabe zur<br />

Post als zugegangen, sofern nicht <strong>der</strong> Gesellschafter<br />

nachweist, dass tatsächlicher Zugang später war o<strong>der</strong><br />

gar nicht zugestellt wurde.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 104


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

2. Auf Wunsch des Kommanditisten/Treugebers ist<br />

eine physische Auslieferung <strong>der</strong> Edelmetalle binnen<br />

zwei Monaten möglich. Die Auslieferung kann nur in<br />

ganzen Barren erfolgen. Spitzenbeträge werden in<br />

bar ausgeglichen. Die Aufteilung <strong>der</strong> Metalle behält<br />

sich die Geschäftsführung <strong>der</strong> Gesellschaft vor.<br />

Der Auslieferungsort ist <strong>der</strong> Lagerort. Sofern die<br />

physische Auslieferung <strong>der</strong> Edelmetalle erfolgen soll,<br />

ist <strong>der</strong> Kommanditist verpflichtet, seine Edelmetalle<br />

binnen drei Monaten nach Auffor<strong>der</strong>ung durch die<br />

Gesellschaft abzuholen. Folgt er dieser Auffor<strong>der</strong>ung<br />

nicht, ist die geschäftsführende Kommanditistin<br />

berechtigt, dem Kommanditisten/Treugeber<br />

Verwahrkosten von 2 Prozent p. a. des Wertes <strong>der</strong><br />

Edelmetalle, mindestens jedoch 100 Euro pro Monat<br />

zu berechnen. Sollte <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Beteiligung des<br />

Anlegers bei Ausscheiden nicht dem Wert eines<br />

ganzen Barren entsprechen, so erhält <strong>der</strong> Anleger<br />

eine Abfindung in bar.<br />

3. Bei Wahl <strong>der</strong> physischen Lieferung ist <strong>der</strong><br />

Kommanditist/Treugeber verpflichtet, <strong>der</strong><br />

Geschäftsführung die hierdurch entstehenden<br />

Kosten <strong>der</strong> Auslieferung zu ersetzen. Diese können<br />

von <strong>der</strong> Geschäftsführung bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong><br />

Abfindungssumme von dem Abfindungsbetrag<br />

abgezogen und einbehalten werden.<br />

<strong>4.</strong> Der Abfindungsanspruch ist abtretbar.<br />

§ 18 ÜBERTRAGUNG VON<br />

GESELLSCHAFTSANTEILEN, ERBFOLGE<br />

1. Je<strong>der</strong> Kommanditist/Treugeber kann seine<br />

Beteiligung übertragen, sofern seine Einlage bei<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft eingezahlt o<strong>der</strong> sichergestellt ist,<br />

dass <strong>der</strong> Übernehmer die Einzahlung leistet.<br />

Teilabtretungen sind nur zulässig, wenn die<br />

abgetretene Kommanditbeteiligung (Kapitalkonto I)<br />

durch 100 ohne Rest teilbar ist und sowohl die<br />

Beteiligung des Abtretungsempfängers als auch die<br />

verbleibende Beteiligung des Abtretenden – bei<br />

Ehegatten die zusammengerechneten Beteiligungen –<br />

noch einen Betrag von mindestens 5.000 Euro<br />

erreicht. Die Übertragung ist von <strong>der</strong> Zustimmung<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 105<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführung,<br />

abhängig. Die Zustimmung darf nur<br />

aus wichtigem Grund versagt werden. Bei<br />

(Sicherheits-)Abtretungen eines Treugeberanteils<br />

gilt Entsprechendes. Abtretungen können nur mit<br />

Wirkung zum Ende eines Monats erfolgen; dies<br />

gilt nicht für Sicherungsabtretungen sowie für<br />

Übertragungen im Wege <strong>der</strong> Schenkung. Bei <strong>der</strong><br />

Abtretung <strong>der</strong> Beteiligung von Kommanditisten/<br />

Treugebern <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong><br />

Spar verbleibt <strong>der</strong> Übertragende in <strong>der</strong> Zahlungsverpflichtung<br />

gegenüber <strong>der</strong> Gesellschaft hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> nicht geleisteten Ratenzahlungen.<br />

2. Die Kosten für eine Übertragung <strong>der</strong> Beteiligung<br />

trägt im Verhältnis zur Gesellschaft <strong>der</strong> neu<br />

eintretende Kommanditist/Treugeber.<br />

3. Gleiches gilt für die Übertragung <strong>der</strong> Beteiligung<br />

im Wege <strong>der</strong> Schenkung.<br />

<strong>4.</strong> Verstirbt ein Kommanditist/Treugeber, so wird<br />

dadurch die Gesellschaft nicht aufgelöst. Die<br />

Gesellschaft wird mit den Erben o<strong>der</strong> Vermächtnisnehmern<br />

fortgesetzt.<br />

5. Die Erben o<strong>der</strong> Vermächtnisnehmer eines<br />

Kommanditisten/Treugebers haben sich gegenüber<br />

<strong>der</strong> Geschäftsführung durch Vorlage von geeignet<br />

erscheinenden Dokumenten, z. B. eines Erbscheins,<br />

zu legitimieren. Mehrere Erben o<strong>der</strong> Vermächtnisnehmer<br />

haben zur Wahrnehmung ihrer Rechte aus<br />

<strong>der</strong> Beteiligung einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

zu bestellen. Bis zur Benennung des Bevollmächtigten<br />

ruhen die Rechte aus <strong>der</strong> Beteiligung. Die Gesellschaft<br />

ist bis zur Bestellung des Bevollmächtigten<br />

berechtigt, Zustellungen an jeden betroffenen<br />

Rechtsnachfolger mit Wirkung für und gegen die<br />

an<strong>der</strong>en betroffenen Rechtsnachfolger vorzunehmen<br />

und Zahlungen <strong>der</strong> Gesellschaft auf die von dem<br />

verstorbenen Kommanditisten/Treugeber<br />

angegebenen Konten zu leisten.<br />

6. Sämtliche durch den Erbfall entstehenden Kosten,<br />

insbeson<strong>der</strong>e die mit dem Nachweis <strong>der</strong> Erbfolge<br />

o<strong>der</strong> des Vermächtnisses sowie mit <strong>der</strong> Bestellung<br />

eines gemeinsamen Bevollmächtigten verbundenen<br />

Kosten, tragen die Erben o<strong>der</strong> Vermächtnisnehmer.


§ 19 ANSCHRIFT, BANKVERBINDUNG<br />

Je<strong>der</strong> Kommanditist/Treugeber hat gegenüber <strong>der</strong><br />

Geschäftsführung seine vollständige Anschrift und die<br />

Bankverbindung für das Konto, auf das Zahlungen<br />

geleistet werden sollen, sowie nachfolgende Än<strong>der</strong>ungen<br />

dieser Daten anzugeben. Die Geschäftsführung ist<br />

ausdrücklich dazu berechtigt, Schriftwechsel mit<br />

Kommanditisten/Treugebern an <strong>der</strong>en zuletzt<br />

mitgeteilte Anschrift zu richten und Zahlungen auf<br />

das jeweils zuletzt benannte Konto zu leisten.<br />

Kommanditisten/Treugeber mit Wohnsitz o<strong>der</strong><br />

gewöhnlichem Aufenthaltsort im Ausland haben einen<br />

inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.<br />

§ 20 SCHLICHTUNGSVEREINBARUNG,<br />

OMBUDSVERFAHREN<br />

1. Die Gesellschafter vereinbaren, bei allen<br />

Meinungsverschiedenheiten aus o<strong>der</strong> im<br />

Zusammenhang mit diesem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong><br />

und dem begründeten Gesellschaftsverhältnis,<br />

die sie untereinan<strong>der</strong> nicht bereinigen können,<br />

die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />

(www.ombudsstellegfonds.de) anzurufen.<br />

Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den<br />

geltenden Regelungen <strong>der</strong> Verfahrensordnung<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />

2. Geht eine Kommanditbeteiligung an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

im Wege <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>rechtsnachfolge auf<br />

einen neuen Gesellschafter über, so gelten die<br />

Regelungen dieser Schlichtungsvereinbarung auch<br />

für den neuen Gesellschafter. Ein ausscheiden<strong>der</strong><br />

Gesellschafter soll nach Möglichkeit seinen Rechtsnachfolger<br />

auf das Bestehen dieser Regelung hinweisen.<br />

Nienburg, 02. Januar 2011<br />

L’or AG,<br />

als geschäftsführende Kommanditistin<br />

und Anbieterin, durch Marcus Meyn<br />

als Vorstand<br />

KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Nienburg, 02. Januar 2011<br />

Value Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

als Komplementärin,<br />

durch Stephanie Meyn als<br />

Geschäftsführerin<br />

§ 21 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Än<strong>der</strong>ungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur nach den<br />

Vorschriften dieses Vertrages durch Gesellschafterbeschluss<br />

möglich. Rechtsgeschäftliche Erklärungen,<br />

die das Gesellschaftsverhältnis betreffen, bedürfen<br />

zu ihrer Wirksamkeit <strong>der</strong> Schriftform, auf die nicht<br />

mündlich verzichtet werden kann.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages<br />

ungültig sein o<strong>der</strong> werden o<strong>der</strong> sollten sich einzelne<br />

Bestimmungen als undurchführbar erweisen, so<br />

wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im<br />

Übrigen nicht berührt. Vielmehr soll anstelle <strong>der</strong><br />

unwirksamen o<strong>der</strong> undurchführbaren Bestimmung<br />

eine solche treten, die dem wirtschaftlichen Sinn <strong>der</strong><br />

unwirksamen o<strong>der</strong> undurchführbaren Bestimmung<br />

möglichst nahekommt. Gleiches gilt, sofern <strong>der</strong><br />

Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke haben sollte.<br />

3. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche<br />

Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem<br />

Vertrag ist, soweit dies zulässig vereinbart werden<br />

kann, <strong>der</strong> Sitz <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

<strong>4.</strong> Sämtliche mit Abschluss dieses <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />

verbundenen Kosten trägt die Gesellschaft.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 106<br />

Nienburg, 02. Januar 2011<br />

<strong>L'or</strong> capital trust admin <strong>GmbH</strong>,<br />

als Treuhandkommanditistin,<br />

durch Marcus Meyn als<br />

Prokurist


PRÄAMBEL<br />

Die in <strong>der</strong> Beitrittserklärung zu <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong><br />

Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG (die „Fondsgesellschaft“)<br />

genannten Personen (im Folgenden „Treugeber“ genannt)<br />

bieten hiermit je<strong>der</strong> für sich <strong>der</strong> L’or capital trust admin<br />

<strong>GmbH</strong> (im Folgenden „Treuhän<strong>der</strong>in“ genannt) den<br />

Abschluss des nachstehenden Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages (nachfolgend „Treuhandvertrag“<br />

genannt) an. Die Beitrittserklärung ist Bestandteil des<br />

Treuhandvertrages. Der Treugeber beteiligt sich über die<br />

Treuhän<strong>der</strong>in an <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>.<br />

KG. Die Treuhän<strong>der</strong>in ist als Treuhandkommanditistin<br />

an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nach Maßgabe des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />

beteiligt. Als solche ist sie berechtigt, neben<br />

<strong>der</strong> für sich selbst eingegangenen Einlage weitere<br />

Kommanditanteile im eigenen Namen für anteilige<br />

Rechnung <strong>der</strong> Treugeber zu halten und unbeschränkt<br />

zu erhöhen. Ferner ist die Treuhän<strong>der</strong>in berechtigt,<br />

für direkt beteiligte Kommanditisten und für<br />

Treugeber das Stimmrecht nach Maßgabe dieses<br />

Vertrages auszuüben.<br />

Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln<br />

die Rechtsbeziehungen zwischen Treugeber und<br />

Treuhän<strong>der</strong>in.<br />

Nicht Bestandteil dieses Vertrages sind die vom<br />

Treugeber verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Ziele.<br />

§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND<br />

KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

5. Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

1. Der Vertrag kommt mit <strong>der</strong> Annahmeerklärung<br />

durch die Treuhän<strong>der</strong>in o<strong>der</strong> die Gesellschaft auf <strong>der</strong><br />

Beitrittserklärung zu <strong>der</strong> Fondsgesellschaft zustande.<br />

Des Zugangs <strong>der</strong> Annahmeerklärung beim Treugeber<br />

bedarf es nicht.<br />

Die Annahme kann von <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Gesellschaft verweigert werden, wenn begründete<br />

Zweifel daran bestehen, dass <strong>der</strong> Treugeber seinen<br />

Verpflichtungen, insbeson<strong>der</strong>e seinen Zahlungsverpflichtungen,<br />

nachkommen wird. Die<br />

Treuhän<strong>der</strong>in nimmt für den mittelbar als<br />

Treugeber an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft Beteiligten die<br />

Aufgaben in <strong>der</strong> Form wahr, dass sie als Treuhandkommanditistin<br />

im eigenen Namen, aber für<br />

anteilige Rechnung <strong>der</strong> Treugeber Kommandit.<br />

anteile erwirbt bzw. ihre Kommanditeinlage erhöht.<br />

Die Einzelheiten ergeben sich aus den nachstehenden<br />

Regelungen.<br />

2. Die Beteiligung <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in als Treuhandkommanditistin<br />

erfolgt nach Maßgabe des<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es <strong>der</strong> Fondsgesellschaft und<br />

den Bestimmungen dieses Treuhandvertrages.<br />

Der <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

ist in seiner jeweiligen Fassung Bestandteil des<br />

vorliegenden Treuhandvertrages. Für das Verhältnis<br />

zwischen <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in und dem Treugeber<br />

gelten die Bestimmungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft sinngemäß, sofern nicht in<br />

diesem Treuhandvertrag abweichende Regelungen<br />

getroffen sind.<br />

3. Die Treuhän<strong>der</strong>in ist berechtigt, für weitere<br />

Treugeber Kommanditanteile an <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft zu erwerben und zu verwalten.<br />

<strong>4.</strong> Der Treuhandvertrag ist mit einer entsprechenden<br />

Vollmacht für die Treuhän<strong>der</strong>in verbunden.<br />

§ 2 ZURECHNUNG DER BETEILIGUNG,<br />

SICHERUNG DES TREUGEBERS<br />

1. Die Treuhän<strong>der</strong>in hält ihren Kommanditanteil für<br />

die Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen<br />

Gesellschaftsanteil. Sie tritt nach außen im eigenen<br />

Namen auf. Sie übt die den Treugeber betreffenden<br />

Gesellschafterrechte und -pflichten gegenüber <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />

und des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es aus.<br />

Sie nimmt die Rechte des Treugebers in <strong>der</strong><br />

Gesellschafterversammlung und bei schriftlicher<br />

Beschlussfassung wahr, soweit die Treugeber diese<br />

nicht selbst o<strong>der</strong> durch bevollmächtigte Dritte ausüben.<br />

Sie übt ihr Stimmrecht unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Weisungen und <strong>der</strong> Interessen des Treugebers<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 108


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

sowie unter Beachtung ihrer gesellschafterlichen<br />

Treuepflicht gegenüber den übrigen Gesellschaftern<br />

gespalten aus, unbeschadet § 7 Ziffer 1 vorletzter<br />

Absatz.<br />

2. Die Treuhän<strong>der</strong>in handelt im Innenverhältnis<br />

ausschließlich im Auftrage und für Rechnung des<br />

Treugebers. Wirtschaftlich ist <strong>der</strong> Treugeber<br />

Kommanditist <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />

3. Die Treuhän<strong>der</strong>in tritt hiermit die Ansprüche aus<br />

dem treuhän<strong>der</strong>isch gehaltenen Kommanditanteil,<br />

aus dem festzustellenden Jahresergebnis (Gewinn<br />

bzw. Verlust) sowie dasjenige, was ihr im Falle ihres<br />

Ausscheidens aus <strong>der</strong> Gesellschaft zusteht, an den<br />

dies mit Unterzeichnung <strong>der</strong> Beitrittserklärung bei<br />

Zustandekommen des Treuhandvertrages<br />

annehmenden Treugeber in dem Umfang ab, wie<br />

diese Ansprüche dem Treugeber nach Maßgabe<br />

dieses Treuhandvertrages gebühren. Die<br />

Treuhän<strong>der</strong>in ist ermächtigt, die an den Treugeber<br />

abgetretenen Ansprüche aus dem Kommanditanteil<br />

im eigenen Namen für Rechnung des Treugebers<br />

einzuziehen.<br />

<strong>4.</strong> Die Treuhän<strong>der</strong>in tritt bereits hiermit für den Fall<br />

<strong>der</strong> Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr<br />

Vermögen bzw. <strong>der</strong> Ablehnung <strong>der</strong> Insolvenzeröffnung<br />

mangels Masse den treuhän<strong>der</strong>isch<br />

gehaltenen Kommanditanteil an den Treugeber<br />

in Höhe des von diesem gezeichneten Kommanditanteils<br />

mit allen damit verbundenen anteiligen<br />

Rechten, Pflichten, Ansprüchen und Verbindlichkeiten<br />

ab. Dieser nimmt die Abtretung mit Abschluss des<br />

Treuhandvertrages an. Entsprechendes gilt für<br />

den Fall, dass Maßnahmen <strong>der</strong> Einzelzwangsvollstreckung<br />

von Privatgläubigern <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in in<br />

den treuhän<strong>der</strong>isch gehaltenen Kommanditanteil<br />

erfolgen. In den vorgenannten Fällen endet <strong>der</strong><br />

Treuhandvertrag mit dem Wirksamwerden <strong>der</strong><br />

Übertragung auf die Treugeber.<br />

§ 3 AUSFÜHRUNG DES<br />

TREUHANDAUFTRAGES<br />

1. Die Treuhän<strong>der</strong>in ist berechtigt, Kommanditkapital<br />

zu zeichnen und dieses durch die Treuhandverträge<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 109<br />

wirtschaftlich zu ersetzen. Bis zur Eintragung im<br />

Handelsregister wird sie als atypisch stiller<br />

Gesellschafter behandelt.<br />

2. Die Treuhän<strong>der</strong>in haftet gemäß §§ 171 Abs. 1, 172<br />

Abs. 1, 3, 4 HGB gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft in Höhe <strong>der</strong> im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme, die sie im<br />

Auftrag des Treugebers übernommen hat.<br />

Im Innenverhältnis zur Treuhän<strong>der</strong>in haftet <strong>der</strong><br />

Treugeber allein. Der Treugeber haftet nicht für die<br />

Einzahlungsverpflichtungen an<strong>der</strong>er Treugeber.<br />

Eine gesamtschuldnerische Haftung besteht nicht.<br />

§ 4 EINZAHLUNG DER<br />

ZEICHNUNGSSUMME<br />

1. Die Einzahlung <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Beitrittserklärung vom<br />

Treugeber übernommenen Zeichnungssumme<br />

erfolgt dadurch, dass <strong>der</strong> Treugeber seine<br />

Zeichnungssumme zzgl. des vereinbarten Agios auf<br />

das Einzahlungskonto <strong>der</strong> Fondsgesellschaft gemäß<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>/Beitrittserklärung einzahlt.<br />

Die Einzahlung auf ein an<strong>der</strong>es Konto <strong>der</strong><br />

Gesellschaft ist unschädlich.<br />

2. Erfüllt ein Treugeber die von ihm übernommene<br />

Zahlungsverpflichtung auf die Kommanditeinlage<br />

nicht fristgerecht, ist die Treuhän<strong>der</strong>in berechtigt,<br />

Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe von 5<br />

Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />

<strong>der</strong> EZB zu verlangen und diesen Anspruch an die<br />

Fondsgesellschaft abzutreten. Die Geltendmachung<br />

eines weiteren Schadens durch die Fondsgesellschaft<br />

bzw. die Treuhän<strong>der</strong>in bleibt in beiden Fällen<br />

hiervon unberührt. Die Regelungen des<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es gelten hierfür entsprechend.<br />

3. Erbringt ein Treugeber seine Zeichnungssumme<br />

trotz Mahnung und nach Fristsetzung nicht o<strong>der</strong> nur<br />

teilweise, ist die Treuhän<strong>der</strong>in außerdem berechtigt,<br />

von dem Treuhandvertrag bzw. dem Beitrittsvertrag<br />

zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung<br />

zu verlangen.<br />

Die mit <strong>der</strong> Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

bzw. dem Rücktritt entstehenden Kosten, mindestens


jedoch einen Betrag in Höhe des Agios <strong>der</strong> von ihm<br />

ursprünglich gezeichneten Beteiligung, trägt <strong>der</strong><br />

säumige Treugeber.<br />

<strong>4.</strong> Die Treuhän<strong>der</strong>in wird die Einlage entsprechend<br />

den Regelungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es auf die<br />

Treugeberkonten verbuchen.<br />

§ 5 FREISTELLUNG DER TREUHÄNDERIN<br />

Die Treuhän<strong>der</strong>in hat Anspruch darauf, vom Treugeber<br />

von allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden,<br />

die für sie im Zusammenhang mit dem Erwerb und<br />

<strong>der</strong> pfl ichtgemäßen treuhän<strong>der</strong>ischen Verwaltung <strong>der</strong><br />

Beteiligung des Treugebers entstehen. Der Freistellungsanspruch<br />

besteht gegenüber jedem Treugeber nur<br />

bezogen auf die Höhe <strong>der</strong> für ihn gehaltenen anteiligen<br />

Beteiligung. Eine gesamtschuldnerische Haftung <strong>der</strong><br />

Treugeber untereinan<strong>der</strong> ist ausgeschlossen.<br />

§ 6 SELBSTKONTRAHIEREN<br />

KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Die Treuhän<strong>der</strong>in ist von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB befreit. Sie ist berechtigt, Untervollmacht<br />

zu erteilen.<br />

§ 7 VERSAMMLUNG DER TREUGEBER UND<br />

BESONDERE BESCHLUSSGEGENSTÄNDE<br />

1. Grundsätzlich werden Versammlungen <strong>der</strong> Treugeber<br />

untereinan<strong>der</strong> durch schriftliche Beschlussfassung<br />

<strong>der</strong> Treugeber im Rahmen <strong>der</strong> Gesellschafterbeschlüsse<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft ersetzt. Nur in<br />

beson<strong>der</strong>en Fällen ist eine Treugeberversammlung,<br />

jeweils in Verbindung mit einer entsprechenden<br />

Gesellschafterversammlung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft,<br />

einzuberufen, wenn die geschäftsführende<br />

Kommanditistin <strong>der</strong> Gesellschaft dies verlangt<br />

o<strong>der</strong> es im <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> vorgesehen ist,<br />

insbeson<strong>der</strong>e wenn Grundlagenbeschlüsse des<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es zu fassen sind.<br />

Jeweils ein Anteil des Treugebers (vgl. § 11 Ziffer 2<br />

des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s) gewährt eine Stimme<br />

für den Treugeber. Die Treuhän<strong>der</strong>in übt ihre<br />

Stimmrechte aus den treuhän<strong>der</strong>isch gehaltenen<br />

Kommanditanteilen an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nach<br />

den Weisungen <strong>der</strong> Treugeber aus. Zur Vermeidung<br />

von Missverständnissen müssen Weisungen des<br />

einzelnen Treugebers schriftlich erteilt werden.<br />

Der Treugeber ist berechtigt, entsprechend seinem<br />

anteiligen Kommanditanteil das Stimmrecht <strong>der</strong><br />

Treuhän<strong>der</strong>in in <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung <strong>der</strong><br />

Emittentin unmittelbar selbst auszuüben o<strong>der</strong> von<br />

einem Dritten ausüben zu lassen. Gleiches gilt für<br />

Treugeberversammlungen.<br />

Bei <strong>der</strong> schriftlichen Beschlussfassung ist <strong>der</strong> Text<br />

des o<strong>der</strong> <strong>der</strong> zu fassenden Beschlüsse genau vorzugeben<br />

und geson<strong>der</strong>t zu erläutern.<br />

Für den Fall, dass Treugeber an <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />

nicht selbst o<strong>der</strong> durch Dritte teilnehmen und<br />

auch keine Weisungen erteilt haben, wird sich die<br />

Treuhän<strong>der</strong>in für die Treugeber <strong>der</strong> Stimme<br />

enthalten.<br />

Im Übrigen gelten, soweit in diesem Vertrag nichts<br />

an<strong>der</strong>es bestimmt ist, für die Beschlussfassung und<br />

die Stimmberechtigung die Regelungen des<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es <strong>der</strong> Fondsgesellschaft analog.<br />

2. Die Treugeber beschließen auch über die Entlastung<br />

<strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in.<br />

3. Die Mehrheitsverhältnisse für einfache und beson<strong>der</strong>e<br />

Beschlussgegenstände sind auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft festzustellen. Beschlüsse <strong>der</strong><br />

Gesellschafterversammlung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

wirken für und gegen die Treugeber.<br />

<strong>4.</strong> Ziffer 3 gilt nicht für Beschlüsse, die ausschließlich<br />

die Treugeber/Treuhän<strong>der</strong>in betreffen, wie zum<br />

Beispiel die gemäß Ziffer 2.<br />

§ 8 TREUHANDVERWALTUNG<br />

1. Die Treuhän<strong>der</strong>in verwaltet den treuhän<strong>der</strong>isch<br />

gehaltenen Kommanditanteil gemäß diesem<br />

Treuhandvertrag und den Bestimmungen des<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />

2. Die Treuhän<strong>der</strong>in hat das Treuhandvermögen<br />

getrennt von ihrem sonstigen Vermögen zu halten<br />

und zu verwalten.<br />

3. Die Treuhän<strong>der</strong>in wird alles, was sie in Ausführung<br />

dieses Treuhandvertrages erlangt hat, an den<br />

Treugeber herausgeben, soweit ihm dies nach dem<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 110


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Treuhandvertrag gebührt und <strong>der</strong> Treugeber all<br />

seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.<br />

§ 9 RECHENSCHAFTSBERICHT<br />

1. Die Treuhän<strong>der</strong>in erstattet den Treugebern anhand<br />

des Jahresabschlusses <strong>der</strong> Fondsgesellschaft einen<br />

Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr.<br />

Der Bericht hat Angaben über die wesentlichen<br />

Geschäftsvorfälle und die im Jahr durchgeführten<br />

Auszahlungen zu enthalten. Der Bericht kann durch<br />

den Bericht <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ersetzt werden.<br />

2. Die Treuhän<strong>der</strong>in wird die Treugeber über alle<br />

wesentlichen Geschäftsvorgänge informieren, die<br />

ihr als Treuhandkommanditistin zugehen, soweit<br />

dies nicht bereits durch den Bericht <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />

Kommanditistin <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

geschieht.<br />

3. Die Treuhän<strong>der</strong>in wird alle Auszahlungen und Zuflüsse<br />

aus <strong>der</strong> Fondsgesellschaft umgehend an die Treugeber<br />

anteilig entsprechend dem für jeden Treugeber<br />

gehaltenen Kommanditanteil weiterleiten bzw.<br />

veranlassen, dass eine direkte Zahlung erfolgt.<br />

§ 10 TREUGEBERREGISTER/<br />

DATENSCHUTZ<br />

1. Die Treuhän<strong>der</strong>in führt alle Treugeber in einem<br />

Register. Je<strong>der</strong> Treugeber erhält nach Annahme<br />

seiner Beitrittserklärung von <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in eine<br />

schriftliche Bestätigung über die Eintragung seiner<br />

Beteiligung in dieses Register.<br />

2. Der Treugeber hat keinen Anspruch darauf, dass<br />

ihm die Treuhän<strong>der</strong>in Angaben über die übrigen<br />

Treugeber macht. An<strong>der</strong>en Personen als <strong>der</strong><br />

Geschäftsführung darf die Treuhän<strong>der</strong>in keine<br />

Auskünfte über die Beteiligung und die Eintragung<br />

im Register erteilen, es sei denn, <strong>der</strong> Treugeber hat<br />

ausdrücklich zugestimmt, die Treuhän<strong>der</strong>in ist<br />

hierzu gesetzlich verpflichtet o<strong>der</strong> die Offenlegung<br />

erfolgt gegenüber dem zuständigen Finanzamt. Diese<br />

Einschränkung gilt nicht gegenüber gesetzlich zur<br />

Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen,<br />

wenn diese als Berater <strong>der</strong> Fondsgesellschaft tätig<br />

werden.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 111<br />

Die Treuhän<strong>der</strong>in ist jedoch verpflichtet, nach<br />

Auffor<strong>der</strong>ung durch einen o<strong>der</strong> mehrere Treugeber<br />

Mitteilungen an die übrigen Treugeber weiterzuleiten,<br />

vorausgesetzt, die dadurch entstehenden Kosten<br />

werden von dem Treugeber, <strong>der</strong> dies verlangt, im<br />

Vorwege an die Treuhän<strong>der</strong>in gezahlt.<br />

3. Der Treugeber ist verpflichtet, Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Daten<br />

zu seiner Person o<strong>der</strong> zur rechtlichen Inhaberschaft<br />

<strong>der</strong> Gesellschafterbeteiligung mitzuteilen.<br />

<strong>4.</strong> Der Treugeber nimmt zustimmend davon Kenntnis,<br />

dass im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene<br />

Daten auf EDV-Anlagen gespeichert werden. Er ist<br />

damit einverstanden, dass die in <strong>der</strong> Platzierung des<br />

Eigenkapitals eingeschaltete Gesellschaft über die<br />

Verhältnisse <strong>der</strong> Fondsgesellschaft informiert wird.<br />

§ 11 HAFTUNG DER TREUHÄNDERIN<br />

1. Die Treuhän<strong>der</strong>in hat ihre nach diesem Vertrag<br />

geschuldeten Leistungen mit <strong>der</strong> Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Kaufmanns zu erbringen. Sie haftet<br />

gegenüber den Treugebern hinsichtlich Sach- und<br />

Vermögensschäden nur für grob fahrlässige und<br />

vorsätzliche Verletzungen <strong>der</strong> ihr aufgrund dieses<br />

Vertrages obliegenden Pflichten.<br />

2. Die Treuhän<strong>der</strong>in hat we<strong>der</strong> die in den Emissionsunterlagen<br />

enthaltenen Informationen noch die<br />

darin enthaltenen Angaben zum Beteiligungsangebot<br />

geprüft und übernimmt deshalb auch keine Haftung<br />

für den Inhalt. Insbeson<strong>der</strong>e wird keine Haftung für<br />

die Werthaltigkeit <strong>der</strong> Beteiligung sowie <strong>der</strong> Ertragsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Investitionsobjekte <strong>der</strong> Fondsgesellschaft,<br />

<strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> geplanten Kosten sowie <strong>der</strong><br />

steuerlichen Auswirkungen übernommen.<br />

Gleichermaßen haftet die Treuhän<strong>der</strong>in nicht für<br />

das Erreichen <strong>der</strong> wirtschaftlichen Zielsetzungen<br />

o<strong>der</strong> die rechtliche Beurteilung von Sachverhalten.<br />

3. Etwaige Ersatzansprüche gegen die Treuhän<strong>der</strong>in<br />

verjähren nach 12 Monaten, soweit nicht kürzere<br />

gesetzliche Verjährungsfristen Anwendung finden.<br />

Die Verjährungsfrist beginnt für alle Ersatzansprüche<br />

gegen die Treuhän<strong>der</strong>in grundsätzlich<br />

mit <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Kenntnisnahme <strong>der</strong><br />

tatsächlichen Umstände, die eine Haftung <strong>der</strong><br />

Treuhän<strong>der</strong>in begründen. Spätestens mit dem


dritten Tag nach Absendung des jeweiligen<br />

Geschäftsberichts und/o<strong>der</strong> des Berichts <strong>der</strong><br />

Treuhän<strong>der</strong>in an den Anleger beginnt die<br />

Verjährungsfrist für Ansprüche, die während<br />

des Geschäftsjahres <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

entstanden sind, auf die sich <strong>der</strong> Geschäftsbericht<br />

und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bericht <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in beziehen.<br />

<strong>4.</strong> In jedem Fall ist <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> Haftung auf die<br />

jeweilige Höhe <strong>der</strong> von dem Treugeber gezeichneten<br />

Kapitalanlage begrenzt.<br />

§ 12 ÜBERTRAGUNG DER BETEILIGUNG<br />

1. Der Treugeber kann je<strong>der</strong>zeit die Rechte aus<br />

dem Treuhandverhältnis mit Zustimmung <strong>der</strong><br />

Treuhän<strong>der</strong>in nach Maßgabe <strong>der</strong> Regelungen im<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong> auf Dritte übertragen. Die<br />

Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund<br />

versagt werden.<br />

2. Der Treugeber hat die Übertragung seiner Beteiligung<br />

schriftlich <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in mitzuteilen und<br />

dabei den Namen sowie die Anschrift des Dritten<br />

bekannt zugeben.<br />

3. Die Kosten für die Übertragung <strong>der</strong> Beteiligung<br />

trägt im Verhältnis zur Fondsgesellschaft und zur<br />

Treuhän<strong>der</strong>in <strong>der</strong> neu eingetretene Treugeber.<br />

<strong>4.</strong> Die Treugeber erteilen <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in über ihren<br />

Ausscheidenszeitpunkt hinaus Vollmacht, steuerliche<br />

Feststellungsbescheide mit Bekanntgabewirkung<br />

auch gegen sie entgegenzunehmen. Die Treuhän<strong>der</strong>in<br />

ist berechtigt, die Empfangsvollmacht auf einen<br />

Dritten zu übertragen. Diese Vollmacht kann nur<br />

durch einen Wi<strong>der</strong>ruf, <strong>der</strong> sowohl gegenüber <strong>der</strong><br />

Treuhän<strong>der</strong>in als auch gegenüber dem zuständigen<br />

Finanzamt erklärt werden muss, wi<strong>der</strong>rufen werden,<br />

soweit die Vollmacht über den Ausscheidenszeitpunkt<br />

hinaus gilt.<br />

§ 13 ERBFOLGE<br />

KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

1. Stirbt ein Treugeber, so wird die Treuhandschaft mit<br />

dessen Erben bzw. Vermächtnisnehmern fortgesetzt.<br />

2. Mehrere Erben o<strong>der</strong> Vermächtnisnehmer haben<br />

einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestimmen,<br />

<strong>der</strong> die Rechte des Erblassers wahrzunehmen hat. Bis<br />

zur Nennung eines Bevollmächtigten ruht das<br />

Stimmrecht. Die Erbfolge ist durch Vorlage eines<br />

Erbscheins o<strong>der</strong> einer beglaubigten Abschrift des<br />

Testamentseröffnungsprotokolls mit beglaubigter<br />

Abschrift des notariellen Testaments nachzuweisen.<br />

§ 14 AUSSCHEIDEN DER<br />

TREUHANDKOMMANDITISTIN<br />

1. Scheidet die Treuhän<strong>der</strong>in in ihrer Eigenschaft als<br />

Treuhandkommanditistin aus <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

aus, können die Treugeber entsprechend den<br />

Bestimmungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es einen<br />

neuen Treuhandkommanditisten bestellen o<strong>der</strong><br />

selbst Kommanditist in Höhe ihrer Beteiligung<br />

mit den damit zusammenhängenden Rechten und<br />

Pflichten werden. Der für die Benennung eines<br />

neuen Treuhandkommanditisten erfor<strong>der</strong>liche<br />

Beschluss <strong>der</strong> Treugeber wird mit einfacher<br />

Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen gefasst.<br />

Das Treuhandverhältnis wird sodann mit<br />

dem neu gewählten Treuhandkommanditisten<br />

fortgesetzt, soweit die Treugeber nicht unmittelbar<br />

Kommanditisten werden.<br />

2. Die ausscheidende Treuhandkommanditistin führt<br />

die Abstimmung durch. Ist dies nicht möglich, wird<br />

die Abstimmung durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin <strong>der</strong> Fondsgesellschaft durchgeführt.<br />

§ 15 VERGÜTUNG DER TREUHÄNDERIN<br />

1. Die Treuhän<strong>der</strong>in erhält für die Übernahme <strong>der</strong><br />

Treuhandschaft und dafür, dass sie <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

im Verhältnis zu den Treugebern die Tätigkeiten<br />

abnimmt, die die Gesellschaft bei einer unmittelbaren<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Treugeber selbst durchzuführen<br />

hätte, eine Vergütung gemäß den Regelungen<br />

des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es.<br />

2. Zusätzliche Leistungen <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in zugunsten<br />

eines einzelnen Treugebers werden darüber hinaus<br />

diesem geson<strong>der</strong>t in Rechnung gestellt. Dies gilt<br />

insbeson<strong>der</strong>e für die Übertragung <strong>der</strong> Beteiligung<br />

o<strong>der</strong> für den Eintritt des Treugebers in die Fondsgesellschaft<br />

als Kommanditist. Die Regelungen des<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es gelten entsprechend.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 112


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

§ 16 DAUER DES TREUHANDVERTRAGES/<br />

KÜNDIGUNG<br />

1. Der Treuhandvertrag wird für die Zeit <strong>der</strong> Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in als Treuhandkommanditistin an<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft geschlossen. Eine Kündigung<br />

des Treuhandvertrages durch den Treugeber kann<br />

nur aus wichtigem Grunde o<strong>der</strong> nach Maßgabe <strong>der</strong><br />

im <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> enthaltenen Kündigungsregelung<br />

erfolgen. Unberührt bleibt Ziffer 5 dieser<br />

Vereinbarung.<br />

2. Die Treuhän<strong>der</strong>in kann das Treuhandverhältnis<br />

aus wichtigem Grund kündigen. Im Übrigen richtet<br />

sich die Kündigung des Treuhandvertrages durch<br />

die Treuhän<strong>der</strong>in nach den Maßgaben <strong>der</strong> im<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong> enthaltenen Kündigungsregelung<br />

und <strong>der</strong>en Folgen.<br />

3. Die Rechtsfolgen <strong>der</strong> Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

ergeben sich insbeson<strong>der</strong>e aus den<br />

Bestimmungen des § 17 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es.<br />

<strong>4.</strong> Die Kündigung des Treuhandverhältnisses hat<br />

schriftlich zu erfolgen.<br />

5. Der Treugeber ist berechtigt, zu je<strong>der</strong> Zeit die<br />

Übertragung des anteilig von <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in für<br />

ihn gehaltenen Kommanditanteils einschließlich<br />

aller damit im Zusammenhang stehenden Rechte<br />

und Pflichten auf sich zu verlangen. Zu diesem<br />

Zeitpunkt endet das Treuhandverhältnis im<br />

Außenverhältnis.<br />

Nienburg, 31.10.2011<br />

<strong>L'or</strong> capital trust admin <strong>GmbH</strong>,<br />

als Treuhän<strong>der</strong>in, durch Marcus Meyn<br />

als Prokurist<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 113<br />

§ 17 GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN<br />

RECHTS<br />

1. Mit Abschluss dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

werden die Treugeber Mitglie<strong>der</strong> einer von<br />

ihnen gebildeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts,<br />

die über kein eigenes Gesellschaftsvermögen verfügt<br />

und nicht am Rechtsverkehr teilnimmt.<br />

2. Zweck <strong>der</strong> Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Innengesellschaft)<br />

ist die gemeinsame Verpflichtung <strong>der</strong><br />

Treugeber, <strong>der</strong> gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht<br />

untereinan<strong>der</strong> unterworfen zu sein, wie wenn sie<br />

unmittelbare Gesellschafter wären.<br />

§ 18 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />

für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist <strong>der</strong><br />

Sitz <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in, soweit dieser Gerichtsstand<br />

gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />

2. Mitteilungen an den Treugeber werden an die letzte<br />

vom Treugeber übermittelte Anschrift übersandt.<br />

Sie gelten spätestens nach Ablauf von 4 Werktagen<br />

als zugegangen.<br />

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vertrag lückenhaft sein, wird dadurch <strong>der</strong><br />

Vertrag in seinem übrigen Inhalt nicht berührt.<br />

Die unwirksame Bestimmung o<strong>der</strong> lückenhafte<br />

Regelung gilt vielmehr als durch eine solche<br />

Vorschrift ersetzt o<strong>der</strong> ausgefüllt, die <strong>der</strong> von den<br />

Parteien beabsichtigten Regelung in gesetzlich<br />

zulässiger Weise am nächsten kommt.


6. Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

über die Verwendung von Kommanditeinlagen zwischen<br />

<strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG, Hafenstr. 5, 31582 Nienburg/Weser<br />

– nachfolgend „Fondsgesellschaft“ genannt –<br />

und<br />

§ 1 BESCHREIBUNG DER<br />

FONDSGESELLSCHAFT<br />

1. Die Beteiligungsgesellschaft lässt <strong>der</strong>zeit für sich<br />

Kommanditanteile zu ihrer Finanzierung auf <strong>der</strong><br />

Grundlage des Verkaufsprospektes vom 15. November<br />

2011 einwerben. Die einzuwerbenden Mittel setzen<br />

sich zusammen aus den Kapitaleinlagen <strong>der</strong> Anleger<br />

(nachfolgend „Nominalkapital“ genannt) zzgl.<br />

5 Prozent Agio auf das gezeichnete Nominalkapital<br />

(das Nominalkapital nebst Agio wird nachfolgend<br />

„Gesamteinlagen“ genannt).<br />

2. Die Fondsgesellschaft hat eine Laufzeit auf<br />

unbestimmte Zeit. Die Schließung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

für den Beitritt weiterer Anleger erfolgt jedoch nach<br />

§ 5 Ziffer 8 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft grundsätzlich zum 31. Dezember<br />

2013. Die geschäftsführende Kommanditistin kann<br />

nach eigenem Ermessen die Schließung <strong>der</strong><br />

Gesellschaft um ein Jahr, auf den 31. Dezember 2014,<br />

verschieben.<br />

3. Die Gesamteinlagen sind zugunsten <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

nach Maßgabe <strong>der</strong> Regelungen des<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

zu verwenden.<br />

§ 2 EINLAGENFÄLLIGKEIT,<br />

GESELLSCHAFTSKONTO<br />

1. Die Gesamteinlagen werden entsprechend den<br />

Angaben in den Zeichnungsunterlagen<br />

KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

Herrn Steuerberater Rüdiger Frenzel, Neu Ripdorf 9, 29525 Uelzen<br />

– nachfolgend „Mittelverwendungskontrolleur“ genannt –<br />

(<strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, Beitrittserklärungen,<br />

Treuhandvertrag, Emissionsprospekt)<br />

zur Zahlung fällig.<br />

2. Alle Zahlungen <strong>der</strong> Anleger sind auf das Gesellschaftskonto<br />

<strong>der</strong> Fondsgesellschaft, Kontonummer 36 061 430<br />

bei <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg (BLZ 256 501 06) [nachfolgend<br />

„Gesellschaftskonto“ genannt], zu leisten.<br />

Für die Freigabe von Zahlungsmitteln von dem<br />

Gesellschaftskonto ist die Fondsgesellschaft nur<br />

zusammen mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

berufen.<br />

§3 MITTELFREIGABE,<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLE<br />

1. Über die Gesamteinlagen auf dem in § 2 genannten<br />

Gesellschaftskonto darf <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrolleur<br />

für Rechnung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

nach Maßgabe des Investitionsplanes des Verkaufsprospektes<br />

vom 15. November 2011 verfügen, wenn<br />

dessen Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

2. Eine erstmalige Mittelfreigabe und damit eine<br />

bestimmungsgemäße Weiterleitung des Kommanditkapitals<br />

<strong>der</strong> Anleger kann unabhängig von <strong>der</strong> Höhe<br />

des gezeichneten o<strong>der</strong> eingezahlten Kommanditkapitals<br />

erfolgen. Insbeson<strong>der</strong>e das Agio in Höhe<br />

von 5 Prozent sowie die einmaligen Kosten für<br />

Prospekt, Eigenkapitalbeschaffung und die<br />

anfallenden Rechts-, Steuer- und sonstigen<br />

Beratungskosten können in Abhängigkeit von <strong>der</strong><br />

Liquidität nach Einzahlung entnommen werden.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 114


KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />

3. Die Mittelverwendungskontrolle erstreckt sich nur<br />

auf die in § 2 aufgeführten Gesellschaftsgel<strong>der</strong> auf<br />

dem Gesellschaftskonto bei <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg.<br />

<strong>4.</strong> Der Mittelverwendungskontrollvertrag endet, wenn<br />

sämtliche eingeworbenen Gel<strong>der</strong> des Beteiligungsfonds<br />

erstmalig freigegeben wurden, spätestens<br />

jedoch am 30. Juni 2014 bzw. bei Verlängerung <strong>der</strong><br />

Zeichnungsfrist gem. § 5 Ziffer 8 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />

<strong>der</strong> Beteiligungsgesellschaft am<br />

30. Juni 2015.<br />

5. Die für den Nachweis erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen<br />

hat <strong>der</strong> Mittelverwen<strong>der</strong> dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

per Fax, in Kopie o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er<br />

geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Evtl.<br />

hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten<br />

<strong>der</strong> Beteiligungsgesellschaft.<br />

§ 4 VERGÜTUNG DES<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLEURS<br />

1. Die Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

beträgt 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

für den Zeitraum <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrolle.<br />

Die Vergütung ist verdient und fällig mit Schließung<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft nach § 5 Ziffer 8 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />

<strong>der</strong> Beteiligungsgesellschaft.<br />

Vergütungsschuldnerin ist die Fondsgesellschaft.<br />

2. Eine weitere Vergütung o<strong>der</strong> eine Erstattung von<br />

Auslagen ist nicht geschuldet.<br />

Nienburg, den 20. September 2011<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 115<br />

§ 5 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur haftet für die<br />

Verletzung seiner vertraglichen Verpfl ichtungen bis zu<br />

einer Höhe von 250.000 Euro.<br />

§ 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.<br />

Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />

bedürfen <strong>der</strong> Schriftform. Dies gilt auch für dieses<br />

Schriftformerfor<strong>der</strong>nis.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages<br />

unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit des<br />

Vertrages im Übrigen nicht berührt. An <strong>der</strong> Stelle<br />

<strong>der</strong> unwirksamen o<strong>der</strong> undurchführbaren<br />

Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die<br />

dem wirtschaftlichen Sinn <strong>der</strong> unwirksamen o<strong>der</strong><br />

undurchführbaren Bestimmung möglichst<br />

nahekommt. Dies gilt auch für Lücken im Vertrag.<br />

3. Für den Fall von Streitigkeiten zwischen den<br />

Vertragsparteien aufgrund dieses o<strong>der</strong> im<br />

Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die<br />

Vertragsparteien als Gerichtsstand Nienburg/Weser.<br />

Uelzen, den 20. September 2011<br />

Steuerberater Rüdiger Frenzel


<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 116


ANHANG<br />

1. Leitfaden zur Zeichnung (mit GwG)<br />

Seite 118<br />

2. Haftungs- und Angabenvorbehalt<br />

Seite 120<br />

3. Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

Seite 121<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 117 <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 117<br />

Kapitel E


KAPITEL E · ANHANG<br />

1. Leitfaden zur Zeichnung (mit GwG)<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

Senden Sie bitte über Ihren Vermittler das Original <strong>der</strong> vollständig in Druckschrift<br />

o<strong>der</strong> mit Schreibmaschine ausgefüllten Beitrittserklärung nach Abtrennung<br />

Ihrer Kopie und <strong>der</strong> Kopie für Ihren Vermittler an die dort in <strong>der</strong> Kopfzeile genannte<br />

Adresse. Der Beitritt wird nach Annahme durch die Geschäftsführung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

wirksam.<br />

UNMITTELBARER BEITRITT ALS TREUGEBER<br />

Der Anleger kann sich nach Maßgabe <strong>der</strong> Beitrittserklärung und des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />

unmittelbar als Kommanditist an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligen, mit <strong>der</strong><br />

Folge, dass <strong>der</strong> Anleger selbst/direkt in das Handelsregister eingetragen wird. Diesem<br />

Prospekt ist eine vorbereitete Handelsregistervollmacht beigefügt, die Sie bitte im Fall<br />

des direkten Beitritts nach notariell beglaubigter Unterschrift an die Fondsgesellschaft<br />

zurücksenden.<br />

MITTELBARER BEITRITT ALS TREUGEBER<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass <strong>der</strong> Anleger sich treuhän<strong>der</strong>isch (mittelbar) an <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft beteiligen kann. In diesem Fall erfolgt keine direkte Eintragung in<br />

das Handelsregister. Der Beitritt erfolgt über die Treuhandkommanditistin L’or capital<br />

trust admin <strong>GmbH</strong>.<br />

IDENTIFIKATION<br />

Seit Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetztes („GwG“) am 21. August 2008 sind<br />

auch Zeichner geschlossener Fonds grundsätzlich gemäß dem GwG zu identifi zieren.<br />

Vor diesem Hintergrund ist eine Annahme <strong>der</strong> Zeichnung nur möglich, wenn die<br />

notwendige Identifi zierung des Anlegers erfolgt ist. Diese Identifi zierung erfolgt<br />

bei persönlicher Anwesenheit über den von <strong>der</strong> L’or AG autorisierten Vermittler.<br />

Eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses des Anlegers ist <strong>der</strong> Beitrittserklärung<br />

beizufügen.<br />

ZAHLUNGSWEISE<br />

Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das in <strong>der</strong> Beitrittserklärung genannte<br />

Konto <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nach Auffor<strong>der</strong>ung durch die Geschäftsführung <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft. Etwaige Kosten <strong>der</strong> Überweisung sind vom Anleger zu leisten.<br />

Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar erteilen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft eine<br />

Ermächtigung, die monatlichen Raten von ihrem Konto einzuziehen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 118


KAPITEL E · ANHANG<br />

EINZAHLUNGSTERMIN<br />

Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage zahlen die gesamte<br />

Zeichnungssumme plus 5 Prozent Agio nach Beitritt und Auffor<strong>der</strong>ung durch die<br />

Geschäftsführung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />

Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar leisten eine Einmalzahlung<br />

in Höhe von 10 Prozent <strong>der</strong> Zeichnungssumme zzgl. 5 Prozent Agio auf die gesamte<br />

Zeichnungssumme nach Beitritt und Auffor<strong>der</strong>ung durch die Geschäftsführung <strong>der</strong><br />

Fondsgesellschaft. Darüber hinaus zahlen diese Anleger die erste vereinbarte<br />

monatliche Rate zum ersten Werktag des Monats nach Annahme <strong>der</strong><br />

Beitrittserklärung.<br />

VERTRIEBSHINWEIS<br />

Das Kommanditkapital wird durch Vertriebsbeauftragte platziert, mit denen entsprechende<br />

Vertriebsvereinbarungen getroffen werden. Die Vertriebsbeauftragten sind<br />

selbstständige Unternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter treten nicht als Repräsentanten<br />

<strong>der</strong> im Prospekt genannten Gesellschaften auf.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 119


KAPITEL E · ANHANG<br />

2. Haftungs- und Angabenvorbehalt<br />

HAFTUNGSVORBEHALT<br />

Die Haftung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft und ihrer Geschäftsführung einschließlich<br />

<strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong> sowie die Haftung <strong>der</strong> Prospektverantwortlichen, namentlich <strong>der</strong><br />

Grün<strong>der</strong>, Gestalter, Initiatoren sowie die Haftung <strong>der</strong> Vertriebsbeauftragten und<br />

Anlageberater und <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in für Vermögensschäden aufgrund <strong>der</strong> Verletzung<br />

vertraglicher, vorvertraglicher o<strong>der</strong> gesetzlicher Pfl ichten – auch wenn und soweit sie<br />

auf dem Verhalten von gesetzlichen Vertretern o<strong>der</strong> Erfüllungsgehilfen beruht – wird<br />

ausgeschlossen, es sei denn, wesentliche Pfl ichten wurden fahrlässig verletzt o<strong>der</strong> es<br />

handelt sich um vorsätzlich o<strong>der</strong> grob fahrlässig begangene Pfl ichtverletzungen.<br />

Abweichend von dem vorstehenden Absatz wird die Haftung für Schäden gänzlich<br />

ausgeschlossen, soweit es sich um Ansprüche aus dem Gebiet des Gesellschaftsrechts<br />

handelt, es sei denn, es liegt vorsätzliches o<strong>der</strong> grob fahrlässiges Verhalten zugrunde.<br />

Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen wird auch in diesem Fall<br />

nicht gehaftet.<br />

Eine Haftung für den Eintritt <strong>der</strong> mit einer Beteiligung verbundenen<br />

wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele und Vorstellungen beim einzelnen Anleger<br />

wird vorbehaltlich <strong>der</strong> vorstehenden Absätze ausgeschlossen.<br />

Gleiches gilt für eine Haftung für Abweichungen gegenüber den Prospektangaben<br />

aufgrund von Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen o<strong>der</strong> aufgrund<br />

von Maßnahmen <strong>der</strong> Steuerbehörden o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Steuerrechtsprechung.<br />

Die Haftung nach den §§ 13 Verkaufsprospektgesetz, 44 – 47 BörsG bleibt unberührt.<br />

Unberührt bleibt auch die Haftung für Schäden aus <strong>der</strong> Verletzung von Leben, Körper<br />

o<strong>der</strong> Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen o<strong>der</strong> fahrlässigen Pfl ichtverletzung – auch<br />

von gesetzlichen Vertretern o<strong>der</strong> Erfüllungsgehilfen – beruht.<br />

ANGABENVORBEHALT<br />

Die Angaben und Berechnungen beruhen auf dem Stand <strong>der</strong> Prospektaufstellung<br />

(15. November 2011) sowie auf Grundlage <strong>der</strong> in diesem Beteiligungsangebot<br />

erwähnten Verträge und <strong>der</strong> gegenwärtigen geltenden gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Niemand ist berechtigt, von diesem Prospekt abweichende Angaben zu machen.<br />

Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie durch die Herausgeber<br />

schriftlich bestätigt worden sind.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 120


KAPITEL E · ANHANG<br />

3. Verbraucherinformation<br />

für den Fernabsatz<br />

Beson<strong>der</strong>e Informationen gemäß § 312c BGB i. V. m. Artikel 246 § 1<br />

und § 2 EGBGB<br />

I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN ANBIETERN UND<br />

ANDEREN GEGENÜBER DEN ANLEGERN AUFTRETENDEN<br />

PERSONEN<br />

Fondsgesellschaft<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />

Hafenstraße 5, 31582 Nienburg<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht Walsrode, HRA 201485<br />

Tätigkeit<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Gesellschaft ist <strong>der</strong> Ankauf, das Halten und Verwalten sowie <strong>der</strong><br />

Verkauf von real existierenden, zertifi zierten Edelmetallen, nämlich Gold, Silber und<br />

Platin, die in Barrenform erworben werden.<br />

Weitere Angaben zu <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Value Verwaltungsgesellschaft mbH, Nienburg<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht Walsrode, HRB 201331<br />

Gesetzlicher Vertreter<br />

Stephanie Meyn<br />

Treuhän<strong>der</strong>in<br />

L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong><br />

Hafenstraße 5, 31582 Nienburg<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht Walsrode, HRB 201415<br />

Gesetzlicher Vertreter<br />

Elmar Gerdes<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 121


KAPITEL E · ANHANG<br />

Tätigkeit<br />

Sämtliche treuhän<strong>der</strong>ische und verwaltungstechnische Arbeiten, die im<br />

Zusammenhang mit geschlossenen Fonds anfallen.<br />

Initiatorin des Beteiligungsangebotes<br />

L’or Aktiengesellschaft<br />

Hafenstraße 5, 31582 Nienburg<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht Walsrode, HRB 203280<br />

Gesetzlicher Vertreter<br />

Marcus Meyn<br />

Tätigkeit<br />

Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen zur Realisierung von<br />

geschlossenen Fondsgesellschaften in <strong>der</strong> Rechtsform von Personengesellschaften.<br />

Beteiligung und Führung <strong>der</strong> Geschäfte <strong>der</strong> vorgenannten Personengesellschaften,<br />

sowie die Konzeption von geschlossenen Fondsprojekten. Erbringung von<br />

Vertriebsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Anteilen an<br />

Personengesellschaften sowie aller mit dem Unternehmensgegenstand<br />

zusammenhängen<strong>der</strong> und hierfür för<strong>der</strong>licher Geschäfte mit Ausnahme<br />

erlaubnispfl ichtiger Geschäfte.<br />

Aufsichtsbehörden<br />

Keine.<br />

<strong>II</strong>. INFORMATIONEN ZU DEN VERTRAGSVERHÄLTNISSEN<br />

Der Prospekt zum Beteiligungsangebot <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG vom<br />

15. November 2011 (nachfolgend „Prospekt“) sowie die Beitrittserklärung erhalten<br />

detaillierte Beschreibungen <strong>der</strong> Vertragsverhältnisse. Wegen näherer Einzelheiten<br />

wird nachfolgend auf diese Dokumente verwiesen.<br />

1. WESENTLICHE LEISTUNGSMERKMALE<br />

Der Anleger beteiligt sich entwe<strong>der</strong> unmittelbar als Kommanditist o<strong>der</strong> auf Grundlage<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages mittelbar über die L’or capital trust admin<br />

<strong>GmbH</strong> an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Der Anlagebetrag wird größtenteils zur Investition<br />

in die Edelmetalle Gold, Silber und Platin verwendet. Der Anleger ist in Abhängigkeit<br />

von seiner Beteiligungsquote nach Maßgabe <strong>der</strong> Bestimmungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />

am wirtschaftlichen Ergebnis <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligt. Die weiteren<br />

Einzelheiten sind diesem Verkaufsprospekt zu entnehmen.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 122


KAPITEL E · ANHANG<br />

2. PREISE<br />

Der Anleger hat seine Einlage (Zeichnungssumme) gemäß seiner Festlegung in <strong>der</strong><br />

Beitrittserklärung sowie ein Agio von 5 Prozent auf die vereinbarte Zeichnungssumme<br />

zu leisten. Bei Anlegern <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage<br />

beträgt die Mindestzeichnungssumme 5.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio. Bei Anlegern<br />

<strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar beträgt die geringste mögliche Ersteinlage<br />

600 Euro zzgl. 5 Prozent Agio auf die gesamte Zeichnungssumme (Mindestzeichnungsbetrag<br />

6.000 Euro) sowie monatliche Raten in Höhe von mindestens<br />

50 Euro.<br />

3. WEITERE VOM ANLEGER ZU ZAHLENDE STEUERN UND<br />

KOSTEN, ZUSÄTZLICHE TELEKOMMUNIKATIONSKOSTEN<br />

Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Als weitere Kosten<br />

fallen Gebühren und Auslagen für die notarielle Beglaubigung <strong>der</strong> Handelsregistervollmacht<br />

sowie die Anmeldung zum Handelsregister an. Eigene Kosten für<br />

Telefon, Internet, Porti usw. hat <strong>der</strong> Anleger selbst zu tragen. Zu den steuerlichen<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Beteiligung für den Anleger wird auf die Ausführungen im<br />

Prospekt, insbeson<strong>der</strong>e den Abschnitt „Steuerliche Grundlagen“ (Seite 89 ff. des<br />

Prospektes), verwiesen.<br />

<strong>4.</strong> ZAHLUNG UND ERFÜLLUNG DER VERTRÄGE,<br />

WEITERE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<br />

Der Anleger hat seine Einlage und das Agio von 5 Prozent auf die Zeichnungssumme<br />

gemäß seiner Festlegung in <strong>der</strong> Beitrittserklärung nach Annahme <strong>der</strong> Beitrittserklärung<br />

durch die geschäftsführende Kommanditistin zu zahlen. Bei nicht fristgerechter<br />

Einzahlung ist die Fondsgesellschaft berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen zu verlangen<br />

und/o<strong>der</strong> den Anleger aus <strong>der</strong> Gesellschaft auszuschließen.<br />

5. LEISTUNGSVORBEHALTE<br />

Nach Annahme <strong>der</strong> Angebote durch die L’or AG keine.<br />

<strong>II</strong>I. INFORMATIONEN ÜBER DIE BESONDERHEITEN DER<br />

FERNABSATZVERTRÄGE<br />

1. INFORMATION ZUM ZUSTANDEKOMMEN DER VERTRÄGE IM<br />

FERNABSATZ<br />

Durch Unterzeichnung und Übermittlung <strong>der</strong> ausgefüllten Beitrittserklärung gibt <strong>der</strong><br />

Anleger gegenüber <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ein Angebot auf Beitritt ab.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 123


KAPITEL E · ANHANG<br />

Der Beitritt zur Fondsgesellschaft wird wirksam, wenn die Gesellschaft dieses Angebot<br />

durch Gegenzeichnung <strong>der</strong> Beitrittserklärung annimmt.<br />

Dem Anleger werden die Annahme seines Angebotes und <strong>der</strong> Beitritt schriftlich<br />

bestätigt.<br />

2. WIDERRUFSRECHT<br />

Dem Anleger steht ein gesetzliches Wi<strong>der</strong>rufsrecht nach § 355 BGB zu (siehe<br />

Wi<strong>der</strong>rufsbelehrung in <strong>der</strong> Beitrittserklärung).<br />

3. MINDESTLAUFZEIT DER VERTRÄGE, VERTRAGLICHE<br />

KÜNDIGUNGSREGELUNGEN<br />

Die Fondsgesellschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Die Anleger können ihre Beteiligung<br />

frühestens nach Ablauf von 120 Monaten (10 Jahre) nach ihrer ersten Kapitaleinzahlung<br />

schriftlich kündigen. Nach Ablauf von 120 Monaten können die Anleger ihre Beteiligung<br />

zum 20. eines jeden Monats mit Wirkung zum Monatsende ordentlich kündigen.<br />

Die Anleger können ihre Beteiligung vor Ablauf von 120 Monaten nach ihrer ersten<br />

Kapitaleinzahlung kündigen, wenn sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befi nden.<br />

Eine wirtschaftliche Notlage liegt vor, wenn bei dem Anleger aufgrund eines unvorhergesehenen<br />

Ereignisses eine fi nanzielle Notlage eintritt, welche den Geldbedarf auslöst.<br />

Für diesen Fall <strong>der</strong> Kündigung hat <strong>der</strong> Anleger eine Kündigungsgebühr von 2 Prozent<br />

<strong>der</strong> Beteiligungssumme für jedes angefangene und nicht eingehaltene Jahr <strong>der</strong> 10-jährigen<br />

Beteiligungsdauer an die geschäftsführende Kommanditistin zu zahlen. Der Anleger<br />

kann die Beteiligung jedoch je<strong>der</strong>zeit kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt,<br />

also wenn die Vertragsfortsetzung für ihn unzumutbar ist. Die Kündigung muss<br />

schriftlich erfolgen.<br />

<strong>4.</strong> RECHTSORDNUNG UND GERICHTSSTAND<br />

Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt sowie die Rechtsbeziehung des<br />

Anlegers unter dem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft sowie dem Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag mit <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin fi ndet deutsches Recht<br />

Anwendung.<br />

Sofern <strong>der</strong> Anleger Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten für den<br />

Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen. Ansonsten ist als Gerichtsstand für den<br />

<strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft und für den Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

<strong>der</strong> Sitz <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, also Nienburg, vereinbart.<br />

5. VERTRAGSSPRACHE<br />

Die Vertragssprache ist Deutsch.<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 124


KAPITEL E · ANHANG<br />

6. GÜLTIGKEIT DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN<br />

INFORMATIONEN<br />

Bis zur Mitteilung von Än<strong>der</strong>ungen. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen.<br />

IV. WEITERER RECHTSBEHELF UND EINLAGENSICHERUNG<br />

1. AUSSERGERICHTLICHE STREITSCHLICHTUNG<br />

Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten aus <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Vor-<br />

schriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über<br />

Finanzdienstleistungen besteht die Möglichkeit, die bei <strong>der</strong> Deutschen Bundesbank<br />

eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Verfahrensordnung ist bei <strong>der</strong><br />

Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:<br />

Deutsche Bundesbank<br />

– Schlichtungsstelle –<br />

Wilhelm-Epstein-Straße 14<br />

60431 Frankfurt am Main<br />

Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis zur Initiatorin des Beteiligungsangebotes,<br />

zu <strong>der</strong> Fondsgesellschaft und/o<strong>der</strong> zur Treuhän<strong>der</strong>in sowie alle mit <strong>der</strong> Verwaltung<br />

Ihrer Beteiligung im Zusammenhang stehenden Sachverhalte betreffen, steht Ihnen<br />

zudem ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet bei <strong>der</strong> Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds, zur Verfügung. Ein Merkblatt sowie die Verfahrensordnung sind<br />

bei <strong>der</strong> Ombudsstelle erhältlich. Die Adresse lautet:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

Jeweilige Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schil<strong>der</strong>ung des Sachverhalts und<br />

Beifügung von Kopien <strong>der</strong> zum Verständnis <strong>der</strong> Beschwerde notwendigen Unterlagen<br />

bei <strong>der</strong> zuständigen Schlichtungsstelle einzureichen. Der Anleger hat zu versichern,<br />

dass er in <strong>der</strong> Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine<br />

Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen<br />

Vergleich abgeschlossen hat.<br />

Keine.<br />

2. HINWEIS ZUM BESTEHEN EINER EINLAGENSICHERUNG<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 125


ANHANG<br />

Handelsregistervollmacht<br />

Seite 129<br />

Beitrittserklärung<br />

Seite 131<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 127<br />

Anhang


ANLAGEN · HANDELSREGISTERVOLLMACHT<br />

Handelsregistervollmacht<br />

Ich, <strong>der</strong>/die Unterzeichnende<br />

Vorname, Name:<br />

Straße, Hausnummer:<br />

PLZ, Ort:<br />

bin mit einer Kommanditeinlage in Höhe von .............................................. Euro Gesellschafter<br />

<strong>der</strong> im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRA 201485 eingetragenen Firma<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG (<strong>GSP</strong> <strong>II</strong>) geworden.<br />

Ich bevollmächtige hiermit unter <strong>der</strong> Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens<br />

gemäß § 181 BGB den jeweiligen vertretungsberechtigten Gesellschafter <strong>der</strong> vorgenannten<br />

Kommanditgesellschaft,<br />

meinen Beitritt als Kommanditist in die vorgenannte Kommanditgesellschaft zur Eintragung<br />

in das Handelsregister anzumelden;<br />

alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, welche zur Aufnahme und beim<br />

Ausscheiden von Kommanditisten erfor<strong>der</strong>lich sind;<br />

sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister vorzunehmen, die jetzt und künftig für die<br />

vorgenannte Kommanditgesellschaft erfor<strong>der</strong>lich sind o<strong>der</strong> werden. Dazu gehören auch die<br />

Anmeldung eines etwaigen Ausscheidens des persönlich haftenden Gesellschafters mit o<strong>der</strong><br />

ohne Eintritt eines Nachfolgers, einer Erhöhung und Herabsetzung von Kommanditeinlagen<br />

und des Beitritts o<strong>der</strong> des Ausscheidens von Kommanditisten.<br />

Die Vollmacht ist unwi<strong>der</strong>rufl ich während <strong>der</strong> Dauer meiner Gesellschaftszugehörigkeit und<br />

erlischt nicht durch meinen Tod. Der Bevollmächtigte ist zur Erteilung von Untervollmachten<br />

zur Durchführung einzelner Aufgaben berechtigt.<br />

Ort, Datum ..........................................................................................................................................<br />

Unterschrift Vollmachtgeber ..................................................................(notariell zu beglaubigen)<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 129


COPYRIGHT<br />

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L’or AG<br />

Hafenstraße 5<br />

31582 Nienburg<br />

Telefon: +49 (0)5021 889 889<br />

Telefax: +49 (0)5021 889 880<br />

E-Mail: info@lor-ag.com<br />

Internet: www.lor-ag.com<br />

<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 131


FÜR IMMER UND EWIG.<br />

Faszinierende Wertanlagen<br />

von L’or<br />

L’or AG<br />

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31582 Nienburg<br />

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