4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
4. Gesellschaftsvertrag der GSP II EDELMETALLE GmbH & Co ... - L'or
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<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> <strong>EDELMETALLE</strong><br />
Geschlossener Fonds für Edelmetalle WKN A1JM2D ISIN DE000A1JM2D9
Marcus Meyn<br />
Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>L'or</strong> Aktiengesellschaft<br />
VORWORT<br />
Sehr geehrte Anlegerin,<br />
sehr geehrter Anleger,<br />
dass edles Metall zu den sichersten Kapitalanlagen gehört, weiß man spätestens<br />
seit <strong>der</strong> jüngsten Finanzkrise. Doch scheinen die meisten Anleger nicht von spekulativen<br />
Börsengeschäften lassen zu wollen. Warum auch? Selbst die großen, mit Steuergel<strong>der</strong>n<br />
vor dem Ruin geretteten Banken und Finanzdienstleister sind wie<strong>der</strong> zur Tagesordnung<br />
übergegangen. Versuchen, möglichst schnell möglichst hohe Profite zu erzielen – und<br />
nehmen dafür auch das Risiko herber Verluste in Kauf. Ein Wagnis, das sie auf die<br />
privaten Sparer und Anleger verteilen. Wie riskant aber diese Art <strong>der</strong> Vermögensbildung<br />
ist, hat uns nicht erst die letzte Krise gezeigt. Seit über 250 Jahren kommt es immer<br />
wie<strong>der</strong> zu Markt- und Börsencrashs. Das lässt nur einen Schluss zu: Krisen sind<br />
systemimmanent, die auf stetes Wachstum bauende Weltwirtschaft produziert sie selbst.<br />
Denn ihr Lebenselixier ist ein äußerst flüchtiges Element: das Geld.<br />
Die Menge <strong>der</strong> weltweit umlaufenden papierenen Zahlungsmittel übersteigt<br />
den Wert vorhandener Güter bei weitem. Es gibt zu wenig Sicherheiten, das finanzielle<br />
Potenzial gezeichneter Papiere beruht immer mehr auf Spekulationen. Kein Wun<strong>der</strong><br />
also, wenn die Kaufkraft jedes Dollars, jedes Euros stetig abnimmt. Um dies zu<br />
kompensieren, muss mehr Geld her – eine Spirale, die nur echte Reformen des<br />
monetären Systems stoppen können. Bis dies gelingt, sollten Sie Ihr Vermögen vor<br />
Verlusten schützen. Wer in Gold, Silber und Platin investiert, erhält für sein Geld einen<br />
realen, langfristig steigenden Gegenwert, denn die Ressource Edelmetalle ist endlich<br />
und begehrt. Das wissen auch die Investmentdienstleister. Bei den meisten hat <strong>der</strong><br />
Anleger aber kein physisches Edelmetall in <strong>der</strong> Hand, son<strong>der</strong>n wie<strong>der</strong> nur ein Stück<br />
Papier, ein Zertifikat, eine Option. Der eigentliche Wertgegenstand bleibt ihm<br />
vorenthalten.<br />
Ein undurchsichtiger, unbefriedigen<strong>der</strong> Zustand für Anleger. Wer sein Vermögen<br />
absichern will, sollte sich darauf verlassen können, dass das Edelmetall gut<br />
verwahrt in seiner Nähe ist und bleibt. Ein Vorzug, den die geschlossenen Fonds von<br />
L’or bieten. Abgesehen von ihrer physischen Existenz: Dank unserer speziellen Anlageund<br />
Einkaufsstrategie erwirtschaften unsere Kunden damit auch attraktive Zuwächse.<br />
Sicherheit vor schnellem Profit: Das ist unser Gegenentwurf zum spekulativen<br />
Geschäft mit künstlichen Werten. Die Marktprognosen bestätigen uns darin. In einer<br />
Welt, in <strong>der</strong> Werte immer rasanter schwinden, geben Gold, Silber und Platin von L’or<br />
Ihrem Vermögen Beständigkeit. Und Ihnen ein gutes Gefühl, das mit Geld nicht zu<br />
bezahlen ist.<br />
Willkommen in einer sicheren Zukunft. Willkommen bei L’or.<br />
Marcus Meyn, MBA, Vorstand <strong>der</strong> L’or Aktiengesellschaft<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 2
INHALT<br />
Vorwort 2<br />
Inhalt 3<br />
Kapitel A – Der Fonds 5<br />
1. Beteiligung im Überblick 6<br />
2. Prospektverantwortung 14<br />
3. Risiken <strong>der</strong> Beteiligung 15<br />
<strong>4.</strong> Ihr Partner – Kompetenz in Sachen Edelmetallanlagen 23<br />
Kapitel B – Das Beteiligungsangebot 27<br />
1. Nur physische Edelmetalle bieten maximale Sicherheit 28<br />
2. Maximale Sicherheit: Edelmetalle von L’or 31<br />
3. Das Unternehmen: Struktur, Know-how, Kundennähe 33<br />
<strong>4.</strong> Alle Vorteile von L’or noch einmal im Überblick 35<br />
Kapitel C – Die wirtschaftlichen Grundlagen 37<br />
1. Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose 38<br />
2. Planungsrechnung 2012 bis 2023 42<br />
3. Prognostizierte Kapitalrückflussrechnung 46<br />
<strong>4.</strong> Sensitivitätsanalysen (Abweichungen von <strong>der</strong> Prognose) 48<br />
5. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>der</strong> Emittentin 51<br />
6. Planzahlen zu Produktion, Investitionen, Umsätzen und Ergebnissen 56<br />
Kapitel D – Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen 59<br />
1. Übersicht <strong>der</strong> beteiligten Partner 60<br />
2. Rechtliche Grundlagen 62<br />
3. Steuerliche Grundlagen 89<br />
<strong>4.</strong> <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG 94<br />
5. Treuhand- und Verwaltungsvertrag 108<br />
6. Mittelverwendungskontrollvertrag 114<br />
Kapitel E – Anhang 117<br />
1. Leitfaden zur Zeichnung (mit GwG) 118<br />
2. Haftungs- und Angabenvorbehalt 120<br />
3. Verbraucherinformation für den Fernabsatz 121<br />
Anhang 127<br />
Handelsregistervollmacht 129<br />
Beitrittserklärung 131<br />
HINWEIS NACH § 2 ABS. 2 SATZ 2 VERMVERKPROSPV:<br />
Die inhaltliche Richtigkeit <strong>der</strong> im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />
<strong>der</strong> Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 3
DER FONDS<br />
1. Beteiligung im Überblick<br />
Seite 6<br />
2. Prospektverantwortung<br />
Seite 14<br />
3. Risiken <strong>der</strong> Beteiligung<br />
Seite 15<br />
<strong>4.</strong> Ihr Partner – Kompetenz in Sachen Edelmetallanlagen<br />
Seite 23<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 5<strong>GSP</strong><br />
<strong>II</strong> Seite 5<br />
Kapitel A
KAPITEL A · DER FONDS<br />
1. Beteiligung im Überblick<br />
FONDSGESELLSCHAFT:<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG (<strong>GSP</strong> <strong>II</strong>)<br />
ART DER VERMÖGENSANLAGE:<br />
Kommanditanteile an einer <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG. Unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar.<br />
BETEILIGUNGSALTERNATIVEN:<br />
Einmalanlage: Mindestzeichnungsbetrag 5.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio.<br />
Spar: Mindestzeichnungsbetrag 6.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio; zahlbar durch eine<br />
Einmalzahlung in Höhe von 10 Prozent des Zeichnungsbetrages (mindestens 600 Euro)<br />
zzgl. 5 Prozent Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag sowie mindestens 108<br />
monatliche Raten in Höhe von mindestens 50 Euro.<br />
Die Einmalzahlung berechnet sich somit wie folgt:<br />
12 x Laufzeit x monatliche Sparrate = Zeichnungsbetrag<br />
10 Prozent auf Zeichnungsbetrag = x<br />
5 Prozent Agio auf Zeichnungsbetrag = y<br />
Einmalzahlung = x + y<br />
Beispiel zur Berechnung <strong>der</strong> Einmalzahlung (10 Jahre Laufzeit, monatliche Sparrate in<br />
Höhe von 50 Euro):<br />
12 x 10 Jahre Laufzeit x 50 Euro = 6.000 Euro<br />
10 Prozent auf Zeichnungsbetrag = 600 Euro<br />
5 Prozent Agio auf Zeichnungsbetrag = 300 Euro<br />
Einmalzahlung = 900 Euro<br />
ANLAGEOBJEKTE:<br />
Die Fondsgesellschaft investiert in Gold, Silber und Platin in Barrenform.<br />
LAGERUNG:<br />
Das erworbene Gold, Silber und Platin wird in dem fi rmeneigenen Tresor <strong>der</strong> L’or AG<br />
(Initiatorin des Fonds) in Deutschland, Nienburg/Weser, eingelagert. Die Tresoranlage<br />
gehörte früher <strong>der</strong> Deutschen Bundesbank und wurde von dieser für ihre Zwecke<br />
genutzt. Die Tresoranlage genügt daher höchsten Sicherheitsansprüchen.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 6
KAPITEL A · DER FONDS<br />
Der Betrieb <strong>der</strong> Tresoranlage erfolgt in Kooperation mit <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg. Die<br />
Sparkasse Nienburg übernimmt hierbei die Rolle <strong>der</strong> Verwahrerin <strong>der</strong> Edelmetalle. Als<br />
Verwahrerin hat die Sparkasse Nienburg einzig und allein die Schlüsselgewalt über die<br />
Tresoranlage inne und übernimmt die Verantwortung für die ordnungsgemäße<br />
Lagerung <strong>der</strong> Edelmetalle. Dieses beson<strong>der</strong>e Lagerungskonzept im Vier-Augen-Prinzip<br />
zwischen <strong>der</strong> L’or AG als Eigentümerin <strong>der</strong> Tresoranlage (ohne Schlüsselgewalt)<br />
und <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg als Verwahrerin <strong>der</strong> Edelmetalle (mit Schlüsselgewalt)<br />
ermöglichen ein Höchstmaß an Sicherheit bei <strong>der</strong> Lagerung <strong>der</strong> Edelmetalle im<br />
Sinne <strong>der</strong> Anleger. Darüber hinaus sind die eingelagerten Edelmetalle in Höhe des<br />
Wie<strong>der</strong>beschaffungswerts gegen Raub und Einbruchdiebstahl versichert.<br />
LAUFZEIT:<br />
Der <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
Die Gesellschaft kann von dem Anleger nach Ablauf von 10 Jahren nach seiner ersten<br />
Kapitaleinzahlung gekündigt werden. Nach Ablauf <strong>der</strong> 10 Jahre kann <strong>der</strong> Anleger seine<br />
Beteiligung zum 20. eines jeden Monats mit Wirkung zum Monatsende kündigen.<br />
Im Fall <strong>der</strong> Kündigung seiner Beteiligung kann <strong>der</strong> Anleger gemäß den Regelungen des<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es den Wert seiner Beteiligung auch in Edelmetallen ausgehändigt<br />
bekommen. An<strong>der</strong>s als z. B. bei einer Lagerung <strong>der</strong> Edelmetalle in einem Zollfreilager<br />
im Ausland, muss <strong>der</strong> Anleger bei Erhalt <strong>der</strong> Edelmetalle keine Umsatzsteuer o<strong>der</strong><br />
Einfuhrumsatzsteuer entrichten, da die Umsatzsteuer bereits beim Erwerb des Silbers<br />
und Platins durch die Fondsgesellschaft angefallen ist.<br />
ANGEBOTSDAUER:<br />
Die Zeichnung <strong>der</strong> Vermögensanlage ist bis zum 31. Dezember 2013 möglich.<br />
Die Geschäftsführung ist berechtigt, diese Frist bis zum 31. Dezember 2014 zu verlängern.<br />
KOSTEN UND PROVISIONEN:<br />
1.) Einmalig Agio: 5 Prozent auf die Zeichnungssumme<br />
2.) Laufende Vergütungen<br />
2,40 Prozent p. a.: Geschäftsführung<br />
0,18 Prozent p. a.: Treuhän<strong>der</strong>in<br />
0,06 Prozent p. a.: Komplementärin<br />
2,64 Prozent gesamt<br />
zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
Berechnungsgrundlage für die Höhe <strong>der</strong> Vergütungen ist <strong>der</strong> Depotwert <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft vor Kosten. Zum Begriff des Depotwerts wird auf Seite 45 dieses<br />
Prospektes verwiesen.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 7
KAPITEL A · DER FONDS<br />
3.) Einmalige Vergütungen<br />
10 Prozent (inkl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer) aller verbindlich gezeichneten<br />
und eingezahlten Kommanditeinlagen für die Geschäftsführung für die Vermittlung<br />
des Eigenkapitals;<br />
100.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer für die Geschäftsführung für die<br />
Übernahme <strong>der</strong> Prospektgestaltung und Drucklegung;<br />
20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer für den Mittelverwendungskontrolleur.<br />
Zum Anspruch <strong>der</strong> Geschäftsführung auf eine weitere Vergütung für die<br />
Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten sowie im Falle des Verkaufs<br />
von Edelmetallen wird auf den Abschnitt „Provisionen“ auf Seite 78 f. verwiesen.<br />
Diese Emission bietet dem Anleger die Möglichkeit, sich direkt als Kommanditist<br />
o<strong>der</strong> mittelbar als Treugeber an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />
zu beteiligen. Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, frühestens einen Tag nach <strong>der</strong><br />
Veröffentlichung des Verkaufsprospektes real existierende, zertifizierte Edelmetalle –<br />
Gold, Silber und Platin in Barrenform – zu erwerben, zu halten, zu ver walten und zu<br />
veräußern. Das geplante Gesamtinvestitionsvolumen bis zum 31. Dezember 2013 beträgt<br />
dabei 10.521.000 Euro (inkl. Agio).<br />
Die Geschäftstätigkeit <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist auf Investitionen in Gold, Silber und<br />
Platin in real existierenden Barren beschränkt. Die Fondsgesellschaft soll die genannten<br />
Edelmetalle wertmäßig zu gleichen Teilen erwerben, ist hierzu aber nicht zwingend<br />
verpflichtet. Sofern nach Ansicht <strong>der</strong> Fondsgesellschaft günstige Konditionen und<br />
Entwicklungen für ein bestimmtes Edelmetall zu erwarten sind, kann sie in das<br />
entsprechende Edelmetall mehr Vermögen investieren als in die an<strong>der</strong>en Edelmetalle.<br />
Hierzu kann die Fondsgesellschaft das Depot auch mittelfristig umschichten. Die<br />
Fondsgesellschaft wird lediglich einen Anteil von maximal 10 Prozent <strong>der</strong> eingezahlten<br />
Einlagen auf einem Giro- o<strong>der</strong> Tagesgeldkonto halten, um Anleger auch ohne den<br />
Verkauf von Edelmetallen auszahlen zu können und um Kosten für die Verwahrung<br />
<strong>der</strong> Edelmetalle, die Verwaltung <strong>der</strong> Beteiligung und alle weiteren laufenden Kosten<br />
abdecken zu können.<br />
Dem Anleger stehen folgende Beteiligungsmöglichkeiten zur Verfügung:<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalzahlung (einmalige Einzahlung, Mindestbeteiligungssumme<br />
5.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio),<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar Mindestzeichnungsbetrag 6.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio; zahlbar<br />
durch eine Einmalzahlung in Höhe von 10 Prozent des Zeichnungsbetrages<br />
(mindestens 600 Euro) zzgl. 5 Prozent Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag<br />
sowie mindestens 108 monatliche Raten in Höhe von mindestens 50 Euro.<br />
Die Einmalzahlung berechnet sich somit wie folgt:<br />
12 x Laufzeit x monatliche Sparrate = Zeichnungsbetrag<br />
10 Prozent auf Zeichnungsbetrag = x<br />
5 Prozent Agio auf Zeichnungsbetrag = y<br />
Einmalzahlung = x + y<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 8
KAPITEL A · DER FONDS<br />
Beispiel zur Berechnung <strong>der</strong> Einmalzahlung (10 Jahre Laufzeit, monatliche Sparrate<br />
in Höhe von 50 Euro):<br />
12 x 10 Jahre Laufzeit x 50 Euro = 6.000 Euro<br />
10 Prozent auf Zeichnungsbetrag = 600 Euro<br />
5 Prozent Agio auf Zeichnungsbetrag = 300 Euro<br />
Einmalzahlung = 900 Euro<br />
INVESTITION<br />
Das geplante Gesamtinvestitionsvolumen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft bis zum 31. Dezember 2013<br />
beträgt inkl. Agio 6.588.500 Euro. Dieser Betrag soll sich durch weitere Ratenzahlungen<br />
<strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar Anleger nach Ablauf <strong>der</strong> Zeichnungsfrist bis zum Jahr 2022 auf<br />
10.521.000 Euro inkl. Agio weiter erhöhen. Während <strong>der</strong> Investitionsphase fällt<br />
prognosegemäß Agio in Höhe von 501.000 Euro an. Prognosegemäß stehen 8.869.864<br />
Euro für den Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle Gold, Silber und Platin – einschließlich <strong>der</strong><br />
Liquiditätsreserve sowie den ausstehende Spareinlagen – zur Verfügung. Der<br />
detaillierte prognostizierte Investitionsplan ist in dem Kapitel „Mittelherkunfts- und<br />
Mittelverwendungsprognose“ abgebildet und erläutert, siehe Seite 38–40.<br />
KOSTEN DER INVESTITIONSPHASE<br />
Während <strong>der</strong> Investitionsphase bis zum 31. Dezember 2013 fallen prognosegemäß 19,61<br />
Prozent fondsabhängige Kosten für Vergütungen – bezogen auf das bis dato eingezahlte<br />
Kommanditkapital – an. Nachfolgend werden die komprimierten Kosten während <strong>der</strong><br />
Investitionsphase tabellarisch dargestellt. Im Übrigen wird auf die prognostizierte<br />
Planungsrechnung für den Zeitraum vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2023<br />
verwiesen, siehe Seite 42 f.<br />
(PROGNOSE)<br />
Kosten <strong>der</strong> Investitionsphase<br />
in <strong>der</strong> Investitionsphase vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013<br />
(Prognose)<br />
Aufwand für den Erwerb o<strong>der</strong> die Herstellung<br />
des Anlageobjektes inkl. Nebenkosten<br />
Vergütungen<br />
Liquiditätsreserve<br />
Gesamt<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 9<br />
Absolut<br />
in Tsd. Euro<br />
5 . 4 3 0<br />
1.327<br />
9<br />
6.766<br />
Prozent<br />
<strong>der</strong> Summe<br />
8 0 , 2 5 4 2<br />
19,6128<br />
0,1330<br />
100<br />
Prozent<br />
des Eigenkapitals<br />
(inkl. Agio)<br />
8 0 , 2 5 4 2<br />
19,6128<br />
0,1330<br />
100
KAPITEL A · DER FONDS<br />
BEITRITT UND EINZAHLUNG<br />
Beteiligungen können direkt o<strong>der</strong> treuhän<strong>der</strong>isch in <strong>der</strong> Emissionsphase erworben<br />
werden. Treuhandkommanditistin ist die L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong>. Während<br />
<strong>der</strong> Fondslaufzeit können Treuhandverhältnisse in unmittelbare Beteiligungen<br />
als Kommanditist umgewandelt werden. Die Einzahlung <strong>der</strong> Kapitaleinlage zzgl.<br />
5 Prozent Agio für Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage erfolgt<br />
unmittelbar nach Annahme des Beitritts durch die Geschäftsführung auf das Konto<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft. Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar leisten unmittelbar<br />
nach Annahme des Beitritts durch die Geschäftsführung eine Einmalzahlung in Höhe<br />
von 10 Prozent <strong>der</strong> vereinbarten Sparraten (Summe aller monatlichen Sparraten) zzgl.<br />
5 Prozent Agio sowie in den Folgemonaten – jeweils zum ersten Werktag eines jeden<br />
Monats – Raten in Höhe von mindestens 50 Euro auf das Konto <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />
Das Kommanditkapital erhöht sich gemäß <strong>der</strong> Planungsrechnung aufgrund <strong>der</strong><br />
monatlichen Zahlungen <strong>der</strong> Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar bis Ende<br />
2023 auf einen Betrag in Höhe von 10.020.000 Euro. Das Agio beträgt insgesamt<br />
501.000 Euro.<br />
ZIELGRUPPE<br />
Das vorliegende Angebot richtet sich an natürliche Personen mit Wohnsitz/Sitz<br />
in Deutschland, die ihr Kapital langfristig in einer unternehmerischen Beteiligung<br />
anlegen möchten und die ihren Anteil an dem Fonds in ihren steuerlichen<br />
Privatvermögen halten.<br />
Bei <strong>der</strong> angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um eine Beteiligung<br />
an einer Personengesellschaft in Form einer <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG nach deutschem Recht<br />
mit einem langfristigen Anlagehorizont.<br />
ZEICHNUNGSBETRAG<br />
Der Erwerbspreis entspricht dem Zeichnungsbetrag. Der Zeichnungsbetrag beträgt für<br />
die Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage 5.000 Euro o<strong>der</strong> einen höheren Betrag<br />
- auf volle 100 Euro lautend - zzgl. 5 Agio.<br />
Bei <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar beträgt <strong>der</strong> Zeichnungsbetrag 6.000<br />
Euro o<strong>der</strong> einen höheren Betrag - auf volle 100 Euro lautend – zzgl. 5 Prozent Agio;<br />
zahlbar durch eine Einmalzahlung in von 10 Prozent des Zeichnungsbetrags<br />
(mindestens 600 Euro) zzgl. 5 Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag sowie<br />
mindestens 108 monatlicher Raten in Höhe von 50 Euro o<strong>der</strong> eines höheren Betrags,<br />
<strong>der</strong> durch 10 teilbar sein muss. Die Einzahlungslaufzeit für die monatlichen Raten ist<br />
nicht begrenzt.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 10
KAPITEL A · DER FONDS<br />
Die Einmalzahlung berechnet sich somit wie folgt:<br />
12 x Laufzeit x monatliche Sparrate = Zeichnungsbetrag<br />
10 Prozent auf Zeichnungsbetrag = x<br />
5 Prozent Agio auf Zeichnungsbetrag = y<br />
Einmalzahlung = x + y<br />
Beispiel zur Berechnung <strong>der</strong> Einmalzahlung (10 Jahre Laufzeit, monatliche Sparrate in<br />
Höhe von 50 Euro):<br />
12 x 10 Jahre Laufzeit x 50 Euro = 6.000 Euro<br />
10 Prozent auf Zeichnungsbetrag = 600 Euro<br />
5 Prozent Agio auf Zeichnungsbetrag = 300 Euro<br />
Einmalzahlung = 900 Euro<br />
ANZAHL UND GESAMTBETRAG DER ANGEBOTENEN<br />
VERMÖGENSANLAGE<br />
Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> angebotenen Vermögensanlage beträgt 10.020.000 Euro. Aufgrund<br />
<strong>der</strong> Mindestzeichnungssumme von 5.000 Euro können daher maximal 2.004<br />
Kommanditanteile gezeichnet werden.<br />
RECHTE AUS DER VERMÖGENSANLAGE<br />
Nach dem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> verfügt je<strong>der</strong> Anleger u. a. über folgende Rechte:<br />
Auskunft über wesentliche Angelegenheiten;<br />
Vorlage des Jahresabschlusses;<br />
Teilnahme an Gesellschafterversammlungen;<br />
Übertragung des Stimmrechts;<br />
Beteiligung an Ergebnis und Vermögen <strong>der</strong> Gesellschaft;<br />
Übertragung <strong>der</strong> Beteiligung mit Zustimmung <strong>der</strong> Geschäftsführung;<br />
Kündigung <strong>der</strong> Beteiligung (erstmals zum 31. Dezember 2013).<br />
Auf den Abschnitt „Mit <strong>der</strong> Vermögensanlage verbundene Rechte“ in diesem Prospekt<br />
(Seite 73 f.) wird verwiesen. Treuhandbeteiligungen stehen direkt gehaltenen<br />
Kommanditbeteiligungen gleich. Die Umwandlung <strong>der</strong> Treuhandbeteiligung in die<br />
Stellung eines Kommanditisten ist frei möglich.<br />
Die vorstehenden Rechte sind mit <strong>der</strong> Pflicht zur Erbringung <strong>der</strong> Kapitaleinlage<br />
sowie Treuepflichten verbunden. Eine Rückübertragung von Kommanditanteilen an<br />
die Gesellschaft ist nicht möglich.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 11
KAPITEL A · DER FONDS<br />
HAFTUNG<br />
Die Haftung <strong>der</strong> Kommanditisten ist im Außenverhältnis auf die in das Handelsregister<br />
eingetragene Haftsumme beschränkt. Diese beträgt hinsichtlich <strong>der</strong> weiteren<br />
Kommanditisten 10 Prozent <strong>der</strong> übernommenen Pflichteinlage. Diese Haftung erlischt<br />
erst mit <strong>der</strong> Leistung <strong>der</strong> Einlage, lebt jedoch in dem Umfang wie<strong>der</strong> auf, wie durch<br />
Auszahlungen <strong>der</strong> Gesellschaft zu dem Zeitpunkt, zu welchem solchen Auszahlungen<br />
keine Gewinne gegenüberstehen, die im Handelsregister eingetragene Haftsumme<br />
unterschritten wird. Es besteht keine Nachschusspflicht <strong>der</strong> Kommanditisten. Weitere<br />
Leistungen, insbeson<strong>der</strong>e Zahlungen, haben die Anleger nicht zu erbringen. Auf den<br />
Abschnitt „weitere Leistungen“ in diesem Prospekt auf Seite 77 wird verwiesen.<br />
STEUERLICHE KONZEPTION<br />
Die angebotene Vermögensanlage ist als vermögensverwalten<strong>der</strong> geschlossener<br />
Edelmetallfonds konzipiert. Aufgrund <strong>der</strong> vermögensverwaltenden Tätigkeit <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft erzielen die Anleger Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />
nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG in Verbindung mit § 22 EStG aus <strong>der</strong> Veräußerung <strong>der</strong><br />
Edelmetalle. Veräußerungsgewinne sind für Privatanleger gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2<br />
EStG steuerfrei, sofern eine einjährige Spekulationsfrist eingehalten wird. Weiterhin<br />
erzielen Anleger Einkünfte aus Kapitalvermögen aus <strong>der</strong> kurzfristigen Anlage <strong>der</strong> freien<br />
Liquidität <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, die <strong>der</strong> Abgeltungsteuer<br />
unterliegen. Im Erb- und Schenkungsfall werden für Zwecke <strong>der</strong> Erb- und<br />
Schenkungsteuer die Vermögensgegenstände <strong>der</strong> Fondsgesellschaft und nicht die<br />
Beteiligung als solche als dem Begünstigten zugeflossen betrachtet und bewertet.<br />
Die Fondsgesellschaft ist keine Unternehmerin im Sinne von § 2 Abs. 1 UStG. Die<br />
Fondsgesellschaft ist daher nicht berechtigt, die von Dritten in Rechnung gestellte<br />
Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen. Im Übrigen wird auf die ausführliche<br />
Darstellung <strong>der</strong> steuerlichen Grundlagen (Seite 89 ff.) verwiesen.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 12
KAPITEL A · DER FONDS<br />
2. Prospektverantwortung<br />
ANBIETERIN UND PROSPEKTVERANTWORTLICHE<br />
L’or Aktiengesellschaft<br />
Sitz: Nienburg<br />
Geschäftsanschrift: Hafenstraße 5, 31582 Nienburg<br />
ERKLÄRUNG<br />
Die Anbieterin und Prospektverantwortliche, die L’or Aktiengesellschaft,<br />
Nienburg, vertreten durch den Vorstand Marcus Meyn, übernimmt gemäß § 3<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung die Verantwortung für den Inhalt<br />
des Prospektes und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospekt<br />
richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />
Die Angaben und Zahlenbeispiele wurden nach gewissenhafter Prüfung und<br />
mit großer Sorgfalt erstellt. Grundlage hierfür waren die gesetzlichen Vorschriften<br />
und Verordnungen, Erlasse sowie vertragliche Vereinbarungen. Eine Haftung für den<br />
Eintritt <strong>der</strong> Kosten- und Liquiditätsprognosen sowie für zukünftige Abweichungen<br />
durch rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Än<strong>der</strong>ungen kann, soweit gesetzlich<br />
zulässig, nicht übernommen werden.<br />
Dieser Beteiligungsprospekt wurde von <strong>der</strong> Anbieterin des Prospektes nach<br />
Maßgabe des am 18. Mai 2006 verabschiedeten und am 15. Juli 2006 im WPg 2006,<br />
S. 919 ff., Heft-Nr. 14/2006 veröffentlichten IDW-Standards „Grundsätze<br />
ordnungsgemäßer Beurteilung von Prospekten über öffentlich angebotene<br />
Kapitalanlagen (IDW S 4)“ erstellt.<br />
Vertriebsbeauftragte, die die Platzierung des Kapitals vornehmen, sind<br />
selbstständige Unternehmer. Sie sind nicht berechtigt, von diesem Prospekt<br />
abweichende Auskünfte o<strong>der</strong> Zusicherungen zu geben. Die Prospektverantwortliche ist<br />
nicht verantwortlich für die persönliche Beratung o<strong>der</strong> Vermittlung des Anlegers durch<br />
selbstständig tätige Anlageberater o<strong>der</strong> -vermittler. Für diese und ihre Mitarbeiter wird<br />
eine Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Von dem Inhalt dieses Prospektes<br />
abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit <strong>der</strong> schriftlichen<br />
Bestätigung durch die L’or Aktiengesellschaft.<br />
Die L’or Aktiengesellschaft übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des<br />
vorliegenden Prospektes (Prospektverantwortliche).<br />
Datum <strong>der</strong> Prospektaufstellung: Nienburg, 15. November 2011<br />
Marcus Meyn, MBA<br />
Vorstand<br />
L’or Aktiengesellschaft, Hafenstraße 5, 31582 Nienburg<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 14
KAPITEL A · DER FONDS<br />
3. Risiken <strong>der</strong> Beteiligung<br />
Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um eine Beteiligung mit<br />
fi nanziellen Risiken. Die zukünftige Entwicklung dieser Beteiligung hängt unmittelbar<br />
von den Preisen von Gold, Silber und Platin auf den Weltmärkten ab und ist daher<br />
nicht vorhersehbar. Bei einem negativen Preisverlauf bei Gold, Silber und Platin können<br />
Verluste bei <strong>der</strong> Beteiligung entstehen, die bis zum Verlust des vom Anleger eingesetzten<br />
Kapitals einschließlich des Agios führen können. Je<strong>der</strong> Anleger sollte daher vor<br />
einer Investitionsentscheidung selbst alle Risiken genau prüfen und sich, soweit<br />
erfor<strong>der</strong>lich, fachkundiger Berater bedienen. Die Vermögensanlage ist nicht für Anleger<br />
geeignet, die kurzfristigen Liquiditätsbedarf haben o<strong>der</strong> die eine Kapitalanlage mit<br />
einer garantierten Verzinsung suchen.<br />
Die nachfolgende Darstellung <strong>der</strong> Risiken beschreibt die aus Sicht <strong>der</strong> Prospektverantwortlichen<br />
und Anbietern wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken.<br />
Mögliche individuelle Risiken auf Ebene des einzelnen Anlegers werden nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Die Entwicklung <strong>der</strong> Edelmetallpreise bei Gold, Silber und Platin in <strong>der</strong><br />
Vergangenheit kann lediglich als Indikation für zu erwartende Wertzuwächse angesehen<br />
werden, ist aber keine Garantie dafür, dass diese auch in Zukunft realisiert werden<br />
können.<br />
Die hier aufgeführten Risiken werden im Einzelnen erläutert. Dabei wird hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Auswirkungen zwischen den folgenden Risiken unterschieden:<br />
Prognosegefährdende Risiken: Prognosegefährdende Risiken sind solche, die bei<br />
ihrer Verwirklichung zu einer negativen Abweichung von den erwarteten<br />
Einnahmen und Ausgaben führen. Prognosegefährdende Risiken bewirken ein<br />
schwächeres als das prognostizierte Ergebnis <strong>der</strong> Beteiligung. Die Verwirklichung<br />
<strong>der</strong> prognosegefährdenden Risiken kann dazu führen, dass es zu vermin<strong>der</strong>ten<br />
Auszahlungen kommt.<br />
Anlagegefährdende Risiken: Anlagegefährdende Risiken sind solche, die bei<br />
ihrer Verwirklichung negative Auswirkungen auf die Anlageobjekte und die<br />
gesamte Vermögensanlage haben und zu einem vollständigen Verlust <strong>der</strong><br />
Kapitaleinlage einschließlich des Agios des einzelnen Anlegers führen können.<br />
Anlegergefährdende Risiken: Anlegergefährdende Risiken sind solche, die bei<br />
ihrer Verwirklichung zu Verpfl ichtungen des Anlegers führen können, weitere<br />
Zahlungen aus seinem sonstigen Vermögen leisten zu müssen.<br />
Die Verstärkung eines Einzelrisikos durch Kumulation kann dazu führen, dass von<br />
einem ursprünglich einer geringen Gefährdungskategorie zugeordneten Risiko eine<br />
höhere Gefährdung ausgeht. Auch das Hinzutreten weiterer persönlicher Umstände,<br />
von denen die Anbieterin keine Kenntnis besitzt, kann dazu führen, dass ein Risiko<br />
ein höheres Gefährdungspotenzial als dargestellt entwickelt.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 15
KAPITEL A · DER FONDS<br />
DARSTELLUNG DER EINZELNEN RISIKEN<br />
1. MAXIMALES RISIKO<br />
Die Anbieterin des vorliegenden Beteiligungsangebotes rät ausdrücklich davon ab,<br />
eine Beteiligung durch Aufnahme eines Darlehens zu fi nanzieren. Der außerplanmäßige<br />
Verlauf <strong>der</strong> Beteiligung kann zum Verlust <strong>der</strong> geleisteten Einlage und des<br />
Agios führen. Ferner ist es möglich, dass über den Verlust von Einlage und Agio<br />
hinaus Zahlungspfl ichten des Anlegers, zum Beispiel aus <strong>der</strong> Aufnahme eines<br />
Darlehens o<strong>der</strong> für Steuern, bestehen, welche dieser aus seinem übrigen Vermögen<br />
zu erfüllen hat und die zur Zahlungsunfähigkeit – gegebenenfalls bis hin zur<br />
Privatinsolvenz – des Anlegers führen können (maximales Risiko).<br />
2. ALLGEMEINE RISIKEN<br />
a) Wirtschaftliche Entwicklung<br />
Der wirtschaftliche Erfolg <strong>der</strong> vorliegenden Beteiligung hängt maßgeblich von <strong>der</strong><br />
Entwicklung <strong>der</strong> Gold-, Silber- und Platinpreise auf den Weltmärkten ab. Als primäres<br />
Risiko ist bei den durch die Fondsgesellschaft durchgeführten Geschäften ein Verlust<br />
durch fallende Preise für Gold, Silber und Platin vorhanden. Falls sich dieses Risiko<br />
realisiert, können bereits angeschaffte Edelmetalle nur mit Verlust verkauft werden,<br />
was zu einer Verringerung des Abfi ndungsguthabens des Anlegers und zu einem<br />
Totalausfall <strong>der</strong> Einlage einschließlich des Verlustes des Agios führen kann. Der<br />
vorliegende Prospekt enthält eine Prognose <strong>der</strong> erwarteten Unternehmensentwicklung<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft für die Jahre 2012 bis 2023. Diese Prognose basiert auf einer<br />
Preissteigerungsrate <strong>der</strong> erworbenen Edelmetalle während dieses Zeitraums von 14,1<br />
Prozent p. a. Künftige Entwicklungen <strong>der</strong> Gesamtwirtschaft o<strong>der</strong> einzelner Marktsegmente<br />
lassen sich jedoch nicht vorhersehen. Von diesen Faktoren hängt die Entwicklung<br />
des Marktpreises für Gold, Silber und Platin ganz erheblich ab. Weitere Entwicklungsrisiken<br />
liegen im Einfl uss <strong>der</strong> internationalen Finanzmärkte, an denen <strong>der</strong> Preis für<br />
Gold, Silber und Platin bestimmt wird. Auch bei einer gesamtwirtschaftlich positiven<br />
Entwicklung und einer hohen Nachfrage nach Edelmetallen könnten die Preise für<br />
Gold, Silber und Platin an den internationalen Finanzmärkten fallen. Diese Faktoren<br />
könnten einen im Vergleich zur dargestellten Unternehmensprognose negativeren<br />
wirtschaftlichen Verlauf <strong>der</strong> Vermögensanlage nach sich ziehen. Zusätzlich könnte es,<br />
etwa durch neue synthetische Produkte, die in <strong>der</strong> Industrie als Ersatz für Edelmetalle<br />
wie Silber und Platin dienen, zu einer sinkenden Nachfrage im industriellen Sektor<br />
kommen, was einen Preisverfall <strong>der</strong> angeschafften Edelmetalle <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
nach sich ziehen könnte. Silber könnte zudem in <strong>der</strong> industriellen Anwendung durch<br />
Aluminium, Rhodium, Tantalum, aber auch Edelstahl ersetzt werden. Bei hohen<br />
Silberpreisen könnten die Unternehmen, die Silber als Einsatzstoff verwenden,<br />
daher auf diese Metalle ausweichen. Die <strong>der</strong> Unternehmensprognose zugrunde<br />
liegenden Entwicklungen <strong>der</strong> Preise für Gold, Silber und Platin, die angestrebten<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 16
KAPITEL A · DER FONDS<br />
Verwertungserlöse, die sonstigen Erträge sowie die Kosten könnten daher von <strong>der</strong><br />
dargestellten Unternehmensprognose negativ abweichen. Bei einer negativen Preisent-<br />
wicklung für Gold, Silber und Platin könnte die Gesellschaft zu einem Verkauf von<br />
Edelmetallen gezwungen sein, <strong>der</strong> deutlich unterhalb <strong>der</strong> Anschaffungspreise liegen<br />
könnte, nämlich wenn die Barreserve bei niedrigen Edelmetallpreisen nicht ausreicht,<br />
ausscheidende Gesellschafter abzufi nden o<strong>der</strong> die anfallenden Kosten zu bedienen.<br />
(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />
b) Risiken aus einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rechtslage<br />
Das vorliegende Beteiligungsangebot wurde auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> zum Zeitpunkt<br />
<strong>der</strong> Prospektaufstellung geltenden Rechtslage konzipiert. Künftige Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
Rechtslage in Deutschland durch aktuelle regulatorische Entwicklungen auf EU- und<br />
nationaler Ebene im Zuge <strong>der</strong> Finanzmarktkrise können unter an<strong>der</strong>em zusätzliche<br />
Kosten verursachen und zu vermin<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> ausfallenden Auszahlungen an die<br />
Anleger führen.<br />
(prognosegefährdendes Risiko)<br />
c) Haftung<br />
Anleger, die sich direkt als Kommanditisten an <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligen, haften<br />
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Gesellschaftsschulden beschränkt, d. h.<br />
soweit die Einlage geleistet ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Solange und soweit<br />
<strong>der</strong> Saldo <strong>der</strong> Kapitalkonten in <strong>der</strong> Handelsbilanz durch Auszahlungen (Entnahmen/<br />
Ausschüttungen) und Gewinn- und Verlustzurechnungen einen Betrag unter <strong>der</strong><br />
im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (Kapitalkonto I) aufweist, lebt die<br />
Haftung jedoch gemäß § 172 Abs. 4 HGB bis zur Höhe <strong>der</strong> Auszahlung (Entnahme/<br />
Ausschüttung) wie<strong>der</strong> auf – dies gilt auch für Wie<strong>der</strong>anleger. Im Ergebnis gilt<br />
dies ebenfalls für die sich als Treugeber an <strong>der</strong> Gesellschaft über die Treuhandkommanditistin<br />
beteiligenden Anleger.<br />
(anlegergefährdendes Risiko)<br />
d) Währungsrisiko<br />
Die Edelmetalle, welche die Fondsgesellschaft erwerben wird, unterliegen zurzeit<br />
einer Preisbindung an den US-Dollar. Die Fondsgesellschaft erwirbt die Edelmetalle<br />
zwar in Euro, doch besteht durch die Preisbindung an den US-Dollar ein direktes<br />
Wechselkursrisiko. Auch bei steigenden o<strong>der</strong> konstanten Preisen von Gold, Silber und<br />
Platin kann es daher zu Verlusten für den Anleger kommen. Dieses Risiko kann sich<br />
realisieren, wenn <strong>der</strong> US-Dollar in <strong>der</strong> Bewertung gegenüber dem Euro stärker fällt als<br />
<strong>der</strong> Preis <strong>der</strong> Edelmetalle in US-Dollar steigt. Darüber hinaus können sich Verluste<br />
aus fallenden Edelmetallpreisen verstärken, wenn gleichzeitig <strong>der</strong> US-Dollar in <strong>der</strong><br />
Bewertung gegenüber dem Euro fällt. Dies kann den wirtschaftlichen Erfolg <strong>der</strong><br />
Vermögensanlage beeinträchtigen und in <strong>der</strong> Folge zu einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kapitaleinlage<br />
des Anlegers o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en gänzlichem Ausfall einschließlich des Agios führen.<br />
(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 17
KAPITEL A · DER FONDS<br />
e) Risiken aus <strong>der</strong> eingeschränkten Fungibilität <strong>der</strong> Beteiligung<br />
Dem Engagement in einer unternehmerischen Beteiligung sollten stets langfristige<br />
Aspekte zugrunde liegen. Der vorzeitige Verkauf von Beteiligungen an eine dritte Person<br />
ist zulässig. Erfor<strong>der</strong>lich hierfür ist nach den Regelungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es die<br />
Zustimmung <strong>der</strong> Gesellschaft sowie die Übernahme eventuell noch bestehen<strong>der</strong><br />
Einzahlungsverpfl ichtungen durch den Erwerber. Es wird jedoch darauf hingewiesen,<br />
dass kein amtlicher o<strong>der</strong> institutionalisierter Markt existiert, an dem eine Beteiligung an<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft gehandelt werden kann. Dies kann das wirtschaftliche Ergebnis<br />
<strong>der</strong> Vermögensanlage min<strong>der</strong>n und kann zu vermin<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> ganz ausbleibenden<br />
Zahlungen sowie zu einem Verlust des eingelegten Kapitals nebst Agio führen.<br />
(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />
3. OBJEKTBEZOGENE RISIKEN<br />
a) Schlüsselpersonen/Vertragspartner<br />
Die wirtschaftliche Entwicklung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft hängt auch von den unternehmerischen<br />
Fähigkeiten und Erfahrungen <strong>der</strong> Geschäftsführung ab. Ein nachteiliger Effekt<br />
auf die wirtschaftliche Entwicklung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft könnte durch das Ausscheiden<br />
einer bzw. mehrerer Personen <strong>der</strong> Geschäftsführung eintreten. Weiterhin müssten beim<br />
Ausfall von Vertragspartnern für die sonstigen Dienstleistungsbereiche – z. B. die<br />
Verwahrung <strong>der</strong> Edelmetalle – neue Vertragspartner gefunden werden. Daraus resultierende<br />
Mehraufwendungen sind nicht auszuschließen. Dies kann zu geringeren o<strong>der</strong> ganz<br />
ausbleibenden Auszahlungen bis hin zu einem vollständigen Verlust <strong>der</strong> Kapitaleinlage<br />
einschließlich des Agios führen.<br />
(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />
b) Interessenkonfl ikte<br />
Sowohl die Anbieterin als auch die Geschäftsführung sind bereits für an<strong>der</strong>e, vergleichbare<br />
Vermögensanlagen tätig und planen, künftig auch weitere, vergleichbare Vermögensanlagen<br />
aufzulegen und <strong>der</strong>en Geschäftsführung zu übernehmen. Es besteht daher das<br />
Risiko, dass bei einem begrenzten Angebot von Ver- und Aufkäufern von Edelmetallen<br />
die Geschäftsführung vorrangig für an<strong>der</strong>e Vermögensanlagen handelt bzw. die<br />
ertragreichsten Verkaufs- o<strong>der</strong> Aufkaufmöglichkeiten für an<strong>der</strong>e Vermögensanlagen<br />
wahrgenommen werden. Hierdurch kann <strong>der</strong> wirtschaftliche Verlauf <strong>der</strong> Vermögensanlage<br />
negativ beeinfl usst werden.<br />
Die Geschäftsführung ist berechtigt, Edelmetalle auch von Dritten zu erwerben<br />
und an diese zu veräußern. Zu diesen Dritten gehören auch Schwestergesellschaften <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft. Hierdurch kann es zu einem Interessenkonfl ikt kommen, <strong>der</strong> den<br />
wirtschaftlichen Verlauf <strong>der</strong> Vermögensanlage negativ beeinfl usst. Dies kann für den<br />
einzelnen Anleger negative wirtschaftliche Folgen haben, so dass auch eine vermin<strong>der</strong>te<br />
bzw. gänzlich unterbleibende Auszahlung o<strong>der</strong> Verlust des eingelegten Kapitals nebst<br />
Agio erfolgen kann.<br />
(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 18
KAPITEL A · DER FONDS<br />
c) Kostenrisiko<br />
Die Fondsgesellschaft fi nanziert ihre Investitionen mit den von den Anlegern einzuzahlenden<br />
Kommanditeinlagen. Diese Art <strong>der</strong> Kapitalbeschaffung durch die Aufnahme und<br />
Verwaltung einer Vielzahl von Anlegern ist mit Kosten verbunden, die im Ergebnis<br />
wirtschaftlich von den Anlegern zu tragen sind. Daneben gibt es aber auch <strong>der</strong> Höhe nach<br />
feststehende Kosten (z. B. Kosten für die Prospektgestaltung in Höhe von 100.000 Euro<br />
und den Mittelverwendungskontrolleur in Höhe von 20.000 Euro jeweils zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer), die auch dann in voller Höhe anfallen, wenn die Fondsgesellschaft mit<br />
einem deutlich geringeren Investitionsvolumen schließen muss. Dies kann dazu führen,<br />
dass <strong>der</strong> prozentuale Kostenanteil deutlich zunimmt. Weiter ist zu beachten, dass <strong>der</strong> weit<br />
überwiegende Teil <strong>der</strong> laufenden Kosten prozentual an den stichtagsbezogenen Marktwert<br />
<strong>der</strong> erworbenen Edelmetalle, also den Substanzwert gekoppelt ist. Der Marktwert <strong>der</strong><br />
erworbenen Edelmetalle kann dabei nicht durch Veräußerung realisierte Gewinne<br />
wi<strong>der</strong>spiegeln. Zudem können rein stichtagsbezogene Preissteigerungen auftreten, die dann<br />
höhere Kosten verursachen. Dies kann den wirtschaftlichen Erfolg <strong>der</strong> Vermögensanlage<br />
beeinträchtigen und in <strong>der</strong> Folge zu einer Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kapitaleinlage des Anlegers<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en gänzlichem Ausfall einschließlich des Verlustes des Agios führen.<br />
(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />
d) Verteilung auf <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage/Spar<br />
Der Prognosrechnung für die wirtschaftliche Entwicklung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft liegt die<br />
Annahme zugrunde, dass sich anfänglich die Anleger mit 57,49 Prozent des gezeichneten<br />
Kommanditkapitals an <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage und zu 42,51 des<br />
gezeichneten Kommanditkapitals an <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar beteiligen<br />
werden. Sollte sich diese Annahme nicht erfüllen und mehr Anleger die Beteiligungsalternative<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar wählen, führt das dazu, dass die anfängliche Investitionsquote<br />
deutlich sinkt. Können nicht genügend Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong><br />
Einmalanlage eingeworben werden, steht <strong>der</strong> Gesellschaft in den ersten Jahren deutlich<br />
weniger Kapital für Investitionen in Edelmetalle zur Verfügung, was sich nachteilig auf<br />
den Rückfl uss <strong>der</strong> Anleger auswirkt. Dies kann neben einer vermin<strong>der</strong>ten Auszahlung<br />
bis zu einem vollständigen Verlust <strong>der</strong> Kapitaleinlage einschließlich des Agios führen.<br />
(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />
e) Majorisierung<br />
Im <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> ist vorgesehen, dass die Fondsgesellschaft für bestimmte<br />
Maßnahmen eines Gesellschafterbeschlusses bedarf. Der Treuhandkommanditistin<br />
stehen entsprechend ihrem eingezahlten Kapital Stimmrechte zu. Sofern die Treuhandkommanditistin<br />
keine beson<strong>der</strong>e Weisungen durch mittelbare Anleger erhält, wird sie<br />
sich bei Gesellschafterbeschlüssen entsprechend <strong>der</strong> Stimme enthalten. Erfahrungsgemäß<br />
nehmen häufi g nur wenige Anleger an Abstimmungen teil. Dies kann dazu<br />
führen, dass Gesellschafterbeschlüsse von einer Min<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> Gesellschafter gefasst<br />
werden, die jedoch von allen Gesellschaftern getragen werden müssen. Dies kann zu<br />
geringeren o<strong>der</strong> ganz ausbleibenden Zahlungen an den Anleger bis hin zu einem Verlust<br />
<strong>der</strong> Kapitaleinlage sowie des Agios führen.<br />
(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 19
KAPITEL A · DER FONDS<br />
f) Risiko bei kurzer Gesellschaftszugehörigkeit<br />
Die Fondsgesellschaft ist als langfristige Vermögensanlage konzipiert. Die Edelmetalle<br />
Gold, Silber und Platin werden von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft wertmäßig im Drittelmix<br />
erworben. Bei dem Ankauf <strong>der</strong> Edelmetalle Silber und Platin fällt jeweils Umsatzsteuer<br />
in Höhe von <strong>der</strong>zeit 19 Prozent an. Die Fondsgesellschaft ist nicht zum Vorsteuerabzug<br />
berechtigt. Die angefallene Umsatzsteuer wird daher nicht erstattet. Dies hat zur Folge,<br />
dass Kurssteigerungen bei den erworbenen Edelmetallen erfor<strong>der</strong>lich sind, um den<br />
Betrag, <strong>der</strong> an Umsatzsteuer angefallen ist, auszugleichen. Insbeson<strong>der</strong>e bei einer<br />
kurzfristigen Gesellschaftszugehörigkeit des Anlegers ohne entsprechende Kurssteigerungen<br />
bei den Edelmetallen kann es zu verringerten o<strong>der</strong> ausbleibenden Zahlungen<br />
bis hin zu einem Verlust des angelegten Kapitals nebst Agio kommen.<br />
(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />
g) Risiko <strong>der</strong> langfristigen Bindungsdauer<br />
Mit <strong>der</strong> vorliegenden Vermögensanlage geht <strong>der</strong> Anleger eine langfristige vertragliche<br />
Bindung ein. Laut <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> beträgt die Mindestbeteiligungsdauer grundsätzlich<br />
10 Jahre. Nur im Falle einer Notlage ist <strong>der</strong> Anleger gemäß § 15 Ziffer 2 des<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s zu einer vorzeitigen Kündigung berechtigt, wobei durch den<br />
Anleger eine Entschädigung in Höhe von 2 Prozent für jedes angefangene und nicht<br />
eingehaltene Jahr <strong>der</strong> 10-jährigen Beteiligung zu entrichten ist (im Extremfall also<br />
20 Prozent <strong>der</strong> Beteiligungssumme). Das Agio wird nicht zurückgezahlt. Die Anleger<br />
<strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar gehen die Verpfl ichtung ein, innerhalb des<br />
Zeitraums von 10 Jahren die vereinbarten monatlichen Raten zu leisten. Es besteht eine<br />
Einzahlungsverpfl ichtung und keine Kündigungsmöglichkeit, unabhängig von <strong>der</strong><br />
Entwicklung <strong>der</strong> Edelmetallpreise o<strong>der</strong> <strong>der</strong> persönlichen Verhältnisse des Anlegers<br />
(ausgenommen bei einer Notlage). Bei Zahlungsverzug schuldet <strong>der</strong> Anleger <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz<br />
gemäß § 247 BGB und die Fondsgesellschaft ist zum Ausschluss des Anlegers aus <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft berechtigt.<br />
(prognosegefährdendes, anlegergefährdendes Risiko)<br />
h) Risiko bei stagnierenden Edelmetallpreisen<br />
Die Initiatorin geht in ihrer Prognose <strong>der</strong> wirtschaftlichen Entwicklung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
von steigenden Preisen für Gold, Silber und Platin aus. Die Kosten <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft, wie z. B. <strong>der</strong> Geschäftsführung und für die Verwahrung <strong>der</strong><br />
Edelmetalle, werden aus dem Vermögen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft bestritten. Auch bei<br />
stagnierenden o<strong>der</strong> fallenden Edelmetallpreisen müssen diese Kosten bestritten werden,<br />
so dass es zu einer Vermin<strong>der</strong>ung des Vermögens <strong>der</strong> Fondsgesellschaft kommen kann.<br />
Dies kann zu vermin<strong>der</strong>ten Auszahlungen an den Anleger bis hin zum Verlust des<br />
eingesetzten Kapitals nebst Agio führen.<br />
(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 20
KAPITEL A · DER FONDS<br />
i) Liquiditätsrisiken<br />
Die Fondsgesellschaft bestreitet ihre laufenden Kosten u. a. durch die monatlichen<br />
Ratenzahlungen <strong>der</strong> Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar. Der Prognoserechnung<br />
liegt die Annahme zugrunde, dass die Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar in den Jahren 2014 bis 2022 insgesamt 3.611.500 Euro an Kommanditkapital<br />
einzahlen werden. Sollte sich diese Annahme nicht bestätigen, ist es unter<br />
Umständen notwendig, dass die Fondsgesellschaft zur Deckung ihrer laufenden Kosten<br />
bereits erworbene Edelmetalle wie<strong>der</strong> verkaufen muss. Dies kann zu einer vermin<strong>der</strong>ten<br />
Auszahlung o<strong>der</strong> einem vollständigen Verlust <strong>der</strong> Kapitaleinlage einschließlich des<br />
Agios führen.<br />
(Prognosegefährdendes, anlagegefährdendes Risiko)<br />
j) Steuerliche Risiken<br />
aa) Allgemeine steuerliche Risiken<br />
Das vorliegende steuerliche Konzept basiert auf <strong>der</strong> geltenden Rechtslage, gegenwärtig<br />
bekannten, einschlägigen Gerichtsurteilen sowie <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> Finanzverwaltung. Eine<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> gesetzlichen Grundlagen o<strong>der</strong> eine verän<strong>der</strong>te Rechtsprechung o<strong>der</strong><br />
Verwaltungspraxis kann Auswirkungen auf die prognostizierten Kapitalrückfl üsse<br />
nach Steuern für den Anleger haben und zu einer steuerlichen Mehrbelastung für den<br />
Anleger führen.<br />
(prognosegefährdendes Risiko)<br />
Die Erläuterungen zu den wesentlichen Grundlagen <strong>der</strong> steuerlichen Konzeption<br />
beziehen sich auf natürliche Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpfl<br />
ichtig sind und die Beteiligung an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft im Privatvermögen halten.<br />
Sie stellen die wesentlichen steuerlichen Konsequenzen für den Anleger aus dem<br />
Erwerb, dem Halten und <strong>der</strong> Veräußerung <strong>der</strong> Anteile an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft dar.<br />
Individuelle Beson<strong>der</strong>heiten des einzelnen Anlegers können hierbei mangels Kenntnis<br />
<strong>der</strong> Prospektverantwortlichen und Anbieterin nicht berücksichtigt werden. Die<br />
steuerlichen Folgen können daher für den einzelnen Anleger abweichen. Aus diesem<br />
Grund kann die Darstellung eine fachkundige Beratung des Anlegers nicht ersetzen.<br />
Letztlich befi ndet die zuständige Finanzverwaltung bzw. das zuständige Finanzgericht<br />
über die Höhe des steuerlichen Ergebnisses. Dies kann zu einer höheren steuerlichen<br />
Belastung des Anlegers führen. Es besteht auch das Risiko, dass Steuerzahlungen zu<br />
leisten sind, die we<strong>der</strong> vorgesehen noch durch Kapitalauszahlungen aus <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
gedeckt sind.<br />
(anlegergefährdendes Risiko)<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 21
KAPITEL A · DER FONDS<br />
bb) Risiken aus gewerblichen Einkünften<br />
Das Konzept <strong>der</strong> Vermögensanlage sieht eine vermögensverwaltende Struktur vor,<br />
da die Fondsgesellschaft lediglich eigenes Vermögen (die Edelmetalle Gold, Silber<br />
und Platin) verwaltet. Sollte die Finanzverwaltung in <strong>der</strong> Tätigkeit eine gewerbliche<br />
Betätigung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft annehmen, würden alle Einkünfte <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
als Einkünfte aus Gewerbebetrieb dem Anleger zugerechnet werden. In diesem Fall<br />
würden die Einkünfte zusätzlich mit <strong>der</strong> Gewerbesteuer belastet werden und mögliche<br />
Veräußerungsgewinne wären in jedem Fall steuerpfl ichtig. Dies hätte zur Folge, dass<br />
die Ergebnisse <strong>der</strong> Fondsgesellschaft negativ beeinfl usst würden und beim Anleger zu<br />
einer höheren steuerlichen Belastung führen würden.<br />
(prognosegefährdendes Risiko)<br />
cc) Risiko <strong>der</strong> Steuerzahlung ohne Ausschüttung<br />
Die Vermögensanlage ist darauf ausgerichtet, die Edelmetalle langfristig anzulegen.<br />
Hierzu kann es jedoch notwendig sein, dass das Verhältnis <strong>der</strong> einzelnen Edelmetalle<br />
zueinan<strong>der</strong> wegen unterschiedlich prognostizierter künftiger Kursentwicklungen<br />
einzelner Edelmetalle geän<strong>der</strong>t wird. Hierzu würden Verkäufe von Teilen <strong>der</strong> Edelmetalle<br />
notwendig sein. In diesem Fall <strong>der</strong> Vermögensumschichtung kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass auch Edelmetalle mit Gewinn veräußert werden, die noch<br />
keine 12 Monate von <strong>der</strong> Gesellschaft gehalten wurden, o<strong>der</strong> dass einzelne Anleger ihre<br />
Beteiligung noch keine 12 Monate halten. In diesen Fällen kann es zu einkommensteuerlich<br />
relevanten Veräußerungsgewinnen kommen, die von dem jeweiligen Anleger –<br />
unabhängig von einer Ausschüttung/Entnahme – im Rahmen <strong>der</strong> persönlichen<br />
Einkommensteuererklärung zu versteuern wären.<br />
(prognosegefährdendes, anlagegefährdendes, anlegergefährdendes Risiko)<br />
SONSTIGE RISIKOANMERKUNGEN<br />
Nach Kenntnis <strong>der</strong> Prospektverantwortlichen und Anbieterin existieren zum Zeitpunkt<br />
<strong>der</strong> Prospektaufstellung über die zuvor genannten Risiken hinaus keine weiteren<br />
wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
Vermögensanlage.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 22
KAPITEL A · DER FONDS<br />
<strong>4.</strong> Ihr Partner – Kompetenz<br />
in Sachen Edelmetallanlagen<br />
L’OR AKTIENGESELLSCHAFT<br />
Die L’or AG ist die Anbieterin für Edelmetallfonds in Deutschland. Hierbei<br />
konzentriert sich die L’or AG ausschließlich auf Edelmetalle, allen voran Gold, Silber<br />
und Platin, in tatsächlicher, physisch vorhandener Form. Ihren Anlegern bietet die L’or<br />
AG damit einen wichtigen Baustein zur dauerhaften Sicherung ihres Vermögens.<br />
Mehr als 5.000 Anleger haben bereits in die sachwertbezogenen Anlagewerte<br />
<strong>der</strong> L’or AG investiert. Die für diese Anleger mittlerweile erworbenen rund 50 Tonnen<br />
Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und auch Palladium) stellen vermutlich den zweitgrößten<br />
Edelmetallbestand in Deutschland nach den Beständen <strong>der</strong> Bundesbank dar.<br />
Gelagert werden die Edelmetalle in dem fi rmeneigenen Tresor in Nienburg, einem<br />
ehemaligen Bundesbanktresor <strong>der</strong> höchsten Sicherheitsstufe. Um ihren Anlegern die<br />
größtmögliche Sicherheit zu bieten, hat die L’or AG die Sparkasse Nienburg über einen<br />
Verwahrvertrag mit <strong>der</strong> Verwahrung <strong>der</strong> eingelagerten Edelmetalle beauftragt. Der<br />
Zugang zu den Edelmetallen erfolgt damit ausschließlich über die Sparkasse Nienburg<br />
bzw. ihre Mitarbeiter. Mit <strong>der</strong> funktionalen Trennung <strong>der</strong> Bereiche Verwaltung <strong>der</strong><br />
Edelmetallfonds/Verwahrung <strong>der</strong> Edelmetalle wird <strong>der</strong> Faktor Sicherheit im Sinne <strong>der</strong><br />
Anleger weiter erhöht. Selbstverständlich sind die eingelagerten Edelmetalle vollständig<br />
gegen Raub und Einbruchdiebstahl in Höhe des aktuellen Wie<strong>der</strong>beschaffungswertes<br />
versichert.<br />
Die L’or Unternehmensgruppe wurde im Jahr 2004 gegründet. Das Grundkapital<br />
<strong>der</strong> L’or AG beträgt 50.000 Euro. Aktionär ist Marcus Meyn. Vorsitzen<strong>der</strong> des Aufsichtsrates<br />
ist Hans-Jürgen Kasprich. Zu den weiteren Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrates<br />
zählen Dr. Henning Hermann und Dr. Thomas Weigt. Vorstand <strong>der</strong> Gesellschaft ist<br />
Marcus Meyn. Zu dessen berufl ichen Stationen und Kompetenzen erfahren Sie mehr<br />
auf Seite 33 f.<br />
ÜBERSICHT ÜBER DIE BISHER ANGEBOTENEN<br />
EDELMETALLFONDS<br />
Die L’or Unternehmensgruppe hat in <strong>der</strong> Vergangenheit bereits fünf geschlossene<br />
Edelmetallfonds am Markt etabliert. Es handelt sich hierbei um die Vermögen Sicherung<br />
Gemeinschaft <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG, die Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie<br />
<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG, die Vermögen Sicherung Gemeinschaft <strong>II</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG, die <strong>GSP</strong><br />
Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG und die Vermögen Sicherung Gemeinschaft <strong>II</strong>I <strong>GmbH</strong> &<br />
<strong>Co</strong>. KG.<br />
Der Platzierungsstand sowie weitere Daten im Vergleich zu den Angaben in den<br />
Verkaufsprospekten stellen sich wie folgt dar:<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 23
KAPITEL A · DER FONDS<br />
BISHERIGE PROJEKTE – STAND ZUM 31.12.2010<br />
eingezahltes<br />
Kommanditkapital Gesamtvermögen<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG in Euro in Euro<br />
Soll 33.750.000 31.196.269,41<br />
Ist<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft Industrie <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />
27.671.403,30 39.01<strong>4.</strong>370,95<br />
Soll 16.875.000 16.46<strong>4.</strong>909,64<br />
Ist<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft <strong>II</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />
3.402.613,05 <strong>4.</strong>332.802,31<br />
Soll 22.000.000 21.656.945<br />
Ist<br />
Vermögen Sicherung Gemeinschaft <strong>II</strong>I <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />
20.618.723,05 29.902.443,64<br />
Soll 7.036.000 7.097.000<br />
Ist<br />
<strong>GSP</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />
6.411.203,48 7.986.863,86<br />
Soll 2.487.000 2.226.000<br />
Ist 2.380.490,02 2.476.041,75<br />
Konzeptionsgemäß hat es bei den fünf bisher aufgelegten Edelmetallfonds keine<br />
Ausschüttungen gegeben. Entsprechend den Fondskonzeptionen wurde bei keiner <strong>der</strong><br />
Vermögensanlagen Fremdkapital aufgenommen.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 24
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> I <strong>II</strong><br />
Seite SSeite<br />
Se ite te 25<br />
25
DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />
1. Nur physische Edelmetalle bieten maximale Sicherheit<br />
Seite 28<br />
2. Maximale Sicherheit: Edelmetalle von L’or<br />
Seite 31<br />
3. Das Unternehmen: Struktur, Know-how, Kundennähe<br />
Seite 33<br />
<strong>4.</strong> Alle Vorteile von L’or noch einmal im Überblick<br />
Seite 35<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 27<br />
Kapitel B
KAPITEL B · DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />
1. Nur physische Edelmetalle<br />
bieten maximale Sicherheit<br />
GELD – EIN FLÜCHTIGER WERT<br />
Die weltweite Finanzkrise <strong>der</strong> letzten Jahre hat wie<strong>der</strong> einmal gezeigt: Unser<br />
Geldsystem ist ein Riese auf wackligen Beinen. Platzt nur ein Spekulationsgeschäft,<br />
o<strong>der</strong> gerät ein Global Player in den Bankrott, kommt <strong>der</strong> Riese unweiger-<br />
Wahre Werte statt Papiergeld<br />
lich ins Straucheln. Und reißt vor allem die privaten Sparer mit in den<br />
Abgrund, die ihr Vermögen in Geld angelegt haben – eine rein künstlich<br />
geschaffene Größe. Man muss kein ausgemachter Wirtschaftsexperte sein, um den<br />
fundamentalen Mangel unseres Geldsystems zu erkennen: Geld hat keinen Wert<br />
an sich, es ist letztlich nur bedrucktes Papier. Übersteigt <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> umlaufenden<br />
Geldmenge den Wert <strong>der</strong> veräußerbaren Reserven an physischen Sicherheiten wie etwa<br />
Gold, hängt das Funktionieren <strong>der</strong> geldabhängigen Volkswirtschaften – und damit<br />
unser Wohlstand – am seidenen Faden.<br />
NICHTS DAZUGELERNT<br />
Die jüngste Finanzkrise traf viele Banken, Unternehmen und private Anleger wie ein<br />
Blitz aus heiterem Himmel. Und doch war sie nur ein Glied einer langen Kette von<br />
Konjunkturdesastern, die stets auf mehr o<strong>der</strong> weniger stabile Wachstums-<br />
Am Geldmarkt sind neue Krisen<br />
phasen folgten. Wer weiter zurück schaut als nur bis zum letzten Dowvorprogrammiert<br />
Jones-Höhenfl ug, erkennt ganz leicht, dass Krisen integraler, prinzipbedingter<br />
Bestandteil unseres monetären, auf Wachstum konzentrierten<br />
Systems sind. Darum wird es Krisen auch immer wie<strong>der</strong> geben. Und sie werden immer<br />
wie<strong>der</strong> Opfer for<strong>der</strong>n – vor allem unter den privaten Sparern und Anlegern, die<br />
auf menschengemachte, von Menschen mit künstlichem Wert versehene Währungen<br />
vertrauen. Zwei Beispiele mögen das verdeutlichen.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 28
KAPITEL B · DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />
1. DER SCHWARZE FREITAG VON 1929<br />
Der 25. Oktober 1929 markierte den Beginn des Zusammenbruchs <strong>der</strong> amerikanischen<br />
Börse – Auslöser <strong>der</strong> Weltwirtschaftskrise. Viele Volkswirtschaften kollabierten ange -<br />
sichts galoppieren<strong>der</strong> Infl ation: Die Kaufkraft des Geldes sank ins Bodenlose, worauf-<br />
hin die staatlichen Notenbanken immer mehr Geld druckten, dessen<br />
Wert dadurch noch schneller verfi el. Durch Gold gedeckt war die<br />
Geld hat seinen realen<br />
ungeheure Geldmenge schon lange nicht mehr. Hart ersparte Guthaben Gegenwert längst verloren<br />
auf den Bankkonten waren über Nacht nichts mehr wert, Millionen<br />
Menschen ruiniert.<br />
Wenngleich dieser Börsencrash auch die bis dahin schlimmsten Folgen nach<br />
sich zog: Er war mitnichten <strong>der</strong> erste seiner Art. Bereits am 6. Dezember 1745 gab<br />
es einen Schwarzen Freitag, und zwar in London. Damals führte die Angst vor einer<br />
französischen Invasion und einer Restauration <strong>der</strong> Herrschaft <strong>der</strong> Stuarts zu einem<br />
Zusammenbruch des Bankwesens und Wirtschaftslebens. Bis heute kam es in verschiedenen<br />
Wirtschafts zentren <strong>der</strong> Welt immer wie<strong>der</strong> zu ähnlich schwarzen Tagen.<br />
2. WÄHRUNGSREFORM 1948<br />
Auch wenn dieser für die Entwicklung <strong>der</strong> Bundesrepublik so wichtige Markstein<br />
zu nächst in einem positiven Licht erscheint: Er zeigt doch sehr deutlich die Flüchtigkeit<br />
des Wertes monetärer Zahlungsmittel.<br />
Am 16. und 17. Juni 1948 verteilten die westlichen Alliierten in<br />
ihren Besatzungszonen insgesamt rund 10,7 Milliarden „Deutsche Mark“, Die Kaufkraft von Geld<br />
die Nachfolge währung <strong>der</strong> Reichsmark. Gedruckt wurde in den USA. sinkt unaufhörlich<br />
Das neue Geld sollte den wirtschaftlichen Wie<strong>der</strong>aufbau einleiten – und<br />
den Tauschhandel, dessen heimliche – physische – Währung Zigaretten waren,<br />
unterbinden.<br />
Am 20. Juni erhielt je<strong>der</strong> Deutsche 40 Deutsche Mark, einen Monat später noch<br />
einmal 20. Alle Deutschen waren also – in Papiergeld gemessen – erst einmal gleich arm<br />
o<strong>der</strong> reich. Wer tatsächlich noch Reichsmark hatte, konnte sie eintauschen – zu einem<br />
Kurs von höchstens 10:1. Rücklagen waren also ihres Wertes weitestgehend beraubt.<br />
Doch immerhin: Die Deutsche Mark entwickelte sich zu <strong>der</strong> stabilsten Währung <strong>der</strong><br />
Welt. So heißt es jedenfalls bis heute. Tatsache war jedoch, dass die ach so „harte“ Mark<br />
bis 1998 über 70 Prozent ihrer Kaufkraft verlor. Der heutige Euro hat seit seiner<br />
Einführung im Jahr 2002 bereits schon über 40 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt.<br />
„GOLDENE ZEITEN“ – ENDGÜLTIG GESCHICHTE<br />
Solche Beispiele für die Risiken geldbasierter Systeme ließen sich noch viele anführen.<br />
Ihre Schwäche beruht oftmals auf <strong>der</strong> großen Diskrepanz im Verhältnis zwischen Geldmenge<br />
und Gütern. In vergangenen Zeiten versuchten die Staatsbanken<br />
noch, das Verhältnis von Geld und Gütern in einem Gleichgewicht zu Eine düstere Zukunft –<br />
halten, etwa durch Gold- und Silberstandards. Diese sollten dem Geld Geld ohne Güter<br />
etwas Werthaltiges, nicht beliebig Reproduzierbares gegenüberstellen.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 29
KAPITEL B · DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />
Verkürzt ausgedrückt: Für jede ausgegebene Banknote war als Sicherheit Edelmetall<br />
hinterlegt – für einen US-Dollar z. B. mindestens 25 Cent in reinem Gold. Anfang<br />
<strong>der</strong> 1970er Jahre schließlich wurde <strong>der</strong> letzte weltweite Goldstandard abgeschafft.<br />
Seither steigt die Menge an verfügbarem Geld weltweit viel stärker an als die Menge<br />
<strong>der</strong> produzierten Güter. Eine Blase, die täglich platzen kann – ein kleiner Nadelstich<br />
genügt.<br />
RÜCKBESINNUNG AUF WAHRE WERTE<br />
An<strong>der</strong>s als Geld, das eigentlich nur ein Stück Papier ist, haben Gold, Silber und Platin<br />
einen Sachwert an sich. Weil die Vorkommen dieser Edelmetalle auf <strong>der</strong> Welt begrenzt<br />
sind. Natürlich unterliegt auch ihr Marktpreis gewissen Schwankungen: Er sinkt, wenn<br />
etwa ein großes Vorkommen erschlossen wird o<strong>der</strong> eine Notenbank einen<br />
Gold besitzt einen stabilen Wert Teil ihres Goldes auf dem Weltmarkt veräußert. Die Preisschwankungen<br />
an sich – und das schon seit Tausenden dürften sich allerdings in relativ engen Grenzen halten, da <strong>der</strong> Bedarf an<br />
von Jahren<br />
Edelmetallen kontinuierlich wächst. In den ver gangenen Jahren hat z. B.<br />
die Nachfrage nach Gold das Angebot jährlich um ca. 900 bis 1.200<br />
Tonnen übertroffen. Aus dem meisten Edelmetall entsteht nach wie vor Schmuck, aber<br />
auch in <strong>der</strong> Hightechindustrie steigt <strong>der</strong> Bedarf an Gold, Silber und Platin.<br />
Vor allem Gold wird zunehmend als Kapitalanlage interessant: Im Jahr 2003<br />
wurden bereits ca. 600 Tonnen zur Kapitalanlage nachgefragt, Tendenz steigend.<br />
Jenseits des fi nanziellen o<strong>der</strong> technischen Potenzials von Edelmetallen mag dies auch<br />
an den Emotionen liegen, die Menschen insbeson<strong>der</strong>e mit Gold verbinden. Gold war<br />
nie nur reines Mittel zum Zweck des Werterhalts. Gold übte immer eine Faszination<br />
auf Menschen aus, weil es Anmut, Sicherheit, Zukunft, Weisheit und Macht ausstrahlt.<br />
Werte, die angesichts <strong>der</strong> Risiken in <strong>der</strong> Geldwirtschaft sicherlich eine Renaissance<br />
erleben werden. Und damit dürfte sich wie<strong>der</strong> die Erkenntnis durchsetzen, dass Gold,<br />
Silber und Platin mit zu den sichersten Mitteln gehören, privates Vermögen aufzubauen<br />
und abzusichern. Auch wenn die Rendite kurzfristig geringer erscheinen mag als bei<br />
manchem Zertifi kat o<strong>der</strong> Publikumsfonds, Edelmetalle haben einen entscheidenden<br />
Vorteil: die Garantie eines langfristig sicheren, über die Kurzatmigkeit <strong>der</strong> Finanzmärkte<br />
erhabenen Wertes. Und vielleicht macht Gold, Silber und Platin genau das so<br />
kostbar: die Ruhe, die sie vermitteln. Die Ruhe, sich den wirklich wichtigen Dingen<br />
im Leben widmen zu können – während das edle Metall im Tresor dem Anleger dazu<br />
die nötige Sicherheit schenkt.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 30
KAPITEL B · DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />
2. Maximale Sicherheit:<br />
Edelmetall von L’or<br />
IST WIRKLICH ALLES GOLD, WAS GLÄNZT?<br />
Gold, Silber und Platin sind schon seit Jahrhun<strong>der</strong>ten als Kapitalanlage und<br />
-sicherung attraktiv. Edelmetalle geben Anlegern einfach das gute Gefühl, gegen die<br />
Schwankungen <strong>der</strong> Märkte und Geldsysteme gewappnet zu sein und bringen sie sicher<br />
durch eine Finanzkrise. Doch oft kann dieses Gefühl auch trügerisch sein. Meist hält<br />
man statt des Edelmetalls nur ein Stück Papier in <strong>der</strong> Hand, welches jedoch kein<br />
physisches Eigentum doku mentiert, son<strong>der</strong>n lediglich eine For<strong>der</strong>ung legitimiert –<br />
hinter <strong>der</strong> sich im besten Falle irgendwo auf <strong>der</strong> Welt hinter mehr o<strong>der</strong> weniger sicheren<br />
Türen reales Gold, Silber o<strong>der</strong> Platin verbirgt. Einen direkten Zugriff auf „sein“ Gold<br />
hat man daher nicht – auch nicht im seltenen Fall eines Krisenfalls. Bei L’or ist das<br />
an<strong>der</strong>s. Ganz an<strong>der</strong>s:<br />
WERTERHALT STATT SPEKULATION<br />
Wer seinen Anlegern Sicherheit bieten will, sollte sich an Spekulationen<br />
nicht beteiligen. Bei <strong>L'or</strong> erwirbt <strong>der</strong> Anleger keine Optionsscheine o<strong>der</strong> Wert erhalten:<br />
Derivate, son<strong>der</strong>n er wird Gesellschafter einer Fondsgesellschaft, die<br />
· physisch vorhandene Edelmetalle<br />
Edelmetalle als physisches Eigentum erwirbt. Zudem befi ndet sich L’or · unabhängig vom Bankensystem<br />
in privater Hand und ist damit nicht Teil des Bankensystems mit seinen · vermutlich zweitgrößte Goldreserve<br />
weltweiten Verfl echtungen und Verstrickungen. Denn ein Kilogramm<br />
Deutschlands<br />
„anfassbares“ Gold, Silber o<strong>der</strong> Platin behält als Sachwert stets seinen<br />
immanenten Wert, ganz und gar unabhängig von <strong>der</strong> konjunkturellen Entwicklung.<br />
Deshalb verfügt L’or nach <strong>der</strong> Deutschen Bundes bank vermutlich über die größten<br />
Edelmetallreserven in Deutschland.<br />
MEHR ALS SICHER VERWAHRT<br />
Wer bei L’or Gold, Silber o<strong>der</strong> Platin erwirbt, weiß genau, wo es ist und bleibt: sicher<br />
verwahrt im Tresorraum einer ehemaligen Nie<strong>der</strong>lassung <strong>der</strong> Deutschen Bundesbank.<br />
Dieser Tresorraum in Nienburg/Weser erfüllt die höchste Sicherheitsstufe<br />
in Deutsch land und bietet einen entscheidenden Vorteil, den nicht einmal Absolut sicher:<br />
die Goldreserven <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland besitzen: er liegt<br />
· Hochsicherheitstresor<br />
auf deutschem Grund und Boden. Um seinen Anlegern noch mehr<br />
· verwahrt in Deutschland<br />
Sicherheit zu bieten, hat L’or diesen Hoch sicherheitstresor zudem an<br />
· Kontrolle durch unabhängige<br />
die Sparkasse Nienburg untervermietet und einen Verwahrvertrag mit<br />
Sparkasse<br />
dieser geschlossen. So können selbst L’or Mitarbeiter nur im Beisein von · zu 100 Prozent versichert<br />
mindestens zwei Angestellten <strong>der</strong> Spar kasse Nienburg die Tresorräume<br />
betreten. Und obwohl diese Sicherheitsmechanismen alleine schon ausreichen würden,<br />
um Ihre Anlage zu 100 Prozent zu schützen, hat L’or die eingelagerten Edelmetalle<br />
natürlich zu 100 Prozent versichert – und 100 Prozent heißt bei L’or auch 100 Prozent,<br />
denn die Versicherungssumme wird ständig dem eingelagerten Wert angepasst.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 31
KAPITEL B · DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />
ALLER GUTEN DINGE SIND DREI<br />
Bei L’or sind Gold, Silber und Platin nicht nur physisch vorhanden, <strong>der</strong> Anleger profi tiert<br />
zusätzlich von einem Drittelmix, <strong>der</strong> wertmäßig zu gleichen Teilen aus den drei<br />
Edelmetallen besteht. Gold ist dabei als klassische Form <strong>der</strong> Vermögenssicherung in<br />
Form von Barren o<strong>der</strong> Schmuck interessant. Silber hingegen wird immer mehr zur<br />
Herstellung von Alltagsgegenständen und High-Tech-Produkten „verbraucht“ und wird<br />
deshalb immer begehrter. Und auch das extrem seltene und daher sehr teure Platin<br />
gehört mittlerweile zu den Verbrauchsmaterialien <strong>der</strong> Industrie.<br />
Das Metall wird also in Produkten wachstumsstarker Branchen<br />
Wertschwankungen können durch verarbeitet, was ihm eine entsprechende Wertsteigerung bescheren<br />
klugen Drittelmix vermieden werden dürfte.<br />
Ein Drittelmix verschafft Ihrem Vermögen also optimale<br />
Sicherheit. Denn während <strong>der</strong> Marktpreis des einen Metalls möglicherweise<br />
vorübergehend sinkt, mag das an<strong>der</strong>e gleichzeitig Zuwächse verzeichnen. So können<br />
Preisschwankungen ausgeglichen werden und Ihr Vermögen kann beständig bleiben.<br />
DARUM DIREKT BEI L’OR<br />
Wer beim Einkauf von Edelmetallen lieber ganz auf Nummer sicher gehen möchte,<br />
könnte sein Edelmetall zur Einmalanlage selbstverständlich auch in Eigenregie am Markt<br />
einkaufen und zuhause verwahren. Es wäre somit die wichtige physische Existenz <strong>der</strong><br />
Metalle gegeben, wie auch das unmittelbare Eigentumsverhältnis. Ebenso wäre <strong>der</strong><br />
direkter Zugriff auf das Vermögen und eine schnelle Liquidität gewährleistet. Doch<br />
ist das heimische Kopfkissen wirklich so sicher wie einer <strong>der</strong> sichersten Tresore in<br />
Deutschland? Sicher nicht. Vor allem aber würde <strong>der</strong> Privatkäufer wesentliche Einkaufsvorteile<br />
verschenken, die ihm L’or neben allen relevanten Sicherheitsaspekten bietet:<br />
L’or kauft Edelmetalle quasi direkt ab Schmelze und nicht über entsprechende Broker,<br />
die eine teure Provision ver langen. Zudem erwirbt L’or Edelmetalle<br />
Günstiger und sicherer als <strong>der</strong> Kauf nur in kostenbewussten Einheiten (Kilo gramm-Barren).<br />
in Eigenregie<br />
Kleinstmengen für Privatanleger hingegen sind im Verhältnis sehr viel<br />
teurer.<br />
Kurz: Bei L’or bleiben also Vorteile des Direktkaufs erhalten, Nachteile und Wagnisse<br />
werden vermieden. Der Anleger erhält quasi „mehr“ Gold für’s Geld.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 32
KAPITEL B · DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />
3. Das Unternehmen:<br />
Struktur, Know-how, Kundennähe<br />
Die wichtigsten Argumente für eine Partnerschaft mit L’or haben wir bereits<br />
vorgestellt. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Geschäftsstrukturen und -prinzipien<br />
des Unternehmens näher erläutern, damit Sie sich von dessen Know-how in<br />
sicherheitsorientiertem Sparen überzeugen können.<br />
DIE MANAGEMENTKOMPETENZEN<br />
Die L’or Unternehmensgruppe wurde im Jahr 2004 gegründet. Vorsitzen<strong>der</strong> des<br />
Aufsichtsrates ist Hans-Jürgen Kasprich, Hannover. Hans-Jürgen Kasprich ist seit mehr<br />
als 40 Jahren erfolgreich als selbstständiger Unternehmer tätig. Zu den weiteren<br />
Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrates zählen Dr. Henning Hermann, Haan, und Dr. Thomas Weigt,<br />
Walsrode. Dr. Hermann ist promovierter Historiker und ebenfalls selbstständig als<br />
Unternehmer tätig. Dr. Weigt ist als promovierter Jurist von Beruf Rechtsanwalt und<br />
führt seit Jahrzehnten eine eigene Rechtsanwaltskanzlei. Vorstand <strong>der</strong> Gesellschaft ist<br />
Marcus Meyn.<br />
Marcus Meyn ist seit Dezember 2005 für die Gesellschaft tätig. Nach seiner Ausbildung<br />
zum Sparkassenkaufmann bei <strong>der</strong> Kreissparkasse Walsrode schloss er erfolgreich<br />
den Studiengang zum Sparkassenbetriebswirt an <strong>der</strong> Sparkassenakademie Hannover<br />
ab. Anschließend war er als Berater im privaten und gewerblichen Kreditgeschäft <strong>der</strong><br />
Kreissparkasse Walsrode sowie als Mitarbeiter in <strong>der</strong> Abteilung Organisation<br />
tätig. In den Jahren 1995 bis 1996 studierte Marcus Meyn am Lehrinstitut L’or besitzt jahrzehntelange<br />
<strong>der</strong> Deutschen Sparkassenakademie in Bonn und schloss das Studium mit Expertise im Edelmetallhandel<br />
dem Abschluss „diplomierter Sparkassenbetriebswirt“ ab. Von September<br />
1996 bis Juni 2003 war er Hauptabteilungsleiter Vorstandssekretariat / Zentrale Steuerung<br />
<strong>der</strong> Kreissparkasse Walsrode mit Verantwortung für die Abteilungen Rechnungswesen /<br />
<strong>Co</strong>ntrolling, Marketing sowie Vermögensberatung im Wertpapiergeschäft. Daneben war<br />
Marcus Meyn von 1996 bis 2006 Mitglied im Anlageausschuss für das Eigendepot <strong>der</strong><br />
Sparkasse Walsrode. Von Januar 2001 bis März 2006 war er stellvertretendes Vorstandsmitglied<br />
<strong>der</strong> Kreissparkasse Walsrode. Von Juli 2003 bis März 2006 war er hierbei<br />
Hauptabteilungsleiter des Zentralbereichs Privatkunden mit Gesamt verantwortung<br />
für das Privatkundengeschäft <strong>der</strong> Sparkasse. Im Dezember 2005 wurde Marcus Meyn<br />
in den Vorstand <strong>der</strong> Gesellschaft berufen, setzte daneben zunächst aber seine<br />
Tätigkeit als stellvertretendes Vorstandsmitglied <strong>der</strong> Kreissparkasse Walsrode L‘or agiert konservativ<br />
fort. Seit April 2006 ist Marcus Meyn ausschließlich für die Gesellschaft und vertrauenswürdig<br />
tätig. In den Jahren 2008/2009 absolvierte er ein nebenberufl iches MBA-<br />
Executive-Programm in Banking & Management an <strong>der</strong> Executive Academy <strong>der</strong><br />
Wirtschaftsuniversität Wien und erwarb hierbei den Abschluss als MBA (Master of<br />
Business Administration). Marcus Meyn ist nunmehr alleiniger Vorstand und Aktionär<br />
des Emissionshauses L’or.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 33
KAPITEL B · DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />
WETTBEWERBSSITUATION<br />
Die Fondsgesellschaft steht faktisch mit allen im Wettbewerb, die Gold, Silber und Platin<br />
am Markt nachfragen. Die Fondsgesellschaft tritt primär zwar als Nachfrager auf, kann<br />
aber ebenso als Anbieter am Markt teilnehmen (z. B. bei Ausscheiden von Gesellschaftern<br />
und dem Verkauf von Edelmetallen zur Bedienung eines Abfi ndungsanspruchs).<br />
DER MARKTZUGANG<br />
Das Angebot von L’or ist in seiner Die Fondsgesellschaft kann nicht selbstständig an den Edelmetallbör-<br />
Gesamtheit einmalig in Deutschland sen auftreten, um dort Gold, Silber und Platin zu erwerben<br />
o<strong>der</strong> zu verkaufen. Die Fondsgesellschaft hat jedoch direkten Zugang<br />
zu den Scheideanstalten. Sie kauft und verkauft bei den zugelassenen<br />
Scheideanstalten, wie z. B. <strong>der</strong> Firma Umicore. Ein Vorteil <strong>der</strong> Fondsgesellschaft: Sie<br />
kauft Edelmetalle in großen Stückzahlen ab einer Barrengröße von einem Kilogramm<br />
aufwärts. Durch die Vermeidung von Stückelungskosten, die beim Kauf von kleineren<br />
Barren entstehen, erhält die Fondsgesellschaft – und damit je<strong>der</strong> einzelne Anleger –<br />
effektiv mehr Edelmetalle für einen bestimmen Geldeinsatz.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 34
KAPITEL B · DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />
<strong>4.</strong> Alle Vorteile von L’or<br />
noch einmal im Überblick<br />
Wenn es darum geht, das Vermögen <strong>der</strong> Kunden zu erhalten, besitzt L’or<br />
eine einmalige Strategie aus maximaler Sicherheit bei <strong>der</strong> Verwahrung und cleverer<br />
Einkaufsstrategie.<br />
Physisch vorhandene Edelmetalle statt Optionsscheine und Derivate<br />
Die Fondsgesellschaft wird Eigentümerin und Besitzerin <strong>der</strong> Edelmetalle<br />
Zwei Beteiligungsalternativen: Spar- und Einmalanlage<br />
Günstigere Einkaufsmöglichkeiten aufgrund <strong>der</strong> Vermeidung von<br />
Stückelungskosten<br />
Verwahrung im firmeneigenen, ehemaligen Bundesbanktresor in Zusammenarbeit<br />
mit <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg<br />
Keine Fremdfinanzierung durch die Fondsgesellschaft<br />
Auf Wunsch können sich die Anleger im Falle <strong>der</strong> Kündigung den Wert ihrer<br />
Beteiligung auch in Edelmetallen in Barrenform aushändigen lassen<br />
Die Anleger erhalten jährlich einen Depotauszug<br />
L’or veröffentlicht monatlich die Ausgabe- und Rücknahmepreise <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft. Die Anleger haben so ständig Kenntnis über die Höhe ihres<br />
Depotwerts<br />
Durch Teilnahme und Beschlussfassung bei den Gesellschaftsversammlungen <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft können die Anleger selbst Einfluss auf die Geschäftsführung <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft nehmen<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 35
DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />
1. Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose<br />
Seite 38<br />
2. Planungsrechnung 2012 bis 2023<br />
Seite 42<br />
3. Prognostizierte Kapitalrückfl ussrechnung<br />
Seite 46<br />
<strong>4.</strong> Sensitivitätsanalysen (Abweichungen von <strong>der</strong> Prognose)<br />
Seite 48<br />
5. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>der</strong> Emittentin<br />
Seite 51<br />
6. Planzahlen zu Produktion, Investitionen, Umsätzen und Ergebnissen<br />
Seite 56<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 37<br />
Kapitel C
KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />
1. Mittelherkunfts- und<br />
Mittelverwendungsprognose <strong>der</strong><br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />
(PROGNOSE)<br />
Mittelherkunft 1<br />
in <strong>der</strong> Investitionsphase vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013 2<br />
(Prognose)<br />
Gezeichnetes Kommanditkapital insgesamt<br />
Gründungsgesellschafter<br />
Anlegerkapital<br />
davon eingezahlt in <strong>der</strong> Investitionsphase<br />
Agio (Eigenkapitalvermittlung)<br />
Gesamt<br />
(PROGNOSE)<br />
Mittelverwendung<br />
in <strong>der</strong> Investitionsphase vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013 3<br />
(Prognose)<br />
Edelmetallkauf*/Liquiditätsreserve/<br />
ausstehende Spareinlagen<br />
Einmalige Kosten<br />
Eigenkapitalbeschaffung<br />
Laufende Kosten<br />
Geschäftsführung<br />
Treuhän<strong>der</strong>in<br />
Komplementärin<br />
Agio (Eigenkapitalvermittlung)<br />
Gesamt<br />
1 Eine Fremdfi nanzierung ist nicht vorgesehen.<br />
Absolut<br />
in Euro<br />
10.020.000<br />
2.000<br />
10.018.000<br />
6.588.500<br />
501.000<br />
10.521.000<br />
Absolut<br />
in Euro<br />
8.869.864<br />
1.002.000<br />
135.159<br />
10.137<br />
2.839<br />
501.000<br />
10.521.000<br />
Prozent<br />
des Kommanditkapitals<br />
100,00<br />
0,02<br />
99,98<br />
65,75<br />
5,00<br />
105,00<br />
Prozent<br />
des Kommanditkapitals<br />
88,52<br />
10,00<br />
2 Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, die Zeichnungsfrist bis zum 31.12.2014 zu verlängern. Sollte die<br />
Zeichnungsfrist bis zum 31.12.2014 verlängert werden, verlängert sich die Mittelherkunft in <strong>der</strong> Investitionsphase bis<br />
zum 31.12.201<strong>4.</strong><br />
3 Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, die Zeichnungsfrist bis zum 31.12.2014 zu verlängern. Sollte die<br />
Zeichnungsfrist bis zum 31.12.2014 verlängert werden, verlängert sich die Mittelverwendung in <strong>der</strong> Investitionsphase bis<br />
zum 31.12.201<strong>4.</strong><br />
*Darin Umsatzsteuer für den Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle Silber und Platin enthalten.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 38<br />
1,35<br />
0,10<br />
0,03<br />
5,00<br />
105,00
KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />
ERLÄUTERUNGEN ZUR MITTELHERKUNFTS- UND<br />
MITTELVERWENDUN<strong>GSP</strong>ROGNOSE<br />
VORBEMERKUNG<br />
Die vorstehend aufgeführte tabellarische Aufstellung spiegelt die prognostizierte<br />
Mittelherkunft und Mittelverwendung <strong>der</strong> Emittentin in <strong>der</strong> Investitionsphase bis<br />
zum 31. Dezember 2013 wi<strong>der</strong>. Das tatsächlich eingeworbene Kommanditkapital kann<br />
sowohl nach oben als auch nach unten von den prospektierten Werten abweichen.<br />
Entsprechend würden sich die Positionen „Agio“ für die Vermittlung des Zeichnungskapitals,<br />
„Edelmetallkauf/Liquiditätsreserve/ausstehende Spareinlagen“, „Einmalige<br />
Kosten“ sowie „Laufende Kosten“ än<strong>der</strong>n. Die kalkulierten Werte beruhen auf<br />
den Erfahrungswerten <strong>der</strong> Initiatorin. Das Platzierungsende des Fonds ist für den<br />
31. Dezember 2013 vorgesehen. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt,<br />
den Platzierungszeitraum bis zum 31. Dezember 2014 zu verlängern. Die aufgeführte<br />
Position <strong>der</strong> Mittelverwendungsprognose versteht sich – sofern sie anfällt – inkl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
MITTELHERKUNFT<br />
Emissionskapital<br />
Das mit diesem Prospekt angebotene Emissionskapital hat unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Beteiligung <strong>der</strong> Gründungskommanditisten ein Zielvolumen von 10.020 Tsd. Euro.<br />
Berücksichtigt sind hierbei auch die Ratenzahlungen <strong>der</strong> Anleger <strong>der</strong> Variante <strong>GSP</strong> <strong>II</strong><br />
Spar, die auch nach Ende <strong>der</strong> Zeichnungsfrist Kommanditkapital einzahlen. Bezogen<br />
auf die Investitionsphase wird von einem prognostizierten eingezahlten Kommanditkapital<br />
in Höhe von 6.589 Tsd. Euro ausgegangen.<br />
Agio<br />
Es wird ein Agio in Höhe von 5 Prozent auf die jeweilige Zeichnungssumme erhoben,<br />
somit insgesamt 501 Tsd. Euro. Das Agio erhält die L’or AG als Vergütung für ihre<br />
Tätigkeit für die Aufnahme weiterer Kommanditisten gemäß den Regelungen des<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />
Fremdkapital<br />
Eine Aufnahme von Fremdkapital fi ndet nicht statt.<br />
MITTELVERWENDUNG<br />
Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle/Liquiditätsreserve/ausstehende Spareinlagen<br />
Der Fondsgesellschaft stehen voraussichtlich insgesamt bis zu 8.870 Tsd. Euro des<br />
eingeworbenen Kommanditkapitals für den Erwerb von Edelmetallen und als<br />
Liquiditätsreserve zur Verfügung. Berücksichtigt sind hierbei auch die ausstehenden<br />
Spareinlagen <strong>der</strong> Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar. Mithin stehen <strong>der</strong><br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 39
KAPITEL B C · DIE DAS WIRTSCHAFTLICHEN BETEILIGUNGSANGEBOT GRUNDLAGEN<br />
Fondsgesellschaft gemäß <strong>der</strong> Prognoserechnung 88,52 Prozent des in <strong>der</strong> Investitionsphase<br />
eingeworbenen Kommanditkapitals zur Verfügung. Enthalten sind darin auch<br />
die in <strong>der</strong> Investitionsphase nicht eingezahlten Einlagen <strong>der</strong> Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar. Für den Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle Silber und Platin fällt prognose-gemäß<br />
Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 830 Tsd. Euro an.<br />
Einmalige Kosten<br />
Die L’or AG erhält für die Durchführung <strong>der</strong> Eigenkapitalvermittlung und aller damit<br />
im Zusammenhang stehenden Aufgaben (Marketing/Vertrieb) eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von 10 Prozent <strong>der</strong> gezeichneten Kommanditeinlagen. Prognosegemäß<br />
erhält die L’or AG insgesamt eine Vergütung in Höhe von 1.002 Tsd. Euro.<br />
Laufende Kosten<br />
Die L’or AG ist als geschäftsführende Kommanditistin auf Grundlage <strong>der</strong> Regelungen<br />
des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es <strong>der</strong> Fondsgesellschaft berechtigt und verpfl ichtet, die<br />
Geschäfte <strong>der</strong> Fondsgesellschaft zu führen, die laufende Verwaltung <strong>der</strong> Einlagen zu<br />
organisieren und insbeson<strong>der</strong>e auch die Anleger mit den erfor<strong>der</strong>lichen Informationen<br />
zu bedienen. Für die Übernahme <strong>der</strong> Geschäftsführungsaufgaben erhält die L’or AG<br />
eine monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von 2,4 Prozent des Depotwertes zum<br />
letzten Tag des jeweiligen Monats vor Kosten zzgl. <strong>der</strong> gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Die L’or AG erhält auf Grundlage <strong>der</strong> prognostizierten Depotwerte bis zum<br />
31. Dezember 2013 insgesamt eine laufende Vergütung von 135 Tsd. Euro inkl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Anleger, die sich mittelbar an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligen, schließen mit<br />
<strong>der</strong> Treuhandkommanditistin, <strong>der</strong> L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong>, einen Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag. Die Treuhandkommanditistin wird danach im eigenen<br />
Namen, aber auf Rechnung des jeweiligen Anlegers eine Kommanditbeteiligung an <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft erwerben. Die Treuhandkommanditistin erhält nach den Regelungen<br />
des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es <strong>der</strong> Fondsgesellschaft für ihre Tätigkeit eine monatliche<br />
Vergütung in Höhe von 1/12 von 0,18 Prozent des Depotwertes zum letzten Tag des<br />
jeweiligen Monats vor Kosten zzgl. <strong>der</strong> gesetzlichen Umsatzsteuer. Auf Grundlage<br />
<strong>der</strong> prognostizierten Depotwerte erhält die L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> bis zum<br />
31. Dezember 2013 insgesamt eine Vergütung von 10 Tsd. Euro inkl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Für die Übernahme <strong>der</strong> Komplementärstellung erhält die Value<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH eine laufende monatliche Haftungsvergütung in<br />
Höhe von 1/12 von 0,06 Prozent des Depotwertes zum letzten Tag des jeweiligen<br />
Monats vor Kosten. Bis zum 31. Dezember 2013 erhält die Value Verwaltungsgesellschaft<br />
auf Grundlage <strong>der</strong> prognostizierten Depotwerte damit eine Vergütung von<br />
insgesamt 3 Tsd. Euro.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 40
KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />
2. Planungsrechnung 01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2023<br />
(PROGNOSE)<br />
(in Tsd. Euro) 2012 2013 2014<br />
A Kommanditkapital<br />
1 Gezeichnetes Kommanditkapital 3.540 6.480 0<br />
2 Gezeichnetes Kommanditkapital gesamt 3.540 10.020 10.020<br />
3 Eingezahltes Kommanditkapital 1.744 <strong>4.</strong>845 426<br />
4 Eingezahltes Kommanditkapital gesamt 1.744 6.589 7.015<br />
B Edelmetallkauf<br />
5 Edelmetallkauf 1.360 <strong>4.</strong>070 109<br />
davon Umsatzsteuer 145 433 12<br />
davon Gold 453 1.357 36<br />
davon Silber 381 1.140 30<br />
davon Platin 381 1.140 30<br />
6 Edelmetallkauf netto 1.215 3.637 97<br />
7 Edelmetallkauf gesamt 1.215 <strong>4.</strong>852 <strong>4.</strong>949<br />
C Wertentwicklung Edelmetallbestand<br />
8 Wertsteigerung Edelmetall 51 333 747<br />
Steigerung Gold 20 128 285<br />
Steigerung Silber 21 136 309<br />
Steigerung Platin 11 70 153<br />
9 Verkauf Edelmetalle 0 0 0<br />
10 Wert Edelmetallbestand 1.267 5.237 6.081<br />
D Einmalige Kosten<br />
11 Eigenkapitalbeschaffung 354 648<br />
12 Prospekt 119<br />
13 Mittelverwendungskontrolle 0 0 23<br />
E Laufende Kosten<br />
14 Geschäftsführung 26 110 168<br />
15 Treuhän<strong>der</strong> 2 8 13<br />
16 Komplementärin 1 2 4<br />
17 Kosten gesamt 382 768 326<br />
F Liquidität<br />
18 Barreserve Vorjahr 0 2 9<br />
19 zzgl. Kommanditkapital 1.744 <strong>4.</strong>845 426<br />
20 abzgl. Edelmetallkauf 1.360 <strong>4.</strong>070 109<br />
21 zzgl. Edelmetallverkauf 0 0 0<br />
22 abzgl. Kosten 382 768 326<br />
23 abzgl. erfolgsabhängige Vergütung* 0 0 0<br />
24 Neue Barreserve 2 9 0<br />
25 Depotwert nach Kosten 1.268 5.245 6.081<br />
26 Preiszuwachs in Prozent -27,3 -20,4 -13,3<br />
*aufgrund <strong>der</strong> Vermittlung von Kommanditisten und Treugebern<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 42
KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
10.020 10.020 10.020 10.020 10.020 10.020 10.020 10.020 10.020<br />
426 426 426 426 426 426 333 117 0<br />
7.441 7.867 8.293 8.719 9.145 9.571 9.903 10.020 10.020<br />
213 168 47 0 0 0 0 0 0<br />
23 18 5 0 0 0 0 0 0<br />
71 56 16 0 0 0 0 0 0<br />
60 47 13 0 0 0 0 0 0<br />
60 47 13 0 0 0 0 0 0<br />
190 150 42 0 0 0 0 0 0<br />
5.139 5.290 5.331 5.331 5.331 5.331 5.331 5.331 5.331<br />
877 1.035 1.209 1.399 1.614 1.857 2.129 2.425 2.731<br />
334 392 455 522 598 682 775 875 975<br />
372 451 540 641 758 893 1.050 1.225 1.417<br />
171 193 215 236 258 281 304 325 338<br />
0 0 0 0 51 117 270 540 720<br />
7.148 8.334 9.585 10.984 12.547 1<strong>4.</strong>287 16.146 18.031 20.041<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
193 227 263 302 345 394 446 500 557<br />
15 17 20 23 26 30 33 38 42<br />
4 5 6 6 7 8 9 11 12<br />
212 248 289 331 379 431 489 549 611<br />
0 1 2 1 4 1 1 0 2<br />
426 426 426 426 426 426 333 117 0<br />
213 168 47 0 0 0 0 0 0<br />
0 0 0 0 51 117 270 540 720<br />
212 248 289 331 379 431 489 549 611<br />
0 8 92 92 102 112 114 107 111<br />
1 2 1 4 1 1 0 2 1<br />
7.149 8.336 9.586 10.988 12.548 1<strong>4.</strong>288 16.146 18.033 20.042<br />
-3,9 6,0 15,6 26 37,2 49,3 63 80 100<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 43
KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Die vorstehend abgebildete Planungsrechnung basiert u. a. auf den zuvor beschriebenen<br />
Annahmen über die Emissionsphase <strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Der Betrachtungszeitraum<br />
erstreckt sich auf den Zeitraum vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2023. Die<br />
wesentlichen Annahmen sind jeweils nachfolgend dargestellt. Die Annahmen stellen<br />
hierbei lediglich Prognosen dar. Der Eintritt <strong>der</strong> <strong>der</strong> Planungsrechnung zugrunde<br />
liegenden Annahmen kann somit nicht garantiert werden (vgl. Kapitel „Risiken <strong>der</strong><br />
Beteiligung“, Seite 15 ff.).<br />
A. KOMMANDITKAPITAL<br />
Wie bereits im Abschnitt „Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose“<br />
dargestellt, wird davon ausgegangen, dass während des Emissionszeitraums insgesamt<br />
6.589 Tsd. Euro an Kommanditkapital eingeworben werden. Ausgehend von <strong>der</strong><br />
Prämisse, dass sich die Anleger mit 42,51 Prozent des Kommanditkapitals an <strong>der</strong><br />
Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar an <strong>der</strong> Emission beteiligen und damit das<br />
Kommanditkapital auch nach Ende des Emissionszeitraums durch die monatlichen<br />
Ratenzahlungen weiter erhöhen, wird insoweit eine sukzessive Erhöhung des<br />
eingezahlten Kommanditkapitals <strong>der</strong> Fondsgesellschaft bis auf 10.020 Tsd. Euro<br />
im Jahr 2022 kalkuliert.<br />
B. EDELMETALLKAUF<br />
Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose<br />
zugrunde gelegten Investitionsquoten wird unterstellt, dass die Fondsgesellschaft einen<br />
Gesamtbetrag von 5.531 Tsd. Euro für den Ankauf <strong>der</strong> Edelmetalle investieren wird.<br />
Der Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle Gold, Silber und Platin erfolgt hierbei wertmäßig zu<br />
gleichen Teilen. Es wird unterstellt, dass die beim Ankauf von Silber und Platin<br />
anfallende Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Der<br />
Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle erfolgt prognosegemäß bis zum Jahr 2017.<br />
Dem Anleger werden für das von ihm eingezahlte Kommanditkapital Gesellschaftsanteile<br />
an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft zugewiesen. Die Anzahl <strong>der</strong> Gesellschaftsanteile<br />
bestimmt sich nach dem Ausgabepreis des Gesellschaftsanteils. Der Ausgabepreis ist<br />
von den Einkaufspreisen <strong>der</strong> Edelmetalle Gold, Silber und Platin abhängig. Steigen<br />
die Kurse bei Gold, Silber und Platin, werden somit weniger Gesellschaftsanteile<br />
ausgegeben. Sind die Kurse bei Gold, Silber und Platin rückläufig, werden entsprechend<br />
mehr Gesellschaftsanteile ausgegeben. Zur Bewertung des Ausgabepreises wird auf<br />
§ 9 Ziffer 9 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es <strong>der</strong> Fondsgesellschaft (Seite 98 f. des Verkaufsprospektes)<br />
verwiesen.<br />
C. WERTENTWICKLUNG DER ERWORBENEN <strong>EDELMETALLE</strong><br />
Diese Position gibt an, um wie viel sich <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> erworbenen Edelmetalle nach den<br />
Prämissen <strong>der</strong> Planungsrechnung möglicherweise erhöht. Unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Preisentwicklung bei Gold, Silber und Platin in den vergangenen 10 Jahren werden<br />
jährliche Preissteigerungen von 14,5 Prozent bei Gold, 18,3 Prozent bei Silber und<br />
9,5 Prozent bei Platin kalkuliert.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 44
KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />
D. EINMALIGE KOSTEN<br />
Bei den Positionen „Eigenkapitalbeschaffung“, „Mittelverwendungskontrolleur“<br />
und „Prospekt“ handelt es sich um einmalige und feste Kosten, die dem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong><br />
entsprechend geschuldet sind. Verwiesen wird hierzu auf den Abschnitt<br />
„Rechtliche Grundlagen“.<br />
E. LAUFENDE KOSTEN<br />
Die in dem Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“ dargestellten kalkulierten Kosten<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft sind in dieser Position wie<strong>der</strong>gegeben. Diese Kosten sind laut<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft prozentual entsprechend dem Depotwert<br />
(Depotwert = Menge <strong>der</strong> vorhandenen Edelmetalle multipliziert mit <strong>der</strong>en jeweils<br />
aktuellen Börsenkursen [London Fixing] zzgl. <strong>der</strong> Barreserve) geschuldet.<br />
Aufgrund des Bezugs zum Depotwert steigen die absoluten Kosten bei steigenden<br />
Edelmetallpreisen. Prozentual verteilen sich die Kosten (jeweils zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer)jährlich wie folgt:<br />
Geschäftsführung 2,40 Prozent<br />
Treuhän<strong>der</strong> 0,18 Prozent<br />
Komplementärin 0,06 Prozent<br />
Gesamt 2,64 Prozent<br />
F. LIQUIDITÄT<br />
In dieser Position sind das von den Anlegern eingezahlte Kommanditkapital, die Kosten<br />
für den Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle, Einnahmen aus dem Verkauf von Edelmetallen sowie<br />
die Kosten und Vergütungen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft wie<strong>der</strong>gegeben. Das eingezahlte<br />
Kommanditkapital abzgl. <strong>der</strong> Kosten für den Kauf <strong>der</strong> Edelmetalle, zzgl. Einnahmen<br />
aus <strong>der</strong> Veräußerung von Edelmetallen, abzgl. <strong>der</strong> Kosten, Vergütungen sowie <strong>der</strong><br />
erfolgsabhängigen Vergütung ergibt die Barreserve <strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Gemäß den<br />
Regelungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s <strong>der</strong> Fondsgesellschaft hat die Geschäftsführung bei<br />
einer bestimmten Steigerung des Depotwerts aufgrund <strong>der</strong> Preisentwicklung bei den<br />
Edelmetallen einen Anspruch auf eine erfolgsabhängige Vergütung für die Aufnahme <strong>der</strong><br />
Kommanditisten und Treugeber (siehe auch „Vergütungen für Geschäftsführung und<br />
persönliche Haftung“ in dem Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“ [Seite 65 f.]). Diese<br />
zusätzliche Vergütung ist in <strong>der</strong> Zeile „erfolgsabhängige Vergütung“ wie<strong>der</strong>gegeben.<br />
Bei <strong>der</strong> Zeile „Depotwert nach Kosten“ handelt es sich um den Preis, zu dem die<br />
Fondsgesellschaft die Anteile des Anlegers zurücknehmen würde (Rücknahmepreis).<br />
Im Jahr 2019 wird prognosegemäß erstmals <strong>der</strong> Verkauf von Edelmetallen zur Deckung<br />
<strong>der</strong> Kosten und Vergütungen erfor<strong>der</strong>lich sein. Diese Position ist in <strong>der</strong> Zeile<br />
„Edelmetallverkauf“ wie<strong>der</strong>gegeben. Die Zeile „Preiszuwachs in Prozent“ stellt den<br />
kalkulierten prozentualen Preiszuwachs <strong>der</strong> Edelmetalle dar, <strong>der</strong> sich aus dem<br />
Verhältnis des eingezahlten Kommanditkapitals zum Depotwert nach Kosten ergibt.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 45
KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />
3. Prognostizierte Kapitalrückfl ussrechnung<br />
Die nachfolgend abgebildeten Tabellen geben die prognostizierten<br />
Kapitalrückfl üsse auf Basis <strong>der</strong> in dem vorhergehenden Abschnitt dargestellten<br />
Planungsrechnung wie<strong>der</strong>. Der Eintritt <strong>der</strong> <strong>der</strong> Planungsrechnung zugrunde liegenden<br />
Annahmen kann nicht garantiert werden. Dargestellt werden zwei beispielhafte<br />
Beteiligungen eines Anlegers: die Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage mit<br />
einer Beteiligungssumme in Höhe von 100.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio und die<br />
KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG FÜR EINEN ANLEGER DER BETEILIGUNGSALTERNATIVE<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> EINMALANLAGE MIT 100.000 EURO ZEICHNUNGSSUMME ZZGL. 5 PROZENT AGIO<br />
(PROGNOSE)<br />
(in Euro) 2012 2013 2014 2015<br />
A Gebundenes Kapital (Einlage + Agio) 0 105.000 105.000 105.000<br />
B I. Gewinnausschüttung 0 0 0 0<br />
<strong>II</strong>. Steuererstattung (+) 0 0 0 0<br />
<strong>II</strong>I. Steuerzahlung (-) 0 0 0 0<br />
IV. Eigenkapitaleinzahlung (-) -105.000 0 0 0<br />
V. Rückzahlung des gebundenen Kapitals (+) 0 0 0 0<br />
Saldo <strong>der</strong> Zahlungsströme -105.000 0 0 0<br />
C Haftungsvolumen 0 0 0 0<br />
D Anteiliges Fremdkapital 0 0 0 0<br />
E Gewinn<br />
Gesamtrückzahlung in Prozent des<br />
Eigenkapitals inkl. Agio<br />
KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG FÜR EINEN ANLEGER DER BETEILIGUNGSALTERNATIVE<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> SPAR MIT EINMALIGER BETEILIGUNGSSUMME VON 1.200 EURO UND MONATLICHEN RATEN<br />
IN HÖHE VON 100 EURO ZZGL. 5 PROZENT AGIO<br />
(PROGNOSE)<br />
(in Euro) 2012 2013 2014 2015<br />
A Gebundenes Kapital (Einlage + Agio) 0 2.900 <strong>4.</strong>100 5.300<br />
B I. Gewinnausschüttung 0 0 0 0<br />
<strong>II</strong>. Steuererstattung (+) 0 0 0 0<br />
<strong>II</strong>I. Steuerzahlung (-) 0 0 0 0<br />
IV. Eigenkapitaleinzahlung (-) -2.900 -1.200 -1.200 -1.200<br />
V. Rückzahlung des gebundenen Kapitals (+) 0 0 0 0<br />
Saldo <strong>der</strong> Zahlungsströme -2.900 -1.200 -1.200 -1.200<br />
C Haftungsvolumen 0 0 0 0<br />
D Anteiliges Fremdkapital 0 0 0 0<br />
E Gewinn<br />
Gesamtrückzahlung in Prozent des<br />
Eigenkapitals inkl. Agio<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 46
KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar mit einer Zeichnungssumme in Höhe von insgesamt<br />
12.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio. Hier leistet <strong>der</strong> Anleger 10 Prozent <strong>der</strong> Zeichnungssumme,<br />
d. h. 1.200 Euro, sowie 5 Prozent Agio auf die gesamte Beteiligungssumme<br />
zu Beginn seiner Beteiligung sowie nachfolgend 108 monatliche Raten in Höhe von<br />
100 Euro. Es wird jeweils vereinfacht unterstellt, dass <strong>der</strong> Anleger im Jahr 2012 <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft beitritt und seine Beteiligung bis zum Ende des Jahres 2023 hält.<br />
Weiterhin wird davon ausgegangen, dass keine Steuerzahlungen bzw. -erstattungen<br />
anfallen. Die Rückfl üsse ergeben sich aus dem Depotwert nach Kosten zum Ende des<br />
Jahres 2023 entsprechend <strong>der</strong> Planungsrechnung unter <strong>der</strong> Annahme, dass durch<br />
Veräußerung des Depots Erlöse in entsprechen<strong>der</strong> Höhe erzielt werden können.<br />
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt<br />
105.000 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000<br />
0 0 0 0 0 0 0 15<strong>4.</strong>366 15<strong>4.</strong>366<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 -105.000<br />
0 0 0 0 0 0 0 105.000 105.000<br />
0 0 0 0 0 0 0 259.366 15<strong>4.</strong>366<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
15<strong>4.</strong>366<br />
247,02<br />
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt<br />
6.500 7.700 8.900 10.100 11.300 12.500 12.600 12.600<br />
0 0 0 0 0 0 0 7.471 7.471<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
-1.200 -1.200 -1.200 -1.200 -1.200 -100 0 0 -12.600<br />
0 0 0 0 0 0 0 12.600 12.600<br />
-1.200 -1.200 -1.200 -1.200 -1.200 -100 0 20.071 7.471<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
7.471<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 47<br />
159,29
KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />
<strong>4.</strong> Sensitivitätsanalysen<br />
(Abweichungen von <strong>der</strong> Prognose)<br />
Der wirtschaftliche Verlauf <strong>der</strong> Fondsgesellschaft hängt maßgeblich von <strong>der</strong><br />
zukünftigen Entwicklung <strong>der</strong> Edelmetallpreise sowie <strong>der</strong> Laufzeit <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
ab. In diesem Abschnitt werden daher die Auswirkungen unterschiedlicher Edelmetallpreise<br />
sowie unterschiedlicher Zeiträume, in denen <strong>der</strong> Anleger seine Beteiligung<br />
hält, auf die zuvor dargestellten prognostizierten Kapitalrückfl üsse aufgezeigt. In den<br />
Sensitivitätsanalysen werden wie<strong>der</strong>um zwei beispielhafte Beteiligungen eines Anlegers<br />
dargestellt: die Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage mit einer Beteiligungssumme<br />
in Höhe von 100.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio und die Beteiligungsalternative<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar mit einer einmaligen Beteiligungssumme in Höhe von 1.200 Euro zzgl.<br />
5 Prozent Agio auf die gesamte Zeichnungssumme und laufenden monatlichen Raten<br />
in Höhe von 100 Euro.<br />
Die nachfolgende Grafi k zeigt auf, wie hoch <strong>der</strong> Kapitalrückfl uss an einen Anleger <strong>der</strong><br />
Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalzahlung ist, wenn die jährliche Preissteigerungsrate<br />
<strong>der</strong> erworbenen Edelmetalle geringer als die prognostizierte Preissteigerungsrate von<br />
14,1 Prozent p. a. ist. Dieser prognostizierten Preissteigerungsrate wurden die<br />
Preissteigerungen bei Gold, Silber und Platin von Juli 2001 bis Juli 2011 zugrunde gelegt.<br />
Das von dem Anleger eingezahlte Kommanditkapital in Höhe von 100.000 Euro zzgl.<br />
5 Prozent Agio ist in <strong>der</strong> Grafi k mit <strong>der</strong> dunkelgrauen Linie dargestellt. Die goldfarbene<br />
Linie zeigt die Höhe des Kapitalrückfl usses an den Anleger nach einer elfjährigen<br />
Beteiligungsdauer bei durchschnittlichen Preissteigerungsraten bei den Edelmetallen<br />
von 0 Prozent p. a. bist 14,1 Prozent p. a. an.<br />
Abweichungen von <strong>der</strong> Prognose<br />
Sensitivität für<br />
270<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage<br />
250<br />
nach Preissteigerung<br />
230<br />
Graue Linie:<br />
Kommanditkapital<br />
210<br />
(100.000 Euro) zzgl.<br />
190<br />
5 Prozent Agio<br />
170<br />
Goldfarbene Linie:<br />
150<br />
Kapitalrückflusshöhe<br />
130<br />
nach elf Jahren und<br />
110<br />
durchschnittlichen<br />
Preissteigerungsraten<br />
90<br />
70<br />
bei den Edelmetallen<br />
0,00 1,41 2,82 4,23 5,64 7,05 8,46 9,87 11,28 12,69 14,10<br />
von 0 Prozent p. a. bis<br />
Preissteigerungsrate <strong>der</strong> Edelmetalle in Prozent<br />
14,1 Prozent p. a. <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalzahlung eingezahltes Kapital inkl. Agio<br />
in Tsd. Euro<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 48
KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Die nachfolgende Grafi k zeigt auf, wie hoch <strong>der</strong> Kapitalrückfl uss an einen Anleger <strong>der</strong><br />
Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar ist, wenn die Preissteigerungsrate <strong>der</strong> erworbenen<br />
Edelmetalle geringer als die prognostizierte Preissteigerungsrate von 14,1 Prozent p. a.<br />
ist. Das von dem Anleger während seiner elfjährigen Beteiligungsdauer insgesamt<br />
eingezahlte Kommanditkapital in Höhe von 12.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio ist in <strong>der</strong><br />
Grafi k mit <strong>der</strong> dunkelgrauen Linie dargestellt. Die goldfarbene Linie zeigt die Höhe des<br />
Kapitalrückfl usses an den Anleger nach einer elfjährigen Beteiligungsdauer bei<br />
durchschnittlichen Preissteigerungsraten bei den Edelmetallen von 0 Prozent p. a. bis<br />
14,1 Prozent p. a. an.<br />
Abweichungen von <strong>der</strong> Prognose<br />
Sensitivität für<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Sparplan<br />
nach Preissteigerung<br />
Graue Linie:<br />
Kommanditkapital<br />
(12.000 Euro) zzgl.<br />
5 Prozent Agio<br />
Goldfarbene Linie:<br />
Kapitalrückflusshöhe<br />
nach elf Jahren und<br />
durchschnittlichen<br />
Die nachfolgende Grafi k zeigt auf, wie hoch <strong>der</strong> Kapitalrückfl uss an einen Anleger <strong>der</strong><br />
Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage ist, wenn er seine Beteiligung vor Ablauf<br />
<strong>der</strong> elfjährigen Beteiligungsdauer kündigt. Der Berechnung sind die prognostizierten<br />
Preissteigerungsraten bei Gold, Silber und Platin von durchschnittlich 14,1 Prozent p. a.<br />
zugrunde gelegt. Das von dem Anleger eingezahlte Kommanditkapital in Höhe von<br />
100.000 Euro zzgl. Agio ist in <strong>der</strong> Grafi k mit <strong>der</strong> dunkelgrauen Linie dargestellt. Die<br />
goldfarbene Linie zeigt die Höhe des Kapitalrückfl usses an den Anleger nach einer<br />
Beteiligungsdauer zwischen drei und elf Jahren an.<br />
Abweichungen von <strong>der</strong> Prognose<br />
Sensitivität für<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage<br />
nach Zeit<br />
Graue Linie:<br />
Kommanditkapital<br />
(100.000 Euro) zzgl.<br />
5 Prozent Agio<br />
Goldfarbene Linie:<br />
Kapitalrückflusshöhe<br />
nach drei bis elf Jahren<br />
Beteiligungsdauer<br />
in Tsd. Euro<br />
in Tsd. Euro<br />
22<br />
20<br />
18<br />
16<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
Preissteigerungsraten<br />
6<br />
bei den Edelmetallen<br />
0,00 1,41 2,82 4,23 5,64 7,05 8,46 9,87 11,28 12,69 14,10<br />
von 0 Prozent p. a. bis<br />
Preissteigerungsrate <strong>der</strong> Edelmetalle in Prozent<br />
14,1 Prozent p. a. <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Sparplan eingezahltes Kapital inkl. Agio<br />
280<br />
260<br />
240<br />
220<br />
200<br />
180<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
3 4 5 6 7 8 9<br />
10<br />
11<br />
Laufzeit <strong>der</strong> Beteiligung in Jahren<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalzahlung eingezahltes Kapital inkl. Agio<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 49
KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Die nachfolgende Grafi k zeigt auf, wie hoch <strong>der</strong> Kapitalrückfl uss an einen Anleger <strong>der</strong><br />
Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar ist, wenn er seine Beteiligung vor Ablauf <strong>der</strong><br />
elfjährigen Beteiligungsdauer kündigt. Der Berechnung sind die prognostizierten<br />
Preissteigerungsraten bei Gold, Silber und Platin von durchschnittlich 14,1 Prozent p. a.<br />
zugrunde gelegt. Das von dem Anleger eingezahlte Kommanditkapital (1.200<br />
Einmalzahlung und monatliche Raten von 100 Euro) zzgl. 5 Prozent Agio auf die<br />
gesamte Beteiligungssumme ist in <strong>der</strong> Grafi k mit <strong>der</strong> dunkelgrauen Linie dargestellt.<br />
Die goldfarbene Linie zeigt die Höhe des Kapitalrückfl usses an den Anleger nach einer<br />
Beteiligungsdauer zwischen drei und elf Jahren an.<br />
Abweichungen von <strong>der</strong> Prognose<br />
Sensitivität für<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Sparplan<br />
nach Zeit<br />
Graue Linie:<br />
Kommanditkapital<br />
(1.200 Euro<br />
Einmalzahlung und<br />
monatliche Raten von<br />
100 Euro) zzgl.<br />
5 Prozent Agio<br />
Goldfarbene Linie:<br />
Kapitalrückflusshöhe<br />
nach drei bis elf Jahren<br />
Beteiligungsdauer<br />
in Tsd. Euro<br />
22<br />
20<br />
18<br />
16<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
3 4 5 6 7 8 9<br />
10<br />
11<br />
Laufzeit <strong>der</strong> Beteiligung in Jahren<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Sparplan eingezahltes Kapital inkl. Agio<br />
Zu den Auswirkungen <strong>der</strong> Szenarien wird auf das damit verbundene Prognoserisiko<br />
(Seite 15 ff.) verwiesen.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 50
KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />
5. Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage <strong>der</strong> Emittentin<br />
Die Fondsgesellschaft <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG wurde vor weniger<br />
als 18 Monaten gegründet und hat noch keinen Jahresabschluss i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 1<br />
VermVerkProspV erstellt. Sie unterliegt demnach im Hinblick auf die Darstellung <strong>der</strong><br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage den verringerten Prospektanfor<strong>der</strong>ungen gemäß<br />
§ 15 VermVerkProspV. Folglich sind verringerte Angaben in Form einer Eröffnungsbilanz,<br />
einer Zwischenübersicht <strong>der</strong> voraussichtlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
und bestimmter weiterer Planzahlen erfor<strong>der</strong>lich. Dargestellt werden somit die<br />
Eröffnungsbilanz zur Gründung <strong>der</strong> Emittentin zum 02. Januar 2011, eine Zwischenbilanz<br />
zum Stichtag 30. September 2011 sowie die Prognosebilanzen <strong>der</strong> Geschäftsjahre<br />
2011 bis 2013. Die prognostizierten Gewinn-und-Verlust-Rechnungen und die Finanzlage<br />
<strong>der</strong> Geschäftsjahre 2012 bis 2014 sowie die Planzahlen <strong>der</strong> Geschäftsjahre 2012 bis<br />
2015 werden ebenfalls in diesem Abschnitt abgebildet.<br />
ERÖFFNUNGSBILANZ DER <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> <strong>EDELMETALLE</strong> GMBH & CO. KG<br />
ZUM 02.01.2011<br />
Aktiva 02.01.2011<br />
in Euro<br />
For<strong>der</strong>ungen und sonstige<br />
Vermögensgegenstände<br />
For<strong>der</strong>ungen aus ausstehenden<br />
Einlagen 2.000<br />
Summe AKTIVA 2.000<br />
ZWISCHENÜBERSICHT DER <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> <strong>EDELMETALLE</strong> GMBH & CO. KG<br />
ZUM 30.09.2011<br />
Aktiva 30.09.2011<br />
in Euro<br />
Guthaben bei<br />
Kreditinstituten 2.000<br />
Summe AKTIVA 2.000<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 51<br />
Passiva 02.01.2011<br />
in Euro<br />
Eigenkapital<br />
Kommanditkapital 2.000<br />
Summe PASSIVA 2.000<br />
Passiva 30.09.2011<br />
in Euro<br />
Eigenkapital<br />
Kommanditkapital 2.000<br />
Summe PASSIVA 2.000
KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />
ZWISCHEN-GUV DER DER <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> <strong>EDELMETALLE</strong> GMBH & CO. KG<br />
VOM 02.01. BIS ZUM 30.09.2011<br />
in Euro<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen 0<br />
Ergebnis <strong>der</strong> gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0<br />
Jahresfehlbetrag 0<br />
Ergebnisverwendung 0<br />
Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0<br />
Die Eröffnungsbilanz und die Zwischenübersicht wurden nicht durch den<br />
Abschlussprüfer <strong>der</strong> Fondsgesellschaft überprüft.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 52
KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />
ERLÄUTERUNG DER WESENTLICHEN ANNAHMEN UND<br />
WIRKUNGSZUSAMMENHÄNGE ZUR VERMÖGENS-, FINANZ- UND<br />
ERTRAGSLAGE SOWIE DER PLANZAHLEN DER<br />
FONDSGESELLSCHAFT (PROGNOSE)<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> voraussichtlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
sowie <strong>der</strong> Planzahlen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft wurde bei <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Prognose davon<br />
ausgegangen, dass das gezeichnete Kommanditkapital einschließlich Einlage <strong>der</strong><br />
Gründungs kommanditisten zum 31. Dezember 2013 10.020.000 Euro beträgt. Es wird<br />
davon ausgegangen, dass während <strong>der</strong> Investitionsphase bis zum 31. Dezember 2013<br />
6.655.500 Euro an Kommandit-kapital durch die Anleger eingezahlt wird. Hinzu kommt<br />
das Agio in Höhe von 5 Prozent bis zum 31. Dezember 2013 in Höhe von 501.000 Euro, das<br />
unverzüglich nach Einzahlung an die mit dem Vertrieb beauftragte geschäftsführende<br />
Kommanditistin ausgezahlt wird.<br />
Auf Grundlage des prognostizierten eingezahlten Kommanditkapitals wird bis<br />
zum 31. Dezember 2013 das Ergebnis <strong>der</strong> gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 768.156 Euro<br />
betragen. Hierunter fallen vor allem Kosten und Gebühren, die für die Verwaltung,<br />
Mittelverwendungskontrolle, Prospekterstellung und Verwahrung <strong>der</strong> Edelmetalle<br />
entstehen. Bei den prognostizierten Planzahlen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist zu beachten, dass<br />
eine Produktion im Sinne einer Herstellung o<strong>der</strong> Weiterverarbeitung von Gütern und<br />
Dienstleistungen nicht Gegenstand des Unternehmens <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist. Die<br />
Emittentin wird keinen Umsatz aus dem Verkauf von Waren o<strong>der</strong> Dienstleistungen<br />
erzielen. Die Prognose <strong>der</strong> Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie <strong>der</strong> Planzahlen<br />
beruht auf einer Reihe von Annahmen. Jede dieser Annahmen ist mit gewissen<br />
Unwägbarkeiten verbunden, so dass die unten stehenden Aufstellungen lediglich einen<br />
möglichen Verlauf <strong>der</strong> Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
darstellen. Die wesentlichen Annahmen sind jeweils nachfolgend dargestellt. Der Eintritt<br />
<strong>der</strong> zugrunde liegenden Annahmen<br />
kann nicht garantiert werden (vgl. auch Kapitel „Risiken <strong>der</strong> Beteiligung“, Seite 15 ff.).<br />
Die Darstellung <strong>der</strong> voraussichtlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
in den ersten beiden Geschäftsjahren erfolgt nach den in Deutschland<br />
geltenden handelsrechtlichen Grundsätzen auf Basis <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Mittelherkunfts- und<br />
Mittelverwendungsprognose (siehe Seite 38) sowie <strong>der</strong> Planungsrechnung von 2012 bis<br />
2023 (Seite 42 f.) enthaltenen Angaben und Prognosewerte. Diese Prognosen basieren<br />
auf Annahmen, die die Einschätzung zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung wie<strong>der</strong>gibt.<br />
Wesentlicher Bestandteil dieser Annahmen ist, dass das Kommanditkapital <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft zum 31. Dezember 2013 vollständig platziert ist.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 53
2011 bis 2014 (Prognosen) <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />
Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 31.12.2012 31.12.2011<br />
For<strong>der</strong>ungen und sonstige<br />
Vermögensgegenstände<br />
For<strong>der</strong>ungen aus ausstehenden<br />
Einlagen<br />
KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Plan-GuV 2011 bis 2014 (Prognosen) <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />
in Euro in Euro in Euro in Euro<br />
3.005.500 3.431.500 1.796.500 0<br />
Anlagevermögen<br />
Sachanlagen<br />
An<strong>der</strong>e Anlagen, Betriebsund<br />
Geschäftsausstattung 5.538.360 5.429.730 1.359.930 0<br />
Umlaufvermögen<br />
For<strong>der</strong>ungen und sonstige<br />
Vermögensgegenstände 0 0 0 0<br />
Guthaben bei Kreditinstituten 120 8.634 1.590 2.000<br />
Summe AKTIVA 8.543.980 8.869.864 3.158.020 2.000<br />
01.01.2014<br />
bis 31.12.2014<br />
01.01.2013<br />
bis 31.12. 2013<br />
01.01.2012<br />
bis 31.12.2012<br />
02.01.2011<br />
bis 31.12. 2011<br />
in Euro in Euro in Euro in Euro<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen -325.884 -768.156 -381.980 0<br />
Betriebsergebnis -325.884 -768.156 -381,980 0<br />
Ergebnis <strong>der</strong> gewöhnlichen<br />
Geschäftstätigkeit -325.884 -768.156 -381,980 0<br />
Jahresfehlbetrag -325.884 -768.156 -381,980 0<br />
Ergebnisverwendung -325.884 -768.156 -381.980 0<br />
Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0 0 0 0<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 54
KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Passiva 31.12.2014 31.12.2013 31.12.2012 31.12.2011<br />
in Euro in Euro in Euro in Euro<br />
Eigenkapital<br />
Kommanditkapital 10.020.000 10.020.000 3.540.000 2.000<br />
Verlustvortrag 1.150.136 381.980 0 0<br />
Jahresfehlbetrag -325.884 -768.156 -381.980 0<br />
Kapital <strong>der</strong> Kommanditisten 8.543.980 8.869.864 3.158.020 2.000<br />
Summe PASSIVA 8.543.980 8.869.864 3.158.020 2.000<br />
Liquiditätsentwicklung 2011 bis 2014 (Prognosen) <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />
2014 2013 2012 2011<br />
in Euro in Euro in Euro in Euro<br />
Stand 31.12. des Vorjahres 8.634 1.590 2.000 0<br />
Einlage 426.000 <strong>4.</strong>845.000 1.741.500 2.000<br />
Bildung von Rücklagen 0 32<strong>4.</strong>000 177.000 0<br />
Aufl ösung von Rücklagen 0 -32<strong>4.</strong>000 -177.000 0<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen -325.884 -768.156 -381.980 0<br />
Anlagevermögen -108.630 -<strong>4.</strong>069.800 -1.359.930 0<br />
Stand 31.12. des Jahres 120 8.634 1.590 0<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 55
KAPITEL C · DIE WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN<br />
6. Planzahlen zu Produktion, Investitionen,<br />
Umsätzen und Ergebnissen<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Planzahlen zu Produktion, Investitionen, Umsätzen und<br />
Ergebnissen sei an dieser Stelle auf die Anmerkungen zu <strong>der</strong> Planungsrechnung 2012<br />
bis 2023 auf Seite 42 f. verwiesen. Die Emittentin wird keinen Umsatz aus dem Verkauf<br />
von Waren o<strong>der</strong> Dienstleistungen erzielen. Eine Produktion im Sinne einer Herstellung<br />
o<strong>der</strong> Weiterverarbeitung von Gütern und Dienstleistungen ist nicht Gegenstand des<br />
Unternehmens. Die Investitionen stellen den Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle dar. Das Ergebnis<br />
<strong>der</strong> gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ergibt sich auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> prognostizierten<br />
handelsrechtlichen Erträge und Aufwendungen. Die tatsächlichen Werte können von<br />
den prognostizierten Werten abweichen.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />
2012 2013 2014 2015<br />
Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro<br />
Produktion - - - -<br />
Umsatz - - - -<br />
Investitionen 1.360 <strong>4.</strong>070 109 213<br />
Ergebnis <strong>der</strong> gewöhnlichen<br />
Geschäftstätigkeit -382 -768 -326 -212<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 56
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 57<br />
<strong>GSP</strong><br />
<strong>GSP</strong><br />
<strong>GSP</strong><br />
<strong>GSP</strong><br />
<strong>GSP</strong><br />
S<br />
<strong>GSP</strong><br />
<strong>GSP</strong><br />
<strong>GSP</strong><br />
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Seite<br />
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57<br />
57<br />
5<br />
57<br />
57
DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
1. Übersicht <strong>der</strong> beteiligten Partner<br />
Seite 60<br />
2. Rechtliche Grundlagen<br />
Seite 62<br />
3. Steuerliche Grundlagen<br />
Seite 89<br />
<strong>4.</strong> <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />
Seite 94<br />
5. Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Seite 108<br />
6. Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Seite 114<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 59<br />
Kapitel D
Fondsgesellschaft/Emittentin<br />
Firma<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
Handelsregister<br />
Geschäftsführende Kommanditistin<br />
Tag <strong>der</strong> 1. Eintragung<br />
Gezeichnetes Kommanditkapital<br />
Komplementärin<br />
Kommanditisten<br />
Funktion/Aufgabe<br />
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
1. Übersicht <strong>der</strong> beteiligten Partner<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />
Hafenstr. 5, 31582 Nienburg/Weser (Geschäftsanschrift)<br />
Amtsgericht Walsrode, HRA 201485<br />
L’or AG, Nienburg/Weser<br />
Bei <strong>der</strong> Emittentin bestehen we<strong>der</strong> Aufsichtsgremien noch Beiräte<br />
12.01.2011<br />
Pfl ichteinlagen in Höhe von 2.000 Euro<br />
Value Verwaltungsgesellschaft mbH, Nienburg/Weser<br />
(nicht am Kapital beteiligt)<br />
L’or AG, Nienburg/Weser (Pfl icht- und Hafteinlage 1.000 Euro)<br />
L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong>, Nienburg/Weser (Pfl icht- und<br />
Hafteinlage 1.000 Euro)<br />
Emittentin<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin <strong>der</strong> Emittentin<br />
Firma<br />
Value Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
Hafenstr. 5, 31582 Nienburg/Weser (Geschäftsanschrift)<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht Walsrode, HRB 201331<br />
Tag <strong>der</strong> 1. Eintragung<br />
06.10.2008<br />
Stammkapital<br />
25.200 Euro (voll eingezahlt)<br />
Gesellschafter<br />
L’or AG, Nienburg/Weser (100 Prozent <strong>der</strong> Gesellschaftsanteile)<br />
Geschäftsführerin<br />
Stephanie Meyn, Nienburg/Weser<br />
Funktion/Aufgabe<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin <strong>der</strong> Emittentin und<br />
Gründungskommanditistin<br />
Personelle/kapitalmäßige Verfl echtungen<br />
mit <strong>der</strong> Emittentin o<strong>der</strong> Anbieterin<br />
Tochtergesellschaft <strong>der</strong> Anbieterin<br />
Anbieterin/geschäftsführende Kommanditistin<br />
Firma<br />
L’or AG<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
Hafenstr. 5, 31582 Nienburg/Weser (Geschäftsanschrift)<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht Walsrode, HRB 203280<br />
Tag <strong>der</strong> 1. Eintragung<br />
27.09.2010, als aufnehmende Gesellschaft <strong>der</strong> früheren L’or AG<br />
(HRB 5774, Amtsgericht Walsrode, die am 17.12.2004 in das<br />
Handelsregister eingetragen wurde)<br />
Grundkapital<br />
50.000 Euro<br />
Vorstand<br />
Marcus Meyn, Nienburg/Weser<br />
Aktionäre<br />
Marcus Meyn (100 Prozent <strong>der</strong> Aktien)<br />
Funktion/Aufgabe<br />
Anbieterin, Prospektverantwortliche, Initiatorin, Gründungskommanditistin<br />
und geschäftsführende Kommanditistin<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 60
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Treuhandkommanditistin<br />
Firma<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
Handelsregister<br />
Tag <strong>der</strong> 1. Eintragung<br />
Stammkapital<br />
Gesellschafter<br />
Geschäftsführer<br />
Prokurist<br />
Funktion/Aufgabe<br />
Personelle/kapitalmäßige Verfl echtungen<br />
mit <strong>der</strong> Emittentin o<strong>der</strong> Anbieterin<br />
Mittelverwendungskontrolleur<br />
Firma<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
Funktion/Aufgabe<br />
Personelle/kapitalmäßige<br />
Verfl echtungen mit <strong>der</strong> Emittentin<br />
o<strong>der</strong> Anbieterin<br />
Verwahrerin <strong>der</strong> Edelmetalle<br />
Firma<br />
Sitz/Geschäftsanschrift<br />
Vorstand<br />
Funktion/Aufgabe<br />
Personelle/kapitalmäßige<br />
Verfl echtungen mit <strong>der</strong> Emittentin<br />
o<strong>der</strong> Anbieterin<br />
L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong><br />
Hafenstr. 5, 31582 Nienburg/Weser (Geschäftsanschrift)<br />
Amtsgericht Walsrode, HRB 201415<br />
10.12.2008<br />
25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />
L’or AG, Nienburg/Weser (100 Prozent <strong>der</strong> Gesellschaftsanteile)<br />
Elmar Gerdes, Burgwedel<br />
Marcus Meyn<br />
Treuhän<strong>der</strong>ische Übernahme und Verwaltung von Kommanditbeteiligungen<br />
an <strong>der</strong> Emittentin<br />
Tochtergesellschaft <strong>der</strong> Anbieterin<br />
Steuerberater Rüdiger Frenzel<br />
Neu Ripdorf 9, 29525 Uelzen<br />
Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle des Emissionskapitals<br />
keine<br />
Sparkasse Nienburg, Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Goetheplatz 4, 31582 Nienburg/Weser<br />
Wolfgang Knust<br />
Hans-Georg Kanning<br />
Winfried Schmierer<br />
Verwahrerin <strong>der</strong> Edelmetalle<br />
keine<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 61
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
2. Rechtliche Grundlagen<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG DER FONDSGESELLSCHAFT<br />
Im folgenden Abschnitt werden wichtige Bestimmungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft beschrieben. Der komplette <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft ist in diesem Verkaufsprospekt auf den Seiten 94–106 abgedruckt.<br />
Einzelheiten können dort nachgelesen werden.<br />
RECHTSFORM, FIRMA, SITZ, DAUER<br />
Emittentin ist die Fondsgesellschaft „<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG.“ Die<br />
Fondsgesellschaft ist eine Personengesellschaft deutschen Rechts in <strong>der</strong> Rechtsform <strong>der</strong><br />
<strong>GmbH</strong> und <strong>Co</strong>. KG. Sie führt die Firma „<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG“ und hat<br />
ihren Sitz in Nienburg. Die Fondsgesellschaft läuft auf unbestimmte Zeit.<br />
GEGENSTAND DER GESELLSCHAFT<br />
Gegenstand <strong>der</strong> Fondsgesellschaft sind <strong>der</strong> Ankauf, das Halten und Verwalten sowie<br />
<strong>der</strong> Verkauf von real existierenden, zertifi zierten Edelmetallen, nämlich Gold, Silber<br />
und Platin, die in Barrenform erworben werden. Der Fondsgesellschaft ist die Durchführung<br />
sämtlicher mit den vorstehenden Geschäften verbundenen Hilfsgeschäften<br />
erlaubt, die geeignet sind, das Unternehmen zu löschen, sofern es sich nicht um<br />
erlaubnispfl ichtige Tätigkeiten im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) o<strong>der</strong> solche<br />
im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung (GewO) handelt. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />
freie Liquidität verzinslich anzulegen.<br />
GESELLSCHAFTER, EINLAGEN, HAFTSUMME<br />
Gesellschafter <strong>der</strong> Fondsgesellschaft sind die Value Verwaltungsgesellschaft mbH, die<br />
L’or AG, die L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> sowie solche Anleger, die sich unmittelbar<br />
an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligen.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin („Komplementärin“) ist die Value<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Komplementärin hat keine Einlage übernommen.<br />
Sie ist am Ergebnis und am Vermögen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nicht beteiligt.<br />
Beschränkt haftende Gesellschafter („Kommanditisten“) sind:<br />
Die L’or AG („geschäftsführende Kommanditistin“) hat eine Einlage von 1.000 Euro<br />
übernommen und geleistet.<br />
Die L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> („Treuhandkommanditistin“) hat eine Einlage<br />
von 1.000 Euro übernommen und geleistet. Sie ist berechtigt, ihren Kommanditanteil<br />
zu erhöhen und für eine Vielzahl von Anlegern treuhän<strong>der</strong>isch zu halten.<br />
Im Verhältnis zur Fondsgesellschaft und gegenüber Dritten hält sie jedoch einen<br />
einheitlichen Anteil an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 62
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Mögliche weitere Gesellschafter sind Anleger, die sich direkt als Kommanditist<br />
an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligen („weitere Kommanditisten“). Die Kommanditeinlage<br />
eines weiteren Kommanditisten entspricht dem Nennbetrag seines beim<br />
Beitritt übernommenen Kapitalanteils (exklusive Agio).<br />
Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin<br />
als Treuhän<strong>der</strong>in beträgt ab <strong>der</strong> ersten Kapitalerhöhung 10 Prozent <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Kapitaleinlage von Anlegern als Treugeber. Auch die weiteren Kommanditisten werden<br />
mit einer Haftsumme von 10 Prozent ihrer jeweiligen Einlage im Handelsregister<br />
eingetragen. Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />
Kommanditistin beträgt 1.000 Euro und damit 100 Prozent ihrer Kapitaleinlage.<br />
BEITRITT DER ANLEGER<br />
Anleger können <strong>der</strong> Fondsgesellschaft direkt als Kommanditisten o<strong>der</strong> mittelbar als<br />
Treugeber bis zum 31. Dezember 2013 („Zeichnungsfrist“) beitreten. Die Geschäftsführung<br />
ist dazu berechtigt, die Zeichnungsfrist nach freiem Ermessen bis zum<br />
31. Dezember 2014 zu verlängern. Die Einzahlung <strong>der</strong> Kapitaleinlage in Höhe von<br />
mindestens 5.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio für Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage erfolgt unmittelbar nach Annahme des Beitritts durch die<br />
Geschäftsführung auf das Konto <strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar leisten unmittelbar nach Annahme des Beitritts durch die<br />
Geschäftsführung eine Einmalzahlung in Höhe von 10 Prozent <strong>der</strong> Summe aller<br />
monatlichen Raten (mindestens 600 Euro) zzgl. 5 Prozent Agio auf die gesamte<br />
Zeichnungssumme sowie in den Folgemonaten – jeweils zum ersten Werktag<br />
eines jeden Monats – Raten in Höhe von mindestens 50 Euro auf das Konto <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft. Die Beteiligung als Kommanditist beginnt im Innenverhältnis<br />
<strong>der</strong> Gesellschafter untereinan<strong>der</strong> mit Annahme <strong>der</strong> Beitrittserklärung durch die<br />
Geschäftsführung bzw. für die Treugeber durch die Geschäftsführung und die<br />
Treuhandkommanditistin und die Zahlung <strong>der</strong> vereinbarten Kapitaleinlage an die<br />
Fondsgesellschaft für den ersten Werktag des folgenden Monats. Weitere Voraussetzung<br />
für den Beginn <strong>der</strong> Beteiligung im Innenverhältnis ist für Kommanditisten, die<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft direkt beitreten, die Vorlage <strong>der</strong> notariell beglaubigten<br />
Handelsregistervollmacht (§ 5 Ziffer 2 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es). Im Außenverhältnis<br />
ist die Wirksamkeit aufschiebend bedingt durch die Eintragung in das Handelsregister.<br />
Bis zur Eintragung in das Handelsregister werden Kommanditisten, die <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft direkt beitreten, wie stille Gesellschafter behandelt, soweit<br />
die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
Anleger, die sich mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin<br />
beteiligen, stehen nach Maßgabe des mit <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin geschlossenen<br />
Treuhandvertrages sowie des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es im Innenverhältnis zu den an<strong>der</strong>en<br />
Gesellschaftern sowie im Verhältnis zueinan<strong>der</strong> wirtschaftlich so, als seien sie direkt als<br />
Kommanditisten an <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligt. Soweit im <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> Rechte<br />
und Pfl ichten für „Kommanditisten“ o<strong>der</strong> „Gesellschafter“ begründet werden, treffen<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 63
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
diese Rechte und Pfl ichten im Innenverhältnis auch die mittelbar als Treugeber über<br />
die Treuhandkommanditistin beteiligten Anleger. Dies gilt nicht, wenn sich aus dem<br />
Zusammenhang ergibt, dass Rechte und Pfl ichten nur für die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin o<strong>der</strong> nur für die Treuhandkommanditistin begründet werden.<br />
Diejenigen Anleger, die sich mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin<br />
an <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligen, sind jedoch berechtigt, durch Übernahme <strong>der</strong> seitens<br />
<strong>der</strong> Treuhandkommanditistin für sie jeweils anteilig gehaltenen Pfl ichteinlage<br />
einschließlich <strong>der</strong> damit verbundenen Rechte und Pfl ichten anstelle <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin<br />
unmittelbar als Kommanditist in die Gesellschaft einzutreten.<br />
Die Einlage des Anlegers ist mit <strong>der</strong> Annahme <strong>der</strong> Beitrittserklärung und<br />
Auffor<strong>der</strong>ung durch die Geschäftsführung zur Zahlung fällig. Erfüllt ein Anleger<br />
die von ihm übernommene Zahlungsverpfl ichtung nicht fristgerecht, schuldet<br />
er <strong>der</strong> Fondsgesellschaft Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem<br />
Basiszinssatz; unabhängig davon ist die Fondsgesellschaft zum Ausschluss des<br />
Anlegers aus <strong>der</strong> Fondsgesellschaft berechtigt.<br />
WECHSEL IN DIREKTBETEILIGUNG<br />
Die Treugeber können je<strong>der</strong>zeit von <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin die Übertragung<br />
ihres gesamten mittelbar gehaltenen Kapitalanteils verlangen und <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
als weitere Kommanditisten beitreten. Zur Vermeidung einer unbegrenzten Haftung<br />
gegenüber etwaigen Gläubigern <strong>der</strong> Fondsgesellschaft wird die direkte Beteiligung<br />
<strong>der</strong> Anleger im Außenverhältnis erst mit Eintragung ihrer Haftsumme in das Handelsregister<br />
wirksam. Darüber hinaus bedarf es für die Wirksamkeit eines Wechsels in die<br />
Direktbeteiligung des Anlegers <strong>der</strong> Übergabe einer notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht.<br />
RECHTE DER TREUGEBER UND KOMMANDITISTEN<br />
Die Treugeber und Kommanditisten haben neben den gesetzlichen Kontroll- und<br />
Einsichtsrechten bestimmte Entscheidungsbefugnisse (siehe dazu unten „Gesellschafterbeschlüsse“).<br />
Außerdem sind sie am Ergebnis und Vermögen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
beteiligt (siehe dazu unten „Ergebnisbeteiligung“). Auf den Abschnitt „Mit <strong>der</strong><br />
Vermögensanlage verbundene Rechte“ in diesem Prospekt (Seite 73 f.) wird verwiesen.<br />
GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG<br />
Zur Geschäftsführung und Vertretung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist allein die geschäftsführende<br />
Kommanditistin (die Geschäftsführung) berechtigt und verpfl ichtet. Die<br />
Komplementärin ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, von <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />
ausgeschlossen. Die geschäftsführende Kommanditistin kann Teile ihrer Aufgaben auf<br />
Dritte übertragen. Nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
gehörende Rechtsgeschäfte und Maßnahmen darf die Geschäftsführung nur mit<br />
Zustimmung <strong>der</strong> Gesellschafter vornehmen.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 64
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
KEIN WETTBEWERBSVERBOT<br />
Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />
HAFTUNG<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist eine Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung. Ihr voll eingezahltes Stammkapital beträgt 25.200 Euro. Als<br />
Kapitalgesellschaft haftet sie gegenüber etwaigen Gläubigern <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nur<br />
mit ihrem Gesellschaftsvermögen, obwohl <strong>der</strong> persönlich haftende Gesellschafter einer<br />
Kommanditgesellschaft von Gesetzes wegen grundsätzlich unbeschränkt für die<br />
Verbindlichkeiten <strong>der</strong> Gesellschaft einstehen muss.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Haftung <strong>der</strong> Anleger in ihrer Eigenschaft als Kommanditisten<br />
o<strong>der</strong> Treugeber wird auf die Ausführungen im Kapitel „Risiken <strong>der</strong> Beteiligung“ auf<br />
Seite 17 verwiesen.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin haftet im Innenverhältnis <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft für ihre Handlungen im Rahmen <strong>der</strong> Geschäftsführung für Sachund<br />
Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.<br />
VERGÜTUNGEN FÜR GESCHÄFTSFÜHRUNG UND<br />
PERSÖNLICHE HAFTUNG<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Geschäftsführung <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft eine laufende monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von 2,4<br />
Prozent des zum letzten Tag des Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten zzgl. <strong>der</strong><br />
zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer. Weiterhin erhält die<br />
geschäftsführende Kommanditistin für die Übernahme <strong>der</strong> Prospektgestaltung und<br />
Drucklegung eine einmalige Vergütung in Höhe von 100.000 Euro zzgl. <strong>der</strong> zum<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer. Sollte die geschäftsführende<br />
Kommanditistin im Falle des Verkaufs von Edelmetallen einen Verkaufspreis erzielen,<br />
<strong>der</strong> höher als <strong>der</strong> aktuelle Marktpreis (Ankaufspreis <strong>der</strong> Scheideanstalt) ist, so steht ihr<br />
50 Prozent <strong>der</strong> Differenz zwischen erzieltem Verkaufspreis und aktuellem Marktpreis<br />
einschließlich Umsatzsteuer als Gewinnbeteiligung zu. Gleiches gilt für den Fall des<br />
Ankaufs von Edelmetallen zu einem Preis, <strong>der</strong> niedriger ist als <strong>der</strong> aktuelle Marktpreis<br />
(Verkaufspreis <strong>der</strong> Scheideanstalt). Auch hier steht <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />
Kommanditistin 50 Prozent <strong>der</strong> Differenz zwischen Kaufpreis und aktuellem<br />
Marktpreis einschließlich Umsatzsteuer als Gewinnbeteiligung zu. Die Zahlung von<br />
Vergütungen für die Vermittlung von Edelmetallkäufen o<strong>der</strong> -verkäufen ist zulässig,<br />
solange und soweit die Fondsgesellschaft auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gezahlten<br />
Vergütungen einen höheren Verkaufspreis o<strong>der</strong> einen niedrigeren Einkaufspreis im<br />
Vergleich zur Abwicklung zum aktuellen Marktpreis unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Umsatzsteuer am Kauf von Silber und Platin erzielen kann.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 65
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Eigenkapitalbeschaffung <strong>der</strong> Fondsgesell-<br />
schaft und <strong>der</strong> Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten o<strong>der</strong> Treugeber in<br />
die Fondsgesellschaft erhält die geschäftsführende Kommanditistin einmalig 10 Prozent<br />
des insgesamt rechtsverbindlich gezeichneten Kommanditkapitals sowie das tatsächlich<br />
eingeworbene Agio auf das Beteiligungskapital. Sollte <strong>der</strong> Depotwert des Fonds nach<br />
Kosten mehr als 105 Prozent <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Kapitaleinzahlungen <strong>der</strong> Anleger<br />
(ohne Agio) betragen, so hat die geschäftsführende Kommanditistin Anspruch auf<br />
eine zusätzliche Vergütung für die erfolgte Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer<br />
Kommanditisten und Treugeber in die Fondsgesellschaft. Diese beträgt 10 Prozent<br />
des Betrages, über den <strong>der</strong> Depotwert des Fonds nach Kosten über 105 Prozent <strong>der</strong><br />
Kapitaleinzahlungen <strong>der</strong> Anleger (ohne Agio) hinausgeht. Weitere Vergütungen im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> erfolgten Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />
und Treugeber in die Fondsgesellschaft sind darüber hinaus geschuldet, wenn <strong>der</strong><br />
Depotwert des Fonds nach Kosten über den bisherigen höchsten Depotwert, <strong>der</strong> für<br />
die Bemessung <strong>der</strong> erstmaligen zusätzlichen Vergütung für die Vermittlung von<br />
Kommanditisten und Treugebern maßgeblich war, zzgl. 5 Prozent hinausgeht. Die<br />
Vergütung beträgt in diesen Fällen 10 Prozent des Betrages zwischen dem bisherigen<br />
Hoch zzgl. 5 Prozent und dem neuen Hoch (All-Time-High/High-Watermark-Prinzip).<br />
Die Komplementärin erhält für die Übernahme <strong>der</strong> persönlichen Haftung eine<br />
laufende monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von 0,06 Prozent des zum letzten Tag<br />
des jeweiligen Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten.<br />
GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />
Die Gesellschafter beschließen unter an<strong>der</strong>em:<br />
Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses,<br />
außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen,<br />
Än<strong>der</strong>ungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es,<br />
Abberufung und Neubestellung <strong>der</strong> Geschäftsführung,<br />
Auflösung o<strong>der</strong> Umwandlung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />
Je<strong>der</strong> Gesellschafter hat für je einen Anteil auf dem Kapitalkonto <strong>II</strong> eine Stimme. Dabei<br />
bestimmt sich das Stimmrecht von Anlegern <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar<br />
nach dem Stand ihres Kapitalkontos <strong>II</strong> zum Zeitpunkt des zu treffenden Gesellschafterbeschlusses.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> verschiedenen Kapitalkonten wird auf § 9 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />
verwiesen (Seite 98 f.). Die Treuhandkommanditistin kann ihr Stimmrecht<br />
entsprechend dem Kapitalanteil und den Weisungen ihrer Treugeber ausüben.<br />
Beschlüsse werden grundsätzlich mit <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen<br />
gefasst. Beschlüsse über Än<strong>der</strong>ungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es, Aufl ösung o<strong>der</strong><br />
Umwandlung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, Veräußerung o<strong>der</strong> Verpachtung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
o<strong>der</strong> eines wesentlichen Teiles davon, die vollständige o<strong>der</strong> teilweise Einstellung des<br />
Unternehmens, Aufnahme neuer und/o<strong>der</strong> Aufgabe bestehen<strong>der</strong> Geschäftszweige,<br />
Eingehung von Bürgschaften, Garantien und <strong>der</strong>gleichen, Begebung von Wechseln,<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 66
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Erwerb von Beteiligungen an an<strong>der</strong>en Unternehmen, den Ausschluss <strong>der</strong> persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin aus wichtigem Grund und die Bestellung einer neuen<br />
geschäftsführenden Kommanditistin bedürfen einer Mehrheit von 75 Prozent <strong>der</strong><br />
abgegebenen stimmberechtigten Stimmen.<br />
Die Geschäftsführung entscheidet nach freiem Ermessen, ob die Beschlüsse in<br />
<strong>der</strong> Gesellschaftsversammlung o<strong>der</strong> im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden.<br />
Gesellschafterbeschlüsse können nur innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung<br />
durch Klage gegen die Fondsgesellschaft angefochten werden.<br />
MITTELVERWENDUNGSKONTROLLE<br />
Die Mittelverwendungskontrolle erfolgt durch Herrn Steuerberater Rüdiger Frenzel,<br />
<strong>der</strong> für diese Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 20.000 Euro zzgl. <strong>der</strong> zum<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer erhält. Diese Vergütung ist<br />
zum 01. Januar 2014 fällig. Hinsichtlich <strong>der</strong> Rechte und Pfl ichten aus diesem Vertrag wird<br />
auf die Ausführungen zum Mittelverwendungskontrollvertrag auf Seite 71 f. verwiesen.<br />
ERGEBNISBETEILIGUNG<br />
Für die Ermittlung <strong>der</strong> Gewinn- und Verlustbeteiligung <strong>der</strong> einzelnen Kommanditisten/<br />
Treugeber ist von dem Gewinn und Verlust auszugehen, <strong>der</strong> sich aus <strong>der</strong> jährlich<br />
aufzustellenden und durch Gesellschafterbeschluss festgestellten Handelsbilanz<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft unter Berücksichtigung <strong>der</strong> an die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin und die Treuhandkommanditistin vorab zu zahlenden Vergütungen<br />
sowie unter Berücksichtigung <strong>der</strong> an die geschäftsführende Kommanditistin und die<br />
an<strong>der</strong>en Vertragspartner zu zahlenden Vergütungen ergibt, die jeweils als Aufwand<br />
gelten (vgl. hierzu auch die auf Seite 42 ff. im Abschnitt „Planungsrechnung 2012 bis<br />
2023“ aufgeführten Kosten und Gebühren). Der im Jahresabschluss ausgewiesene<br />
Gewinn o<strong>der</strong> Verlust eines Geschäftsjahres ist den Gesellschaftern entsprechend dem<br />
Verhältnis ihrer Beteiligung, gerechnet nach dem Kapitalkonto <strong>II</strong>, voll zuzuweisen. Im<br />
Falle <strong>der</strong> ratenweisen Einzahlung von Einlagen wird <strong>der</strong> Stand des Kapitalkontos <strong>II</strong>I<br />
zum jeweiligen 30. Juni eines jeden Geschäftsjahres zugrunde gelegt, soweit die Raten<br />
vertragsgemäß gezahlt wurden. Ist dies nicht <strong>der</strong> Fall, so wird <strong>der</strong> Stand des<br />
Kapitalkontos <strong>II</strong>I zum 01. Januar des betreffenden Geschäftsjahres zugrunde gelegt.<br />
Soweit Gesellschafter den fälligen Teil <strong>der</strong> Einlage ganz o<strong>der</strong> teilweise erst zu einem<br />
späteren Zeitpunkt leisten, nehmen sie mit dem verspätet gezahlten Teil <strong>der</strong> Einlage<br />
am Ergebnis <strong>der</strong> Gesellschaft erst in dem entsprechenden Jahr teil.<br />
ÜBERTRAGUNG VON GESELLSCHAFTSANTEILEN<br />
Je<strong>der</strong> Gesellschafter kann seine Beteiligung übertragen, sofern seine Einlage bei <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft eingezahlt o<strong>der</strong> sichergestellt ist, dass <strong>der</strong> Übernehmer die Einzahlung<br />
leistet. Teilabtretungen sind nur zulässig, wenn die abgetretene Kommanditbeteiligung<br />
(Kapitalkonto I) durch 100 ohne Rest teilbar ist und sowohl die Beteiligung des<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 67
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Abtretungsempfängers als auch die verbleibende Beteiligung des Abtretenden – bei<br />
Ehegatten die zusammengerechneten Beteiligungen – noch einen Betrag von mindestens<br />
5.000 Euro erreicht. Die Übertragung ist von <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft,<br />
vertreten durch die Geschäftsführung, abhängig. Die Zustimmung darf nur aus<br />
wichtigem Grund versagt werden. Bei (Sicherheits-) Abtretungen eines Treugeberanteils<br />
gilt Entsprechendes. Abtretungen können nur mit Wirkung zum Ende eines Monats<br />
erfolgen; dies gilt nicht für Sicherungsabtretungen sowie für Übertragungen im Wege<br />
<strong>der</strong> Schenkung. Bei <strong>der</strong> Abtretung <strong>der</strong> Beteiligung von Anlegern <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar verbleibt <strong>der</strong> Übertragende in <strong>der</strong> Zahlungsverpfl ichtung<br />
gegenüber <strong>der</strong> Fondsgesellschaft hinsichtlich <strong>der</strong> nicht geleisteten Ratenzahlungen.<br />
KÜNDIGUNG<br />
Die Gesellschaft kann von jedem Kommanditisten/Treugeber frühestens nach Ablauf<br />
von 120 Monaten (10 Jahre) nach seiner ersten Kapitaleinzahlung schriftlich gekündigt<br />
werden. Nach Ablauf von 120 Monaten kann die Gesellschaft von jedem Gesellschafter<br />
zum 20. eines jeden Monats, eingehend bei <strong>der</strong> Gesellschaft, mit Wirkung zum<br />
Monatsende schriftlich gekündigt werden. Teilkündigungen von Gesellschaftern über<br />
Anteile sind möglich, solange eine Mindestbeteiligung in Höhe eines nominalen<br />
Kapitals (Kapitalkonto I) von 5.000 Euro verbleibt und <strong>der</strong> Rest durch 100 teilbar ist.<br />
Das Recht auf eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde<br />
bleibt unberührt.<br />
Der geschäftsführenden Kommanditistin steht erstmals ein Kündigungsrecht<br />
zum 31. Dezember 2028 zu. Das Recht auf eine außerordentliche fristlose Kündigung<br />
aus wichtigem Grunde bleibt davon unberührt. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung<br />
gegenüber <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, die sämtlichen Gesellschaftern schriftlich mitzuteilen<br />
ist. Die Komplementärin ist zur ordentlichen Kündigung <strong>der</strong> Gesellschaft nicht<br />
berechtigt.<br />
Der Kommanditist/Treugeber kann die Gesellschaft vor Ablauf von 120<br />
Monaten nach seiner ersten Kapitaleinzahlung kündigen, wenn er sich in einer<br />
wirtschaftlichen Notlage befi ndet. Eine wirtschaftliche Notlage liegt vor, wenn bei<br />
dem Kommanditisten/Treugeber aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses<br />
eine fi nanzielle Notlage eintritt, welche den Geldbedarf auslöst. Für diesen Fall <strong>der</strong><br />
Kündigung hat <strong>der</strong> Kommanditist/Treugeber eine Kündigungsgebühr von 2 Prozent<br />
<strong>der</strong> Beteiligungssumme für jedes angefangene und nicht eingehaltene Jahr <strong>der</strong><br />
10-jährigen Beteiligungsdauer an die geschäftsführende Kommanditistin zu zahlen.<br />
AUSSCHEIDEN, ABFINDUNG<br />
Scheiden Gesellschafter aus <strong>der</strong> Fondsgesellschaft aus, so wird die Fondsgesellschaft<br />
nicht aufgelöst, son<strong>der</strong>n unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Gründe<br />
für das Ausscheiden sind unter an<strong>der</strong>em:<br />
Kündigung,<br />
Ausschluss aus wichtigem Grund,<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 68
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters o<strong>der</strong><br />
dessen Ablehnung mangels Masse,<br />
Pfändung von Gesellschafteransprüchen durch einen Gläubiger,<br />
Verzug eines Anlegers <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar mit mehr als vier<br />
monatlichen Raten.<br />
Der ausscheidende Gesellschafter/Treugeber hat Anspruch auf eine Abfi ndung,<br />
<strong>der</strong>en Zusammensetzung und Ermittlung im Einzelnen in § 17 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />
geregelt ist.<br />
Im Fall <strong>der</strong> ordentlichen Kündigung erhält <strong>der</strong> Gesellschafter ein Entgelt in<br />
Höhe des Verkehrswertes <strong>der</strong> eingezahlten Kommanditbeteiligung (Kapitalkonto <strong>II</strong><br />
abzgl. Verlustkonto/Kapitalkonto <strong>II</strong>I) zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des<br />
Ausscheidens. Der so errechnete Betrag wird dem Gesellschafter in bar ausgezahlt.<br />
Auf Verlangen eines Gesellschafters wird <strong>der</strong> Abfi ndungsbetrag durch Ausgabe von<br />
Edelmetallen in Barrenform bedient. Der Fondsgesellschaft, vertreten durch die<br />
Geschäftsführung, ist dabei die Zusammensetzung <strong>der</strong> Edelmetalle überlassen.<br />
Erfüllungsort ist <strong>der</strong> Lagerort <strong>der</strong> verwahrten Edelmetalle. Der Gesellschafter trägt<br />
eventuell anfallende Kosten, die für eine Abfi ndung durch Ausgabe von Edelmetallen<br />
entstehen. Der Abfi ndungsanspruch ist auch ohne Zustimmung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
abtretbar. Spitzenbeträge werden in bar ausgezahlt. Das Abfi ndungsguthaben in bar ist<br />
zum letzten Werktag des Monats, welcher <strong>der</strong> Kündigung durch den Kommanditisten/<br />
Treugeber folgt, fällig. Wählt <strong>der</strong> kündigende Gesellschafter die Abfi ndung in<br />
Edelmetallen, so wird die Aushändigung zum letzten Werktag des übernächsten Monats<br />
nach <strong>der</strong> Kündigung fällig. Kosten, die möglicherweise für die Aushändigung entstehen,<br />
trägt <strong>der</strong> Anleger. Sollte <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Beteiligung des Anlegers bei Ausscheiden nicht<br />
dem Wert eines ganzen Barren entsprechen, so erhält <strong>der</strong> Anleger eine Abfi ndung in bar.<br />
TOD EINES ANLEGERS<br />
Verstirbt ein Anleger, so wird die Fondsgesellschaft mit dessen Erben o<strong>der</strong> Vermächtnisnehmern<br />
fortgesetzt. Mehrere Erben o<strong>der</strong> Vermächtnisnehmer haben einen gemeinsamen<br />
Bevollmächtigten zu benennen, <strong>der</strong> die Rechte aus <strong>der</strong> Beteiligung ausübt.<br />
SCHLICHTUNGSVERFAHREN<br />
Meinungsverschiedenheiten aus dem Gesellschaftsverhältnis sollen im Rahmen eines<br />
Schlichtungsverfahrens vor <strong>der</strong> Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. geklärt werden.<br />
TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG<br />
Der Anleger kann bei Beitritt zur Fondsgesellschaft mit <strong>der</strong> L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong><br />
(„Treuhandkommanditistin“) mit Sitz in Nienburg einen Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag („Treuhandvertrag“) abschließen. Die folgenden Ausführungen<br />
beschränken sich auf die wesentlichen Vertragsregelungen. Der komplette<br />
Treuhandvertrag kann auf den Seiten 108–113 nachgelesen werden.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 69
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
VERTRAGSGEGENSTAND<br />
Gegenstand des Vertrages sind die Übernahme, das Halten und die Verwaltung einer<br />
Beteiligung an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft im Namen des Treuhän<strong>der</strong>s, jedoch im Auftrag<br />
und für Rechnung des Anlegers („echte Treuhand“).<br />
ECHTE TREUHAND<br />
In dem Zeichnungsschein kann <strong>der</strong> Anleger die Treuhandkommanditistin beauftragen,<br />
seine Beteiligung im Namen <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin, jedoch auf Rechnung des<br />
Anlegers („Treugeber“) zu erwerben. Die Treuhandkommanditistin wird für alle<br />
Treugeber <strong>der</strong>en Beteiligung nach außen als einheitlichen Kapitalanteil halten und sich<br />
als beschränkt haftende Gesellschafterin (Kommanditistin) mit 10 Prozent <strong>der</strong> von den<br />
jeweiligen Treugebern übernommenen Einlagen im Handelsregister eintragen lassen.<br />
Die Treuhandkommanditistin vermittelt dem Treugeber wirtschaftlich die Stellung<br />
eines direkt an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligten Kommanditisten. Sämtliche durch die<br />
Beteiligung begründeten Gesellschafterrechte und -pfl ichten sind zugleich Rechte und<br />
Pfl ichten des Treugebers.<br />
Die Treuhandkommanditistin tritt sämtliche Vermögensansprüche, die im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Beteiligung stehen, an den Treugeber ab. Umgekehrt verpfl<br />
ichtet sich <strong>der</strong> Treugeber, die Treuhandkommanditistin von allen Verbindlichkeiten<br />
freizustellen, die im Zusammenhang mit seiner Beteiligung entstehen.<br />
AUSÜBUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN<br />
Der Anleger kann die mit seiner Beteiligung verbundenen Gesellschafterrechte<br />
und -pfl ichten selbst wahrnehmen o<strong>der</strong> hiermit einen Dritten beauftragen. Er kann<br />
aber auch <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin für die Ausübung <strong>der</strong> Rechte und Pfl ichten<br />
Weisungen erteilen. Das Weisungsrecht betrifft insbeson<strong>der</strong>e die Ausübung des<br />
Stimmrechts bei Gesellschafterbeschlüssen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Verzichtet <strong>der</strong><br />
Anleger auf die vorgenannten Befugnisse, enthält sich die Treuhandkommanditistin<br />
<strong>der</strong> auf diesen Anleger entfallenden Stimmrechte.<br />
VERGÜTUNG<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Leistungen aus dem Treuhandvertrag<br />
von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von monatlich 1/12 von 0,18 Prozent<br />
des zum letzten Tag des jeweiligen Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten zzgl.<br />
<strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer. Ansprüche <strong>der</strong><br />
Treuhandkommanditistin auf Vergütung bestehen gegenüber den Treugebern nicht.<br />
Allerdings ist <strong>der</strong> Treugeber zum Ersatz durch ihn verursachter Aufwendungen und<br />
Kosten verpfl ichtet.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 70
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
HAFTUNG, VERJÄHRUNG<br />
Die Treuhandkommanditistin haftet gegenüber den Treugebern nur für Sach- und<br />
Vermögensschäden aus grob fahrlässigen und vorsätzlichen Pfl ichtverletzungen.<br />
Sie haftet nicht für den Inhalt <strong>der</strong> Emissionsunterlagen und für das Erreichen <strong>der</strong><br />
wirtschaftlichen Zielsetzungen. Haftungsansprüche sind auf die Höhe <strong>der</strong> jeweils<br />
vom Anleger übernommenen Kapitaleinlage begrenzt.<br />
Ersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin verjähren nach zwölf<br />
Monaten. Sofern es kürzere gesetzliche Verjährungsfristen gibt, gelten diese. Die<br />
Verjährungsfrist beginnt mit <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Kenntnisnahme des<br />
haftungsbegründenden Sachverhalts.<br />
ÜBERTRAGUNG DER BETEILIGUNG<br />
Der Treugeber kann je<strong>der</strong>zeit die Rechte aus dem Treuhandverhältnis mit Zustimmung<br />
<strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in nach Maßgabe <strong>der</strong> Regelungen aus dem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> auf<br />
Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.<br />
TOD EINES TREUGEBERS<br />
Verstirbt ein Treugeber, so endet das Treuhandverhältnis. Die Treuhandkommanditistin<br />
hat bereits mit Abschluss des Treuhandvertrages das Treugut auf den Treugeber mit<br />
Rechtswirkung zum Zeitpunkt des Todes des Treugebers übertragen. Der Treugeber hat<br />
diese Übertragung mit Abschluss des Treuhandvertrages angenommen.<br />
LAUFZEIT, KÜNDIGUNG<br />
Der Treuhandvertrag kommt mit <strong>der</strong> Annahmeerklärung durch die Treuhän<strong>der</strong>in<br />
zustande und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Treugeber ist berechtigt, zu je<strong>der</strong> Zeit die<br />
Übertragung des anteilig von <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in für ihn gehaltenen Kommanditanteils<br />
einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Rechte und Pfl ichten auf sich<br />
zu verlangen. Zu diesem Zeitpunkt endet das Treuhandverhältnis im Außenverhältnis.<br />
Im Übrigen endet <strong>der</strong> Treuhandvertrag, wenn <strong>der</strong> Treugeber den <strong>Gesellschaftsvertrag</strong><br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft gemäß den Regelungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es kündigt.<br />
Außerdem kann <strong>der</strong> Treuhandvertrag von beiden Vertragsparteien gekündigt<br />
werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, also die Fortsetzung des Vertrages<br />
unzumutbar ist.<br />
MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />
Für die Sicherstellung einer durchgängigen Mittelverwendungskontrolle während<br />
<strong>der</strong> Investitionsphase wurde mit Datum vom 20. September 2011 von <strong>der</strong> Emittentin<br />
ein Mittelverwendungskontrollvertrag mit Herrn Steuerberater Rüdiger Frenzel<br />
abgeschlossen.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 71
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Die Kapitaleinlagen und Agio-Beträge <strong>der</strong> Kapitalanleger werden auf das Konto<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft eingezahlt. Über dieses kann nur mit Zustimmung des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs verfügt werden. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
stellt sicher, dass die von den Kapitalanlegern eingezahlten Einlagen nur entsprechend<br />
den in diesem Prospekt gemachten Aussagen verwendet werden. Der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
endet, wenn sämtliche eingeworbenen Gel<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
erstmalig freigegeben wurden, spätestens jedoch am 30. Juni 2015.<br />
Die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs für die Verletzung seiner<br />
vertraglichen Verpfl ichtungen ist auf 250.000 Euro begrenzt.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für die Übernahme <strong>der</strong> beschriebenen<br />
Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 20.000 Euro zzgl. <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />
Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist zum 01. Januar 2014 fällig.<br />
VERWAHRVERTRAG<br />
Im Rahmen eines Verwahrvertrages vom 13. April 2011 wurde die Sparkasse Nienburg,<br />
Geschäftsanschrift: Goetheplatz 4, 31582 Nienburg, mit <strong>der</strong> Lagerung <strong>der</strong> Vermögenswerte<br />
(Gold-, Silber- und Platinbarren) von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beauftragt. Die Sparkasse<br />
Nienburg lagert die von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft erworbenen Edelmetallbarren in Tresorräumen<br />
getrennt von an<strong>der</strong>en Vermögensgütern Dritter.<br />
Die Sparkasse Nienburg hat sich dabei insbeson<strong>der</strong>e verpfl ichtet:<br />
für einen ausreichenden Versicherungsschutz <strong>der</strong> Vermögenswerte <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
gegen Einbruchdiebstahl und Raub Sorge zu tragen;<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft mindestens einmal monatlich eine Übersicht über die aktuelle<br />
Entwicklung und den Stand <strong>der</strong> verwahrten Edelmetalle zur Verfügung zu stellen.<br />
Zu den von <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg angemieteten Tresorräumen, in denen<br />
die Edelmetalle <strong>der</strong> Fondsgesellschaft verwahrt werden, haben ausschließlich die<br />
Mitarbeiter <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg Zutritt.<br />
ANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGE<br />
ART DER ANGEBOTENEN VERMÖGENSANLAGE<br />
(§ 4 ZIFFER 1 VermVerkProspV)<br />
Bei <strong>der</strong> angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um Kommanditanteile. Die<br />
Anleger beteiligen sich an <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG entwe<strong>der</strong><br />
unmittelbar als Kommanditisten o<strong>der</strong> mittelbar als Treugeberkommanditisten über die<br />
Treuhandkommanditistin, die L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong>, mit den jeweils<br />
vereinbarten Beteiligungsalternativen (<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage o<strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar).<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 72
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
ANZAHL UND GESAMTBETRAG DER ANGEBOTENEN<br />
VERMÖGENSANLAGE (§ 4 ZIFFER 1 VermVerkProspV),<br />
RÄUMLICHE BEGRENZUNG DES ANGEBOTES<br />
Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> angebotenen Vermögensanlage beträgt 10.020.000 Euro. Aufgrund<br />
<strong>der</strong> Mindestzeichnungssumme in Höhe von 5.000 Euro können daher maximal 2.004<br />
Kommanditanteile gezeichnet werden.<br />
Die Vermögensanlage wird nur in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland angeboten.<br />
MIT DER VERMÖGENSANLAGE VERBUNDENE RECHTE<br />
(§ 4 ZIFFER 1 VermVerkProspV)<br />
Die Anleger sind am Vermögen und am Ergebnis <strong>der</strong> Fondsgesellschaft im Verhältnis<br />
ihrer jeweiligen Einlage zum Gesamtkapital <strong>der</strong> Fondsgesellschaft am Ende eines<br />
Geschäftsjahres beteiligt.<br />
Sie verfügen über die gesetzlichen Informations- und Kontrollrechte (Anspruch<br />
auf Auskunft über wesentliche Angelegenheiten, Anspruch auf Vorlage des Jahresabschlusses,<br />
Anspruch auf Teilnahme an Gesellschaftsversammlungen), wobei das<br />
Wi<strong>der</strong>spruchsrecht bei außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen ausgeschlossen<br />
ist, soweit und sofern über solche Maßnahmen ein Gesellschafterbeschluss<br />
gefasst worden ist o<strong>der</strong> wenn nach dem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
eine Beschlussfassung nicht erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
Die Anleger sind ferner berechtigt, bestimmte Angelegenheiten <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
durch Gesellschafterbeschluss zu entscheiden. Der Beschlussfassung durch die<br />
Gesellschafter unterliegen insbeson<strong>der</strong>e nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft gehörende Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, Än<strong>der</strong>ungen des<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es, Aufl ösung o<strong>der</strong> Umwandlung des Unternehmens, Veräußerung<br />
o<strong>der</strong> Verpachtung des Unternehmens o<strong>der</strong> eines wesentlichen Teiles davon, die<br />
vollständige o<strong>der</strong> teilweise Einstellung des Unternehmens, Aufnahme neuer und/o<strong>der</strong><br />
Aufgabe bestehen<strong>der</strong> Geschäftszweige, Eingehung von Bürgschaften, Garantien und<br />
<strong>der</strong>gleichen, Begebung von Wechseln, Erwerb von Beteiligungen an an<strong>der</strong>en<br />
Unternehmen, Ausschluss <strong>der</strong> persönlich haftenden Gesellschafterin aus wichtigem<br />
Grund und die Bestellung einer neuen geschäftsführenden Kommanditistin. Das<br />
Stimmgewicht <strong>der</strong> Anleger richtet sich nach <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> eingezahlten Kapitaleinlagen.<br />
Je ein Anteil auf dem Kapitalkonto <strong>II</strong> gewährt eine Stimme.<br />
Der Anleger hat das Recht, seine Beteiligung mit Zustimmung <strong>der</strong><br />
Geschäftsführung zu übertragen, sofern seine Einlage eingezahlt o<strong>der</strong> sichergestellt ist,<br />
dass <strong>der</strong> Übernehmer die Einzahlung leistet. Die Zustimmung zur Übertragung darf<br />
nur aus wichtigem Grund versagt werden. Bei (Sicherheits-) Abtretungen eines<br />
Treugeberanteils gilt Entsprechendes. Abtretungen können nur mit Wirkung zum Ende<br />
eines Monats erfolgen; dies gilt nicht für Sicherungsabtretungen sowie für<br />
Übertragungen im Wege <strong>der</strong> Schenkung.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 73
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Die Anleger haben das Recht, selbst an den Gesellschafterversammlungen<br />
teilzunehmen o<strong>der</strong> sich durch einen Dritten vertreten zu lassen. Die Vollmacht bedarf<br />
<strong>der</strong> Schriftform. Außerdem können Treugeber <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin für die<br />
Stimmrechtsausübung Weisungen erteilen.<br />
Die Anleger können ihre Beteiligung nach Ablauf von 120 Monaten (10<br />
Jahre) nach ihrer ersten Kapitaleinzahlung schriftlich kündigen. Nach Ablauf von 120<br />
Monaten können die Anleger ihre Beteiligung jeweils bis zum 20. eines jeden Monats,<br />
eingehend bei <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, mit Wirkung zum Monatsende ordentlich<br />
kündigen. Sie haben jedoch je<strong>der</strong>zeit das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.<br />
Treuhandbeteiligungen stehen direkt gehaltene Kommanditbeteiligungen<br />
gleich. Die Umwandlung <strong>der</strong> Treuhandbeteiligung in die Stellung eines<br />
Kommanditisten ist frei möglich.<br />
Die vorstehenden Rechte sind mit <strong>der</strong> Pfl icht zur Erbringung <strong>der</strong> Kapitalanlage<br />
sowie Treuepfl ichten verbunden. Eine Rückübertragung von Kommanditanteilen an<br />
die Gesellschaft ist nicht möglich.<br />
WESENTLICHE GRUNDLAGEN DER STEUERLICHEN KONZEPTION<br />
(§ 4 ZIFFER 2 VermVerkProspV)<br />
Die wesentlichen Grundlagen <strong>der</strong> steuerlichen Konzeption <strong>der</strong> Vermögensanlage sind<br />
ausführlich im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ (Seite 89–93) dargestellt.<br />
ÜBERTRAGUNGSMÖGLICHKEITEN UND HANDELBARKEIT<br />
(§ 4 ZIFFER 3 VermVerkProspV)<br />
Die Vermögensanlage ist übertragbar. Als Kommanditisten können die Anleger<br />
Mitgliedschaftsrechte an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft im Wege <strong>der</strong> Abtretung übertragen<br />
(§§ 398, 413 BGB). Als Treugeber können die Anleger ihre Beteiligungen im Wege einer<br />
Über nahme des Treuhand- und Verwaltungsvertrages übertragen (§§ 414, 415 BGB analog).<br />
Verstirbt ein Kommanditist, so geht seine Beteiligung ohne weitere<br />
Rechtshandlungen auf den o<strong>der</strong> die Erben/Vermächtnisnehmer über.<br />
Die freie Handelbarkeit <strong>der</strong> Vermögensanlage ist folgen<strong>der</strong>maßen eingeschränkt:<br />
Verfügungen über die Vermögensanlage ist nur mit Zustimmung <strong>der</strong><br />
Geschäftsführung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft möglich. Die Zustimmung darf nur<br />
aus wichtigem Grund verweigert werden.<br />
Die Kommanditbeteiligung muss bei <strong>der</strong> Fondsgesellschaft eingezahlt o<strong>der</strong> es muss<br />
sichergestellt sein, dass <strong>der</strong> Übernehmer die Einzahlung leistet.<br />
Die Verfügung über einen Teil <strong>der</strong> Beteiligung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn<br />
die abgetretene Beteiligung (Kapitalkonto I) durch 100 ohne Rest teilbar ist und<br />
sowohl die Beteiligung des Abtretungsempfängers als auch die verbleibende<br />
Beteiligung – bei Ehegatten die zusammengerechneten Beteiligungen – mindestens<br />
5.000 Euro betragen.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 74
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Im Übrigen ist ein Verkauf <strong>der</strong> Beteiligung im Rahmen des Zweitmarktes nur<br />
eingeschränkt möglich, weil es keinen Markt für den Handel mit <strong>der</strong>artigen<br />
Beteiligungen gibt.<br />
ZAHLSTELLE (§ 4 ZIFFER 4 VermVerkProspV)<br />
Zahlungen an die Anleger sowie die kostenlose Ausgabe dieses Verkaufsprospektes und<br />
des Vermögensanlagen-Informationsblatts werden von folgen<strong>der</strong> Zahlstelle ausgeführt:<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />
Hafenstraße 5<br />
31582 Nienburg<br />
ZAHLUNG DER EINLAGEN (§ 4 ZIFFER 5 VermVerkProspV)<br />
Die Anleger haben den vollen Nennbetrag ihrer jeweiligen Zeichnungssumme wie folgt<br />
zu leisten:<br />
Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage zahlen 100 Prozent <strong>der</strong><br />
Zeichnungssumme zzgl. 5 Prozent Agio hierauf unmittelbar nach Mitteilung über<br />
die Annahme des Beitritts auf das Konto <strong>der</strong> Fondsgesellschaft bei <strong>der</strong> Sparkasse<br />
Nienburg, BLZ 256 501 06, Kontonummer 36061430.<br />
Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar zahlen unmittelbar nach Mitteilung<br />
über die Annahme des Beitritts eine Einmalzahlung in Höhe von 10 Prozent <strong>der</strong><br />
Zeichnungssumme (mindestens 600 Euro) zzgl. 5 Prozent Agio auf die gesamte<br />
Zeichnungssumme auf das Konto <strong>der</strong> Fondsgesellschaft bei <strong>der</strong> Sparkasse<br />
Nienburg, BLZ 256 501 06, Kontonummer 36061430. Die erste Ratenzahlung<br />
entsprechend <strong>der</strong> Beitrittserklärung (mindestens 50 Euro) folgt zum ersten Werktag<br />
des Monats nach Annahme <strong>der</strong> Beitrittserklärung. Die monatlichen Zahlungen<br />
werden bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung vom Konto des Anlegers<br />
abgebucht.<br />
STELLEN ZUR ENTGEGENNAHME VON WILLENSERKLÄRUNGEN<br />
(§ 4 ZIFFER 6 VermVerkProspV)<br />
Die Zeichnungsscheine sind ordnungsgemäß auszufüllen und an die geschäftsführende<br />
Kommanditistin unter folgen<strong>der</strong> Geschäftsadresse zu übersenden:<br />
L’or AG<br />
Hafenstraße 5<br />
31582 Nienburg<br />
Die Zeichnungen werden von <strong>der</strong> L’or AG im Namen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft angenommen.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 75
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
ZEICHNUNGSFRIST UND MÖGLICHKEITEN ZUR VORZEITIGEN<br />
SCHLIESSUNG (§ 4 ZIFFER 7 VermVerkProspV)<br />
Das öffentliche Angebot beginnt gemäß § 9 Absatz 1 VerkProspG frühestens einen Tag<br />
nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes. Das Angebot endet am am 31. Dezember<br />
2013. Die Geschäftsführung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft kann nach freiem Ermessen die<br />
Angebotsperiode bis zum 31. Dezember 2014 verlängern. Es besteht keine Möglichkeit,<br />
die Zeichnungsfrist vorzeitig zu schließen o<strong>der</strong> Zeichnungen, Anteile o<strong>der</strong><br />
Beteiligungen zu kürzen.<br />
ERWERBSPREIS (§ 4 ZIFFER 9 VermVerkProspV)<br />
Die Anleger haben für den Erwerb ihrer Anteile an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft jeweils den<br />
Nominalbetrag <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Beitrittserklärung übernommenen Kapitaleinlage an die<br />
Fondsgesellschaft zu zahlen. Der Erwerbspreis entspricht dem Zeichnungsbetrag und<br />
dieser beträgt bei <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage mindestens 5.000 Euro<br />
o<strong>der</strong> einen höheren Betrag - auf volle 100 Euro lautend - und bei <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar mindestens 600 Euro einmalig o<strong>der</strong> einen höheren Betrag - auf volle 10 Euro<br />
lautend - sowie mindestens 50 Euro monatlich o<strong>der</strong> einen höheren Betrag, <strong>der</strong> durch 10<br />
teilbar sein muss.<br />
WEITERE KOSTEN (§ 4 ZIFFER 10 VermVerkProspV)<br />
Die Anleger haben ein Agio in Höhe von 5 Prozent ihrer jeweiligen<br />
Zeichnungssumme zu erbringen.<br />
Außerdem können den Anlegern zusätzliche Kosten für den Geldverkehr<br />
(Überweisungs- und Lastschriftgebühren) entstehen.<br />
Bei verspäteter Leistung <strong>der</strong> Einlage ist die Fondsgesellschaft zur<br />
Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz<br />
gemäß § 247 BGB berechtigt.<br />
Sofern sich die Anleger als beschränkt haftende Gesellschafter direkt an <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft beteiligen wollen, haben sie die Kosten für ihre Eintragung im<br />
Handelsregister sowie für die notarielle Beglaubigung einer zu übergebenden<br />
Handelsregistervollmacht zu tragen.<br />
Den Anlegern können Verwaltungskosten (Porto, Telefonkosten,<br />
Reisekosten, Kosten für einen Bevollmächtigten o<strong>der</strong> Sachverständigen) für die<br />
Ausübung von Mitteilungspfl ichten o<strong>der</strong> Informations- und Kontrollrechten, für<br />
die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft o<strong>der</strong> für die<br />
Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren sowie für die Erteilung von<br />
Weisungen an die Treuhandkommanditistin entstehen.<br />
Bei einer Übertragung einer Beteiligung und/o<strong>der</strong> für die Umwandlung einer<br />
Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als Kommanditist haben die Anleger die<br />
anfallenden Kosten zu tragen.<br />
Die Anleger haben sämtliche Kosten zu ersetzen, die <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 76
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
im Zusammenhang mit dem Ausschluss <strong>der</strong> Anleger aus wichtigem Grund o<strong>der</strong><br />
ihrem Ausscheiden wegen Insolvenz o<strong>der</strong> Pfändung <strong>der</strong> Beteiligung entstehen.<br />
Weitere Kosten können im Erbfall für die Legitimation als Erbe bzw. Vermächtnisnehmer<br />
entstehen o<strong>der</strong> – im Falle einer Erbengemeinschaft – für die Tätigkeit eines<br />
zu bestellenden gemeinsamen Bevollmächtigten.<br />
Kündigt <strong>der</strong> Anleger und wählt die physische Auslieferung <strong>der</strong> Edelmetalle,<br />
so hat er spätestens drei Monate nach Auffor<strong>der</strong>ung zur Abholung die Edelmetalle<br />
abzuholen. Kommt <strong>der</strong> Anleger dieser Auffor<strong>der</strong>ung nicht nach, ist die Anbieterin<br />
berechtigt, Verwahrkosten in Höhe von 2 Prozent p. a. des Wertes <strong>der</strong> Edelmetalle,<br />
mindestens aber 100 Euro je Monat in Rechnung zu stellen. Beim Abholen <strong>der</strong><br />
Edelmetalle können dem Anleger Fahrkosten entstehen.<br />
Der Anleger kann die Gesellschaft vor Ablauf von 120 Monaten nach seiner<br />
ersten Kapitaleinzahlung kündigen, wenn er sich in einer wirtschaftlichen Notlage<br />
befi ndet. Eine wirtschaftliche Notlage liegt vor, wenn bei dem Anleger aufgrund<br />
eines unvorhergesehenen Ereignisses eine fi nanzielle Notlage eintritt, welche den<br />
Geldbedarf auslöst. Für diesen Fall <strong>der</strong> Kündigung hat <strong>der</strong> Anleger eine Kündigungs<br />
gebühr von 2 Prozent <strong>der</strong> Beteiligungssumme für jedes angefangene und nicht<br />
eingehaltene Jahr <strong>der</strong> 10-jährigen Beteiligungsdauer an die geschäftsführende<br />
Kommanditistin zu zahlen.<br />
Die vorgenannten Kostenpositionen sind zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung<br />
in ihrer exakten Höhe nicht defi nierbar. Darüber hinaus entstehen den Anlegern für<br />
den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung <strong>der</strong> Vermögensanlage keine<br />
weiteren Kosten.<br />
WEITERE LEISTUNGEN (§ 4 ZIFFER 11 VermVerkProspG)<br />
Die Haftung <strong>der</strong> Kommanditisten ist im Außenverhältnis auf die in das Handelsregister<br />
eingetragene Haftsumme beschränkt. Diese beträgt 10 Prozent <strong>der</strong><br />
übernommenen Pfl ichteinlage. Diese Haftung erlischt erst mit <strong>der</strong> Leistung <strong>der</strong><br />
Einlage. Sollte <strong>der</strong> Saldo <strong>der</strong> Kapitalkonten in <strong>der</strong> Handelsbilanz durch Auszahlungen<br />
o<strong>der</strong> Gewinn- und Verlustzurechnungen einen Nominalwert unter <strong>der</strong> im<br />
Handelsregister eingetragenen Haftsumme (Kapitalkonto I) aufweisen, lebt die<br />
Haftung jedoch gemäß § 172 Abs. 4 HGB bis zur Höhe <strong>der</strong> Auszahlung wie<strong>der</strong><br />
auf – dies gilt auch für Wie<strong>der</strong>anleger. Im Ergebnis gilt dies auch für die sich als<br />
Treugeber an <strong>der</strong> Gesellschaft über die Treuhandkomman ditistin beteiligenden<br />
Anleger. Auf die im Risikokapitel unter „Haftung“ auf Seite 17 beschriebenen<br />
Haftungsrisiken <strong>der</strong> Kommanditisten wird verwiesen. Die Treugeber stellen<br />
gemäß dem Treuhandvertrag die Treuhandkommanditistin anteilig bezüglich<br />
des von dieser für sie gehaltenen Kommanditanteils von <strong>der</strong> vorstehend<br />
dargestellten Kommanditistenhaftung frei. Es besteht keine Nachschusspfl icht<br />
<strong>der</strong> Kommanditisten. Darüber hinaus bestehen keine Umstände, unter welchen<br />
<strong>der</strong> Erwerber <strong>der</strong> Vermögensanlage verpfl ichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen,<br />
insbeson<strong>der</strong>e weitere Zahlungen zu leisten.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 77
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
PROVISIONEN (§ 4 ZIFFER 12 VermVerkProspV)<br />
Die Gesamthöhe <strong>der</strong> Provisionen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Vermittlungsprovisionen<br />
o<strong>der</strong> vergleichbarer Vergütungen, steht noch nicht fest, da diese von <strong>der</strong> Höhe des einzu-<br />
werbenden Kommanditkapitals sowie des Depotwerts <strong>der</strong> Fondsgesellschaft abhängt.<br />
Prognosegemäß wird davon ausgegangen, dass bis Ende 2022 Kommanditkapital in Höhe<br />
von 10.020.000 Euro eingezahlt wird. Für die Vermittlung dieses Kommanditkapitals<br />
fällt prognosegemäß ein Agio (Vermittlungsprovision) in Höhe von 501.000 Euro an.<br />
Dies sind 5 Prozent des eingezahlten Kommanditkapitals. Für die Eigenkapitalvermittlung<br />
und alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben fällt prognosegemäß<br />
weiterhin eine Vergütung in Höhe von 1.002.000 Euro an. Dies sind 10 Prozent<br />
des eingezahlten Kommanditkapitals.<br />
Sollte <strong>der</strong> Depotwert <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nach Kosten mehr als 105 Prozent <strong>der</strong><br />
Summe <strong>der</strong> Einzahlungen <strong>der</strong> Anleger (ohne Agio) betragen, so hat die geschäftsführende<br />
Kommanditistin Anspruch auf eine weitere Vermittlungsprovision für die<br />
erfolgte Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten und Treugeber in die<br />
Fondsgesellschaft. Diese beträgt 10 Prozent des Betrages, über den <strong>der</strong> Depotwert <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft nach Kosten über 105 Prozent <strong>der</strong> Kapitaleinzahlungen <strong>der</strong> Anleger<br />
(ohne Agio) hinausgeht. Weitere Vermittlungsprovisionen sind dann geschuldet, wenn<br />
<strong>der</strong> Depotwert <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nach Kosten über den bisherigen höchsten Depotwert,<br />
<strong>der</strong> für die Bemessung <strong>der</strong> erstmaligen zusätzlichen Vermittlungsprovision maßgeblich<br />
war, zzgl. 5 Prozent hinausgeht. Prognosegemäß wird davon ausgegangen, dass bis<br />
Ende 2023 diese zusätzliche Vermittlungsprovision 736.533 Euro beträgt. Dies sind<br />
7,4 Prozent des prognostizierten eingezahlten Kommanditkapitals.<br />
Prognosegemäß beträgt bis Ende 2023 die Gesamthöhe <strong>der</strong> Provisionen<br />
2.239.533 Euro. Dies sind 22,4 Prozent des prognostizierten eingezahlten<br />
Kommanditkapitals von 10.020.000 Euro.<br />
Weitere Provisionen, insbeson<strong>der</strong>e Vermittlungsprovisionen o<strong>der</strong> vergleichbare<br />
Vergütungen, fallen nicht an.<br />
ANLAGEZIELE/ANLAGEPOLITIK<br />
(§ 9 ABSATZ 1 VermVerkProspV)<br />
Anlagepolitik und Anlageziel <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist das Erwerben, Halten, Verwalten<br />
und Verkaufen von real existierenden, zertifi zierten Edelmetallen in Barrenform,<br />
nämlich Gold, Silber und Platin. Von den Nettoeinnahmen wird die Fondsgesellschaft<br />
die zertifi zierten Edelmetalle Gold, Silber und Platin in Barrenform erwerben. Aus den<br />
Nettoeinnahmen wird zudem die Liquiditätsreserve <strong>der</strong> Fondsgesellschaft bestritten.<br />
Hierzu wird auf den Abschnitt „Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose“<br />
auf Seite 38 verwiesen. Aus <strong>der</strong> im Abschnitt „Mittelherkunfts- und<br />
Mittelverwendungsprognose“ auf Seite 38 aufgeführten Liquiditätsreserve bestreitet die<br />
Fondsgesellschaft u. a. ihre laufenden Kosten. Die Nettoeinnahmen werden nicht für<br />
sonstige Zwecke genutzt. Die Nettoeinnahmen reichen für die Realisierung <strong>der</strong><br />
Anlageziele allein aus. Weitere Tätigkeitsbereiche <strong>der</strong> Fondsgesellschaft bestehen nicht.<br />
Beabsichtigt ist, die Edelmetalle monetär jeweils im Drittelmix zu erwerben. Die<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 78
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Fondsgesellschaft darf bis zu 10 Prozent des eingezahlten Kommanditkapitals als<br />
Barreserve auf einem Giro- o<strong>der</strong> Tagesgeldkonto halten.<br />
Die Edelmetalle werden in Tresorräumen durch Sparkassen o<strong>der</strong> Banken eingelagert.<br />
Eine Möglichkeit zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anlageziele o<strong>der</strong> Anlagepolitik ist nur aufgrund<br />
einer Än<strong>der</strong>ung des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es durch Beschluss <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung<br />
möglich, <strong>der</strong> eine Mehrheit von 75 Prozent <strong>der</strong> abgegebenen stimmberechtigten Stimmen<br />
erfor<strong>der</strong>t. Gleiches gilt für den Einsatz von Termingeschäften o<strong>der</strong> Derivaten. Die<br />
Fondsgesellschaft hat bislang nur mit <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg einen Verwahrvertrag<br />
über die Verwahrung <strong>der</strong> Edelmetalle geschlossen (siehe hierzu Seite 72). Bislang hat<br />
die Fondsgesellschaft noch keine Projekte realisiert und noch keine Edelmetalle<br />
erworben. Vorverträge für die Realisierung <strong>der</strong> Anlageziele und Anlagepolitik <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft existieren nicht. Der Erwerb <strong>der</strong> Edelmetalle soll mit dem<br />
eingezahlten Kommanditkapital <strong>der</strong> Anleger erfolgen.<br />
BESCHREIBUNG DES ANLAGEOBJEKTS<br />
(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 1 VermVerkProspV)<br />
Die Anleger erwerben unternehmerische Beteiligungen an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />
Anlageobjekt sind die Edelmetalle Gold, Silber und Platin in Barrenform. Die<br />
Fondsgesellschaft hat direkten Zugang zu den Scheidenanstalten. Sie kauft und<br />
verkauft die Edelmetalle Gold, Silber und Platin in Barrenform bei den zugelassenen<br />
Scheideanstalten wie z. B. <strong>der</strong> Firma Umicore. Weiterhin ist die Fondsgesellschaft<br />
berechtigt, die zertifi zierten Edelmetalle von nahestehenden Personen und an<strong>der</strong>en<br />
Dritten zu einem Preis zu erwerben, <strong>der</strong> den üblichen Marktpreis (Verkaufspreis <strong>der</strong><br />
Scheideanstalt) nicht übersteigt. Im Falle des Verkaufs von Edelmetallen ist die<br />
Fondsgesellschaft berechtigt, diese an Dritte zu einem Preis zu veräußern, <strong>der</strong><br />
mindestens dem üblichen Marktpreis (Ankaufspreis <strong>der</strong> Scheideanstalt) entspricht. Die<br />
Edelmetalle werden in dem fi rmeneigenen Tresor <strong>der</strong> Anbieterin, einem ehemaligen<br />
Bundesbanktresor <strong>der</strong> höchsten Sicherheitsstufe, verwahrt. Zur Verwahrung <strong>der</strong><br />
Edelmetalle hat sich hierbei die Sparkasse Nienburg in einem Verwahrvertrag<br />
gegenüber <strong>der</strong> Fondsgesellschaft verpfl ichtet. Die Edelmetalle sind in Höhe des<br />
aktuellen Wie<strong>der</strong>beschaffungswertes gegen Raub und Einbruchdiebstahl versichert. Die<br />
Edelmetalle werden von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft gehalten, verwaltet und veräußert.<br />
RECHTE BESTIMMTER PERSONEN AM ANLAGEOBJEKT<br />
(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 2 VermVerkProspV)<br />
Der Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern <strong>der</strong> Emittentin, den<br />
Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> Emittentin, den Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrats<br />
<strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin, dem Mittelverwendungskontrolleur o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in stand o<strong>der</strong> steht kein Eigentum am Anlageobjekt o<strong>der</strong> wesentlichen<br />
Teilen desselben zu. Ihnen steht auch aus an<strong>der</strong>en Gründen keine dingliche<br />
Berechtigung am Anlageobjekt zu.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 79
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
DINGLICHE BELASTUNGEN DES ANLAGEOBJEKTS<br />
(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 3 VermVerkProspV)<br />
Es bestehen keine dinglichen Belastungen am Anlageobjekt.<br />
RECHTLICHE ODER TATSÄCHLICHE BESCHRÄNKUNGEN DER<br />
VERWALTUNGSMÖGLICHKEIT DES ANLAGEOBJEKTES,<br />
INSBESONDERE AUF DAS ANLAGEZIEL<br />
(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 4 VermVerkProspV)<br />
Es bestehen keine rechtlichen o<strong>der</strong> tatsächlichen Beschränkungen <strong>der</strong> Verwendungsmöglichkeit<br />
des Anlageobjekts, insbeson<strong>der</strong>e in Hinsicht auf das Anlageziel.<br />
BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN<br />
(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 5 VermVerkProspV)<br />
Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung liegen alle zur Erreichung <strong>der</strong> Anlageziele<br />
sowie für das Anlageobjekt erfor<strong>der</strong>lichen behördlichen Genehmigungen vor.<br />
VERTRÄGE ÜBER DIE ANSCHAFFUNG DES ANLAGEOBJEKTS<br />
(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 6 VermVerkProspV)<br />
Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung hat die Emittentin noch keine Verträge über<br />
die Anschaffung o<strong>der</strong> Herstellung des Anlageobjekts o<strong>der</strong> wesentlicher Teile davon<br />
geschlossen.<br />
BEWERTUNGSGUTACHTEN FÜR DAS ANLAGEOBJEKT<br />
(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 7 VermVerkProspV)<br />
Es hat keine Person o<strong>der</strong> Gesellschaft ein Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt<br />
erstellt.<br />
LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN BESTIMMTER PERSONEN<br />
(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 8 VermVerkProspV)<br />
Nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen werden von <strong>der</strong> Prospektverantwortlichen,<br />
den Gründungsgesellschaftern <strong>der</strong> Emittentin, den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />
<strong>der</strong> Emittentin, den Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrates <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />
Kommanditistin, <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in und dem Mittelverwendungskontrolleur o<strong>der</strong><br />
sonstigen Personen nicht erbracht.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 80
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
VORAUSSICHTLICHE GESAMTKOSTEN<br />
(§ 9 ABSATZ 2 ZIFFER 9 VERMVERKPROSPV)<br />
Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageobjekts fi nden sich in <strong>der</strong> Mittelherkunftsund<br />
Mittelverwendungsprognose auf Seite 38. Die Finanzierung des Anlageobjekts erfolgt<br />
ausschließlich durch Eigenkapital. Fremdkapital wurde und wird nicht aufgenommen.<br />
Die Gewährung von Fremdkapital ist ebenfalls nicht zugesagt.<br />
ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN<br />
FIRMA, SITZ, GESCHÄFTSANSCHRIFT<br />
(§ 5 ZIFFER 1 VermVerkProspV)<br />
Emittentin ist die Fondsgesellschaft „<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG“ mit Sitz in<br />
Nienburg. Die Geschäftsanschrift lautet: Hafenstraße 5, 31582 Nienburg.<br />
GRÜNDUNG, DAUER (§ 5 ZIFFER 2 VermVerkProspV)<br />
Die Fondsgesellschaft wurde am 02. Januar 2011 gegründet und ist seit dem 12. Januar<br />
2011 im Handelsregister eingetragen. Sie ist auf unbestimmte Zeit gegründet worden.<br />
RECHTSORDNUNG, RECHTSFORM<br />
(§ 5 ZIFFER 3 VermVerkProspV)<br />
Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft und unterliegt dem deutschen<br />
Recht.<br />
STRUKTUR DES PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTERS<br />
(§ 5 ZIFFER 3 VermVerkProspV)<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
ist die Value Verwaltungsgesellschaft mbH. Das voll eingezahlte Stammkapital<br />
<strong>der</strong> Komplementärin beträgt 25.200 Euro. Geschäftsführerin <strong>der</strong> Komplementärin<br />
ist Frau Stephanie Meyn. Die Komplementärin hat ihren Sitz in Nienburg. Ihre<br />
Geschäftsanschrift lautet: Hafenstraße 5, 31582 Nienburg. Sie ist eingetragen im<br />
Handelsregister Walsrode unter HRB 201331. Grundsätzlich haftet <strong>der</strong> persönlich<br />
haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Vorliegend ist<br />
eine Kapitalgesellschaft die persönlich haftende Gesellschafterin und diese haftet<br />
daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 81
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
VON DER GESETZLICHEN REGELUNG ABWEICHENDE<br />
BESTIMMUNGEN (§ 5 ZIFFER 3 VermVerkProspV)<br />
Die Satzung <strong>der</strong> Komplementärin enthält keine von <strong>der</strong> gesetzlichen Regelung<br />
abweichenden Bestimmungen. Der <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft enthält<br />
in Bezug auf die Komplementärin die folgende von <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmung<br />
abweichende Regelung: Die Komplementärin ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist,<br />
von <strong>der</strong> Geschäftsführung ausgeschlossen (§ 7 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s). Sie darf von<br />
ihrer Vertretungsmacht keinen Gebrauch machen, soweit sie hierzu nicht zwingend<br />
verpfl ichtet ist (§ 7 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s). Außerdem ist die Komplementärin<br />
nicht zur Leistung einer Einlage verpfl ichtet und sie ist am Ergebnis und Vermögen<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft nicht beteiligt (§ 4 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s). Ferner unterliegt<br />
die Komplementärin keinem Wettbewerbsverbot (§ 5 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s). Die<br />
Bestimmungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es <strong>der</strong> Fondsgesellschaft weichen darüber hinaus<br />
folgenden Punkten von den gesetzlichen Bestimmungen ab: § 4 Gesellschafter und<br />
Gesellschaftskapital, § 7 Geschäftsführung und Vertretung, § 9 Konten <strong>der</strong> Gesellschafter,<br />
§ 11 Gesellschafter beschlüsse, § 12 Gesellschafterversammlung, schriftliche Beschlussfassung,<br />
§ 13 Jahres abschluss, § 14 Gewinn-und-Verlust-Rechnung, § 15 Kündigung <strong>der</strong><br />
Gesellschaft und Ausscheiden von Gesellschaftern, § 16 Ausschluss von Gesellschaftern,<br />
§ 17 Abfi ndung, § 18 Übertragung von Gesellschaftsanteilen und Erbfolge,<br />
§ 20 Schlichtungsvereinbarung, Ombudsverfahren, § 21 Schriftform und Kosten <strong>der</strong><br />
Gesellschaftsgründung.<br />
GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS<br />
(§ 5 ZIFFER 4 VermVerkProspV)<br />
Gegenstand des Unternehmens ist <strong>der</strong> Ankauf, das Halten und Verwalten sowie <strong>der</strong><br />
Verkauf von real existierenden, zertifi zierten Edelmetallen, nämlich Gold, Silber und<br />
Platin, die in Barrenform erworben werden. Der Gesellschaft ist die Durchführung<br />
sämtlicher mit den vorstehenden Geschäften verbundenen Hilfsgeschäfte und<br />
Dienstleistungen erlaubt, die geeignet sind, das Unternehmen zu för<strong>der</strong>n, sofern es sich<br />
nicht um erlaubnispfl ichtige Tätigkeiten im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) o<strong>der</strong><br />
solche im Sinne des § 34c Gewerbeordnung (GewO) handelt. Die Gesellschaft ist<br />
berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen.<br />
REGISTERGERICHT, HANDELSREGISTERNUMMER<br />
(§ 5 ZIFFER 5 VermVerkProspV)<br />
Die Fondsgesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter <strong>der</strong><br />
Nummer HRA 201485 eingetragen.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 82
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
EINORDNUNG IN DEN KONZERN<br />
(§ 5 ZIFFER 6 VermVerkProspV)<br />
Gründungsgesellschafter <strong>der</strong> Fondsgesellschafter sind die Value Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH (Komplementärin), die L’or AG (geschäftsführende Kommanditistin) sowie die<br />
L’or captital trust admin <strong>GmbH</strong> (Treuhandkommanditistin). Alleinige Gesellschafterin<br />
sowohl <strong>der</strong> Komplementärin als auch <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin ist die L’or AG, die<br />
auch Anbieterin dieses Beteiligungsangebotes ist. Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung<br />
ist die Fondsgesellschaft ein Konzernunternehmen <strong>der</strong> L’or AG im Sinne des § 18 AktG i. V.<br />
m. § 296 HGB. Es ist vorgesehen, dass die Anleger die Mehrheit des Kommanditkapitals<br />
übernehmen. Nach Beitritt <strong>der</strong> Anleger und Übernahme <strong>der</strong> Mehrheit des Kommanditkapitals<br />
ist die Fondsgesellschaft kein Konzernunternehmen.<br />
KAPITAL, HAUPTMERKMALE DER ANTEILE<br />
(§ 6 VermVerkProspV)<br />
Die Fondsgesellschaft verfügt zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung und vor <strong>der</strong><br />
Kapitalerhöhung, die Gegenstand dieses Beteiligungsangebotes ist, über ein<br />
Kommanditkapital von 2.000 Euro (gezeichnetes Kapital). Von dem Kommanditkapital<br />
haben die L’or AG (geschäftsführende Kommanditistin) und die L’or capital trust<br />
admin <strong>GmbH</strong> (Treuhandkommanditistin) jeweils einen Kapitalanteil in Höhe von<br />
1.000 Euro übernommen.<br />
Die Haftsumme <strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin beträgt 100 Prozent<br />
<strong>der</strong> übernommenen Einlage. Die Haftsumme <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin beträgt vor<br />
<strong>der</strong> ersten Kapitalerhöhung 100 Prozent <strong>der</strong> übernommenen Einlage. Die Komplementärin<br />
verfügt über keine Stimmrechte. Die Hauptmerkmale <strong>der</strong> Anteile <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />
Kommanditistin und <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin gewähren die gleichen Rechte, die<br />
den übrigen, hinzutretenden Kommanditisten/Treugebern zustehen. Hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Rechte <strong>der</strong> Anleger wird zudem auf die Ausführungen auf den Seiten 73 f. verwiesen. Es<br />
bestehen bei <strong>der</strong> Emittentin keine ausstehenden Einlagen auf das Kapital.<br />
Die Value Verwaltungsgesellschaft mbH (Komplementärin) hat keinen<br />
Kapitalanteil übernommen und ist zur Leistung einer Einlage nicht verpfl ichtet. Sie ist<br />
am Ergebnis und am Vermögen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nicht beteiligt.<br />
Es wurden keinen Wertpapiere o<strong>der</strong> Vermögensanlagen im Sinne des § 8f des<br />
Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />
GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER (§ 7 VermVerkProspV)<br />
Gründungsgesellschafter <strong>der</strong> Fondsgesellschaft sowie Gesellschafter zum Zeitpunkt<br />
<strong>der</strong> Aufstellung des Verkaufsprospektes sind die folgenden juristischen Personen:<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin):<br />
Value Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Nienburg<br />
Beschränkt haftende Gesellschafterin (geschäftsführende Kommanditistin):<br />
L’or AG mit Sitz in Nienburg<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 83
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Beschränkt haftende Gesellschafterin (Treuhandkommanditistin):<br />
L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Nienburg<br />
Von den Gründungsgesellschaftern haben die geschäftsführende Kommanditistin<br />
und die Treuhandkommanditistin jeweils eine Pfl ichteinlage in Höhe von 1.000 Euro<br />
übernommen und voll eingezahlt. Hieraus ergibt sich ein Gesamtbetrag <strong>der</strong> von den<br />
Gründungsgesellschaftern insgesamt gezeichneten und eingezahlten Kommanditeinlagen<br />
von 2.000 Euro zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung.<br />
Die Komplementärin ist nicht am Gewinn <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligt. Die<br />
Komplementärin erhält für die Übernahme <strong>der</strong> persönlichen Haftung eine laufende<br />
monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von 0,06 Prozent des zum letzten Tag des<br />
jeweiligen Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin ist am Gewinn <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
im Verhältnis ihrer Pfl ichteinlage zum Gesamtkapital <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Geschäftsführung <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft eine laufende monatliche Vergütung in Höhe von 1/12 von 2,4<br />
Prozent des zum letzten Tag des jeweiligen Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten<br />
zzgl. <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer. Weiterhin erhält<br />
die geschäftsführende Kommanditistin für die Übernahme <strong>der</strong> Prospektgestaltung und<br />
Drucklegung eine einmalige Vergütung in Höhe von 100.000 Euro zzgl. <strong>der</strong> zum<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer. Des Weiteren erhält die<br />
geschäftsführende Kommanditistin für die Durchführung <strong>der</strong> Eigenkapitalvermittlung<br />
und aller damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben (Marketing/Vertrieb) eine<br />
einmalige Vergütung in Höhe von 10 Prozent <strong>der</strong> gezeichneten Kommanditeinlagen.<br />
Sollte die geschäftsführende Kommanditistin im Falle des Verkaufs von Edelmetallen<br />
einen Verkaufspreis erzielen, <strong>der</strong> höher als <strong>der</strong> aktuelle Marktpreis (Ankaufspreis <strong>der</strong><br />
Scheideanstalt) ist, so stehen ihr 50 Prozent <strong>der</strong> Differenz zwischen erzieltem<br />
Verkaufspreis und aktuellem Marktpreis als Gewinnbeteiligung zu. Gleiches gilt für<br />
den Fall des Ankaufs von Edelmetallen zu einem Preis, <strong>der</strong> niedriger ist als <strong>der</strong> aktuelle<br />
Marktpreis (Verkaufspreis <strong>der</strong> Scheideanstalt). Auch hier steht <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />
Kommanditistin 50 Prozent <strong>der</strong> Differenz zwischen Kaufpreis und aktuellem<br />
Marktpreis einschließlich Umsatzsteuer als Gewinnbeteiligung zu. Die Zahlung von<br />
Vergütungen für die Vermittlung von Edelmetallkäufen o<strong>der</strong> -verkäufen ist zulässig,<br />
solange und soweit die Fondsgesellschaft auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gezahlten<br />
Vergütungen einen höheren Verkaufspreis o<strong>der</strong> einen niedrigeren Einkaufspreis<br />
im Vergleich zur Abwicklung zum aktuellen Marktpreis unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Umsatzsteuer am Kauf von Silber und Platin erzielen kann. Für ihre Tätigkeit im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten o<strong>der</strong><br />
Treugeber in die Fondsgesellschaft erhält die geschäftsführende Kommanditistin das<br />
tatsächlich eingeworbene Agio auf das Beteiligungskapital. Sollte <strong>der</strong> Depotwert des<br />
Fonds nach Kosten mehr als 105 Prozent <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Kapitaleinzahlungen <strong>der</strong> Anleger<br />
(ohne Agio) betragen, so hat die geschäftsführende Kommanditistin Anspruch auf eine<br />
zusätzliche Vergütung für die erfolgte Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />
und Treugeber in die Fondsgesellschaft. Diese beträgt 10 Prozent des Betrages, über den<br />
<strong>der</strong> Depotwert des Fonds nach Kosten über 105 Prozent <strong>der</strong> Kapitaleinzahlungen <strong>der</strong><br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 84
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Anleger (ohne Agio) hinausgeht. Weitere Vergütungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
erfolgten Vermittlung <strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten und Treugeber in die<br />
Fondsgesellschaft sind darüber hinaus geschuldet, wenn <strong>der</strong> Depotwert des Fonds nach<br />
Kosten über den bisherigen höchsten Depotwert, <strong>der</strong> für die Bemessung <strong>der</strong> erstmaligen<br />
zusätzlichen Vergütung für die Vermittlung von Kommanditisten und Treugebern<br />
maßgeblich war, zzgl. 5 Prozent hinausgeht. Die Vergütung beträgt in diesen Fällen<br />
10 Prozent des Betrages zwischen dem bisherigen Hoch zzgl. 5 Prozent und dem neuen<br />
Hoch (All-Time-High/High-Watermark-Prinzip).<br />
Die Treuhandkommanditistin ist am Gewinn <strong>der</strong> Fondsgesellschaft im<br />
Verhältnis ihrer Pfl ichteinlage zum Gesamtkapital <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligt. Die<br />
Treuhandkommanditistin erhält für ihre Leistungen aus dem Treuhandvertrag von <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von monatlich 1/12 von 0,18 Prozent des<br />
zum letzten Tag des jeweiligen Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten zzgl. <strong>der</strong><br />
zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer.<br />
Über die zuvor dargestellten Vergütungen hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern/Gesellschaftern<br />
zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung keine weiteren<br />
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge, insbeson<strong>der</strong>e<br />
Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen je<strong>der</strong> Art innerhalb und außerhalb des<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es, zu.<br />
Die Gründungsgesellschafter/Gesellschafter zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung<br />
halten we<strong>der</strong> unmittelbar noch mittelbar Beteiligungen an Unternehmen,<br />
die mit dem Vertrieb <strong>der</strong> emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die <strong>der</strong><br />
Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen o<strong>der</strong> die im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
Herstellung o<strong>der</strong> Anschaffung des Anlageobjekts Lieferungen o<strong>der</strong> Leistungen erbringen.<br />
Die Gründungsgesellschafter/Gesellschafter zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung<br />
sind zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung für <strong>der</strong>artige Unternehmen nicht tätig.<br />
Die Gründungsgesellschafter/Gesellschafter zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospekt aufstellung<br />
sowie Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geschäftsführung o<strong>der</strong> des Vorstandes, Aufsichtsgremien<br />
und Beiräte <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in sowie sonstiger Personen haben<br />
keine Eintragungen in Bezug auf eine Verurteilung wegen einer Straftat nach<br />
den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs,<br />
§ 54 Kreditwesengesetzes,<br />
§ 38 Wertpapierhandelsgesetz o<strong>der</strong><br />
§ 369 Abgabenordnung<br />
in einem Führungszeugnis enthalten. Ebenfalls erfolgte auch keine ausländische<br />
Verurteilung wegen einer Straftat, die mit den vorgenannten Straftaten vergleichbar ist.<br />
Über das Vermögen eines Gründungsgesellschafters o<strong>der</strong> eines Gesellschafters<br />
zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet o<strong>der</strong><br />
mangels Masse abgewiesen. Ein Gründungsgesellschafter o<strong>der</strong> Gesellschafter zum<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung war bei keiner Geschäftsführung einer Gesellschaft<br />
tätig, über <strong>der</strong>en Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet o<strong>der</strong> mangels Masse<br />
abgewiesen wurde.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 85
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
DIE WICHTIGSTEN TÄTIGKEITSBEREICHE (§ 8 VERMVERKPROSPV)<br />
Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche <strong>der</strong> Fondsgesellschaft bestehen im Erwerben,<br />
Halten, Verwalten und Verkaufen von real existierenden, zertifi zierten Edelmetallen in<br />
Barrenform, nämlich Gold, Silber und Platin. Weitere Tätigkeitsbereiche <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft bestehen nicht. Beabsichtigt ist, die Edelmetalle jeweils wertmäßig im<br />
Drittelmix zu erwerben. Die Fondsgesellschaft darf bis zu 10 Prozent des eingezahlten<br />
Kommanditkapitals als Barreserve auf einem Giro- o<strong>der</strong> Tagesgeldkonto halten. Die<br />
Edelmetalle werden zentral in Tresorräumen durch Sparkassen o<strong>der</strong> Banken eingelagert.<br />
Die Fondsgesellschaft hat den im Kapitel „Planungsrechnung 01. Januar 2012<br />
bis 31. Dezember 2023“ dargestellten Mittelverwendungskontrollvertrag geschlossen.<br />
Weiterhin hat die Fondsgesellschaft mit <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg einen Verwahrvertrag<br />
über die Verwahrung <strong>der</strong> Edelmetalle geschlossen. Hierzu wird auf die Seiten 72 f. dieses<br />
Prospektes verwiesen. Zur Umsetzung des Gesellschaftszweckes ist die Fondsgesellschaft<br />
davon abhängig, dass diese Verträge erfüllt werden. Weitere Verträge wurden nicht<br />
abgeschlossen.<br />
Darüber hinaus ist die Fondsgesellschaft nicht von Patenten, Lizenzen, Verträgen<br />
o<strong>der</strong> neuen Herstellungsverfahren abhängig.<br />
Gerichts-, Schieds- o<strong>der</strong> Verwaltungsverfahren, die einen wesentlichen Einfl uss<br />
auf die wirtschaftliche Lage <strong>der</strong> Fondsgesellschaft haben können, sind nicht anhängig.<br />
Laufende Investitionen – auch in Finanzanlagen – <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
bestehen nicht.<br />
Die Tätigkeit <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse<br />
beeinfl usst worden.<br />
MITGLIEDER DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER<br />
FONDSGESELLSCHAFT, MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS<br />
DER GESCHÄFTSFÜHRENDEN KOMMANDITISTIN<br />
(§ 12 ABSATZ 1 UND 2 VermVerkProspV)<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> Emittentin sind Marcus Meyn, Vorstand <strong>der</strong><br />
geschäftsführenden Kommanditistin, sowie Stephanie Meyn, Geschäftsführerin <strong>der</strong><br />
Komplementärin. Die Komplementärin ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, von <strong>der</strong><br />
Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geschäftsführung haben die<br />
Geschäftsanschrift Hafenstraße 5, 31582 Nienburg.<br />
Den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, sowie den<br />
Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrats <strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin, sind keine<br />
abgegrenzten Verantwortungs- und Aufgabenbereiche (Funktionen) zugeordnet.<br />
Die Fondsgesellschaft verfügt we<strong>der</strong> über einen Aufsichtsrat noch einen<br />
Beirat. Bei <strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin besteht ein Aufsichtsrat. Zu den<br />
Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrats zählen Hans-Jürgen Kasprich, Dr. Henning Hermann<br />
und Dr. Thomas Weigt. Die Mitglie<strong>der</strong> haben die Geschäftsanschrift Hafenstraße 5,<br />
31582 Nienburg.<br />
Die Fondsgesellschaft wurde am 02. Januar 2011 gegründet. Für das letzte<br />
abgeschlossene Geschäftsjahr wurde den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong><br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 86
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Fondsgesellschaft, Vorstand, Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrats <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />
Kommanditistin keine Gesamtbezüge, insbeson<strong>der</strong>e Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />
je<strong>der</strong> Art gewährt. Zur Höhe <strong>der</strong> vereinbarten Bezüge für die geschäftsführende<br />
Kommanditistin wird auf den Abschnitt „Vergütungen für Geschäftsführung und<br />
persönliche Haftung“ (Seite 65 f.) verwiesen.<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geschäftsführung o<strong>der</strong> des Vorstandes sowie Mitglie<strong>der</strong> von<br />
Aufsichtsgremien, Mitglie<strong>der</strong>n des Aufsichtsrats <strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin<br />
o<strong>der</strong> Beiräte <strong>der</strong> Fondsgesellschaft <strong>der</strong> Anbieterin, die Prospektverantwortliche,<br />
die Treuhän<strong>der</strong>in o<strong>der</strong> sonstige Personen sind nicht für Unternehmen tätig, die <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft Fremdkapital gewähren o<strong>der</strong> im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Herstellung<br />
des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen o<strong>der</strong> Leistungen erbringen. Die<br />
geschäftsführende Kommanditistin ist mit dem Vertrieb <strong>der</strong> Vermögensanlage beauftragt.<br />
Insofern sind <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin, Marcus Meyn,<br />
als Mitglied <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft sowie die Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Aufsichtsrats <strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin, Hans-Jürgen Kasprich,<br />
Dr. Henning Hermann und Dr. Thomas Weigt, für ein Unternehmen tätig, welches<br />
mit dem Vertrieb <strong>der</strong> Vermögensanlage betraut ist. Darüber hinaus sind die Mitglie<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Geschäftsführung o<strong>der</strong> des Vorstandes nicht für Unternehmen tätig, die mit dem<br />
Vertrieb <strong>der</strong> angebotenen Vermögensanlage betraut sind.<br />
TREUHANDKOMMANDITISTIN<br />
(§ 12 ABSATZ 3 VermVerkProspV)<br />
Die L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Nienburg ist Treuhandkommanditistin<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin<br />
ist <strong>der</strong> von den Anlegern mit <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin zu schließende Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag (siehe Seite 108 ff.) sowie <strong>der</strong> <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft (siehe Seite 94 ff.).<br />
Aufgabe <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin ist es, ihren Kommanditanteil an <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft im eigenen Namen, jedoch für Rechnung <strong>der</strong> mittelbar als Treugeber<br />
beteiligten Anleger zu halten. Die Treuhandkommanditistin hat folgende wesentliche<br />
Rechte und Pfl ichten: Die Treuhandkommanditistin übt die Verwaltung <strong>der</strong> Beteiligungen<br />
im wirtschaftlichen Interesse und nach den Weisungen <strong>der</strong> Treugeber aus. Sie ist berechtigt,<br />
das auf ihren Kommanditanteil entfallende Stimmrecht nach den Weisungen ihrer<br />
Treugeber gespalten auszuüben.<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft für ihre Tätigkeit<br />
eine Vergütung von monatlich 1/12 von 0,18 Prozent des zum letzten Tag des jeweiligen<br />
Monats ermittelten Depotwerts vor Kosten zzgl. <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung<br />
gültigen Umsatzsteuer. Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> für die Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufgaben<br />
vereinbarten Vergütung beträgt somit auf Grundlage <strong>der</strong> Prognoserechnung 270.522<br />
Euro bis einschließlich 2023.<br />
Die Treuhandkommanditistin übt ihre Tätigkeit als Treuhandkommanditistin<br />
auch bei an<strong>der</strong>en, vergleichbaren Vermögensanlagen aus. Interessenkonfl ikte bestehen<br />
deswegen nicht.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 87
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Die Treuhandkommanditistin ist eine Tochtergesellschaft <strong>der</strong> L’or AG. Die L’or<br />
AG ist zugleich geschäftsführende Kommanditistin <strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Die L’or AG<br />
hat bereits vergleichbare Edelmetallfonds aufgelegt und führt <strong>der</strong>en Geschäfte ebenfalls<br />
als geschäftsführende Kommanditistin. Es bestehen keine Umstände o<strong>der</strong> Beziehungen, die<br />
Interessenkonfl ikte <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin begründen können.<br />
MITTELVERWENDUNGSKONTROLLEUR<br />
(§ 12 ABSATZ 4 VermVerkProspV)<br />
Die Mittelverwendungskontrolle erfolgt durch Herrn Steuerberater Rüdiger Frenzel,<br />
Geschäftsanschrift: Neu Ripdorf 9, 29525 Uelzen. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit<br />
als Mittelverwendungskontrolleur ist <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrollvertrag vom<br />
20. September 2011 (siehe Seite 114 f.).<br />
Aufgabe des Mittelverwendungskontrolleurs ist die Sicherstellung einer<br />
durchgängigen Mittelverwendungskontrolle während <strong>der</strong> Investitionsphase unter<br />
Einhaltung <strong>der</strong> Investitionskriterien. Der Mittelverwendungskontrolleur hat folgende<br />
wesentliche Rechte und Pfl ichten: Zahlungen von Anlegern erfolgen auf das Konto <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft. Für die Freigabe von Zahlungsmitteln von dem Konto <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft ist die Fondsgesellschaft nur zusammen mit dem<br />
Mittelverwendungskontrolleur berechtigt. Über die Einlagen auf dem Konto <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft darf <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrolleur für Rechnung <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft nur verfügen, wenn die Voraussetzungen des Investitionsplans dieses<br />
Verkaufsprospektes erfüllt sind. Insbeson<strong>der</strong>e hat <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrolleur daher<br />
sicherzustellen, dass die Einlagen <strong>der</strong> Anleger für den Kauf <strong>der</strong> Edelmetalle Gold, Silber<br />
und Platin, werwendet werden.<br />
Für seine Tätigkeit erhält <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrolleur von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
einen Gesamtbetrag in Höhe von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der<br />
Mittelverwendungskontrolleur übt seine Tätigkeit als Mittelverwendungs kontrolleur<br />
auch bei an<strong>der</strong>en, vergleichbaren Vermögensanlagen aus.<br />
Es bestehen keine Umstände o<strong>der</strong> Beziehungen, die Interessenkonfl ikte des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs begründen können.<br />
SONSTIGE PERSONEN (§ 12 ABSATZ 4 IN VERBINDUNG<br />
MIT § 12 ABSATZ 1 UND 2 VermVerkProspV)<br />
Über die nach <strong>der</strong> VermVerkProspV angabepfl ichtigen Personen hinaus hat niemand<br />
die Herausgabe o<strong>der</strong> den Inhalt dieses Prospektes o<strong>der</strong> die Abgabe o<strong>der</strong> den Inhalt des<br />
Angebotes dieser Vermögensanlage wesentlich beeinfl usst.<br />
ÜBERNOMMENE GEWÄHRLEISTUNG (§ 14 VermVerkProspV)<br />
Für das Angebot <strong>der</strong> Vermögensanlage, für <strong>der</strong>en Verzinsung o<strong>der</strong> Rückzahlung hat<br />
we<strong>der</strong> eine juristische Person o<strong>der</strong> Gesellschaft die Gewährleistung übernommen.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 88
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
3. Steuerliche Grundlagen<br />
ALLGEMEINE HINWEISE<br />
In diesem Kapitel werden die wesentlichen Grundlagen <strong>der</strong> steuerlichen<br />
Konzeption und Vermögensanlage dargestellt. Die Darstellung ist nicht allumfassend<br />
bzw. abgeschlossen, da Aspekte, die sich aus <strong>der</strong> persönlichen Situation des Anlegers<br />
ergeben könnten, nicht berücksichtigt werden können. Die nachfolgenden Erläuterungen<br />
sollten daher nicht als alleinige Grundlage für die steuerliche Beurteilung einer Investitionsentscheidung<br />
in die Fondsgesellschaft herangezogen werden.<br />
Die Ausführungen beschränken sich auf eine allgemeine Darstellung möglicher steuerlicher<br />
Auswirkungen in Deutschland und ersetzen keine individuelle Rechts- o<strong>der</strong><br />
Steuerberatung des Anlegers. Es wird den Anlegern daher empfohlen, die jeweiligen<br />
Konsequenzen einer Beteiligung im Vorwege mit dem persönlichen steuerlichen<br />
Berater zu besprechen.<br />
Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich nur auf in Deutschland unbeschränkt<br />
steuerpfl ichtige natürliche Personen, die ihre Beteiligung an <strong>der</strong> Fonds gesellschaft<br />
im Privatvermögen halten. Für gewerbliche Anleger, die ihre Beteiligung an <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft im Betriebsvermögen halten, und für im Ausland ansässige Anleger<br />
ergeben sich abweichende Konsequenzen bzw. Besteuerungsmerkmale, welche hier<br />
nicht dargestellt werden. Es wird gewerblichen und im Ausland ansässigen Anlegern<br />
daher empfohlen, steuerliche und rechtliche Beratung einzuholen.<br />
Die nachfolgend dargestellten Steueraspekte basieren auf <strong>der</strong> zum Zeitpunkt<br />
<strong>der</strong> Prospektaufstellung geltenden Rechtslage einschließlich weiterer rechtlicher<br />
Vorschriften und rechtskräftiger Urteile sowie veröffentlichter Anweisungen und<br />
Erlasse <strong>der</strong> deutschen Finanzverwaltung. Im Hinblick auf mögliche zukünftige<br />
Gesetzesän<strong>der</strong>ungen, Gerichtsurteile o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Verwaltungsansicht mit<br />
möglicherweise negativen steuerlichen Auswirkungen für die Fondsgesellschaft und<br />
ihre Anleger wird auf den Hinweis „Steuerliche Risiken“ im Abschnitt „Risiken <strong>der</strong><br />
Beteiligung“ dieses Verkaufsprospektes verwiesen.<br />
STEUERRECHTLICHE BEHANDLUNG DER FONDSGESELLSCHAFT<br />
Die Fondsgesellschaft ist we<strong>der</strong> Subjekt <strong>der</strong> Einkommensteuer noch <strong>der</strong> Körperschaftsteuer.<br />
Sie ist als Kommanditgesellschaft eine Personengesellschaft im Sinne <strong>der</strong> §§ 161 ff.<br />
HGB und für Zwecke <strong>der</strong> Ertragsbesteuerung transparent, so dass die von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
gehaltenen Wirtschaftsgüter den Fondsanlegern anteilig steuerlich zugerechnet<br />
werden (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO).<br />
BETEILIGUNG<br />
Die Anleger zeichnen Beteiligungen an <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG und<br />
halten ihre Beteiligungen direkt o<strong>der</strong> über die L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> als<br />
Treuhandkommanditistin.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 89
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin ist zu beachten, dass zivilrechtlich<br />
allein die Treuhän<strong>der</strong>in Gesellschafterin <strong>der</strong> Fondsgesellschaft wird. Steuerlich sind<br />
Wirtschaftsgüter bei Treuhandverhältnissen dem Treugeber zuzurechnen (§ 39 Abs. 2<br />
Nr. 1 Satz 2 AO). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Beteiligung an einer<br />
vermögensverwaltenden o<strong>der</strong> an einer gewerblichen Personengesellschaft handelt.<br />
Die Zwischenschaltung eines Treuhän<strong>der</strong>s, <strong>der</strong> die Anteile an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
für einen Investor hält, än<strong>der</strong>t somit nichts an dessen Besteuerung. An dieser<br />
Auffassung än<strong>der</strong>t auch die Beurteilung sogenannter Treuhandmodelle durch die<br />
Finanzverwaltung nichts. Die nachfolgenden Ausführungen hinsichtlich <strong>der</strong><br />
steuerlichen Aspekte <strong>der</strong> Beteiligung werden daher für Treugeber und unmittelbar<br />
beteiligte Kommanditisten einheitlich dargestellt.<br />
Die L’or AG und die L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> werden als weitere<br />
Kommanditistinnen und die Value Verwaltungsgesellschaft mbH als alleinige<br />
Komplementärin (letztere ohne Einlage) beteiligt sein.<br />
Einziger Geschäftsgegenstand <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist <strong>der</strong> Ankauf, das<br />
Halten und Verwalten sowie <strong>der</strong> Verkauf von real existierenden Edelmetallen,<br />
nämlich Gold, Silber und Platin, die in Barrenform erworben werden.<br />
Entscheidend für die steuerliche Konzeption <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist, dass<br />
diese als vermögensverwaltende Personengesellschaft und nicht als Gewerbebetrieb<br />
angesehen wird. Eine Personengesellschaft kann als Gewerbebetrieb eingestuft<br />
werden, wenn sie entwe<strong>der</strong> „originär gewerblich tätig“, „gewerblich geprägt“ o<strong>der</strong><br />
„gewerblich infi ziert“ ist. Die Fondsgesellschaft wird als vermögensverwaltende<br />
Personengesellschaft konzipiert, wie folgende Ausführungen darlegen:<br />
1. ORIGINÄR GEWERBLICHE TÄTIGKEIT<br />
Eine originär gewerbliche Tätigkeit <strong>der</strong> Fondsgesellschaft käme in Betracht, wenn diese<br />
die Grenzen <strong>der</strong> privaten Vermögensverwaltung überschreiten würde.<br />
Eine vermögensverwaltende Tätigkeit liegt vor, wenn sich die Betätigung noch<br />
als Nutzung von Vermögen im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden<br />
Substanzwerten darstellt und die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch<br />
Umschichtung nicht entscheidend in den Vor<strong>der</strong>grund tritt (vgl. BFH-Urteile vom<br />
0<strong>4.</strong> März 1980, BStBl. <strong>II</strong>I S. 389, und vom 29. Oktober 1998, BStBl. <strong>II</strong>I, S. 448).<br />
Ein Gewerbebetrieb liegt dagegen vor, wenn eine selbstständige nachhaltige<br />
Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird, die sich als Beteiligung<br />
am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und über den Rahmen <strong>der</strong><br />
Vermögensverwaltung hinausgeht.<br />
Nach Ansicht <strong>der</strong> Anbieterin ist davon auszugehen, dass die Fondsgesellschaft<br />
nicht gewerblich tätig wird, da sie lediglich beabsichtigt, aus dem Substanzwert <strong>der</strong> zu<br />
erwerbenden Edelmetalle einen Vermögenszuwachs zu erzielen.<br />
2. GEWERBLICHE PRÄGUNG<br />
Eine gewerbliche Prägung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft liegt dann vor, wenn ausschließlich<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 90
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Kapitalgesellschaften o<strong>der</strong> gewerblich geprägte Personengesellschaften unbeschränkt<br />
haftende Gesellschafter (Komplementäre) des Fonds sind und neben diesen keine<br />
weiteren Gesellschafter (Kommanditisten) zur Geschäftsführung des Fonds berechtigt<br />
und verpfl ichtet sind.<br />
Die Komplementärin <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ist zwar eine Kapitalgesellschaft,<br />
nach dem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> ist diese aber von <strong>der</strong> Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />
Die Geschäftsführung obliegt ausschließlich <strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin.<br />
Nach dieser rechtlichen Struktur ist die Fondsgesellschaft nicht gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2<br />
EStG gewerblich geprägt.<br />
3. GEWERBLICHE INFIZIERUNG<br />
Die Fondsgesellschaft KG würde auch dann einen Gewerbebetrieb unterhalten, wenn<br />
sie sich an einer gewerblich geprägten o<strong>der</strong> gewerblich tätigen Personengesellschaft<br />
beteiligt. In diesem Fall führen die gewerblichen Einkünfte <strong>der</strong> Personengesellschaft,<br />
die <strong>der</strong> Fondsgesellschaft zugerechnet werden, zur gewerblichen Infi zierung sämtlicher<br />
Einkünfte <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />
Eine Beteiligung an an<strong>der</strong>en Unternehmen durch die Fondsgesellschaft ist nicht<br />
vorgesehen. Eine gewerbliche Infi zierung kommt daher nicht in Betracht.<br />
Die Fondsgesellschaft ist mithin we<strong>der</strong> gewerblich tätig, noch gewerblich geprägt<br />
o<strong>der</strong> gewerblich infi ziert. Durch Ankauf, Halten, Verwalten und Verkauf von Edelmetallen<br />
unterhält die Fondsgesellschaft keinen Gewerbebetrieb. Vielmehr wird die<br />
Fondsgesellschaft vermögensverwaltend tätig sein. Dies hat unter an<strong>der</strong>em zur Folge,<br />
dass auf Ebene <strong>der</strong> Fondsgesellschaft keine Gewerbesteuer anfällt. Die Geschäftsführung<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft wird, soweit möglich, die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen<br />
ergreifen, um die Kriterien für eine vermögensverwaltende Tätigkeit einzuhalten (vgl.<br />
auch Risikohinweis, Seite 21 f.).<br />
VERWIRKLICHUNG STEUERLICH RELEVANTER TATBESTÄNDE<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf Ebene <strong>der</strong> Fondsgesellschaft zu versteuernde<br />
Einkünfte erzielt werden, die Fondsgesellschaft jedoch keine Liquidität<br />
an die Anleger ausschüttet. Aufgrund <strong>der</strong> steuerlichen Transparenz <strong>der</strong> Personengesellschaft<br />
ist ausschließlich maßgeblich, dass die Personengesellschaft Einkünfte<br />
erzielt hat. In diesen Fällen kann es daher dazu kommen, dass die von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
erzielten Einkünfte vom Anleger zu versteuern sind, ohne dass bei ihm ein<br />
entsprechen<strong>der</strong> Liquiditätszufl uss stattgefunden hat (vgl. auch Risikohinweis, Seite 21 f.).<br />
VERÄUSSERUNGSGEWINNE<br />
Konzeptionsgemäß soll ein Anleger erst durch Veräußerung <strong>der</strong> Edelmetalle Gewinne<br />
erzielen, die ihm auch erst im Falle seiner (Teil-)Kündigung ausgeschüttet werden.<br />
Als Veräußerungsgewinn wird gemäß § 23 Abs. 3 EStG <strong>der</strong> Unterschied zwischen<br />
Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungskosten zzgl. <strong>der</strong> Werbungskosten<br />
an<strong>der</strong>erseits qualifi ziert.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 91
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Die Veräußerung des Anteils an einer Personengesellschaft durch den Gesellschafter<br />
wird steuerlich wegen <strong>der</strong> Transparenz <strong>der</strong> Personengesellschaft wie die<br />
anteilige Veräußerung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Personengesellschaft gehaltenen Wirtschaftsgüter<br />
behandelt. Die Veräußerung des Anteils an <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />
durch den Anleger wird damit steuerlich wie die anteilige Veräußerung <strong>der</strong> durch<br />
die Fondsgesellschaft erworbenen Edelmetalle behandelt.<br />
Veräußerungsgewinne sind für Privatanleger gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG<br />
steuerfrei, sofern eine einjährige Spekulationsfrist eingehalten wird. Die Spekulationsfrist<br />
gemäß § 23 EStG wird dann eingehalten, wenn <strong>der</strong> Anleger seine veräußerte<br />
Beteiligung an <strong>der</strong> Gesellschaft länger als zwölf Monate gehalten hat und auch die<br />
Haltedauer des Edelmetalls durch die Gesellschaft länger als zwölf Monate betragen<br />
hat. Veräußert ein Anleger seine Beteiligung vor Ablauf <strong>der</strong> Spekulationsfrist o<strong>der</strong><br />
veräußert die Emittentin vor Ablauf von zwölf Monaten ihrerseits Edelmetalle, sind<br />
Einkünfte aus <strong>der</strong> Veräußerung als einkommensteuerpfl ichtiges privates Veräußerungs-<br />
geschäft zu betrachten und unterliegen sodann in voller Höhe <strong>der</strong> persönlichen<br />
Einkommensteuer des Anlegers.<br />
Verwirklicht <strong>der</strong> Anleger ein privates Veräußerungsgeschäft innerhalb <strong>der</strong><br />
ein jährigen Spekulationsfrist, bleiben diese Gewinne steuerfrei, wenn <strong>der</strong> aus privaten<br />
Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Veranlagungsjahr weniger als 600<br />
Euro beträgt. Steuerpfl ichtige Gewinne unterliegen in Deutschland dem persönlichen<br />
Steuersatz des Anlegers sowie dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls <strong>der</strong> Kirchensteuer.<br />
Etwaige Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können auch im Falle<br />
des Verlustvortrages bzw. Verlustrückgangs nur mit Gewinnen aus privaten<br />
Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.<br />
ABGELTUNGSTEUER AUF ZINSEINKÜNFTE<br />
Zinseinkünfte <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, die konzeptionsgemäß aus <strong>der</strong> kurzfristigen<br />
Anlage freier Liquidität resultieren, unterliegen <strong>der</strong> Abgeltungsteuer für Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen (§ 32d EStG) von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und etwaiger<br />
Kirchensteuer. Für sämtliche Kapitalerträge des Anlegers kann <strong>der</strong> Sparerpauschbetrag<br />
in Höhe von 801 Euro (bzw. 1.602 Euro bei zusammen veranlagten Steuerpfl ichtigen)<br />
geltend gemacht werden. Der Abzug <strong>der</strong> tatsächlich angefallenen allgemeinen Werbungskosten<br />
ist nach § 20 Abs. 9 S. 1 EStG ausgeschlossen. Die laufenden Kosten <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
(z. B. die Fondsverwaltungsgebühr) können daher nicht ergebnismin<strong>der</strong>nd<br />
geltend gemacht werden. Sofern <strong>der</strong> persönliche Steuersatz eines Anlegers nach dem<br />
allgemeinen progressiven Einkommensteuertarif niedriger ist als die Abgeltungsteuer,<br />
kann <strong>der</strong> Anleger beantragen, dass die anteiligen laufenden Zinserträge aus <strong>der</strong> Anlage<br />
freier Liquidität nicht mit <strong>der</strong> Abgeltungsteuer, son<strong>der</strong>n mit seinem persönlichen<br />
Steuersatz versteuert werden (sogenannte Günstigerprüfung). Hierfür müssen sämtliche<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt und dem allgemeinen Einkommensteuertarif<br />
unterworfen werden.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 92
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
UMSATZSTEUER<br />
Die Fondsgesellschaft ist keine Unternehmerin im Sinne von § 2 Abs. 1 UStG, da ihre<br />
Geschäftstätigkeit in <strong>der</strong> langfristigen Anlage von Vermögen besteht und nicht im<br />
marktmäßigen Auftreten als Händlerin. Die langfristige Anlage von Vermögen erfüllt<br />
nicht die Kriterien <strong>der</strong> gewerblichen und berufl ichen Tätigkeit, die Voraussetzung für<br />
die Unternehmereigenschaft des § 2 Abs. 1 UStG sind.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> fehlenden Unternehmereigenschaft ist die Fondsgesellschaft nicht<br />
berechtigt, die von Dritten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu<br />
machen. Diese Vorsteuer belastet als Aufwand das Ergebnis <strong>der</strong> Fondsgesellschaft bzw.<br />
stellt beim Ankauf von Silber und Platin aktivierungspfl ichtige Anschaffungsnebenkosten<br />
dar. Gleichzeitig unterliegt <strong>der</strong> Verkauf von Silber und Platin nicht <strong>der</strong> Umsatzsteuer.<br />
Umsätze mit Anlagegold sind nach § 25c UStG von <strong>der</strong> Umsatzsteuer befreit.<br />
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER<br />
Erfolgt eine Übertragung eines Anteils an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft im Wege eines Erwerbs<br />
von Todes wegen o<strong>der</strong> einer Schenkung, unterliegt dieser Vorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 1,<br />
2 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) <strong>der</strong> Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Die Ermittlung<br />
<strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> jeweils anfallenden Steuer hängt in erster Linie von <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Vermögensübertragung,<br />
dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bzw. Schenker und <strong>der</strong> Höhe des<br />
für den Erwerber anzuwendenden Freibetrages ab.<br />
Der erbschaftsteuerliche (schenkungsteuerliche) maßgebliche Wert des Anteils<br />
einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft – als solche die Fondsgesellschaft<br />
konzipiert ist – ist aufgrund <strong>der</strong> anteiligen Werte <strong>der</strong> von dieser Gesellschaft gehaltenen<br />
Wirtschaftsgüter zu ermitteln. Die von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft gehaltenen Wirtschaftsgüter,<br />
die Edelmetalle Gold, Silber und Platin, sind grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert<br />
zu bewerten. Der gemeine Wert ist <strong>der</strong> Verkehrswert, d. h. <strong>der</strong> Preis, <strong>der</strong> im gewöhnlichen<br />
Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung unter Berücksichtigung aller preisbildenden<br />
Faktoren zu erzielen wäre. Bei den von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft gehaltenen Edelmetallen<br />
erfolgt die Ermittlung des Verkehrswertes aufgrund <strong>der</strong> Handelsnotierungen bei Gold,<br />
Silber und Platin zum Zeitpunkt des Erbfalls bzw. Schenkung.<br />
ÄNDERUNGEN DES STEUERRECHTS<br />
Die vorstehenden Erläuterungen basieren auf dem bekannten Stand <strong>der</strong> Gesetzgebung<br />
und <strong>der</strong> Rechtsprechung zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prospektaufstellung. Für den Fall einer<br />
abweichenden rechtlichen o<strong>der</strong> steuerlichen Beurteilung <strong>der</strong> Konzeption durch die<br />
Finanzverwaltung o<strong>der</strong> für künftige Gesetzesän<strong>der</strong>ungen kann keine Gewähr übernommen<br />
werden. Auf die Angaben zu den steuerlichen Risiken wird verwiesen (Seite 21 f.).<br />
ANGABEN GEMÄSS VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG<br />
Die Anbieterin übernimmt keine Zahlung von Steuern.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 93
§ 1 FIRMA UND SITZ<br />
1. Die Gesellschaft führt die Firma<br />
„<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG“.<br />
2. Sitz <strong>der</strong> Gesellschaft ist Nienburg.<br />
§ 2 GEGENSTAND DER GESELLSCHAFT<br />
1. Gegenstand <strong>der</strong> Gesellschaft ist <strong>der</strong> Ankauf, das<br />
Halten und Verwalten sowie <strong>der</strong> Verkauf von real<br />
existierenden, zertifizierten Edelmetallen, nämlich<br />
Gold, Silber und Platin, die in Barrenform erworben<br />
werden.<br />
2. Der Gesellschaft ist die Durchführung sämtlicher mit<br />
den vorstehenden Geschäften verbundenen Hilfsgeschäfte<br />
und Dienstleistungen erlaubt, die geeignet<br />
sind, das Unternehmen zu för<strong>der</strong>n, sofern es sich<br />
nicht um erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne<br />
des Kreditwesengesetzes (KWG) o<strong>der</strong> solche im<br />
Sinne des § 34c Gewerbeordnung (GewO) handelt.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, freie Liquidität<br />
verzinslich anzulegen.<br />
§ 3 DAUER, GESCHÄFTSJAHR<br />
1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit<br />
gegründet. Das Recht zur Kündigung besteht nur<br />
in den Grenzen des § 15.<br />
2. Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr. Das erste<br />
Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr.<br />
§ 4 GESELLSCHAFTER,<br />
GESELLSCHAFTSKAPITAL,<br />
KAPITALANTEILE<br />
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
<strong>4.</strong> <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> <strong>EDELMETALLE</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />
1. Gesellschafter sind:<br />
a) als persönlich haftende Gesellschafterin die<br />
Value Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in<br />
Nienburg („Komplementärin“),<br />
b) als beschränkt haftende Gesellschafterin mit<br />
Geschäftsführungsbefugnis die L’or AG mit Sitz<br />
in Nienburg („geschäftsführende Kommanditistin“),<br />
c) als beschränkt haftende Gesellschafterin die<br />
L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong> mit Sitz in<br />
Nienburg („Treuhandkommanditistin“).<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin,<br />
die Treuhandkommanditistin, die weiteren<br />
Kommanditisten sowie <strong>der</strong>en Rechtsnachfolger<br />
werden im Folgenden gemeinsam als<br />
„Kommanditisten“ bezeichnet.<br />
2. Die Komplementärin ist zur Leistung einer Kapitaleinlage<br />
nicht verpflichtet. Sie ist am Ergebnis und<br />
Vermögen <strong>der</strong> Gesellschaft nicht beteiligt, erhält aber<br />
eine Vergütung für die Übernahme <strong>der</strong> persönlichen<br />
Haftung sowie Aufwendungsersatz nach Maßgabe<br />
des § 10.<br />
3. Die geschäftsführende Kommanditistin erbringt bei<br />
Gründung <strong>der</strong> Gesellschaft eine Bar-Pflichteinlage in<br />
Höhe von 1.000 Euro, die als Haftsumme in das<br />
Handelsregister einzutragen ist.<br />
<strong>4.</strong> Die Treuhandkommanditistin erbringt bei Gründung<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft eine Bar-Pflichteinlage in Höhe<br />
von 1.000 Euro, die als Haftsumme in das Handelsregister<br />
einzutragen ist. Die Treuhandkommanditistin<br />
ist zur Erhöhung ihrer Einlage nach den Regelungen<br />
des § 5 berechtigt.<br />
5. Die geschäftsführende Kommanditistin und die<br />
Treuhandkommanditistin sind berechtigt und<br />
bevollmächtigt, das Kapital <strong>der</strong> Gesellschaft ohne<br />
Zustimmung <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gesellschafter nach<br />
Maßgabe des § 5 zu erhöhen.<br />
6. Die Kommanditisten sind gemäß § 14 am Ergebnis<br />
und Vermögen <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligt.<br />
7. Ab <strong>der</strong> ersten Kapitalerhöhung gemäß § 5 beträgt<br />
die Haftsumme <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin<br />
10 Prozent <strong>der</strong> Summe aller treuhän<strong>der</strong>isch von ihr<br />
gehaltenen Kommanditbeteiligungen. Die in das<br />
Handelsregister für weitere Kommanditisten<br />
einzutragende Haftsumme beträgt ebenfalls<br />
10 Prozent <strong>der</strong> jeweiligen Pflichteinlage (ohne<br />
Agio) dieser weiteren Kommanditisten.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 94
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
§ 5 ANLEGERBEITRITT,<br />
KAPITALERHÖHUNG,<br />
ZEICHNUNGSFRIST<br />
1. Weitere Kapitalanleger können sich an <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
unmittelbar als Kommanditisten o<strong>der</strong><br />
mittelbar über die Treuhandkommanditistin als<br />
Treugeber entsprechend dem Zeichnungsschein<br />
(Beitrittserklärung) und den Bestimmungen dieses<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es mit den jeweils vereinbarten<br />
Beteiligungsalternativen (<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage<br />
und <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar) beteiligen.<br />
a) <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage: Die Gesellschaft, vertreten<br />
durch die geschäftsführende Kommanditistin,<br />
darf weitere Kommanditisten und Treugeber<br />
aufnehmen, die einen Mindestzeichnungsbetrag<br />
in Höhe von 5.000 Euro o<strong>der</strong> einen höheren<br />
Betrag – auf volle 100 Euro lautend – einzahlen<br />
zzgl. eines Agios in Höhe von 5 Prozent auf den<br />
gesamten Zeichnungsbetrag.<br />
b) <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar: Die Gesellschaft, vertreten durch die<br />
geschäftsführende Kommanditistin, darf weitere<br />
Kommanditisten und Treugeber aufnehmen, die<br />
einen Mindestzeichnungsbetrag in Höhe von<br />
6.000 Euro o<strong>der</strong> einen höheren Betrag – auf volle<br />
100 Euro lautend – zzgl. eines Agios in Höhe<br />
von 5 Prozent über eine Laufzeit von mindestens<br />
10 Jahren (120 Monate) einzahlen. Die Einzahlungen<br />
erfolgen durch eine Einmalanlage in Höhe von<br />
10 Prozent des Zeichnungsbetrages zzgl. 5 Prozent<br />
Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag und<br />
weiterer 108 monatlicher Raten von mindestens<br />
50 Euro o<strong>der</strong> eines höheren Betrages, <strong>der</strong> durch<br />
10 teilbar sein muss.<br />
2. Die Wirksamkeit des Eintritts als Kommanditist ist<br />
aufschiebend bedingt durch die Annahme <strong>der</strong><br />
Beitrittserklärung durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin und die Eintragung in das<br />
Handelsregister. Bis zu ihrer Eintragung in das<br />
Handelsregister werden unmittelbar beitretende<br />
Kommanditisten wie atypisch stille Gesellschafter<br />
behandelt. Der Beitritt erfolgt frühestens jedoch<br />
mit Leistung <strong>der</strong> Einlage (Wertstellung auf dem<br />
Konto <strong>der</strong> Gesellschaft). Die Gesellschafter bevollmächtigen<br />
hiermit, beziehungsweise mit ihrem<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 95<br />
Beitritt, die geschäftsführende Kommanditistin,<br />
in ihrem Namen alle Erklärungen abzugeben und<br />
entgegenzunehmen, welche zur Aufnahme und<br />
beim Ausscheiden von Kommanditisten erfor<strong>der</strong>lich<br />
sind. Der unmittelbar Beitretende verpflichtet sich,<br />
<strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin eine<br />
Handelsregistervollmacht auf seine Kosten in<br />
notariell beglaubigter Form zu erteilen und zu<br />
übersenden, die zu allen die Gesellschaft und die<br />
Gesellschafterstellung des Anlegers betreffenden<br />
Anmeldungen berechtigt.<br />
3. Die Wirksamkeit des Eintritts als Treugeber ist<br />
aufschiebend bedingt durch die Annahme <strong>der</strong><br />
Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin.<br />
Der Beitritt erfolgt frühestens jedoch<br />
mit Leistung <strong>der</strong> zum Beitrittszeitpunkt fälligen<br />
Einlage (Wertstellung auf dem Konto <strong>der</strong> Gesellschaft).<br />
Bei <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong><br />
Einmalanlage setzt sich diese Einlage aus dem<br />
vollständigen Zeichnungsbetrag zzgl. Agio, bei<br />
<strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar aus dem<br />
Einmalbetrag von 10 Prozent des Zeichnungsbetrages<br />
zzgl. des Agios auf den gesamten Zeichnungsbetrag<br />
zusammen. Die Gesellschafter bevollmächtigen<br />
hiermit, beziehungsweise mit ihrem Beitritt, die<br />
geschäftsführende Kommanditistin und die<br />
Treuhandkommanditistin, in ihrem Namen alle<br />
Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen,<br />
welche zur Aufnahme und beim Ausscheiden von<br />
Treugebern erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />
<strong>4.</strong> Der Eintritt in die Gesellschaft erfolgt jeweils zum<br />
Monatsanfang des Monats, <strong>der</strong> dem Zugang <strong>der</strong><br />
Annahmeerklärung durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin und <strong>der</strong> Leistung <strong>der</strong> Einlage folgt.<br />
Dabei ist <strong>der</strong> zum Monatsersten eines jeden Monats<br />
errechnete Ausgabepreis für die Höhe <strong>der</strong> anteiligen<br />
Beteiligung maßgebend (vergl. § 9 Ziffer 9).<br />
5. Die Einlage des Anlegers ist mit Annahme <strong>der</strong><br />
Beitrittserklärung und Auffor<strong>der</strong>ung durch die<br />
geschäftsführende Kommanditistin zur Zahlung<br />
fällig.<br />
6. Die Treuhandkommanditistin erwirbt, hält und<br />
verwaltet ihre Gesellschaftereinlage treuhän<strong>der</strong>isch<br />
für die Treugeber, mit denen sie entsprechende<br />
Treuhandverträge schließt. Die Treuhandkom-
manditistin wird ihre Gesellschafterrechte im<br />
Interesse <strong>der</strong> Treugeber ausüben und dabei den<br />
Weisungen <strong>der</strong> Treugeber Folge leisten.<br />
7. Im Innenverhältnis <strong>der</strong> Gesellschafter untereinan<strong>der</strong><br />
werden die Treugeber, für die die Treuhandkommanditistin<br />
ihre Gesellschaftsbeteiligung anteilig<br />
treuhän<strong>der</strong>isch hält, wie unmittelbar beteiligte<br />
Gesellschafter behandelt. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für<br />
die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am<br />
Gewinn und Verlust, an einem Auseinan<strong>der</strong>setzungsguthaben,<br />
einem Liquidationserlös sowie die Ausübung<br />
mitgliedschaftlicher Rechte.<br />
8. Die Anzahl <strong>der</strong> Kommanditisten und Treugeber<br />
ist nicht begrenzt. Eine Beteiligung ist bis zum<br />
31. Dezember 2013 möglich („Zeichnungsfrist“).<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt,<br />
die Zeichnungsfrist nach freiem Ermessen bis zum<br />
31. Dezember 2014 zu verlängern. Anlegern <strong>der</strong><br />
Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar ist es auch über<br />
die Zeichnungsfrist hinaus möglich, im Rahmen <strong>der</strong><br />
von ihnen vereinbarten Vertragslaufzeit die weiteren<br />
Raten als Einlage in die Gesellschaft zu zahlen.<br />
9. Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e sind die Komplementärin und<br />
<strong>der</strong>en Organe, die geschäftsführende Kommanditistin<br />
und <strong>der</strong>en Organe sowie die Treuhandkommanditistin<br />
und <strong>der</strong>en Organe berechtigt, sich in entsprechenden<br />
Funktionen an an<strong>der</strong>en Gesellschaften zu beteiligen.<br />
10. Erfüllt ein Anleger die von ihm übernommene<br />
Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht, schuldet<br />
er <strong>der</strong> Gesellschaft Verzugszinsen in Höhe von<br />
5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen<br />
Basiszinssatz <strong>der</strong> EZB, gerechnet vom Zeitpunkt<br />
des Verzugsbeginns an. Die Geltendmachung<br />
eines weiteren Schadens bleibt unberührt.<br />
§ 6 KONTROLLRECHTE DER<br />
KOMMANDITISTEN UND TREUGEBER<br />
Den Kommanditisten und Treugebern stehen die<br />
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Informations- und Kontrollrechte nach §§ 164, 166 des<br />
Handelsgesetzbuchs (HGB) zu. Sie können diese auf<br />
eigene Kosten persönlich o<strong>der</strong> durch einen berufsmäßig<br />
zur Verschwiegenheit verpfl ichteten Vertreter ausüben.<br />
Das Wi<strong>der</strong>spruchsrecht nach § 164 Satz 1 HGB bei über<br />
den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehenden<br />
Maßnahmen ist jedoch ausgeschlossen, sofern und<br />
soweit solche Maßnahmen Gegenstand <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />
durch die Gesellschafter waren o<strong>der</strong> nach dem<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong> eine Beschlussfassung nicht<br />
erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
§ 7 GESCHÄFTSFÜHRUNG UND<br />
VERTRETUNG<br />
1. Die Vertretung <strong>der</strong> Gesellschaft obliegt <strong>der</strong> Komplementärin.<br />
Sie ermächtigt und bevollmächtigt<br />
die geschäftsführende Kommanditistin mit <strong>der</strong><br />
Vertretung <strong>der</strong> Gesellschaft, soweit dies gesetzlich<br />
zulässig ist. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
und <strong>der</strong>en Organe sind von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB befreit.<br />
2. Zur Geschäftsführung <strong>der</strong> Gesellschaft ist nur die<br />
geschäftsführende Kommanditistin (auch als die<br />
„Geschäftsführung“ bezeichnet) berechtigt und<br />
verpflichtet. Der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
wird hiermit rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht<br />
eingeräumt. Die Geschäftsführung und <strong>der</strong>en Organe<br />
sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
3. Die Geschäftsführung und Vertretung erstreckt<br />
sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte und<br />
Maßnahmen im Rahmen des gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetriebs <strong>der</strong> Gesellschaft, insbeson<strong>der</strong>e auf<br />
solche Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die mit<br />
dem Ankauf, dem Halten und Verwalten sowie dem<br />
Verkauf <strong>der</strong> Edelmetalle Gold, Silber und Platin <strong>der</strong><br />
Gesellschaft zusammenhängen, sowie sämtliche<br />
hierfür erfor<strong>der</strong>lichen Nebengeschäfte. Die Geschäftsführung<br />
erwirbt die Edelmetalle nach freiem<br />
Ermessen für die Gesellschaft zu den jeweils günstigstmöglichen<br />
Konditionen. Maximal 10 Prozent des<br />
eingezahlten Kommanditkapitals darf die Gesellschaft<br />
in Euro auf dem Giro- bzw. einem Tagesgeldkonto<br />
halten (die „Barreserve“). Die Barreserve dient zum<br />
Ausgleich von Spitzenbeträgen, um jeweils in <strong>der</strong><br />
Lage zu sein, das Edelmetall in Form ganzer Barren<br />
zu erwerben, zur Abfindung von ausscheidenden<br />
Gesellschaftern o<strong>der</strong> zur Begleichung <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong><br />
Gesellschaft. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt<br />
sich auch auf die Aufnahme weiterer Gesellschafter.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 96
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Die Geschäftsführung ist berechtigt, auf eigene<br />
Kosten und auf eigenes Risiko Dritte mit einzelnen<br />
ihr obliegenden Aufgaben zu betrauen. Die Übertragung<br />
<strong>der</strong> Geschäftsführungsbefugnis auf Dritte ist<br />
nicht zulässig. Jegliche an<strong>der</strong>e Anlageform wird ausgeschlossen<br />
und ist <strong>der</strong> Geschäftsführung untersagt.<br />
<strong>4.</strong> Der Geschäftsführung ist ausdrücklich <strong>der</strong> Ankauf<br />
<strong>der</strong> Edelmetalle von nahestehenden Personen und<br />
an<strong>der</strong>en Dritten zu einem Preis, <strong>der</strong> den üblichen<br />
Marktpreis nicht übersteigt, erlaubt. Die Geschäftsführung<br />
ist im Falle des Verkaufs <strong>der</strong> Edelmetalle<br />
ebenfalls berechtigt, diese zu einem Preis an Dritte<br />
zu veräußern, <strong>der</strong> mindestens dem üblichen Marktpreis<br />
entspricht.<br />
5. Nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
gehörende Rechtsgeschäfte und Maßnahmen<br />
darf die Geschäftsführung nur mit Zustimmung <strong>der</strong><br />
Gesellschafter vornehmen. In Eilfällen, in denen die<br />
vorherige Zustimmung <strong>der</strong> Gesellschafter nicht<br />
eingeholt werden kann und <strong>der</strong> Gesellschaft bei<br />
Zuwarten ein erheblicher Schaden droht, darf die<br />
Geschäftsführung in Abstimmung mit <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin<br />
ohne die Zustimmung <strong>der</strong> übrigen<br />
Gesellschafter handeln. Sie hat dann die übrigen<br />
Gesellschafter unverzüglich über die vorgenommenen<br />
Handlungen und den Grund <strong>der</strong> Eilbedürftigkeit zu<br />
unterrichten. Als über den laufenden Geschäftsbetrieb<br />
hinausgehend und damit zustimmungsbedürftig<br />
gelten insbeson<strong>der</strong>e, jedoch unbeschadet abweichen<strong>der</strong><br />
Regelungen im <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>:<br />
a) die Auflösung o<strong>der</strong> Umwandlung des<br />
Unternehmens,<br />
b) die Veräußerung o<strong>der</strong> Verpachtung des Unternehmens<br />
o<strong>der</strong> eines wesentlichen Unternehmensteiles,<br />
c) die vollständige o<strong>der</strong> teilweise Einstellung des<br />
Geschäftsbetriebes,<br />
d) die Aufnahme neuer und/o<strong>der</strong> Aufgabe bestehen<strong>der</strong><br />
Geschäftszweige,<br />
e) die Eingehung von Bürgschaften, Garantien und<br />
<strong>der</strong>gleichen,<br />
f) die Begebung von Wechseln,<br />
g) <strong>der</strong> Erwerb von Beteiligungen an an<strong>der</strong>en<br />
Unternehmen,<br />
h) die Bestellung einer neuen geschäftsführenden<br />
Kommanditistin, unabhängig davon, ob diese<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 97<br />
an die Stelle <strong>der</strong> bisherigen geschäftsführenden<br />
Kommanditistin o<strong>der</strong> neben diese tritt.<br />
6. Die Geschäftsführung führt die Geschäfte <strong>der</strong><br />
Gesellschaft mit <strong>der</strong> Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmanns.<br />
7. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung<br />
auf <strong>der</strong>en Verlangen, mindestens<br />
aber jährlich, über alle außerordentlichen Geschäftsvorfälle<br />
zu berichten und mindestens einmal jährlich<br />
einen Geschäftsbericht o<strong>der</strong> eine vergleichbare Aufstellung,<br />
aus <strong>der</strong> sich die aktuellen Vermögensverhältnisse<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft ergeben, unaufgefor<strong>der</strong>t zu<br />
übersenden.<br />
8. Die Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft endet mit <strong>der</strong> Abberufung, mit Ausscheiden<br />
aus <strong>der</strong> Gesellschaft sowie mit Liquidationsbeginn<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft.<br />
9. Zur Wahrung <strong>der</strong> vermögensverwaltenden Qualifikation<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft können die Gesellschafter<br />
die geschäftsführende Kommanditistin als Geschäftsführer<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft nur unter <strong>der</strong> Bedingung<br />
abberufen, dass sie gleichzeitig mit <strong>der</strong> Abberufung<br />
einen neuen Gesellschafter als geschäftsführenden<br />
Kommanditisten aufnehmen o<strong>der</strong> aus ihrer Mitte<br />
einen neuen geschäftsführenden Kommanditisten<br />
bestimmen.<br />
§ 8 HAFTUNG, VERJÄHRUNG<br />
1. Die Geschäftsführung und ihre jeweiligen<br />
Beauftragten haften gegenüber <strong>der</strong> Gesellschaft und<br />
den Gesellschaftern für ihre Handlungen im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Geschäftsführung nur, soweit ihnen<br />
o<strong>der</strong> ihren Erfüllungsgehilfen in Bezug auf Sach- und<br />
Vermögensschäden Vorsatz o<strong>der</strong> grobe Fahrlässigkeit<br />
zur Last gelegt wird.<br />
2. Die Kommanditisten haften gegenüber <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
nur für die Erbringung ihrer Pflichteinlage.<br />
Eine Nachschusspflicht besteht – vorbehaltlich des<br />
nachstehenden Satzes 2 – auch dann nicht, wenn <strong>der</strong><br />
Kommanditist Liquidationsüberschüsse entnimmt,<br />
obwohl <strong>der</strong> Stand seines Kapitalkontos durch<br />
Verluste <strong>der</strong> Gesellschaft unter den Betrag seiner<br />
Pflichteinlage sinkt. Gegenüber Gläubigern <strong>der</strong>
Gesellschaft haften die Kommanditisten bis zur<br />
Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen<br />
Haftsumme. Die Haftung ist ausgeschlossen, sofern<br />
und soweit die Haftsumme geleistet und nicht<br />
zurückgezahlt worden ist. Eine Rückzahlung liegt<br />
auch dann vor, wenn <strong>der</strong> Kommanditist von <strong>der</strong><br />
Gesellschaft Leistungen erhält, ohne dass dem ein<br />
entsprechen<strong>der</strong> Gewinnanteil gegenübersteht.<br />
3. Im Innenverhältnis <strong>der</strong> Gesellschaft verjähren<br />
Schadensersatzansprüche gegen einen Gesellschafter<br />
– gleich aus welchem Rechtsgrund – innerhalb von<br />
drei Jahren nach Vornahme o<strong>der</strong> Unterlassung <strong>der</strong><br />
zum Schadensersatz verpflichtenden Handlung,<br />
soweit die Ansprüche nicht kraft Gesetzes einer<br />
kürzeren Verjährung unterliegen. Die Ansprüche<br />
verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Erörterung<br />
des haftungsbegründenden Sachverhalts in <strong>der</strong><br />
Gesellschafterversammlung, wenn die Erörterung<br />
den Gesellschaftern und Treugebern mit <strong>der</strong><br />
Einladung zur Gesellschafterversammlung form- und<br />
fristgerecht mitgeteilt worden ist.<br />
§ 9 KONTEN<br />
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
1. Sämtliche Vermögensgegenstände <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
werden auf ein gesamthän<strong>der</strong>isch gebundenes<br />
Rücklagenkonto gebucht.<br />
2. Für jeden Gesellschafter werden ein Gesellschafterkonto<br />
(Kapitalkonto I), ein Anteilskonto (Kapitalkonto<br />
<strong>II</strong>) und ein variables Konto (Kapitalkonto <strong>II</strong>I)<br />
geführt. Alle Konten sind unverzinslich.<br />
3. Das Gesellschafterkonto (Kapitalkonto I) wird als<br />
Festkonto für die Einlagen <strong>der</strong> Gesellschafter<br />
geführt. Es verzeichnet das tatsächlich gezahlte<br />
Nominalkapital (ohne Agio), mit dem <strong>der</strong><br />
Gesellschafter an <strong>der</strong> Gesellschaft beteiligt ist.<br />
<strong>4.</strong> Die Anteile, die je<strong>der</strong> Gesellschafter nach Maßgabe<br />
des individuell zu berechnenden Ausgabepreises<br />
(Ziffer 9) an <strong>der</strong> Gesellschaft erhält, werden auf dem<br />
Kapitalkonto <strong>II</strong> verbucht. Nach den Anteilen bemisst<br />
sich auch das Stimmrecht jedes Gesellschafters.<br />
5. Auf dem variablen Konto (Kapitalkonto <strong>II</strong>I) werden<br />
Gewinne, Verluste und Entnahmen sowie Kosten<br />
erfasst.<br />
6. Soweit nicht in diesem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> etwas<br />
Abweichendes geregelt ist, sind für die Beteiligung<br />
<strong>der</strong> Gesellschafter am Vermögen, an Ausschüttungen,<br />
am Gewinn und Verlust <strong>der</strong> Gesellschaft, den<br />
Anspruch auf ein Abfindungsguthaben sowie für<br />
die Wahrnehmung <strong>der</strong> Gesellschafterrechte allein die<br />
Anteile gemäß Ziffer 9 des jeweiligen Gesellschafters<br />
auf dem Kapitalkonto <strong>II</strong> im Verhältnis zu <strong>der</strong> Summe<br />
<strong>der</strong> Anteile aller Gesellschafter am Ende eines<br />
Geschäftsjahres maßgebend.<br />
7. Bei einem Gesellschafterwechsel tritt <strong>der</strong> Rechtsnachfolger<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Ergebnisverteilung in<br />
die Rechtsposition seines Vorgängers ein und<br />
übernimmt die Gesellschafterkonten seines<br />
Rechtsvorgängers.<br />
8. Jedem Gesellschafter ist mindestens jährlich eine<br />
schriftliche Aufstellung über die Entwicklung seiner<br />
Gesellschaftskonten zu übersenden. Auf Verlangen<br />
ist einem Gesellschafter darüber hinaus je<strong>der</strong>zeit<br />
Auskunft über seine Konten durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin zu erteilen.<br />
9. Die Gesellschaft, vertreten durch die<br />
geschäftsführende Kommanditistin, berechnet zu<br />
jedem ersten Werktag eines Monats (im Folgenden<br />
<strong>der</strong> „Monatsbeginn“) den Ausgabepreis und zu<br />
jedem letzten Werktag eines Monats (im Folgenden<br />
das „Monatsende“) den Rücknahmepreis, <strong>der</strong> einem<br />
Anteil <strong>der</strong> Gesellschaft entspricht.<br />
Für eine Einlage (zur Höhe <strong>der</strong> Einlage, insbeson<strong>der</strong>e<br />
für Ratenanleger, vergleiche § 5 Ziffer 1) von<br />
je 500 Euro erhält ein Kommanditist/Treugeber<br />
daher den Bruchteil eines Anteils, <strong>der</strong> dem Verhältnis<br />
von 500 zu dem jetzigen Wert eines Anteils über<br />
500 Euro entspricht.<br />
Der Bruchteil eines Anteils im Nominalwert von<br />
500 Euro, den ein Kommanditist/Treugeber für eine<br />
Einlage in Höhe von 500 Euro erhält, wird nach<br />
folgen<strong>der</strong> Formel errechnet: M = 500 : AGP<br />
� �<br />
Die Anzahl <strong>der</strong> Gesamtanteile zu nominal 500 Euro<br />
<strong>der</strong> eingebrachten Einlage wird nach folgen<strong>der</strong><br />
Formel errechnet: N = E : AGP<br />
�<br />
Der aktuelle Ausgabepreis kann dabei nicht im<br />
Vorfeld bekanntgegeben werden, da er von den<br />
jeweils geltenden Einkaufspreisen eines jeden<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 98
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Edelmetalls (Gold, Silber, Platin) abhängig ist. Bei<br />
<strong>der</strong> Ermittlung des Ausgabepreises werden die am<br />
01. Oktober 2011 gültigen Marktpreise bei Gold, Silber<br />
und Platin zugrunde gelegt (Gold: 38.950 Euro/kg,<br />
Silber: 770 Euro/kg, Platin: 37.000 Euro/kg). Die<br />
Ermittlung des jeweiligen Ausgabepreises erfolgt<br />
somit nach folgen<strong>der</strong> Formel:<br />
Dabei bezeichnet:<br />
• M : den rechnerischen Anteil, den ein<br />
�<br />
Kommanditist/Treuhän<strong>der</strong> zum Zeitpunkt t<br />
seiner Beteiligung an <strong>der</strong> Gesellschaft für<br />
500 Euro Einlage erhält,<br />
• AGP : den Ausgabepreis eines Anteils zum<br />
�<br />
Zeitpunkt t bei einem Umsatzsteuersatz von<br />
19 Prozent,<br />
• E:<br />
die Gesamtsumme <strong>der</strong> Einlage des neuen<br />
Kommanditisten o<strong>der</strong> Treugebers. Diese<br />
wird dem Kapitalkonto I gutgeschrieben,<br />
• N:<br />
die Anteile, mit denen ein neuer<br />
Kommanditist o<strong>der</strong> Treugeber an <strong>der</strong><br />
Gesellschaft für seine Gesamteinlage im<br />
Zeitpunkt t seines Eintretens beteiligt ist.<br />
Diese werden dem Kapitalkonto <strong>II</strong><br />
gutgeschrieben,<br />
• at:<br />
<strong>der</strong> Netto-Goldpreis des Kaufes in Euro/kg<br />
zum Zeitpunkt t,<br />
• bt:<br />
<strong>der</strong> Netto-Silberpreis des Kaufes in Euro/kg<br />
zum Zeitpunkt t,<br />
• ct:<br />
<strong>der</strong> Netto-Platinpreis des Kaufes i Euro/kg<br />
zum Zeitpunkt t,<br />
• T:<br />
die Anzahl <strong>der</strong> Monate vom 01. Januar 2012<br />
bis zum Zeitpunkt t.<br />
Bei einer Än<strong>der</strong>ung des gesetzlichen<br />
Umsatzsteuersatzes wird <strong>der</strong> Ausgabepreis zum<br />
Zeitpunkt des neuen Umsatzsteuersatzes um<br />
folgende Formel ergänzt:<br />
Steigen die Kurse bei Gold, Silber und Platin, werden<br />
somit entsprechend weniger Anteile ausgeben. Sind<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 99<br />
die Kurse bei Gold, Silber und Platin rückläufig,<br />
werden entsprechend mehr Anteile ausgeben.<br />
§ 10 VERGÜTUNGEN,<br />
AUFWENDUNGSERSATZ<br />
1. Für die Übernahme <strong>der</strong> persönlichen Haftung für<br />
die Verbindlichkeiten <strong>der</strong> Gesellschaft erhält die<br />
Komplementärin von <strong>der</strong> Gesellschaft eine monatliche<br />
Vergütung in Höhe von 1/12 von 0,06 Prozent<br />
des zum letzten Tag des jeweiligen Monats<br />
ermittelten Depotwerts (Depotwert: Menge <strong>der</strong><br />
vorhandenen Edelmetalle multipliziert mit <strong>der</strong>en<br />
jeweils aktuellen Börsenkursen [London Fixing]<br />
zzgl. <strong>der</strong> Barreserve).<br />
2. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für<br />
ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Vermittlung<br />
<strong>der</strong> Aufnahme weiterer Kommanditisten und Treugeber<br />
in die Fondsgesellschaft folgende Vergütungen:<br />
a) Das tatsächlich eingeworbene Agio auf<br />
das Beteiligungskapital. Das Agio beträgt<br />
5 Prozent <strong>der</strong> Zeichnungssumme. Als weitere<br />
einmalige Vergütung für die Vermittlung des<br />
Eigenkapitals erhält die geschäftsführende<br />
Kommanditistin eine Vergütung in Höhe<br />
von 10 Prozent (inkl. etwaiger gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer) aller rechtsverbindlich<br />
gezeichneten und eingezahlten Kommanditeinlagen.<br />
Bei Kommanditisten/ Treugebern<br />
<strong>der</strong> Anlageform <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar wird <strong>der</strong><br />
Vergütungsanspruch <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />
Kommanditistin einen Monat nach<br />
Einzahlung <strong>der</strong> vom Kommanditisten/<br />
Treugeber geschuldeten Einmalzahlung in<br />
Höhe von 10 Prozent des Zeichnungsbetrages<br />
fällig. Der Vergütungsanspruch <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />
Kommanditistin bezieht sich auch<br />
bei Anlegern <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar auf die gesamte Zeichnungssumme,<br />
auch wenn ein Teil <strong>der</strong> Zeichnungssumme erst<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Spareinlagen geleistet wird.<br />
b) Sollte <strong>der</strong> Depotwert des Fonds nach Kosten<br />
mehr als 105 Prozent <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Kapital-
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
einzahlungen <strong>der</strong> Anleger (ohne Agio)<br />
betragen, so hat die geschäftsführende<br />
Kommanditistin Anspruch auf eine zusätzliche<br />
Vergütung. Diese beträgt 10 Prozent des<br />
Betrages, über den <strong>der</strong> Depotwert des Fonds<br />
nach Kosten über 105 Prozent <strong>der</strong> Kapitaleinzahlungen<br />
<strong>der</strong> Anleger (ohne Agio) hinausgeht.<br />
Weitere Vergütungen im Zusammenhang mit<br />
<strong>der</strong> Aufnahme weitere Kommanditisten und<br />
Treugeber sind darüber hinaus geschuldet,<br />
wenn <strong>der</strong> Depotwert des Fonds nach Kosten<br />
über den bisherigen höchsten Depotwert, <strong>der</strong><br />
für die Bemessung <strong>der</strong> Vergütung gemäß dem<br />
vorstehenden Satz maßgeblich war, zzgl.<br />
5 Prozent hinausgeht. Die Vergütung beträgt<br />
in diesen Fällen 10 Prozent des Betrages zwischen<br />
dem bisherigen Hoch zzgl. 5 Prozent und dem<br />
neuen Hoch (All-Time-High/High-Watermark-<br />
Prinzip).<br />
c) Für die Geschäftsführung <strong>der</strong> Gesellschaft erhält<br />
die geschäftsführende Kommanditistin eine<br />
laufende monatliche Vergütung in Höhe von 1/12<br />
von 2,40 Prozent des zum letzten Tag des Monats<br />
ermittelten Depotwerts vor Kosten zzgl. <strong>der</strong><br />
zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung gültigen<br />
Umsatzsteuer. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin erhält für die Übernahme <strong>der</strong><br />
Prospektgestaltung und Drucklegung eine<br />
einmalige Vergütung in Höhe von 100.000 Euro<br />
zzgl. <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungstellung<br />
gültigen Umsatzsteuer. Die Vergütung für die<br />
Übernahme <strong>der</strong> Prospektgestaltung und<br />
Drucklegung wird ab dem 01. Januar 2014 fällig.<br />
Sollte die geschäftsführende Kommanditistin im<br />
Falle des Verkaufs von Edelmetallen einen<br />
Verkaufspreis erzielen, <strong>der</strong> höher als <strong>der</strong> aktuelle<br />
Marktpreis (Ankaufspreis <strong>der</strong> Scheideanstalt) ist,<br />
so stehen ihr 50 Prozent <strong>der</strong> Differenz zwischen<br />
erzieltem Verkaufspreis und aktuellem Marktpreis<br />
einschließlich Umsatzsteuer als Gewinnbeteiligung<br />
zu. Gleiches gilt für den Fall des Ankaufs von<br />
Edelmetallen zu einem Preis, <strong>der</strong> niedriger ist<br />
als <strong>der</strong> aktuelle Marktpreis (Verkaufspreis <strong>der</strong><br />
Scheideanstalt). Auch hier steht <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />
Kommanditistin 50 Prozent <strong>der</strong><br />
Differenz zwischen Kaufpreis und aktuellem<br />
Marktpreis einschließlich Umsatzsteuer als<br />
Gewinnbeteiligung zu. Die Zahlung von<br />
Vergütungen für die Vermittlung von<br />
Edelmetallkäufen o<strong>der</strong> -verkäufen ist zulässig,<br />
solange und soweit die Fondsgesellschaft<br />
auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gezahlten<br />
Vergütungen einen höheren Verkaufspreis o<strong>der</strong><br />
einen niedrigeren Einkaufspreis im Vergleich zur<br />
Abwicklung zum aktuellen Marktpreis unter<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> Umsatzsteuer am Kauf von<br />
Silber und Platin erzielen kann. Durch diese<br />
Vergütungen sind sämtliche Ansprüche <strong>der</strong><br />
geschäftsführenden Kommanditistin für die<br />
Durchführung <strong>der</strong> laufenden Geschäfte und die<br />
Anlegerbetreuung abgegolten, sofern nicht in<br />
diesem Vertrag etwas an<strong>der</strong>es geregelt ist.<br />
3. Auslagen, die <strong>der</strong> Geschäftsführung entstehen, sind<br />
von <strong>der</strong> Gesellschaft zu ersetzen.<br />
Dabei sind in <strong>der</strong> Vergütung insbeson<strong>der</strong>e nicht<br />
enthalten die Kosten<br />
a) <strong>der</strong> Steuer- und Rechtsberatung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
für Rechtsstreitigkeiten,<br />
b) für sonstige außerordentliche Aufwendungen,<br />
insbeson<strong>der</strong>e solche, die unmittelbar <strong>der</strong><br />
Gesellschaft entstehen,<br />
c) für etwa zukünftig neu eingeführte Steuern,<br />
Gebühren und sonstige Abgaben, die im<br />
Zusammenhang mit dem<br />
Unternehmensgegenstand entstehen,<br />
d) die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Durchführung<br />
<strong>der</strong> Gesellschafterversammlungen entstehen,<br />
e) für den Schriftverkehr mit den Kommanditisten/<br />
Treugebern.<br />
<strong>4.</strong> Die Geschäftsführung ist ermächtigt und<br />
verpflichtet, einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
abzuschließen, wodurch <strong>der</strong> Gesellschaft Kosten für<br />
die Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
in Höhe von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer entstehen. Die Vergütung des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs ist ab dem<br />
01. Januar 2014 fällig.<br />
5. Die Geschäftsführung ist ermächtigt und verpfl ichtet,<br />
mit <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg einen Verwahrvertrag über<br />
die Verwahrung und Lagerung <strong>der</strong> Edelmetalle <strong>der</strong><br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 100
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Gesellschaft zu schließen. Die Kosten für die<br />
Verwahrung und Lagerung <strong>der</strong> Edelmetalle durch<br />
die Sparkasse Nienburg sind in <strong>der</strong> an die geschäftsführende<br />
Kommanditistin zu zahlenden<br />
laufenden monatlichen Vergütung (§ 10 Ziffer 3)<br />
enthalten.<br />
§ 11 GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE<br />
1. Gesellschafterbeschlüsse, die die laufende Geschäftsführung<br />
betreffen, werden, soweit dieser Vertrag<br />
nicht etwas an<strong>der</strong>es bestimmt, mit einfacher Mehrheit<br />
<strong>der</strong> abgegebenen und vertretenen stimmberechtigten<br />
Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein<br />
Antrag als abgelehnt. Treugeber sind berechtigt,<br />
das Stimmrecht des Treuhandkommanditisten<br />
entsprechend ihrem Anteil selbst in <strong>der</strong> Gesellschaftsversammlung<br />
o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> schriftlichen Beschlussfassung<br />
auszuüben.<br />
2. Je<strong>der</strong> Gesellschafter hat für je einen Anteil auf dem<br />
Kapitalkonto <strong>II</strong> eine Stimme. Dabei bestimmt sich<br />
das Stimmrecht von Anlegern <strong>der</strong> Beteiligungsalternative<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar nach dem Stand ihres<br />
Kapitalkontos <strong>II</strong> zum Zeitpunkt des zu treffenden<br />
Gesellschafterbeschlusses. Für verbleibende Beträge<br />
auf dem Kapitalkonto <strong>II</strong>, die nicht durch 1 teilbar<br />
sind, erhält <strong>der</strong> Kommanditist o<strong>der</strong> Treugeber keine<br />
anteiligen Stimmen, son<strong>der</strong>n bis zu einem Betrag von<br />
0,49 keine Stimme; ab einem Betrag von 0,5 erhält<br />
<strong>der</strong> Kommanditist eine weitere Stimme. Vertretung<br />
durch Dritte ist möglich. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin hat keine Stimmen, die unabhängig<br />
von möglicherweise von ihr gehaltenem<br />
Kommanditkapital sind.<br />
3. Ist Gegenstand <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />
a) die Än<strong>der</strong>ung des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es,<br />
b) die Auflösung o<strong>der</strong> Umwandlung des<br />
Unternehmens,<br />
c) die Veräußerung o<strong>der</strong> Verpachtung des<br />
Unternehmens o<strong>der</strong> eines wesentlichen Teiles<br />
davon,<br />
d) die vollständige o<strong>der</strong> teilweise Einstellung des<br />
Unternehmens,<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 101<br />
e) die Aufnahme neuer und/o<strong>der</strong> Aufgabe<br />
bestehen<strong>der</strong> Geschäftszweige,<br />
f) die Eingehung von Bürgschaften, Garantien<br />
und <strong>der</strong>gleichen,<br />
g) die Begebung von Wechseln,<br />
h) <strong>der</strong> Erwerb von Beteiligungen an an<strong>der</strong>en<br />
Unternehmen,<br />
i) <strong>der</strong> Ausschluss <strong>der</strong> persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin aus wichtigem Grund und die<br />
Bestellung einer neuen geschäftsführenden<br />
Kommanditistin, so bedarf <strong>der</strong> Gesellschafterbeschluss<br />
einer Mehrheit von 75 Prozent <strong>der</strong><br />
abgegebenen stimmberechtigten Stimmen.<br />
§ 12 GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG,<br />
SCHRIFTLICHE BESCHLUSSFASSUNG<br />
1. Gesellschafterbeschlüsse werden entwe<strong>der</strong> im<br />
Rahmen einer Gesellschafterversammlung o<strong>der</strong> im<br />
schriftlichen Beschlussverfahren herbeigeführt.<br />
Wird eine Gesellschafterversammlung einberufen,<br />
so führt die Geschäftsführung o<strong>der</strong> eine von ihr<br />
genannte Person den Vorsitz.<br />
2. Gesellschafterversammlungen, beziehungsweise<br />
schriftliche Beschlussfassungen, werden von <strong>der</strong><br />
Geschäftsführung einberufen beziehungsweise<br />
durchgeführt und zwar mindestens einmal jährlich<br />
zur Feststellung des Jahresabschlusses. Weiter finden<br />
Gesellschafterversammlungen o<strong>der</strong> schriftliche<br />
Beschlussfassungen in den vom Gesetz bestimmten<br />
Fällen und dann statt, wenn das Interesse <strong>der</strong><br />
Gesellschaft dies erfor<strong>der</strong>t beziehungsweise wenn<br />
Gesellschafter, die zusammen mehr als 30 Prozent<br />
des stimmberechtigten Kapitals repräsentieren, eine<br />
Gesellschafterversammlung unter schriftlicher<br />
Angabe <strong>der</strong> Gründe hierfür verlangen. Gesellschafterbeschlüsse<br />
werden unter an<strong>der</strong>em über die<br />
Genehmigung des Jahresabschlusses und die<br />
Entlastung <strong>der</strong> Geschäftsführung durchgeführt.<br />
3. Die Frist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />
beträgt 14 Tage. Die Einberufung<br />
hat schriftlich an die <strong>der</strong> Gesellschaft zuletzt<br />
mitgeteilte Anschrift zu erfolgen und muss die
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Tagesordnung sowie die Gegenstände, über die<br />
Beschluss gefasst wird, enthalten. Entsprechendes<br />
gilt für ein schriftliches Abstimmungsverfahren.<br />
Die Frist zur Abgabe <strong>der</strong> Stimmen beträgt bei schriftlicher<br />
Beschlussfassung 14 Tage ab Datum <strong>der</strong><br />
Mitteilung über die schriftliche Beschlussfassung.<br />
Maßgeblich ist <strong>der</strong> Eingang bei <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />
<strong>4.</strong> Die Gesellschafterversammlung ist unabhängig<br />
von <strong>der</strong> anwesenden Anzahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> stets<br />
beschlussfähig. Wird festgestellt, dass die<br />
Gesellschafter nicht ordnungsgemäß geladen<br />
wurden, o<strong>der</strong> ist die Gesellschafterversammlung<br />
aus an<strong>der</strong>em Grunde nicht beschlussfähig, so<br />
ist die Gesellschafterversammlung innerhalb<br />
von einem Monat mit einer Frist von 14 Tagen<br />
erneut mit gleicher Tagesordnung einzuberufen.<br />
Die Geschäftsführung kann stattdessen auch<br />
schriftlich abstimmen lassen.<br />
5. Bei schriftlicher Beschlussfassung ist die Beschlussfähigkeit<br />
ebenfalls stets gegeben. Es entscheidet die<br />
Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen stimmberechtigten<br />
Stimmen beziehungsweise bei Beschlussfassungen<br />
zu § 11 Ziffer 3 eine Mehrheit von 75 Prozent <strong>der</strong><br />
abgegebenen stimmberechtigten Stimmen.<br />
6. Je<strong>der</strong> Gesellschafter ist berechtigt, sich auf <strong>der</strong><br />
Gesellschafterversammlung von einem Dritten<br />
vertreten zu lassen. Die Vollmacht ist schriftlich<br />
zu erteilen und bei Beginn <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung<br />
vorzulegen.<br />
7. Die Geschäftsführung ist berechtigt, im Interesse<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft auch an<strong>der</strong>e Personen an Gesellschafterversammlungen<br />
teilnehmen zu lassen,<br />
<strong>der</strong>en Erscheinen sie für erfor<strong>der</strong>lich hält.<br />
8. Beschlüsse <strong>der</strong> Gesellschaft können nur binnen einer<br />
Ausschlussfrist von einem Monat plus zwei Tagen<br />
nach Absendedatum des Gesellschafterbeschlusses<br />
angefochten werden. Maßgeblich ist <strong>der</strong> Eingang<br />
bei <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />
9. Über die Gesellschafterversammlung ist ein<br />
Protokoll zu führen, das von dem Versammlungsleiter<br />
zu unterzeichnen ist. Entsprechend hat die<br />
Geschäftsführung über Inhalt und Ergebnis von<br />
schriftlichen Abstimmungen ein Schlussprotokoll zu<br />
fertigen, zu unterzeichnen und den Gesellschaftern<br />
zuzusenden.<br />
10. Ein Wi<strong>der</strong>spruch gegen den Inhalt des Protokolls<br />
muss innerhalb von einem Monat plus zwei Tagen<br />
nach Absendedatum <strong>der</strong> Gesellschaft schriftlich<br />
angezeigt werden. Maßgeblich ist <strong>der</strong> Eingang bei <strong>der</strong><br />
Gesellschaft. Ansonsten gelten das Protokoll und die<br />
darin enthaltenen Feststellungen als genehmigt.<br />
§ 13 JAHRESABSCHLUSS<br />
1. Die Geschäftsführung sendet die von einem<br />
Steuerberater o<strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer bzw. einer<br />
Steuerberatungs- o<strong>der</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
nach handelsrechtlichen Grundsätzen<br />
erstellte Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung<br />
den Gesellschaftern mit <strong>der</strong> Einberufung <strong>der</strong> jährlich<br />
vorgesehenen ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
o<strong>der</strong> zur Durchführung <strong>der</strong> schriftlichen Beschlussfassung<br />
zu.<br />
2. Einwendungen gegen den festgestellten Jahresabschluss<br />
können nur innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme<br />
des Feststellungsbeschlusses geltend gemacht<br />
werden.<br />
§ 14 GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG<br />
1. Der im Jahresabschluss ausgewiesene Gewinn o<strong>der</strong><br />
Verlust eines Geschäftsjahres ist den Gesellschaftern<br />
entsprechend dem Verhältnis ihrer Beteiligung,<br />
gerechnet nach dem Kapitalkonto <strong>II</strong>, voll zuzuweisen.<br />
Im Falle <strong>der</strong> ratenweisen Einzahlung von Einlagen<br />
wird <strong>der</strong> Stand des Kapitalkontos <strong>II</strong> zum jeweiligen<br />
31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres zugrunde<br />
gelegt, soweit die Raten vertragsgemäß gezahlt wurden.<br />
Ist dies nicht <strong>der</strong> Fall, so wird <strong>der</strong> Stand des Kapitalkontos<br />
<strong>II</strong> zum 1. Januar des betreffenden Geschäftsjahres<br />
zugrunde gelegt. Soweit Gesellschafter den<br />
fälligen Teil <strong>der</strong> Einlage ganz o<strong>der</strong> teilweise erst zu<br />
einem späteren Zeitpunkt leisten, nehmen sie mit<br />
dem verspätet gezahlten Teil <strong>der</strong> Einlage am Ergebnis<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft erst in dem entsprechenden Jahr<br />
teil. Über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus<br />
eingezahltes Kapital wird nicht berücksichtigt. Diese<br />
Einzahlungen werden bei <strong>der</strong> Zuweisung des im<br />
Jahresabschluss ausgewiesenen Gewinns o<strong>der</strong><br />
Verlustes eines Geschäftsjahres entsprechend<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 102
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
berücksichtigt. Das eingezahlte Agio wird nicht<br />
berücksichtigt. Bei <strong>der</strong> Gewinnermittlung gelten<br />
die Vergütungen für die geschäftsführende<br />
Kommanditistin gemäß § 10 Ziffer 2 und 3 als<br />
Aufwand.<br />
2. Der nach <strong>der</strong> vorstehenden Bestimmung zu verteilende<br />
Gewinn wird an die Gesellschafter generell nicht<br />
ausgeschüttet, son<strong>der</strong>n bleibt weiterhin entsprechend<br />
dem Unternehmensgegenstand investiert, es sei<br />
denn, dass die Gesellschafterversammlung etwas<br />
Abweichendes beschließt.<br />
§ 15 KÜNDIGUNG DER GESELLSCHAFT,<br />
AUSSCHEIDEN VON GESELLSCHAFTERN<br />
1. Die Gesellschaft kann von jedem Kommanditisten/<br />
Treugeber frühestens nach Ablauf von 120 Monaten<br />
(10 Jahre) nach seiner ersten Kapitaleinzahlung<br />
schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf von<br />
120 Monaten kann die Gesellschaft von jedem<br />
Gesellschafter zum 20. eines jeden Monats,<br />
eingehend bei <strong>der</strong> Gesellschaft, mit Wirkung zum<br />
Monatsende schriftlich gekündigt werden.<br />
Teilkündigungen von Gesellschaftern über Anteile<br />
sind möglich, solange eine Mindestbeteiligung in<br />
Höhe eines nominalen Kapitals (Kapitalkonto I)<br />
von 5.000 Euro verbleibt und <strong>der</strong> Rest durch 100<br />
teilbar ist. Das Recht auf eine außerordentliche<br />
fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt<br />
unberührt. Der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
steht erstmals ein Kündigungsrecht zum 31. Dezember<br />
2028 zu. Das Recht auf eine außerordentliche fristlose<br />
Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt davon<br />
unberührt. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung<br />
gegenüber <strong>der</strong> Gesellschaft, die sämtlichen<br />
Gesellschaftern schriftlich mitzuteilen ist. Die<br />
Komplementärin ist zur ordentlichen Kündigung<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft nicht berechtigt.<br />
2. Der Kommanditist/Treugeber kann die Gesellschaft<br />
vor Ablauf von 120 Monaten nach seiner ersten<br />
Kapitaleinzahlung kündigen, wenn er sich in einer<br />
wirtschaftlichen Notlage befi ndet. Eine wirtschaftliche<br />
Notlage liegt vor, wenn bei dem Kommanditisten/<br />
Treugeber aufgrund eines unvorhergesehenen<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 103<br />
Ereignisses eine fi nanzielle Notlage eintritt, welche den<br />
Geldbedarf auslöst. Für diesen Fall <strong>der</strong> Kündigung hat<br />
<strong>der</strong> Kommanditist/Treugeber eine Kündigungsgebühr<br />
von 2 Prozent <strong>der</strong> Beteiligungssumme für jedes<br />
angefangene und nicht eingehaltene Jahr <strong>der</strong><br />
10-jährigen Beteiligungsdauer an die geschäftsführende<br />
Kommanditistin zu zahlen.<br />
3. Die Kündigung ist an die Gesellschaft zu richten.<br />
Maßgeblich für die Einhaltung <strong>der</strong> Kündigungsfrist<br />
ist <strong>der</strong> Eingang <strong>der</strong> schriftlichen Kündigung bei <strong>der</strong><br />
Gesellschaft.<br />
<strong>4.</strong> Scheidet die geschäftsführende Kommanditistin aus<br />
wichtigem Grund o<strong>der</strong> durch Kündigung aus, so<br />
können die Gesellschafter durch Mehrheitsbeschluss<br />
eine neue geschäftsführende Kommanditistin bestellen,<br />
die ohne Auseinan<strong>der</strong>setzung <strong>der</strong> Gesellschaft als<br />
geschäftsführende Kommanditistin im Wege <strong>der</strong><br />
Son<strong>der</strong>rechtsnachfolge in die Position <strong>der</strong> bisherigen<br />
geschäftsführenden Kommanditistin eintritt, und<br />
zwar mit denselben Rechten und Pflichten wie die<br />
ausgeschiedene geschäftsführende Kommanditistin,<br />
indem sie <strong>der</strong>en Kommanditanteil übernimmt.<br />
Wird dieser Beschluss zur Fortsetzung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
nicht gefasst, wird die Gesellschaft bei Ausscheiden<br />
<strong>der</strong> geschäftsführenden Kommanditistin aufgelöst<br />
und liquidiert. Bei Fortführung <strong>der</strong> Gesellschaft hat<br />
die ausscheidende geschäftsführende Kommanditistin<br />
keinen Anspruch auf Sicherheitsleistung für Verbindlichkeiten<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft.<br />
5. Bei Kündigung durch die Komplementärin scheidet<br />
diese aus <strong>der</strong> Gesellschaft aus, wenn die übrigen<br />
Gesellschafter bis zum Wirksamwerden <strong>der</strong> Kündigung<br />
einen neuen Gesellschafter als persönlich haftenden<br />
Gesellschafter bestimmen. An<strong>der</strong>enfalls wird die<br />
Gesellschaft mit Wirksamwerden <strong>der</strong> Kündigung<br />
<strong>der</strong> Komplementärin aufgelöst und liquidiert.<br />
6. Ansonsten hat die Kündigung <strong>der</strong> Gesellschaft nicht<br />
die Auflösung <strong>der</strong> Gesellschaft, son<strong>der</strong>n das<br />
Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters<br />
zur Folge.
§ 16 AUSSCHLUSS VON<br />
GESELLSCHAFTERN<br />
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
1. Ein Kommanditist/Treugeber kann aus <strong>der</strong><br />
Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn<br />
a) ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem<br />
Grunde fristlos gekündigt werden kann,<br />
b) er mit seinen Verpflichtungen aus § 5 Ziffer 1<br />
bzw. in <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar<br />
mit <strong>der</strong> Zahlung seiner Raten in Verzug<br />
gekommen ist. Befindet sich ein Kommanditist/<br />
Treugeber, <strong>der</strong> eine Rateneinlage übernommen<br />
hat, mit mehr als vier monatlichen Einlageraten<br />
in Verzug, so ist die Geschäftsführung nach<br />
vergeblicher Fristsetzung zur Ausschließung des<br />
Kommanditisten/Treugebers berechtigt. Wird<br />
das Ausschließungsrecht nicht ausgeübt, so sind<br />
ab Verzug Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten<br />
über dem jeweils gültigen Basiszinssatz<br />
<strong>der</strong> EZB zu entrichten,<br />
c) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet o<strong>der</strong> die Eröffnung mangels Masse<br />
abgelehnt wird,<br />
d) durch einen Gläubiger des betroffenen Kommanditisten/Treugebers<br />
in dessen Gesellschaftsanteil<br />
und/o<strong>der</strong> damit verbundene Rechte die<br />
Zwangsvollstreckung betrieben wird und die<br />
Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von<br />
drei Monaten wie<strong>der</strong> aufgehoben worden ist.<br />
2. Die Kündigung wird mit dem Zugang des Kündigungsschreibens<br />
wirksam. Die Kommanditisten/Treugeber<br />
beauftragen hiermit die Geschäftsführung im Falle<br />
des Vorliegens eines wichtigen Grundes gemäß § 16<br />
Ziffer 1, <strong>der</strong> zur Kündigung eines Kommanditisten<br />
o<strong>der</strong> Treugebers berechtigt, zur Abgabe<br />
entsprechen<strong>der</strong> Kündigungserklärungen und zur<br />
Erhebung von Ausschlussklagen.<br />
3. Sämtliche Kosten und Belastungen, die <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
im Zusammenhang mit dem Ausscheiden im<br />
Sinne dieses § 17 entstehen, insbeson<strong>der</strong>e etwaige<br />
steuerliche Mehrbelastungen, trägt <strong>der</strong> ausscheidende<br />
Kommanditist/Treugeber.<br />
§ 17 ABFINDUNG<br />
1. Bei Ausscheiden o<strong>der</strong> Ausschluss des Kommanditisten/<br />
Treugeber erhält <strong>der</strong> ausscheidende Kommanditist/<br />
Treugeber eine Abfindung. Die Höhe <strong>der</strong> Abfindung<br />
berechnet sich nach dem Wert seines Geschäftsanteils,<br />
<strong>der</strong> sich aus den in § 9 aufgeführten<br />
Gesellschafterkonten ergibt, zum letzten Werktag des<br />
Kalen<strong>der</strong>monats, in dem die Kündigung wirksam<br />
wird. Für die Berechnung <strong>der</strong> Abfindungshöhe<br />
ist <strong>der</strong> jeweils letzte ermittelte Rücknahmepreis<br />
maßgeblich.<br />
Der Rücknahmepreis errechnet sich nach<br />
folgen<strong>der</strong> Formel:<br />
Die Abfindung errechnet sich somit nach<br />
folgen<strong>der</strong> Formel:<br />
Dabei bezeichnet:<br />
A:<br />
Höhe <strong>der</strong> Abfindung,<br />
KK<strong>II</strong>:<br />
Anteile des Ausscheidenden auf dem<br />
Kapitalkonto <strong>II</strong>,<br />
∑KK<strong>II</strong>:<br />
Summe sämtlicher Kapitalkonten <strong>II</strong> <strong>der</strong><br />
Gesellschaft (alle Anteile <strong>der</strong> Gesellschaft),<br />
RNP:<br />
Rücknahmepreis eines Anteils zum Ende<br />
eines Monats, <strong>der</strong> einem Anteil vom<br />
Nominalwert 500 Euro zum Beginn <strong>der</strong><br />
Gesellschaft entspricht,<br />
DW:<br />
Depotwert nach Kosten<br />
(Edelmetallbewertung + Barreserve – Kosten)<br />
zum Ende eines Monats.<br />
Bei zulässigen Teilkündigungen bestimmt sich <strong>der</strong><br />
Abfindungswert zudem nach dem Verhältnis des<br />
gekündigten Anteils zum Gesamtbestand des<br />
Kapitalkontos I des ausscheidenden Gesellschafters.<br />
Ist unklar, wann dem Kommanditisten/Treugeber<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesellschaft die Kündigung zugegangen ist,<br />
gilt sie am dritten Werktag nach <strong>der</strong> Aufgabe zur<br />
Post als zugegangen, sofern nicht <strong>der</strong> Gesellschafter<br />
nachweist, dass tatsächlicher Zugang später war o<strong>der</strong><br />
gar nicht zugestellt wurde.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 104
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
2. Auf Wunsch des Kommanditisten/Treugebers ist<br />
eine physische Auslieferung <strong>der</strong> Edelmetalle binnen<br />
zwei Monaten möglich. Die Auslieferung kann nur in<br />
ganzen Barren erfolgen. Spitzenbeträge werden in<br />
bar ausgeglichen. Die Aufteilung <strong>der</strong> Metalle behält<br />
sich die Geschäftsführung <strong>der</strong> Gesellschaft vor.<br />
Der Auslieferungsort ist <strong>der</strong> Lagerort. Sofern die<br />
physische Auslieferung <strong>der</strong> Edelmetalle erfolgen soll,<br />
ist <strong>der</strong> Kommanditist verpflichtet, seine Edelmetalle<br />
binnen drei Monaten nach Auffor<strong>der</strong>ung durch die<br />
Gesellschaft abzuholen. Folgt er dieser Auffor<strong>der</strong>ung<br />
nicht, ist die geschäftsführende Kommanditistin<br />
berechtigt, dem Kommanditisten/Treugeber<br />
Verwahrkosten von 2 Prozent p. a. des Wertes <strong>der</strong><br />
Edelmetalle, mindestens jedoch 100 Euro pro Monat<br />
zu berechnen. Sollte <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Beteiligung des<br />
Anlegers bei Ausscheiden nicht dem Wert eines<br />
ganzen Barren entsprechen, so erhält <strong>der</strong> Anleger<br />
eine Abfindung in bar.<br />
3. Bei Wahl <strong>der</strong> physischen Lieferung ist <strong>der</strong><br />
Kommanditist/Treugeber verpflichtet, <strong>der</strong><br />
Geschäftsführung die hierdurch entstehenden<br />
Kosten <strong>der</strong> Auslieferung zu ersetzen. Diese können<br />
von <strong>der</strong> Geschäftsführung bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong><br />
Abfindungssumme von dem Abfindungsbetrag<br />
abgezogen und einbehalten werden.<br />
<strong>4.</strong> Der Abfindungsanspruch ist abtretbar.<br />
§ 18 ÜBERTRAGUNG VON<br />
GESELLSCHAFTSANTEILEN, ERBFOLGE<br />
1. Je<strong>der</strong> Kommanditist/Treugeber kann seine<br />
Beteiligung übertragen, sofern seine Einlage bei<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft eingezahlt o<strong>der</strong> sichergestellt ist,<br />
dass <strong>der</strong> Übernehmer die Einzahlung leistet.<br />
Teilabtretungen sind nur zulässig, wenn die<br />
abgetretene Kommanditbeteiligung (Kapitalkonto I)<br />
durch 100 ohne Rest teilbar ist und sowohl die<br />
Beteiligung des Abtretungsempfängers als auch die<br />
verbleibende Beteiligung des Abtretenden – bei<br />
Ehegatten die zusammengerechneten Beteiligungen –<br />
noch einen Betrag von mindestens 5.000 Euro<br />
erreicht. Die Übertragung ist von <strong>der</strong> Zustimmung<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 105<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführung,<br />
abhängig. Die Zustimmung darf nur<br />
aus wichtigem Grund versagt werden. Bei<br />
(Sicherheits-)Abtretungen eines Treugeberanteils<br />
gilt Entsprechendes. Abtretungen können nur mit<br />
Wirkung zum Ende eines Monats erfolgen; dies<br />
gilt nicht für Sicherungsabtretungen sowie für<br />
Übertragungen im Wege <strong>der</strong> Schenkung. Bei <strong>der</strong><br />
Abtretung <strong>der</strong> Beteiligung von Kommanditisten/<br />
Treugebern <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong><br />
Spar verbleibt <strong>der</strong> Übertragende in <strong>der</strong> Zahlungsverpflichtung<br />
gegenüber <strong>der</strong> Gesellschaft hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> nicht geleisteten Ratenzahlungen.<br />
2. Die Kosten für eine Übertragung <strong>der</strong> Beteiligung<br />
trägt im Verhältnis zur Gesellschaft <strong>der</strong> neu<br />
eintretende Kommanditist/Treugeber.<br />
3. Gleiches gilt für die Übertragung <strong>der</strong> Beteiligung<br />
im Wege <strong>der</strong> Schenkung.<br />
<strong>4.</strong> Verstirbt ein Kommanditist/Treugeber, so wird<br />
dadurch die Gesellschaft nicht aufgelöst. Die<br />
Gesellschaft wird mit den Erben o<strong>der</strong> Vermächtnisnehmern<br />
fortgesetzt.<br />
5. Die Erben o<strong>der</strong> Vermächtnisnehmer eines<br />
Kommanditisten/Treugebers haben sich gegenüber<br />
<strong>der</strong> Geschäftsführung durch Vorlage von geeignet<br />
erscheinenden Dokumenten, z. B. eines Erbscheins,<br />
zu legitimieren. Mehrere Erben o<strong>der</strong> Vermächtnisnehmer<br />
haben zur Wahrnehmung ihrer Rechte aus<br />
<strong>der</strong> Beteiligung einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />
zu bestellen. Bis zur Benennung des Bevollmächtigten<br />
ruhen die Rechte aus <strong>der</strong> Beteiligung. Die Gesellschaft<br />
ist bis zur Bestellung des Bevollmächtigten<br />
berechtigt, Zustellungen an jeden betroffenen<br />
Rechtsnachfolger mit Wirkung für und gegen die<br />
an<strong>der</strong>en betroffenen Rechtsnachfolger vorzunehmen<br />
und Zahlungen <strong>der</strong> Gesellschaft auf die von dem<br />
verstorbenen Kommanditisten/Treugeber<br />
angegebenen Konten zu leisten.<br />
6. Sämtliche durch den Erbfall entstehenden Kosten,<br />
insbeson<strong>der</strong>e die mit dem Nachweis <strong>der</strong> Erbfolge<br />
o<strong>der</strong> des Vermächtnisses sowie mit <strong>der</strong> Bestellung<br />
eines gemeinsamen Bevollmächtigten verbundenen<br />
Kosten, tragen die Erben o<strong>der</strong> Vermächtnisnehmer.
§ 19 ANSCHRIFT, BANKVERBINDUNG<br />
Je<strong>der</strong> Kommanditist/Treugeber hat gegenüber <strong>der</strong><br />
Geschäftsführung seine vollständige Anschrift und die<br />
Bankverbindung für das Konto, auf das Zahlungen<br />
geleistet werden sollen, sowie nachfolgende Än<strong>der</strong>ungen<br />
dieser Daten anzugeben. Die Geschäftsführung ist<br />
ausdrücklich dazu berechtigt, Schriftwechsel mit<br />
Kommanditisten/Treugebern an <strong>der</strong>en zuletzt<br />
mitgeteilte Anschrift zu richten und Zahlungen auf<br />
das jeweils zuletzt benannte Konto zu leisten.<br />
Kommanditisten/Treugeber mit Wohnsitz o<strong>der</strong><br />
gewöhnlichem Aufenthaltsort im Ausland haben einen<br />
inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.<br />
§ 20 SCHLICHTUNGSVEREINBARUNG,<br />
OMBUDSVERFAHREN<br />
1. Die Gesellschafter vereinbaren, bei allen<br />
Meinungsverschiedenheiten aus o<strong>der</strong> im<br />
Zusammenhang mit diesem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong><br />
und dem begründeten Gesellschaftsverhältnis,<br />
die sie untereinan<strong>der</strong> nicht bereinigen können,<br />
die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />
(www.ombudsstellegfonds.de) anzurufen.<br />
Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den<br />
geltenden Regelungen <strong>der</strong> Verfahrensordnung<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />
2. Geht eine Kommanditbeteiligung an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
im Wege <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>rechtsnachfolge auf<br />
einen neuen Gesellschafter über, so gelten die<br />
Regelungen dieser Schlichtungsvereinbarung auch<br />
für den neuen Gesellschafter. Ein ausscheiden<strong>der</strong><br />
Gesellschafter soll nach Möglichkeit seinen Rechtsnachfolger<br />
auf das Bestehen dieser Regelung hinweisen.<br />
Nienburg, 02. Januar 2011<br />
L’or AG,<br />
als geschäftsführende Kommanditistin<br />
und Anbieterin, durch Marcus Meyn<br />
als Vorstand<br />
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Nienburg, 02. Januar 2011<br />
Value Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />
als Komplementärin,<br />
durch Stephanie Meyn als<br />
Geschäftsführerin<br />
§ 21 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Än<strong>der</strong>ungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur nach den<br />
Vorschriften dieses Vertrages durch Gesellschafterbeschluss<br />
möglich. Rechtsgeschäftliche Erklärungen,<br />
die das Gesellschaftsverhältnis betreffen, bedürfen<br />
zu ihrer Wirksamkeit <strong>der</strong> Schriftform, auf die nicht<br />
mündlich verzichtet werden kann.<br />
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages<br />
ungültig sein o<strong>der</strong> werden o<strong>der</strong> sollten sich einzelne<br />
Bestimmungen als undurchführbar erweisen, so<br />
wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im<br />
Übrigen nicht berührt. Vielmehr soll anstelle <strong>der</strong><br />
unwirksamen o<strong>der</strong> undurchführbaren Bestimmung<br />
eine solche treten, die dem wirtschaftlichen Sinn <strong>der</strong><br />
unwirksamen o<strong>der</strong> undurchführbaren Bestimmung<br />
möglichst nahekommt. Gleiches gilt, sofern <strong>der</strong><br />
Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke haben sollte.<br />
3. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.<br />
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche<br />
Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem<br />
Vertrag ist, soweit dies zulässig vereinbart werden<br />
kann, <strong>der</strong> Sitz <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />
<strong>4.</strong> Sämtliche mit Abschluss dieses <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />
verbundenen Kosten trägt die Gesellschaft.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 106<br />
Nienburg, 02. Januar 2011<br />
<strong>L'or</strong> capital trust admin <strong>GmbH</strong>,<br />
als Treuhandkommanditistin,<br />
durch Marcus Meyn als<br />
Prokurist
PRÄAMBEL<br />
Die in <strong>der</strong> Beitrittserklärung zu <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong><br />
Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG (die „Fondsgesellschaft“)<br />
genannten Personen (im Folgenden „Treugeber“ genannt)<br />
bieten hiermit je<strong>der</strong> für sich <strong>der</strong> L’or capital trust admin<br />
<strong>GmbH</strong> (im Folgenden „Treuhän<strong>der</strong>in“ genannt) den<br />
Abschluss des nachstehenden Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages (nachfolgend „Treuhandvertrag“<br />
genannt) an. Die Beitrittserklärung ist Bestandteil des<br />
Treuhandvertrages. Der Treugeber beteiligt sich über die<br />
Treuhän<strong>der</strong>in an <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>.<br />
KG. Die Treuhän<strong>der</strong>in ist als Treuhandkommanditistin<br />
an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nach Maßgabe des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />
beteiligt. Als solche ist sie berechtigt, neben<br />
<strong>der</strong> für sich selbst eingegangenen Einlage weitere<br />
Kommanditanteile im eigenen Namen für anteilige<br />
Rechnung <strong>der</strong> Treugeber zu halten und unbeschränkt<br />
zu erhöhen. Ferner ist die Treuhän<strong>der</strong>in berechtigt,<br />
für direkt beteiligte Kommanditisten und für<br />
Treugeber das Stimmrecht nach Maßgabe dieses<br />
Vertrages auszuüben.<br />
Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln<br />
die Rechtsbeziehungen zwischen Treugeber und<br />
Treuhän<strong>der</strong>in.<br />
Nicht Bestandteil dieses Vertrages sind die vom<br />
Treugeber verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen<br />
Ziele.<br />
§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND<br />
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
5. Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
1. Der Vertrag kommt mit <strong>der</strong> Annahmeerklärung<br />
durch die Treuhän<strong>der</strong>in o<strong>der</strong> die Gesellschaft auf <strong>der</strong><br />
Beitrittserklärung zu <strong>der</strong> Fondsgesellschaft zustande.<br />
Des Zugangs <strong>der</strong> Annahmeerklärung beim Treugeber<br />
bedarf es nicht.<br />
Die Annahme kann von <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Gesellschaft verweigert werden, wenn begründete<br />
Zweifel daran bestehen, dass <strong>der</strong> Treugeber seinen<br />
Verpflichtungen, insbeson<strong>der</strong>e seinen Zahlungsverpflichtungen,<br />
nachkommen wird. Die<br />
Treuhän<strong>der</strong>in nimmt für den mittelbar als<br />
Treugeber an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft Beteiligten die<br />
Aufgaben in <strong>der</strong> Form wahr, dass sie als Treuhandkommanditistin<br />
im eigenen Namen, aber für<br />
anteilige Rechnung <strong>der</strong> Treugeber Kommandit.<br />
anteile erwirbt bzw. ihre Kommanditeinlage erhöht.<br />
Die Einzelheiten ergeben sich aus den nachstehenden<br />
Regelungen.<br />
2. Die Beteiligung <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in als Treuhandkommanditistin<br />
erfolgt nach Maßgabe des<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es <strong>der</strong> Fondsgesellschaft und<br />
den Bestimmungen dieses Treuhandvertrages.<br />
Der <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
ist in seiner jeweiligen Fassung Bestandteil des<br />
vorliegenden Treuhandvertrages. Für das Verhältnis<br />
zwischen <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in und dem Treugeber<br />
gelten die Bestimmungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft sinngemäß, sofern nicht in<br />
diesem Treuhandvertrag abweichende Regelungen<br />
getroffen sind.<br />
3. Die Treuhän<strong>der</strong>in ist berechtigt, für weitere<br />
Treugeber Kommanditanteile an <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft zu erwerben und zu verwalten.<br />
<strong>4.</strong> Der Treuhandvertrag ist mit einer entsprechenden<br />
Vollmacht für die Treuhän<strong>der</strong>in verbunden.<br />
§ 2 ZURECHNUNG DER BETEILIGUNG,<br />
SICHERUNG DES TREUGEBERS<br />
1. Die Treuhän<strong>der</strong>in hält ihren Kommanditanteil für<br />
die Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen<br />
Gesellschaftsanteil. Sie tritt nach außen im eigenen<br />
Namen auf. Sie übt die den Treugeber betreffenden<br />
Gesellschafterrechte und -pflichten gegenüber <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />
und des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es aus.<br />
Sie nimmt die Rechte des Treugebers in <strong>der</strong><br />
Gesellschafterversammlung und bei schriftlicher<br />
Beschlussfassung wahr, soweit die Treugeber diese<br />
nicht selbst o<strong>der</strong> durch bevollmächtigte Dritte ausüben.<br />
Sie übt ihr Stimmrecht unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Weisungen und <strong>der</strong> Interessen des Treugebers<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 108
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
sowie unter Beachtung ihrer gesellschafterlichen<br />
Treuepflicht gegenüber den übrigen Gesellschaftern<br />
gespalten aus, unbeschadet § 7 Ziffer 1 vorletzter<br />
Absatz.<br />
2. Die Treuhän<strong>der</strong>in handelt im Innenverhältnis<br />
ausschließlich im Auftrage und für Rechnung des<br />
Treugebers. Wirtschaftlich ist <strong>der</strong> Treugeber<br />
Kommanditist <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />
3. Die Treuhän<strong>der</strong>in tritt hiermit die Ansprüche aus<br />
dem treuhän<strong>der</strong>isch gehaltenen Kommanditanteil,<br />
aus dem festzustellenden Jahresergebnis (Gewinn<br />
bzw. Verlust) sowie dasjenige, was ihr im Falle ihres<br />
Ausscheidens aus <strong>der</strong> Gesellschaft zusteht, an den<br />
dies mit Unterzeichnung <strong>der</strong> Beitrittserklärung bei<br />
Zustandekommen des Treuhandvertrages<br />
annehmenden Treugeber in dem Umfang ab, wie<br />
diese Ansprüche dem Treugeber nach Maßgabe<br />
dieses Treuhandvertrages gebühren. Die<br />
Treuhän<strong>der</strong>in ist ermächtigt, die an den Treugeber<br />
abgetretenen Ansprüche aus dem Kommanditanteil<br />
im eigenen Namen für Rechnung des Treugebers<br />
einzuziehen.<br />
<strong>4.</strong> Die Treuhän<strong>der</strong>in tritt bereits hiermit für den Fall<br />
<strong>der</strong> Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr<br />
Vermögen bzw. <strong>der</strong> Ablehnung <strong>der</strong> Insolvenzeröffnung<br />
mangels Masse den treuhän<strong>der</strong>isch<br />
gehaltenen Kommanditanteil an den Treugeber<br />
in Höhe des von diesem gezeichneten Kommanditanteils<br />
mit allen damit verbundenen anteiligen<br />
Rechten, Pflichten, Ansprüchen und Verbindlichkeiten<br />
ab. Dieser nimmt die Abtretung mit Abschluss des<br />
Treuhandvertrages an. Entsprechendes gilt für<br />
den Fall, dass Maßnahmen <strong>der</strong> Einzelzwangsvollstreckung<br />
von Privatgläubigern <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in in<br />
den treuhän<strong>der</strong>isch gehaltenen Kommanditanteil<br />
erfolgen. In den vorgenannten Fällen endet <strong>der</strong><br />
Treuhandvertrag mit dem Wirksamwerden <strong>der</strong><br />
Übertragung auf die Treugeber.<br />
§ 3 AUSFÜHRUNG DES<br />
TREUHANDAUFTRAGES<br />
1. Die Treuhän<strong>der</strong>in ist berechtigt, Kommanditkapital<br />
zu zeichnen und dieses durch die Treuhandverträge<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 109<br />
wirtschaftlich zu ersetzen. Bis zur Eintragung im<br />
Handelsregister wird sie als atypisch stiller<br />
Gesellschafter behandelt.<br />
2. Die Treuhän<strong>der</strong>in haftet gemäß §§ 171 Abs. 1, 172<br />
Abs. 1, 3, 4 HGB gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft in Höhe <strong>der</strong> im Handelsregister<br />
eingetragenen Haftsumme, die sie im<br />
Auftrag des Treugebers übernommen hat.<br />
Im Innenverhältnis zur Treuhän<strong>der</strong>in haftet <strong>der</strong><br />
Treugeber allein. Der Treugeber haftet nicht für die<br />
Einzahlungsverpflichtungen an<strong>der</strong>er Treugeber.<br />
Eine gesamtschuldnerische Haftung besteht nicht.<br />
§ 4 EINZAHLUNG DER<br />
ZEICHNUNGSSUMME<br />
1. Die Einzahlung <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Beitrittserklärung vom<br />
Treugeber übernommenen Zeichnungssumme<br />
erfolgt dadurch, dass <strong>der</strong> Treugeber seine<br />
Zeichnungssumme zzgl. des vereinbarten Agios auf<br />
das Einzahlungskonto <strong>der</strong> Fondsgesellschaft gemäß<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>/Beitrittserklärung einzahlt.<br />
Die Einzahlung auf ein an<strong>der</strong>es Konto <strong>der</strong><br />
Gesellschaft ist unschädlich.<br />
2. Erfüllt ein Treugeber die von ihm übernommene<br />
Zahlungsverpflichtung auf die Kommanditeinlage<br />
nicht fristgerecht, ist die Treuhän<strong>der</strong>in berechtigt,<br />
Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe von 5<br />
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />
<strong>der</strong> EZB zu verlangen und diesen Anspruch an die<br />
Fondsgesellschaft abzutreten. Die Geltendmachung<br />
eines weiteren Schadens durch die Fondsgesellschaft<br />
bzw. die Treuhän<strong>der</strong>in bleibt in beiden Fällen<br />
hiervon unberührt. Die Regelungen des<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es gelten hierfür entsprechend.<br />
3. Erbringt ein Treugeber seine Zeichnungssumme<br />
trotz Mahnung und nach Fristsetzung nicht o<strong>der</strong> nur<br />
teilweise, ist die Treuhän<strong>der</strong>in außerdem berechtigt,<br />
von dem Treuhandvertrag bzw. dem Beitrittsvertrag<br />
zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung<br />
zu verlangen.<br />
Die mit <strong>der</strong> Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
bzw. dem Rücktritt entstehenden Kosten, mindestens
jedoch einen Betrag in Höhe des Agios <strong>der</strong> von ihm<br />
ursprünglich gezeichneten Beteiligung, trägt <strong>der</strong><br />
säumige Treugeber.<br />
<strong>4.</strong> Die Treuhän<strong>der</strong>in wird die Einlage entsprechend<br />
den Regelungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es auf die<br />
Treugeberkonten verbuchen.<br />
§ 5 FREISTELLUNG DER TREUHÄNDERIN<br />
Die Treuhän<strong>der</strong>in hat Anspruch darauf, vom Treugeber<br />
von allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden,<br />
die für sie im Zusammenhang mit dem Erwerb und<br />
<strong>der</strong> pfl ichtgemäßen treuhän<strong>der</strong>ischen Verwaltung <strong>der</strong><br />
Beteiligung des Treugebers entstehen. Der Freistellungsanspruch<br />
besteht gegenüber jedem Treugeber nur<br />
bezogen auf die Höhe <strong>der</strong> für ihn gehaltenen anteiligen<br />
Beteiligung. Eine gesamtschuldnerische Haftung <strong>der</strong><br />
Treugeber untereinan<strong>der</strong> ist ausgeschlossen.<br />
§ 6 SELBSTKONTRAHIEREN<br />
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Die Treuhän<strong>der</strong>in ist von den Beschränkungen des<br />
§ 181 BGB befreit. Sie ist berechtigt, Untervollmacht<br />
zu erteilen.<br />
§ 7 VERSAMMLUNG DER TREUGEBER UND<br />
BESONDERE BESCHLUSSGEGENSTÄNDE<br />
1. Grundsätzlich werden Versammlungen <strong>der</strong> Treugeber<br />
untereinan<strong>der</strong> durch schriftliche Beschlussfassung<br />
<strong>der</strong> Treugeber im Rahmen <strong>der</strong> Gesellschafterbeschlüsse<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft ersetzt. Nur in<br />
beson<strong>der</strong>en Fällen ist eine Treugeberversammlung,<br />
jeweils in Verbindung mit einer entsprechenden<br />
Gesellschafterversammlung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft,<br />
einzuberufen, wenn die geschäftsführende<br />
Kommanditistin <strong>der</strong> Gesellschaft dies verlangt<br />
o<strong>der</strong> es im <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> vorgesehen ist,<br />
insbeson<strong>der</strong>e wenn Grundlagenbeschlüsse des<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es zu fassen sind.<br />
Jeweils ein Anteil des Treugebers (vgl. § 11 Ziffer 2<br />
des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s) gewährt eine Stimme<br />
für den Treugeber. Die Treuhän<strong>der</strong>in übt ihre<br />
Stimmrechte aus den treuhän<strong>der</strong>isch gehaltenen<br />
Kommanditanteilen an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nach<br />
den Weisungen <strong>der</strong> Treugeber aus. Zur Vermeidung<br />
von Missverständnissen müssen Weisungen des<br />
einzelnen Treugebers schriftlich erteilt werden.<br />
Der Treugeber ist berechtigt, entsprechend seinem<br />
anteiligen Kommanditanteil das Stimmrecht <strong>der</strong><br />
Treuhän<strong>der</strong>in in <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung <strong>der</strong><br />
Emittentin unmittelbar selbst auszuüben o<strong>der</strong> von<br />
einem Dritten ausüben zu lassen. Gleiches gilt für<br />
Treugeberversammlungen.<br />
Bei <strong>der</strong> schriftlichen Beschlussfassung ist <strong>der</strong> Text<br />
des o<strong>der</strong> <strong>der</strong> zu fassenden Beschlüsse genau vorzugeben<br />
und geson<strong>der</strong>t zu erläutern.<br />
Für den Fall, dass Treugeber an <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />
nicht selbst o<strong>der</strong> durch Dritte teilnehmen und<br />
auch keine Weisungen erteilt haben, wird sich die<br />
Treuhän<strong>der</strong>in für die Treugeber <strong>der</strong> Stimme<br />
enthalten.<br />
Im Übrigen gelten, soweit in diesem Vertrag nichts<br />
an<strong>der</strong>es bestimmt ist, für die Beschlussfassung und<br />
die Stimmberechtigung die Regelungen des<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es <strong>der</strong> Fondsgesellschaft analog.<br />
2. Die Treugeber beschließen auch über die Entlastung<br />
<strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in.<br />
3. Die Mehrheitsverhältnisse für einfache und beson<strong>der</strong>e<br />
Beschlussgegenstände sind auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft festzustellen. Beschlüsse <strong>der</strong><br />
Gesellschafterversammlung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
wirken für und gegen die Treugeber.<br />
<strong>4.</strong> Ziffer 3 gilt nicht für Beschlüsse, die ausschließlich<br />
die Treugeber/Treuhän<strong>der</strong>in betreffen, wie zum<br />
Beispiel die gemäß Ziffer 2.<br />
§ 8 TREUHANDVERWALTUNG<br />
1. Die Treuhän<strong>der</strong>in verwaltet den treuhän<strong>der</strong>isch<br />
gehaltenen Kommanditanteil gemäß diesem<br />
Treuhandvertrag und den Bestimmungen des<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />
2. Die Treuhän<strong>der</strong>in hat das Treuhandvermögen<br />
getrennt von ihrem sonstigen Vermögen zu halten<br />
und zu verwalten.<br />
3. Die Treuhän<strong>der</strong>in wird alles, was sie in Ausführung<br />
dieses Treuhandvertrages erlangt hat, an den<br />
Treugeber herausgeben, soweit ihm dies nach dem<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 110
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Treuhandvertrag gebührt und <strong>der</strong> Treugeber all<br />
seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.<br />
§ 9 RECHENSCHAFTSBERICHT<br />
1. Die Treuhän<strong>der</strong>in erstattet den Treugebern anhand<br />
des Jahresabschlusses <strong>der</strong> Fondsgesellschaft einen<br />
Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr.<br />
Der Bericht hat Angaben über die wesentlichen<br />
Geschäftsvorfälle und die im Jahr durchgeführten<br />
Auszahlungen zu enthalten. Der Bericht kann durch<br />
den Bericht <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ersetzt werden.<br />
2. Die Treuhän<strong>der</strong>in wird die Treugeber über alle<br />
wesentlichen Geschäftsvorgänge informieren, die<br />
ihr als Treuhandkommanditistin zugehen, soweit<br />
dies nicht bereits durch den Bericht <strong>der</strong> geschäftsführenden<br />
Kommanditistin <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
geschieht.<br />
3. Die Treuhän<strong>der</strong>in wird alle Auszahlungen und Zuflüsse<br />
aus <strong>der</strong> Fondsgesellschaft umgehend an die Treugeber<br />
anteilig entsprechend dem für jeden Treugeber<br />
gehaltenen Kommanditanteil weiterleiten bzw.<br />
veranlassen, dass eine direkte Zahlung erfolgt.<br />
§ 10 TREUGEBERREGISTER/<br />
DATENSCHUTZ<br />
1. Die Treuhän<strong>der</strong>in führt alle Treugeber in einem<br />
Register. Je<strong>der</strong> Treugeber erhält nach Annahme<br />
seiner Beitrittserklärung von <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in eine<br />
schriftliche Bestätigung über die Eintragung seiner<br />
Beteiligung in dieses Register.<br />
2. Der Treugeber hat keinen Anspruch darauf, dass<br />
ihm die Treuhän<strong>der</strong>in Angaben über die übrigen<br />
Treugeber macht. An<strong>der</strong>en Personen als <strong>der</strong><br />
Geschäftsführung darf die Treuhän<strong>der</strong>in keine<br />
Auskünfte über die Beteiligung und die Eintragung<br />
im Register erteilen, es sei denn, <strong>der</strong> Treugeber hat<br />
ausdrücklich zugestimmt, die Treuhän<strong>der</strong>in ist<br />
hierzu gesetzlich verpflichtet o<strong>der</strong> die Offenlegung<br />
erfolgt gegenüber dem zuständigen Finanzamt. Diese<br />
Einschränkung gilt nicht gegenüber gesetzlich zur<br />
Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen,<br />
wenn diese als Berater <strong>der</strong> Fondsgesellschaft tätig<br />
werden.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 111<br />
Die Treuhän<strong>der</strong>in ist jedoch verpflichtet, nach<br />
Auffor<strong>der</strong>ung durch einen o<strong>der</strong> mehrere Treugeber<br />
Mitteilungen an die übrigen Treugeber weiterzuleiten,<br />
vorausgesetzt, die dadurch entstehenden Kosten<br />
werden von dem Treugeber, <strong>der</strong> dies verlangt, im<br />
Vorwege an die Treuhän<strong>der</strong>in gezahlt.<br />
3. Der Treugeber ist verpflichtet, Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Daten<br />
zu seiner Person o<strong>der</strong> zur rechtlichen Inhaberschaft<br />
<strong>der</strong> Gesellschafterbeteiligung mitzuteilen.<br />
<strong>4.</strong> Der Treugeber nimmt zustimmend davon Kenntnis,<br />
dass im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene<br />
Daten auf EDV-Anlagen gespeichert werden. Er ist<br />
damit einverstanden, dass die in <strong>der</strong> Platzierung des<br />
Eigenkapitals eingeschaltete Gesellschaft über die<br />
Verhältnisse <strong>der</strong> Fondsgesellschaft informiert wird.<br />
§ 11 HAFTUNG DER TREUHÄNDERIN<br />
1. Die Treuhän<strong>der</strong>in hat ihre nach diesem Vertrag<br />
geschuldeten Leistungen mit <strong>der</strong> Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Kaufmanns zu erbringen. Sie haftet<br />
gegenüber den Treugebern hinsichtlich Sach- und<br />
Vermögensschäden nur für grob fahrlässige und<br />
vorsätzliche Verletzungen <strong>der</strong> ihr aufgrund dieses<br />
Vertrages obliegenden Pflichten.<br />
2. Die Treuhän<strong>der</strong>in hat we<strong>der</strong> die in den Emissionsunterlagen<br />
enthaltenen Informationen noch die<br />
darin enthaltenen Angaben zum Beteiligungsangebot<br />
geprüft und übernimmt deshalb auch keine Haftung<br />
für den Inhalt. Insbeson<strong>der</strong>e wird keine Haftung für<br />
die Werthaltigkeit <strong>der</strong> Beteiligung sowie <strong>der</strong> Ertragsfähigkeit<br />
<strong>der</strong> Investitionsobjekte <strong>der</strong> Fondsgesellschaft,<br />
<strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> geplanten Kosten sowie <strong>der</strong><br />
steuerlichen Auswirkungen übernommen.<br />
Gleichermaßen haftet die Treuhän<strong>der</strong>in nicht für<br />
das Erreichen <strong>der</strong> wirtschaftlichen Zielsetzungen<br />
o<strong>der</strong> die rechtliche Beurteilung von Sachverhalten.<br />
3. Etwaige Ersatzansprüche gegen die Treuhän<strong>der</strong>in<br />
verjähren nach 12 Monaten, soweit nicht kürzere<br />
gesetzliche Verjährungsfristen Anwendung finden.<br />
Die Verjährungsfrist beginnt für alle Ersatzansprüche<br />
gegen die Treuhän<strong>der</strong>in grundsätzlich<br />
mit <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Kenntnisnahme <strong>der</strong><br />
tatsächlichen Umstände, die eine Haftung <strong>der</strong><br />
Treuhän<strong>der</strong>in begründen. Spätestens mit dem
dritten Tag nach Absendung des jeweiligen<br />
Geschäftsberichts und/o<strong>der</strong> des Berichts <strong>der</strong><br />
Treuhän<strong>der</strong>in an den Anleger beginnt die<br />
Verjährungsfrist für Ansprüche, die während<br />
des Geschäftsjahres <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
entstanden sind, auf die sich <strong>der</strong> Geschäftsbericht<br />
und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bericht <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in beziehen.<br />
<strong>4.</strong> In jedem Fall ist <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> Haftung auf die<br />
jeweilige Höhe <strong>der</strong> von dem Treugeber gezeichneten<br />
Kapitalanlage begrenzt.<br />
§ 12 ÜBERTRAGUNG DER BETEILIGUNG<br />
1. Der Treugeber kann je<strong>der</strong>zeit die Rechte aus<br />
dem Treuhandverhältnis mit Zustimmung <strong>der</strong><br />
Treuhän<strong>der</strong>in nach Maßgabe <strong>der</strong> Regelungen im<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong> auf Dritte übertragen. Die<br />
Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund<br />
versagt werden.<br />
2. Der Treugeber hat die Übertragung seiner Beteiligung<br />
schriftlich <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in mitzuteilen und<br />
dabei den Namen sowie die Anschrift des Dritten<br />
bekannt zugeben.<br />
3. Die Kosten für die Übertragung <strong>der</strong> Beteiligung<br />
trägt im Verhältnis zur Fondsgesellschaft und zur<br />
Treuhän<strong>der</strong>in <strong>der</strong> neu eingetretene Treugeber.<br />
<strong>4.</strong> Die Treugeber erteilen <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in über ihren<br />
Ausscheidenszeitpunkt hinaus Vollmacht, steuerliche<br />
Feststellungsbescheide mit Bekanntgabewirkung<br />
auch gegen sie entgegenzunehmen. Die Treuhän<strong>der</strong>in<br />
ist berechtigt, die Empfangsvollmacht auf einen<br />
Dritten zu übertragen. Diese Vollmacht kann nur<br />
durch einen Wi<strong>der</strong>ruf, <strong>der</strong> sowohl gegenüber <strong>der</strong><br />
Treuhän<strong>der</strong>in als auch gegenüber dem zuständigen<br />
Finanzamt erklärt werden muss, wi<strong>der</strong>rufen werden,<br />
soweit die Vollmacht über den Ausscheidenszeitpunkt<br />
hinaus gilt.<br />
§ 13 ERBFOLGE<br />
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
1. Stirbt ein Treugeber, so wird die Treuhandschaft mit<br />
dessen Erben bzw. Vermächtnisnehmern fortgesetzt.<br />
2. Mehrere Erben o<strong>der</strong> Vermächtnisnehmer haben<br />
einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestimmen,<br />
<strong>der</strong> die Rechte des Erblassers wahrzunehmen hat. Bis<br />
zur Nennung eines Bevollmächtigten ruht das<br />
Stimmrecht. Die Erbfolge ist durch Vorlage eines<br />
Erbscheins o<strong>der</strong> einer beglaubigten Abschrift des<br />
Testamentseröffnungsprotokolls mit beglaubigter<br />
Abschrift des notariellen Testaments nachzuweisen.<br />
§ 14 AUSSCHEIDEN DER<br />
TREUHANDKOMMANDITISTIN<br />
1. Scheidet die Treuhän<strong>der</strong>in in ihrer Eigenschaft als<br />
Treuhandkommanditistin aus <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
aus, können die Treugeber entsprechend den<br />
Bestimmungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es einen<br />
neuen Treuhandkommanditisten bestellen o<strong>der</strong><br />
selbst Kommanditist in Höhe ihrer Beteiligung<br />
mit den damit zusammenhängenden Rechten und<br />
Pflichten werden. Der für die Benennung eines<br />
neuen Treuhandkommanditisten erfor<strong>der</strong>liche<br />
Beschluss <strong>der</strong> Treugeber wird mit einfacher<br />
Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen gefasst.<br />
Das Treuhandverhältnis wird sodann mit<br />
dem neu gewählten Treuhandkommanditisten<br />
fortgesetzt, soweit die Treugeber nicht unmittelbar<br />
Kommanditisten werden.<br />
2. Die ausscheidende Treuhandkommanditistin führt<br />
die Abstimmung durch. Ist dies nicht möglich, wird<br />
die Abstimmung durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin <strong>der</strong> Fondsgesellschaft durchgeführt.<br />
§ 15 VERGÜTUNG DER TREUHÄNDERIN<br />
1. Die Treuhän<strong>der</strong>in erhält für die Übernahme <strong>der</strong><br />
Treuhandschaft und dafür, dass sie <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
im Verhältnis zu den Treugebern die Tätigkeiten<br />
abnimmt, die die Gesellschaft bei einer unmittelbaren<br />
Beteiligung <strong>der</strong> Treugeber selbst durchzuführen<br />
hätte, eine Vergütung gemäß den Regelungen<br />
des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es.<br />
2. Zusätzliche Leistungen <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in zugunsten<br />
eines einzelnen Treugebers werden darüber hinaus<br />
diesem geson<strong>der</strong>t in Rechnung gestellt. Dies gilt<br />
insbeson<strong>der</strong>e für die Übertragung <strong>der</strong> Beteiligung<br />
o<strong>der</strong> für den Eintritt des Treugebers in die Fondsgesellschaft<br />
als Kommanditist. Die Regelungen des<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es gelten entsprechend.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 112
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
§ 16 DAUER DES TREUHANDVERTRAGES/<br />
KÜNDIGUNG<br />
1. Der Treuhandvertrag wird für die Zeit <strong>der</strong> Beteiligung<br />
<strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in als Treuhandkommanditistin an<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft geschlossen. Eine Kündigung<br />
des Treuhandvertrages durch den Treugeber kann<br />
nur aus wichtigem Grunde o<strong>der</strong> nach Maßgabe <strong>der</strong><br />
im <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> enthaltenen Kündigungsregelung<br />
erfolgen. Unberührt bleibt Ziffer 5 dieser<br />
Vereinbarung.<br />
2. Die Treuhän<strong>der</strong>in kann das Treuhandverhältnis<br />
aus wichtigem Grund kündigen. Im Übrigen richtet<br />
sich die Kündigung des Treuhandvertrages durch<br />
die Treuhän<strong>der</strong>in nach den Maßgaben <strong>der</strong> im<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong> enthaltenen Kündigungsregelung<br />
und <strong>der</strong>en Folgen.<br />
3. Die Rechtsfolgen <strong>der</strong> Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
ergeben sich insbeson<strong>der</strong>e aus den<br />
Bestimmungen des § 17 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es.<br />
<strong>4.</strong> Die Kündigung des Treuhandverhältnisses hat<br />
schriftlich zu erfolgen.<br />
5. Der Treugeber ist berechtigt, zu je<strong>der</strong> Zeit die<br />
Übertragung des anteilig von <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in für<br />
ihn gehaltenen Kommanditanteils einschließlich<br />
aller damit im Zusammenhang stehenden Rechte<br />
und Pflichten auf sich zu verlangen. Zu diesem<br />
Zeitpunkt endet das Treuhandverhältnis im<br />
Außenverhältnis.<br />
Nienburg, 31.10.2011<br />
<strong>L'or</strong> capital trust admin <strong>GmbH</strong>,<br />
als Treuhän<strong>der</strong>in, durch Marcus Meyn<br />
als Prokurist<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 113<br />
§ 17 GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN<br />
RECHTS<br />
1. Mit Abschluss dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
werden die Treugeber Mitglie<strong>der</strong> einer von<br />
ihnen gebildeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts,<br />
die über kein eigenes Gesellschaftsvermögen verfügt<br />
und nicht am Rechtsverkehr teilnimmt.<br />
2. Zweck <strong>der</strong> Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Innengesellschaft)<br />
ist die gemeinsame Verpflichtung <strong>der</strong><br />
Treugeber, <strong>der</strong> gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht<br />
untereinan<strong>der</strong> unterworfen zu sein, wie wenn sie<br />
unmittelbare Gesellschafter wären.<br />
§ 18 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />
für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist <strong>der</strong><br />
Sitz <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in, soweit dieser Gerichtsstand<br />
gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.<br />
2. Mitteilungen an den Treugeber werden an die letzte<br />
vom Treugeber übermittelte Anschrift übersandt.<br />
Sie gelten spätestens nach Ablauf von 4 Werktagen<br />
als zugegangen.<br />
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vertrag lückenhaft sein, wird dadurch <strong>der</strong><br />
Vertrag in seinem übrigen Inhalt nicht berührt.<br />
Die unwirksame Bestimmung o<strong>der</strong> lückenhafte<br />
Regelung gilt vielmehr als durch eine solche<br />
Vorschrift ersetzt o<strong>der</strong> ausgefüllt, die <strong>der</strong> von den<br />
Parteien beabsichtigten Regelung in gesetzlich<br />
zulässiger Weise am nächsten kommt.
6. Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
über die Verwendung von Kommanditeinlagen zwischen<br />
<strong>der</strong> <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG, Hafenstr. 5, 31582 Nienburg/Weser<br />
– nachfolgend „Fondsgesellschaft“ genannt –<br />
und<br />
§ 1 BESCHREIBUNG DER<br />
FONDSGESELLSCHAFT<br />
1. Die Beteiligungsgesellschaft lässt <strong>der</strong>zeit für sich<br />
Kommanditanteile zu ihrer Finanzierung auf <strong>der</strong><br />
Grundlage des Verkaufsprospektes vom 15. November<br />
2011 einwerben. Die einzuwerbenden Mittel setzen<br />
sich zusammen aus den Kapitaleinlagen <strong>der</strong> Anleger<br />
(nachfolgend „Nominalkapital“ genannt) zzgl.<br />
5 Prozent Agio auf das gezeichnete Nominalkapital<br />
(das Nominalkapital nebst Agio wird nachfolgend<br />
„Gesamteinlagen“ genannt).<br />
2. Die Fondsgesellschaft hat eine Laufzeit auf<br />
unbestimmte Zeit. Die Schließung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
für den Beitritt weiterer Anleger erfolgt jedoch nach<br />
§ 5 Ziffer 8 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>s <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft grundsätzlich zum 31. Dezember<br />
2013. Die geschäftsführende Kommanditistin kann<br />
nach eigenem Ermessen die Schließung <strong>der</strong><br />
Gesellschaft um ein Jahr, auf den 31. Dezember 2014,<br />
verschieben.<br />
3. Die Gesamteinlagen sind zugunsten <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
nach Maßgabe <strong>der</strong> Regelungen des<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
zu verwenden.<br />
§ 2 EINLAGENFÄLLIGKEIT,<br />
GESELLSCHAFTSKONTO<br />
1. Die Gesamteinlagen werden entsprechend den<br />
Angaben in den Zeichnungsunterlagen<br />
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
Herrn Steuerberater Rüdiger Frenzel, Neu Ripdorf 9, 29525 Uelzen<br />
– nachfolgend „Mittelverwendungskontrolleur“ genannt –<br />
(<strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, Beitrittserklärungen,<br />
Treuhandvertrag, Emissionsprospekt)<br />
zur Zahlung fällig.<br />
2. Alle Zahlungen <strong>der</strong> Anleger sind auf das Gesellschaftskonto<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft, Kontonummer 36 061 430<br />
bei <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg (BLZ 256 501 06) [nachfolgend<br />
„Gesellschaftskonto“ genannt], zu leisten.<br />
Für die Freigabe von Zahlungsmitteln von dem<br />
Gesellschaftskonto ist die Fondsgesellschaft nur<br />
zusammen mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
berufen.<br />
§3 MITTELFREIGABE,<br />
MITTELVERWENDUNGSKONTROLLE<br />
1. Über die Gesamteinlagen auf dem in § 2 genannten<br />
Gesellschaftskonto darf <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrolleur<br />
für Rechnung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
nach Maßgabe des Investitionsplanes des Verkaufsprospektes<br />
vom 15. November 2011 verfügen, wenn<br />
dessen Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
2. Eine erstmalige Mittelfreigabe und damit eine<br />
bestimmungsgemäße Weiterleitung des Kommanditkapitals<br />
<strong>der</strong> Anleger kann unabhängig von <strong>der</strong> Höhe<br />
des gezeichneten o<strong>der</strong> eingezahlten Kommanditkapitals<br />
erfolgen. Insbeson<strong>der</strong>e das Agio in Höhe<br />
von 5 Prozent sowie die einmaligen Kosten für<br />
Prospekt, Eigenkapitalbeschaffung und die<br />
anfallenden Rechts-, Steuer- und sonstigen<br />
Beratungskosten können in Abhängigkeit von <strong>der</strong><br />
Liquidität nach Einzahlung entnommen werden.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 114
KAPITEL D DIE RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN<br />
3. Die Mittelverwendungskontrolle erstreckt sich nur<br />
auf die in § 2 aufgeführten Gesellschaftsgel<strong>der</strong> auf<br />
dem Gesellschaftskonto bei <strong>der</strong> Sparkasse Nienburg.<br />
<strong>4.</strong> Der Mittelverwendungskontrollvertrag endet, wenn<br />
sämtliche eingeworbenen Gel<strong>der</strong> des Beteiligungsfonds<br />
erstmalig freigegeben wurden, spätestens<br />
jedoch am 30. Juni 2014 bzw. bei Verlängerung <strong>der</strong><br />
Zeichnungsfrist gem. § 5 Ziffer 8 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />
<strong>der</strong> Beteiligungsgesellschaft am<br />
30. Juni 2015.<br />
5. Die für den Nachweis erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen<br />
hat <strong>der</strong> Mittelverwen<strong>der</strong> dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
per Fax, in Kopie o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er<br />
geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Evtl.<br />
hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten<br />
<strong>der</strong> Beteiligungsgesellschaft.<br />
§ 4 VERGÜTUNG DES<br />
MITTELVERWENDUNGSKONTROLLEURS<br />
1. Die Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
beträgt 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
für den Zeitraum <strong>der</strong> Mittelverwendungskontrolle.<br />
Die Vergütung ist verdient und fällig mit Schließung<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft nach § 5 Ziffer 8 des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />
<strong>der</strong> Beteiligungsgesellschaft.<br />
Vergütungsschuldnerin ist die Fondsgesellschaft.<br />
2. Eine weitere Vergütung o<strong>der</strong> eine Erstattung von<br />
Auslagen ist nicht geschuldet.<br />
Nienburg, den 20. September 2011<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 115<br />
§ 5 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur haftet für die<br />
Verletzung seiner vertraglichen Verpfl ichtungen bis zu<br />
einer Höhe von 250.000 Euro.<br />
§ 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.<br />
Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />
bedürfen <strong>der</strong> Schriftform. Dies gilt auch für dieses<br />
Schriftformerfor<strong>der</strong>nis.<br />
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages<br />
unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit des<br />
Vertrages im Übrigen nicht berührt. An <strong>der</strong> Stelle<br />
<strong>der</strong> unwirksamen o<strong>der</strong> undurchführbaren<br />
Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die<br />
dem wirtschaftlichen Sinn <strong>der</strong> unwirksamen o<strong>der</strong><br />
undurchführbaren Bestimmung möglichst<br />
nahekommt. Dies gilt auch für Lücken im Vertrag.<br />
3. Für den Fall von Streitigkeiten zwischen den<br />
Vertragsparteien aufgrund dieses o<strong>der</strong> im<br />
Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die<br />
Vertragsparteien als Gerichtsstand Nienburg/Weser.<br />
Uelzen, den 20. September 2011<br />
Steuerberater Rüdiger Frenzel
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 116
ANHANG<br />
1. Leitfaden zur Zeichnung (mit GwG)<br />
Seite 118<br />
2. Haftungs- und Angabenvorbehalt<br />
Seite 120<br />
3. Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
Seite 121<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 117 <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 117<br />
Kapitel E
KAPITEL E · ANHANG<br />
1. Leitfaden zur Zeichnung (mit GwG)<br />
BEITRITTSERKLÄRUNG<br />
Senden Sie bitte über Ihren Vermittler das Original <strong>der</strong> vollständig in Druckschrift<br />
o<strong>der</strong> mit Schreibmaschine ausgefüllten Beitrittserklärung nach Abtrennung<br />
Ihrer Kopie und <strong>der</strong> Kopie für Ihren Vermittler an die dort in <strong>der</strong> Kopfzeile genannte<br />
Adresse. Der Beitritt wird nach Annahme durch die Geschäftsführung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
wirksam.<br />
UNMITTELBARER BEITRITT ALS TREUGEBER<br />
Der Anleger kann sich nach Maßgabe <strong>der</strong> Beitrittserklärung und des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />
unmittelbar als Kommanditist an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligen, mit <strong>der</strong><br />
Folge, dass <strong>der</strong> Anleger selbst/direkt in das Handelsregister eingetragen wird. Diesem<br />
Prospekt ist eine vorbereitete Handelsregistervollmacht beigefügt, die Sie bitte im Fall<br />
des direkten Beitritts nach notariell beglaubigter Unterschrift an die Fondsgesellschaft<br />
zurücksenden.<br />
MITTELBARER BEITRITT ALS TREUGEBER<br />
Es besteht die Möglichkeit, dass <strong>der</strong> Anleger sich treuhän<strong>der</strong>isch (mittelbar) an <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft beteiligen kann. In diesem Fall erfolgt keine direkte Eintragung in<br />
das Handelsregister. Der Beitritt erfolgt über die Treuhandkommanditistin L’or capital<br />
trust admin <strong>GmbH</strong>.<br />
IDENTIFIKATION<br />
Seit Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetztes („GwG“) am 21. August 2008 sind<br />
auch Zeichner geschlossener Fonds grundsätzlich gemäß dem GwG zu identifi zieren.<br />
Vor diesem Hintergrund ist eine Annahme <strong>der</strong> Zeichnung nur möglich, wenn die<br />
notwendige Identifi zierung des Anlegers erfolgt ist. Diese Identifi zierung erfolgt<br />
bei persönlicher Anwesenheit über den von <strong>der</strong> L’or AG autorisierten Vermittler.<br />
Eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses des Anlegers ist <strong>der</strong> Beitrittserklärung<br />
beizufügen.<br />
ZAHLUNGSWEISE<br />
Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das in <strong>der</strong> Beitrittserklärung genannte<br />
Konto <strong>der</strong> Fondsgesellschaft nach Auffor<strong>der</strong>ung durch die Geschäftsführung <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft. Etwaige Kosten <strong>der</strong> Überweisung sind vom Anleger zu leisten.<br />
Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar erteilen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft eine<br />
Ermächtigung, die monatlichen Raten von ihrem Konto einzuziehen.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 118
KAPITEL E · ANHANG<br />
EINZAHLUNGSTERMIN<br />
Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage zahlen die gesamte<br />
Zeichnungssumme plus 5 Prozent Agio nach Beitritt und Auffor<strong>der</strong>ung durch die<br />
Geschäftsführung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />
Anleger <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar leisten eine Einmalzahlung<br />
in Höhe von 10 Prozent <strong>der</strong> Zeichnungssumme zzgl. 5 Prozent Agio auf die gesamte<br />
Zeichnungssumme nach Beitritt und Auffor<strong>der</strong>ung durch die Geschäftsführung <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft. Darüber hinaus zahlen diese Anleger die erste vereinbarte<br />
monatliche Rate zum ersten Werktag des Monats nach Annahme <strong>der</strong><br />
Beitrittserklärung.<br />
VERTRIEBSHINWEIS<br />
Das Kommanditkapital wird durch Vertriebsbeauftragte platziert, mit denen entsprechende<br />
Vertriebsvereinbarungen getroffen werden. Die Vertriebsbeauftragten sind<br />
selbstständige Unternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter treten nicht als Repräsentanten<br />
<strong>der</strong> im Prospekt genannten Gesellschaften auf.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 119
KAPITEL E · ANHANG<br />
2. Haftungs- und Angabenvorbehalt<br />
HAFTUNGSVORBEHALT<br />
Die Haftung <strong>der</strong> Fondsgesellschaft und ihrer Geschäftsführung einschließlich<br />
<strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong> sowie die Haftung <strong>der</strong> Prospektverantwortlichen, namentlich <strong>der</strong><br />
Grün<strong>der</strong>, Gestalter, Initiatoren sowie die Haftung <strong>der</strong> Vertriebsbeauftragten und<br />
Anlageberater und <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong>in für Vermögensschäden aufgrund <strong>der</strong> Verletzung<br />
vertraglicher, vorvertraglicher o<strong>der</strong> gesetzlicher Pfl ichten – auch wenn und soweit sie<br />
auf dem Verhalten von gesetzlichen Vertretern o<strong>der</strong> Erfüllungsgehilfen beruht – wird<br />
ausgeschlossen, es sei denn, wesentliche Pfl ichten wurden fahrlässig verletzt o<strong>der</strong> es<br />
handelt sich um vorsätzlich o<strong>der</strong> grob fahrlässig begangene Pfl ichtverletzungen.<br />
Abweichend von dem vorstehenden Absatz wird die Haftung für Schäden gänzlich<br />
ausgeschlossen, soweit es sich um Ansprüche aus dem Gebiet des Gesellschaftsrechts<br />
handelt, es sei denn, es liegt vorsätzliches o<strong>der</strong> grob fahrlässiges Verhalten zugrunde.<br />
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen wird auch in diesem Fall<br />
nicht gehaftet.<br />
Eine Haftung für den Eintritt <strong>der</strong> mit einer Beteiligung verbundenen<br />
wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele und Vorstellungen beim einzelnen Anleger<br />
wird vorbehaltlich <strong>der</strong> vorstehenden Absätze ausgeschlossen.<br />
Gleiches gilt für eine Haftung für Abweichungen gegenüber den Prospektangaben<br />
aufgrund von Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen o<strong>der</strong> aufgrund<br />
von Maßnahmen <strong>der</strong> Steuerbehörden o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Steuerrechtsprechung.<br />
Die Haftung nach den §§ 13 Verkaufsprospektgesetz, 44 – 47 BörsG bleibt unberührt.<br />
Unberührt bleibt auch die Haftung für Schäden aus <strong>der</strong> Verletzung von Leben, Körper<br />
o<strong>der</strong> Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen o<strong>der</strong> fahrlässigen Pfl ichtverletzung – auch<br />
von gesetzlichen Vertretern o<strong>der</strong> Erfüllungsgehilfen – beruht.<br />
ANGABENVORBEHALT<br />
Die Angaben und Berechnungen beruhen auf dem Stand <strong>der</strong> Prospektaufstellung<br />
(15. November 2011) sowie auf Grundlage <strong>der</strong> in diesem Beteiligungsangebot<br />
erwähnten Verträge und <strong>der</strong> gegenwärtigen geltenden gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Niemand ist berechtigt, von diesem Prospekt abweichende Angaben zu machen.<br />
Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie durch die Herausgeber<br />
schriftlich bestätigt worden sind.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 120
KAPITEL E · ANHANG<br />
3. Verbraucherinformation<br />
für den Fernabsatz<br />
Beson<strong>der</strong>e Informationen gemäß § 312c BGB i. V. m. Artikel 246 § 1<br />
und § 2 EGBGB<br />
I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN ANBIETERN UND<br />
ANDEREN GEGENÜBER DEN ANLEGERN AUFTRETENDEN<br />
PERSONEN<br />
Fondsgesellschaft<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG<br />
Hafenstraße 5, 31582 Nienburg<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht Walsrode, HRA 201485<br />
Tätigkeit<br />
Gegenstand <strong>der</strong> Gesellschaft ist <strong>der</strong> Ankauf, das Halten und Verwalten sowie <strong>der</strong><br />
Verkauf von real existierenden, zertifi zierten Edelmetallen, nämlich Gold, Silber und<br />
Platin, die in Barrenform erworben werden.<br />
Weitere Angaben zu <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Value Verwaltungsgesellschaft mbH, Nienburg<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht Walsrode, HRB 201331<br />
Gesetzlicher Vertreter<br />
Stephanie Meyn<br />
Treuhän<strong>der</strong>in<br />
L’or capital trust admin <strong>GmbH</strong><br />
Hafenstraße 5, 31582 Nienburg<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht Walsrode, HRB 201415<br />
Gesetzlicher Vertreter<br />
Elmar Gerdes<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 121
KAPITEL E · ANHANG<br />
Tätigkeit<br />
Sämtliche treuhän<strong>der</strong>ische und verwaltungstechnische Arbeiten, die im<br />
Zusammenhang mit geschlossenen Fonds anfallen.<br />
Initiatorin des Beteiligungsangebotes<br />
L’or Aktiengesellschaft<br />
Hafenstraße 5, 31582 Nienburg<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht Walsrode, HRB 203280<br />
Gesetzlicher Vertreter<br />
Marcus Meyn<br />
Tätigkeit<br />
Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen zur Realisierung von<br />
geschlossenen Fondsgesellschaften in <strong>der</strong> Rechtsform von Personengesellschaften.<br />
Beteiligung und Führung <strong>der</strong> Geschäfte <strong>der</strong> vorgenannten Personengesellschaften,<br />
sowie die Konzeption von geschlossenen Fondsprojekten. Erbringung von<br />
Vertriebsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Anteilen an<br />
Personengesellschaften sowie aller mit dem Unternehmensgegenstand<br />
zusammenhängen<strong>der</strong> und hierfür för<strong>der</strong>licher Geschäfte mit Ausnahme<br />
erlaubnispfl ichtiger Geschäfte.<br />
Aufsichtsbehörden<br />
Keine.<br />
<strong>II</strong>. INFORMATIONEN ZU DEN VERTRAGSVERHÄLTNISSEN<br />
Der Prospekt zum Beteiligungsangebot <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG vom<br />
15. November 2011 (nachfolgend „Prospekt“) sowie die Beitrittserklärung erhalten<br />
detaillierte Beschreibungen <strong>der</strong> Vertragsverhältnisse. Wegen näherer Einzelheiten<br />
wird nachfolgend auf diese Dokumente verwiesen.<br />
1. WESENTLICHE LEISTUNGSMERKMALE<br />
Der Anleger beteiligt sich entwe<strong>der</strong> unmittelbar als Kommanditist o<strong>der</strong> auf Grundlage<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages mittelbar über die L’or capital trust admin<br />
<strong>GmbH</strong> an <strong>der</strong> Fondsgesellschaft. Der Anlagebetrag wird größtenteils zur Investition<br />
in die Edelmetalle Gold, Silber und Platin verwendet. Der Anleger ist in Abhängigkeit<br />
von seiner Beteiligungsquote nach Maßgabe <strong>der</strong> Bestimmungen des <strong>Gesellschaftsvertrag</strong>es<br />
am wirtschaftlichen Ergebnis <strong>der</strong> Fondsgesellschaft beteiligt. Die weiteren<br />
Einzelheiten sind diesem Verkaufsprospekt zu entnehmen.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 122
KAPITEL E · ANHANG<br />
2. PREISE<br />
Der Anleger hat seine Einlage (Zeichnungssumme) gemäß seiner Festlegung in <strong>der</strong><br />
Beitrittserklärung sowie ein Agio von 5 Prozent auf die vereinbarte Zeichnungssumme<br />
zu leisten. Bei Anlegern <strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Einmalanlage<br />
beträgt die Mindestzeichnungssumme 5.000 Euro zzgl. 5 Prozent Agio. Bei Anlegern<br />
<strong>der</strong> Beteiligungsalternative <strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Spar beträgt die geringste mögliche Ersteinlage<br />
600 Euro zzgl. 5 Prozent Agio auf die gesamte Zeichnungssumme (Mindestzeichnungsbetrag<br />
6.000 Euro) sowie monatliche Raten in Höhe von mindestens<br />
50 Euro.<br />
3. WEITERE VOM ANLEGER ZU ZAHLENDE STEUERN UND<br />
KOSTEN, ZUSÄTZLICHE TELEKOMMUNIKATIONSKOSTEN<br />
Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Als weitere Kosten<br />
fallen Gebühren und Auslagen für die notarielle Beglaubigung <strong>der</strong> Handelsregistervollmacht<br />
sowie die Anmeldung zum Handelsregister an. Eigene Kosten für<br />
Telefon, Internet, Porti usw. hat <strong>der</strong> Anleger selbst zu tragen. Zu den steuerlichen<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> Beteiligung für den Anleger wird auf die Ausführungen im<br />
Prospekt, insbeson<strong>der</strong>e den Abschnitt „Steuerliche Grundlagen“ (Seite 89 ff. des<br />
Prospektes), verwiesen.<br />
<strong>4.</strong> ZAHLUNG UND ERFÜLLUNG DER VERTRÄGE,<br />
WEITERE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<br />
Der Anleger hat seine Einlage und das Agio von 5 Prozent auf die Zeichnungssumme<br />
gemäß seiner Festlegung in <strong>der</strong> Beitrittserklärung nach Annahme <strong>der</strong> Beitrittserklärung<br />
durch die geschäftsführende Kommanditistin zu zahlen. Bei nicht fristgerechter<br />
Einzahlung ist die Fondsgesellschaft berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen zu verlangen<br />
und/o<strong>der</strong> den Anleger aus <strong>der</strong> Gesellschaft auszuschließen.<br />
5. LEISTUNGSVORBEHALTE<br />
Nach Annahme <strong>der</strong> Angebote durch die L’or AG keine.<br />
<strong>II</strong>I. INFORMATIONEN ÜBER DIE BESONDERHEITEN DER<br />
FERNABSATZVERTRÄGE<br />
1. INFORMATION ZUM ZUSTANDEKOMMEN DER VERTRÄGE IM<br />
FERNABSATZ<br />
Durch Unterzeichnung und Übermittlung <strong>der</strong> ausgefüllten Beitrittserklärung gibt <strong>der</strong><br />
Anleger gegenüber <strong>der</strong> Fondsgesellschaft ein Angebot auf Beitritt ab.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 123
KAPITEL E · ANHANG<br />
Der Beitritt zur Fondsgesellschaft wird wirksam, wenn die Gesellschaft dieses Angebot<br />
durch Gegenzeichnung <strong>der</strong> Beitrittserklärung annimmt.<br />
Dem Anleger werden die Annahme seines Angebotes und <strong>der</strong> Beitritt schriftlich<br />
bestätigt.<br />
2. WIDERRUFSRECHT<br />
Dem Anleger steht ein gesetzliches Wi<strong>der</strong>rufsrecht nach § 355 BGB zu (siehe<br />
Wi<strong>der</strong>rufsbelehrung in <strong>der</strong> Beitrittserklärung).<br />
3. MINDESTLAUFZEIT DER VERTRÄGE, VERTRAGLICHE<br />
KÜNDIGUNGSREGELUNGEN<br />
Die Fondsgesellschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Die Anleger können ihre Beteiligung<br />
frühestens nach Ablauf von 120 Monaten (10 Jahre) nach ihrer ersten Kapitaleinzahlung<br />
schriftlich kündigen. Nach Ablauf von 120 Monaten können die Anleger ihre Beteiligung<br />
zum 20. eines jeden Monats mit Wirkung zum Monatsende ordentlich kündigen.<br />
Die Anleger können ihre Beteiligung vor Ablauf von 120 Monaten nach ihrer ersten<br />
Kapitaleinzahlung kündigen, wenn sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befi nden.<br />
Eine wirtschaftliche Notlage liegt vor, wenn bei dem Anleger aufgrund eines unvorhergesehenen<br />
Ereignisses eine fi nanzielle Notlage eintritt, welche den Geldbedarf auslöst.<br />
Für diesen Fall <strong>der</strong> Kündigung hat <strong>der</strong> Anleger eine Kündigungsgebühr von 2 Prozent<br />
<strong>der</strong> Beteiligungssumme für jedes angefangene und nicht eingehaltene Jahr <strong>der</strong> 10-jährigen<br />
Beteiligungsdauer an die geschäftsführende Kommanditistin zu zahlen. Der Anleger<br />
kann die Beteiligung jedoch je<strong>der</strong>zeit kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt,<br />
also wenn die Vertragsfortsetzung für ihn unzumutbar ist. Die Kündigung muss<br />
schriftlich erfolgen.<br />
<strong>4.</strong> RECHTSORDNUNG UND GERICHTSSTAND<br />
Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt sowie die Rechtsbeziehung des<br />
Anlegers unter dem <strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft sowie dem Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag mit <strong>der</strong> Treuhandkommanditistin fi ndet deutsches Recht<br />
Anwendung.<br />
Sofern <strong>der</strong> Anleger Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten für den<br />
Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen. Ansonsten ist als Gerichtsstand für den<br />
<strong>Gesellschaftsvertrag</strong> <strong>der</strong> Fondsgesellschaft und für den Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
<strong>der</strong> Sitz <strong>der</strong> Fondsgesellschaft, also Nienburg, vereinbart.<br />
5. VERTRAGSSPRACHE<br />
Die Vertragssprache ist Deutsch.<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 124
KAPITEL E · ANHANG<br />
6. GÜLTIGKEIT DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN<br />
INFORMATIONEN<br />
Bis zur Mitteilung von Än<strong>der</strong>ungen. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen.<br />
IV. WEITERER RECHTSBEHELF UND EINLAGENSICHERUNG<br />
1. AUSSERGERICHTLICHE STREITSCHLICHTUNG<br />
Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten aus <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Vor-<br />
schriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über<br />
Finanzdienstleistungen besteht die Möglichkeit, die bei <strong>der</strong> Deutschen Bundesbank<br />
eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Verfahrensordnung ist bei <strong>der</strong><br />
Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:<br />
Deutsche Bundesbank<br />
– Schlichtungsstelle –<br />
Wilhelm-Epstein-Straße 14<br />
60431 Frankfurt am Main<br />
Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis zur Initiatorin des Beteiligungsangebotes,<br />
zu <strong>der</strong> Fondsgesellschaft und/o<strong>der</strong> zur Treuhän<strong>der</strong>in sowie alle mit <strong>der</strong> Verwaltung<br />
Ihrer Beteiligung im Zusammenhang stehenden Sachverhalte betreffen, steht Ihnen<br />
zudem ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet bei <strong>der</strong> Ombudsstelle<br />
Geschlossene Fonds, zur Verfügung. Ein Merkblatt sowie die Verfahrensordnung sind<br />
bei <strong>der</strong> Ombudsstelle erhältlich. Die Adresse lautet:<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />
Postfach 64 02 22<br />
10048 Berlin<br />
Jeweilige Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schil<strong>der</strong>ung des Sachverhalts und<br />
Beifügung von Kopien <strong>der</strong> zum Verständnis <strong>der</strong> Beschwerde notwendigen Unterlagen<br />
bei <strong>der</strong> zuständigen Schlichtungsstelle einzureichen. Der Anleger hat zu versichern,<br />
dass er in <strong>der</strong> Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine<br />
Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen<br />
Vergleich abgeschlossen hat.<br />
Keine.<br />
2. HINWEIS ZUM BESTEHEN EINER EINLAGENSICHERUNG<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 125
ANHANG<br />
Handelsregistervollmacht<br />
Seite 129<br />
Beitrittserklärung<br />
Seite 131<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 127<br />
Anhang
ANLAGEN · HANDELSREGISTERVOLLMACHT<br />
Handelsregistervollmacht<br />
Ich, <strong>der</strong>/die Unterzeichnende<br />
Vorname, Name:<br />
Straße, Hausnummer:<br />
PLZ, Ort:<br />
bin mit einer Kommanditeinlage in Höhe von .............................................. Euro Gesellschafter<br />
<strong>der</strong> im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRA 201485 eingetragenen Firma<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Edelmetalle <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. KG (<strong>GSP</strong> <strong>II</strong>) geworden.<br />
Ich bevollmächtige hiermit unter <strong>der</strong> Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens<br />
gemäß § 181 BGB den jeweiligen vertretungsberechtigten Gesellschafter <strong>der</strong> vorgenannten<br />
Kommanditgesellschaft,<br />
meinen Beitritt als Kommanditist in die vorgenannte Kommanditgesellschaft zur Eintragung<br />
in das Handelsregister anzumelden;<br />
alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, welche zur Aufnahme und beim<br />
Ausscheiden von Kommanditisten erfor<strong>der</strong>lich sind;<br />
sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister vorzunehmen, die jetzt und künftig für die<br />
vorgenannte Kommanditgesellschaft erfor<strong>der</strong>lich sind o<strong>der</strong> werden. Dazu gehören auch die<br />
Anmeldung eines etwaigen Ausscheidens des persönlich haftenden Gesellschafters mit o<strong>der</strong><br />
ohne Eintritt eines Nachfolgers, einer Erhöhung und Herabsetzung von Kommanditeinlagen<br />
und des Beitritts o<strong>der</strong> des Ausscheidens von Kommanditisten.<br />
Die Vollmacht ist unwi<strong>der</strong>rufl ich während <strong>der</strong> Dauer meiner Gesellschaftszugehörigkeit und<br />
erlischt nicht durch meinen Tod. Der Bevollmächtigte ist zur Erteilung von Untervollmachten<br />
zur Durchführung einzelner Aufgaben berechtigt.<br />
Ort, Datum ..........................................................................................................................................<br />
Unterschrift Vollmachtgeber ..................................................................(notariell zu beglaubigen)<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 129
COPYRIGHT<br />
COPYRIGHT<br />
L’or AG<br />
Hafenstraße 5<br />
31582 Nienburg<br />
Telefon: +49 (0)5021 889 889<br />
Telefax: +49 (0)5021 889 880<br />
E-Mail: info@lor-ag.com<br />
Internet: www.lor-ag.com<br />
<strong>GSP</strong> <strong>II</strong> Seite 131
FÜR IMMER UND EWIG.<br />
Faszinierende Wertanlagen<br />
von L’or<br />
L’or AG<br />
Hafenstraße 5<br />
31582 Nienburg<br />
Telefon: +49 (0)5021 889 889<br />
Telefax: +49 (0)5021 889 880<br />
E-Mail: info@lor-ag.com<br />
Internet: www.lor-ag.com<br />
Überreicht durch: