Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or
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Kapitel 1 _Beteiligung im Überblick<br />
12<br />
Dem Anbieter und an die mit ihm verbundenen Unternehmen<br />
fließen bezogen auf ein Emissionsvolumen<br />
von € 20.000.000,00 zunächst das Agio in Höhe von<br />
€ 1.100.000,00 zu. Neben dieser einmaligen Gebühr fallen<br />
in der Investitionsphase bis zum 31. Dezember 2008 annahmegemäß<br />
weitere Kosten und Gebühren von insgesamt<br />
€ 514.710,00 an, die an den Anbieter oder mit ihm verbundene<br />
Unternehmen fließen.<br />
Ergebnisbeteiligung<br />
Die Ergebnisbeteiligung erfolgt grundsätzlich auf der<br />
Grundlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft,<br />
entsprechend dem Verhältnis der auf einem Konto<br />
der Gesellschaft oder – bei Treugebern auf dem Konto des<br />
Treuhänders – eingezahlten Kommanditanteilen unter Berücksichtigung<br />
der im Beitrittszeitpunkt jeweils bestehenden<br />
Edelmetallpreise. Im Falle der gestaffelten Einzahlung<br />
von Einlagen (VSG II Spar) wird der Stand des Kapitalkontos<br />
III multipliziert mit dem Rücknahmepreis zum jeweiligen<br />
31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres, soweit<br />
die Raten vertragsgemäß gezahlt wurden. Entscheidend für<br />
die Beteiligung an Gewinn und Verlust der Gesellschaft ist<br />
dabei das Kapitalkonto III, das die Anteile im Verhältnis zu<br />
den Gesamtanteilen der Gesellschaft wiedergibt. Die L’or<br />
triple value concept GmbH erhält als geschäftsführende<br />
Kommanditistin eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung,<br />
wenn der Depotwert nach Kosten 105 % der Summe aller<br />
Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der Anleger<br />
(ohne Agio) übersteigt. Diese Gewinnbeteiligung beträgt<br />
10 % von dem jeweils übersteigenden Wert des Depots<br />
über die Summe aller Kapitaleinzahlungen. (§ 11 Ziff. 6<br />
des Gesellschaftsvertrages; zur Berechnung des Verhältnisses<br />
zwischen der Gesamteinlage und der Bewertung der<br />
Anteile vergl. § 15 Ziff. 1 und die ausführliche Erklärung<br />
der Berechnung der Anteile auf Seite 60 f., „Rechte aus der<br />
Beteiligung; ideeller Anteil an der Gesellschaft“).<br />
Auszahlungen<br />
Vorhandene Liquiditätsüberschüsse werden von der <strong>Vermögen</strong><br />
Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG nicht an<br />
die Anleger ausgeschüttet, sondern weiter in die Edelmetalle<br />
Gold, Silber und Platin investiert. Anleger erhalten lediglich<br />
bei der (Teil-) Kündigung von Beteiligungen Auszahlungen<br />
in Form einer Abfindung in Höhe ihrer anteiligen Beteiligung<br />
am Depotwert (vgl. § 9 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages)<br />
abzüglich der anteiligen Kosten (ausführlich dazu<br />
sogleich unter „Beendigung der Kapitalanlage“). Zu den<br />
steuerrechtlichen Auswirkungen dieser Anlagestrategie<br />
vgl. Seite 68 „Steuerliche Grundlagen“.<br />
Beendigung der Kapitalanlage<br />
In Fällen des Ausscheidens eines Anlegers nach einer ordentlichen<br />
Kündigung erhält dieser entsprechend dem<br />
Verhältnis seiner Geschäftsanteile zu dem Gesamtbetrag<br />
aller Geschäftsanteile aller Anleger einen Anteil an dem seit<br />
seinem Beitritt zu der Gesellschaft gebildeten <strong>Vermögen</strong>.<br />
Die Höhe der Abfindung ergibt sich aus dem Verhältnis<br />
Menge der Geschäftsanteile des Ausscheidenden multipliziert<br />
mit dem aktuellen Rücknahmepreis.<br />
Abfindung = eigene Anteile * aktueller Rücknahme -<br />
preis – Gebühren<br />
Besteuerung<br />
Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />
wird konzeptionsgemäß nur vermögensverwaltend tätig.<br />
Der Anleger, der seine Beteiligung in seinem steuerlichen<br />
Privatvermögen hält, erzielt bei Verkauf der Beteiligung<br />
selbst oder beim Verkauf der Edelmetalle durch die Gesellschaft<br />
selbst sonstige Einkünfte aus Veräußerungsgewinnen.<br />
Diese sind jedoch nach geltendem Recht steuerbefreit, wenn<br />
sowohl der Anleger seine Beteiligung, als auch die Emittentin<br />
die veräußerten Edelmetalle länger als 12 Monate<br />
gehalten hat (sog. Spekulationsfrist). Die Bestimmungen<br />
der Unternehmenssteuerreform 2008 werden sich auf die<br />
Besteuerung dieser privaten Veräußerungsgewinne nicht<br />
wesentlich auswirken, da die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />
II GmbH & Co. KG konzeptionsgemäß ausschließlich<br />
in Edelmetalle investiert (vgl. auch Kapitel „Steuerliche<br />
Grundlagen“, Seite 68).