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Machen Sie Ihr Vermögen unvergänglich - L'or

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Kapitel 1 _Beteiligung im Überblick<br />

12<br />

Dem Anbieter und an die mit ihm verbundenen Unternehmen<br />

fließen bezogen auf ein Emissionsvolumen<br />

von € 20.000.000,00 zunächst das Agio in Höhe von<br />

€ 1.100.000,00 zu. Neben dieser einmaligen Gebühr fallen<br />

in der Investitionsphase bis zum 31. Dezember 2008 annahmegemäß<br />

weitere Kosten und Gebühren von insgesamt<br />

€ 514.710,00 an, die an den Anbieter oder mit ihm verbundene<br />

Unternehmen fließen.<br />

Ergebnisbeteiligung<br />

Die Ergebnisbeteiligung erfolgt grundsätzlich auf der<br />

Grundlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft,<br />

entsprechend dem Verhältnis der auf einem Konto<br />

der Gesellschaft oder – bei Treugebern auf dem Konto des<br />

Treuhänders – eingezahlten Kommanditanteilen unter Berücksichtigung<br />

der im Beitrittszeitpunkt jeweils bestehenden<br />

Edelmetallpreise. Im Falle der gestaffelten Einzahlung<br />

von Einlagen (VSG II Spar) wird der Stand des Kapitalkontos<br />

III multipliziert mit dem Rücknahmepreis zum jeweiligen<br />

31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres, soweit<br />

die Raten vertragsgemäß gezahlt wurden. Entscheidend für<br />

die Beteiligung an Gewinn und Verlust der Gesellschaft ist<br />

dabei das Kapitalkonto III, das die Anteile im Verhältnis zu<br />

den Gesamtanteilen der Gesellschaft wiedergibt. Die L’or<br />

triple value concept GmbH erhält als geschäftsführende<br />

Kommanditistin eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung,<br />

wenn der Depotwert nach Kosten 105 % der Summe aller<br />

Kapitaleinzahlungen bis zu dem jeweiligen Jahr der Anleger<br />

(ohne Agio) übersteigt. Diese Gewinnbeteiligung beträgt<br />

10 % von dem jeweils übersteigenden Wert des Depots<br />

über die Summe aller Kapitaleinzahlungen. (§ 11 Ziff. 6<br />

des Gesellschaftsvertrages; zur Berechnung des Verhältnisses<br />

zwischen der Gesamteinlage und der Bewertung der<br />

Anteile vergl. § 15 Ziff. 1 und die ausführliche Erklärung<br />

der Berechnung der Anteile auf Seite 60 f., „Rechte aus der<br />

Beteiligung; ideeller Anteil an der Gesellschaft“).<br />

Auszahlungen<br />

Vorhandene Liquiditätsüberschüsse werden von der <strong>Vermögen</strong><br />

Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG nicht an<br />

die Anleger ausgeschüttet, sondern weiter in die Edelmetalle<br />

Gold, Silber und Platin investiert. Anleger erhalten lediglich<br />

bei der (Teil-) Kündigung von Beteiligungen Auszahlungen<br />

in Form einer Abfindung in Höhe ihrer anteiligen Beteiligung<br />

am Depotwert (vgl. § 9 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages)<br />

abzüglich der anteiligen Kosten (ausführlich dazu<br />

sogleich unter „Beendigung der Kapitalanlage“). Zu den<br />

steuerrechtlichen Auswirkungen dieser Anlagestrategie<br />

vgl. Seite 68 „Steuerliche Grundlagen“.<br />

Beendigung der Kapitalanlage<br />

In Fällen des Ausscheidens eines Anlegers nach einer ordentlichen<br />

Kündigung erhält dieser entsprechend dem<br />

Verhältnis seiner Geschäftsanteile zu dem Gesamtbetrag<br />

aller Geschäftsanteile aller Anleger einen Anteil an dem seit<br />

seinem Beitritt zu der Gesellschaft gebildeten <strong>Vermögen</strong>.<br />

Die Höhe der Abfindung ergibt sich aus dem Verhältnis<br />

Menge der Geschäftsanteile des Ausscheidenden multipliziert<br />

mit dem aktuellen Rücknahmepreis.<br />

Abfindung = eigene Anteile * aktueller Rücknahme -<br />

preis – Gebühren<br />

Besteuerung<br />

Die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft II GmbH & Co. KG<br />

wird konzeptionsgemäß nur vermögensverwaltend tätig.<br />

Der Anleger, der seine Beteiligung in seinem steuerlichen<br />

Privatvermögen hält, erzielt bei Verkauf der Beteiligung<br />

selbst oder beim Verkauf der Edelmetalle durch die Gesellschaft<br />

selbst sonstige Einkünfte aus Veräußerungsgewinnen.<br />

Diese sind jedoch nach geltendem Recht steuerbefreit, wenn<br />

sowohl der Anleger seine Beteiligung, als auch die Emittentin<br />

die veräußerten Edelmetalle länger als 12 Monate<br />

gehalten hat (sog. Spekulationsfrist). Die Bestimmungen<br />

der Unternehmenssteuerreform 2008 werden sich auf die<br />

Besteuerung dieser privaten Veräußerungsgewinne nicht<br />

wesentlich auswirken, da die <strong>Vermögen</strong> Sicherung Gemeinschaft<br />

II GmbH & Co. KG konzeptionsgemäß ausschließlich<br />

in Edelmetalle investiert (vgl. auch Kapitel „Steuerliche<br />

Grundlagen“, Seite 68).

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